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PRESSEKONFERENZ/701: Regierungspressekonferenz vom 4. Dezember 2013 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 4. Dezember 2013
Regierungspressekonferenz vom 4. Dezember 2013

Themen: Lage in der Ukraine, Überprüfung ungeklärter Tötungsdelikte ohne Tatverdächtige aus den Jahren 1990 bis 2011 im Hinblick auf mögliche rechtsextreme Motive, Parteiverbotsverfahren gegen NPD, Geldstrafen gegen Banken wegen Libor-Manipulationen, Manipulation von Währungskursen durch Großbanken, nationale Kapazitätsmärkte im Energiebereich, Propaganda-Video eines deutschen Islamisten

Sprecher: StS Seibert, Fischer (AA), Lörges (BMI), Semmelmann (BMF), Schwartz (BMWi)



Vors. Welty eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Frage: Ich wollte mit der Ukraine anfangen. Sie hatten ja schon am Montag ausgiebig über die Position der Bundesregierung gesprochen. Jetzt wollte ich aber noch einmal fragen, ob Sie kurz darlegen könnten, weshalb eine Mitgliedschaft der Ukraine oder wenigstens das Unterzeichnen eines Kooperationsabkommens für Deutschland und die EU so wichtig sind.

StS Seibert: Jetzt bewegen wir uns an den Anfang der gesamten Debatte zurück. Ich könnte Sie jetzt auf die sehr ausführliche Erklärung verweisen, die die Bundeskanzlerin vor dem Deutschen Bundestag in Form einer Regierungserklärung abgegeben hat. Sie hat sich darin sehr klar darauf bezogen, wie wichtig für uns Europäer wie auch für uns Deutsche eine gute Nachbarschaft zu den östlichen Nachbarn ist, ein gutes, enges Verhältnis, und wie wichtig für uns eine rechtsstaatliche, demokratische Entwicklung in diesen Ländern ist. Ich weise wirklich noch einmal auf die Regierungserklärung hin. Das kann man sehr ausführlich nachlesen.

Frage: Herr Seibert, nach meinen Informationen gab es gestern ein Telefonat zwischen der Bundeskanzlerin und dem ukrainischen Staatspräsidenten, oder es ist für heute geplant. Können Sie das bestätigen?

StS Seibert: Wenn es ein solches Telefonat gäbe, dann würde ich Ihnen üblicherweise danach darüber berichten.

Zusatzfrage: Ist es vielleicht geplant?

StS Seibert: Über geplante Telefonate gebe ich hier nie Auskunft.

Zusatzfrage: An das Außenministerium: Herr Westerwelle reist nach Kiew. Er hat angekündigt, dort vermitteln zu wollen. Er hat aber nicht gesagt, mit wem er sich treffen will. Der Staatspräsident ist jetzt nicht in Kiew, sondern in China. Vielleicht können Sie mir dazu eine Auskunft geben.

FISCHER: Selbstverständlich kann ich das. Der Außenminister hat heute Morgen in Brüssel bekannt gegeben, dass er in die Ukraine reisen wird. In der Ukraine wird er am OSZE-Ministerrat teilnehmen, der, wie Sie wissen, jetzt stattfindet, und er wird auch bilaterale Gespräche führen. Das ist genau das, was er zu seiner Reise gesagt hat.

Zusätzlich hat er erklärt: Das ist eine zutiefst europäische Angelegenheit, was wir in der Ukraine beobachten. Es ist erkennbar so, dass die Ukraine in großen internen Diskussionen ist. Hier muss sich Europa auch kümmern, denn es geht ja auch um Europa. - Das waren die Worte des Außenministers heute Morgen in Brüssel.

Zusatzfrage: Ist noch nicht bekannt, mit wem er sich genau treffen wird?

Fischer: Er wird, wie gesagt, bilaterale Gespräche führen, und das werden Sie dann sehen, wenn er in der Ukraine sein wird.

Frage: Herr Fischer, muss man "bilaterale Gespräche" so verstehen, dass das Gespräche mit anderen Europäern sind, oder so, dass es Gespräche mit der ukrainischen Seite sind?

Herr Seibert, die Bundeskanzlerin hat letzten Freitag in Vilnius gesagt, dass man die ukrainische Opposition unterstützen werde. Vielleicht können Sie noch einmal ausführen, was das Wort Unterstützung in diesem Fall heißt. Geht es dabei um moralische Unterstützung, um politische Kontakte oder möglicherweise auch um finanzielle Hilfen?

