Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → FAKTEN

PRESSEKONFERENZ/650: Statement von Kanzleramtsminister Pofalla, 19.08.2013 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Mitschrift der Pressekonferenz in Berlin - Montag, 19. August 2013
Pressestatement von Kanzleramtsminister Pofalla nach der Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums am 19. August 2013



Meine sehr verehrten Damen und Herren,

wir hatten heute eine offene und sachliche Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums, und ich will Sie jetzt über die wesentlichen Punkte meiner Unterrichtung informieren.

Erstens. Zunächst möchte ich betonen, dass sich an den Ergebnissen aus der vergangenen Woche, die ich ja hier an dieser Stelle vorgetragen habe, nichts geändert hat.

Zweitens. Selbstverständlich kommt die Bundesregierung auch weiterhin ihrer Aufgabe nach und klärt alle Detailaspekte Schritt für Schritt auf. Wenn es neue Fragen gibt, dann gehe ich diesen Fragen nach und werde darüber dann jeweils zunächst das Parlamentarische Kontrollgremium und anschließend die Öffentlichkeit unterrichten.

Drittens. Weil in der vergangenen Woche in Teilen der Opposition noch daran gezweifelt worden ist, kann ich Ihnen heute zur Frage, ob es sich bei den Daten, über die in den letzten Wochen diskutiert worden ist, tatsächlich um die Daten aus der Auslandsaufklärung des BNDs handelt, Folgendes mitteilen: Die vergangene Woche ist genutzt worden, um die getroffene Aussage der NSA noch deutlicher bestätigt zu bekommen. Das ist gelungen. Die NSA hat uns am 16. August noch einmal schriftlich bestätigt, was wir aus den anderen Antworten ja bereits wussten, und hier will ich aus dem Schreiben zitieren:

"Die Daten, die laut Bericht von den zwei SIGADs erfasst wurden, wurden tatsächlich vom BND selbst und nicht der NSA erfasst."

Damit ist auch diese Frage nach der klaren Aussage der NSA eindeutig geklärt. Die der NSA übermittelten Daten stammen somit ausschließlich aus der Auslandsaufklärung des BNDs in Bad Aibling und in Afghanistan. Dieses Dokument wird heute in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt werden.

Viertens. Ich kann Ihnen heute mitteilen, dass wir mit der NSA eine Kontaktgruppe und mit dem britischen Dienst eine Arbeitsgruppe eingerichtet haben. Um Missverständnissen gleich vorzubeugen: Die Delegation, die Anfang August in Washington die Gespräche geführt hat, hat sich auf den Begriff "Kontaktgruppe", und die Delegation, die die Gespräche in London geführt hat, auf den Begriff "Arbeitsgruppe" verständigt. In beiden Fällen ist aber ein und dasselbe gemeint. In beiden Gruppen sollen Detailaspekte zu den Vorgängen und der Deklassifizierung rund um PRISM und Tempora erörtert werden. Deshalb steht fest: Sowohl unsere amerikanischen Partner als auch unsere britischen Partner sind zum ersten Mal bereit, mit uns in jeweiligen Arbeitsgruppen die notwendigen Fragen der Aufklärung zu PRISM und Tempora in den nächsten Wochen und Monaten vorzunehmen.

Fünftens. Im Kontrollgremium ist der aktuelle Kenntnisstand der Bundesregierung zu beiden Programmen vorgetragen worden.

Sechstens. Zum No-Spy-Abkommen kann ich Ihnen heute mitteilen, dass hierzu bereits in der vergangenen Woche ein erstes Gespräch auf der Arbeitsebene zwischen dem BND und der NSA stattgefunden hat.

Siebtens. Das Kontrollgremium hatte in der vergangenen Woche um die Dokumente gebeten, aus denen hervorgeht, dass der ehemalige Chef des Kanzleramtes Herr Steinmeier die Grundsatzentscheidung zur Erarbeitung eines Memorandums of Agreement zwischen der NSA und dem BND bereits vor den Anschlägen des 11. September 2001 getroffen hat. Diese Dokumente sind in der Sitzung zur Vorlage angeboten worden und werden jetzt in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt werden. Zudem wird auch das Memorandum of Agreement mit seinen Anhängen heute in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt werden, sodass es für die Mitglieder des Kontrollgremiums einsehbar ist.

Des Weiteren wird heute das Dokument der NSA vom 5. August in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt werden. In diesem Dokument hatte die NSA bestätigt, sich an alle Abkommen zu halten, die mit der deutschen Bundesregierung, vertreten durch die deutschen Nachrichtendienste, geschlossen worden sind. Damit können die Mitglieder des Kontrollgremiums auch dieses Dokument einsehen. Ich weise darauf hin, weil auch dies in der aktuellen Berichterstattung eine Rolle gespielt hat: Auch dieses Dokument trägt inzwischen den offiziellen Briefkopf der NSA.

