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PRESSEKONFERENZ/1524: Regierungspressekonferenz vom 28. August 2017 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Montag, 28. August 2017
Regierungspressekonferenz vom 28. August 2017

Themen: deutsches Todesopfer beim Terroranschlag von Barcelona, Zusammenarbeit im Migrationsbereich zwischen Deutschland und Ägypten, Vermittlung Deutschlands zwischen Ägypten und Äthiopien in Bezug auf Wasserrechte, Reise des Außenministers nach Washington, Kosten von Hubschrauberflügen der Bundeskanzlerin, Aufgreifen von Flüchtlingen durch die libysche Küstenwache, Status-of-Forces-Agreement mit Jordanien, Zusammenarbeit mit der Türkei in der Terrorismusbekämpfung, Änderungen in der Türkei-Politik in Bezug auf Hermes-Bürgschaften, in der Türkei inhaftierte deutsche Staatsbürger, Überbrückungskredit an das Unternehmen Air Berlin, Waffenfunde im Zusammenhang mit dem Verbot der linksextremistischen Internetplattform "linksunten.indymedia"; Eröffnung der ZITiS in München, Ausschluss von Journalisten vom G20-Gipfel, Gesetzentwurf zur Einführung einer Musterfeststellungsklage, Klage der Autobahn-Betreibergesellschaft A1 mobil GmbH, Abrufung der finanziellen Mittel für Bildung, Äußerungen des AfD-Politikers Gauland über Staatsministerin Özoguz, Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt, Kleine Anfrage der Grünen zur Entwicklung der italienischen Mafiakriminalität seit dem Mordanschlag von Duisburg 2007

Sprecher: StS Seibert, Breul (AA), Flosdorff (BMVg), Kock (BMI), Alemany (BMWi), Baer-Henney (BMF), Strater (BMVI), Kalwey (BMF), Westhoff (BMAS)


Vorsitzender Mayntz eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Meine Damen und Herren, guten Tag. Wir haben am Wochenende leider erfahren müssen, dass der mörderische Terroranschlag von Barcelona ein weiteres Todesopfer gefordert hat: Eine Deutsche ist im Krankenhaus ihren schweren Verletzungen erlegen. Die Ärzte konnten sie nicht retten. Im Namen der Bundeskanzlerin und der gesamten Bundesregierung möchte ich der betroffenen Familie unser tiefes Beileid ausdrücken und die Hoffnung, dass sie nach diesem schrecklichen Schlag Trost und Kraft finden kann.

Die Bundesregierung und die ägyptische Regierung haben sich verständigt, im Migrationsbereich noch enger als bisher zusammenzuarbeiten. Sie haben möglicherweise die Pressemitteilung des Auswärtigen Amtes dazu auch schon gelesen. Gestern ist zu diesem Zweck in Berlin nach mehrmonatigen Verhandlungen eine politische Vereinbarung unterzeichnet worden, die ein Maßnahmenpaket mit verschiedenen Elementen zum Inhalt hat. Es geht darin um engere wirtschaftliche Zusammenarbeit sowie Unterstützung im ägyptischen Bildungssektor, um Migrationsursachen wirksam zu bekämpfen. Es geht darin um Unterstützung für Flüchtlinge und für Aufnahmegemeinden von Flüchtlingen in Ägypten. Es geht um die Zusammenarbeit bei der Schleuserbekämpfung und beim Grenzschutz. Es geht um Aufklärungskampagnen gegen illegale Migration und ihre Risiken. Es geht um verbesserte Zusammenarbeit bei der Rückführung und bei der freiwilligen Rückkehr von Ägyptern hier aus Deutschland in ihre Heimat. Und es geht um mehr Stipendien für Ägypter zum Studium in Deutschland und für sich in Ägypten aufhaltende Flüchtlinge zum Studium in Ägypten. Diese deutsch-ägyptische Vereinbarung ist nach unserer Auffassung ein erster Schritt zu einer vertieften migrationspolitischen Zusammenarbeit mit Ägypten. Schon seit Herbst letzten Jahres gelingt es Ägypten, illegale Abfahrten von seinen Küsten praktisch vollständig zu unterbinden. Deutschland und Ägypten haben gemeinsam ein großes Interesse daran, dass auch künftig verhindert werden kann, dass sich Migranten illegal auf di esen lebensgefährlichen Weg über das Mittelmeer nach Europa begeben.

Ich kann vielleicht noch dazusagen, dass diese politische Vereinbarung in mehreren Verhandlungsrunden zwischen Berlin und Kairo ausgehandelt wurde, dass daran Vertreter verschiedener Ressorts - des Auswärtigen Amtes natürlich, des BMZ, des BMI und auch des Bundeskanzleramtes - beteiligt waren.

Frage : Herr Seibert, Sie sprechen von Aufklärungsarbeiten in Ägypten. Wie sollen die aussehen?

StS Seibert: Es ist geplant, in Ägypten eine Aufklärungskampagne gemeinsam mit dem UNHCR zu starten, die vor den Gefahren illegaler Migration warnt.

Zusatzfrage : Und zwar wie?

StS Seibert: Das kann ich Ihnen jetzt noch nicht sagen. Es wird sicherlich noch im Detail erarbeitet werden müssen, was da die geeigneten Kommunikationswege sind.

Zusatzfrage : Ist die Vereinbarung mit zivilgesellschaftlichem Engagement von der deutschen Seite verbunden? Ich meine, Ägypten ist jetzt keine vorbildliche Demokratie, sondern eher eine Diktatur.

StS Seibert: Ich muss zunächst einmal natürlich betonen, dass sich Migrationspolitik immer realen Herausforderungen stellen muss. Wir können beim Thema Migration sicherlich nicht nur mit Staaten verhandeln, die allen unseren Vorstellungen und Werten im vollen Umfang entsprechen. Das heißt ja nicht, dass wir über eine solche Zusammenarbeit in der Migrationspolitik Punkte, die Menschen- und Bürgerrechte betreffen, im direkten bilateralen Umgang mit Ägypten vergessen. Das eine und das andere ist möglich. Wichtig ist unser gemeinsames deutsches und ägyptisches Ziel, Menschenleben zu schützen und illegale Migration und den kriminellen Menschenschmuggel, der auf dem Rücken dieser Menschen ein Vermögen macht, zu bekämpfen. Deswegen sieht die Vereinbarung auch konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation vieler Menschen vor: Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Ägypter, verstärkte Unterstützung von Flüchtlingen in Ägypten. Das ist alles ein Teil dieser Vereinbarung. Wir werden gemeinsam ein Zentrum für Jobs, Migration und Reintegration etablieren, das Ägypter und Flüchtlinge berät, welche legalen Migrationsoptionen es gibt, zum Beispiel im Rahmen der Aus- und Weiterbildung. Das heißt: Unter dem Dach dieser Vereinbarung gibt es eine Vielzahl von Maßnahmen der politischen und wirtschaftlichen Unterstützung, damit in Ägypten ein besseres Klima und bessere Lebensbedingungen für Flüchtlinge herrschen können.

Frage: Guten Morgen. Ich habe eine Frage zur Rolle Deutschlands bei der Vermittlung zwischen Ägypten und Äthiopien: Gestern hat Herr Gabriel gesagt, Deutschland werde zwischen Ägypten und Äthiopien vermitteln wegen des Renaissance-Damms in Äthiopien und wegen des Nilwasser beziehungsweise dessen Teilung. Was können Sie uns über diese Rolle sagen?

