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PRESSEKONFERENZ/1331: Regierungspressekonferenz vom 26. Oktober 2016 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 26. Oktober 2016
Regierungspressekonferenz vom 26. Oktober 2016

Themen: Kabinettssitzung (Verordnung zur Anpassung des gesetzlichen Mindestlohnes, Bericht der Bundesregierung zur Lebensqualität in Deutschland, Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im ersten Halbjahr 2016, Baukulturbericht 2016/2017, Neuberufung der Mitglieder des Rats für Nachhaltige Entwicklung), Ausweitung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum, europäische Flüchtlings- und Asylpolitik, gestoppte Übernahme des Unternehmens Aixtron durch einen chinesischen Investor, Eckpunkte für einen Vorschlag zur Investitionsprüfung auf EU-Ebene, Entsendung von Bundeswehr-Hubschraubern nach Mali, Antiterrorrazzia in mehreren deutschen Städten, Schlichtungsgespräche in Sachen Kaiser's Tengelmann, Ablehnung der Beteiligung des türkischen Militärs an der Offensive auf die IS-Hochburg Mossul durch die irakische Regierung, Alterssicherungsbericht 2016, Reise des amerikanischen Präsidenten nach Deutschland, CETA-Abkommen, Absage einer Veranstaltung des Projekts "Aghet" in den Räumlichkeiten des Generalkonsulats Istanbul

Sprecher: StS Seibert, Alemany (BMWi), Dimroth (BMI), Flosdorff (BMVg), Schneider (BMAS), von Tiesenhausen-Cave (BMF)


Vorsitzender Feldhoff eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Guten Tag, meine Damen und Herren, auch von mir. Das erste Thema im Bericht aus dem Kabinett ist der gesetzliche Mindestlohn. Er wird zum 1. Januar 2017 von 8,50 Euro auf 8,84 Euro erhöht. Das entspricht dem einstimmig gefassten Beschluss der Mindestlohnkommission von Ende Juni. Das Kabinett hat nun die Verordnung zur Anpassung des gesetzlichen Mindestlohnes beschlossen und damit die Entscheidung der Mindestlohnkommission umgesetzt und verbindlich gemacht.

Die Mindestlohnkommission hat sich bei ihrer Entscheidung an der Tarifentwicklung orientiert und eine Gesamtabwägung getroffen. Das Mindestlohngesetz sieht vor, dass die Kommission alle zwei Jahre über Anpassungen des Mindestlohnes entscheidet, erstmals bis zum 30. Juni 2016. Sie soll außerdem die Auswirkungen des Mindestlohnes fortlaufend evaluieren und der Regierung alle zwei Jahre berichten. 2020 ist das Mindestlohngesetz insgesamt zu evaluieren.

Die Verordnung über den erhöhten Mindestlohn tritt zum 1. Januar in Kraft und gilt, bis sie durch eine andere Verordnung abgelöst wird.

Zweites Thema im Kabinett war der Bericht der Bundesregierung zur Lebensqualität in Deutschland. Das geht, wie Sie sicherlich wissen, auf eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag zurück, bei der man sich gesagt hat: Wir wollen zukünftiges Regierungshandeln stärker an den Werten und Zielen der Bürgerinnen und Bürger ausrichten. - Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung einen ausführlichen, breit angelegten und ergebnisoffenen Dialogprozess mit den Bürgern über das Verständnis von Lebensqualität in Deutschland initiiert.

Diesen Bürgerdialog "Gut leben in Deutschland - was uns wichtig ist" haben wir im vergangenen Jahr durchgeführt. Er stand allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern offen. Die Bundeskanzlerin sowie sämtliche Ministerinnen und Minister haben persönlich an insgesamt 50 Veranstaltungen in diesem Bürgerdialog teilgenommen und mit den Bürgern diskutiert. Außerdem hat eine Vielzahl von gesellschaftlichen Gruppen selber Bürgerdialoge durchgeführt - Sportvereine, Gewerkschaften, Kirchen, Religionsgemeinschaften, Abteilungen der Bundeswehr, Volkshochschulen in großer Zahl. Es war also ein sehr breiter Dialogprozess, im Kern zwischen April und Oktober des vergangenen Jahres. Insgesamt gab es 203 Bürgerdialoge in ganz Deutschland, an denen sich knapp 16 Menschen beteiligt haben.

Auf der Grundlage der vielfältigen Erkenntnisse, die durch die Beteiligung dieser Menschen gewonnen wurden, auch aus dem Onlinedialog, den es gab, wurden dann mit einer wissenschaftlichen Methode zwölf Dimensionen der Lebensqualität und 46 konkrete Indikatoren der Lebensqualität ausgewählt, um den Stand und die Entwicklung der Lebensqualität in Deutschland zu beschreiben und messbar zu machen. Vielleicht haben Sie den aktuellen Podcast der Bundeskanzlerin gesehen und gehört, in dem sie darüber berichtet, wie wir damit neue Wege beschritten haben.

Mit dem vorliegenden Bericht über die Lebensqualität in Deutschland greift die Bundesregierung in eine international seit Jahren laufende Diskussion ein. Das ist ihr bewusst. Es gibt vielerlei internationale Organisationen und Wissenschaftler, die sich mit einem ganzheitlichen Verständnis von Lebensqualität, von Wohlstand und von Fortschritt über rein ökonomische Messwerte hinaus befasst haben. Als erste Regierung hat die Bundesregierung jetzt also das Verständnis der Menschen selber in Deutschland zum Thema Lebensqualität zum Dreh- und Angelpunkt ihres Berichts gemacht.

Auf der Grundlage dieses Berichtes ist es zukünftig möglich, politischen Handlungsbedarf zu identifizieren und wirksame Maßnahmen zu entwickeln, um die Lebensqualität zu verbessern oder dort, wo sie schon hoch ist, zu erhalten. Das ist die Aufgabe der nächsten Jahre. Daher plant die Bundesregierung, diesen Bericht künftig einmal in jeder Legislaturperiode fortzuschreiben und vorzulegen.

Sie können den Bericht selbstverständlich in seiner vollen Länge von, so meine ich, etwa 280 Seiten lesen. Diese Lektüre kann ich Ihnen selbstverständlich nur empfehlen. Sie können die vielfältigen Informationen auch auf der Webseite www.gut-leben-in-deutschland.de abrufen, die wir heute freigeschaltet haben. Sie bietet eine interaktive Herangehensweise an, die Informationen und Daten sehr anschaulich aufbereitet. Ich kann aus eigenem Versuch berichten, dass es Spaß macht, sich darin umzuschauen und die Daten, die Grafiken, die Informationen abzurufen. Wir haben im Übrigen bei dieser Onlineseite nun erstmals sehr konsequent einen Open-Source-Ansatz umgesetzt. Das heißt, jeder Nutzer, jeder Interessierte kann sich das herunterladen und es auch seinerseits verwenden und damit umgehen.

Das wollte ich Ihnen zu diesem wichtigen Thema sagen.

Ich fahre mit dem nächsten Thema im Bundeskabinett fort, dem Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im ersten Halbjahr 2016. Sie wissen, dass im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, die Transparenz von Genehmigungsentscheidungen zu Rüstungsexporten zu verbessern und künftig je Halbjahr einen Zwischenbericht über die Genehmigungszahlen vorzulegen. Dieser Vereinbarung kommt die Bundesregierung heute zum dritten Mal nach. Der Bericht wird wie auch die vorangegangenen dem Deutschen Bundestag übermittelt und anschließend veröffentlicht.

Ich will grundsätzlich festhalten, dass die Bundesregierung an den strengen Regeln der Exportkontrolle für Rüstungsgüter festhält. Genehmigungsentscheidungen richten sich auch weiterhin nach dem gemeinsamen Standpunkt der Europäischen Union aus dem Jahr 2008 und nach den politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Rüstungsexport aus dem Jahre 2000 sowie dem Vertrag über den Waffenhandel. Was den Export von Kleinwaffen betrifft, finden außerdem besonders strenge Regelungen der Kleinwaffengrundsätze verbindliche Anwendung. Zudem hat die Bundesregierung die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen, dass vor Ort Kontrollen durchgeführt werden können, um vor allem den Verbleib von Kleinwaffen effektiver kontrollieren zu können.

Jetzt zu den Zahlen: Der Berichtszeitraum umfasst, wie gesagt, das erste Halbjahr 2016. Es wurden Einzelgenehmigungen in Höhe von insgesamt 4,03 Milliarden Euro erteilt. Im ersten Halbjahr 2015 belief es sich auf 3,5 Milliarden Euro. Von der Summe in Höhe von 4,03 Milliarden Euro gingen 42,5 Prozent an EU- und Nato-Staaten sowie an der Nato gleichgestellte Länder, mit denen die Bundesregierung eine besonders enge sicherheitspolitische Partnerschaft verbindet.

Der Gesamtwert der Genehmigungen für Kleinwaffen belief sich im ersten Halbjahr 2016 auf 11,6 Millionen Euro. Im ersten Halbjahr des Vorjahres waren es 12,4 Millionen Euro. Der aktuelle Wert liegt also noch unterhalb des ohnehin schon recht niedrigen Niveaus im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Das wichtigste Empfängerland in diesem Sektor war Frankreich.

Auf Drittländer - das sind Länder, die weder der EU noch der Nato angehören oder diesen Ländern gleichgestellt sind, ist lediglich ein Genehmigungswert von 3,4 Millionen Euro entfallen, darunter insbesondere Genehmigungen für den Irak zur Ausstattungshilfe der kurdischen Regionalregierung.

Noch einmal eine wichtige grundsätzliche Bemerkung, die wir im Übrigen bei jedem dieser Berichte machen, egal wie die Zahlen ausfallen: Die Höhe der Genehmigungszahlen allein erlaubt keinen Rückschluss auf die Ausrichtung der Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung. Vielmehr kommt es maßgeblich auf das Empfängerland, auf die Art des Rüstungsgutes und auf den vorgesehenen Verwendungszweck an. Bei der Beurteilung der Zahlen ist auch zu beachten, dass Großaufträge regelmäßig ganz erhebliche Schwankungen der Genehmigungswerte bewirken und sich oft erst Jahre nach der Genehmigung der Herstellung im Bericht niederschlagen.

So viel zu diesem Thema.

Etwas kürzer kann ich es mit dem Baukulturbericht 2016/2017 machen. Nicht, dass die Baukultur nicht wichtig wäre, im Gegenteil: Die Art und Weise, wie wir hierzulande zusammenleben, hat sicherlich auch damit zu tun, wie wir bauen und wie wir gebaute Umwelt gestalten. Der Bericht legt eine Bestandsaufnahme der baukulturellen Situation in Deutschland vor. Der Bund wirkt maßgeblich daran mit, dass die Qualität der bauräumlichen Umwelt in Deutschland positiv beeinflusst wird. Das geschieht durch regulative Maßnahmen wie Gesetzgebung, über Förderprogramme, Auszeichnungen, Wettbewerbe oder dadurch, dass er in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich im Idealfall beispielhaft baut.

Die Bundesregierung hat die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vorgelegte Stellungnahme der Bundesregierung zum Baukulturbericht 2016/2017 und zu den baukulturellen Zielen des Bundes beschlossen und den Bericht zur Kenntnis genommen.

Zu guter Letzt hat die Bundeskanzlerin heute im Bundeskabinett auch die turnusmäßige Neuberufung der Mitglieder des Rates für Nachhaltige Entwicklung bekanntgegeben. Dem fünfzehnköpfigen Rat werden künftig sieben Frauen und acht Männer angehören. Die neue Amtszeit beginnt am 1. November. Die Namen der neuberufenen sowie der wiederberufenen Mitglieder entnehmen Sie bitte unserer Pressemitteilung. Die Kanzlerin dankte allen Ratsmitgliedern für ihr Engagement und freut sich auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit.

Der Rat für Nachhaltige Entwicklung gibt der Politik regelmäßig wichtige Impulse und leistet wichtige Beiträge, um gesellschaftlich das Bewusstsein für das enorm bedeutende Thema der Nachhaltigkeit zu stärken.

Die Berufung gilt für eine dreijährige Amtszeit.

Frage : Herr Seibert, Sie haben gesagt, dass die Bürgerdialoge vor allem 2015 geführt wurden, viele in der ersten Jahreshälfte. Danach sind aber ziemlich viele Ereignisse passiert, die die Untersuchung zur Lebensqualität vielleicht auch noch beeinflusst hätten, wenn man sie danach besprochen hätte. Flüchtlingsbewegung, Silvesternacht von Köln oder Terrorbedrohung - diese Diskussionen kamen ja eigentlich erst im Juli 2016 so richtig.

