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PRESSEKONFERENZ/1591: Regierungspressekonferenz vom 15. Januar 2018 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Montag, 15. Januar 2018
Regierungspressekonferenz vom 15. Januar 2017

Themen: Asyl- und Flüchtlingspolitik, Vorabversion des neuen IPCC-Berichts, Weltwirtschaftsgipfel in Davos, Bericht des US-Handelsministeriums zu unfairen Handelspraktiken im Stahlbereich, geplante Einrichtung eines zweiten GSG 9-Standorts, Iranpolitik der USA, Behandlung eines iranischen Richters in Deutschland, Raketen-Fehlalarm auf Hawaii, Antrittsbesuch des neuen polnischen Außenministers, Reise der Bundesverteidigungsministerin nach Jordanien, Transport von Handgepäck in Flugzeugkabinen, Vorschlag von Staatssekretärin Chebli zu verpflichtenden Besuchen von Konzentrationslagern und Holocaustgedenkstätten für Deutsche und Migranten

Sprecher: StS Seibert, Korff (BMI), Wettern (BMUB), Baron (BMWi), Adebahr (AA), Neumann (BMVg), Krüger (BMJV), Friedrich (BMVI), Kempe (BMFSJ)


Vors. Szent-Iványi eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Frage: Frau Korff, ich habe eine Frage zum Thema Asylentscheidungen und gerichtliches Vorgehen gegen ebendiese. Was können Sie uns dazu sagen, wie momentan die Quoten in erstinstanzlichen und zweitinstanzlichen Verfahren aussehen? Ich habe den Agenturen entnommen, dass erstinstanzlich relativ vielen Klagenden recht gegeben wird. Ich wüsste gern, ob Sie auch eine Quote für die zweite Instanz, die Berufungsinstanz haben. Was können Sie uns dazu sagen?

Korff: Die Meldungen berufen sich auf die Kleine Anfrage der Linken, die das sozusagen quartalsmäßig aufschlüsselt. Diese ist öffentlich. Ich könnte sie Ihnen auch gern zur Verfügung stellen.

Derzeit gehen wir davon aus, dass 48 Prozent der Entscheidungen beklagt werden. Das entspricht ja den Meldungen. Darüber hinaus muss man dann im Einzelfall immer sehr genau hinschauen, bezogen auf die Herkunftsländer und bezogen auf die weiteren Entscheidungen. Ich würde Sie bitten, das tatsächlich der Antwort auf die Kleine Anfrage zu entnehmen, weil das immer sehr speziell gelagerte Fragestellungen sind.

Die Frage, die immer dahintersteht, ist ja, inwieweit subsidiärer Schutz beklagt wird und wie sich dazu die Quoten in den Berufungsinstanzen entwickeln. Zahlen, die das nachzeichnen, haben wir nicht. Die Entwicklung, von der wir ausgehen, ist die, dass wir bei den Klagen gegen subsidiären Schutz, sozusagen bei den Aufstockungsklagen, deutlich sehen, dass die Berufungsgerichte zu unseren Gunsten entscheiden und dem BAMF im Ergebnis recht geben, sprich, subsidiären Schutz bestätigen. Wir gehen davon aus, dass sich das auch langfristig in den Entscheidungen der erstinstanzlichen Gerichte niederschlagen wird.

Zusatzfrage : Kann ich dem entnehmen, dass Sie als BMI grundsätzlich damit zufrieden sind, wie sich diese Klageverfahren jetzt entwickeln, nämlich in dem Sinne, dass sie juristische Klarheit über die Entscheidungen des BAMF herbeiführen, die Sie im Ergebnis eher bestätigt sehen?

Korff: Grundsätzlich ist es in einem Rechtsstaat so, dass Entscheidungen selbstverständlich auch beklagt werden. Dafür gibt es Rechtsmittel. Das haben wir nicht zu bewerten, sondern das ist eine absolute Selbstverständlichkeit in einem Rechtsstaat.

Frage: Da Sie eben angedeutet haben, dass in vielen Klagefällen die eigentliche Problematik der subsidiäre Schutz und der Familiennachzug ist: Gehen Sie davon aus, dass sich die Zahl der Klagen dann relevant verändern würde, wenn beispielsweise die Zielzahlen für die Gewährung von subsidiärem Schutz drastisch nach unten fixiert würden?

Korff: Ich denke, ich verstehe die Frage nicht.

