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PRESSEKONFERENZ/925: Regierungspressekonferenz vom 21. Januar 2015 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 21. Januar 2015
Regierungspressekonferenz vom 21. Januar 2015

Themen: Kabinettssitzung (Migrationsbericht 2013, Gesetzentwurf zur Korruptionsbekämpfung), Reise des Bundesaußenministers nach Marokko, Tunesien und Algerien, Lage in Jemen, Folterbericht der Vereinigten Staaten von Amerika, Mindestlohn, Entschlüsselung verschlüsselter Kommunikation, Nukleargespräche mit Iran, Befreiung eines deutschen Staatsbürgers aus Geiselhaft in Kamerun, Vorratsdatenspeicherung, Lage in der Ukraine/heutiges Außenminister-Treffen, terroristische Gefährdungslage, morgige Ratssitzung der EZB, Reise der Bundeskanzlerin nach Florenz, Anrufung des Internationalen Strafgerichtshofs durch Palästina, Bericht der Europäischen Lebensmittelbehörde zu Energydrinks, Gesetzgebung zur gleichgeschlechtlichen Ehe

Sprecher: StS Seibert, Schäfer (AA), Scholz (BMJV), Westhoff (BMAS), Ewert (BMVI), Kalwey (BMF), Plate (BMI), Fronczak (BMEL)



Vorsitzende Wefers eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Guten Tag, meine Damen und Herren! Ich werde es relativ kurz machen, denn über ein Hauptthema der Kabinettssitzung hat an dieser Stelle der Bundesinnenminister bis vor fünf Minuten sehr ausführlich berichtet: den Migrationsbericht 2013. Sie haben richtig gehört: Die Zahlen, die heute vorgelegt wurden, betreffen tatsächlich das Jahr 2013.

Nur noch einmal kurz die wichtigsten Aussagen: Deutschland ist nach wie vor ein Hauptzielland von Migration, und es hat sogar an Attraktivität für Zuwanderer noch gewonnen. Die Zuwanderungszahlen sind weiter gestiegen, von 1,08 Millionen Zuzügen im Jahr 2012 auf 1,23 Millionen Zuzüge im Jahr 2013. Auch der Wanderungsgewinn - so heißt etwas technisch die Differenz zwischen Zuzügen und Abwanderungen - von über 430.000 Menschen ist der höchste seit über 20 Jahren.

Interessant ist, dass mehr als drei Viertel, nämlich 76,8 Prozent, der Zuwanderer aus anderen europäischen Ländern kommen. Wenn man es nach Nationalitäten betrachtet, liegen da die Polen mit 190.000 Menschen vor den Rumänen mit 139.000 Menschen und den Bulgaren mit 61.000 Menschen.

Das sind einige Kernaussagen in diesem immerhin 300 Seiten starken Bericht, den das Bundesinnenministerium online gestellt hat, also dort für jeden auch nachzulesen.

Das zweite Thema im Kabinett war der Kampf gegen die Korruption. Korruption zu bekämpfen, Korruption zu verhindern ist in allen Ausprägungen eine zentrale staatliche Aufgabe. Es gibt hier in Deutschland schon viele Rechtsakte, die sich genau diesem Ziel widmen. Jetzt hat die Bundesregierung ein Gesetz beschlossen, mit dem wir weitere internationale Verpflichtungen umsetzen können. Vor allem geht es in diesem Gesetz um die effektive Bekämpfung der grenzüberschreitenden Korruption. Das ist nicht nur wichtig, um das Ansehen internationaler und staatlicher Institutionen zu bewahren; das ist vor allem auch wichtig, um den freien und fairen internationalen Wettbewerb, der uns als Wirtschaftsnation besonders am Herzen liegt, zu erhalten und zu schützen.

Mit dem Gesetz soll vor allem der EU-Rahmenbeschluss zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor umgesetzt werden. Weiterhin wird den Vorgaben des Strafrechtsübereinkommens des Europarats und dessen Zusatzprotokolls entsprochen. Es wird also jetzt möglich, diese beiden Übereinkommen zu ratifizieren. Konkret heißt das: Die Strafbarkeit der Bestechlichkeit und der Bestechung im geschäftlichen Verkehr wird ausgeweitet, ebenso die Strafbarkeit wegen Bestechung und Bestechlichkeit von ausländischen, europäischen oder internationalen Amtsträgern.

Das waren die beiden Beschlüsse, die das Kabinett heute gefasst hat.

Schäfer: Ich habe zweierlei, was ich Ihnen gern mitteilen würde. Das Erste ist die Ankündigung einer Reise des Außenministers, die morgen beginnt und die ihn übers Wochenende vier Tage nach Nordafrika führen wird. Herr Steinmeier wird morgen früh abfliegen, zunächst nach Marokko, dann nach Tunesien und dann nach Algerien reisen. Im Mittelpunkt dieser seiner Reise werden zunächst einmal natürlich die bilateralen Beziehungen zu drei wichtigen Staaten Nordafrikas stehen, die - jeder auf seine Art und Weise - ganz unterschiedlich mit den Herausforderungen, auch den politischen Herausforderungen und den politischen Transformationsprozessen, der letzten Jahre umgegangen sind.

Der Minister wird von einer großen Wirtschafts- und Unternehmerdelegation sowie von einer Kulturdelegation begleitet, weil es ihm wichtig ist, auch mit diesen Ländern den wirtschaftlichen Austausch zu fördern und den gesellschaftlichen Dialog zu pflegen.

Sie können sich denken, dass angesichts der jüngsten Entwicklungen, den Anschlägen von Paris und der Frage der inneren Sicherheit, natürlich auch Migrationsfragen und Fragen des gemeinsamen Kampfes gegen den Terrorismus eine wichtige Rolle spielen werden, ebenso wie die Frage, wie wir gemeinsam mit Extremismus, Radikalisierung und den damit verbundenen Problemen umgehen werden.

Die erste Reisestation des Ministers wird Marrakesch sein. Dort sind Gespräche unter anderem mit dem König, dem Premierminister und seinem Außenministerkollegen geplant. Am Freitag geht es dann weiter nach Tunis. Dort wird Herr Steinmeier mit dem neuen gewählten Präsidenten sowie dem Parlamentspräsidenten, dem noch amtierenden Außenminister und dem neuen designierten Ministerpräsidenten zusammentreffen. Sie wissen, dass Tunesien gerade am Abschluss einer wichtigen demokratischen Transformationsphase ist. Mit der Wahl des Präsidenten ist diese zu einem vorläufigen Abschluss gekommen. Da ist es natürlich ganz wichtig, den Dialog mit der neuen tunesischen, demokratisch gewählten Führung zu knüpfen.

Am Samstag wird der Minister vor der El-Manar-Universität in Tunis eine Rede halten, und schließlich am Samstagnachmittag geht es dann weiter nach Algier. Auch dort sind Gespräche mit Präsident Bouteflika, dem Premierminister, dem Außenminister sowie anderen Mitgliedern der politischen Führung Algeriens geplant. An allen drei Stationen wird der Außenminister auch Gespräche mit Vertretern der Zivilgesellschaft führen. - Das wäre das Erste.

Zur Lage in Jemen würde ich Ihnen gerne im Namen der Bundesregierung Folgendes sagen: Wir verurteilen in aller Klarheit die erneute Gewalt in Jemen, in der Hauptstadt Sanaa, und ganz besonders die Besetzung des Präsidentenpalastes durch Truppen der Huthis auf das Schärfste. Der gesamte politische Transitionsprozess auf der Grundlage der Initiativen des Golf-Kooperationsrates und der Ergebnisse des Nationalen Dialogs in Jemen wird durch diese Vorgänge ernsthaft gefährdet. Wir fordern deshalb die Konfliktparteien auf, wirklich alles zu unterlassen, was zu einer weiteren Erhöhung der Spannungen beitragen und weitere Menschenleben gefährden kann.

