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PRESSEKONFERENZ/1122: Regierungspressekonferenz vom 9. Dezember 2015 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 9. Dezember 2015
Regierungspressekonferenz vom 9. Dezember 2015

Themen: Kabinettssitzung (Gesetzentwurf zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthaltsrechtlichen und asylrechtlichen Zwecken, Gesetzentwurf zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens, deutsch-französische Erklärung anlässlich der Vereinbarung einer strategischen Kooperation zwischen Krauss-Maffei Wegmann und Nexter Systems, Vereinbarung über den Austausch länderbezogener Berichte, Aktionsplan Großprojekte, Bericht des Gesundheitsministers zur medizinischen Versorgung von Flüchtlingen, Reise des Bundesaußenministers in den Irak), Asyl- und Flüchtlingspolitik, Finanzhilfen für Griechenland, VN-Resolutionen bezüglich des Verbots von Atomwaffen, Abschuss eines russischen Kampfjets durch die Türkei, Konferenz von Vertretern der syrischen Opposition in Riad, Unregelmäßigkeiten von CO2-Abgaswerten beim Automobilkonzern Volkswagen, Bundeswehr-Report "Ausblick Sicherheitslage 2016", Angriff der Taliban auf den Flughafen Kandahar, Bericht der IAEO zum iranischen Atomprogramm, Klimakonferenz in Paris, geplantes Rückführungsabkommen mit Afghanistan, Werbeverbot für Tabak, Auszeichnung der Bundeskanzlerin zur "Person des Jahres 2015" durch das "Time"-Magazin

Sprecher: StS Seibert, Alemany (BMWi), Berve-Schucht (BMG), Ehrentraut (BMAS), Plate (BMI), von Tiesenhausen-Cave (BMF), Nannt (BMVg), Strater (BMVI), Schäfer (AA), Stamer (BMUB), Reymann (BMEL)


Vorsitzender Mayntz eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Guten Tag, meine Damen und Herren, auch von mir!

Der erste Punkt aus der Kabinettssitzung, über den ich Ihnen berichten möchte, ist ein wichtiger Schritt in der Flüchtlingspolitik: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthaltsrechtlichen und asylrechtlichen Zwecken beschlossen. Sie erinnern sich möglicherweise: Anfang November hatten die Parteivorsitzenden der Koalition verabredet, einen einheitlichen Ausweis und eine Datenbank für Flüchtlinge zu schaffen. Das ist jetzt also der Inhalt dieses Gesetzentwurfs.

Wir wollen Asylsuchende früher als bisher registrieren, also nicht erst bei Stellung eines Asylantrags, sondern nach Möglichkeit schon beim Erstkontakt, sei es nun ein Erstkontakt mit dem BAMF oder mit den Grenzkontrollbehörden, mit den Länderpolizeien, der Ausländerbehörde oder der Aufnahmeeinrichtung. Es soll eben früh registriert werden. Die erfassten Informationen stehen dann den öffentlichen Stellen, mit denen die Schutzsuchenden regelmäßig in Kontakt treten, einheitlich zur Verfügung. Das heißt also, Asylsuchende müssen sich in Zukunft nicht mehr bei verschiedenen öffentlichen Stellen neu registrieren. Dadurch soll auch eine sichere und rasche Identifizierung der Flüchtlinge gewährleistet sein.

Im Einzelnen, weil der Minister und Herr Weise darüber schon ausführlich in einer Pressekonferenz berichtet haben, mache ich nur wenige Anmerkungen: Ziel ist es, zusätzlich zu den Personalien, die ja heute schon gespeichert werden, weitere Daten zentral zu erfassen, also zum Beispiel Angaben dazu, ob und, wenn ja, wie viele minderjährige begleitende Kinder und Jugendliche es gibt, Angaben zu Daten über durchgeführte Gesundheitsuntersuchungen und Impfungen sowie auch zu Daten, die für eine schnelle Integration oder Arbeitsvermittlung erforderlich sind. Das alles soll dann eben gespeichert werden. Dazu gehören dann auch Daten zu Schulbildung, Qualifikationen beruflicher Art und Berufsausbildung.

Wir wollen Doppelregistrierungen verhindern. Dazu werden Stellen, die jetzt noch nicht mit dem sogenannten Fast-ID-System ausgestattet sind, entsprechend ausgerüstet. Mithilfe dieser Fast-ID können alle Registrierungsbehörden über eine Sofortabfrage unverzüglich feststellen, ob zu der entsprechenden Person schon Daten vorhanden sind. Das Ganze wird dann in Form eines Papierdokuments ausgestaltet. - Falls es weitere Fragen dazu geben sollte: Es gab, wie gesagt, schon eine ausführliche Pressekonferenz.

Der Bundesfinanzminister hat dem Kabinett einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vorgestellt, und das Kabinett hat diesen Gesetzentwurf beschlossen. Wir wollen das Besteuerungsverfahren weiter modernisieren. Das heißt vor allem: Wir wollen, dass die Besteuerung von allen Beteiligten möglichst elektronisch abgewickelt werden kann. Dem dient dieser Gesetzentwurf. Das Verfahren soll für die Bürger und Bürgerinnen einfacher werden. Es soll die Notwendigkeit entfallen, Papierbelege zu übersenden. Das Ausfüllen dieser elektronischen Steuererklärung soll dadurch einfacher werden, dass das Finanzamt dann in Zukunft schon mehr Daten vorausgefüllt, elektronisch zur Verfügung stellt. Die Bearbeitungszeit in den Finanzämtern - das ist die Zielsetzung - wird sich ebenso verkürzen wie auch die Zeit, die man warten muss, bis man eine eventuelle Steuerrückerstattung bekommt. Was es nicht geben wird, ist ein Zwang zur Elektronik. Der Bürger, der das möchte, kann seine Steuerangelegenheiten also auch weiterhin auf Papier abwickeln.

Das Bundeskabinett hat ebenso wie die auch heute tagende französische Regierung einer deutsch-französischen Erklärung anlässlich der Vereinbarung einer strategischen Kooperation zwischen Krauss-Maffei Wegmann und Nexter Systems zugestimmt. In dieser Erklärung haben wir festgehalten, dass wir zur Aufrechterhaltung unserer Verteidigungsfähigkeit im Interesse von Frieden, Freiheit, Sicherheit und Stabilität als Bundesregierung eng mit der französischen Regierung im Verteidigungsbereich zusammenarbeiten wollen. In diesem Sinne befürworten beide Regierungen die geplante Entscheidung der Unternehmen Krauss-Maffei Wegmann und Nexter Systems, eine strategische Kooperation einzugehen.

Einige wenige Punkte noch: Deutschland und Frankreich wollen eine enge industrielle Zusammenarbeit. Wir wollen regelmäßige Konsultationen über strategische, rüstungsindustrielle Fragen durchführen. Wir wollen bei der Entwicklung und der Beschaffung von Rüstungsgütern kooperieren. Wir wollen gemeinsame Beschaffungsinitiativen, und wir wollen im neuen Gemeinschaftsunternehmen von Krauss-Maffei Wegmann und Nexter Systems zusammenarbeiten. Das deutsche Exportkontrollrecht für Rüstungsgüter bleibt in Inhalt, Verfahren und Praxis in vollem Umfang erhalten.

Ein Punkt, den der Bundesfinanzminister ins Kabinett eingebracht hat, ist eine mehrseitige Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte. Das ist im Grunde ein Abkommen, das ein Baustein der Empfehlungen ist, die die OECD gegen Gewinnverlagerungen und Gewinnkürzungen von großen, multinational tätigen Konzernen ausgesprochen hat. Dieses Abkommen regelt nun also den verpflichtenden Austausch von Unternehmensdaten und Rahmenbedingungen dazu. So werden die Steuerverwaltungen in die Lage versetzt, steuerrelevante Risiken im Bereich der Verrechnungspreise besser abschätzen zu können. Das ist eine Verpflichtung, die Konzerne ab 750 Millionen Euro Konzernumsatz pro Jahr betrifft. Die Konzernobergesellschaft hat also dem Finanzamt Unternehmenskennzahlen für alle Konzernteile mitzuteilen. Dabei geht es dann von der globalen Aufteilung der Erträge über entrichtete Steuern bis hin zu weiteren Indikatoren der Geschäftstätigkeit. Diese Daten werden zwischen den Steuerbehörden der einzelnen Staaten ausgetauscht, in denen die Gesellschaften des Konzerns sitzen. Deutschland wird also künftig die länderbezogenen Berichte von Unternehmen erhalten, die im Ausland mittels Tochtergesellschaften tätig sind. Die ersten Berichte sind Ende 2017 einzureichen.