Zusatz: Vielleicht habe ich Sie ja falsch verstanden. Ich habe Sie so verstanden, dass Sie gesagt haben, hinter vielen Klagen stehe eigentlich die Problematik des subsidiären Schutzes. Anerkannte Asylbewerber dürfen ihre Familien nachkommen lassen. Bei subsidiärem Schutz ist das, wie wir wissen, derzeit ausgesetzt. Wenn also ein Konnex zwischen der Intensität und Häufigkeit der Klagen und der Frage des subsidiären Schutzes und des Familiennachzuges gegeben ist, gehen Sie dann davon aus, dass sich eine niedrigschwellige Festsetzung von Familiennachzüglern bei subsidiär Geschützten, die derzeit ja diskutiert wird, auf die Intensität der Klagen auswirken wird? Gibt es dann mehr Klagen? Gibt es bei weniger Familiennachzüglern mehr Klagen?

Korff: Danke, ich habe Sie jetzt verstanden. Konkret ist das Recht, eine Entscheidung des BAMF zu beklagen und einen höheren Schutzstatus als den des subsidiären Schutzes erstreiten zu wollen, natürlich erst einmal unabhängig vom Familiennachzug. Das steht für sich. Die Verbindung zum Familiennachzug kann man machen, muss es aber nicht. Jeder hat eigene Gründe, weshalb er im Wege des Klageverfahrens seinen Schutzstatus erhöhen möchte.

Die Prognose, die Sie jetzt aufmachen wollen, können wir in der Tat so nicht treffen. Da ist, denke ich, alles denkbar.

Frage: Nachdem Union und SPD hart erkämpfte Kompromisse beim Familiennachzug zu erreichen scheinen, schrieb der "Spiegel" am Samstag aber, dass die Bundesregierung über EU-Flüchtlingspläne alarmiert sei. Das heißt, sie machen jetzt zwei Schritte zurück. Demnach könnte Deutschland weit mehr Flüchtlinge aufnehmen müssen, als es der Bevölkerung angekündigt würde. Der "Spiegel" stützt sich dabei auf ein Regierungspapier des Bundesinnenministeriums, das nur ihm vorliegt. Kann sich also das Bundesinnenministerium selbst heute zu der Befürchtung und der Alarmierung in dieser Frage öffentlich äußern?

Korff: Die internen Papiere, auf die sich der "Spiegel" stützt, kommentiere ich selbstverständlich nicht. Der Bericht nimmt Bezug auf Planungen beziehungsweise Beschlüsse des Europäischen Parlamentes, die nicht im Wege des Trilogverfahrens, sondern weit vor dem Trilog - weil wir ja noch gar keine Ratsentscheidung haben - getroffen wurden.

Das EP hat sehr weitreichende Vorstellungen zu einer Reform des Dublin-Systems und des gesamten Gemeinsamen Europäischen Asylsystems beschlossen, die tatsächlich von einer ziemlich deutlichen Abkehr vom bisherigen Verfahren ausgehen oder diese voraussetzen würden - letztlich eine Art Free-Choice-Verfahren für alle in Europa ankommenden Flüchtlinge, nicht mehr von den bisherigen Zuständigkeitsregeln ausgehend, sondern deutlich weitgehender - und konkret sagen, dass jeglicher Nachzug im Rahmen des Dublin-Verfahrens, das heißt, nach Ersteinreise im EU-Gebiet, und von einem sehr weiten Familienbegriff ausgehend, möglich ist.

Diese Planung des EU-Parlaments haben wir bewertet. Wir können in der Tat sagen, dass wir Befürchtungen haben, dass das das bisherige System auf die Füße stellt und man, wenn man das konsequent zu Ende denkt, natürlich von ganz anderen Migrationsbewegungen innerhalb von Europa - so will ich es einmal nennen - ausgehen muss. Das kann ich so bestätigen. Aber wichtig ist schon der Hinweis: Das sind Beschlüsse des EP - die wir in der Tat mit Sorge betrachten -, aber da sind wir noch nicht. Im Moment ist unserer Hauptaugenmerk, die Vorschläge, die innerhalb des Rates auf dem Tisch liegen, zu finalisieren.

Zusatzfrage: Sie sagten, Sie beobachteten den Vorschlag, der im November vom Europäischen Parlament gemacht wurde, mit Sorge. Das war, vom vergangenen November aus gerechnet, zwei Monate nach den Bundestagswahlen. Die Vorschläge im Europäischen Parlament wurden von den dortigen SPD- und Unionspolitikern ja nicht abgelehnt. Sie haben zugestimmt. Dazu würde ich gern eine Nachfrage stellen.

