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PRESSEKONFERENZ/899: Regierungspressekonferenz vom 26. November 2014 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 26. November 2014
Regierungspressekonferenz vom 26. November 2014

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Empfang des spanischen Königspaars, Integrationsgipfel, Besuch des Ausbildungszentrums der Berliner Verkehrsbetriebe), "Bündnis- und strategischer Partnerschaftsvertrag" zwischen Russland und Abchasien, Einziehung des Personalausweises von "feindlichen Kämpfern", geplantes Referendum der Ukraine über den Nato-Beitritt, Frauenquote in Unternehmen, Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern, Verhandlungen zwischen Griechenland und der Troika, geplanter EU-Investitionsfonds, Vorschlag des Bundesinnenministers zu Aufklärungsmaßnahmen gegen die Radikalisierung junger Menschen in Deutschland, Empfehlung des EU-Arzneimittelausschusses zur künftigen Rezeptfreiheit der "Pille danach", gesetzliche Betreuung, Vogelgrippe, verfassungsmäßige Verankerung des Charakters Israels als "Nationalstaat des jüdischen Volks", Verhinderung der Arbeit der UN-Kommission zur Untersuchung des Gaza-Kriegs, Unruhen in den USA im Zusammenhang mit dem Tod von Michael Brown, Kosten für Flüchtlingsunterbringung, Verhandlungen über das iranische Atomprogramm, weltweite nukleare Abrüstung, Verordnungen zur Kontrolle des Mindestlohns

Sprecher: StS Seibert, Scholz (BMJV), Dimroth (BMI), Schäfer (AA), Alemany (BMWi), Bieringer (BMFSFJ), Kothé (BMF), Gülde (BMG), Teschke (BMEL), Schneider (BMAS)



Vors. Welty eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Guten Tag, meine Damen und Herren! Ich wollte sie zunächst wegen einer ablaufenden Akkreditierungsfrist auf einen Termin der Bundeskanzlerin am kommenden Montag, den 1. Dezember, hinweisen. Sie wird dann im Bundeskanzleramt das spanische Königspaar, König Felipe VI. und Königin Letizia, empfangen. Es wird der Antrittsbesuch der beiden Majestäten hier in Deutschland sein. Sie werden auf Einladung des Bundespräsidenten am 1. und 2. Dezember in Deutschland sein, und am Montag wird es um 17.15 Uhr, wie gesagt, ein Gespräch mit der Bundeskanzlerin im Kanzleramt geben. Außerdem wird König Felipe VI. den Bundespräsidenten und den Bundestagspräsidenten treffen.

Dann wollte ich Ihnen die Haltung der Bundesregierung zu dem sogenannten russisch-abchasischen Bündnisvertrag, der am Montag unterzeichnet worden ist, mitteilen. Es ist also ein sogenannter "Bündnis- und strategischer Partnerschaftsvertrag" zwischen Russland und der abtrünnigen georgischen Region Abchasien unterzeichnet worden. Damit erschwert Moskau die laufenden Bemühungen, den Konflikt mit Abchasien und Südossetien im Rahmen der Genfer Gespräche friedlich beizulegen. In diesem Vertrag ist vorgesehen, dass abchasische Milizen in die russischen Sicherheitsstrukturen integriert werden. Das schließt eine gemeinsame Grenzsicherung ein. Es ist die Angleichung Abchasiens unter anderem an die russische Steuer-, Zoll- und Sozialgesetzgebung vorgesehen.

All das wird natürlich georgische Befürchtungen, dass diese Region schleichend durch Russland annektiert wird, weiter befördern. Damit wird auch die von der georgischen Regierung ja vorangetriebene Normalisierung der Beziehungen zu Russland auf eine schwere Probe gestellt.

Die Bundesrepublik steht zu Georgiens territorialer Integrität. Wir werden Georgien auch weiterhin bei seinen Bemühungen unterstützen, die abtrünnigen Regionen friedlich zu reintegrieren, die EU-Assoziierung umzusetzen und gute nachbarschaftliche Beziehungen zu Russland zu bilden.

Frage : Herr Seibert, wird es am Montag (beim Besuch des spanischen Königspaares) auch eine Pressebegegnung geben?

StS Seibert: Nein.

Frage: Ich hätte eine Frage an das Justizministerium. Jetzt liegt offenbar ein Referentenentwurf vor, nachdem es möglich sein soll, "feindlichen Kämpfern" den Personalausweis zu entziehen. Können Sie dazu Näheres sagen?

Scholz: Ich denke, das ist eher eine Frage, die an das Innenministerium gerichtet ist. Der Referentenentwurf befindet sich in der Ressortabstimmung, und von daher kann ich Ihnen dazu keine weiteren Auskünfte erteilen.

Zusatzfrage E: Dann war das die falsche Adresse. Herr Dimroth, bitte!

Dimroth: Sehr gerne! Wie zwischen dem Bundesinnenminister und seinen Länderkollegen verabredet hat das BMI einen entsprechenden Referentenentwurf erarbeitet, der sich jetzt in der Ressortabstimmung befindet; das ist zutreffend. Das ist eine der Maßnahmen, die die Bundesregierung ergreift, um dem Phänomen der sogenannten "foreign fighters" zu begegnen. Der Entwurf befindet sich in der Ressortabstimmung. Darüber hat ja im Laufe des heutigen Vormittags auch schon eine reichhaltige Berichterstattung stattgefunden. Wir planen, mit diesem Entwurf noch vor Weihnachten in das Bundeskabinett zu gehen.

Zusatzfrage E: Herr de Maizière möchte ja erreichen, dass das Schengener Informationssystem erweitert wird und zum Beispiel die Eintragung als ein solcher Kämpfer ermöglicht wird. Wie soll es da weitergehen? Hilft da zum Beispiel der Entzug des Personalausweises?

Dimroth: Zunächst einmal ist es so, dass auch die von Ihnen angesprochene Fragestellung zum SIS selbst beim kommenden Treffen des JI-Rats, das vom 4. bis zum 5. Dezember stattfinden wird, ein Thema sein wird. Der Entwurf, über den wir jetzt sprechen, hat insoweit einen Bezug dazu, als es auch möglich sein wird, Betroffenen, wenn die Erkenntnislage hinreichend konkret ist, den Personalausweis in Abwesenheit durch öffentliche Zustellung zu entziehen. Dann würde das entsprechende Dokument in das SIS eingestellt werden, wie es heute schon der Fall ist und funktioniert, und damit würde es eben für den kontrollierenden Grenzbeamten einen Anhaltspunkt dafür geben, dass der Einreisende über einen Personalausweis verfügt, der eben einer entsprechenden Beschränkung unterliegt. Zusätzlich wäre ein solches Dokument außerhalb Europas auch in eine entsprechende Interpol-Datenbank einstellbar, nämlich die Datenbank "Stolen and Lost Travel Documents", sodass also nicht nur auf europäischem Boden ein entsprechender Anhaltspunkt für die kontrollierenden Grenzbeamten gegeben wäre, sondern auch darüber hinaus und international.

Frage: Auch an das Innenressort: Wer wird in letzter Instanz entscheiden? Ist ein richterlicher Beschluss nötig, um den Personalausweis zu entziehen?

