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PRESSEKONFERENZ/1523: Regierungspressekonferenz vom 25. August 2017 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Freitag, 25. August 2017
Regierungspressekonferenz vom 25. August 2017

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Treffen mit dem französischen Staatspräsidenten, dem italienischen Ministerpräsidenten, dem spanischen Ministerpräsidenten, der Hohen Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, den Präsidenten der Republik Tschad und der Republik Niger sowie dem Vorsitzenden des Präsidialrats Libyens in Paris, Sommerpressekonferenz der Bundeskanzlerin, Kabinettssitzung, Treffen mit dem Präsidenten der Europäischen Kommission), Ankündigung der EU, Ausnahmegenehmigungen für Grenzkontrollen im Schengen-Raum nicht zu verlängern; Äußerungen des Bundesaußenministers im Zusammenhang mit Reisen deutscher Staatsbürger in die Türkei, Beteiligung eines Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesfinanzministerium an einer Firma für Steuererklärungssoftware, Treffen der Bundesumweltministerin mit Betriebsräten, Insolvenz der Fluggesellschaft Air Berlin, Äußerungen des US-amerikanischen Verteidigungsministers zur Ukraine, Verbot des Vereins mit der linksextremistischen Internetplattform "linksunten.indymedia", in den USA per Haftbefehl gesuchte Deutsche, mögliche Fahrverbote für ältere Diesel-Fahrzeuge, Ausschluss von Journalisten vom G20-Gipfel, Kosten des G20-Gipfels, in der Türkei inhaftierte deutsche Staatsbürger/Fall Akhanli, Zwischenbericht der Bundesregierung zur Sicherheitslage in Afghanistan

Sprecher: StS Seibert, Plate (BMI), Adebahr (AA), von Tiesenhausen-Cave (BMF), Fichtner (BMUB), Wagner (BMWi), Baer-Henney (BMJV)


Vorsitzender Detjen eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Guten Tag, meine Damen und Herren! Am Montag gibt es einen Termin, über den hier schon gesprochen wurde. Der französische Staatspräsident Emmanuel Macron hat die Bundeskanzlerin nach Paris in den Élysée-Palast eingeladen. Dort gibt es dann ein gemeinsames Treffen mit Italiens Ministerpräsidenten Gentiloni, dem spanischen Ministerpräsidenten Rajoy, der Hohen Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Frau Mogherini, und drei Politikern aus Afrika, dem Präsidenten des Tschad, Herrn Déby, dem Präsidenten von Niger, Herrn Issoufou, und dem Vorsitzenden des libyschen Präsidialrates, Herrn Sarradsch. Schwerpunkt dieses Treffens wird die Migrationszusammenarbeit mit afrikanischen Ländern sein.

Vor diesem Treffen in dem Kreis, den ich Ihnen gerade genannt habe, gibt es ein bilaterales Gespräch der Bundeskanzlerin mit Präsident Macron.

Gegen etwa 18.20 Uhr ist eine gemeinsame Pressebegegnung aller Teilnehmer vorgesehen und anschließend ein Arbeitsabendessen im Kreise des französischen Präsidenten, der Bundeskanzlerin sowie des italienischen und spanischen Ministerpräsidenten.

Am Dienstag wird sich hier an diesem Platz um 10.30 Uhr die Bundeskanzlerin in ihrer traditionellen Sommerpressekonferenz Ihren Fragen stellen. Möglicherweise sind die Reihen dann doch noch ein bisschen gefüllter.

Am Mittwoch tagt zur üblichen Zeit um 9.30 Uhr das Bundeskabinett.

Ebenfalls am Mittwoch empfängt die Kanzlerin den Präsidenten der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, zu einem Mittagessen im Kanzleramt. Es geht um aktuelle europapolitische Fragen.

Das wäre es.

Frage (zum Treffen in Paris): Frage an Herrn Seibert. Ich hatte es bisher so verstanden, dass das Treffen in Versailles stattfindet. Daher noch einmal die Verständnisfrage: Es ist also tatsächlich im Élysée-Palast?

Die zweite Frage: Könnten Sie noch einmal inhaltlich ein bisschen konkreter auf diesen Termin eingehen? Ist es tatsächlich ein Flüchtlingsgipfel, oder würden Sie sagen, dass das Treffen eher breiter gefasst ist und es um die Zukunft der Europäischen Union insgesamt geht?

StS Seibert: Erstens. Es stimmt, das Treffen war ursprünglich in Versailles geplant. Es findet aber jetzt im Élysée-Palast statt.

Zweitens. Wenn Sie so wollen - es ist, wie ich es gesagt habe -, steht die Migrationszusammenarbeit mit den afrikanischen Staaten im Vordergrund. Dazu findet auch diese Begegnung mit den drei afrikanischen Vertretern statt, zu der auch Frau Mogherini dorthin kommt. Dennoch ist es möglich, dass, wenn dann am Abend die Europäer unter sich sind, neben der Migration auch noch anstehende europäische Themen besprochen werden. Es geht aber schon schwerpunktmäßig um die Migrationszusammenarbeit mit den afrikanischen Ländern. Es geht darum, Fluchtursachen zu bekämpfen, illegale Migration einzudämmen, die kriminellen Schleuser ihrer Geschäftsgrundlage zu berauben und generell die illegale Migration gewissermaßen zurückzudrängen, um möglicherweise später dann auch zu legalen Wegen zu kommen.

Sie wissen, dass man sowohl bilateral zwischen Deutschland und diesen Staaten als auch zwischen der EU und den Staaten Afrikas schon davon sprechen kann, dass ein neues Kapitel einer neuen Partnerschaft mit sehr vielfältigen Kontakten begonnen hat, wie wir sie in dieser Dichte und Intensität vorher nicht hatten.