Inwiefern wurde der Bericht von den Ereignissen vielleicht überholt? Inwiefern sind Dinge, die heute vielleicht diskutiert würden, wenn man 2016 Dialoge hätte, in dem Bericht gar nicht enthalten?

StS Seibert: Die Bürgerdialogveranstaltungen wie auch der Onlinedialog liefen von April bis Oktober des vergangenen Jahres. Das Thema Flüchtlinge und Flüchtlingszustrom nach Deutschland war, wie wir uns alle erinnern, ab dem Sommer, spätestens ab Juni/Juli ein sehr hochstehendes Thema und ist von den Menschen entsprechend auch in Bürgerdialogveranstaltungen thematisiert worden.

Aber die Menschen habe eben auch ihre Meinung darüber zum Ausdruck gebracht, dass Lebensqualität aus ganz vielen Facetten besteht. Diese Dimensionen reichen von Gesundheitsfragen über Fragen, wie man etwa im ländlichen Raum gut leben kann, bis hin zu Fragen der Breitbandausstattung oder der Einkommensgerechtigkeit. Diese Fragen halten die Bürger für ihre Lebensqualität für wichtig. In einem Bürgerdialog, in dem man hören will, wie die Menschen selber Lebensqualität für sich und für ihr Land definieren, halten wir uns verständlicherweise an das, was sie uns in diesen Veranstaltungen und in dem laufenden Onlinedialog gesagt haben.

Sicherlich ist es wichtig, das fortzuschreiben, weil sich Einstellungen verändern können. Deshalb habe ich gesagt, dass wir das in der nächsten Legislaturperiode fortsetzen und fortschreiben wollen. Aber ich meine, dass daran nichts überholt ist. So definieren Menschen in Deutschland Lebensqualität, so facettenreich, so überlegt. Ich denke, das steht. Ich empfehle sehr einen Blick in den Bericht.

Zusatzfrage : Ich möchte die Vertreter der Ministerien fragen, wo sich schon konkrete Handlungsoptionen abzeichnen, also Dinge, die Sie aufgrund des Berichts machen, die Sie ohne den Bericht nicht gemacht hätten.

Vorsitzender Feldhoff: Ich sehe kein Signal. Es dauert vielleicht noch ein bisschen.

Frage: Im Anschluss daran eine Frage: Es gab einen Vorläufer, den Zukunftsdialog mit der Bundeskanzlerin. Vielleicht ist das etwas einfacher. Vielleicht kann man aus den Ergebnissen des Zukunftsdialogs schon drei konkrete Maßnahmen nennen, die sich daraus ergeben haben.

Eine zweite Frage: Was hat die Bundesregierung dazu bewogen, die Ergebnisse nicht in einer Extraveranstaltung vorzustellen? Randbemerkung: Es gab ja doch einen ziemlich immensen technischen, zeitlichen und personellen Aufwand für diesen Dialog, der jetzt mit so einer Bemerkung geschlossen wird.

StS Seibert: Erstens. Ich wiederhole: Aus Sicht der Bundesregierung ist es sinnvoll, diesen Prozess weiterzuführen, ihn in der nächsten Legislaturperiode fortzuschreiben und dies quasi zum Auftakt einer regelmäßigen Evaluierung der Lebensqualität in Deutschland zu machen, basierend auf dem, was die Menschen selber uns dazu sagen.

Zweitens. Die 260 oder 280 Seiten sind so facettenreich, dass auch eine Veranstaltung nicht in der Lage gewesen wäre, alle diese Facetten aufzufächern. Man wird dem Bericht am besten gerecht, wenn man ihn, erstens, im Netz oder auf der Internetseite, die ich Ihnen empfohlen habe, auf sich wirken lässt, indem man ihn durchliest. Zweitens ist es jetzt natürlich auch die Aufgabe jedes einzelnen Ressorts, sich den Bereich genau anzuschauen, der in ihre Ressortzuständigkeit fällt, und zu schauen, welche Handlungsoptionen sich daraus für die Zukunft ergeben können. Das werden die Ressorts auch tun.

Der Bericht ist eine Art Kompass, der uns sagt, in welche Richtung weiterzuarbeiten sinnvoll ist, in welche Richtung Bürger von uns noch mehr politische Maßnahmen erwarten, um Lebensqualität in diesem Lande positiv zu beeinflussen.

Frage: Frau Alemany, ich wüsste gern, ob es schon Post-Shipment-Kontrollen gegeben hat, die im Rüstungsexportbericht angedeutet sind.

Alemany: Sie müssen sich das so vorstellen, dass es eines zeitlichen Aufwands bedarf. Sobald die Post-Shipment-Kontrollen in deutsches Recht umgesetzt waren, muss man vor jeder neuen Beantragung mit dem Empfängerland sprechen, ob es solche Kontrollen zulässt. Nur dann, wenn es in einer sogenannten Endverbleibserklärung solche Vor-Ort-Kontrollen zusichert, wird die Endverbleibserklärung ausgestellt und kann die Genehmigung in Kraft treten. Das zieht naturgemäß eine zeitliche Zögerung nach sich. Bislang wurde noch keine Vor-Ort-Kontrolle durchgeführt. Wir befinden uns noch im Pilotverfahren.

Zusatzfrage: Hat es bereits erste Verträge gegeben, in denen eine solche Vereinbarung unterzeichnet worden ist?

Alemany: Ja, natürlich.

Zusatzfrage: Können Sie eine Zahl nennen?

Alemany: Nein. Seit dem Inkrafttreten müssen alle Endverbleibserklärungen diese Vor-Ort-Kontrollen zulassen, sonst gibt es keine Genehmigung.

Frage: Herr Seibert hat von der Hilfe für die Rüstung der irakischen Kurden gesprochen. Das Problem ist: Wie können wir wissen, dass diese Waffen in die richtigen Hände gehen? - Je mehr Waffen es gibt, desto mehr Krieg entsteht.

Alemany: Das kann ich leicht beantworten, soweit es möglich ist. Sie sprechen unsere unterstützenden Lieferungen für die Peschmerga, für die kurdische Regionalregierung im Irak an. Bei solchen Dingen versuchen wir, wie auch bei allen anderen Rüstungsexporten, über Endverbleibserklärungen und über entsprechende Vereinbarungen und Gespräche sicherzustellen, dass es in genau den Händen bleibt, in die wir es geben.

StS Seibert: Ich will das noch ganz kurz ergänzen. Die Genehmigung von Rüstungsexporten hat auch mit legitimen sicherheitspolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland zu tun. Wenn im Falle der Peschmerga solche Exporte genehmigt worden sind, dann hat das damit zu tun, dass der Kampf gegen den sogenannten Islamischen Staat, diese Terrororganisation, zum legitimen sicherheitspolitischen Interesse Deutschlands gehört. Das ist auch der Grund dafür, dass wir uns in der Anti-IS-Koalition engagieren.

Frage : Frau Alemany, der Wirtschaftsminister nimmt für sich in Anspruch, seine restriktive Rüstungsexportpolitik fortgeführt zu haben. Wenn man nun aber die Zahlen aus dem Zwischenbericht für das erste Halbjahr 2016 mit denen für das erste Halbjahr 2015 vergleicht, kommt man auf eine Steigerung um eine halbe Milliarde. Ich habe daher Probleme mit dem Begriff "restriktiv".

Alemany: Danke für die Frage. Sie gibt mir Gelegenheit, die Zahlen ein bisschen einzuordnen.

Die Zahlen, die jetzt im Rüstungsexportzwischenbericht für das erste Halbjahr 2016 im Kabinett beschlossen wurden, waren als vorläufige Zahlen schon seit Juni und Juli bekannt. Sie führen aber nichtsdestoweniger immer wieder zu den gleichen reflexartigen Reaktionen. Vielleicht darf ich noch einmal erwähnen, dass wie immer gilt, dass Zahlen immer Schwankungen unterliegen und immer eines genaueren Blicks bedürfen. Denn die Gesamtgenehmigungszahl ist per se kein tauglicher Gradmesser für die Ausrichtung unserer deutschen Rüstungsexportkontrolle. Man muss sich ansehen, ob es um einen Panzer, um Minensuchgeräte oder um Grenzsicherung geht. Es kommt immer sehr darauf an, was wir wohin liefern und ob es an EU-Staaten und befreundete Staaten oder an Drittstaaten geht. Das alles muss man in der Gesamtabwägung mit betrachten. Unserer Ansicht nach verbietet sich deswegen jede Schwarz-Weiß-Malerei.

Die Gesamtzahl, auf die Sie anspielen, ist auch vor dem Hintergrund der weltweit steigenden Rüstungsausgaben und eines völlig neuartigen terroristischen Bedrohungsszenarios zu sehen. Deutschland steht wie immer zu seiner Verantwortung für die internationale Sicherheit. Die Bundesregierung legt an jeden einzelnen Antrag diesen genauen, differenzierten Blick auf das Gut und das Bestimmungsland an. Wir prüfen, wie Sie wissen, im Einzelfall und sind in dieser Legislaturperiode natürlich unserer Devise treu geblieben. Wir haben eine sehr verantwortungsbewusste Rüstungsexportkontrolle, eine sehr restriktive und eine Exportkontrolle, die auf die Gegebenheiten vor Ort achtgibt. Ich nenne nur die Themen der Post-Shipment-Kontrollen, die die Vor-Ort-Kontrollen stärken werden, und der Kleinwaffengrundsätze, die von Herrn Minister Gabriel eingeführt wurden.

Ja, wir sehen uns also genau in der Linie, die wir versprochen haben, nämlich restriktive Rüstungsexportkontrolle zu machen.

Noch ein Einschub: Die Rüstungsgüter an sich werden immer in einen Topf geworfen. Auch da lohnt sich ein genauerer Blick. Es handelt sich ja nicht nur um Panzer und Waffen, sondern zum Beispiel auch um Minenräumgeräte zum Schutz der Bevölkerung oder um Lieferungen an Uno-Einrichtungen in Drittländern, an Friedensmissionen in Spannungsgebiete. Ich nenne zum Beispiel Lieferungen für die UNICEF nach Syrien. Es geht um Isolierglas für deutsche Botschaften und den Schutz des deutschen Personals in solchen Ländern oder um ABC-Schutzanzüge zum Nachweis des Einsatzes chemischer Kampfstoffe. Das alles ist in dem Genehmigungswert auch mit enthalten.

Die Gesamtgenehmigungen - Sie haben es gesagt - sind auf einem ähnlichen Niveau wie im letzten Halbjahr, ein wenig höher. Sie liegen bei vier Milliarden Euro. Allein eine Milliarde davon macht eine Fregatte für Algerien aus, die zum Küstenschutz und gegen Waffenschmuggel geliefert wurde. Daran sehen Sie, dass eine einzige Genehmigung auch da ein großer Batzen ist.

Zusatzfrage: Darf man also den Begriff "restriktiv" nach dem Verständnis der Bundesregierung nicht nur an Zahlen messen, sondern muss ihn auch an der weltpolitischen Lage messen, Stichwort: neuartiges terroristisches Bedrohungsszenario?

Alemany: Restriktiv - das können Sie an allem messen. Aber es verändert den Platz, den Deutschland im Vergleich zu anderen EU-Ländern zum Beispiel bei Waffenexporten einnimmt und zu den Genehmigungen, die dort stattfinden. Auch Dinge wie den Bedarf, der zum Beispiel durch terroristische Anschläge neu gesehen wird, müssen Sie in Relation setzen.

In den Medien gab es schon seit gestern verschiedene Berichte zu unserem Zwischenbericht. Darin ging es zum Beispiel darum, dass es bei der Munitionsgenehmigung für Kleinwaffen zu einer Verzehnfachung gekommen ist. Sieht man aber genauer hin, stellt man fest, dass die gesamte Erhöhung auf Lieferungen für unseren Nato-Freund USA zurückzuführen ist. Auch wird diesem Topf für Kleinwaffenmunitionen alles zugerechnet, was durch eine Kleinwaffe abgefeuert werden kann, also zum Beispiel auch Sportmunition und Munition für Jagdwaffen. Es ist also nicht so trennscharf auseinanderzurechnen.

Frage : Verstehe ich das, was Sie gesagt haben, wenn ich an die Krisenlage in der Welt, die terroristischen Bedrohungen und andere Bedrohungsszenarien denke, richtig, dass sich die Anstiege der jüngsten Vergangenheit bei den Rüstungsexporten vermutlich so weiter fortsetzen werden? Werden wir trotz aller restriktiven Politik in den nächsten Jahren jedes Jahr neue Rekordzahlen erleben, einfach weil sich die Sicherheitslage anders, ernster entwickelt?

