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PRESSEKONFERENZ/903: Regierungspressekonferenz vom 3. Dezember 2014 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 3. Dezember 2014
Regierungspressekonferenz vom 3. Dezember 2014

Themen: Personalie, Kabinettssitzung (Fortschrittsbericht Energiewende, Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz, Weiterentwicklung des EEG-Ausgleichsmechanismus, Aktionsprogramm Klimaschutz 2020, Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung, 11. Menschenrechtsbericht der Bundesregierung, Bericht der Bundesregierung "Die deutsche Position für die Verhandlungen über die Post-2015-Agenda für nachhaltige Entwicklung"), mögliche posthume Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Tugçe Albayrak, Demonstrationen des Bündnisses "Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes", Störung im ukrainischen Kernkraftwerk Saporoschje, Afghanistan-Mandat, Investitionsvorhaben Deutschlands und Frankreichs, Gaspipeline-Projekt South Stream, steuerliche Anrechenbarkeit von Handwerkerrechnungen, europäisch-kanadisches Freihandelsabkommen, finanzielle Situation Griechenlands

Sprecher: StS Seibert, Kothé (BMF), Weißgerber (BMF), Dimroth (BMI), Fichtner (BMUB), Chebli (AA), Gerhartz (BMVg), Toschev (BMWi)



Vorsitzender Wefers eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Kothé: Ich habe heute Herrn Weißgerber mitgebracht, der vor zwei Wochen bei uns angefangen hat und sich Ihnen jetzt kurz vorstellen möchte.

Weissgerber: Vielen Dank für die Gelegenheit, mich vorzustellen. Mein Name ist Jürg Weißgerber. Ich bin im Bundesfinanzministerium für die Themen Haushalt, Steuern und Bund-Länder-Finanzbeziehungen zuständig. Ich bin seit sechs Jahren im BMF tätig, war vorher in der Abteilung V für föderale Finanzbeziehungen und zuletzt drei Jahre lang im Referat für Strategie und Planung. Auf gute Zusammenarbeit!

Vorsitzender Wefers: Vielen Dank, Herr Weißgerber. Die gute Zusammenarbeit wünsche ich uns und auch Ihnen. In Bezug auf das Stichwort "Bund-Länder-Finanzbeziehungen" bin ich mir sicher, dass wir ein ereignisreiches Jahr mit Ihnen vor uns haben.

Herr Seibert berichtet uns nun aus dem Kabinett. Wir hatten schon eine sehr umfangreiche Unterrichtung zum Thema Energie und Klimaschutz von den Ressortministern. Aber es gab ja dieses und auch noch weitere Themen.

StS Seibert: Ich möchte der guten Übung und auch der Chronistenpflicht halber nur kurz auf die Themen Energie- und Klimapolitik eingehen. Draußen läuft ja noch die Presseunterrichtung. Im Kabinett gab es den ersten Fortschrittsbericht Energiewende. Das ist ein Bericht, der auf mehrjähriger Datenbasis jeweils den Stand der Energiewende dokumentiert.

Ich möchte die Ergebnisse so zusammenfassen: Deutschland liegt beim Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor auf Zielkurs. Die erneuerbaren Energien sind bereits jetzt zum wichtigsten Stromerzeuger in Deutschland geworden. Wir haben es in den vergangenen Jahren geschafft, den Energieverbrauch vom Wirtschaftswachstum sichtbar zu entkoppeln. Unsere Stromversorgung zählt zu den sichersten auf der Welt.

Außerdem kann man diesem Bericht sehr klar entnehmen, wie die Energiewende unsere Wettbewerbsfähigkeit stärkt. Die Investitionen im Rahmen der Energiewende sind weiterhin auf einem hohen Niveau. Die erneuerbaren Energien und der Bereich Energieeffizienz senken die Importe fossiler Energieträger. Diese Einsparungen machen volkswirtschaftliche Impulse an anderer Stelle möglich. Deutschland ist im Übrigen weltweit einer der führenden Exporteure innovativer Energietechnologie.

Wie Sie wissen, ist die zweite Säule der Energiewende - neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien - die Energieeffizienz. Das ist eine wichtige Säule, damit wir den erfolgreichen Umbau der Energieversorgung schaffen, vor allem auch unter dem Aspekt der Versorgungssicherheit.

Die bisherigen Fortschritte bei und Maßnahmen für Energieeinsparungen sind noch nicht ausreichend, um die nationalen Effizienzziele, die wir uns gesetzt haben, zu erreichen. Daher wurde heute ebenfalls der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz beschlossen, der für diese Legislaturperiode die Ziele und Maßnahmen beschreibt. Das sind zahlreiche kurzfristige Maßnahmen: die Erhöhung des Fördervolumens für die Gebäudesanierung, die steuerliche Förderung von Effizienzmaßnahmen, weitere Verbesserungen der Energieberatung usw.

