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PRESSEKONFERENZ/1516: Regierungspressekonferenz vom 11. August 2017 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Freitag, 11. August 2017
Regierungspressekonferenz vom 11. August 2017

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Kabinettssitzung), möglicher Termin für die Sommerpressekonferenz der Bundeskanzlerin, Gespräch der Bundeskanzlerin mit dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen und dem Generaldirektor der Internationalen Organisation für Migration, Einrichtung einer "Search and Rescue"-Zone durch Libyen, Forderung des bayerischen Ministerpräsidenten nach einer Obergrenze für Flüchtlinge, Positionspapier aus der deutschen Wirtschaft zur Europäisierung der Rüstungsindustrie, Präsidentschaftswahl in Kenia, Positionspapier der GEW zur Bildungspolitik, Nationales Forum Diesel, Absturz eines Bundeswehrhubschraubers in Mali, Belastung von Hühnereiern mit dem Pflanzenschutzmittel Fipronil, Afghanistan-Strategie der USA, Nordkorea-Konflikt, Entzug von Presseakkreditierungen während des G20-Gipfels in Hamburg

Sprecher: StS Seibert, Schäfer (AA), Dimroth (BMI), Alemany (BMWi), Fels (BMBF), Friedrich (BMVI), Fichtner (BMUB), Berve-Schucht (BMG), Nannt (BMVg), Reinhard (BMEL)


Vorsitzende Welty eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Guten Tag, meine Damen und Herren! Schön, Sie alle wiederzusehen. Mit den Terminen geht es heute schnell. Die Bundeskanzlerin hat in der kommenden Woche als Bundeskanzlerin keine presseöffentlichen Termine. Insofern bleibt mir nur, Ihnen zu sagen, dass es am Mittwoch, wie immer, um 9.30 Uhr unter ihrer Leitung eine Kabinettssitzung geben wird.

Frage : Herr Seibert, ist denn schon ein Termin für die
Sommerpressekonferenz der Bundeskanzlerin bekannt?

StS Seibert: Der wäre ja öffentlich. Deswegen hätte ich den jetzt natürlich genannt. Da sagen wir rechtzeitig Bescheid.

Frage: Zu dem Termin von heute: Herr Seibert, könnten Sie einmal die Erwartungen an das Gespräch mit dem UN-Flüchtlingskommissar beschreiben? Geht es da um Konkretes oder um einen allgemeinen Meinungsaustausch?

StS Seibert: Das Gespräch beginnt um 13 Uhr. Danach gibt es eine Pressekonferenz. Ich fände es jetzt seltsam von mir, dem Gespräch noch etwas vorzugeben. Ich denke, die europäischen Flüchtlings- und Migrationsthemen liegen auf der Hand: Schutz der Außengrenzen, Kampf gegen Fluchtursachen, Kampf gegen die Illegalität, insbesondere gegen das kriminelle Schlepperunwesen. Das alles sind Themen, die mit den beiden hochkarätigen Experten zu besprechen sein werden. Ansonsten würde ich Sie bitten, einfach die Pressekonferenz zu besuchen.

Frage : Direkt an das Thema Migranten, Mittelmeer, Libyen anknüpfend. Ich weiß jetzt nicht, ob Sie, Herr Seibert, oder ob Herr Schäfer da der richtige Ansprechpartner ist. Libyen hat ja gestern eine "Search and Rescue"-Zone erklärt, in der es NGO-Schiffe, ich sage einmal, nicht sehen will. Bislang ist aber unklar, welche Ausdehnung diese Zone hat, ob sie sich innerhalb der Territorialgewässer oder außerhalb erstreckt. Hat die Bundesregierung in irgendeiner Form Klarheit darüber, was die ja auch mit EU-Mitteln unterstützte libysche Küstenwache da vorhat?

Schäfer: Das ist der Vorteil, wenn man aus dem Urlaub kommt.

Zusatz : Das heißt, Sie haben sich vorher richtig eingelesen?

Schäfer: Nein, ich rede nicht von mir; ich rede von Herrn Seibert.

StS Seibert: Der war auch nicht müßig.

Schäfer: Wenn man Herrn Seibert und den Kollegen anschaut, wie schön braungebrannt die sind, dann fragt man sich, was man in Berlin macht, und dann noch so dumme Fragen - schlaue Fragen.

Herr Kollege, ich bin - genauso wie Sie und das Auswärtige Amt - über die Lage vor Ort nicht so gut im Bilde, wie wir uns das wünschen würden. Das hat natürlich damit zu tun, dass die Verhältnisse in Libyen etwas anders sind als in Deutschland. Ich kenne - genau wie Sie - die Ankündigungen der libyschen Regierung und der libyschen Küstenwache über das, was sie mit Seenotrettungsdienst leisten wollenden NGOs zu tun beabsichtigen und nicht zu tun beabsichtigen. Ich kann Ihnen aber dazu leider nichts Belastbares sagen. Ich kann Ihnen nur zusagen, dass wir das sehr aufmerksam verfolgen, weil das ein ungemein wichtiges Thema ist. Sobald wir wirklich belastbar wissen, was die libysche Küstenwache tut und wie sie das umzusetzen gedenkt, insbesondere wie die Zusammenarbeit zwischen der, wie Sie richtig sagen, von uns unterstützten libyschen Küstenwache und EUNAVFOR MED, mit der Mission der Europäischen Union, oder auch mit unseren italienischen Partnern ist, würde ich gerne dazu Auskunft geben. Zurzeit ist das ein bisschen schwierig, weil ich dafür nicht die notwendigen Informationen zur Hand habe.

Zusatzfrage : Gibt es denn Überlegungen, wie der Schutz deutscher Staatsbürger außerhalb libyscher Hoheitsgewässer gegen mögliche Übergriffe der libyschen Küstenwache sichergestellt werden kann?

Schäfer: Das finde ich jetzt wirklich eine merkwürdige Frage. Soweit ich weiß, sind die allermeisten der Flüchtlinge, die über Libyen nach Europa kommen wollen, keine Deutschen. Sie reden jetzt von den - - -

Zusatz : Das war ein Missverständnis. Ich rede von den NGOs, also von - - -

Schäfer: Das habe ich mir schon gedacht. - Die NGOs, die sich aus freien Stücken mit bestimmten politischen oder humanitären Zielen dort aufhalten, sind zunächst einmal gehalten, dafür Sorge zu tragen, dass sie selbst nicht in Seenot geraten und dass sie sich in einer Weise verhalten, die vernünftig ist, weil sie die eigene Sicherheit in Rechnung stellt. Darüber hinaus gilt - für das Auswärtige Amt sowieso -: Wenn ein Deutscher in Not gerät, dann bemühen wir uns darum, ihn konsularisch zu betreuen. Aber das ist mitten auf dem Mittelmeer nicht so ganz einfach.

Ansonsten - da waren Sie nicht da, Herr Kollege - haben wir in den letzten Wochen hier sehr intensiv darüber gestritten - so wäre ich fast versucht zu sagen -, wie wir die italienischen Bemühungen bewerten, mit den italienischen NGOs Vereinbarungen zu treffen. Die Haltung der Bundesregierung habe ich in diesem Zusammenhang geäußert. Ich halte es für richtig - wir unterstützen die Italiener darin -, dass es mit NGOs, also mit Nichtregierungsorganisationen, oder mit wem auch immer, der da im südlichen Mittelmeer vor libyschen Hoheitsgewässern operiert, vernünftige Vereinbarungen gibt, die man am besten auch schriftlich fixiert und auf deren Grundlage dann eine Zusammenarbeit organisiert werden kann, die auch solche Gesichtspunkte wie die Sicherheit der Menschen, die auf diesen Schiffen sind, gewährleistet.

Frage : Ich bin zwei Minuten zu spät gekommen und hoffe, die Frage ist nicht schon gestellt worden. - Herr Dimroth, ich habe eine Frage zu den neuesten Seehofer-Äußerungen, nämlich zu der Obergrenze und - ich fasse es einmal kurz zusammen - ob das Ganze sinnvoll ist, weil die Rückführung sowieso nicht funktioniert. Ein Argument, das man relativ häufig gesagt bekommt, ist, dass, wer es einmal hierher geschafft hat, in der Regel auch hierbleiben kann. Mich würde interessieren: Welche Argumente haben Sie eigentlich, um das zu entkräften und zu sagen: "Der Weg, den wir jetzt eingeschlagen haben, ist doch einer, der letztlich zum Erfolg führt"?

Dimroth: Vielen Dank für die Frage. - Es wird Sie nicht verwundern, dass ich zu parteipolitischen Äußerungen jetzt hier im Einzelnen nicht Stellung nehmen werde. Das ist die übliche Praxis, an der ich festhalten möchte.

Ganz grundsätzlich ist es aber so, dass wir nach wie vor davon ausgehen und auch sehr froh sind, dass es darüber inzwischen weitestgehend einen gesellschaftlichen Konsens gibt, dass es sehr wohl einen Unterschied machen muss, ob jemand hier erfolgreich ein Schutzbegehren geltend gemacht hat oder nicht und ob am Ende eines rechtsstaatlich einwandfreien Prozesses das Ergebnis feststeht, dass jemand ausreisepflichtig ist oder nicht. Deswegen unternehmen wir eine nationale Kraftanstrengung.

Wenn man sich die Zahlen anschaut, und zwar abschließend für das letzte Jahr, aber auch für das laufende Jahr, dann stellt man fest, dass sich doch ein Bild ergibt, dass diese Maßnahmen durchaus Erfolg haben. Bei der freiwilligen, geförderten Rückkehr und den Rückführungen für das vergangene Jahr, also 2016, zählen wir ca. 80 Fälle, in denen eine Rückkehr stattgefunden hat. Davon zu sprechen, dass dieses System per se nicht funktioniert, finde ich in Anbetracht dieser Größenordnung jedenfalls aus unserer Sicht nicht den richtigen Schluss.

