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PRESSEKONFERENZ/872: Regierungspressekonferenz vom 15. Oktober 2014 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 15. Oktober 2014
Regierungspressekonferenz vom 15. Oktober 2014

Themen: Kabinettssitzung (Teilnahme des französischen Außenministers an der Kabinettssitzung, Gesetzentwurf zur besseren Vereinbarkeit von Familienpflege und Beruf, Zwischenbericht der Bundesregierung über Rüstungsexporte im ersten Halbjahr 2014, Bericht über deutsche humanitäre Hilfe im Ausland 2010 bis 2013, Sanktionen gegen Iran und Russland, konjunkturelle Lage, Rente mit 63/Rentenbeitragssatz, Einführung einer gesetzlichen Frauenquote, Klima in der Regierungskoalition, Videokonferenz des US-Präsidenten und weiterer Regierungschefs, Ebola-Epidemie, bevorstehender ASEM-Gipfel/mögliches Treffen der Bundeskanzlerin mit dem russischen Präsidenten, Kampf gegen IS-Terrormilizen, europäische Bankenabgabe, Wahlen in Bosnien und Herzegowina, NSA-Untersuchungsausschuss, israelische Siedlungspolitik, Kinofilm "Citizen Four"

Sprecher: StS Seibert, Schäfer (AA), Toschev (BMWi), Ehrentraut (BMAS), von Thiesenhausen-Cave (BMF), Angeli (BMG), Flosdorff (BMVg), Diroll (BMZ), Plate (BMI), Rülke (BMJV),



Vorsitzender Leifert eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Guten Tag, meine Damen und Herren, bevor ich zu den Einzelthemen des Kabinetts komme, wollte ich noch einmal erwähnen, dass der französische Außenminister Laurent Fabius heute an der Kabinettssitzung teilgenommen hat. Es war das erste Mal, dass ein französischer Außenminister an der Sitzung eines deutschen Kabinetts teilgenommen hat. Christine Lagarde hat zu ihren Zeiten als Finanzministerin bereits einmal an einer Sitzung des Bundeskabinetts teilgenommen. Sie wissen, dass unser Außenminister Frank-Walter Steinmeier vor Kurzem in Paris an einer Sitzung des französischen Ministerrats teilgenommen hat. Das entspricht also der Absicht beider Seiten, in regelmäßigen Abständen einen Minister sozusagen auf die jeweils andere Seite zu entsenden.

Herr Fabius hat zu mehreren Themen im Kabinett Stellung genommen. Er hat etwas ausführlicher über Frankreichs Blick auf internationale Krisen, insbesondere auf den afrikanischen Kontinent gesprochen. Insofern war es also mehr als ein symbolischer Besuch. Es war auch ein wirkliches kleines Stück deutsch-französischer Meinungsaustausch.

Zu den Themen, die das Bundeskabinett beschlossen hat:

Zunächst einmal hat es den Gesetzentwurf von Bundesfamilien- und Bundesarbeitsministerium zur besseren Vereinbarkeit von Familienpflege und Beruf beschlossen. Die Bundesregierung möchte mit diesem Gesetzentwurf Frauen und Männern, die Beruf und Pflege von nahen Angehörigen in Einklang bringen müssen, mehr zeitliche Flexibilität ermöglichen. Dazu werden das Familienpflegezeitgesetz und das Pflegezeitgesetz weiterentwickelt und miteinander verzahnt.

Im Einzelnen - ich will es kurz machen, aber die einzelnen wesentlichen Punkte sollten Sie kennen - sind folgende Neuregelungen geplant:

Beschäftigte haben künftig einen Rechtsanspruch auf Pflegeunterstützungsgeld. Das ist eine Lohnersatzleistung für eine bis zu zehntätige Auszeit, um eine solche akut auftretende Pflegesituation eines nahen Angehörigen bewältigen zu können. Die Kosten für dieses Pflegeunterstützungsgeld werden aus der Pflegeversicherung getragen.

Es wird ein Rechtsanspruch auf die schon jetzt bestehende freiwillige Familienpflegezeit eingerichtet. Das heißt, Beschäftigte, die in ihrer häuslicher Umgebung einen nahen Angehörigen pflegen, haben künftig einen verbindlichen Anspruch, bis zu zwei Jahre lang ihre Arbeitszeit bis auf eine verbleibende Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden zu reduzieren.

Das wird nach unserer Überzeugung dazu beitragen, dass es mehr pflegenden Angehörigen als bisher gelingt, beides miteinander in Einklang zu bringen und nicht, wie es jetzt oft geschieht, unter dem persönlichen Druck den Beruf aufgeben zu müssen. Das ist also auch ein Beitrag zur Fachkräftesicherung; es ist auch etwas, das im Interesse der Wirtschaft liegt. Die Regelung soll im Übrigen nicht für Betriebe mit 15 oder weniger Beschäftigten gelten.

Einbezogen werden die Betreuung eines pflegebedürftigen minderjährigen Kindes und die Begleitung eines schwer kranken nahen Angehörigen - ob das nun im eigenen Haus oder in einer stationären Einrichtung erfolgt.

Neu ist, dass während der Pflegephase, in der ja ein gewisser Entgeltverlust eintritt, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit bekommen, ein zinsloses Darlehen aufzunehmen. Neu ist in diesem Zusammenhang, dass dieses Darlehen auch für die sechsmonatige Pflegezeit gilt. Im Gegensatz zur Familienpflegezeit gibt es hier nach geltendem Recht bisher kein Angebot für Beschäftigte, ihren Verdienstausfall wenigstens teilweise auszugleichen.

Das Gesetz soll am 1. Januar 2015 in Kraft treten. Für weitere Auskünfte sind sicher auch die Sprecher der beiden zuständigen Ressorts gerne bereit.

Das Bundeskabinett hat den Zwischenbericht der Bundesregierung über die Rüstungsexporte im ersten Halbjahr 2014 beschlossen. Sie wissen, dass wir im Koalitionsvertrag übereingekommen waren, dass wir die Transparenz der Genehmigungsentscheidungen von Rüstungsexporten verbessern wollen, indem wir zum Beispiel eben nicht nur einmal im Jahr, sondern bereits nach einem halben Jahr einen Zwischenbericht für die gefällten Rüstungsexportentscheidungen veröffentlichen wollen. Im Übrigen gibt es eine intensivierte Information des Bundestages; das läuft ja schon seit einiger Zeit so.

Dieser heute vom Bundeskabinett beschlossene Zwischenbericht wird nun also auch dem Deutschen Bundestag übermittelt und anschließend veröffentlicht. Ich will, bevor ich zu den einzelnen Zahlen komme, grundsätzlich sagen:

Die Bundesregierung hält an den strengen Regeln der Exportkontrolle für Rüstungsgüter fest. Es sind die Regeln, die in den politischen Grundsätzen aus dem Jahre 2000 wie auch in dem Gemeinsamen Standpunkt der der EU festgehalten sind, wie er im Jahr 2008 formuliert wurde. Seit April dieses Jahres ist noch der internationale "Arms Trade Treaty", also der Vertrag über den Waffenhandel hinzugekommen, wo die Artikel 6 und 7 einschlägig sind.

Was heißt das? Das heißt, dass der Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern in sogenannte Drittländer restriktiv gehandhabt wird, dass Genehmigungen nur nach eingehender Prüfung des Einzelfalls erteilt werden, insbesondere dann, wenn sichergestellt wurde, dass deutsche Rüstungsgüter nicht für Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden können und dass sie auch nicht zur Verschärfung von Krisen beitragen. Das als Grundgedanken.