Des Weiteren hat das Kabinett noch einen Verordnungsentwurf zur Weiterentwicklung des EEG-Ausgleichsmechanismus beschlossen. Dabei geht es um die Ermittlung und Erhebung der EEG-Umlage für Unternehmen. Das ist ein eher technischer Vorgang.

Das Bundeskabinett hat das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 beschlossen. Unser Ziel ist es, die Treibhausgasemissionen, gemessen am Stand von 1990, bis 2020 um mindestens 40 Prozent zu senken. Die aktuellen Projektionen gehen davon aus, dass wir diese 40-Prozent-Senkung durch die Maßnahmen, die wir schon beschlossen und umgesetzt haben, nicht ganz schaffen, sondern dass da eine Lücke von 5 bis 8 Prozentpunkten bliebe. Deswegen jetzt dieser Aktionsplan. Die Maßnahmen, die darin stehen und heute beschlossen worden sind, sollten diese Lücke schließen und dafür sorgen, dass wir die klimapolitischen Zielvorgaben bis 2020 einhalten. Das sind Maßnahmen, die zusätzliche Anstrengungen aller Sektoren nötig machen.

Es wird so berechnet, dass mit dem Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 insgesamt zwischen 62 und 78 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente weniger ausgestoßen werden, also eine Minderung in dieser Größenordnung. Der Beschluss heute ist ein wichtiges Signal für die derzeit in Lima in Peru stattfindende internationale Klimakonferenz und für die weiteren Verhandlungen im kommenden Jahr. Sie wissen, im Dezember 2015 soll es in Paris gelingen, ein internationales Klimaschutzabkommen, das dem Kyoto-Protokoll nachfolgt, zu beschließen. Wir glauben, dass wir damit ein international wichtiges Signal gesetzt haben.

Die Bundesregierung hat heute wichtige migrationspolitische Vorhaben im Kabinett beraten und beschlossen. Sie will das Bleiberecht sowie das Ausweisungs- und Abschiebungsrecht reformieren. Ein entsprechender Gesetzentwurf ist heute beschlossen worden. Das sind Vorhaben auch aus dem Koalitionsvertrag.

Zwei Ziele verbinden sich mit diesem Gesetz: Einerseits wollen wir damit die Rechtsstellung derjenigen stärken, die schon jetzt ohne rechtmäßigen Aufenthalt hier bei uns leben, die anerkennenswerte, nachhaltige Integrationsleistungen erbracht haben oder die schutzbedürftig sind. Andererseits ist der Gesetzentwurf auch darauf ausgerichtet, verstärkt den Aufenthalt von Personen wieder zu beenden, wenn das Personen sind, denen unter keinem Gesichtspunkt ein Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland zusteht. Ihre Ausreisepflicht soll dann, gegebenenfalls auch zwangsweise, durchgesetzt werden.

In Bezug auf Verbesserungen im Bleiberecht gilt Folgendes: Es wird eine alters- und stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung geschaffen, um nachhaltige Integrationsleistungen von Ausländern anzuerkennen, indem man ihnen einen Aufenthaltstitel zuerkennt, zuerteilt. Dafür gelten folgende Bedingungen: Es muss ein achtjähriger Aufenthalt vorliegen. Bei Familien mit minderjährigen Kindern gilt das schon nach sechs Jahren Aufenthalt. Dann soll ein Bleiberecht gewährt werden. Unter anderem gilt aber auch die Bedingung, dass der Lebensunterhalt überwiegend gesichert sein muss, dass hinreichende mündliche Deutschkenntnisse vorliegen und dass keine erheblichen Straftaten hier verübt worden sind. Für gut integrierte jugendliche oder heranwachsende Ausländer sollen die Möglichkeiten, ihnen einen legalen Aufenthalt zu gewähren, weiter verbessert werden.

Wir wollen das Aufenthaltsrecht auch für Menschen verbessern, die Opfer von Menschenhandel geworden sind. Wir wollen sogenannten Resettlement-Flüchtlingen - besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen - eine dauerhafte Lebensperspektive hier in Deutschland bieten.

Für die andere Seite der Medaille, zu den Änderungen im Bereich der Aufenthaltsbeendigung, gilt Folgendes: Das Ausweisungsrecht wird grundlegend neu geordnet. Künftig erfolgt die Ausweisung als Ergebnis einer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls durchgeführten Abwägung von Bleibe- und Ausweisungsinteressen. Diese Abwägung ist gerichtlich voll überprüfbar. Sie führt damit auch schneller zu Rechtssicherheit.

Der Gesetzentwurf bringt stärker als bisher zum Ausdruck, dass die Bekämpfung von extremistischen oder terrorismusrelevanten Strömungen auch mit den Mitteln des Ausländerrechts erfolgen kann.

Vollzugshemmnisse bei der Aufenthaltsbeendigung werden beseitigt. Die Regelungen zum Einreise- und Aufenthaltsverbot werden an die höchstrichterliche Rechtsprechung angepasst.