Es sind ja vielfältige Anstrengungen unternommen und Bemühungen angeschoben worden. So wurde ein gemeinsames Zentrum eingerichtet. Wir haben eine Reihe von Gesetzen geändert. Der Bund unterstützt, wo er nur kann, insbesondere bei Fragen der Passersatzbeschaffung. Wir sind auf verschiedenen Ebenen der Bundesregierung in den Gesprächen mit den Herkunftsländern hoch engagiert, was die Rücknahmebereitschaft anbetrifft. Auch hier gibt es erste Erfolge, beispielsweise wenn man sich die Maghreb-Staaten anschaut, zugegebenermaßen auf niedrigem Niveau. Aber wenn Sie sich die Entwicklung anschauen, dann werden Sie feststellen, dass sie hochpositiv ist, sowohl was ganz grundsätzlich die Mitwirkungsbereitschaft anbetrifft als auch die tatsächliche Umsetzung von Rückführungsmaßnahmen.

In Bezug auf die Entwicklung 2017 ist es richtig, dass die Zahlen zum Teil stagnieren, was die freiwillige, geförderte Rückkehr anbetrifft. Sie sind im Vergleich zum Vorjahr sogar etwas rückläufig. Dabei muss man aber berücksichtigen, dass das Jahr 2016 ganz maßgeblich von einem Sondereffekt geprägt war, nämlich dem westlichen Balkan. Dort ist es gelungen, auch durch gemeinsame Bemühungen der Bundesregierung, in den Herkunftsstaaten recht schnell die Bereitschaft zu erlangen, sogenannte Laissez-passer-Papiere zu akzeptieren und damit ein sehr pragmatisches und unbürokratisches Verfahren zu etablieren, was die Rückführung der Staatsangehörigen in diese Länder anbetrifft. Das hat einen nennenswerten Teil der Zahlen für 2016 ausgemacht. Dieser Sondereffekt schmilzt jetzt zunehmend ab, weil schlicht viele Menschen aus diesen Staaten, die ausreisepflichtig sind, zurückgekehrt sind. Aus unserer Sicht sind auch die aktuellen Zahlen eher als Erfolg zu werten, weil die Bemühungen, die, wie gesagt, auf vielfältiger Ebene stattfinden und - noch einmal - inzwischen aus unserer Sicht richtigerweise auch von allen politischen Kräften, jedenfalls weitestgehend in der Grundannahme, geteilt werden, Wirkung zeigen.

Insofern halten wir daran fest, dass es richtig und wichtig ist, wenn am Ende eines solchen rechtsstaatlich einwandfreien Verfahrens das Ergebnis feststeht, dass eine Person, die in Deutschland Schutz nachgesucht hat, dieses Schutzes nicht bedarf, und auch keine weiteren Gründe gegen eine zur Not auch zwangsweise Rückführung bestehen, eine solche auch stattfinden muss. Das ist nicht einfach. Das ist rechtlich nicht einfach. Das ist tatsächlich nicht einfach. Das mag in vielen Einzelfällen auch emotional nicht einfach sein. Es bleibt dennoch richtig.

Frage : Ich würde zunächst einmal das Bundeswirtschaftsministerium ansprechen, vielleicht auch Sie, Herr Seibert. Wir lesen heute in einer großen deutschen Zeitung etwas von einem Positionspapier aus der deutschen Wirtschaft, in dem eine Europäisierung der Rüstungsindustrie gefordert wird, inklusive einer Harmonisierung, Vereinheitlichung der Grundsätze für Rüstungsexporte. Ich kann mich erinnern, dass sich auch der frühere Wirtschaftsminister Gabriel durchaus schon einmal in diese Richtung geäußert hat. Ich möchte gerne wissen, wie sich die Bemühungen, die sich insbesondere auf die Zusammenarbeit mit Frankreich bezogen, vorangekommen sind, ob es schon irgendwelche konkreten Projekte gibt. Ich möchte ganz konkret wissen, ob es in der Bundesregierung Pläne gibt, die deutsche Rüstungsexportpolitik zugunsten einer europäischen aufzugeben, die möglicherweise etwas weniger restriktiv ist.

StS Seibert: Fangen Sie an; ich könnte dann auch noch.

Alemany: Danke für die Frage. - Wir als Wirtschaftsministerium begrüßen einheitliche Standards für Rüstungsexporte in Europa. Das haben wir unter Minister Gabriel, aber auch unter Ministerin Zypries immer deutlich gemacht.

Als Wirtschaftsministerium setzen wir uns auch immer dafür ein - dies haben wir schon in der ganzen Legislaturperiode gemacht -, dass es innerhalb der EU zu vergleichbaren Handhabungen der Rüstungsexportentscheidungen kommt. Das ist kein neues Ziel; das wurde schon im Koalitionsvertrag festgelegt.

Wir glauben auch, dass eine einheitliche Rüstungsexportpolitik zugleich den Boden für eine verstärkte Kooperation und für europäische Kooperationsprojekte der Rüstungsindustrie bereiten würde. Wir werben auf europäischer und internationaler Ebene immer wieder dafür.

Wie Sie wissen, ist das deutsche Exportkontrollsystem sehr restriktiv, sehr verantwortungsvoll. Anders als viele andere europäische Partner haben wir beispielsweise die Kleinwaffengrundsätze oder auch die Post-Shipment-Kontrollen. Wir regen in unseren Gesprächen immer wieder an, dass auch die europäischen Kollegen auf diese Linie einschwenken, und freuen uns, wenn es da Fortschritte gibt.

Ich darf vielleicht den Bereich Dual Use als Beispiel herausgreifen. Auch da wurden auf Initiative Deutschlands verschiedene Produktgruppen neu in Genehmigungspflichten mit einbezogen, die vorher noch nicht genehmigungspflichtig waren, zum Beispiel zur Überwachungstechnik und zu solchen Technologien. Da gibt es durchaus Fortschritte, die auch auf EU-Ebene irgendwann fruchten. Wir freuen uns, wenn das auch bei anderen Bereichen so ist.

StS Seibert: Ich möchte nur ergänzen: In Deutschland werden Rüstungsexporte erst nach sorgfältiger Einzelfallprüfung genehmigt, und zwar unter Einbeziehung außenpolitischer und sicherheitspolitischer Erwägungen. Die Grundlage dieser Prüfung ist schon jetzt nicht nur eine rein nationale Grundlage. Wir haben die politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen aus dem Jahr 2000. Wir richten uns aber ganz genauso nach dem gemeinsamen Standpunkt, den der Rat der Europäischen Union im Jahr 2008 beschlossen hat. Wir richten uns seit dem Inkrafttreten dieses Vertrages 2014 beispielsweise auch an dem Arms Trade Treaty, dem Vertrag über den Waffenhandel, aus. Das heißt, schon jetzt gibt es auch multilateral miteinander vereinbarte Richtlinien, an denen wir uns festhalten.

Zusatzfrage : Frau Alemany, gibt es irgendwelche konkreten Signale, Anzeichen dafür, dass wichtige EU-Verteidigungspartner in die restriktive Praxis der deutschen Regierung bei Rüstungsexporten einsteigen und auf dieser Grundlage eine harmonisierte Rüstungsexportpolitik mitmachen wollen?

Alemany: Daher hatte ich den Bereich Dual Use hervorgehoben. Da gibt es spezielle Initiativen Deutschlands, die über die Strecke und in den verschiedenen Ratsgruppen, die es dort gibt, im Ergebnis dazu geführt haben, dass neue Produktgruppen, die vorher frei verkäuflich waren, jetzt EU-weit unter Genehmigungspflichten fallen. Das ist ein Beispiel, das ich Ihnen heute nennen kann. Eine Harmonisierung wird natürlich nicht dazu führen, dass das deutsche restriktive Kontrollsystem aufgeweicht werden würde.

Schäfer: Ich würde Ihnen gerne für die Bundesregierung Folgendes zum aktuellen Stand der Auszählung und zu den Wahlen in Kenia sagen: Alle internationalen Wahlbeobachtermissionen, auch die der Europäischen Union, haben in ihren ersten Einschätzungen den bisherigen Wahlprozess bei den Wahlen in Kenia als transparent und korrekt beurteilt. Die Wahlen - darüber freuen wir uns - sind weitgehend friedlich verlaufen. Noch gibt es nach jetzigem Stand kein offizielles Wahlendergebnis.

Ich möchte Ihnen sagen, dass wir volles Vertrauen in die Arbeit der unabhängigen Wahlkommission Kenias haben. Wir appellieren an alle Parteien und ihre Anhänger, nun friedlich die Bekanntgabe der offiziellen Wahlergebnisse abzuwarten. Eine eventuelle Anfechtung der Ergebnisse kann, aber sollte auch nur im dafür vorgesehenen Verfahren und im Rahmen der kenianischen Verfassung erfolgen. Wir verfolgen sehr aufmerksam die weitere Entwicklung in Kenia und hoffen und erwarten, dass sie weiterhin friedlich verläuft.

Kenia ist ein enges Partnerland Deutschlands und der Europäischen Union. Wir wollen das Land weiterhin bei seiner guten politischen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung unterstützen und begleiten. Ich danke Ihnen.