Hier wie anderswo gilt die feste Überzeugung der Bundesregierung, dass die Anwendung von Gewalt ganz sicher kein probates Mittel ist, um politische Forderungen durchzusetzen. Das geht ganz besonders an die Adresse derjenigen, die für diese Gewalt in den letzten Tagen in Sanaa verantwortlich sind.

Frage: Eine kurze Nachfrage, weil Sie gesagt haben, neben den bilateralen Beziehungen gehe es natürlich auch um die aktuellen Themen Flüchtlinge, Islam, Terrorismus: Mit welcher Erwartungshaltung an seine Gastgeber fährt denn der Außenminister dorthin?

Schäfer: Die Absicht der Reise ist natürlich, in allen Bereichen, im Bereich der Wirtschaft, im Bereich des kulturellen Austausches, bei der politischen Zusammenarbeit, aber eben auch in der für beide Seiten des Mittelmeers wichtigen Frage des Umgangs mit Migration und der genauso wichtigen Frage des gemeinsamen Kampfes gegen den Terrorismus, Schritte in die richtige Richtung zu erzielen.

Ich möchte da und kann auch den Gesprächen, die der Minister führen wird, nicht vorgreifen. Aber dass wir unter völlig anderen konkreten Konstellationen doch vergleichbare Problemstellungen haben, etwa mit der Gefahr, die aus zurückkehrenden Kämpfern aus Syrien oder dem Irak erwächst, dass wir lernen müssen, den kulturellen, gesellschaftlichen, auch den interreligiösen Dialog wiederum unter völlig anderen Konstellationen zu führen, das sind alles Dinge, wo der Austausch lohnt, und diesen Austausch will der Außenminister da führen. Konkrete Ergebnisse kann ich Ihnen naturgemäß vor einer solchen Reise nicht präsentieren.

Frage: Herr Seibert, der US-Folterbericht wurde vor sechs Wochen veröffentlicht. Jetzt gibt es eine deutsche Version von Bundesrichter Neskovic. Hat sich die Bundesregierung mit der US-Folter neu auseinandergesetzt?

StS Seibert: Die Bundesregierung hat sich beim Erscheinen des Berichts in den USA damit ja sehr ausführlich auseinandergesetzt. Diese Auseinandersetzung hält an.

Zusatzfrage: Wer setzt sich damit konkret auseinander, welcher Minister?

StS Seibert: Diese Berichte werden von der Arbeitsebene natürlich sehr genau untersucht, und ich bin sicher, dass auch viele Minister sich die Berichte über die Berichte genau angeschaut haben.

Zusatzfrage: An das Justizministerium: Sie sind der Dienstherr des Generalbundesanwalts. Gibt es da Pläne, die Folterer und die Verantwortlichen dafür anzuklagen?

Scholz: Zunächst einmal kann ich nur das wiederholen, was der Regierungssprecher gesagt hat: Wir befassen uns natürlich auch damit.

Sie haben den Generalbundesanwalt angesprochen. Da würde ich Sie bitten, sich an den Generalbundesanwalt zu wenden, wenn Sie da nähere Erkenntnisse haben.

Zusatzfrage JUNG: Aber Sie sind sein Dienstherr; Sie können ihn anweisen.

Scholz: Ja. Der Generalbundesanwalt entscheidet aber frei nach Recht und Gesetz. Da müssten Sie sich dorthin wenden, wenn Sie Informationen haben wollen.

Frage: An das BMAS: Die Kanzlerin hatte wohl Erleichterungen bei den Dokumentationspflichten zum Mindestlohn in Aussicht gestellt. Da würde ich gerne von Ihnen erfahren, ob aus Sicht des BMAS der Bürokratieaufwand für Unternehmen zu hoch ist und ob es Möglichkeiten gibt, Unternehmen zu entlasten.

Westhoff: Die Kanzlerin hat darauf hingewiesen - und nichts anderes haben wir bisher auch getan -, dass wir uns die Wirkungen des Mindestlohngesetzes intensiv anschauen werden. Es ist eine Evaluation beschlossen. Es ist von vornherein immer klar gewesen, dass man bei einer so großen sozialpolitischen Reform die Wirkungen natürlich immer im Auge behält. Nichts anderes hat auch die Kanzlerin gesagt; nichts anderes haben wir vor. Und dann werden wir sehen, ob und welcher Handlungsbedarf gegebenenfalls abgeleitet werden muss.

Zu den Dokumentationspflichten insgesamt sei noch einmal zurückhaltend darauf hingewiesen, dass es sich um einen Mindeststundenlohn handelt. Es macht keinen Sinn, Mindestlöhne einzuführen und dann zu sagen, wir gucken uns nicht an, wann die Leute arbeiten. Eine gewisse Form von Dokumentation, von Aufzeichnung muss da sein. Bekanntermaßen haben wir die Dokumentationspflichten für einige Branchen schon entschärft. Es gibt eine Einkommensgrenze; auch das ist bekannt. Ansonsten sollten wir jetzt erst einmal die Wirkungen des Gesetzes abwarten.

Einen Satz noch dazu: Es gab bisher auch schon Aufzeichnungspflichten. Es gab bisher auch schon reichhaltige, umfangreiche Pflichten im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes. Insofern ist das alles auch nicht so ganz brandneu, was da jetzt als neu verkauft wird.

Zusatzfrage: Da Sie es gerade selber angesprochen haben: Die Gehaltsgrenze, bis zu der Dokumentationspflichten bestehen, sind, wenn wir das richtig berechnet haben, 2.958 Euro, also 348 Stunden à Mindestlohnsatz. Ist das realistisch?

Westhoff: Es ist die Frage: Was ist lohnpflichtige Arbeitszeit? Das ist in Deutschland seit 1. Januar 2015 mindestlohnpflichtige Arbeitszeit. Wenn Sie sechsmal in der Woche eine 14-Stunden-Schicht ableisten, inklusive mindestlohnpflichtiger Ruhe- oder Bereitschaftszeiten, sind Sie schon bei der Grenze.

Die Grenze ist als absolut sichere Obergrenze gewählt worden, als theoretische Grenze, die nicht jeden Tag in Deutschland von Hunderttausenden unbedingt erreicht werden muss, um auszuschließen, dass es Missbrauch oder Schlupflöcher gibt. Deshalb gibt es diese Grenze. Die ist übrigens nach sehr eingehenden, umfassenden Diskussionen in der Koalition so festgelegt worden. Die Validität der Grenze ist dabei sowohl hinterfragt als auch bestätigt worden.

Frage: Herr Seibert, Herr Seehofer hat gesagt, dass diese Dokumentationspflichten ein dicker Fehler waren, das müsse korrigiert werden. Er hat auch gesagt, das sei mit der Kanzlerin abgesprochen. Können Sie uns sagen, was die beiden miteinander abgesprochen haben?

StS Seibert: Nein. Über Gespräche der Kanzlerin mit anderen Parteivorsitzenden gebe ich hier ja grundsätzlich keine Auskunft. Aber ich bestätige gerne das, was die Kanzlerin kürzlich öffentlich gesagt hat und was ja auch genau das ist, was der Kollege aus dem Arbeitsministerium gesagt hat: Wir stehen zum gemeinsam beschlossenen Mindestlohn. Er ist ein gemeinsames Projekt dieser Regierung.

