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PRESSEKONFERENZ/446: Regierungspressekonferenz vom 2. Juli 2012 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Mitschrift der Pressekonferenz - Montag, 2. Juli 2012
Regierungspressekonferenz vom 2. Juli 2012

Themen: Reise der Bundeskanzlerin nach Reims, Rücktritt des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, europäische Schuldenkrise, Luftverkehrssteuer, Nutzung von Bahnstromtrassen im Rahmen der Energiewende, geplante Schlichtungsstelle für Flugreisende

Sprecher: StS Seibert, Beyer (BMI), Kotthaus (BMF), Zimmermann (BMJ), Moosmayer (BMVBS), Dr. Geißler (BMU), Wiegemann (BMWi)



Vorsitzender Mayntz eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Die Bundeskanzlerin reist am kommenden Sonntag, dem 8. Juli, nach Reims in Frankreich. Sie trifft dort in der Kathedrale von Reims den französischen Staatspräsidenten Hollande. Beide nehmen teil an einer Veranstaltung exakt 50 Jahre, nachdem Konrad Adenauer und Charles de Gaulle in der Kathedrale von Reims der sogenannten Versöhnungsmesse beigewohnt haben. Die Kanzlerin trifft um 10.30 Uhr an der Kathedrale ein. Nach der Zeremonie folgt noch ein Gespräch mit Präsident Hollande. Es wird ein gemeinsames Mittagessen der Kanzlerin und ihres Gastgebers geben. Die Rückreise nach Berlin ist gegen 14 Uhr terminiert.

Frage: Herr Beyer, entspricht das Rücktrittsgesuch von Herrn Fromm der ausgesprochenen oder unausgesprochenen Erwartung des Ministers, und wie schnell wird der Minister für einen Nachfolger sorgen?

Beyer: Um mit Letzterem anzufangen: Das ist sicherlich die Frage, die am Ende geklärt wird. Das alles wird sorgfältig in einem ordentlichen Verfahren und nach den dafür vorgesehenen Regeln stattfinden.

Vielleicht darf ich zunächst einmal mit dem Sachverhalt beginnen: Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Heinz Fromm, wird auf seinen eigenen Antrag hin mit Wirkung zum 31. Juli dieses Jahres in den Ruhestand versetzt. Das ist aufgrund § 52 des Bundesbeamtengesetzes möglich. Demnach können Beamte auf Lebenszeit auf ihren eigenen Antrag hin in den Ruhestand versetzt werden, wenn sie das 63. Lebensjahr vollendet haben. Auf dieser Basis ist der Antrag vom Präsidenten des BfV, Herrn Fromm, gestellt worden. Diesem Antrag ist nach entsprechender Prüfung in unserem Haus stattgegeben worden.

Frage: Herr Beyer, der Bundesinnenminister hat einen Bericht über die Vorgänge hinsichtlich der geschredderten Akten angefordert. Hat Herr Fromm diesen Bericht bereits abgeliefert, oder wird er es tun? Wenn ja, wann wird er das tun?

Beyer: Das ist richtig. Der Bundesinnenminister hat in der vergangenen Woche, nachdem Herr Fromm zuerst dem Bundesinnenministerium von diesem Sachverhalt Kenntnis gegeben hat und wir dann auch die Bundestagsgremien informiert haben, in einem persönlichen Gespräch von Herrn Fromm einen entsprechenden Bericht angefordert. Ein erster Bericht zu diesem Sachverhalt ist inzwischen bei uns im Bundesinnenministerium eingegangen. Er wird ausgewertet und nach Prüfung und einer eventuellen Klärung von Nachfragen so schnell wie möglich den zuständigen Gremien des Deutschen Bundestages zugeleitet, auch dem Untersuchungsausschuss "NSU". Darüber hinaus hat Herr Fromm angekündigt, selber dem Untersuchungsausschuss darüber zu berichten und auch dort Fragen zu beantworten, zumal er am Donnerstag dieser Woche dort als Zeuge eingeladen ist.

Zusatzfrage: Das heißt, wir können noch vor Donnerstag mit der Auswertung rechnen?

Beyer: Ja, vor Donnerstag.

Frage: Herr Beyer, noch einmal zu dem Gespräch, das der Minister mit Herrn Fromm geführt hat. Hat schon da die Frage, ob Herr Fromm seinen Rücktritt beziehungsweise seine vorzeitige Pensionierung beantragen wird, eine Rolle gespielt? War das gegebenenfalls eine Anregung, die der Minister selbst gegeben hat?

Beyer: Zum einen habe ich für Ihre Mutmaßung keine Anhaltspunkte. Zum anderen war ich bei dem Gespräch nicht dabei. Das war ein persönliches Gespräch zwischen Herrn Fromm und dem Bundesinnenminister zu dem Sachverhalt der Aufdeckung der Frage der Führung und Vernichtung von Akten im Bundesamt für Verfassungsschutz und insbesondere zu der Frage des Zeitpunktes, um den es ja in der vergangenen Woche ging. Darum so ist es von uns berichtet und vom Minister selbst mitgeteilt worden drehte sich das Gespräch.