Frage: Wo wir schon bei Positionspapieren sind: Der rbb bat mich, das Wissenschaftsministerium zu fragen, wie es das Positionspapier der GEW zur Bildungspolitik bewertet und für wie realistisch Sie vor allen Dingen die Aufhebung des Kooperationsverbotes einschätzen. Ist das etwas, das in naher Zukunft tatsächlich beginnen kann?

Fels: Das Bundesministerium hat zur Kenntnis genommen, dass die GEW - ich glaube, vor knapp einer Stunde - dieses Positionspapier vorgestellt hat, Stichwort Kooperationsverbot. Ganz grundsätzlich ist es so, dass der Bund über keinerlei Gesetzgebungskompetenz im Bereich der Schule verfügt. Die Zuständigkeit dafür liegt ausschließlich bei den Ländern. Im Übrigen gibt es auch auf Länderseite keinerlei Bestrebung, daran irgendetwas zu ändern, also Kompetenzen im Bereich der Schule abzugeben oder zu teilen.

Frage : Herr Seibert, ich vermute, die Bundeskanzlerin hat auch im Urlaub den Dieselgipfel in der vergangenen Woche sehr aufmerksam verfolgt. Meine Frage ist: Hält die Bundeskanzlerin eine Art zweiten Gipfel im Herbst für notwendig oder sinnvoll? Dort konnte man nämlich überprüfen, ob die Zusagen der Autoindustrie eingehalten worden sind oder nicht.

StS Seibert: Natürlich hat sie den sehr aufmerksam verfolgt und war in jeder Phase informiert. Ihr Staatsminister Helge Braun hat ja auch an dem Gipfel teilgenommen.

Dieser erste Dieselgipfel hat stattgefunden. Erste wichtige Schritte wurden dabei zugesagt, um die Schadstoffminderung in unseren Städten sozusagen zu erreichen. Es ist klar: Wir werden jetzt nicht zur Tagesordnung übergehen. Es sind ja vier Expertengruppen eingesetzt worden, die zu erörtern haben, welche weiteren möglichen Maßnahmen ergriffen werden können. Die beginnen umgehend mit der Arbeit. Daraus folgt im Grunde denklogisch, dass es auch ein weiteres Treffen geben wird.

Zusatzfrage : Darf ich eine Zusatzfrage an das Verkehrsministerium stellen? Für wann planen Sie denn den zweiten Gipfel, Frau Friedrich?

Friedrich: Grundsätzlich würde ich mich noch einmal den Aussagen von Herrn Seibert insofern anschließen wollen, als auf dem Dieselforum ja erst einmal die wesentlichen Elemente vereinbart worden sind. Es gilt, diese jetzt auch umzusetzen. Diese werden auch auf ihre Wirksamkeit analysiert. Die Arbeitsgruppen wurden vereinbart. Details können Sie sich ja noch einmal in der Erklärung durchlesen. Aber darüber hinaus ist es aus unserer Sicht jetzt noch nicht nötig, über das Datum eines Dieselgipfels zu sprechen.

Frage: Herr Seibert, vorgeschlagen wird ja auch - offenbar von der Wirtschaftsministerin unterstützt - eine verbindliche Quote für Elektroautos auf europäischer Ebene. Hat die Kanzlerin dazu schon eine Meinung?

StS Seibert: Zunächst einmal ist ja allen klar: Wir brauchen noch deutlich mehr Dynamik im Elektromobilsektor. Die bisherigen Anstrengungen der Industrie reichen nicht aus. Insofern ist jeder Vorschlag, der zu dieser Dynamik beiträgt oder beitragen will, auch erst einmal willkommen, auch wenn ich eine solche Forderung für die Bundesregierung jetzt nicht vorbringe.

Wir haben in Deutschland ein eigenes und sehr anspruchsvolles Ziel. Auch wenn die Zuwachsraten, in Prozent ausgedrückt, im ersten Halbjahr dieses Jahres erheblich sind, sind wir von der Erreichung dieses Ziels doch noch ein gutes Stück entfernt und werden intensiv weiter daran zu arbeiten haben.

Zusatzfrage: Sie sagen, Sie bringen eine solche Forderung jetzt nicht vor. Heißt das, die Bundesregierung hat sich darüber noch keine Meinung gebildet?

StS Seibert: Es heißt, dass wir in Deutschland ein wirklich sehr ambitioniertes Ziel verfolgen, dass wir, was die Elektromobilität betrifft, nicht mit dem heutigen Stand zufrieden sein können, dass wir eine Dynamik feststellen, dass noch mehr Dynamik erzeugt werden muss und dass darin für die Automobilindustrie natürlich noch eine große Aufgabe liegt. Das ist das, worauf wir uns heute konzentrieren. Ich halte trotzdem alle Vorschläge erst einmal für begrüßenswert, die zum Ziel haben, dass diese Dynamik eintritt, und zwar lieber schneller als später.

Frage : Fragen unter anderem an das Wirtschaftsministerium und vielleicht auch an das BMUB: Wie könnte so eine Elektroquote denn aussehen? Wenn ich es richtig gesehen habe, haben Ihre beiden Ministerinnen auch gesagt, das sei eine gute Idee. Haben Sie da irgendwelche Hausnummern im Kopf?

Vielleicht stelle ich auch tatsächlich noch einmal die Frage an das Gesundheitsministerium, weil das ja auch eine Frage ist, die im weitesten Sinne oder vielleicht sogar im engeren Sinne die Gesundheit der Bürger betrifft: Kommt von Ihnen auch die Forderung, dass da relativ schnell nachgelegt werden müsste?

Vielleicht auch an alle, die betroffen sind, auch an das Verkehrsministerium, noch einmal die Frage: Ergibt so ein Gipfel Sinn, bevor wir die neue Bundesregierung fest installiert haben, bevor wir wissen, wer da eigentlich in Zukunft mit wem reden wird?

Alemany: Danke für die Frage. Unserer Ansicht nach werden die Elektromobilität wie auch das Thema der Digitalisierung in den nächsten Jahren die beiden entscheidenden Themen für die Automobilbranche sein. Deren erfolgreiche Ausgestaltung wird auch über den Wirtschaftsstandort Deutschland und die Wettbewerbsfähigkeit unserer wichtigsten Branche entscheiden. So gesehen ist es sehr wichtig, dass auch das Thema Elektromobilität weiter vorankommt.

Herr Seibert hat ja gerade selbst gesagt: Der derzeitige Verlauf kann uns noch nicht zufriedenstellend. Es sind also weitere Schritte und Maßnahmen - natürlich vor allem vonseiten der Hersteller - wichtig. Wir haben ja das Ziel von einer Million Elektrofahrzeugen bis 2020. Das ist ein ambitioniertes Ziel. Auf diesem Weg ist es wichtig, den Fortschritt auch zu unterstützen. Deswegen hat sich die Ministerin ja auch dazu geäußert und gesagt: Eine verbindliche europäische Elektromobilitätsquote kann den Druck auf die Hersteller erhöhen, bedarfsgerechte Elektroautos den Kunden auch anzubieten, was dann dazu führt, dass die das auch verstärkt annehmen würden.

Wie die konkret ausgestaltet werden kann oder soll, muss natürlich mit den europäischen Partnern besprochen werden, weil es hierbei um ein EU-weites Ziel geht, um eine EU-weite Quote, die einen verbindlichen Rahmen schaffen soll, an den sich die Hersteller dann auch halten können.

Zusatzfrage : Aber Sie haben doch bestimmt irgendeine Idee, wie die aussehen könnte. Die würden da ja mit irgendetwas reingehen, damit man sich einmal überhaupt etwas vorstellen kann. Ich habe, ehrlich gesagt, auch keine Ahnung, was für eine Quote die 1 Million Elektroautos ausmachen würden. Kann das das Verkehrsministerium sagen? Wenn wir das schaffen würden - 1 Million bis 2020 -, was hätten wir dann für eine Quote?

Friedrich: Dazu kann ich jetzt leider nichts sagen, weil mir nicht bekannt ist, inwiefern das dann einer Quote entspräche.

Zusatzfrage : Nein, ich meine eine Quote im Sinne von: Was wäre das einmal für ein Prozentsatz? Wenn man sonst sagt, man will irgendwie eine Quote haben - das könnte ja ein Prozentsatz sein, das könnte eine Zahl sein -, sodass man einmal eine Idee hat, wenn man diese 1 Million schaffen würde - - -

Friedrich: Das ist, glaube ich, aus heutiger Sicht überhaupt nicht so einfach festzulegen, weil sich der Fahrzeugbestand ja weiterentwickelt und weil sich die Fahrzeugzulassungen ebenfalls weiterentwickeln. Das heißt, dazu kann ich jetzt im Moment nichts sagen.

Fichtner: Hinzu kommt, dass die 1 Million ja eine über mehrere Jahre kumulierte Zahl ist. Bei einer Quote würde es ja darum gehen, einen Anteil an verkauften Fahrzeugen innerhalb eines Jahres abzubilden.

Wenn ich dazu noch Stellung nehmen darf: Wichtig ist ja in der Tat der Aspekt, dass es sich um eine europäische Quote handelt. Wir gehen davon aus, dass die EU-Kommission eine solche Quote in ihren nächsten Vorschlag für die künftige CO2-Regulierung einbauen wird. Warum gehen wir davon aus? - Weil wir glauben, dass die Klimaschutzziele und auch die Schadstoffziele anders gar nicht zu erreichen sein werden. Die Ministerin hat sich heute auch schon entsprechend gegenüber der dpa geäußert. Da können Sie das noch einmal nachlesen.

