Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → FAKTEN

PRESSEKONFERENZ/393: Regierungspressekonferenz vom 19. März 2012 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Mitschrift der Pressekonferenz - Montag, 19. März 2012
Regierungspressekonferenz vom 19. März 2012

Themen: Hinrichtungen in Weißrussland, finanzielle Absicherung von Schlecker-Transfergesellschaften, Haushaltskonsolidierung, Spitzenkandidatur des Bundesumweltministers für die Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen, deutsch-schweizerisches Steuerabkommen, NPD-Verbotsverfahren, Treffen der Bundeskanzlerin mit Gewerkschaftsvertretern, steuerliche Behandlung des Anleihetausches für das Griechenland Private Sector Involvement, Lieferung von Waffen an Saudi-Arabien, Fiskalpakt-Ratifizierung

Sprecher: StS Seibert, Schneid (BMWi), Flosdorff (BMAS), Kotthaus (BMF), Schwarte (BMU), Teschke (BMI)


Vorsitzender Hebestreit eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Meine Ankündigung betrifft die Hinrichtungen in Weißrussland. Ich möchte Ihnen sagen, dass die Bundesregierung diese Hinrichtungen scharf verurteilt. Die angeblichen Metro-Attentäter von Minsk, Dmitri Konowalow und Wladislaw Kowalew, sind in einem sehr fragwürdigen Gerichtsverfahren zum Tode verurteilt worden. Die Todesstrafe ist bereits als solche nicht akzeptabel, aber in diesem Fall kommt hinzu, dass das zugrunde liegende Verfahren erheblichen Zweifeln unterliegt. Diese Hinrichtungen werden die ohnehin schwierigen Beziehungen der Bundesrepublik zu Weißrussland weiter belasten.

Frage: Das Thema ist Schlecker. Heute finden Gespräche der Länder über mögliche öffentliche Finanzierungshilfen statt. Mich würde interessieren, wer vonseiten der Bundesregierung und vonseiten des Bundeswirtschaftsministeriums an diesem Gespräch teilnimmt und auf welchem Level das verläuft. Zweitens würde mich interessieren, ob immer noch gilt, dass die Bundesregierung bei Schlecker lediglich technische Hilfestellung für eine Transfergesellschaft leisten will, oder ob man eben inzwischen auch bereit ist, zumindest einen Teil der Haftung für etwaige Kredite der KfW zu übernehmen.

Schneid: Ich kann dazu etwas sagen: Das Wirtschaftsministerium wird an dem Gespräch teilnehmen, und zwar auf Arbeitsebene. Sie kennen auch die grundsätzliche Haltung des Wirtschaftsministeriums, die Ihnen hier ja schon mehrfach mitgeteilt wurde, nämlich dass Ansprechpartner und auch Koordinator zwischen den Bundesländern für alle anstehenden Finanzierungsfragen nach gängiger Praxis das Bundesland ist, in dem das betroffene Unternehmen seinen Hauptsitz hat. Das ist in diesem Fall Baden-Württemberg, das eben jetzt auch die notwendige Finanzierung realisieren und die übrigen Bundesländer mit ins Boot holen muss. Es ist auch gut, dass Baden-Württemberg die Initiative ergriffen hat und die Länder für heute nach Berlin eingeladen hat.

Der Bund stand und steht natürlich weiterhin mit Unterstützung hinsichtlich der technischen Abwicklung bereit. Es ist also so, dass für den Fall, dass es den Ländern aus zeitlichen Gründen nicht möglich sein sollte, über ihre eigenen Förderinstitute einen Kredit zu organisieren, der Bund angeboten hat, die KfW zur technischen Hilfe anzuweisen, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass Baden-Württemberg zusammen mit den anderen betroffenen Ländern die volle Haftung übernimmt.

Zusatzfrage: Haben Sie "volle Haftung" gesagt?

Schneid: Ja.

Frage: Ich habe eine Frage an das Arbeitsministerium. Wenn ich das richtig gelesen habe, dann würden entsprechende Mittel für so eine Transfergesellschaft auch von der Bundesagentur oder den Arbeitsagenturen kommen. Irre ich mich da? Deswegen würde mich auch die Position des BMAS dazu interessieren.

Flosdorff: Wenn man eine Transfergesellschaft einrichtet, dann sind mehrere Voraussetzungen dafür zu erfüllen. Eine Voraussetzung - um die ging es jetzt gerade eben - ist, dass man die so genannten Remanenzkosten, die Haltekosten, finanziert bekommt. Das ist Sache des Arbeitgebers. In den aktuellen Verhandlungen geht es jetzt um Kredite und Bürgschaften. Weitere Säulen sind das Transferkurzarbeitergeld, das dann von der Bundesagentur für Arbeit, also der Versichertengemeinschaft, übernommen werden würde. Außerdem muss es Mittelstäbe für die Weiterbildung und Qualifizierung geben. Das ist eine weitere Säule, und dafür - das ist inzwischen geklärt - stünden seitens des Bundes auch Fördermittel des Europäischen Sozialfonds zur Verfügung. All das könnte passieren, wenn durch den Insolvenzverwalter beziehungsweise den Arbeitgeber die weiteren Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass eine Transfergesellschaft eingerichtet werden kann.

Frage: Noch einmal das Wirtschaftsministerium gefragt: Sie sagten, Sie bestehen auf dem vollen Beitrag der Länder. Warum beteiligt sich der Bund daran nicht? Es gab vor kurzer Zeit noch den Deutschlandfonds. Es war selbstverständlich, dass sich im Rahmen dieser Unterstützung auch der Bund an solchen Dingen beteiligt hat.

Schneid: Der Minister hatte sich am Wochenende noch einmal dazu geäußert. Es gibt da klare Absprachen zwischen Bund und Ländern. Aus Sicht des BMWi ist die Größenordnung von rund 70 Millionen Massekredit, um die es hierbei ja geht, für die Transfergesellschaft zumutbar. Die Lastenverteilung durch die Länder überfordert mit Sicherheit kein Land. Das entspricht eben auch dem üblichen Vorgehen; das wurde an dieser Stelle auch schon mehrfach betont.

Frage: Ich habe eine Frage an das Finanzministerium. Es ist gemeldet worden, dass der Finanzminister zur Haushaltskonsolidierung 2 Milliarden Euro aus dem Gesundheitsfonds und auch 1 Milliarde Euro bei der Rente kürzen will. Können Sie das einmal begründen? Können Sie sagen, ob nicht eventuell mehr hinzukommen wird?

Kotthaus: Wenn Sie mir einen freundlichen Hinweis erlauben: Wir können die Fragen zum Haushalt eventuell am Mittwoch vertieft diskutieren. Das wird dann im Kabinett sein, und dann wird man sicherlich auch im Detail die verschiedenen Regelungen, die wir gefunden haben beziehungsweise auf die sich das Kabinett geeinigt hat, diskutieren können. Es fällt mir heute, am Montag, etwas schwer, eine Sache, die erst am Mittwoch im Kabinett sein wird, im Detail mit Ihnen zu diskutieren.

Zusatzfrage: Es muss ja nicht um die Details gehen, aber vielleicht können Sie - Sie haben das ja jetzt nicht dementiert - die Richtung dieser Vorgehensweise ein wenig erläutern.

Kotthaus: Ich habe das, wenn ich es richtig sehe, auch nicht bestätigt, sondern ich habe darauf verwiesen, dass das am Mittwoch ein Thema im Kabinett sein wird. Im Großen und Ganzen muss man sich vielleicht auch einfach einmal fragen, inwieweit Zuschüsse immer ihren Zweck erfüllt haben. Aber noch einmal: Lassen Sie uns das vielleicht bitte am Mittwoch vertieft diskutieren. Dann werden wir sicherlich in jeder Hinsicht Rede und Antwort stehen können.

StS Seibert: Auch Bundesfinanzminister Schäuble selbst wird ja am Mittwoch in der Bundespressekonferenz sein und Rede und Antwort stehen.

