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PRESSEKONFERENZ/1345: Regierungspressekonferenz vom 18. November 2016 (BPA)



Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Freitag, 18. November 2016
Regierungspressekonferenz vom 18. November 2016

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Haushaltsberatungen im Deutschen Bundestag, Übergabe der Weihnachtsbäume im Kanzleramt, 22. Jahrestagung der Leibniz-Gemeinschaft, Besuch der stellvertretenden Premierministerin der Volksrepublik China), Geflügelpest, geplante Ausweitung des Verbots der Nutzung von Mobiltelefonen während des Führens eines Fahrzeugs, illegale Autorennen, Besuch von US-Präsident Obama in Berlin, Verschärfung des Waffenrechts, Rüge des Bundesrechnungshofs bezüglich der Betreuungsarbeit der Jobcenter, mögliches Gespräch des Regierungssprechers mit Sprechern und Kommunikationschefs von DAX-Konzernen, Stellenabbau bei VW, Abwendung Russlands vom Internationalen Strafgerichtshof, Kontakte der Bundesregierung zur künftigen US-Administration, Kandidatur von Frank-Walter Steinmeier für das Amt des Bundespräsidenten, Schreiben des Bundesfinanzministeriums zum Thema Wertpapierleihe, Kampagne "Die Rekruten" der Bundeswehr auf YouTube, Schuldenlast Griechenlands

Sprecher: SRS'in Demmer, Reinhard (BMEL), Moosmayer (BMVI), Plate (BMI), Küchen (BMAS), Audretsch (BMWi), Schäfer (AA), Kolberg (BMF), Nannt (BMVg)

Vors. Szent-Iványi eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS'IN DEMMER sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS'in Demmer: Guten Tag! Zunächst zu den Terminen der Kanzlerin in der kommenden Woche:

Am Mittwochmorgen wird die Bundeskanzlerin im Plenum des Deutschen Bundestages sein. Wie Sie alle sicherlich wissen, steht die Haushaltswoche an. Um 9 Uhr hält sie in der Debatte zum Einzelplan 04 - das ist der Einzelplan für die Bundeskanzlerin und das Bundeskanzleramt - ihre Rede. Aufgrund der Haushaltswoche wird es nächste Woche keine Kabinettssitzung geben.

Ebenfalls am Mittwoch wird es weihnachtlich im Kanzleramt. Um 17.15 Uhr werden die traditionell drei Weihnachtsbäume an Kanzlerin Merkel, den Chef des Kanzleramtes, Peter Altmaier, und Staatsministerin Aydan Özoguz übergeben. Die Bäume kommen dieses Jahr aus Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und dem Saarland und werden wie immer in der Adventszeit den Ehrenhof, die Südtreppe im Erdgeschoss und den Bereich vor der Kanzlergalerie schmücken. Zur musikalischen Begleitung der Übergabe spielt der Lazarus-Posaunenchor Berlin unter der Leitung von Theo Dirks.

Am Abend nimmt die Bundeskanzlerin ab 18.30 Uhr auf Einladung von Professor Matthias Kleiner, dem Präsidenten der Leibniz-Gemeinschaft, im Berliner Museum für Kommunikation am Festakt der 22. Jahrestagung der Leibniz-Gemeinschaft teil. Die Kanzlerin wird dort eine Rede halten. Anlass für den Festakt ist der 370. Geburts- und der 300. Todestag von Gottfried Wilhelm Leibniz.

Am Freitag um 10 Uhr trifft die Bundeskanzlerin Frau Liu Yandong, stellvertretende Premierministerin der Volksrepublik China. Frau Liu ist für das Gesundheitswesen, Erziehung und Sport zuständig und in diesem Jahr Ehrengast des Hamburg Summit. Dies ist ein Treffen, das alle zwei Jahre stattfindet. Dort kommen hochrangige Vertreter aus Wirtschaft und Politik aus China und Europa zusammen.

Bei dem Termin mit der Bundeskanzlerin geht es auch um eine engere Zusammenarbeit beider Länder im Bereich des Fußballs. Aus Anlass des Besuchs von Frau Liu ist die Unterzeichnung mehrere Vereinbarungen zur Stärkung der deutsch-chinesischen Zusammenarbeit in diesem Bereich vorgesehen. Eine tragende Rolle spielen auf deutscher Seite der Deutsche Fußball-Bund und die Deutsche Fußball-Liga. Über eine Intensivierung der Kooperation in diesem Bereich sprach die Bundeskanzlerin bereits mit dem chinesischen Staatspräsidenten Xi Jinping am Rande der deutsch-chinesischen Regierungskonsultationen im Juni dieses Jahres.

Die Einzelheiten zu den Presseterminen stehen noch nicht fest. Wir teilen sie Ihnen aber natürlich kurzfristig gerne mit.

Frage: Ich habe eine Frage an das Bundeslandwirtschaftsministerium. Ich hätte gern einen Überblick über den Stand der Geflügelpest. Ganz konkret: Wie viele Mastbetriebe sind befallen? Mir geht es jetzt nicht um Wildvögel, sondern um kommerzielle Mastbetriebe.

Reinhard: Vielen Dank für die Frage. Zum weiteren Vorgehen der Bundesregierung und auch zur Besprechung des Zentralen Krisenstabs Tierseuchen haben wir heute Morgen eine Sprechererklärung veröffentlicht. Ich bitte um Verständnis, dass wir zu den Vorfällen in den einzelnen Bundesländern nicht Stellung beziehen können, und bitte Sie, das bei den einzelnen Bundesländern in Erfahrung zu bringen. Wir informieren Sie über das weitere Vorgehen.

Zusatzfrage: Ganz ehrlich, ich bin ein bisschen verwundert. Denn wenn Sie ankündigen, dass Sie eine bundesweite Stallpflicht vorbereiten, dann müssten Sie doch wissen, wie weit das Seuchengeschehen vorangeschritten ist.

Reinhard: Tatsächlich laufen bei der Bundesregierung natürlich alle Informationen zusammen, und die Lage wird ständig überblickt. Trotzdem würde ich Sie bitten, die Details bei den einzelnen Bundesländern in Erfahrung zu bringen.