Ich möchte noch einen Hinweis geben, der Ihre Frage vielleicht indirekt beantwortet: Herr Präsident Fromm selbst hat sich am nächsten Tag dazu erklärt. Er hat auch Journalistenanfragen beantwortet. Es war sein und auch unser Anliegen, dass der Verfassungsschutz und sein Präsident die aufgetretenen Fragen beantworten und, soweit es presseöffentlich möglich ist, einordende Erklärungen und Ausführungen dazu machen.

Zusatzfrage: Herr Beyer, habe ich das gerade akustisch richtig verstanden, dass er zum 31. Juli in den Ruhestand befördert wird?

Beyer: Ja.

Zusatzfrage: Geht der Minister davon aus, dass Herr Fromm innerhalb dieser vier Wochen sämtliche auch an ihn persönlich gerichteten Fragen erschöpfend und hinreichend beantwortet hat?

Beyer: Hat oder haben wird?

Zusatz: Haben wird.

Beyer: Ja, davon gehen wir aus. Wir gehen davon aus das darf ich noch nachschieben, wenn Ihre Frage so gemeint ist , dass Herr Fromm seine Amtsgeschäfte bis dahin noch weiterführt.

Frage: Herr Fromm hat disziplinarische Konsequenzen angekündigt, auch im Amt selbst. Was ist denn mit dem Referatsleiter, der damals die Vernichtung der Akten angeordnet und das Ganze vordatiert hat? Ist auch er im einstweiligen Ruhestand?

Beyer: Es ist richtig, dass Herr Fromm auch disziplinarrechtliche Maßnahmen in seinem Haus prüfen lässt oder eine Prüfung angekündigt hat. Über das Ergebnis liegen mir keine Informationen vor. Da würde ich Sie bitten, direkt beim BfV in Köln anzufragen.

Zusatzfrage: Wenn Ihnen dies nicht vorliegt, dann heißt das aber nicht, dass der Beamte nicht schon entlassen ist?

Beyer: Zweierlei: Zum einen ist es die alleinige Aufgabe des zuständigen Bundesamtes, über die etwaigen Konsequenzen im eigenen Haus zu entscheiden. Zum anderen wird man üblicherweise das wird Sie nicht überraschen nicht im Detail darüber Auskunft geben, sondern nur in dem Rahmen, wie es möglich ist, um Ihren Ankunftsanspruch zu erfüllen, aber auch die schutzwürdigen Interessen und Persönlichkeitsrechte betroffener Mitarbeiter zu wahren. Das ist, wie gesagt, eine Frage, die Sie an das BfV richten müssten.

Frage: Ich habe zwei Fragen. Erstens. Sie haben gesagt, der Nachfolger würde durch ein ordentliches Verfahren bestimmt. Was ist das für ein Verfahren? Wie lange wird es dauern?

Zweitens. Es werden jetzt erneut Rufe laut, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz reformiert werden soll und muss. Von welchen Ergebnissen welcher Gruppen ist es eigentlich abhängig, dass man darüber diskutiert oder Maßnahmen ergreift?

Beyer: Es wäre jetzt zu früh, um das schon im Detail beantworten zu können. Organisatorische Fragen stellen sich jetzt unmittelbar daraus nicht, zumal die Mitteilung von Herrn Fromm noch relativ frisch ist. Von daher kann das von mir nicht weiter ausgeführt werden. Sie können aber davon ausgehen, dass die Absicht des Bundesinnenministers darin besteht, dass es hier ein, wie ich schon sagte, ordentliches Verfahren zur Besetzung dieser wichtigen Funktion innerhalb unserer Sicherheitsbehörden gibt. Mehr kann ich momentan nicht dazu sagen.

Frage: Blicken wir einmal auf die Akten, die zu dem Rücktritt geführt haben, auf das Schreddern der sieben Akten. Sie haben gesagt, der erste Bericht vom Verfassungsschutz liege bereits vor. Steht in dem Bericht irgendetwas zu der Frage, ob bei den Namen, die darin aufgetaucht sind also 73 Personen als möglich anzusprechende V-Leute, 35 Personen wurden tatsächlich angesprochen und acht Personen geworben , auch Namen aus dem unmittelbaren Umfeld der NSU-Verdächtigen, die jetzt auch Gegenstand der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen waren, aufgetaucht sind?

Beyer: Ich kann Ihnen von hier aus weder zu Namen noch zu Zahlen Auskünfte geben oder da in irgendeiner Weise etwas bestätigen. Ich kann Ihnen nur so viel sagen, dass unserem Haus ein erster Bericht vorliegt, der ausgewertet wird, und dass wir zunächst den zuständigen Gremien des Deutschen Bundestages hierüber Bericht erstatten. Von unserer Seite aus ist es nicht möglich, Ihnen momentan mehr mitzuteilen.

Vorsitzender Mayntz: Und wenn wir "unter zwei" gehen?

Beyer: Auch "unter zwei" nicht, ich bedauere.

Frage: Ist es richtig, dass der italienische Staatsschutz im November 2011 darüber informiert hat, dass es bereits 2003 Hinweise auf ein Netzwerk Rechtsextremer gegeben hat, wie es die "Berliner Zeitung" heute berichtet?