Eine zweite Frage: Gibt es bei Ihnen irgendwelche Erkenntnisse darüber, wie viele große Rüstungsgeschäfte, die noch auf Vorgängerregierungen zurückgehen, in den nächsten Jahren zur Abwicklung kommen? Man liest ja in jedem Ihrer Berichte immer den Verweis auf Verträge, die noch von Vorgängerregierungen abgeschlossen worden sind. Wann läuft das aus? Wann hat man Nettozahlen, die die jetzige Regierung allein zu verantworten hat?

Alemany: Eine Prognose in die Zukunft fällt von dieser Bank hier schwer. Grundsätzlich sage ich Ihnen nichts Neues. Schauen Sie sich die Weltlage an. Das ist alles geopolitisch schwierig. Es gibt viele Terrorbedrohungen, auf die reagiert werden muss. Deutschland muss seinen Verpflichtungen in der internationalen Verantwortung gerecht werden. Ob sich das in immer neuen Rekorden niederschlägt, weiß kein Mensch. Das wird man sehen. Was wir beeinflussen können, ist, bei jedem neuen Antrag zu schauen, was sich dahinter verbirgt, wohin es gehen soll und wie die Lage, auch die Menschenrechtslage, dort vor Ort ist. Das werden wir - das kann ich Ihnen zusichern - in dieser Bundesregierung weiterhin so verantwortungsvoll tun, wie wir es bisher getan haben.

Wenn ich zum Beispiel auf Frankreich eingehen darf. Sie wissen, dass es dort schon verschiedene Terroranschläge gab. Wir haben die Kleinwaffenexporte im Laufe dieser Legislaturperiode insgesamt reduziert. Wir sind jetzt bei 11,6 Millionen gelandet, was ein neuer Tiefstand ist. Größter Empfänger dieser Kleinwaffen ist das EU-Land Frankreich. Das ist wieder das, was ich schon erklärt habe: Man muss genau hinschauen, was sich hinter dem plakativen Schlagwort wirklich versteckt.

Zusatzfrage : Haben Sie irgendwelche Informationen zu Altgeschäften in der Verantwortung früherer Regierungen, die jetzt nur noch abgewickelt werden?

Alemany: Für künftige, die jetzt noch in der Pipeline sind, kann ich Ihnen keine Auskunft geben. Wir berichten, wie Sie wissen, im Nachhinein, dafür zweimal im Jahr, bei den BSR-Entscheidungen im Nachgang gegenüber dem Parlament; dort haben wir die Transparenz erhöht. Einer der großen Brocken, der aktuell noch aktiv ist, aber schon vor Jahren entschieden wurde, ist zum Beispiel die Lieferung der Fregatte, die ich schon genannt habe, nach Algerien. Das macht eine Milliarde der vier Milliarden aus.

Frage : Frau Alemany, zum einen würde ich gern Ihre Anregung aufgreifen, dass wir nicht schwarz-weiß malen, sondern uns immer den Einzelfall anschauen. Gerade vor dem Hintergrund des Konflikts im Jemen und des saudischen Engagements dort können Sie uns bestimmt erläutern, inwiefern es keine Versagungsgründe für die genehmigten Lieferungen nach Saudi-Arabien gab.

Meine zweite Frage: Was ist jetzt eigentlich mit der von Ihrem Minister angekündigten Kommission zum Thema Rüstungsexporte? Sie arbeitet doch bestimmt schon. Wie sieht denn der Zeitplan aus?

Alemany: Zur ersten Frage, zu Saudi-Arabien: Auch im Halbjahr 2016 wurden natürlich keine Lieferungen von Kampfpanzern nach Saudi-Arabien genehmigt, auch nicht von Kleinwaffen. Es gab Genehmigungen, die Zulieferungen an europäische und amerikanische Partner betroffen haben, zum Beispiel für die Projekte Eurofighter und Tornado. Die Höhe der Genehmigung an sich nach Saudi-Arabien beträgt 483 Millionen. Wenn Sie sich andere EU-Staaten wie zum Beispiel Frankreich ansehen, die in Milliardenhöhe genehmigen, sehen Sie, wie wenig Deutschland an gewisse Länder im Verhältnis eigentlich genehmigt.

Bei unseren Genehmigungen geht es vor allem um zivile und unbewaffnete Hubschrauber mit Einbauten, die zu den militärischen Einbauten zählen, weil auch eine Funkanlage als militärischer Einbau gilt. Es sind aber zivile Hubschrauber.

Dann gab es noch Genehmigungen für Bodengeräte. Dabei geht es vor allem um Geräte zur Betankung von Hubschraubern und Flugzeugen.

Zu Ihrer zweiten Frage: Unser Konsultationsprozess zur Zukunft der Rüstungsexportpolitik hat seine Arbeit aufgenommen. Er hat auch schon getagt. Wie Sie wissen, beziehen wir externen Sachverstand aus der Zivilgesellschaft, von den Kirchen, aber auch von Experten auf dem Gebiet der Rüstungsexportkontrolle mit ein. Wir versuchen, alle Themen und Fragestellungen, die sich ergeben, zu gewichten, mit ihnen zu besprechen und daraus am Ende Handlungsempfehlungen abzuleiten - was immer dann dabei herauskommt, möglicherweise ein Rüstungsexportgesetz. Wir werden sehen.

Zusatzfrage : Das überrascht mich jetzt nicht so. Die Frage war eigentlich: Wie sieht denn inzwischen der Zeitplan aus?

Alemany: Das kann ich Ihnen nicht sagen. Wahrscheinlich werden wir im ersten Halbjahr 2017 fertig werden.

Frage : Es ist ja schön, dass Sie damit noch rechtzeitig vor der Bundestagswahl fertig werden wollen. - Sie wollten es ganz konkret haben, deswegen ganz konkrete Nachfragen: Mir sind auf Ihrer Exportliste ein paar Länder aufgefallen, bei denen ich einfach gerne verstehen würde, was für Exporte das denn sind - vielleicht ist es ja tatsächlich immer Hilfe für UN-Mission. Zum Beispiel steht Südsudan mit 1 Euro auf der Liste. Syrien/Arabische Republik hatten Sie gerade schon angedeutet - vielleicht können Sie das noch einmal ganz kurz erläutern? Außerdem würde mich noch sehr interessieren, welche Exporte nach Eritrea genehmigt wurden.

Alemany: Was Südsudan und Eritrea betrifft, muss ich Sie vertrösten; ich habe jetzt nicht den gesamten Exportbericht dabei. Das müssen unsere Leute Ihnen dann nachreichen.

Zu Syrien kann ich Ihnen sagen, dass das Lieferungen an UNICEF waren.

Sagen Sie noch einmal das allerletzte Land, zu dem Sie das wissen wollten?

Zusatzfrage : Eritrea war das letzte. Ansonsten nehme ich behelfsweise auch gerne noch die Informationen zu Pakistan.

Alemany: Ich würde vorschlagen, dass wir die Informationen zu den einzelnen Ländern an alle, die es interessiert, im Nachgang nachliefern. Ich habe jetzt nicht den ganzen Exportbericht dabei.

Zusatzfrage : Gut, dann stelle ich eine allgemeinere Frage: Wenn man sich die Liste anschaut, dann hat man schon das Gefühl, dass die Ausschlusskriterien, die dazu führen, dass man in eine Region nicht liefert, doch sehr kreativ gehandhabt wurden. Auch das Argument, dass andere Länder auch dorthin liefern, ist vielleicht nicht eines, das jeden zu überzeugen vermag. Beispielsweise ist die Luftbetankung für Saudi-Arabien ja etwas, bei dem man schon nachfragen kann, ob man damit nicht eigentlich einen direkten Beitrag dazu leistet, dass die Angriffe im Jemen durch Saudi-Arabien überhaupt stattfinden können. Deshalb möchte ich Sie schon gerne noch einmal fragen: Wie, denken Sie, kann die deutsche Rüstungsexportpolitik in Zukunft gewährleisten, dass diese Ausfuhren tatsächlich mit den außenpolitischen Interessen und Zielen, die ja auch ebendiesen Bereich betreffen, übereinstimmen?

Alemany: Sie fragen mich im Grunde das, was ich bereits beantwortet habe. Natürlich genehmigt diese Bundesregierung Waffenexporte; das ist jetzt keine neue Erkenntnis. Da mag man moralisch zu einer anderen Einschätzung kommen. Wenn man zu der Einschätzung kommt, dass das Land Waffenexporte genehmigen wird oder soll oder können darf, dann muss man dem Ganzen ein Regelwerk geben. Ich wollte Ihnen den Vergleich zu anderen Ländern nicht quasi als moralische Instanz geben, sondern ich wollte damit ins Verhältnis rücken, wie wenig Deutschland zum Beispiel im Vergleich zu anderen EU-Ländern in gewisse Länder exportiert. Das ist jetzt keine Rechtfertigung, es ist nur ein Ins-Verhältnis-Setzen zur Einordnung dieser Zahl.

Nichtsdestotrotz: Für jede Genehmigung, die wir tätigen, legen wir ein ganz strenges Korsett an Prüfungen an. Ich hatte schon erwähnt, dass natürlich auch die Menschenrechtslage vor Ort ein Prüfkriterium ist. Es ist natürlich auch ein Prüfkriterium, ob sich das entsprechende Land in einem Spannungsgebiet befindet. Ein Prüfkriterium ist auch, wie wir sicherheits- und ordnungspolitisch oder außenwirtschaftlich mit diesem Land verwoben sind. Das alles beachtet die Bundesregierung vor so einer Genehmigung. Wenn wir dann zu dem Ergebnis kommen "Wir genehmigen das", dann haben wir zumindest eine wirklich umfassende Prüfung aller Kriterien, die wir haben, und aller Informationen gewährleistet. Man mag dann am Ende immer zu dem Ergebnis kommen, dass man selber vielleicht anders agiert hätte. Es ist aber bekannt - auch im EU-Vergleich -, dass Deutschland eine sehr restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportkontrolle fährt.

Frage : Frau Alemany, mit Blick auf die reflexhaften Reaktionen, die es auch jetzt wieder gibt: Kinderschutzorganisationen weisen darauf hin, dass Kleinwaffen dazu benutzt werden, Kindersoldaten auszurüsten. Sie sprachen ja von Kontrollen, die stattfänden. Nehmen Sie das bei diesen Kontrollen oder nehmen Sie das überhaupt bei allen Genehmigungen besonders in den Blick? Oder ist diese Reaktion zu reflexhaft?

Alemany: Zu den reflexhaften Reaktionen: Dabei bezog ich mich darauf, dass man sich bei den Rechnungen teilweise nur die Gesamtzahlen und nicht die einzelnen Länder oder die Produkte ansieht.

Was die Kleinwaffen betrifft, so hat unser Minister ja immer wieder öffentlich deutlich gemacht, dass er da einen sehr sensiblen, einen sehr kritischen Maßstab anlegt. Es kommt ja nicht von ungefähr, dass sich diese Zahl innerhalb dieser Legislaturperiode enorm reduziert hat. Vom letzten Halbjahr zu diesem Halbjahr hat sich die Zahl nur von 12 Millionen Euro auf 11 Millionen Euro reduziert; aber das waren ja früher durchaus andere Niveaus, von denen wir da sprechen.

Auch hier wird genau geguckt: Wo geht es hin? Bei den Endverbleibserklärungen für den Export von Kleinwaffen in Drittländer wird natürlich immer die Vor-Ort-Kontrolle mitbeachtet. Es gibt den neuen Kleinwaffengrundsatz "Neu für Alt", das heißt, wenn Sie eine neue Kleinwaffe bestellen, dann müssen Sie Ihre alte vernichten, damit der Gesamtbestand an Kleinwaffen nicht erhöht wird. Solche Kleinwaffen dürfen innerhalb der Empfängerländer nicht weitergegeben oder reexportiert werden, ohne dass Deutschland das noch einmal genehmigt und erlaubt. Es gibt also ein sehr festes Kontrollregime, das sicherstellt, dass die Kleinwaffen auch nur an die Orte gelangen, für die wir das genehmigen.

Frage : Da Sie ja den Unterschied zwischen anderen EU-Ländern und Deutschland deutlich hervorgehoben haben: Was ist denn eigentlich der gemeinsame Standpunkt der EU noch wert, wenn es diese massiven Unterschiede gibt und Deutschland sich sozusagen zwar auch daran hält, aber deutlich darunter bleibt beziehungsweise die anderen sich zwar daran halten, aber ein Mehrfaches exportieren?

Alemany: Der gemeinsame Standpunkt und die politischen Grundsätze sind die Basis unserer Rüstungsexportkontrolle. Natürlich ist das viel wert. Es wird aber jeder Einzelfall eines jeden Antrags betrachtet. Dabei mag eine andere Regierung zu einem anderen Ergebnis kommen als wir. Wir in Deutschland haben uns einfach eine besonders restriktive Linie gegeben - andere Länder haben das nicht.

