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PRESSEKONFERENZ/1112: Regierungspressekonferenz vom 23. November 2015 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Montag, 23. November 2015
Regierungspressekonferenz vom 23. November 2015

Themen: Asyl- und Flüchtlingspolitik, mögliche Wiederaufnahme Russlands in die G8, VW-Abgasaffäre, Sicherheitslage in Deutschland, geplanter Besuch der Bundeskanzlerin in Paris, Telefonat der Bundeskanzlerin mit dem griechischen Ministerpräsidenten, geplantes Treffen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten Griechenlands und der Türkei, Asyl- und Flüchtlingspolitik, Aufklärungskampagne in Afghanistan, Einlagesicherungsfonds, Opfer der Luftanschläge Frankreichs und Russlands im Syrien-Konflikt

Sprecher: SRS Streiter, Dimroth (BMI), Schäfer (AA), Küchen (BMAS), Rudolph (BMVI), Modes (BMWi), Stamer (BMU), Jäger (BMF), Flosdorff (BMVg)


Vorsitzender Leifert eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS Streiter sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Frage: Ich habe eine Frage an Herrn Streiter: Woher nimmt die Kanzlerin den Optimismus, dass es nun zu einer Kontingentlösung kommen kann?

Eine weitere Frage an Herrn Streiter, vielleicht auch an Herrn Schäfer: Welche sind insoweit die wichtigsten Daten eines Fahrplans?

SRS Streiter: Ich kann dazu nur sagen: Ohne Optimismus können Sie Politik vergessen. Das gehört praktisch dazu. Bisher ist es immer noch so gewesen, dass man sich irgendwie geeinigt hat.

Schäfer: Vielleicht richten Sie die Frage an mich, weil sich der Außenminister gemeinsam mit dem Vizekanzler und Wirtschaftsminister in einem großen deutschen Online-Portal letzte Woche bezüglich der Kontingentlösung zu Wort gemeldet hat.

Sie fragen nach einem Fahrplan. Ich kann Ihnen keine konkreten Daten nennen. Wenn Sie den Artikel aufmerksam gelesen haben, wird Ihnen nicht entgangen sein, dass die beiden Minister allergrößten Wert darauf gelegt haben, dass wir mit der Türkei zügig und so bald wie möglich zu Verabredungen und Vereinbarungen kommen, sodass die Kontingentlösung dann ein Teil davon werden könnte. Womöglich gilt das auch über die Türkei hinaus. Die Europäische Union führt diese Gespräche mit der Türkei mit hohem Druck. Wir beteiligen uns daran und flankieren das auch mit unserem bilateralen deutsch-türkischen Migrationsdialog. Wann diese Verhandlungen abgeschlossen sind und etwas unterschriftsreif ist, und was das dann für die Kontingentlösung bedeutet? Ich glaube, es ist zum jetzigen Zeitpunkt einfach noch zu früh, das zu sagen.

Frage: Ich habe auch eine Frage an Herrn Streiter, bezüglich dieses denkwürdigen CSU-Parteitags am Freitagabend, bei dem die Obergrenze ein sehr großes Thema war. Es gab eine reichhaltige Berichterstattung darüber. Hat die Kanzlerin über das Wochenende noch Telefonate dazu geführt?

Am Sonntag war außerdem ihr zehnjähriges Amtsjubiläum. Hat es irgendwelche besonderen Feierlichkeiten ihrerseits gegeben, oder hat sie noch den ganzen Tag lang mit Herrn Seehofer telefoniert?

SRS Streiter: Um die zweite Frage zuerst zu beantworten: Darüber ist mir gar nichts bekannt.

Was die erste Frage betrifft, so kann ich mich als stellvertretender Sprecher der Bundesregierung grundsätzlich nicht zum Verlauf von Parteitagen äußern, weil dies das Regierungshandeln nicht betrifft.

Zusatzfrage: Noch einmal anders gefragt: Hat das, was sich dort abgespielt hat, an der Einstellung der Kanzlerin zur Frage von Obergrenzen, Kontingenten etc. irgendetwas geändert? Hat sie darüber vielleicht noch einmal mit Vertrauten beraten, oder bleibt sie bei der Haltung, die sie dort vorgetragen hat?

SRS Streiter: Über eine Änderung ist mir nichts bekannt. Im Übrigen empfehle ich, vielleicht einfach noch einmal in der Mediathek des ZDF nachzuschauen, was Bundeminister Altmaier gestern zu dem Thema in "Berlin direkt" gesagt hat. Wir wollen die Zuwanderung gemeinsam reduzieren, wir wollen gemeinsam europäische Kontingente, und ein Element - das hat Herr Schäfer gerade ausführlich dargestellt - wäre eine Vereinbarung der EU mit der Türkei.

Frage: Ich habe eine Frage zu dem Asylpaket, das eigentlich hätte beschlossen werden sollen. Können Sie sagen, warum es nicht beschlossen wurde, ob es schon einen Zeitplan gibt, wann es stattdessen ins Kabinett kommt?

Zu der Äußerung des innenpolitischen Sprechers der Unionsfraktionen, das sei geplatzt: Wie stellt sich das aus Sicht der Bundeskanzlerin dar?

SRS Streiter: Die Erwartung, dass das in einer Woche, in der gar keine Kabinettssitzung stattfindet, im Kabinett sei, war eher eine Erwartung Ihrerseits. Es finden Gespräche statt. Wenn diese Gespräche beendet sind, werden Sie informiert, und dann wird das Kabinett beschließen. Wie Herr Altmaier gestern sagte, schauen wir nach vorn und sind sehr zuversichtlich, dass wir einen guten Vorschlag machen werden.

Zusatzfrage: Welche Gründe gab es? War es, weil es jetzt noch besonders strittig war?

SRS Streiter: Dazu hat sich Staatssekretär Seibert am Freitag geäußert und gesagt, dass wir, bevor dies alles durchgesprochen und durch die Ressortabstimmung gegangen ist, zu Einzelheiten nichts sagen.

Frage: Ich habe eine Frage an das BMI zu dem Referentenentwurf und zu dem Punkt "Familiennachzug für schutzwürdige Menschen". Am 5. November, bei dem Treffen der Parteivorsitzenden hieß es, dass er für zwei Jahre ausgesetzt werden solle. Nun steht in dem Entwurf aber nichts von einer zweijährigen Pause, sondern das klingt eher nach einer dauerhaften Verschärfung. Können Sie dazu etwas ausführen?

Dimroth: Ich kann dem, was Herr Streiter gerade sehr allgemein ausgeführt hat, nichts hinzufügen. Es gibt die Ressortabstimmung, die dazu auf Grundlage eines in unserem Hause erarbeiteten Gesetzentwurfs eingeleitet wurde. Die Gespräche zu diesem Entwurf dauern an. Insofern kann ich hier keine Zwischensachstände mitteilen oder einzelne mögliche Inhalte kommentieren.

Zusatzfrage: Die Frage lautete ja: Warum widerspricht Ihr Entwurf dem, was die Parteivorsitzenden beschlossen haben?

Dimroth: Ich kann dem, was ich eben gesagt habe, nichts hinzufügen. Es gibt einen Entwurf, den wir geschrieben haben. Er ist in der Ressortabstimmung. Die Gespräche zur Umsetzung dieses Vorschlags dauern an. Mehr habe ich dazu nicht mitzuteilen.

Frage: Noch ein Versuch bezüglich des Zeitplans: Ist denn vorgesehen, dass man noch vor den Parteitagen, also vor Mitte Dezember, eine Einigung erzielt?