Breul: Ich kann Ihnen gern dazu noch Informationen nachreichen, aber im Wesentlichen geht es darum, gute Dienste anzubieten. Wie Sie wissen, ist diese Wasserfrage äußerst komplex. Da gibt es unterschiedliche Berechnungsmodelle. Da sind wir schon etwas länger mit einem Beratungsprojekt engagiert, den Parteien gute Dienste anzubieten. Das ist es im Wesentlichen. Wenn Sie es wünschen, kann ich Ihnen gern noch Details nachreichen.

Frage : Nur zur Verständnis, Herr Seibert: Ist jeder Euro, der jetzt an Ägypten fließt, an Bedingungen geknüpft oder an bestimmte Projekte? Oder fließen auch Euros, die die ägyptische Diktatur frei verwenden kann?

StS Seibert: Es sind verschiedene Formen der Zusammenarbeit - Projekte - vereinbart. Für diese Projekte ist Deutschland bereit, auch finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.

Zusatzfrage : Können Sie uns eine Liste dieser Projekte nachreichen?

StS Seibert: Das weiß ich nicht, ob ich das über das hinaus kann, was das Auswärtige Amt gestern schon verkündet hat. Aber ich kann das prüfen. Ich weiß es nicht.

Vorsitzender Mayntz: Dann gibt es noch eine Ankündigung des Auswärtigen Amtes.

Breul: Vielen Dank. - Ich möchte Ihnen mitteilen, dass der Bundesaußenminister heute Abend zu einer Reise nach Washington aufbrechen wird. US-Außenminister Tillerson hat kurzfristig angeboten, mit Herrn Gabriel zu einem persönlichen Gespräch zusammenzukommen. Themen des Treffens werden vor allem die brennenden Themen und Krisen der internationalen Politik sein: Nordkorea, Afghanistan, die Lage in Katar, das Atomabkommen mit Iran und die US-Sanktionen gegen Russland. Der Außenminister wird auch Gespräche zu den Themen Klima und Energie sowie mit Henry Kissinger zu Abrüstungsfragen führen.

Die Rückkehr nach Europa ist für Mittwochmorgen geplant, und zwar dann nach Paris. Dort wird der Außenminister an der französischen Kabinettssitzung in Paris teilnehmen.

Frage : Ich wollte nachfragen zu "kurzfristig angeboten": Passiert so etwas häufig, dass ein amerikanischer Außenminister kurzfristig seinem Kollegen ein Gespräch anbietet und der sofort losfliegt? Gibt es unter den verschiedenen Themen, die Sie genannt haben, möglicherweise eines, das verantwortlich dafür sein könnte, dass der US-Außenminister Gesprächsbedarf mit seinem deutschen Kollegen hat?

Breul: Nein. Die beiden telefonieren regelmäßig. In einem der letzten Telefonate sind sie übereingekommen, dass es, wenn sich die Möglichkeit ergibt, gut wäre, sich noch einmal sozusagen direkt zu treffen und offen zu diskutieren. Es geht bei dem Treffen auch nicht um konkrete Entscheidungen in einem bestimmten Einzelfall, sondern um einen Informations- und Meinungsaustausch mit einer möglichst offenen Gesprächsatmosphäre.

Zusatzfrage : Herr Seibert, ich würde gern wissen, wie Sie einem Bürger erklären, dass die Kanzlerin beziehungsweise die Partei der Kanzlerin für die Nutzung von Bundeswehr- oder Bundespolizeihubschraubern letztendlich weniger zu entrichten hat, als real an Kosten für den Einsatz solcher Maschinen anfällt.

StS Seibert: Ich würde zunächst einmal dem Bürger genau wie Ihnen erklären, dass die Bundeskanzlerin Hubschrauber und Flugzeuge der Bundespolizei und des Bundesverteidigungsministeriums entsprechend der Richtlinien nutzt, die es für diese Nutzung gibt. Diese gültigen Richtlinien stammen für die Bundespolizeifluggeräte aus dem Jahr 1989, und sie stammen für die Fluggeräte des BMVg aus dem Jahre 1998 und wurden 2001 noch einmal geändert. Das sind also Regeln, die seit deutlich vor der Amtszeit dieser Bundeskanzlerin gelten.

Auch die Kosten für diese Flüge werden, sofern es Flüge im Wahlkampf sind, der Parteigeschäftsstelle entsprechend der gültigen Regeln in Rechnung gestellt. Halbjährlich wird eine Aufstellung der Flüge der Bundeskanzlerin und der anderen Mitglieder der Bundesregierung an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages weitergeleitet.

Dann würde ich Ihnen und auch dem Bürger erklären, warum die Bundeskanzlerin wie andere Kanzler vor ihr, diese Fluggeräte wählt: weil sie auch im Wahlkampf, auch im Urlaub und auch am Wochenende als Bundeskanzlerin immer im Dienst ist. Sie muss immer erreichbar, sie muss immer reaktions- und handlungsfähig sein, und sie muss - stellen Sie sich ein plötzliches dramatisches Ereignis oder eine plötzliche politische Entwicklung vor - auch immer nach Berlin oder sonst wohin zurückkehren können. Das ist nur mit diesen Transportmöglichkeiten wirklich gewährleistet. Deshalb gibt es diese Bestimmungen, die für den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin diese Nutzungsmöglichkeit vorsehen.

Frage : Sie sprechen von gültigen Regeln, Herr Seibert. Finden Sie diese Regeln denn angemessen? Ich meine, wenn so ein Flug mit einem Business-Class-Ticket aufgerufen wird, was meistens nicht mehr als 500 Euro sind, aber ein Flug mit so einem Helikopter tatsächlich 18 bis 19 Euro kostet, ist das dann zeitgemäß? Sollten die Regeln nicht vielleicht insofern geändert werden, dass der tatsächliche Preis bezahlt werden sollte?

StS Seibert: Das liegt nun wirklich nicht an mir, dem Bundesverteidigungsministerium oder dem Haushaltsausschuss oder dem Deutschen Bundestag da Ratschläge zu geben. Es sind die gültigen Regeln. Ich glaube, dass ich und wir in der Bundesregierung gut erklären können, warum für eine Bundeskanzlerin diese Nutzung von Fluggeräten wirklich sinnvoll ist und dass das mit der ganz ungewöhnlichen Arbeitssituation einer Bundeskanzlerin zu tun hat, die eben immer im Dienst ist.

Zusatzfrage : Aber für sinnvoll hält das zum Beispiel Martin Schulz nicht, der das auch nutzen könnte. Ist der jetzt einfach zu doof, das zu nutzen? Ich meine, die Kanzlerin könnte ja auch darauf verzichten.

StS Seibert: Ich habe versucht, Ihnen zu erklären - und ich glaube, da gibt es wirklich gute Argumente -, warum man entsprechend der bestehenden Regeln, und zwar lange bestehenden Regeln, diese Nutzung vornimmt. Ich kann jetzt nur für die Bundeskanzlerin und für die Mitglieder der Bundesregierung sprechen, wie Sie sich vorstellen können.

Frage: Herr Seibert, Frau Merkel hat gestern in einem Fernsehinterview gesagt, dass die libysche Küstenwache im Meer aufgegriffene Flüchtlinge an internationale Organisationen übergibt. Können Sie uns sagen, welche internationalen Organisationen das sind?