Zusatzfrage: Dann nur noch eine Frage: Was ist denn der Auslöser für eine bundesweite Stallpflicht, wenn das vorbereitet wird?

Reinhard: Das ist das Ergebnis der gestrigen Sitzung des Krisenstabs Tierseuchen. Dabei kommen Bund und Länder sowie das FLI zusammen und beraten über das weitere Vorgehen. Dort wird die Lage besprochen. Wie der Sprechererklärung zu entnehmen ist, kommt dieser Krisenstab Anfang der kommenden Woche noch einmal zusammen und wird über die weitere Situation und auch über das weitere Vorgehen beraten.

Zusatzfrage: Aber ich wollte das Kriterium wissen, nicht die Ankündigung einer möglichen Stallpflicht.

Reinhard: Die Kriterien ergeben sich, wie gesagt, aus den Diskussionen im Krisenstab.

Zuruf: Das ist ja eine umfassende Information gewesen!

Frage : Eine Frage an Frau Moosmayer, an das BMVI: Mich interessiert die Neuregelung des 23 StVO zum Thema des Handyverbots am Steuer. Der Gesetzentwurf soll jetzt vorliegen. Vielleicht können sie uns etwas dazu sagen, was genau er regeln soll. Die vergangene Regelung zeichnete sich ja dadurch aus, dass sie sehr spezifisch war. Schaffen Sie es jetzt, das Ganze so allgemein zu halten, dass klar ist, dass eine Ablenkung am Steuer nicht mehr zulässig ist?

Mossmayer: Es ist zumindest der Ansatz, den Paragrafen, den Sie gerade nannten - 23 StVO -, durch die Ergänzung so anzupassen, dass nicht mehr nur ausdrücklich Mobiltelefone davon erfasst sind, sondern auch Geräte, die den technischen Entwicklungen entsprechen. Inzwischen gibt es ja sehr viele Geräte, die man nicht mehr unter dem Namen Mobiltelefon subsumieren kann. Deswegen ist der Vorschlag im jetzt in die Ressortabstimmung gegangenen Entwurf, das auszuweiten und zu konkretisieren und die Geräte, die inzwischen auf dem Markt sind, explizit einzuschließen.

Zusatzfrage : Auf der einen Seite versuchen Sie jetzt, über 23 StVO zu regeln, dass eine solche Nutzung nicht mehr erlaubt ist. Auf der anderen Seite war im Gesetzentwurf zum automatisierten Fahren vorgesehen, dass der Fahrer nur noch jederzeit wahrnehmungsbereit sein soll. Ich habe zumindest noch nicht gehört, dass es im 23 StVO eine Sonderreglung für autonome Teilbetriebe geben soll.

Also: Ist es so, dass ich in Zukunft, wenn ich im autonomen, teilautonomen oder teilautomatisierten Betrieb meines Fahrzeuges bin, dennoch nicht das Handy, Smartphone, Tablett oder was auch immer benutzen darf?

Moosmayer: Sie stellen sehr interessante Überlegungen an. Die Entwicklung des automatisierten Fahrens geht ja schnell voran. Momentan sind es zwei verschiedene Gesetzgebungen: Zum einen geht es darum, es rechtlich zulässig zu machen, dass diese Entwicklungen hinsichtlich des automatisierten Fahrens stattfinden. Was sich zum anderen aber jetzt in der StVO niederschlägt, hat damit nichts zu tun, sondern es geht immer noch um sogenannte konservative Autos, also Autos, bei denen wir davon ausgehen, dass man sie immer noch selber fährt.

Frage: Frau Moosmayer, können Sie uns erklären, was Sie damit erreichen wollen - unabhängig von den technischen Details des 23 StVO? Das ist meine erste Frage.

Zweite Frage: Es wird berichtet, dass Sie damit die Bußgelder deutlich anheben wollen - von 60 Euro auf 100 Euro bei leichten Verstößen und bei schweren Verstößen sogar auf 200 Euro - beziehungsweise vorhaben, Fahrverbote vorzusehen. Können Sie diese Anhebung im Bußgeldkatalog bestätigen?

Moosmayer: Ja, das kann ich bestätigen. Das ist im Entwurf enthalten; man will die abschreckende Wirkung erhöhen. Hintergrund dafür ist, dass die Benutzung sogenannter handgehaltener Geräte sehr deutlich zugenommen hat und dass das eine Gefahr darstellt: Die Fahrer gefährden dadurch sich selber, aber eben auch andere.

Vor diesem Hintergrund muss man das angehen. Das tun wir jetzt. Das Ziel ist auch, die aktuellen Entwicklungen auf dem Markt einzubeziehen, die heutzutage dazu führen können, dass man sagen kann: Ich bin zwar erwischt worden, aber es war ja gar kein Handy, es war irgendetwas anderes, was aber kein Handy ist. - Dem möchte man vorbeugen, indem man den Paragrafen entsprechend konkretisiert.

Frage: Frau Moosmayer, ist das händische Bedienen von Navigationsgeräten während der Fahrt verboten?

Moosmayer: Das ist es jetzt schon. Jedes Navigationsgerät warnt zudem davor. Es ist immer sehr empfohlen, sein Ziel einzugeben, bevor man das Fahrzeug in Bewegung setzt.

Zusatzfrage: Zwischen Empfehlung und Verbot gibt es ja einen Unterschied.

Moosmayer: Das ist das Gleiche. Während der Fahrt darf man sich nicht ablenken lassen und nicht mit der Hand irgendwelche Geräte benutzen.

Frage: In meiner Frage geht es auch um eine Strafverschärfung, aber nicht um Handys. Der Bundesrat hat eine Gesetzesvorlage zu illegalen Autorennen beschlossen. Der Bundesverkehrsminister war zunächst gegen eine Strafverschärfung. Jetzt will er eine Strafverschärfung. Was hat zu dem Sinneswandel geführt?

Moosmayer: Das war eigentlich kein Sinneswandel. Wir haben damals beim Vorschlag des Bundesrates, als wir gefragt wurden, was jetzt schon möglich sei, darauf hingewiesen: Es gab auch jetzt schon Möglichkeiten im Strafgesetzbuch, entsprechend hart zuzugreifen. Aber wir sehen durchaus die Notwendigkeit, hier stärker vorzugehen, um ganz klar zu machen, dass es sich um kein Kavaliersdelikt handelt, sodass es jetzt einen eigenen Paragrafen im Straßenverkehrsrecht bekommt und damit entsprechend deutlich gemacht wird, dass, wer solche Rennen veranstaltet und wer an solchen Rennen teilnimmt, hohe Strafen bis hin zu ausgedehnten Freiheitsstrafen riskiert.

Frage : Zurück zum Handy- und Tabletverbot. Bleibt es dann bei "nur" höheren Bußgeldern, oder ist auch an ein Fahrverbot gedacht, wie dies beispielsweise der Bundesverkehrsausschuss gefordert hat, nämlich vier Wochen Fahrverbot, wenn man das Handy nutzt?

Moosmayer: Bisher ist vorgesehen, das Bußgeld zu erhöhen, und es gibt Punkte im Fahreignungsregister. Ein Regelfahrverbot gibt es meiner Meinung nach nicht. Aber da müsste ich kurz nachschauen. Ich habe jetzt nicht den ganzen Entwurf bei mir.

Frage : Frau Moosmayer, auf welchen Erfahrungswerten basiert diese Neuregelung? Wissen Sie, wie viele Menschen letztes Jahr durch die Nutzung von Tablets am Steuer einen Unfall hatten, wie viele vielleicht umgekommen sind?

Moosmayer: Bislang haben die Polizeien der Länder, die für die Unfallaufnahme zuständig sind, keine einzelnen Erkenntnisse darüber, ob das dazu geführt hat oder nicht. Aber bei der Beobachtung des Verkehrsgeschehens ist es einfach ersichtlich, dass es da eine starke Zunahme gibt.

Zusatzfrage : Von was?

Moosmayer: Von Ablenkung am Steuer durch das Benutzen von elektronischen Geräten.

Frage : Frau Moosmayer, wie schaut der Zeitplan aus? Wann soll das Ganze in Kraft getreten sein? Könnten Sie noch ganz kurz sagen, was die maximalen Strafrahmen sind, die Sie jetzt andenken?

Moosmayer: Die Regelgeldbuße bei der Aufnahme eines elektronischen Gerätes während der Fahrt beim Führen eines Kraftfahrzeugs ist 100 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister, mit Gefährdung anderer 150 Euro und ein Monat Fahrverbot, mit Sachbeschädigung 200 Euro und ein Monat Fahrverbot. Das sind bisher die Vorschläge. Diese sind jetzt in die Ressortabstimmung gegangen. Der Bundesrat muss noch zustimmen, und dann kann es in Kraft treten.

Zusatzfrage : Was wäre Ihr eigenes Zieldatum, der 1. Januar? Das wäre ja sportlich.

Moosmayer: Wir haben da keine eigenen Zieldaten. Sie wissen ja, wie das mit den Verfahren läuft: Man macht einen Vorschlag, und dann geht das seinen Weg.

Frage : Frau Demmer, zu dem Obama-Besuch und dem Abendessen gestern: Welche herausragenden Persönlichkeiten waren da, wie viele?

SRS'in Demmer: Ich kann vorab sagen: Es war ein gelungener Abend.

Zusatz : Schön.

SRS'in Demmer: Das war ein informeller Austausch zu deutsch-amerikanischen Beziehungen. Anwesend waren der Ehemann der Bundeskanzlerin, Joachim Sauer, Daniel Barenboim, Michael Blumenthal, Alexander Gerst, Jürgen Klinsmann, Friedrich Merz, Thomas Reiter, Pamela Rosenberg, Thomas Südhof, Tom Tykwer und Marie Steinmann. Ja, das ist doch ganz erschöpfend.

Zusatzfrage ? Jürgen Klinsmann?

SRS'in Demmer: Ja.

Zusatzfrage : Was macht der da?

SRS'in Demmer: Alle anwesenden Personen haben sich um die deutsch-amerikanischen Beziehungen verdient gemacht.

Zusatzfrage : Zum Obama-Besuch allgemein: Sind Sie zufrieden mit dem PR-Effekt, den Obama jetzt der Kanzlerin gebracht hat?

SRS'in Demmer: Ich glaube, Sie waren gestern bei der Pressekonferenz. Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

Frage: Frau Demmer, gibt es eigentlich eine Art von Benimmregeln für ausländische Staatsgäste, wonach im Kanzleramt kein Wahlkampf für anwesende Personen betrieben werden sollte, oder ist das eine Sache der Höflichkeit, der Emotionalität oder der Zuneigung - wie auch immer -, sodass es jedem selbst überlassen ist, ob er direkt in einen anlaufenden Wahlkampf eingreift oder nicht?

SRS'in Demmer: Die Ihrer Frage zugrunde liegende Annahme möchte ich hier gar nicht kommentieren. Ich möchte noch einmal zum Ausdruck bringen, dass die Kanzlerin gestern gerne die Gelegenheit genutzt hat, sich bei dem amerikanischen Präsidenten für die gute Zusammenarbeit zu bedanken.

Zusatzfrage: Aber die Frage war ja nach dem umgekehrten Verhalten. Dass sie sich bedankt und Tschüss gesagt hat, haben wir gehört. Aber dass ein Präsident quasi eine direkte Wahlempfehlung für seine Gesprächspartnerin im Kanzleramt abgegeben hat, war für mich neu. Deswegen die Frage - Sie haben doch einen Protokollchef; es wird sich doch um alles gekümmert -: Ist es jedem selbst überlassen, wie intensiv er Wahlkampf macht, oder gibt es eine Benimmregel?

SRS'in Demmer: Es ist doch schön, dass nach all den Jahren in Ihrem Leben noch etwas Neues passiert. Ansonsten steht es mir von hier aus nicht zu, das Verhalten von Gästen zu kommentieren.

