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PRESSEKONFERENZ/463: Regierungspressekonferenz vom 15. August 2012 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 15. August 2012
Regierungspressekonferenz vom 15. August

Themen unter anderem: Termine der Bundeskanzlerin (Reise nach Kanada, Tag der offenen Tür der Bundesregierung, Kabinettssitzung, Reise in die Republik Moldau, Antrittsbesuch des griechischen Ministerpräsidenten, ARD-Sommerinterview), Kabinettssitzung (personelle Beteiligung an der EU-Ausbildungsmission Eucap Nestor, Gesetzentwurf zur Modernisierung des Außenwirtschaftsrechtes, Gesetzentwurf zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilfsrechts).
Weitere Themen: Rückkehr der Bundeskanzlerin aus dem Urlaub, Verhältnis zwischen Israel und dem Iran, Übernahme der Kontrolle über die Wartung und Reparatur der Fahrzeugflotte durch die Bundeswehr/Rückkauf der Anteile an der HIL, Absetzung deutscher Salafisten nach Ägypten, Offshore-Netzanbindung, fehlerhafte Rentenbescheide, E10 Sprecher: StS Seibert, Rouenhoff (BMWi), Peschke (AA), Paris (BMVg), Teschke (BMI), Flosdorff (BMAS), Mänz (BMZ), Stamer (BMU), Strater (BMVBS)



Vorsitzender Hebestreit eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert und die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Guten Tag, meine Damen und Herren! Sie wissen, dass die Bundeskanzlerin heute auf Einladung des kanadischen Ministerpräsidenten Harper nach Kanada reist. Stationen der Reise werden Ottawa und Halifax sein. Wir haben Sie gestern an dieser Stelle über Ablauf und Ziele der Reise ziemlich ausführlich informiert. Deswegen kann ich mir das hier sparen.

Am kommenden Wochenende, also an diesem Wochenende, findet zum 14. Mal der Tag der offenen Tür der Bundesregierung statt im Bundeskanzleramt, in den Ministerien und auch im Bundespresseamt. Die Bundeskanzlerin wird am Sonntag voraussichtlich zwischen 14.30 Uhr und 16 Uhr ihren nun schon traditionellen Rundgang durch das Bundeskanzleramt machen. Er nimmt seinen Ausgang wie immer am Ehrenhof.

Am Mittwoch kommender Woche findet wie üblich um 9.30 Uhr die Kabinettssitzung statt.

Anschließend reist die Bundeskanzlerin am Mittwoch zu einem eintägigen Besuch in die Republik Moldau. Die Republik Moldau ist seit 1991 unabhängig. Dieses ist der erste Besuch eines deutschen Regierungschefs in dem unabhängigen Land Moldau. Wir haben seit etwas über 20 Jahren diplomatische Beziehungen. Auch dieses ist ein Anlass für die Reise.

Sie wird zunächst in der Hauptstadt Chisinau von Ministerpräsident Filat mit militärischen Ehren empfangen. Dann folgt ein Meinungsaustausch über die bilateralen Beziehungen, den Stand der Reformbemühungen in der Republik Moldau, die Entwicklung der Region und nicht zuletzt die Fortschritte im Transnistrien-Konflikt.

Sie wissen möglicherweise, dass der Transnistrien-Konflikt der deutschen Regierung, der Bundeskanzlerin, besonders am Herzen liegt. Sie hat im Jahr 2010 die sogenannte Meseberg-Initiative gestartet, um dazu beizutragen, diesen Konflikt zu entschärfen. Es sind da in den letzten Monaten auch durch deutsches Zutun, durch deutsche Vermittlung und deutsche Hilfe, gewisse Fortschritte erzielt worden.

Ein weiterer Programmpunkt der Reise ist ein Gespräch mit dem Präsidenten der Republik Moldau, Nicolae Timofti, eine Begegnung mit dem Parlamentspräsidenten Lupu und den Vorsitzenden der im Parlament vertretenen Parteien. Außerdem wird die Bundeskanzlerin vor Parlamentariern und geladenen Gästen im Palast der Republik eine Rede halten. Sie wird auf dieser Reise von einer kleinen Wirtschaftsdelegation begleitet und kehrt am späten Mittwochabend nach Berlin zurück.

Am Freitagmittag kommt dann der griechische Ministerpräsident Antonis Samaras zu seinem Antrittsbesuch nach Berlin. Die Bundeskanzlerin empfängt Herrn Samaras um 11.45 Uhr mit militärischen Ehren im Bundeskanzleramt. Danach gibt es ein Arbeitsmittagessen und eine gemeinsame Pressebegegnung. Das ist dann am Freitag so gegen 13 Uhr.

Und weil auch das eine Art öffentlicher Termin ist: Am kommenden Sonntag, den 26. August, findet um 18.30 Uhr das ARD-Sommerinterview mit der Bundeskanzlerin statt.

So, dann kommen wir zur Kabinettssitzung.