StS Seibert: Dabei handelt es sich einerseits um die Mitarbeiter des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen, also UNHCR, und es handelt sich um die Organisation IOM, Internationale Organisation für Migration. Beide Chefs dieser Organisationen, also der Flüchtlingskommissar der UN, Herr Grandi, und der IOM-Chef William Lacy Swing, waren ja vor etwa zwei Wochen hier in Berlin bei der Bundeskanzlerin, und das war genau das Thema: Wie können diese beiden Organisationen ihren Einsatz in Libyen erweitern, ihren Einsatz, der ein Einsatz für Flüchtlinge und Migranten und deren Wohlergehen ist und ein Einsatz gegen die zum Teil entsetzlichen Verhältnisse, die dort immer noch herrschen. Die Bundesregierung unterstützt diese beiden Organisationen dabei, diesen Einsatz zu erweitern.

Zusatzfrage: Eine Nachfrage: Sie sagten, 12 bis 15 Flüchtlinge wurden so zurückgeführt. In welchem Zeitraum ist das der Fall?

StS Seibert: Ich kann Ihnen jetzt nicht genau den Zeitraum nennen, das müsste ich nachreichen. Ich weiß nicht, ob das Auswärtige Amt da Kenntnisse hat. Ich versuche, es nachzureichen.

Frage : Eine Frage an Herrn Flosdorff, vielleicht auch an Herrn Breul, zu dem Status-of-Forces-Agreement mit Jordanien. Können Sie uns aus Ihrer Sicht erläutern, warum es bisher keines gibt?

Flosdorff: Es ist nichts Ungewöhnliches, dass sich solche Verhandlungen länger hinziehen. Wir haben im Moment technische Vereinbarungen mit der jordanischen Seite geschlossen, was die Nutzung der Base in Al-Azraq angeht. Es gibt im Moment einen Übergangsstatus, der für die Soldaten gilt. Das ist auch in anderen Einsatzländern länger so, dass man dort aushandeln muss: Sie haben auf der einen Seite praktisch diese Maximalforderung nach Freistellung von sozusagen jeglicher Strafverfolgung, auf der anderen Seite haben die Länder ein Interesse daran, dass ihrer eigenen Bevölkerung vermittelt wird, dass es auch einen Schutz gibt, wenn fremdes Personal in ihren Ländern ist. Die Gespräche laufen. Das ist völlig normal. Eigentlich ist es eine Wasserstandsmeldung, die da am Wochenende über den Ticker gegangen ist und die maßgeblich auch davon lebte, dass das Wort Scharia dort in den Mund genommen wurde, was schon in der Absolutheit, wie es dort zitiert wurde, in Jordanien gar nicht der Fall ist, dass es dort überhaupt noch praktiziert wird.

Zusatzfrage : Wann rechnen Sie denn damit, dass es das SOFA gibt?

Flosdorff: Wir sind sehr zuversichtlich, dass wir die Verhandlungen zu einem Ende bringen, bevor die Tornados dann wieder starten können. Das ist geplant für Anfang Oktober.

Zusatzfrage : Ist es Bedingung dafür: Werden die Tornados erst starten, wenn es ein SOFA gibt?

Flosdorff: Herr Kollege, es ist genau das, was ich sage: Wir rechnen damit. Es gibt auch keine Schwierigkeiten in den Verhandlungen, das ist vollkommen normal. Diese Gespräche haben in anderen Einsätzen auch stattgefunden. Wir haben auch ein sehr gutes Vertrauensverhältnis zur jordanischen Führung. Bisher hat es in allen anderen Punkten auch gute Lösungen gegeben. Die Jordanier sind zufrieden mit unserem Engagement, wir sind zufrieden mit der Rolle der Gastgeber. Dies wird sicherlich kein Punkt sein, von dem jetzt der Erfolg oder Misserfolg dieses Einsatzes abhängt.

Zusatzfrage : Zum Verständnis: Es braucht das SOFA nicht, damit die Tornados fliegen können?

Flosdorff: Was für Deutschland, die Bundeswehr und für die Soldaten wichtig ist, ist, dass die deutschen Soldaten davon ausgehen können, dass sie in Sicherheit und rechtssicher dort ihren Dienst versehen. Bevor wir hier etwas aufbauschen oder zu viel hineininterpretieren: Wir reden über eine Situation, in der die deutschen Bundeswehrsoldaten, ähnlich wie in Incirlik auch, auf einer Air Base stationiert sind, die sie gar nicht verlassen. Worüber reden wir hier? Wenn sie dienstlich ihren Diensten nachgehen, sind sie ohnehin jetzt schon durch den Übergangsstatus geschützt. Wir haben jetzt schon Soldaten dort, die das Tankflugzeug betreiben. Wir sind jetzt nicht in großer Sorge um unsere Soldatinnen und Soldaten. Daran ändert jetzt auch diese Wasserstandsmeldung vom Wochenende nichts.

Zusatzfrage : Aber den Soldaten ist es nicht verboten, aus der Basis herauszugehen, oder? Und dafür braucht es doch ein SOFA - für den Fall der Fälle?

Flosdorff: Nein, es gibt Sicherheitsbestimmungen. Das hatten wir auch schon in der Türkei so. Den deutschen Soldaten war nicht erlaubt, für Freizeitaktivitäten die Air Base zu verlassen. Die Kontingente sind dort für eine begrenzte Zeit, wenige Wochen oder wenige Monate. Dann werden sie ausgetauscht. In dieser Zeit sind sie auf der Air Base. Das haben wir in anderen Einsatzländern auf anderen Basen auch so. Und die Sicherheitsbestimmungen sagen: Diejenigen, die dort einen dienstlichen Auftrag vielleicht zur Versorgung der Soldaten haben, die verlassen die Air Base. In der Regel ist es so, dass die dort stationierten, ganz normalen Soldatinnen und Soldaten die Base nicht verlassen.

Frage: Ich habe eine Frage an Frau Kock: Ihr Minister hat am Wochenende gesagt, dass man bei der Terrorismusbekämpfung mit der Türkei zusammenarbeiten muss. Das sei unverzichtbar. Inwiefern ist das jetzt durch das angespannte Verhältnis zwischen der türkischen und der deutschen Regierung beeinträchtigt? Und inwiefern kann das überhaupt funktionieren aufgrund der aktuellen Verhältnisse in der Türkei.

Kock: Der Minister hat sich dazu ziemlich deutlich geäußert und hat gesagt - so ähnlich, wie Sie es zitiert haben -: Wir arbeiten mit der Türkei nach wie vor zusammen. Es gibt da die verschiedensten Bereiche der Zusammenarbeit, gerade im Bereich Sicherheit und Terrorismusbekämpfung. Das schauen wir uns im Einzelfall aber immer sehr genau an und prüfen immer auch die Rechtsstaatlichkeit. Er hat auch in den Medien ein Beispiel genannt: Nicht jeden, den die Türkei als Terroristen bezeichnet, würden wir jetzt auch als Terroristen bezeichnen. Das Kriterium der Zusammenarbeit ist immer die Rechtsstaatlichkeit.

Zusatzfrage: Ich würde gern noch einmal nachhaken. Stichwort: Aufruf zum Wahlboykott oder auch verschärfte Reisehinweise. Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass das überhaupt keine Auswirkungen auf die Zusammenarbeit von zwei Staaten bei der Terrorismusbekämpfung hat.