Frage : Es gibt Forderungen aus der Opposition, dass man sich von den relativ allgemein gehaltenen Grundsätzen verabschiedet und stattdessen ein Gesetz schafft, in dem die Grundsätze festgeschrieben sind, damit das nicht mehr so interpretationsfähig ist und vielleicht auch nicht so flexibel gehandhabt wird, wie es die Opposition sieht. Wie steht das BMWi dazu?

Alemany: Ich würde Ihre Einschätzung beziehungsweise die Einschätzung derer, die Sie zitieren, nicht folgen, dass wir flexibel agieren. Ich hatte Ihnen die Kriterien genannt. Es gibt jedes Mal eine sehr ernste, umfassende Prüfung, bevor so etwas genehmigt wird. Es gibt ja diese Regularien, und an die ist die Bundesregierung gebunden - ob das jetzt in Form eines Gesetzes, politischer Grundsätze oder eines gemeinsamen Standpunkts ist. So gesehen sind diese Grundsätze für uns Richtlinie und Maßstab.

Dass der Konsultationsprozess zur Rüstungsexportkontrolle letztendlich in der Handlungsempfehlung mündet, dass man da ein neues Gesetz macht oder die Dinge einfach in ein Gesetz zusammenfügt, um irgendwie sicherer oder für Ihre Zitatgeber leichter zu erkennen zu machen, dass wir uns wirklich daran halten, mag schon sein; aber ich kann dem Endergebnis nicht vorweggreifen.

Frage: An das Innenministerium: Sie bereiten ja ein Gesetz zum erleichterten Einsatz von Videoüberwachung in privaten, aber öffentlich genutzten Objekten vor. Herr Dimroth, können Sie einmal kurz schildern, warum so ein Gesetz nötig ist?

Dimroth: Vielen Dank für Ihre Frage. - Der Minister hat ja, wie Sie wissen, im August dieses Jahres einen umfangreichen Maßnahmenkatalog zur Erhöhung der Sicherheit in Deutschland präsentiert. Teil dieses Maßnahmenkatalogs war unter anderem auch das Thema Einsatz von Videoüberwachungstechnik. Wenn Sie das noch einmal nachlesen, dann finden Sie dort auch eine Begründung und eine skizzenhafte Darstellung dessen, was hier geregelt werden soll.

Es geht in der Sache darum, dass nach dem Bundesdatenschutzgesetz schon heute auch Privaten der Einsatz von sogenannter Videoüberwachungstechnik selbstverständlich möglich ist. Voraussetzung für diesen Einsatz ist in jedem Einzelfall aber eine Abwägungsentscheidung, wie die widerstreitenden Interessen in einen Einklang zu bringen sind. Wir haben jetzt festgestellt, dass die Aufsichtsbehörden, die diese Entscheidung kontrollieren, also die Landesdatenschutzbeauftragten, erstens zu einer recht restriktiven und zweitens auch zu einer teilweise zwischen den Bundesländern divergierenden Spruchpraxis gekommen sind, und sehen es deswegen - gerade auch vor dem Hintergrund, dass Täter, die mit ihren Taten die Öffentlichkeit suchen, also etwa Amoktäter oder Terroristen, bevorzugt Plätze wählen, an denen hochfrequent Öffentlichkeit stattfindet - als erforderlich an, dass es hier eine Änderung gibt. Im Rahmen dieser Abwägungsentscheidung - die das geltende Recht, wie ich gerade beschrieb, schon vorsieht - wollen wir, dass das Thema öffentliche Sicherheit zukünftig mehr Gewicht erhält als bisher. Dazu gibt es einen Gesetzentwurf, der tatsächlich in der Ressortabstimmung ist.

Zusatzfrage: Heißt das, dass Sie mit der Arbeit gewisser Landesdatenschutzbehörden nicht so zufrieden sind, also in dem Sinne, dass diese bislang nicht genügend Verständnis für die Bekämpfung terroristischer Gefahren gezeigt haben?

Dimroth: Nein, das heißt es nicht. Das heißt, dass wir es im Rahmen dieses Abwägungstatbestandes, den das geltende Recht kennt, als erforderlich ansehen, dem Abwägungsgrund der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit mehr Gewicht zu verleihen, als das bisher der Fall ist, um hier zu einer einheitlicheren Spruchpraxis zu kommen. Eine Kritik ist damit nicht verbunden; vielmehr soll das eine klarere Grundlage auch für die Zukunft bieten.

Frage: Bisher ist ja ein Kriterium für die Landesdatenschutzbeauftragten die Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen - das wäre also auch die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit. Das ist also keine Misstrauenserklärung an die Landesdatenschutzbeauftragten?

Dimroth: Nein. Wie ich es gerade schon ausgeführt hatte, gibt es im geltenden Recht diesen Abwägungstatbestand, den Sie kennen. Da ist es ja auch nicht unüblich, dass man bestimmte Abwägungsgegenstände hervorhebt; das ist an anderen Stellen des geltenden Rechts auch so. Weil wir eben der Auffassung sind, dass für solche öffentlichen Räume die Videoüberwachung sowohl präventiv als auch repressiv als geeignetes Mittel in Betracht kommt, wollen wir hier zukünftig dem Abwägungsgrund der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit mehr Gewicht verleihen, um die Abwägungsentscheidung insoweit auch klarer, einfacher und, wie gesagt, hoffentlich auch einheitlicher zu machen. Eine Kritik ist damit aber nicht verbunden.

Frage: Herr Dimroth, Bahnhöfe und Flughäfen sind ja öffentlicher Raum. Würde auch ein Einkaufszentrum, das ja in privater Hand ist, dazu zählen?

Dimroth: Vielen Dank für die Nachfrage. Es geht tatsächlich ausschließlich um die Frage des Einsatzes von Videotechnik durch Private. Es geht nicht um den möglichen Einsatz von staatlichen Stellen, also beispielsweise Sicherheitsbehörden oder Ähnlichem; das wäre in den sicherheitsbehördlichen Gesetzen bereits geregelt beziehungsweise gegebenenfalls zu ändern. Es geht hier um den Einsatz von Videotechnik durch Private, also beispielsweise gerade Kaufhausbetreiber - das ist ein sehr griffiges Beispiel -, die - noch einmal - nach den Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes selbstverständlich auch heute schon im öffentlichen Raum Videotechnik einsetzen dürfen. Im Übrigen tun die das auch, wie Sie alle wissen; aber dafür müssen sie - noch einmal - eine Abwägungsentscheidung treffen, die der Kontrolle der Landesdatenschutzbeauftragten unterliegt. In diesem Abwägungsprozess sind derzeit eben keine gegeneinanderzustellenden Rechtsgüter herausgehoben. Wir sehen es aber erforderlich an, dem Abwägungsgrund Sicherheit im Rahmen dieser Abwägungsentscheidung ein höheres Gewicht einzuräumen, sodass dieser Abwägungsgrund zukünftig besonders zu berücksichtigen ist.

Zusatzfrage: Aber es bleibt in der Entscheidungsmacht dieser privaten Betreiber - zum Beispiel von Einkaufszentren -, zu sagen "Wir setzen so eine Überwachungsanlage ein oder nicht", das ist also kein gesetzgeberischer Auftrag?

Dimroth: Genau, so ist das. Das bleibt in der Entscheidungskompetenz und Entscheidungshoheit des Privaten.

Frage : Herr Dimroth, gilt denn ein Bahnhof als Privatgelände in diesem Zusammenhang, auch wenn die Deutsche Bahn ja größtenteils in der Hand des Bundes ist?

Zweite Frage: Stimmt es, dass es konkrete Diskussionen mit der Bahn über ein Pilotprojekt zur Gesichtserkennung mithilfe von Videoüberwachung gibt?

Dimroth: Ganz grundsätzlich: Was ein öffentlicher Ort ist und was nicht, unterscheidet sich nicht sozusagen durch Mehrheitsverhältnisse oder Eigentumsverhältnisse von bestimmten Betreibern. Anders wäre es, wenn die Bundespolizei ihrerseits am Bahnhof Videotechnik einsetzen wollte; dann wäre es, wie gesagt, der erstgenannte Fall und dann müsste man das in dem jeweiligen Ermächtigungsgesetz für die Polizei als Eingriffsbefugnis regeln. Hier geht es um das Verhältnis Privater zu Privaten, das ist ein anderer Sachverhalt. Es geht nicht um das Verhältnis des Staats zu Privaten, sondern um das Verhältnis Privater zu Privaten im öffentlichen Raum. Was man privat in den eigenen vier Wänden tut, bedarf natürlich in der Regel nicht der Regelung, weil eben per se keine Rechtsgüter Dritter betroffen sein können.

Zur zweiten Frage: Ja, das ist richtig. Es gibt ja ohnehin eine gut funktionierende und etablierte Zusammenarbeit der Bundespolizei mit der Deutschen Bahn, was den Einsatz von Videotechnik betrifft. Dabei geht es insbesondere immer um die Frage: Inwieweit profitiert man jeweils von den eingesetzten Ressourcen des anderen? In diesem Zusammenhang gibt es auch Überlegungen - das hatte der Minister in seinem Maßnahmenpaket angekündigt - , dass man das Thema intelligente Software vorantreibt. Was die Frage betrifft, ob das das Erkennen von Gegenständen, die möglicherweise gefährlich sind, oder auch das Erkennen von Gesichtern umfasst, so gibt es dazu noch keinen abschließenden Bericht oder keine abschließende Auswertung. Da ist man sozusagen tatsächlich in der Findungsphase, und da gibt es eine enge, gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn.

Zusatzfrage : Gibt es eine Deadline, zu der das abgeschlossen sein soll?

Dimroth: Diese Zusammenarbeit?

Zusatz : Ja, genau.

Dimroth: Diese Zusammenarbeit wird vermutlich nie abgeschlossen sein, weil das natürlich ein hochtechnologischer Bereich ist, über den wir hier sprechen, in dem es immer Anpassungs-, Veränderungs-, Überarbeitungsbedarf geben wird. Insofern kann ich Ihnen jetzt keinen Zeitpunkt nennen, zu dem man den Stand X erreicht haben will, der dann auf Jahre trägt. Ich vermute, das ist ein Prozess, der fortwährend ist; deswegen kennt der natürlicherweise kein Ende.

Frage: Herr Dimroth, nach Ihrer nochmaligen Erläuterung, warum das Gesetz gemacht werden soll: Sie machen doch Gesetze nicht aus Schingschangdudel, sondern dann, wenn Sie sie für nötig halten. Wenn Sie sagen, der Zweck sei, dass der Abwägungsgrund Sicherheit eine wichtigere Rolle spielen müsse als bisher, dann kann das doch logisch nur bedeuten, dass das in der Vergangenheit nicht genügend berücksichtigt ist?

Dimroth: Ich kann mich nicht daran erinnern, dass ich ausgeführt hätte, dass wir einen Vorschlag aus - ich weiß nicht genau, wie Sie es genannt haben, Schingschangschule? Das sagt mir, ehrlich gesagt, nichts.

Zusatz: Das ist ein norddeutscher Begriff, der heißt "Schingschangdudel".

Dimroth: Ich hatte eigentlich recht deutlich ausgeführt, warum wir den Einsatz von Videotechnik ganz grundsätzlich für sinnvoll beziehungsweise erforderlich halten, nämlich sowohl zu Zwecken der Prävention als auch zu repressiven Zwecken, und hatte auch ausgeführt, warum das gerade in bestimmten von der Öffentlichkeit frequentierten Räumen aus unserer Sicht sehr sinnvoll sein kann.

Wenn man feststellt, dass ein geltendes Gesetz in der einen oder anderen Sicht nicht hinreichend ist, und daraus einen Änderungsbedarf ableitet, dann heißt das doch zunächst einmal lediglich, dass man ebendiesen Befund zutage gefördert hat, nämlich dass das Gesetz hier an einer Stelle möglicherweise nicht deutlich genug den aus unserer Sicht sehr prioritär zu behandelnden Abwägungsgrund der öffentlichen Sicherheit kennt. Damit ist erst einmal nicht verbunden, dass der Rechtsanwender möglicherweise seinerseits ohne eine entsprechende klare Vorgabe des Gesetzgebers bestimmte Abwägungsgründe in den Mittelpunkt hätte stellen sollen. Der Befund ist vielmehr schlicht, dass das Gesetz eine solche prioritäre Behandlung eines Abwägungsgrundes bisher nicht kennt, und wir sind der Auffassung: Das sollte sich zukünftig ändern.

Zusatzfrage: Um das zu verstehen: Sie führen also diesen Abwägungsgrund zusätzlich ein, obwohl Sie nicht davon ausgehen, dass die Anwender bisher diesen Grund nicht schon angewendet hätten? Das ist interessant.