Monika Hohlmeier, die CSU-Innenausschussvorsitzende, erhofft sich nun vom Europäischen Rat - wie Sie selbst gesagt haben, liegt die nächste Entscheidung beim Rat -, dass das geschieht, was die GroKo-Parteien im Europaparlament im November nicht leisten wollten, nämlich den Änderungen der Dublin-Regeln, die Sie jetzt beschrieben haben, mit einem anderen Vorschlag oder mit einem einfachen Nein zu begegnen, um den legislativen Prozess im Europaparlament noch einmal von vorn zu beginnen.

Ich würde Sie dazu gern fragen, ob es zwischen Brüssel und Berlin im November eine Absprache oder zumindest irgendeine Art von Kommunikation gab.

Korff: Das betrifft die Parlamente; dazu muss ich mich hier nicht äußern.

Zu sagen, dass vom Rat erwartet wird, dass die Beschlüsse des EP sozusagen eingeordnet werden - - - Der Rat entscheidet erst einmal für sich selbst. Dort liegen die Vorschläge auf dem Tisch. Wir verhandeln sie auf der bekannten Linie. Darauf richtet sich im Moment unser Hauptaugenmerk.

Frage: Noch einmal zu dem vorangegangenen Aspekt: Ich würde nur gern noch wissen, Frau Korff, ob Sie uns zufälligerweise aktuelle Zahlen zu Flüchtlingsbewegungen und zu aktuellen Entscheidungen, wie viele Menschen momentan subsidiären Schutz bekommen und wie viele GFK-Schutz bekommen, mitgebracht haben.

Korff: Die ganz aktuellen Zahlen habe ich tatsächlich gerade nicht dabei. Aber mittlerweile müsste das auch veröffentlich sein. Die Gesamtzahlen 2017 werden diese Woche vorgestellt. Dann werden Sie in Kürze sehr viel bessere Auskünfte dazu bekommen.

Vors. Szent-Iványi: Das wird morgen um 10 Uhr sein - an gleicher Stelle.

Frage: Ich habe eine Frage zum Familiennachzug. Es geht um die Ergebnisse in dem Sondierungspapier, und zwar um den Vorschlag, maximal 1000 Menschen monatlich im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland zu holen, während im Gegenzug die EU-bedingten 1000 freiwilligen Aufnahmen von Migranten auslaufen. Mir geht es um diese freiwilligen Aufnahmen. Es wurde berichtet, dass dieses EU-Verteilungsprogramm schon vergangenen September ausgelaufen ist. Können Sie uns bitte sagen, ob es tatsächlich weitergelaufen ist oder ob es um einen Scheinvorschlag oder einen Scheinumtausch geht, wie auch hier in Deutschland berichtet wurde?

Korff: Ich bewerte das Sondierungspapier für das Bundesministerium des Inneren natürlich nicht. Ich kann Ihnen sagen: In der Tat sind die freiwilligen Aufnahmen im Rahmen der Relocation-Beschlüsse von September 2015 im September 2017 ausgelaufen. Aufgrund von Übergangsregelungen der Kommission werden die bis Ende Januar sozusagen noch fortgesetzt. Die Personen, die vor dem 27. September in Italien oder Griechenland angekommen sind, können also noch bis Ende Januar umverteilt werden. Aber nach jetzigem Stand sind die Regelungen sozusagen ausgelaufen. Das heißt, dass dadurch tatsächlich und natürlich auch Kapazitäten für Aufnahmen auf anderem Wege geschaffen wurden.

Zusatzfrage: Ist es also aus Ihrer Sicht jetzt nicht möglich, vorzuschlagen, 1000 Menschen im Rahmen des Familiennachzugs aufzunehmen und irgendwo anders 1000 Menschen aus diesem Verteilungsprogramm zu streichen, weil dieses Programm schon ausgelaufen ist?

Korff: Ich möchte mich jetzt in der Tat nicht zu irgendwelchen Berechnungen aus dem Sondierungspapier äußern, sondern ich kann Ihnen bestätigen - so ist es im Übrigen aber auch in dem Papier formuliert worden -, dass es ausläuft. Es ist ausgelaufen, ja.

Frage: Einfach noch einmal zur faktischen Präzisierung: Eine Art Nullsummenrechnung oder Kompensieren der 1000 durch den möglichen Wegfall von anderen 1000 wäre nach Ihren Worten über den Januar hinaus nicht möglich, weil es entsprechende Programme dann nicht mehr gibt. Richtig? Es geht nicht um eine Bewertung, sondern einfach um das Faktische.