Frage : Frau Demmer, Herr Seibert sagte vor einer Woche hier: Wir erwarten von anderen, befreundeten demokratischen Regierungen, dass sie sich nicht in unsere Wahlkämpfe einmischen. - Hat Obama diese Erwartung verletzt?

SRS'in Demmer: Das ist der neue Versuch derselben Frage, die ich weiterhin nicht kommentieren werde.

Vors. Szent-Iványi: Aber zulässig.

SRS'in Demmer: Ja. Ich habe ja nicht gesagt, dass es nicht zulässig ist. Ich habe nur gesagt: Ich werde das jetzt nicht weiter kommentieren.

Zusatzfrage : Also gilt diese Erwartung für alle, außer die US-Regierung?

SRS'in Demmer: Ich habe dazu jetzt alles gesagt, was ich dazu sagen möchte.

Frage : Frau Demmer, vielleicht kommen wir andersherum weiter. Aus Ihrer Sicht beziehungsweise aus der Sicht der Bundeskanzlerin: Befindet sie sich denn bereits im Wahlkampf?

SRS'in Demmer: Das ist jetzt keine Frage, die ich von hier aus beantworten kann.

Frage: Ich habe eine Frage zur Verschärfung des Waffenrechts. Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, um zu verhindern, dass Extremisten legal Waffen besitzen können. Nach diesem Gesetzentwurf soll es zukünftig eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz geben können. Die Bundesregierung sieht nicht die Notwendigkeit für eine solche Regelanfrage, um die Zuverlässigkeit zu überprüfen. Warum nicht?

Plate: Vielen Dank für die Frage. - Der Sachverhalt ist ein bisschen anders. Es gibt einen Gesetzentwurf der Bundesregierung. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme empfohlen, eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz einzuführen. Dann ist das Verfahren immer so, dass die Bundesregierung wiederum zu der Stellungnahme des Bundesrates Stellung nimmt. Das vielleicht zur Einordnung. Das ist der Verfahrensstand.

Das BMI wie die gesamte Bundesregierung sind der Auffassung, dass jemand, der in der Bundesrepublik Deutschland die Verfassung und ihre Gesetze ablehnt, keine Waffen besitzen darf, aber so, dass das Waffengesetz bereits jetzt geeignete Möglichkeiten enthält, um dem legalen Waffenbesitz von Extremisten entgegenzuwirken. Da braucht man keine Sonderregelungen für sogenannte Reichsbürger oder andere - die gibt es bisher auch nicht -, sondern es gelten die allgemeinen Regelungen zur waffenrechtlichen Zuverlässigkeit. Die bieten bereits genug Grundlage, um waffenrechtliche Erlaubnisse nicht zu erteilen oder, wenn es sie schon gibt, sie zurückzunehmen oder zu widerrufen.

Wichtig ist vielleicht noch zu wissen, dass das BMI veranlasst hat, dass die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern in Kürze eine technische Schnittstelle zum NWR, also zum Nationalen Waffenregister, bekommen, weil das den Vollzug, der beim Waffenrecht in der Zuständigkeit der Länder liegt, erleichtert. Das halten wir für sinnvoll.

Aber ansonsten: Eine solche Regelabfrage, die ja auch ein erheblicher Grundrechtseingriff ist, ist nicht erforderlich, um den fachlichen Bedarf, den ich gerade beschrieben habe, tatsächlich zu realisieren.

Zusatzfrage: Aber dann bleibt es ja ein Zufall, ob beispielsweise eine Anfrage gestellt wird?

Plate: Nein, das bleibt kein Zufall, sondern es hängt eben von tatsächlichen Anhaltspunkten ab. Das ist etwas ganz anderes als Zufall. Eine automatisierte Regelabfrage bei allen ist ein Grundrechtseingriff, der aus unserer Sicht nicht erforderlich ist, um das Ziel zu erreichen, das ich beschrieben habe.

Frage: Es gab kürzlich, wenn ich das richtig weiß, Zahlen über Kontrollen von Waffenbesitzern in Berlin. Haben Sie inzwischen einen Überblick, wie die Bundesländer das in Verbindung mit der Gesetzgebung formulierte Ziel der Kontrolle von Waffenbesitzern umgesetzt haben? Liegen Ihnen dazu Erkenntnisse vor?

Plate: Das ist eine sehr globale und recht vage Frage, bei der ich nicht sicher bin, ob ich sie richtig verstanden habe. Aber wenn Sie mich als Sprecher des Bundesinnenministeriums zu Erkenntnissen über Vollzugsmaßnahmen fragen, die die Länder in ihrer eigenen Zuständigkeit betreffen, dann muss ich Sie enttäuschen. So sie denn vorlägen, müssten die Länder selbst darüber berichten, nicht der Bund.

Zusatzfrage: Es kann ja sein, dass es da einen Austausch gibt?

Plate: Ist das eine Frage?

Zusatz: Ja.

Plate: Okay. - Letztlich ist die Frage, ob es da einen Austausch gibt oder nicht, natürlich klar mit Ja zu beantworten. Das ist unabhängig von der Frage, ob ich als einer der Sprecher des Bundesinnenministeriums Ihnen hier konkrete Erkenntnisse "unter eins" darüber berichte, was im Land X, Y oder Z läuft. Das tue ich deswegen auch nicht.

Frage: Ich habe eine Frage an das BMAS. Der Bundesrechnungshof hat offensichtlich die Jobcenter gerügt und ihnen vor allen Dingen vorgeworfen, dass es eine schlechte Vermittlung von sogenannten nutzlosen Weiterbildungsangeboten gibt; das ist jetzt meine Formulierung. Wie bewerten Sie diese Rüge des Bundesrechnungshofs gegenüber den Jobcentern, also der Bundesagentur, und welche Maßnahmen leiten Sie daraus ab?

Küchen: Zunächst einmal ist dieser Bericht nicht neu. Nach meinen Informationen liegt er schon seit Mai dieses Jahres vor. Auch die Stellungnahme der BA liegt meines Wissens schon seit August vor.

