Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/9833: Heute im Bundestag Nr. 526 - 22.05.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 526
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 22. Mai 2020, Redaktionsschluss: 12.41 Uhr

1. Neue Regeln für die Intensivpflege
2. Bessere Versorgung von Schwerbehinderten
3. Endlagerung hochradioaktiver Abfälle
4. Umsetzung der Digitalstrategie


1. Neue Regeln für die Intensivpflege

Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PK) Die Intensivpflege soll mit neuen Regelungen eine bessere Versorgung ermöglichen und weniger anfällig sein für Fehlanreize. Der Gesetzentwurf (19/19368) der Bundesregierung sieht einen neuen Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege vor, die nur von besonders qualifizierten Ärzten verordnet werden darf.

Die außerklinische Intensivpflege kann in Pflege- und Behinderteneinrichtungen, in Intensivpflege-Wohneinheiten, zu Hause oder auch in Schulen, Kindergärten oder Werkstätten erbracht werden. Die Medizinischen Dienste sollen jährlich prüfen, ob die Versorgung sichergestellt werden kann.

Damit eine Unterbringung nicht aus finanziellen Gründen scheitert, sollen Intensivpatienten in stationären Pflegeeinrichtungen weitgehend von Eigenanteilen entlastet werden. Die Krankenkassen können die Kostenübernahme als Satzungsleistung auch für den Fall anbieten, dass sich der Gesundheitszustand des Versicherten bessert und eine außerklinische Intensivpflege nicht mehr nötig ist.

Wenn bei Beatmungspatienten eine Entwöhnung von der Beatmung möglich erscheint, soll dies vor der Entlassung aus dem Krankenhaus versucht werden. Dazu werden Anreize gegeben und eine zusätzliche Vergütung gezahlt. Ohne einen Entwöhnungsversuch drohen Vergütungsabschläge. Nur geprüfte Pflegedienste sollen eine außerklinische Intensivpflege erbringen dürfen.

Der Gesetzentwurf sieht auch neue Regelungen für die medizinische Rehabilitation vor. So soll der Zugang dazu erleichtert werden. Wenn Ärzte die medizinische Notwendigkeit einer geriatrischen Rehabilitation feststellen, sind die Krankenkassen daran gebunden. Die Regeldauer der geriatrischen Rehabilitation wird auf 20 Behandlungstage (ambulant) beziehungsweise drei Wochen (stationär) festgelegt.

Außerdem wird das Wunsch- und Wahlrecht der Versicherten gestärkt. So soll der Mehrkostenanteil, den Versicherte tragen müssen, wenn sie eine andere als die von der Krankenkasse zugewiesene Einrichtung zur Reha wählen, halbiert werden. Die Mindestwartezeit für eine erneute Reha von Kindern und Jugendlichen wird gestrichen.

Um Pflegekräfte in Reha-Einrichtungen besser bezahlen zu können, wird die Grundlohnsummenbindung für Vergütungsverhandlungen aufgehoben. Auf Bundesebene sollen Rahmenempfehlungen geschlossen werden, um einheitliche Vorgaben für Versorgungs- und Vergütungsverträge zu schaffen.

Der Gesetzentwurf ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

*

2. Bessere Versorgung von Schwerbehinderten

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Versorgung von Schwerbehinderten wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung weiter verbessern. Die Zahl der Medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung und schweren Mehrfachbehinderungen (MZEB) sei in den vergangenen Jahren stetig gestiegen, heißt es in der Antwort (19/19276) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/17896) der FDP-Fraktion.

Die Bundesregierung sei zuversichtlich, dass sich dieser Prozess fortsetzen werde, sodass die Betroffenen von der auf sie zugeschnittenen multiprofessionellen Behandlung profitieren könnten.

In Deutschland gibt es den Angaben zufolge außerdem 163 Sozialpädiatrische Zentren (SPZ) zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Entwicklungsstörungen, Behinderungen oder Verhaltensauffälligkeiten.

*

3. Endlagerung hochradioaktiver Abfälle

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Verordnung

Berlin: (hib/LBR) Die Bundesregierung hat Verordnungen über Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsuntersuchungen für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle (19/19291) vorgelegt, die bis zum Sommer 2020 in Kraft treten sollen. Die Verordnungen dienen der Konkretisierung von sicherheitstechnischen Anforderungen an ein Endlager, das durch den Bund einzurichten ist, und umfassen die Durchführung von vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen im Standortauswahlgesetz (StandAG), schreibt die Regierung.

Seit 2017 läuft das Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle. Der Ablauf des Verfahrens wird dabei durch das StandAG geregelt: In drei aufeinander folgenden Phasen werden die Gebiete, die als möglicher Standort für ein Endlager in Frage kommen, untersucht und die Auswahl weiter eingegrenzt. Eine wichtige Entscheidungsgrundlage im Auswahlverfahren sind vorläufige Sicherheitsuntersuchungen. In diesen wird in jeder der Phasen geprüft, ob ein mögliches Endlager in den untersuchten Gebieten die Sicherheitsanforderungen einhalten würde.

Diese Sicherheitsuntersuchungen fänden im Anschluss an den Zwischenbericht der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) statt, der für das dritte Quartal 2020 angekündigt sei, schreibt die Bundesregierung weiter. Haushaltsausgaben seien durch die Verordnung für Bund, Länder und Kommunen nicht zu erwarten.

*

4. Umsetzung der Digitalstrategie

Ausschuss Digitale Agenda/Antwort

Berlin: (hib/LBR) Bisher liegen drei Auflagen der im November 2018 verabschiedeten Umsetzungsstrategie "Digitalisierung gestalten" der Bundesregierung vor. Eine vierte Aktualisierung werde derzeit vorbereitet, heißt es in der Antwort der Regierung (19/19199) auf eine Kleine Anfrage (19/18566) der AfD-Fraktion. Dabei ist die Anzahl der Umsetzungsschritte von 335 im November 2018 auf 381 im März 2019 und 518 Umsetzungssschritte im September 2019 gestiegen, listet die Regierung auf. Gestrichen wurden insgesamt elf Umsetzungsschritte. Für ein strategisches Monitoring der Strategie werde derzeit ein Dashboard entwickelt, das der Visualisierung des Fortschritts in den unterschiedlichen Handlungsfeldern dienen soll, schreibt die Bundesregierung weiter.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 526 - 22. Mai 2020 - 12.41 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Mai 2020

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang