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PRESSEKONFERENZ/400: Regierungspressekonferenz vom 4. April 2012 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 4. April 2012
Regierungspressekonferenz vom 4. April 2012

Themen: Betreuungsgeld, deutsch-schweizerisches Steuerabkommen, Entwicklung der Kraftstoffpreise, Pendlerpauschale, Nachtflugverbot, Demografiestrategie der Bundesregierung, Gedicht "Was gesagt werden muss" von Günter Grass, Gespräche der E3+3-Staaten mit dem Iran über dessen Atomprogramm, angeblicher Kontakt zwischen der Bundeskanzlerin und dem französischen Präsidentschaftskandidaten François Hollande, Euro-Bonds, Höhe der Steuereinnahmen, Einsparungen beim Militärischen Abschirmdienst

Sprecher: StS Seibert, Steegmans (BMFSFJ), Kotthaus (BMF), Wiegemann (BMWi), Rudolph (BMVBS), Augustin (AA), Paris (BMVg)



Vorsitzender Fichtner eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert und die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Frage: Wir haben bei der letzten Sitzung der Bundespressekonferenz Zahlen dazu gehört, wie sich das Betreuungsgeld in der Haushaltsplanung niederschlägt. Ist es richtig, dass das Zahlen sind, die auf bayerischen Berechnungen basieren? Hat die Bundesregierung, nachdem das Finanzministerium seinerzeit diese Zahlen einbezogen hat, noch eigene Berechnungen angestellt und vielleicht Rat von außen eingeholt, was das kosten könnte?

Steegmans: Wir müssen nicht darum herum reden: Sie beziehen sich auf diese angebliche ZEW-Studie. Wir können die Berechnungen, die darin vorgenommen werden, nicht nachvollziehen. Wir haben das Finanztableau doch anhand dessen errechnet, was uns an Zahlen vorliegt und was auch an tatsächlichem beziehungsweise prognostiziertem Bedarf zugrunde liegt. Dementsprechend können wir mit viel Selbstvertrauen sagen: Die Zahlen, mit denen wir arbeiten, sind solide. Sie sind seriös. Sie sind verlässlich. Dementsprechend haben wir keinen Grund, an irgendeiner Stelle von unserem Finanztableau, wie es auch das BMF in die Eckpunkte des Haushalts und die mittelfristige Finanzplanung eingestellt hat, abzurücken.

Ich glaube, die Grundannahme, die der ZEW-Studie laut Berichterstattung zugrunde liegt, nämlich dass der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz 2013 nicht eingelöst werden kann, ist falsch. Wir haben jedenfalls am heutigen Tag keinen Grund für Pessimismus. Wir haben keine Indizien dafür, dass irgendein Land bislang für sich die Perspektive eröffnet hätte, den Rechtsanspruch nicht erfüllen zu können. Wir haben im Gegenteil Grund zu der Annahme, dass sich die Länder sehr anstrengen. Ich habe an dieser Stelle auch vor einer Woche sehr deutlich gemacht, dass wir fest davon ausgehen und auch belastbare Indizien dafür haben, dass die Länder in einen Schlussspurt gehen, sodass eine der nach Medienberichten der ZEW-Studie zugrunde liegenden Annahmen also schon überhaupt nicht eintritt.

Wenn ich übrigens einmal mit einem weiteren Vorurteil aufräumen darf: Es wird auch das Argument angeführt, das Geld, das in das Betreuungsgeld fließen soll, wäre beim Kita-Ausbau besser aufgehoben. Wir müssen uns klarmachen: Am Stichtag 2. April - wir haben neue Zahlen - sind im Sondervermögen des Bundes für den Ausbau der Betreuungsplätze für unter 3-Jährige immer noch 300 Millionen Euro an Bewilligungsgeld nicht beantragt worden und immer noch 700 Millionen Euro an bewilligtem Geld noch nicht abgerufen worden. Das heißt, wir reden über Summen, die für den Kita-Ausbau - für Planung und tatsächliche Baufertigstellung - noch zur Verfügung stehen und die ja das Argument entkräften, es würde dafür Geld fehlen. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir uns das einmal in Erinnerung rufen. Denn wenn man sich die Debatte um das Betreuungsgeld anschaut, mag man an der einen oder anderen Stelle an Goethes "Tarquato Tasso" denken, wo es an einer Stelle heißt: Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit fehlt.

Frage: Herr Kotthaus, es gibt mehrere Meldungen darüber, dass die Verhandlungen über das Nachbesserungsprotokoll mit der Schweiz schon abgeschlossen seien, und zwar mit dem Ergebnis, dass es bei den zu zahlenden Steuern eine Verschärfung geben soll. Zahlen zwischen 21 Prozent und 41 Prozent werden genannt. Was ist da dran?

Kotthaus: Richtig ist, dass noch einmal Gespräche auf allen Ebenen inklusive der Ministerebene geführt wurden und im Wesentlichen abgeschlossen sind. Richtig ist auch, dass wir, wenn auf Schweizer Seite heute noch einige Formalien oder formelle Fragen geklärt werden könnten, gegebenenfalls morgen in Bern dieses Änderungsprotokoll unterschreiben könnten. Das beträfe auf der deutschen Seite den deutschen Botschafter in Bern.

Zu den vereinbarten Änderungen, die dann unterzeichnet werden - das müssen Sie mir, verzeihen -, kann ich Ihnen heute noch nichts sagen. Das ist ein bilaterales Abkommen. Dazu gehören immer zwei, die parallel kommunizieren, und daran werde ich mich auch halten. Deswegen will ich auch alle weiteren Fragen, die dazu gestellt werden, ob das richtig oder falsch sei, weder positiv noch negativ bescheiden, sondern mich zurückhalten.

Zusatzfrage: Ist es richtig oder falsch, dass zuletzt auch Herr Schäuble in die Gespräche involviert war?

Kotthaus: Deswegen hatte ich ja extra "auf allen Ebenen inklusive der Ministerebene" gesagt. Das bedeutet normalerweise "Schäuble".

Zusatzfrage: Hat er also zuletzt, in dieser Woche, noch mit verhandelt?

Kotthaus: Die Gespräche wurden ja seit einiger Zeit geführt. Wir haben Gespräche mit den im Bundestag vertretenen Parteien, mit dem Bundesrat um mit der Schweiz geführt, um das Ergebnis zu erzielen, wie es jetzt ist. Mit diesem Ergebnis werden wir nach (der Unterzeichnung des) Änderungsprotokolls auch in das Verfahren gehen. Für Deutschland soll das heißen: ins Kabinett und an Bundestag und Bundesrat.

Zusatzfrage: Plant der Minister für morgen vielleicht eine Pressekonferenz, um das Ergebnis, falls es denn dann vorliegen sollte, vorzustellen?

Kotthaus: Nein, das glaube ich nicht.

Frage: Sind in dieses Zusatzprotokoll auch Forderungen der SPD-Ministerpräsidentenkonferenz vom Donnerstag eingeflossen?

Kotthaus: Noch einmal: Ich werde Ihnen die genauen Inhalte des Änderungsprotokolls hier und heute nicht verkünden. Das wäre einfach ein schlechter Stil gegenüber der Schweiz. Es sind in vielen Bereichen viele Fragen, die von verschiedenen Seiten gestellt worden sind und die im Dialog mit der Schweiz auch noch einmal aufgenommen worden sind, noch einmal verändert worden, nachgebessert worden, angepasst worden, wie immer Sie es formulieren möchten. Ich muss Sie da um Geduld bitten. Morgen, sobald das unterzeichnet worden sein wird, werden wir das natürlich sofort veröffentlichen, und dann werden Sie auch sehen, was darin steht oder nicht darin steht.

Weil Sie gerade noch einmal diesen Zinssatz zwischen 19 Prozent und 34 Prozent ansprachen und weil es zum Teil Missverständnisse gibt, muss ich noch einmal betonen: Der wird nicht auf die Gewinne erhoben, und es geht nicht um irgendwelche Dinge, die hinzugekommen sind, sondern der wird auf das Kapital erhoben, das in der Schweiz liegt. Das ist diese Regelung, die bis jetzt "19 bis 34 Prozent" lautete.

Aber, wie gesagt: Details bitte morgen!

Frage: Herr Kotthaus, weil Sie "Gespräche auf allen Ebenen" sagten: Sind denn auch noch einmal Gespräche mit den Ländern geführt worden, oder beruhen die Äußerungen aus der SPD, dass der Bund versäumt habe, sich mit den Ländern kurzzuschließen, auf Nichtwissen? Sind die Länder über die Änderungen im Protokoll, das jetzt unterzeichnet werden soll, informiert?

Kotthaus: Ich habe Schwierigkeiten, mir jetzt vorzustellen, wie man in den letzten Tagen, Wochen und Monaten noch mehr mit allen Beteiligten hätte sprechen können. Ich glaube, dass der Informationsfluss recht umfassend war.

Zusatzfrage: Ist es dann aus Ihrer Sicht unangebracht, dass die Länder beklagen, dass sie jetzt nicht eingebunden seien? Stimmt das einfach nicht?

Kotthaus: Noch einmal: Wir haben das ursprüngliche Abkommen, wie Sie wissen, im letzten Jahr veröffentlicht und dementsprechend erklärt. Seitdem wurden mit allen denkbaren Beteiligten auf allen Ebenen intensive Gespräche geführt. Sie wissen, diese reichten von Brüssel über Bern bis Berlin und bis in die Bundesländer hinein, auch auf allen Ebenen. Ich glaube schon, dass man durchaus sagen kann, dass der Informationsfluss in den letzten Wochen und Monaten mit allen Beteiligten sehr umfassend und sehr intensiv war.

Frage: Herr Kotthaus, mir sind Ihre Zeitangaben etwas zu vage. Sie sprechen immer von den letzten Monaten, Wochen und Tagen. Mich interessiert ganz konkret, ob die Länder in der letzten Phase - sprich: seit der Ministerpräsidentenkonferenz am vergangenen Donnerstag - in die Gespräche eingeschaltet waren beziehungsweise ob vom Bundesfinanzministerium Gespräche mit den Ländern geführt worden sind, ob möglicherweise auch die Länder, wie es schon früher einmal hieß, in die letzten Gespräche mit der Schweiz einbezogen waren, und zwar für den Zeitraum zwischen der Ministerpräsidentenkonferenz vom vergangenen Donnerstag und dem heutigen Tag.

Kotthaus: Ich glaube nicht, dass man sich jetzt auf den einen oder anderen konkreten Tag festnageln lassen sollte. Sie können davon ausgehen, dass alle Beteiligten in dem gesamten Prozess - mit allen Themen, allen Inhalten, allen Änderungsfragen, Wünschen und Anregungen - umfassend beteiligt waren. Ich will mich jetzt nicht auf einen einzelnen Zeitraum von A bis Z festlegen. Ich kann Ihnen nur sagen: Das war insgesamt ein sehr intensiver Dialog.

Wir werden das Ganze jetzt in das Gesetzgebungsverfahren einbringen. Dann werden wir im Bundestag und im Bundesrat klar vertreten können und müssen, was die Inhalte und Vorteile dieses Abkommens sind. Der Dialog wird dann sicherlich weitergehen.

Noch einmal: Der Dialog in den letzten Tagen, Wochen und Monaten war so intensiv, wie man sich ihn nur vorstellen kann.

Zusatzfrage: Es ist ja kein besonderes Hobby von mir, dass ich gerade nach dem vergangenen Donnerstag und der Zeit danach frage. Ich möchte wissen, ob die Anmeldung des Nachbesserungsbedarfs - die Länder sehen ja an dem Abkommen nach wie vor einen Nachbesserungsbedarf - in Kenntnis der letzten Änderungen geschehen ist oder nicht. Deshalb ganz einfach die Frage: Waren die Länder bis zuletzt dabei, oder waren sie zuletzt nicht mehr dabei?

Kotthaus: Ich gehe davon aus, dass den Ländern die Änderungen, die im Dialog mit unserem Partner, der Schweiz, verabredet worden sind, völlig bewusst sind. Ich glaube nicht, dass irgendwelche Überraschungen enthalten sind, bei denen man "Aha!" oder "Oho!" sagen könnte; denn das war ein intensiver Dialog. Wir wollten dies für alle Beteiligten möglichst transparent machen. Ich gehe davon aus, dass alle Länder im vollen Wissensstand sind, und hoffe, dass dies morgen gegebenenfalls unterzeichnet werden kann, wenn heute die letzten formalen Voraussetzungen in der Schweiz geklärt werden können.

Frage: Herr Kotthaus, ist der entscheidende Fehler vielleicht ganz am Anfang gemacht worden, nämlich dass Ihr Minister ein Abkommen ohne die Länder ausgehandelt und er im Grunde genommen nicht das Meiste herausgeholt hat? Denn erst danach begannen die Nachverhandlungen. Das ist ein Prozess, den im Grunde genommen niemand mehr überschaut. Hätte man die Länder nicht gleich von Anfang an viel stärker einbeziehen müssen?

Kotthaus: Es gibt das Sprichwort "Wenn das Wörtchen 'wenn' nicht wär". - Das ist eine müßige Diskussion. Jetzt liegt ein Abkommen vor, das, so glaube ich, wirklich alle Fragen, alle Sorgen und alle Bedenken umfassend begleitet und das eine gute Lösung für die Zukunft bietet, nämlich die völlige Gleichbehandlung mit deutschen Steuerpflichtigen, die ihre Gelder in Deutschland haben. Das ist eine sehr gute Lösung für die Vergangenheit. Man darf nicht vergessen, dass das in der Vergangenheit nie erreicht worden ist. Das liegt jetzt vor. Das werden wir im Bundestag und im Bundesrat argumentativ vertreten müssen. Über die Vergangenheit lässt sich natürlich trefflich streiten, aber ich glaube, das macht nicht viel Sinn.

Frage: Herr Kotthaus, in der Schweiz gibt es Informationen aus Bankenkreisen, dass deutsche Steuerflüchtlinge schon dabei seien, ihr Geld abzuziehen. Dies würde der Argumentation der Opposition recht geben. Haben Sie ähnliche Informationen?

Kotthaus: Mir liegen solche Informationen nicht vor. Sie wissen: Wenn das Abkommen gültig ist, dann haben die deutschen Steuerpflichtigen in der Schweiz drei Möglichkeiten: Sie können zulassen, dass die entsprechenden Steuern an die Bundesrepublik Deutschland abgeführt werden. Sie können zu ihrem eigenen Finanzamt gehen, ihre Steuerpflichten darlegen, offenlegen und ihre Steuern begleichen. Das dürfte für viele durchaus attraktiver sein, als sich der Besteuerung dieses Abkommens zu unterwerfen. Oder die Schweiz beendet die Geschäftsbeziehungen mit diesen Steuerpflichtigen. Das heißt, sie würden dann schauen müssen, wo sie bleiben. Informationen darüber, dass das passiert, liegen mir momentan nicht vor.

Frage: Wenn ich das richtig verstehe, dann gibt es morgen einen Text und keine Änderungen mehr. Denken Sie, dass die SPD mit diesem Text zufrieden sein wird? Denken Sie, dass dieses Steuerabkommen Anfang 2013‍ ‍in Kraft treten kann?

Kotthaus: In der Schweiz müssen heute noch letzte formale Fragen geklärt werden. Wenn das möglich sein sollte, dann könnten wir das Abkommen morgen in Bern unterzeichnen. Man muss heute klären, ob das klappt, und zwar auf der Ebene, die ich gerade beschrieben habe.

Noch einmal: Wir sind davon überzeugt, dass dieses Abkommen ein sehr gutes Abkommen darstellt, um die Fragen der Vergangenheit befriedigend zu lösen, nämlich dass Steuerforderungen jedes Jahr nach Ablauf der zehnjährigen Frist in sehr beträchtlicher Höhe verjähren. Dem würde durch das Abkommen Einhalt geboten. Wir hätten für die Vergangenheit eine Lösung, um dieses Problem zu beenden.

Sie wissen, dass von den Schweizer Banken vorab schon 2 Milliarden Franken gezahlt worden sind, die dann mit den tatsächlichen Leistungen verrechnet werden. Wir können davon ausgehen, dass dem deutschen Staat sowie den deutschen Bundesländern und Kommunen durchaus beträchtliche Summen zufließen würden. Wir haben eine völlige Gleichbehandlung für die Zukunft. Auch für die Schweiz ist das Abkommen aus den Gründen, die Sie gut kennen, attraktiv.

Lange Rede, kurzer Sinn: Wir glauben, dass das ein gutes Abkommen ist. Wir finden, dass das ein richtiges Abkommen ist, das einen schon lange schwelenden, potenziellen Streit beenden würde. Auch die Probleme, die wir am Montag hier diskutiert haben, wären damit hinfällig. Wir hoffen, dass wir das Ganze dann im Bundestag und im Bundesrat mit Überzeugung werden darlegen können und dass man uns folgt. Wenn alles gut geht, das ist dies zum 1. Januar 2013 wirksam.

Frage: Nur zur Sicherheit: Sie sagen, es seien noch einige formale Fragen zu klären. Das heißt aber, dass das Abkommen inhaltlich ausverhandelt ist? Inhaltlich sind die Verhandlungen abgeschlossen?

Kotthaus: Ja.

Frage: Nur noch eine kleine Anmerkung. Wenn wir heute in einer großen deutschen Zeitung lesen, man habe Strafantrag gegen die Schweizer Justizministerin gestellt: Ist ein solches sehr plakatives Vorgehen geeignet, die Atmosphäre zwischen beiden Ländern zu belasten?

Kotthaus: Fragen Sie mich jetzt als Finanzministerium, oder fragen Sie das Justizministerium wegen der Haftbefehle?

Zusatz: Am liebsten würde ich Herrn Seibert fragen.

StS Seibert: Dann sagt der Ihnen, dass sich diese große deutsche Zeitung das, was sie gemacht hat, selbst ausgedacht hat. Wir geben dazu keinen Kommentar. Diese große deutsche Zeitung wird selbst abschätzen, welche juristischen Erfolgsaussichten ihre Aktion hat.

Frage: Im Zusammenhang mit der Entwicklung der Benzinpreise würde ich gerne zwei Fragen an das Bundeswirtschaftsministerium stellen. Erstens. Können Sie uns sagen, was der Bundeswirtschaftsminister von dem Vorgehen des Bundeskartellamts gegen die großen Ölkonzerne erwartet und wie rasch es einen Beschluss - oder was auch immer - geben wird? Ich frage das auch deshalb, weil solche Verfahren in der Vergangenheit weitgehend folgenlos geblieben sind.

Meine zweite Frage: Beabsichtigt der Bundeswirtschaftsminister in nächster Zeit so etwas wie ein Spitzentreffen mit den Vorständen von großen Ölkonzernen, oder bleibt es bei dem Appell: "Macht eure Preispolitik transparent"?

Wiegemann: Der Bundeswirtschaftsminister begrüßt, dass das Bundeskartellamt Beschwerden nachgeht und das geltende Wettbewerbsrecht durchsetzt, wie es dies schon in seinem Abschlussbericht zur Sektoruntersuchung angekündigt hat. Wir werden den weiteren Gang des Verfahrens aufmerksam verfolgen.

Die Bundesregierung hat das Problem der Preis-Kosten-Schere in ihrem aktuellen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen aufgegriffen. Darin wird das bislang befristete Verbot dauerhaft etabliert.

Zudem haben wir weitere Maßnahmen vorgeschlagen. Die geplante Markttransparenzstelle beim Bundeskartellamt soll auch die Aufgabe erhalten, die Kraftstoffpreise zeitnah und flächendeckend zu beobachten. Dadurch soll die Sanktionierung von wettbewerbswidrigem Verhalten durch das Bundeskartellamt erleichtert werden.

Zusatzfrage: Könnten Sie uns den Begriff "zeitnah" etwas näher erläutern? Wie schnell können da Erkenntnisse vorliegen?

Wiegemann: Hinsichtlich der Markttransparenzstelle ist ein Gesetzentwurf an die Länder und die Verbände verschickt worden. Dieser wird jetzt das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Ich kann Ihnen aber nicht genau sagen, wie schnell das geht. Sobald dies Gesetz wird, wird dem Kartellamt durch die Markttransparenzstelle das Handwerkszeug an die Hand gegeben, um wettbewerbswidriges Verhalten leichter zu erkennen und sanktionieren zu können.

Frage: Mich würde in diesem Zusammenhang vom Bundeswirtschaftsministerium interessieren, ob Herr Rösler trotz des offensichtlichen Unwillens der Kanzlerin und auch des Bundesfinanzministers, das Thema Pendlerpauschale anzugehen, darauf beharrt, das in der Koalition noch einmal zur Diskussion zu stellen und möglicherweise in einem Koalitionsausschuss aufzugreifen.

Wiegemann: Das Thema ist hier am Montag ausführlich erörtert worden. Dazu gibt es keinen neuen Stand.

Frage: Herr Rudolph, sieht das Verkehrsministerium die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von heute als wegweisend und richtungsweisend für Nachtflugverbote an allen deutschen Flughäfen?

Noch eine Frage an Frau Wiegemann: Befürchtet das Wirtschaftsministerium eine Beeinträchtigung des Wirtschaftsstandorts Deutschland, sollte das, was die Richter für Frankfurt entschieden haben, auf allen Flughafen durchgesetzt werden?

Rudolph: Grundsätzlich kommentieren wir dieses Urteil nicht, sondern wir nehmen es mit Respekt zur Kenntnis.

Zu Ihrer Frage nach einem generellen Nachflugverbot kann man Folgendes sagen: In Deutschland gibt es regional unterschiedliche Gegebenheiten. Deswegen ist es guter Brauch, dass es Ländersache ist, entsprechend zu entscheiden und Betriebsgenehmigungen zu erteilen. In der Landesverantwortung liegt auch, regional spezifisch zu entscheiden, wie genau die Ausgestaltung aussieht.

Wenn wir einmal auf Deutschland schauen, dann sehen wir, dass es sehr unterschiedliche Regelungen gibt. Wir haben Standorte mit einem Nachflugverbot und Standorte mit einer Nachtflugerlaubnis. Das hat oft auch mit den regionalen Unterschieden zu tun.

Wir brauchen in Deutschland eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur. Dazu gehören auch Flughäfen, die für Arbeitsplätze und Wohlstand sorgen. Aber wir müssen neben dieser Wirtschaftlichkeit zugleich Aspekte des Lärmschutzes berücksichtigen. Das sind die zwei Seiten derselben Medaille. Darauf hat Bundesminister Ramsauer hingewiesen.

Unabhängig von diesem Urteil kann man als Fazit sagen: Ein generelles Nachtflugverbot in Deutschland sehen wir nicht. Wir finden vielmehr, dass sich die regionalen Gegebenheiten bislang bewährt haben, um zu Ergebnissen und bestmöglichen Lösungen zu kommen, die Wirtschaftlichkeit und Lärmschutz unter einem Dach vereinen.

Wiegemann: In Bezug auf die potenziellen wirtschaftlichen Auswirkungen muss ich leider passen. Das werde ich aber gerne nachliefern.

Frage: Sieht die Bundesregierung, so frage ich das Verkehrsministerium, irgendeine Notwendigkeit beziehungsweise Möglichkeiten, das Problem, das durch das heutige Gerichtsurteil deutlich gemacht worden ist, auf gesetzgeberischem Wege aufzugreifen, vielleicht durch bundeseinheitliche Regelungen, die Formulierung von Eckpunkten oder Ähnliches?

Rudolph: Das Gericht hat nicht auf ein Problem aufmerksam gemacht, sondern es hat im Zusammenhang mit Nachtflügen speziell eine Entscheidung zum Flughafen Frankfurt getroffen.

Lassen Sie mich das aufdröseln: Es gibt ein Luftverkehrsgesetz. Darin steht bereits, dass die Belange der Bevölkerung eine große Rolle spielen beziehungsweise unter besonderen Schutz zu stellen sind. Insofern sehen wir keinen Handlungsbedarf, das Luftverkehrsgesetz zu ändern, wohl aber mit Leben zu füllen. Den Begriff "Leben" habe ich schon angesprochen. Wir müssen nämlich fragen: Was kann man an den jeweiligen Standorten tun?

Zu diesem "Leben" gehört zum Beispiel eine Fluglärmkommission oder, wie es in Frankfurt geschehen ist, ein Mediationsverfahren. Wenn man bei diesem Mediationsverfahren zu Ergebnissen kommt, dann muss man sich sehr genau überlegen, ob man sich an die Ergebnisse hält.

Oder nehmen wir den Berliner Fall: Auch das Bundesverkehrsministerium hat daran mitgearbeitet, der Fluglärmkommission, die es hier in Berlin/Brandenburg gibt, eine lautere Stimme zu geben und den Betroffenen sowie den Experten, die dort zusammensitzen, alle Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Ich sage es noch einmal: Das ist zwar Ländersache. Aber es wichtig, dass die Bürger hier mit ihrer Expertise beteiligt werden und dass mit ihnen gesprochen und kommuniziert wird. Das stärkt die Akzeptanz, auch wenn dies insgesamt natürlich schwierig ist, wenn wir über Lärmschutz und Lärmproblematik reden; denn zu einem Industriestandort gehört auch Lärm.

Inwiefern wird man handeln? - Am 23. Mai hat Bundesverkehrsminister Ramsauer die Initiative "Luftverkehr für Deutschland" zu Gast. Das ist ein hochkarätiges Gremium. Darin sitzen die Luftfahrtgesellschaften, die Länder und Verbände. Dort wird der Minister das Thema Lärm/Wirtschaftlichkeit auf die Tagesordnung setzen. Alle Beteiligten sind aufgerufen, Stellungnahmen und Positionen in dieses Gremium einzubringen. Dazu gehören die Nachtflugthematik und das Luftverkehrsgesetz. Solche Themen werden dort Ende Mai eine Rolle spielen.

Frage: Herr Seibert, in der Unionsfraktion wird eine sogenannte Demografieabgabe diskutiert. Gibt es dazu von Regierungsseite schon Bewertungen beziehungsweise Reaktionen? Wird das für eine gute und sinnvolle Idee gehalten?

StS Seibert: Sie beziehen sich da auf etwas, was offensichtlich in einem Positionspapier einer Untergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und heute in den Zeitungen steht. Ich kann Ihnen nur sagen: In Bezug auf die Demografiestrategie, die die Bundesregierung nach Ostern im Kabinett beschließen und dann der Öffentlichkeit vorstellen wird, gibt es keine Pläne für eine irgendwie geartete neue Steuer. Das hat nichts mit der Demografiestrategie der Bundesregierung zu tun.

Frage: Habe ich Sie richtig verstanden, dass dieses Papier einer Untergruppe der Unionsfraktion, wie Sie gesagt haben, gar nicht debattiert wird, dass dies für das Kabinett gar nicht diskussionsfähig ist?

StS Seibert: Das Kabinett befasst sich nach Ostern mit der Demografiestrategie, die viele Ressorts dieser Bundesregierung unter der Federführung des Innenministeriums erarbeitet haben. Sie werden sehen, dass sie nichts mit Steuererhöhungen zu tun hat, sondern damit, eine langfristige Strategie zu entwickeln, wie dieses Land unter den sich verändernden demografischen Bedingungen seine Wettbewerbsfähigkeit, seinen sozialen Zusammenhalt und seine Innovationsfähigkeit erhalten kann. Darum geht es; um höhere Steuern geht es nicht.

