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PRESSEKONFERENZ/1627: Regierungspressekonferenz vom 9. März 2018 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Freitag, 9. März 2018
Regierungspressekonferenz vom 9. März 2018

Themen: US-Strafzölle auf Stahl und Aluminium, geplantes Gipfeltreffen zwischen Nordkorea und den USA, Wahl der geschäftsführenden Bundeskanzlerin zur Bundeskanzlerin, Auswertung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags zur völkerrechtlichen Bewertung der "Operation Olivenzweig" der Türkei gegen die kurdische YPG in Nordsyrien, deutsche und französische Positionierung zu EU-Reformen und zur Zukunft der Eurozone, Personalstellen des Vizekanzleramtes, Diskussion um Einführung einer "blauen Plakette", inhaftierte deutsche Staatsangehörige in der Türkei beziehungsweise in Europa, Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen

Sprecher: SRS Streiter, Einhorn (BMWi), Fehling (BMF), Adebahr (AA), Henjes (BMVg), Kübler (BMUB), Krüger (BMJV)


Vors. Mayntz eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS Streiter sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS Streiter: Ich habe Ihnen etwas mitgebracht. Wir haben diese Entscheidung der amerikanischen Regierung mit Sorge zur Kenntnis genommen. Wie Herr Seibert hier bereits mehrfach betont hat, lehnt die Bundesregierung unilaterale Strafzölle ab. Wir halten diese Zölle für rechtswidrig. Die zur Begründung der Maßnahmen vorgebrachten Argumente bestätigen uns in der Auffassung, dass die Zölle nichts mit der nationalen Sicherheit der Vereinigten Staaten zu tun haben, sondern sie rein wirtschaftlichen Aspekten dienen sollen.

Wir werden nun innerhalb der Europäischen Union die Entscheidungen genau analysieren und überlegen, wie wir darauf reagieren. Sicherlich wird das auch ein Thema beim Europäischen Rat Ende des Monats sein. Die EU wird hier gemeinsam und geschlossen ihre Haltung deutlich machen.

Das Gesprächsangebot der USA an die Europäische Union haben wir zur Kenntnis genommen. Wir müssen vor allem darüber sprechen, wie wir das Problem der globalen Überkapazitäten multilateral lösen können. Denn das Problem globaler Überkapazitäten im Stahl- und Aluminiumsektor lässt sich durch einseitige Maßnahmen nicht lösen. Solche Zölle treffen in erster Linie die Verbraucher und stören die internationalen Handelsströme. Sie bergen die Gefahr von Eskalationsspiralen, die im Ergebnis allen schaden.

Zum multilateralen Weg gibt es bereits etablierte Foren, beispielsweise das Globale Forum für Stahlüberkapazitäten. Dieses hat unter dem deutschen G20-Vorsitz im Jahr 2017 gute Fortschritte erzielt. Es hat sich auf einen umfangreichen Katalog von Prinzipien besseren Transparenz und Zusammenarbeit verständigt und gemeinsam mit den Vereinigten Staaten, China, der EU und weiteren Staaten Empfehlungen zum Abbau der Stahl-Überkapazitäten entwickelt. Arbeiten in diesem Kreis gehen weiter.

Frage: Ich würde gern wissen, wie es die Bundesregierung bewertet, dass der US-Präsident offenbar Verbindungen zwischen der Handelspolitik und den Militärausgaben in Deutschland gezogen hat. Gibt es da irgendwelche mir nicht bekannten Regeln innerhalb der WTO, die solche Aufrechnungen möglich machen?

Zum Zweiten: Die Zölle sollen ja erst in vierzehn Tagen in Kraft treten. Hat die Bundesregierung die Hoffnung, die Erwartung oder vielleicht sogar Anzeichen, dass man in diesen vierzehn Tagen mit den USA noch auf ein Level kommt, das ein Verzicht auf die angedrohten Importzölle ermöglicht?

SRS Streiter: Um die zweite Frage zuerst zu beantworten: Frau Malmström hat bereits angekündigt, schon morgen Gespräche zu führen. Das begleiten wir natürlich unterstützend. Zu Zahlen an die Nato kann ich nur sagen, dass aus Sicht der Bundesregierung die Themen Handels- und Verteidigungspolitik verschieden und getrennt voneinander zu betrachten sind.

Frage: Herr Streiter, wenn ich es richtig verstanden habe, dann betrachtet die Bundesregierung die Strafzölle als rechtswidrig. Ist sie trotzdem dafür zu versuchen, in Gesprächen mit den USA in den Ausnahmestatus zu kommen wie etwa Kanada oder Mexiko? Das würde ja eigentlich der Einschätzung "rechtswidrig" widersprechen. Wollen Sie es trotzdem probieren?

SRS Streiter: Das habe ich ja gerade gesagt. Frau Malmström hat sich ja bereits dazu erklärt, und sie wird sich morgen treffen. Wir begleiten das. Ich würde das jetzt nicht gegeneinander aufwiegen. Uns kommt es letztlich auf das Ergebnis an.

Frage: Ich bin ja nun handelspolitischer Laie. Aber wenn ich Ankündigungen höre wie "Harley-Davidson oder Jim Beam mit Zöllen belegen" - unabhängig davon, ob man das Zeug mag oder nicht -, dann frage ich mich, ziehen solche Ankündigungen das Ganze nicht etwas ins Lächerliche?

SRS Streiter: Ich finde überhaupt nichts lächerlich in diesem Zusammenhang. Ich würde da ein bisschen an Ihre Geduld appellieren. Die Europäische Union hat entschieden, auf diese amerikanischen Maßnahmen deutlich reagieren zu wollen. Diese Haltung unterstützt die Bundesregierung. Welche Maßnahmen das genau sein werden, das wird sich nach einer genauen Analyse der amerikanischen Entscheidung und im Lichte dieser Gespräche zeigen. Die Bundesregierung steht dazu in einem engen Austausch mit der Kommission und mit den Partnern wie Frankreich und Kanada.

Zusatzfrage: Dann würde ich es gern anders formulieren: Betrachtet die Bundesregierung mögliche Zölle auf eine bestimmte Motorradmarke und ein bestimmtes alkoholisches Getränk als eine deutliche Reaktion?

SRS Streiter: Ich möchte das dann auch ein bisschen anders formulieren: Die Europäische Union wird eine gemeinsame deutliche Antwort finden. Wir sind dabei, die Antwort zu finden, und wir sprechen darüber. Deshalb habe ich dazu mehr nicht mitzuteilen.

Einhorn: Grundsätzlich stimmen wir Herrn Streiter natürlich in allem zu, was er gesagt hat. Auch wir haben gestern die Ankündigungen, die Anordnung von Herrn Trump, mit Sorge zur Kenntnis genommen. Frau Zypries hat sich dazu heute Morgen auch schon geäußert. Sie hat angekündigt, wie das Herr Streiter auch gesagt hat, dass wir uns jetzt eng mit der Kommission abstimmen werden, wie wir das auch in den vergangenen Tagen und Wochen zu diesem Thema getan haben und eine klare Antwort finden werden.

Um dann gleich noch auf einmal auf Ihre Frage zu kommen: Unser Ziel ist es ja gerade nicht, jetzt einen Handelskrieg vom Zaun zu brechen. Insofern geht es jetzt darum, dass die verschiedenen Maßnahmen, die derzeit auf dem Tisch liegen, mit den Mitgliedstaaten konsultiert werden. Aber unser Ziel ist es nicht, hier willentlich zu eskalieren.

Frage: Eine Lernfrage von mir: Ist es eigentlich möglich, gleichzeitig den Klageweg über die WTO zu beschreiten und schon Gegenmaßnahmen zu ergreifen, oder muss man da ein entweder/oder gewährleisten?

Zum Zweiten: Hat die Bundesregierung in den letzten 48 Stunden, egal auf welcher Ebene, Kontakt mit der US-Regierung zu diesem Thema Strafzölle gehabt? Da ist wahrscheinlich zuerst das Wirtschaftsministerium gefragt.

Einhorn: Also Frau Zypries hat gestern noch an Herrn Ross einen Brief gesendet. Sie hat sozusagen in letzter Minute noch einmal versucht, unsere Haltung deutlich zu machen, und diese hat sie sehr deutlich gemacht. Die Haltung haben wir auch hier in den letzten Tagen und Wochen immer wiederholt.

Wir halten die Maßnahmen, die jetzt angeordnet wurden und die sich u. a. gegen die europäische Stahlindustrie richten, für ökonomisch nicht begründbar und für WTO-rechtswidrig. Wir sehen auch keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass europäische oder gar deutsche Stahlimporte die nationale Sicherheit der USA bedrohen. Das zeigt auch eine Zahl, die wir schon mehrmals genannt haben, nämlich dass lediglich 4 Prozent der amerikanischen Stahlimporte aus Deutschland kommen. Diese einseitigen Maßnahmen sind aus unserer Sicht der falsche Weg, um die globalen Überkapazitäten im Stahlmarkt zu bekämpfen, die es ja zweifelsohne gibt. Hierfür braucht es eben multilaterale Formate wie das Globale Forum.

Wie gesagt: Frau Zypries hat gestern diese Haltung noch einmal ganz klar gegenüber Herrn Ross zum Ausdruck gebracht. Das ist sozusagen der Kontakt, den wir in den letzten 24 Stunden noch hatten.

Zusatzfrage: Aber bitte noch einmal zu den Handlungsalternativen: Kann man beide Wege gehen, also Klage und sofort Gegenmaßnahmen ergreifen, oder muss man sich für einen Weg entscheiden?

Einhorn: Was die Reaktion angeht: Das wird jetzt die EU-Kommission zusammen mit den Mitgliedstaaten konsultieren und morgen im Gespräch mit den USA wahrscheinlich auch schon ansprechen. Dazu kann ich mich jetzt nicht weiter äußern.

Klar ist, dass eine Klage eine vorrangige Option ist. Das hat ja auch Frau Zypries schon so gesagt.

Frage: Im Vorwege der gestrigen Entscheidung hat der US-Präsident ja auch schon angekündigt, er werde gegebenenfalls die Zölle auf deutsche Auto-Importe drastisch erhöhen und dann werde man diesseits des Atlantiks schon den Mund halten. Wie ist die Bundesregierung auf diese Möglichkeit vorbereitet? Denn offensichtlich ist Herr Trump ja geneigt, seine Pläne auch umzusetzen.

SRS Streiter: Ich kann nur ganz allgemein sagen: Wir sind natürlich auf alles vorbereitet. Denn die Geschichte ist jetzt nicht ganz neu. Es wird ja schon ein bisschen länger darüber gesprochen und diskutiert. Es wird da von der Bundesregierung keine definitive Antwort geben, weil wir der Auffassung sind - das ist ja auch faktisch so -, Partner ist die EU.

Zusatzfrage: Das ist richtig. Wenn ich das in Bezug auf Stahl nachschieben darf - darauf wurde immer in der vergangenen Woche und heute noch einmal hingewiesen: Nur 4 Prozent unserer Stahlexporte gehen in die USA. Das muss uns im Grunde nicht so jucken. Das ist beim Automobilexport natürlich eine komplett andere Dimension. Deswegen kann ich mir vorstellen, dass Sie darauf auch anders vorbereitet sein müssten.

SRS Streiter: Da haben Sie Recht.

