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PRESSEKONFERENZ/1581: Regierungspressekonferenz vom 15. Dezember 2017 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift Pressekonferenz - Freitag, 15. Dezember 2017
Regierungspressekonferenz vom 15. Dezember 2017

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Besuch des Ministerpräsidenten der Region Kurdistan-Irak, Gespräch mit Betroffenen des Anschlags auf dem Berliner Breitscheidplatz, Gedenkveranstaltung anlässlich des ersten Jahrestages des Anschlags auf dem Berliner Breitscheidplatz, Gespräch mit dem ESA-Astronauten Alexander Gerst), Abschaffung der Netzneutralität in den USA, Insolvenz von Air Berlin, Rede eines russischen Schülers anlässlich des Volkstrauertags im Deutschen Bundestag, Ankündigung eines Wechsels des Vorstandsvorsitzes bei Airbus, Beteiligung von Deutschland an der Grenzsicherung von Tunesien, Zukunft des Abrüstungsvertrages INF, Waffenlieferungen an die Peschmerga und die irakischen Streitkräfte

Sprecher: SRS Streiter, Baron (BMWi), Breul (AA), Henjes (BMVg)


Vorsitzende Wefers eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS Streiter sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS Streiter: Ich möchte Ihnen einen kurzen Überblick über die Termine der Bundeskanzlerin in der nächsten Woche geben.

Am Montag wird die Bundeskanzlerin um 14 Uhr den Ministerpräsidenten der Region Kurdistan-Irak, Nechirvan Barzani, zu einem kurzen Treffen im Bundeskanzleramt empfangen. Im Mittelpunkt der Unterredung werden die Lage im Irak, der Kampf gegen den IS sowie die Fragen des Wiederaufbaus und der Wiedereingliederung der Flüchtlinge stehen. Auch die weitere Kooperation zwischen Deutschland und der Region in Sachen Ausbildung der Peschmerga wird Gegenstand des Gesprächs sein. Eine gemeinsame Pressebegegnung ist nicht vorgesehen. Für die Feinschmecker sage ich nur: Es ist nicht der, den Sie vermuten, das ist nicht Herr Masud Barzani, der von 2005 bis 2017 Präsident der Autonomen Region Kurdistan war, sondern es ist Nechirvan Barzani, ein Neffe - nicht, dass da etwas durcheinanderkommt.

Wie an dieser Stelle bereits mitgeteilt worden ist, hat Bundeskanzlerin Merkel am Montagnachmittag die Betroffenen des Anschlags auf dem Berliner Breitscheidplatz des vergangenen Jahres, also die Familien der Ermordeten wie auch die damals Verletzten, ins Bundeskanzleramt eingeladen. Auch dieser Termin ist nicht presseöffentlich.

Am Dienstag, dem 19. Dezember, wird der Opfer des Terroranschlags vom Breitscheidplatz gedacht - organisiert von der evangelischen Kirche Berlin/Brandenburg schlesische Oberlausitz, vom Senat und vom Abgeordnetenhaus von Berlin sowie der Bundesregierung. Es wird eine gemeinsame Gedenkveranstaltung geben. Die Bundeskanzlerin wird am Vormittag an der Fertigstellung des Gedenkzeichens für die Opfer des Terroranschlags auf dem Breitscheidplatz teilnehmen. Dieser Teil der Gedenkveranstaltung ist nicht öffentlich. Im Anschluss daran wird die Bundeskanzlerin auch an der ebenfalls nicht presseöffentlichen interreligiösen Andacht auf Einladung von Bischof Dröge und Erzbischof Koch in der Berliner Gedächtniskirche teilnehmen. Direkt hieran schließt sich dann - vermutlich gegen 12 Uhr - die offizielle Einweihung des Gedenkzeichens an, bei der die Bundeskanzlerin ebenfalls anwesend sein wird. Die Akkreditierungsfrist für diesen Termin ist bereits abgelaufen.