Beyer: Zu diesem Bericht können wir uns momentan inhaltlich nicht einlassen. Dies fließt natürlich in die Prüfung ein, wie man auch anderen Hinweisen in ähnlicher Form nachgeht. Aber dazu gibt es bisher keine Bewertung von unserer Seite.

Frage: Herr Beyer, Sie haben sehr betont, dass Herr Fromm auf eigenen Antrag hin in den Ruhestand versetzt worden ist. Bedauert der Minister eigentlich diesen Rücktritt, der auf eigenen Antrag hin geschah? Wenn Sie diese Frage beantworten können, würde mich auch interessieren, wie der Minister die Arbeit von Herrn Fromm im Nachhinein einschätzt.

Beyer: Folgendes als Ankündigung: Der Bundesinnenminister wird sich im Laufe des heutigen Tages sicherlich noch dazu äußern und damit Ihre Frage beantworten. Es ist beabsichtigt, dass sich Hans-Peter Friedrich heute im Laufe des Tages in einer Erklärung auch inhaltlich zu dem Ersuchen des Verfassungsschutzpräsidenten äußern wird. Unser Minister hat den Schritt von Herrn Fromm mit Respekt zur Kenntnis genommen.

Frage: Ich möchte die Bundesregierung, Sie, Herr Seibert, fragen, wie Sie bewerten, dass die Finnen und die Niederländer kurz nach dem EU-Gipfel inzwischen angekündigt haben, dass sie das Mittel der Sekundärmarktkäufe durch den neuen Schutzschirm blockieren werden. Das heißt, wir haben vor drei Tagen eine Erklärung erlebt, von der schon heute wieder Abstand genommen wird.

Mich würde zum Zweiten interessieren, wie die Bundesregierung bewertet, dass eine ganze Anzahl von Abgeordneten aus dem Koalitionskreis ESM und Fiskalpakt nicht ihre Zustimmung gegeben hat. Ist das ein Indiz dafür, dass auch innerhalb der Koalition der Widerstand wächst, die Schritte zur Vergemeinschaftung so weiterzugehen, wie sie die Kanzlerin gehen will?

StS Seibert: Um mit Ihrer zweiten Frage zu beginnen: Die Bundesregierung bewertet nicht das Verhalten einzelner Parlamentarier. Ich habe am Wochenende dazu gesagt: Die Bundesregierung will und bekommt immer die Mehrheit, die erforderlich ist. - Am Freitagabend ging es im Deutschen Bundestag um die Zweidrittelmehrheit.

Ich würde gerne einige grundsätzliche Bemerkungen zum Europäischen Rat machen, die vielleicht ein Teil der Antwort auf Ihre Fragen sind:

Wir haben einen Europäischen Rat mit wichtigen Beschlüssen hinter uns, bei dem die Bundeskanzlerin mit der Mischung aus großer Prinzipientreue und etwas Flexibilität agiert hat, die in Brüssel bei Europäischen Räten immer notwendig ist. Bei diesem Europäischen Rat sind wichtige, konkrete Maßnahmen beschlossen worden. Ich nenne jetzt nur das Wachstums- und Beschäftigungspaket, das vor allem sehr gezielt das Problem der Jugendarbeitslosigkeit angeht.

Es sind perspektivische Beschlüsse gefasst worden, beispielweise die Einigung aus deutscher Sicht sehr wichtig , eine unabhängige europäische Bankenaufsicht schaffen zu wollen, oder ebenso wichtig für uns der Beginn des europäischen Diskussionsprozesses um die Weiterentwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion.

Ferner ist beschlossen worden, die bestehenden Instrumente zur Sicherung der Finanzstabilität besser zu nutzen. Sie wissen, dass es für die Bundesregierung wichtig war, dass die bestehenden Instrumente besser genutzt werden und dass nicht neue Instrumente erfunden werden, die möglicherweise ganz falsche Botschaften ausgeschickt hätten.

Die Grundprinzipien unserer Politik sind bei diesem Europäischen Rat bestätigt worden: Es gibt keine Hilfe ohne Eigenleistung. Kontrolle und Haftung dürfen nicht auseinanderfallen. Für Hilfen müssen Anträge gestellt werden. Mit dem Land, das die Hilfe empfängt, müssen Vereinbarungen ausgehandelt werden. Es sind Auflagen zu erfüllen, und die Erfüllung dieser Auflagen wird überprüft. In dem gleichen Umfang, in dem bisher die Troika aus IWF, EZB und Europäischer Kommission beteiligt ist, wird sie es auch in Zukunft sein. Das war und ist die Basis, auf der die Bundesregierung Krisenbewältigungspolitik in Europa macht.

Es ist behauptet worden, Geld werde zukünftig quasi ohne Auflagen fließen. Diese Behauptung ist grundfalsch. Wenn der Europäische Rat beschlossen hat, dass auch die länderspezifischen Empfehlungen der Europäischen Kommission in Zukunft Grundlage solcher Auflagen sein können, die jeweils in einem Memorandum of Understanding festgelegt werden müssen, dann ist das eine sehr ernsthafte Konditionalität. Ich empfehle jedem, sich die Länderauflagen, beispielsweise für Italien, wenn Sie dieses Land besonders interessiert, einmal durchzulesen. Sie sind spezifisch. Dabei geht es um Steuerpolitik, um die Öffnung von Dienstleistungssektoren, um die Angleichung im Steuersystem oder um die Schaffung von Arbeitsmarktmobilität. Das sind Auflagen, die so umsetzen für jede Regierung durchaus anspruchsvoll sind.