Nun noch eine Frage an das BMAS, vielleicht auch an andere SPD-Ministerien: Von Unionsseite heißt es, es seien weitergehende Forderungen gestellt worden, zum Beispiel bezüglich der Umsetzung von zwei EU-Richtlinien. Können Sie dazu etwas sagen?

SRS Streiter: Ich versuche es noch einmal. Einzelheiten zu diesem Asylpaket, das wir demnächst vorlegen werden, werde ich jetzt nicht ausführen. Ganz sicher ist es nicht so, dass derartige Gesetzesvorhaben zeitlich an irgendwelche Parteitage angepasst werden. Wir arbeiten hier sachorientiert, und es wird eine Lösung geben, und es wird auch nicht ewig dauern.

Küchen: Dem habe ich nichts hinzuzufügen. Die Gespräche laufen weiter, wie schon am Freitag hier gesagt wurde, wie heute wieder gesagt wurde. Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass diese Formulierung der Nachforderung eine Interpretation war, die aus der CDU/CSU-Fraktion kam. Von daher würde ich mir das jetzt nicht zu eigen machen und möchte nicht weiter dazu Stellung nehmen.

Frage: Ich habe noch eine Frage an Herrn Streiter und wahrscheinlich auch an Herrn Dimroth. Diese Kontingentlösung, über die jetzt vermehrt gesprochen wird, wird oftmals auch als eine mögliche Brücke in Bezug auf eine Obergrenze dargestellt. Könnten Sie noch einmal kurz erläutern: Was ist eigentlich der wesentliche Unterschied zwischen einer Kontingentlösung und einer Obergrenze, wie sie jetzt zum Beispiel von der CSU verlangt wird?

SRS Streiter: Das mache ich gern; denn wenn hier im Land von einer Obergrenze gesprochen wird, dann wird sozusagen von einer einseitigen Obergrenze ausgegangen, während die Kontingentregelung eine gesamteuropäische Regelung ist. Das ist das, was wir anstreben. Wir möchten die Zuwanderung "europäisch" und nicht "deutsch" regeln.

Zusatzfrage: Also könnte man, banal gesagt, davon sprechen, dass es dann eine europäische Obergrenze ist?

SRS Streiter: Schlüsse daraus zu ziehen, überlasse ich Ihnen.

Dimroth: Ich kann nur insoweit ergänzen, als ich noch einmal ein Interview des Ministers schon im September dieses Jahres mit einer großen deutschen Wochenzeitschrift, einem großen deutschen Nachrichtenmagazin, zur Lektüre anempfehle, in dem der Minister sehr ausführlich darlegte, was er mit einer solchen Lösung, mit einem solchen Vorschlag, verbindet. Daraus ergeben sich durchaus auch Antworten auf Ihre Fragen von eben.

Zusatzfrage: Können Sie ganz kurz, nur pointiert, noch einmal sagen, was der Hauptunterschied aus Ihrer Sicht ist?

Dimroth: Ich kann Sie schlicht auf dieses Interview verweisen. Darin werden Sie Antworten auch auf diese Frage finden.

Frage: Ich habe zwei Fragen.

Sie haben jetzt versucht, Obergrenze und Kontingent zu erklären. Faktisch läuft es aber doch darauf hinaus, dass man für ein Mitgliedsland, beispielsweise Deutschland, ein Kontingent hat, das eine Obergrenze darstellt. Sehe ich das jetzt völlig falsch? Ich hätte gerne eine Vorstellung davon bekommen.

Wirtschaftsforschungsinstitute rechnen in diesem Jahr mit 900.000, im nächsten Jahr mit 600.00 Flüchtlingen. Ist das eine Größenordnung, mit der man auch in der Bundesregierung rechnet?

SRS Streiter: Zu Zahlen kann ich Ihnen jetzt gar nichts sagen, weil ich es wirklich nicht weiß:

Um die erste Frage zu beantworten: Es ist doch völlig klar, und es ist auch unter allen Partnern der Parteien, die diese Regierung tragen, völlig unumstritten: Wir wollen gemeinsam die Zuwanderung reduzieren.

Frage: Herr Dimroth, der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass das Innenministerium darüber entscheiden wird, welche Ärzte die Berechtigung haben, über Fragen der Reisefähigkeit zu entscheiden. Wenn Menschen abgeschoben werden sollen, will also das Innenministerium bestimmen, welche Ärzte entscheiden können, ob diese Menschen reisefähig sind.

Wie suchen Sie erstens diese Ärzte aus?

Wie kommen Sie zweitens auf diese Idee?

Dimroth: Drittens, möchte ich fast hinzufügen, kann ich mich nur wiederholen. Zu einem Gesetzentwurf, der sich in der Ressortabstimmung befindet, nehmen wir grundsätzlich nicht Stellung, sondern warten ab, wie die Gespräche weiter verlaufen. Dass diese Gespräche noch laufen, ist hier, glaube ich, hinreichend deutlich geworden. Insofern ist es heute nicht an der Zeit, über einzelne Vorschriften, Inhalte oder Umsetzungen zu diskutieren.

SRS Streiter: Vielleicht kann ich aber ganz allgemein etwas dazu sagen. Eine Ressortabstimmung findet zwischen den Ressorts der Bundesregierung und nicht zwischen der Bundesregierung und Ihnen statt.

Zusatzfrage: Herr Streiter, ist denn die Kanzlerin dafür, dass das Innenministerium Ärzte aussucht, die bestimmen, ob ein Mensch abgeschoben werden kann oder nicht?

SRS Streiter: Ich dachte, ich hätte das gerade ausreichend erläutert.

Zusatz : Nein.

SRS Streiter: Es wird innerhalb der Regierung abgestimmt und nicht mit Ihnen.

Frage: Ich habe noch eine Frage zu dem Begriff der Obergrenze, den Sie gerade auch verwendet haben. Wenn ich die Kanzlerin richtig verstehe, gibt es deshalb keine Obergrenze, weil diese verfassungswidrig wäre, weil das Asylrecht keine Obergrenze kennt. Wenn wir jetzt über Kontingente reden, hat das irgendeinen Einfluss auf die deutsche Asylgesetzgebung, und wenn nicht, gibt es dann eine Obergrenze oder gibt es dann keine Obergrenze nach dem deutschen Asylrecht?

SRS Streiter: Das ist eine sehr trickreiche Frage, die ich Ihnen jetzt auch nicht einfach beantworten kann. Ich kann Ihnen nur sagen: Es besteht nicht die Absicht, das Asylrecht zu ändern, das Grundrecht auf Asyl in irgendeiner Weise einzuschränken. Alles andere werden wir sehen, wenn es konkret wird. Unser Bestreben ist es, diese Frage europäisch zu lösen, das Ganze auf breite Füße zu stellen und nicht, eine individuelle deutsche Lösung zu finden.

Zusatzfrage: Wenn es diese angestrebte europäische Lösung gäbe, wäre das der Moment, in dem man sagt: Jetzt können wir auch das deutsche Asylrecht einschränken, weil es sozusagen eine europäische Lösung dafür gibt?

SRS Streiter: Das glaube ich nicht. Wir werden natürlich innerhalb von Europa so verhandeln, dass unser Recht sozusagen unangetastet bleibt. Aber, wie gesagt, wir sind noch nicht so weit. Lassen Sie die Sache doch erst einmal beginnen.