In diesem Zusammenhang habe ich auch eine Frage an das Justizressort: Wenn man sich in der Abstimmung befindet, gibt es dann aus Sicht des Justizressorts offene Fragen, beispielsweise zu problematischen Punkten wie dem, dass möglicherweise schon allein der Verdacht ausreicht, um den Personalausweis zu entziehen?

Dimroth: Zu Ihrer Frage nach der Zuständigkeit: Das ist im Personalausweisgesetz geregelt. Das sind die Personalausweisbehörden, die auch autonom von den Ländern bestimmt werden. Es ist kein richterlicher Beschluss für diese Maßnahme vorgesehen. Das entspricht auch der geltenden Rechtslage. Auch bisher kann der Geltungsbereich eines Personalausweises nämlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt werden, und auch bisher kann der Pass entzogen werden - beides ohne entsprechenden richterlichen Beschluss.

Was bisher nicht geht, ist, dass man das sichtbar macht, indem man eben den Personalausweis entzieht und ein entsprechendes Ersatzdokument ausstellt. Das ist das Neue, das dieser Gesetzentwurf im Wesentlichen transportiert. Auch die bisherigen Maßnahmen, die also die Beschränkung des Geltungsbereichs des Personalausweises möglich machen, ebenso wie die bisher geltenden Regelungen, die schon die Entziehung des Passes möglich machen, enthalten hierfür keinen Richtervorbehalt oder ähnliche Verfahrensmaßnahmen.

Frage : Ich habe eine Frage an Herrn Seibert und Herrn Schäfer: Was sagt die Bundesregierung zum Plan des ukrainischen Präsidenten, ein Referendum über einen möglichen Nato-Beitritt abzuhalten?

StS Seibert: Vielleicht fange ich an: Ich kann ganz klar sagen, dass aus Sicht der Bundesregierung eine Nato-Mitgliedschaft der Ukraine derzeit nicht auf der Tagesordnung steht und dass diese Frage auch innerhalb der Nato derzeit nicht diskutiert wird.

Schäfer: Der Außenminister hat sich dazu in einem Interview mit einem großen politischen Magazin schon am Montag eingelassen. Das kann ich gerne noch einmal wiederholen. Er hat gesagt: Er kann sich partnerschaftliche Beziehungen zwischen der Nato und der Ukraine vorstellen, aber eine Mitgliedschaft der Ukraine in der Nato nicht.

Zusatzfrage : Nun würde so ein Referendum - egal wie es ausgeht - die Spannungen mit Russland ja wahrscheinlich noch einmal erhöhen. Hat die Bundeskanzlerin versucht, auf Herrn Poroschenko in Bezug darauf einzuwirken, diese Pläne vielleicht doch wieder im Schreibtisch verschwinden zu lassen? Wie sieht man das Referendum selbst? Hält man das für eine glückliche Entscheidung?

StS Seibert: Die Haltung zur Nato-Mitgliedschaft habe ich Ihnen eben genannt. Über vertrauliche Gespräche der Bundeskanzlerin mit Herrn Poroschenko berichte ich hier nicht.

Schäfer: Ich könnte und würde ergänzen, dass der Außenminister vor etwa zehn Tagen in Kiew war. Das war wenige Tage vor der Paraphierung der Koalitionsvereinbarung; die Koalitionsvereinbarung soll ja, glaube ich, erst morgen in Kiew unterzeichnet und dann auch der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Aber die verantwortlichen Politiker - darunter Ministerpräsident Jazenjuk und Präsident Poroschenko - haben ja bereits am vergangenen Wochenende wissen lassen, dass der Wunsch der Ukraine, der Nato beizutreten, für sie eben wichtiger Teil dieser Koalitionsvereinbarung ist. Das war auch in der letzten Woche Gegenstand der Gespräche, die Herr Steinmeier geführt hat. Mit welchem Tenor, können Sie sich angesichts der Haltung, die jetzt im "Spiegel" deutlich gemacht worden ist, denken.

Aus unserer Sicht ist es jetzt ganz wichtig, und das sollte auch der Kern der Koalitionsvereinbarung und der Schlüssel zu einer guten Zukunft der Ukraine sein, wirklich mit aller Macht die seit den 90er-Jahren verlorene Zeit, die man weder Herrn Jazenjuk noch Herrn Poroschenko zur Last legen kann, für Reformen zu nutzen, um endlich mit der Korruption, mit manchen politischen und wirtschaftlichen Dysfunktionalitäten sowie auch mit Misswirtschaft aufzuräumen. Das ist letztlich der entscheidende Schritt dafür, dass die Ukraine sozusagen eine gute Zukunft haben kann und auf dieser Grundlage dann auch selbst entscheiden kann, in welcher Weise sie sich in Europa einsortiert.

Aber der Außenminister hat vor einigen Tagen gesagt: Das ist wirklich eine Generationenaufgabe. Das wird nicht von heute auf morgen gehen und wird sicherlich viele Jahre in Anspruch nehmen. Man kann ja die Unterschiede zwischen einem Nachbarland der Ukraine, nämlich Polen, und der Ukraine selbst an vielen Zahlen ablesen. Beide Länder waren zum Zeitpunkt des Untergangs der Sowjetunion und des Endes des Warschauer Pakts ungefähr auf dem gleichen Wohlstandsniveau. Heute hat Polen gegenüber der Ukraine ein etwa dreifaches Pro-Kopf-Bruttosozialprodukt. Das ist Polen in etwas mehr als 20 Jahren geglückt. Ich glaube, daran kann man ermessen, vor welcher Aufgabe die Ukraine steht, wenn die neue Regierung es damit ernst meint, für die Menschen in der Ukraine das Ziel zu verfolgen, ein besseres Leben in Frieden, Freiheit und Wohlstand zu schaffen.

Zusatzfrage : Herr Schäfer, Ihren Ausführungen entnehme ich, dass der Außenminister schon versucht hat, die ukrainische Regierung von diesen Plänen abzubringen beziehungsweise das nicht in den Koalitionsvertrag einfließen zu lassen.

Schäfer: Der Außenminister hat wie die ganze Bundesregierung großen Respekt vor der Souveränität anderer Staaten. Das gilt im aktuellen Kontext ganz besonders für die Ukraine. Deshalb handelt es sich dabei um einen Meinungsaustausch. Letztendlich müssen die politisch Verantwortlichen und diejenigen, die von den Bürgern der Ukraine in die oberste Rada gewählt worden sind, selbst entscheiden, was sie für richtig halten. Deshalb steht es auch uns hier nicht an, die Entscheidung oder die Koalitionsvereinbarung zu kritisieren. Das haben wir, glaube ich, auch nicht getan, sondern wir haben unsere Haltung dazu als Mitglied des Nato-Bündnisses zum Ausdruck gebracht.

Frage : Herr Seibert, die Bundeskanzlerin hat ja in der Vergangenheit versucht, im russisch-ukrainischen Konflikt zu vermitteln, auch zwischen Herrn Poroschenko und Herrn Putin. Es fällt auf, dass die Bundeskanzlerin in den letzten Tagen verstärkt die russische Politik kritisiert hat. Hat sich die Bundeskanzlerin jetzt von dieser Vermittlerrolle verabschiedet?