Auch wird es eine neue Möglichkeit geben, Einreiseverbote zu verhängen, zum Beispiel gegenüber Asylbewerbern aus sicheren Herkunftsstaaten, sofern deren Asylanträge rechtskräftig als offensichtlich unbegründet abgelehnt worden sind.

Völlig unabhängig von den Fragen des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung noch ein weiterer Beschluss: Es wird eine neue Möglichkeit für ausländische Fachkräfte geschaffen, hier in Deutschland eine sogenannte Anpassungsqualifizierung vorzunehmen, damit ihr beruflicher Abschluss, den sie im Ausland erworben haben, hier anerkannt werden kann und sie hier in Deutschland eine Erwerbstätigkeit aufnehmen können.

Ferner hat sich das Bundeskabinett mit dem 11. Menschenrechtsbericht der Bundesregierung befasst. Dieser Bericht stellt, wie auch die Vorgänger, die thematischen Schwerpunkte unserer Menschenrechtspolitik sowohl innen- als auch außenpolitisch dar; denn - das haben wir hier schon oft dargelegt - Menschenrechtspolitik ist für uns eine Querschnittsaufgabe, die alle Ressorts betreffen kann. Der Bericht beleuchtet besonders die weltweit verbreitete Diskriminierung und auch die Gewalt gegen das weibliche Geschlecht. Ein Schwerpunkt des Berichts ist das Problem der weiblichen Genitalverstümmelung, die eine der schwersten Menschenrechtsverletzungen ist. Die Bundesregierung setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass die Praxis der weiblichen Genitalverstümmelung innerhalb und außerhalb Deutschlands beseitigt wird.

Der Aktionsplan Menschenrechte, der auch ein Teil dieses Berichts ist, stellt für die nächsten zwei Jahre, nämlich von März 2014 bis Frühjahr 2016, die Prioritäten der Bundesregierung auf dem Gebiet der Menschenrechtspolitik dar, national wie international. Wir zeigen in diesem Bericht die Entwicklung in Bezug auf die Menschenrechte in über 70 ausgewählten Staaten weltweit wie auch die Maßnahmen, die die Bundesregierung und die Europäische Union auf diesem Gebiet treffen, um die Menschenrechte in diesen Ländern zu fördern.

Deutschland ist derzeit Mitglied im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen und verfolgt dort aktiv die Politik, die der Menschenrechtsbericht beschreibt. Ab dem 1. Januar wird Deutschland - ich muss sagen: vorbehaltlich einer formalen Zustimmung, die nächste Woche gegeben werden soll - für ein Jahr den Vorsitz im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen stellen. Das ist, wenn es so kommt, aus unserer Sicht auch ein Zeichen des großen Vertrauens, den Deutschland in Menschenrechtsfragen genießt.

Der letzte Punkt, den ich Ihnen aus dem Kabinett vortragen möchte, ist der Bericht der Bundesregierung "Die deutsche Position für die Verhandlungen über die Post-2015-Agenda für nachhaltige Entwicklung". Sie wissen, das ist vielleicht derzeit der wichtigste Prozess, der bei den Vereinten Nationen im Bereich der nachhaltigen Entwicklung läuft. Die für alle Staaten geltende Post-2015-Agenda für nachhaltige Entwicklung soll im September des nächsten Jahres auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs beschlossen werden. Die Agenda soll sowohl ökonomisch als auch ökologisch und sozial die Dimensionen nachhaltiger Entwicklung berücksichtigen.

Die Bundesregierung hat in diesem Bericht klar aufgeschrieben, was ihre Haltung dabei ist. Was uns leitet, sind die Ziele, die ich Ihnen kurz beschreiben möchte: Wir wollen, dass extreme Armut und Hunger weltweit vollständig beseitigt werden und dass ein würdevolles Leben für alle ermöglicht wird. Das ist natürlich ein Fernziel. Aber diesem Ziel wollen wir entgegenarbeiten. Wir wollen, dass natürliche Ressourcen geschützt werden und dass ihre nachhaltige Nutzung sichergestellt wird. Wir wollen, dass menschenwürdige Beschäftigung und angemessenes Einkommen geschaffen werden, und zwar durch umweltverträgliches Wachstum. Wir wollen, dass gute Regierungsführung gestärkt, die Gleichstellung der Geschlechter gefördert, Menschenrechte geschützt und Frieden gesichert wird. - Das alles können Sie dem Bericht über die deutsche Position entnehmen.

So weit erst einmal von mir.

Frage: Heute wird die Studentin Tugçe Albayrak beerdigt. Es gibt Überlegungen, ihr posthum das Bundesverdienstkreuz zu verleihen. Der Bundespräsident prüft das gerade. Gab es auch darüber heute Gespräche, oder gibt es dazu eine Position der Bundesregierung?