Das ist ein Datenaustausch, der nach einem standardisierten Schema und unter Berücksichtigung umfangreicher datenschutzrechtlicher Vorgaben durchgeführt wird. Das ist eine Transparenz, mit der wir eine faire Unternehmensbesteuerung sicherstellen wollen. Wir wollen grenzüberschreitende Steuervermeidung verhindern. Diesem Ziel entsprechend werden die Daten den Steuerbehörden übermittelt. Datenschutz und Steuergeheimnis - ich sagte es schon - bleiben gewahrt. Eine Veröffentlichung wird es nicht geben.

Der Bundesverkehrsminister hat dem Kabinett seinen Entwurf eines Aktionsplans Großprojekte vorgelegt. Damit sollen die Planung und die Durchführung öffentlicher Großprojekte verbessert werden. Ich denke, jeder hat hier ein paar Beispiele dafür im Kopf, dass öffentliche Großprojekte entweder hinsichtlich der Zeit oder der Kosten nicht ganz die Erwartungen eingehalten haben. Es hat seit 2013 - ins Leben gerufen durch den Bundesverkehrsminister - eine Reformkommission "Bau von Großprojekten" getagt, und deren Arbeitsergebnisse sind nun das Fundament für diesen Aktionsplan. Die Aufgabe der Kommission war es auch, konkrete Handlungsempfehlungen zu entwickeln, damit wir erstens die Planung und Realisierung von Großprojekten verbessern, damit wir mehr Termintreue und Kostensicherheit herstellen und damit dann eben auch ein effizienter Umgang mit öffentlichen Geldern erreicht wird. Wesentliche Punkte sind ein modernes Risikomanagement, verbindliche Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, klare Prozesse, klare Zuständigkeiten, Projektcontrolling und der systematische Einsatz digitaler Planungsunterstützung im Baubereich. Diese Maßnahmen sollen umgesetzt werden und dadurch dazu beitragen, dass das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die öffentliche Hand auch als Bauherrn gestärkt wird. Wir wollen eine neue Baukultur schaffen, die auch vorbildhaft sein kann.

Fast zum Abschluss: Das Kabinett hat sich auch heute wieder intensiv mit dem Thema "Asyl und Flüchtlinge" beschäftigt. Der heutige Schwerpunkt war der Bericht des Gesundheitsministers zur medizinischen Versorgung von Flüchtlingen. Das ist, wie Sie wissen, grundsätzlich Aufgabe der Länder und Kommunen. Trotzdem kann der Bund dazu beitragen, die Bedingungen zu verbessern, damit Länder und Kommunen vor Ort diese medizinische Betreuung auch wirklich sichern können. Genau das ist mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz geschehen. Die Länder können jetzt zum Beispiel eine Gesundheitskarte an Asylbewerber ausgeben. Außerdem können die Asylbewerber all die Schutzimpfungen erhalten, die das Robert Koch-Institut in Deutschland empfiehlt.

Das RKI als die für Krankheitsüberwachung und Vorbeugung zuständige Behörde kommt zu dem Ergebnis, dass durch die Flüchtlinge nicht mit einer erhöhten Infektionsgefahr der Allgemeinbevölkerung zu rechnen ist. Die Flüchtlinge leiden hauptsächlich unter den gleichen Infektionserkrankungen wie die einheimische Bevölkerung. Sie sind überwiegend bei guter Gesundheit.

Es gibt Herausforderungen, vor allem in den ländlichen Gebieten, und doch kommt der Gesundheitsminister zu dem Ergebnis: Dank des herausragenden Einsatzes von Haupt- und Ehrenamtlern kann die Gesundheitsversorgung der nach Deutschland flüchtenden Menschen sichergestellt werden. Zugleich hat es für die deutsche Bevölkerung keine Reduzierung des bekannten, sehr hohen Versorgungsniveaus gegeben.

Abschließend hat der Bundesaußenminister, gerade aus dem Irak zurückgekehrt, kurz von seiner Reise zur Zentralregierung in Bagdad wie auch zur kurdischen Regierung im Norden des Landes berichtet. Er hat ein gemischtes Bild gezeichnet. Er erinnerte daran, dass er vor einem Jahr in der Region war, als die Stadt Sindschar gerade in die Hände des IS gefallen war. Nun ist die Stadt Sindschar vom IS zurückbefreit worden; das ist sicherlich eine sehr positive Entwicklung. Sein Fazit war, dass sich die Entscheidung, die die Bundesregierung getroffen hat, die Peschmerga militärisch und in der Ausbildung zu unterstützen, bewährt habe.

Frage: Herr Seibert, weil Sie relativ ausführlich zu grundsätzlichen Kooperationsgedanken zwischen Deutschland und Frankreich in der Rüstungswirtschaft Stellung genommen haben: Hat das Kabinett denn auch in irgendeiner Weise über Teilveräußerungsabsichten im Airbus-Konzern gesprochen? Da kann vielleicht auch das Wirtschaftsministerium helfen.

Wird diese engere deutsch-französische Kooperation auch bei diesen Veräußerungen aus einem deutsch-französischen Konzern im Hinblick auf Interessenten eine Rolle spielen? Ist man möglicherweise schon damit befasst, wenn es darum geht, an wen diese Teile von Airbus veräußert werden sollen? Es geht, glaube ich, um Bereiche aus dem Rüstungsbereich.

StS Seibert: Ich kann es kurz machen, weil das, wonach Sie gefragt haben, im Kabinett keine Rolle gespielt hat.

Zusatzfrage: Befasst man sich im Wirtschaftsministerium zusammen mit Frankreich mit diesem Thema von Veräußerungen bei Airbus und gegebenenfalls deutsch-französischen Überlegungen bei den Interessenten?

Alemany: Wie Sie wissen, gibt es die Ankündigung von Airbus schon länger, dass man nach geeigneten Interessenten für Teile der Sparte sucht. Darüber gibt es auch Gespräche mit den Bietern; das macht das Unternehmen natürlich selbst. Präferenzen von uns gibt es da selbstverständlich nicht; das ist eine unternehmerische Entscheidung.

Darüber hinaus gibt es in der Rüstung und im industriellen Rüstungsbereich eine enge Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich. Ein Ausdruck dessen ist ja auch die Fusion von KMW und Nexter, im Angesicht dessen ja heute auch die deutsch-französische Erklärung dazu im Kabinett und parallel im französischen Kabinett beschlossen wurde.

Zusatzfrage : Wenn es heißt, Präferenzen gebe es im Hinblick auf die Bieter keine, aber betont wird, dass Deutschland und Frankreich strategisch doch zusammenarbeiten wollen, um auch Kernkompetenzen in diesem Bereich zu halten, sehen Sie dann darin nicht einen Widerspruch? Eigentlich müsste man doch erwarten, wenn ein solcher Bereich verkauft wird, dass just da die enge deutsch-französische strategische Kooperation in diesem Bereich besonders greifen müsste.

Alemany: Ich sehe den Widerspruch nicht, den Sie da sehen. Unser gemeinsames Ziel mit Frankreich kann nämlich durchaus sein, dass die deutsche sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit in Europa eingebettet ist, dass damit die deutsche Sicherheits- und Verteidigungsindustrie gestärkt sein und wettbewerbsfähig bleiben muss und dass die beiden Regierungen Deutschlands und Frankreichs zusammen als Motor der Verteidigungspolitik in Europa natürlich alles tun werden, um das in engen Konsultationen auch zu erreichen. Gleichzeitig gibt es einen Bieterwettbewerb oder ein Verfahren, im Rahmen dessen ein Unternehmen gewisse Teile verkaufen möchte und das noch läuft. Da ist es übliche Praxis, dass sich die Bundesregierung nicht zu einzelnen möglichen Interessenten äußert, solange das Ganze läuft.

Frage: Frau Alemany, ist diese Erklärung das Nachfolgeabkommen von Debré-Schmidt? Soll man das wie ein Update des Debré-Schmidt-Abkommens verstehen, oder ist das etwas anderes?