Dimroth: Das ist keine Frage.

Zusatzfrage : Die Frage war, ob ich es richtig verstehe beziehungsweise ob es der Logik Ihrer Ausführung entspricht, wenn ich diese Dinge so gegeneinanderstelle.

Dimroth: Nein.

Frage : Nur noch einmal ganz kurz an die Frage des Kollegen anknüpfend: Wenn ich es richtig verstanden habe, ging es primär um den Zeitplan beziehungsweise um Abläufe, wenn automatisierte Gesichtserkennungsverfahren etc. pp. erprobt werden sollen respektive überhaupt die Möglichkeit in Betracht kommt. Über welche Zeiträume reden wir denn dann aktuell? Sind das Dinge, bei denen man sagt, dass man sie in drei Wochen erproben könnte? Oder sind das Dinge, bei denen wir davon reden, das vielleicht einmal in einem Jahr - also vielleicht nach der Bundestagswahl - zu erproben, oder vielleicht irgendwann in ferner Zukunft? Von was reden Sie in diesem Kontext?

Dimroth: Auch da kann ich Ihnen jetzt kein Datum nennen. Aber wenn Sie mich fragen, ob es drei Wochen sind oder ob es ein Jahr ist, dann würde ich einmal sagen: vermutlich etwas dazwischen. Das BKA und die Bundespolizei sind dabei, auch Marktsichtungen zu betreiben - einfach, um so einmal ein komplettes Bild zu machen. Es gab durchaus auch mal Pilotversuche in der Vergangenheit; das liegt lange zurück und die waren nicht besonders erfolgreich - das liegt aber wirklich lange zurück. Dass sich die Technologie gerade in solchen Bereichen weiterentwickelt hat, ist, glaube ich, unbestritten.

Das heißt, derzeit findet eine solche Marktsichtung statt, aber ob und wann man soweit ist, dass man hier tatsächlich über den Einsatz nachdenkt - - Das ist dann sicherlich auch mit der Diskussion verbunden: Reichen dafür die Eingriffsbefugnisse der Polizeien aus? Wie gesagt, das ist ein anderes Thema; das beträfe dann das Verhältnis des Staats zum Bürger. Diese Diskussion wird dann kommen; je nachdem, wie so eine Technologie ausgestattet ist, werden sich da Fragen stellen. Da kann ich Ihnen keinen Zeitpunkt nennen. Aber dass die Behörden mit Hochdruck dabei sind, sich vor allem einmal einen Überblick zu verschaffen, was denn auf dem Markt eigentlich verfügbar ist und was das kann - und dann eben auch mit der Fragestellung, ob das von den geltenden gesetzlichen Befugnissen gedeckt wäre -, ist Gegenstand der derzeit laufenden Arbeit.

Frage: Der italienische Premierminister Renzi hat gestern gesagt, Italien könne den EU-Haushalt blockieren, falls die Flüchtlinge in Europa nicht so verteilt werden, wie es in der Europäischen Union entschieden worden ist. Gibt es eine deutsche Stellungnahme zu diesen Aussagen von Renzi?

StS Seibert: Ich denke, in einem wichtigen Grundsatz ist sich die Bundesregierung mit der italienischen Regierung völlig einig, und zwar in dem Grundsatz, dass Staaten, die durch eine hohe Zahl von Flüchtlingen besonders belastet sind, mit dieser Belastung nicht alleine gelassen werden dürfen. Es ist ein Gebot der Solidarität, dass es in Europa zu einer fairen Lastenteilung unter den Mitgliedstaaten kommt. Aus genau diesem Grund beteiligt sich Deutschland auch an der Umsiedlung - was man dann immer "Relocation" nennt - von Schutzsuchenden. Wir kommen unseren Verpflichtungen aus den europäischen Beschlüssen nach. Das heißt konkret für Italien wie auch für Griechenland, dass wir künftig 500 Asylsuchende pro Monat aus diesen beiden Ländern aufnehmen werden. Das ist der Plan, und wir erwarten auch von anderen Mitgliedstaaten, dass sie ihre Aufnahmeverpflichtungen erfüllen.

Klar ist natürlich auch, dass auch Italien seinen Verpflichtungen genügen muss. Dazu gehören die Registrierung und die Unterbringung von Migranten, der Ausbau der Hotspots, die zügige Durchführung von Asylverfahren, die Integration der Schutzbedürftigen und auch die Rückführung der nicht schutzbedürftigen Personen. Die EU-Kommission hat dazu ja erst Ende September einen Bericht vorgelegt, in dem sie klare Fortschritte attestiert; es gibt aber durchaus auch noch Verbesserungsbedarf.

Ich bin mir sicher, dass wir uns mit der italienischen Regierung ebenso darüber einig sind, dass wir dann, wenn wir den Schutz der EU-Außengrenzen verbessern wollen und wirklich mit der Bekämpfung von Fluchtursachen ernst machen wollen, in einen Dialog mit den Nachbarländern jenseits der EU-Außengrenzen treten müssen und die migrationspolitische Zusammenarbeit mit diesen Ländern verstärken müssen. Aus diesem Grund unterstützt die Bundesregierung die Vorhaben der EU, Migrationspartnerschaften mit einigen wichtigen afrikanischen Herkunfts- und Transitstaaten zu vereinbaren. Das ist ein zentrales Instrument, um die illegale Migration über das Mittelmeer auf der zentralen Mittelmeerroute einzudämmen. Vergessen wir nicht - gerade in diesen Tagen werden wir wieder daran erinnert -: diese Route hat allein in diesem Jahr schon zu über 3 Todesfällen geführt. Das ist etwas, wo es eine sehr enge deutsch-italienische Zusammenarbeit gibt. Deutschland engagiert sich zusammen mit Frankreich und Italien für solche Migrationspartnerschaften konkret in Bezug auf Niger und Mali.

Frage : Herr Seibert und Frau Alemany, stimmen Berichte, dass es Einsprüche der US-Geheimdienste waren, die die geplante Übernahme des Unternehmens Aixtron durch einen chinesischen Investor in Deutschland zum Stoppen gebracht haben?

Zweitens. Frau Alemany, da der Minister ja nächste Woche nach China fährt: Ist von chinesischer Seite für diesen Besuch schon Gesprächsbedarf wegen dieser Debatte angemeldet worden?

Drittens. An das Bundesverteidigungsministerium: Spielt das Unternehmen Aixtron nach Ihrer Kenntnis bei irgendwelchen Rüstungstechnologien, die in der Bundeswehr verwendet werden, eine besonders sensible Rolle?

Alemany: Zur Art oder Herkunft der Informationen kann ich Ihnen keine Angaben machen. Ich kann Ihnen aber sagen: Es gab sicherheitsrelevante Fragen, die aufgetaucht sind, und wie hier auch schon ausgeführt, hat die Bundesregierung diese bewertet und daraufhin die Entscheidung getroffen, die Unbedenklichkeitsbescheinigung zu widerrufen. Wie Sie auch wissen, prüft die Bundesregierung jetzt im Rahmen des Außenwirtschaftsrechts.

Zu Ihrer zweiten Frage: Mir liegen keine Informationen vor, dass aufgrund dieser Rücknahme der Unbedenklichkeitsbescheinigung chinesischer Gesprächsbedarf bei uns angelandet wäre. Natürlich sind wir in engem Austausch mit unseren chinesischen Kollegen, auch zur Vorbereitung unserer Reise. Sie wissen ja: Unser Minister reist nächste Woche in Begleitung von 60 Firmen für fünf Tage nach China. Er wird auch die Asien-Pazifik-Konferenz der Deutschen Wirtschaft eröffnen, die mit 1000 Teilnehmern die größte sein wird, die es je gab. So gesehen sind wir da in engem Austausch.

Vorsitzender Feldhoff: Wollen Sie das noch ergänzen, Herr Seibert?

StS Seibert: Nein.

Vorsitzender Feldhoff: Herr Flosdorff?

Flosdorff: Wie ich Ihrem Kollegen gestern schon gesagt habe: Bei über 2000 Rüstungsprojekten weiß ich nicht mehr genau, welche Technologie das jetzt genau ist, die dieser Konzern herstellt, und für mich ist schlicht unmöglich zu überblicken, ob irgendwelche Komponenten in Gerätschaften der Bundeswehr irgendwo eine Rolle spielen. Es ist auf jeden Fall kein Thema, das hier in den vergangenen Wochen diskutiert worden ist.

Frage : Frau Alemany, können Sie einmal ganz generell sagen, ob Erkenntnisse ausländischer Geheimdienste bei der Beurteilung solcher Deals eigentlich eine Rolle spielen oder in der Vergangenheit schon gespielt haben? Wie findet da also eigentlich - gar nicht unbedingt auf diesen Fall gemünzt - die Entscheidungsfindung statt?

Alemany: Zu Ihrer ersten Frage kann ich nur sagen: Ja. Zu der Frage des Wie kann ich nichts sagen.

Frage : Stimmt der Bericht eigentlich, den das "Handelsblatt" veröffentlicht hat, Frau Alemany?

Zweite Frage: Wie lange wird die Überprüfung der Genehmigung, die jetzt ja eingeleitet worden ist, voraussichtlich dauern?

Alemany: Meine Bewertung zu dem "Handelsblatt"-Bericht würde Ihnen ja schon ein Indiz geben, was die Art oder Herkunft der Informationen betrifft, und ich sagte ja eben, dass ich Ihnen weder zur Herkunft noch zur Art der Informationen Auskunft geben kann.

Zur ihrer zweiten Frage: Solche Prüfverfahren dauern so lange, wie sie dauern. Das heißt, unsere Rechnung beginnt mit der vollständigen Vorlage aller Informationen. Ab dann hat man einen Monat plus zwei Monate - das finden Sie alles in den Regularien des Außenwirtschaftsrechts - Zeit zu prüfen. Momentan sind wir noch nicht in dem Stadium, dass wir die notwendigen Informationen haben.

Frage : Es stand ja auch eine Prüfung seitens der zuständigen US-Gremien für ebendieses Unternehmen an. Haben Sie davon Kenntnis, dass diese Prüfung abgeschlossen wurde?

Alemany: Dazu liegen mit keine Informationen vor.

Frage : Noch einmal zu diesem Fall: Liegen dem Wirtschaftsministerium zumindest alle Informationen vor, die man für eine Bewertung braucht? Es war ja zu lesen, dass vonseiten der US-Geheimdienste bestimmte Belege nicht ausgehändigt wurden.

Alemany: Wir sind gerade erst in den Prüfprozess eingetreten, woraus Sie schon ersehen können, dass das noch eine Weile dauert. Dieser Prozess beginnt natürlich mit der Sammlung von Informationen. Manchmal ergeben sich neue Fragen oder Fragestellungen nach Abschluss von Prüfungen von Einzeldetails. So gesehen ist das ein sukzessiver Prozess, in dem sich immer wieder neue Fragen ergeben und in dem wir unter Einbeziehung verschiedener Quellen - natürlich auch der Firma selber - immer wieder Informationen einholen und diese dann eben bewerten. Am Ende der Prüfung, die ergebnisoffen ist, steht dann eben das Ergebnis.

Zusatzfrage : Können Sie irgendetwas zum Zeitrahmen sagen? Wie lange dauert so ein Prüfverfahren voraussichtlich ungefähr? Sind das Tage, Wochen, Monate, Jahre?

Alemany: Wie gesagt, sobald unserer Ansicht nach alles vollständig vorliegt, um die zwei/drei Monate - das hängt vom Einzelfall ab.

Frage : Noch eine Verständnisfrage, Frau Alemany: Die Unbedenklichkeitsbescheinigung war ja schon erteilt, wenn ich das richtig weiß. Wie oft kann so etwas denn wieder aufgerollt werden, wann haben die beteiligten Unternehmen also Rechtssicherheit? Können Sie das jetzt prüfen, dann gibt es eine Bescheinigung oder auch nicht, und in einem Monat gibt es noch einmal Bedenken von irgendeinem Unternehmen?

In diesem Zusammenhang: In den USA gibt es einen großen Konkurrenten von Aixtron. Wie können Sie ausschließen, dass da nicht auch solche Gründe eine Rolle spielen? Könnte es sein, dass Sie solche Informationen bekommen, damit ein unliebsamer deutscher Konkurrent ausgeschaltet wird?

Alemany: Wenn wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung geben, dann gilt die. Sollten sich nach der Herausgabe von solchen Unbedenklichkeitsbescheinigungen tatsächlich neue Informationen ergeben - und Sie wissen ja aus der Vergangenheit: Das kommt nicht häufig vor -, dann kann es durchaus möglich sein, dass man die widerrufen muss. In diesem Fall war es jetzt so.