StS Seibert: Ich weiß nicht, ob Sie die Regierungserklärung der Bundeskanzlerin im Deutschen Bundestag vorhin gehört haben. Ich will sie jetzt hier auch nicht noch einmal ausführlich referieren. Aber ich glaube, wenn Sie sie gehört haben oder nachlesen, werden Sie sehen, dass es dabei bleibt, dass wir sagen:

Erstens: Wir unterstützen die Ukraine, politisch und auch ökonomisch.

Zweitens, und das zielt auf den Kern Ihrer Frage: Wir lassen weiterhin nichts unversucht, in Gesprächen mit Russland, zu denen wir immer bereit sind, zu einer diplomatischen Lösung zu kommen, nicht zuletzt die Bundeskanzlerin in Brisbane und nicht zuletzt der Außenminister in Moskau.

Dennoch, und das ist dann der dritte Punkt, ist die Situation in der Ostukraine, in Donezk und Lugansk, noch immer weit von einem Waffenstillstand sowie von der Umsetzung der Minsker Vereinbarung entfernt. Deswegen sind und bleiben wirtschaftliche Sanktionen unvermeidlich. An dieser Bereitschaft, im Gespräch zu bleiben, um für die Menschen in der Ukraine gute Lösungen und Wege zu einer Deeskalation zu finden, hat sich nichts geändert.

Zusatzfrage : Gab es in den letzten Tagen irgendwelche Kontakte mit dem russischen Präsidenten beziehungsweise gibt es irgendwelche Pläne, sich mit ihm in Verbindung zu setzen?

StS Seibert: Ich berichte über Gespräche mit dem russischen Präsidenten, wenn sie stattgefunden haben.

Frage: Ich habe noch eine Nachfrage an Herrn Seibert: Sie würden aber nicht abstreiten, dass sich die Tonlage der Kanzlerin schon geändert hat, oder? Ich meine, das ist ja allgemein in der Öffentlichkeit auch so wahrgenommen worden. Meine Frage ist: Was hat eigentlich zur Änderung dieser Tonlage der Kanzlerin geführt?

StS Seibert: Ich teile die Behauptung nicht, die Sie in Ihrer Frage aufstellen. Ich kann nur noch einmal auf das verweisen, was ich gerade geantwortet habe: Die Grundzüge unserer Ukraine-Politik sind unverändert. Die Bundeskanzlerin hat in den vergangenen Tagen nichts anderes gesagt, als sie auch in früheren Regierungserklärungen bereits gesagt hat.

Für uns zeigt sich: Diese Bemühungen, die Krise zu überwinden, werden einen langen Atem brauchen. Wenn eine souveräne und territorial unversehrte Ukraine, die über ihre Zukunft selbst entscheiden kann, unser Ziel ist, und das ist es, dann müssen wir nach heutigem Stand erkennen, dass wir dafür einen langen Atem brauchen. Aber den werden wir haben.

Frage : Herr Seibert, hat die Bundeskanzlerin mittlerweile mit CSU-Chef Seehofer über eine mögliche Nebenaußenpolitik des Außenministers gesprochen?

StS Seibert: Ich glaube, über dieses Thema ist hier nun wirklich schon ausführlich gesprochen worden. Es gibt da überhaupt keine Unklarheiten.

Zusatzfrage : Das ist schon klar, und ich war auch dabei. Ich wollte nur wissen, ob gestern Abend dieses Thema möglicherweise zwischen der Bundeskanzlerin und dem CSU-Chef angesprochen worden ist.

StS Seibert: Das kann ich Ihnen, weil ich nicht dabei war, nicht sagen. Es steht jedenfalls nicht in dem Ergebnispapier, auf das sich die Partei- und Fraktionsvorsitzenden geeinigt haben, und deswegen kann das keine große Rolle gespielt haben.

Frage: An den Regierungssprecher oder vielleicht auch das Wirtschaftsministerium: Der russische Wirtschaftsminister war gestern und ist heute in Baden-Württemberg unterwegs. Hat es von russischer Seite einmal den Versuch gegeben, auch in Berlin offiziell eine Hand zu schütteln? Warum ist das nicht zustande gekommen, falls er es versucht hat?

StS Seibert: Ich kann Ihnen jetzt nur für die Bundeskanzlerin sagen, dass es da keinen Gesprächswunsch gab. Aber das wäre von der Ebene her auch ungewöhnlich. Ich müsste an das Bundeswirtschaftsministerium verweisen.

Alemany: Mir liegt keine Gesprächsanfrage für Berlin vor.

Frage: Ich wollte vom Familienministerium etwas zur Frauenquote wissen. Es wird immer gesagt, es seien 100 Unternehmen betroffen. Jetzt ist die Zahl der börsennotierten Unternehmen aber ja größer. Können Sie also beziffern, wie viele Unternehmen davon jetzt betroffen sind?

Zweitens habe ich auch die Frage, was das jetzt für mittelständische Unternehmen bedeutet, die nicht an der Börse sind.

Bieringer: Ich komme trotzdem kurz nach vorne, weil ich angesprochen worden war, aber ich möchte gleich an den Kollegen vom BMJV abgeben, weil dort die Federführung für diese Fragen liegt.

Scholz: Ich kann Ihnen Folgendes dazu sagen: Die fixe Quote von 30 Prozent für Aufsichtsräte ist für paritätisch mitbestimmte und börsennotierte Unternehmen vorgesehen. Das betrifft also insgesamt große Aktiengesellschaften mit mehr als 2.000 Mitarbeitern, wodurch diese Zahl von 108 Unternehmen in Deutschland zustande kommt.

Zusatzfrage: Können Sie die zweite Frage noch beantworten? Wird es jetzt also auch für nicht börsennotierte Unternehmen eine Regel dazu geben, wie die sich verhalten sollen?

Scholz: Als weiterer Baustein in dem Gesetzentwurf sollen Unternehmen verpflichtet werden, sich verbindliche Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten, Vorständen und obersten Managementebenen zu geben. Das betrifft eine größere Anzahl von Unternehmen, ungefähr 3.500. Das sind Unternehmen, die entweder mitbestimmt oder börsennotiert sind. Das kann also auch andere Rechtsformen wie zum Beispiel eine GmbH betreffen.

Frage: Zur Klarstellung: Von diesen 108 Unternehmen sollen ja 7 als SE, als Europäische Aktiengesellschaft, organisiert sein. Ist es richtig, dass die Bundesregierung sagt, dass man diesen die Quote nicht vorschreiben kann, weil der Bundestag dafür keine Regelungskompetenz hat?

Scholz: Auch die Unternehmen, die in der Rechtsform der Europäischen Aktiengesellschaft organisiert sind, sollen unter die Quotenregelung fallen.

Zusatzfrage: Voll und ganz, beide Bänke?

Scholz: Ja, beide Bänke.

StS Seibert: Ich hatte einen Termin der Bundeskanzlerin, den ich Ihnen noch ankündigen wollte, weil dabei auch eine Akkreditierungsfrist zu beachten ist, vergessen. Für Montag, den 1. Dezember, lädt die Bundeskanzlerin zum Integrationsgipfel ins Kanzleramt ein. Das ist nun seit 2006 der siebte Integrationsgipfel dieser Art. Er wurde von der Integrationsbeauftragten, Staatsministerin Özoguz, vorbereitet. Er wird um 12.30 Uhr beginnen und bis 16 Uhr dauern.