Wir werden das Thema auch schon im September mit dem französischen Umweltminister besprechen. Da ist also eine gewisse Dynamik drin, die aus unserer Sicht auch dringend nötig ist. Wir haben ja bisher schon viel im Bereich der Förderung getan. Jetzt würde mit Blick auf die Elektroautos zum Fördern auch noch das Fordern hinzukommen. Wir glauben, dass es Unternehmen auch intern dabei helfen wird, Investitionen in die richtige Richtung zu lenken und sie vor ihren Aktionären besser zu vertreten, dass sie stärker in Richtung Elektromobilität gehen, weil sie dann klar darauf verweisen können, dass die Politik diese Vorgaben macht. Das ist also aus unserer Sicht ein sehr sinnvolles Instrument.

Dann hatten Sie nach der Fortsetzung des Dieselgipfels gefragt. Auch nach unserer Ansicht liegt das in der Natur der Sache. Dies war Anfang August ein Auftakt. Jetzt finden weitere Arbeiten statt. Die Ministerin hat auch immer klar gesagt, dass die bisher beschlossenen Maßnahmen nicht ausreichen werden. Es muss weitere Maßnahmen geben, auch im Bereich der technischen Nachrüstung, und die werden auch besprochen werden, auch wenn ich Ihnen dafür jetzt kein Datum nennen kann.

Vorsitzende Welty: Das Gesundheitsministerium war noch gefragt.

Berve-Schucht: Wir haben das Thema bislang bei dem zuständigen Verkehrsministerium belassen, und dabei würde ich es auch gerne in diesem Moment belassen.

Zusatzfrage : Darf ich vielleicht noch kurz eine Nachfrage an das BMVI stellen? Würden Sie denn so eine Quote für sinnvoll halten? Es gibt ja auch Leute, die sagen: Man soll jetzt nicht wieder für einen bestimmten Typ irgendwelche Quoten vorgeben. Vielleicht sind wir in drei Jahren ganz woanders, und das Elektroauto ist schon wieder Schnee von gestern, wie ich jetzt nicht sagen will, aber es gibt schon irgendwie viel tollere Dinge. - Ergibt das für Sie also jenseits der Frage, wie so eine Quote ausgestaltet wäre, im Grundsatz Sinn?

Friedrich: Grundsätzlich wurde diese Frage ja schon am Montag in der Regierungspressekonferenz gestellt. Das heißt, ich kann an dieser Stelle gerne noch einmal wiederholen, was wir dort gesagt haben: Es gibt ja im Moment zahlreiche Varianten alternativer Antriebe, beispielsweise Brennstoffzellenautos mit Wasserstoff. Es gibt eben batterieelektrische Antriebe. Es gibt aber auch Verbrennungsmotoren mit CO2-neutralen synthetischen Kraftstoffen. Es gibt also verschiedenste Varianten. Dementsprechend plädieren wir auch für Technologieoffenheit. Das heißt also, letztendlich liegt es schon im Thema beziehungsweise in der Sache, dass Elektroautos eben erst dann vom Kunden akzeptiert werden, wenn die Rahmenbedingungen auch stimmen. Aus unserer Sicht sind dafür dann eben Reichweite, Preis und Ladeinfrastruktur entscheidend.

Gerade in den Bereichen, die wie die Ladeinfrastruktur in der Zuständigkeit des BMVI liegen, tun wir auch bereits sehr viel. Wir fördern eben technologieoffen. Beispielsweise gibt es das 300-Millionen-Programm, mit dem 15 Ladesäulen bis 2020 aufgebaut werden. Es gibt beispielsweise das E-Tankstellen-Programm mit 400 E-Tankstellen beziehungsweise Schnellladesäulen an Bundesautobahnen. Es gibt aber auch eine Förderrichtlinien für die Elektromobilität vor Ort. Das heißt, es werden beispielsweise Kommunen unterstützt, um beispielsweise Busse, Taxen, Ähnliches, Behördenfahrzeuge zu beschaffen und eben die Ladeinfrastruktur aufzubauen.

Sie hatten ganz am Anfang noch eine Frage an mich gerichtet, und zwar bezüglich des Datums des Dieselforums und bezüglich dessen, ob das überhaupt einen Sinn ergibt. Ich würde da jetzt noch einmal auf die Aussage verweisen, die ich ja auch eben gemacht habe: Jetzt über einen weiteren Gipfel zu reden, ist aus unserer Sicht nicht nötig, weil es eben einfach Dinge gibt, die vereinbart worden sind. Das sind die Elemente in der Erklärung. Das bedeutet, es gilt jetzt, diese Elemente auch umzusetzen und - ich kann es nur noch einmal sagen - eben auch die Wirksamkeit noch einmal zu analysieren.

Fichtner: Ich kann das gerne bezüglich des Themas "Technologieoffenheit der Elektroautoquote" ergänzen. Das BMVI hat es ja schon angesprochen: Es gibt auch Wasserstoffantriebe, es gibt Brennstoffzellen. Das sind aber auch alles Antriebe, die elektromobil funktionieren. Da gibt es also auch schon Möglichkeiten, eine Elektroautoquote entsprechend technologieoffen auszugestalten.

Darüber hinaus: Wenn es eine solche Quote gibt, dann heißt das ja nicht, dass nicht auch andere Technologien erforscht werden können, und das heißt auch nicht, dass andere Technologien ausgeschlossen werden; denn es würde ja nicht um eine 100-Prozent-Quote gehen, sondern man würde klein anfangen.

Frage : Ich bin etwas irritiert, wenn der Regierungssprecher sagt, es liege in der Natur der Sache, dass es einen zweiten Gipfel geben müsse, das Verkehrsministerium sagt, eigentlich sei das nicht nötig, und dafür das Umwelt- und das Wirtschaftsministerium sagen, dass das nötig sei. Ist das im Moment ein laufender Prozess innerhalb der Bundesregierung, hinsichtlich dessen vom Willen her vor der Wahl auch keine Einheitlichkeit mehr hergestellt werden soll?

Dann - vielleicht habe ich etwas falsch im Kopf - interessiert mich Folgendes: Ist die Zahl von einer Million Elektroautos bis 2020 nicht schon einmal vom Tisch genommen worden, oder gilt dieses Ziel immer noch?

Zu dem Dieselgipfel im Herbst: Was stellt sich denn die Bundeswirtschaftsministerin vor, wenn sie den Herbst nennt? Ich weiß nicht, wann bei Ihnen der Herbst beginnt. Ich glaube, das fällt noch ein paar Tage vor die Bundestagswahl. Ist das also ein Termin für einen zweiten Dieselgipfel, der noch von der jetzigen Regierung angegangen wird, oder einer, der erst von der nächsten Regierung angegangen wird?

Alemany: Zu der Haltung der gesamten Bundesregierung müsste sich Herr Seibert äußern. Ich kann mich gerne zur Haltung des Wirtschaftsministeriums äußern: Wichtig ist uns, dass Deutschland auch in Zukunft Autoland Nummer 1 bleiben kann. Das ist es ja jetzt schon. Wir wollen gerne, dass das auch in Zukunft so bleiben wird.

Dazu sind verschiedene Maßnahmen notwendig. Das sind zum einen die kurzfristigen Maßnahmen, die wir schon besprochen haben, die auch Thema des Dieselgipfels waren und die auch wichtig sind, um das Vertrauen der Kunden wiederzuerlangen und auch Gesundheits- und Umweltschutz voranzubringen. Genauso wichtig ist es aber auch, in die Zukunft zu blicken und eine Zukunftsstrategie zu entwickeln. Denn Mobilität wird künftig neu gedacht. Darauf muss sich jeder einstellen. Ich hatte gerade schon erwähnt, dass die Autobranche vor einem großen Umbruch stehen wird. Dieser ganze Prozess beginnt und läuft auch schon. Ihn wollen wir gern begleiten.

Zum einen möchten wir die Überprüfung der auf dem Dieselforum beschlossenen Maßnahmen durchführen. Wie Sie vielleicht wissen, sind jetzt auch verschiedene Gerichtsurteile zu erwarten. So gesehen muss im Laufe des Jahres schon noch deutlich sein, dass es tatsächlich zu einer Reduktion kommt, dass die Maßnahmen, die von den Herstellern eingeleitet werden, beim Kunden auch tatsächlich fruchten und vielleicht schon im Herbst einer Bewertung und Überprüfung unterzogen werden können. Ein genaues Datum kann ich Ihnen dafür naturgemäß nicht nennen. Herbst ist Herbst.

Sie hatten noch eine Frage?

Zusatz : Ich hatte noch die Frage, ob das Ziel von einer Million noch gilt.

Alemany: Das gilt. Es ist ambitioniert. Wir sind noch weit davon entfernt.

StS Seibert: Das will ich auch bestätigen. Die Bundesregierung steht zu diesem Ziel. Sie wird alle Kraft dafür einsetzen, um die Akzeptanz der Elektromobilität noch weiter zu stärken. Wie wir vorhin schon gesagt haben, wird es auch noch weiterer kräftiger Anstrengungen der Industrie bedürfen.

Zu Ihrer ersten Frage: Ich will es einfach noch einmal sagen: Wir hatten einen ersten Dieselgipfel beziehungsweise ein Nationales Forum Diesel. Dort haben die Hersteller technische Nachrüstungen zugesagt. Das sind erste wichtige Schritte, um zur Schadstoffminderung in den Städten beizutragen. Weitere Maßnahmen der Hersteller sind aber nötig. Das wurde auch in der Erklärung dieses Forums am 2. August so festgehalten. Deswegen gibt es gar keinen Anlass, zur Tagesordnung überzugehen. Das ist und bleibt ein drängendes Thema und eine drängende Aufgabe, die vor uns steht.