Am Nachmittag empfängt die Bundeskanzlerin den deutschen ESA-Astronauten Alexander Gerst zu einem Gespräch im Bundeskanzleramt. Alexander Gerst nimmt an der Mission "ISS Horizons" teil, die von Mai bis November des nächsten Jahres geplant ist. Er übernimmt dabei als erster Deutscher und zweiter Europäer auch das Kommando über die ISS. Auch dieser Termin ist nicht presseöffentlich.

Das waren schon die Termine - dann kommt schon bald der Weihnachtsmann.

Frage: Hat Frau Merkel selber entschieden, bei der Gedenkveranstaltung am Breitscheidplatz nicht zu sprechen, oder kam das protokollarisch nicht infrage? Wird Frau Merkel eventuell nach dem Treffen mit den Familienangehörigen etwas sagen oder wird sie schweigen?

SRS Streiter: Dazu kann ich Ihnen, ehrlich gesagt, nichts sagen, denn diese Veranstaltung ist ja hauptsächlich von den Kirchen und dem Abgeordnetenhaus unter Beteiligung der Bundesregierung organisiert worden. Ich kann Ihnen jetzt, ehrlich gesagt, auch gar nicht sagen, wer da spricht. Ich kann Ihnen sagen, wer teilnimmt: Der Bundespräsident und seine Frau werden teilnehmen, ebenso der Bundestagspräsident, für die Bundesregierung haben die Bundeskanzlerin sowie die Bundesminister Maas und de Maizière zugesagt, und das Land Berlin wird durch Bürgermeister Müller und den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin vertreten sein. Weitere Verfassungsorgane und der Botschafter Israels haben ebenfalls ihr Kommen angekündigt. Es werden ca. 450 Personen teilnehmen. Den Ablauf kann ich Ihnen jetzt gar nicht sagen, den kenn ich nicht. Die Bundeskanzlerin trifft ja schon am Vorabend die Betroffenen.

Zusatzfrage: Glauben Sie, dass es Kritik gegenüber Frau Merkel hervorrufen könnte, wenn sie dort nichts sagt?

SRS Streiter: Das weiß ich nicht. Die Veranstaltung hat ja noch nicht stattgefunden; vielleicht sagt sie ja am Rande doch noch irgendwas. Das werden wir einfach abwarten.

Zusatz: Man kann das ja mit dem vergleichen, was in Frankreich passiert ist. In der dortigen Veranstaltung nach den Attentaten hat damals Präsident Hollande gesprochen, und das wurde natürlich sehr geschätzt. Wenn Frau Merkel an diesem Jahrestag usw. nichts sagt, dann könnte das vielleicht kritisiert werden.

SRS Streiter: Ich würde es einfach einmal abwarten.

Frage: Über ein mögliches Statement hinaus: Plant die Kanzlerin, im Zusammenhang mit dem Jahrestag des Anschlags auf dem Breitscheidplatz einen Pressetermin zu machen, auf dem man auch Fragen stellen kann? Denn im letzten Jahr sind ja zu diesem Anschlag einige Sachen ans Tageslicht gekommen, zu denen man eigentlich ganz gerne auch ihre Meinung hören würde.

SRS Streiter: Das ist ja eine Gedenkveranstaltung und keine Informationsveranstaltung.

Zusatzfrage: Ich sage ja nicht, dass das am Dienstag passieren muss, sondern frage, ob sie das irgendwann im Zusammenhang mit dem Jahrestag plant.

SRS Streiter: Das kann ich Ihnen jetzt nicht gar nicht sagen. Ich weiß auch nicht, ob das erforderlich ist.

Frage: Ich denke, meine Frage richtet sich an das Wirtschaftsministerium, vielleicht auch an das Verkehrsministerium: Es gab in den USA eine Entscheidung, in der die Netzneutralität letztendlich aufgegeben wurde. Hat das nach Ihrem Dafürhalten irgendeine Auswirkung auf Deutschland, auf europäische Kunden im Netz?

Zweitens: Könnte es hervorgerufen durch die US-Entscheidung möglicherweise in Deutschland oder vielleicht auch in Europa Bestrebungen geben, ähnlich zu verfahren und die Netzneutralität aufzugeben?