Frage: Herr Seibert, es kommen, wie Sie sagten, am Montag auch Vertreter afrikanischer Staaten nach Paris. Kann man davon ausgehen, dass auch über die Einrichtung von Hotspots oder Flüchtlingslagern in diesen afrikanischen Staaten gesprochen wird? Sind möglicherweise schon bereits Abkommen oder Vereinbarungen auf dem Weg?

StS Seibert: Erstens. Ich kann den Gesprächen verständlicherweise nicht vorgreifen.

Zweitens. Italien und die Europäische Union unterstützen beispielsweise die libysche Küstenwache, damit diese besser befähigt ist, Menschen zu retten. Wir kümmern uns - das ist ja in den letzten Tagen hier auch immer wieder besprochen worden - um die menschenwürdige Versorgung von Flüchtlingen, von Migranten in Libyen. Wir unterstützen auch libysche Kommunen entlang der Transitroute.

Die Bundeskanzlerin hatte, wie Sie wissen, vor anderthalb Wochen, am 11. August, hier ein Treffen mit dem Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen und dem Chef der Internationalen Organisation für Migration. Dabei ging es ja genau darum, was diese Organisationen tun können, um in Libyen ihre Aktivitäten auszuweiten, um die Betreuung von Flüchtlingen und Migranten dort zu verbessern, um einen besseren Hebel zu bekommen, um humanitäre Verhältnisse dort einziehen zu lassen, wo zum Teil jetzt noch himmelschreiendes Elend, himmelschreiende Verhältnisse und auch unmenschliche Verhältnisse herrschen. Deswegen hat die Bundeskanzlerin diesen beiden Organisationen zusätzliches Geld für die Ausweitung ihrer Aktivitäten in Libyen zur Verfügung gestellt. Das ist der Rahmen, in dem die Gespräche stattfinden.

Ich könnte auch noch die EU-Migrationspartnerschaft erwähnen, in deren Rahmen wir zum Beispiel mit Niger als einem wichtigen Transitland sehr eng zusammenarbeiten. Die Maßnahmen zeigen erste Wirkung; das kann man auch sagen. Ich denke, das wird eine Gelegenheit sein, auch zu bewerten, wie die Maßnahmen, die wir zusammen mit den afrikanischen Staaten ergriffen haben, wirken, wie man sie weiterentwickeln muss. Es wird also sicherlich nicht nur um Libyen gehen, sondern auch um die Länder, die dort vertreten sind: Tschad, Niger.

Zusatzfrage: Auch der französische Präsident Macron spricht sich für die Einrichtung von Hotspots aus. Wie ist denn die Position der Kanzlerin dazu, Hotspots, Flüchtlingslager - welchen Terminus man auch immer finden mag - in Afrika einzurichten?

StS Seibert: Das ist jetzt eine sehr pauschale Frage. Wir haben es ja zunächst einmal in Libyen mit der Situation zu tun, dass sich in Libyen sehr viele Flüchtlinge und sehr viele Migranten aufhalten. Im Übrigen gar nicht alle mit der Absicht, nach Europa zu kommen, sondern - das hat uns der Chef der Internationalen Organisation für Migration sehr klar erklärt - sehr viele kommen aus anderen afrikanischen Ländern in der Hoffnung dorthin, Arbeit oder ein besseres Leben zu finden.

Wir müssen feststellen, dass die Verhältnisse dort vor allem in, wie ich es einmal nennen möchte, Lagern, die von den Schlepperorganisationen selber betrieben werden, katastrophal schlecht sind. Das heißt, unser Ansatz muss doch sein, diesen Menschen zu helfen, indem wir Zugang für die internationalen humanitären Organisationen zu allen Einrichtungen schaffen, in denen sich Flüchtlinge und Migranten aufhalten, indem wir die Arbeit dieser Organisationen für die Flüchtlinge und Migranten unterstützen. Genau das tun wir. Welche Formen das dann im Genauen annimmt, ist zum Beispiel ein Thema, das in Paris besprochen wird.

Frage: Meine Frage bezieht sich auch auf die Hotspots. Auf die Frage, ob sich auch die Bundeskanzlerin für Asylzentren oder eben die Registrierung von Flüchtlingen in Libyen ausspricht, haben Sie jetzt, wenn ich Sie richtig verstanden habe, geantwortet, dass man Montag abwarten muss, dann wird sich dort vielleicht eine Position bilden. Oder wie kann man die Antwort verstehen?

StS Seibert: Die Antwort kann man so verstehen, dass es uns am Herzen liegt, dort, wo jetzt sehr schlimme Verhältnisse herrschen, dazu beizutragen, dass humanitäre, menschenwürdige Verhältnisse herrschen. Das ist der Sinn unserer Politik und unserer Zusammenarbeit mit Organisationen wie der IOM oder dem UN-Flüchtlingskommissar. Deswegen unterstützen wir sie. Nun werden wir mit den Europäern darüber sprechen, was mehr getan werden kann, was funktioniert und wo es noch nicht funktioniert. Ich möchte hier jetzt einfach den Gesprächen nicht weiter vorgreifen.

Frage : Mir geht es um das Thema Grenzkontrollen in Europa, das mit der Flüchtlingsfrage verbunden ist. Mich würde interessieren, wie die Bundesregierung diese Ankündigung der EU-Kommission bewertet, die Ausnahmegenehmigung für solche Grenzkontrollen auslaufen zu lassen, nicht zu verlängern.