Das Kabinett hat heute als ersten Tagesordnungspunkt beschlossen, einen personellen Beitrag zur EU-Ausbildungsmission Eucap Nestor zu leisten. Was ist Eucap Nestor? Es ist ein weiterer wesentlicher Beitrag der Europäischen Union zum Kampf gegen Piraterie am Horn von Afrika. Diese Piraterie bedroht und schadet ja nicht nur, wie wir es häufig hierzulande berichten, den internationalen Handelswegen und damit auch den deutschen Interessen. Sie schadet in allererster Linie den Bevölkerungen der Anrainerstaaten des Horns von Afrika, indem sie die Fischerei unmöglich macht oder behindert, indem sie zum Teil Hilfslieferungen abfängt, die die Bevölkerung unterstützen und am Leben erhalten. Deswegen ist dieses eine konkrete Hilfe. Die Bundesregierung beabsichtigt, sich an der Mission mit bis zu fünf Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr als Ausbilder und bis zu fünf Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei zu beteiligen. Ziel der Mission ist es, Somalia, Djibouti, Kenia und die Seychellen in die Lage zu versetzen, selber Strukturen zu entwickeln, um den Kampf gegen die Piraterie erfolgreich betreiben und ihren eigenen Seeraum selbstständig kontrollieren zu können. Daran sollen sich diese deutschen Ausbilder und Ausbilderinnen beteiligen. Es handelt sich nicht um einen Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Sinne des Parlamentsbeteiligungsgesetzes. Die Beteiligung bedarf deswegen auch nicht der Zustimmung des Deutschen Bundestages. Die Polizistinnen und Polizisten sowie die Soldatinnen und Soldaten werden zunächst unbefristet per Kabinettsbeschluss dort eingesetzt.

Das Wirtschaftsministerium hat dem Kabinett einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Außenwirtschaftsrechtes vorgelegt. Das deutsche Außenwirtschaftsrecht hat weltweit einen ausgesprochen guten Ruf. Es ist nach fünfzig Jahren aber durchaus modernisierungsbedürftig. Es wird nun sprachlich grundlegend vereinfacht. Es wird entschlackt. Es wird lesbar gemacht. Das ist vor allem wichtig für kleine und mittlere Unternehmen, die selbst keine eigene Rechtsabteilung haben und sich möglicherweise so in diesem Recht besser zurechtfinden können. Die in dem Gesetz enthaltenen Straf- und Bußgeldbestimmungen werden zum Teil verschärft.

Ich gebe nur zwei Beispiele: Die vorsätzliche ungenehmigte Ausfuhr von sogenannten Dual-Use-Gütern, also von Gütern, die sowohl militärisch als auch zivil nutzbar sind, wird nach diesem neuen Gesetzentwurf in jedem Fall als Straftat verfolgt. Alle Verstöße gegen Waffenembargos sind nun mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren belegt. Das war bisher eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

Eins will ich ausdrücklich sagen, weil es da einige Falschinterpretationen und auch Falschmeldungen gab. Das Außenwirtschaftsrecht legt ja, wie sie wissen, die Kriterien für die Genehmigung von Rüstungsgüterexporten fest. Dieses aber ist in dieser Novellierung, in diesem Gesetzentwurf zur Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts, überhaupt nicht betroffen. Daran ändert sich nichts. Die politischen Grundsätze für den Export von Rüstungsgütern bleiben vollständig so erhalten, wie sie sind.

Zuletzt hat sich das Kabinett mit einem Gesetzentwurf des Justizministeriums zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts befasst. Dieses Recht soll reformiert werden. Es soll effizienter gemacht werden. Es soll vor allem dazu beitragen, dass der Missbrauch dieser staatlichen Hilfeleistungen verhindert wird.

Trotzdem ist eines vollkommen klar: Der Grundsatz, der uns leitet, bleibt weiterhin, dass der Zugang zum Recht für alle Bürgerinnen und alle Bürger unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten gewährleistet sein muss, gerichtlich wie außergerichtlich. Die Bundesregierung kommt mit diesem Gesetzentwurf auch Forderungen der Länder entgegen. Deren Haushalte hatten in den vergangenen Jahren einen starken Anstieg der Kosten für Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe zu verzeichnen. Das ist inzwischen ein Kostenfaktor von um die 500 Millionen Euro.

Frage (zum Antrittsbesuch des griechischen Ministerpräsidenten in Berlin): Herr Seibert, wissen Sie, ob Herr Samaras auch noch andere Termine in Berlin hat, oder sieht er nur die Kanzlerin?

StS Seibert: Das kann ich Ihnen leider im Moment nicht sagen. Ich weiß es nicht. Ich kenne nur den Termin bei der Bundeskanzlerin. Meines Wissens trifft er keine anderen Bundesminister. Frau Kothé schüttelt den Kopf. Also andere Termine mit der Regierung gibt es nicht. Ob es andere Termine in Berlin gibt, das müsste ich herausfinden. Dazu wäre sicherlich auch die griechische Botschaft hilfreich.

Frage: Herr Seibert, was wird denn die Frau Bundeskanzlerin Herrn Samaras zu dem Anliegen antworten, die Reformbemühungen um zwei Jahre zu strecken? Darüber wird ja heute auch wieder berichtet.

StS Seibert: Richtig, darüber wird berichtet. Die Bundeskanzlerin wird sich sicherlich erst einmal anhören, was Herr Samaras ihr zur Lage in Griechenland und zur Umsetzung des Programms zu sagen hat. Für sie gilt weiterhin wie für die gesamte Bundesregierung: Die Grundlage der Zusammenarbeit, der Hilfe an Griechenland, ist das abgeschlossene Memorandum of Understanding. Darin ist niedergelegt, was die griechischen Leistungen sein müssen. Dieses gilt für uns. Ansonsten möchte ich dem Gespräch nicht vorgreifen.

Frage: Herr Seibert, sieht denn die Bundesregierung, dass die Griechen doch in Verzug geraten sind, jetzt auch durch die lange Periode der Lähmung? Stellen Sie sich darauf ein, dass man in irgendeiner Weise auch darauf eingehen muss?

StS Seibert: Das ist ja genau einer der Gründe, warum die Troika ab Anfang September ihre politischen Gespräche in Athen aufnimmt, um genau herauszufinden, wo Griechenland bei der Umsetzung dessen steht, was es zugesagt und sich vorgenommen hat. Der Troika-Bericht wird dann für alle nicht nur für die Bundesregierung, sondern auch für alle anderen Länder die Grundlage sein, um zu entscheiden, wie es weitergeht.