Vor diesem Gipfel, am Vormittag, wird die Kanzlerin gemeinsam mit Staatsministerin Özoguz in der Zeit von 10 Uhr bis 11 Uhr hier in Berlin einen Ausbildungsbetrieb besuchen, und zwar die Berliner Verkehrsbetriebe, die sich sehr aktiv um Jugendliche mit Migrationshintergrund bemühen und für die Ausbildung dieser Jugendlichen werben.

Der inhaltliche Schwerpunkt des Gipfels ist ja das Thema "Ausbildungsbeteiligung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund", verbunden auch mit dem Thema, wie man die Ausbildungsbereitschaft von Betrieben erhöhen kann. Es wird zum Abschluss des Gipfels um 15.30 Uhr eine Pressekonferenz mit der Bundeskanzlerin, Frau Özoguz, Herrn Schweitzer von der DIHK, Rainer Hoffmann vom DGB und Nihat Sorgeç von der BildungsWerk in Kreuzberg GmbH geben. Die werden dann für Ihre Fragen zur Verfügung stehen.

Frage: Ich habe eine Frage an das Finanzministerium zur Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern: Inwieweit spielt in diesen Verhandlungen denn die Frage der Regionalisierungsmittel für den ÖPNV eine Rolle? Sind die Bestandteil dieser Verhandlungen?

Kothé: Zu den Inhalten: Es geht um alle. Das ist ein Thema zwischen Bund und Ländern. Zu den Einzelheiten gerade dieses Punktes kann ich jetzt nichts Neues mitteilen.

Zusatzfrage: Die Länder hoffen - das ist ja kein Geheimnis - auf eine deutliche Erhöhung dieser Regionalisierungsmittel. Was ist denn die grundsätzliche Position des Bundesfinanzministeriums dazu?

Kothé: Die Gespräche laufen, und Sie werden jetzt von mir hier keine Einzelheiten und neue Positionsbestimmungen erfahren. Wenn es da zu Ergebnissen kommt, werden wir Sie informieren.

Frage : Frau Kothé, in Paris laufen momentan die Verhandlungen zwischen Griechenland und der Troika. In Athen hat ein Zeitungsbericht mit der Behauptung für Aufsehen gesorgt, dass sich der deutsche Finanzminister stark dafür einsetze, dass das zweite griechische Programm, das Ende des Jahres auslaufen wird, für sechs Monate verlängert werden soll. Der politische Hintergrund ist, dass mit einer Verlängerung die Troika, also die Kreditgeber Griechenlands, weiterhin für sechs Monate die Kontrolle behalten würden, falls in Griechenland Neuwahlen stattfinden sollten und eine troikafeindliche Regierung ins Amt kommen sollte. Können Sie uns die Position des Finanzministers erläutern? Setzt er sich für eine Verlängerung des zweiten Programms ein?

Kothé: Sie haben einführend in Ihrer Frage richtigerweise darauf hingewiesen, dass die Verhandlungen über den Abschluss des Programms oder den letzten Review des Programms zwischen der Troika und der griechischen Regierung zurzeit in Paris laufen. Diese Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. Diese Verhandlungen werden eben zwischen der Regierung Griechenlands und der Troika geführt, nicht zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Griechenland.

Wenn dieser Review abgeschlossen sein wird, werden sich die europäischen Finanzminister damit beschäftigen, wie es weitergeht. Ziel ist unverändert, das Programm wie vereinbart zum Abschluss zu bringen.

Zusatzfrage : Das, was beim nächsten Treffen der Eurogruppe im Dezember zur Entscheidung ansteht, ist auch die Frage der Schuldentragfähigkeit Griechenlands. Eine Voraussetzung dafür ist, dass Griechenland einen primären Überschuss erreicht. Den hat Griechenland erreicht. Heute hat das griechische Finanzministerium die Zahl 2,6 Milliarden Euro für die drei Quartale genannt. Das ist das eine.

Das andere ist, dass Sie hier gesagt haben, dass diese Entscheidung im Dezember fallen werde. Gilt dieser Zeitplan immer noch?

Kothé: Das europäische Programm läuft dieses Jahr aus; so ist die Vereinbarung. Aber nichtsdestotrotz ist in diesem Kontext darüber zu sprechen, über was alles zu sprechen ist, auch über den Punkt, den Sie angesprochen haben. Die Voraussetzungen dafür sind klar festgelegt.

Umgekehrt von meiner Seite vielleicht noch die Erinnerung: Die Eurogruppe hat immer und auch wiederholt gesagt, dass sie bereit ist, zu ihren Zusagen zu stehen, Griechenland auch weiterhin zu helfen. Aber jetzt kommt es erst einmal darauf an, den laufenden Review abzuschließen. Das ist die Voraussetzung für alle weiteren Gespräche.

Frage : Bleiben wir bitte gleich bei Frau Kothé: Gibt es, nachdem EU-Kommissionspräsident Juncker heute die Mitgliedsländer aufgefordert hat, ihre Beiträge zu dem Investitionsfonds zu leisten, schon Überlegungen innerhalb der Bundesregierung, in welcher Höhe sich Deutschland beteiligen wird? Ich nehme einmal an, dass sich Deutschland beteiligen wird. Oder gibt es eine feste Regel dazu - ich weiß es einfach nicht -, wonach eine deutsche Beteiligung bemessen werden würde?

Kothé: Grundsätzlich gilt erst einmal, dass wir das Paket, das heute von der EU-Kommission vorgelegt worden ist und vorgeschlagen worden ist, natürlich begrüßen. Wir werden jetzt erst einmal - das ist ja erst vor wirklich wenigen Stunden passiert - die konkreten Vorschläge im Einzelnen prüfen. Das gilt insbesondere auch, was diesen neuen Fonds für strategische Investitionen anbetrifft. Wichtig ist aus unserer Sicht, dass der Fokus natürlich auch darauf liegt, investitionsfreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Vorrangig ist aus unserer Sicht jetzt nicht die Finanzierungsfrage, sondern erst einmal, konkrete und wirtschaftlich tragfähige Projekte zu identifizieren und die dann zu unterstützen.

Ich darf in diesem Kontext vielleicht auch noch einmal daran erinnern, dass der Bundesfinanzminister erst vor Kurzem ein Investitionsprogramm für Deutschland für die Jahre 2016 bis 2018 in Höhe von weiteren 10 Milliarden Euro vorgeschlagen hat.

StS Seibert: Ich darf das vielleicht ergänzen: Die Bundeskanzlerin hat ja auch in ihrer Rede im Deutschen Bundestag erklärt, dass die Bundesregierung das Programm, das Kommissionspräsident Juncker vorgelegt hat, im Grundsatz unterstützt. Nun - das ist klar - müssen die konkreten Vorschläge genau studiert und beraten werden. Sie hat betont, was die Haltung der Bundesregierung ist, nämlich dass es entscheidend darauf ankommen wird, in welchen Gebieten diese Investitionen stattfinden, und dass es sehr wichtig sein wird, zukunftsträchtige Projekte zu finden, zum Beispiel Projekte, bei denen Europa die Chancen der Digitalisierung nutzt. Das war ein Beispiel, das sie gegeben hat.

Zusatzfrage : Herr Seibert, da drängt ja letzten Endes ein bisschen die Zeit. Hat die Bundesregierung irgendeine Vorstellung von einem Zeitrahmen, innerhalb dessen eine solche Projektidentifizierung stattfinden sollte?