Die Bundesregierung hat gesagt: Wir unterstützen die Kommunen bei der längerfristigen Gestaltung nachhaltiger emissionsfreier Mobilität durch die Auflage eines Fonds gemeinsam mit der Automobilindustrie mit gezielten Förderprogrammen. Die vier Expertengruppen sind eingesetzt worden, die die Aufgabe haben, nun die notwendige Konkretisierung anzugehen, und die ihre Arbeit umgehend beginnen werden. Natürlich wird im Auge zu behalten sein, erstens, wie die Automobilindustrie die versprochenen Maßnahmen umsetzt und, zweitens, welche Ergebnisse die Arbeitsgruppen zustande bringen. Das führt doch logisch dazu, dass man noch einmal zusammenkommen muss - in diesem Sinne habe ich es gemeint -, ohne Ihnen jetzt sagen zu können, wann genau das der Fall sein wird.

Zusatzfrage : Eine ganz konkrete Frage zur Berichterstattung von gestern, die sich auf das Bundesverkehrsministerium berief mit dem Inhalt, dass inzwischen auch beim Ford Mondeo illegale Abschalteinrichtungen festgestellt worden seien: Wenn das vom Bundesverkehrsministerium, so wie es da steht - ich meine, es war in der "Wirtschaftswoche" -, bestätigt worden ist, dann können Sie diese Bestätigung doch sicherlich noch einmal wiederholen.

Friedrich: Zum Ford Mondeo kann ich Ihnen lediglich sagen - - - Letztendlich ist es so: Die Untersuchungskommission - Sie wissen es - besteht weiterhin. Die Untersuchungskommission wird auch weiterhin Fahrzeuge verschiedener Hersteller prüfen. Wenn Regelverstöße entdeckt werden, dann werden sie vom BMVI auch veröffentlicht werden. Das heißt, es wird dann entsprechende Untersuchungsergebnisse und auch Maßnahmen geben, um darzulegen, was passiert oder auch nicht passiert ist.

Zusatzfrage : Das heißt, Sie können uns keine Modelle nennen, die im Moment vom KBA geprüft werden?

Friedrich: Ich persönlich kann das jetzt hier nicht sagen.

Zusatzfrage : Die konkrete Frage war ja nach dem Ford Mondeo. Zu diesem Modell wollen Sie sich nicht äußern?

Friedrich: Ich kann nur das wiederholen, was ich gerade gesagt habe.

Frage: Herr Seibert, das Dieselthema ist ja ein großes Thema. Es bewegt die Deutschen ungewöhnlich stark. Die Kanzlerin war während des Dieselgipfels in ihrem wohlverdienten Urlaub. Ist denn beabsichtigt oder geplant, dass sich die Bundeskanzlerin auch als Bundeskanzlerin noch einmal persönlich zu diesem Thema äußert? Als CDU-Vorsitzende wird sie ja eher nichts sagen können.

StS Seibert: Ich spreche ja hier für die Bundesregierung und, wenn Sie wollen, auch für die Bundeskanzlerin. So wird in der Regel das gewertet, was ich als Regierungssprecher an dieser Stelle sage. Die Bundeskanzlerin wird sich gewiss auch dazu äußern.

Frage : Der Bericht sagt ja auch, dass das Verkehrsministerium bestätigt, dass eine solche Untersuchung auf Drängen des Verkehrsministeriums eingeleitet wurde. Ist das, was die "Wirtschaftswoche" berichtet, falsch, dass das Verkehrsministerium das bestätigt hat, oder wissen Sie nicht mehr, was im Verkehrsministerium war?

Friedrich: Dazu kann ich nur sagen: Der Bericht ist mir jetzt nicht im Einzelnen bekannt. Das müsste ich mir persönlich noch anschauen.

Zusatzfrage : Könnten Sie das anschauen? Denn darin steht tatsächlich, dass das Verkehrsministerium das bestätigt.

Frage : Ich habe eine Frage an das Verteidigungsministerium zum "Tiger"-Crash in Mali. Airbus hat gestern eine Sicherheitswarnung für den "Tiger" ausgegeben und alle "Tiger"-Versionen für "condition unsafe" erklärt. Dabei ließ Airbus auch wissen - beziehungsweise das ist Teil der Sicherheitswarnung -, dass Airbus an den Untersuchungen nicht beteiligt ist. Warum ist das so?

Nannt: Es geht uns darum, alles zu tun, um die Ursachen für diesen schrecklichen Unglücksfall aufzuklären. Im Falle des Kampfhubschraubers "Tiger" hat die Industrie bereits ihre Unterstützung angeboten. Natürlich werden wir diese auch in Anspruch nehmen. Ich weiß, dass Airbus bereits in den vergangenen Tagen Erkenntnisse zu technischen Sachverhalten übermittelt hat. Die werden auch in die Untersuchung mit einbezogen. Wenn wir Fragen haben, treten wir natürlich an Airbus heran. Ich weiß, dass der General Flugsicherheit bereits im Kontakt und auch im Dialog mit Airbus steht, um alles zu tun, um das Unglück aufzuklären. Mein Sachstand ist, dass man im Dialog ist. Wir führen die Untersuchungen federführend; das ist unsere Zuständigkeit. Wir werden Airbus bei Bedarf, wie gesagt, über die Industrie mit einbeziehen.

Zusatzfrage : Nur damit ich das richtig verstehe: Warum ist nicht ein Vertreter der Herstellerfirma Teil der Untersuchungsgruppe, des Untersuchungsteams oder wie auch immer man das nennt?

Nannt: Das ist grundsätzlich vom Prozess her nicht vorgesehen. Wir sind derjenige, der dort in der Verantwortung steht. Aber natürlich holen wir uns die Erkenntnisse von Airbus oder auch von anderen Industrieunternehmen, wenn es irgendwelche Vorfälle gibt, um alles zu tun, um das aufzuklären.

Zusatzfrage : Ich möchte noch eine Frage an das Verkehrsministerium richten. Wie ist es denn bei zivilen Flugunfällen, sind da die Hersteller der Luftfahrzeuge in die Untersuchungen mit eingebunden?

Friedrich: Zu den einzelnen Untersuchungsdetails habe ich keine Informationen vorliegen. Ich würde Sie bitten, sich an das Luftfahrt-Bundesamt zu wenden.

Zusatz : Es geht mir um die grundsätzliche Frage, nicht um Details einer einzelnen Untersuchung.

Friedrich: An dieser Stelle muss ich jetzt passen.

Frage : Ich habe eine Frage an das Landwirtschaftsministerium zum Thema Fipronil. Der Vorwurf an Belgien ist ja, dass es das EU-Warnsystem zu spät eingeschaltet hat. Die Erklärung Belgiens ist: Wir wollten erst einmal unsere Ermittlungen wegen Betrugs nicht gefährden und haben deswegen nicht sofort öffentlich Alarm geschlagen. - Wie wäre das eigentlich, wenn in Deutschland ein solcher Fall auftauchen würde? Würde man dann auch erst einmal dem Betrugsverdacht nachgehen, um die Leute zu bekommen, die man festsetzen will? Wie sind da die Prozesse?

Reinhard: Grundsätzlich geht es darum - das hat Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt mehrfach betont -, diesen Sachverhalt jetzt zügig und lückenlos aufzuklären. Bei der Lebensmittelsicherheit dürfen natürlich keine Kompromisse eingegangen werden und dementsprechend auch keine Verzögerungen auftreten. Das heißt, zwischen den Mitgliedstaaten sollten unverzüglich Informationen ausgetauscht werden.

Frage : Wenn Sie von so etwas Kenntnis bekommen, würde in Deutschland niemand abwarten, bis man erst einmal den Betrug aufgedeckt hat, sondern aus Ihrem Ministerium würde es zuerst um die Verbrauchersicherheit, um die Ernährungssicherheit, wie auch immer man das nennen will, gehen?

Reinhard: Grundsätzlich gibt es für so etwas Schnellwarnsysteme, in die solche Meldungen eingestellt werden müssen, wenn Kenntnis darüber besteht, dass eine Gefährdung der Verbraucher zu befürchten ist. Diese Schnellwarnsysteme laufen dann auch an die einzelnen Bundesländer oder andere betroffene Mitgliedstaaten. So ist die Informationsweitergabe vorgesehen. Deswegen hat sich Landwirtschaftsminister Schmidt auch kritisch darüber geäußert, dass es da zu solchen Verzögerungen gekommen ist, und sich dafür ausgesprochen, dass es eine unverzügliche Informationsweitergabe geben muss.

Frage : Die Berliner Senatsverwaltung hat am Mittwoch gesagt, die Bundesländer hätten sich auf ein Überwachungsverfahren oder ein Überwachungsprogramm geeinigt. Da sind Sie sicher mit eingebunden. Wie beurteilen Sie das? Unterstützen Sie das? Gibt es da vielleicht schon erste Ergebnisse? Wie soll das laufen?

Reinhard: Ich nehme an, Sie nehmen Bezug auf ein Monitoringprogramm für Fipronil, das es unabhängig von diesem Sachverhalt gibt. Das ist Gegenstand aktueller Gespräche zwischen Bund und Ländern. Da werden gerade die Details, wie das Ganze abläuft, zwischen Bund und Ländern geklärt.

Zusatz : Ob es von dem aktuellen Sachverhalt unabhängig ist, weiß ich nicht.

Reinhard: Derzeit werden Proben entnommen und auf Fipronil getestet, Eier- und auch Fleischproben. Bei dem Monitoring, von dem Sie sprechen, geht es darum, generell auf Fipronil zu testen, sozusagen als Konsequenz auf diesem Vorfall. Das ist ein zeitlich befristetes Monitoring, das in ganz Deutschland der Fall sein soll. Wie gesagt: Die Gespräche dazu laufen. Deswegen kann ich an dieser Stelle keine Details nennen.