Die einzelnen Zahlen für dieses erste Halbjahr: Es wurden für Rüstungsgüter Einzelausfuhrgenehmigungen im Wert von insgesamt rund 2,23 Milliarden Euro erteilt. Der Vergleichswert im ersten Halbjahr 2013 lag bei 2,93 Milliarden Euro. Der Gesamtwert ist also gegenüber dem ersten Halbjahr 2013 somit um etwa 700 Millionen Euro zurückgegangen. Von diesem Wert von 2,23 Milliarden Euro entfällt ein Anteil von 36,5 Prozent auf Ausfuhrgenehmigungen in EU-, Nato und Nato-gleichgestellte Länder und etwa 63,5 Prozent auf Drittländer.

In diesem jetzigen Zwischenbericht sind Genehmigungen von über 1,26 Milliarden Euro für Schiffe (U-Boote, Fregatten, Patrouillenboote) enthalten. Diese Gattung macht etwa 60 Prozent des Wertes der gesamten Genehmigungen aus. Der Umfang der Sammelausfuhrgenehmigungen belief sich im ersten Halbjahr 2014 auf 519 Millionen Euro - eine Rundzahl - und liegt damit etwa in gleicher Höhe wie im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Sammelausfuhrgenehmigungen betreffen meist Fälle der regierungsamtlichen Rüstungskooperation zwischen EU- und Nato-Staaten.

Grundsätzlich will ich zu diesen vielen Zahlen noch einmal sagen: Die Summe der Genehmigungswerte eines Berichtszeitraums ist kein tauglicher Gradmesser für eine zurückhaltende Rüstungsexportpolitik. Die Bundesregierung wird auch in Zukunft immer erst nach den strengen Prüfungen des Einzelfalls entscheiden und sich an die strengen Regeln halten, die in den genannten Abkommen und politischen Grundsätzen niedergelegt sind.

Der letzte Punkt, über den ich Ihnen aus dem Kabinett kurz berichten will, betrifft die deutsche humanitäre Hilfe im Ausland. Es ist ein Bericht für die Jahre 2010 bis 2013 vorgelegt worden. Wir merken es ja hier bei jeder unserer Regierungspressekonferenzen: Wir leben in Zeiten enormer globaler Herausforderungen durch Ebola, die Krisen und Konflikte im Nahen und Mittleren Osten; wir erleben Flucht und Vertreibung von Millionen von Menschen; wir erleben lang andauernde, komplexe Krisen, die wir auch nicht vergessen dürfen, von Südsudan bis Zentralafrikanische Republik, Krisen am Horn von Afrika und in Afghanistan.

In den Jahren 2010 bis 2013 ist der Bedarf an humanitärer Hilfe aus Deutschland weiter erheblich gestiegen. Das liegt an einer Vielzahl neuer und lang andauernder Konflikte; das liegt ebenso an verheerenden Naturkatastrophen, die in diesen Jahren eingetreten sind. Ich nenne das Erdbeben auf Haiti 2010, die Taifunkatastrophe auf den Philippinen im Jahre 2013, die Flut in Pakistan im Jahre 2010. In diesem gesamten Berichtszeitraum hat die Bundesregierung humanitäre Hilfsmaßnahmen im Wert von 1,13 Milliarden Euro unterstützt.

Soweit mein Bericht aus dem Kabinett.

Frage: Zum Besuch des französischen Außenministers im Kabinett und zur entsprechenden Pressekonferenz dazu. Ich konnte leider an der Pressekonferenz nicht teilnehmen. Kam denn beim Besuch des französischen Außenministers im Kabinett unter dem Punkt "internationale Krisen" auch die Ukraine zur Sprache? Ist eventuell die Frage der französischen "Mistral"-Schiffe an Russland zur Sprache gekommen?

StS Seibert: Nein, der französische Außenminister hat sich in seinem Bericht, wie ich gesagt hatte, im Wesentlichen auf den Blick auf Afrika beschränkt. Das war der Schwerpunkt.

Schäfer: In der Pressekonferenz gab es auch Fragen zum Thema Ukraine. Ich glaube, das sollten wir hier nicht wiederholen. Aber dass das zwischen den beiden Außenministern, die jetzt im Auswärtigen Ausschuss sind und danach gemeinsam zu Mittag essen werden, ein wichtiges Thema ist, liegt auf der Hand.

Frage: Herr Seibert, Sie haben gesagt, die Zahlen, die Sie gerade zum Zwischenbericht Rüstungsexporte referiert haben, seien kein Gradmesser für die strengen Regeln für die Rüstungsexporte in Deutschland. Wenn es nicht die Zahlen sind, was ist dann der Gradmesser für die strengen Regeln für Rüstungskontrolle? In dem Bericht ist auch enthalten, dass es insgesamt bei knapp 6.000 Anfragen 75 Ablehnungen gab. Können Sie mir diese Zahl erläutern?

StS Seibert: Nein, ich kann über Ablehnungen hier nicht sprechen. Der Gradmesser für die Strenge, mit der wir uns diesem Thema Rüstungsexport widmen, ist die Einzelfallprüfung. Das ist das Entscheidende.

Warum sind die Zahlen allein kein tauglicher Gradmesser? Weil, wenn Sie an U-Boote denken, ein einziges U-Boot, eine einzige U-Boot-Lieferung hunderte von Millionen Euro ausmachen kann und damit mit einer Lieferung eine Verzerrung des Bildes riskiert würde, wenn man nur auf die Zahlen guckt.

In Deutschland sind Rüstungsexportgenehmigungen kein Element unserer Wirtschaftspolitik. Rüstungsexportgenehmigungen sind ein Element unserer Sicherheitspolitik und unserer sicherheitspolitischen Interessen im Ausland. Sie werden nach strengen Kriterien im Einzelfall geprüft, und daran kann man das ablesen.

Toschev: Ich möchte das ergänzen. Es ist so, wie der Regierungssprecher gerade gesagt hat. Sie müssen sich schon genau angucken - da lohnt sich der Blick auf die Empfängerländer, auf die Kategorien -, wofür Rüstungsexporte genehmigt wurden. Das sind - es ist gerade schon gesagt worden - ungefähr 60 Prozent im Bereich Schiffe. Wenn Sie sich den Bereich "Kleinwaffen an Drittländer" anschauen, werden Sie auch einen deutlichen Rückgang verzeichnen. Insofern schlägt sich die Einzelfallprüfung entsprechend nieder. Aber der absolute Wert ist per se kein Gradmesser, der tauglich ist.

Zu den Ablehnungen: Es werden im Bericht, wie auch sonst in den Berichten, die tatsächlichen formalen Ablehnungen aufgeführt. Es gibt aber zum Beispiel auch das Instrument der Voranfrage. Viele Anträge gelangen letztlich nicht zur Entscheidungsreife. Insofern erklärt sich vielleicht auch das Verhältnis.

Zusatzfrage: Gibt es Zahlen über Voranfragen?

Toschev: Es wird über die Zahlen der Genehmigungen und der tatsächlichen Ablehnungen berichtet.

Frage: Ich wüsste gerne, Herr Seibert, wann und wie der Bericht veröffentlicht wird.