Kock: Ich sehe die Probleme eher woanders: Das ist die Art des Umgangs mit bestimmten Personengruppen, mit politischen Richtungen, die durchaus unterschiedlich sind, was man am Beispiel der Kurden sehr gut erkennen kann. Im Bereich des Islamischen Staates, also IS, gibt es durchaus sinnvolle Zusammenarbeit mit der Türkei.

Frage : Der Bundesaußenminister hat ja vor einiger Zeit Änderungen in der Türkei-Politik angekündigt. Da war unter anderem die Rede von Überlegungen, von Prüfungen, auch wirtschaftlich schärfer vorzugehen. Eines der Instrumente, das genannt wurde, waren die Hermes-Bürgschaften. Seitdem höre ich aus dem Wirtschaftsministerium immer, es werde geprüft. Haben denn diese Prüfungen inzwischen zu einem Ergebnis geführt, ob man dieses Instrument Hermes-Bürgschaft in irgendeiner Weise nutzt, um mehr Druck auf die Türkei auszuüben? Gibt es möglicherweise andere Instrumente, die das Wirtschaftsministerium im Blick hat und die es auch prüft oder vielleicht sogar schon eingeleitet hat?

Alemany: Danke für die Frage. Lassen Sie mich dazu ein bisschen ausholen. Ich darf vielleicht auf meine Ministerin rekurrieren, die, um die Gesamtlage zu beschreiben, gesagt hat: Rechtsstaatlichkeit ist der Treibstoff für reibungslos laufende Wirtschaftsbeziehungen. Die türkische Regierung verstößt dagegen in eklatanter Weise. Es ist für die Wirtschaft nicht gut, wenn individuelle Bürgerrechte missachtet werden. Deshalb stellen wir also verschiedene wirtschaftliche und außenpolitische Bereiche auf den Prüfstand, wie es auch Außenminister Gabriel, den Sie eben zitiert haben, veröffentlicht hat.

Seither gibt es verschiedene Gespräche, da es eben viele verschiedene Bereiche gibt, die jetzt auf den Prüfstand kommen. Bei den einen brauchen Sie auch die europäischen Partner. Da laufen die Gespräche, aber natürlich auch in der Bundesregierung. Ihre Frage zielt jetzt auf die Berichterstattung des Wochenendes ab. Da würde ich gern ganz deutlich machen, dass das AA und das BMWi sich einig sind. Da gibt es keinen Dissens. Wir haben eine gemeinsame Linie. Die Bereiche, in denen wir zum Beispiel prüfen, die betreffen auch den Bereich Hermesdeckungen. Sie hatten es erwähnt. Wie gesagt: Es gibt da keinen Widerspruch zwischen uns beiden. Wir stimmen uns eng ab und werden immer schauen, wie sich die neue Lage in der Türkei - jeweils auf den Einzelfall bezogen - auswirkt.

StS Seibert: Wenn ich hinzufügen darf: Diese grundsätzliche Einigkeit gilt für die ganze Bundesregierung. Wir sind uns in der Bundesregierung alle einig darüber, dass wir unter dem Eindruck der Politik der türkischen Regierung und ihrem Vorgehen zum Beispiel gegen deutsche Staatsbürger unsere Türkei-Politik neu orientieren müssen. So hat sich Bundesaußenminister Gabriel in der Öffentlichkeit auch in engster Absprache mit der Bundeskanzlerin sehr klar geäußert. Wir sind uns alle einig, dass das auch nicht ohne Auswirkungen auf die wirtschaftliche Zusammenarbeit bleibt. Ein Klima der Unsicherheit, wie die Kollegin gerade gesagt hat, ein Klima der Rechtsunsicherheit, ist kaum ein geeignetes Klima für mehr Investitionen. Deshalb stellen wir auf den Prüfstand, was es an Projekten und an staatlicher Unterstützung gibt. Deswegen stellen wir natürlich auch die Voraussetzungen für Hermes-Bürgschaften auf den Prüfstand und überprüfen das. Aber diese Ressortabstimmung, dieser konstruktive Austausch über die Details innerhalb der Bundesregierung, der ist noch nicht abgeschlossen.

Zusatzfrage : Ich möchte jetzt doch einmal fragen, nachdem diese Ankündigung von Herrn Gabriel nicht erst von gestern stammt, sondern vier Wochen alt ist: Wie lange dauert es denn, wie lange stehen denn solche Sachen auf dem Prüfstand? Man hat so den Eindruck, man hat die Waffe gezeigt, aber man will nicht ziehen. Können Sie mir ganz konkret sagen, wann solche Prüfungen mal beendet sind, Hermes zum Beispiel?

Alemany: Nein, das kann ich nicht in der Konkretheit, wie Sie das gern haben. Ich verstehe natürlich, dass es immer gewünscht ist, dass alles möglichst schnell geht. Ich kann Ihnen aber sagen, dass solche Exportkreditgeschäfte natürlich sehr komplizierte Vorgänge sind. Wie gesagt, wir schauen uns die jetzt jeweils im Einzelfall an und prüfen, wie wir mit denen vorgehen und wie sich die neue Lage der Türkei auf diesen jeweiligen Einzelfall auswirkt.

Frage : Weil Sie es selbst gerade angesprochen hatten mit den deutschen Gefangenen: Herr Breul, was gibt es Neues in Sachen Frau Tolu, Herr Yücel, Herr Steudtner und den anderen sieben deutsch-türkischen Gefangenen?

Breul: Vielen Dank für die Frage. Frau Adebahr hatte am Freitag in der Regierungspressekonferenz dazu Stellung genommen. Seitdem habe ich keinen neuen Stand.

Frage : Ich würde gern beim Wirtschaftsministerium und möglicherweise beim Finanzministerium bleiben. Ist denn der zugesagte Überbrückungskredit an das Unternehmen Air Berlin inzwischen ausgereicht oder zumindest beschlossen? Das ist die eine Frage.

Zum Zweiten würde ich gern wissen: Wie bemessen sich denn die Konditionen für einen solchen Kredit? Werden die noch einmal konkret am Fall ausgerichtet ausgehandelt? Oder gibt es da quasi eine Standardformel, die lautet: Ein Überbrückungskredit ist mit diesem und jenem Zins zu versehen, und basta?

Alemany: Zu den Details müsste ich Sie an die zuständigen Kollegen verweisen. Ich kann Ihnen aber sagen, dass wir bei dem Kredit voll im Zeitplan liegen und dass er sich in der technischen Umsetzung befindet. Da gibt es einfach noch technische Einzelheiten, aber der Kredit steht, und es läuft auch alles im Zeitplan.

Zusatzfrage : Noch einmal gefragt: Der Kredit steht heißt aber, er ist bisher noch nicht ausgereicht? Die Detailverhandlungen - können Sie sagen, ob das die Konditionen betrifft - laufen noch. Das ist mir etwas zu allgemein, was Sie sagen.

Alemany: Wie ich sagte: Der befindet sich in der technischen Umsetzung. Daraus können Sie ja ersehen, dass er noch nicht ausgezahlt wurde. Wichtig ist aber, dass er steht und dass es da nirgends hakt.

Zusatzfrage : Darf ich noch einmal fragen: Wie ist die generelle Linie? Wie sind die Konditionen? Sind die quasi nach Standardformel? Oder wird das bei einem solchen Kredit jeweils an einem Einzelfall ausgerichtet?

Alemany: Wie gesagt, ich bin nicht der zuständige Fachmann dafür. Ich kann Ihnen aus dem Blickwinkel des BMWi nur sagen, dass es sich um einen Massekredit handelt und der natürlich den europarechtlichen Vorgaben entspricht und entsprechen wird. Die entsprechende Notifizierung ist ja auch schon eingeleitet.