Zusatzfrage: Da interessieren mich Details.

SRS Streiter: Dazu kann ich Ihnen nichts sagen.

Zusatzfrage: Kann das Wirtschaftsministerium das tun?

Einhorn: Nein, das kann ich auch nicht. Wir müssen jetzt auch erst einmal ein Schritt nach dem anderen gehen. Gestern wurden diese Maßnahmen beschlossen. Wir haben jetzt 15 Tage Zeit, bevor sie in Kraft treten. Die Kommission wird sich dazu mit uns und den anderen Mitgliedstaaten austauschen und morgen auch mit der USA. Ich denke nicht, dass es jetzt Sinn macht, schon öffentlich über nächste Schritte zu diskutieren, von denen wir alle hoffen, dass es dazu nicht kommt.

Frage: Frau Einhorn, ich vermute einmal, dass Sie dafür die Ansprechpartnerin sind: Seitens der Stahlindustrie wurden auch heute noch einmal Bedenken bezüglich der Effekte dieser Maßnahmen geäußert. Da würde ich ganz gern von Ihnen wissen: Wie weit sind Sie denn, nachdem Herr Streiter eben so schön darüber sprach, dass man das Ganze eigentlich schon eine Weile absehen konnte, jetzt in der Lage, die Auswirkungen zu quantifizieren? Also welchen "impact" werden diese Strafzölle an der Stelle haben?

Zum Zweiten: Welche Rückwirkungen befürchten Sie durch umgelenkte Stahlproduktion aus anderen Ländern?

Einhorn: Quantifizierungen zu den Auswirkungen kann ich jetzt noch nicht vornehmen. Ich habe eben schon einmal gesagt, dass 4 Prozent des Stahls, den die USA importiert, aus Deutschland kommt. Exakt sind es 4,4 Prozent der deutschen Ausfuhren am Stahl, die in die USA gehen. Das waren 2007 die Zahlen. In Tonnen sind das 965 Tonnen.

4,4 Prozent ist natürlich - betrachtet man die ganzen globalen Ausfuhren der Stahlindustrie - kein übermäßig großer Anteil, aber trotzdem signifikant. Hier geht es ja auch darum, dass das - wie Sie in der zweiten Frage schon andeuten - eventuell weitere Auswirkungen haben könnte.

Was die Auswirkungen oder eventuell auch Maßnahmen angeht: Da trifft genau das Gleiche zu, was wir schon gesagt haben, dass das jetzt die EU-Kommission konsultieren wird und das unter das Bündel der Maßnahmen fällt, die man dann gegebenenfalls treffen muss, wenn man sieht, welche Auswirkungen das haben wird.

Zusatzfrage: Dann würde ich noch einmal anders herum nachfragen: Sie sagen jetzt, dass Sie uns hier zum jetzigen Zeitpunkt keine Qualifizierung der möglichen Auswirkungen vorlegen können. Dann würde ich erstens gern wissen, ob Sie diese überhaupt selber haben - unabhängig davon, ob Sie sie jetzt vortragen können -, also ob Sie schlicht und einfach durchgerechnet haben, was das bedeuten könnte?

Das Zweite. Wenn denn die USA bei ihrer Haltung blieben und dann Stahlprodukte aus anderen Ländern hierher umgeleitet würden, dann hätte das ja durchaus erhebliche Rückwirkungen. Müssten Sie dann nicht auch darüber nachdenken, Ihrerseits entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, damit es dann nicht zu einer Stahlschwemme kommt?

Einhorn: Das sind jetzt eine ganze Menge "hätte wäre wenn" in einer Frage.

Wie gesagt: Ich finde, wir sollten jetzt einen Schritt nach dem anderen machen. Bisher sind die Maßnahmen noch nicht einmal in Kraft. Wir haben jetzt 15 Tage Zeit. Die EU-Kommission wird sich mit den USA dazu noch austauschen. Den Umfang hatte ich ja genannt. Ein Zoll von 25 Prozent und 10 Prozent - auch diese Zahlen sind bekannt. Also im Grunde kann man sich das ausrechnen. Wir wissen aber nicht, was jetzt wirklich kommt. Wir wissen nicht, wie die Industrie reagiert. Insofern können wir jetzt noch nicht sagen, was die genauen Auswirkungen sind.

Frage: Kann mir jemand sagen, wie viele Harley-Davidson letztes Jahr importiert wurden?

Einhorn: Das kann ich Ihnen nicht sagen. Das wäre ja dann auch eine EU-weite Maßnahme. Das kann ich Ihnen dennoch nicht sagen.

Zusatzfrage: Reichen Sie es nach?

SRS Streiter: Das ist leicht nachzureichen. Rufen Sie doch bei Harley-Davidson an.

Zusatzfrage: Wenn Sie Zölle darauf machen wollen, dann werden Sie auch wissen, wie viele in etwa importiert wurden. 5, 50?

Vors. Mayntz: Möglicherweise ist niemand auf diesem Pult betroffen.

Zusatzfrage: Wird das jetzt nachgereicht?

SRS Streiter: Von mir nicht. Das ist doch Ihre Arbeit.

Einhorn: Ich würde auch vorschlagen, dass Sie sich bei Harley-Davidson melden. Es geht ja hier auch um Zölle auf Warengruppen, auf bestimmte Waren. Das ist dann im Zweifel auch ein bisschen breiter gefasst als die einzelne Harley-Davidson. Insofern würde ich auch vorschlagen: Wenn Sie sich genau dafür interessieren, wie viele Harley-Davidson in die EU importiert wurden, kann Ihnen das bestimmt das Unternehmen am besten sagen.