Korff: Ich kann Ihnen sagen, dass ab Ende Januar im Rahmen von EU-Relocation-Beschlüssen keine Personen mehr aufgenommen werden.

Frage: Ich habe eine Frage an das Umweltministerium. Frau Wettern, das IPCC hat ja in einem neuen Bericht bekannt gegeben, dass man es kaum mehr für möglich halte, das 1,5-Grad-Ziel beim Klimaschutz noch zu erreichen. Deutschland ist ja nun Mitglied dieser High Ambition Coalition, die sich das Erreichen genau dieses Ziels zum Ziel gesetzt hat. Frage: Wie bewerten Sie diese Einschätzung des IPCC? Halten Sie es für notwendig, darauf irgendwie zu reagieren oder Konsequenzen zu ziehen?

Wetters: Die Nachricht über diese Vorabversion des IPCC-Berichts, der meines Wissens eigentlich erst im Herbst erscheinen soll, ist uns bekannt. Der Bericht selbst liegt dem Ministerium in der Version, die heute in den Zeitungen kommentiert wird, nicht vor. Insofern können wir dazu eigentlich noch gar keine Einschätzung abgeben.

Zusatzfrage: Unabhängig von diesem Bericht: Halten Sie es für notwendig, die deutschen Klimaschutzanstrengungen zu verstärken, um die Möglichkeit, das 1,5-Grad-Ziel noch zu erreichen, offen zu halten? Halten Sie es als Ministerium eigentlich zum derzeitigen Zeitpunkt - so wie vor wenigen Wochen kommuniziert - immer noch für möglich, das deutsche 2020-Ziel zu erreichen?

Wettern: Wir hatten ja zu Beginn der abgelaufenen Legislaturperiode schon einmal Bilanz gezogen und versucht, mit dem Klimaschutzplan 2020 gegenzusteuern. Auch der hat natürlich nicht ausgereicht. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat in diesem Zuge auch immer darauf gepocht, dass sich die Anstrengungen vervielfachen und verstärkt werden. Jetzt sind wir in der unglücklichen Lage, dass wir noch keine fertige, funktionsfähige Regierung haben, die mit neuen Plänen aufwarten kann. Insofern bleibt das Ministerium bei seiner Einschätzung, dass wir offen sagen, was man noch erreichen kann und was nicht, aber weiter können wir jetzt gerade nicht denken. Natürlich wollen wir, dass wir das noch erreichen.

Frage : Ich habe ein Thema, dass wir letzte Woche schon besprochen hatten. Jetzt muss ich noch einmal nachfragen. Es geht um die mögliche Teilnahme der Kanzlerin am Gipfel in Davos. Hat sich für die Kanzlerin durch die Tatsache, dass der amerikanische Präsident auch da sein wird, jetzt eigentlich irgendetwas an ihren Plänen geändert? Das wäre ja eine gute Gelegenheit, noch einmal mit ihm zu sprechen. Es gab ja jetzt auch jüngste Äußerungen von ihm in der Flüchtlingsdebatte, "Drecksloch-Staaten" etc. Da gäbe es ja also einiges zu besprechen. Wäre das nicht eine gute Gelegenheit, vielleicht ein paar Themen mit dem US-Präsidenten zu klären?

StS Seibert: Es hat sich jedenfalls an dem, was ich Ihnen dazu sagen kann, nichts geändert. Ich muss Sie ganz grundsätzlich bitten, was Termine der Bundeskanzlerin betrifft, unseren üblichen bekannten Termin - jeweils am Freitag der Vorwoche - abzuwarten. Was sicher ist, ist: Die Regierungsbildung und alles, was dafür notwendig ist, hat für die Bundeskanzlerin in diesen Tagen und Wochen Vorrang.

Frage: Ich würde gerne wissen, ob die Bundesregierung - sprich das Kanzleramt oder das Wirtschaftsministerium - inzwischen Genaueres über den Bericht des amerikanischen Handelsministeriums zu unfairen Handelspraktiken im Stahlbereich weiß. Dieser Bericht war ja seit Langem erwartet worden. Er hat beim G20-Gipfel in Hamburg als Ankündigung schon eine Rolle gespielt. Er ist jetzt dem Präsidenten übermittelt worden, ohne dass man bisher viele Details gehört hätte. Haben Sie irgendwelche Quellen, die Ihnen gesagt haben, was darin steht? Haben Sie irgendetwas von der Botschaft in Washington erfahren?