Eine Frage an das Wirtschaftsministerium, da das Ganze unter dem Stichwort "mehr Transparenz" läuft. Der Wirtschaftsminister hat in seiner Grundsatzrede zu den Rüstungsexporten gesagt, dass die Notwendigkeit bestehe, nach den Sitzungen des Bundessicherheitsrats "die deutsche Öffentlichkeit" - so hieß es wörtlich - umgehend zu informieren. Ich möchte gern wissen, ob die Tabellen, die Sie an den Wirtschaftsausschuss schicken, öffentlich sind oder nicht.

Toschev: Ich kann zur Frage der Transparenz vielleicht grundsätzlich Stellung nehmen. Zum einen gibt es ein Statement des Ministers, zu dem wir auch eingeladen hatten. Aufgrund terminlicher Umstände findet es leider parallel zur Regierungspressekonferenz statt. Der Bericht wird heute auch auf unserer Internetseite mit entsprechendem Begleitmaterial veröffentlicht, also zum Beispiel veranschaulichenden Grafiken. Die Berichte, die dem Bundestag zur Verfügung gestellt werden, sind für die dortigen Mitglieder des Ausschusses beziehungsweise der sonstigen zu beteiligenden Ausschüsse. Daher legen wir als einen Schritt zur Transparenz für die Öffentlichkeit diesen Bericht hier vor.

Zusatzfrage: Aber der Minister bezog sich eindeutig auf die Informationen nach den Sitzungen des Bundessicherheitsrates. Wie passt das zusammen?

Toschev: Ich kenne das Statement nicht im Einzelnen. Ich denke, er hat damit zum Ausdruck bringen wollen, dass wir mit verschiedenen Maßnahmen die Transparenz gegenüber Abgeordneten und Öffentlichkeit erhöhen.

Frage : Ganz konkret: Der Vorstandsvorsitzende des Airbus-Konzerns war ja gestern auch in Berlin, wenn ich das richtig sehe. Er sprach davon, dass es angesichts dieser Praxis in Deutschland zu Verschiebungen von Komponentenproduktionen und Ähnlichem bei deutsch-französischen Projekten kommen könnte. Haben Sie vonseiten der Industrie schon irgendwelche konkreten Ankündigungen erhalten, dass diese restriktivere Politik zu Verschiebungen der Wertschöpfungen führen, also zu Nachteilen für deutsche Standorte? Wie ist der Stand der Gespräche, die Sie mit der Industrie dazu führen? Wann ist das nächste Gespräch?

Toschev: Konkrete Vorgänge dazu sind mir im Einzelnen nicht bekannt. Das wären allerdings auch unternehmerische Vorgänge und für die einzelnen Unternehmen betriebswirtschaftlich relevant. Das Thema als solches ist allerdings - das ist auch in der Pressekonferenz am 5. September erörtert worden - im Rahmen des Branchendialogs erörtert worden. Das war der zweite Termin; der erste fand mit den Verbänden und Industrievertretern statt und davor gab es den Termin mit den Gewerkschaftern. Da ging es auch um die Frage der europäischen Kooperation und es ist auch die entsprechende Sorge von den Vertretern der Industrie zum Ausdruck gebracht worden. Die beiden Vertreter hatten in der Pressekonferenz dazu Stellung genommen und ihre Besorgnis erläutert.

Die Gespräche dazu laufen weiterhin, und es soll im Herbst einen Anschlusstermin geben. Das wird sicherlich neben den anderen Themen - es ist dort eine ganze Facette von Themen erörtert worden - weiterhin Gegenstand der Gespräche sein.

Zusatzfrage : Darf ich dazu noch einmal ganz konkret nachfragen. Nachdem der französische Außenminister heute im Kabinett war, ist denn die Frage der Auswirkungen der deutschen Rüstungsexportpolitik auf deutsch-französische Projekte, diese Zusammenarbeit, die ja gerade in diesem Bereich sehr eng ist, zur Sprache gekommen, möglicherweise gar von dem französischen Regierungsmitglied zur Sprache gebracht worden?

Toschev: Nicht dass mir das bekannt wäre. Zum Kabinett ist ja gerade schon berichtet worden.

StS Seibert: Im Kabinett hat dieses Thema keine Rolle gespielt.

Frage: Ich würde gerne noch einmal an die Frage von Herrn Remme anknüpfen. Sie sagten, Herr Toschev, dass Sie das Statement nicht kennen. Die Frage bezog sich auf die Grundsatzrede, die der Wirtschaftsminister in der DGAP gehalten hat. Ich kann die Passage vorlesen. Er sagt mit Blick auf die Rüstungsentscheidungen durch den Bundessicherheitsrat: "Die jetzt notwendige umgehende Unterrichtung des Deutschen Bundestages - und damit natürlich der deutschen Öffentlichkeit - über jede einzelne Exportgenehmigung ..." Das ist der Zusammenhang. Das ist etwas anderes als der Bericht, der jetzt im Internet veröffentlicht wird, oder?

Toschev: Wie gesagt, ich kann das Statement jetzt nur so aufnehmen, wie Sie es mir vorlesen. Das hat er sicherlich so gesagt. Ich denke, er hat in der Rede die erhöhte Transparenz insgesamt Ausdruck bringen wollen, die wir gegenüber den Abgeordneten und gegenüber der Öffentlichkeit vornehmen. Nichtsdestotrotz gehen die Berichte, die im Anschluss übermittelt werden, an den entsprechenden Ausschuss im Bundestag.

Zuruf (akustisch unverständlich)

Toschev: Das richtet sich nach der Geschäftsordnung, die durch das Bundeskabinett beschlossen wurde.

Zusatz: Aber dann muss diese Rede insoweit korrigiert werden, weil zwar nach den Transparenzrichtlinien der Bundestag im Einzelfall informiert wird, nicht aber die Öffentlichkeit.

Toschev: Ich denke, wir brauchen jetzt keine Exegese der Rede zu betreiben. Ich kann Ihnen jetzt hier nur das Procedere schildern.

Zusatzfrage: Wenn ich noch einmal nachfragen darf: Ist das verbreitete Manuskript dieser Rede an der Stelle korrekturbedürftig oder nicht?

Toschev: Wie gesagt, ich denke, der Minister wollte damit die Transparenz erläutern, die wir im Bereich der Rüstungsexporte ergreifen. Ich kann Ihnen dazu weiter keine Auskunft geben.

Frage: Herr Seibert, gibt es angesichts der Eintrübung der Konjunktur Pläne der Bundesregierung, die Sanktionen gegen Iran und Russland auszusetzen?

StS Seibert: Nein.

Zusatzfrage: Was halten Sie denn von solchen Forderungen?

StS Seibert: Die Sanktionen gegen Russland haben einen konkreten Grund im Verhalten Russlands in der Ukraine-Krise. Sie wissen, dass wir seit Februar intensiv versuchen, uns politisch-diplomatisch dafür einzusetzen, dass diese Krise friedlich im Interesse der Menschen in der Ukraine gelöst wird. Es gibt Minsker Vereinbarungen, die es umzusetzen gilt. Man kann derzeit sicherlich noch nicht von einem Umsetzen dieser Vereinbarungen sprechen.

Im Übrigen sind das gemeinsam europäisch gefasste Beschlüsse. Wir haben jetzt keinen Anlass, über Rücknahme einzelner Sanktionen aus möglichen Konjunkturerwägungen in Deutschland nachzudenken. Es ist gibt aus Gründen der Konjunktur, die sich aufgrund mehrerer globaler Krisen tatsächlich ein wenig abgekühlt hat, keinen Grund, darüber nachzudenken. Das Gleiche gilt für Iran.