Fischer: Zunächst findet ja auch der OSZE-Gipfel statt. Am Rande dieses OSZE-Treffens wird der Außenminister natürlich eine Reihe von Gesprächen mit den verschiedensten Vertretern der OSZE-Mitgliedstaaten führen, aber er wird in Kiew auch bilaterale Gespräche mit ukrainischen Vertretern führen. Er wird es wie in der Vergangenheit halten, in der er - zuletzt im Oktober, als er in der Ukraine war - mit allen Seiten im Gespräch gewesen ist.

Darüber hinaus ergibt es für mich derzeit wenig Sinn, dass ich mich von Berlin aus zu den Details der Reise äußere. Die Musik spielt derzeit in Brüssel, wo sich Minister Westerwelle jetzt in diesen Minuten auch den Fragen Ihrer dortigen Kolleginnen und Kollegen stellt. Später wird die Musik dann in Kiew spielen, und ich glaube, Sie alle haben Kolleginnen und Kollegen, die dann darüber berichten werden, was der Minister dort im Einzelnen getan hat.

StS Seibert: Die ukrainische Opposition bringt zurzeit Hunderttausende von Menschen auf die Straße, und zwar mit einer Botschaft, die ganz klar heißt: Wir wollen unser Land, die Ukraine, in Richtung europäischer Werte und Überzeugungen, in Richtung Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ausrichten. Solche Forderungen haben natürlich die Sympathie der Bundesregierung. Deswegen wollen wir auch gemeinsam mit unseren europäischen Partnern, dass es zu einem solchen Assoziierungs- und Freihandelsabkommen mit der Ukraine kommt, weil wir davon überzeugt sind, dass das dabei helfen könnte, den politischen und gesellschaftlichen Wandel in diesem Land noch zu befördern.

Es gibt zahlreiche Kontakte mit der ukrainischen Opposition. Die werden durch die deutsche Botschaft in Kiew gehalten. Sie werden auf der Ebene der politischen Stiftungen gehalten. Ich habe Ihnen ja gesagt, dass der außenpolitische Abteilungsleiter, Herr Heusgen, Herrn Klitschko gerade erst in Vilnius traf. Solche Kontakte werden natürlich auch in Zukunft weitergeführt werden. Das ist das, was unter "Unterstützung" - ich weiß allerdings nicht, ob dieses Wort wirklich gefallen ist - zu verstehen sein wird. Gleichzeitig steht die Tür für Gespräche mit der ukrainischen Regierung über einen Weg ihres Landes in eine Richtung offen, die wir für die Ukraine selbst für notwendig halten.

Zusatzfrage: Zu der finanziellen Hilfe: Gibt es irgendeine Form der finanziellen Hilfe durch die Bundesregierung für Oppositionsgruppen in der Ukraine?

StS Seibert: Dazu kann ich Ihnen keine Auskunft geben. Ich kenne solche finanzielle Unterstützung nicht. Im Rahmen der politischen Stiftungen gibt es Kontakte und Zusammenarbeit. Finanzielle Hilfe durch die Bundesregierung ist mir nicht bekannt. Ich werde das aber noch einmal in Erfahrung bringen.

Frage: Herr Fischer, können Sie uns denn zumindest sagen, ob sich der Minister mit Vertretern der Opposition treffen wird?

Gibt es in diesem Zusammenhang schon einen Termin für die deutsch-russischen Regierungskonsultationen?

Fischer: Der Minister wird, wie gesagt, in Kiew auch bilaterale Gespräche führen. In der Vergangenheit hat er ja auch immer den Kontakt sowohl zur Opposition als auch zur Regierung gehalten, und ich gehe davon aus, dass das diesmal genauso sein wird.

Zusatzfrage : Gibt es schon einen Termin für die Konsultationen?

Fischer: Das ist mir derzeit nicht bekannt.

Frage: Gibt es die Möglichkeit einer Unterstützung der ukrainischen Zivilgesellschaft - Herr Seibert, Sie haben ja gesagt, dass der Wille deutlich werde, sich an europäischen Werten und Normen zu orientieren -, und zwar unterhalb der Ebene von Regierungshandeln, die aber doch deutlich wäre, zum Beispiel im Hinblick auf die Visaerteilung für ukrainische Studenten auf dem Weg nach Deutschland? Auch damit kann man ja Zeichen setzen. Ist so etwas, das über verbale Bekundungen hinausgeht, auch ein Teil des Prozesses? Wird an sichtbaren Zeichen in dieser Form gearbeitet?