Alemany: Nein, das ist davon völlig getrennt.

Zusatzfrage: Aber soll das noch kommen?

Alemany: Was meinen Sie jetzt?

Zusatz: Eine Aktualisierung des Debré-Schmidt-Abkommens, das zum Beispiel die Exportgenehmigungen regelt.

Alemany: Nein. Es gibt, wie Sie es ansprechen, dieses seit Langem bestehende Schmidt-Debré-Abkommen. Dabei geht es aber rein um Rüstungsvorhaben zwischen zwei Regierungen. Wenn Sie die heutige Erklärung ansprechen, dann hat das mit diesem Schmidt-Debré-Abkommen nichts zu tun. Das ist eine andere Erklärung, die im Rahmen dieser Fusion zwischen KMW und Nexter noch einmal ein Signal dafür aussenden will, dass man in Konsultationen, was zum Beispiel gemeinsame Beschaffungen, gemeinsame Entwicklungsprojekte oder eine Stärkung der Industrien in Sachen Verteidigung und Sicherheit angeht, eng und noch enger zusammenarbeiten möchte. Das ist aber von der deutschen Rüstungsexportkontrolle völlig getrennt. Das ist keine Modernisierung des Schmidt-Debré-Abkommens, und das ändert auch nichts an unserem restriktiven Kurs.

Zusatzfrage: Ich habe eine Nachfrage, und ich wollte auch noch andere Fragen zu dieser Erklärung stellen.

Erst einmal versuche ich es noch einmal mit der Nachfrage: Es war die Rede davon, dass man dieses Schmidt-Debré-Abkommen im Rahmen des Zusammenschlusses von Krauss-Maffei Wegmann und Nexter weiter aktualisiert. Ist dieses Vorhaben mit dieser Erklärung dann vom Tisch, oder werden die Gespräche weitergeführt werden?

Die weitere Frage: Wie soll diese Zusammenarbeit konkret ablaufen? Sollen sich Personen regelmäßig treffen, wie viele Personen wie oft? Ist das zeitlich begrenzt?

Alemany: Nein, das ist, wie gesagt, kein Update. Es ist auch nicht zeitlich begrenzt. Wer genau mit wem spricht, ist von Fall zu Fall und von Frage zu Frage unterschiedlich. Das hängt ja davon ab, ob es jetzt um ein gemeinsames Beschaffungsprojekt oder um ein gemeinsames Forschungsprojekt mit den Franzosen geht. Je nachdem werden dann die verschiedenen Experten zusammentreffen. Es soll eine enge Konsultation mit Frankreich geben, um dem gemeinsamen Ziel Rechnung zu tragen, dass wir unsere Sicherheits- und Verteidigungsindustrien wettbewerbsfähig halten.

Frage : Frau Alemany, ein gemeinsames Exportprojekt für Krauss-Maffei könnte ja der Oman sein. Vor vier Wochen war berichtet worden, dass der Oman Panzer von Krauss-Maffei kaufen wolle. Wie wäre das bei diesem konkreten Beispiel? Muss die Bundesregierung, wenn dieser Deal zustande kommt, immer noch wie immer zustimmen, und die Franzosen haben dazu nichts zu sagen?

Alemany: Es ist so, wie Sie es sagten: Es bleibt alles so, wie es ist, was unsere restriktive Rüstungsexportkontrolle angeht; darauf hatte Herr Seibert ja auch schon verwiesen. Für uns ändert sich gar nichts. Alles, was in Deutschland produziert, entwickelt oder zugeliefert wird - an Komponenten oder ganzen Waffen -, unterliegt völlig der deutschen Rüstungsexportkontrolle.

Zusatzfrage : Ist der französische Teil des Konzerns jetzt also benachteiligt? So streng waren die Kontrollen in Frankreich ja nämlich nicht.

Alemany: Die Wertung möchte ich Ihnen überlassen. Für uns ist es wichtig, dass die Teile, die wir für den jeweiligen Endverbleiber, also für das jeweilige Land, in das es geht, produzieren und zuliefern, auch unserer Rüstungskontrolle unterliegen. Das heißt, es kann ja nach Einzelfallprüfung auch Genehmigungen geben. Wichtig ist uns nur, dass unsere Regierung immer genau weiß, wo das Teil, das Know-how oder die Waffe hingehen, und ob wir das genehmigen oder am Ende nicht genehmigen.

Frage: Ich würde gerne wissen, wie hoch die Steuermindereinnahmen sind, die Sie (durch die Modernisierung des Besteuerungsverfahrens und) dadurch eingeplant haben, dass jetzt vielleicht nur noch der Computer und nicht mehr der Finanzbeamte prüft.

Das soll ja alles erst 2022 wirken. Wirkt schon vorher irgendetwas? Wird der Steuerpflichtige schon vorher an irgendwelchen Etappen erkennen, dass es jetzt einen Schritt weiter in diese Richtung geht?

Haben Sie ein Ziel, um wie viel sich die Bearbeitungszeiten zwischen der Abgabe der Steuererklärung und der Rückzahlung des Guthabens verkürzen sollen?

Alemany: Vielleicht zu der ersten Frage: Über Mindereinnahmen ist überhaupt nicht nachgedacht worden. Wir gehen im Gegenteil davon aus, dass mit diesem Gesetz eine effizientere und modernere Besteuerung erfolgen wird.

Sie haben Recht, dass das über einen gewissen Zeitraum hinweg aufgebaut werden muss. Das Gesetz ist ja heute beschlossen worden, geht dann in das parlamentarische Verfahren und wird vermutlich ab dem Jahr 2017 in Kraft treten. Dann wird man zusammen mit den Ländern - das ist sicherlich eine komplexe Aufgabe - darangehen, die Umsetzung auszugestalten. Sie wissen, dass das bei IT-Projekten nicht ganz trivial ist. Aber es geht um einen effizienteren Steuervollzug.

Sie hatten gefragt, ab wann der Bürger das merken wird. Das kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt nicht konkret sagen, weil wir das eben ab 2017 langsam aufbauen werden. Die Zielmarke ist, dass das Ganze 2022 umgesetzt sein wird und dass wir sukzessive von einer schnelleren Bearbeitungsdauer ausgehen.

Zusatzfrage: Wie viel schneller?

Alemany: Ich kann jetzt keine Zielmarke setzen. Insgesamt wird durch den Einsatz von digitaler Kommunikation und von vereinfachteren Aufbewahrungsfristen sowie auch durch eine schnellere Übermittlung von Informationen aus Unternehmen und Krankenkassen an die Steuerverwaltung alles schneller gehen. Ich habe jetzt keine Zielmarke in Bezug darauf, was das für die durchschnittliche Steuererklärung bedeutet.

Frage: Ist dieses Vorhaben schon einmal mit den Ländern besprochen worden? Andersherum gefragt: Ist zu erwarten, dass es - wie immer, wenn es um etwas Gemeinsames mit den Ländern geht - ewig dauern und sich verzögern wird?

Alemany: Diese Frage dürfen Sie so nicht stellen.

Zuruf : Doch!

Alemany: Natürlich ist das mit den Ländern besprochen worden. Es gab erste Diskussionen über dieses Gesetzesvorhaben ja bereits nicht nur im letzten Jahr, sondern die Gedanken darüber gehen auch noch in die Zeit davor zurück. Es ist mit den Ländern weitgehend konzertiert, dass wir in diese Richtung gehen wollen. Natürlich steckt der Teufel vermutlich im Detail, wenn es um IT-Projekte geht, aber der Zeitrahmen ist ja realistisch. Insofern dürfen Sie nicht davon ausgehen, dass es ewig dauern wird.

Frage: Ich habe eine Frage an das Gesundheitsministerium zum Gesundheitsreport über die Flüchtlinge. Mich würde interessieren, ob dabei auch psychische Krankheiten oder Probleme der Flüchtlinge erfasst worden sind und was Sie uns darüber berichten können. Ich denke dabei an Kriegstraumata usw.

Berve-Schucht: Es ist ja schon so, dass mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz geregelt worden ist, dass Flüchtlinge eine bessere Betreuung bekommen sollen, gerade in Bezug auf Traumata. Folteropfer und andere Gruppen sollen besser betreut werden. Das ist sozusagen in dem Bericht noch einmal erwähnt beziehungsweise bestätigt worden.