StS Seibert: Nein, im Kabinett war das kein Thema. Das ist ja auch eine Angelegenheit des Bundespräsidenten, wobei die Bundesregierung und sicherlich auch die Bundeskanzlerin große Sympathie für die Gedanken haben, die der Bundespräsident dazu geäußert hat. Auch der hessische Ministerpräsident hat ja vor einigen Tagen in diese Richtung gesprochen.

Lohse: Herr Dimroth, es hat jetzt wiederholt Demonstrationen - heute auch vielfach berichtet -, ausgehend von Dresden auch in anderen Städten, des Bündnisses "Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes" gegeben. Wird das aus der Sicht des Innenministeriums als mehrere lokale Bedrohungen gesehen oder als etwas, das auch organisatorisch in einem größeren Zusammenhang steht?

Dimroth: Wir beobachten das Demonstrationsgeschehen, von dem Sie sprechen, insgesamt mit großer Aufmerksamkeit. Wir sehen die Verantwortung für die von Ihnen angesprochenen Fragen aber zunächst hauptsächlich bei den verantwortlichen Behörden in den Ländern.

Selbstverständlich wird auch im Bund sehr genau geschaut, ob ganz grundsätzlich bestimmte Strukturen erkennbar sind, die hinter diesen Demonstrationen stattfinden. Dazu hat sich der Innenminister schon mehrfach geäußert. Jeder, der sich in Deutschland friedlich zusammentut, um seine Meinung zu äußern, kann und soll dies selbstverständlich auf der Grundlage des Grundgesetzes tun, auch wenn im Einzelfall die eine oder andere geäußerte Meinung vielleicht nicht der eigenen entspricht.

Im Übrigen - insofern wird aus dem Mittelbaren dann vielleicht doch schon fast wieder etwas Unmittelbareres - hat der Bundesinnenminister immer wieder ausgeführt, dass mit den migrationspolitischen Maßnahmen, die mit dem Gesetz zur Einstufung von drei Westbalkanstaaten zu sogenannten sicheren Herkunftsstaaten und mit dem Gesetz, das heute vom Kabinett beschlossen wurden, ein ganz wichtiger Beitrag für mehr Klarheit und Gerechtigkeit in der Flüchtlingspolitik in Deutschland geleistet wird. Damit wird auch ein wichtiger Beitrag für die Akzeptanz in der Gesellschaft für die Aufnahme von wirklich schutzbedürftigen Menschen in Deutschland geleistet.

Frage (zum Ausweisungsrecht): Herr Dimroth, in welchen Fällen sieht der Gesetzentwurf eine Abschiebung vor, konkret: bei welchen Straftaten? Gibt es auch Grenzen, zum Beispiel dass Migranten, die weniger als 15 Jahre in Deutschland leben und Straftaten begangen haben, abgeschoben werden und dass Migranten, die schon länger als 15 Jahre in Deutschland leben, nicht abgeschoben werden dürfen?

Dimroth: Der Entwurf regelt das Ausweisungsrecht insgesamt systematisch insoweit neu, als in Abkehr von der bisherigen Rechtslage nicht mehr sogenannte Ist-, Kann- und Sollausweisungstatbestände festgeschrieben werden, sondern ganz grundsätzlich gilt, dass das Bleibeinteresse des betroffenen Ausländers gegen das Ausweisungsinteresse der Öffentlichkeit abgewogen werden muss. Diese behördliche Entscheidung ist, wie es Herr Seibert schon ausgeführt hat, selbstverständlich im weiteren Verfahren vollständig gerichtlich überprüfbar.

Der Gesetzentwurf sieht aber sogenannte Regelbeispiele vor, in denen regelmäßig davon auszugehen ist, dass das Ausweisungsinteresse besonders schwer wiegt. Ein solches Regelbeispiel ist beispielsweise dann erfüllt, wenn der betroffene Ausländer wegen mehrerer vorsätzlichen Straftaten oder einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren verurteilt wurde. Auch in diesem Fall gilt aber, dass das Ausweisungsinteresse, das, gesetzlich festgeschrieben, besonders schwer wiegt, gegen das Bleibeinteresse des Betroffenen, beispielsweise aufgrund seiner familiären Situation, abzuwägen ist. Das ist kein Automatismus, sondern eine Abwägungsentscheidung.

Frage: Ich weiß jetzt nicht, ob das Thema schon auf der vorherigen Pressekonferenz mit Frau Hendricks angesprochen worden ist. Aber wer immer sich zuständig fühlt: Es gab offenbar einen Atomunfall in der Ukraine, dessen Ausmaß noch relativ unklar ist. Mich würde der Kenntnisstand der Bundesregierung interessieren. Ich möchte zudem wissen, ob irgendwelche Erkenntnisse über Auswirkungen, Replikationen auch auf Zentraleuropa vorliegen.