Schäfer: Ich weiß nicht, ob es zur Aufklärung beiträgt, aber schaden tut es auf keinen Fall: Für den Außenminister - damit vielleicht auch implizit für den Vizekanzler und Wirtschaftsminister, weil die beiden das gemeinsam veröffentlicht haben - kann ich eine Passage aus ihrem gemeinsamen Artikel bei "Spiegel ONLINE" genau zu Ihrer Frage zitieren. Darin heißt es:

"Klar ist für uns: Wir werden das deutsche Grundrecht auf Asyl nicht antasten. Jeder Mensch, der verfolgt ist und zu uns gelangt, muss und wird auch in Zukunft Anspruch auf ein Asylverfahren und als Asylberechtigter auch auf Aufnahme haben. Allerdings erhält nur ein relativ kleiner Teil der zu uns Flüchtenden Asyl aufgrund seiner individuellen Verfolgung. Die allermeisten flüchten vor Krieg und Bürgerkrieg und erhalten bei uns Schutz als Bürgerkriegsflüchtlinge.

Deshalb kann die Aufnahme relevanter Kontingente von Bürgerkriegsflüchtlingen die Asylverfahren nicht ersetzen, aber durchaus entlasten. Dabei gilt: Feste Obergrenzen können wir nicht definieren, denn sie ließen sich nur durch eine Abschaffung des individuellen Asylrechts in der deutschen Verfassung erreichen."

Zusatzfrage: Darf ich noch eine Nachfrage stellen? - Das, was Herr Steinmeier und Herr Gabriel jetzt vertreten, ist das das Gleiche, was der Bundesinnenminister vertritt oder im September in seinem "Spiegel"-Interview vorgeschlagen hat?

Vorsitzender Leifert: Herr Dimroth, Sie haben Herrn Schäfer gehört. Stimmt das?

Dimroth: Ich kann jetzt schlecht öffentliche Einlassungen der Minister gegeneinander legen. Ich kann Sie schlicht noch einmal auf das verweisen, was der Minister in seinem Interview gesagt hat. Er hat sehr deutlich skizziert, welche Elemente aus seiner Sicht in eine solche Lösung gehörten. Ich muss es letztlich Ihnen überlassen, diese beiden Dinge nebeneinander zu legen, um zu schauen, inwieweit Deckungsgleichheit besteht. Ich denke, in vielem ist mit Händen zu greifen, dass wir über eine europäische Lösung nachdenken und dass wir gemeinsam sehr wohl die humanitäre Verantwortung Deutschlands anerkennen. Diese könnte man bei einer solchen Kontingentlösung auch dadurch erreichen, dass man Menschen, wie es im Übrigen schon vielfach praktiziert wurde, nach Schutzbedarf auswählt - beispielsweise, indem man die Expertise des UNHCR in solche Auswahlprozesse einbezieht -, sodass sie nicht mehr auf Schlepper und auf eine gefährliche Flucht angewiesen sind, und sie so aus ihrer Not nach Europa holt. Damit würde man einerseits, wenn man so will, den Schleppern den Markt entziehen und andererseits Menschen nicht mehr auf diese gefährliche Überfahrt verweisen.

Aus Sicht des Bundesinnenministers ist - auch das können Sie nachlesen - der dann effektivierte EU-Außengrenzschutz ein wichtiges Element, sodass über dieses Kontingent hinaus nicht weiterhin Flüchtlinge ungesteuert nach Europa kommen könnten. Das widerspricht nach meinem Verständnis in null Komma nichts dem, was Herr Schäfer gerade ausgeführt hat. Insofern sehe ich eine breite Übereinstimmung, ohne Ihnen die Aufgabe abnehmen zu können, diese beiden Veröffentlichungen nebeneinander zu legen und Textexegese zu betreiben.

SRS Streiter: Um es noch zu ergänzen: Zur Rechtslage gibt es auch keinerlei unterschiedliche Interpretationen.

Frage: Herr Streiter, Herr Dimroth, inwieweit besteht eine Voraussetzung für die Kontingentlösung in der Bereitschaft anderer EU-Staaten, angesichts der Zahlen in Deutschland großzügigere Kontingente aufzunehmen, und gibt es in den letzten Tagen irgendwelche Signale, die von einer solchen Bereitschaft künden?

SRS Streiter: Ganz allgemein kann ich dazu nur sagen, dass es natürlich keine europäische Kontingentlösung geben wird, die so aussieht, dass Deutschland alle aufnimmt.

Dimroth: Ich kann noch ergänzen: Es gibt ja noch keinen ausbuchstabierten Vorschlag, der beispielsweise in den zuständigen Gremien in Europa beraten würde, ich habe aber aus Europa durchaus Stimmen vernommen, die, was diesen Vorschlag anbetrifft, sehr nachdenklich sind. Insofern wird es jetzt das Gebot der nächsten Tage, Wochen und Monate sein, auch in Europa um Zustimmung für ein solches Modell zu werben.

Frage: Herr Schäfer, könnten Sie zum Verständnis noch einmal ausführen, wie die aktuelle Kontingentlösung Deutschlands aussieht, also wie vielen Menschen Kontingente zur Verfügung stehen und ob sich zum Beispiel die Zahl im nächsten Jahr im Vergleich zu diesem Jahr ändern wird?

Dimroth: Ich habe das gerade schon ausgeführt. Es ist ja nicht so, dass das Verfahren als solches neu wäre. Wie Sie wissen, hat Deutschland mit Unterstützung des UNHCR im Rahmen solcher Aufnahmeprogramme außerhalb der Krisenregionen mit Abstand am meisten syrische Flüchtlinge aufgenommen, nach Deutschland geholt. Dazu gibt es noch eine Reihe von Programmen der Bundesländer, die ebenfalls über solche Kontingentlösungen Menschen aus der Region nach Deutschland geholt haben, sodass Deutschland hierbei - das wird auch von Flüchtlingsorganisationen weltweit anerkannt - mit Abstand eine Vorreiterrolle einnimmt, was schon die bisherige Praxis solcher Kontingente anbetrifft.

Schäfer: Bei diesen Kontingenten gibt es zwei entscheidende Vorteile. Das hat Herr Dimroth schon ausgeführt. Das kann man, glaube ich, nicht deutlich genug sagen. Der erste ist das Element der quantitativen und qualitativen Steuerung, und das andere entscheidende Element ist, dass die Menschen, die im Wege einer Kontingentlösung zu uns kommen können, eben nicht auf Schleuser angewiesen sind und man auf diese Art und Weise nicht nur der Schleuserkriminalität den Boden entzieht, sondern den Menschen auch eine Lösung anbietet, die in jeder Hinsicht besser ist, als sich über den Balkan zu quälen.

Zusatzfrage: Herr Dimroth und Herr Schäfer, ich habe nach konkreten Zahlen gefragt. Wie sehen die konkreten Kontingentzahlen in diesem Jahr aus?

Dimroth: Ich kann jetzt nicht für die Bundesländer sprechen, bin aber relativ sicher, dass wir im Ministerium eine Übersicht darüber haben, und kann gerne zusagen, dass ich sie nachreiche, wenn ich wieder im Büro bin.

Vorsitzender Leifert: Dann bitte über unseren Verteiler. - Vielen Dank.

Frage: Herr Streiter, die Kanzlerin und Herr Seehofer haben vor einiger Zeit vereinbart, sich alle zwei Wochen zum Thema Flüchtlingspolitik zu treffen, auszutauschen. Wann findet der nächste Austausch statt?