Zu der Frage, wie wir verhindern wollen, dass unliebsame Konkurrenten uns Informationen zuspielen: Die Bundesregierung betrachtet die Informationen, die für solche Prüfungen und für solche Fusionen relevant sind. Die sind nicht dann relevant, wenn die Quelle vielleicht eigene Interessen hat, sondern sie sind dann relevant, wenn wir als Bundesregierung uns betroffen sehen. - Ich hoffe, das macht für Sie Sinn.

Frage: Noch einmal kurz zu den sogenannten Eckpunkten für einen Vorschlag zur Investitionsprüfung auf EU-Ebene: Können Sie mir sagen, was der nächste Schritt ist? Muss das alles noch in der Regierung besprochen werden, oder kann das schon Brüssel vorgelegt werden?

Alemany: Diese Eckpunkte für einen Vorschlag zur Investitionsprüfung auf EU-Ebene, die wir innerhalb der Bundesregierung gerade besprechen, haben nichts mit dem Fall Aixtron zu tun, auch wenn das in manchen Medienberichten gerne zusammengeworfen wird; das hat jetzt nur eine zeitliche Relevanz. Es ist vielmehr so, dass wir grundsätzlich schon seit Langem immer wieder deutlich machen, dass es uns um fairen Handel und um faire Wettbewerbssituationen für unsere Unternehmen geht, und dass andere Staaten nicht so offene Volkswirtschaften sind wie zum Beispiel Deutschland. Wir sind eine sehr offene Volkswirtschaft, ein sehr offener Investitionsstandort; das ist gut so, das soll so bleiben. Wir möchten aber fairen Handel haben und genau prüfen können: Woher kommt der Investor, wie finanziert er sich und welche Strategie steckt dahinter?

Die Eckpunkte, die wir vorgelegt haben, sind gerade erst in die Bundesregierung gegangen. Sie werden jetzt innerhalb der Bundesregierung besprochen, und wenn wir eine einheitliche Position haben, werden wir auf der europäischen Ebene in Gespräche eintreten. Momentan sind wir noch nicht so weit.

Frage : Herr Flosdorff, Herr Schäfer, können Sie kurz den Stand der Dinge für die Entscheidung, Hubschrauber der Bundeswehr nach Mali zu schicken, darstellen?

Flosdorff: Sie haben sicherlich verfolgt, dass wir im Sommer schon erste Überlegungen begonnen haben, nachdem unsere niederländischen Partner in Gao erst inoffiziell, aber dann auch offiziell angemeldet haben, dass sie im Frühjahr des kommenden Jahres ihre Hubschrauberkapazitäten aus Gao abziehen müssen, weil sie das Engagement in dieser Form nicht länger aufrechterhalten können. Daraufhin hatten Untersuchungen und Sondierungen auf der UN-Ebene begonnen - denn wir reden ja über MINUSMA, also eine VN-Mission -, um zu schauen, wie man dieses Engagement der Niederländer möglichst gleichwertig ersetzen kann.

Als Hintergrund für diejenigen, die in der militärischen Thematik nicht so tief drinstecken: Hier geht es um Transporthubschrauber, um Evakuierungshubschrauber, die auch für die medizinische Rettungskette wichtig sind, hier geht es aber auch um Kampfhubschrauber, die diese Evakuierungsaktionen decken können, und es geht auch darum, wie man die Aufklärungsaktivitäten rund um Gao beziehungsweise den Auftrag der Bundeswehr dort in Gao unterstützen kann.

Diese Sondierungen der Vereinten Nationen, welche andere Nation das machen könnte, waren bisher nicht von Erfolg getragen. Es sieht im Moment auch nicht so aus, als wenn dort kurzfristig noch Erfolge zu erzielen wären. Die Niederlande haben allerdings auch schon angekündigt, dass sie dort im Frühjahr abziehen wollen; die Zeit drängt also. Insofern hat es hier eine Verständigung zwischen dem Verteidigungsministerium und dem Auswärtigen Amt gegeben - die ja seit vielen Wochen in sehr engem und gutem Kontakt sind, auch mit den Vereinten Nationen -, dass dort ab dem nächsten Frühjahr als Rückfallposition - falls sich auf die Schnelle keine weitere Nation findet, die dieses Engagement in derselben Qualität übernehmen kann - auch die Bundeswehr zeitlich befristet einspringen könnte - vorzugsweise in einem Rotationsmodell.

Ich sage hier aber ganz ausdrücklich: Dazu ist noch keine Entscheidung getroffen. Wir müssen jetzt einfach abwarten, was die nächsten Tage noch bringen.

Schäfer: Ich kann das, was Herr Flosdorff gesagt hat, bestätigen und bekräftigen. Ich möchte aus Sicht des Auswärtigen Amtes und vielleicht auch für die Bundesregierung nur ergänzen, dass wir uns aus Überzeugung - weil es wichtig ist - für die Stabilisierung von Mali im Rahmen der Aktivitäten der internationalen Staatengemeinschaft einsetzen. Das ist nicht nur ein militärisches Engagement; im Gegenteil, das ist im Wesentlichen ein sehr breit angelegtes auch ziviles Engagement. Es geht darum, die Bedrohungen Malis und der ganzen Region durch islamistischen Terrorismus zu bekämpfen - deshalb sind wir auch in Gao -, und es geht darum, Mali zu stabilisieren, um Migrationsströme aus der Region durch Mali oder aus Mali heraus zu begrenzen und zu kontrollieren. Deshalb ist es gut und richtig, dass wir uns im Rahmen der internationalen Gemeinschaft an den Stabilisierungsbemühungen für Mali beteiligen. Dabei sind wir schon ganz gut vorangekommen. Die Arbeit ist noch nicht getan; die Arbeit wird aber irgendwann zu einem Ende kommen. Bis dahin ist es so, wie Herr Flosdorff sagt, dass wir auch militärisch bereit sind, uns weiter zu engagieren. Die Details werden Sie dann zu gegebener Zeit von dieser Bank oder an einer anderen Stelle - zum Beispiel im Bundestag - natürlich erfahren.

Zusatzfrage : Herr Flosdorff, wenn Sie sagen, die Entscheidung sei noch nicht gefallen: Wovon hängt jetzt ab, dass diese Entscheidung fällt, und was ist der angepeilte Zeitrahmen?

Flosdorff: MINUSMA ist, wie gesagt, keine deutsche Mission, sondern eine VN-Mission. Das heißt, dass es jetzt darum geht, in enger Abstimmung aller Partner, die daran beteiligt sind - auch in Gao sind unterschiedliche Partner beteiligt -, auch mit New York, zu schauen, ob der Entscheidungsprozess so weit ist, dass das entschieden werden kann. Ich gehe davon aus, dass wir in den nächsten Wochen - von heute ausgehend, würde ich denken, dass wir sicherlich nicht mehr über Monate reden - zu einer belastbaren Grundlage kommen, sodass wir dieses Thema, das schon den ganzen Sommer über in der Schwebe ist, in geregelten Bahnen haben.

Schäfer: Auch an dieser Stelle volle Übereinstimmung mit dem Auswärtigen Amt. Nur noch die Ergänzung zu den Gesprächen und Beratungen in New York: Für uns ist es wichtig, dass es, wenn wir denn hineingehen, auch klare Absprachen darüber gibt, wann und wie wir wieder herauskönnen.

Frage: Herr Schäfer, ich will gleich daran anknüpfen. Wie kann so etwas aussehen, dass man sagt: "Wir gehen für ein Jahr mit den Hubschraubern rein, und dann muss eine andere Nation kommen"? Wie fest muss denn die Zusage einer anderen Nation sein? Gibt es schon Gespräche dazu?

Schäfer: Keine Mission, weder eine zivile noch eine militärische Mission ist in Stein gemeißelt und auf Ewigkeit angelegt. All das, was wir für Mali tun - militärisch, zivil, in vielfacher Weise, mit der Europäischen Union, mit den Vereinten Nationen, zum Teil auch bilateral mit Entwicklungshilfe und vielen anderen Dingen mehr -, dient dem Zweck, das Land zu stabilisieren. In dem Maße, in dem unsere internationalen Anstrengungen erfolgreich sind, besteht in der internationalen Gemeinschaft und auch bei uns ein Interesse daran, dieses Engagement wieder zurückzufahren.

In den vielen Gesprächen, die die Bundesregierung mit möglichen Partnern, aber im Wesentlichen, wie Herr Flosdorff es gerade dargestellt hat, mit den zuständigen Stellen der Vereinten Nationen geführt hat, war es nicht so, dass es nicht andere Partner gegeben hätte, die bereit und aus unserer Sicht auch in der Lage wären, militärische Dienstleistungen zu erbringen, die für uns und für die Mission als Ganzes wichtig sind. Diese Gespräche werden wir fortsetzen. Bei diesen Gesprächen sehen wir weiterhin auch die Vereinten Nationen klar in der Pflicht, uns Fristen, Zeiten und Pläne zu nennen, mit denen wir dann für uns planen und entsprechende Entscheidungen treffen können.

Zusatzfrage: Wird das als Bedingung formuliert?

Schäfer: Es gibt überhaupt keinen Grund, irgendetwas, was ich gesagt habe, als Bedingung oder Ultimatum zu formulieren. Aber wir haben die klare Vorstellung, dass unser Einsatz insgesamt, aber dann vielleicht auch der zusätzliche Einsatz von Hubschraubern nicht auf Ewigkeit angelegt ist.

Flosdorff: Ich möchte an dieser Stelle ergänzen. Die Fähigkeit, um die es geht, ist eine wirklich kritische Fähigkeit für alle, die dort unterwegs sind. Sie ist sehr wichtig für die Erfüllung des Aufklärungsauftrages. Davon hängt ab, in welchem Radius rund um den Stationierungsort Gao aufgeklärt werden kann. Davon hängt ab, wie stark auch die anderen Nationen bereit sind, sich dort zu engagieren. Wenn die Rettungskette steht und wenn die Transporte gesichert werden können, ist alles viel einfacher. Deswegen hat das eine sehr hohe Bedeutung. Das haben wir gegenüber den Vereinten Nationen formuliert. Auch vonseiten der Partner, die in Gao sind, besteht diese Erwartung.

Wir haben in den Gesprächen die Erfahrung gemacht, dass den Vereinten Nationen bewusst ist, dass sie dabei in der Pflicht stehen. Es gibt, wie Herr Schäfer gesagt hat, durchaus andere Nationen, die ein Interesse daran haben, sich in Gao und auch in der von uns gewünschten Validität zu engagieren. Manchmal ist der Knackpunkt der Zeitrahmen, dass es nicht so kurzfristig geht. Das Interesse ist da. Aber es ist jetzt nicht an Deutschland, eine Reihung hinzustellen und alle diese Zusagen einzuholen. Diese Aufgabe liegt bei den Vereinten Nationen. Es trifft zu, dass von unserer Seite aus die Erwartungshaltung besteht, dass man dieses Thema aktiv und auf Basis der gemachten Erfahrungen und Informationen, die wir in den vergangenen Wochen und Monaten eingeholt haben, bewältigen kann.

Frage : Herr Flosdorff, sowohl die Hubschrauber als auch die Techniker dafür können ja jeweils nur an einem Ort sein. Als die Ministerin in Fritzlar beim Kampfhubschrauberregiment 36 war, war nicht zuletzt eines der Themen, dass dieses Regiment noch lange nicht voll ausgestattet ist, dass noch sowohl einige Tiger sozusagen im mittelfristigen Zulauf sind, als auch an Personal noch einiges fehlte. Gleichzeitig sind einige der Tiger in die "battle group" eingemeldet.

Jetzt würde ich von Ihnen schon gern wissen, wie viele Menschen nach Mali gehen müssten. Ich meine, mindestens fünf Tiger müssten dort hinunter - vielleicht auch sechs oder sieben - und entsprechendes Personal dafür.

Wie sieht es denn aktuell mit dem Zulauf aus? Wie viele Tiger haben Sie denn momentan tatsächlich zur Verfügung? Wie weit ist man beim Personalstand?

Flosdorff: Ich werde hier nicht mit Ihnen in Zahlenexegese gehen, solange keine Entscheidungen getroffen worden sind. Dann wird alles das militärisch ausgeplant. Ich kann Ihnen nur grundsätzlich sagen - das war auch damals Thema in Fritzlar -, dass der Klarstand bei dieser Fähigkeit, über die die Bundeswehr verfügt, derzeit gut ist, viel besser als in den vergangenen Jahren. All die Fragen, die Sie ansprechen, werden selbstverständlich in den Planungen berücksichtigt werden. Sie dürfen dabei volles Vertrauen in die Bundesregierung haben.