Baron: Vielen Dank, ich kann dazu gern etwas sagen. - Wir haben die Entscheidung der USA zur Kenntnis genommen; die ist ja heute sehr frisch ergangen. Wie hier üblich kommentieren wir aber natürlich die Entscheidung ausländischer Regierungen nicht. Ich kann aber gern etwas zum europäischen Rechtsrahmen sagen.

In Europa gilt seit dem vergangenen Jahr die entsprechende Verordnung mit den Regelungen zur Netzneutralität, die europaweit einheitlich regelt, dass ein diskriminierungsfreier Zugang zum offenen Netz abgesichert und unverzichtbar ist. Das war auch immer die Haltung der Bundesregierung, und die gilt für uns fort. Ein offenes und freies Internet ist unverzichtbar für den erfolgreichen Wandel der digitalen Gesellschaft, an dem alle teilhaben wollen. Wir haben uns damals auch in den Verhandlungen für diese Vorgaben und für diese Verordnung stark gemacht, und deshalb gilt dieser europäische Rechtsrahmen.

Ob oder inwiefern für Kunden jetzt irgendwelche Auswirkungen zu befürchten sind, was die US-Entscheidung betrifft, kann ich derzeit nicht beurteilen. Das müssen wir uns sicherlich noch einmal genau anschauen.

Zusatzfrage: Hat es nach Ihrer Kenntnis in letzter Zeit seitens europäischer Anbieter, der europäischen Provider oder Ähnlicher noch einmal eine verstärkte Initiative gegeben, auch im Netz differenzieren zu können, oder war diese Auseinandersetzung hier zuletzt etwas eingeschlafen?

Baron: Es gibt das Verfahren, das in der Verordnung festgelegt ist, dass die Bundesnetzagentur sozusagen ex post Regelungen im Markt prüft und überwacht. Mir ist nicht bekannt, dass es jetzt dazu ganz aktuell neue Initiativen gibt. Aber das sind, wie gesagt, die Prüfungen der Bundesnetzagentur sozusagen als der Regulierungsagentur, die hierbei prüft.

Zusatzfrage: Verstehe ich Sie richtig, dass Sie auch im Lichte der US-Entscheidung im Moment keine Änderungsnotwendigkeiten vonseiten der Bundesregierung sehen und dass Sie auch nicht sehen, dass sich in Europa etwas in dieser Richtung tut?

Baron: Genau. Es gibt den europäischen Rechtsrahmen. Der gilt, und den finden wir weiterhin wichtig.

Frage WEISE: Auch eine Frage an das Wirtschaftsministerium, und zwar zum 150-Millionen-Euro-Kredit für Air Berlin: Auch wenn die Frage oft gestellt wurde, stellt sie sich aus aktuellem Anlass ja vielleicht noch mehr. Was genau ist bisher mit dem Geld passiert? Wie viel davon ist geflossen? Wie viel davon ist möglicherweise nicht zurückzuzahlen? Mit welcher Summe rechnen Sie derzeit?

Baron: Vielen Dank. - Vielleicht kann ich dazu noch ein bisschen ausholen. Dann komme ich zu Ihren Fragen.

Ich würde gern noch einmal darauf verweisen, dass die Bundesregierung als Bundesregierung in ihrer Gesamtheit mit Pressemitteilung von Regierungssprecher Seibert am 13. Dezember sehr ausführlich zu dem Sachverhalt Niki Stellung genommen hat. Die Bundesregierung hat immer das Ziel verfolgt, den Luftverkehr in Deutschland und Europa zu sichern, Wettbewerb zu gewährleisten und auch den Beschäftigten nach der Insolvenz von Air Berlin eine Zukunftsperspektive zu geben. Das war letztlich der Grund für die Gewährung dieses Kredits, den die Bundesregierung im August beschlossen hat. Wir haben das immer als Beitrag dazu verstanden, einen geordneten Übergang für das Unternehmen, für die Beschäftigten und natürlich auch für die Passagiere damals im Urlaubsmonat August zu sichern.

Die Entscheidung der Kommission in puncto Niki bedauern wir daher sehr. Auch das hatten wir ja schon in der Pressemitteilung deutlich gemacht. Denn die Insolvenz von Niki führt jetzt zu zahlreichen Sorgen der Beschäftigten von Niki und auch von Verbrauchern, für die wir natürlich sehr hohes Verständnis haben.

Auch zum Kredit der Bundesregierung haben wir in dieser Erklärung Stellung genommen. Es ist richtig, dass, nachdem Niki jetzt Insolvenz angemeldet hat, Verkaufserlöse aus diesem Vertragsteil natürlich nicht zur Verfügung stehen und es damit sein kann, dass möglicherweise nur ein Teil des Kredits zurückgezahlt werden kann. Der Kredit hat die Höhe von 150 Millionen Euro; das ist ja bekannt. Er ist vollständig ausgezahlt worden. Er wurde eingesetzt, um den Betrieb von Air Berlin bis zum Monat Oktober fortzuführen. Das war Sinn und Zweck dieses Kredits, und dafür ist er auch eingesetzt worden. Nähere Bezifferungen, was wir möglicherweise unter einer Teilrückzahlung verstehen, kann ich derzeit nicht vornehmen. Das müssen wir sehen; das hängt von den weiteren Prozessen ab.

Zusatzfrage: Ist eine Präzisierung noch möglich? Sehen Sie nicht weitere Informationspflichten, auch gegenüber dem Steuerzahler?

Angesichts dessen vielleicht noch eine zusätzliche Frage an Herrn Streiter, da auch die Kanzlerin damals gesagt hat, mit großer Wahrscheinlichkeit werde der Kredit komplett bedient werden können: War das damals eine Fehleinschätzung?

SRS Streiter: Das weiß ich nicht. Das war aus damaliger Sicht sicherlich richtig. Es gilt ja die alte Regel: Wenn man vom Rathaus kommt, ist man immer schlauer. - Hinterher weiß man immer alles besser. Wir werden sehen, wie sich das noch entwickelt. Noch ist es ja nicht völlig verloren. Schauen wir mal!

Baron: Um vielleicht einen Punkt noch klarzumachen: Wie Herr Streiter dargestellt hat, laufen die Prozesse ja noch. Es gibt einen Verkaufsteil, der erfolgreich abgeschlossen wurde und den die Kommission genehmigt hat. Das ist der Teil von EasyJet. In diesem Bereich werden Beschäftigte übernommen. Dann gibt es einen weiteren Verkaufsteil von Lufthansa, der ebenfalls weiterverfolgt und von der Kommission noch geprüft wird. Das sind also noch laufende Prozesse, sodass wir das erst einmal abwarten müssen.

Zum Zeitpunkt, an dem die Entscheidung der Bundesregierung, den Kredit zu gewähren, getroffen wurde, wurde sie natürlich nach den geltenden Voraussetzungen getroffen, insbesondere auch nach den Regeln der Umstrukturierungsbeihilfen der EU-Kommission. Die EU-Kommission hat ihn ja auch genehmigt. Die EU-Kommission selbst hat zu diesem Zeitpunkt ja nach der beihilferechtlichen Einschätzung die Genehmigung erteilt.

Frage: Herr Streiter und Frau Baron, Sie gehen davon aus, dass nicht alles völlig verloren ist und dass es eventuell zu einer Teilrückzahlung kommt. Welches Szenario müsste denn eintreten, damit es dazu kommt? Haben Sie noch Hoffnung, dass sich jetzt, da der Preis etwas günstiger wird, ein Käufer für Niki finden könnte?

SRS Streiter: Natürlich muss man das hoffen. Das wird sich zeigen. Es gibt ja diverse Berichterstattungen. Ob das alles trägt oder nicht, auch das wird man sehen. Ich denke, man kann jetzt für die Zukunft wenig dazu sagen.

Zusatzfrage: Geht also die Hoffnung dahin, dass man noch einen Käufer für Niki finden könnte?