SRS Streiter: Der letzte Austausch ist, wenn ich mich recht entsinne, eine knappe Woche her. Dann kann man es sich ja ausrechnen.

Zusatzfrage: Ich weiß nicht, wann der letzte Austausch war. Ich frage Sie.

SRS Streiter: Ich meine, das müssen sie ja nicht eine Woche vorher festlegen. Das wird schon stattfinden.

Zusatz: Alle zwei Wochen ist alle zwei Wochen.

SRS Streiter: Genau. Das habe ich ja gesagt.

Zusatzfrage: Vielleicht kann man das ermitteln. Das ist ja nicht so schwer.

SRS Streiter: Das letzte ist eine halbe Wochen her. Dann müssen Sie noch eineinhalb hinzurechnen.

Zusatz: Vielleicht zählt ja auch der Freitag als Austausch. - Entschuldigung. Ich höre auf. - Kann man das also nachrechnen? Gibt es einen Werktag oder einen Wochenendtag? Gibt es ein Datum?

SRS Streiter: Ich weiß es nicht. Das ist mir nicht bekannt. Es wird auch, glaube ich, recht kurzfristig vereinbart.

Frage: Noch eine Frage an Herrn Dimroth zu den Kontingenten: Von welcher Größenordnung könnte man denn für das kommende Jahr bei den anstehenden Gesprächen a) für Deutschland und b) für Europa ausgehen?

Dimroth: Es ist sicherlich zu früh, jetzt Zahlen zu diskutieren. Auch insoweit möchte ich Sie, auch wenn ich Sie langweile, noch einmal auf das Interview des Ministers hinweisen, der sinngemäß - ich habe es jetzt nicht dabei - davon spricht, dass es ein Zahl sein müsste, die angemessen groß ist, um der humanitären Verantwortung Deutschlands und Europas gerecht zu werden.

Frage: Herr Streiter, die Inhalte der letzten Asylpakete waren immer in "Zuckerbrot" und "Peitsche" geteilt. Jetzt diskutieren wir beim neuen Asylpaket wieder um viele "Peitscheninhalte". Gibt es auch "Zuckerbrotinhalte" im nächsten Asylpaket?

SRS Streiter: Das war ein netter Versuch, aber wie ich jetzt schon, ich glaube, dreimal gesagt habe, befindet sich das in der Ressortabstimmung. Diese findet innerhalb der Ressorts statt und nicht mit Ihnen. Deshalb werde ich Ihnen zum Inhalt erst einmal nichts sagen können.

Frage: Herr Schäfer, ich möchte auf das gestrige Interview von Herrn Steinmeier zurückkommen. Ich habe es so verstanden, dass der Minister für die Wiederaufnahme von Russland in die G8 oder zu einer weiteren Runde der Konsultationen in dieser Gruppe plädiert. Mich würde interessieren, ob für ihn die Teilnahme Russlands an G8 oder auch an einer Anti-IS-Koalition parallel zum Aufrechterhalten der Sanktionen, die im Zuge der Ukrainekrise verhängt wurden, denkbar ist.

Schäfer: Zunächst: Ich denke, Sie haben recht. So würde ich die Meinungsäußerung des Ministers in der "Bild am Sonntag" von gestern auch interpretieren. Er sagt, der Westen kann und sollte kein dauerhaftes Interesse haben, Russland aus der regelmäßigen Abstimmung zwischen den großen westlichen Nationen, der G7/G8, auszuschließen. Allerdings verbindet er diesen Wunsch mit konkreten Bedingungen, die im Zusammenhang mit der Ukrainekrise und mit dem Syrienkonflikt stehen.

Ihre konkrete Frage ist schwer zu beantworten, weil es ganz viele politische Bedingungen gibt, die miteinander verknüpft sind. Aber ich gebe Ihnen recht, wenn ich die Zweifel in Ihrer Frage richtig interpretiere, dass es relativ schwer vorstellbar ist, sich einerseits gegenseitig Sanktionen zu verhängen und andererseits in einem bestimmten Kreis vertrauensvoll miteinander zu beraten. Das wäre schon merkwürdig.

Zusatzfrage: Kann man die letzten Ereignisse in der Ukraine seit dem letzten Normandie-Treffen auf Ministerebene so deuten, dass es in dem Bemühen, die Ukrainekrise zu lösen, Fortschritte gibt?

Wie ordnen Sie den Zwischenfall, den Blackout auf der Krim, ein?

Schäfer: Das letzte Außenministertreffen im Normandie-Format hat bei uns in Tegel in der Villa Borsig am 6. November stattgefunden. Die Wahrheit ist: Seither sind jetzt zweieinhalb Wochen vergangen, und die Fortschritte, die alle vier Minister, einschließlich des russischen und des ukrainischen, angemahnt hatten, haben sich jedenfalls nicht in der Geschwindigkeit materialisiert, wie das wünschenswert wäre. Die Gespräche in den Arbeitsgruppen der Kontaktgruppe in Minsk werden geführt, aber gehen - so kann man sicherlich sagen - nicht mit der notwendigen Geschwindigkeit voran. Der Fahrplan, der von den Staats- und Regierungschefs im Normandie-Format im Oktober aufgestellt und von den Ministern bekräftigt wurde, wird immer schwerer einzuhalten sein. Deshalb ergeht die Aufforderung der Bundesregierung an die Konfliktparteien und die Beteiligten in der Kontaktgruppe und in den Arbeitsgruppen, jetzt das zu tun, worauf die Minister Wert gelegt haben, wozu sie aufgefordert haben, um zum Beispiel bei der Vorbereitung der Lokalwahlen in den separatistischen Gebieten schleunigst voranzukommen.

Jetzt haben Sie ein Weiteres angesprochen, das sich übers Wochenende ereignet hat. In der Tat muss man wohl sagen, dass die Angriffe auf die öffentliche Infrastruktur in der Ukraine, die auch dem Ziel dient, die Krim mit Strom zu versorgen, kriminelle Akte sind. Wir erwarten, dass diese Geschehnisse als solche behandelt und von den zuständigen ukrainischen Behörden auch ermittelt und aufgeklärt werden. Sie führen dazu, dass die faktischen Vereinbarungen, die es gibt, zwischen denjenigen, die auf der Krim die Macht ausüben, und der Ukraine über die Lieferung von Strom vom ukrainischen Festland auf die Krim nicht erfüllt werden können.

Wir erwarten von allen zuständigen Behörden, dass die Stromversorgung auf der Krim und für die Krim wiederhergestellt wird und dass dafür Sorge getragen wird, dass sich solche Anschläge nicht wiederholen. Nun ist es auf der Krim glücklicherweise - noch nicht - so kalt wie anderswo in der Ukraine. Aber es liegt auf der Hand: Wenn der Winter naht, wenn es kalt wird, dann - das kann sich jeder ausmalen - bedeutet Stromausfall - potenziell jedenfalls - auch eine humanitäre Notlage. Der politische Konflikt zwischen Russland und der Ukraine um die Krim darf - so unsere feste Überzeugung - nicht auf dem Rücken der Menschen und der Bewohner der Krim ausgetragen werden.

Frage: Herr Schäfer, "Rückkehr in die G8, Aufhebung der Sanktionen" hört sich ein bisschen so an, als ob die Bundesregierung die russische Annexion der Krim geschluckt hat. Kann man das so verstehen?