In der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mag es Papiere geben; auf ein solches wird angespielt. Diese muss ich aber hier in diesem Zusammenhang nicht kommentieren. Sie haben mit der Demografiestrategie nichts zu tun, und die Demografiestrategie ihrerseits hat nichts mit Steuererhöhungen zu tun.

Frage: Ich habe eine Frage zu der lyrischen Meinungsbekundung des Literaturnobelpreisträgers Grass. Ich weiß aber nicht, wen ich fragen könnte, den für Außenwirkung zuständigen Herrn Augustin oder Frau Wiegemann beziehungsweise das Wirtschaftsministerium als Genehmigungsbehörde für mögliche Waffenlieferungen an Israel. Kurzum: Gibt es Überlegungen, die Bedenken von Günter Grass möglicherweise zu zerstreuen, dass aus den zur Lieferung anstehenden zwei U-Booten Ende des Jahres und Weiterem eine Abschussrampe in Richtung Iran werden könnte?

StS Seibert: Sie haben mich zwar nicht gefragt, aber ich sage Ihnen trotzdem meine Meinung und auch die Meinung der gesamten Bundesregierung dazu. In Deutschland gilt die Freiheit der Kunst. Glücklicherweise gilt auch die Freiheit der Bundesregierung, sich nicht zu jeder künstlerischen Hervorbringung äußern zu müssen. So halten wir es in diesem Zusammenhang.

Zusatzfrage: Da der Künstler konkrete Sorgen vorgetragen hat, dass aus den U-Booten eine Abschussrampe werden könnte: Frau Wiegemann, gab es Zusicherungen, bevor die Genehmigung erteilt wurde, dass selbiges eben nicht geschieht und dass man sich auf das verlassen kann, was bei dem Ja zur U-Boot-Lieferung an Zusagen gemacht wurde?

Wiegemann: Zu den Einzelheiten der Äußerungen von Herrn Grass liegen mir leider keine Informationen vor.

Zusatz: Ich meinte auch nicht die Äußerungen von Herrn Grass, sondern die Sorgen, die da lauten: Eine Lieferung könnte in ein hochgefährliches Kriegsgut umgewandelt werden. Auch andere haben das schon geäußert. Grass ist nur darauf zurückgekommen.

Wiegemann: Auch dazu liegen mir gerade leider keine Informationen vor. Ich kann sie aber gerne nachreichen.

Frage: Herr Augustin, gibt es schon irgendwelche offiziellen Reaktionen der israelischen Regierung auf diese Meinungsäußerung des Nobelpreisträgers?

Augustin: Bislang sind mir keine Äußerungen dazu bekannt geworden.

Frage: Herr Seibert, gestatten Sie mir noch einen Versuch: Die Kanzlerin hat sich 2006, als Herr Grass seine Biografie veröffentlich hat, geäußert und gesagt, sie und Herr Grass hätten sehr unterschiedliche Einschätzungen hinsichtlich der deutschen Geschichte. Ist Ihnen zufällig bekannt, ob die Kanzlerin diese Meinung noch immer hat?

StS Seibert: Ich kann Ihnen nichts Neues zum Verhältnis der Bundeskanzlerin zu Person und Werk von Günter Grass mitteilen.

Frage: Herr Augustin, ich habe eine Frage zu den E3+3-Gesprächen mit dem Iran. In den letzten Tagen gab es widersprüchliche Aussagen zu Zeitpunkt und Ort der Gespräche. Stehen Ort und Zeitpunkt schon fest, oder laufen in dieser Hinsicht noch Gespräche?

Augustin: Wir gehen davon aus, dass es um den 13. April zu diesen Gesprächen kommen wird. Der Ort steht in der Tat noch nicht fest. Dazu kann ich Ihnen noch keinen neuen Stand sagen.

Zusatzfrage: Aber der 13. April steht definitiv fest?

Augustin: Die Gespräche werden um den 13. April herum stattfinden; davon gehen wir aus.

Frage: Herr Seibert, in der französischen Presse gibt es Informationen, die von der französischen Sozialistischen Partei PS bestätigt worden sind, wonach es Kontakte zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und dem sozialistischen Kandidaten François Hollande gibt und dass die Bundeskanzlerin im Falle eines Sieges von Hollande dazu bereit wäre, in den Fiskalpakt einen Wachstumsaspekt einzubinden. Gibt es Kontakte mit der französischen Partei PS? Hat die Bundeskanzlerin einen solchen Aspekt vorgesehen?