Frage: Direkt daran anschließend: Wenn ein Produkt in die EU importiert wird und darauf gegebenenfalls Zölle anfallen, dann muss das auch innerhalb der Bundesregierung bekannt sein. Insofern würde ich schon bitten, dass die Bundesregierung das gegebenenfalls nachreicht. Ich denke da insbesondere an das BMF, das den Zoll unter sich hat, das diese Zahlen eigentlich vorliegen haben müsste.

Fehling: Ich habe dem, was die Kollegen gesagt haben, nichts weiter hinzuzufügen. Wir zählen jetzt nicht die einzelnen Motorräder nach. Jetzt warten wir erst einmal ab, würde ich vorschlagen, wie die weiteren Gespräche ausgehen.

Vors. Mayntz: Würden Sie beim Nachforschen darauf kommen, wie viele Harley-Davidson Sie aktenkundig haben, wären wir dankbar, wenn Sie es uns mitteilen ließen.

Damit wechseln wir das Stichwort und kommen zu Nordkorea.

Frage: Ich würde einfach gern vom Auswärtigen Amt wissen, wie Sie die jüngste Entwicklung insbesondere im Hinblick auf den jetzt wohl geplanten Gipfel zwischen Nordkorea und den USA einschätzen? Ist das der Beginn einer friedlicheren Entwicklung auf der koreanischen Halbinsel?

Adebahr: Die Bundesregierung begrüßt natürlich die jüngsten Bemühungen um einen innerkoreanischen Dialog, auch die Verlautbarung, die wir gestern nach dem Treffen des südkoreanischen nationalen Sicherheitsberaters Chung mit dem US-Präsidenten gehört haben.

Wie Sie wissen, haben wir und die anderen Partner Nordkorea immer wieder dazu aufgerufen, die ausgestreckte Hand des Südens und die Gesprächsangebote der USA zu ergreifen. Jetzt - und das ist auch ein "aber" - muss man aber abwarten, ob diesem Stand der Information, den wir jetzt kennen, wirklich Taten folgen. Denn zum jetzigen Zeitpunkt liegen uns keine offiziellen Informationen der nordkoreanischen Führung darüber vor, ob sie tatsächlich zu einem grundlegenden Kurswechsel bereit ist.

Natürlich - wie schon gesagt - würden wir es begrüßen, wenn Nordkorea endlich bereit wäre, sich ernsthaften Gesprächen über sein völkerrechtswidriges Nuklear- und Raketenprogramm zu öffnen. Eine Zusage Nordkoreas, für die Dauer von Gesprächen von seinen völkerrechtswidrigen Atom- und Raketentests abzusehen, wäre ein erster dringend notwendiger Schritt, der im Vorfeld sicher auch die Aufnahme von wirklichen Gesprächen erleichtern würde.

Zugleich ist klar - da geht es jetzt ein wenig ins Detail -, dass damit nur ein Teil der Besorgnisse, die die internationale Gemeinschaft gegenüber Nordkoreas Nuklear- und Raketenprogramm hatte, abgedeckt wäre. Denn die Resolution des Sicherheitsrates zu Nordkorea bezieht sich auch auf Nordkoreas Aktivitäten im Bereich der Urananreicherung und in dem Bereich der Plutoniumproduktion. Auch diese Felder müssten letztlich Gegenstand einer umfassenden Verhandlungslösung sein.

Insofern: Es ist eine Bewegung, eine Öffnung, die wir nach unserem bisherigen Kenntnisstand begrüßen. Jetzt bleibt abzuwarten, ob Nordkorea das, was wir wissen, tatsächlich mit den entsprechenden Taten und Schritten unterlegt.

Frage: Eine Frage an Frau Adebahr und Herrn Streiter. Sehen Sie die Tatsache, dass es möglicherweise zu einem Treffen zwischen Trump und dem nordkoreanischen Führer kommt, als einen Erfolg der amerikanischen Außenpolitik an? Gerade zu dieser ganzen Eskalationsstrategie hat sich ja damals die Bundesregierung recht kritisch geäußert. Nun findet möglicherweise dieses Treffen statt. Würden Sie sagen, dass es am Ende ein Erfolg dieser Strategie gewesen ist?

SRS Streiter: Ich würde ganz allgemein sagen: Das ist ein Erfolg des internationalen Drucks, der aufgebaut wurde und der auch weiter anhalten muss, solange die Forderungen nicht erfüllt sind, dass dieses Atomprogramm ausgesetzt wird.

Adebahr: Ja, in der Tat. Deutschland und die EU sind Teil der internationalen Sanktionen gegen Nordkorea. Diese haben wir auch mitgetragen und umgesetzt. Wir sehen auch, dass, genau wie Herr Streiter sagt, der internationale Druck aufrechterhalten bleiben sollte, bis es konkrete Fortschritte und Lösungen gibt. Wir reden ja auch über ein Treffen, das im Mai stattfinden soll. Jetzt haben wir März. Da ist noch eine Strecke zu gehen.

Vors. Mayntz: Wir wechseln erneut das Thema und kommen zu den Terminen der Kanzlerin.

SRS Streiter: Ich kann Ihnen über einen öffentlichen Termin der Bundeskanzlerin in der kommenden Woche berichten. Die Bundeskanzlerin wird sich am Mittwoch, dem 14. März, im Deutschen Bundestag zur Wahl stellen. Informationen über den Ablauf dieser Sitzung finden Sie beim Deutschen Bundestag.

Frage: Herr Streiter, gibt es möglicherweise weitere Termine nach der Vereidigung? Man könnte sich ja vorstellen, dass sie zum Beispiel irgendwo einen Antrittsbesuch macht.

SRS Streiter: Wenn es weitere Termine gibt - Klammer auf, das ist nicht ganz unwahrscheinlich, Klammer zu -, werden Sie darüber so früh wie möglich informiert.