Zahlen dazu gibt der Bericht nicht her. Zahlen darüber, was bis jetzt schon in diesem Bereich getan wird, müssten eigentlich Länder und Kommunen haben. Aber das liegt jetzt halt im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes, und Zahlen dazu müssten Ihnen Länder und Kommunen geben können.

Zusatzfrage: Heißt das, das wurde nicht erfasst, oder wie kann ich mir das vorstellen?

Berve-Schucht: Das ist ja hier jetzt keine statistische Sammlung in dem Sinne, sondern das ist noch einmal eine Auflistung dessen, was in dem Bereich der Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge getan wird und was sich in den letzten Wochen und Monaten verbessert hat. Das ist aber keine sozusagen umfassende statistische Darstellung.

StS Seibert: Ich kann vielleicht nur hinzufügen, dass der Gesundheitsminister im Kabinett davon gesprochen hat, dass die Aussagen der Experten dazu, wie viel Prozent der hier ankommenden Flüchtlinge tatsächlich von psychischen Erkrankungen durch ihre Flucht betroffen sein könnten, weit auseinandergehen und dass es darüber bisher kein einheitliches wissenschaftliches Bild gibt.

Zusatzfrage : Gibt es da irgendeinen Rahmen?

StS Seibert: Ich sagte "weit auseinandergehen". Ich bin kein Fachmann, aber es scheint keine einheitliche wissenschaftliche Meinung dazu zu geben. Sicherlich sind die Untersuchungen auch noch nicht so weit fortgeschritten, dass man darüber belastungsfähige Aussagen machen kann.

Vorsitzender Mayntz: Sollten Sie im Ministerium irgendwelche Zahlen, Hinweise oder Schätzungen haben, wären wir Ihnen dankbar.

Berve-Schucht: Ja, dann liefern wir das gerne nach. Man muss natürlich auch sehen, dass diese zusätzliche gesetzliche Regelung jetzt noch relativ frisch ist. Insofern werden sich die Zahlen dazu sicherlich auch erst aufbauen. Man wird dann sicherlich auch erst im Laufe der Zeit sehen, wie viele Menschen davon profitieren und wie viele Menschen noch zusätzlich in Behandlung kommen können.

Frage: An das Arbeitsministerium: Ich würde gerne wissen, ob die Ministerin wirklich annimmt, dass von den Flüchtlingen, die erstmals in Hartz IV sind, schon im nächsten Jahr 35 Prozent die Grundsicherung wieder verlassen werden, und, wenn ja, was die Grundlage dafür ist.

Ehrentraut: Danke für die Frage. Sie sprechen die heutige Berichterstattung in der "Süddeutschen Zeitung" an, die übrigens vor eineinhalb Wochen auch schon einmal aufgegriffen worden ist. Zum Zugang von Asylbewerbern oder ehemaligen Asylbewerbern: Wenn diese einen Aufenthaltsstatus haben, wandern sie natürlich, sofern sie hilfebedürftig sind, ins SGB II. Es ist richtig: Für die Haushaltsaufstellung haben wir Prognosen treffen müssen, Annahmen treffen müssen, und innerhalb dieser Annahmen wurde eine Verbleibswahrscheinlichkeit - also dass die innerhalb eines Jahres immer noch im SGB-II-Bereich liegen -, (akustisch unverständlich) angenommen.

Sie müssen wissen, dass Annahmen immer mit Unwägbarkeiten verbunden sind. Das heißt, wir werden diese Entwicklung ganz genau beobachten und natürlich auch im nächsten Jahr weiterhin im Blick behalten. Wenn es den Bedarf gibt, nachzujustieren, dann muss man natürlich zu neuen Entscheidungen kommen.

Zusatzfrage: Die Grundlage ist mir jetzt noch nicht ganz klar. Unwägbarkeiten sind verständlich, aber irgendeine Grundlage für die Schätzung werden Sie ja gehabt haben. Wie passt das dazu, dass zum Beispiel die Bundesagentur für Arbeit von einer Zahl ausgeht, die um ein Vielfaches niedriger liegt?

Ehrentraut: Ich weiß jetzt nicht, worauf Sie sich mit den Aussagen der BA beziehen. Die 65 Prozent kommen daher, dass man sich das aufgrund von statistischen Basisdaten des Methodenberichts der BA angeschaut hat. Da ist es so, dass die Verbleibswahrscheinlichkeit von einem Jahr unter allen SGB-II-Leistungsempfängern zwischen 49 Prozent und 57 Prozent liegt. Bei Flüchtlingen, die sich natürlich erst einmal eingewöhnen müssen, für die man Sprachkurse geben muss und die sich integrieren müssen, wurde diese Verbleibswahrscheinlichkeit eben erhöht, und man hat eine Verbleibswahrscheinlichkeit von 65 Prozent angenommen.

Frage : Ich habe eine Frage an das Kanzleramt und gegebenenfalls an Herrn Plate. Staatssekretär Vitt hat vorhin in der PK bestätigt, dass der sogenannte Flüchtlingsausweis auch die Religion erfassen werde. Wieso?

Plate: Ich fange vielleicht einmal an. Hinsichtlich Details dessen - es ist ja ein relativ umfangreicher Datenkranz, der erfasst wird -, welches Datum im Einzelnen zu welchem Zweck erfasst wird, müsste ich, ehrlich gesagt, selbst noch einmal in die Gesetzesbegründung schauen. Das kann ich Ihnen, ehrlich gesagt, jetzt aus dem Kopf heraus nicht sagen.

Zusatzfrage : Herr Seibert?

StS Seibert: Ich kann dem nichts hinzufügen. Ich weiß es nicht.

Zusatzfrage : Können Sie das nachreichen, Herr Plate?

Plate: Selbstverständlich.

Frage : Im Zusammenhang mit dem Vorstoß des deutschen und des französischen Innenministers in Bezug auf Frontex möchte ich eine Frage stellen. Ist deren Initiative bei den anderen EU-Ländern auf ein positives Echo gestoßen?

Falls das seinen Weg nehmen wird, wann denken Sie, dass das in die Praxis umgesetzt werden kann?

Plate: Zunächst einmal ist es so, dass es eine Initiative ist, die sich in erster Linie an die Kommission richtet. Die Kommission hat, wie Sie wissen, das sogenannte Initiativmonopol für Rechtssetzung in der EU. Das heißt, ein Gesetzgebungsvorschlag kann, anders als das im nationalen System der Fall ist, auf EU-Ebene immer nur von der Kommission vorgelegt werden. Es handelt sich ja auch um eine Initiative zur Rechtsänderung insbesondere hinsichtlich des Schengener Grenzkodex. Die EU-Kommission hat mitgeteilt, dass sie gedenkt, noch im Laufe dieses Monats ihren angekündigten Vorschlag vorzulegen. Dann werden wir sehen, inwieweit das in diesen Vorschlag Eingang gefunden haben wird oder nicht.

Über Reaktionen der anderen Mitgliedstaaten, die nicht unmittelbar Adressaten dieser Initiative gewesen sind, kann ich Ihnen von hier nicht berichten. Wir werden sicher sehen, wie die anderen Mitgliedstaaten das, was bezüglich der Initiative von der Kommission aufgegriffen werden wird, im Weiteren in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren bewerten.

Zusatzfrage : Ist das etwas, was noch vor Weihnachten umgesetzt werden kann?

Plate: Wenn Sie "umgesetzt" sagen, weiß ich nicht genau, was Sie meinen. Ich hatte ja gerade gesagt, dass der Vorschlag der Kommission für Mitte dieses Monats erwartet wird. Mitte dieses Monats ist vor Weihnachten, würde ich sagen. Dass das von Mitte bis Ende des Monats in Kraft tritt, ist, glaube ich, relativ unwahrscheinlich, wenn Sie das meinen.

StS Seibert: Man muss ja bedenken, dass es die Mitgliedstaaten waren, die im Oktober bereits die Kommission aufgefordert haben, einen Vorschlag zur Stärkung von Frontex vorzulegen. Dieser Vorschlag wird nun am 15. Dezember von der Kommission vorgelegt. Adressat des deutsch-französischen Briefes war die Kommission, wie Herr Plate gesagt hat.