Frage : Wenn wir beim Ausgangspunkt konjunkturelle Abschwächung und Konsequenzen daraus sind, die Frage: Gibt es in der Bundesregierung Überlegungen darüber, dass man bestimmte Vorhaben, die man im Koalitionsvertrag festgeschrieben hat, in irgendeiner Weise aussetzt, weil sie Belastungen für die Wirtschaft mit sich bringen könnten? Denkt man sogar daran, etwaige schon getroffene Entscheidungen zu korrigieren?

StS Seibert: Ich kann Ihnen nicht berichten, dass wir vorhätten oder auch Anlass hätten, getroffene Entscheidungen zu korrigieren. Der Koalitionsvertrag legt die Absichten dar, die sich die Koalitionspartner zu Beginn dieser Legislaturperiode gegeben haben. Die Absichten bestehen weiterhin. Selbstverständlich ist es auch gute Regierungspolitik, immer zu beobachten, wie die Wirtschaft läuft und wie sich die internationale Lage entwickelt. Das versteht sich von selbst.

Zusatzfrage : Aber Änderungen von Zeitplänen, Verschiebungen, Moratorien für irgendwelche Maßnahmen, die die Wirtschaft, belasten könnten, gibt es nicht?

StS Seibert: Wir werden Ihnen hier immer vortragen, wie die Zeitpläne für bestimmte Maßnahmen sind, wann wir etwas so weit haben, dass es ins Kabinett kommt, dass es als Gesetzentwurf bereitliegt. Ich kann jetzt für die nächsten drei Jahre keine Zeitpläne verkünden. Aber Zeitpläne folgen natürlich immer den Absprachen, die die Koalitionspartner miteinander treffen. In diese Absprachen fließt natürlich die Lage ein, wie wir sie rund um uns und in unserem Lande beobachten.

Frage: Eine Frage an das BMAS. Was halten Sie denn von Forderungen, die Rente mit 63 auszusetzen und den Beitragssatz stattdessen um einen halben Punkt zu senken?

Ehrentraut: Was die Rentenpläne angeht, sind derzeit Änderungen nicht geplant. Beim Beitragssatz ist es so - das wissen Sie ja auch -, dass wir abwarten werden, wie sich die Daten darstellen; das wird im November der Fall sein. Die Ministerin hat bereits ankündigt, den Beitragssatz zu senken, wenn es Spielräume gibt. Dem wird man sich dann annehmen und per Verordnung umsetzen.

Zusatzfrage: Herr Seibert, was hält denn die Kanzlerin eigentlich davon, dass von einem namhaften CSU-Mitglied - all die Zitate sind aus einem Interview von heute Morgen - solche Forderungen, die offensichtlich nicht abgestimmt sind, erhoben werden?

StS Seibert: Ich gehe hier nicht auf einzelne Stimmen aus Parteien ein. Was die Rentenbeschlüsse der Koalition betrifft, hat der Sprecher des Ressorts gerade schon das Richtige dazu gesagt. Sie sind getroffen, und es gibt keinen Anlass, da jetzt noch einmal einzugreifen. Ansonsten möchte ich Stimmen aus den Parteien hier nicht kommentieren.

Frage : Herr Seibert, ist es denn aus Sicht der Bundesregierung richtig, dass man beim Thema Frauenquote eine Verbindung zum Stichwort "wirtschaftliche Belastung" oder "zusätzliche Belastungen der Wirtschaft" herstellt? Ist die Frauenquote aus Sicht der Bundesregierung eine Belastung für die Unternehmen?

Eine damit verbundene Lernfrage: Auf welchem Stand befindet sich dieses Gesetzgebungsverfahren zur Frauenquote derzeit?

StS Seibert: Das Vorhaben Einführung einer gesetzlichen Frauenquote steht im Koalitionsvertrag, weil es die Überzeugung der Bundesregierung ist, dass wir in Deutschland mehr Frauen in Führungspositionen brauchen. Deswegen wird auch ein Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Männern und Frauen in Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst kommen. Ich kann Ihnen jetzt keinen Zeitplan nennen, aber der Koalitionsvertrag wird umgesetzt.

Zusatzfrage : Gestern wurde seitens der Unionsfraktion die Verbindung hergestellt, dass man, wenn man den Koalitionsvertrag an dieser Stelle erfüllt, was man nicht infrage stellen will, gleichzeitig sozusagen kompensatorisch zusätzliche Entlastungen für die Unternehmen beschließen oder sich darüber Gedanken machen könnte. Ist es aus Sicht der Bundesregierung ein vernünftiges Verfahren, das inhaltlich miteinander zu verbinden?

StS Seibert: Ich kann hier nicht auf Einzelstimmen aus den Fraktionen eingehen. Was die Frauenquote betrifft, so steht sie im Koalitionsvertrag und deswegen wird sie auch umgesetzt. Der Gedanke, wie man Entlastungen der Betriebe und Unternehmen in Deutschland erreichen kann, beschäftigt die Bundesregierung immer.

Frage: Frau von Thiesenhauen, was hält der Finanzminister denn von dem Vorschlag, dass alle Ministerien 1 Prozent ihrer Ausgabensumme quasi als Einsparung zurücklegen und für Investitionen umwidmen sollten?

Thiesenhauen Cave: Der Minister ist generell für eine Steigerung der Investitionen in Deutschland, dazu hat er sich auch schon mehrfach geäußert. Zu diesem Vorschlag gibt es von unserer Seite keinen Kommentar. Wir haben verschiedene Aktivitäten, die darauf abzielen, eine Steigerung der Investitionen herbeizuführen. Dazu führen wir national und auch international Gespräche. Unter anderem - darauf möchte ich noch hinweisen - wird es am Montag ein Treffen unseres Ministers mit dem Bundeswirtschaftsminister und den französischen Counterparts zu genau dieser Frage geben.

Frage: Noch einmal zur Frauenquote. Ich habe es immer noch nicht verstanden: Geht die Bundesregierung davon aus, dass es zu einer Belastung der Wirtschaft durch die Frauenquote kommen wird?

StS Seibert: Die Bundesregierung geht davon aus, dass es richtig ist, eine gesetzliche Frauenquote einzuführen, auch weil es der deutschen Wirtschaft gut tun wird, wenn sie auch in Führungspositionen verstärkt das Wissen und die Tatkraft von Frauen repräsentiert hat.

Nur zur Illustration, wie wichtig dieses Thema für uns ist: Die Bundeskanzlerin hat heute 100 Frauen in Führungspositionen und 100 weibliche Nachwuchskräfte ins Kanzleramt zu einer zweiten solchen Begegnung - eine erste fand 2013 statt - eingeladen. Das zeigt Ihnen ja, wie wichtig ihr dieses Thema ist. Das ist eine Frage von gesellschaftlicher Bedeutung, und es ist keine Frage, die in irgendeiner Weise für die Unternehmen von einem Nachteil wäre. Das sind nicht die Erfahrungen, die man aus Ländern mitbekommt, in denen deutlich mehr weibliche Führungskräfte gezählt werden.

Zusatzfrage: Also nein?

StS Seibert: Ich bin mir nicht sicher, worauf sich dieses "nein" jetzt bezieht.