Vors. Mayntz: Würde es etwas helfen, wenn wir an dieser Stelle "unter zwei" gehen?

SRS Streiter: Nein. - Na ja, sie muss ja erst einmal gewählt werden; es muss eine Regierung gewählt werden. Wollen wir einfach einmal alles schön nacheinander machen.

Frage: Thema Türkei und Afrin. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat mittlerweile eine Auswertung auf Anfrage von Parlamentariern vorgelegt. Diese folgt weder der türkischen Argumentation noch der deutschen. Die Bundesregierung spricht davon, dass die Türkei ein Selbstverteidigungsrecht wahrnimmt. Sie haben ja selbst von "legitimen Sicherheitsinteressen" gesprochen. Der Wissenschaftliche Dienst spricht davon, dass die türkische Regierung jedoch "den konkreten Beweis für das Vorliegen eines das Selbstverteidigungsrecht auslösenden 'bewaffneten Angriffs' schuldig" bleibt.

Die Bundesregierung hat hier immer das, was die Türkei sagt, wiederholt und sich selbst einer völkerrechtlichen Prüfung entzogen. Haben Sie, anders als der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages, diese Beweise, die dafür notwendig sind, dass diese Argumentation in irgendeiner Weise Sinn macht, vorliegen?

Adebahr: Dazu möchte ich gerne sagen, dass wir bei dem Sachstand, den der Bundestag jetzt vorgelegt hat, sehen, dass er eine Reihe von Fragen aufwirft, die wir hier mehrfach diskutiert haben, und dass wir auch zur Kenntnis nehmen, dass dieser Sachstand darauf hinweist, dass die Faktenlage nicht vollständig ist und in seiner Gesamtaussage zu dem Schluss kommt, dass die Fragestellung einer völkerrechtlichen Bewertung nicht abschließend zu beantworten ist. Ich denke, das ist die gleiche Richtung, in der wir hier auch ausgeführt haben.

Sagen wir so: Ich habe hier dargestellt, was die Türkei als Begründung für ihren Einsatz angegeben hat. Ich habe Ihnen dargestellt, dass uns - das ist auch der heutige Stand - eben keine vollständigen Tatsacheninformationen vorliegen, die uns eine eigene völkerrechtliche Bewertung erlauben würden. Das ist auch eine Sache, die ich aus der Sachlage, die der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags vorgestellt hat, herauslese.

Dann möchte ich noch einmal anfügen, dass wir, zuletzt auch der Bundesaußenminister in einer Pressekonferenz mit dem türkischen Amtskollegen, der Türkei mehrfach und immer wieder gesagt haben, dass wir eine Einstellung der Kampfhandlungen fordern, dass wir eine vollständige Umsetzung der Resolution 2401 fordern, dass wir auch sehen, dass sich die türkischen Sicherheitsinteressen auf das Notwendige und das Verhältnismäßige beschränken müssen, dass vor allen Dingen das humanitäre Völkerrecht einzuhalten ist und der Schutz der Zivilbevölkerung Vorrang haben sollte.

Das sind politische Aussagen, die Sie von uns sehr klar und deutlich gehört haben.

Zusatzfrage: Ich muss noch einmal konkret nachfragen: Hält die Bundesregierung die Selbstverteidigungsargumentation der Türkei für plausibel?

Adebahr: Wenn ich die Frage mit "Ja" oder "Nein" beantworten würde - - Das ist ja eine Frage, die man - -

Zuruf: Der Wissenschaftliche Dienst sagt "Nein".

Adebahr: Der Wissenschaftliche Dienst sagt, dass eine völkerrechtliche Bewertung abschließend nicht möglich ist. Das deckt sich mit dem, was ich hier wiederholt vorgetragen habe.

Zusatzfrage: Können Sie meine Frage beantworten: Hält die Bundesregierung die Selbstverteidigungslogik immer noch für plausibel?

Adebahr: Ich antworte Ihnen darauf mit dem Satz, dass uns keine vollständigen Tatsacheninformationen vorliegen, die eine rechtliche Bewertung erlauben würden.

Frage: In den vergangenen Wochen, Frau Adebahr, war Ihre Argumentation, wenn ich das richtig erinnere, dass Sie als Begründung für den Afrin-Einsatz sagten: Da die Türkei bei den Vereinten Nationen das Recht auf Selbstverteidigung angeführt habe, könnten Sie völkerrechtlich nicht bewerten. Wenn nun das Ergebnis des Wissenschaftlichen Dienstes ist, dass sich aus dem, was die Türkei vorgelegt hat, nicht erschließt, dass sie dieses Recht in Anspruch nehmen könnte, dann müsste das, finde ich, doch ein Stück weit auch die Positionierung der Bundesregierung verändern. Es ist ja ein Unterschied, ob ich sage "Wir können nichts sagen, weil die Türkei ein Wahlrecht auf Selbstverteidigung für sich in Anspruch nimmt", jetzt aber festgestellt wird, dass sich bei dem, was die Türkei vorgelegt hat, nicht rückschließen lässt, dass es ein Recht auf Selbstverteidigung ist. Das ist doch eine substanziell andere Situation.

Adebahr: Meiner Kenntnis nach ist es so, dass wir - und auch ich - von dieser Stelle aus gesagt haben, was die Türkei vorträgt und wir uns für gesagt haben: Uns liegen keine vollständigen Tatsacheninformationen vor, die eine völkerrechtliche Bewertung für uns zulassen.

Ich will hier den Sachstand des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages nicht im Einzelnen kommentieren. Aber meiner Kenntnis nach kommt man auch dort letztlich zu dem Schluss: Eine Bewertung ist nicht möglich.