Fichtner: Die Ministerin ist vor einer halben Stunde danach gefragt worden. Da lagen uns noch keine Erkenntnisse vor. Inzwischen liegt uns ein Bericht der Gesellschaft für Reaktorsicherheit vor. Wir haben einen Kontaktmann in Kiew, der uns mitteilt, was er von der ukrainischen Aufsichtsbehörde gehört hat. Das ist Folgendes:

Demnach hat es im Kernkraftwerk Saporoschje vor einigen Tagen einen Brand im nicht nuklearen Teil der Anlage gegeben. Daraufhin sei die Anlage am 28. November vom Betreiber abgefahren worden. Einen Atomunfall gebe es nicht. Entsprechende Meldungen beruhten offenbar auf Missverständnissen.

Das ist das, was mir ganz aktuell vorliegt.

Zusatzfrage: Nachdem sich der ukrainische Premierminister und wohl auch der Energieminister heute geäußert haben: Hat die Bundesregierung direkt Kontakte zu Regierungsstellen in der Ukraine aufgenommen? Denn das, was ich da von Ihnen höre, hört sich so an, als wäre das eine eher minore Geschichte aus der jüngeren Vergangenheit. Das lässt bei mir die Frage offen: Weshalb stellt sich ein Ministerpräsident heute hin, verkündet das und sagt, er habe seinen Energieminister angewiesen, nähere Informationen zu hören? Haben Sie versucht, noch zusätzliche Quellen in der Regierung anzuzapfen?

Fichtner: Wir sind momentan natürlich auf allen Kanälen dabei, nähere Informationen zu sammeln. Aber auf diese Frage kann ich Ihnen leider keine Antwort geben.

Frage: Herr Fichter, verlassen Sie sich einfach auf die Äußerungen der ukrainischen Seite, oder gibt es auch irgendwelche Pläne, ein Inspektionsteam in die Ukraine zu schicken, um sich das Atomkraftwerk näher anzuschauen?

Fichtner: Diese Nachricht ist eine halbe Stunde alt. Ich habe Ihnen gerade gesagt, was mir bisher vorliegt. Ich weiß jetzt von keinen weiteren Plänen, die in der letzten halben Stunde entstanden sein sollen. Das hätte ich vielleicht auch nicht mitbekommen.

Frage: Ich möchte das Auswärtige Amt fragen, ob es dazu schon irgendwelche Erkenntnisse gibt, ob es einen Krisenstab gibt, ob man versucht hat, über die Botschaft in der Ukraine weitere Informationen zu bekommen.

Chebli: Ich habe dem, was der Kollege gesagt hat, nichts hinzuzufügen. Der Vorfall ist wirklich erst vor einer halben Stunde - -

Zusatz: Vor anderthalb Stunden.

Chebli: Gut, vor anderthalb Stunden. Wir haben sofort Kontakt zu den zuständigen Stellen aufgenommen. Das hat jeder im Rahmen seiner Zuständigkeiten getan. Ich habe bis dato keinen Rücklauf bekommen.

Frage: Herr Gerhartz, zum Afghanistan-Mandat: Ich habe schon vor ein paar Tagen einmal nachgefragt. Dabei geht es um die Ausbildung der afghanischen Sicherheitskräfte. Meine Frage ist: Weiß man inzwischen, wie das Ganze im kommenden Jahr ablaufen soll? Findet das alles im Camp in Masar-e-Scharif beziehungsweise in Kabul statt? Findet das auch in afghanischen Sicherheitseinrichtungen statt? Gehen deutsche Ausbilder mit afghanischen Soldaten ins Feld usw.? Ist das inzwischen schon konkreter ausgeplant? Ich frage das im Hinblick auf die Befassung des Bundestags zum Ende dieser Woche.

Gerhartz: Vom Grundsatz her ist, wenn wir über Ausbildung sprechen, die Unterscheidung wichtig, dass wir bei ISAF mehr den einzelnen Soldaten oder auch die Polizei ausgebildet haben und dass das jetzt bei der Mission "Resolute Support" mehr eine Ausbildung in Prozess und Verfahren ist. Beispiel: Wenn wir vorher den Logistiker ausgebildet haben, wie er grundsätzlich den Wareneingang und -ausgang verzeichnet, dann ist es jetzt auf höherer Ebene eine Vermittlung: Wie muss man einen so großen Truppenverband versorgen? Welche Planungen, auch Finanzplanungen, muss man anstellen, damit man weiß, dass man in zwei Jahren das hat, was man haben möchte etc.? Das sind jetzt mehr die Verfahren und Prozesse.

Sicherlich findet das auch direkt bei den afghanischen Streitkräften statt. Das ist nicht alles ausschließlich im Lager in Masar-e-Scharif. Die Afghanen sind insbesondere auch in dem benachbarten Lager, im Camp Schahin, tätig. Dort wird sicherlich ein Fokus der Ausbildung sein. Wenn Sie damit meinen, mit ins Feld zu gehen und sich an Kampfeinsätzen zu beteiligen, dann kann ich Ihnen sagen, dass das damit nicht gemeint ist, sondern Schwerpunkt ist in den afghanischen Einrichtungen.