Frage: Eine Frage an das Innenressort: Ich würde gern wissen, welche Waffen sich konkret im Besitz der "indymedia" befunden haben.

Kock: Vielen Dank für Ihre Frage. Da ging am Wochenende gerade zu den Waffenfunden im Zuge des Verbots von "linksunten.indymedia" - um auch da präzise zu sein - einiges durcheinander. Daher würde ich gern, wenn Sie erlauben, eingangs noch einmal zitieren, was der Minister genau dazu gesagt hat, also aus seinem Statement: Seit 5.30 Uhr durchsuchen Polizeikräfte aus Baden-Württemberg mehrere Objekte in diesem Bundesland, die mit dem Betrieb der Plattform und dem Betreiberkreis in unmittelbarem Zusammenhang stehen.

Dann weiter: Bei den Durchsuchungen wurden neben Laptops und der IT-Technik, um die es ja im Wesentlichen ging, auch gefunden: Messer, Schlagstöcke, Rohre, Zwillen, Teleskopschlagstöcke, Butterfly-Messer, also alles typische Gegenstände, die wir aus dem gewaltbereiten Linksextremismus kennen. - Somit wäre Ihre Frage, was genau an Waffen gefunden wurde, beantwortet.

Zusatzfrage: Heißt das, die Waffen befanden sich im Besitz der Betreiber?

Kock: Es wurden Waffen gefunden, dazu haben wir auch Bilder veröffentlicht. Die Waffen wurden gefunden bei Durchsuchungen im Zusammenhang mit dem Vereinsverbot. Die Räume, die durchsucht wurden, wurden auch von dem Verein und somit auch von den Betreibern der Plattform genutzt. Wem die Waffen jetzt im Einzelnen zuzuordnen sind, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen und bleibt abzuwarten.

Zusatzfrage: Frau Kock, können Sie bestätigen, dass zwei der Linksunten-Betreiber zu den Journalisten gehören, denen bei G 20 die Akkreditierung entzogen wurde?

Kock: Nein, das kann ich aufgrund des Schutzes der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen nicht bestätigen.

Zusatzfrage: Aber Sie wollen es auch nicht dementieren?

Kock: Nein, ich möchte mich dazu überhaupt nicht äußern.

Frage: Ich habe auch eine Frage an das BMI. Am Mittwoch eröffnet der Minister die ZITiS in München. Könnten Sie darlegen, welche Aufgaben ZITiS hat und warum der Minister diese Stelle für so notwendig erachtet?

Kock: Die ZITiS wird eröffnet. Das ist ein großes Wort für das, was es bis jetzt da gibt. Er hat die Stelle eingerichtet per Erlass, wenn ich mich richtig erinnere, Anfang April, 6. April müsste das gewesen sein, das kann ich aber gern noch einmal genau nachreichen. Er hat diese Stelle eingerichtet, um den Sicherheitsbehörden zunächst in seiner Zuständigkeit - also Bundeskriminalamt, Bundespolizei und Bundesamt für Verfassungsschutz - eine Stelle zu geben, die die Entwicklung von technischen Möglichkeiten für die Kriminalitätsbekämpfung vorantreibt. Das hat den Hintergrund, dass momentan oder bisher die einzelnen Behörden diese Entwicklung selbst betrieben haben und das jetzt so an einer Stelle zentral zusammengeführt wird und somit auch Ressourcen gespart werden.

Zusatzfrage: Und die Notwendigkeit dessen aus Sicht des Ministers?

Kock: Die Notwendigkeit dessen liegt meines Erachtens auf der Hand. Es gibt also nicht nur in allen gesellschaftlichen Bereichen eine zunehmende Digitalisierung und Verlagerung von Kommunikationsformen ins Internet, sondern das heißt, auch Kriminelle nutzen zunehmend diese Kommunikationsformen. Um auch da im Rahmen des Strafrechts Möglichkeiten zu haben, Ermittlungen erfolgreich durchzuführen, sind eben auch verschiedene technische Möglichkeiten für die Strafverfolgungsbehörden notwendig.

Zusatzfrage LÜCKOFF: Zählt zu diesen technischen Möglichkeiten dann auch die Anwendung des sogenannten Staatstrojaners, also die Entschlüsselung von Messenger-Diensten?

Kock: Es geht darum, dass Kommunikation zunehmend auch verschlüsselt wird. Das begrüßen wir. Gleichwohl muss Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit gegeben werden, im Strafverfahren bei konkreten Ermittlungen darauf zuzugreifen.

Zusatz: Also: Ja, diese Stelle wird dafür zuständig sein, diesen Staatstrojaner anzuwenden.

Kock: Es gibt keinen Staatstrojaner.

Zusatz: Diese Entschlüsselung von Messenger-Diensten.

Kock: Unter anderem, ja.

Zusatzfrage: Darf ich bitte noch eine Nachfrage stellen? Die gesetzliche Grundlage dafür wurde ja erst im Juni geschaffen. Die Stelle, sagten Sie, wurde jetzt aber schon im April eingerichtet. Gab es dann also bei Einrichtung der Stelle noch gar keine rechtliche Grundlage dafür?

Kock: Das müsste ich nachreichen. Die genaue Zeitabfolge habe ich jetzt nicht im Kopf.

Frage: Zur G20-Akkreditierung: Es hießt, es seien keine Informationen aus dem Ausland in die Bewertung der Journalisten eingeflossen. Dann stellte sich aber doch heraus, dass eine Festnahme in der Türkei in den BKA-Akten auftaucht. Können Sie uns noch einmal erklären, wie das zusammenpasst?

Kock: Ich müsste das nachreichen. Ich habe das in der Detailtiefe hier jetzt nicht dabei.

StS Seibert: Ich habe dem, was wir hier in langen, langen Sitzungen miteinander zu diesem Thema ausgetauscht haben, nichts hinzuzufügen.

Zusatzfrage: Sie hatten sich halt nur genau dazu noch nicht geäußert, dass in den BKA-Akten eben trotzdem auch ein Inhalt aus dem Ausland - eben eine Festnahme in der Türkei - auftaucht. Warum können Sie dazu nicht noch etwas sagen?

StS Seibert: Ich kann sagen, dass sich das, was wir hier vielfach gesagt haben, nämlich dass die Sicherheitsbedenken, die formuliert wurden - auch mir gegenüber formuliert wurden -, ausschließlich aus eigenen Erkenntnissen deutscher Behörden resultierten, nicht verändert hat.

Frage : Frau Kock, haben mittlerweile alle betroffenen Journalisten, denen die Akkreditierung entzogen wurde, Auskunft vom BKA bekommen? Wenn nicht, warum nicht?

Kock: Dazu haben wir ja auch schon mehrfach etwas ausgeführt. Ich habe vorhin noch einmal den aktuellen Stand erfragt. Es haben bislang 23 Personen Auskunft erhalten, acht oder neun - das konnte ich bis jetzt nicht feststellen - noch nicht.

Die Gründe haben sich auch nicht verändert. Dazu haben Herr Plate und Herr Dimroth schon etwas gesagt.

Zusatzfrage : Die Auskünfte sind also auch noch nicht per Post usw. auf dem Weg, sondern wurden noch gar nicht bearbeitet?

Kock: So der Stand von vorhin, 10 Uhr.