StS Seibert: Zunächst einmal muss man sagen, dass die Ukraine ja schon jetzt, vor dem Abschluss eines Assoziierungsabkommens, Empfänger von zahlreichen europäischen Hilfen ist. Europa führt in der Ukraine zahlreiche Projekte mit technischer und finanzieller Unterstützung durch. Das heißt, dabei sind die Verbindungen schon sehr eng.

Die Visapolitik ist für uns eine Politik - dazu kann das BMI mehr sagen -, hinsichtlich der wir grundsätzlich fragen müssen: Sind die Voraussetzungen für Veränderungen in der Visaerteilungspraxis gegeben oder nicht? Diese Frage muss gegenüber jedem Land gestellt werden, in dem über so etwas nachzudenken ist.

Fischer: Ich will das im Moment nicht ergänzen, es sei denn, Sie haben spezielle Fragen.

Frage: An das Innenministerium: Heute gibt es die Nachricht, dass bei der Überprüfung von Tötungsdelikten seit 1990 auf mögliche rechtsmotivierte Straftaten 746 Verdachtsfälle neu aufgetaucht sind. Wie hat diese Überprüfung stattgefunden und wie geht es jetzt weiter?

Lörges: In der Folge der Aufklärung des NSU hat das Bundesinnenministerium eine Initiative ergriffen und im Rahmen des Gemeinsamen Abwehrzentrums gegen Rechtsextremismus eine Überprüfung der ungeklärten Tötungsdelikte ohne Tatverdächtige aus den Jahren 1990 bis 2011 angestoßen. Das erfolgt natürlich in Zusammenarbeit mit den Bundesländern, weil dort ja der ganz große Teil der Aufklärung von Straftaten erfolgt; das BKA ist daran nur sehr beschränkt selbst beteiligt. Man hat einen speziellen Indikatorenkatalog entwickelt und eben mehr als 3.300 ungeklärte Tötungsdelikte auf entsprechende Anhaltspunkte hin überprüft. Bei insgesamt 746 Fällen aus allen Bundesländern hat man in der Tat Anhaltspunkte gefunden. Das bedeutet aber noch nicht, dass es sich dabei dann tatsächlich um rechtsextrem motivierte Straftaten handelt. Das werden wir jetzt mittels eines Datenabgleichs aller Daten, die wir bekommen haben, zusammen mit den Bundesländern überprüfen. Konkret läuft das so ab, dass wir, wie gesagt, alle Daten zusammenführen, sie abgleichen und das in die Bundesländer zurückgeben. Von dort bekommen wir wiederum eine Rückmeldung. Das Gesamtergebnis wird voraussichtlich im zweiten Quartal des nächsten Jahres vorliegen und uns dann eben ein klares Bild vermitteln. Im Moment - ich betone es noch einmal: im Moment - sind das nur Anhaltspunkte, die sich aber eben nicht als solche herausstellen müssen.

Zusatzfrage: Was beinhaltete dieser Kriterienkatalog, von dem Sie sprachen, zum Beispiel? Es gibt ja nämlich den Kriterienkatalog für politisch motivierte Kriminalität von rechts, der eigentlich eindeutig ist. Recherchen unter anderem von uns und vom "Tagesspiegel" haben über Jahre hinweg immer gezeigt, dass der nicht richtig angewendet wurde. Ist das jetzt ein neuer Kriterienkatalog, oder haben Sie den bestehenden Kriterienkatalog noch einmal aufmerksam angewendet? Wie muss ich mir das vorstellen?

Lörges: Ich kann das, was Sie in Ihrer Frage formuliert haben, natürlich nicht so stehen lassen. Sie wissen: Es gibt hinsichtlich der Erfassung unterschiedliche Auffassungen. Die Polizeien der Länder und des Bundes - das nur als Stichwort - schauen sich eine Straftat daraufhin an, ob der jeweilige Täter mit einer speziellen rechtsextremen Tatmotivation die konkrete Tat begangen hat. Das wird anhand aller Kriterien, die hinsichtlich der Aufklärung dieser Straftat vorliegen, bewertet. Es gibt eben andere Arten der Erfassung, die dann zu höheren Zahlen führen. Wenn man jede Straftat, die ein Rechtsextremer begeht - auch einen Diebstahl einer Zigarettenpackung -, mitzählt, dann kommt man einfach zu anderen Ergebnissen; das vielleicht als kleinen Exkurs.