Ganz allgemein betrifft es das sogenannte Absolventenmanagement. Die in dem Prüfbericht beschriebenen Mängel sind nach Einschätzung des BMAS und der Bundesagentur für Arbeit zu einem Teil auf mangelnde Dokumentation und Anpassung in den IT-Systemen zurückzuführen. Diese Mängel wurden von der BA erkannt und mittlerweile abgestellt.

Sie wissen darüber hinaus, dass in dem am 1. August in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - das Thema Rechtsvereinfachung war da wichtig - die Regelungen konkretisiert worden sind, auch was die Beratung von Leistungsberechtigten in den Jobcentern anbelangt. Die Bundesregierung und das BMAS gehen davon aus, dass mit den genannten gesetzlichen Regelungen jetzt ein wichtiger Impuls gesetzt worden ist, bestehende Mängel in der Vermittlungsarbeit weiter zu reduzieren. Aber wie gesagt: Das Ganze ist nicht neu.

Zusatzfrage: Sie haben von "weiter reduzieren" gesprochen. Von einem Abstellen gehen Sie nicht aus?

Küchen: Ich glaube, man muss jetzt einmal die Kirche im Dorf lassen. Wie immer in Systemen ist man natürlich bemüht, bestmöglich zu arbeiten und, sobald Fehler offensichtlich werden, diese abzustellen. Das ist hier geschehen. Ich glaube, wie auch an allen anderen Stellen, ist eine 100 Prozent fehlerfreie Quote nirgendwo zu erreichen.

Frage : Frau Demmer, Herr Seibert und Frau Christiansen haben am Mittwochabend die Sprecher und die Kommunikationschefs der DAX-Konzerne eingeladen und sich mit ihnen zusammengesetzt. Wer war alles da, und was war Ziel dieses Gesprächs?

SRS'in Demmer: Zu diesem Termin kann ich Ihnen nichts sagen.

Zusatzfrage : Warum nicht? Können Sie ihn bestätigen, oder wollen Sie ihn dementieren?

SRS'in Demmer: Weder noch.

Zusatzfrage : Frau Christiansen und Herr Seibert sollen die Sprecher dazu aufgefordert haben, dass diejenigen die Medien auffordern, sich auch sprachlich um eine positivere Darstellung der politischen Erfolge in der Flüchtlingskrise zu bemühen. Können Sie das bestätigen?

SRS'in Demmer: Auch das kann ich Ihnen nicht bestätigen.

Zusatzfrage : Ist es üblich, dass sich Herr Seibert und Frau Christiansen mit den Sprechern und Kommunikationschefs großer Konzerne treffen? Ist das zum ersten Mal dieses Jahr passiert?

SRS'in Demmer: Das weiß ich tatsächlich gar nicht.

Zusatzfrage : Können Sie das nachreichen?

SRS'in Demmer: Mal gucken.

Frage : Ich habe eine Frage an das Wirtschafts- und an das Verkehrsministerium. VW hat einen deutlichen Stellenabbau angekündigt. Ist das aus Sicht der Bundesregierung die logische Konsequenz aus dem Dieselskandal und auch dem Wandel hin zu Elektroautos?

Moosmayer: Ich spreche hier nicht für den VW-Konzern. Man müsste bitte dort nachfragen, welche Gründe hinter dieser Entscheidung und Ankündigung stehen.

Audretsch: Unternehmerische Entscheidungen kann ich auch von unserer Seite aus nicht weiter kommentieren.

Frage : Herr Schäfer, wie bewertet die Bundesregierung die Abwendung Russlands vom Internationalen Strafgerichtshof?

Schäfer: Zunächst einmal muss man sagen, dass die Russische Föderation zwar das Römische Statut gezeichnet, aber niemals ratifiziert hat.

So bedauerlich das ist: Niemand in der Bundesregierung hatte - in der jetzigen Lage schon gleich gar nicht - die Erwartung oder gar die zuversichtliche Hoffnung, dass Russland in absehbarer Zeit das Römische Statut ratifizieren würde. Insofern ist das, was jetzt verkündet worden ist, wohl weniger ein förmlicher völkerrechtlicher Schritt, sondern eher eine symbolhaft gemeinte politische Äußerung zu der Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofs.

Was die Bundesregierung angeht, so kann ich aus Überzeugung und mit Gewissheit sagen, dass für uns der Internationale Strafgerichtshof ein wichtiger Pfeiler des Völkerrechts und des Zusammenwirkens der internationalen Staatengemeinschaft ist. Deutschland hat sich an der Ausarbeitung des Römischen Statuts engagiert und intensiv beteiligt. Deutschland hat einen Richter an den Internationalen Strafgerichtshof entsandt. Wir unterstützen die Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofs sehr und halten sie auch für sehr wichtig.

Die in den letzten Monaten bekannt gewordenen Absichten über die Russische Föderation hinaus von einigen afrikanischen Staaten, den Internationalen Strafgerichtshof zu verlassen beziehungsweise die Ratifikation des Römischen Statuts zurückzunehmen, sehen wir mit Sorge, weil das internationale Völkerstrafrecht aus unserer Sicht ein wichtiger Teil des Völkerrechts ist und wir ein Interesse daran haben, es weiterzuentwickeln und zur Anwendung zu bringen, und zwar immer da, wo es um schwerste Menschenrechtsverletzungen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder gar Völkermord geht.

Zusatzfrage : Wie wichtig ist denn dieser Strafgerichtshof noch, wenn sich die beiden großen Staaten Russland und die USA von ihm abgewendet haben beziehungsweise gar nicht erst eingetreten sind?

Schäfer: Wir bedauern den Umstand, dass seit langen Jahren die Vereinigten Staaten von Amerika und die Russische Föderation, im Übrigen auch einige andere wie beispielsweise Syrien, nicht das Römische Statut gezeichnet haben und dem Internationalen Staatsgerichtshof beigetreten sind. Unsere Bemühungen richten sich darauf, in der internationalen Staatengemeinschaft dafür zu werben, dass diejenigen, die dem Statut noch nicht beigetreten sind, das tun.

SRS'in Demmer: Ich möchte Herrn Schäfer da ausdrücklich unterstützen. Der Internationale Strafgerichtshof bleibt ein wichtiges Instrument internationaler Gerichtsbarkeit und erfüllt weiterhin einen wesentlichen Auftrag bei der Strafverfolgung schwerer Verbrechen.