Frage: Aber, Herr Seibert, wie steht denn die Bundeskanzlerin oder die Bundesregierung allgemein zu diesem Thema Flexibilität für Griechenland? Das Memorandum of Understanding kann ja geändert werden.

StS Seibert: Die Bundesregierung steht allgemein und im Spezifischen zum Memorandum of Understanding, so wie es abgeschlossen worden ist. Die Troika-Mission überprüft, wie die Umsetzung vorankommt. Auf der Basis des Berichts wird weiter zu entscheiden sein.

Frage (zur Modernisierung des deutschen Außenwirtschaftsrechtes): Noch einmal eine Verständnisfrage, Herr Seibert. Vielleicht kann das Bundeswirtschaftsministerium da auch ergänzen. Ich habe noch nicht so ganz verstanden vielleicht können Sie das noch einmal konkretisieren , was genau mit dieser Entschlackung, von der da die Rede ist, verbunden ist.

Das Zweite wäre: Sie haben diese Dual-Use-Güter erwähnt. Da geht es ja um zivile und militärische Nutzung. Vielleicht können Sie noch einmal erklären, warum es dabei eben gerade nicht, wenn auch eine militärische Nutzung vorgesehen ist, um ein Konjunkturprogramm für die Rüstungsindustrie oder um eine Unterstützung der Exporte geht?

Rouenhoff: Ich möchte zunächst darauf hinweisen, dass wir dazu auch eine Pressemitteilung herausgegeben haben. Außerdem haben wir "frequently asked questions" und den Gesetzentwurf auf unsere Homepage gestellt. Sie sehen, wir sind hier sehr transparent.

Ziel das hatten Sie gesagt, das hat Herr Seibert gerade auch schon erwähnt ist die Entschlackung. Ich möchte noch einmal betonen, dass es ausdrücklich nicht um Rüstungsexporte geht. Das haben wir auch bereits an dieser Stelle gesagt.

In den "frequently asked questions" werden Ihre Fragen auch beantwortet. Wir haben sie online gestellt. Ich kann aber auch gern die Einzelheiten hier ausführen.

Erstens. Das AWG wird verschlankt. Hier besteht das AWG aus fünfzig Paragrafen. Nach der Novelle sollen es nur noch 28 Bestimmungen sein. Zukünftig werden viele Ermächtigungsgrundlagen entfallen, die seit Inkrafttreten des Gesetzes nicht genutzt wurden.

Ein Beispiel ist zum Beispiel § 17 AWG, nach dem Rechtsgeschäfte, die Verbreitung ausländischer Filme und anderer audiovisueller Werke beschränkt werden, um die deutsche Filmwirtschaft zu schützen. Die Beschränkungen haben keine außenwirtschaftsrechtlichen, sondern einen industriepolitischen Hintergrund. Von der Ermächtigungsgrundlage wurde noch nie Gebrauch gemacht, und sie passt auch nicht in die globalisierte Welt. - Das ist ein Beispiel dafür.

Ein weiteres, zweites Beispiel ist, dass die Terminologie des Außenwirtschaftsgesetzes angepasst wird. Das deutsche Außenwirtschaftsrecht wird in Einklang mit europarechtlich etablierten Begriffen gebracht. Da das nationale und das europäische Recht eng verzahnt sind, werden so auch die vermeintlichen Widersprüche beseitigt.

Drittens werden das AWG und die Außenwirtschaftsverordnung besser strukturiert. Ein Beispiel: Die außenwirtschaftsrechtlichen Einfuhrverfahrensvorschriften befinden sich derzeit sowohl im AWG als auch in der AWV wieder. Im Interesse der Übersichtlichkeit werden sie nunmehr einheitlich in der AWV geregelt und damit an die Ausfuhrverfahrensvorschriften angeglichen.

Also ich sage hier noch einmal ganz klar: Es geht um eine Verschlankung der rechtlichen Vorschriften und eine einfachere Lesbarkeit, gerade auch für kleine und mittlere Unternehmen. Ziel ist es auch, die Wettbewerbsbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen deutlich zu verbessern.

Frage: Eines der Anliegen des Gesetzes ist es ja auch, Vorschriften zu beseitigen, die deutsche Exporteure von Dual-Use-Produkten bisher gegenüber europäischen Konkurrenten benachteiligen. Können Sie da Beispiele nennen?

Rouenhoff: Ich kann das noch einmal aufgreifen. Zeitnah zum Inkrafttreten der Modernisierung des Außenwirtschaftsgesetzes soll ja dann die Außenwirtschaftsverordnung beschlossen werden. Vorrangig geht es dabei ebenfalls um eine Straffung und Vereinfachung der Verordnung ohne materiell rechtliche Änderungen. Das ist ganz wichtig. Zudem sollen dabei bestimmte deutsche Sondervorschriften aufgehoben werden.

Jetzt möchte ich aber noch einmal deutlich darauf hinweisen: Die strenge Exportkontrolle für Rüstungsgüter bleibt unangetastet. Die einschlägigen Bestimmungen, insbesondere die seit dem Jahr 2000 geltenden politischen Grundsätze, für den Export von Kriegswaffen und Rüstungsgütern bleiben unverändert in Kraft. Aufgehoben werden vielmehr die Sondervorschriften, die sich auf die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern beziehen. Diese Bestimmungen sehen in anderen europäischen Ländern nicht geltende Genehmigungserfordernisse vor und stammen aus einer Zeit, als es noch keinen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen, keine einheitlichen europäische Regelungen, gab. Da der Erlass der EG-Dual-Use-Verordnung die Exportkontrolle für Dual-Use-Güter EU-einheitlich und umfassend regelt, haben die deutschen Vorschriften ihre Bedeutung verloren. Sie verursachen eigentlich nur bürokratischen Aufwand, insbesondere - das hatte ich ja schon erwähnt - für kleine und mittlere Unternehmen, und stellen einen Wettbewerbsnachteil dar. Diese sollen, auch entsprechend des Koalitionsvertrages, beseitigt werden.