Frage : Plant der deutsche Landwirtschaftsminister nun auf EU-Ebene eine Initiative, um da einen besseren Zustand herzustellen?

Reinhard: Wie Sie vielleicht den aktuellen Meldungen entnommen haben, hat sich EU-Kommissar Andriukaitis heute dazu geäußert, dass es auf EU-Ebene mit den Agrarministern einen Krisengipfel dazu geben soll. Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt hat soeben begrüßt, dass auf EU-Ebene besprochen wird, was die Sachverhalte sind und wie man die Informationsweitergabe gegebenenfalls noch verbessern kann.

Zusatzfrage : Gibt es schon einen konkreten deutschen Vorschlag? Mit welchen Ideen will der Landwirtschaftsminister in dieses Treffen gehen?

Reinhard: Wie gesagt: Die Meldung ist ganz aktuell. Als Termin ist der September vorgesehen. Ich kann deswegen diesem Gipfel an dieser Stelle nicht vorgreifen und keine Details nennen, welche Vorschläge da konkret diskutiert werden. Man muss auch sehen, dass der Sachverhalt noch nicht abschließend aufgeklärt ist und dass es deswegen zum jetzigen Zeitpunkt zu früh ist, um abschließende Bewertungen vorzunehmen. Das ist mit Sicherheit Gegenstand der noch laufenden Ermittlungen.

Frage : Stichwort "Afghanistan": Herr Schäfer, aus den USA gibt es die unterschiedlichsten, teilweise auch wildesten Berichte über Strategien, Strategieüberlegungen, Planungen, das Amendment von John McCain, den Vorschlag des Blackwater-Gründers, das Ganze zu privatisieren usw. Sind eigentlich die Alliierten, die Nato, Deutschland in irgendeiner Form in die Debatte, in die Überlegungen, in die Beratungen mit eingebunden, oder machen das erst einmal die Amerikaner unter sich aus?

Schäfer: Ich kann Ihnen sagen, dass wir natürlich über den Standort Brüssel, über das Nato-Hauptquartier, aber auch darüber hinaus mit unseren amerikanischen Partnern und den Partnern für den Einsatz in Afghanistan im guten Kontakt sind.

Insbesondere der amerikanische Verteidigungsminister hat ja klare Vorstellungen entwickelt, für die jetzt, wenn man das richtig verstehen will, noch das letzte Go fehlen mag. Dass die Amerikaner bei der zukünftigen Gestaltung des militärischen Einsatzes der internationalen Staatengemeinschaft in Afghanistan ein wichtiges Wort, ja ein entscheidendes Wort mitzureden haben, liegt auf der Hand, weil sie eben das Gros der Truppen und des Einsatzes stellen.

Ich kann für die Bundesregierung sagen, dass wir in sehr guten Gesprächen mit der amerikanischen Regierung sind und jetzt hoffen - aber dafür ist auch ein bisschen Zeit -, dass es bald Entscheidungen gibt. Wir sind daran beteiligt, haben unsere Vorstellungen auch eingefüttert und gehen davon aus, dass das bald passiert und wir dann gemeinsam in das nächste Jahr des Einsatzes in Afghanistan gehen können.

Zusatzfrage : Wenn man sich zum Beispiel die gestrigen Vorschläge von McCain, aber auch andere Äußerungen anschaut, dann tauchen Begriffe wie "Alliierte" oder gar "Nato" oder "Resolute Support" überhaupt nicht auf. Was macht Sie so sicher, dass diese Bedürfnisse letztendlich mit in die Planung einfließen werden?

Schäfer: Na ja, das soll es ja auch in Deutschland geben, dass es bei außenpolitischen Fragen innenpolitische Erwägungen gibt. Außerdem: Die Entscheidung darüber, wie es mit der amerikanischen Beteiligung an dem internationalen Militäreinsatz in Afghanistan weitergeht, trifft ja nicht Senator McCain und auch nicht der amerikanische Senat, sondern die amerikanische Administration. Das sind naturgemäß die Gesprächspartner, mit denen die Bundesregierung über diesen Einsatz spricht.

Frage : Ich wollte das Auswärtige Amt zum Thema Nordkorea und den ständigen Zuspitzungen, jeden Tag aufs Neue, fragen: Ist Europa eigentlich dazu verurteilt, das alles letztendlich nur von außen zu kommentieren, oder gibt es irgendwelche Gesprächskanäle, irgendwelche Kontakte - sei es zur US-Regierung, sei es zu China -, in denen Europa in diesem Konflikt irgendeine Rolle spielt?

Schäfer: Ich bin Ihnen dankbar für diese Frage, weil ich Ihnen deshalb erläutern und sagen kann, dass es in den letzten Tagen im Auswärtigen Amt zahlreiche Besprechungen - unser Staatssekretär hatte zu mehreren eingeladen - gegeben hat. Die zuständige Abteilung, die neue Asien-Abteilung, ist schwer am Rotieren. Ich weiß, dass es zwischen der Bundesregierung, dem Auswärtigen Amt und unseren Partnern in Washington, in Tokio, in Seoul und auch in Peking Kontakte und Austausch gegeben hat. Unsere Auslandsvertretungen berichten auf Weisung über die Lage in den jeweiligen Ländern, über die Haltungen, die die Regierungen haben. Selbstverständlich wird es da auch auf Regierungsebene und auf politischer Ebene Kontakte mit unseren Partnern geben.

Richtig ist, dass unser Engagement, das deutsche Engagement, in Anstrengungen der Europäer und der Europäischen Union eingebettet sein wird und eingebettet sein muss. Die Europäische Union ist, wie Sie wissen, Teil der leider zurzeit und seit Jahren stillstehenden Sechs-Parteien-Gespräche, die für eine politische Lösung des Nordkorea-Konflikts sorgen sollen und seit Jahren installiert sind. In diesem Rahmen werden wir uns engagieren.

Die Krise um Nordkorea mag weit weg scheinen - 10 oder 12 Kilometer weiter östlich -, aber die Krise betrifft uns alle, weil sie potenziell gewaltige Auswirkungen nicht nur auf Korea und die Region, sondern die ganze Welt haben könnte. Deshalb ist es klar, dass wir uns nicht darauf beschränken, öffentliche Äußerungen zu machen, wie etwa vorgestern geschehen, dass wir hier gemeinsam dazu aufrufen, dass man versucht, miteinander ins Gespräch zu kommen und die rhetorische Eskalation nicht übermäßig betreibt. Aber das heißt natürlich auch, dass wir konkrete Politik machen und gemeinsam mit unseren Partnern darüber reden und darum ringen, wie wir die akute Krisensituation überwinden können.

Die Rolle, die Deutschland da spielen kann, hatte ich vor einigen Tagen schon erläutert. Ich sage es nur stichwortartig: Deutschland hat wie nur wenige andere Partner noch eine Botschaft in Pjöngjang und damit auch sozusagen förmliche Gesprächskanäle. Das ist schon einmal ein Faktor, den wir auch in die Dinge, die da passieren sollen, einzubringen bereit sind.

StS Seibert: Ich stimme allem zu, was Herr Schäfer für das Auswärtige Amt und für die Bundesregierung gesagt hat. Ich will nur noch einmal die grundsätzliche Überzeugung nachreichen, dass es eine Beilegung des Konflikts im nordpazifischen Raum aus unserer Sicht nur auf friedlichem Wege geben kann. Eine militärische Eskalation dieser Krise hätte unvorstellbare Risiken, und eins ist sicher: Eine Eskalation der Sprache wird die Lösung dieses Problems nicht bringen. Herr Schäfer hat es gerade gesagt: Was wir brauchen, sind weiterhin einmütige politische und diplomatische Bemühungen der Weltgemeinschaft, und der Ort dafür ist der UN-Sicherheitsrat.

Frage : In diesem Zusammenhang: Herr Seibert, befürchtet die Kanzlerin ähnlich wie der Außenminister, dass man quasi mit schlafwandlerischer Sicherheit auf dem Weg in einen Atomkrieg ist? Auch das ist ja eine kleine Eskalation der Wortwahl.

StS Seibert: Ja, aber Sie stellen mir jetzt natürlich eine so eskalierende Frage, dass ich jetzt gerne noch einmal einen Schritt zurückgehen würde. Ich würde gerne noch einmal sagen, was wir an dieser Stelle - so auch Frau Demmer und Herr Schäfer in der vergangenen Woche - immer wieder zum Ausdruck gebracht haben: Die nordkoreanische Regierung verstößt massiv gegen das Völkerrecht. Ohne die nukleare Aufrüstung Nordkoreas wäre es zu dieser gegenwärtigen Situation nicht gekommen. Die Verantwortung liegt in Pjöngjang, und es liegt auch in Pjöngjangs Verantwortung, diese Situation nun wieder zu ändern. Es gab gestern Signale der südkoreanischen Regierung, die Nordkorea erneut einen Dialog angeboten hat. Das begrüßen wir ausdrücklich. Noch einmal: Es kann nur auf friedlichem Wege zu einer Lösung dieses Konflikts kommen, und das die Antwort auf Ihre Frage. Eine militärische Eskalation dieser Krise hätte unvorstellbare Risiken.

Zusatzfrage : An das anschließend, was Herr Schäfer gesagt hat: Wird die Kanzlerin denn persönlich mit dem US-Präsidenten telefonieren und mit ihm über die Lage reden?

StS Seibert: Wenn es über Gespräche oder Telefonate zu berichten gibt, dann tun wird das - immer danach.