Frage: Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt zum Thema Trump. Herr Schäfer, Mitglieder der Bundesregierung haben vor der Wahl direkt und indirekt beklagt, dass sie keinen Kontakt zu den Beratern, zu dem Umfeld von Herrn Trump hätten. Konnten inzwischen, etwa zehn Tage nach der Wahl, entsprechende Kontakte hergestellt werden? Hat möglicherweise Präsident Obama während seines Besuchs da Hilfestellung geleistet?

Schäfer: Ich glaube, zu dem Besuch von Präsident Obama sollten Sie eher Frau Demmer fragen. An den entsprechenden Gesprächen war ich weder beteiligt noch dabei.

Da wir durchaus einige Punkte haben, die wir als deutsche, vielleicht auch als europäische Position schon einer im Geburtsstadium befindlichen Administration mit auf den Weg geben wollen, bemühen uns darum, Kontakte zu den Personen, zu den Persönlichkeiten zu bekommen, die in der amerikanischen Administration für uns besonders wichtige Funktionen ausüben werden. Hier und da hat es auch schon erste Gespräche gegeben. Aber Sie sehen ja selbst, dass die neue Administration noch in der Findungsphase ist und dass die bereits jetzt erfolgten Ernennungen in den Bereichen, die für uns besonders wichtig sind, etwa im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik, noch nicht abgeschlossen sind beziehungsweise noch gar nicht angefangen haben.

Deshalb bleibt das - wie soll ich sagen? - genauso wie vor der Wahl noch immer eine Herausforderung. Aber wir sind doch ganz zuversichtlich, dass sich in den nächsten Wochen der Nebel lichten wird und wir es dann konkret mit Namen und auch Telefonnummern zu tun haben werden, mit denen man sich dann konkret auseinandersetzen kann.

Frage: Frau Demmer, hält die Bundeskanzlerin es für richtig und wichtig, mit Herrn Trump noch vor dessen offizieller Präsidentschaft zusammenzutreffen?

SRS'in Demmer: Die Bundeskanzlerin hat gestern zunächst einmal mit dem amtierenden Präsidenten der Vereinigten Staaten zusammengesessen, hat aber gleichzeitig zum Ausdruck gebracht, dass ihr natürlich an einer guten Zusammenarbeit zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und Deutschland liegt und dass es natürlich auch im gegenseitigen Interesse ist, diese Zusammenarbeit auf der Basis unserer Werte fortzusetzen. Deshalb - so hat die Bundeskanzlerin das gestern selbst noch einmal ausdrücklich gesagt - wird sie das auch mit dem President-elect Donald Trump mit großer Offenheit und Überzeugung tun.

Über Termine halten wir Sie wie immer auf dem Laufenden.

Zusatzfrage: Genau das habe ich ja gestern auch gehört, deswegen stelle ich jetzt noch einmal meine Frage: Hält die Bundeskanzlerin es für richtig und wichtig, sich mit Herrn Trump noch vor dessen offizieller Amtseinführung zu treffen, so wie es der eine oder andere derzeit auch schon tut?

SRS'in Demmer: Sie sind blitzgescheit und haben, glaube ich, meine Antwort eben schon verstanden.

Vors. Szent-Iványi: Das lassen wir jetzt so stehen.

Zusatz: Was soll ich dagegen auch sagen!

Frage : An Frau Demmer oder Herrn Schäfer: Wann tritt Herr Steinmeier zurück beziehungsweise wann wird er entlassen?

Schäfer: Ich weiß es nicht. Ich halte es für unwahrscheinlich, dass er entlassen wird. Wann eine Amtsübergabe auf einen Nachfolger im Amt des Außenministers erfolgt, kann ich gar nicht genau sagen. Bislang ist Herr Steinmeier, wie auch einige politische Persönlichkeiten in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland vor ihm, gleichzeitig amtierender Außenminister und Kandidat der Regierungskoalition für das Amt des Bundespräsidenten. Das war etwa bei einem Vorgänger im Amt von Herrn Steinmeier so, nämlich bei Walter Scheel. Wann aus Sicht des Außenministers der richtige Moment gekommen ist, sein Amt als Außenminister niederzulegen, kann ich Ihnen jetzt nicht sagen.

Frage : Herr Schäfer, zum Treffen der Kerngruppe der Anti-ISIS-Koalition gestern: Die Erklärung, die ausgegeben wurde, hat ja wahrscheinlich auch Deutschland unterstützt und unterschrieben; das ist ja eine gemeinsame Erklärung der Kerngruppe gewesen.

Schäfer: Ja, wir waren ja Gastgeber, deshalb waren wir natürlich auch an der Redaktion des Textes - ich muss Ihn gerade einmal heraussuchen, aber Sie können weiterfragen - beteiligt.

Frage : Da ist mir ein Satz aufgefallen, nämlich: "We recognize Turkey's significant contribution to the campaign against Da'esh" - beziehungsweise ISIS. Welche "significant contribution" soll das sein?

Schäfer: Die Türken sind - auch das ist natürlich Gegenstand der Gespräche gewesen, die wir am Dienstag in unserem außenpolitischen Teil in Ankara geführt haben - zu Recht hoch alarmiert über die Lage in der Region uns insbesondere in den beiden Nachbarstaaten Syrien und dem Irak. Das ist, denke ich, der entscheidende Grund dafür, dass die türkische Regierung zahlreiche außen-, verteidigungs- und sicherheitspolitische Aktivitäten entfaltet und in den letzten Jahren und Monaten entfaltet hat, um dieser offensichtlichen Bedrohung, die das für die Stabilität und die Sicherheit der Türkei bedeutet, entgegenzutreten.