Schäfer: Wenn über die Aufhebung von Sanktionen gegenüber Russland diskutiert wird - das geschieht ja bei Ihnen, in den Medien, und auch innerhalb der Europäischen Union, weil spätestens Ende Januar eine Entscheidung darüber ansteht, wie wir weiter mit den bis Ende Januar gültigen Sanktionen gegenüber Russland umgehen -, dann geht es niemals um die Sanktionen, die von der Europäischen Union wegen der Annexion der Krim verhängt worden sind. Diese Sanktionen werden ganz sicher fortgesetzt und verlängert. Wenn es eine Diskussion um die Sanktionen gibt, dann um jene Sanktionen, die wegen des Verhaltens Russlands in der Ostukraine verhängt wurden.

Zusatzfrage: Herr Streiter, spricht der Außenminister in dieser Frage - Rückkehr in die G8, Aufhebung der Sanktionen und das Schlucken der Kröte Krim - auch für die Kanzlerin?

SRS Streiter: Von "Krötenschlucken" hat weder Herr Schäfer noch sonst jemand gesprochen, nur Sie. Natürlich ist eine Erweiterung des Gesprächsformats von G7 wieder auf G8 jederzeit möglich, und natürlich schließt das grundsätzlich auch eine mögliche Rückkehr Russlands auf der genannten Basis in den Kreis der G7 ein; aber das geschieht ja nicht einfach mal so, sondern es müssen eben alle Vereinbarungen eingehalten werden. Die Annexion der Krim hat niemand geschluckt - und schon gar keine Kröte.

Frage: Herr Schäfer, noch einmal in Sachen Sanktionen nachgefragt: Das heißt, der Außenminister ist im Grunde genommen dafür, dass Ende Januar die Sanktionen, die sich nur auf die Vorkommnisse in der Ostukraine beziehen, nicht verlängert werden, kann man das so zusammenfassen? Oder was heißt das jetzt praktisch für die Entscheidung Ende Januar.

Schäfer: Mir ist schleierhaft, woher sie jetzt diese Haltung nehmen. Hat der Außenminister das gesagt oder hätte ich das gesagt?

Zusatzfrage: Nein, aber Sie haben gesagt, es wäre merkwürdig, wenn gegeneinander Sanktionen verhängt werden und man gleichzeitig vertrauensvoll miteinander verhandelt. Das heißt doch für mich, dass man, weil man vertrauensvoll miteinander verhandeln will, die Sanktionen jedenfalls zum Teil beenden müsste.

Schäfer: Ich glaube, dieser Widerspruch lässt sich relativ leicht auflösen. Herr Streiter hat gerade auch etwas zum G7- oder zum G8-Prozess gesagt. Herr Steinmeier hat ja nicht davon gesprochen, dass Russland sozusagen bedingungslos wieder in die G8 aufgenommen werden sollte, sondern er hat gesagt - das habe ich, glaube ich, eben auch schon erwähnt -:

"Sollten wir im Ukraine-Konflikt weiter Hürden erfolgreich aus dem Weg räumen und sollte Russland im Syrien-Konflikt wie bisher weiter gemeinsam mit uns an einer Lösung arbeiten, dann kann der Westen kein dauerhaftes Interesse daran haben ..."

Zur Frage der Sanktionen der Europäischen Union gegenüber Russland vielleicht nur so viel: Ich hatte eben schon gesagt, dass diese Sanktionen bis Ende Januar gültig sind. Es ist jetzt ein ganz normaler Prozess, dass im Kreise der Partner der Europäischen Union die Dinge vorbesprochen werden und dann irgendwann im Rat - vielleicht auch bereits im Dezember im Europäischen Rat - eine Entscheidung oder Vorentscheidung darüber ansteht, wie man weiter mit Russland und den Sanktionen umgeht.

Die Beschlusslage der Europäischen Union ist relativ eindeutig: Es gibt einen kausalen Nexus zwischen der Krise in der Ostukraine und Schritten zu ihrer Beilegung - auch einer konstruktiven Beteiligung Russlands zur Beilegung der Krise in der Ostukraine. Jetzt wird es darum gehen, dass sich die 28 Partner in der Europäischen Union in den nächsten Wochen bis spätestens Ende Januar ein gemeinsames Bild darüber verschaffen, wie weit man mit dem Minsker Prozess vorangekommen ist und welche politischen Schlüsse man daraus ableitet. Ich glaube, dass man vorhersehen kann, dass es da durchaus unterschiedliche Wahrnehmungen und auch unterschiedliche politische Analysen im Kreise der 28 geben wird. Ich bin aber sehr zuversichtlich, dass es genau wie in der Vergangenheit so sein wird, dass sich die 28 dann auf eine Entscheidung einigen, die sie dann gemeinsam beschließen und nach außen vertreten.

Frage : Herr Schäfer, es hieß ja, dass sich bereits vor einer Woche in Antalya am Rande des Treffens einige Regierungschefs auf die Fortsetzung der Sanktionen zumindest bis zum Sommer geeinigt hätten. Können Sie das irgendwie bestätigen oder kommentieren?

Schäfer: Ich kann es nicht bestätigen, weil ich nicht dabei war. Ich glaube auch nicht, dass behauptet worden wäre, dass der Außenminister dabei gewesen ist. Ich kenne auch die Quelle der Information aus der gestrigen Sonntagszeitung nicht. Insofern kann ich das weder bestätigen noch kann ich es dementieren. Es ist aber doch etwas ganz Normales, dass in einer auch weltpolitisch so wichtigen Frage informelle Gespräche geführt werden. Worauf es für uns jetzt ankommt, ist, dass diese Gespräche dann eben im Kreise der 28 - es gehört sich, dass alle an diesen Entscheidungen beteiligt sind und beteiligt werden - bald geführt werden; die sind auch schon auf der Tagesordnung.

Wie gesagt, ich bin mir sicher, dass es dann eine einvernehmliche Lösung gibt, die unseren wichtigen Beziehungen zum Nachbarn Russland und der weltpolitischen Lage gerecht wird und die - wie beschlossen und gerade eben bereits erläutert - eine angemessene Reaktion auf das Verhalten Russlands als Konfliktpartei in der Krise in der Ostukraine ist.

Frage: Herr Rudolph, der TÜV Nord wirft der Bundesregierung im Zusammenhang mit der VW-Abgasaffäre vor, gezielt untersagt zu haben, dass die Prüfer auch die Motorensoftware untersuchen können. Mich würde interessieren, was das Verkehrsministerium dazu sagt.

Rudolph: Vorweggeschickt: Unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorgänge bei Volkswagen hat Minister Dobrindt ja eine Untersuchungskommission eingesetzt. Diese Untersuchungskommission prüft, ob die in Rede stehenden Fahrzeuge mit den Zulassungsregeln konform sind. Wenn man sich die Abgaswerte anschaut, dann muss man unterscheiden zwischen Stickoxidwerten und CO2-Werten.

Der TÜV spricht in diesem Fall zuallererst die Stickoxidwerte an. Da sagen wir, dass unsere Untersuchungskommission bereits prüft, ob die Offenlegung der Motorelektroniksoftware Teil der Weiterentwicklung von EU-Regeln sein kann. Da geht es um Typgenehmigungsvorschriften. Wir prüfen das also bereits; das haben wir auch Mitte Oktober schon einmal öffentlich geäußert. Insofern greift der TÜV Nord hier einen Punkt auf, der von uns, der Bundesregierung, bereits geprüft und überdacht wird.