Frage : Damit es nicht in Vergessenheit gerät, an Herrn Seibert und auch an das Innenministerium eine Frage zum Stichwort G20: Wenn ich mich recht erinnere, war im Zusammenhang mit entzogenen Akkreditierungen davon die Rede, dass das Bundespresseamt oder das BKA die Betroffenen darüber aufklären würde, aus welchen Gründen die Akkreditierung entzogen wurde. In dieser Woche ist offensichtlich geworden, dass acht oder neun der betroffenen Journalisten klagen, weil sie nämlich die zugesagte Information bislang nicht erhalten haben.

Warum sind denn die Behörden von dieser Zusage abgegangen?

StS Seibert: Ich kann zunächst einmal bestätigen, dass acht Klagen beim Bundespresseamt eingegangen sind und dass uns das Verwaltungsgericht telefonisch schon die Übersendung einer neunten Klage angekündigt hat, die uns vermutlich im Laufe des heutigen Tages erreichen wird.

Wir haben immer gesagt - das ist in unserem Rechtsstaat auch eine Selbstverständlichkeit -: Der Rechtsweg steht den Betroffenen offen. - Ich finde es absolut nachvollziehbar und befürworte es, dass einige der Betroffenen diese juristische Klärung nun herbeiführen wollen.

Wir haben von vornherein sehr schnell nach diesem G20-Wochenende den Betroffenen und der Öffentlichkeit die Auskunft gegeben, dass Ansprechpartner für die individuell vorliegenden Gründe zum Entzug der Akkreditierung das Bundeskriminalamt, eine konkrete Stelle im Bundeskriminalamt, ist und nicht das Bundespresseamt. Das ist die Auskunft. Da läuft dieser Prozess, der sicherlich kein einfacher ist. Dabei sind rechtliche Dinge zu bedenken; das kann Ihnen der Sprecher des BMI sehr viel genauer sagen.

Ich will in dem Zusammenhang, aber nicht konkret zu den Klagen noch eines sagen. Ich habe noch im Juli zu einem Treffen mit Vertretern des BPA, des BMI, des Vorstands der Bundespressekonferenz, der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union und des Deutschen Journalisten-Verbands eingeladen. Ich bin den Teilnehmern - das will ich noch einmal sagen - für diesen vertraulichen Meinungsaustausch sehr dankbar. Dabei sind gerade auch von der journalistischen Seite Anregungen gegeben worden, die, denke ich, allen Seiten in der Zukunft in vergleichbaren Situationen helfen können. Wir werden diese Anregungen jedenfalls sehr genau prüfen.

Dimroth: Vielen Dank. Ich kann mich dem zunächst einmal umfassend anschließen und insoweit ergänzen, als sich tatsächlich auch eine Zahl betroffener Journalisten mit der Bitte um entsprechende Auskunft an das Bundeskriminalamt gewendet hat. Nach meinem Kenntnisstand haben alle Betroffenen eine Zwischennachricht erhalten, in der sozusagen der weitere Vorgang dargelegt wird. Inzwischen gibt es auch eine durchaus nennenswerte Zahl von Entscheidungen in der Sache, wonach den Betroffenen inzwischen sehr wohl auch Auskunft erteilt wurde.

Das hat unterschiedliche Qualität. Das sind teilweise Negativauskünfte im Sinne von: "Sie standen nicht auf dieser Liste. Gegen Sie liegt nichts vor". Denn auch diese Frage wurde an das BKA gerichtet: "Stand ich überhaupt auf dieser Liste?" Ein nennenswerter Teil der Petenten hatte diese Frage. Die entsprechenden Negativbeauskunftungen haben stattgefunden. Aber auch inhaltliche Bescheide sind ergangen.

Wir haben - da unterstützte ich das, was Herr Seibert gesagt hat ausdrücklich - hier öffentlich gesagt und unterstützten das auch nach wie vor: Die Betroffenen haben einen Anspruch auf Auskunft. Das ist in einem Rechtsstaat völlig selbstverständlich. Sie haben zusätzlich dazu natürlich die Möglichkeit, sich auf Grundlage einer solchen Auskunft oder dann, wenn Sie der Auffassung sind, dass sie zeitverzögert kommt, justiziell gegen diese Verfahren zu wehren. Das ist auch eine absolute Selbstverständlichkeit.

Es ist nur so - dafür muss ich hier, aber vor allem auch die Betroffenen um Verständnis bitten -, dass wir das selbstverständlich nicht im luftleeren Raum tun. Es gibt sowohl datenschutzrechtlich als auch aus der gesetzlichen Vorgabe im BKA bestimmte Dinge, die bei solchen Verfahren zu berücksichtigen sind. Das ist zum einen die hinreichende Authentifizierung oder Identifizierbarkeit des jeweiligen Petenten. Das hatten wir hier auch schon mehrfach ausgeführt. Nach wie vor liegen in einer nennenswerten Zahl von Fällen die entsprechenden vom jeweiligen Petenten dafür zu erbringenden Informationen nicht vor. Den Großteil der Fälle aber, in denen bisher eine Verbescheidung nicht stattgefunden hat, machen Fälle aus, in denen das BKA nicht - ich verwenden den Begriff; wenn er nicht hinreichend klar ist, bitte ich um entsprechende Nachfrage - Datenbesitzer ist, in denen es also um Informationen, Erkenntnisse zu den Betroffenen geht, die nicht originär einer BKA-Erkenntnis entsprechen, sondern beispielsweise einer landespolizeilichen Erkenntnis oder auch einer des Landesverfassungsschutzes. Dafür sieht das BKA-Gesetz ausdrücklich vor, dass eine solche Information, ein solches Datum nur im Einverständnis mit der eigentlich datenführenden Stelle herausgegeben werden darf. Das hat auch seinen guten Zweck, weil der datenschutzrechtliche Grundsatz gilt, dass die datenführende Stelle auch rechtlich Verantwortung dafür trägt, wie mit einem solchen personenbezogenen Datum umgegangen werden muss. Daraus folgt, dass diese personenbezogene Information eben nur im Einverständnis mit der eigentlich datenführenden Stelle herausgegeben werden kann.

Dass das zu Verzögerungen führt, ist misslich. Wir sind BKA-seitig dabei durchaus sozusagen "am Drängen" gegenüber den eigentlich die Daten führenden Stellen, die ich gerade, jedenfalls beispielsweise, genannt habe, und in der guten Hoffnung, dass es gelingt, jetzt sukzessive die noch ausstehenden Bescheide zu fertigen und den Betroffenen, die - ich sage es noch einmal - aus unserer Sicht völlig zweifelsfrei einen Anspruch auf die entsprechende Auskunft haben, diese Auskunft auch erteilen zu können.

Zusatzfrage : Können Sie quantifizieren, in wie vielen Fällen das BKA die Datenhoheit nicht hat?

Es gab mindestens einen Fall, in dem hier zwar die Rede von einem verdichteten Verdacht war, sich aber hinterher herausstellte, dass es sich um eine schlichte Namensverwechselung handelte. Gibt es weitere Fälle dieser Art, in denen also Behörden einfach geschlampt haben? Wenn ja, hat das BKA geschlampt oder eher die datenbesitzende Stelle?

Dimroth: Ich kann das quantifizieren. In zehn Fällen stehen die Zulieferungen der datenführenden Stelle noch aus. Das BKA ist, wie gesagt, hinterher, dass diese Zulieferungen jetzt zeitnah geschehen.

Es gab tatsächlich Fälle, in denen wirklich schlichtweg beispielsweise eine Namensverwechselung Grundlage dessen war, was dort geschehen ist. Das waren jedenfalls nach meiner Kenntnis insgesamt drei Fälle, in denen man recht schnell erkennen konnte, dass es hier zu Fehlern gekommen ist. In allen Fällen - jedenfalls soweit mir bekannt - hat das BKA - sie sind alle in den schon beschiedenen Fällen enthalten - sehr schnell unmittelbar Kontakt mit den Betroffenen aufgenommen und sich auch ausdrücklich für die Fehler, die hier passiert sind, entschuldigt.

Frage: Ich komme noch einmal zu den Zahlen, weil ich jetzt wieder verwirrt bin. Sie hatten am Wochenende gesagt, neun von 17 Fällen seien abschließend bearbeitet worden. Das hatten Sie auch getwittert. Jetzt sagen Sie, in zehn Fällen - ich verstehe: von den 17 - stünden noch Auskünfte von anderen Dienststellen aus. Wie passen die neun von 17, die abschließend bearbeitet sind, zu der Auskunft, dass noch zehn hängend seien, weil einzelne Auskünfte noch fehlten?

Dimroth: Das müsste ich tatsächlich - - - Die Zahl 17 erschließt sich mir jetzt nicht ganz.

Zusatz: Die haben Sie getwittert.

Dimroth: Ja, dann muss ich es nachliefern. Das mache ich gern. Ich kann es von hier aus nicht sagen. Ich muss einfach fragen, was die Zahl 17 umfasst.

Es sind 35 Fälle, in denen sich Personen mit einer entsprechenden Auskunftsbitte ans BKA gewendet haben. Deswegen weiß ich nicht, woher die Zahl 17 kommt. Wenn wir es getwittert haben, ist es an uns, klarzustellen, wie diese Zahl 17 zustande kommt - das will ich gar nicht zurückweisen -, ich kann es nur nicht. Deswegen muss ich es einfach nachreichen.

Von den 35 Fällen, die ich gerade genannt hatte, fehlt in zehn Fällen die Zulieferung der datenführenden Stelle. Damit ist es rechnerisch auch nicht mehr besonders verwunderlich.