Mich würde auch interessieren, ob die Bundesregierung gegebenenfalls irgendwelche Hebel sieht, wenn ihr das nicht genehm ist, wie der Koalitionspartner CSU gegen diese Ankündigung vorzugehen, sie vielleicht noch zu korrigieren.

StS Seibert: Richtet sich die Frage an mich?

Zusatz : Ja.

StS Seibert: Okay, gut. Das BMI wird sicherlich gleich ergänzen. Ich mache es kurz.

Grundsätzlich ist es natürlich unser Ziel, perspektivisch zu einem normal funktionierenden Schengen-Raum zurückzukehren. Das Ziel verfolgt ja auch die EU-Kommission in ihrem Fahrplan zur Rückkehr zu Schengen. Angesichts der aktuellen Situation können wir jedoch auf absehbare Zeit nicht auf Grenzkontrollen verzichten.

Plate: Ich habe gar nicht so viel zu ergänzen. Das ist selbstverständlich auf der gleichen Linie. Diese Position hat die Bundesregierung in den letzten Monaten immer wieder geäußert, und sie ist unverändert. Die Grenzkontrollen sind sowohl aus migrationspolitischer als auch aus sicherheitspolitischer Sicht auf Sicht weiter erforderlich, solange wir kein wirklich wieder hergestelltes funktionsfähiges Dublin-System haben und solange der Schutz der Außengrenzen weiterhin Defizite aufweist. Das ist die unveränderte Position.

Zusatzfrage : Nur zur Klarheit: Hat die Bundesregierung denn irgendwelche Ansatzpunkte, irgendwelche Möglichkeiten, nach einer solchen Ankündigung der EU noch eine Revision einer solchen Entscheidung herbeizuführen oder muss sie das einfach so hinnehmen, wenn die EU das so ankündigt?

Plate: Ich kann kurz beginnen. Ich weiß nicht, ob Herr Seibert gegebenenfalls etwas zu ergänzen hat. Natürlich laufen zu diesem Thema Gespräche zwischen dem Bundesinnenministerium und der Kommission. Die Gespräche sind aus unserer Sicht nicht abgeschlossen. Insofern will ich dem, was wir der Kommission dazu zu sagen haben, jetzt nicht öffentlich vorgreifen.

Noch ist es ja nicht November, und die Grenzkontrollen laufen noch. Warten Sie einfach erst einmal ab. Die Position der Bundesregierung ist bekannt. Sie können ganz sicher davon ausgehen, dass diese Positionen in den Gesprächen mit der Kommission aus unserer Sicht auch eine erhebliche Rolle spielen müssen.

StS Seibert: Ich will hinzufügen, dass die Erfahrung zeigt, dass die Mitgliedsstaaten mit dem Instrument der Binnengrenzkontrollen durchaus sorgfältig und verhältnismäßig umgehen. Die Kontrollen beschränken sich auf das Maß, das für die Sicherheit unbedingt erforderlich ist, auch im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehr.

Frage: Ich habe eine Frage an Frau Adebahr vom Außenministerium. Der Minister hat gestern der "Bild"-Zeitung ein Interview gegeben. Die Schlagzeilen lauten heute: Gabriel warnt vor Reisen in die Türkei. - Wollte er seine Worte explizit so verstanden wissen?

Adebahr: Vielen Dank für die Nachfrage. Wir bekommen dazu auch einige Nachfragen, gerade in unserem Krisenreaktionszentrum.

Es kommt auf den Kontext an. Es ist nicht so, dass das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat. Es ist auch nicht so, dass wir planen, eine Reisewarnung auszusprechen. Wir haben unsere Reise- und Sicherheitshinweise mit Blick auf die Türkei aktualisiert. Wir beobachten die Sicherheitslage fortlaufend. Aber es ist nicht geplant, eine Reisewarnung auszusprechen.

Wie Sie als Medienvertreter wissen, macht das Auswärtige Amt die Überschriften nicht selbst. Der Minister hat das Wort "warnen" nicht verwendet, sondern hat gesagt, eine Entscheidung über eine solche Reise könne der Staat den Bürgern nicht abnehmen.

Zusatzfrage: Heißt das, dass Sie im Krisenreaktionszentrum gerade mit Anrufen besorgter Bürger überschwemmt werden, die fragen, ob das heißen solle, dass sie keinen Fuß mehr in das Land setzen sollten?

Adebahr: Ich würde nicht sagen, dass wir "überschwemmt" werden. Aber wir haben gerade ein erhöhtes Nachfrageaufkommen.

Frage : Frau Adebahr, mit Verlaub, ihr Minister ist ja nun kein heuriger Hase. Musste er diese Reaktion auf seine Worte nicht vorausahnen und vorhersehen, oder hat er sie vielleicht sogar beabsichtigt?

Adebahr: Der Bundesaußenminister hat sich so geäußert, wie er sich geäußert hat. Ich kann das von hier aus nicht interpretieren. Mir ist es wichtig, noch einmal darauf hinzuweisen, was der Bundesaußenminister tatsächlich gesagt hat. Er hat gesagt, dass die Entscheidung, ob die Bürger eine Reise antreten oder nicht, nicht in der Entscheidungszuständigkeit der Regierung liegt, sondern den Bürgern überlassen ist. Er hat darauf hingewiesen, dass wir Reise- und Sicherheitshinweise haben, dass wir sie so formuliert haben, dass sie nach unserer Auffassung richtig und angepasst sind, und dass wir die Reisenden bitten, sich diese Sicherheitshinweise genau anzuschauen. Unser Wunsch wäre, sich das anzuschauen und den Empfehlungen Folge zu leisten, die wir dort für eine Reise in die Türkei geben.