StS Seibert: Erstens. Es gibt keine Kontakte zwischen der Bundeskanzlerin und Herrn Hollande. Auch hat es bisher kein Treffen gegeben.

Zweitens. Die Bundesregierung hat immer sehr klar dargelegt, dass Wachstums- und beschäftigungsfördernde Aspekte ein wichtiger Teil europäischer Politik, ein wichtiger Teil der europäischen Reaktionen auf die Krise sein müssen. Deswegen hat sie sich sehr dafür eingesetzt, dass es einen Euro-Plus-Pakt gibt. Deswegen hat sie sich sehr dafür eingesetzt, dass beim Europäischen Rat im Januar gerade die Arbeitslosigkeit junger Menschen ins Auge gefasst wurde und dass beim Europäischen Rat im März die Arbeitsmöglichkeiten für ältere Arbeitnehmer ins Auge gefasst wurden. So wird das auch auf künftigen Europäischen Räten weitergehen. Die Bundesregierung wird sich sehr dafür engagieren, dass in Europa eine Politik betrieben wird, die nachhaltiges Wachstum und Beschäftigungsförderung möglich macht.

Frage: Herr Seibert, ist Ihnen etwas darüber bekannt, ob die Kanzlerin doch noch im französischen Wahlkampf auftreten wird, oder ist das sozusagen jetzt gestrichen?

StS Seibert: Ich kann Ihnen im Moment keinen Termin für einen solchen Auftritt nennen. Die Bundeskanzlerin wird weiterhin zu ihrer Unterstützung für Nicolas Sarkozy stehen. Sie unterstützt ihn so, wie es Sarkozy und seine Partei im französischen Wahlkampf für sinnvoll halten.

Zusatzfrage: Es gab einen Bericht, sie sei darüber verärgert gewesen, dass das zunächst groß angekündigt worden sei und dass er es sich jetzt doch anders überlegt habe. Sie habe ihm intern auch Sprunghaftigkeit vorgeworfen. Ist das frei erfunden?

StS Seibert: Der Bericht stimmte schon damals nicht, und er ist heute noch immer falsch. Es gibt ein absolutes Einverständnis zwischen Sarkozy und der Bundeskanzlerin, was ihre Unterstützung für seinen Wahlkampf und seine Wiederwahl betrifft.

Frage: In der französischen Presse gibt es Berichte, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel grünes Licht für Euro-Bonds gegeben habe, die zur Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen dienen. Hat sich die Haltung der Bundeskanzlerin geändert?

StS Seibert: Nein. Wenn so etwas tatsächlich in einem Teil der französischen Presse stünde, dann wäre das eine Ente oder eine Falschbehauptung.

Frage: Herr Kotthaus, das DIW sagt, dass sich Herr Schäuble möglicherweise über ein Allzeithoch bei den Steuereinnahmen freuen könne. Gibt es aus Ihrem Haus ähnliche Einschätzungen?

Kotthaus: Es gibt regelmäßig die monatlichen Berichte über die Steuereinnahmen. Sie müssen noch ein bisschen warten. Ich kann Ihnen momentan keine Auskunft dazu geben.

Frage: Herr Paris, der Rechnungshof fordert schärfere Einsparungen beim MAD und möglicherweise die Überantwortung der Aufgaben, die im Moment im Zusammenhang mit den Verfassungsschützern vom MAD wahrgenommen werden, an das Bundesamt für Verfassungsschutz. Wie steht das Verteidigungsministerium dazu?

Paris: Sie wissen, dass wir hier schon einmal über dieses Thema gesprochen haben. Fragen, die die Dienste betreffen, unterliegen immer in einem hohen Maße der Vertraulichkeit.

Ihnen ist die Haltung der Bundesregierung zum Militärischen Abschirmdienst des Verteidigungsministeriums bekannt. Der MAD ist ein Teil der Bundeswehr und soll ein Teil der Bundeswehr bleiben. Er übernimmt wichtige Aufgaben. Der MAD ist im Zuge der Neuausrichtung der Bundeswehr betrachtet worden beziehungsweise wird betrachtet. Darüber haben wir gegenüber dem Vertrauensgremium einen entsprechenden Bericht abgegeben.

Jetzt sind Meldungen in der Welt, die auf vertraulichen Berichten basieren. Diese will ich nicht weiter kommentieren. Ich möchte nur so viel sagen, dass der Bericht, der gegenüber dem Vertrauensgremium abgegeben wurde, auch unter Einbindung des Bundesrechnungshofs gelaufen ist. Insofern scheint mir diese Sache, wie sie heute dargestellt wird, ein Stück weit veraltet zu sein.

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Quelle:
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 4. April 2012
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2012/04/2012-04-04-regpk.html?nn=391778
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. April 2012