Zusatzfrage: Ich ziehe einmal die Parallele zu den Verhaftungsfällen von deutschen Journalisten. Die Türkei hat im Fall Deniz Yücel ein Jahr lang von Terrorismusverdacht gesprochen, hat aber nie Beweise dafür vorgelegt, sondern immer nur von Terrorismusverdacht oder Verdacht auf Terrorismusunterstützung gesprochen. Da haben Sie sehr wohl nach relativ kurzer Zeit gesagt: Die können nichts vorlegen. Das glauben wir nicht. Das erschließt sich uns nicht. - Analog dazu könnten Sie das in diesem Fall doch vielleicht auch machen und nicht sagen: Solange wir keinen kompletten Überblick haben, können wir gar nichts dazu sagen.

Adebahr: Das ist eine Anregung, die Sie jetzt machen. Ich glaube, ich möchte nicht Parallelen zwischen dem Einsatz um Afrin und einem konkreten Haftfall ziehen.

Frage: Frau Adebahr, Voraussetzung für eine Selbstverteidigungslage ist ja ein bewaffneter Angriff gegen einen Mitgliedstaat. Die Türken behaupten, dass es vor der "Operation Olivenzweig" - so heißt der Angriff im Januar - Angriffe von der anderen Seite gab. Haben Sie konkrete Beweise, Erkenntnisse über Opferzahlen, über die Intensität des angeblichen Angriffs, über das Ausmaß von Zerstörungen usw.? Haben Sie das in irgendeiner Weise in Erfahrung gebracht? Der Wissenschaftliche Dienst hat ja türkische Medien, internationale Medien, syrische Medien, Nato-Meldungen usw. durchforstet. Da gab es nichts, was einen Angriff, der zur Selbstverteidigung führen würde, rechtfertigen würde. Haben Sie irgendetwas?

Adebahr: Darauf kann ich nur sagen, dass wir der türkischen Seite unsere Haltung - die habe ich auch mehrfach ausgeführt - klar dargelegt haben und das auch der türkischen Seite sehr klar ist.

Zusatzfrage: Pflicht eines Nato-Partners ist es ja nicht nur, den Nato-Partner zum Stopp des Angriffs aufzufordern - das tut die Bundesregierung ja -, sondern die andere Pflicht ist, dass sie die Türkei auffordert, triftige Beweise für die Selbstverteidigung vorzulegen. Tut die Bundesregierung das? Hat die Bundesregierung die Türkei aufgefordert, Beweise für die angebliche Selbstverteidigungslage vorzulegen?

Adebahr: Ich glaube, ich habe zu dem Themenkomplex das gesagt, was ich sagen wollte.

Zuruf : Nein!

Adebahr: Das, was ich sagen wollte, habe ich gesagt. Eine Pflichtendiskussion in dieser Art über das Thema ist, glaube ich, hier von mir nicht zu führen. Ich glaube, ich habe für die Bundesregierung unsere Haltung zu diesem Themenkomplex, soweit ich das von dieser Stelle machen kann und ausführlich machen kann, dargestellt.

Frage: Sie sehen es mir nach, dass ich trotzdem noch einmal genau an der Stelle weitermachen muss.

Ich darf einmal aus dem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zitieren: "Den Nato-Bündnispartnern würde es nun obliegen, das Nato-Mitglied Türkei z.B. im Rahmen von Nato-Konsultationen nach Art. 4 Nato-Vertrag aufzufordern, triftige Beweise für das Vorliegen einer Selbstverteidigungslage nach Art. 51 VN-Charta beizubringen ..." Die simple Frage: Beabsichtigt die Bundesregierung das?

Adebahr: Zur Frage, wie die Nato damit umgeht: Dazu gab es Beratungen.

Ob die Nato dazu weitere Beratungen führen und dazu einladen möchte, ist eine Frage, die Sie primär erst einmal an die Nato stellen müssten, die diese Entscheidung zu treffen hat.

Zusatzfrage: Meine Frage ist ja, ob das Nato-Mitglied Bundesrepublik Deutschland beabsichtigt, solche Konsultationen voranzutreiben.

Adebahr: Ich kann Ihnen nach dem aktuellen Stand sagen, dass wir uns in der Nato, wenn es dort beraten werden sollte, natürlich keiner Beratung verschließen. Es ist aber eine Entscheidung, die die Nato zu treffen hat.

Frage: Wenn ich es richtig verstanden habe, geht es ja doch um die Pflichten, respektive Rechte des einzelnen Nato-Mitglieds. Aber vielleicht kann Herr Henjes uns dazu etwas sagen. Er ist meines Wissens relativer Experte für genau solche Fragen.

Henjes: Erst einmal vielen Dank für die Blumen. - Sie sehen mich hier in der Verantwortung als Sprecher des Verteidigungsministeriums. Ich denke, die Bewertung, inwiefern hier der Nato-Vertrag im Vorfeld oder nicht greift, werde ich hier nicht abgeben.

Zuruf : Schade!

Frage: Nur zum Verständnis, Frau Adebahr: Können Sie uns erklären, warum der Wissenschaftliche Dienst schneller die Frage des Völkerrechts prüfen kann als das Auswärtige Amt?

Adebahr: Hier geht es nicht um schnell oder langsam. Es geht darum, dass ich vorgetragen habe, aus welchen Gründen wir keine völkerrechtliche Bewertung vorliegen. Und so ist es.

Zusatzfrage : Wann können wir denn damit rechnen?

Adebahr: Ich glaube, dazu ist auch alles gesagt.

Frage: Herr Streiter, ich habe eine Frage zum nächsten EU-Gipfel. Heute meldet die "Financial Times", dass es keine gemeinsame Erklärung mehr von Merkel und Macron zur Reform der Eurozone oder zur Zukunft der Eurozone geben soll.

Erstens. Können Sie das bestätigen?