Zusatzfrage : Herr Seibert, ist das auch die Position der Bundeskanzlerin?

StS Seibert: Ich denke, Frau Adebahr hat es sehr klar gesagt. Die Entscheidungen über eine Reise in die Türkei, können und sollen die Bürger selbst fällen. Es gibt Reisehinweise des Auswärtigen Amtes, und es ist sicherlich sinnvoll, sie gründlich zu lesen.

Frage: Frau Adebahr, die Entscheidung, eine Reise anzutreten, liegt immer bei den Bürgern, auch wenn eine Reisewarnung ausgesprochen würde. Wenn das jetzt vorgeschoben wird, dann, mit Verlaub, versteckt sich der Minister. Er sagte ja nicht nur: "Die Entscheidung liegt bei den Bürgern", sondern er sagte sinngemäß auch, man könne das zumindest überhaupt nicht empfehlen, wenn ich mich richtig erinnere.

Rät der Minister als Minister, als Sigmar Gabriel von Reisen in die Türkei derzeit ab?

Adebahr: Der Minister hat dargestellt, in welche Situation ein deutscher Bürger derzeit kommen kann, wenn er in die Türkei reist. Er hat dargestellt, wie angespannt die innenpolitische Lage in der Türkei derzeit ist. Aufgrund dieser Darstellung hat er gesagt, es komme darauf an, dass unsere Reise- und Sicherheitshinweise, die wir sehr bewusst formuliert haben, als Guidance, als Guideline genommen werden sollten, um die eigene Reiseentscheidung danach anzupassen und, wenn möglich, den Empfehlungen, die darin enthalten sind, Folge zu leisten.

Zusatzfrage: Empfiehlt der Minister, angesichts der Guidelines von Reisen in die Türkei abzusehen?

Adebahr: Der Minister empfiehlt, dem, was in den Reise- und Sicherheitshinweisen steht, Folge zu leisten.

Frage : Ich wüsste gern ausdrücklich vom Regierungssprecher, ob er etwas daran auszusetzen hat, wenn sich ein Finanzstaatssekretär an einem im Finanzbereich tätigen Unternehmen beteiligt, und zwar nicht nur aufgrund von rechtlichen Argumenten, sondern ich wüsste auch gern, ob er an einem solchen Engagement auf Grundlage einer politischen Einschätzung irgendetwas zu kritisieren hat.

StS Seibert: Sie fragen ausdrücklich mich. Darauf kommen wir zurück. Ich würde trotzdem zunächst ausdrücklich das zuständige Bundesfinanzministerium bitten, etwas zu sagen.

von Tiesenhausen-Cave: Hierzu gibt es das maßgebliche Gesetz über die Rechtsverhältnisse der parlamentarischen Staatssekretäre. Uns liegen keine Hinweise auf einen Verstoß vor.

StS Seibert: Ich habe über das hinaus, was das Bundesfinanzministerium gesagt hat, keine weitere Bewertung.

Frage: Frau Tiesenhausen, Sie ziehen sich - das ist meine Interpretation - ein bisschen auf die juristische Bewertung zurück. Es gibt aber auch eine politische Bewertung, die nicht unerheblich ist.

Ich habe gerade noch einmal nachgeschaut. Der Bundestag sagt, Parlamentarische Staatssekretäre sollen die Minister entlasten. Entlastet Herr Spahn Herrn Schäuble, oder belastet er ihn damit?

von Tiesenhausen-Cave: Ich habe dem inhaltlich nichts Neues hinzuzufügen. Der Vorgang ist rechtlich in Ordnung und damit für den Bundesfinanzminister unproblematisch.

Frage : Nur damit ich es richtig verstehe, Frau von Tiesenhausen: Sie sagen, der Vorgang ist rechtlich in Ordnung und damit auch für den Finanzminister in Ordnung. Jetzt würde ich aber doch gern wissen: Waren diese Verhältnisse dem Finanzminister denn auch vorher bekannt, und, wenn ja, seit wann waren sie ihm bekannt?

von Tiesenhausen-Cave: Der Bundesfinanzminister weiß über diesen Vorgang Bescheid.

Zusatzfrage : Seit wann?

von Tiesenhausen-Cave: Es ist jetzt nicht meine Aufgabe, Ihnen über interne Kommunikation Auskunft zu geben. Maßgeblich ist jetzt: Der Minister ist informiert. Seine Bewertung habe ich Ihnen gerade dargestellt.

Frage : Ist auch die Bundeskanzlerin über diesen Vorgang informiert? Gibt es abseits der rechtlichen Grundlage irgendwelche Kodizes, irgendwelche Verhaltensnormen, die nicht in Gesetze gegossen sind, mit denen ein solches Engagement kollidieren könnte?

StS Seibert: Auch die Bundeskanzlerin ist jetzt darüber informiert. Die Medienberichterstattung ist ja nicht zu übersehen. Darüber hinaus habe ich keine weitere Bewertung vorzunehmen. Frau von Tiesenhausen hat für das Bundesfinanzministerium das maßgebliche Gesetz, das eingehalten wird, schon genannt.

Zusatzfrage : Ist die Kanzlerin durch die Medienberichte informiert, oder ist die Kanzlerin durch den Staatssekretär informiert?

StS Seibert: Auch ich kann Ihnen über die interne Kommunikation keine Auskunft geben. Das weiß ich nicht.