Zusatzfrage: Das bezieht sich auch auf die Ausbildung der afghanischen Spezialkräfte?

Gerhartz: Die afghanischen Streitkräfte werden von uns in allen Belangen beraten. Das ist natürlich vorwiegend auch in ihren Kommandostäben der Fall.

Zusatzfrage : Sie sagten jetzt, das finde eher auf institutioneller oder auf übergeordneter Ebene statt - Finanzplanung usw. -: Bezieht sich das auch auf die Ausbildung der Spezialkräfte, die ja im Mandatstext ausdrücklich erwähnt werden, oder geht es da tatsächlich auch um konkrete militärische Einsatzausbildung des Soldaten, der Vorgesetzten? Den Einsätzen von Spezialkräften haftet ja immer eine besondere Aura an. Insofern: Hat das etwas mit konkreten Kampfeinsätzen zu tun oder geschieht auch das sozusagen nur außerhalb?

Gerhartz: Ich kann mich da nur wiederholen: Die Ausbildung wird sich vorwiegend bei den Verfahren und Prozessen der afghanischen Streitkräfte stattfinden.

Zusatzfrage: Und "vorwiegend" heißt?

Gerhartz: Vorwiegend.

Frage: An das Finanz- und das Wirtschaftsministerium: Ich habe noch Klärungsbedarf nach dem deutsch-französischen Treffen, das es gestern gegeben hat, und zwar im Hinblick auf die angekündigte Liste von Leuchtturmprojekten, die in wenigen Tagen vorliegen soll. Wie muss ich mir das vorstellen? Wird das eine Liste sein, in der konkrete Investitionsprojekte mit konkreten Investitionshöhen und konkreten beteiligten Unternehmen angesprochen werden, oder geht es dabei eher um Projekte, die sich auf der Ebene von Regelungen, Regulierungen oder Ähnlichem bewegen?

Zweitens. Nehmen die beiden Länder für diese Projekte, so es sich um konkrete Investitionen handelt, noch einmal zusätzlich Geld in die Hand, oder will man das aus dem großen Topf von 315 Milliarden Euro für Europa, den Juncker angekündigt hat, finanzieren?

Kothé: Vielleicht sage zuerst ich etwas dazu: Die beiden Minister haben ja gestern in der Pressekonferenz gesagt, dass es jetzt darum geht, solche Projekte zu identifizieren. Dabei geht es natürlich erst einmal darum, geeignete Bereiche zu benennen. In welcher Art der Konkretisierung diese Projekte dann dargestellt werden - etwa in Form einer Liste -, werden wir dann sehen. Wichtig ist eben, dass wir schnell Bereiche identifizieren, in denen solche Projekte dann auch rasch umgesetzt werden können. Das haben die beiden Minister ja gestern auch noch einmal so bekräftigt.

Zu Ihrer zweiten Frage zur Finanzierung der Investitionen aus dem Juncker-Paket: Diesbezüglich haben wir wiederholt darauf hingewiesen, dass im Augenblick die Frage der Finanzierung dieser Investitionsprojekte - das schließt sich an Ihre erste Frage an - nicht die vorrangige Frage ist. Dieses Paket ist jetzt erst einmal finanziert - wobei nicht ausgeschlossen ist, dass man in einem weiteren Schritt, wenn es ganz viele konkrete Projekte geben sollte, die noch zu finanzieren sind, weitersehen müsste. Fürs Erste ist diese Juncker-Initiative jedenfalls finanziert.

Toschev: Frau Kothé hat es genau richtig beschrieben. Die Minister haben die Juncker-Initiative gestern ja begrüßt, und Minister Gabriel hat gesagt, dass es natürlich gut ist, das so konkret wie möglich zu gestalten. Dazu wollen die beiden Partner Vorschläge machen. Er hat Bereiche dafür skizziert, zum Beispiel die Bereiche Energie, digitale Ökonomie oder auch Elektromobilität. Ich kann Ihnen jetzt aber nicht sagen, wie konkret das geschehen wird, welches Format eine etwaige Liste haben wird und welches dabei die Ansprechpartner sein werden. Es geht vielmehr darum, auf konkreten Handlungsfeldern auch möglichst konkrete Fortschritte zu erzielen. Daran arbeiten wir.

Zusatzfrage: Ich habe es, ehrlich gesagt, immer noch nicht verstanden. Sind die Investitionsprojekte, die auf dieser Liste sein werden, finanziell vom Juncker-Paket abgedeckt oder sind sie es nicht? Wenn die ganze Veranstaltung gestern unter der Überschrift stand, dass Konkretisierung gefragt ist, dann ist mir das, was Sie jetzt gesagt haben, hinsichtlich des Grads der Konkretisierung etwas sehr abstrakt.