Wenn Sie also fragen: Hat die Bundesregierung und haben die anderen Staaten, die dort vertreten sind, eine gewisse Flexibilität gezeigt, sind sie auf diejenigen zugegangen, die derzeit besonders hohe Zinsen zu zahlen haben? Dann kann man sagen: Ja. Bei einem Europäischen Rat von 27 Regierungschefs funktioniert es allerdings nicht, dass jeder auf jeden anderen zugeht. Allerdings gibt es eine Flexibilität in der Anwendung der gemeinsam beschlossenen und schon bekannten Instrumente bis zu einem gewissen Punkt, aber immer so, dass die Grundüberzeugungen intakt bleiben und keine falschen Anreize gesetzt werden. Das ist aus unserer Sicht das Ergebnis dieses Europäischen Rates.

Wie sich andere Regierungen dazu positionieren, dazu müsste ich, ehrlich gesagt, erst einmal die Ankündigungen aus den jeweiligen Hauptstädten lesen und auswerten. Ich glaube, weder Herr Kotthaus noch ich können im Moment eine Antwort dazu geben.

Zusatzfrage: Können Sie mir sagen, ob Sie grundsätzlich über die kritische Haltung der Niederländer und der Finnen im Hinblick auf Sekundärmarktaktionen informiert worden sind, oder trifft auch Sie das so kurz nach dem Gipfel mit etwas Verwunderung?

Zum Zweiten: Sie haben gesagt, es seien keine neuen Instrumente geschaffen worden. Nun ist ja die direkte Hilfe an Banken, die ins Auge gefasst wurde, schon eines dieser neuen Instrumente. Vielleicht würde es helfen, wenn Sie einmal sagen, in welchem Zeitraum man da zu denken hat, bis dieses Instrument möglich ist; denn das steht ja nicht ad hoc zur Verfügung.

StS Seibert: Also: Es ist kein neues Instrument der direkten Bankenhilfe automatisch geschaffen worden. Es gibt eine europäische Einigung dahin gehend, dass man auf eine europäische unabhängige Bankenaufsicht zuarbeiten will. Dazu soll die Europäische Kommission Vorschläge vorlegen. Diese Vorschläge werden dann im Europäischen Rat geprüft. Dann braucht es eine erneute einstimmige Entschlussfassung im Europäischen Rat. Auf der Basis dieses oder eines veränderten Vorschlags der Kommission wird dann möglicherweise eine solche europäische unabhängige Bankenaufsicht etabliert. Erst dann, wenn sie etabliert, in Kraft und wirksam ist, kann der nächste Schritt ins Auge gefasst werden, sofern die Staaten das wollen. Das bedarf dann wieder einer einstimmigen Beschlussfassung, die im Übrigen in Deutschland auch vom Bundestag zu bestätigen oder nicht zu bestätigen ist. Da ist die Bundestagsbeteiligung vorgesehen.

Es gibt da also keinen Automatismus. Insofern ist da kein neues Instrument geschaffen worden. Es gibt die Einigung: Wir wollen ich glaube, das wird weltweit als ein sehr positiver und richtiger Schritt gesehen eine europaweite unabhängige Bankenaufsicht, die den nationalen Einflüssen entzogen ist.

Zusatzfrage: Noch einmal die Frage: Sind Sie von der Haltung Finnlands und der Niederlande heute überrascht worden? Über welche Zeiträume sprechen Sie, wenn Sie dieses Vorhaben, den Verfahrensweg erläutern? Sprechen wir da über ein, zwei Jahre, bis man überhaupt daran denken könnte, dass direkte Bankenhilfen aus dem ESM fließen, oder geht das vielleicht auch schon früher?

StS Seibert: Ich kann Ihnen den Zeitplan nicht wirklich prognostizieren. Der Vorschlag, den die Kommission zur europäischen Bankenaufsicht macht, soll bis Ende des Jahres im Europäischen Rat geprüft werden, wenn ich die Zahlen jetzt richtig in Erinnerung habe. Damit ist der Vorschlag aber nur geprüft und möglicherweise beschlossen. Die Bankenaufsicht ist damit aber noch nicht in die Tat umgesetzt und noch nicht wirksam geworden.

Zusatzfrage: Und zu Holland und Finnland?

Kotthaus: Ich höre es mit Interesse von Ihnen. Aber ich kann das nicht kommentieren, weil ich das nicht kenne.

Frage: Herr Seibert, ich habe eine Lernfrage: An welchen konkreten Schritten in diesem Verfahren müsste der Bundestag beteiligt werden? Die Kanzlerin sprach in ihrer Regierungserklärung von mehreren Ratifizierungen, die vielleicht noch durch das Parlament getätigt werden müssten. Welche Schritte sind das genau? Wenn die Perspektive ist, dass der Europäische Rat erst Ende des Jahres prüft, dann kann man mit Parlamentsbefassungen frühestens im Sommer kommenden Jahres rechnen.