Frage: Herr Seibert, am Montag haben Sie gesagt, die Kanzlerin sei voller Tatendrang aus dem Urlaub zurückgekommen. Was sieht man denn von diesem Tatendrang, wenn es jetzt um die innenpolitischen Baustellen geht und auch um die koalitionsinternen Konflikte? Hat sie da schon irgendetwas getan?

StS Seibert: Ich weiß nicht, was Sie an großen Lösungen zwischen Montag und Mittwoch erwarten. Natürlich zeigt sich der Tatendrang der Bundeskanzlerin sozusagen jede Stunde in den Gesprächen, die sie führt, in den Akten, die sie studiert, in den Lösungen, die sie herbeiführt. Und Sie werden das jeden Tag an dem einen oder anderen Punkt sehen.

Zusatzfrage: Könnte man das ein "Regieren der ruhigen Hand" nennen, wie es ja ihr Vorgänger gern über sich gesagt hat?

StS Seibert: Es ist ein engagiertes Regieren, zusammen mit den Kollegen aus den Bundesministerien, das Lösungen für Deutschlands Probleme findet, und zwar unabhängig davon, ob es sich jetzt um die Energiewende oder um Lösungen im Bereich der Eurokrisen-Politik dreht. Das sind die großen Themen, mit denen die Bundeskanzlerin tagtäglich, im Übrigen auch im Urlaub, beschäftigt ist.

Frage: Auch auf die Gefahr, Redundanzen zu produzieren: Ist denn schon etwas deutlicher, wann ein Koalitionsausschuss stattfinden könnte, wo man über all die angesprochenen Themen sprechen könnte?

StS Seibert: Ich kann Ihnen da keinen Termin nennen.

Frage: Es häufen sich ja in letzter Zeit die Berichte und Warnungen vor einer militärischen Auseinandersetzung zwischen Israel und dem Iran. Nimmt die Bundesregierung das zur Kenntnis, und ist man deswegen beunruhigt? Oder ist das alles nicht so schlimm?

Peschke: Die Bundesregierung beobachtet die Situation im Nahen und Mittleren Osten natürlich sehr aufmerksam, insbesondere die sich aus den offenen Fragen um das iranische Atomprogramm ergebenden Spannungen. Das sind Spannungen, die die gesamte Region bewegen. Das sind Spannungen, die nicht nur die regionale, sondern auch die internationale Sicherheit potenziell gefährden können. Deswegen ist die Bundesregierung zusammen mit ihren Partnern im sogenannten E3+3-Format intensiv bemüht, in Gesprächen mit dem Iran die offenen Fragen zum iranischen Atomprogramm zu klären und den Iran dazu zu bringen, die berechtigten Zweifel der internationalen Staatengemeinschaft zur Natur seines Atomprogrammes auszuräumen. Das ist eine Frage, die uns aufgrund ihrer erheblichen Auswirkung auf die regionale und internationale Sicherheit sehr bewegt. Wir möchten diese Frage auf dem diplomatischen Wege beilegen. Das hat Außenminister Westerwelle ja auch immer wieder öffentlich deutlich gemacht. Unser Ziel ist eine diplomatische Lösung für den Konflikt um das iranische Atomprogramm. Darüber hinaus beteiligt sich die Bundesregierung an keinerlei Spekulation

Zusatzfrage: Hat es denn da aus Sicht der Bundesregierung in den vergangenen Monaten irgendwelche Fortschritte gegeben?

Peschke: Ich glaube, ich kann Ihnen jetzt die Verhandlungen der letzten Wochen und Monate hier im Detail nicht nachzeichnen. Denn sie sind vielfältig und auf vielen verschiedenen Ebenen erfolgt.

Sie wissen, dass es noch vor der Sommerpause Gespräche der sogenannten Gruppe der E3+3 mit dem Iran gegeben hat. Diese Gespräche haben erstmals die Substanz der in Rede stehenden Fragestellung, nämlich die offenen Fragen um das iranische Atomprogramm, berührt.

Im Ergebnis dieser Gespräche ist vereinbart worden, dass weitere mögliche Gespräche auf der Ebene der Experten vorbereitet werden müssen. Daraufhin hat es Gespräche der stellvertretenden Verhandlungsführer gegeben. Im Anschluss hat es Gespräche auf Expertenebene gegeben. Wie mitgeteilt wurde, soll es noch in diesem Monat Telefonate durch die verschiedenen Experten beider Seiten geben, um zu eruieren, ob demnächst wieder ein Treffen auf politischer Ebene möglich ist.

Das heißt, der Prozess ist schwierig. Die Fortschritte sind langsamer, als wir es uns wünschen. Aber der Prozess hat doch insofern gewisse Fortschritte erzielt, als wir uns endlich in der Substanz der Fragestellung bewegen und nicht immer nur Vorverhandlungen über Vorgespräche führen. Wir sprechen nun tatsächlich über die Substanz.

Frage: Herr Paris, ich lese heute, dass die Bundeswehr wieder die vollständige Kontrolle über die Wartung und Reparatur der Fahrzeugflotte des Heeres übernehmen will und die Anteile an der HIL, der Heeresinstandsetzungslogistik GmbH, von der Industrie zurückkaufen möchte. Warum will der Bund dieses ziemlich große Privatisierungsprojekt rückgängig machen? Was sind die Gründe dafür?