StS Seibert: Zunächst einmal wird die Kommission die konkreten Vorschläge heute dem Europaparlament und dem AStV, also im Rat, präsentieren. Dann wird das Junckersche Programm natürlich ein zentrales Thema beim nächsten Europäischen Rat sein. Der wird - ich schaue gerade einmal nach - am 18. und 19. Dezember stattfinden. Dann werden sich die Staats- und Regierungschefs damit befassen und die weiteren Schritte beraten.

Frage: Die Frage war ja, ob Deutschland einen zusätzlichen finanziellen Beitrag zu diesem Juncker-Programm leisten wird. Anders gefragt: Wird dieses deutsche Investitionspaket in Höhe von 10 Milliarden Euro da irgendwie eingerechnet, oder sind das zwei Paar Stiefel?

Kothé: An mich oder Herrn Seibert?

Zusatz: An das Finanzministerium.

Kothé: Ich habe ja gesagt, dass wir das jetzt im Einzelnen prüfen und dass diese Finanzierungsfrage aus unserer Sicht im Augenblick - das hat Herr Seibert auch gerade gesagt - nicht die vorrangige ist, sondern dass es jetzt erst einmal um konkrete Projekte geht. Natürlich gehört in diesen ganzen Kontext auch das, was wir hier in Deutschland als Teil der Eurozone oder eben Europas machen.

Frage: Ich möchte die Frage anschließen, ob die Partei- und Fraktionsvorsitzenden gestern Abend bei der Aufstellung dessen, wie sich dieses 10-Milliarden-Paket verteilen könnte, weitergekommen sind. Das sollte ja wohl bis zur Vorlage der Eckwerte des Haushaltsentwurfs für 2016 vorliegen. Erlaubt die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe, der ja unter anderem das Wirtschaftsministerium und auch das Verkehrsministerium angehören, Rückschlüsse darauf, worauf sich diese Mittel später konzentrieren könnten?

StS Seibert: Ich kann nur noch einmal auf das Papier zurückgreifen, das gestern beschlossen wurde und dann ja auch an die Medien verteilt wurde. Darin wird bekräftigt, was Bundesfinanzminister Schäuble vor einiger Zeit bekannt gegeben hat, nämlich dass wir zur weiteren Stärkung des Wachstums 2016, 2017 und 2018 insgesamt 10 Milliarden Euro zusätzlich für Investitionen bereitstellen wollen. Darüber, wie diese Mittel verwendet werden, wird man Eckpunkte aufstellen, und das wird im Zusammenhang mit der Aufstellung der Eckpunkte des Haushalts 2016 geschehen, also 2015.

Frage: An das Innenministerium: Der Innenminister hat jetzt seine Sorge über die IS-Propaganda im Internet und darüber geäußert, dass die einen erheblichen Vorsprung habe. Er hat unter anderem vorgeschlagen, dass die Bundeszentrale für politische Bildung eine Art Aufklärungsoffensive starten solle. Soll die Bundeszentrale jetzt also eine Bundeszentrale für politische Propaganda werden?

Dimroth: Diese Begrifflichkeit ist die Ihrige; die will ich mir auch nicht zu eigen machen. Der Bundesinnenminister hat sich, wie Sie richtig sagen, im Rahmen eines Redaktionsgesprächs bei einer großen deutschen Tageszeitung darüber ausgelassen, wie er sich vorstellt, dass man sozusagen auch im Rahmen von Aufklärungsmaßnahmen dazu beitragen kann, präventiv die Radikalisierung von jungen Menschen jeden Alters in Deutschland (zu verhindern). Als möglichen Baustein hierfür hat er die Bundeszentrale für politische Bildung genannt, die im Rahmen der Haushaltsberatungen gerade auch deutlich mit Mitteln und Personal aufgestockt wurde, sodass entsprechende Ressourcen vorhanden sind. Jetzt wird man sich innerhalb unseres Hauses und innerhalb der Zentrale gemeinsam Gedanken darüber machen, welche konkreten Maßnahmen hierfür in Betracht kommen, um einen wichtigen Beitrag gegen das Phänomen zu leisten, mit dem wir täglich konfrontiert sind, nämlich gegen die erfolgreiche Rekrutierung vonseiten terroristischer Organisationen über das Internet.

Zusatzfrage: Hat das Innenministerium denn Einfluss auf die Themen der Bundeszentrale für politische Bildung?

Dimroth: Die Bundeszentrale für politische Bildung ressortiert im Geschäftsbereich des BMI, und man wird sich jetzt gemeinsam an einen Tisch setzen, um sich konkrete Maßnahmen zu überlegen, sie abzustimmen und den von mir hier gerade beschriebenen wichtigen Beitrag gegen die täglich stattfindende Rekrutierung junger Menschen zu verabreden.

Frage: Ich habe eine Frage an das Gesundheitsressort. Es wird berichtet, dass in Ihrem Hause eine Verordnung oder ein Gesetzentwurf zur Rezeptfreiheit der "Pille danach" vorliege. Wie weit ist das gediehen? Wird das in absehbarer Zeit umgesetzt werden? Können Sie ein bisschen dazu sagen, wie das genau geregelt werden soll?

Gülde: Was ich Ihnen sagen kann, ist, dass der Minister in der vergangenen Woche anlässlich der Empfehlung des EU-Arzneimittelausschusses ein Statement dazu abgegeben hat - möglicherweise liegt Ihnen dieses Statement auch vor. Diese Empfehlung sah vor, dass ein Präparat mit dem Wirkstoff Ulipristal aus der Rezeptpflicht entlassen werden soll. Der Minister hat dazu gesagt, dass diese Empfehlung geprüft wird. Jetzt wird aber erst einmal die Entscheidung der EU-Kommission zu diesem Thema abgewartet. Alle weiteren Schritte werden dann eben folgen.

Frage: An das Justizministerium zum Thema gesetzliche Betreuung: Aktuelle Zahlen zeigen, dass immer mehr Menschen einen juristischen Vormund brauchen. Es gibt Betreuer, die deutlich über 100 Menschen betreuen. Nicht wenige Experten halten das für deutlich zu viel, um noch eine qualitativ ausreichende Betreuung zu gewährleisten. Ist es im Justizministerium Thema, wie man da die Qualität gewährleisten kann? Denkt man da vielleicht über Obergrenzen nach, wie viele Menschen ein Betreuer betreuen soll oder darf?

Scholz: Was eine noch tragfähige Anzahl an Fällen pro Betreuer ist, dürfte sich pauschal wahrscheinlich nur schwer sagen lassen; eine Zahlengrenze wird sich nicht abstrakt ziehen lassen können. Die jeweilige Kapazität des Betreuers hängt auch davon, ob und inwieweit ein Berufsbetreuer arbeitsteilig arbeitet, also ob er gegebenenfalls zusammen mit anderen Berufsbetreuern organisiert ist. Klar ist: Für eine Betreuung, die ihrer Verantwortung gerecht werden soll, bestehen jeweils Kapazitätsgrenzen. Diese dürften jedoch im Einzelfall wegen der doch recht unterschiedlichen Organisationsstrukturen erheblich variieren. Vor diesem Hintergrund ist keine gesetzliche Obergrenze geplant.