StS Seibert: Die Berechnung des Zeitplans muss ich jetzt Ihnen überlassen. Es ist so, wie es die Kanzlerin in ihrer Regierungserklärung am Freitag spätnachmittags gesagt hat. Es gibt den ersten Schritt, wie ich es gerade erklärt habe: Die Kommission macht einen Vorschlag. Gemäß den einschlägigen Vertragsvorschriften soll sie den Vorschlag machen, der EZB hierzu Aufgaben zu übertragen. Über diesen Vorschlag muss der Rat mit Einstimmigkeit entscheiden. Das ist der zweite Schritt. Erst in einem dritten Schritt, das heißt, erst nachdem auf diese Weise ein einheitlicher europäischer Aufsichtsmechanismus für Banken der Eurozone geschaffen wurde und wirksam ist ich zitiere jetzt aus der Regierungserklärung der Kanzlerin , kann die Frage nach der Möglichkeit einer direkten Bankenrekapitalisierung überhaupt erst gestellt werden. Darüber müsste dann erneut mit Einstimmigkeit entschieden werden, was in Deutschland im Übrigen die Mitwirkung des Bundestages erfordert.

Um es zusammenzufassen: Erstens. Es gibt keinen Automatismus. Zweitens. Die bestehenden Regeln des ESM gelten fort. Es wird weiter eine Konditionalität für den Finanzsektor geben oder auch darüber hinaus. Die Mitgliedsstaaten bleiben weiter in der Pflicht.

Frage: Der "Spiegel" berichtet, dass die spanischen Banken durch die Rekapitalisierung das Geld nicht direkt durch den FROB bekommen, sondern durch eine Art privatrechtlich organisierte Institution. Stimmt das, oder stimmt das nicht?

Kotthaus: Wir sind momentan noch in dem Stadium, dass die Troika mit Madrid erst einmal prüft: Wie ist die Lage vor Ort überhaupt? Wie sieht die Lage im Finanzsektor aus? Wie ist der konkrete Geldbedarf? - Sie wissen, dass es schon Schätzungen für die spanischen Institute aufgrund einer unabhängigen Schätzung gibt. Deswegen ist man da ganz gut im Dialog. Dann muss die Troika erst einmal einen Bericht machen. Dieser Bericht muss enthalten: Wie ist die Lage? Was ist das Bedürfnis an Finanzen und Kapital? Welche Auflagen müssen damit einhergehen? Wie müssen sie umgesetzt werden? - Das sind Auflagen für den Finanzsektor als Ganzen und wahrscheinlich auch institutsspezifisch im Besonderen. Auch wird die Frage zu prüfen sein: Wie wird das dann umgesetzt werden?

Sie wissen, es gibt einige Grundparameter, an denen sich nichts ändern kann und wird: Erstens. Antrag durch den Staat. Das ist im Fall von Spanien erfolgt. Zweitens. Es kann keine direkte Beziehung zwischen EFSF/ESM, auf die wahrscheinlich übergeleitet wird, diesen Instituten und den Banken geben. Drittens. Der spanische Staat muss dafür geradestehen, dass die Gelder auch zurückgezahlt werden. Diese drei Konditionen sind klar in den Instrumenten der Bankenrekapitalisierung stipuliert und festgelegt.

Es kommt dann darauf an, wie konkret eine Auszahlung erfolgt. Sie wissen, dass die spanische Regierung selbst den FROB ins Gespräch gebracht hat. Der FROB ist ein staatlicher Fonds und voll dem Staat zuzurechnen. Er ist dafür geeignet, um die Banken zu rekapitalisieren. Darüber, ob es dann einen weiteren, zusätzlichen "Stand" gibt, kann ich momentan weder spekulieren noch sagen, dass mir das nicht bekannt ist. Wir warten jetzt erst einmal auf den Bericht der Troika.

Frage: Herr Seibert, Sie haben so schön gesagt, die Kanzlerin sei mit einer Mischung aus großer Prinzipientreue und etwas Flexibilität in den jüngsten Gipfel gegangen. Nun gibt es ja massive Vorwürfe vor allem aus Reihen der CSU, also von einer an der Regierung beteiligten Partei , die Kanzlerin sei, wenn man das auf die Formel bringen möchte, mit einer Mischung aus großer Flexibilität und etwas Prinzipientreue in diese Verhandlungen gegangen. Wie erklären Sie sich die Reaktion innerhalb des eigenen Lagers? Die Reaktion der Medien ist ja klar; darauf hat die Regierung weniger Einfluss. Aber mangelt es nicht an Abstimmung innerhalb der Regierung, dass man hier nicht mit einer einheitlichen Würdigung aus einem solchen EU-Gipfel herausgeht?

StS Seibert: Ich glaube, ich habe mich gerade sehr bemüht, Ihnen darzulegen, worin wir die Prinzipien sehen, um die es in Europa geht, und warum wir überzeugt sind, dass wir diese Prinzipien in der langen Nacht dieses Europäischen Rates verteidigt und bekräftigt haben. Sie fragen mich jetzt, warum bestimmte Parlamentarier Zweifel haben. Dazu kann ich natürlich nur in sehr allgemeiner Weise sprechen. Es sind äußerst komplizierte Themen, mit denen wir es zu tun haben. Am Freitagmorgen ist sicherlich eine komplizierte kommunikative Lage entstanden. Das ist nach einem Rat, der kurz vor 5 Uhr endete, nicht verwunderlich. So, wie die Bundeskanzlerin am Freitag in ihrer Regierungserklärung sehr stark an den einzelnen technischen Punkten sehr klar nachgewiesen hat, worin die Prinzipientreue besteht, so habe auch ich mich bemüht, das hier zu tun.