Zweitens. In welcher Form wird die Bundeskanzlerin, wenn sie denn am Mittwoch wiedergewählt wird, die deutsche Position präsentieren? Ist das sozusagen als ein eigener Beitrag geplant oder war beziehungsweise ist das noch immer als eine gemeinsame Erklärung mit dem französischen Präsidenten geplant?

SRS Streiter: Das Erste kann ich nicht bestätigen. Man wird sicher mehr sehen, wenn der Europäische Rat Ende März getagt hat. Dann wird man das sehen.

Ich könnte mir vorstellen, dass sich dabei möglicherweise mal etwas verschiebt, weil unsere Regierungsbildung ja auch ein bisschen länger gedauert hat. Aber das kann ich derzeit nicht bestätigen.

Zur zweiten Frage: Die Bundeskanzlerin wird das in der geeigneten Form tun.

Zusatzfrage: Sie sagten, dass sich möglicherweise noch etwas verschiebt. Die deutsche Positionierung oder eine gemeinsame Positionierung?

SRS Streiter: Diese gemeinsame Positionierung. Das war ja Ihre Frage. Ich kann jetzt keine Aussage für die Zukunft treffen, ob das noch in den nächsten zwei Wochen funktioniert oder nicht. Ich halte beides für möglich. Das ist jetzt erst einmal von der Zeitung so in den Raum gestellt. Dazu liegen mir auch keine Erkenntnisse vor. Sagen wir es einmal so: Der gesunde Menschenverstand hält da alles für möglich.

Frage: Frau Adebahr, ich wüsste gerne, wie viele Personalstellen das Vizekanzleramt in Ihrem Hause umfasst.

Adebahr: Das muss ich nachreichen.

Zusatzfrage: Ich nehme einmal an, das müsste sich durch einen Blick auf den Stellenplan ergeben. Gehen diese Stellen nahtlos in ein neues Vizekanzleramt über oder müssen diese Stellen neu verhandelt werden? Welchen Charakter haben diese Stellen? Sind sie immer persönlich an den Vizekanzler gebunden oder hängt es von der Stärke des jeweiligen Vizekanzlers ab, was er herausholt?

Adebahr: In den haushaltsrechtlichen Details stecke ich, ehrlich gesagt, nicht drin. Ich bemühe mich um eine Klärung.

Frage: Frage an das Verkehrsministerium, vielleicht auch das Umweltministerium. VW-Chef Müller hat signalisiert, dass sich mindestens sein Unternehmen der Einführung einer "blauen Plakette" nicht widersetzen oder verschließen würde. Ändert das die bislang sehr deutlich ablehnende Haltung zumindest des Verkehrsministeriums gegenüber dieser Plakette, welche Farbe auch immer sie am Ende haben möge?

Strater: Die Haltung zur "blauen Plakette" ist bekannt und unverändert.

Zusatzfrage: Das bedeutet also, in diesem Fall wäre die Automobilindustrie zu regideren Maßnahmen bereit als die Politik?

Strater: Die Maßnahmen, die für saubere Luft den Städten sorgen, haben wir hier ja vielfach genannt. Die Position zur "blauen Plakette" ist auch bekannt; die hat sich in den letzten Stunden und Tagen nicht geändert.

Zusatzfrage: Das Umweltministerium?

Kübler: Ich finde es gut, dass sich auch VW jetzt in diese Richtung bewegt. Eine "blauen Plakette" bedeutet eine Einfahrtgenehmigung in Umweltzonen für besonders saubere Autos. Ich hoffe, dass Herr Müller jetzt einen weiteren Schritt ankündigt und dann auch technische Nachrüstungen vornimmt, sodass viele Autos diese "blaue Plakette" bekommen werden.

Zusatz: Ich glaube, in Ihrem Haus, Herr Kübler, hat man herausgefunden, dass es mit der "blauen Plakette" im Sinne einer Farbe Blau gar nicht gehen würde, weil es die schon gibt.

Kübler: Ja, das stimmt. Sie ist wahrscheinlich nicht besonders verbreitet, weil sie Elektroautos erhalten, die im Ausland zugelassen werden, auf deutschen Straßen fahren und eben Zugang zu den Umweltzonen haben wollen. Die gibt es also tatsächlich. Vielleicht sollte man auf den Vorschlag der scheidenden Umweltministerin zurückkommen.

Zusatzfrage: Das war, glaube ich, der pinkfarbene Fuchsschwanz?

Kübler: Darüber muss dann das nächste Kabinett befinden.

Frage: Frau Adebahr, was machen die deutschen Gefangenen in der Türkei? Sind es immer noch vier? Ist es so, dass immer noch einer keinen konsularischen Zugang hat?

Lernfrage: Ich würde gerne wissen, wie viele deutsche Gefangene es wo im Rest Europas gibt.

Adebahr: Zur Frage eins: Ja, es gibt keinen neuen Stand. Was Sie sagen, ist korrekt.

Zur zweiten Frage - vielleicht ist heute Tag der Nachreichungen -, kann ich schauen, ob wir eine solche Statistik haben. Ich habe sie nicht dabei.

Frage: Ich muss noch einmal zum Thema Zoll, Stichwort Harley-Davidson, das wir am Anfang hatten, zurückkommen. Ich weiß nicht, wer die Nachlieferung versprochen hatte.

SRS Streiter: Niemand.

Zusatzfrage : Niemand?

Vors. Mayntz: Wir haben unsere Erwartungen kommuniziert.

Zusatzfrage: Gut, dann möchte ich diese Erwartung weiter befrachten und darauf verweisen, dass nach der letzten im Internet veröffentlichten Statistik des Kraftfahrt-Bundesamtes von 2016 bis 2017 15 Harley-Davidsons zugelassen wurden und der Marktanteil von 4,6 auf 4,9 Prozent stieg. Ich würde gerne wissen, ob sich dieser Trend fortgesetzt hat und wie die Nachreichungen im Jahr 2017 waren. Das wäre die Nachreichungsbitte. Danke!