Wir wollen jetzt einmal einige Monate, aber auch nicht unendlich lange genau die Durchführungspraxis dieses Mindestlohns beobachten, und dann werden wir uns zusammensetzen, die Auswirkungen und mögliche Probleme analysieren.

Zusatzfrage: Teilt die Bundeskanzlerin denn die Einschätzung des bayerischen Ministerpräsidenten, dass da dicke Fehler gemacht wurden?

StS Seibert: Ich habe das jetzt gesagt: Das wird man beurteilen können, wenn man sieht, wie die Dinge in der Praxis wirklich umgesetzt werden und was sie bei dem einen oder anderen, der sie umsetzen muss, auslösen. Das werden wir uns in aller Ruhe in dieser Bundesregierung gemeinsam vornehmen und dann auch gemeinsam zusammenkommen und da, wo Probleme aufgetaucht sind, diese Probleme angehen.

Zusatzfrage: Gibt es denn aus Sicht der Kanzlerin Anzeichen dafür, dass es mit diesen Dokumentationspflichten - der Mindestlohn läuft ja jetzt schon drei Wochen - Probleme geben könnte? Es gab ja ausreichend Berichte, zum Beispiel in den Zeitungen oder auch im Fernsehen oder im Radio.

StS Seibert: Die Kanzlerin wie mit Sicherheit auch die Bundesarbeitsministerin nehmen die Berichte natürlich zur Kenntnis. Genau dem dient ja auch, dass man sich nach einer gewissen Zeit, die man die Durchführungspraxis jetzt beobachten will, zusammensetzen wird.

Westhoff: Ich kann noch eine Sache ergänzen, wenn ich darf, und zwar, dass wir bekanntermaßen das Mindestlohntelefon, die Hotline, betreiben, nicht erst seit dem 01.01. Auch der DGB tut da etwas, ebenso andere Stellen, auch die Arbeitgeberverbände.

Durchweg kann man durchaus sagen, dass es ein großes Interesse gibt, auch der Arbeitgeberseite, sich zu informieren, sich zu erkundigen, Fragen beantworten zu lassen. Das heißt, wir haben ein großes Interesse, wir haben aber auch eine große Bereitschaft auf Arbeitgeberseite, sich mit diesen neuen Pflichten auseinanderzusetzen.

Bei den Anrufen müssen wir noch schauen, wie genau die Themenlage ist und wie die Äußerungen sind, aber die rufen da jetzt nicht alle an und sagen "Um Gottes willen!", sondern die informieren sich, wie es genau geht. Das können Sie auch als Anzeichen dafür deuten, dass man durchaus bereit ist, sich konstruktiv mit diesen neuen Gegebenheiten auseinanderzusetzen.

Frage: Ich wollte das Thema Mindestlohn für ausländische Spediteure im Transitverkehr ansprechen und wollte das Verkehrsministerium fragen, ob Minister Dobrindt schon einen Brief von seiner polnischen Partnerin aus Warschau in dieser Frage bekommen hat, ob es auch Signale aus Brüssel gibt, dass das deutsche Gesetz in einigen Punkten infrage gestellt wird.

Ewert: Vielen Dank für die Nachfrage, weil sie mir noch einmal die Gelegenheit gibt, darauf hinzuweisen, dass wir dafür nicht zuständig sind, sondern ich muss Sie leider bitten, die Frage an das Arbeitsministerium zu richten. Mir ist auch nichts von einem Brief bekannt.

Westhoff: Es gibt in der Tat Kontaktaufnahmen aus europäischen Ländern. Die erreichen uns per Brief, per Telefonat. Wir sind im Austausch mit den einzelnen Staaten. Da geht es um die Tschechische Republik, da geht es um Polen, um andere mehr. Da wird zunächst einmal gefragt: Wie ist das genau? Wie ist das geregelt? Wie begründet ihr das? Das beantworten wir auch. In diesem Austausch sind wir. Wir erläutern, warum die Regelung so ist, wie sie ist, und wir erläutern auch, dass wir der festen Auffassung sind, dass es mit dem geltenden Recht, der EU-Entsenderichtlinie, in Einklang steht, was wir da tun.

Ob darüber hinaus noch über die EU-Kommission Fragen gestellt werden, kann ich im Moment nicht beantworten. Noch ist offiziell nichts eingegangen; das würde über die Ständige Vertretung in Brüssel gehen. Aber auch da würden wir jederzeit gerne erläutern, was es mit dem Mindestlohn für Deutschland querende Lkw-Fahrer auf sich hat.

Zusatzfrage: Gibt es Bereitschaft in Ihrem Haus, diese Regelung zu überprüfen, darüber nachzudenken, ob man vielleicht einen Fehler gemacht hat? Denn wenn wir weiterdenken, würde dieser Mindestlohn auch für jede Stewardess in jedem Flugzeug gelten, das den deutschen Luftraum überfliegt. Wird das dadurch nicht ad absurdum geführt?

Westhoff: Es ist nicht automatisch so, dass jedes Flugzeug, das in 10.000 Metern Höhe Deutschland überfliegt, mindestlohnpflichtige Leute an Bord hat. Es ist eben doch ein Unterschied, ob jemand auf deutschem Boden tätig ist und Deutschland quert oder ob eine Stewardess über Deutschland fliegt oder ob sogar jemand in einem internationalen Gewässer oder in einem Hafen in Hamburg auf einem bestimmten Gebiet, das rechtlich nicht unbedingt deutschem Boden entspricht, tätig ist. Diese Ableitung kann man so ohne Weiteres eben nicht treffen. Genau dies zu erläutern, ist uns wichtig, und das tun wir auch.

Wir sagen bei Anfragen noch einmal ganz klar, dass der Mindestlohn für die gilt, die sich während ihrer Beschäftigung in Deutschland aufhalten, in Deutschland auf deutschem Boden aufhalten. Wir erläutern auch gerne, dass, wenn es diesen Mindestlohn für die Zeit, die in Deutschland während der Arbeit verbracht wird, nicht gäbe, es zu Dumpingmöglichkeiten käme. Es käme zu Ausweichreaktionen. Der Mindestlohn wäre dann tatsächlich durchlöchert. Genau das soll nicht passieren, und deshalb gibt es diese Regelung, die ja nun auch schon seit einigen Wochen in der Diskussion ist.

Aber, wie gesagt, wir erläutern immer wieder gerne, warum es so ist und warum wir es für mit geltendem Recht im Einklang halten.

Frage: Ich habe noch eine Lernfrage. Ich glaube, sie geht an das Finanzministerium, aber wenn das nicht so ist, kann vielleicht das zuständige Ressort antworten. Wie ist das eigentlich bei den Lkw-Fahrern, die aus Polen, Tschechien oder Ungarn zu uns kommen und hier den Mindestlohn bezahlt bekommen müssten? Wer kontrolliert das eigentlich, zum Beispiel auch mit Blick auf die schon eben angesprochenen Dokumentationen? Haben Sie Zugriff auf diese Dokumentation in den Heimatländern, oder ist das eigentlich dann eine Situation, wo die ausländischen Firmen nicht so streng dokumentieren müssen, wie das deutsche Unternehmen tun müssen?

Kalwey: Herr Jäger hat es hier an dieser Stelle schon mehrfach beantwortet. Es ist so, dass der Entsendende, also das ausländische Unternehmen, dem Zoll vorab eine Einsatzplanung für den Einsatz seiner Arbeitnehmer in Deutschland vorlegt. Zusätzlich prüft der Zoll den Arbeitnehmer an den Arbeitsplätzen, zum Beispiel auch den besagten Lkw-Fahrer auf der Autobahn, und erhebt Daten, die dann mit der Einsatzplanung abgeglichen werden. Anlassbezogen oder auch anlasslos kann der Zoll ex post vom ausländischen Entsender, also dem Unternehmen, die Vorlage von konkreten Lohnunterlagen verlangen und dann die beiden Angaben miteinander abgleichen.