Frage: Eine Frage an Herrn Plate. Wir hatten hier am Montag die Diskussion über die Mehrarbeit im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Ihr Minister hatte am Montag gesagt, dass er in Gesprächen mit Personalvertretern sei. Nun sagt Herr Weise, Mehrarbeit, mehr Schichten, gar am Wochenende, seien überhaupt nicht mehr möglich. Wie ist denn nun der Stand?

Plate: Den scheinbaren Widerspruch, den Sie aufmachen, gibt es so nicht. Der Minister hat gesagt, dass es Gespräche mit dem Personalrat gibt. Das ist zutreffend. Ich hatte im Rahmen einer Nachlieferung über den hiesigen Verteiler Details dazu verbreitet, wie das Schichtsystem im Moment aussieht.

Richtig ist aber auch, dass natürlich mit einem Personalbestand X ein sinnvoller zusätzlicher Schichtdienst kaum möglich ist. Es ist klar, dass man mehr Personal braucht, wenn man zum Beispiel die Nacht besetzen will und Personal aus dem gleichen Personalbestand nimmt, um die Nacht durchzuarbeiten. Dann fehlen die Leute logischerweise am Tage. 24 Stunden kann - bei aller Liebe - natürlich niemand arbeiten. Richtig ist deswegen natürlich auch, dass eine deutliche Ausweitung des Schichtbetriebs mehr Personal voraussetzt. Dazu, dass mehr Personal kommt, wann und in welchem Umfang, hatte ich ausführlich berichtet. So ist das in diesem Zusammenhang insgesamt zu verstehen.

Frage: Frau von Tiesenhausen, Herr Tsipras hat am Montag die Rolle des IWF als nicht konstruktiv bezeichnet. Herr Schäuble hat gestern geantwortet, dass der Krug nicht so lange zum Brunnen gehen soll, bis er bricht. Ist das eine Warnung? Was soll das alles?

von Tiesenhausen-Cave: Ich verstehe nicht ganz den Zusammenhang, den Sie zwischen den beiden Aussagen herstellen.

Ich kann noch einmal zur Rolle des IWF Folgendes sagen: Es bleibt bei der Haltung der Bundesregierung, wie sie ja auch im Eurogruppenstatement vom 14. August festgelegt ist, dass wir uns eine Beteiligung des IWF am aktuellen Hilfsprogramm wünschen, das, wie es im Englischen heißt, "indispensable" ist. Insofern ist die Haltung eigentlich klar.

Frage: Frau von Tiesenhausen, was würde eine Nicht-Beteiligung des IWF für die Bundesregierung bedeuten? Welche Konsequenzen würde das haben?

von Tiesenhausen-Cave: Ich spekuliere hier nicht. Wir kennen alle den Zeitplan, den wir hier schon oft beschrieben haben. Wir befinden uns noch in der ersten Tranche dieses Hilfsprogramms, und es steht noch das zweite Set an Meilensteinen aus. Dann wird der formelle Review-Prozess beginnen. Wir müssen uns darauf einstellen, dass das alles in diesem Jahr nicht mehr abgeschlossen wird, sondern in das nächste Jahr geht. Der IWF hat sehr deutlich gemacht, dass er mit diesem Review-Prozess seine Entscheidung kundtun wird. Ich würde darüber jetzt nicht spekulieren. Das müssen wir abwarten.

StS Seibert: Ich möchte das ergänzen: Eine Beteiligung des IWF an dem Hilfsprogramm ist nicht nur die bewährte Praxis, das ist auch in den einschlägigen Rechtstexten bezüglich der ESM-Programme verankert - und im EU-Kontext; Frau von Tiesenhausen-Cave hat gerade auf das Eurogruppenstatement vom August verwiesen, das ja IWF und Griechenland mitgetragen haben.

Frage: Herr Seibert, am Montag haben Sie gesagt, dass die Bundesregierung sich nicht zu Äußerungen und Taten der griechischen Regierung äußert. Herr Schäuble hat das getan. Genießt der Bundesfinanzminister eine Sonderstellung in der Regierung? Kann er, darf er sagen, was Sie nicht sagen dürfen?

StS Seibert: Da bringen Sie, wenn ich das sagen darf, schwer etwas durcheinander. Ich wurde gefragt, ob die Bundesregierung mit diesem und jenem Stand der Reformumsetzungen zufrieden sei. Da habe ich gesagt - und das würde ich jederzeit wiederholen; ich glaube, dass das BMF auch so sieht -, dass es nicht entscheidend ist, ob eine nationale Regierung zufrieden ist, sondern ob die europäischen Partner Griechenlands und die Institutionen, mit denen Griechenland zusammenarbeitet, zufrieden sind. Das ist der größere Kontext, in dem ich mich geäußert habe. Ich halte es auch heute noch für berechtigt, das so zu sagen.

Zusatzfrage: Der engere Kontext war, dass der Bundesfinanzminister sich, wie gesagt, zu Taten oder Äußerungen des griechischen Ministerpräsidenten geäußert hat. Er hat nicht als Vertreter eines kollektiven Organs gesprochen, sondern er hat aus eigener Machtvollkommenheit gesprochen. Gibt es hier nicht einen Dissens bezüglich der Haltung zwischen Ihnen und ihm?

StS Seibert: Nein.

Frage: Herr Schäfer, ich stelle noch einmal eine Frage, die ich am Montag schon gestellt habe: Die Zeitung "DIE WELT" berichtet, dass es einen dreiseitigen Bericht der deutschen Botschaft in Athen vom 1. Dezember gibt, in dem Griechenland praktisch als führungslos bezeichnet wird. Gibt es so einen Bericht oder nicht?

Schäfer: Wie wir das immer machen und wie es ganz sicher am Montag auch geschehen ist: Wenn in Zeitungen von solchen angeblichen Berichten - zumal solche, die als vertraulich eingestuft sind - die Rede ist, dann wird das von hier weder dementiert noch bestätigt. Ich persönlich kenne einen solchen Bericht nicht.

Frage : Herr Schäfer, eine Frage zu den gestrigen UN-Resolutionen über Atombomben, wo sich Deutschland entweder enthalten oder dagegen gestimmt hat.

Herr Schäfer, warum hat sich die Bundesregierung bei der Abstimmung über die humanitären Konsequenzen von Atomwaffen sowie für die Einrichtung der OEWG - einer Open-ended Working Group - als Unterorgan der Generalversammlung enthalten, die es allen Staaten erlaubt, sich abseits formaler Hindernisse über die konkrete rechtliche Umsetzung eines Verbots auszutauschen?

Warum hat Deutschland gegen eine Resolution gestimmt, die die ethische Verpflichtung zur Abschaffung von Atomwaffen beschreibt?

Warum hat Deutschland gegen Österreichs Resolution gestimmt, die eine Ächtung von Atomwaffen fordert?

Es steht doch im Koalitionsvertrag, dass Sie all das auch gut finden.

Schäfer: Ich bin über das, was Sie sagen, hier nicht unterrichtet. Wir können gerne das nächste Mal darüber reden, wenn Sie das möchten.

Zusatzfrage: Das hat doch die Bundesregierung wahrscheinlich in Form des UN-Botschafters gestern vertreten. Sie müssen doch als Sprecher des Auswärtigen Amtes wissen, was abgestimmt wurde, wogegen man stimmt und wo man sich enthält. Es geht um Atombomben.

Schäfer: Möchten Sie, dass ich noch einmal das wiederhole, was ich gesagt habe?

Zusatz : Ja.

Schäfer: Das brauche ich nicht.

Frage: Ich habe eine Frage an Herrn Nannt zum Thema Abschuss eines russischen Flugzeugs im Grenzgebiet zu Syrien. Gestern wurde bekannt, dass die Russen mit der Auswertung der Flugschreiberdaten beginnen wollen. Dazu wollen sie angeblich internationale Experten einladen. Ich möchte fragen, ob Ihnen das bekannt ist und ob Sie ein entsprechendes Schreiben des russischen Verteidigungsministeriums bekommen haben.

Nannt: Nach derzeitigem Stand sind mir so ein Schreiben und auch eine Anfrage nicht bekannt.

Frage: Ich würde gerne vom Außenministerium eine kurze Einschätzung zu dieser Konferenz hören, die heute in Riad mit einer Reihe von oppositionellen Gruppen betreffend Syrien beginnt. Ist das ein Weg, der zumindest ein Stück weit helfen kann, oder ist das ein Weg, der möglicherweise bestehende Unterschiede und Probleme noch vertieft?