Was die Frage angeht, ob hohe Fallzahlen zulasten der Qualität gehen, so obliegt diese Beurteilung dieser Frage den Betreuungsgerichten im jeweiligen Einzelfall. Die Betreuungsbehörden müssen dem Gericht den jeweiligen Umfang der berufsmäßig geführten Betreuung mitteilen, und wenn die Zahl auffällig hoch ist, ist es Sache des Gerichts, dann die Geeignetheit des vorgeschlagenen Betreuers für eine weitere Betreuung zu beurteilen.

Zusatzfrage: Rechtspfleger kontrollieren ja die Betreuer beziehungsweise sollen sie zumindest kontrollieren. Auch hier ist die Situation aber so, dass ein Rechtspfleger oftmals über 1.000 Betreuer kontrollieren soll. Da fragt man sich dann auch als Laie, ob das überhaupt zu schaffen ist. Es gibt einige Richter, die sagen, dass diese Rechtspfleger damit auch ziemlich überlastet sind. Wie sehen Sie das?

Scholz: Ich bitte um Verständnis, dass ich Ihnen dazu keine Auskunft erteilen kann. Die Personalausstattung der Gerichte fällt in die Zuständigkeit der Länder, insofern kann ich Ihnen dazu nichts sagen.

Frage : An das Landwirtschaftsministerium: Gibt es Neuigkeiten in Sachen Vogelgrippe?

Teschke: Das kann ich erfolgreich verneinen: Nein, es gibt keine Neuigkeiten, der Sachstand ist unverändert.

Frage: An das Außenministerium: Wie bewertet die Bundesregierung das Gesetzesvorhaben der israelischen Regierung, Israel als jüdischen Nationalstaat festzulegen?

Schäfer: Es gibt dazu in der Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung einen Passus, den ich jetzt nicht dabeihabe, der aber nach meiner Erinnerung lautet: Wir sind für Israel als einen jüdischen und demokratischen Staat. Das ist die Richtlinie für die Politik dieser Bundesregierung.

Zusatzfrage: Nun würde dieses Gesetzesvorhaben zum Beispiel Arabisch als offizielle Amtssprache abschaffen. Das US State Department, also Ihre Kollegen in Amerika, haben den Gesetzentwurf kritisiert und haben gesagt: Wir erwarten, dass Israel an seinen demokratischen Prinzipien festhält. Auch der Präsident Israels, Herr Rivlin, hat das Gesetzesvorhaben abgelehnt. Ich habe jetzt nicht verstanden, ob Sie es ablehnen oder nicht.

Schäfer: Ich glaube, dass es zunächst einmal vernünftig ist, dass solche Fragen in der israelischen Innenpolitik besprochen und erörtert werden. Wenn sich aus diesen Debatten in der israelischen Innenpolitik entweder in Gesetzesform oder in anderer Form Entscheidungen ergeben, dann würde die Bundesregierung dazu vielleicht auch Stellung nehmen. Der Respekt vor der Souveränität anderer Staaten gebietet es aber, dass man sehr sorgfältig überlegt, bevor man sich in innenpolitische Debatte dieser Art einmischt.

Ganz grundsätzlich gilt - ich weiß nicht, ob Sie das von mir noch einmal wiederholt hören wollen, das können wir gern ausdiskutieren, weil wir das schon häufiger getan haben -, dass sich die Bundesregierung gemeinsam mit ihren Partnern wirklich intensivst dafür einsetzt, dass es in der nächsten Zeit gelingen kann, den Nahost-Friedensprozess wieder aufs Gleis zu bringen. Da ist es doch ganz klar, dass Faktoren, die sich innenpolitisch innerhalb Israels abspielen, ebenso eine wichtige Rolle spielen wie Faktoren innerhalb der Palästinenser - etwa das Verhältnis von Fatah und Hamas oder das Verhältnis des Westjordanlands mit Gaza. Natürlich verfolgen wir das alles mit allergrößter Aufmerksamkeit und auch mit einiger Sorge, und zwar einfach deshalb, weil der Status quo etwa im Verhältnis zwischen Gaza und Israel, der Stillstand der Verhandlungen über eine vernünftige Lösung für den Gazastreifen, der Stillstand im Nahost-Friedensprozess uns doch in große Sorge versetzen. Da gibt es einige Aktivitäten, die wir gemeinsam mit unseren britischen und französischen Partnern derzeit unternehmen, und wir führen auch Gespräche mit der US-amerikanischen Regierung, um Anreize dafür zu setzen, dass die beiden Parteien - die Palästinenser und die Israelis -, die das letztendlich entscheiden müssen, tatsächlich wieder an den Verhandlungstisch zurückkehren, um dann die von der Bundesregierung befürwortete Zwei-Staaten-Lösung umzusetzen. Sie wissen sicherlich, dass bei den Parametern für eine solche Zwei-Staaten-Lösung auch die Frage des Charakters des israelischen Staates eine ganz wichtige Rolle spielt.

Zusatzfrage: Sie hatten die europäischen Partner angesprochen. Nun sind EU-Sanktionen gegen Israel in Vorbereitung oder jedenfalls im Gespräch. Wann sind für Deutschland EU-Sanktionen gegen Israel denkbar?

Schäfer: Ich weiß von keinen Plänen in der Europäischen Union über Sanktionen gegen Israel, und die Bundesregierung beteiligt sich an solchen Debatten sicherlich nicht.

Frage: Herr Schäfer, erinnere ich mich falsch daran, dass sich die Bundesregierung auch vor diesem Gremium, als es in der Ukraine darum ging, der russischen Sprache den Status der zweiten Staatssprache zu entziehen, sehr wohl geäußert hat, und zwar sehr dezidiert?

Schäfer: Es ist möglich, dass Sie sich gut erinnern, ja.

Zusatzfrage: Sehen Sie darin keinen Widerspruch?

Schäfer: Ich habe Ihnen gesagt, was ich sagen wollte.

Frage: Herr Steinmeier hat vor ein paar Tagen ja mit Herrn Lieberman gesprochen. Kam dieses Thema dabei zur Sprache?

Schäfer: Herr Steinmeier ist am vorletzten Wochenende am Samstag und Sonntag im Nahen Osten gewesen. Er war am Samstag in Ramallah im Westjordanland zu Besuch und hat dort den palästinensischen Präsidenten Mahmud Abbas sowie den Ministerpräsidenten und auch den Außenminister der palästinensischen Gebiete getroffen. Er hat dann am Samstag und Sonntag seine Reise in Israel fortgesetzt. In Israel hat er den Staatspräsidenten Rivlin getroffen und er hat sich mit dem israelischen Ministerpräsidenten Netanjahu sowie mit einigen Angehörigen des israelischen Kabinetts getroffen. Sie können sich sicher sein, dass die Fragen, die wir hier jetzt diskutieren, selbstverständlich auch in all diesen Gesprächen mit den politischen Entscheidungsträgern in Israel auf der Agenda des Außenministers gewesen sind.

Zusatzfrage: Kam der Fakt zu Sprache, dass die Israelis die UN-Kommission zur Untersuchung des Gaza-Kriegs nicht ins Land gelassen haben, und wie bewertet die Bundesregierung das?