Zusatzfrage: Gab es über das Wochenende noch ein Vieraugengespräch oder zumindest ein Telefongespräch zwischen Frau Merkel und Herrn Seehofer?

StS Seibert: Sie wissen, dass wir über solche Gespräche, die unter den Spitzen der Koalition oder den Mitgliedern der Bundesregierung stattfinden, gar keine Auskunft geben, und dabei bleibe ich auch.

Frage: Herr Kotthaus, ich möchte mich noch einmal Ihrer großen Kompetenz in Vertragsdingen bedienen, und zwar in Bezug auf den Punkt der Marktintervention der Fonds, also EFSF, im Moment. Wir haben dieses Instrument noch nicht genutzt gesehen. Wie schnell geht denn das vom Antrag bis zur Klärung? Ist auch der Bundestag noch einmal eingeschaltet? Ist das eine Sache von Tagen, von Wochen, von Monaten?

Noch eine zweite Frage zum Komplex Griechenland: Teilt die Bundesregierung die Position, die Herr Asmussen für die EZB am Wochenende klargemacht hat, dass man grundsätzlich nicht bereit ist, an den Konditionen und den Zeitplänen für die Erfüllung der Konditionen, etwas zu ändern, dass man aber hinsichtlich der Maßnahmen, die zur Erfüllung der Konditionen führen, gesprächsbereit ist. Ist das eine Position, wie sie auch mit der Bundesregierung gangbar ist?

Kotthaus: Erstens sind Sie ein alter Schmeichler. Zweitens ist das nicht zutreffend. Drittens fangen wir einmal von hinten an, also mit den Griechen:

Wir haben die Sachlage, die unverändert ist und die wir in diesem Raum schon mehrfach diskutiert haben. Die Troika fährt jetzt nach Griechenland und wird dann mit der neuen griechischen Regierung den Stand des Programms diskutieren. Sie wird prüfen: Wo stehen wir? Wo stehen wir nicht? Haben wir Verzögerungen? Wenn ja, wie sind diese Verzögerungen aufzuholen?

Wir haben auch gesagt: Es ist guter Usus, mit jeder neuen Regierung zu sprechen. Genauso ist es guter Usus, dass sich jede Regierung eines Landes daran halten muss, was das Land in der Vergangenheit verabredet, beschlossen und was man sich einander versprochen hat. Soll heißen: Das griechische Programm ist so, wie es ist, und muss dementsprechend umgesetzt werden.

Richtig ist aber auch das ist auch im Fall der neuen Regierungen in Irland und Portugal passiert , dass die neue Regierung Griechenlands bei der Frage, wie sie die Sparziele, die Reformziele umsetzt, zum Teil andere Akzente setzen wollte und gesagt hat: Ja, wir werden sparen, aber statt der Maßnahme A würde ich gerne die Maßnahme B haben. Der Effekt ist der gleiche.

Wir können ganz klar sagen: An den Zielen, an den Zeitabläufen und an den Mitteln, die aufgewendet werden, ändert sich nichts. Zu sagen: "Ich möchte jetzt, statt die Steuer X um soundso viel zu erhöhen, lieber die Steuer Y um soundso viel erhöhen; denn der Effekt ist der gleiche" - das sind sicherlich Anpassungsmaßnahmen, über die man auch schon in der Vergangenheit gesprochen hat, aber immer unter der ganz klaren Überschrift: An den Zielen, Inhalten und Milestones, wann wo wie was bei dem Reformprogramm erreicht sein muss, ändert sich nichts - unterstrichen, fett gedruckt.

So viel zu Griechenland. Ich bilde mir ein, dass Herr Asmussen das heute in der "Bild"-Zeitung schon ausreichend erklärt hat. Aber ich vermute, Ihre Frage war vielleicht halb rhetorischer Art.

Zusatz: Herr Asmussen gehört nicht mehr zur Regierung.

Kotthaus: Er hat relativ klar erklärt, wie die EZB das sieht. Ich glaube, dem ist nichts hinzuzufügen.

Was die Frage der Programme betrifft: Herr Heller, Sie haben richtig ausgeführt, die Programme bezüglich der Intervention am Primär- und Sekundärmarkt seien noch nicht genutzt worden. Ich kann daher keine seriöse Aussage treffen, wie schnell das geht. Auch in diesem Fall müsste es eine Evaluierung geben. Auch in diesem Fall wäre der Bundestag damit befasst. Ich habe aufgrund von mangelnden Erfahrungswerten einfach keine Möglichkeit, Ihnen da ein Zeitfenster zu nennen.