Frage: Herr Seibert, ich habe den Medien entnommen, dass der Bundesumweltminister die Bundeskanzlerin in den letzten Tagen oder Stunden telefonisch darüber unterrichtet haben soll, dass er gedenke, in jedem Fall Minister zu bleiben, was auch immer sich anderweitig im parteipolitischen Geschäft ergeben möge. Ich habe Schwierigkeiten damit, mir vorzustellen, dass Herr Röttgen die Bundeskanzlerin lediglich telefonisch über so weit gehende Pläne unterrichtet. Deswegen meine Frage, ohne Inhalte oder Details wissen zu wollen: Gab es denn, wie es sich gehört, in den letzten Tagen und Stunden ein persönliches Gespräch zwischen Bundeskanzlerin und Bundesminister über Zukunftspläne des einen oder der anderen?

StS Seibert: Die Bundeskanzlerin steht mit ihren Ministern und Ministerinnen immer im Gespräch, und sie steht immer im vertraulichen Gespräch mit ihnen. Die Vertraulichkeit betrifft sogar die Frage, ob sie sich mit ihnen von Angesicht zu Angesicht getroffen hat oder möglicherweise Telekommunikationsformen gewählt hat. Dabei bleibt es auch in diesem Falle. Aber gehen Sie davon aus, dass alles Wichtige immer zwischen der Kanzlerin und den Ministern und Ministerinnen besprochen wird.

Zusatzfrage: Heißt das, es ist schon denkbar, dass der Minister die Kanzlerin einfach anruft und sagt "Ich bleibe länger bei dir, als die Medien berichten"? Ich finde, das macht man so nicht. Deswegen frage ich einfach danach, ohne dass Sie Inhalte preisgeben. Es muss doch darüber ein persönliches Gespräch zwischen den beiden gegeben haben, Auge in Auge.

StS Seibert: Ich habe dazu jetzt aber trotzdem alles gesagt, was ich Ihnen sagen möchte.

Frage: Würden Sie denn so weit gehen, zu sagen, dass das, was berichtet wird - nämlich dass die Kanzlerin ihn davon zu überzeugen versucht habe, zu gehen -, korrekt ist, dass sie es für die richtige Lösung hält, dass er sich mit Haut und Haaren NRW verschreibt?

StS Seibert: Nein, so weit, dass ich so etwas bestätige, würde ich nicht gehen. Was Herr Röttgen als Spitzenkandidat in Nordrhein-Westfalen macht oder nicht macht und wie er sich verhalten soll, ist in erster Linie eine Parteisache. Dafür fühle ich mich als Regierungssprecher in diesem Moment herzlich wenig zuständig.

Frage: Frau Schwarte, vielleicht sind Sie ja etwas befreiter, über vertrauliche Gespräche beziehungsweise die Art und Weise des Kommunikationskontakts zu berichten.

Zur zweiten Frage, wenn ich mir das praktisch vorstelle: Musste der Bundesminister viele Termine absagen und mit seinen sehr qualifizierten Staatssekretärinnen und Staatssekretären besetzen, weil er schon im Wahlkampf ist, oder ist diese Terminumstellung klein beziehungsweise überhaupt nicht gegeben?

Schwarte: Zur ersten Frage: Ich fühle mich völlig frei, mich vollständig den Äußerungen des Regierungssprechers anzuschließen.

Zur zweiten Frage: Er nimmt einige Termine als Bundesumweltminister in dieser Woche wahr. Es ist ja auch eine Sitzungswoche in Berlin. Ansonsten ist es richtig, dass die Terminpläne insgesamt natürlich angepasst werden. Aber über Einzelheiten kann ich Ihnen keine Auskunft geben.

Frage: Ich würde gerne vom Finanzministerium wissen, ob Sie im Nachklang zu den Gesprächen, die es letzte Woche zum Thema Steuerabkommen mit der Schweiz gegeben hat, offiziell an die Schweiz mit dem Begehren herangetreten sind, nachzuverhandeln. Ich würde gerne wissen, ob Sie von der Schweiz inzwischen eine offizielle Reaktion auf ein solches Begehren bekommen haben.