Westhoff: Ich möchte noch ergänzen, dass das so exotisch auch nicht ist, weil wir ja durchaus in einem integrierten Europa leben und in der EU es nicht ganz ungewöhnlich ist, dass Sozialdaten auch von einem Staat in den anderen wandern. Denken Sie zum Beispiel an die Sozialversicherungsabkommen oder die Frage der Bekämpfung von Schwarzarbeit, die ja nicht erst heute beginnt. Da wurde auch immer schon im engen Austausch mit den Behörden anderer EU-Staaten agiert. Insofern ist es jetzt nicht ganz neu und ganz exotisch, was da passiert.

Frage: Es tut mir leid, wenn ich es fragen muss, aber Frau Kalwey, vielleicht können Sie uns ja mitteilen, ob es bereits erste Erfahrungswerte seitens des Zolls, also des BMF, mit der Durchsetzung des Mindestlohns gibt.

Kalwey: Wie gesagt, das Gesetz gilt jetzt seit ein paar Wochen. Wir müssen erst einmal abwarten, wie sich das entwickelt. Mir ist zu ersten Erfahrungen noch nichts bekannt.

Frage: Daran anschließend die Frage: Was passiert denn, wenn die diese Daten nicht auf Aufforderung vorlegen? Gibt es dann Bußgelder? Gibt es dann Beschränkungen in den Möglichkeiten, Lkws über deutsche Straßen fahren zu lassen?

Hat diese Regelung praktisch irgendeine Relevanz, wenn ein tschechischer oder polnischer Spediteur, der Lkws möglicherweise sogar ohne einen einzigen Halt durch Deutschland durchfahren lässt, abgesehen davon, dass er vielleicht vom Zoll irgendwie kontrolliert wird? Ist für diesen Spediteur irgendeine praktische Relevanz vorstellbar, wenn er diesen Mindestlohn nicht zahlt und wenn er irgendwie seinen Dokumentations- oder Berichtspflichten, die Sie ihm zukommen lassen, nicht nachkommt?

Westhoff: Ich weiß dazu, dass es immer im Benehmen der jeweiligen Person liegt, die kontrolliert hat. Das Verfahren läuft ja dann erst. Wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass wissentlich oder vorsätzlich Dokumentationspflichten nicht eingehalten wurden, dann kann das zu Sanktionen führen, die mit 10.000, 20.000, 30.000 Euro Strafe im Einzelfall auch belegt werden.

Wenn es tatsächlich um einen Verstoß gegen Mindestlohnpflichten geht, also nicht nur gegen die Dokumentationspflichten, sondern gegen die Pflicht, einen Mindestlohn zu bezahlen, dann geht das noch deutlich darüber hinaus. Es geht also um Bußgelder, die eine beträchtliche Höhe erreichen können, die dann in Ansehung der konkreten Umstände und Tatsachen verhängt werden.

Zusatzfrage: Und wie werden die eingetrieben?

Westhoff: Auch da ist es nicht so, dass wir nicht schon heute Möglichkeiten hätten, Bußen zu realisieren, die grenzüberschreitend fällig werden. Ich habe selber noch keine Erfahrung damit gemacht, aber ich denke, dass es zumindest im Austausch zwischen einigen EU-Staaten durchaus Mittel und Wege gibt, sich da gütlich zu halten und das Unternehmen entsprechend mit Bußgeldern zu belegen und die Eintreibung auch voranzutreiben.

Wie das im Einzelnen funktioniert, über die Botschaften oder über irgendwelche Partnerbehörden in den EU-Staaten, kann ich jetzt leider nicht ausbuchstabieren, aber ich würde jeden dazu ermuntern, das auch anzunehmen und zu glauben, dass es Möglichkeiten geben wird, die Strafen da auch einzutreiben.

Kalwey: Ich kann kurz ergänzen: Die Bußgelder werden im Inland oder auch im Ausland vollstreckt. Die Vollstreckung im EU-Ausland erfolgt gemäß der EU-Beitreibungsrichtlinie und die Vollstreckung in Drittstaaten auf förmliches Ersuchen.

Frage: An das Innenministerium: Letzte Woche hatte ich gefragt, ob es Pläne der Bundesregierung gibt, verschlüsselte Kommunikation entschlüsseln zu wollen. Jetzt gibt es die plötzlich. Wie kam der Sinneswandel?

Plate: Von einem Sinneswandel kann keine Rede sein. Ich nehme an, Sie beziehen sich da auf eine Meldung von AFP, die sich wiederum auf eine Messe im nordfranzösischen Lille bezog, wo Herr Minister de Maizière zugegen war und auch seinen französischen Amtskollegen getroffen hat. Er hat in diesem Zusammenhang eine Rede gehalten. Ich würde Ihnen vielleicht einfach mal genau vorlesen, was er wirklich in dieser Rede gesagt hat, denn ich glaube, das beantwortet Ihre Frage.

"Einerseits möchten die deutschen Kryptostrategen unsere Bürger und die Wirtschaft im Internet schützen, zum Beispiel durch Verschlüsselungstechnologien für alle, zum Beispiel durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Deshalb erklärt zum Beispiel unser Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik für Laien verständlich auf seiner Website, welche Verschlüsselungstechniken es gibt und wie man sie richtig einsetzt.

Andererseits aber sollen natürlich auch unsere Sicherheitsbehörden unter strengen Voraussetzungen, rechtsstaatlichen Voraussetzungen, befugt und in der Lage sein, verschlüsselte Kommunikation zu entschlüsseln, wenn dies für ihre Arbeit und zum Schutz der Bevölkerung notwendig ist.

Also: Der eine Teil der staatlichen Verwaltung berät, wie man sich am besten sicher im Internet bewegt, und der andere Teil der öffentlichen Verwaltung versucht, trotzdem unter rechtsstaatlichen Bedingungen diese Sicherheitsvorkehrungen gegebenenfalls bei Straftätern zu überwinden. Das wirkt vielleicht wie ein Widerspruch, aber wir kennen das natürlich auch aus der sogenannten realen Welt: beim Schutz des Hauses, beim Schutz des Autos. Überall raten wir zur Sicherheit. Man soll sein Haus verschließen, eine Alarmanlage einbauen, ein sicheres Auto kaufen, und trotzdem hat die Polizei selbstverständlich das Recht, unter bestimmten rechtsstaatlichen Voraussetzungen in ein Haus auch einzudringen und vieles andere mehr.

Also: Den Konflikt, den viele jetzt als neu darstellen, kennen wir längst aus der Abwägung von Freiheit und Sicherheit. Effektive Ermittlungen zur Strafverfolgung müssen auch im Cyberraum möglich sein. Der Staat - das ist meine Überzeugung - braucht nicht mehr, aber auch nicht weniger Rechte im Cyberraum als sonst, nur weil die Art der Kommunikation anders ist."

Dem habe ich auch nichts hinzuzufügen, außer die Bemerkung, dass es sich hier in der Tat um keine Neuigkeit handelt.

Zusatzfrage: Aber Sie wollen unter bestimmten Voraussetzungen verschlüsselte Kommunikation entschlüsseln. Das heißt, für mich als Journalisten, für den es auch darauf ankommt, verschlüsselt zu kommunizieren, kann es passieren, dass der Staat sagt: Das möchte ich entschlüsseln.

Plate: Ich habe dem, was ich gerade vorgetragen habe, nichts hinzuzufügen.