Baron: Ich kann da leider nicht viel Neues berichten. Es ist so, wie in der letzten Woche gemeldet wurde, dass der Bericht an den Präsidenten übermittelt wurde. Aber wir kennen keine näheren Inhalte und keine weiteren Details, auch nicht dazu, ob dieser Bericht veröffentlicht werden soll oder nicht. Da müssen wir jetzt leider abwarten, wie die weiteren Prozesse innerhalb der US-Administration sein werden.

Unsere allgemeine Haltung zu dem Thema kennen Sie. Sie erinnern sich: Es gab im letzten Jahr Ende November das Global Forum on Steel Excess Capacity als Ministertreffen im Bundeswirtschaftsministerium, und für uns ist dieses Global Forum als multilaterales Forum weiterhin eine sehr wichtige Ebene, um eben globale Probleme im Stahlbereich zu lösen.

StS Seibert: Ich kann dem nichts hinzufügen.

Frage: Frau Korff, zur GSG 9 und dem, was da heute Morgen die Runde macht: Ich würde gerne wissen, ob Sie die Pläne bestätigen können, dass die GSG 9 einen zweiten Standort - voraussichtlich in Spandau - und weitere personelle Verstärkung erhalten wird. Was können Sie uns zu dem Gesamtkomplex überhaupt sagen? Vielleicht können Sie auch etwas dazu sagen, wenn das denn stimmt, wie der Prozess dieser Entscheidung, dies zu tun, zustande gekommen ist.

Korff: Gerne. Ich kann bestätigen, dass es Pläne gibt, neben Sankt Augustin einen weiteren Standort in Berlin zu errichten, und dass damit auch ein weiterer Personalaufwuchs verbunden ist. Das sind allerdings überhaupt keine neuen Pläne oder Berichte. Die waren hier schon im letzten Herbst ein Thema und wurden auch schon mehrfach veröffentlicht.

Zu dem Konkreten: Die Entscheidung über einen konkreten Standort, nämlich, wie Sie sagten, Spandau, ist noch nicht getroffen worden.

Zu dem Gesamtkomplex des Personalaufwuchses, also sozusagen zu der Frage, um wie viele Prozent das Personal anwächst, können wir, wie Sie wissen, aus taktischen Gründen keine Stellung nehmen, weil das einfach nicht öffentlich ist. Mit einem prozentualen Anteil würden wir ja schon etwas über die Gesamtgröße sagen.

Zusatzfrage: Vielleicht können Sie trotzdem einmal den Prozess beschreiben. Wie ist das also sozusagen vorgesehen? Ist es jetzt so, dass Sie sagen, die Standortauswahl sollte jetzt innerhalb der nächsten Monate getroffen werden? Reden wir dabei von Wochen? Über was für einen Ablaufplan reden wir dabei?

Korff: Wir reden angesichts der Personalgewinnungsmaßnahmen, die dafür erforderlich sind und die ja bei so hochqualifiziertem Personal relativ aufwendig und in der Dauer sozusagen zeitintensiv sind, über einen Zeithorizont von drei bis vier Jahren. Eine Standortentscheidung wird relativ kurzfristig innerhalb der nächsten Wochen bis Monate getroffen werden. Aber auch dabei geht es ja dann um die Frage - je nach der Entscheidung für einen Standort -, wie schnell der in Betrieb genommen werden kann. Aber insgesamt ist das keine Sache, bei der dort innerhalb der nächsten zwei Monate eine neue Einheit ihren Betrieb aufnehmen wird, sondern wir reden tatsächlich eher über Jahreszeiträume.

Zusatzfrage: Was mich natürlich noch interessiert, ist, dass ich mich noch gut daran erinnere, dass die BFE+ in Ahrensfelde, glaube ich, angekündigt und vorgestellt wurde. Warum bedarf es dann an der Stelle auch noch einer GSG-9-Einheit in Hauptstadtnähe?

Korff: In dem Moment, in dem sozusagen die konkreten Pläne vorgestellt werden, werden wir uns auch dazu im Detail äußern. In der Sache war es ja auch damals schon Gegenstand, dass es tatsächlich für erforderlich gehalten wurde, dass die GSG 9 - nicht die BFE+, sondern die GSG 9 - einen weiteren Standort in Hauptstadtnähe erhält.

Frage: Vermutlich an das Auswärtige Amt: US-Präsident Trump hat ja die Sanktionen gegen den Iran am Freitag für weitere 120 Tage ausgesetzt, allerdings verbunden mit der Forderung auch an die europäischen Verbündeten, innerhalb von vier Monaten wesentlich härtere Vorgaben zu machen. Welche Position hat die Bundesregierung zu dieser Forderung?