Kotthaus: Das Thema ist uns beiden wohlvertraut. Ich muss deswegen noch einmal den Begriff "nachverhandeln" relativieren. Es geht nicht um Nachverhandlungen. Ich sage es deswegen so ausdrücklich, weil der Begriff "Nachverhandlungen" in der Schweiz einen bestimmten Prozess auslöst. Es geht um die Frage, ob man bestimmte Anpassungen an dem gegenwärtigen Text vornehmen kann. Dazu laufen die Gespräche weiterhin.

Sie wissen, dass wir letzte Woche Gespräche mit den Vertretern des Bundesrates hatten. Es wird sicherlich weitere Gespräche geben, um zu schauen, ob weitere Anpassungen möglich sind. Sobald wir ein klareres Bild haben, informiere ich Sie gerne. Aber es macht momentan keinen Sinn, jedes Telefonat einzeln zu verkünden und zu verblasen.

Frage: Auch zu dem Thema Schweiz: Die Bundesländer haben deutlich gemacht, dass es ihnen um substanzielle Änderungen geht und nicht nur um Anpassungen in der Präambel des Ganzen. Ist es denn überhaupt realistisch, dass die Bundesländer mit substanziellen Änderungen rechnen können?

Kotthaus: Mein Gefühl bezüglich der Treffen der letzten Zeit war, dass alle Seiten ein großes Interesse daran haben, dass es ein Abkommen geben wird. Daran arbeiten wir. Ich habe mich einfach nur auf den juristischen Terminus technicus "Nachverhandlungen" bezogen, ohne dass man damit bestimmte Inhalte vorwegnimmt. Genau dieser Begriff löst bestimmte Kaskaden aus. Deswegen habe ich mich dagegen gewandt.

Frage: Eine Frage an das Innenministerium: Der "Focus" hatte am Wochenende berichtet, dass es auf Arbeitsebene zunehmend Bedenken gegen ein NPD-Verbotsverfahren gibt. Teilt der Innenminister diese Bedenken?

Teschke: Der Innenminister hat immer klar gemacht, dass es von Anfang an sehr hohe Hürden für ein neues Parteiverbotsverfahren gibt. Dabei bleibt es auch. Der Minister sieht diese hohen Hürden. Er wird sie auch nachdrücklich immer wieder bewusst machen wollen. Es geht jetzt darum, dass wir eine nüchterne Bereitschaft zur Vernunft haben und Gründlichkeit und Sorgfalt walten lassen. Das werden wir auch der Sonderinnenministerkonferenz am Donnerstag so vortragen.

Frage: Herr Seibert, eine Frage zum Treffen der Bundeskanzlerin mit Gewerkschaftsvertretern am Donnerstag. Ich möchte gerne wissen, ob schon bekannt ist, welche Gewerkschafter an dem Treffen teilnehmen werden und ob insbesondere italienische Gewerkschaftler teilnehmen werden.

StS Seibert: Die gleiche Frage hat mir ein italienischer Kollege am Freitag schon gestellt. Ich muss leider zugeben, dass ich noch nicht weiter bin. Ich kann Ihnen keine umfassende Gästeliste verkünden. Es gibt bei so etwas immer noch Zu- und Absagen. Deswegen schlage ich vor, dass wir uns, wenn das Treffen stattgefunden hat, miteinander unterhalten. Dann kann ich Ihnen auch ganz genau sagen, wer dabei war. Ich hoffe, es vielleicht auch am Tag davor genauer sagen zu können; aber heute noch nicht.

Frage: Eine Lernfrage an das Finanzministerium: Ist es eigentlich so, dass die Verluste deutscher Geldinstitute im Zuge des Schuldenschnitts Griechenlands steuerlich abzugsfähig sind? Ist das richtig? Können zum Beispiel Deutsche Bank und Commerzbank das in ihrer Steuerrechnung gewinnmindernd ansetzen?