Zweiter Punkt: CO2-Werte. Der TÜV Nord ist - das war vorher allerdings schon anvisiert - in unsere Untersuchungskommission bestellt, und wir wollen vom TÜV Nord wissen, wieso die falschen CO2-Werte bei Volkswagen nicht erkannt worden sind; denn der TÜV Nord ist in der Prüfung bei Volkswagen. Dieser Punkt - CO2-Werte - hat mit der Motorsteuerung nichts zu tun. In dem Interview, aus dem der TÜV Nord dann zitiert wird, stehen zu diesen CO2-Werten keine Antworten; der TÜV Nord weiß das selbst noch nicht. Aber wir als Bundesregierung erwarten Antworten darauf.

Wenn der TÜV darüber hinaus dann noch Aussagen zu den Stickoxiden treffen will, dann kann er das gerne tun; aber mir war es wichtig zu sagen: Das eine sind die Stickoxidwerte, und die Untersuchungskommission prüft bereits. Das andere sind die CO2-Werte, und da erwarten wir vom TÜV Nord als unabhängigem Prüfdienst Antworten darauf, wieso die CO2-Werte bei Volkswagen nicht erkannt worden sind.

Zusatzfrage: Können Sie sich denn erklären oder können Sie sagen, warum die Stickoxide - auch wenn das jetzt geprüft wird - bisher als Betriebsgeheimnis gelten und warum die bisher nicht untersuchen durften, warum das so war?

Rudolph: Da müssten andere Ministerien vielleicht flankieren. Bei uns ist es so, dass im Zuge der Diskussionen geprüft wird, ob man das offenlegen kann, aber mir persönlich ist nicht bekannt, dass der TÜV da in der Vergangenheit bei der Bundesregierung groß nachgehakt hätte. Wie auch immer: In der Gegenwart wird geprüft, ob man die Offenlegung in den EU-Regelungen mit einbauen kann oder nicht.

Vorsitzender Leifert: Welche anderen Häuser wollen flankieren, wer fühlt sich da noch angesprochen? - Herr Rudolph, ich weiß nicht, an wen Sie da gedacht haben?

Rudolph: Ich habe es ganz offen formuliert, vielleicht reicht diese Antwort auch. Falls noch jemand eine Information hat, dann kann er die gern mitteilen, aber ansonsten war das auch eine in sich runde Antwort.

Frage: Noch einmal explizit nachgefragt: Es gibt also keine Überlegungen, den Prüfgesellschaften hier von deutscher Seite mehr Kompetenzen zu geben?

Rudolph: Das ist jetzt eine Interpretation, die ich aus meinen Antworten nicht herauslese. Deswegen sage ich es noch einmal: Es gibt, wenn wir über die EU-Typgenehmigungsvorschriften reden, Überlegungen hinsichtlich der Stickoxidwerte. Die Untersuchungskommission prüft unter anderem, ob man die Motorelektroniksoftware gegenüber den unabhängigen Prüfdiensten offenlegen kann. Das Zweite sind die CO2-Werte. Da erwarten wir uns von den Prüfdiensten eben noch Antworten, warum die CO2-Werte bei den Überprüfungen der Hersteller - in diesem Fall Volkswagen - nicht erkannt worden sind. Das, was Sie jetzt implizieren, ist eine Frage, die darüber hinausgeht. Ich hatte mich, was die Abgaswerte betrifft, erst einmal auf diese beiden Punkte konzentriert.

Zusatzfrage: Und wie würden Sie die darüber hinausgehende Frage beantworten?

Rudolph: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht, weil die Untersuchungen unserer Kommission noch laufen und weil auch noch Diskussionen auf europäischer Ebene laufen. Was dort abgeschlossen ist - aber das ist ein weiterer Punkt -, ist die Weiterentwicklung der Prüfverfahren, also die sogenannten "Real Driving Emissions" - Ende Oktober hat man sich auf EU-Ebene ja geeinigt, dass man die Prüfverfahren entsprechend weiterentwickelt. Da geht es dann aber darum, den Fahrzyklus auf der Rolle, auf dem Prüfstand, durch Elemente im realen Straßenverkehr zu ergänzen.

Frage: Ich möchte doch noch einmal versuchen, den Ball von Herrn Rudolph aufzugreifen: Wenn ich es richtig im Kopf habe, wurde in dem Interview der Vorwurf geäußert, dass die Offenlegung der Software auf Betreiben der Autoindustrie verhindert wurde. Können das Wirtschaftsministerium oder das Umweltministerium vielleicht noch etwas dazu beitragen? Gab es da Bestrebungen beziehungsweise tragen Sie jetzt auch dazu bei, diese Offenlegung voranzutreiben? Wenn ich das richtig weiß, kann oder konnte früher zum Beispiel auch das Umweltbundesamt Prüfungen vornehmen. Insofern die Frage an die beiden Ministerien: Können Sie da noch etwas Erhellendes beitragen?

Modes: Mir liegen dazu keine Informationen vor, insofern kann ich Ihnen das nicht sagen. Ich kann aber gerne einmal nachhorchen, ob wir dazu noch etwas sagen können.

Stamer: Ich kann das nur insofern ergänzen, als Ihnen zu sagen, dass unserem Haus keine Informationen zu den hier angesprochenen Initiativen vorliegen.

Was die Untersuchungen seitens des Umweltbundesamts betrifft, die Sie vorhin angesprochen haben: Genau das ist ja ein Grund dafür, dass sich das Bundesumweltministerium seit geraumer Zeit dafür einsetzt, dass es Messverfahren gibt, die das reale Fahren auf der Straße abbilden.

Frage: Herr Dimroth, zu den Gefährdern in Deutschland: Der Innenminister hat gesagt, es gebe so viele wie nie zuvor. Mein letzter Stand war, dass es 420 islamistische und 15 rechtsextreme Gefährder gibt. Hat sich an dieser Zahl etwas geändert?

Es heißt ja, dass diese Menschen jetzt besonders beobachtet würden. Gilt das für Rechtsextreme und Islamisten? Falls ja: Wie werden die besonders überwacht?

Dimroth: Die von Ihnen genannten Zahlen entsprechend auch meinem letzten Kenntnisstand dazu.

Was die Qualifikation und insbesondere die Merkmale anbetrifft, die erfüllt sein müssen, um eine solche Einordnung zu rechtfertigen, so sind diese hinreichend bekannt - jedenfalls ist das hier mehrfach vorgetragen und auch in dem von Ihnen adressierten Interview noch einmal sehr deutlich ausgeführt worden.

Was die Frage der Behandlung anbetrifft, werden Sie verstehen, dass zu operativen Einzelheiten selbstverständlich nicht die Öffentlichkeit informiert wird, weil dann deren Wirksamkeit doch deutlich infrage stünde. Was aber die Frage anbetrifft, ob man ganz grundsätzlich zwischen bestimmten Phänomenbereichen unterscheidet, kann ich einmal sagen, dass die rechtliche Qualifikation und die rechtliche Einordnung eine solche unterschiedliche Behandlung verbietet, gleichzeitig aber selbstverständlich aus operativen Gründen in jedem Einzelfall sehr genau überlegt wird, wie welche Maßnahme auszusehen hat. Daraus können sich dann im Einzelfall natürlich auch Unterschiede ergeben; das liegt in der Natur der Sache.

Zusatzfrage: Anders gefragt: Was darf denn mit denen gemacht werden? Dürfen die spezieller überwacht werden? Ich erinnere mich, dass im Zusammenhang mit dem Vorwurf des Staatsverrats gegenüber netzpolitik.org einfach aufgrund dieser Anklage verschärfte Überwachungsmaßnahmen durchgeführt werden durften. Gilt das jetzt auch schon, wenn der Staat jemanden als Gefährder einschätzt?