Zu dem Indikatorenkatalog kann ich Ihnen im Moment nichts Näheres sagen. Das müsste ich noch nachliefern, und das kann ich gerne machen.

Frage: Ich wurde zunächst einmal das Stichwort Zigarettendiebstahl aufnehmen. Wenn ich richtig informiert bin, handelt es sich bei den jetzt genannten Zahlen doch eindeutig um Tötungsdelikte oder Tötungsversuche. Ich wollte also schon einmal darauf hinweisen, dass es einen Unterschied zwischen dem Diebstahl einer Zigarettenschachtel und einem Tötungsversuch gibt.

Vor diesem Hintergrund stelle ich meine Frage an den Regierungssprecher: Wenn sich jetzt herausstellt, dass in 746 Fällen mit einem Tötungshintergrund rechtsradikale Verwicklungen denkbar sind beziehungsweise dass es Hinweise darauf gibt, was sagt uns das dann über den Zustand der Bekämpfung des Rechtsradikalismus? Das ist eine Vervielfachung der bisher bekannten Zahl. Deswegen lautet meine Frage: Welche Schlussfolgerung ist die Regierung daraus zu ziehen bereit? Ist sie bereit, nicht nur einen Datenabgleich durchzuführen, sondern möglicherweise auch an echte Schlussfolgerungen zu denken?

Lörges: Zwei Dinge zu Ihrer Frage, Herr Wonka.

Zum einen: Das Beispiel war vielleicht falsch gewählt; dann wähle ich ein anderes Beispiel. Wenn ein Rechtsextremer eine Beziehungstat und einen versuchten Mord begeht, weil er mit einer Beziehung unzufrieden ist, ist das eben keine rechtsextreme Tatmotivation. Die Tat wird aber von einem Rechtsextremen begangen. Da wird vielleicht doch der Unterschied in Bezug auf die Zählung deutlich.

Zum anderen zu Ihrer Frage nach Konsequenzen, was das für die Sicherheitsbehörden bedeutet: Nun warten wir doch erst einmal ab, in wie vielen Fällen sich das tatsächlich verifziert und verifizierten lässt. Erst dann sind doch entsprechende Schlussfolgerungen möglich.

Zusatzfrage: Wenn man mit den gleichen Kriterien entsprechende Taten mit einem linksextremen Hintergrund analysierte, käme man nach Ihren Erwartungen auf eine ähnlich große Zahl. Eigentlich müsste man daraus keine Schlussfolgerung ziehen, sondern die Statistik würde nur etwas genauer, und Schlussfolgerungen daraus wären nicht angemessen. So habe ich Sie jetzt verstanden.

Lörges: Schlussfolgerungen kann man doch erst ziehen, wenn feststeht: Ja, die Zahl derer war tatsächlich höher als bislang gedacht. Diese Aussage ist bislang noch nicht zu treffen, weil das in der Folge jetzt erst verifiziert werden muss.

Zum anderen zu Ihrer Frage in Bezug auf den Linksextremismus: Das ist reine Spekulation. Dazu kann ich jetzt hier nichts beitragen.

StS Seibert: Ich will, ohne jetzt in die statistischen Interpretationen einzusteigen, für die Bundesregierung sagen: Diese Bundesregierung - das wird für die nächste mit Sicherheit genauso gelten - ist sich jederzeit der Herausforderung bewusst, die gewaltbereiter Rechtsextremismus in unserem Land bedeutet. Staatliches Handeln muss dafür sorgen, dass es Förderprogramme gibt, dass es Aussteigerprogramme gibt, dass es vor allem Bildungsprogramme gibt, die präventiv wirken können. Wir müssen alle Kräfte in der Gesellschaft stärken, ermuntern, ermutigen, die sich dem mit Aufmerksamkeit und Mut entgegenstellen.

Das ist die Grundhaltung dieser Bundesregierung. Ich bin überzeugt, dass auch eine kommende Bundesregierung genauso denkt und auch in diese Richtung handeln wird.

Frage: Herr Lörges, wenn das jetzt überprüft und diesen Anhaltspunkten nachgegangen wird, dann ist ja nicht davon auszugehen, dass es bei der Zahl 60 bleibt, sondern sich das möglicherweise irgendwo zwischen 60 und 746 Fällen einpendelt. Dann ist das aber immer noch eine Vervielfachung der bisherigen Zahl. Stellt sich beim Innenministerium und bei den Sicherheitsbehörden ein schlechtes Gewissen ein? Ist das ein Schuldeingeständnis, dass man in der Vergangenheit doch nicht konsequent hingeguckt hat? Oder sagen Sie, dass da eigentlich alles in Ordnung war?