Kotthaus: Es gibt eine bestimmte steuerliche Regelung im Bereich von Verlusten, die auftreten. Wie weit das im Unternehmensbereich gültig ist, kann ich Ihnen momentan in der Form nicht genau sagen. Es gibt ein Rundschreiben des BMF vom 9. März 2012, in dem die steuerliche Behandlung dieses Anleihetausches für das Griechenland Private Sector Involvement konkretisiert wird. Demnach ist der Tausch wie ein Veräußerungsvorgang zu behandeln. Das soll auf gut Deutsch bedeuten, dass mit dem Umtausch je nach dem Anschaffungspreis für die Anleihe entweder Gewinne oder Verluste realisiert werden können, die sofort steuerlich wirksam sind.

Das Rundschreiben beinhaltet also folgende Regelungen: Zum einen werden die Veräußerungswerte der alten Anleihen zum Zeitpunkt des Umtausches festgelegt, dann geht es um die Einstandswerte der neuen Anleihen zum Zeitpunkt des Umtausches, und dann wird noch der Einstandswert für Nullcoupon-Anleihen zum Ausgleich der Zinsen auf null gestellt.

Ich muss jetzt aber gestehen: Wie weit diese Regelung, die sich an diejenigen richtet, die Griechenland-Anleihen gehalten haben und das steuerlich geltend machen würden, Ihre konkrete Frage betrifft - Commerzbank, Deutschland und Ähnliches mehr -, kann ich im Moment nicht sagen; da muss ich momentan passen.

Zusatzfrage: Können Sie das vielleicht nachliefern?

Kotthaus: Das sollte möglich sein.

Frage: Herr Kotthaus, ich bin ja in gewissem Sinne ein Laie, aber jetzt muss ich doch einmal fragen, ob ich das richtig verstanden habe. Bisher wurde ja medial kommuniziert - auch durch die Regierung -, dass Geldinstitute, die sich auf den Griechenland-Handel eingelassen haben und jetzt beim Umtausch Verluste machen, dann auch ihren Milliardenbeitrag bei der Sanierung des ganzen Projektes leisten. Könnte sich jetzt in Wahrheit herausstellen, dass der Steuerzahler über die steuerliche Verrechenbarkeit deutlich mehr Anteile daran übernimmt als es bisher den Anschein hatte? Ist das eine zulässige Schlussfolgerung?

Kotthaus: Man muss ja schauen, wie die Tatsache des Umtausches und des dementsprechenden Schuldenschnittes der Anleihen-Inhaber steuerlich bewertet wird. Ich habe Ihnen das ja gerade geschildert; zusammenfassend kann man sagen: Das wird bewertet wie ein Veräußerungsvorgang, soll heißen, wie ein Verkauf, bei dem Sie dementsprechend Verlust- und Gewinnpositionen haben. Das bezieht sich natürlich zum einen erst einmal grundsätzlich auf die breiter gestreuten Inhaber dieser Anleihen. Wie ich gerade schon gesagt habe: Eine Gesamtbewertung der Frage, wie weit das mit den Unternehmensbesteuerungen zusammenhängt, kann ich Ihnen momentan nicht liefern. Das werde ich aber nachliefern, sobald ich es kann. Insofern kann ich Ihre Frage momentan weder positiv beantworten noch verneinen; ich kann es momentan schlicht und ergreifend nicht mit letzter Sicherheit sagen.

Zusatzfrage: Aber wenn es so wäre, dann wäre das irgendwie dumm gelaufen; denn dann zahle ich als Steuerzahler ja noch mehr, als Sie mir bisher gesagt haben. Ist dieser Eindruck richtig?

Kotthaus: Sie als Steuerzahler zahlen das sowieso nicht mehr. Es geht eben darum, dass man irgendeine Bewertung finden muss, wie dieser Vorgang gelaufen ist. Es wäre nicht dumm gelaufen, sondern es wäre eine normale Schlussfolgerung des deutschen Steuerrechtes, dass man Anleihentausche - wie auch Anleihenkäufe und -verkäufe - steuerlich bewerten muss. Das hat mit "dumm gelaufen" nichts zu tun. Nur, wie gesagt, wie weit sich das auf die Unternehmensbesteuerung auswirkt, kann ich Ihnen hier und jetzt nicht sagen.