Zusatzfrage: Das klärt schon einmal etwas auf. - Die Zahl 17 hätte ich gern noch einmal kontingentiert. Denn ich hatte ja danach gefragt, ob "abschließend bearbeitet" nicht auch beinhaltet, dass das abgeschickt und zugestellt wurde. Ihr Tweet war vom Wochenende. Erst am Dienstag kam die Auskunft, jetzt seien neun von 17 auch verschickt worden.

Das heißt: Bedeutet es, wenn wir die Information "abschließend bearbeitet" bekommen, dass die Personen sie tatsächlich haben?

Dimroth: Das müssten Sie die Personen selbst fragen. Ich kann doch nicht wissen, wann jemand einen Brief zugestellt bekommen hat und in Händen hält. Wie soll ich das denn erfragen? Das müssten Sie den Betroffenen selbst fragen. Wir können doch nur sagen, wann die Behörde den letzten Akt in einem solchen Verfahren abschließend bearbeitet hat, das heißt, den Brief auf den Weg gegeben hat.

Zusatz: Gut. Also war die Auskunft "abschließend bearbeitet" am Wochenende noch falsch, weil die Briefe erst am Dienstag das Haus verlassen haben.

Dimroth: Nein. "Abschließend bearbeitet" heißt: abschließend bearbeitet, so wie ich es gerade beschrieben habe.

Zusatzfrage: Dann jetzt noch einmal die inhaltliche Frage: Wenn die bisherigen Auskünfte überwiegend Fälle betreffen, in denen gesagt wurde: "Wir haben nichts gegen Sie" oder: "Es war eine Verwechslung" - - - Von denen, die ich kenne und die geklagt haben, hat noch kein einziger die Auskunft bekommen. Andere, die nicht geklagt haben, aber ebenfalls miteinander im Kontakt sind, haben auch noch keine Auskunft bekommen. Das heißt, all die Fälle, die bisher in der öffentlichen Diskussion sind, die bekannt sind, in denen geklagt wurde, haben noch keine Auskunft bekommen. Verstehe ich Sie da richtig?

Dimroth: Das weiß ich nicht. Ich weiß nicht, mit wem Sie im Kontakt sind und von wem Sie - - -

Zusatz: Nehmen wir die neun Kläger.

Dimroth: Ich bin nicht Beklagter. Das weiß ich nicht. Das kann ich Ihnen nicht sagen. Ich kann Ihnen nur sagen, wie der Stand der Bearbeitung beim BKA ist. Das habe ich hier vorgetragen. Das habe ich auch begründet. Es gibt zwei Hauptgründe für die sich verzögernde Bescheidung. Das eine sind Gründe, die in der Person der Petenten liegen. Das ist auch eine nennenswerte Anzahl. Aber der Hauptgrund - das habe ich hier ganz offen eingeräumt - liegt darin, dass sozusagen im innerbehördlichen Verkehr die Zusage der jeweils datenführenden Stelle noch aussteht. Das ist misslich.

Ich habe auch noch einmal ganz deutlich gemacht - da bin ich völlig bei Ihnen -: Die Betroffenen haben auch einen Anspruch auf zeitnahe Verbescheidung. Aber es ist eben schlichtweg so, dass der Gesetzgeber hier eine Schranke vorgesehen hat, die selbstverständlich von allen handelnden Stellen einzuhalten ist. Deswegen entsteht diese Verzögerung, die wir nicht gut finden und wegen der wir auch das BKA bitten, Druck zu machen, und bei der das BKA, soweit es uns das berichtet, auch entsprechenden Druck auf die datenführenden Stellen ausübt. Aber das ist eine Vorgabe des Gesetzgebers. Diese gilt selbstverständlich auch in einem solchen Verfahren, in dem die Betroffenen aus unserer Sicht vollumfassend Anspruch auf entsprechende Auskunft haben.

Frage : Ich bin kein Verwaltungsjurist, aber was ist denn, wenn die datenbesitzende Stelle, um es vereinfacht zu sagen, diese Zusage oder diese Genehmigung nicht erteilt, wenn also irgendeine Landesbehörde Nein sagt? Dann sagt das BKA: "Du sollst aber!" War es das dann, wenn die Nein sagen, oder wie geht es weiter?

Dimroth: Nein, es gibt ja auch Ausnahmevorschriften. Selbstverständlich gibt es gesetzgeberische Einschränkungen eines solchen Auskunftsanspruchs, beispielsweise bei bestimmten Sicherheitsbedenken. Da sehen die jeweiligen Gesetze - die Landespolizei- oder Landesverfassungsschutzgesetze - entsprechende Ausnahmen vor, die dann aber nicht bedeuten, dass die datenführende Stelle einfach Nein sagen kann, sondern dass sie sehr ausführlich begründen muss, warum sie meint, dass beispielsweise Sicherheitsbedenken bestehen.

Das ist seinerseits selbstverständlich wieder ein justiziabler Akt, der von den Betroffenen beispielsweise mit den Behauptungen angegriffen werden kann, dass das vorgeschoben sei, dass das nicht überzeugend sei, dass diese Sicherheitsgründe nicht bestünden, oder mit der Behauptung: "Ich erwarte jedenfalls ein Verfahren, das es mir ermöglicht, Einsicht zu nehmen, ohne dass das verschickt wird." Es gibt also eine Reihe von Möglichkeiten, die - noch einmal - aber dann auch von der datenführenden und dann auch für die Datenherausgabe verantwortlichen Stelle durchzuführen sind. Das ist das gesetzliche System.

Es gibt Ausnahmen in den jeweiligen spezifischen Landesgesetzen oder auch Bundesgesetzen, die es einer datenführenden Stelle ermöglichen, eine solche Herausgabe zu verweigern, beispielsweise aus übergeordneten Sicherheitsgründen. Dann muss man das aber begründen und kann dem Petenten nicht schlicht ein Nein entgegenhalten, sondern braucht eine ausführliche Begründung, warum das so ist, die ihrerseits einen Verwaltungsakt darstellt und damit ihrerseits auch angreifbar ist.

Frage: Nur um das Wort "vollumfassend" zu verstehen: Heißt "vollumfassend", allen Fragern wird irgendwann mitgeteilt, was am 7. Juli 2017 Grundlage der Entscheidung war, dass ihnen die Akkreditierung entzogen wird, oder ihnen wird gesagt, dass bestimmte Punkte aus klar verständlichen Gründen von einzelnen Behörden - auch von welchen Behörden - nicht geliefert wurden? Ist das die Definition von "vollumfänglich"?

Dimroth: Ja, das ist weitestgehend die Definition von "vollumfänglich". Ich kann es vielleicht mit eigenen Worten noch einmal zusammenfassen, aber ich denke, es gibt gar keine Differenz: Jeder, der sich als Petent mit der hinreichenden Identifizierbarkeit - das hatte ich ja erwähnt - an das BKA gewendet hat - - - Das BKA muss prüfen, dass es wirklich der Betreffende ist, der dem BKA schreibt, und nicht Herr Müller oder Herr Meier. Diese Einschränkung muss ich machen. Denn wenn das aussteht, dann kann das BKA keine personenbezogenen Daten herumschicken. Aber wenn diese - so sage ich einmal - hinreichende Plausibilisierung der Identität erfolgt, dann hat jeder der Petenten einen Anspruch, und dieser Anspruch wird befriedigt, entweder indem eine inhaltliche Auskunft erfolgt - es wird jetzt sukzessive auch weitere Bescheide geben; sie sind in Bearbeitung; das wird also weiter voranschreiten -, oder, wenn eine datenführende Stelle, beispielsweise ein LKA oder ein Landesamt für Verfassungsschutz, aus den von mir genannten Gründen sagt: "Wir können dieses Datum nicht herausgeben", der betroffene Petent wird eine entsprechende Antwort bekommen, auf Grundlage derer er sich dann auch dagegen zur Wehr setzen kann.

Friedrich (zum Nationalen Forum Diesel): Bevor wir schließen, würde ich gern noch auf den "WiWo"-Bericht eingehen. Ich würde zu der Aussage von vorhin gern noch ergänzen - es ist ganz einfach -: Wir kommentieren den "WiWo"-Bericht nicht.

Um es noch einmal zu Protokoll zu geben, würde ich gern ergänzen, was ich vorhin schon gesagt habe, und zwar dass die Untersuchungskommission weiterhin besteht. Sie wird weiterhin verschiedene Fahrzeuge verschiedener Hersteller prüfen. Werden Regelverstöße entdeckt, werden die Untersuchungsergebnisse veröffentlicht beziehungsweise Maßnahmen ergriffen.

Frage : Da muss ich jetzt ganz grundsätzlich nachhaken. Sie sagen, Sie kommentieren den "WiWo"-Bericht nicht. In dem "WiWo"-Bericht steht: Das Bundesverkehrsministerium hat bestätigt. - Wenn Sie jetzt sagen, Sie kommentieren ihn nicht, bleibt die Frage offen, ob es zutrifft, dass das Ministerium das der "WiWo" bestätigt hat, oder ob sich die "Wirtschaftswoche" das ausgedacht hat Dazu müssten Sie schon etwas sagen.

Friedrich: Ich bleibe bei der Aussage von eben. Wir kommentieren das nicht.

Zusatz : Das heißt, Sie lassen offen, ob die Behauptung der "WiWo" zutrifft, dass das Verkehrsministerium das bestätigt hat.

Friedrich: Ich kann nur noch einmal wiederholen: Ich bleibe bei der Aussage.

Freitag, 11. August 2017

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 11. August 2017
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2017/08/2017-08-11-regpk.html
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. August 2017

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