Ferner wird auch das Schreiben der NSA vom 23. Juli, in dem die NSA schriftlich versichert hat, nichts zu unternehmen, um deutsche Interessen zu schädigen, heute in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt wird. Schließlich hatte das Kontrollgremium um die Vorlage der Dokumente gebeten, die belegen, dass die Bundesregierung tatsächlich die sogenannten 68er-Vereinbarungen mit unseren Partnern in den USA, Großbritannien und Frankreich einvernehmlich aufgehoben hat. Auch diese Dokumente sind vorgelegt worden. Das einzige Dokument, bei dem der Freigabeprozess noch läuft, ist das Schreiben des britischen Nachrichtendienstes. Sobald diese Freigabe abgeschlossen ist, wird auch dies selbstverständlich vorgelegt werden. Das habe ich heute dem PKGr zugesichert.

In der Sitzung ist jetzt vonseiten des PKGr noch der zusätzliche Wunsch geäußert worden, dass die Gesprächsvermerke über die Gespräche mit unseren Partnern in den USA und in Großbritannien auch vorgelegt werden. Auch hier werde ich in den nächsten Tagen die entsprechende Freigabe einleiten.

Achtens. In der aktuellen Berichterstattung wird behauptet, dass Internetvideos von keinerlei Interesse für die Nachrichtendienste beim Kampf gegen den Terrorismus seien. Dieser Aussage muss ich wirklich widersprechen. Immer wieder wird versucht - gerade auch über Videos oder durch Videos -, die Bereitschaft, Anschläge auch in Deutschland auszuüben, zu steigern. Über diese Videos wird mir regelmäßig berichtet, und häufig werden mir diese Videos auch gezeigt. Die Analysen dieser Videos geben uns wichtige Aufschlüsse über mögliche Anschläge, die geplant sind.

Neuntens. Ebenfalls wird in der aktuellen Berichterstattung die Aussage der Bundesregierung bezweifelt, dass der Bundesregierung die durch die NSA genutzten Überwachungsstationen in Deutschland nicht bekannt seien. Hierzu kann ich Folgendes sagen: Zum einen haben unsere Nachrichtendienste keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die NSA in Deutschland entsprechende Überwachungsstationen betreibt. Zum anderen hat uns auch die NSA schriftlich versichert, dass dies nicht der Fall ist. Ich zitiere aus dem Dokument der NSA vom 5. August:

"In Darmstadt und Wiesbaden findet keine Beschaffung statt und auch nicht durch die Amerikaner in der Mangfall-Kaserne."

Nur zur Klarstellung, damit da keine Missverständnisse aufkommen: Mit "Darmstadt" ist hier das Krypto-Zentrum in Griesheim bei Darmstadt gemeint.

Zehntens möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass die in Deutschland relevanten Internetknotenpunktbetreiber und Verbindungsnetzbetreiber in einem größeren Gespräch gegenüber der Bundesnetzagentur am 9. August bekräftigt hatten, dass sie die Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes in Deutschland einhalten. Dies umfasst insbesondere auch die Vorschriften zum Datenschutz. Das Fernmeldegeheimnis wird dementsprechend von den Unternehmen gewahrt.

Lassen Sie mich aus meiner Sicht das Fazit für heute ziehen: Wir sind auch heute wieder einen Schritt weiter gekommen. Wir befinden uns jetzt auf der Ebene der Klärung von Detailfragen, und ich werde diese Detailfragen mit der Sorgfältigkeit klären, die ich in den letzten Wochen an den Tag gelegt habe, auch bei den größeren Fragekomplexen. Deshalb bin ich zuversichtlich, dass schon allein die letzten Wochen deutlich gemacht haben, dass das, was zwischenzeitlich an Interpretationen im Zusammenhang mit den Veröffentlichungen von Herrn Snowden für Deutschland interpretiert worden ist - insbesondere im Hinblick auf die Übermittlung der Daten aus Deutschland -, falsch interpretiert worden ist. Die Daten, die aus Deutschland geliefert worden sind, sind eindeutig aus Bad Aibling und Afghanistan und sie sind eindeutig aus der Auslandsaufklärung des BND. - Herzlichen Dank!

*

Quelle:
Mitschrift der Pressekonferenz vom 19. August 2013
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2013/08/2013-08-19-pofalla.html;jsessionid=DC8F6D779939DD51E5805CB2B6440508.s1t1
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-0
E-Mail: internetpost@bpa.bund.de
Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. August 2013