Schäfer: Wir sind der saudischen Regierung dankbar dafür, dass sie entsprechend der Vereinbarung von Wien vom 14. November die Aufgabe übernommen hat, die gestern Abend mit einer ersten Veranstaltung begonnenen Konferenz auszurichten.

Die politischen Bemühungen um eine Beilegung der Syrien-Krise krankten in den letzten Jahren an Vielem. Wir haben hier rauf und runter über den Umgang mit der Personalie Assad gesprochen. Aber eines der Probleme war immer die Uneinigkeit und die Heterogenität der syrischen Opposition - politisch, weltanschaulich, ethnisch, religiös. Es ist der Opposition immer schwer gefallen, sich auf gemeinsame Positionen für mögliche Verhandlungen mit dem Assad-Regime zu einigen, wie das bereits 2012 vom Genfer Kommuniqué vorgesehen war.

Ich glaube, man kann guten Gewissens sagen, dass die Personen, die jetzt in Riad auf Einladung der saudischen Regierung zusammengekommen sind, eine weltanschauliche Breite darstellen, wie das selten - vielleicht nie - in der traurigen Geschichte des syrischen Bürgerkriegs in den vergangenen fünf Jahren der Fall gewesen ist. Das ist keine Erfolgsgarantie, aber es ist eine Vorbedingung dafür, dass überhaupt ein breiter Dialog über eine mögliche Verhandlungsplattform der syrischen Opposition in Verhandlungen mit der syrischen Regierung erzielt werden kann. Ich glaube, wir wären zu optimistisch, wenn wir davon ausgingen, dass wir morgen oder übermorgen eine Lage hätten, in der das alles schon geritzt wäre. Das wird aller Voraussicht nach nicht der Fall sein, sondern das, was wir in Riad erleben, ist immerhin der Beginn eines Prozess, an dessen Ende dann hoffentlich tatsächlich eine gemeinsame Verhandlungsstrategie für die von Wien und den Wiener Parteien vereinbarten Verhandlungen mit der syrischen Regierung über die Einrichtung einer Übergangsregierung steht.

Frage: Herr Schäfer, Sie hatten gerade die von Riad eingeladenen Personen angesprochen. Welche Gruppen aus Syrien repräsentieren denn diese Personen? Gibt es auch Personen oder Gruppen, die nicht eingeladen wurden? Ich kann mir vorstellen, dass Al-Nusra und ISIS wahrscheinlich nicht dabei sind. Können Sie uns einmal Details nennen?

Schäfer: Ich habe keine Teilnehmerliste parat. Die Vereinbarung von Wien war, dass die saudische Regierung ein möglichst breites Spektrum an Vertretern der syrischen Opposition einlädt. Ich glaube, man kann davon ausgehen, dass ein Großteil der Gruppen, die auch von der russischen Regierung vor einigen Monaten bereits zu einer Konferenz der syrischen Opposition eingeladen worden waren, dann in Riad ist. Auch das wäre, wenn sozusagen die Schnittmenge der unterschiedlichen Oppositionsgruppen, die nach Moskau gegangen sind und die nach Saudi-Arabien eingeladen worden sind, möglichst groß ist, ein gutes Zeichen für die Repräsentativität dessen, was in Riad passiert.

Ich glaube, es stimmt: Es sind wahrscheinlich nicht alle Oppositionsgruppen da, die gesellschaftliche Gruppen in Syrien oder vielleicht auch diejenigen vertreten, die in Syrien mit Hilfe der Gewalt ihrer Waffen faktische Herrschaft ausüben. Da wird ganz sicher noch - das sagte ich bereits - ein Prozess in Gang kommen müssen, um all diejenigen wirklich an einem Tisch zu vereinigen, die es braucht, um das, was man sich in Wien vorgenommen hat, nämlich den Übergangsprozess einzuleiten, um einen Waffenstillstand hinzukriegen, tatsächlich auch umsetzen zu können.

Zusatzfrage: Es ist von Ihnen, aber auch von den Medien immer von gemäßigten Rebellen die Rede. Was ist denn ein gemäßigter Rebell aus Sicht der Bundesregierung?

Schäfer: Ich glaube, wir brauchen uns jetzt nicht in Definitionsfragen zu ergehen. Ich kann gerne noch einmal berichten, was in Wien vereinbart worden ist. Im Grunde geht es um Zweierlei: Es geht um einen Prozess, über den wir hier gerade sprechen, bei dem der Versuch unternommen wird, ein ganz breites Spektrum von Oppositionsgruppen auf den Weg zu Verhandlungen mit der syrischen Regierung zu bringen. Das ist der eine Track, der vereinbart worden ist. Der andere ist - und das geschieht unter Koordination der jordanischen Regierung -, sich gemeinsam unter den Wiener Parteien darauf zu einigen, welche Gruppierungen von der internationalen Gemeinschaft als terroristische qualifiziert angesehen werden - und deshalb auch Aktivitäten der internationalen Gemeinschaft militärischer Natur gegen diese Gruppierung gerichtet werden können - und welche nicht.

Sie werden sicher sehen, dass beide Prozesse miteinander verschränkt sind: Diejenigen, die als Terroristen qualifiziert werden, sind eindeutig keine, die in den zurzeit in Riad umgesetzten Prozess der Verhandlungen innerhalb der syrischen Opposition eingehen können und umgekehrt.

Die Gespräche dazu laufen noch. Ich gehe einmal davon aus, dass wir, wie das in Wien vereinbart worden ist, irgendwann in absehbarer Zeit wieder im Wiener Format auf der Ebene der Außenminister zusammenkommen. Es macht ja Sinn, dass dann die Punkte, die am 14. November beschlossen worden sind, in ihrem Umsetzungsstand zu überprüfen und daraus die nächsten gemeinsamen Schritte abzuleiten.

Frage: Eine Frage an das Verkehrsministerium zum Thema VW. Der Konzern hat heute bekanntgegeben, dass es mit den CO2-Angaben doch nicht so schlimm ist, wie ursprünglich vermutet. Die meisten Angaben sind korrekt. Deckt sich das mit Ihren Erkenntnissen?

Strater: Vielleicht sage ich vorweg einiges zur Einordnung: VW hatte Anfang November - das war genau am 3. November - bekanntgegeben, dass es bei der Bestimmung von CO2-Angaben für die Typzulassung von rund 800.000 Fahrzeugen - damals ging es um diese Summe - zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein könnte. Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte unmittelbar nach Bekanntwerden dieses Sachverhalts VW dazu verpflichtet, diese CO2-Werte für die betroffenen Fahrzeuge neu feststellen zu lassen. Heute hat VW in einer Mitteilung - beziehungsweise auch der Untersuchungskommission - mitgeteilt, dass sich die ursprünglich genannten Zahlen nicht bestätigt haben.

Für die Beantwortung Ihrer Frage ist wichtig, dass die Messungen, die ich eben nannte, die das Kraftfahrt-Bundesamt unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorgänge angeordnet hat, ungeachtet dieser nunmehr vorliegenden Bewertung durch VW in vollem Umfang durgeführt werden. Das heißt, für eine Bewertung müssen wir diese Messungen abwarten.

Zusatzfrage: Haben Sie denn eine Erklärung, warum VW jetzt schon Zahlen hat und das Kraftfahrt-Bundesamt beziehungsweise die Kommission, die das untersucht, noch nicht?

Strater: Dass die Werte neu festgestellt wurden, das hatte ich gerade eingeordnet. Das ist ja Anfang November so angeordnet worden. Das wird auch jetzt in vollem Umfang weiter durchgeführt. Dass VW seinerzeit und auch heute mit Informationen an die Öffentlichkeit gegangen ist, ist Ergebnis der Innenrevision von VW, der internen Untersuchung des Volkswagen-Konzerns selber. Wie gesagt: Diese Werte werden auch noch einmal nachgemessen.

Frage: An Herrn Nannt zu Afghanistan: Der Bundeswehr-Report "Ausblick Sicherheitslage 2016" hat davon gesprochen, dass die Taliban eine zunehmend erfolgreiche Kampfführung haben. Da würde mich interessieren, wie sich die Bundeswehr und vielleicht auch das Auswärtige Amt das erklärt. Kann es sein, dass die Bundeswehr nebenbei auch Taliban ausgebildet hat oder dass sie Menschen, Afghanen, ausgebildet hat, die zur Taliban übergelaufen sind?