Lörges: Auch Ihre Frage basiert auf der Aussage, dass die Zahl sich tatsächlich erhöhen wird. Diese Aussage lässt sich aufgrund der aktuellen Erkenntnisse nicht treffen. Sie stellen Wahrscheinlichkeitserwägungen an, die ich hier von meiner Seite aus nicht anstelle. Sollte es dazu kommen, stellen sich dann solche Fragen.

Bei dem anderen Punkt komme ich zu der von Ihnen sicherlich nicht so geliebten Zuständigkeitsverteilung. Wie gesagt, der ganz überwiegende Teil dieser Straftaten wird von den Bundesländern aufgeklärt. Wir bekommen die Meldungen, führen das zusammen und präsentieren Ihnen dann die bundesweiten Zahlen. Das sollte man bei einer möglichen Kritik, die Sie äußern können, immer bedenken. Vielleicht bedenken Sie auch, dass der Umstand, dass jetzt in der Nachfolge der Aufdeckung des NSU diese Überprüfung stattfindet, doch sicherlich ein positiver ist. Hätten wir es nicht gemacht, wäre Ihre Kritik sicherlich ganz anders und größer gewesen.

Die Sicherheitsbehörden machen sich viel Arbeit, um diese Fälle der letzten 23 Jahre noch einmal daraufhin zu überprüfen, ob es nicht doch in dem einen oder anderen Fall eine rechtsextreme Motivation gegeben hat.

Frage: In der Hoffnung, dass das jetzt keine Doppelung ist, noch einmal zu der Frage, wie Sie an diese Untersuchung herangehen. Wenn ich das richtig verstanden habe, sagen Sie einerseits: Bis auf diese sogenannte "Jansen-Liste" sind das ungeklärte Fälle, man möchte aber strengere Kriterien anlegen, was gerade die rechtsextreme Motivation betrifft. Solange ich keinen Täter habe, ist es sehr schwierig, diese Motivation näher nachzuweisen. Legen Sie auch bei den wirklich ungeklärten Fällen diese hohen Maßstäbe an? Dann könnte sich die Zahl ja kaum erhöhen.

Lörges: Ich glaube, die Aufgabenstellung war einfach die, dass man gesagt hat: Wir müssen noch einmal die seit 1990 ungeklärten Tötungsdelikte aufarbeiten und überprüfen, ob es vielleicht doch in manchen Fällen eine rechtsextreme Tatmotivation gibt. Man schaut sich das noch einmal an. Ich glaube, es gibt keine Verschiebung der bisherigen Kriterien, keine Verschiebung der Schwelle, ab wann man von einer rechtsextremen Motivation ausgeht.

Zusatzfrage: Können Sie ein Beispiel nennen, wie man zu einer Motivation kommt, ohne den Täter zu haben?

Lörges: Ich weiß jetzt nicht, wieso Sie nur auf den Täter abstellen. Es können ja andere Umstände - Zeichen am Tatort, Drohungen, was auch immer - auf eine rechtsextreme Motivation hindeuten. Aber das sind jetzt alles Spekulationen. Wir sind, wie gesagt, so ein bisschen die Sammelstelle. Wenn es Ihnen um konkrete Fälle geht, fragen Sie am besten einmal beim Innenministerium eines Landes nach. Vielleicht kann man Ihnen dort etwas nennen.

Frage: Herr Seibert, Sie haben gerade gesagt, dass sich die Bundesregierung der Herausforderung durch die Bedrohung von Rechtsextremisten bewusst sei. Der NSU-Skandal hat aber gezeigt, dass die Behörden lange massiv unterschätzt haben, wie groß diese Bedrohung war. Deswegen die Frage: Erwartet die Bundesregierung, dass die Länder bei der Aufklärung nun dieser Aufklärung dieser ungeklärten Fälle eine Priorität beimessen, um Klarheit zu haben, wie groß die Gefahr von rechts eigentlich ist?

StS Seibert: Da Sie die NSU-Mordserie ansprechen: Die NSU-Mordserie hat zweifellos strukturelle, organisatorische Probleme offengelegt, und deswegen ist darauf ja auch reagiert worden. Das kann auch an drei, vier, fünf verschiedenen Maßnahmen, die die Kollegen hier auch aufführen könnten, nachgewiesen werden. Das heißt: Da, wo sich Probleme gezeigt haben, wo mangelnde Absprache, fehlende Zusammenarbeit ein Problem bei der Aufklärung dieser entsetzlichen Mordserie war, ist gehandelt worden.