Frage : Ich habe eines noch nicht ganz verstanden. Ist aufseiten der Bundesregierung die Entscheidung getroffen, den Vereinten Nationen dieses gegebenenfalls konditionierte Angebot zu machen, oder ist auch aufseiten der Bundesregierung noch Entscheidungsbedarf vorhanden?

Vorsitzender Feldhoff: Herr Schäfer? Oder Herr Flosdorff?

Flosdorff: Jetzt waren so viele Konditionen darin, dass ich - - -

Zuruf : Nein, die Konditionen haben Sie gesagt. Ich möchte nur wissen, ob es aufseiten der Bundesregierung noch Entscheidungsbedarf gibt oder ob die Bundesregierung schon entschieden hat, dieses Angebot an die UN zu machen, die dann, wie Sie uns dargestellt haben, letztendlich entscheiden müssen.

Flosdorff: Es gibt eine grobe Verständigung, wie ein erweitertes Engagement der Bundeswehr aussehen könnte. Aber jetzt müssen erst einmal Prozesse bei den Vereinten Nationen laufen.

Zusatz : Ich habe es nicht verstanden. Gibt es in der Bundesregierung noch Entscheidungsbedarf an der Stelle?

Flosdorff: Wir entscheiden nicht über die Mission MINUSMA. Das tun die Vereinten Nationen.

Zusatz : Aber über das deutsche Angebot entscheidet die Bundesregierung.

Flosdorff: In Abstimmung mit den Vereinten Nationen.

Schäfer: Ich verstehe nicht recht, was Ihnen jetzt unklar ist.

Zusatz : Ich bin ja laienhaft gestrickt und denke, die Bundesregierung macht den Vereinten Nationen ein Angebot, unter Umständen konditioniert, und die Vereinten Nationen sagen: "Ja, das machen wir" oder: "Nein, das machen wir nicht." Habe ich das richtig verstanden?

Gibt es dieses deutsche Angebot an die Vereinten Nationen?

Flosdorff: Wir sind gerade in einem Prozess. Ich habe gesagt, dass die Entscheidung noch nicht gefallen ist. Wenn der Prozess abgeschlossen ist, können wir darüber informieren. Aber wir führen das sicherlich nicht öffentlich in der Bundespressekonferenz.

Frage : Ich habe im Zusammenhang mit der gestrigen Antiterrorrazzia zwei Fragen an das Bundesinnenministerium. Wie ich gelesen habe, standen hauptsächlich Tschetschenen im Visier.

Mich würde zum einen interessieren, wie Sie die tschetschenische Islamistenszene in Deutschland generell einschätzen. Wie groß ist sie? Haben sich die Menschen hier radikalisiert, oder sind sie schon als Radikale hergekommen?

Zum anderen würde ich mich freuen, wenn Sie eine Erklärung dazu liefern könnten, warum die Zahl der Asylanträge von Tschetschenen in diesem Jahr sprunghaft angestiegen ist.

Dimroth: Vielen Dank. - Was den ersten Teil Ihrer Frage angeht, also die gestrigen Exekutivmaßnahmen, haben die zuständigen Landesbehörden - insbesondere Thüringens - gestern gesprochen. Die Geschäftsbereichsbehörden des Innenministeriums waren an diesen Maßnahmen nicht aktiv beteiligt, sodass ich Ihnen eine abschließende Bewertung, wie von Ihnen erfragt, insbesondere was Hintergründe, Radikalisierungsprozesse betrifft, nicht bieten kann. Das müssten Ihnen gegebenenfalls die thüringischen Kollegen beantworten, soweit die Ermittlungsergebnisse überhaupt schon vorliegen.

Ganz grundsätzlich ist zu sagen, dass auch die gestrigen Exekutivmaßnahmen und die damit zu Tage geförderten Erkenntnisse sich in die fortwährend hohe allgemeine Bedrohungslage einpassen, die Ihnen bekannt ist. Das ist also kein Sachverhalt, der aus unserer Sicht jetzt zu einer Neubewertung oder einer Veränderung der bisherigen Bewertung und Einschätzung der allgemeinen Lage Anlass gibt.

Dazu zählt auch die grundsätzliche Erkenntnis, dass es eben auch in der Bevölkerungsgruppe der Tschetschenen sehr wohl Menschen gibt, die einen Bezug zu terroristischen Bestrebungen haben und mitbringen. Auch diese Erkenntnis ist nicht neu und wird letztlich durch die gestrigen Ereignisse bestätigt, soweit sich - noch einmal - die weiteren Ermittlungen überhaupt erhärten. Das bleibt ohnehin abzuwarten.

In Bezug auf die Frage nach den Asylzahlen ist es so, dass ich, wenn man sich die letzten Jahre anschaut, nicht ganz mitgehen kann, was Ihre Bewertung angeht. Wir hatten beispielsweise im Jahr 2013 über 13 000 Anträge von Tschetschenen, und im laufenden Jahr waren es knapp 8000. Der Wert des Jahres 2013 ist zugegebenermaßen der höchste Wert in den letzten Jahren. 2014 waren es 5000, 2015 4500. Wenn man sich den Gesamtzeitraum anschaut, ist das jedenfalls keine sprunghafte Steigerung.

Die Schutzquoten unterscheiden sich im Übrigen auch nicht massiv, jedenfalls von denen für das gesamte Herkunftsland Russland. Für dieses Jahr lag die Gesamtschutzquote für Antragsteller aus Russland bei 4,5 Prozent, bei Tschetschenen bei 3,9 Prozent, also sogar noch darunter.

Ich kann Ihnen allerdings keine Erklärung allgemeiner Natur anbieten, die diesen leichten Anstieg, den wir dieses Jahr verzeichnen, erklärt. Offensichtlich gibt es eben in dieser Bevölkerungsgruppe eine höhere Zahl von Menschen als beispielsweise im vergangenen Jahr, die für sich einen Schutzbedarf sieht und diesen hier in Deutschland geltend macht. Anhand der von mir gerade genannten Schutzquote sehen Sie allerdings, dass die Chance, einen solchen Schutz hier dann unter dem Dach des Asylrechts auch zu bekommen, jedenfalls doch eher gering in Anbetracht der Tatsache ist, dass eben doch der Großteil der Anträge negativ beschieden wird, weil offensichtlich hinreichender Schutzbedarf gerade nicht geltend gemacht werden kann.

Zusatzfrage : Ich habe explizit nicht nach den Terrorverdächtigen gefragt, deren Wohnungen gestern durchsucht wurden, sondern generell nach der tschetschenischen Extremistenszene in Deutschland. Wie groß schätzen Sie sie ein? Gibt es unter diesen berühmten Gefährdern zum Beispiel Tschetschenen? Wenn ja, wie viele?

Dimroth: Ich hatte versucht, zu beschreiben, dass jedenfalls ganz grundsätzlich auch das Phänomen und die Erkenntnis, dass es in dieser Bevölkerungsgruppe Teile gibt, die sich von solchen Ideologien angesprochen fühlen, durchaus bekannt ist und nicht durch die Ereignisse gestern sozusagen erstmals zu Tage gefördert wurde. Ich kann Ihnen leider keine Zahl und auch keine Größenordnung nennen. Ob im Rahmen der Ihnen bekannten Gefährderzahlen statistisch nach Staatsangehörigkeit und dann noch einmal nach Volksgruppenzugehörigkeit unterschieden wird, weiß ich nicht. Ich müsste das nachfragen und gegebenenfalls nachliefern, wenn das so ist.

Frage: Ich habe eine Frage an das BMWi. Frau Alemany, es gab heute sich widersprechende Meldungen, was den Stand der Dinge in Bezug auf die Gespräche in Sachen Kaiser's Tengelmann angeht. Vielleicht können Sie einmal den Stand der Dinge erläutern und ob es eine Einigung gibt oder nicht.

Sie haben geschrieben, dass Sie sich zeitnah eine Lösung erhoffen. Was heißt in dem Zusammenhang "zeitnah"? Tage, Wochen, Monate oder dann, wenn es fertig ist?

Alemany: Danke für die Frage. - Nein, die Schlichtung läuft noch. Die Gespräche, die gestern begonnen haben, dauern an und werden weiter fortgesetzt. Es handelt sich um einen fehlerhaften Bericht der "Lebensmittel Zeitung".

Erst einmal begrüßen wir die Einigkeit unter den beteiligten Unternehmen, ihre Offenheit gegenüber einer Schlichtung und gegenüber dem Schlichter, dass sie sich verständigt und zu einer Schlichtung bereiterklärt haben. Wir würden uns wünschen, dass eine gute und einvernehmliche Lösung im Sinne der Beschäftigten von Kaiser's Tengelmann zustande kommt. Aber es gibt unsererseits keinen Druck, bis wann die Beteiligten fertig sein müssen.

Frage: Die Türkei möchte an der Mossul-Offensive gegen die Terrormiliz IS aktiv teilnehmen. Türkische Truppen unterstützen ja gegen den Willen der Regierung in Bagdad den Angriff der kurdischen Peschmerga bei Mossul. Wie ist die Haltung Deutschlands in dieser Frage? Unterstützt Deutschland die Beteiligung des türkischen Militärs an der Offensive in Mossul, oder gibt es Vorbehalte?

Schäfer: Es gibt, wie ja auch öffentlich bekannt ist, seit einiger Zeit zwischen der türkischen Regierung und der Regierung des Irak Streit um die Frage der Präsenz türkischer Truppen auf irakischem Boden. Wir wünschen uns, dass diese Auseinandersetzung zwischen beiden Staaten auf eine einvernehmliche Art und Weise beigelegt werden kann, die den Kampf gegen ISIS nicht erschwert. In dem Sinne setzen wir darauf, dass beide Regierungen in direkten Kontakten und vielleicht weniger in öffentlichen Äußerungen miteinander über die gemeinsamen Ziele sprechen, zu denen ganz sicher auch der Kampf gegen ISIS auf irakischem Boden zum Beispiel in Mossul und anderswo gehört, bei dem aber auch das berechtigte Interesse des Irak an seiner eigenen Souveränität und die Sicherheit der Türkei Berücksichtigung findet.

Zusatzfrage: Ist Deutschland unabhängig davon für eine Beteiligung des türkischen Militärs an der Offensive in Mossul?

Schäfer: Die Türkei ist schon seit langem, seit Anfang an, Teil der Koalition gegen ISIS, der sogenannten Anti-ISIS-Koalition, an der wir uns an der Seite der Türkei und anderer Partner rege beteiligen. Selbstverständlich wünschen wir uns, dass die Türkei sich weiter mit uns innerhalb dieser Allianz nach den Regeln, die gemeinsam besprochen sind, an diesem Kampf gegen ISIS beteiligt.

Ich glaube, man kann sogar weiter gehen und sagen, dass ohne eine Beteiligung der Türkei - etwa über den Standort Incirlik, von dem aus viele der deutschen militärischen Aktivitäten im Kampf gegen ISIS erfolgen - dieser Kampf gegen ISIS sehr viel weniger erfolgversprechend wäre.

Bei allem anderen, und in Bezug auf Ihre konkrete Frage möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass sich die Bundesregierung wünscht und auch erwartet, dass beide Partner - der Irak und die Türkei sind beide Partner Deutschlands - einen Weg finden, miteinander gemeinsam gegen ISIS auf der Grundlage vorzugehen, wie ich sie gerade in der letzten Frage vorgenommen habe.

Frage: Eine Frage an das Arbeitsministerium. Das Ministerium hat den Alterssicherungsbericht verfasst, in dem steht, dass Geringverdiener aus verständlichen Gründen für ihre eigene Alterssicherung zu wenig vorsorgen. Sehen Sie Instrumente, Möglichkeiten, Maßnahmen, um diesen Geringverdienern bei dieser Sache zu helfen?

Schneider: Es gibt bekanntermaßen - Sie haben es genannt - zwei Berichte, die sich mit dem Thema Alterssicherung befassen. Das eine ist der Alterssicherungsbericht, den Sie gerade angesprochen haben. Dieser befindet sich in der Ressortabstimmung. Ich kann deswegen tatsächlich nicht im Detail dazu Stellung nehmen.

Das andere ist der Rentenversicherungsbericht, der normalerweise ein bisschen später fertiggestellt wird, weil noch Daten steuerlicher Art einfließen, die erst später vorliegen.

Beide Berichte kommen Ende November in das Kabinett und müssen dann sowohl Bundestag als auch Bundesrat zugeleitet werden. Das erst einmal zum Formalen und zum Prozess.