Schäfer: Jetzt machen Sie noch ein anderes Fass auf, aber ich glaube, zu diesem Thema habe ich an dieser Stelle vor einigen Wochen bereits Stellung bezogen und gesagt, dass die Bundesregierung es bedauert, dass diese Untersuchungskommission ihrer Arbeit nicht nachgehen kann und dass wir die Erwartung und den Wunsch haben, dass diese Kommission in aller Überparteilichkeit und aller Objektivität ihre Untersuchungen über den Verlauf des Gaza-Krieges vornehmen kann.

Frage : Herr Schäfer, gibt es eine Reaktion Ihres Hauses zu den anhaltenden Protesten und Unruhen in den Vereinigten Staaten im Zusammenhang mit dem Todesfall Michael Brown?

Schäfer: Auch da sind wir bei einer für ein anderes Partnerland Deutschlands, nämlich den Vereinigten Staaten, wichtigen Frage. Die Ereignisse von Ferguson und die Entwicklungen der letzten Tage haben wir natürlich sehr aufmerksam verfolgt. Ich glaube aber, es ist jetzt nicht an uns hier auf dieser Bank, Kommentare oder wohlfeile Ratschläge abzugeben. Wir sind sehr zuversichtlich, dass es der amerikanischen Regierung und allen anderen Verantwortungsträgern gelingt, die richtigen Botschaften zu senden und die richtigen Entscheidungen zu treffen, damit das, was erforderlich ist, nämlich ein friedliches Miteinander all derjenigen, die da zusammenleben, gelingen kann.

Frage: In der Koalitionsrunde gestern Abend waren ja auch die Flüchtlingspolitik und ihre Kosten ein Thema. Können Sie mir vielleicht eine Vorstellung davon vermitteln, was die Bundesregierung unter einem "substanziellen Vorschlag" versteht, den die Partei- und Fraktionschefs für den Bund als Angebot an die Kommune zugesagt haben?

StS Seibert: Wenn die Frage an mich geht, kann ich nur auf das verweisen - und Sie haben es ja offensichtlich gelesen, denn Sie zitieren wörtlich -, was als Einigung am Ende schriftlich im Raum stand, nämlich einen substanziellen Vorschlag zu machen. Ich kann diesen Vorschlag hier nicht quantifizieren; das wäre nicht meine Rolle und es ist auch nicht der Tag dafür.

Zusatzfrage: Herr Gabriel hatte ja eine Hausnummer in die Welt gesetzt, er sprach von 1 Milliarde Euro, die man den Kommunen anbieten müsse. Wäre das deutlich mehr als ein substanzieller Vorschlag oder ginge das in die richtige Richtung?

StS Seibert: Wenn die, die da gestern Abend zusammengesessen haben, eine konkrete Zahl hätten beschließen und da hineinschreiben wollen, dann hätten sie es getan.

Frage : Herr Dimroth, nachdem sich der Innenminister auch schon geäußert hat und gesagt hat, dass es möglicherweise schon länger im Gespräch ist, eine solche Hilfe zu geben: Wie sieht denn der Innenminister die Zahl 1 Milliarde Euro?

Dimroth: Ganz grundsätzlich ist dem, was hier jetzt mehrfach in Bezug auf den Verlauf des gestrigen Abends geäußert wurde, nichts hinzuzufügen. Dass Herr Gabriel jetzt eine Zahl in den Raum stellt, ist, glaube ich, derzeit nicht vonseiten des Innenministeriums zu kommentieren - insbesondere auch deswegen nicht, weil das ja nicht nur Zuständigkeitsbereiche und Belange unseres Hauses, sondern letztlich der gesamten Bundesregierung betrifft; denn dabei geht es ja auch um das Bund-Länder-Verhältnis insgesamt. Dazu laufen Gespräche auf verschiedenen Ebenen und dazu hat es auch schon hochrangige Gespräche gegeben. Da wäre es jetzt sicherlich nicht opportun, Zahlen, die hier ins Spiel gebracht werden, seitens des Innenministeriums zu kommentieren.

Zusatzfrage : Ich habe mich ja auch ausdrücklich nicht auf den gestrigen Abend bezogen, weil ich weiß, dass auf die Erklärung rekurriert wird. Ich glaube, in der nächsten Woche findet ein Treffen mit den Ministerpräsidenten statt. Wird es dort einen konkreten Vorschlag der Bundesregierung geben, der eine Zahl enthält?

Dimroth: Das Treffen der Ministerpräsidenten wird in der zweiten Dezemberwoche im Bundeskanzleramt stattfinden. Dem würde ich hier von unserer Seite aus auch nicht vorgreifen. Ich würde den Ball insoweit allerdings vielleicht noch einmal an Herrn Seibert zurückspielen, eben weil im Bundeskanzleramt eingeladen ist. Ich will Ihnen da aber gleich die Hoffnung nehmen - wie gesagt, da laufen Gespräche, und die laufen auf dieses Treffen zu. Insofern denke ich, dass dazu vorher - jedenfalls vonseiten des BMI - keine Bewertung abgegeben wird, sondern dieser Tag abgearbeitet wird, an dem die Zuständigen an einem Tisch sitzen, um dann ein vernünftiges Ergebnis zu beschließen.

Zusatzfrage : Jetzt möchte ich mir von Herrn Seibert die Hoffnung nehmen lassen.

StS Seibert: Die kann ich auch nicht wieder aufleben lassen, denn ich kann Ihnen hier nichts über die Tagesordnung des Treffens der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen der Länder sagen. Unabhängig von dem substanziellen Angebot möchte aber trotzdem noch einmal daran erinnern, dass natürlich bereits eine ganze Reihe von Maßnahmen ergriffen worden sind, um im Bereich Flüchtlinge und Asyl die Kommunen zu entlasten. Sie wissen, dass es da eine ganze Reihe von Maßnahmen gibt.

Um nur einige Punkte zu nennen, die bereits jetzt zugunsten der zugegebenermaßen teilweise in schwierigen Situationen befindlichen Kommunen gehen: Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat den Kommunen freie Gebäude und Grundstücke angeboten. Wir haben dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zusätzliche Planstellen zugewiesen, im Haushalt für 2015 sind 350 solcher Stellen ausgewiesen, damit Anträge schneller bearbeitet werden können. Mit der geplanten Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes werden wir die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen. Das ist ein Gesetz, das Länder und Kommunen 2015 um 31 Millionen Euro und ab 2016 dann um eine noch höhere Summe entlasten wird.

Schäfer: Ich würde gern noch einen Satz zu der kleinen Diskussion über Israel hinzufügen, nur damit das nicht bei irgendjemandem missverstanden wird - und das sage ich, ohne mich damit für das Auswärtige Amt ausdrücklich in die innenpolitischen Verhältnisse in Israel einmischen zu müssen -: Selbstverständlich wünschen wir uns und erwarten wir auch, dass in der Region des Nahen und Mittleren Ostens die Rechte von ethnischen, religiösen und anderen gesellschaftlichen Minderheiten beachtet werden und die Einhaltung dieser Rechte gewährleistet wird. Es ist ja eines der großen Probleme der Region, dass das in vielen Staaten der Region nicht wirklich gelingt; das sehen wir zurzeit zum Beispiel im Irak. Das gilt natürlich für alle Staaten, und damit ist ausdrücklich auch Israel gemeint.