Paris: Ich kann im Wesentlichen den Inhalt des Berichts aus der "FTD" heute bestätigen. Das ist ein Grund, der sich aus vier Teilgründen, so würde ich es einmal sagen, zusammensetzt. Der wichtigste Grund ist, dass der Kooperationsvertrag bezüglich der Heeresinstandsetzungslogistik mit der Industrie im nächsten Jahr, Mitte Februar 2013, regulär ausläuft. Ein weiterer Punkt ist, dass wir versuchen - so ist es auch angelegt gewesen -, nach diesem Kooperationsvertrag eine dauerhafte Anschlusslösung zu Instandsetzungsmaßnahmen der gepanzerten Rad- und Kettenfahrzeuge zu finden.

Letztendlich hat die sogenannte HIL - das ist die Abkürzung für Heeresinstandsetzungslogistik - durchaus sehr positiv gearbeitet, aber der Vertrag wird, wie gesagt, auslaufen. Zudem müssen wir berücksichtigen, dass wir durch die Neuausrichtung der Bundeswehr auch neue Gegebenheiten haben werden. Sie wissen, dass wir dabei sind, unseren Fuhrpark auch im Bereich der Kettenfahrzeuge zu verändern, in Teilen zu verkleinern.

Hinzu kommt noch, dass im Bereich des europäischen Rechts bestimmte Vergabeverfahren anders geregelt worden sind. Insoweit müssen wir darauf reagieren, wie sich diese Vergabeverfahren verändert haben.

Letztlich hat das Bundeskartellamt im Dezember letzten Jahres, so meine ich, ein Kartellrechtsverfahren, ein sogenanntes Entflechtungsverfahren, eingeleitet, das uns letztendlich dazu bewogen hat, diesen Schritt jetzt zu gehen.

Die Untersuchungen und Prüfungen, wie das in Zukunft aussehen soll, sind noch überhaupt nicht abgeschlossen. Wir werden insbesondere Wert darauf legen, dass wir die Arbeiten der Wartungsmaßnahmen unterbrechungsfrei fortführen können. Deshalb beabsichtigen wir, zunächst einmal wieder 100 Prozent der Geschäftsanteile bundesseitig zu erwerben und dann als sogenannte Inhouse-Lösung weiterzuführen. In dieser Zeit werden wir uns weitere unterschiedliche Modelle genau anschauen, wie man das dann auf Dauer weiterführen kann.

Einen Strich darunter: Es gab verschiedene Gründe. Der maßgebliche Grund ist, dass der Vertrag im kommenden Jahr, im Februar, auslaufen wird, dass wir an einer dauerhaften Lösung arbeiten und uns jetzt Gedanken darüber machen, wie das aussehen kann. Das ist der maßgebliche Grund, warum wir diesen Schritt ein Stück weit zurückgehen werden.

Zusatzfrage: Sie haben ausgeführt, dass die Richtlinien für die Vergabeverfahren geändert worden sind. Nur damit keine Missverständnisse entstehen: Sie meinen damit, dass die drei daran beteiligten Unternehmen Diehl, Krauss-Maffei Wegmann und Rheinmetall die Hauptauftragnehmer der HIL sind, also dass es da eine gewisse Verflechtung gegeben hat?

Paris: Jein, würde ich einmal sagen. Es ist nun einmal so, dass wir im europäischen Raum auch schauen müssen, dass Aufträge, die vergeben werden - sie haben ein relativ großes Volumen -, nicht nur national, sondern auch europaweit ausgeschrieben werden sollen. Darauf reagieren wir mit diesem Schritt ein Stück weit.

Frage: Herr Paris, mit der HIL sollten - so war vor acht Jahren die Hoffnung - 200 Millionen Euro in der Instandsetzung eingespart werden. Hat sich diese Hoffnung bewahrheitet?

Paris: Ich kann jetzt nicht ganz genau sagen, welche Einsparvolumina damit verbunden gewesen sind. Ich kann Ihnen aber mitteilen, dass das Umsatzvolumen bei rund 400 Millionen Euro pro Jahr gelegen hat. Umsatz, Einsparungen und Gewinn sind nicht das Gleiche; das weiß ich. Ich kann Ihnen die Frage schlicht und ergreifend nicht beantworten.

Eingangs habe ich gesagt, dass wir diesen Schritt nicht gehen, weil wir mit der Konstruktion unzufrieden sind. Dies hat sich durchaus bewährt. Die HIL-Kooperation war in der Sache sicherlich sehr positiv zu sehen. Aber die Parameter, die nun auch von außen dazukommen, verlangen von uns jetzt eine neue Prüfung und auch einen neuen Schritt.

Frage: Der Bundesregierung geht es also darum zu verhindern, dass ausländische Firmen an diese Verträge herankommen können?

Paris: Nein. Ich glaube, da haben Sie mich gänzlich falsch verstanden. Es geht gerade darum, auch europarechtlichen Vorgaben noch mehr zu entsprechen, die dann bei ihrer Umsetzung ermöglichen, dass gerade der europäische Markt insgesamt in das Vergabeverfahren einbezogen wird. Ich würde das eher als Vorteil denn als Nachteil deuten.

Frage: Im "Spiegel" gab es in dieser Woche einen Bericht, wonach es deutsche Salafisten nach Ägypten zieht, weil sie sich dort vielleicht einen rechtsfreien Raum erhoffen und wo sie eine Basis haben können, sich zu entfalten. Hat das Bundesinnenministerium beziehungsweise das Auswärtige Amt irgendwelche Hinweise dahin gehend, dass bekannte Salafisten nach Ägypten ziehen? Gibt es einen Zusammenhang mit den Extremisten, die im Moment im Sinai vom ägyptischen Militär bekämpft werden?