Dimroth: Die Einschätzung oder Kategorisierung in diese Gruppe des Gefährders ersetzt selbstverständlich nicht die sorgfältige Subsumption der gesetzlichen Voraussetzungen für jedwede Überwachungsmaßnahme, sodass im Einzelfall immer geprüft werden muss, ob eine solche gerechtfertigt, sinnvoll und angemessen ist. Daran ändert eine Kategorisierung wie die von Ihnen angesprochene selbstverständlich nichts; denn immer, in jedem Einzelfall, muss geprüft werden, ob die Voraussetzungen vorliegen. Das geschieht. Aber weil diese Schwelle doch sehr hoch und sehr konkret ist - das haben wir Ihnen mehrfach zu erläutern versucht; denn daraus ergibt sich letztlich auch der Unterschied in der Summe von Gefährdern in den unterschiedlichen Phänomenbereichen -, ist das jedenfalls ein Indiz dafür, dass man in Betracht ziehen kann, eine solche Maßnahme zu treffen. Aber noch einmal: Deren gesetzliche Voraussetzungen müssen selbstverständlich in jedem Einzelfall geprüft werden und vorliegen.

Zusatzfrage: Wie viele islamistische Gefährder sind denn schon wieder von der Liste heruntergekommen, und wie kommt man eigentlich von dieser Liste herunter?

Im Vergleich zum August, als es 16 rechtsextreme Gefährder gab, gibt es jetzt ja nur noch 15. Was ist mit diesem einen Gefährder passiert? Wurde da noch einmal nachgeprüft und dann hat sich herausgestellt, dass er doch nicht so rechtsextrem ist wie befürchtet?

Dimroth: Das wird Sie jetzt wenig überraschen, aber ganz grundsätzlich gilt für diesen Fall wie für andere auch: Es gibt eine Definition dessen, was unter "Gefährder" zu verstehen ist. Diese Zahlen werden von den Ländern an das Bundeskriminalamt gemeldet, und immer dann, wenn die Kriterien nicht mehr vorliegen, werden die Zahlen dementsprechend auch reduziert. Was in jedem Einzelfall Hintergrund für eine Entwicklung dieser Zahlen ist, kann ich aber schon deswegen nicht sagen, weil das, wie gesagt, Länderzahlen sind, die das Bundeskriminalamt zusammenführt, sodass dann Gesamtzahlen für Deutschland dabei herauskommen.

Frage: Ich habe eine Frage an Herrn Streiter zu dem für Mittwoch geplanten Besuch der Kanzlerin in Paris - das steht ja auch in Zusammenhang mit den Terrorattentaten -: Können Sie einmal kurz sagen, was genau der Sinn dieses Besuches ist und was da eigentlich passieren soll? Können Sie sagen, ob die Kanzlerin möglicherweise einen der Schauplätze der Attentate selbst besuchen wird? Ganz eigennützig gefragt: Wird es im Zusammenhang mit diesem Treffen auch irgendeine Form der Presseunterrichtung geben?

SRS Streiter: Die Bundeskanzlerin fährt dorthin, weil der französische Präsident sie eingeladen hat; sie wird sich dort also mit ihm treffen. Der Besuch ist ein Zeichen der Solidarität gegenüber unseren französischen Freunden. Selbstverständlich werden Sie über alle möglichen Themen sprechen, die beide interessieren - es ist nicht schwer zu erraten, welche Themen das sein könnten. Was die Pressebegleitung, -information etc. betrifft, so kann ich Ihnen dazu noch nichts sagen. Ich hoffe, dass wir das sehr bald können - spätestens morgen, denke ich.

Frage: Der griechische Ministerpräsident hat gestern mit der Bundeskanzlerin telefoniert. Können Sie uns ein paar Einzelheiten über das Telefonat erzählen?

SRS Streiter: Nein, kann ich nicht.

Zusatzfrage: Über das Thema?

SRS Streiter: Ich weiß es nicht, kann ich Ihnen nicht sagen.

Zusatzfrage: Es soll ja zu einem trilateralen Treffen zwischen der Bundeskanzlerin, Tsipras und Davutoglu kommen. Gibt es bereits einen Termin oder einen Ort, an dem das stattfinden soll?

SRS Streiter: Das kann ich Ihnen sagen: Die drei haben verabredet, dass sie sich Treffen wollen, weil alle drei Länder ja besonders von der Flüchtlingssituation betroffen sind. Ich kann Ihnen aber heute oder jetzt noch keinen Zeitpunkt und noch keinen Ort nennen. Es wird aber nicht sehr lange dauern und das werden Sie sehr schnell erfahren.

Zusatzfrage: An das Auswärtige Amt: Sind vielleicht auch Hotspots in der Türkei geplant beziehungsweise angedacht?

Schäfer: Die Verhandlungen - das habe ich aus Anlass einer anderen Frage ganz am Anfang der Pressekonferenz bereits gesagt - zwischen der Türkei und der Europäischen Union laufen zurzeit. Ich würde Sie bitten, diese Frage an die Kollegen der Kommission, die die Verhandlungen für Europa führen, zu richten.

Frage: Herr Schäfer, ich habe eine Frage zu Ihrer sogenannten Aufklärungskampagne in Afghanistan. Sie sagen, Sie wollen die Afghanen darüber aufklären, dass es für sie in Deutschland kein leichtes Leben gibt. Davon würde, glaube ich, niemand sprechen. Würde das Auswärtige Amt sagen, dass es der Fall ist, dass ein Afghane vielleicht ein besseres Leben in Deutschland als in Afghanistan hat?

Schäfer: Ehrlich gesagt lassen Sie mich mit der Frage jetzt ein bisschen ratlos zurück. Sie sprechen von einer sogenannten Aufklärungskampagne. Auch das ist Ihnen unbenommen, das so zu quantifizieren, wie Sie das wollen. Für uns ist es eine Aufklärungskampagne, mit der wir den Menschen in Afghanistan - besonders den jungen Menschen, jungen Männern, zum Teil Minderjährigen - erklären wollen, dass das, was ihnen von Kriminellen, von Schleppern, von Schleusern, vielleicht auch von anderer Seite erklärt wird, dass Druck, der auf sie vonseiten ihrer Familien, ihrer Dörfer und anderswo ausgeübt wird, dass Versprechungen, die ihnen gemacht werden, am besten von ihnen selber gegengecheckt werden sollen, dass sie sich darüber informieren sollen, was es für sie bedeutet, all das, was sie bisher gekannt haben - ihre Sprache, ihre Kultur, ihre Heimat -, hinter sich zu lassen, um einen beschwerlichen, gefährlichen, womöglich tödlichen Weg in eine ungewisse Zukunft zu gehen.

Das brauchen wir, glaube ich, im Detail - ich mache es aber gerne, wenn Sie es wollen - mit den Botschaften, die wir diesen jungen Menschen mit auf den Weg geben wollen, nicht noch einmal zu wiederholen. Wir versuchen, Ihnen zu erklären, dass Deutschland nicht ein Paradies für sie ist, sondern dass sie, selbst wenn ihnen der beschwerliche, von Schleppern bezahlte und auch teure Weg nach Deutschland gelingt, keine Garantie dafür bekommen werden und bekommen können, dass dann alles gut ist, sondern dass es auch sein kann, dass das, was sie als Grund für ihr Asylersuchen in Deutschland vortragen, eben aus Sicht des deutschen Rechts und aus Sicht der zuständigen Behörden nicht für eine Anerkennung eines Asylgrundes ausreicht, dass es vielleicht auch keine anderen Gründe gibt, auf deren Grundlage ein dauerhafter rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland möglich ist und das in der Konsequenz auch eine mögliche Rückführung in die Heimat bedeuten kann - mit all den Beschwernissen, Problemen und Schwierigkeiten, die das mit sich bringt.