Zusatzfrage: Können Sie das nachholen und etwas präzisieren, welche Belastung durch Steuerausfall zu erwarten ist?

Kotthaus: Sie können versichert sein: Sobald ich wieder zu Hause bin - - sobald ich wieder im Ministerium bin, werde ich diese Frage aufnehmen und Ihnen die Antwort mit großer Freude zukommen lassen.

Zuruf: Dann viel Spaß zu Hause!

Kotthaus: Es ist so vertraut hier - das Büro und ich, wir liegen eng zusammen.

Frage: Gilt für die privaten Inhaber griechischer Anleihen die gleiche Regelung wie für die Kreditinstitute?

Kotthaus: Die Regelung ist grundsätzlich für diejenigen, die griechische Anleihen gehalten haben. Noch einmal: Der Anleihentausch wird bewertet, wie das normalerweise im Steuerrecht bewertet wird, und zwar als Veräußerungsmoment - nicht mehr und nicht weniger.

Frage: Eie Frage anlässlich des SIPRI-Berichts zum Waffenhandel - ich nehme an, das Wirtschaftsministerium fühlt sich da zuständig -: Deutschland liefert Waffen an Saudi-Arabien, und die Saudis wollen jetzt an die syrische Opposition Waffen liefern. Gibt es Vorkehrungen, mit denen Deutschland sicherstellt - wenn man das überhaupt sicherstellen will -, dass die Saudis keine deutschen Waffen an die Syrer weitergeben? Falls es solche Vorkehrungen gibt: Sind das dieselben Vorkehrungen, mit denen man das im Falle Libyens auch schon vergeblich versucht hat?

Schneid: Was Ihre spezielle Frage betrifft, bin ich jetzt leider überfragt. Ich kann Ihnen gerne, wenn Sie möchten, allgemein etwas zum SIPRI-Abkommen sagen.

Zusatzfrage: Allgemein sind die Regeln bekannt, deswegen habe ich es konkret wissen wollen.

Schneid: Dann müsste ich mich noch erkundigen; zu diesen Einzelgeschichten habe ich jetzt nichts vorliegen.

Vorsitzender Hebestreit: Könnten Sie das dann an unseren Verteiler liefern? Ich glaube, das Interesse daran ist relativ groß. - Herr Kotthaus hat noch etwas.

Kotthaus: Ich möchte noch kurz etwas zu der Frage von eben ergänzen. Eines ist ganz sicher: Sie dürfen nicht vergessen, dass Sie Kapitaleinkünfte sowieso immer nur mit anderen Einkünften verrechnen können. Da ist also auf jeden Fall eine gewisse Begrenzung zu sehen. Aber wie gesagt, der Rest kommt später.

Frage: Die Verrechenbarkeit der Kapitaleinkünfte bezieht sich aber nur auf Privatanleger, richtig? Das ist ja Einkommenssteuerrecht.

Kotthaus: Richtig. Aber bevor ich mich hier jetzt in die Vertiefung des Unternehmenssteuerrechts begebe: Ich liefere das nach, das bekommen Sie gleich, und dann haben Sie alles gleichermaßen befriedigend beantwortet, okay?

Frage: Da es in dieser Woche auch noch einmal um die europäischen Finanzen geht, Herr Seibert, möchte ich noch einmal die Frage stellen, die schon in der vergangenen Woche diskutiert worden ist: Hat es inzwischen im Zusammenhang mit der Fiskalpakt-Ratifizierung schon Gespräche zwischen der Kanzlerin und Vertretern der Opposition gegeben, oder gibt es da eine Terminierung, ist da etwas absehbar?

StS Seibert: Ich kann Ihnen bisher von keinen Gesprächen, keinen Begegnungen und keinen Treffen berichten. Ich habe aber gesagt: Im parlamentarischen Verfahren wäre es nicht unüblich und durchaus möglich, dass es zu solchen Treffen kommt.


*


Quelle:
Mitschrift der Pressekonferenz - Montag, 19. März 2012
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2012/03/2012-03-19-regpk.html?nn=391778
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-0
E-Mail: internetpost@bpa.bund.de
Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. März 2012