(Störung der Tonanlange)

Vorsitzender Wefers: Das hatten wir noch nie.

Zusatz: Das ist Entschlüsselung.

Vorsitzende Wefers: Das ist vielleicht ein Entschlüsselungsversuch, genau. - Herr Steiner.

Frage: Herr Plate, ganz so leicht kann ich Sie natürlich damit nicht davonkommen lassen, auch wenn Sie heute unter Pseudonym hier sitzen, als Frau Müller-Niese.

Plate: Es tut mir leid.

Vorsitzende Wefers: Es ist sozusagen eine Sammlung, die sich hinter diesen Namensschildern verbirgt, weil wir ja nie genau wissen, wer uns bei diesen Terminen überrascht. - Jetzt ist es ja alles geregelt.

Zusatzfrage: Es gibt ja die Äußerung von internationalen Politikern, dass sie, was Verschlüsselung angeht, neue Wege beschreiten wollen, so etwas wie "key escrow", also die Hinterlegung von Schlüsseln, das Einspielen von "Hintertüren" in entsprechende Mechanismen. Gibt es dazu seitens des BMI neuere, eigene Überlegungen, die über das hinausgehen, was in den Neunzigern und fortfolgend diskutiert wurde? Oder gibt es überhaupt keine Debatte zu dem, was jetzt gerade beispielsweise aus England gefordert wurde?

Plate: Eine Debatte zu diesen zumindest neu vorgetragenen Forderungen bei uns im Haus ist mir nicht bekannt. Es gibt auch keine konkreten Pläne der Art, nach denen Sie gefragt haben. Fest steht jedenfalls, dass das, was auch immer in diese Richtung geschehen soll, selbstverständlich nur auf rechtlicher Grundlage und nach streng rechtlichen Voraussetzungen geschehen kann und auch nur unter solchen Voraussetzungen und bei deren Einhaltung geschehen wird.

Frage: Herr Plate, würde die Bundesregierung denn verschlüsselte Kommunikation gutheißen, die wirklich von niemandem entschlüsselt werden kann?

Plate: Fragen Sie jetzt die Bundesregierung oder das
Bundesinnenministerium?

Zusatzfrage: Das ist mir egal.

Plate: Aus Sicht des Bundesinnenministeriums kann ich im Prinzip nur wiederholen, was ich schon gesagt habe - deswegen meine Nachfrage -, nämlich dass aus unserer Sicht der Staat im Cyberraum vergleichbare Eingriffsmöglichkeiten haben muss wie in der sogenannten realen Welt. Damit, denke ich, ist Ihre Frage auch schon beantwortet.

Frage : Eine Frage an Herrn Schäfer zum Thema Iran, Nuklearverhandlungen: Der russische Verhandlungsführer, Sergej Rybakov, hat vor Kurzem erklärt, dass ein politisches Rahmenabkommen bis März möglich sei.

Eine zweite kurze Frage: Der iranische Außenminister hat auch gesagt, dass eventuell München der nächste Verhandlungsort im Rahmen der Münchner Sicherheitskonferenz wäre.

Schäfer: Zu Ihrer ersten Frage: Wollten Sie einen Kommentar zu dem, was Herr Rybakov gesagt hat?

Zusatzfrage : Genau. Ich möchte wissen, ob Sie seine Einschätzung teilen.

Schäfer: Ja, absolut. Wir sind der Meinung, dass es möglich ist, bis März eine Grundsatzeinigung zu erzielen. Das ist absolut so.

Zu München: Ich habe nicht ganz den Überblick, ob wirklich alle sieben dafür erforderlichen Personen tatsächlich zum gleichen Zeitpunkt während der Münchner Sicherheitskonferenz vor Ort sein werden. Das weiß ich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht, kann es auch selber gar nicht bestätigen, weil ja die Bundesregierung nicht die Ausrichterin der Münchner Sicherheitskonferenz ist. Das müsste Herr Ischinger oder sein Team tun.

Ich halte es aber für plausibel und für wahrscheinlich, dass es auch in München am Rande der offiziellen Tagung Gespräch zum Thema Iran gibt. Es ist zu früh, um zu sagen, ob das förmliche Außenministerbegegnungen der E3+3 mit Iran sind; ich will es aber auch nicht ausschließen. Auf jeden Fall ist München Anfang Februar noch einmal eine Gelegenheit, wenn Sie so wollen, eine Zwischenetappe auf dem Weg zu dem von Ihnen gefragten und mir beantworteten Termin im März, zu dem es, ich denke, aus Sicht aller Beteiligten zu einer politischen Grundsatzeinigung über den Umgang mit dem iranischen Atomprogramm kommen sollte.

Frage: Eine Frage an die Bundesregierung oder das Außenministerium: dpa meldet, in Kamerun sei ein Deutscher nach einem halben Jahr Geiselhaft befreit worden. Können Sie das bestätigen?

Schäfer: Ja. In der Tat. Wir sind froh und erleichtert, dass wir seit ungefähr einer Viertelstunde bestätigen können, dass eine deutsche Geisel, die vor vielen Monaten im Norden Nigerias abhandengekommen und offensichtlich entführt worden ist, sich wieder in Freiheit befindet. Nach meinen Informationen befindet sich der Mann in der Hauptstadt des Kamerun, in Yaoundé.

Die Bundesregierung hatte in diesem Fall von Anfang an einen Krisenstab eingerichtet, der sich mit großem Nachdruck darum bemüht hat, dem Fall nachzugehen und dem betroffenen Deutschen zur Freiheit zu verhelfen. Zur erfolgreichen Lösung dieses Falles haben neben zahlreichen Stellen innerhalb der Bundesregierung, die ja alle im Krisenstab im Auswärtigen Amt vertreten sind, auch ausländische Partner beigetragen. Unser besonderer Dank gilt der Regierung Kameruns für die sehr gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit, die zu einer guten Lösung in diesem Fall hat führen können.

Frage: Können Sie etwas dazu sagen, wie der Mann freigekommen ist? In den Agenturen lese ich etwas von dem Einsatz einer Spezialeinheit. Wie geht es ihm?

Schäfer: Es ist für mich zu früh, Ihnen jetzt etwas über den Gesundheitszustand des Mannes zu sagen, weil er, wie gesagt, buchstäblich erst seit Minuten in unserer Obhut ist. Seien Sie gewiss, dass Vorsorge dafür getroffen ist, dass er von uns - von Mitarbeitern der Botschaft, aber auch von dafür qualifiziertem Personal - medizinisch und psychologisch betreut wird. Dann, wenn wir dazu belastbar etwas sagen können, tun wir das. Das möchte ich jetzt nicht machen, weil ich es schlicht und ergreifend nicht weiß.

Ich nehme an und vermute, dass es dem Mann den Umständen entsprechend gut geht. Er war transportfähig und ist jetzt, wie gesagt, in Freiheit. Das ist aber, wie Sie sich denken können, natürlich eine unglaublich belastende Situation, der der Mann unterzogen gewesen ist. Deshalb ist es für mich nicht möglich, jetzt sozusagen Entwarnung zu geben. Ich bitte um Verständnis dafür - das gilt für diesen Fall, wie eigentlich für alle diese Fälle -, dass die Bundesregierung sich zu konkreten Einzelheiten und Tatumständen eigentlich nicht äußern möchte.

Frage: Herr Seibert, zum Thema Vorratsdatenspeicherung. Die Kanzlerin meinte letztens, es dürfe keinen Generalverdacht gegenüber Muslime geben. Jetzt gibt es aber mit der Vorratsdatenspeicherung, wenn die eingeführt werden soll, einen Generalverdacht gegenüber der ganzen deutschen Bevölkerung. Was soll das?