StS Seibert: Ich glaube, wir sind uns einig. Ich sage nur kurz vorweg etwas, und zu den Details kann dann natürlich Frau Adebahr viel besser ergänzen. - Wir haben das als Bundesregierung zunächst einmal zur Kenntnis genommen. Wir werden das in aller Ruhe analysieren. Vor allem werden wir das auch mit unseren europäischen Partnern gemeinsam analysieren und beraten. Wir werden uns als Bundesregierung ganz sicherlich weiterhin für den Erhalt des Iranabkommens und für die Umsetzung des Iranabkommens einsetzen, denn wir sehen darin unverändert ein wichtiges Instrument, um die nukleare Bewaffnung des Irans zu verhindern. Deshalb treten wir, wie gesagt, für eine vollständige Umsetzung ein.

Adebahr: Hinzufügen kann man noch, dass wir natürlich die regionale Rolle des Irans mit Besorgnis sehen, und auch mit Blick auf das Raketenprogramm des Irans gibt es aus unserer Sicht einigen Diskussionsbedarf. Die Außenminister Deutschlands, Frankreichs und Großbritanniens haben sich ja letzte Woche Donnerstag in Brüssel mit der Hohen Repräsentantin getroffen und dort mit Iran vereinbart, eben auch über solche regionalen Fragen einen intensiven und sehr ernsthaften Dialog zu führen. Der Bundesaußenminister hat danach auch direkt mit dem US-Außenminister Tillerson telefoniert und ihm diese Schritte, die die Europäer jetzt auch mit Iran vereinbart haben, nochmals erläutert.

In diesem Sinne werden wir jetzt vorangehen. Unsere Botschaft richtet sich also zum einen an den Iran, dem wir sagen: Erstens sehen wir eure regionale Rolle mit Besorgnis und wollen mit euch darüber reden; zweitens bitten wir euch, das Nuklearprogramm dem Geist und dem Buchstaben gemäß einzuhalten, denn wir selbst werden dafür kämpfen, dass das Abkommen eingehalten wird.

Zum anderen werden wir uns jetzt natürlich auch mit den amerikanischen Partnern hinsetzen und schauen, was genau eigentlich die Zielrichtung und das Ansinnen der Äußerungen von Herrn Trump sind; denn das Statement, das er abgegeben hat, hat ja auch eine innenpolitische Dimension und hat sich auch und zuvorderst, glaube ich, an den eigenen Kongress gerichtet, der gerade über die Irangesetzgebung berät.

Die nächsten Schritte sind also, dass man sich auf hoher Beamtenebene trifft, das weitere Vorgehen im EU-Kreise abstimmt und auch mit den amerikanischen Partnern ins Gespräch darüber kommt, wie man die nächsten 120 Tage und das Gespräch darüber gestaltet.

Zusatzfrage: Das heißt, nach Auffassung der Bundesregierung ist das Abkommen so, wie es unterschrieben vorliegt, ausreichend - wenn es eingehalten wird -, um eine atomare Aufrüstung des Iran zu verhindern, es bedarf also keiner Verschärfung von Vorgaben?

Adebahr: Aus unserer Sicht ist das ja das, was das Abkommen leistet: die nukleare Bewaffnung des Iran zu verhindern. Deswegen treten wir für das Abkommen ein. Das Abkommen hat gewisse Fristen, und innerhalb dieser Zeit und seinen Buchstaben gemäß wird das Abkommen bisher von allen Seiten eingehalten - auch vom Iran, wie die IAEO dem Iran bescheinigt. Insofern ist das aus unserer Sicht ein wirksames Abkommen, es stellt sich bisher als solches dar, und ja, wir denken, dass es das tut, und deshalb stehen wir zu dem Abkommen.

Frage: Auch zu diesem Themenkomplex an das Auswärtige Amt, und zwar noch einmal zu dem iranischen Richter, der sich in Deutschland hat behandeln lassen: Er hat sich nun bei der Bundesregierung für die Unterstützung bedankt. Können Sie oder kann das Innenministerium vielleicht einmal ausführen, welchen Anlass Sie für diesen Dank gegeben haben könnten? In welcher Form haben Sie den iranischen Richter also bei der Einreise nach Deutschland und vor allen Dingen jetzt auch bei der Ausreise aus Deutschland und der Rückreise in die Heimat unterstützt? Welche Behörden waren jeweils daran beteiligt?