Wir sind da sehr ehrlich; wir sind da sehr glaubwürdig. Wir bieten eine ganze Menge Informationen an, die in einer Weise aufbereitet sind, dass die Menschen - so glauben wir jedenfalls - sie verstehen und auch richtig einordnen können.

Zusatzfrage: Gegenchecken ist ein gutes Stichwort in puncto Ehrlichkeit. Das Auswärtige Amt sagt, dass es die Afghaninnen und Afghanen darüber aufklärt, dass man mit Englisch in Deutschland nicht weit kommt. Ich zitiere Sie einmal: Deutsch ist die einzige Sprache im Alltagsleben von Amtspersonen und den meisten Unternehmen im Land. Gute Deutschkenntnisse sind wichtig, wenn es zu Einstellungen kommt. - Klärt zum Beispiel die deutsche Botschaft in den USA auch so amerikanische Emigranten auf? Das kann doch nicht Ihr Ernst sein!

Schäfer: Gibt es hier so viele? Ich weiß es nicht. Haben wir eine Fluchtwelle aus den USA gen Europa? Das wäre mir noch nicht aufgefallen. Deshalb gibt es auch keine Aufklärungskampagne von - -

Zuruf: Es gibt doch einen Unterschied zwischen einem Afghanen, der nach Deutschland flüchten will, und jemandem aus dem englischsprachigen Bereich, der in Deutschland leben will. Die Informationen müssen doch übereinstimmen. Ich kann doch einem Afghanen nicht sagen, dass er mit Englisch nicht weit kommt, aber einem Amerikaner kann ich sagen: Kommt ruhig hier arbeiten.

Schäfer: Ich kann den Widerspruch nicht erkennen. Tut mir leid.

Zusatzfrage: Sie sagen einem Afghanen: Mit Englisch kommen Sie hier nicht weiter. - Das müssten Sie doch einem Briten und einem Amerikaner dann auch sagen.

Schäfer: Ich vermute, ein gut aufgeklärter Bürger des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika hat eine relativ klare Vorstellung davon, dass in Deutschland überwiegend Deutsch gesprochen wird. Wenn das Teil der Aufklärungskampagne ist, was Sie mir gerade vorhalten - ich kann das nicht bestätigen, ich kann es aber auch nicht dementieren -, dann liegt dem ganz bestimmt die Einschätzung zugrunde, dass viele der jungen Menschen vielleicht unter der falschen Voraussetzung zu uns kommen wollen, dass sie eben mit Englisch hier wunderbar zurechtkommen und jede deutsche Behörde mündlich, schriftlich oder sonst irgendwie mit ihm oder ihr auf Englisch kommunizieren kann, was objektiv nicht richtig und nicht der Fall ist. Auch da, glaube ich, ertappen Sie mich, uns oder unsere Aufklärungskampagne nicht dabei, dass wir unehrlich wären oder Dinge sagen, die einfach nicht zutreffen. Das wäre nicht unsere Art und sicher auch nicht unsere Absicht.

Frage: Eine Frage an Herrn Jäger zum Thema Einlagesicherungsfonds. Am Wochenende hat es dazu neue Ideen aus Brüssel gegeben, laut denen deutsche Banken als Beitragszahler im Grunde genommen weitgehend von dieser Sicherung ausgenommen werden sollen. Hat das die Skepsis der Bundesregierung oder des Bundesfinanzministeriums gegenüber diesen Ideen geschmälert oder gibt es weiterhin Bedenken?

Jäger: Ich rätsele ein bisschen, wo diese Information herkommen soll. Ich kann es mir nicht anders erklären - ich weiß es nicht -, als dass eifrige Menschen aus Brüssel versucht haben, hier in Deutschland Pressearbeit zu machen. Ich kann das aber auch nicht belegen, denn offenkundig hat diese Pressearbeit ja irgendwo im tiefen Hintergrund stattgefunden. Insofern ist es eine Spekulation, die ich schwerlich kommentieren kann, denn die Kommission wird erst morgen über ihren eigenen Vorschlag zur Einlagensicherung entscheiden. Bevor dieser Vorschlag nicht auf dem Tisch liegt, ist es schwierig, Einzelheiten dieses Vorschlags zu bewerten. Wenn die Kommission ihren Vorschlag verabschiedet hat, wird es darüber in der Eurogruppe, im Rat eine Diskussion geben.

Es ist ja nun kein Geheimnis, dass wir im Lichte der bisherigen Diskussion nach wie vor einige Fragen haben, die nicht beantwortet sind. Das beginnt bei der Frage der Rechtsgrundlage, auf die sich die Kommission in diesem Fall abstützen möchte - da gibt es ein paar dicke Fragezeichen -, und es geht weiter zu dem Punkt, wie man denn an so ein ambitioniertes Vorhaben wie eine Einlagensicherung denken kann, wenn zugleich elementare Vereinbarungen, die wir bislang getroffen haben, noch gar nicht umgesetzt sind. Ich darf nur daran erinnern, dass es noch immer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der Eurogruppe gibt, die die Bankenrestrukturierungsrichtlinie und Ähnliches nicht umgesetzt haben.

Im Kern muss es bei all diesen Themen darum gehen, dass wir Risiken im Bankensektor minimieren. Es sollte und darf nicht vorrangig darum gehen, dass wir Risiken umverteilen und vergemeinschaften. Das ist der Grundwiderspruch, mit dem wir uns auseinanderzusetzen haben. Ich möchte dieser Diskussion jetzt aber nicht vorgreifen, denn wir werden auch in diesem Fall den ordentlichen Geschäftsgang, wie er in Brüssel auch sonst praktiziert wird, einhalten. Das heißt, wir warten zunächst einmal ab, was die Kommission uns an konkreten Vorschlägen auf den Tisch legt. Im Lichte dieses Vorschlags wird es dann eine sicherlich sehr intensive und so, wie die Diskussion bisher lief, wohl auch in Teilen möglicherweise kontroverse Diskussion geben.

Frage: Eine Frage an AA und BMVg zu den verstärkten Luftangriffen Russlands und Frankreichs. Hat Deutschland irgendwelche Zahlen, was die Opfer angeht?

Flosdorff: Dem Bundesverteidigungsministerium liegen dazu keine Zahlen vor.

Vorsitzender Leifert: Herr Dimroth hat noch eine Information für uns.

Dimroth: Ich würde die versprochene Nachlieferung jetzt schon abliefern wollen. Es konnten in den letzten Jahren über Bundesaufnahmeprogramme 20.000 Menschen aus der Kriegsregion hier Schutz gewährt werden, was, wie gesagt, auch der UNHCR sehr eng begleitet und auch begrüßt hat. So hat er gesagt, dass Deutschland in diesem Zusammenhang eindeutig eine Vorreiterrolle einnimmt und sich andere Länder daran sehr wohl ein Vorbild nehmen können.

Montag, 23. November 2015

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 23. November 2015
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2015/11/2015-11-23-regpk.html;jsessionid=E78366944FFFAD8A3E85E36660665775.s4t2
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. November 2015

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