Im Übrigen kann ich jetzt nur sagen, dass die Länder sich ihrer Verantwortung bei der Bekämpfung des gewalttätigen Rechtsextremismus bewusst sind. Davon geht die Bundesregierung selbstverständlich aus.

Frage: Noch eine Detailfrage an Herrn Lörges. Wie ist denn die Verteilung der 746 noch ungeklärten Fälle auf die einzelnen Bundesländer?

Lörges: Das ist etwas, was ich nachliefern müsste. Ich habe keine Schwerpunkte, die ich Ihnen hier vermelden könnte.

Frage: Mich würde auch interessieren, in wie vielen Fällen Ausländer oder Menschen mit Migrationshintergrund betroffen waren.

Lörges: Das ist ein weiterer Punkt, den ich versuche nachzuliefern.

Frage: Herr Seibert, seit gestern kennen wir das Material, das die Länder in Karlsruhe vorgelegt haben. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass dieses Material der Länder die Verfassungswidrigkeit der NPD bis hin zur Verbotsnotwendigkeit zwingend belegt?

StS Seibert: Herr Jessen, zu dieser Auffassung kann doch letztlich nur das Bundesverfassungsgericht kommen. Es wäre von der Bundesregierung sicherlich nicht richtig, hierzu jetzt eine im Grunde juristische Einschätzung zu geben. Die Bundesregierung und ihre Stellen haben den Ländern Unterstützung bei der Materialsammlung geleistet. Dazu ist, glaube ich, hier jetzt auch in mehreren Pressekonferenzen alles gesagt worden. Das Urteil werden die Verfassungsrichter zu sprechen haben.

Zusatzfrage: Richtig. Ich frage auch nicht nach einem juristischen Urteil, sondern die Länder - das liegt ja in der Logik eines solchen Antrags - gehen davon aus, dass es so ist. Wenn die Länder das können, könnte es doch eigentlich auch die Bundesregierung.

StS Seibert: Ich kann hier nur für die Bundesregierung und nicht für die Länder sprechen. Ich habe hier bereits am Montag gesagt, dass die Bundesregierung die Entscheidung des Bundesrats, diesen Verbotsantrag zu stellen und einzureichen, mit großem Respekt zur Kenntnis genommen hat. Ich habe von der Unterstützung durch die gemeinsame Materialsammlung gesprochen. Diese Unterstützung wird natürlich auch weiter gehen. Darüber hinaus habe ich jetzt hierzu für die Bundesregierung nichts zu sagen.

Frage: Herr Lörges, da Sie ja demnächst sowieso eine umfangreiche Informationsnachlieferung an alle versenden, würden mich in dem Zusammenhang noch zwei Dinge interessieren.

Erstens. Wie groß ist eigentlich die Arbeitsgruppe, die sich jetzt darum bemüht, diese Statistik nachzukontrollieren? Machen das drei Sekretärinnen am Computer oder sind da ganze Hundertschaften im Einsatz? Ich weiß es schlicht nicht.

Zweitens. Der Kriterienkatalog ist doch sicherlich öffentlich beziehungsweise Sie dürfen den doch sicherlich öffentlich machen. Können Sie den der Informationssammlung beifügen, sodass wir Anhaltspunkte haben, weshalb man jetzt auf 746 neue Verdachtsfälle kommt?

Lörges: Auf den Indikatorenkatalog bezog sich ja schon die Frage Ihres Kollegen. Wie immer versuchen wir, das zu tun, um Sie zufriedenzustellen.

Zusatzfrage: Ich wollte nur sicherstellen: Es gibt aus Ihrer Fachsicht heraus keinen Grund, das intern oder vertraulich zu behandeln?

Lörges: Wie gesagt, Sie bekommen von uns Informationen, und wenn möglich, werden wir Ihnen auch das zur Kenntnis geben.

Zusatzfrage: Und die Zahl der damit befassten Personen haben Sie bestimmt auf einen Griff im koordinierenden Innenministerium auch bei der Hand?

Lörges: Es sind jedenfalls schon einmal alle 16 Bundesländer und das BKA damit befasst.