Frage: Frau von Tiesenhausen, "rechtlich in Ordnung" - das wirft natürlich die Frage auf, ob es Sichtweisen oder Blickwinkel gibt, aus denen heraus dabei etwas nicht in Ordnung ist.

von Tiesenhausen-Cave: Ich kann es jetzt zum dritten Mal sagen, dass hier dieses Gesetz maßgeblich ist und dass keine Hinweise auf einen Verstoß vorliegen. Für andere, publizistische Einordnungen bin ich nicht zuständig.

Zusatzfrage: Gibt es auch keine politischen Bewertungen innerhalb des Ministeriums?

von Tiesenhausen-Cave: Ich habe Ihnen das maßgebliche Kriterium genannt. Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

Frage: Ich habe eine Frage an Herrn Fichtner zu Ministerin Hendricks. Es gibt ja heute ein Treffen in Frankfurt, bei dem auch die Ministerin und IG-Metall-Betriebsräte der Autoindustrie dabei sein werden. Was erwartet sich Ministerin Hendricks von diesem Treffen?

Fichtner: Da müsste ich Sie jetzt an die SPD verweisen. Dazu kann ich für das Bundesumweltministerium keine Auskunft geben.

Zusatz: Aber Ministerin Hendricks ist ja dort, und das Thema Diesel ist ihr ja auch kein unbekanntes. Damit will ich sagen: Sie hat sich ja gerade auch in den letzten Tagen öfter dazu geäußert. Deswegen, finde ich, ist die Frage nach der Einschätzung oder Erwartung der Umweltministerin zu diesem Treffen jetzt durchaus legitim.

Fichtner: Klar, fragen können Sie. Trotzdem handelt es sich dabei um einen von der SPD organisierten Termin, und dazu habe ich jetzt als Ministeriumssprecher nichts zu sagen.

Frage : Ich würde gerne das Bundeswirtschaftsministerium fragen: Fühlt sich das Bundeswirtschaftsministerium denn durch den Verlauf der Gläubigerversammlung von Air Berlin in der Hoffnung ermutigt, dass das Unternehmen oder große Teile davon letztlich doch noch eine stabile Zukunft erleben werden, dass vor allem zum Zweiten das zugesagte Geld, der Überbrückungskredit, ausreicht und dass nicht eine Situation eintritt, in der man über einen Nachschuss nachdenken muss?

Wagner: Vielen Dank für die Frage. Wie Sie wissen, sitzt die Bundesregierung beziehungsweise die Politik nicht mit am Tisch, wenn es um die Verhandlungen zwischen den Airlines geht, an denen ja auch der Sachwalter und der Generalbevollmächtigte beteiligt sind. Daran ist die Bundesregierung nicht beteiligt. Insofern können wir das auch nicht kommentieren. Diese Gespräche müssen wir jetzt abwarten.

Es ist klar, dass wir uns natürlich erhoffen, dass man eine zügige Lösung findet, die im Sinne der Mitarbeiter und auch des Wettbewerbs ist. Aber für Details müssten Sie sich bitte, wie gesagt, an die an diesen Verhandlungen Beteiligten wenden.

Zu der Frage, bei der es, glaube ich, um den Kredit und darum ging, was wir erwarten, wie lange der dauert: Wir hatten, glaube ich, auch an dieser Stelle schon einmal ausgeführt, dass der Übergangskredit, der ja durch die Bundesbürgschaft gesichert wird, dazu da ist, diese Verhandlungen und diese Übergangszeit zu begleiten und einen geordneten Übergang zu ermöglichen. Wir spekulieren jetzt nicht über irgendwelche Zeitpunkte, sondern das liegt jetzt erst einmal in den Händen der Verhandlungsparteien, die dort jetzt zügig eine Lösung finden sollen. Für diese Zeit wird der Übergangskredit gewährt.

Zusatzfrage : Ihr Staatssekretär hatte dem Chef von Ryanair - ich glaube, das war im Rundfunk - angeboten, wenn er Fragen hätte, könnte er durchaus das Gespräch mit ihm suchen. Hat der Ryanair-Chef inzwischen Herrn Machnig getroffen oder ihn gebeten, einen Termin zu reservieren?

Wagner: Das ist mir jedenfalls nicht bekannt.

Frage: Herr Wagner, ist die Information richtig, dass für den Fall, dass die 150 Millionen Euro nicht ausreichen, man nicht einfach weiter um Teilbeträge aufstocken könnte, sondern dass dann ein komplett neues Verfahren der Unterstützung in Gang gesetzt werden müsste?

Wagner: Die Bundesregierung hat sich entschieden, Air Berlin einen Übergangskredit in Höhe von 150 Millionen Euro zu gewähren. Wie schon dargestellt, dient dieser Kredit dazu, diesen geordneten Übergang zu ermöglichen. Davon gehen wir aus. Andere Fragen stellen sich zu diesem Zeitpunkt nicht.

Zusatzfrage: Aber sie können sich stellen! Sie wissen ja auch, dass das im Bereich des Möglichen liegt. Deswegen ist das auch gar keine hypothetische Frage, sondern eine faktische: Müsste weitere Unterstützung in einem komplett neuen Verfahren beantragt und durchgesetzt werden?

Wagner: Wie gesagt: Die Bundesregierung hat sich für diesen Kreditrahmen oder auch die Bürgschaft in Höhe von 150 Millionen Euro entschieden. Alle weiteren Fragen stellen sich jetzt aus unserer Sicht nicht. Das beantwortet eigentlich auch die Frage. Vielleicht hat die Kollegin vom Finanzministerium noch etwas hinzuzufügen.

von Tiesenhausen-Cave: Die Summe ist ja bekannt. Die Summe ist jetzt auch gesetzt. Alles andere ist ein anderer Sachverhalt.