Der andere Punkt, nach dem Sie fragten, bezieht sich auf die Frage, was daraus folgt beziehungsweise welche Handlungsoptionen sich daraus ergeben. Ich kann Sie eigentlich nur noch einmal darauf verweisen, dass die Ministerin Ihr Gesamtkonzept für November angekündigt hat. Das ist hinlänglich bekannt, und dem kann ich auch nicht vorgreifen. Sie hat mehrmals deutlich gemacht, dass beide Berichte - sowohl der Alterssicherungsbericht als auch der Rentenversicherungsbericht - eine Grundlage für ihr Gesamtkonzept sein sollen. Daher war der Zeitpunkt November auch nicht aus der Luft gegriffen, sondern hatte genau diesen Hintergrund.

Ich muss Sie daher einfach noch um etwas Geduld bitten. Die Ministerin wird Vorschläge machen. Das hat sie, wie gesagt, angekündigt. Das betrifft alle drei Säulen, auch die erste Säule. Sie hat auch schon beispielsweise eine Haltelinie ins Gespräch gebracht. Auf der anderen Seite hat sie aber auch gesagt, dass die Beiträge nicht exorbitant steigen dürfen. Die Vorschläge bleiben abzuwarten, und ich kann dem nicht vorgreifen.

Frage : Herr Seibert, eine ganz kleine Frage: Barack Obama kommt noch einmal nach Deutschland, und zwar nach der US-Wahl. Ist die Zusammensetzung der Gruppe, mit der er spricht - fünf Länder -, eine Ad-hoc-Zusammensetzung, oder ist das womöglich ein Format, das man künftig, wie auch andere Formate, bei gewissen Themensetzungen immer wieder weiter verfolgt und aufnehmen will?

StS Seibert: Nein, das ist kein Ad-hoc-Format. Ich erinnere Sie daran, dass es bei dem letzten Besuch des US-Präsidenten in Deutschland - in Hannover - auch ein sogenanntes Quint-Treffen gab, also der Staats- und Regierungschefs der USA, Frankreichs, Italiens, Großbritanniens und Deutschlands.

Es hat solche Treffen auch schon am Rande von Nato-Gipfeln - beispielsweise in Wales und Warschau - gegeben. Daran war dann jeweils die Ukraine beteiligt, weil es eben auch um das Thema Ostukraine ging. Das ist kein Ad-hoc-Format. Das ist ein Format, das es jetzt ein paar Mal gegeben hat und das sicherlich in Anbetracht der zahleichen internationalen Herausforderungen sinnvoll ist, vor denen wir gemeinsam stehen und die wir am besten auch gemeinsam angehen.

Frage : Herr Seibert, Barack Obama kommt direkt von Athen nach Berlin. In Athen wird sehr stark darüber spekuliert, dass er auch Druck auf Deutschland und die deutsche Regierung ausüben wird, die Schuldenfrage Griechenlands zu lösen. Sehen Sie irgendeinen Zusammenhang mit diesem Besuch?

StS Seibert: Nein, zunächst einmal nicht. Ich weiß nicht, was in Athen spekuliert wird. Das Weiße Haus hat ja gestern in seiner Bekanntgabe der Reise aus US-Sicht geschrieben, worum es bei dem Deutschland-Besuch und dem Quint-Treffen geht. In der Auflistung habe ich das Thema "Griechenland" nicht entdeckt, aber ich will den Gesprächen auch nicht vorgreifen.

Zusatzfrage : Es ist bekannt, dass die amerikanische Regierung und auch Barack Obama persönlich eine ganz andere Meinung haben als Berlin und die Bundeskanzlerin, was die Schuldenkrise Griechenland betrifft. Es ist wohl zu erwarten, dass er diese letzte Möglichkeit, diese letzte Chance nutzt, um seine These noch einmal zu präsentieren. Besteht für Sie überhaupt eine Möglichkeit, die Entscheidung über die Schuldenfrage Griechenlands zu beschleunigen? Die Frage richtet sich vielleicht auch an das Bundesfinanzministerium.

StS Seibert: Sie sagen, das sei zu erwarten. Ich kann nur als Regierungssprecher sagen: Zu erwarten ist, dass das Gespräch zwischen der Bundeskanzlerin und dem US-Präsidenten genauso offen und ehrlich wie alle bisherigen Gespräche ablaufen wird, und zwar zu allen Themen, die miteinander besprochen werden. Ich kann, wie gesagt, diesem Gespräch nicht vorausgreifen. Aber es ist ja allen Seiten bewusst, dass es keine bilaterale Frage zwischen Deutschland und Griechenland ist - das habe ich hier schon sehr oft gesagt -, die im Zusammenhang mit dem Hilfsprogramm zu klären ist, sondern dass das Fragen zwischen Griechenland und seinen europäischen Partnern und den Institutionen sind, die auch in den bewährten Formaten miteinander besprochen werden.

von Tiesenhausen-Cave: Wenn ich vielleicht einen Hinweis machen kann: Es gibt ja - ich habe hier an der Stelle schon oft darauf hingewiesen - auch einen geschlossenen Prozess für das Thema möglicher Schuldenerleichterungen. Sie kennen alle die Vereinbarung der Eurogruppe von Ende Mai dieses Jahres. Dieser Prozess steht, und er gilt auch für uns und die anderen europäischen Partner.

Frage : Herr Seibert, zum Thema CETA eine Wissensfrage. War es eigentlich ursprünglich geplant gewesen, dass die Kanzlerin morgen zu dieser früher einmal geplanten Unterzeichnung nach Brüssel fahren würde?

Wenn sich doch noch ergeben sollte, dass das Abkommen unterzeichnet wird, würde sie dann hinfahren?

StS Seibert: Zu beiden Fragen Nein.

Frage : Herr Schäfer, zum "Aghet"-Konzert, respektive dem dann abgesagten Konzert der Dresdner Sinfoniker im Generalkonsulat in Istanbul: Ich würde gerne allgemein verstehen, warum die Absage der Räumlichkeiten jetzt erfolgt, ob es eigentlich üblich ist, dass solche Veranstaltungen dort stattfinden und ob es jetzt irgendwelche Konsequenzen für entsprechende vergleichbare kulturelle Veranstaltungen gibt, was sozusagen diese Vergabepraxis der Räumlichkeiten angeht.

Schäfer: Vielleicht zunächst erst einmal ganz grundsätzlich: Wir teilen mit den Organisatoren und Initiatoren von "Aghet", den Dresdnern Sinfonikern, mit Markus Rindt und Marc Sinan, das gemeinsame Ziel, zur Versöhnung, Aussöhnung zwischen den Menschen in der Türkei und in Armenien beizutragen. Das ist der Grund, weshalb es vielfältige Kontakte zwischen dem Auswärtigen Amt und auch darüber hinaus mit anderen staatlichen Stellen in Sachsen und innerhalb der Bundesregierung gegeben hat, die alle dieses Projekt unterstützt haben. Das tun wir auch weiter.

Aber es ist doch ein ziemlich ungewöhnlicher Vorgang, um es vielleicht einmal sehr vorsichtig auszudrücken, dass eine Einladung unter anderem an Führungspersönlichkeiten der türkischen Regierung und des türkischen Staates ergeht, ohne dass diese Einladung zuvor mit dem Hausherrn - in diesem Fall mit dem Generalkonsul oder denjenigen, die mit dem Hausherrn eng verbandelt sind, nämlich mit dem Auswärtigen Amt - besprochen worden wäre. Das hat uns ein wenig verwundert, würde ich sagen.

Gespräche, die der Leiter unserer Kulturabteilung und viele andere Mitarbeiter unseres Hauses in den letzten Tagen und Wochen mit anderen Projektpartnern von "Aghet" geführt haben - mit türkischen zivilgesellschaftlichen Organisationen, auch mit armenischen zivilgesellschaftlichen Organisationen- , haben im Grunde die Erkenntnis bei uns im Auswärtigen Amt reifen lassen, dass der Moment für ein solches Konzert in Istanbul in den Räumlichkeiten des Generalkonsulats einfach nicht der geeignete ist. Daher rührt unsere Entscheidung, die wir ja gestern auch öffentlich gemacht haben, eine solche Veranstaltung jedenfalls nicht in den Räumlichkeiten des Generalkonsulats stattfinden zu lassen.

Der Kaisersaal des Generalkonsulats ist ein wundervoller historischer Saal, der eine ganz lange Geschichte hat. Dieser steht selbstverständlich für geeignete kulturelle, gesellschaftspolitische und andere Veranstaltungen zur Verfügung - auch für solche, die der Aussöhnung zwischen der Türkei und Armenien dienen -, aber in Absprache mit uns und zu einem Zeitpunkt, der, glaube ich, besser geeignet ist als der, den wir zurzeit mit der Türkei und in der Türkei erleben.

Frage: Herr Schäfer, können Sie noch einmal die Chronologie der Ereignisse darstellen? Wer hat wann wen eingeladen? Zu welchem Zeitpunkt war dem Auswärtigen Amt bekannt, dass genau dieses Stück zur Aufführung gelangen soll?

War nur die Einladung an die türkische Regierung durch die Dresdner Sinfoniker sozusagen der Moment, wo Sie gesagt haben "Da müssen wir die Reißleine ziehen"? Wenn das nicht passiert wäre, hätte das Stück dann in den Räumlichkeiten des Generalkonsulats aufgeführt werden können? Noch einmal: Beschreiben Sie den Gang der Dinge.

Schäfer: Das will ich gerne versuchen. Die Idee, diese Veranstaltung, die ja eigentlich zwei Komponenten hat - eine musikalische Darbietung und gleichzeitig die Gründung einer deutsch-türkisch-armenischen Freundschaftsgesellschaft -, in den Räumlichkeiten des Generalkonsulats stattfinden zu lassen, ist im Grunde aus einer Bitte der Organisatoren entstanden, die Schwierigkeiten hatten, geeignete andere Räumlichkeiten in Istanbul zu identifizieren. Das ist bereits vor vielen Monaten geschehen. Auf dieser Grundlage ist den Initiatoren in Aussicht gestellt worden, das, sofern die Sicherheitslage das möglich macht und sofern das auch politisch zu einem richtigen Zeitpunkt stattfinden kann, in den Räumlichkeiten des Generalkonsulats zu machen. Das ist die Vorgeschichte.

In den letzten Tagen und Wochen hat es intensive Gespräche mit den Organisatoren, auch mit den Dresdnern Sinfonikern gegeben, in denen das geschehen ist, was ich vorhin versucht habe zu beschreiben, nämlich die wachsenden Zweifel, die bei uns im Haus, aber auch bei anderen Partnern - zivilgesellschaftlichen Organisationen und Institutionen in und aus Armenien und der Türkei - entstanden waren, mit den Initiatoren zu besprechen. Dazu, was sie veranlasst hat, jetzt so vorzugehen, wie das geschehen ist und wie das auch öffentlich bekannt geworden ist, einschließlich der Einladung an die türkische Staatspitze, wäre ich, glaube ich, nicht der richtige Ansprechpartner. Dazu müssten Sie dann diejenigen befragen, die diese Einladungen herausgeschickt haben.

Zusatzfrage: Sie haben gesagt, vor vielen Monaten sei angeboten worden, die Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Wie verhält sich das mit der Armenien-Resolution beziehungsweise mit dem Besuchsverbot in Incirlik? War das vorher oder nachher?

Schäfer: Das kann ich, was den zeitlichen Ablauf angeht, nicht mehr ganz nachvollziehen. Ich glaube, die Debatte über die Bundestagsresolution zum Thema des Verhältnisses zwischen der Türkei und Armenien war in dem zeitlichen Kontext. Das habe ich nicht mehr ganz im Kopf. Ich meine, mich zu erinnern, dass die Abstimmung selber am 2. Juni erfolgt ist. Aber da bin ich nicht ganz sicher.

Zusatzfrage: Können Sie sagen, dass die Veranstaltung stattgefunden hätte, wenn es diese Einladung nicht gegeben hätte?

Schäfer: Ich glaube, dass die Bedenken, die ich versucht habe zu beschreiben, auch ohne dieses etwas ungewöhnliche Vorgehen der Initiatoren letztlich Platz gegriffen hätten.

Im Übrigen ist es ja so, dass das Projekt "Aghet", über das - noch einmal - wir uns freuen, weil ein Beitrag zur Aussöhnung zwischen Armeniern und Türken immer in unserem Sinne ist, längst auf dem Weg ist. Das Projekt hat 2015 begonnen. Es hat bereits viele Aufführungen und entsprechende Musikdarbietungen dazu gegeben. Diese eine Veranstaltung ist, würde ich sagen, nur ein kleiner Teil - vielleicht ein wichtiger Teil aus Sicht der Organisatoren - des gesamten Veranstaltungs- und Projektkonzepts.

Mittwoch, 26. Oktober 2016

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 26. Oktober 2016
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2016/10/2016-10-26-regpk.html;jsessionid=BA6C4E460BA4D305959F0B503BDF6DEC.s7t1
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Oktober 2016

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