Nannt: Wie Sie wissen, ist die Ministerin in den letzten beiden Tagen in Afghanistan gewesen. Sie hat sich dort auch insgesamt zur Sicherheitslage geäußert. Fakt ist, dass die Sicherheitslage noch nicht so weit ist, wie wir uns das vielleicht einmal vorgestellt haben. Deswegen ist es auch so wichtig, dass wir diesen Prozess insgesamt weiter begleiten.

Wie Sie ja wissen, hat die internationale Staatengemeinschaft entschieden, dass wir "Resolute Support" im nächsten Jahr nicht reduzieren, sondern dass das Engagement in unveränderter Weise beibehalten wird. Da ist Deutschland ja auch bereit, unser Engagement von bislang 850 Soldatinnen und Soldaten auf 980 aufzustocken. Es ist einfach unheimlich wichtig, diese afghanischen Sicherheitskräfte, die in den letzten Jahren auf über 350.000 aufgebaut wurden, weiter zu begleiten.

Wichtig ist hier die Beratung im Bereich der Führung, gerade auch der komplexen Operationsführung, beim Zusammenspiel verschiedener Kräfte. Es ist einfach so, dass es den Taliban immer wieder gelingt, noch einzelne Nadelstiche zu versetzen. Es gelingt ihnen jetzt nicht auf Dauer, große Räume zu gewinnen. Aber es ist wichtig, dass wir das weiter begleiten. Deswegen setzen wir das auch weiter fort und werden das auch in den nächsten Jahren weiter begleiten.

Zusatzfrage : Das Auswärtige Amt hat keine andere Meinung dazu?

Schäfer: Nein.

Zusatzfrage : Herr Nannt, während die Ministerin in Afghanistan war, wurde gestern der Flughafen von Kandahar von den Taliban gestürmt. Können Sie uns einen aktuellen Lagebericht geben? Ist er eingenommen worden? Wurden die Taliban verscheucht?

Nannt: Wir haben selbst dort keine eigenen Quellen, weil wir keine eigenen Kräfte dort vor Ort haben. Wie Sie wissen, ist seit etwa einem Jahr die Sicherheitsverantwortung an die Afghanen gegangen. Insofern sind alle Quellen, die wir haben, die afghanischen Kräfte selbst oder auch die Medien. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich von dieser Seite, von der Regierungsbank, da jetzt keine offiziellen Angaben machen werde und machen kann. Soweit ich weiß, ist die Operation der afghanischen Sicherheitskräfte noch am Laufen.

Frage : Herr Schäfer, eine Frage zum iranischen Atomprogramm beziehungsweise zu dem Bericht der IAEO, was die mögliche Militärdimension des iranischen Atomprogramms betrifft. Der Bericht wurde ja jetzt herausgegeben. Gestern wurde der iranische Botschafter in der IAEO zitiert, dass es anscheinend einen Resolutionsentwurf gibt, die das Dossier in diesem Fall auch schließen würde. Geht die Bundesregierung jetzt davon aus, dass dieses Dossier, die mögliche militärische Mission, jetzt abgeschlossen ist?

Schäfer: Ich kann in der Tat bestätigen, dass es einen solchen Bericht der IAEO gibt. Die Bundesregierung hat diesen Bericht bekommen und ihn sehr intensiv und sehr aufmerksam studiert und analysiert. Es gibt zurzeit Beratungen im Kreise der verantwortlichen Mächte, zu denen Deutschland gehört, der 5+1, wie auf die Erkenntnisse, die sich in diesem Bericht finden, reagiert werden soll. Sie wissen vielleicht, dass der Gouverneursrat am 15. Dezember tagt und aufgefordert ist, Beschlüsse darüber zu fällen, wie mit dem Dossier der sogenannten "Possible Military Dimensions" des iranischen Atomprogramms umzugehen ist. Die Beratungen dazu laufen.

Die Erkenntnisse der internationalen Atomenergiebehörde, so glaube ich sagen zu können, zeigen, dass das Dossier doch sehr stark ausrecherchiert ist und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass es in den letzten Jahren eine Fortsetzung des militärischen Atomprogramms des Irans gegeben hat. Insofern könnte das ein Anhaltspunkt dafür sein, mit einer Entscheidung am 15. Dezember dann auch für ein Ende dieser Ermittlungen zu stimmen.

Zusatzfrage: Können Sie so einen Resolutionsentwurf momentan bestätigen? Sie haben die Beratungen angesprochen.

Schäfer: Ob es einen Entwurf gibt oder nicht, ist jetzt, glaube ich, nicht relevant, weil es Teil der Vorbereitung ist. Ich kann Ihnen bestätigen, dass es unter den 5+1 dazu intensive Beratungen gibt. Das Dossier der möglichen militärischen Dimension des iranischen Atomprogramms ist ein ganz wichtiger essentieller Teil der Verhandlungen von Lausanne und dann von Wien gewesen. Es ist in der Tat so, dass die Vereinbarungen von Wien vom 13. Juli vorsehen, dass die IAEO einen solchen Bericht vorlegt und dann der Gouverneursrat unter der Beteiligung der P5+1 darüber eine abschließende Entscheidung trifft. Das ist auch - so sieht es die Wiener Vereinbarung vom 13. Juli vor - eine konstitutive Voraussetzung für die nächsten Schritte der Umsetzung der Wiener Vereinbarung einschließlich der Aufhebung und Suspendierung der internationalen Sanktionen gegen den Iran.

Frage: Ich wollte kurz zur Klimakonferenz in Paris fragen. Nachdem die Kanzlerin ja zu deren Beginn in Paris war, was ist denn die Einschätzung, der Befund, der Kanzlerin, nachdem jetzt anderthalb Wochen verhandelt worden ist? Ist die Kanzlerin optimistisch, dass das ursprüngliche Anliegen geschafft werden kann?

An das Umweltministerium gefragt: Ich hörte gestern, dass die Ministerin wohl gesagt habe, sie rechne mit einer Verlängerung der Konferenz. Ist das der Stand, der auch heute noch gilt? Das heißt, muss man damit rechnen, dass in das kommende Wochenende hinein verhandelt wird?

StS Seibert: Da die Ministerin vor Ort in Paris ist und sie in den letzten Tagen dort war, ist sicherlich die detailliertere Auskunft von ihrem Sprecher zu erwarten.

Ich kann für die Kanzlerin sagen: Wir alle beobachten, dass jetzt die Weltklimakonferenz in ihre entscheidende Phase geht. Wir hören, dass der französische Außenminister Fabius jetzt einen neuen Vertragsentwurf mit weniger Klammern vorlegen will. Also wir kommen jetzt in die entscheidende Phase. Wir hören, dass die Stimmung positiv und konstruktiv ist und dass der Prozess, den die französischen Gastgeber und Herr Fabius persönlich organisiert haben, auf breite Zustimmung stößt.

Wichtig ist: Da hat sich schon jetzt ein breites Staatenbündnis formiert, das wirklich ein Abkommen auf den Weg bringen will. Die 28 EU-Mitgliedstaaten und 79 Staaten aus Afrika, der Karibik und aus dem Pazifik sprechen sich gemeinsam für ein faires, ambitioniertes rechtliches Abkommen aus, so wie die Bundeskanzlerin es in ihrer Auftaktrede ja gefordert hatte.

Wichtig ist auch, dass sowohl wir als Bundesregierung als auch die EU klar gemacht haben: Es braucht eine faire Lastenverteilung. Es ist wichtig, dass das untermauert ist. So haben gestern die G7, Schweden und die Niederlande 10 Milliarden Euro bis 2020 für die Förderung erneuerbarer Energien in Afrika angekündigt. Von diesen 10 Milliarden Euro übernimmt Deutschland den mit Abstand größten Teil von 3 Milliarden Euro bis 2020. Das ist also eine solide Unterlegung eines Anspruchs, den wir haben, dass die Lasten fair verteilt werden und die Lasten der verletzlichsten und ärmsten Staaten solidarisch geteilt werden.