Einhorn: Ich kann dazu noch kurz etwas ergänzen. Ich kann keine konkreten Zahlen ergänzen, aber die Einfuhrzahlen sind online bei Eurostat einsehbar. Dort kann man auch einzelne Warengruppen einsehen.

Zusatz: Sie werden es nicht glauben: Ich finde die Zulassungen interessanter als die Einfuhr. Genau das habe ich getan und die Zahlen eingesehen. Die gibt es für Anfang 2017, aber seitdem ist ein Jahr vergangen.

Frage: Ich habe eine Frage an das BMJV zur Rehabilitierung von Homosexuellen seit dem Zweiten Weltkrieg. Bisher gab es nur 81 Anträge auf Entschädigung. Bei der Verabschiedung des Gesetzes haben Sie behauptet, dass es ungefähr 50 Menschen gibt, die potenziell entschädigt werden könnten. Wie erklären Sie sich angesichts dessen, dass Sie selbst eine Ausweitung der Rehabilitierung ablehnen, dass bisher 49 Menschen keinen Antrag gestellt haben?

Krüger: Vielen Dank für diese Frage. Ich kann aktuelle Zahlen nachschieben. Mit Stand vom 8. März - das war also gestern - lagen 84 Anträge vor.

Ich möchte auf den Gesetzestext verweisen. In der Gesetzesbegründung steht meines Wissens explizit, dass von 5000 Anträgen ausgegangen wurde und dass das eine reine Schätzung war.

Zusatzfrage: Wie sind Sie denn auf diese Schätzung gekommen? Die ist ja anscheinend völlig daneben.

Krüger: Dazu verweise ich Sie auf die Gesetzesbegründung, die im Internet zu finden ist.

Zusatz: Ich versuche, Ihre Interpretation zu verstehen. Wie sind Sie auf die 5000 gekommen, und warum lehnen Sie die Ausweitung des Begriffes ab? Es gibt ja Menschen, die nicht verurteilt, die aber gejagt wurden usw. usf., die also keinen Strafmakel haben. Das lehnen Sie ja ab. Dadurch könnte man die Rehabilitierung ja erweitern und dafür sorgen, dass mehr Menschen entschädigt werden können.

Krüger: Ich komme noch einmal auf den Kern des Gesetzes zurück, das in der vergangenen Legislaturperiode beschlossen wurde. Kern dieses Gesetzes ist die Beseitigung des Strafmakels von strafgerichtlichen Verurteilungen, die in Anwendung von längst aufgehobenen Strafvorschriften gefällt wurden. Die im Gesetz vorgesehene Entschädigung ist an diese kraft Gesetz erfolgte Urteilsaufhebung gebunden. Das ist der Hintergrund, weshalb sich die Entschädigung nur auf eine strafgerichtliche Verurteilung bezieht.

Ich möchte aber auch noch darauf hinweisen, dass neben der Individualentschädigung für den Strafmakel auch eine Kollektiventschädigung eingeführt wurde, und zwar von jährlich 500 Euro für die Magnus-Hirschfeld-Stiftung. Über weitere Fragen in diesem Zusammenhang wird möglicherweise eine neue Bundesregierung nachdenken.

Frage: Daran möchte ich kurz anknüpfen. Als das Ganze verkündet wurde, hatte sich Herr Maaß folgendermaßen geäußert:

"Mit dem 175 StGB hat der Staat große Schuld auf sich geladen, weil er unzähligen Menschen das Leben erschwert hat. Die Norm hat unvorstellbares Leid angerichtet. Mit dem Gesetz können wir die Opfer rehabilitieren."

Faktisch ist die Rehabilitation der Verurteilten, aber eben nur der Verurteilten, geschehen. Sie haben die Kollektiventschädigung eben angesprochen. Diese ist für den Einzelfall, der zwar nicht verurteilt wurde, aber dennoch Nachteile erfahren hat, nicht hilfreich, oder?

Krüger: Das ist richtig, aber die Rehabilitation bezieht sich in erster Linie auf die Aufhebung der Urteile, die ja schon per Gesetz vorgenommen wurde. Der Kern dieses Gesetzes ist, dass die Urteile aufgehoben wurden, was auch im Blick auf die Bundesregierung ziemlich einmalig war.

Zusatzfrage: Ich kann das rechtssystematisch nachvollziehen. Aber der politische Anspruch der Rehabilitation geht ja über die rein strafrechtliche Dimension hinaus, oder?

Krüger: Darüber wurde im Gesetzgebungsverfahren lange diskutiert. Ich verweise noch einmal auf das, was ich gesagt habe, nämlich dass der Kern des Gesetzes ist, den Strafmakel von strafgerichtlichen Verurteilungen aufzuheben. So ist das Gesetz beschlossen worden und in Kraft getreten.

Zusatzfrage: Würde der Justizminister mit heutigem Blick auf das, was dabei herausgekommen ist, als aller Voraussicht scheidender Justizminister sagen, dass an dieser Stelle ein Nachsteuerungsbedarf besteht?

Krüger: Diese Frage muss ich so stehenlassen. Wir haben ein Gesetz, das in Kraft getreten ist und jetzt gilt. Ihnen ist sicherlich bekannt, dass es auch im parlamentarischen Raum Vorschläge gibt, dieses Thema noch einmal aufzugreifen. Darüber wird eine künftige Bundesregierung beraten.

Freitag, 9. März 2018

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 9. März 2018
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2018/03/2018-03-09-regpk.html
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. März 2018

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