StS Seibert: Das weise ich zunächst einmal zurück; den gibt es natürlich nicht.

Über das Thema Vorratsdatenspeicherung insgesamt ist hier natürlich schon viel gesprochen worden. Die rechtliche Lage nach den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts einerseits und des Europäischen Gerichtshofs andererseits ist bekannt. Die Bundeskanzlerin hat sich auch in der Regierungserklärung klar geäußert. Die beiden zuständigen Ressorts sind im Übrigen über die ganze Palette notwendiger Fragen unserer Sicherheit im Gespräch und natürlich auch über die Vorratsdatenspeicherung.

Zusatzfrage: Herr Plate, wie viele Leute im Innenministerium arbeiten an einer illegalen politischen Idee?

Plate: An einer illegalen politischen Idee arbeitet niemand im Bundesinnenministerium.

Zusatz: Die Vorratsdatenspeicherung.

Plate: Was ist jetzt Ihre konkrete Frage? Sagen Sie es vielleicht noch einmal im Zusammenhang.

Zusatzfrage: Wie viele Menschen arbeiten im Innenministerium an der Vorratsdatenspeicherung?

Plate: Das kann ich Ihnen, ehrlich gesagt, nicht so genau sagen. Es lässt sich zahlenmäßig überhaupt nicht genau beziffern, wie viele Leute sich über was genau Gedanken machen, da Sie davon ausgehen können, dass das Innenministerium eine Vielzahl von Projekten betreut und betreibt und dies - -

(Störung der Tonanlage)

Vorsitzende Wefers: Es spricht viel dafür, dass die Störung irgendwo in Ihrem Bereich liegt.

Zusatz: Nö, ich habe alles ausgeschaltet.

Vorsitzende Wefers: Umzingelt von elektronischen Geräten ist Ihres das einzige Mikrofon, das angeschaltet ist.

Zusatz: Ich habe die Antwort aber jetzt nicht wirklich verstanden.

Plate: Ich war auch noch nicht fertig. Ich habe kurz gewartet, weil gerade Frau Wefers sprach.

Ich will gerne noch einmal darauf Bezug nehmen. Im Bundesinnenministerium arbeitet an den verschiedenen Projekten, die das Haus betreibt, natürlich eine Vielzahl von Leuten. Es gibt keine Leute, die sich nur mit der Vorratsdatenspeicherung befassen. Sicherlich gibt es eine ganze Reihe Leute, die an den Überlegungen beteiligt sind, die wir gemeinsam mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz anstellen. Das lässt sich aber so genau nicht beziffern.

Zusatzfrage: Herr Seibert, eine Vorratsdatenspeicherung würde ja auch die Pressefreiheit einschränken. Kann die Antwort auf einen Angriff auf die Pressefreiheit eine Einschränkung der Pressefreiheit sein?

StS Seibert: Eine Antwort auf die Einschränkung der Freiheit, die uns Terroristen ja aufzwängen wollen, kann immer nur ein starker Rechtsstaat sein. Deswegen wird beim konkreten Beispiel der Vorratsdatenspeicherung jede Lösung, die am Ende gewählt wird, genau den rechtlichen Vorgaben entsprechen, die das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof gemacht haben.

Frage: Ich würde gerne kurz zum Thema Ukraine im Vorgriff auf das Treffen heute Abend in der Villa Borsig kommen. Dazu zwei Fragen.

Erstens. Es gibt immer wieder, vor allen Dingen seit gestern, Meldungen über russische Soldaten in der Ostukraine, was Russland bestreitet. Hat das Auswärtige Amt Informationen darüber?

Zweitens. Die Ukraine vergrößert gerade ihre Armee. Ist das aus Sicht des Auswärtigen Amtes zielführend für den Konflikt?

Schäfer: Sie stellen da große Fragen.

Zu Frage eins: Das Auswärtige Amt hat keine eigenen Erkenntnisse, über die ich Ihnen jetzt berichten könnte oder dürfte, was die Präsenz aktueller Bewegungen von regulären russischen Truppen in der Ukraine angeht, über die in den Medien spekuliert und berichtet wird. Es gibt nichts, was ich Ihnen dazu sagen könnte.

Was die Entscheidungen der ukrainischen Regierung, des ukrainischen Präsidenten über eine Stärkung der Sicherheitskräfte angeht, so, glaube ich, muss die erste Antwort auf Ihre Frage lauten: Das ist eine Entscheidung, die die ukrainische Regierung in eigener Verantwortung treffen muss und treffen kann. Es ist ihr legitimes Recht, vielleicht sogar nach der Verfassung ihre Pflicht, all das zu tun, was sie für richtig hält, um die staatliche Souveränität und die territoriale Integrität des Landes zu sichern.

Der zweite Satz, den ich gerne hinzufügen möchte, ist - es wird Sie nicht überraschen, dass ich das sage, weil wir das hier seit Monaten gebetsmühlenartig wiederholen -: Wir hier in Berlin, in der Bundesregierung sind zutiefst davon überzeugt, dass es für die aktuelle Krise im Osten der Ukraine ganz sicher keine militärische Lösung gibt. Wir glauben, weder die Separatisten noch der ukrainische Staat wird bis auf Weiteres diesen Konflikt militärisch gewinnen können - das geht nicht -, sondern es gibt nur eine politische Lösung, die durch Dialog auf den Weg gebracht werden muss.

Das ist der Grund, weshalb sich die Bundesregierung, allen voran die Bundeskanzlerin und der Außenminister - ich sage es einmal etwas flapsig -, seit Monaten ein Bein ausreißen, um die Gesprächskanäle nach Kiew, nach Moskau, aber auch die Gesprächskanäle zwischen Kiew und Moskau am Laufen zu halten, um den Konfliktparteien deutlich zu machen, dass es nicht anders geht, als eine politische Lösung zu finden. Eine politische Lösung zu finden, heißt, bereit zu sein, Kompromisse zu gehen, die man als schmerzhaft empfinden mag, die aber im Sinne eines fairen, vernünftigen Geben und Nehmens notwendig sind, um einer Lösung näher zu kommen.

Wir sind hier in Berlin der Überzeugung, dass das der einzige Weg ist. Das ist auch der Grund und der Anlass für die Einladung des deutschen Außenministers an seine drei Außenministerkollegen aus Frankreich, Russland und der Ukraine, heute Abend um 20 Uhr noch einmal - insgesamt zum vierten Mal - nach Berlin zu kommen, um hier am Tegeler See und in der Ruhe der Villa Borsig gemeinsam zu überlegen, wie das weitergehen kann. Uns geht es darum, den mehr als 4.700 Toten, den hunderttausenden Vertriebenen und denjenigen, die in Donbass, in den separatistischen Gebieten zurückgeblieben sind, die sich überhaupt nur mühsam ernähren können, irgendwie wieder eine politische Perspektive durch politische Kompromisse zwischen Kiew und Moskau anbieten zu können. Das ist das Ziel der heutigen Gespräche.

Unsere Hoffnung ist, dass der russische und der ukrainische Außenminister mit der Vollmacht nach Berlin reisen, Kompromissschritte gehen zu können. Aber die Wahrheit ist auch, dass wir angesichts der Erfahrungen der letzten Wochen, auch der Ergebnisse der letzten Beratungen in der Villa Borsig vor genau neun Tagen, nicht im Überschwang fest mit einer großartigen Lösung rechnen, die sozusagen den ganzen Knoten entwirrt und wir morgen sagen können: Der Frieden ist gemacht. Sondern es geht letztlich darum, eine neue Verschärfung einer militärischen Lage zu verhindern, damit eine neue politische Eskalation zu vermeiden und irgendwie einen Weg zu finden, der dahin führt, wo es hingehen soll, nämlich zur Umsetzung der Vereinbarung von Minsk.