Zusatz: Darauf, dass es keine Belastung für Unternehmen ist, wenn die Frauenquote eingeführt wird.

StS Seibert: Ich dachte, das hätte ich gesagt.

Frage: Herr Seibert, angesichts der Kakophonie der Forderungen in den letzten 24 Stunden und auch der Freundlichkeiten - von "rote Null" bis zu "der hat nicht alle Latten am Zaun" -: Wie würden Sie im Moment denn das Klima in der Koalition beschreiben?

StS Seibert: Das Klima bezeichne ich als gut. Man ist entschlossen, dieses Land in einer Zeit, in der sich die Weltwirtschaft ein Stück weit abgekühlt hat - was für ein Land wie unseres, in dem Exporte sehr wichtig sind, natürlich nicht ohne Folgen bleibt - gut zu führen. Die Zusammenarbeit ist sehr vertrauensvoll, und die Ergebnisse bisher sind auch gut.

Frage: Ich habe eine Frage an Herrn Seibert: Ich bin heute im englischen Dienst von Reuters auf eine Meldung gestoßen und wollte wissen, ob die überhaupt stimmt. In dieser Meldung wird behauptet, dass der amerikanische Präsident, Barack Obama, heute eine gemeinsame Videokonferenz mit mehreren Regierungen abhalten will, darunter auch der deutschen. Dabei soll es unter anderem um die Themen Ebola und IS gehen. Ist Ihnen dazu irgendetwas bekannt?

StS Seibert: Ich habe die Ankündigungen aus den USA gehört. Ich kann bestätigen, dass ein Gespräch geplant ist. Weitere Einzelheiten kann ich dazu nicht beitragen, denn wir informieren üblicherweise nach Gesprächen und nicht davor.

Frage: Wir sind in Schweden ein bisschen neugierig, was Deutschland jetzt in der Frage der Ebola-Epidemie macht. Es ist ja eine Hilfsmission für Westafrika geplant. Wie laufen die Vorbereitungen für diese Hilfsmission? Wie groß wird diese Mission? Gibt es jetzt die versprochenen Transportmöglichkeiten für diejenigen, die an dieser Mission teilnehmen werden?

StS Seibert: Ich kann nur ganz allgemein sagen: Für uns war es immer wichtig, dass die angelaufenen Hilfsmaßnahmen - Deutschland hat welche, andere Länder auch - koordiniert ablaufen. Dabei spielt natürlich neben den Vereinten Nationen gerade auch die Europäische Union eine wichtige Rolle. Die Bundeskanzlerin hat sich persönlich bei einigen ihrer europäischen Kollegen dafür eingesetzt, dass die Europäische Union da eine aktive Rolle spielt.

Es gibt morgen ein von der italienischen Präsidentschaft und der Kommission zusammengerufenes Treffen der EU-Gesundheitsminister. Unser Gesundheitsminister, Herr Gröhe, wird die Bundesregierung dort vertreten. Es sieht so aus - und das wird sicherlich das Thema des morgigen Treffens der Gesundheitsminister sein; dazu kann die Kollegin aus dem Ressort vielleicht noch mehr sagen -, dass dort noch weitere europäische Optionen zur Bekämpfung der Ebola-Epidemie geprüft werden.

Angeli: Der Gesundheitsminister wird, wie Herr Seibert schon gesagt hat, morgen am EU-Gesundheitsministerrat in Brüssel teilnehmen. Dort wird man sich über die nationalen Maßnahmen, die in den unterschiedlichen Ländern ergriffen werden, abstimmen, und natürlich auch darauf blicken, ob mögliche Schutzlücken bestehen und, wenn sie bestehen, wie diese geschlossen werden können.

Schäfer: Letzte Woche ist ja der Sonderbeauftragte der Bundesregierung für diese Ebola-Krise förmlich ernannt worden. Er ist dann wenige Tage in Berlin gewesen, unter anderem, um einige Male dem Krisenstab vorzusitzen. Er ist dann am Wochenende in die Krisenregion geflogen. Herr Lindner hält sich derzeit in der Hauptstadt Liberias, in Monrovia, auf. Er hat in den letzten Tagen bereits in Guinea Gespräche geführt, unter anderem mit dem dortigen Staatspräsidenten. Er ist heute in Monrovia, um dort das zu tun, wovon Herr Seibert gerade gesprochen hat, nämlich Koordinierungsmaßnahmen vor Ort zu treffen. Er hat dort bereits eine Menge von lokalen Verantwortlichen, aber auch von international Verantwortlichen getroffen, darunter auch zahlreiche Deutsche. Er wird heute eine Einrichtung von Ärzte ohne Grenzen besuchen, die in Monrovia auch mit deutscher finanzieller Hilfe errichtet worden ist.

Worum es ihm bei der Reise geht und worum es uns dabei geht, ist in der Tat die Koordinierung, die kompliziert und schwierig ist, weil wir sozusagen mitten in einer dramatischen Krise sind und das alles aufgebaut werden muss, und das in einer Situation, in der die drei sehr stark betroffenen Staaten ohnehin schwache und eher instabile staatliche Strukturen haben - jeweils aus unterschiedlichen Gründen. Es geht darum, dass wir da einen wirklichen, ernsthaften Beitrag dazu leisten, dass das gelingen kann. Herr Lindner plant und beabsichtigt, am Wochenende aus der Krisenregion wieder zurückzukehren. Er wird dann innerhalb der Bundesregierung von seinen Erfahrungen berichten und daraus sicherlich auch Schlussfolgerungen für das, was wirklich dringlich erforderlich ist, ableiten.

All das, was die Bundesregierung in den letzten Wochen angekündigt hat, wird umgesetzt. Die Vorbereitungen dafür laufen auf Hochtouren. Vielleicht kann Herr Flosdorff ein paar Worte zu der bereits funktionierenden Luftbrücke aus dem Senegal, aus Dakar, sagen. Alles andere, was Sie sicherlich schon kennen - die Bemühungen des Technischen Hilfswerks und des Deutschen Roten Kreuzes sowie auch der Versuch, die Rettungsketten noch intensiver und handlungsfähiger zu gestalten - läuft auf vollen Touren. Wir sind auch sehr zuversichtlich, dass die dafür erforderlichen finanziellen Mittel dann auch bereitstehen.

Flosdorff: Zum Thema Luftbrücke kann ich sagen: In Dakar im Senegal stehen zwei Transall-Maschinen für Flüge in die Krisenregion bereit. Es hat am 3. Oktober ja bereits einen ersten Flug nach Monrovia mit Hilfsgütern der Bundeswehr gegeben. In diesen Tagen sind weitere Flüge von Dakar über Accra nach Freetown in Sierra Leone geplant; dabei steht der Transport von Zelten und Nahrungsmitteln an. Wie Sie wissen, gibt es die Krankenstation der Bundeswehr mit 50 Betten, die zum Transport bereitsteht. Das Erkundungsteam ist in diesen Tagen noch gemeinsam mit dem Deutschen Roten Kreuz und der Bundeswehr vor Ort, um mögliche Standorte in Liberia beziehungsweise im Bereich Monrovia zu erkunden und zu schauen, wo man solche Hospitäler aufstellen kann.