Die Türkei war von Anfang an Teil der Anti-ISIS-Koalition der internationalen Staatengemeinschaft, so wie sie vor inzwischen weit mehr als zwei Jahren ins Leben gerufen wurde, und die Türkei tut an unserer Seite und an der Seite ihrer Bündnispartner jede Menge, um der echten Bedrohung, die ISIS für sie und für die internationale Staatengemeinschaft darstellt, entgegenzutreten. Da haben wir bei den vielen Punkten, bei denen der Umgang mit der Türkei zurzeit nicht so einfach ist, eigentlich gar keine Meinungsverschiedenheiten; denn aus Sicht beider Staaten wie auch aus Sicht der gesamten Anti-ISIS-Koalition - so wie das gestern auch zum Ausdruck gekommen ist - muss der Kampf gegen ISIS in Syrien, im Irak und darüber hinaus eine Priorität unserer gemeinsamen Politik sein.

Zusatzfrage : War das Thema UN-Mandat gestern Gegenstand der Gespräche gestern, damit dieser Einsatz auf einer völkerrechtsfreundlichen Grundlage stattfinden kann?

Schäfer: Jetzt müssten Sie mir sagen, welches UN-Mandat bei welchen Gesprächen Sie meinen.

Zusatzfrage : Es geht ja um den Einsatz der Anti-ISIS-Koalition, an dem sich auch Deutschland beteiligt, und dafür gibt es ja kein explizites UN-Mandat nach Artikel 7.

Schäfer: Und was meinen Sie mit "Gespräche gestern"?

Zusatzfrage : Hat man sich darüber unterhalten, dass man das vorantreibt?

Schäfer: Sie meinen in Ankara am Dienstag, vor drei Tagen?

Zusatzfrage : Entschuldigung, ja.

Schäfer: In den Gesprächen, in denen ich dabei war, ist über diese Frage nicht gesprochen worden. Das mag daran liegen, dass es aus Sicht der Türkei, aber auch aus Sicht der Bundesregierung überhaupt kein völkerrechtliches Vakuum gibt. Viel mehr will ich dazu nicht sagen, weil das Thema sub judice ist; denn wie Sie wissen, ist das Bundesverfassungsgericht aufgefordert worden, in der Frage des Anti-ISIS-Mandates die Entscheidung des Deutschen Bundestages auf Vorschlag der Bundesregierung zu überprüfen.

Wir haben - um das noch einmal ausdrücklich zu sagen - keinen Zweifel daran, dass das, was der Deutsche Bundestag entschieden hat, nämlich sich in der bekannten Weise und im Wesentlichen - nicht ausschließlich, aber im Wesentlichen - vom türkischen Luftwaffenstützpunkt Incirlik aus am Kampf gegen ISIS zu beteiligen, in vollem Einklang mit dem deutschen Verfassungsrecht und dem Völkerrecht steht.

Frage: An das BMF: Es gibt jetzt ja ziemlichen Streit zwischen Ihnen und dem Land Nordrhein-Westfalen, namentlich Herrn Walter-Borjans, wegen des vor einer Woche von Ihnen veröffentlichten Schreibens zur Wertpapierleihe. Herr Walter-Borjans spricht mit Blick auf das, was da passiert ist, ja von einem einmaligen Vorgang, weil er da ein Veto eingelegt hat. Wie bewerten Sie das?

Meine zweite Frage dazu: Inwiefern hat es denn seit gestern den Versuch gegeben, mit ihm ins Gespräch zu kommen, oder umgekehrt: Inwiefern hat er diesen Versuch unternommen?

Kolberg: Vielen Dank für die Frage. - Das Bundesfinanzministerium hat mit einer deutlichen Mehrheit der Länder die Konsequenzen - und zwar die richtigen Konsequenzen - aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs im August 2015 gezogen. Diese Entscheidung wurde in einem BMF-Schreiben veröffentlicht, damit die Finanzämter in die Lage versetzt werden, rechtzeitig zum Jahresende drohende Verjährungen in offenen Fällen zu unterbrechen, die wir als Gestaltungsmissbrauch werten. Ein weiteres Abwarten, bis jeder von allen einzelnen Formulierungen überzeugt ist, hätte keine Steueransprüche gesichert, sondern nach Ansicht der Ländermehrheit, die das beschlossen hat, die nötigen Vorgaben an die Finanzämter und die Einleitung der Maßnahmen weiter verzögert. Herr Walter-Borjans hat die Gelegenheit verstreichen lassen, seine Bedenken unmittelbar in der Sitzung am 10. November, in der die Finanzminister zusammengekommen sind, mit den übrigen Ländern zu diskutieren, und hat stattdessen am gleichen Tag lediglich schriftlich Stellung genommen zu einem Papier, das sozusagen seit mehreren Monaten diskutiert und bekannt war. Das ist der Sachstand.

Zusatzfrage: Und dieser schriftliche Einwand gilt dann nicht, oder wie habe ich das zu verstehen?

Kolberg: Der wurde zur Kenntnis genommen, von der Mehrheit der Mitglieder aber abgelehnt. Die deutliche Mehrheit der Länder hat sich sozusagen anders entschieden, als NRW das vorgeschlagen hat, und hat gesagt, dass die drohende Verjährung in offenen Fällen unterbrochen werden muss und jetzt gehandelt werden muss. Deswegen wurde dort dieser Vorschlag des BMF durch die Mehrheit der Länder angenommen.

Zusatzfrage: Das heißt, für Sie ist das Thema erledigt, verstehe ich das richtig?

Kolberg: Wir haben einen Beschluss der Länder, und der gilt.

Zusatzfrage: Verstehe ich das Schreiben richtig - das habe ich noch nicht so ganz durchblickt -, dass die Cum-cum-Geschäfte, um die es ja geht, bei einer positiven Vorsteuerrendite legal sind? Das ist ja auch einer der Kritikpunkte, die da gekommen sind. Oder verstehe ich das falsch? Wie ist das?

Kolberg: Der Punkt ist: Es wurde dieser Beschluss gefasst, und den kann auch jeder durch das Lesen des BMF-Schreibens nachvollziehen. Das ist das, was ich Ihnen zu diesem Punkt jetzt sagen kann. Es wurde zu dem einzelnen Urteil, das vom BFH getroffen wurde, Stellung genommen.

Zusatzfrage: Das heißt, Sie können mir nicht sagen, unter welchen Umständen auf Basis dieses Schreibens diese Geschäfte möglicherweise legal sein könnten?