Frage: Herr Schäfer, könnten Sie kurz aus deutscher Sicht erläutern, warum der Streit um das iranische Atomprogramm jetzt nicht geschlichtet werden konnte?

Schäfer: Wie viel Zeit geben Sie mir dafür?

Zusatz: Soviel Sie wollen.

Schäfer: Ich war in Wien dabei. Da hat es ganz intensive Gespräche gegeben, zunächst auf der hohen Beamten- und Arbeitsebene und dann auch unter Beteiligung aller sieben Minister und Frau Ashton, der ehemaligen Hohen Beauftragten, die das ja im Namen der E3+3 managt. Um es kurz zu machen und ohne auf allzu viele Details einzugehen: Das waren unter dem Strich ziemlich konstruktive Gespräche, die am Ende eines langen Jahres der Iran-Verhandlungen gezeigt haben, dass eine Lösung möglich ist, dass aber eine Lösung an diesem Wochenende noch nicht möglich war; denn die Verhandlungspositionen der beiden Seiten haben sich zwar angenähert, aber noch nicht genug, um in Wien am Montag den Sack zumachen zu können. Deshalb war es das gemeinsame Urteil der E3+3 und des Iran in der Abschlussbesprechung der Außenminister am Montagmittag, dass es den Versuch lohnt, sich noch eine kurze weitere Frist für die Aushandlung eines umfassenden Abkommens zu geben. Alle Außenminister waren gleichzeitig der Meinung, dass man dafür ein wirklich enges Zeitfenster festlegen kann. In den Medien geht das ein bisschen durcheinander, deshalb erläutere ich es in diesem Punkt vielleicht noch einmal etwas eindeutiger.

Die Außenminister haben sich darauf geeinigt, dass sie bis in den März hinein ein politisches Rahmenabkommen aushandeln wollen. Das sind aus jetziger Sicht nicht mehr als vier Monate. Sie haben sich auch darauf geeinigt, dass die politischen Direktoren bereits im Dezember die Verhandlungen fortsetzen werden, das heißt, es gibt im Grunde keine Verhandlungspause. Man hat also vier Monate, um ein politisches Rahmendokument zu erarbeiten, das alle entscheidenden Parameter zur Frage der Anreicherung, zur Frage von Fordo, zur Frage von Arak, zur Frage der Sequenzierung, zur Frage der Aufhebung und Suspendierung der internationalen Sanktionen gegen den Iran und zu einigen anderen Fragen beinhaltet.

Der Zeitrahmen bis Juni soll dann dem Zweck dienen, all diese politischen Vereinbarungen technisch - nuklearphysikalisch und in vielen anderen technischen Fragen - so umzusetzen, dass dann am Ende dieser Frist ein Abkommen steht, unter das die E3+3 und der Iran ihre Unterschrift setzen können, um damit einen dann inzwischen ein Dutzend Jahre laufenden wirklich hochgefährlichen und brenzligen Konflikt im Mittleren Osten der Vergangenheit angehören zu lassen. Dafür gibt es keine Garantien, aber es gab die Zuversicht aller sieben anwesenden Außenminister, dass das gelingen kann. Deshalb haben alle gemeinsam entschieden, das jetzt weiter zu betreiben.

Zusatzfrage: Ich habe noch eine grundsätzliche Frage in diesem Zusammenhang: Der Außenminister ist ja ein Freund einer atomwaffenfreien Welt. Was tut die Bundesregierung denn für atomwaffenfreie Welt?

Schäfer: Wir sind uns da mit dem amerikanischen Präsidenten und vielen anderen Partnern in der Welt einig, dass das langfristige Ziel unserer Abrüstungspolitik "Global Zero" ist, also eine Welt ohne Atomwaffen. Das wird uns nicht von heute auf morgen gelingen und das wird uns sicherlich auch nicht bis zum Ende des Jahres gelingen. Entscheidend ist aber, dass es eine möglichst große Zahl von Staaten gibt - einschließlich derer, die Atomwaffen besitzen -, die sich grundsätzlich zu diesem Ziel bekennen und dann Schritte in diese Richtung einleiten. Auf diesem Weg gibt es im nächsten Jahr eine wichtige Wegmarke, nämlich Verhandlungen über die Fortsetzung des Nonproliferationsvertrages, die, glaube ich, irgendwann im Frühjahr stattfinden. Die Bundesregierung wird sich in diesen Prozess, so wie sie es auch in der Vergangenheit getan hat, mit großem Engagement einbringen, weil sie der Überzeugung ist, dass eine Welt ohne Atomwaffen eine sicherere Welt wäre.

Frage: Das Finanzministerium hat in der vergangenen Woche - ich glaube, am 19. November - zwei Erlasse veröffentlicht, die Unternehmen verschiedener Branchen von der Pflicht befreien, Aufzeichnungen über den Anfang und das Ende der täglichen Arbeitszeiten zu erstellen. Dazu habe ich zwei Fragen.

Erstens. Ist es dem Ministerium bewusst, dass es mit dieser Regelung sehr tief in die Rechte der Betriebsräte und auch in den Regelungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes eingreift, weil Betriebsräte stets dann, wenn tatsächlich Aufzeichnungen stattfinden, Informationsrechte und auch sehr weitgehende Mitbestellungsrechte haben, aber dann, wenn es keine Aufzeichnungen gibt, diese Rechte nach der Rechtsprechung nicht haben?

Zweitens. Ist in die Erstellung dieser beiden Erlasse eigentlich das Arbeitsministerium einbezogen worden? Weiterhin: Welche interessierten Wirtschaftskreise sind damit befasst worden?

Kothé: Es ist richtig, in der letzten Woche ging es im Kabinett um zwei Verordnungen, die der Kontrolle des Mindestlohnes gelten. Eine entsprechende Vorschrift ist in dem Gesetz enthalten. Die Kontrolle des Mindestlohns ist eine Aufgabe, deren Wahrnehmung der Zollverwaltung übertragen wurde; von daher waren wir fachlich zuständig, die Umsetzung vorzunehmen. Selbstverständlich ist das - das wird die Kollegin bestätigen - in enger Abstimmung mit dem Arbeitsministerium erfolgt. Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist, die Ausgestaltung dieser Kontrollmechanismen durch die Zollverwaltung im Detail zu regeln. Selbstverständlich ist das in Übereinstimmung mit geltendem Recht erfolgt.

Vors. Welty: Möchte das Arbeitsministerium ergänzen?

Schneider: Ich kann eigentlich nur bestätigen, dass wir in enger Absprache beteiligt waren.

Zusatzfrage: Ich möchte auf den ersten Teil meiner Frage zurückkommen - das richtet sich an beide Ministerien -: Ist Ihnen bewusst, dass Sie damit sehr tief in die bestehenden betriebsverfassungsmäßigen Rechte der Betriebsräte eingreifen, und zwar zulasten der Betriebsräte?

Schneider: Wie die Kollegin schon sagte, können Sie sich sicher sein, dass wir natürlich alle Mitbestimmungsrechte respektieren und dass diese auch durch diese Verordnung eingehalten werden. Mehr können wir Ihnen dazu nicht sagen.

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 26. November 2014
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2014/11/2014-11-26-regpk.html;jsessionid=E444FC31DA76FB927515A48A61C50F4B.s1t1
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. November 2014