Teschke: Ich kann Ihnen den Bericht bestätigen. Ja, wir haben Erkenntnisse darüber, dass sich islamistische Extremisten nach Ägypten absetzen. Einen Zusammenhang zu den Vorfällen auf der Sinaihalbinsel sehen wir aber nicht.

Zusatzfrage: Können Sie mir sagen, wie viele das sind?

Teschke: Ich glaube, wir haben einmal die Zahl 30 genannt.

Frage: Herr Seibert, die Wachstumszahlen, die gestern bekannt gegeben worden sind, sind relativ positiv gewesen. Was meint die Kanzlerin, wie sich die Eurokrise darauf auswirken wird? Gibt es die Sorge, dass die Wachstumszahlen eventuell stagnieren könnten?

StS Seibert: Ich kann jetzt nur Ihre Einschätzung bestätigen, dass wir die Wachstumszahlen, die gestern bekannt gegeben worden sind, tatsächlich als positiv, als erfreulich bezeichnen. Sie zeigen, dass die deutsche Wirtschaft gut aufgestellt ist, dass sie den Herausforderungen der Globalisierung weiterhin wirklich gute Antworten geben kann und dass sich die Stärke der deutschen Wirtschaft in einem international zugegebenermaßen schwierigen Umfeld bestätigt.

Das bringt mich dazu zu sagen, dass wir selbstverständlich immer mit einer gewissen Sorge auf die Entwicklungen blicken. Wir wissen, dass wir die Krise in Europa noch nicht gelöst und auch noch nicht überwunden haben. Natürlich kann die Krise auch immer Auswirkungen auf die Performance der deutschen Wirtschaften haben. Deswegen ist es einerseits Zufriedenheit - aber darauf ist nie ein Ausruhen möglich -, aber andererseits auch immer die Aufforderung, weiterhin für die Rahmenbedingungen zu arbeiten, die weitere gute Quartale ermöglichen, so wie auch das vergangene gute Quartal ermöglicht worden ist.

Zusatzfrage: Wird Deutschland weiterhin Zahlmeister für Europa bleiben?

StS Seibert: Das ist ein Begriff, den ich für uns ohnehin überhaupt nicht bestätigen würde; darum geht es nicht. Deutschland profitiert in hohem Maße von der europäischen Einigung, von dem Eingebettetsein in die Eurozone. Deutschland kennt deswegen seine europäische Verantwortung und spielt eine volle europäische Rolle.

Frage: Ich habe eine Frage an das Wirtschaftsministerium. Wir konnten heute lesen, dass Ihr Ministerium den Stromnetzbetreibern hinsichtlich der Anschlüsse bei der Offshore-Energie großzügig entgegenkommen möchte. Mich würde interessieren, warum es binnen einer Woche zu diesem Schritt gekommen ist; denn letzte Woche hat Ihr Minister noch erklärt, dass das Eckpunktepapier zwischen Umweltministerium und Wirtschaftsministerium gelte. Darin war dieses großzügige Entgegenkommen eigentlich nicht vorgesehen.

Rouenhoff: Sie sprechen die Offshore-Netzanbindung an. Dazu kann ich Ihnen Folgendes sagen: Die Offshore-Windenergie ist ein zentraler Baustein für das Gelingen der Energiewende. Das erfolgreiche Umsetzen der Energiewende ist für den Minister eine der zentralen Aufgaben.

Die letzten Wochen und Monate haben deutlich gemacht, vor welchen Herausforderungen wir bei der Realisierung der Offshore-Ausbauziele stehen. Insbesondere aufgrund ungeklärter Haftungsfragen bei der Einrichtung und bei dem Betrieb von Offshore-Anbindungsleitungen konnten private Investoren bisher nicht in dem gewünschten Umfang gewonnen werden.

Wegen dieser Probleme hat Wirtschaftsminister Rösler bereits im Frühjahr die AG "Beschleunigung" ins Leben gerufen, die Maßnahmen zur Beschleunigung der Netzanbindung von Windparks sowie Haftungs- und Finanzierungsfragen thematisiert. Auf der Grundlage der Vorschläge der AG "Beschleunigung" haben sich BMU und BMWi bereits Anfang Juli auf Eckpunkte für die gesetzliche Regelung, insbesondere auf die Haftungsfragen, geeinigt.

Erst letzte Woche hat sich der Minister mit Vertretern der norddeutschen Bundesländer und Bayerns, der Netzbetreiber, der Bundesnetzagentur, dem Kanzleramt sowie dem Bundesumweltministerium zu genau diesem Themenkomplex im BMWi unterhalten. Bereits jetzt haben wir die Ressortabstimmung zu einem entsprechenden Referentenentwurf eingeleitet. Sie sehen also, wir arbeiten hier mit Hochdruck an der Lösung der Probleme.

Ihre Aussage zielt in Richtung einer Entlastung von großen Unternehmen und einer Belastung von Verbrauchern. Dazu hat sich der Minister sehr deutlich geäußert. Wir haben nämlich von Anfang darauf hingewiesen, dass die Energiewende nicht zum Nulltarif zu haben ist und dass es umso wichtiger ist, nun die entscheidenden Stellschrauben zu erarbeiten, um die Belastung für Verbraucher im Rahmen zu halten. Der Minister hat deshalb mehrfach darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, das EEG grundlegend zu reformieren. Es muss ein grundlegend neues System eingeführt werden, das mehr Marktelemente beinhaltet. Sie wissen, dass die Netzbetreiber die genaue Höhe der EEG-Umlage im Oktober bekannt geben werden.

Ich möchte noch einmal deutlich darauf aufmerksam machen: Der Minister hat klargemacht, dass die EEG-Umlage entsprechend reformiert werden soll, was dann letztendlich auch zu Erleichterungen bei den Kosten für Verbraucher führen würde.