SRS Streiter: Sagen wir einmal so: Das wäre ja nicht schlecht. - Wir lesen ja auch Zeitung und hören auch Radio und sehen auch Fernsehen. Wie Sie ja auch mitbekommen haben, bemüht sich Niki Lauda angeblich darum. Aber ob das trägt oder nicht trägt, ob das funktioniert oder nicht funktioniert, liegt nicht in unserer Hand. Das können wir auch gar nicht beurteilen. Das können wir nur zur Kenntnis nehmen. Offenbar ist ja noch ein Funke Leben darin.

Frage: Mich interessieren zwei Dinge. Zum Ersten: Ist denn die Bundesregierung auf irgendeiner Ebene im Moment noch in das eingeschaltet, was an Lösungen für Niki zu finden versucht wird, auch um einen größeren Teil des Kredits zu retten, oder ist die Bundesregierung darauf angewiesen, sich das quasi von außen anzuschauen?

Zum Zweiten interessiert mich schon, wie sich die Bundesregierung dem Vorwurf stellt, vielleicht etwas wenig sorgfältig bei der Ausreichung dieses Kredits vorgegangen zu sein. Man sieht das ja zum Beispiel auch in der Stellungnahme der Bundesregierung von vor zwei Tagen: Dort ist noch davon die Rede, dass es keinen Niki-Interessenten gab und gibt. Plötzlich soll es drei oder vier geben. Hat die Bundesregierung diesen Komplex ohne genaue Risikoschau etwas sehr stark mit der linken Hand gemacht - und dann auch noch unvorsichtig über irgendwelche nationale Champions geredet, die man schaffen will, und damit Wettbewerbsbedenken vielleicht sogar noch befördert?

SRS Streiter: Ich habe es eben schon einmal anzudeuten versucht: Ich finde, man sollte Entscheidungen immer nach dem Zeitpunkt beurteilen, zu dem sie gefallen sind. Dass sich Dinge hinterher manchmal anders entwickeln, als man gedacht hat, kommt schon einmal vor. Ich habe ja auch lange auf Ihrer Seite gesessen. Was wäre denn hier im Sommer los gewesen, wenn die Bundesregierung gesagt hätte: "Uns ist völlig wurscht, was mit Air Berlin ist, da gibt's keinen Pfennig"? - Dann hätten Sie alle geschrieben: Bundesregierung lässt Air Berlin hängen. - Was auch immer man tut, es ist immer risikobehaftet, um es einmal vorsichtig auszudrücken.

Wir werden jetzt sehen. Ich werde hier keine Prognosen für die Zukunft abgeben. Vorgestern gab es keine Interessenten, und heute gibt es möglicherweise einen Interessenten, wie ich der Berichterstattung entnehme. Wie seriös das ist und ob das funktionieren kann - keine Ahnung. Das haben wir auch nicht zu entscheiden. Wir sind ja nicht das Unternehmen und auch nicht der Insolvenzverwalter.

Zusatzfrage: Trotzdem bleibt die Frage: Ist die Bundesregierung, sei es vonseiten des Bundeskanzleramts, sei es vonseiten des Wirtschaftsministeriums, in irgendeiner Weise in das, was im Moment läuft, in die Verhandlungen oder Gespräche, in den Vorgang, Interessenten für Niki zu finden, eingebunden, sei es auch nur, dass man als Beobachter dabei sitzt? Gibt es irgendeine Teilhabe dabei?

SRS Streiter: Mir ist darüber nichts bekannt. Mehr als zu appellieren - es gibt ja auch noch einiges zu tun, zum Beispiel Kunden zurückzutransportieren - ist meines Wissens im Moment nicht vorgesehen.

Baron: Ich kann das auch nur bestätigen. Es ist jetzt Aufgabe des Insolvenzverwalters, den Prozess weiterzubetreiben, sich um Kaufinteressenten zu bemühen. Das ist nicht Aufgabe der Bundesregierung. Daran sind wir auch nicht beteiligt.