Frage: Ich habe eine Frage an das Bundesfinanzministerium: Von einem deutschen Magazin wird ein hochrangiger Beamter mit den Worten zitiert: Wenn wir hart bleiben, geht Griechenland Mitte August in den Staatsbankrott. - Denn im August wird eine Anleihe fällig, die von der EZB gehalten wird. Die Frage ist nun: Wie hart will das Bundesfinanzministerium beziehungsweise die deutsche Regierung in diesem Fall bleiben?

In demselben Artikel wird der Bundesfinanzminister mit den Worten zitiert: Die Griechen werden ohne externe Abwertung nichts schaffen. - Können Sie diese Einschätzung hier wiederholen?

Kotthaus: Erstens. Die angeblichen, kolportierten oder wie auch immer gearteten Äußerungen hat schon der Staatssekretär im Bundesfinanzministerium Kampeter am Wochenende ausgiebig mit den Worten "Das ist Unsinn!" qualifiziert. Ich glaube, dem ist wenig hinzuzufügen.

Zweitens. Ich muss gestehen, ich finde das ein bisschen seltsam. Diese Bundesregierung bemüht sich seit Jahren um nichts anderes, als Griechenland zu stabilisieren und auf einen Pfad der wirtschaftlichen Gesundung zu bringen. Sie tut alles dafür, dass die Programme ablaufen und funktionieren, damit dadurch auch die griechische Wirtschaft langfristig stabilisiert wird. Die Bundesregierung hat auch Vorschläge gemacht, welche Sachen man noch machen könnte, angefangen von Wirtschaftsmodellen und Ähnlichem mehr. Wir haben angeboten, Beamte nach Griechenland zu schicken, um Aufbauhilfe zu leisten. Kurzum: Wir haben seit zweieinhalb Jahren nichts anderes gemacht, als Griechenland zu helfen, zu stabilisieren und in der Eurozone zu halten. Darum geht es uns. Das alles muss ich jetzt höflicherweise als ein bisschen merkwürdig zurückweisen.

Der nächste Schritt, der jetzt kommen wird, ist, dass die Troika endlich nach Griechenland fährt. Sie kann mit der griechischen Regierung die Evaluierung machen: Wo stehen wir? Was ist passiert? Was hat zu geschehen? Was muss gemacht werden, damit das Programm wieder "on track" kommt, wenn es nicht "on track" sein sollte. Dann sehen wir einmal weiter. Das ist das Ziel, das ist der nächste Schritt. Es geht immer darum, Griechenland zu stabilisieren und wieder auf die Beine zu bringen.

Zusatzfrage: Im selben Artikel steht, dass in die anstehenden Verhandlungen über eine Weiterentwicklung des ESM Insolvenzverfahren für Staaten dazugehören. Können Sie uns darüber aufklären?

Kotthaus: Sie haben die Erklärung des Europäischen Rates vom Wochenende vor sich liegen. Dieser muss ich nichts hinzufügen. Darin steht, welche nächsten Schritte geprüft und gemacht werden.

Frage: Ich habe eine Frage an Herrn Seibert zum Thema Euro-Gipfel: Wir haben viel darüber gelesen und wahrgenommen, dass die Verhandlungen von Mario Monti die Deutschen enttäuscht haben. Wir haben das in der Presse gelesen. Wie haben die Bundesregierung und die Bundeskanzlerin auf die Verhandlungen von Mario Monti reagiert? Ist die Bundeskanzlerin enttäuscht oder überrascht?

StS Seibert: Die Bundeskanzlerin hat sich am Freitagnachmittag im Bundestag zu den Ergebnissen des Europäischen Rates geäußert. Auch ich habe das hier noch einmal getan. Für uns zählen die Ergebnisse. Es sind, wie gesagt, wichtige Maßnahmen beschlossen worden, gerade auf dem Gebiet der Beschäftigung und der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit. Das ist ein sehr wichtiges Thema. Es sind wichtige perspektivische Beschlüsse gefasst worden. Sie entsprechen unseren Überzeugungen und unseren Grundsätzen. Insofern sind wir mit diesem Teil der Beschlüsse völlig zufrieden.

Kotthaus: Vielleicht noch ein Hinweis: Im Endeffekt liegt das Ganze immer in den Händen Griechenlands. Die Griechen müssen die Reformen umsetzen und das Programm zum Laufen bringen. Im Endeffekt ist die Frage immer, was Griechenland kann, macht und tut, und weniger die Frage, was diese Bundesregierung tut.

Frage: Herr Kotthaus, ich habe eine Frage zur Luftverkehrssteuer. Es gibt Gutachten, die die Sinnhaftigkeit dieser Steuer infrage stellen. Auch innerhalb der Koalitionsfraktionen gibt es Abgeordnete etwa den Fraktionsvorsitzenden der FDP , die die Steuer infrage stellen. Meine Frage: Wird es bei dieser Steuer bleiben, oder wird sie abgeschafft, gegebenenfalls reduziert?

Kotthaus: Aus meiner Perspektive gibt es eine klare Antwort auf den ersten Teil Ihrer Frage: Ja, sie wird bleiben.

Zusatzfrage: Sie ist ja, wenn ich richtig informiert bin, zunächst einmal bis 2016 geplant. So soll es auch bleiben?