Stamer: Was die Einschätzung der Ministerin zum Verlauf der Konferenz betrifft, kann ich auf aktuelle Äußerungen der Ministerin von heute am frühen Nachmittag von vor Ort verweisen. Frau Hendricks hat die Gespräche als ermutigend bezeichnet. Sie hat darauf hingewiesen, dass alle Parteien mit dem Verhandlungsmodus einverstanden sind und hat das mit dem Zitat untermauert: "Eine solche Situation hat es bislang nicht gegeben". Im Übrigen hat sie die Verhandlungsführung des französischen Außenministers, der ja der Präsident der Konferenz ist, als glänzend bezeichnet.

Vielleicht noch einmal ein kurzer Hinweis zu der Rolle, die Deutschland in der Konferenz einnimmt: Die Ministerin hat darauf hingewiesen, dass es uns von vornherein daran gelegen war, eine doppelte Verantwortung zu übernehmen. Einerseits wollen wir uns dafür einsetzen, dass es ein Abkommen gibt, das so ambitioniert wie möglich ist. Auf der anderen Seite wollen wir daran mitwirken, dass in einer vertrauensvollen Verhandlungsatmosphäre auch Kompromisse geschlossen werden können.

Auf dieses Anliegen hat die Ministerin den französischen Außenminister im Vorfeld der Konferenz immer wieder hingewiesen. Nun ist es genauso gekommen. Der französische Außenminister hat - das wissen Sie - Untergruppen eingesetzt, in denen strittige Punkte verhandelt werden beziehungsweise Punkte, wo es noch keine politischen Lösungen gibt.

Die Ministerin hat innerhalb der EU die Rolle übernommen, zu den Themen Differenzierung und Transparenz-Regeln für die EU zu verhandeln. Sie hat dort den Kovorsitz zusammen mit Finnland. Staatssekretär Flasbarth hat den Kovorsitz in einer Untergruppe, in einer Verhandlungsgruppe, zusammen mit Gabun zum Thema Klimafinanzierung.

Sie sehen daran, dass wir vor Ort mit Nachdruck daran arbeiten und sich die Ministerin und der Staatssekretär mit Nachdruck dafür einsetzen, dass es ein Ergebnis gibt. Wie gesagt: Es geht um ein ambitioniertes Abkommen.

Frage: Noch einmal ganz kurz zu Afghanistan, weil dort gestern auch Thema war, sichere Schutzzonen zu schaffen. Deswegen wollte ich die Gelegenheit nutzen, um nachzufragen - bei wem, weiß ich jetzt nicht genau -, was das Rückführungsabkommen macht, das ja maßgeblich die EU zu verantworten hat; das ist mir klar. Aber vielleicht gibt es einen neuen Stand diesbezüglich.

Schäfer: Es ist ja vereinbart, dass die Europäische Kommission für die Europäische Union mit Afghanistan ein solches europäisches Rückführungsabkommen aushandeln möge. Aber eine Rückführung von abgelehnten Asylbewerbern ist ja auch ohne ein solches Abkommen möglich, und zwar auf der Grundlage des allgemeinen Völkerrechts. Das ist auch der Grund dafür, dass der afghanische Präsident bei seinem Besuch hier in Berlin im Gespräch mit der Bundeskanzlerin, so nehme ich an - so war es jedenfalls in Gesprächen mit dem Außenminister, von denen ich berichten kann -, zugesichert hat, dass sich Afghanistan in vollem Umfang an die geltenden Regeln des Völkerrechts halten will. Ich will sagen, dass Afghanistan bereit ist, eigene Staatsangehörige, die in Deutschland oder in Europa als Asylbewerber abgelehnt worden sind und für die es keine anderen Gründe für einen Aufenthalt gibt, wieder zurückzunehmen.

Jetzt geht es darum, dieses klare Bekenntnis des Staatspräsidenten Afghanistans in konkrete Umsetzungsschritte, in die Tat umzusetzen. Das schließt auch nicht aus, dass nebenbei noch ein Rückführungsabkommen Europas ausgehandelt wird, um sozusagen die Verfahrensschritte, die für so etwas nötig sind, auf eine vertragliche Grundlage zu stellen. Aber, wie gesagt: Das ist keine konstitutive Voraussetzung dafür, dass man so etwas überhaupt durchführen kann.

Frage: Ich habe eine Frage an das Ernährungsministerium und an das Gesundheitsministerium zum Werbeverbot von Zigaretten. Da würde mich interessieren: Das Außenwerbeverbot soll jetzt nicht, wie angekündigt, Mitte 2018 kommen, sondern erst bis Mitte 2020 umgesetzt sein. Zum Beispiel die Kinowerbung für Tabakprodukte wird nicht ausnahmslos verboten. Die Hersteller von Zigarren und Pfeifentabak müssen ihre Produkte nicht mehr mit Schockbildern - zum Beispiel von Raucherlungen, faulenden Zähnen oder amputierten Gliedmaßen - wie die Zigarettenhersteller verzieren. Wie kann das sein? Das bleibt ja noch hinter der EU-Verordnung zurück. Herr Seibert, es heißt, dass besonders die Tabaklobby und das Kanzleramt diesbezüglich Druck gemacht haben. Warum ist dem Kanzleramt die Außenwerbung von Tabak so wichtig?

StS Seibert: Ich würde sagen, Sie fragen zunächst einmal, wie Sie ja auch angefangen hatten, das Ressort.

Reymann: Für das Ernährungsministerium kann ich Folgendes sagen: Erst einmal bin ich verwundert. Bisher war der Vorwurf immer, wir gehen über die Regelung der EU hinaus. Jetzt sagen Sie, wir halten sie nicht ein. Da ist schon eine gewisse Kakofonie in der Betrachtung dieses ganzen Themas.

Nichtsdestotrotz: Wie Sie wissen, haben wir im Moment die Umsetzung der Tabakrichtlinie der EU in der finalen Phase der Ressortabstimmung und darüber hinaus die Veränderungen beim Tabakwerbeverbot.

Zusatzfrage : Ich weiß zum Beispiel von der Bundesdrogenbeauftragten. Sie wünscht sich eine totale Umsetzung dieser EU-Richtlinie. Wie steht denn das Gesundheitsministerium zu diesem Plan des Ernährungsministeriums?

Berve-Schucht Ich habe dem im Moment nichts hinzuzufügen. Das Ernährungsministerium ist da federführend.

Zusatzfrage : Herr Seibert, die Frage war auch an Sie gerichtet.

StS Seibert: Wenn wir in der Ressortabstimmung sind, wie der Kollege es gerade gesagt hat, dann ist es üblich - das wissen Sie auch -, dass wir sie nicht coram publico und in der Bundespressekonferenz führen, sondern sich die verschiedenen Ministerien in der Sache einigen, bis ein geeinigter Entschluss vorliegt. In der Phase sind wir jetzt. Bis dahin werden wir hier öffentlich keine Details erörtern.

Schäfer: Ich bin dem Kollegen und damit Ihnen allen eine Antwort schuldig geblieben zu einer Frage zu Resolutionstexten bei den Vereinten Nationen in New York. Ich kann bestätigen, weil mich die Kollegen gerade aufgeklärt haben, dass es im Ersten Ausschuss der Generalversammlung der Vereinten Nationen gestern in der Tat einige Abstimmungen gegeben hat. Die Haltung Deutschlands dazu reiche ich gern nach.

Frage: Die Zeitschrift "Time" hat gerade bekanntgegeben, dass sie die Bundeskanzlerin zur Person des Jahres ernannt hat. Das ist ja eine bekannte Würdigung. Ich möchte fragen, ob es dazu eine Reaktion der Bundesregierung gibt. Speziell hat die Zeitschrift ihre Führungsstärke in der Flüchtlingspolitik und in der griechischen Finanzkrise hervorgehoben.

StS Seibert: Ich habe die Meldung auch gerade gelesen. Ich kenne nicht die Begründung, aus der Sie gerade zitieren. Ich denke, das sollte man erst einmal lesen. Ich bin sicher, die Bundeskanzlerin empfindet das als Ansporn für ihre politische Arbeit, für eine gute Zukunft für Deutschland wie auch für Europa.

Mittwoch, 9. Dezember 2015

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 9. Dezember 2015
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2015/12/2015-12-09-regpk.html
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-25 55
E-Mail: internetpost@bpa.bund.de
Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Dezember 2015

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