Frage: In Russland kommen die Medien und vor allem einige regionale Politiker wegen des Auftritts eines russischen Schülers im Bundestag nicht zur Ruhe - das liegt bereits mehrere Monate zurück; das war am 19. November -, der die Geschichte eines deutschen Wehrmachtssoldaten erzählt hat. Nun wird behauptet, die Friedrich-Ebert-Stiftung stecke dahinter und habe diesen Text angeblich redigiert oder geschrieben. Mich würde interessieren, ob man im Kanzleramt und im Auswärtigen Amt diese Geschichte auf dem Schirm hat und was man dort davon hält.

SRS Streiter: Ich habe davon noch gar nichts gehört. Ehrlich gesagt muss ich sagen: Ich kann hier nicht für den Bundestag und auch nicht für die Friedrich-Ebert-Stiftung reden.

Breul: Dem habe ich nichts hinzuzufügen. Ich kenne die Geschichte aus den Medien. Ich glaube, die Friedrich-Ebert-Stiftung und der Bundestag wären die richtigen Ansprechpartner.

Zusatzfrage: In den russischen Medien wird behauptet, dass das Auswärtige Amt über diese Reaktionen besorgt sei. Stimmt das oder stimmt das nicht?

Zweitens. Kann das Auswärtige Amt ausschließen, dass es in irgendeiner Form an dieser Geschichte beteiligt war, indem es den Schüler ausgewählt hat oder den Text gelesen, gekürzt oder was auch immer gemacht hat?

Breul: Ehrlich gesagt habe ich dafür keine Anhaltspunkte. Ich müsste mir den Einzelfall genau anschauen. Ich kenne das, wie gesagt, bisher nur aus der Berichterstattung. Wir hatten dazu auch keine konkreten Anfragen. Wenn Sie möchten, schaue ich mir das gerne noch einmal genau an.

Frage: Ich würde das Wirtschaftsministerium bitten, mir zum Thema Airbus und Airbus-Führung noch einmal zu erläutern, wie es jetzt weitergeht, nachdem klar ist, dass Herr Enders aussteigt. Gibt es eigentlich eine feste Vereinbarung zwischen den beiden Großaktionären Deutschland und Frankreich, dass quasi der Vorstandsvorsitz und der Verwaltungsratsvorsitz regelmäßig zwischen Vertretern beider Länder zu wechseln hat?

Hat die Bundesregierung möglicherweise einen Kandidaten im Auge - sei es für das Amt des Verwaltungsratschefs, sei es für das Amt des Vorstandschefs bei Airbus?

Baron: Der Verwaltungsrat von Airbus hat bekanntermaßen gestern getagt und hat sich zu einer regulären Sitzung getroffen. Thomas Enders hat den Verwaltungsrat informiert, dass er keine Verlängerung seines Vertrags nach 2019 anstreben werde. Das heißt, bis 2019 ist er ja noch im Amt. Was alles Weitere angeht, wird man dann sehen, was passiert. Der Nachfolger oder die Nachfolgerin wird durch die Hauptversammlung der Airbus SE gewählt. Der Verwaltungsrat, der sogenannte Board der Airbus SE, wird hierzu der Hauptversammlung einen Vorschlag machen. Das passiert dann aber, wie gesagt, in der Zukunft und zum gegebenen Zeitpunkt. Darüber, welche Personalien oder auch nicht dann aufkommen, möchte ich nicht spekulieren. Das ist, wie gesagt, ein Zeitpunkt, der noch in der Zukunft liegt.

Zusatzfrage: Aber es bleibt die Frage: Gibt es irgendeine Abmachung zwischen Deutschland und Frankreich als den beiden Großaktionären des Unternehmens, wie diese beiden Spitzenpositionen zu besetzen sind? Ganz konkret: Soll es einen regelmäßigen Wechsel der Nationalitäten in diesen Positionen geben?