Frage : Eine Frage zum Thema Ukraine an das Auswärtige Amt beziehungsweise den Regierungssprecher: Ich hätte gerne gewusst, wie Sie die neuesten Äußerungen der US-Administration bewerten, zum einen den Inhalt, aber dann auch die Tonlage.

StS Seibert: Ich fange vielleicht kurz an, und dann legen Sie los. - Die Bundesregierung hat die gestrigen Äußerungen des amerikanischen Verteidigungsministers zur Kenntnis genommen. Das ist eine klare Positionierung der amerikanischen Administration, die insgesamt im Einklang mit der bisherigen US-Politik und auch mit der Beschlusslage innerhalb der Europäischen Union steht.

Es ist so - das hat ja der Bundesaußenminister gerade gestern wieder deutlich gemacht -, dass die Annexion der Krim durch Russland völkerrechtswidrig war und ist und dass zweitens die Kampfhandlungen in der Ostukraine sofort beendet werden müssen. Wir bleiben bei unserer Auffassung, dass dieser von Russland geschürte Konflikt in der Ostukraine nicht militärisch, sondern nur politisch gelöst werden kann. Dafür, damit das gelingt, müssen die Vereinbarungen von Minsk vollständig umgesetzt werden. Eine militärische Lösung kann es da also nicht geben. Eine politische muss angestrebt werden. Sie wissen, dass die Bundesregierung, die Bundeskanzlerin persönlich, der Bundesaußenminister und das Auswärtige Amt seit langer Zeit intensiv daran arbeiten.

Adebahr: Ich kann das, was Herr Seibert gesagt hat, nur unterstützen. Der Bundesaußenminister hat gestern in einem Statement - darauf würde ich Sie gerne auch noch einmal verweisen - noch einmal das Seinige zum Unabhängigkeitstag in der Ukraine und zur Waffenruhe, die in Kraft getreten ist, gesagt.

Frage : In gewisser Weise bleiben wir links unten, Herr Plate. Ich habe einfach noch ein paar Detailfragen, die auch vorhin von Herrn de Maizière noch nicht beantwortet wurden, respektive eine Verständnisfrage. Das eine ist, dass ich ganz gerne wissen würde, ob in der Vergangenheit aufgrund illegaler Inhalte Gerichtsbeschlüsse oder Ähnliches an die Betreiber der Seite "linksunten.indymedia" zugestellt wurden. Gab es da also sozusagen einen entsprechenden Vorlauf? Hat man gesagt "Da sind Dinge drin, die nichts sein dürfen"? Hat man gerichtliche Maßnahmen oder Ähnliches erwirkt?

Das Zweite, das mich interessiert, ist ein bisschen Nachhilfe im Vereinsrecht. Herr de Maizière hatte ja heute Morgen schon selbst festgestellt, dass drei Leute nicht reichen, um einen Verein zu gründen. Ich wüsste ganz gerne von Ihnen, wie man einen Verein annehmen kann, um ihn dann bei drei Leuten zu verbieten.

Plate: Vielen Dank. Auf die erste Frage hat er, glaube ich, ehrlich gesagt, sehr wohl geantwortet, aber ich kann das gerne noch einmal wiederholen. Die intensiven Ermittlungsarbeiten, die zu diesem Verbot geführt haben, haben sich unter anderem auch im Schwerpunkt auf die Frage der Betreiberstruktur gerichtet. Daraus folgt, dass es jedenfalls bei vorher noch nicht gerichtsfest geklärter Betreiberstruktur schwierig ist, gerichtliche Beschlüsse gegen Betreiber, die einem noch nicht gerichtsfest bekannt sind, zu erwirken. Ob es trotzdem im Bereich eines der 16 Bundesländer irgendwelche solche Versuche gegeben hat, kann ich Ihnen, ehrlich gesagt, nicht ganz sicher sagen. Da müsste man gegebenenfalls noch einmal bei den Bundesländern nachfragen.

Dann zum Vereinsbegriff: Der Minister hat sich in der Äußerung im Prinzip auf die Unterschiede zu dem Vereinsbegriff des Bürgerlichen Gesetzbuches bezogen. Das ist aber ein ganz anderer Vereinsbegriff als der des Vereinsgesetzes, mit dem wir es jetzt hier zu tun haben. Für das Vereinsgesetz, wie es für die Frage von Vereinsverboten maßgeblich ist, reicht nach herrschender Auffassung schon, dass es zwei Personen sind, wobei es hierbei ja ohnehin nicht nur um zwei Personen ging. Aber in der Tat würden sozusagen theoretisch nach der obergerichtlichen Rechtsprechung und herrschenden Auffassung zum Thema Vereinsverbote auch zwei Personen ausreichen.

Zusatz : Es ist ja durchaus so, dass die Seite ein angegebenes Impressum mit einem im Sinne des Presserechts entsprechend Verantwortlichen hatte. Insofern bin ich etwas erstaunt, dass da sozusagen diese Problematik aufgetaucht sein soll, dass man den Betreiber als solchen nicht habe ermitteln können, wenn es erst einmal um den juristischen Akt als solches geht.

Plate: Das Erstaunen muss ich sozusagen Ihnen überlassen. Aber die Betreiberstruktur ist mit der bloßen Anwesenheit des Impressums im vorliegenden Fall noch nicht ganz abschließend beantwortet.

Frage : Ich hätte, Herr Plate, noch gerne gewusst, ob Sie sagen können, wie viele Klicks diese Seite hatte. Bei Altermedia war von mehreren Millionen die Rede, und bei dieser Naziplattform, die abgeschaltet wurde, also Altermedia, gab es damals auch ein Verfahren wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Gibt es solche Bestrebungen - ich weiß nicht, wer damals diese Ermittlungen angestrengt hat - auch im Fall von "linksunten.indymedia"?