Die Parameter dafür kann jeder in Moskau, in Kiew, in Berlin - auch Sie - nachlesen, indem man sich einfach die Minsker Vereinbarung anschaut. Die 12 Punkte, die am 5. September vereinbart worden sind, sind genau der Fahrplan, den es braucht und der jetzt nur umgesetzt werden muss.

StS Seibert: Ich möchte dem Kollegen Schäfer uneingeschränkt zustimmen, was gerade auch die Unmöglichkeit einer militärischen Lösung betrifft. Das war von Anfang an und ist weiterhin die feste Überzeugung der Bundesregierung. Deswegen gehen unsere Bemühungen unermüdlich weiter, zu diplomatischen Lösungen beizutragen. Ein Teil ist eben auch das heutige Treffen der vier Außenminister hier in Berlin. Natürlich verfolgen wir mit großer Sorge, wie sich die Kampfhandlungen rund um den Flughafen von Donezk verschärft haben. Dafür tragen die Separatisten durch ihren Versuch Ende vergangener Woche, diesen Flughafen einzunehmen, eine besondere Verantwortung entgegen der vereinbarten Waffenruhe. Wir können nur an alle Parteien des Konflikts appellieren, das, was sie am 9. Dezember letzten Jahres vereinbart haben, nämlich eine Feuerpause, wenigstens zu respektieren und konstruktiv an einer nicht militärischen, einer politischen Lösung zu arbeiten. Dem dient das Treffen heute. Die Basis muss die vollständige Umsetzung von Minsk sein. Das ist die klare Überzeugung der gesamten Bundesregierung, an der sowohl die Kanzlerin bei ihren Kontakten als auch der Außenminister bei seinen zahlreichen Kontakten arbeiten.

Frage: Meine Frage richtet sich an das Bundesinnenministerium, ob im Nachgang der montäglichen Ereignisse rund um PEGIDA in Dresden weitere Erkenntnisse bezüglich der Bedrohungslage gewonnen wurden, auch für Veranstaltung wie die LEGIDA-Demonstration heute in Leipzig und Weiteres in dem Kontext. Gab es im BMI Schlüsse, die bezüglich des Umgangs damit gezogen wurden? Gab es dort Gespräche mit den sächsischen Behörden?

Plate: Weitere Erkenntnisse zu dem von Ihnen angesprochenen Sachverhalt habe ich nicht mitzuteilen.

Die Frage, ob es Gespräche mit den sächsischen Behörden gab, ist eine Frage, die etwas weniger leicht pauschal zu beantworten ist, weil die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern - das gilt auch für die in der behördlichen Hierarchie darüber angesiedelten Ministerien - permanent im Austausch sind, natürlich auch nach dem fraglichen Montag.

Frage: Ich möchte den Versuch starten, mit Blick auf die EZB-Ratssitzung der Bundesregierung ein Statement zu entlocken. Die Frage wäre: Herr Seibert, Frau Kalwey, mit welchen Erwartungen blicken Sie auf diese Sitzung, die heute Abend beginnt? Was halten Sie von dem offensichtlichen Plan, großflächig Staatsanleihen durch die EZB aufzukaufen?

StS Seibert: Ich muss Sie sehr enttäuschen. Die Antwort wird Ihnen jetzt bekannt vorkommen, aber sie kann heute einfach nicht anders sein, weil das unserer Überzeugung von der Unabhängigkeit der EZB entspricht.

Die EZB wird ihre geldpolitischen Beschlüsse in Unabhängigkeit treffen. Die Bundeskanzlerin hat sich bei der Deutschen Börse in Eschborn vor zwei Tagen auch nicht zu diesen geldpolitischen Beschlüssen, sondern zu der andauernden Notwendigkeit, Strukturreformen in Europa zu machen, um wettbewerbsfähig zu werde, geäußert. Sie werden uns aber zu möglichen geldpolitischen Beschlüssen hier nicht mehr entlocken.

Frage: Herr Seibert, können Sie uns etwas zu den Erwartungen der Bundeskanzlerin sagen, was das nächste Treffen mit Matteo Renzi in Florenz angeht? Wird die starke Rezession des Landes in dieser wunderschönen Stadt ein Thema sein?

StS Seibert: Es stimmt, Florenz ist wunderschön. Deswegen wird es sicher auch einen wunderbaren Rahmen für diese intensiven Gespräche abgeben.

Zunächst einmal muss man wissen, dass das die zweite Reise ist, die die Bundeskanzlerin im Zusammenhang mit der deutschen G7-Präisdentschaft macht. Sie war ja Anfang des Jahres schon in London. Es wird also zum Beispiel darum gehen, dem italienischen Ministerpräsidenten unsere Pläne, unsere inhaltlichen Schwerpunkte für G7 genau vorzustellen, denn wir wollen natürlich eine möglichst enge Zusammenarbeit mit den italienischen Partnern. Die sonstigen Themen - Europa, die Herausforderungen, die wir alle derzeit weltpolitisch erleben - liegen auf der Hand.

Zusatzfrage: Mit welcher Botschaft fährt die Bundeskanzlerin nach Florenz? Wird sie Matteo Renzi vielleicht sagen, dass Italien viel getan hat, wie es zum Beispiel gestern Sigmar Gabriel in einem Interview im "Handelsblatt" gesagt hat, oder wird sie sagen, dass es noch eine Menge zu tun gibt und dass das Land gelähmt ist, wie das viele Ökonomen und konservative Politiker hier in Deutschland jeden Tag sagen?

StS Seibert: Was die Bundeskanzlerin dem Ministerpräsidenten sagt, überlasse ich ihr selber. Wir haben ja hier schon manches Mal über Italiens Reformweg gesprochen. Es ist eine Reise, die klarmacht, dass Italien nicht nur im Bereich der europäischen Zusammenarbeit, sondern auch im G7-Format einer unserer wichtigsten Partner ist. Das werden sicherlich hochinteressante und konstruktive Gespräche mit Matteo Renzi.

Frage: Herr Schäfer, zum Thema Internationaler Strafgerichtshof. Plant die Bundesregierung als ein Hauptfinanzierer des Internationalen Strafgerichtshofs, die Finanzierung einzustellen?

Schäfer: Ich bin ja froh, dass Sie auch mir einmal wieder eine Frage stellen.

Zusatz: Gern geschehen.

Schäfer: Diese Frage ist bereits vorgestern gestellt worden. Ich nehme an, Sie stellen die Frage im Zusammenhang mit Forderungen, die vom israelischen Außenminister über die Presse erhoben worden sind. Die Antwort lautet: Nein. Ich habe vorgestern gesagt - und mache es deshalb auch ganz kurz; das können Sie ja sicher nachlesen -, dass Deutschland sich von Anfang an sehr für das Römische Statut und damit für eine internationale Strafgerichtsbarkeit eingesetzt hat. Wir haben uns sehr intensiv an den Verhandlungen über das Römische Statut beteiligt. Ein deutscher Richter ist erster Richterkollege des Internationalen Strafgerichtshofs gewesen.

Gerade angesichts der schwierigen Teile der deutschen Geschichte, die mit den Nürnberger Prozessen ja irgendwie auch so etwas wie die Geburtsstunde der internationalen Strafgerichtsbarkeit gewesen ist, hat Deutschland eine ganz besondere Verantwortung, sich für eine internationale Strafgerichtsbarkeit einzusetzen. Es muss darum gehen, diese internationale Strafgerichtsbarkeit nicht, wie auch immer, zu politisieren, sondern den Experten - den Richtern, den Staatsanwälten - Zeit, Raum und Geld für Ermittlungen zu überlassen, die dann von einem objektiven und unabhängigen Richterkollegium bewertet und gegebenenfalls mit Urteilen versehen werden.