Baron: Ich kann nur darauf verweisen, dass die Hauptversammlung die Nachfolge wählt. Der Verwaltungsrat macht hierzu einen Vorschlag. Wie bekannt, hat die deutsche Regierung Anteile. Es gibt entsprechende Satzungen für diese Verfahren, die natürlich auch hier gelten. Diese betreffen aber diese sogenannten Non-Executive-Mitglieder im Verwaltungsrat, wo ein Konsultationsverfahren mit den Anteilseignern und auch sozusagen mit dem deutschen Staat durchgeführt wird. Das sind die Regeln, die sich aus diesen Satzungen ergeben. Sie haben auch in anderen Fällen gegolten. Sie gelten auch hier, betreffen aber diese sogenannten Non-Exekutive-Mitglieder des Boards.

Zusatzfrage: Nur, dass ich das richtig verstehe: Es gibt also keine deutsch-französische Vereinbarung, die festlegt, dass nun zum Beispiel ein Franzose an die Spitze von Airbus kommen müsste, nachdem Herr Enders ein Deutscher war?

Baron: Es gibt die Satzungsbestimmungen, die ich genannt habe.

Zusatzfrage: Aber interpretiere ich es richtig, dass diese Satzungsbestimmungen - Sie sprechen von Non-Executive-Mitgliedern - letztendlich heißen, dass es keine Absprache gibt? Habe ich das richtig verstanden?

Baron: Das regelt die Satzung, und mehr regelt die Satzung nicht.

Frage: Frau Baron, ist denn die Bundesregierung als Anteilseigner an Airbus mit der Arbeit von Herrn Enders zufrieden?

Baron: Wie gesagt, die Entscheidung von Herrn Enders möchte ich jetzt gar nicht bewerten. Das ist eine persönliche Entscheidung, die er getroffen hat. Er steht sehr lange an der Spitze dieses Konzerns - seit 2012 -, hat sehr viele Umstrukturierungen im Konzern mitgemacht, hat die Digitalisierung des Unternehmens vorangetrieben und ist damit eine sehr langjährige und erfahrene Führungskraft dieses Konzerns.

Zusatzfrage: Meine Frage war ja nicht, ob Sie die Entscheidung kommentieren, sondern ob Sie mit seiner Arbeit zufrieden sind. Airbus hat ja in den letzten Jahren sowohl technisch als auch juristisch einige Probleme gehabt.

Baron: Das ist richtig. Diese Aufklärungsarbeiten, die Sie ansprechen, laufen. Das ist Sache des Unternehmens. Wir gehen davon aus, dass das Unternehmen und auch Herr Enders in seiner Person alles Notwendige dafür tun.

Zusatzfrage: Ganz anderes Thema: Herr Henjes, Herr Streiter, die Bundesregierung will wohl kommendes Jahr 18 Millionen Euro für den Ausbau der Grenzsicherung in Tunesien bereitstellen. Können Sie mir sagen, aus welchem Topf die Gelder kommen und was das primäre Ziel der Maßnahmen ist? Die Bundesregierung bezahlt ja nicht generell für hoheitliche Aufgaben wie die Grenzsicherung von anderen Staaten.

SRS Streiter: Ich kann Ihnen dazu wenig sagen. Dabei handelt es sich ja auch nicht darum, dass die Bundesregierung eine Grenze sichert, sondern dabei geht es um Lieferungen von Dingen. Aus welchen Töpfen sich das speist, kann ich Ihnen nicht sagen. Aber das wird sich sicher rauskriegen lassen.

Henjes: Die Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung ist in erster Linie ja Hilfe zur Selbsthilfe. Das Bundesministerium der Verteidigung hilft der tunesischen Republik im Rahmen dieser Ertüchtigungsinitiative, sich in die Lage zu versetzen, die tunesisch-libysche Grenze zu überwachen.

Im ersten Projekt 2017 wurden dazu elektronische Überwachungssensorik, also mobile Radarsysteme und weitreichende Kameras, beschafft. Der Umfang - wie Sie eben schon gesagt haben - beträgt etwa 16 Millionen Euro. Es ist derzeitig ein Folgeprojekt für 2018 mit ortsfester elektronischer Überwachung in einem finanziellen Rahmen von 18 Millionen Euro geplant.