Parallel dazu ist die Freiwilligenkampagne gelaufen. Von denjenigen, die sich gemeldet haben, wurden über 1.200 Aktive - und zwar sowohl militärische als auch zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - aus den Reihen der Bundeswehr, aber auch Reservisten, die über die erforderlichen Qualifikationen verfügen, persönlich angeschrieben. Da gibt es mittlerweile über 500 Rückmeldungen. Ab dem 20. Oktober sollen in Appen bei Hamburg die fünftägigen Ausbildungslehrgänge beginnen, in denen dann eine umfassende fachliche, aber auch einsatzspezifische Ausbildung und Information stattfindet. Für den Beginn des Einsatzes in den Krisenländern Westafrikas wird im Moment der Zeitraum von Mitte bis Ende November angepeilt.

Zu Ihrer Frage nach den Möglichkeiten der Rückführung beziehungsweise des Rücktransportes: Ich hatte hier bereits in der vergangenen Woche berichtet, dass in dieser Woche Isolierzellen in den MedEvac-Airbus eingebaut werden. Das findet im Moment statt. Mittlerweile ist eine hohe Anzahl von Zellen beschafft worden. Da gibt es jetzt letzte Tests und Erprobungen. Wir gehen davon aus, dass damit mehrere Wochen, bevor überhaupt der Einsatz von Freiwilligen aus Deutschland beginnt, die sich auf die Aufrufe der Bundeswehr hin gemeldet haben, die Rückholkette für die leicht Infizierten steht.

Angeli: Noch ein paar Worte zu dem Engagement des Deutschen Roten Kreuzes beim Aufbau einer Behandlungsstation in Sierra Leone und eines Krankenhauses in Liberia, das die Bundesregierung ja logistisch und finanziell mit rund 20 Millionen Euro unterstützen wird: Ein Erkundungsteam des Deutschen Roten Kreuzes ist unterstützt von der Bundeswehr bereits in Sierra Leone, und ein zweites Team in Liberia, um sich dort die Lage vor Ort anzuschauen und die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit dort schnell der Aufbau der Behandlungsstation und des Krankenhauses erfolgen kann.

Die Helfer, die sich auf den Aufruf von Minister Gröhe, DRK-Präsident Seiters und Bundesärztekammerpräsident Montgomery gemeldet haben, werden natürlich auch für diesen Einsatz vor Ort geschult. Diese Schulungen haben Anfang der letzten Woche begonnen und laufen seitdem in Würzburg, sodass, wenn die Orte für das Krankenhaus und die Behandlungsstation geklärt sind, die Hilfe auch schnell anlaufen kann.

Diroll: Vonseiten unseres Hauses gilt es noch anzumerken, dass wir in einem Bereich noch einen beträchtlichen Mitteleinsatz planen und die Krisenländer unterstützen werden: Das ist der Bereich Ernährung und Gesundheit. Sie haben alle die Berichte wahrgenommen, dass in den betroffenen Krisenländern die Ernährungssituation vielfach prekär ist, und zwar sowohl in den Krankenhäusern als auch in Kindereinrichtungen. Außerdem können momentan viele Ernten nicht eingefahren werden, einfach weil die Menschen Angst haben, nach draußen zu gehen, sich zu treffen und dort die nötigen Vorbereitungen für die Ernte zu treffen.

Deshalb hat unser Haus - vorbehaltlich der Entscheidungen des Haushaltsausschusses heute Nachmittag; denen kann ich nicht vorgreifen - noch einmal Mittelanträge gestellt, um das Welternährungsprogramm zu unterstützen, das momentan mit seinen Mitarbeitern vor Ort schon aktiv ist, und auch UNICEF zu unterstützen, um an Schulen und Gesundheitseinrichtungen das zu stärken, was momentan auch in vielen dieser Krisenländer im Argen liegt, nämlich die ganz normale Gesundheitsversorgung; denn Kinder, die zum Arzt müssen, weil sie Fieber oder eine Erkrankung haben, werden dort momentan gar nicht mehr zum Arzt gebracht, weil die Kliniken und die Gesundheitseinrichtungen an dieser Stelle überfordert sind. Auch hier wird also noch einmal Unterstützung erfolgen.

Sie sehen also: In den letzten Tagen ist im Krisenstab von allen Seiten unter Leitung des AA unter Hochdruck versucht worden, all das zu unterstützen, was den Menschen in den Krisenstaaten hilft, und vorbehaltlich der Entscheidungen des Haushaltsausschusses heute Nachmittag werden wir dann auch noch einmal ganz konkret zu den Mitteln und auch zu den Projekten informieren, sobald wir das auf gesicherter Zahlenbasis tun können.

Angeli: Ich möchte noch ein paar Punkte ergänzen. Vonseiten des BMG sind ja über das Robert-Koch-Institut und auch über das Bernhard-Nocht-Institution seit März Laborexperten vor Ort, die bei der Auswertung von Proben unterstützen. Das läuft natürlich nach wie vor weitert. Es werden kontinuierlich neue Helfer entsandt; denn die Helfer werden regelmäßig ausgewechselt.

Des Weiteren gibt es ein Trainingsprogramm des Gesundheitsministeriums, das aufgelegt wurde, um gezielt medizinisches Personal in Westafrika zu schulen. Das betrifft auch die Staaten rund um die hauptsächlich betroffenen Gebiete. Dabei geht es darum, die Ausbreitung von Ebola möglichst einzudämmen und das Personal dort in die Lage zu versetzen, einen Ebola-Patienten schnell zu erkennen, zu isolieren und dann auch die Behandlung einzuleiten, die notwendig ist, um die Ausbreitung der Seuche auf andere Staaten einzudämmen.

Die erste Entsendung eines Teams nach Burkina Faso ist am 3. Oktober erfolgt, und das Programm wird - vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsausschusses - in den nächsten Jahren beziehungsweise in 2015 auch noch einmal aufgestockt.

Darüber hinaus läuft die Vorbereitungsphase für klinische Studien zur Entwicklung eines Impfstoffes - solche Studien werden über das Paul-Ehrlich-Institut durchgeführt - und für die Entwicklung einer Therapie mit Hyperimmunplasma. Auch das ist etwas, was vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsausschusses schnell auf den Weg gebracht werden kann.

Frage: Herr Seibert, eine Terminfrage zu dem morgigen ASEM-Gipfel in Mailand: Es soll ja ein Treffen zwischen Putin, Poroschenko und eventuell der Kanzlerin stattfinden. Ist dazu schon Näheres bekannt? Wann und in welchem Format kann ein solches Treffen stattfinden?

StS Seibert: Nein, das kann ich Ihnen noch nicht berichten. Ich denke, das wird sich dann in der Abstimmung ergeben, je näher wir dem Gipfel kommen - oder vielleicht auch erst auf dem Gipfel.

Zusatzfrage: Kann man davon ausgehen, dass dieses Treffen nicht morgen stattfindet?

StS Seibert: Sie sollten diesbezüglich von gar nichts ausgehen. Von russischer Seite ist ja bereits erklärt worden, dass Präsident Putin die Bundeskanzlerin dort treffen will. Nun ist abzustimmen, wie, wann und in welchem Format ein solches bilaterales Gespräch stattfinden kann. Ich kann Ihnen das noch nicht sagen. Wir werden mit Sicherheit darüber informieren, wenn es soweit ist.

Frage: Ich möchte noch einmal auf Syrien zurückkommen - das kam jetzt ja mehrfach am Rande vor -: Ist im Kabinett zur Sprache gekommen, was Deutschland möglicherweise zusätzlich machen könnte, um zum Kampf gegen die IS-Gruppe - ob im Irak oder in Syrien - beizutragen?