Adebahr: Ich kann für das Auswärtige Amt sagen - diese Fragen haben wir auch schon beantwortet -, dass Herr Schahrudi mit einem von der deutschen Botschaft Teheran ausgestellten Visum zur humanitären medizinischen Behandlung nach Deutschland eingereist ist.

Zusatzfrage: Wenn Sie für die Ausreise dann nicht zuständig sind - beispielsweise was Begleitung zum Flughafen angeht; möglicherweise war es auch eine eilige Abreise, weil es eventuell eine Vorwarnung gab, er möge doch bitte ausreisen -: Welchen Kontakt gab es von Bundesbehörden in den Tagen nach der Einreise und kurz vor seiner Abreise mit ihm, und welche Unterstützung gab es im Zuge der Ausreise?

Adebahr: Ich weiß nicht, ob das BMI dazu etwas sagen möchte?

Korff: Ich habe es tatsächlich aktuell nicht dabei. Ich bitte um Geduld, ich warte, bis meine Kollegen mir dazu ein bisschen nähere Information geben.

Was ich in der Sache sagen kann: Dort, wo er behandelt wurde, sind die Landesbehörden zuständig. Inwieweit da sozusagen Unterstützung geleistet wurde, müsste man dann also in Niedersachsen erfragen.

Frage: Frau Korff, am Wochenende gab es sehr viel Aufregung rund um eine Bevölkerungswarnmaßnahme in Hawaii. Mich würde interessieren, ob Sie für die Bundesrepublik ausschließen können, dass, sagen wir einmal, durch Schlamperei, ähnliche Panik ausgelöst würde?

Korff: Grundsätzlich ist es so, dass die Nato-Luftverteidigung über stationäre und mobile Radarsensoren die Erkenntnisse über Luftkriegsgefahren erhebt. Zwei Zivilschutzverbindungsstellen, das heißt, Mitarbeiter des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, sitzen bei der Nato, erfassen alle diese Informationen, werten sie aus und beurteilen die Gefahrenlage, um erforderlichenfalls Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung zu treffen. Im Grundsatz muss man sich das so vorstellen, dass die Beamten dann in der Lage sind, Warnungen an die deutsche Bevölkerung auszulösen - grundsätzlich in Abstimmung mit dem BMI, und im Eilfall, also wenn Gefahr in Verzug ist, auch sofort. Diese Mitarbeiter lösen dann Warnungen für die deutsche Bevölkerung aus, die dann über das mobile Warnsystem MoWaS des BBK entweder regional - wenn es regionale Gefahren sind - oder überregional warnen können, und zwar über zahlreiche Meldewege - satellitengestützt, über Apps, über Medien, über die Länderstellen usw. -, um sozusagen eine größtmögliche Breite zu erreichen. - So viel als kurze Skizzierung des Systems. Detailreiche Informationen dazu finden sich auf der Homepage des BBK, die das im Einzelnen nachzeichnet.

Grundsätzlich ist ein Fehlalarm aufgrund der beschriebenen Abläufe sehr unwahrscheinlich, weil diese Entscheidung eben in Abstimmung mit vielen Stellen getroffen wird. Es ist aber natürlich im Fall von individuellem Fehlverhalten oder technischen Fehlern rein theoretisch denkbar; ausschließen kann man so etwas nicht. In der Sache ist aber im Wesentlichen zu sagen: Dieses System hat 60 Jahre ohne Fehlalarme funktioniert, was ja schon für seine Sicherheit spricht.

Frage: Frau Adebahr, Sie haben am Freitag angedeutet, dass Sie heute den ersten Besuch des neuen polnischen Außenministers in Berlin ankündigen würden. Das haben Sie jetzt nicht getan. Ist das ein Hinweis auf irgendwelche Probleme bei der Planung oder haben Sie das einfach übersehen?

Adebahr: Nein, das ist es nicht. Sie können vielmehr nach wie vor davon ausgehen, dass ein solcher Besuch und ein Kennenlernen in der Planung sind. Die Zeit ist einfach noch nicht ganz reif, um den genauen Zeitpunkt anzukündigen. Insofern tun wir das, wenn es soweit ist.

Zusatzfrage: Was erwartet Ihr Minister von diesem Besuch? Es ist ja das erste bilaterale Treffen zwischen den Ministern beider Länder seit längerer Zeit.

Adebahr: Ich will den Gesprächen, die es dann geben wird, natürlich nicht vorgreifen. Ich denke, es geht einfach darum, sich kennenzulernen und die gemeinsame Zusammenarbeit, die mit diesem Treffen beginnt, gut zu starten. Deutschland und Polen sind zwei ganz enge, wichtige Partner und Nachbarn, zwischen denen es eine breite Themenpalette zu besprechen gibt. Ich glaube, die beiden Außenminister freuen sich darauf, das jetzt gemeinsam anzugehen.