Wie gesagt: Zurzeit läuft die Beschaffung eines mobilen Radarsystems, und das Folgeprojekt im nächsten Jahr ist die Beschaffung eines stationären ortsfesten Radarsystems der Überwachung. Diese Beschaffung im Rahmen des Ertüchtigungsprogramms ist meiner Auffassung nach als ein Beitrag aus dem Wehretat zu sehen.

Frage: Ich würde gern das Auswärtige Amt fragen, wie Sie die Zukunft des Abrüstungsvertrags INF sehen. Da gibt es ja wechselseitige Vorwürfe, dass die USA ihn nicht mehr einhalten soll, dass Russland ihn angeblich nicht mehr einhalten soll. Hat der Bestand dieses Vertrages überhaupt noch Zukunft?

Breul: Das denken wir. Der INF-Vertrag ist ein Grundpfeiler der europäischen Sicherheitsarchitektur. Wir haben ein zentrales Interesse an der Erhaltung dieses Vertrages. Sie haben vielleicht gesehen: Der Nordatlantikrat hat dazu gestern eine Erklärung verabschiedet, die auch heute Morgen veröffentlicht wurde, in der die Sorge zum Ausdruck gebracht wird, dass seitens Russland Verletzungen dieses Vertrages vorliegen.

Wie Sie sicher wissen - wir haben das, glaube ich, schon ein paar Mal hier diskutiert - ist es ja nicht ein Vertrag zwischen der Nato und Russland, sondern ein Vertrag zwischen der USA und der damaligen Sowjetunion. Wir haben in diesem Statement zum Ausdruck gebracht, dass wir das mit Sorge sehen und wir Russland und die Vereinigten Staaten dazu aufrufen, in den Gesprächen möglichst schnell und transparent die Zweifel an der Einhaltung des Abkommens auszuräumen.

Frage: Doch noch eine Frage, die wieder aufs Militärische anspielt. Es gibt wohl einen Bericht, wonach ein Großteil der vom Westen an Anti-IS-Kräfte gelieferte Waffen in den Händen der IS gelandet ist. Ich wollte wissen, ob diese private Studie in irgendeiner Weise mit den Zahlen der Bundesregierung übereinstimmt. Ich weiß nicht, ob Sie wissen, wovon ich da spreche. Es hat in den letzten paar Tagen die Berichterstattung gegeben, dass etwa ein Drittel der IS-Waffen ursprünglich aus Allianz-Beständen kommt.

Henjes: Sie wissen ja, dass wir im Rahmen der Unterstützung der Peschmerga im Nordirak und auch der irakischen Streitkräfte eine Vielzahl von letalen und nicht-letalen Lieferungen, sprich Waffen, hatten. Die Waffenlieferungen sind in unserem Bereich abgeschlossen. Hinsichtlich der Sicherung haben wir von den dortigen Kräften eine sogenannte Endverbleibsklausel erhalten, insbesondere von den Peschmerga als die Streitkräfte der autonomen Region des Nordirak, der kurdischen autonomen Region.

Wir haben keine Erkenntnisse darüber beziehungsweise mir liegen keine Informationen vor, dass Teile aus diesen Lieferungen - seien es Waffenlieferungen, seien es Materiallieferungen wie Sanitäts- beziehungsweise ABC-Abwehrmittel - in die Hände der Terrormiliz IS gelangt sind.

Soweit ich weiß - der Bericht liegt mir auch nicht vor -, ging es in dem Bericht im Wesentlichen auch um die Lieferung von Ausrüstungsgegenständen an die irakischen Streitkräfte und von sonstigen Lieferungen an andere Organisationen. Es ging nicht um die kurdischen Peschmerga und die Weitergabe beziehungsweise Nicht-Weitergabe von Waffen, wie sie dann möglicherweise in IS-Hände gelangt sind. Da kann man ja nicht von aktiver Weitergabe sprechen.

Mehr ist dazu von hier aus nicht dazu zu sagen.

Freitag, 15. Dezember 2017

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 15. Dezember 2017
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2017/12/2017-12-15-regpk.html
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Dezember 2017

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