Zusatzfrage: Das Eckpunktepapier, von dem Herr Rösler letzte Woche gesagt hat, es würde gelten, sah zum Beispiel vor, dass die Stromnetzbetreiber eine Versicherung abschließen müssten, also eine Pflicht. Heute lese ich, dass das nur eine Sollbestimmung ist. Das ist schon eine Änderung Ihrer Position von vergangener Woche.

Rouenhoff: Ich kann dazu nur sagen, dass wir die zentralen Eckpunkte bereits Anfang Juli vorgestellt und den Entwurf in die Ressortabstimmung gegeben haben. Deshalb bitte ich um Verständnis, dass ich zu den weiteren Details keine Auskunft geben kann, insbesondere auch das, was dann in der Presse entsprechend diskutiert wird.

Frage: Ich habe eine Frage an das Arbeitsministerium. Das Bundesversicherungsamt hat festgestellt, dass einige Zehntausend Rentenbescheide falsch ausgestellt worden sind. Offenbar steckt ein systematischer Fehler dahinter. Was kann das Ministerium tun, um die Qualität der Rentenbescheide zu verbessern?

Flosdorff: Das geht in der Tat auf einen Bericht des Bundesversicherungsamtes über das Jahr 2011 zurück. Wir haben das auch erfahren. Das Bundesarbeitsministerium hat die Rechtsaufsicht und nicht die Fachaufsicht über die Rentenversicherung.

Nach den Informationen, die wir von dort erhalten haben, handelt es sich im Wesentlichen um zwei Fehlerquellen. Das eine ist ein Softwareproblem, das es gab. Das andere geht auf eine unterschiedliche Rechtsauffassung bezüglich der Anrechnung von Versichertenzeiten zurück. Man hat versichert - die DRV hat sich heute auch schon dahingehend geäußert - , dass diese Fehlerquellen abgestellt sind. Nichtsdestotrotz ist es, weil es sich um Millionenbescheide handelt, die jedes Jahr herausgehen, sehr ärgerlich, wenn so etwas passiert; die Deutsche Rentenversicherung ärgert sicherlich am meisten darüber. Millionen Menschen verlassen sich darauf, dass das korrekt berechnet wird. Das Ministerium wird einen Bericht anfordern, wird dem, was dort passiert ist, genau nachgehen und prüfen, ob aus Sicht des Ministeriums diese Fehlerquellen abgestellt sind.

Um es für Sie noch einmal klar zu sagen: Das Bundesarbeitsministerium hat die Rechtsaufsicht. Das heißt, dass wir immer nur im Nachhinein schauen können, ob die Dinge rechtmäßig laufen. Wir können nicht in das operative Geschäft eingreifen oder Entscheidungen treffen, wie die DRV Rentenbescheide erstellt und auf welcher Basis diese berechnet werden.

Frage: Herr Flosdorff, dieser Bericht ist wohl schon 2010 erstellt worden; zumindest findet sich das in dem Jahresbericht 2010 wieder. Wie konnte es dazu kommen, dass das 2011 noch einmal aufgetreten ist?

Flosdorff: Wie sich genau die Zeiträume 2010 und 2011 überschneiden, ob es um Jahresende oder Jahresanfang ging, kann ich Ihnen nicht sagen. Ich würde Sie bitten, sich an die DRV zu wenden. Das sind die Informationen, die ich von der Rentenversicherung bekommen habe und über die ich Auskunft geben kann. Die DRV weiß genau, was dort passiert ist. Aus unserer Sicht ist nur wichtig, dass in Bezug auf die Autonomie, die die Deutsche Rentenversicherung als Körperschaft der Selbstverwaltung hat, rechtlich alles sauber läuft und wir nachvollziehen können, ob die Fehler, die dort passieren, auch abgestellt werden.

Frage: Ich habe eine Frage zum Thema Biosprit. Der Entwicklungsminister hat heute einen sofortigen Verkaufsstopp für E10 gefordert. Die Bitte an das Entwicklungsministerium, ob Sie das näher erläutern können. An das Umwelt- und Verkehrsministerium: Teilen Sie diese Forderung?

MÄNZ: Minister Niebel hat sich zu dieser Diskussion aus entwicklungspolitischer Sicht gerade vor dem Hintergrund der Dürre in den USA geäußert. Ich denke, dass den Äußerungen, die er dazu gemacht hat und die auch nachzulesen sind, aktuell nichts hinzuzufügen ist.

Stamer: Ich habe hier von meiner Seite aus die Äußerungen nicht zu kommentieren.

Strater: Ich auch nicht.

Zusatzfrage: Das heißt, es gibt keine abgestimmte Strategie bei diesem Thema?

Mänz: An wen ist die Frage gerichtet?

Zusatz: Im Grunde genommen an die beteiligten Ressorts.

Mänz: Noch einmal: Der Entwicklungsminister hat sich aus seiner Sicht - aus Sicht der Entwicklungspolitik - geäußert. Die Mitglieder der Bundesregierung sprechen natürlich zu jeder Zeit über alle möglichen Themen. Mehr kann ich dazu nicht sagen.

Frage: Frau Stamer, Sie sagten gerade, Sie hätten diese Äußerung nicht zu kommentieren. Heißt das, Sie wollen sie nicht kommentieren oder Sie dürfen sie nicht kommentieren?

Stamer: Ich kommentiere sie nicht, und ich gebe dazu keine Stellungnahme ab.

Frage: Frau Stamer, wie würden Sie denn den Sinn dieser Veranstaltung hier bezeichnen? Dass wir die Bundesregierung fragen und die Bundesregierung uns antwortet, oder?