StS Seibert: Ich denke, wir haben im Kampf gegen IS einen sehr substanziellen Beitrag anzubieten: Das ist eine massive humanitäre Hilfe für die Menschen, die von IS vertrieben worden und in große Not gestürzt worden sind, das ist ohnehin eine erhebliche Hilfe auch für die Nachbarländer, die Flüchtlinge aus der Region aufnehmen, und das ist daneben die militärische und Ausrüstungshilfe, die wir den kurdischen Kämpfern zur Verfügung stellen - Ausbildungen und Einweisungen in diese Waffensysteme sind gelaufen. Das ist der Beitrag. Es wird immer zu beobachten sein, ob auf diesen beiden Gebieten - humanitäre oder Ausrüstungshilfe - mehr getan werden kann. Ich kann Ihnen hier keine grundsätzlich neue Art der Unterstützung berichten, aber das ist unser Beitrag, und das ist ein nennenswerter.

Schäfer: Ich habe es hier an dieser Stelle schon vorgestern gesagt und will es noch einmal bekräftigen, ohne dass ich Ihnen dazu schon konkrete Zahlen nennen will: Wir nehmen unsere humanitäre Verantwortung für die Flüchtlinge in der Region und aus der Region außerordentlich ernst. Sie wissen, dass es weltweit - nicht nur in Deutschland am Ende des Haushaltsjahres - mit der humanitären Hilfe schwer und eng geworden ist, einfach weil die Fülle und die Intensität dieser Konflikte - das hat Herr Seibert aus anderem Anlass aus dem Kabinett ja schon berichtet - so groß ist, dass es gar nicht so einfach ist, mit den geplanten Mitteln all die Bedürftigen zu erreichen, die wir erreichen wollen.

Deshalb kann ich Ihnen hier sagen: Wir haben uns innerhalb der Regierung, aber auch mit dem Parlament darauf geeinigt, dass es zusätzliche Mittel für die humanitäre Hilfe - auch für die humanitäre Hilfe für die Menschen in und aus Syrien und aus dem Irak - geben wird. Diese Hilfe wird in den nächsten Tagen auch umgesetzt, und das wird Ihnen dann auch öffentlich bekannt gemacht.

StS Seibert: Vielleicht erinnern wir auch noch einmal daran, dass das Außenministerium und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit ja zu einer großen Konferenz zur Flüchtlingshilfe hier in Berlin am 28. dieses Monats eingeladen haben, um eben Schritte hin zu einer noch wirksameren, weil noch besser abgestimmten Hilfe zu machen.

Frage: Ich habe noch eine Frage an das Finanzministerium im Nachgang zu dem Ecofin-Treffen in Brüssel: Was ist denn der aktuelle Stand im Hinblick auf die Bemessung der Bankenabgabe in Europa? Wenn es jetzt noch nichts Konkretes gibt: Wann wird man dazu denn Konkretes erfahren können, etwa einen Vorschlag der Kommission?

Thiesenhausen-Cave: Auf dem Ecofin-Rat in Luxemburg ist gestern - und zwar sowohl auf Arbeitsebene als auch auf Ebene der Minister - noch einmal über die Ausgestaltung der Bankenabgabe gesprochen worden. Herr Minister Schäuble hat sich im Anschluss in der Pressekonferenz dahingehend geäußert, dass er noch einmal betont hat, dass dabei aus deutscher Sicht Proportionalität gewahrt werden soll und dass die kleineren Institute gemessen an ihrer Rolle in die Bankenabgabe einbezogen werden sollen. Wir gehen davon aus, dass die Kommission noch in diesem Monat, also in den nächsten Wochen, einen Vorschlag macht.

Frage: Meine Frage bezieht sich auf die Wahlen in Bosnien-Herzegowina, die, glaube ich, am Montag nicht zur Sprache kamen. Beim Westbalkan-Gipfel vor ein paar Wochen hat die Bundeskanzlerin ja sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, dass sie Hoffnung darauf setzt, dass nach diesen Wahlen ein Prozess in diesem Land in Gang kommen kann, der dort für stabilere und rechtsstaatlichere Verhältnisse sorgt. Das Ergebnis dieser Wahlen ist von den meisten als sehr ernüchternd kommentiert worden. Wie kommentiert die Bundesregierung das? Was wird jetzt vonseiten der Bundesregierung passieren, um Bewegung in diesen Prozess, der ja andauern soll, zu bringen?

Schäfer: Es ist für die Bundesregierung nicht so einfach wie für andere Beobachter, über die Wahlen in anderen Ländern ein Urteil zu fällen; das möchte ich hier deswegen auch ausdrücklich nicht tun. Sie haben aber Recht: Die Lage in Bosnien-Herzegowina ist nicht so gut, wie wir uns das wünschen würden. Es gibt mehrere Probleme im westlichen Balkan, die auch alle auf der Konferenz, die von der Bundesregierung im August ausgerichtet worden ist, zur Sprache gekommen sind. Das Problem Bosnien-Herzegowina, so scheint mir, könnte das schwierigste all dieser Probleme sein.

Worum es jetzt geht ist, dass diejenigen, die aus den Wahlen als Sieger hervorgegangen sind, sich ihrer Verantwortung besinnen und sicherstellen, dass das, was allen als notwendig bekannt ist und was auch auf der von der Bundesregierung ausgerichteten Konferenz mit den Partnerstaaten auf dem westlichen Balkan ausdrücklich und intensiv zur Sprache gekommen ist, umgesetzt wird. Es macht, glaube ich, wenig Sinn, die Verhältnisse umzukehren und erst von anderen Schritte zu erwarten, bevor man sich selber politisch in der Lage sieht, Bewegungen zu erzeugen. Wir glauben schon, dass diejenigen, die jetzt gewählt sind und große politische Verantwortung für die Menschen haben, von denen sie gewählt worden sind und die sie vertreten, dieser Verantwortung gerecht werden müssen, indem sie sich zusammenraufen und die offensichtlich auf dem Tisch liegenden Entscheidungen treffen, die das Land als Ganzes voranbringen.

Zusatzfrage: Wird es da jetzt konkrete Schritte geben? Geht die Bundesregierung oder gehen die Partner dieses Balkanprozesses jetzt auf die Gewählten zu, lädt man die noch einmal ein?

Schäfer: Gut, dass Sie noch einmal nachfragen. Sie wissen vielleicht, dass die britische Regierung gemeinsam mit der Bundesregierung - und da insbesondere die Außenministerien - schon seit Längerem das Thema Bosnien-Herzegowina bilateral gemeinsam zwischen London und Berlin auf dem Schirm haben. Es gibt auch bereits Pläne, gemeinsam zwischen London und Berlin im Lichte der Ergebnisse der Wahlen schon im kommenden Monat Initiativen zu entfalten - mit dem Ziel, die Lage vor Ort voranzubringen. Es ist jetzt noch ein bisschen früh dafür, dass ich Ihnen das im Detail erläutere, aber es gibt Planungen für Konferenzen auch unter Teilnahme von Vertretern von Bosnien und Herzegowina.

Frage: Ich würde gerne eine Frage zum Thema NSA-Untersuchungsausschuss stellen. Und zwar geht es um das sogenannte Konsultationsverfahren, bei dem Partnerländer Deutschlands - zum Beispiel die USA oder Großbritannien - bestimmen können, welche Unterlagen deutscher Behörden dem Ausschuss zur Verfügung gestellt werden.