Dessen ungeachtet sind wir der Meinung - weil Palästina noch kein Staat ist, sondern nach Abschluss von Verhandlungen erst ein Staat werden soll, die zu einer Zwei-Staaten-Lösung zwischen Israel und Palästina führen sollen - und zum jetzigen Zeitpunkt in unserer völkerrechtlichen Sichtweise der Auffassung, dass es keinen Raum für den Internationaler Strafgerichtshof gibt, auf die Bitte der Palästinenser tätig zu werden. Das ist aber eine Entscheidung, die der Internationale Strafgerichtshof und die dort zuständigen Gremien selber zu treffen haben.

Zusatzfrage: Sie hatten Herrn Liebermann angesprochen. Wurde die Bundesregierung denn schon von dem israelischen Außenminister oder von Diplomaten angesprochen?

Schäfer: Auch die Frage ist vorgestern bereits gestellt worden. Ich kann nur das wiederholen, was ich vorgestern gesagt habe. Es gibt aus meiner Sicht auch keinen neuen Stand. Das Auswärtige Amt hat dazu keine offizielle Kommunikation erhalten.

Zusatzfrage: Eine Frage an das Ernährungsministerium. Die europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde hat eine Studie zu Energydrinks veröffentlicht. Die Conclusio war, dass es ein Verbot für die Abgabe an Kinder geben soll. Plant das die Bundesregierung?

Fronczak: Die Conclusio kann ich so nicht bestätigen. Der Bericht liegt in einem ersten Entwurf vor. Man muss abwarten, was der Endbericht tatsächlich beinhaltet. Im Gegenteil. In diesem Bericht der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA) ging es darum, inwieweit Kombinationswirkungen von Koffein zum Beispiel in Kombination mit Taurin oder Alkohol ausgehen können. Das hat dieser Bericht sogar eher verneint. Uns ging es darum, auch in Auswertung dieses Berichts zu prüfen, inwieweit weitere Maßnahmen, zusätzlich zu denen, die gerade jüngst verschärft worden sind, erforderlich sind.

Was die Energydrinks angeht, gibt es einen doppelten Sicherheitsboden. Es gibt Warnhinweise, die noch einmal ausgeweitet wurden. Wir haben Grenzwerte festgelegt. Es wird immer wieder - nicht nur in Reaktion auf diese Studie - der Ruf laut, ein Verkaufsverbot einzuführen, das Litauen im November des vergangenen Jahres eingeführt hat. Man muss erst einmal abwarten, dass die Warnhinweise, die Kennzeichnungsvorschriften Wirkungen entfalten, die gerade im Dezember verschärft worden sind.

Ich nenne die beiden Eckdaten noch einmal: Wir haben, was die Grenzwerte angeht, eine Begrenzung auf maximal 320 Milligramm pro Liter Koffeingehalt bei Energydrinks. Dies bedeutet, wenn man das auf eine 250 Milliliter Dose herunterrechnen würde, eine Begrenzung auf 80 Milligramm. Wenn Sie eine Tasse Kaffee zu sich nehmen, sind das im Vergleich dazu 120 Milligramm, wenn man von einer Tasse von 150 Milliliter Inhalt ausgeht. Jeder kann sich jetzt fragen, wie viel Kaffee, wie viel Energydrinks er konsumiert. Am Ende ist es vielfach eine Frage der Aufklärung und Information. Wir werden angesichts dieses Berichts, wenn er irgendwann offiziell vorliegt, prüfen, inwieweit wir weitere Aufklärungs- und Informationsmaßnahmen vornehmen und die Maßnahmen, die jetzt ergriffen wurden, weiter ausweiten. Dann kann man sich das noch einmal vor Augen führen.

Auch das wiederhole ich gerne noch einmal: Es ist im Dezember mit Inkrafttreten der Lebensmittelinformationsverordnung ein verschärfter Warnhinweis auf derartige Produkte, die einen erhöhten Koffeingehalt haben, eingeführt worden. Wenn über 150 Milligramm pro Liter in einem solchen Energydrink enthalten sind, muss nicht nur "erhöhter Koffeingehalt" darauf stehen, sondern es muss zusätzlich "für Kinder und Schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen" darauf stehen. Das sind alles Maßnahmen, die erst jüngst greifen. Insofern sollte man diese erst einmal abwarten. Dann kann man in Auswertung dessen, was in Bezug auf Litauen in diesem Bericht steht, noch einmal nachjustieren.

Zusatzfrage: Zum Verständnis: Die Bundesregierung wartet darauf, wie dieses Verbot in Litauen ankommt und dann gibt es eine Reaktion?

Fronczak: Nein. Ich habe gesagt, dass gerade jüngst erst die Warnhinweise verschärft wurden, dass es ein Höchstgehalt gibt, sodass die Maßnahmen, die jetzt hier ergriffen wurden, ausreichend sind. Es sei denn, es gibt andere wissenschaftliche Erkenntnisse; es sei denn, es gibt andere Erkenntnisse, die zu dem Schluss kommen, dass man doch nachjustieren muss. Nach dem derzeitigen Stand haben wir Warnhinweise. Was man nie verhindern kann - wir können ja nicht hinter jedem in der Diskothek einen Vollzugsbeamten setzen - ist, dass er eben mehr als einen Drink zu sich nimmt. Das ist eine Aufklärungs- oder Informationsmaßnahme. Genauso wie ein Kleinkind keinen Kaffee, keine Cola trinken sollte, sollte man auch selbstverantwortlich mit sich umgehen und nicht eine erhöhte Koffeinzufuhr in jedweder Form auch immer zu sich nehmen. Zumal dann, wenn Vorerkrankungen, Herzerkrankungen, Herz- Kreislaufprobleme etc. vorliegen - das sind die Beispiele, die immer gerne gebracht werden -, sollte man erst recht vorsichtig sein.

Vorsitzende Wefers: Gibt es jetzt noch ein Thema, das alle interessiert?

Zusatz: Das ist bei den anderen Themen, glaube ich, auch so.

Vorsitzender Wefers: Man sieht es ein bisschen daran, wer mitschreibt und nicht mitschreibt.

Zusatz: Das ist ja nicht mein Problem.

Vorsitzender Wefers: Nein, das ist nicht Ihr Problem, das ist mein Problem.

Zusatzfrage: Herr Obama hat gestern in seiner "State of the Union"-Rede davon gesprochen, dass die sogenannte Schwulen-Ehe in Amerika jetzt ein Bürgerrecht sei. Wann kommt dieses Bürgerecht nach Deutschland, Herr Seibert?

StS Seibert: Ich sehe da im Moment keine gesetzlichen Reformvorhaben in dieser Bundesregierung. Das ist auch nicht Teil des gemeinsam verabredeten Koalitionsvertrags.

Zusatzfrage: Es ist ja so, dass Heterosexuelle immer noch mehr Rechte als nicht heterosexuelle Menschen haben, wenn es um das Heiraten geht. Wann wird das abgeschafft?

StS Seibert: Ich sehe da in dieser Regierung kein Reformvorhaben, und das ist auch nicht Teil des Koalitionsvertrags.

Mittwoch, 21. Januar 2015

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 21. Januar 2015
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2015/01/2015-01-21-regpk.html;jsessionid=1B2E9EEABD5457B663B515F19B9A3E4F.s1t1
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-25 55
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Januar 2015


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