Zusatzfrage : Wann können die Kollegen denn damit rechnen?

Kock: Die Auskünfte werden so schnell wie möglich bearbeitet. Soweit ich informiert bin, lagen auch nicht hinsichtlich aller die notwendigen Papiere vor, um die Auskünfte anzuleiern.

Frage: Man hat ja ein bisschen das Gefühl, dass so viele Daten gesammelt werden, dass der Überblick verloren geht, wenn Sie uns jetzt gar nicht die einzelnen Informationen nennen und sagen können, wer wann und aufgrund welcher Fakten die Akkreditierung entzogen bekommen hat. Wie bewerten Sie das?

Kock: Soweit ich weiß, haben meine Kollegen dazu jetzt mehrfach - Herr Plate letzte Woche auch wieder - Stellung genommen. Ich habe jetzt, morgens oder mittags um 11.30 Uhr, keinen aktuellen Stand nach diesem Wochenende. Nein, so schnell ändert sich auch nichts.

Frage : Herr Seibert, gibt es mittlerweile neue Regelungen für Gipfel oder andere Großereignisse in Sachen Akkreditierung? Sie haben sich ja auch mit dem Vorstand der BPK, mit Journalistenverbänden usw. getroffen. Da haben Sie sicherlich Tipps und Tricks gehört. Was gibt es da Neues? Was planen Sie?

StS Seibert: Um Tricks geht es natürlich nicht. Aber wir hatten, und dafür bin ich sehr dankbar, einen wirklich guten und offenen Meinungsaustausch mit Vertretern der Bundespressekonferenz, der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union sowie des Deutschen Journalisten-Verbandes. Wir wollen dieses Gespräch auch fortsetzen. Wir werden über die zukünftige verbesserte Gestaltung der Abläufe des Akkreditierungsverfahrens sprechen. Die interne Auswertung dauert noch an, aber wir wollen das Gespräch mit diesem Kreis auch noch einmal suchen.

Zusatzfrage : Werden Sie uns öffentlich darüber informieren, was Neuerungen sein werden?

StS Seibert: Ich möchte jetzt erst einmal diesen Prozess des Auswertens und Nachdenkens im Bundespresseamt und mit unseren Partnern in diesem Akkreditierungsverfahren, nämlich auch den Sicherheitsbehörden und den betroffenen Journalisten, weiterführen.

Zusatzfrage : Wann soll der Prozess enden?

StS Seibert: Das kann ich Ihnen hier nicht sagen.

Ich hätte noch eine Nachreichung für Frau Anthony hinsichtlich des anderen Themas, nach dem Sie vorhin gefragt hatten. Sie hatten gefragt, woher die Zahl von Menschen komme, die von der libyschen Küstenwache auf dem Mittelmeer gerettet worden seien. Diese Zahl, die die Kanzlerin genannt hat, beruht auf Angaben der Internationalen Organisation für Migration und italienischer Stellen. Sie bezieht sich - das war ja auch Ihre Frage - auf dieses Jahr 2017, wobei man sagen muss, dass die meisten Rettungen innerhalb der vergangenen vier Monate stattgefunden haben.

Kock: Ich habe hinsichtlich der Zahlen von G20-Akkreditierungen und Auskünften der Sicherheitsbehörden noch einmal nachgehört: Bei acht Personen liegen die Ausweiskopie nach wie vor nicht vor. Wenn die Betroffenen uns beziehungsweise den Sicherheitsbehörden nicht klar belegen können, dass es auch wirklich sie sind, die Auskunft über diese Person verlangen, kann eben auch keine Auskunft erfolgen.

Frage : Frau Baer-Henney und vielleicht Herr Seibert, es geht um den Gesetzentwurf für die sogenannte Musterfeststellungsklage. Die Bundeskanzlerin hat sich ja kritisch über den Gesetzentwurf von Herrn Maas geäußert. Frau Baer-Henney, können Sie noch einmal aus Sicht des BMJV erklären, was der Unterschied zwischen der Vorstellung aus dem Kanzleramt und den Vorstellungen von Herrn Maas in Sachen Musterklage war?

Baer-Henney: Vielen Dank für die Frage. Der Minister hat sich ja gerade im dpa-Gespräch noch einmal zu der Thematik geäußert. Das würde ich jetzt auch erst einmal für sich stehen lassen.

Zu den Unterschieden: Es gehört hier zur guten Übung, dass wir, wenn wir einen Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung geben, innerhalb dieses Rahmens nicht über einzelne Stellungnahmen der Ressorts diskutieren oder sie erörtern, solange die Stellungnahmen praktisch noch nicht öffentlich sind. In diesem Zustand sind wir bei diesem Verfahren im Moment noch nicht.

Zusatzfrage : Möchte Herr Seibert konkretisieren, was die Kanzlerin an dem Gesetzentwurf nicht gut fand?

StS Seibert: Nein. Es ist so, wie die Kollegin gesagt hat: Es gibt einen Referentenentwurf aus dem Bundesministerium der Justiz. Der ist vorgelegt worden, und dazu sind die regierungsinternen Abstimmungen noch nicht abgeschlossen. Es gab da in einzelnen Punkten noch einen Dissens. Das ist bei regierungsinternen Abstimmungen und Ressortabstimmungen, ehrlich gesagt, auch ein relativ normaler Vorgang.

Aber es ist auch ganz klar, und das hat die Bundeskanzlerin auch gesagt, dass es schon sinnvoll ist, daran zu arbeiten, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Verbraucherinnen und Verbraucher eine bessere Klagemöglichkeit bekommen. Deswegen wird dieses Vorhaben weiter verfolgt. Aber es ist eben noch nicht in der Form, dass es beschlossen werden kann.

Zusatzfrage : Nun wird diese Regierung ja nicht mehr lange im Amt sein. Ist der Gesetzentwurf im Grunde also tot, Frau Baer-Henney, Herr Seibert?

Baer-Henney: Ich habe dem, was ich gerade gesagt habe, nichts hinzuzufügen.

StS Seibert: Ich kann da jetzt auch keine Vorhersagen machen. Aber die Politik endet ja nicht an einem Wahltag.

Frage: Ich habe eine Frage an das Verkehrsministerium: Warum haben Sie den Bundestag und den Rechnungsprüfungsausschuss nicht über die Probleme von A1 Mobil informiert?

Gab es Informationen innerhalb der Bundesregierung? Das wäre meine Frage zum Beispiel in Richtung des Finanzministeriums.

Strater: Vielen Dank für die Frage. Ich kann dazu ausführen, dass wir derzeit die gesamte Historie dieses ÖPP-Projekts A1 seit Beginn dieses Projekts, der ja im Jahr 2008 war, zusammenstellen. Das erfolgt derzeit mit dem Ziel, die Ausschüsse des Deutschen Bundestags und damit ja auch die Öffentlichkeit und das Parlament in Kenntnis zu setzen. Das schließt vertragliche Elemente mit ein. Da stellen wir gerade alles zusammen.

Zur Historie dieses Projekts, und davon ist Ihnen das meiste ja wahrscheinlich auch bekannt: Das ist seit 2008 ein Vertrag mit dem Betreiber, der unter der rot-grünen Koalition - unter Verkehrsminister Tiefensee - entstanden ist. Es gab seit 2009 auch Gespräche mit dem Unternehmen, im Übrigen auch unter Beteiligung des Landes Niedersachsen, weil das Ganze ja über die Auftragsverwaltung läuft. Da gab es seitdem immer wieder Gespräche. Da sind auch Dinge öffentlich geworden, zum Beispiel im Jahr 2014 auch der Ausstieg von Bilfinger Berger. Hätte es diese Probleme, über die wir heute sprechen, nicht gegeben, hätte man diese Gespräche ja auch nicht geführt. Die sind auf Arbeitsebene zwischen Bund und Land - Niedersachsen, wie ich auch schon gesagt habe - geführt worden.