Kotthaus: Wir haben ja vor dem Wochenende einen Bericht an den Bundestag übermittelt, in dem das gemacht wurde, was erbeten war, nämlich eine Evaluierung der Auswirkungen beziehungsweise eine Evaluierung des Standes des Luftverkehrssektors im Jahre eins nach der Einführung der Luftverkehrssteuer. Der Bericht selber ist also keine Bewertung dieser Steuer im Sinne von "soll bleiben" oder "soll nicht bleiben", sondern einfach eine Darstellung, wo der Luftverkehrssektor heutzutage steht.

Wir können festhalten, dass der Luftverkehrssektor momentan das größte Passagiervolumen in seiner Geschichte hat, mit einem deutlichen Wachstum im letzten Jahr von über 4 beziehungsweise fast 5 Prozent. Die Zielsetzung der Luftverkehrssteuer war ja, ungefähr 1 Milliarde Euro an Aufkommen zu generieren, auch im Zusammenhang mit dem Thema Haushaltssanierung und -konsolidierung Stabilität ist ja ein Ziel, das sich diese Bundesregierung ganz oben auf die Fahnen geschrieben hat. Wenn man sich das vor diesem Hintergrund anschaut, kann man feststellen: Das ist erreicht worden. Der Luftverkehrssektor prosperiert, was das Wachstum betrifft. Er hat zwar andere Probleme; die stehen damit aber nicht im Zusammenhang.

Wenn Sie also mich als BMF fragen, dann sage ich: Diese Steuer hat das erreicht, was sie erreichen sollte.

Zusatzfrage: Wenn Sie formulieren "Wenn Sie mich als BMF fragen", dann lässt das ja indirekt den Schluss zu, dass ein anderes Ministerium dieser Regierung das möglicherweise anders sieht.

Kotthaus: Lassen Sie es mich anders formulieren: Ich sehe momentan keinen Grund, an dieser Steuer etwas zu ändern.

Vorsitzender Mayntz: Möchte ein anderes Ministerium dieser Regierung Ergänzungen machen?

Dr. Geißler: Das BMU hat auch nicht vor, da etwas zu ändern.

Wiegemann: Die Haltung des Bundeswirtschaftsministeriums wurde ja letzte Woche mitgeteilt. Da habe ich nichts zu ergänzen.

Frage: Ich habe noch eine Frage an das Wirtschafts- und vielleicht auch an das Umweltministerium: Liegt Ihnen schon ein Gutachten der Bundesnetzagentur über die Möglichkeiten einer Nutzung von Bahnstromtrassen für den Ausbau der Stromnetze, der ja ein Großproblem der Energiewende darstellt, vor? Ist das ein Weg, der möglicherweise zumindest eine schnellere Erreichbarkeit der Ziele für den Ausbau der Stromnetze sicherstellen könnte?

Wiegemann: Dem BMWi liegt dieses Gutachten vor und wir prüfen es derzeit im Detail. Dem Ergebnis dieser Prüfung kann ich leider nicht vorgreifen.

Frage: Die Bundesregierung plant eine Schlichtungsstelle für Flugreisende. Was konkret soll da passieren, ab wann wird es die geben, und was sind die Vorteile für die Verbraucher?

StS Seibert: Da hoffe ich stark auf das Verkehrsministerium.

Vorsitzender Mayntz: Das BMJ kann etwas dazu sagen.

Zimmermann: Das ist ein Gesetzentwurf, der noch vom Kabinett verabschiedet werden muss. Das wird voraussichtlich am Mittwoch passieren. Vorgesehen ist, dass eine Schlichtungsstellte für Streitigkeiten bei der Verspätung von Flügen, der Annullierung von Flügen usw. eingerichtet wird. Die großen Luftverkehrsunternehmen, das ausländische BARIG und die BDL haben sich damit einverstanden erklärt, an einer freiwilligen Schlichtung mitzuwirken. Die Bundesjustizministerin hat heute in der "Passauer Neuen Presse" bereits einige Ausführungen dazu gemacht, was vorgesehen ist und wie das aussehen soll. Wie gesagt, das Gesetz muss jetzt erst einmal vom Kabinett verabschiedet werden und dann auch von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.

Ich glaube, Sie hatten noch gefragt, wann das in Kraft treten wird. Das kann ich Ihnen jetzt natürlich noch nicht sagen; das wäre Mutmaßung. Es soll natürlich möglichst frühzeitig in Kraft treten, damit die Verbraucher so schnell wie möglich von dieser neuen Schlichtungsstelle profitieren können, um Streitigkeiten möglichst einfach und kostengünstig regulieren lassen zu können.

Vorsitzender Mayntz: Kann das Verkehrsministerium ergänzen?

Moosmayer: Das begrüßen wir natürlich, das ist ein guter Schritt auf dem Weg zu mehr Transparenz im Luftverkehr.

Das begrüßen wir übrigens genauso wie die Untersuchung der möglichen Nutzung von Bahnstromtrassen für den Beitrag bei der Energiewende. Minister Ramsauer hat auch schon gesagt, dass es wichtig ist, zu gucken, ob diese Trassen mitgenutzt werden können. Das vielleicht noch als Nachtrag.

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Quelle:
Mitschrift der Pressekonferenz vom 2. Juli 2012
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2012/07/2012-07-02-regpk.html?nn=391778
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Juli 2012