Plate: Zu Klickzahlen liegt mir nichts vor. Ich weiß nicht, ob ich das nachreichen kann, aber wenn, dann würde ich es tun. Aber warten Sie nicht darauf; es ist gut möglich, dass das auch dem BMI nicht so im Detail vorliegt.

Zu dem Vergleich mit Altermedia: Das ist ja, etwas holzschnittartig gesagt, das rechtsextremistische Pendant zu "linksunten.indymedia". Es ist so gewesen, dass es schon vor dem Vereinsverbot ein GBA-Verfahren gegen einzelne Personen aus diesem Umfeld gab. Ein solches Verfahren gibt es hier bislang nicht. Es ist auch so, dass der Betrieb der Seite als Betrieb durch dieses Verbot von heute ja erst jetzt strafbar geworden ist. Das heißt, strafrechtliche Ermittlungen, für die aber natürlich nicht das Bundesinnenministerium zuständig ist und die auch nicht das Bundesinnenministerium initiieren kann, können jedenfalls wegen des Betriebs der Seite erst jetzt beginnen.

Frage: Herr Plate, nicht wissend, ob sich der Minister schon dazu geäußert hat: Haben Erfahrungen und Erkenntnisse über den G20-Gipfel in Hamburg eine Rolle beim jetzigen Zeitpunkt des Verbots gespielt? Wenn ja, welche?

Plate: Das hat eine Rolle gespielt. Ich versuche einmal zu überlegen, wie ich das am besten erklären kann. Es ist natürlich so, dass schon seit deutlich längerer Zeit als erst nach dem G20-Gipfel die Vorbereitungen für diese Maßnahme laufen. Insbesondere gab es ja auch im Vorfeld des G20-Gipfels Aufrufe zu massiven Straftaten auf dem G20-Gipfel auf dieser Plattform. Das ist natürlich in die Verdichtung dessen eingeflossen, was man braucht, um ein Verbot rechtssicher durchführen zu können.

Der Zeitpunkt hat aber daneben sozusagen auch noch andere Komponenten, die am Ende in den Zeitpunkt einfließen. Am Ende ist vor allen Dingen maßgeblich, dass man sich sicher sein muss, dass das auch einer gerichtlichen Überprüfung standhält und allen rechtsstaatlichen Grundsätzen genügt, und dass man es erst dann machen kann. Die Zeit war jetzt reif.

Frage: Ich habe noch eine kurze Lernfrage, entweder an das Auswärtige Amt oder das BMI. Anlass ist ein Bericht, demzufolge ein VW-Vorstand vor seiner US-Reise bei den dortigen Behörden vorfühlte, ob denn mit einer Verhaftung zu rechnen sei. Gibt es denn in irgendeiner Art und Weise einen Austausch mit den Vereinigten Staaten über deutsche Staatsbürger, die dort per Haftbefehl gesucht werden?

Plate: Das BMI hat da, glaube ich, keine Zuständigkeit. Ich weiß nicht, ob das BMJV etwas dazu beitragen kann.

Baer-Henney: Ehrlich gesagt: Ich bin mir da relativ sicher. Ich habe es aber im Moment nicht auf dem Schirm. Ich muss es Ihnen nachreichen. Da informiere ich mich gern und trage es nach.

Zusatzfrage: Falls das der Fall ist, würde mich interessieren, ob hochrangige Vorstände oder Manager von deutschen Automobilformen darauf stehen.

Zuruf: Das interessiert alle.

Vorsitzender Detjen: Ja, wenn es nachgereicht wird, dann verteilen wir es über die Geschäftsstelle.

Frage: Herr Fichtner, bleibt Frau Hendricks bei ihrer Aussage, dass möglicherweise Fahrverbote drohen, wenn ältere Diesel nicht nachgerüstet werden?

Fichtner: Es bleibt vor allem bei der Aussage, dass sie alles dafür tun wird, um Fahrverbote zu vermeiden. Das ist auch Ziel der Aktion am Mittwoch gewesen und Ziel der Arbeit, die momentan in den Expertengruppen gemacht wird. Beim zweiten Diesel-Gipfel wird sie noch einmal vertieft und dann hoffentlich beschlossen werden.

Also alle Anstrengungen zielen darauf, die Lücke zu schließen, die momentan noch da ist. Natürlich gibt es momentan Gerichtsverfahren - das wissen wir auch -; die Umwelthilfe strengt sie an. In einem Staat mit Gewaltenverteilung können wir als Regierung nicht vorhersagen, wie die Gerichtsverfahren ausgehen.

Frage : Es ist eigentlich eine formale Nachfrage - an Herrn Plate wahrscheinlich oder eher an Herrn Seibert. Wie viele der G20-Journalisten sind denn inzwischen informiert worden, die auf den Listen standen?

Plate: Wir haben eine ähnliche Frage der "epd" - ich weiß nicht, ob Sie die Meldung gesehen haben - neulich beantwortet. Ich müsste jetzt nachsehen.

Ich habe heute nicht noch einmal einen ganz neuen Stand. Der letzte war jedenfalls, dass 32 Journalisten eine solche Anfrage gestellt hatten.

Weil es zur Verwirrung gekommen ist, möchte ich vielleicht dazu erklären: Diese Zahl ist nur zufällig identisch mit der Zahl von 32 Personen, die für einen Akkreditierungsentzug anstanden. Das ist die gleiche Zahl. Aber es gibt sowohl Personen, denen die Akkreditierung entzogen worden ist, die dann aber trotzdem nicht angefragt haben, als auch Personen, die angefragt haben, obwohl sie nicht auf der Liste standen.