Dazu, dass dabei ein Thema gewesen sein soll, dass auch eine Insolvenz droht: Das war nicht der Fall. Es gibt ja auch bis heute keine Insolvenz. Es wird immer darüber geschrieben, aber es gibt eine Insolvenz ja noch nicht. Es wurde über vertragliche Dinge gesprochen, über Restrukturierung, aber nicht über eine Insolvenz. Wenn Sie sich den ganzen Ablauf ansehen - dieser Minister ist seit Ende 2013 im Amt -, dann können Sie sich die zeitlichen Zusammenhänge ein bisschen erschließen.

Im Übrigen auch noch einmal zur Genese dieses Projekts: Das ist, wie gesagt, einer seiner Vorgänger unter sozialdemokratischer Führung gewesen. Auch damals wurde schon gesagt, und darauf möchte ich hier heute nur noch einmal hinweisen:

"Öffentlich-private Partnerschaften sind ein Erfolg. Das Betreibermodell bringt jedem Verkehrsteilnehmer Vorteile."

Das sind Zitate von Wolfgang Tiefensee aus dem Jahr 2009. Zum Baubeginn der A 1 im Jahr 2008 hat er noch gesagt:

"Ich freue mich über den Beginn eines neuen Kapitels in der Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Privatwirtschaft. Ich werde mich auch in Zukunft dafür einsetzen, öffentlich-private-Partnerschaften in Deutschland zu fördern."

Dies nur, damit Sie einmal sehen, was hinter diesem Projekt steht, wie lange es diese Debatten schon gibt und wer das alles angeschoben hat.

Baer-Henney: Ich habe dem, was der Kollege gesagt hat, nichts hinzuzufügen.

Zusatzfrage: Heißt das also, Sie waren nicht informiert?

Baer-Henney: Wie gesagt: Der Kollege vom federführenden Ressort hat sich geäußert, und ich habe dem nichts hinzuzufügen.

Frage : Ich habe, ehrlich gesagt, immer noch nicht verstanden, weshalb Sie nicht zumindest die zuständigen Ausschüsse schon früher informiert haben. Wenn ich es nämlich richtig sehe, liegt ja jetzt immerhin ein Betrag von - ich weiß es nicht recht; vielleicht können Sie mir da helfen - 640 Millionen Euro oder 778 Millionen Euro als Klagewert der Betreibergesellschaft im Feuer. Da müsste man ja doch erwarten, dass die zuständigen Fachausschüsse informiert werden, sobald deutlich wird, dass nach jahrelanger Auseinandersetzung offenbar eine gütliche Einigung nicht möglich ist. Das konnte man ja sicherlich auch dem entnehmen, was Sie eben sagten.

Strater: Ich habe ja gerade darauf hingewiesen, dass es bei diesen Gesprächen mit dem Betreiber, die auch schon seit einiger Zeit laufen, nicht Thema war, dass eine Insolvenz drohe. Wir sind ja auch heute noch nicht da, dass eine Insolvenz da ist.

Im Übrigen: Zu der Höhe einer möglichen Klage kann ich mich hier ohnehin nicht äußern. Danach müssten Sie das Unternehmen selbst befragen.

Frage: Eine Frage zum Thema "Geld für Bildung". Mich würde vom Bundesfinanzministerium interessieren, wie viele der Mittel, die jetzt der Bund für die Kommunen im Bereich Bildung zur Verfügung stellt, überhaupt abgerufen werden. Es heißt, dass in NRW nur ein Zwölftel der Mittel abgerufen wird. Haben Sie deutschlandweite Zahlen?

Kalwey: Vielen Dank für die Frage. - Es gab dazu einen Bericht am Wochenende. Die Zahlen, die darin genannt wurden, kann ich Ihnen bestätigen. Ansonsten finden Sie auch bei uns auf der Homepage nach Ländern aufgelistet zahlreiche Übersichten, wie viele Mittel abgefragt wurden. Ich kann Ihnen das aber auch gerne noch einmal schriftlich zukommen lassen.

Zusatzfrage: Gibt es, da das stockt oder nicht so funktioniert, wie es vielleicht gewünscht ist, vonseiten des Bundes Planungen, diese Abrufung der Mittel zu verbessern?

Kalwey: Wir können natürlich die Mittel bereitstellen und so gut unterstützen, wie es geht. Aber natürlich ist es letztendlich Sache der Länder und Kommunen, diese Mittel abzurufen. Dabei geht es vor allem um das Thema Kapazitäten, also Planungskapazitäten, Durchführungskapazitäten. Wir können unterstützen, aber natürlich ist es in erster Linie Sache der Länder und der Kommunen, diese Mittel dann tatsächlich auch abzurufen.

Frage: Eine Frage zu den Äußerungen von Herrn Gauland über Frau Özoguz. Allein die Wortwahl hat er heute offenbar bedauert, dass man sie in Anatolien entsorgen solle, beim Vorgang oder der Bewertung an sich ist er aber geblieben. Frau Özoguz habe weder in der Bundesregierung noch in Deutschland etwas zu suchen. Bewertet die Bundesregierung dieses als einen Angriff gegen die Regierung insgesamt?

Speziell an das Auswärtige Amt: Ist das eigentlich ein rein innerdeutscher Vorgang oder beeinträchtigt er auch Deutschlands Außenpolitik, denn so etwas wird ja kommuniziert?

Eine dritte Frage noch: Herr Gauland hat auch gesagt, man möge sie doch mal ins Eichsfeld einladen, ihr sagen, was deutsche Kultur sei und dann werde sie nie wieder dorthin kommen, man könne sie entsorgen. Ist dahinter ein verdeckter Aufruf zu Straftaten zu erkennen?

StS Seibert: Ich möchte mir hier nicht angewöhnen, Wahlkampfäußerungen der AfD zu kommentieren.

In diesem Fall will ich nur sagen: Frau Özoguz stammt aus Hamburg. Insofern disqualifizieren sich diese Äußerungen von selbst.

Breul: Ich würde gerne ausdrücklich auch im Namen des Bundesaußenministers hinzufügen, dass das ganz schlimme verbale Entgleisungen sind, die natürlich international für Aufsehen sorgen und für uns als Demokraten nicht hinnehmbar sind. Sie lassen jeden Anstand und Respekt gegenüber Andersdenkenden vermissen und wecken überall auf der Welt die schlimmsten Erinnerungen an unser Land. Wir appellieren an alle Wahlkämpfenden im Bundestag, das auf dem Boden des Grundgesetzes zu tun.

Nicht zuletzt stehen wir, wie ich schon gerade sagte, in diesen Zeiten unter großer internationaler Beobachtung. Da gebieten es einfach der Anstand und der Respekt, auf solche Äußerungen zu verzichten.

Baer-Henney: Ich kann mich nur der Einschätzung anschließen.

Zum konkreten Fall und inwieweit darin eine Straftat zu sehen ist: Das muss man natürlich untersuchen. Es ist wichtig, auch diese Seite zu beleuchten. Ich darf von dieser Stelle aus keine rechtliche Einschätzung zum Einzelfall vornehmen. Das müsste die zuständige Staatsanwaltschaft machen.