Kolberg: Der Punkt ist: Es wurde dieser Beschluss gefasst. Jeder kann ihn im BMF-Schreiben auch nachvollziehen. Das ist es, was ich Ihnen zu diesem Punkt sagen kann. Es wurde zu dem einzelnen Urteil, das vom BFH getroffen wurde, Stellung genommen.

Zusatzfrage: Heißt das, dass Sie mir nicht sagen können, unter welchen Umständen auf Basis dieses Schreibens diese Geschäfte möglicherweise legal sein können?

Kolberg: Unsere Meinung ist, dass diese Geschäfte illegitim sind. In diesem einen Fall, der dort entschieden wurde, gab es eine rechtswidrige Gestaltung. Dazu wurde jetzt in dem Papier Stellung genommen. Aber mehr kann ich Ihnen dazu jetzt nicht sagen.

Frage : Herr Nannt, ganz kurz zu Ihrer YouTube-Serie. Sie sind ja so stolz auf die Abonnentenzahl. Wie viele Neuanmeldungen in Sachen Wehrdienst gibt es denn schon? Denn das ist ja das Ziel.

Nannt: Sie wollen mit der Frage eine direkte Verbindung zur Kampagne herstellen.

Zuruf : Das wollen sie ja auch.

Nannt: Ja, klar. Mit der Kampagne wollen wir ein großes Interesse erreichen. Das wollen wir nicht nur, sondern das erreichen wir sogar. Das sehe ich auch in den vielen Nachfragen, unter anderem auch von Ihnen.

Wenn wir die Zahlen insgesamt betrachten - ich weiß gar nicht, ob ich sie jetzt dabeihaben, ich schaue kurz nach -, dann stellen wir fest, dass wir bei der Bewerberlage mit Stichtag Ende September - wir werden das nicht täglich aus - bei den Einplanungen deutlich oberhalb der Vorjahreswerte liegen. Man muss wissen, dass 2015 eines der erfolgreichsten Jahre der Nachwuchsgewinnung war. Wir hatten unheimlich viele Einstellungen - Einplanungen -, und auch eine gute Bewerberlage. Dieses Ergebnis werden wir in diesem Jahr höchstwahrscheinlich noch weiter verbessern. Das liegt insgesamt daran, dass es uns gerade auch im Bereich der Fachkräfte gelingt, viele Bewerber mit hoher Qualität einzustellen. Natürlich haben wir weiterhin Schwierigkeiten im Bereich der Marine und im Bereich von Technikern, Pflegeberufen.

Wir erhoffen uns, dass durch die Kampagne, die auch eine unheimlich langfristige Wirkung hat, auch im nächsten Jahr Interesse erzeugen wird, sodass wir auch weiterhin, auch bei sinkenden Schulabgängerzahlen, die notwendigen Bewerberzahlen haben. Allein im Bereich der Soldatinnen und Soldaten brauchen wir ungefähr 20 Soldatinnen und Soldaten, die wir jedes Jahr einstellen. Das ist natürlich eine große Zahl. Außerdem brauchen wir die Qualität.

Zusatzfrage : Wie hoch war die Zahl vergangenes Jahr, und wie hoch ist die Zahl bisher in diesem Jahr?

Die Frage war ja, ob Sie schon ausmachen können, ob es Neuanmeldungen oder Bewerbungen basierend auf Ihrer YouTube-Serie gibt.

Nannt: Das wäre viel zu kurzfristig, weil die YouTube-Serie erst seit zwei Wochen läuft. Wenn sich daraufhin jetzt Bewerber äußern und Gespräche haben wollen, dann gibt es einen Vorlauf. Sie müssen sich dazu erst einmal einlassen und müssen Gespräche führen. Es ist noch viel zu früh, darüber zu urteilen. Ich würde empfehlen, dass wir darüber einmal im neuen Jahr sprechen, wenn wir dann Ergebnisse haben.

Aber eines ist Fakt: Man darf das auch nicht allein an irgendwelchen Zahlen messen. Es spielen ja viel mehr Dinge eine Rolle: Ist die Bundeswehr ein Thema? Wie wird die Bundeswehr wahrgenommen?

Ein Beispiel: Ich war vorgestern auf einer Veranstaltung, auf der wenige Bundeswehrangehörige waren, auf der aber ein ganz großes Thema war: Was macht die Bundeswehr? Was leistet sie? Welche Qualität braucht sie? Wie läuft Führung in der Bundeswehr? - Das sind Dinge, die natürlich auch entscheidend sind - es geht viel auch um Multiplikatoren -, wenn plötzlich auch im Haushalt darüber gesprochen wird. Das ist wichtig, wenn wir auch zukünftig die notwendigen Bewerber haben wollen.

Zu den Zahlen: Ich kann jetzt, wie gesagt, nur die Zahlen mit Stichtag 15. September sagen. Aber zum Beispiel im Bereich der Einplanung hatten wir 8 Prozent mehr Einplanungen als noch 2015. 2015 hatten wir knapp 22 Einplanungen. 2016 hatten wir zu dem Zeitpunkt knapp 23 Einplanungen.

Zusatzfrage : Heißt Einplanungen Bewerbungen?

Nannt: Einstellungen. Bewerber hatten wir im vergangenen Jahr ungefähr 105, nur damit Sie einmal eine Zahl haben. Wie viele wir dieses Jahr haben werden, fragen Sie mich im Januar.

Frage : Eine Frage an Frau Demmer: Ist gestern oder vorgestern in den Gesprächen von Frau Merkel mit Herrn Obama die Frage der griechischen Schulden angeschnitten worden?

SRS'in Demmer: Wir haben hier schon ausführlich über das Obama-Gespräch gesprochen. Auch gestern gab es eine ausführliche Pressekonferenz zu diesem Thema. Darüber hinaus kann ich über das Gespräch keine Auskunft geben; dem habe ich hier nichts hinzuzufügen.

Freitag, 18. November 2016

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 18. November 2016
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2016/11/2016-11-18-regpk.html;jsessionid=1CDD546D29F26161C256D5BB5CA1C80C.s7t1
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. November 2016

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