Weil auch einmal eine andere Zahl im Raum stand, möchte ich noch hinzufügen: Es gibt trotzdem eine größere Zahl von Vorgängen als 32 beim BKA, weil es zu einzelnen Personen mehrere Anfragen gab. In einem Fall hat eine Person selber angefragt. Ein Kollege dieser Person hat zu der Person angefragt und auch noch der Anwalt der Person. Da hat man drei Vorgänge, und letztlich auch drei Personen, die Anfragen gestellt haben, aber zu dem gleichen Journalistenkollegen. - Das vielleicht vorab.

Nach dem letzten Stand, der mir vorliegt, der von gestern ist, war, stehen noch 9 von 32 Bescheidungen aus. Dann kann man nachrechnen, wie viele schon herausgegangen sind, nämlich 23. Also 23 Journalisten sind beschieden worden, damit das sozusagen klar ist. Das sind, glaube ich, 26 Bescheide. Die 26 müsste ich aber noch einmal nachhalten. Das ist vielleicht auch nicht so wichtig.

Bei diesen 9 Vorgängen, die noch ausstehen, kann eine Bescheidung in 8 Fällen im Moment nicht geschehen, weil noch die Personalausweiskopie fehlt. Bei einem Fall ist die Prüfung noch nicht gänzlich abgeschlossen. Da wird das sicher in Kürze geschehen.

Frage : Indirekt zu G20: Herr Seibert, steht eigentlich schon fest, was der Gipfel gekostet hat?

StS Seibert: Das kann ich Ihnen heute noch nicht sagen. Das wird zu einem späteren Zeitpunkt, wenn alles zusammengekommen ist, möglich sein zu sagen.

Frage: Eine Frage an das Auswärtige Amt. Frau Adebahr, gibt es irgendwelche Neuigkeiten in den Fällen Yücel, Tolu oder andere dort einsitzende Deutsche?

Zum Zweiten Fall Akhanli: Können Sie etwas darüber sagen? Wo hält sich Herr Akhanli in Spanien auf? Wird ihm von Seiten der Bundesregierung - möglicherweise in der deutschen Botschaft - Unterkunft angeboten? Er hat ja jetzt beträchtliche Zusatzkosten dadurch, dass er das Land nicht verlassen darf.

Adebahr: Zu Ihrer zweiten Frage: Herr Akhanli hält sich unserer Kenntnis nach in Madrid auf. Er muss sich einmal wöchentlich bei den spanischen Behörden melden. Er ist meiner Kenntnis nach nicht in der deutschen Botschaft oder in der Residenz untergebracht. Aber es sind Lösungen gefunden worden, sodass er gut in Madrid untergekommen ist.

Zu den weiteren Fällen, die Sie ansprachen: Wir hatten ja bereits berichtet, dass der Botschafter Erdmann bei Herrn Yücel, Herrn Steudtner und bei Frau Tolu Haftbesuche hat durchführen können. Das waren drei Gespräche, die uns sehr wichtig waren, um uns persönlich von dem Zustand und von den Umständen, in denen die drei dort leben, zu überzeugen. Die Haftbesuche bei Herrn Steudtner und Herrn Yücel haben jeweils über eine Stunde, 1 Stunde und 20 Minuten, gedauert. Es war also ein sehr langes Gespräch. Man konnte ungestört sprechen. Bei Frau Tolu war die Dauer, glaube ich, ein wenig kürzer. Aber auch das war ein ungestörtes Gespräch. Den Umständen entsprechend geht es allen gut.

Von Herrn Steudtner ist noch zu sagen, dass er sich für die Unterstützung bedankt hat, die er auch aus Deutschland erfährt. Er hat sich insbesondere für die Unterstützung bedankt, die er aus seiner Kirchengemeinde, der Gethsemanekirche im Prenzlauer Berg, erfährt, in der regelmäßig Gebete und Andachten organisiert werden. Es war ihm ein Anliegen, das mitzuteilen.

Das sind die Neuigkeiten, die ich in diesen Fällen vermitteln kann.

Frage: Ich habe noch eine Frage zu Afghanistan, zunächst an Frau Adebahr. Vor zwei Wochen wurde ja der Zwischenbericht zur Lage in Afghanistan vorgelegt, die Lageeinschätzung. Wann ist denn mit dem Abschlussbericht zu rechnen?

Ergänzend an Herrn Plate: Heute konnte man lesen, dass das BAMF wieder über Asylanträge aus Afghanistan entscheidet. Hat denn dieser Zwischenbericht zu einer Änderung bei den Anerkennungsquoten oder Ablehnungen geführt?

Adebahr: Der Asyllagebericht ist turnusmäßig im Herbst - ich glaube, es ist im Oktober - fällig.

Plate: Vielleicht nur ganz kurz. Der Zwischenbericht ist ja noch nicht so alt. Insofern ist der Zeitraum, der jetzt seit Vorliegen des Berichts und Wiederaufnahme der Bescheidung durch das BAMF verstrichen ist, bei weitem noch nicht ausreichend, um eine belastbare Entwicklung in der Anerkennungsquote vorzutragen, aus der man jetzt irgendetwas an Schlüssen ziehen könnte. Die Anerkennungsquote ist ohnehin recht dynamisch, wenn Sie die letzten Monate verfolgen. Also es bewegt sich schon in einem gewissen Korridor, aber es ist nicht jeden Monat genau gleich.

Freitag, 25. August 2017

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 25. August 2017
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2017/08/2017-08-25-regpk.html
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. August 2017

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