Ich wollte fragen, wie die Bundesregierung erklärt, dass bei dieser Untersuchung diejenigen, die untersucht werden, bestimmen können, was sich die Parlamentarier anschauen können.

Ich wollte auch fragen, ob es im Gegenzug ein ähnliches Verfahren mit den USA und Großbritannien gibt, also dass deren Sicherheitsbehörden deren Parlamentariern keine eigenen Unterlagen vorlegen können, ohne dass Deutschland zustimmt, wenn deutsche Interessen berührt sind.

Plate: Ich könnte dazu etwas vonseiten des Bundesinnenministeriums sagen, bei dem die Zuständigkeit für den Geheimschutz liegt, jedenfalls zum Teil. Es ist so, dass es mit den fraglichen Staaten - insbesondere mit den USA, aber auch mit Großbritannien - sogenannte Geheimschutzabkommen gibt. Diese Geheimschutzabkommen sehen sozusagen, vereinfacht gesagt, vor - Sie können die, wenn Sie sich die einmal genauer anschauen wollen, überwiegend im Internet finden -, dass der Staat, der eine Verschlusssache an einen anderen Staat gibt, im Prinzip darüber bestimmen kann, wer diese fremde Verschlusssache bekommen darf. Man versieht das also mit einer Bestimmung, aus der hervorgeht, an wen man das abgeben möchte. Das ist ja im Prinzip ganz normal und wie im täglichen Leben auch: Wenn jemand ein Geheimnis hat und es verrät, dann entscheidet er selbst, wem er es verrät. In diesen Geheimschutzabkommen ist eben auch eine Regelung vorgesehen, die besagt: Sollte die Notwendigkeit aufkommen, das neben den Stellen, für die es ursprünglich schon freigegeben worden war, weiteren Stellen zugänglich zu machen, dann muss man, etwas salopp ausgedrückt, fragen, ob das okay ist.

Das Verfahren findet selbstverständlich auch in umgekehrter Weise genauso Anwendung. Im Zusammenhang mit einer Untersuchungskommission nach dem 11. September 2001 war es auch so, dass die Amerikaner Interesse daran hatten, Verschlusssachen, die sie aus Deutschland erhalten hatten, einer parlamentarischen Untersuchungskommission zugänglich zu machen. Selbstverständlich wurde auch in diesem Fall die Frage an Deutschland gerichtet, wieder etwas salopp formuliert: Ist es okay, wenn das nicht nur die Stellen bekommen, für die es vorgesehen war, sondern eben auch eine weitere Stelle, in diesem Fall diese parlamentarische Untersuchungskommission, deren genauer Name mir jetzt allerdings nicht erinnerlich ist?

Zusatzfrage : Meines Verständnisses nach handelt es sich hierbei aber nicht um Dokumente, die aus den USA kommen, sondern um von deutschen Behörden erstellte Dokumente, in denen beispielsweise die Zusammenarbeit mit amerikanischen Behörden beschrieben wird oder auch nur das Wort "Vereinigte Staaten" vorkommt. Ist das falsch?

Plate: Dafür kenne ich den genauen Sachverhalt, auf den Sie sich offenbar zu beziehen scheinen, dann vielleicht zu wenig. Ich kann Ihnen zu dem Sachverhalt etwas sagen, über den ich gerade berichtet habe. Vielleicht kann ich das ein bisschen ergänzen: Natürlich kann das Ganze auch ein Dokument betreffen, das sozusagen in deutscher Urheberschaft entstanden ist, wenn in dem Dokument ein amerikanisches Geheimnis, wenn Sie so wollen, enthalten ist. Das hat man dann nämlich trotzdem von den Amerikanern erhalten. Wenn Sie so wollen, dann könnte zum Beispiel ein interner eingestufter deutscher Vermerk betroffen sein, in dem darüber berichtet wird, was die Amerikaner vertraulich berichtet haben. Dann gilt natürlich das Gleiche wie das, was ich vorhin geschildert habe.

Frage: An das Justizministerium: Der holländische Generalbundesanwalt hat jetzt gesagt, dass sich holländische Biker-Gangs nicht strafbar machen, wenn sie aufseiten der Kurden gegen ISIS kämpfen. Gälte das auch für Deutsche?

Rülke: Das müssten Sie im Zweifel den Kollegen des holländischen Generalbundesanwalts fragen, nämlich den deutschen Generalbundesanwalt.

Zusatzfrage: Gibt es da keine rechtlichen Regelungen? Wie kann ich mir das vorstellen? Wenn ich jetzt dorthin fahren würde und gegen ISIS kämpfen würde, würde ich mich dann strafbar machen, oder nur dann, wenn ich für ISIS kämpfen würde?

Rülke: Ich kann Ihnen - es ist wie immer bei juristischen Konstellationen: das ist hoch komplex, und dabei kommt es auf die Einzelheiten an - jetzt nicht aus dem hohlen Bauch heraus eine juristische Einschätzung zu einem derart komplexen Sachverhalt liefern.

Zusatzfrage: Können Sie das nachreichen?

Rülke: Wenn Sie mir den konkreten Sachverhalt schriftlich schildern, dann kann ich mich darum bemühen.

Zusatzfrage(zur israelischen Siedlungspolitik): Herr Schäfer, können Sie jetzt den Unterschied zwischen "Besatzung" und "besetzte Gebiete" erklären?

Schäfer: Ich habe dem, was ich vorgestern gesagt habe, absolut nichts hinzuzufügen. Ich weiß nicht, was Sie von mir wollen, lieber Herr Jung.

Zusatzfrage: Dann habe ich noch eine Frage. Im Rahmen des neuen Snowden-Films "Citizen Four" ist jetzt herausgekommen, dass alle Drohnen-Einsätze der Amerikaner über Ramstein erfolgen oder über Ramstein kontrolliert werden. Hat die Bundesregierung dazu eine Haltung?

StS Seibert: Wir haben hier schon oft über das Thema der Drohnen-Einsätze aus Deutschland berichtet. Das ist in vielen Protokollen von Regierungspressekonferenzen nachzulesen. Zu einem Film, den ich nicht kenne, habe ich natürlich sowieso keine Haltung. Aber über dieses Thema haben wir mehrfach ausführlich gesprochen.

Zusatzfrage: Aber die Haltung der Bundesregierung ist ja klar, nämlich dass extralegale Tötungen abgelehnt werden. Gleichzeitig erfolgen durch die amerikanischen Basen in Deutschland genau diese extralegalen Tötungen. Muss Deutschland da nicht etwas machen?

StS Seibert: Sie stellen hier eine Tatsachenbehauptung auf, der ich mich nicht anschließen kann.

Frage : Herr Seibert, planen Sie denn, sich diesen Film anzuschauen und gegebenenfalls den darin enthaltenen Hinweisen nachzugehen?

StS Seibert: Wir haben es immer so gehalten, dass wir alle Hinweisen, die in die Öffentlichkeit gelangt sind, aufgenommen haben, sie zur Kenntnis genommen haben und ihnen nachgegangen sind. Ob ich mir bestimmte Filme anschaue, möchte ich hier jetzt eigentlich nicht berichten müssen.

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Quelle:
Mitschrift der Pressekonferenz vom 15. Oktober 2014
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2014/10/2014-10-15-regpk.html
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Oktober 2014