Frage: Eine Frage an das Wirtschafts- oder das Finanzministerium: Die EU-Kommission hat heute Geldstrafen wegen der Manipulationen des Interbanken-Zinssatzes in Höhe von 1,7 Milliarden Euro verhängt. Findet die Bundesregierung sowohl die Höhe als auch die Art der Verurteilung angemessen und richtig?

Semmelmann: Ich kann das aktuell noch nicht bewerten.

Zusatzfrage: Die Höhe oder generell die Verurteilung? Denn die stand ja eigentlich außer Frage.

Semmelmann: Ich habe den Text der Verurteilung bisher nicht gelesen, deswegen kann ich es auch noch nicht bewerten. Ich könnte da noch einmal auf Sie zukommen.

Zusatzfrage: Vielleicht noch im Anschluss daran: Haben Sie eigene Erkenntnisse darüber, ob deutsche Banken - die ja nicht zu den Verurteilten gehören, wenn ich das richtig sehe - in dieses Verfahren mit einbezogen werden?

Semmelmann: Reden Sie jetzt vom Devisenmarkt?

Zusatz: Das ist mein zweites Thema, darauf wäre ich noch gekommen. Ich meine erst noch einmal Libor.

Semmelmann: Zu Libor kann ich nichts weiter mitteilen.

Zusatzfrage: Dann würde ich gern gleich die nächste Frage anschließen: Haben Sie Erkenntnisse, ob deutsche Banken in die Währungsmanipulationen involviert sind?

Semmelmann: Da ist es so, dass die BaFin das Thema "FX trading" bereits seit dem Sommer im Blick hat, dazu auch mit ausländischen Behörden in Kontakt steht und natürlich auch den Sachverhalt selbst untersucht. Wir schließen - das muss man dazusagen - beziehungsweise die BaFin schließt Sonderprüfungen auch nicht aus. Zu einzelnen Instituten kann ich aber nichts sagen.

Frage : Herr Semmelmann, in der "Süddeutschen Zeitung" wurde ein Sprecher Ihres Hauses heute mit den Worten zitiert: Wenn sich dieser Verdacht bestätigen würde, dann müsste man die Regeln an den Devisenmärkten ändern. Diese Geschichte läuft ja schon länger. Ich glaube, in London musste eine Bank schon Strafe zahlen; dieser Verdacht hat sich also offenbar international schon bestätigt. Vor diesem Hintergrund habe ich die Aussage in der "Süddeutschen Zeitung" nicht so ganz verstanden. Vielleicht können Sie noch einmal erläutern, was damit gemeint war?

Semmelmann: Generell ist es so, dass die umfassende Regulierung des Benchmark-Sektors, um den es hier ja geht, ein wichtiges Vorhaben im Rahmen der internationalen Reformanstrengungen zur Sicherung der Finanzmärkte ist. Es ist so, dass wir den zeitnahen Erlass einer Benchmark-Verordnung, zu dem es ja bereits einen Entwurf der EU-Kommission gibt, unterstützen.

Falls Sie gleich noch nach dem weiteren Verfahren fragen wollten: Der Entwurf wird im Moment in Rat und Europäischem Parlament beraten, und da ist er jetzt. Wir unterstützen das natürlich, wo wir können.

Frage: Ich habe noch eine Frage zum Thema Energie. Herr Oettinger hat heute im "Handelsblatt"-Interview die Bundesregierung beziehungsweise die sich abzeichnende neue Bundesregierung für die Koalitionsvereinbarung relativ hart kritisiert und davor gewarnt, dass, wenn jetzt jedes Land anfängt, nationale Kapazitätsmarkte zu organisieren und zu planen, der Binnenmarkt zerstört sei, weil wir dann 28 verschiedene Sonderregelungen in der EU hätten. Wie kommentiert die Bundesregierung diese Kritik?

Schwartz: Zum Koalitionsvertrag kann ich mich natürlich nicht äußern, aber zum Stand beim Thema Kapazitätsmärkte kann ich gerne etwas sagen. Es ist Ihnen ja sicher bekannt, dass es im letzten Jahr umfassende Diskussionen im Kraftwerksforum dazu gab. Da gab es am Ende einen Abschlussbericht, der im Sommer vorgestellt wurde. In diesem Bericht wurde empfohlen, erst einmal weitere Untersuchungen vorzunehmen und insbesondere auch Studien in Auftrag zu geben, was das Bundeswirtschaftsministerium auch gemacht hat. Diese Studien laufen jetzt, und man muss jetzt erst einmal die Ergebnisse dieser Studien abwarten.