Toschev: Ich bitte da um Verständnis: Wenn wir sagen, wir erarbeiten etwas und schauen uns Projekte und Themenfelder genauer an, kann ich nicht am Tag nach der Pressekonferenz genau sagen, welches Format das Ergebnis dieser Prüfung haben wird. Meiner Erkenntnis nach hat der Minister gestern auch gesagt, dass sich die Finanzierung dann zeigen wird. Ich bitte da um Verständnis: Er hat Themenbereiche genannt und die Absicht bekundet, in diesen Themenbereichen konkret zu werden und Vorschläge zu machen. Wenn das sozusagen erarbeitet ist, dann können wir auch genau mitteilen, worauf sich das bezieht und an wen sich das richtet. Dann können wir auch die Frage beantworten, wie die Finanzierung dafür aussieht.

Frage: Ich habe ebenfalls eine Frage an das Wirtschaftsministerium: Wie schätzt das Wirtschaftsministerium die Absage Russlands zu South Stream ein? Ist das auch ein Ergebnis der Sanktionspolitik? Welche Auswirkungen hat das für Deutschland oder auch die EU?

Toschev: Die mögliche Aufgabe des Baus der Pipeline ist zunächst einmal eine unternehmerische Entscheidung der daran beteiligten Gesellschaften; das ist deren Entscheidungshoheit und insofern kommentieren wir das auch nicht.

Zu den Auswirkungen - das hatten wir, glaube ich, auch gestern schon mitgeteilt -: Wir erwarten durch die mögliche Aufgabe des Baus der Pipeline keinerlei Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit und auch nicht auf die Energiepreise.

Frage : Noch eine Frage, die mit dem Energiebereich zu tun hat, genauer gesagt mit der diskutierten Kürzung oder Beschränkung der steuerlichen Anrechenbarkeit von kleineren Handwerkerrechnungen: Wann werden wir Klarheit darüber haben, ob es dazu kommt oder nicht? Ich glaube, die Ministerin hat heute im "Morgenmagazin" gesagt, sie wisse nicht, ob es dazu kommt. Wie weit sind denn die Gespräche mit den Ländern dazu gediehen? Haben die erst kürzlich begonnen, oder sind die schon in einem so fortgeschrittenen Stadium, dass wir damit rechnen können, dass in nächster Zeit Klarheit hierüber besteht?

Kothé: Die Gespräche laufen; wir sind da im Gespräch und hoffen natürlich, so schnell wie möglich zu einem konkreten Ergebnis zu kommen. Mehr kann ich Ihnen dazu im Augenblick leider auch nicht sagen.

Zusatzfrage : Gibt es Aussichten, das noch in diesem Jahr zu schaffen, oder ist das zu ehrgeizig?

Kothé: An solchen zeitlichen Spekulationen beteilige ich mich immer ungern, Herr Heller. Hoffen wir einmal das Beste.

Vorsitzender Wefers: Ohne jetzt die Inhalte zu wiederholen: Das war auch Thema in der vorausgegangenen Pressekonferenz, insofern lohnt es sich vielleicht, da noch einmal zu forschen.

Frage: Eine Frage zu CETA, auch wenn auch das in der letzten Pressekonferenz schon Thema gewesen sein sollte: In der SPD-Fraktion gab es offensichtlich eine Diskussion darüber, dass der SPD-Parteitag oder der Parteikonvent darüber entscheiden solle. Wann werden die Verhandlungen Ihrer Erwartung nach weitergehen, und wann erwarten Sie dazu aufseiten der Bundesregierung eine Entscheidung?

Toschev: Ich glaube, das sind zwei verschiedene Fragen. Das eine ist die Frage der Parteienebene, die Sie ansprechen. Dazu kann ich nur auf das Interview verweisen, das der Minister am Wochenende einem großen Nachrichtenmagazin gegeben hat, in dem er sich klar dazu geäußert hat. Das ist sozusagen auch eine Parteienfrage. Ansonsten ist der weitere Verlauf der, der auch skizziert wurde, als die Kommissarin für Handel, Frau Malmström, in Berlin war, nämlich dass momentan die Rechtsförmlichkeitsprüfung läuft und dass geschaut wird, wie in diesem Rahmen noch Anliegen vorgebracht werden können. Der nächste Schritt ist dann die entsprechende Übersetzung des Abkommenstextes. - Beantwortet das Ihre Frage?

Zusatzfrage: Vielleicht noch einmal konkreter: Ist die Bundesregierung bereit, bis zum Sommer oder sogar bis zum Ende nächsten Jahres - also bis zu dem Zeitpunkt, an dem sich die jeweiligen Gremien der SPD treffen - zu warten, um dann letztendlich das Signal an Brüssel zu geben, die Verhandlungen beenden zu können?