Frage: Ich habe eine Frage an das Bundesministerium für Arbeit. Aufgrund der Flüchtlingskrise sind etwa 900 000 oder mehr Flüchtlinge nach Deutschland gekommen, darunter 200 000 Akademiker. Gibt es Zahlen, wie viele von den Flüchtlingen berufstätig sind? Ich bin Übersetzer und übersetze viel für Ärzte, Ingenieure und bekomme Aufträge vom Jobcenter etc. Wie viele der Flüchtlinge sind berufstätig und beziehen keine Leistungen vom Jobcenter?

Westhoff: Jetzt erwischen Sie mich auf dem falschen Fuß. Ich haben die letzten Zahlen nicht mitgebracht. Die Bundesagentur für Arbeit hält das aber relativ genau und auch aktuell nach. Die Bundesagentur für Arbeit erstellt einen Migrationsbericht, und zwar, glaube ich, jeden Monat einmal. Ich stelle Ihnen diesen Bericht gerne zur Verfügung. Wir können gleich unsere Adressen austauschen oder ich mache das über die Bundespressekonferenz.

Ich will nur Folgendes sagen: Es gibt Auflistungen, wie viele Menschen aus bestimmten Herkunftsländern kommen - darunter auch die acht Asylherkunftsländer, also die acht Länder, aus denen hauptsächlich Asylsuchende nach Deutschland gekommen sind -, in welcher Form sie in Beschäftigung sind, wie viele von ihnen Leistungen beziehen und welche Leistungen sie beziehen. Das wird alles dargestellt und dokumentiert.

Zusatzfrage: Ich habe die Frage nur gestellt, weil, wie wir alle wissen, die Rechtsextremisten diese Flüchtlingskrise instrumentalisieren. Ich habe gehört, allerdings nicht gelesen, dass 5000 syrische Ärzte schon im System sind. Ein Arzt ist, wie Sie wissen, 100 000 Euro wert. Ein Kind kostet bis zum 18. Lebensjahr 50 000 Euro, und dann kostet das Medizinstudium noch einmal 50 000 Euro. Wir reden also von Milliardenbeträgen in Bezug auf die Flüchtlinge im Rahmen des sogenannten "brain drain". Alle Länder wollen Akademiker. Dieses Thema spricht die Bundesregierung nicht an, um den Rechtsextremismus - - -

Westhoff: Das würde ich so nicht unterschreiben. Es ist natürlich ein komplexes Phänomen. Wer ist gekommen? Sie wissen auch, dass es nach wie vor noch Schwierigkeiten bereitet, immer genau zu wissen: Wer ist wann gekommen? Welchen Bildungsstandard bringen die Leute mit?

Selbst wenn die Flüchtlinge fachlich gut ausgebildet sind, ist immer noch die Frage: Was können sie an Deutschkenntnissen vorweisen? Es geht nicht ohne Deutschkenntnisse. Von daher sind inzwischen ganz viele Anstrengungen darauf gerichtet, die nach Deutschland gekommenen Flüchtlinge - zumal dann, wenn sie eine gute Bleibeperspektive haben - hier in den Arbeitsmarkt zu integrieren, mit Sprachkursen zu versorgen, sodass sie jedenfalls rudimentäre Deutschkenntnisse erwerben können, denn ohne diese helfen auch die besten beruflichen Qualifikationen nichts.

Von daher würde ich schon sagen, dass man sich in den letzten zwei Jahren sehr stark darum bemüht hat, erstens konkret etwas zu tun, um diesen Anschluss an den Arbeitsmarkt und damit in die Gesellschaft zu gewährleisten und zweitens das auch darzustellen und zu sagen: Seht her, wir haben hier einen Zugang von Flüchtlingen. Von denen sind ganz viele noch nicht so weit, dass sie nahtlos Anschluss an den deutschen Arbeitsmarkt finden. Wir tun aber vieles, um das zu gewährleisten.

Das wird auch dargestellt. Die Bundesagentur für Arbeit und viele andere Stellen sind dabei sehr aktiv, und auch die Bundesregierung erzählt etwas darüber. Deshalb würde ich das nicht ganz so unterschreiben, wenn Sie sagen, wir machen darum zu wenig Wind oder wir dokumentieren nicht deutlich genug, dass unter den Flüchtlingen viele sind, die eben etwas mitbringen, die das hier einsetzen möchten, und mit sehr viel Engagement dabei sind.

Frage: Eine Nachfrage zu Libyen, und zwar eine Frage zur Übergabe der libyschen Küstenwache an die internationalen Organisationen. Passiert das jetzt schon so oder ist das der Plan für die Zukunft?

StS Seibert: Was den genauen Einsatz von UNHCR und IOM in Libyen betrifft, würde ich Sie bitten, sich an diese beiden Organisationen zu wenden. Ich weiß, dass beide Organisationen bereits in Libyen tätig sind - UNHCR mit dem Fokus auf Flüchtlinge, die IOM mit dem Fokus auf Migranten - und dass sie ihren Einsatz ausweiten wollen. Das heißt, es gibt bereits eine Zusammenarbeit mit den libyschen staatlichen Stellen. Da ist aber noch sehr viel Luft nach oben; da ist noch sehr viel zu entwickeln. Es ist vor allem auch noch räumlich in die Breite zu entwickeln und von Tripolis weg in andere Regionen des Landes zu bringen. So haben das Herr Lacy Swing und Herr Grandi ja hier auch in der Pressekonferenz dargestellt. Was aber den genauen Einsatz betrifft, den es dort gibt, würde ich Sie bitten, sich an diese beiden Organisationen zu wenden. Wir unterstützen ihre Arbeit aus voller Überzeugung.

Frage : Frau Kock, Ihr BMI hat den Grünen in einer parlamentarischen Anfrage zu Angehörigen von Mafia-Clans in Deutschland geantwortet, die Zahl hätte sich in den letzten neun Jahren vervierfacht. Wie erklärt sich das BMI diese Zahl? Sind mehr italienische Mafiosi nach Deutschland gekommen oder hat man jetzt einfach mehr entdeckt? Was tut man dagegen? Gelten einige davon als Gefährder?

Kock: Das ist eine ganze Latte von Fragen. Ich kenne die Kleine Anfrage nicht und habe sie gerade nicht präsent. Daher kann ich auch zu möglichen Erklärungen, warum die Zahlen angestiegen sind, nichts sagen. Ich müsste, um das seriös zu beantworten, das nachreichen.

Angehörige der organisierten Kriminalität - dazu gehören Mafia-Mitglieder - sind keine Gefährder. Der Begriff "Gefährder" ist ein polizeilicher Begriff, der im Bereich Terrorismus und Extremismus Anwendung findet und eben nicht im Bereich der organisierten Kriminalität.

Die organisierte Kriminalität wird von den Strafverfolgungsbehörden in Bund und Ländern bekämpft. Es gibt jeweils einzelne Dezernate, die darauf spezialisiert sind. Es gibt auch im Bereich der Justiz Staatsanwaltschaften, die darauf spezialisiert sind. Von daher: Ja, wir tun etwas dagegen.

Zusatzfrage : Können Sie das nachreichen?

Kock: Ja.

Montag, 28. August 2017

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 28. August 2017
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2017/08/2017-08-28-regpk.html
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-25 55
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Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. August 2017

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