Zusatzfrage: Das habe ich jetzt, ehrlich gesagt, nicht ganz verstanden. Wenn vereinbart ist, dass die Bundesregierung künftig einen nationalen Kapazitätsmarkt haben will, dann ist doch eigentlich die Überprüfung, die 2012 vorgenommen wurde, jetzt obsolet? Es gibt doch eine Entscheidung für nationale Kapazitätsmärkte.

Schwartz: Wie gesagt, zum Koalitionsvertrag und den genauen Entscheidungen, die dann die künftige Bundesregierung treffen wird, kann ich jetzt naturgemäß nichts sagen. Im Übrigen hat die Kommission vor Kurzem noch einmal Leitlinien genau zu diesem Thema dargestellt und auch noch einmal detailliert aufgelistet, was für Kriterien sie als wichtig ansieht, wenn man solche Kapazitätsmechanismen vorsieht. Sie hat insbesondere darauf hingewiesen, dass das etwas ist, was man nur als letztes Mittel einführt, nachdem genau geprüft worden ist. Vorher muss also die Notwendigkeit festgestellt werden. Das entspricht ja auch dem derzeitigen deutschen Vorgehen, dass wir erst einmal untersuchen: Wie ist die Lage?

Frage: Ich möchte Herrn Lörges noch einmal auf das Thema des deutschen Islamisten ansprechen, der Samstag in einem Video aus Syrien aufgetaucht ist. Jetzt haben sich Bekannte in verschiedenen deutschen Medien sehr zurückhaltend geäußert und sagen, sie befürchten, dass, wenn sie zu viel über ihn sprächen oder ihren Namen nennen, der lange Arm der Al-Qaida nach ihnen greifen könnte. Meine Frage: Sind diese Befürchtungen gerechtfertigt, operiert die Al-Qaida in Deutschland? Muss man sich das so vorstellen wie bei der Mafia, die nach irgendwelchen Leuten in Deutschland greift, oder wie ist das?

Lörges: Das ist eine sehr weite und offene Frage. Ich kann Ihnen zum einen natürlich den aktuellen Verfassungsschutzbericht ans Herz legen, der Ihnen zeigt, dass wir das islamistische Spektrum klar im Blick haben. Ich habe dazu jetzt keine konkrete Kenntnis. Ich kann Ihnen gern noch einmal Auskunft geben, aber zu konkreten Tätigkeiten der Al-Qaida in Deutschland ist mir nichts bekannt. Das sind ja Vermutungen, und solche Vermutungen muss man auf greifbare Anhaltspunkte zurückführen. Vielleicht könnten Sie die mit Ihrer Frage noch verbinden; das würde uns die Beantwortung erleichtern.

Zusatzfrage : Das verstehe ich jetzt nicht so ganz, aber ich frage einmal anders: Wenn sich mögliche Zeugen gegenüber den Behörden oder den Medien nicht äußern wollen, bieten Sie denen dann irgendwelche, ich sage einmal, Zeugenschutzprogramme an? Gibt es so etwas auch für Al-Qaida-Fälle?

Lörges: Auch da sind wir wieder im Bereich der Polizei, und Polizei ist nach der verfassungsmäßigen Ordnung unseres föderalen Staats eben Ländersache. Natürlich gibt es Zeugenschutzprogramme für bedrohte Personen in Deutschland. Jeder, der sich bedroht fühlt, ist gut beraten, sich an die Sicherheitsbehörden zu wenden. Das sind aber eben erst einmal die Behörden der Bundesländer. Auch wenn Sie hier in Berlin leben, ist es eben das Land Berlin. Es gibt in Ausnahmefällen natürlich auch beim BKA entsprechende Dinge, aber das bezieht sich natürlich nur auf Verfahren, in denen das BKA zuständig ist. Die sind ja sehr, sehr begrenzt; das können Sie dem Gesetz, das dem Bundeskriminalamt zugrundeliegt, entnehmen.

Frage: Frau Schwartz, gibt sich der Bundeswirtschaftsminister in dieser Woche seinen Amtsgeschäften in Berlin hin?

Schwartz: Ich kann bestätigen, dass der Minister seinen Amtsgeschäften ganz normal nachgeht, ja.

Zusatzfrage: Ist er vorhanden - rein körperlich?

Schwartz: Er ist anwesend, ich habe ihn heute Morgen schon gesehen.

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Quelle:
Mitschrift der Pressekonferenz vom 4. Dezember 2013
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2013/13/2013-12-04-regpk.html
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Dezember 2013