Toschev: Ich glaube, hier werden jetzt zwei Ebenen vermengt. Die Bundesregierung beziehungsweise die Bundesrepublik ist gefragt, wenn es um die Beschlussfassung im Rat geht, und sie ist ansonsten gefragt, wenn es um die Ratifizierung geht - denn wir gehen davon aus, dass das ein gemischtes Abkommen ist. Das sind sozusagen die beiden Handlungsfelder, auf denen die entsprechenden Organe der Bundesrepublik tätig werden. Was die politische Entscheidungsfindung betrifft, möchte ich Sie auf das verweisen, was der Minister schon gesagt hat.

Frage: Frau Kothé, es gibt im Moment keinen Durchbruch in den Gesprächen zwischen der Troika und Athen. Bis zur nächsten Sitzung der Eurogruppe sind es nur noch fünf Tage - wahrscheinlich müssen wir diese Eurogruppen-Sitzung also vergessen. Ist eine Verlängerung des Memorandums eine Option für Berlin, ja oder nein?

Herr Seibert, hat Frau Merkel in den letzten Tagen mit Herrn Samaras telefoniert?

Kothé: Ich denke, die Eurogruppen-Sitzung vergessen wir nicht, die wird stattfinden. Wenn ich das vorhin richtig gelesen habe, hat der Eurogruppen-Vorsitzende Dijsselbloem gerade auch noch einmal gesagt, dass wir da zu einem Ergebnis kommen müssen - das ist ganz wichtig. Unserem Verständnis nach arbeiten auch alle daran. Ein solches Ergebnis ist die Voraussetzung dafür - das haben wir hier wiederholt gesagt -, zu sehen, wie es dann weitergeht. Erst einmal müssen das jetzige Programm und die darin gemachten Vereinbarungen umgesetzt werden. Von daher gibt es da in der Sache keinen neuen Stand. Wir setzen nach wie vor darauf, dass es da zu einer Einigung kommt.

Zusatzfrage: Ist eine Verlängerung des Memorandums eine Option, ja oder nein?

Kothé: Wenn es da jetzt zu keiner Einigung kommt? Es gibt verschiedene Optionen, aber auch da - ich bitte um Ihr Verständnis - beteiligen wir uns aus gutem Grund jetzt nicht an irgendwelchen Spekulationen.

StS Seibert: Ich kann das auch nur wiederholen: Die Troika ist dabei, im Rahmen der laufenden Überprüfungen den Stand der Reformen und der Erfüllung des zweiten Anpassungsprogramms zu bewerten. Auf dieser Grundlage werden dann im Gespräch mit der Troika wie immer die weiteren Schritte beraten. Wir hoffen als Bundesregierung, dass es rasch zu einem positiven Abschluss kommt. In diesem Zusammenhang muss auch geklärt werden, wie das weitere Vorgehen ab kommendem Jahr aussehen soll.

Was Telefonate betrifft: Wenn wir über Telefonate der Bundeskanzlerin etwas zu berichten haben, dann tun wir das.

Frage: Ich habe dazu eine rein technische Frage: Frau Kothé, wie viel Zeit braucht der Bundestag im Voraus, damit man in der Eurogruppe vor Weihnachten eine Entscheidung treffen kann?

Kothé: Auch diese Frage kann ich Ihnen jetzt nicht so konkret beantworten, wie Sie sich das vielleicht wünschen. Sie wissen aus der Erfahrung der Vergangenheit, dass es im Zusammenhang mit Griechenland schon öfter zu knappen Fristen gekommen ist und dass wir das eigentlich immer hinbekommen haben. Wichtig ist jetzt, dass es in der Sache eine Einigung gibt. Was alles betrifft, das sich daran anschließt, kann ich nur sagen: Ich denke, alle sind guten Willens, die Dinge dann zu regeln. Bei der parlamentarischen Befassung gibt es unterschiedliche Fristen, und wir wissen ja noch gar nicht, was sich daran anschließen wird. Von daher kann ich dazu jetzt keine generelle Aussage treffen.

Zusatzfrage: Dann versuche ich es noch einmal: Wenn am kommenden Montag keine Entscheidung über Griechenland kommt, reicht die Zeit dann noch dafür aus, dass sich das Parlament damit vor Weihnachten befassen kann?

Kothé: Noch einmal: Ich denke, wir müssen hier jetzt Schritt für Schritt vorgehen. Wir gehen jetzt einmal davon aus, dass es hoffentlich eine Einigung geben wird. Dann wird auch die Zeit dafür da sein, national - in Deutschland wie in anderen Ländern - die nötigen Verfahren - falls sie nötig sind und wie sie nötig sind - durchzuführen.

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Quelle:
Mitschrift der Regierungspressekonferenz vom 3. Dezember 2014
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2014/12/2014-12-01-pk-integrationsgipfel.html;jsessionid=FB78933E14456E789A7838302EFECCB4.s3t2
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Dezember 2014