Frage: Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen übergab kürzlich Militärausrüstung im Wert von ca. 18 Millionen Euro an Jordanien. Zeitnah dazu kritisierte die Bundesregierung das israelische Vorhaben für den erheblichen Ausbau von jüdischen Siedlungen im WestJordanland. Hatte Frau von der Leyen während des Besuchs Gelegenheit, mit der Jordanischen Führung über die Pläne des westlichen Nachbarn zu sprechen, zu beraten?

Neumann: Danke für Ihre Frage. - Dazu liegen mir keine Informationen vor. Es gab natürlich öffentliche und auch nicht offizielle Gespräche. Ich kann dazu von dieser Stelle aus keine Stellung nehmen.

Frage: Eine Lernfrage aus Verbrauchersicht. Frau Krüger, steht es im Belieben von Fluggesellschaften, den Transport von Handgepäck in der Kabine von Aufpreisen abhängig zu machen?

Krüger: Vielen Dank für diese Frage. - Ich muss Ihnen sagen: Ich kann sie Ihnen so nicht beantworten. Ich überlege gerade, ob diese Frage überhaupt bei uns ressortiert. Ich weiß nicht, ob sich ein anderer Sprecher dazu berufen fühlt, das zu beantworten. Ansonsten würde ich eine Antwort nachliefern.

Vors. Szent-Iványi: Im Zweifel das Verkehrsministerium?

Friedrich: Das müsste ich mir erst einmal ansehen.

Zusatz: Sie sehen ja auch die Fragezeichen in meinen Augen. Ich finde, es ist ganz pragmatisch eine Verbraucherfrage, wenn mir gesagt wird: Ein Trolley darf nur noch mit, wenn du einen Aufpreis bei der Buchung bezahlst. - Aber gut. Wenn Sie es nicht wissen, dann wissen Sie es nicht. Danke!

Frage: Eine Frage an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend oder auch an Herrn Seibert. Es geht um einen Vorschlag Ihrer ehemaligen Kollegin Frau Chebli. Sie hat obligatorische Besuche von Holocaustgedenkstätten oder ehemaligen Konzentrationslagern für Asylsuchende und Jugendliche vorgeschlagen. Würden Sie so etwas unterstützen oder sind Sie eher auf der Seite der Kritiker, die sagen, dass es genug Möglichkeiten für Besuche mit diesem Bezug gibt?

StS Seibert: Die Schulpläne in Deutschland sind eine Sache der Länder und nicht der Bundesregierung. Deswegen habe ich als Vertreter der Bundesregierung den Schulen keine Hinweise zu geben. In dem Punkte kann ich dann auch auf den Vorschlag von Frau Chebli nicht eingehen.

Ich denke, für uns alle ist klar, dass es zu einer Erziehung und Ausbildung in Deutschland grundsätzlich gehört, sich intensiv mit den Verbrechen des Nationalsozialismus in Deutschland und in Europa und der Welt auseinanderzusetzen. Es ist gut, dass wir tatsächlich Orte haben, an denen wir uns mit diesen Verbrechen ganz besonders auseinandersetzen können. Die ehemaligen Konzentrationslager sind solche Orte, Holocaustgedenkstätten sind auch solche Orte. Hier in Berlin gibt es mehrere Orte. Das ist da, was ich dazu sagen kann.

Ich glaube, es gehört zum Heranwachsen in Deutschland, dass man sich damit intensiv auseinandersetzt. Ich glaube, das muss das Bildungssystem tatsächlich auch in der einen oder anderen Form leisten.

Kempe: Ich kann ganz kurz ergänzen, dass aus unserer Sicht ein Besuch von Gedenkstätten eine gute Möglichkeit zur Bekämpfung auch antisemitischer Haltung bei jungen Menschen ist, wie Herr Seibert eben auch schon ausgeführt hat. Es kommt eben entscheidend darauf an, wie gut die Vor- und Nachbereitung ist. Mit einem Besuch allein ist es aber sicherlich nicht getan. Das ist sicher ein Instrument unter verschiedenen, aber kein Allheilmittel.

Frage: Wäre es sinnvoll, dieses als Element in die Integrationskurse einzubringen?

Korff: Dazu kann ich an dieser Stelle nichts sagen.

Montag, 15. Januar 2018

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 15. Januar 2018
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2018/01/2018-01-15-regpk.html
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Januar 2018

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