Stamer: Ich verstehe diese Frage nicht. Wenn hier eine Äußerung eines anderen Ministers im Raum steht, dann bleibe ich dabei, dass ich dazu keine Stellungnahme abgebe und diese Äußerung auch nicht bewerte. Das ist, wenn ich das so sagen darf, die Aufgabe der Kollegin, die das eben gemacht hat.

Frage: Ich versuche es einmal anders. Lassen wir doch einmal den Entwicklungsminister außen vor. Wie bewertet denn das Umweltministerium die bisherige E-10-Strategie? Funktioniert das? Sollte man daran festhalten?

Stamer: Sie wissen, dass es eine Verordnung gibt, mit der EU-Recht umgesetzt wird. Es gibt europäische Zielvorgaben für den Anteil des Biosprits. Erst in einigen Wochen oder Monaten werden Zahlen vorliegen, ob diese Ziele erreicht werden oder gegebenenfalls nicht.

Frage: Noch einmal eine Frage an das Verkehrsministerium. Es gab einen Benzingipfel. Es gab massive Akzeptanzprobleme in Bezug auf E10. Glauben Sie, dass die jetzigen Äußerungen des Entwicklungsministers die Akzeptanz steigern?

Strater: Ein netter Versuch, auch mich noch einmal zu den Äußerungen des Ministers zu befragen. Auch ich werde diese Äußerungen nicht kommentieren.

Ich werde ein bisschen weiter ausholen: Für unser Haus gilt: Wir arbeiten derzeit an einer Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie. Diese befindet sich im Moment in dem Stadium, dass wir regional Bürgerbefragungen durchführen, welche Mobilitäts- und Kraftstoffbedürfnisse es gibt. Für uns ist das Thema Mobilität und Kraftstoff weiter gefasst. Sie kennen das. Wir sind im Wesentlichen für die Elektromobilität, alternative Antriebsformen und technologieoffene Förderung alternativer Antriebe - Batterie, Plug-in-Hybride, Wasserstofffahrzeuge usw. - zuständig.

Das Thema Biosprit, ist ein Thema, das im Rahmen dieser Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie auch besprochen worden ist. Wir haben aber einen ganzheitlichen Ansatz. Diese regionalen Bürgerbefragungen werden derzeit durchgeführt. Dann wird es hier zu einem Konzept kommen, das sich insgesamt mit dem Thema Mobilitätsbedürfnis, Mobilitätsstrategie und damit auch mit den Kraftstoffen auseinandersetzt.

Wenn Sie mich nach den Benzinpreisen fragen, würde ich dem Kollegen des Wirtschaftsministeriums den Vortritt lassen, weil es für dieses Thema zuständig ist.

Zusatzfrage: Noch einmal nachgefragt: Wie bewerten Sie diesen Zielkonflikt, den das Entwicklungsministerium offenbar beim Thema E10 anspricht?

Strater: Gar nicht.

Vorsitzender Hebestreit: Möchte sich das Wirtschaftsministerium noch zu den Benzinpreisauswirkungen äußern? Ich glaube, das war auch gefragt.

Rouenhoff: Hinsichtlich der Benzinpreise kann ich noch einmal auf den Gesetzentwurf zur Markttransparenzstelle hinweisen, der sich gerade im parlamentarischen Verfahren befindet, dessen Ziel ist, mehr Transparenz bei den Benzinpreisen zu schaffen, um damit auch Druck auf die entsprechende Branche auszuüben.

Frage: Genau zu dieser Markttransparenzstelle habe ich eine Frage. Ziel war, dass sie noch in diesem Jahr, wenn ich mich nicht irre, ihre Arbeit aufnehmen soll. Können Sie einen Zeitkorridor nennen? Herbst, Winter? Wann in etwa ist sie arbeitsfähig?

Rouenhoff: Das befindet sich gerade im parlamentarischen Verfahren. Meines Wissens nach ist ein Inkrafttreten des Gesetzes Anfang nächsten Jahres geplant.

Frage: Ich bitte um Entschuldigung, aber ich möchte auf zwei Fragen zurückkommen. Es geht um die Themen Wachstum und Griechenland. Die Zahl, die gestern in Bezug auf das Wirtschaftswachstum in Griechenland genannt wurde, war ein Minus von 6,2 Prozent. Ich möchte etwas ganz klar haben: Was ist Ihre Botschaft an Griechenland, wenn es ein Finanzloch gibt und alle sagen, dass man nicht auf den Bericht der Troika warten muss? Gibt es dann gar keine Möglichkeit für Flexibilität auf der Seite von Deutschland, dieses Loch durch eine Verlängerung des Programms zu schließen? Muss Griechenland alles selber tun?

StS Seibert: Ich sehe es nicht als die Aufgabe des Sprechers der Bundesregierung, hier an dieser Stelle Botschaften in Richtung Griechenland zu schicken. Es wird einen Besuch von Ministerpräsident Samaras in der kommenden Woche und ein ausführliches Gespräch zwischen ihm und der Bundeskanzlerin geben. Ich kann bei der Gelegenheit übrigens nachreichen, was vorhin gefragt wurde: Es gibt keinen anderen Termin, den Herrn Samaras an diesem Tag in Berlin hat. Er ist nur im Kanzleramt.

Bei diesem Gespräch kann alles auf den Tisch kommen. Die deutsche Haltung, die eine europäische Haltung ist, fußt auf dem Memorandum of Understanding, das die Grundlage für das zweite Griechenland-Hilfspaket ist. Ich habe da keine neuen Botschaften hinzuzufügen.

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Quelle:
Mitschrift der Pressekonferenz vom 15. August 2012
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2012/08/2012-08-15-regpk.html?nn=391778
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. August 2012