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PRESSEKONFERENZ/1664: Regierungspressekonferenz vom 9. Mai 2018 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 9. Mai 2018
Regierungspressekonferenz vom 9. Mai 2018

Themen: Rückzug der USA aus dem Nuklearabkommen mit dem Iran, Kabinettssitzung (Gesetz zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten, Gesetzentwurf zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage), vierte Sitzung des Kabinettsausschusses "Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union", Termine der Bundeskanzlerin (Bundeswehrtagung 2018, Kabinettssitzung, DGB-Bundeskongress, informelles Treffen der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union und EU-Westbalkangipfel in Sofia, Reise nach Sotschi), Reisen des Bundesaußenministers nach Moskau und nach Litauen, Kriterien der Deutschen Post zur Entfristung von Arbeitsverträgen, Medienbericht über unzulässige Abschaltvorrichtungen bei Dieselmotoren von Fiat, Kohleausstieg, Versetzung der Leiterin der BAMF-Außenstelle Bremen, Verdacht einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei weiteren Audi-Fahrzeugen, Personalie

Sprecher: StS Seibert, Burger (AA), Baron (BMWi), Steffen (BMJV), Kock (BMI), Blankenheim (BMF), Strater (BMVI), Wettern (BMU)


Vors. Dr. Mayntz eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Meine Damen und Herren, guten Tag! Ich würde gern im Namen der Bundesregierung eine kurze Erklärung zu dem Thema des Nuklearabkommens mit dem Iran abgeben.

Die Staats- und Regierungschefs Frankreichs, Großbritanniens und der Bundesrepublik - also Bundeskanzlerin Merkel, Premierministerin May und der französische Präsident Macron - haben gestern Abend eine gemeinsame Erklärung abgegeben. In dieser Erklärung machen sie klar, dass sie die Entscheidung des amerikanischen Präsidenten, dass sich die USA aus dem Nuklearabkommen mit dem Iran zurückziehen, mit Bedauern und Sorge zur Kenntnis nehmen. Präsident Macron, Premierministerin May und die Bundeskanzlerin betonen, dass sie dem Abkommen weiterhin verpflichtet sind. Diese drei Staaten sehen sich dem Abkommen weiterhin verpflichtet.

Hinter diesem Abkommen steht der UN-Sicherheitsrat mit seiner Resolution 2231. Einstimmig hat er das Abkommen mit dieser Resolution indossiert, und sie bleibt der bindende internationale Rechtsrahmen zur Beilegung des Streits um das iranische Nuklearprogramm. Alle Seiten sind aus unserer Sicht aufgefordert, an der vollständigen Umsetzung der Resolution festzuhalten.

Für uns gilt weiter: Solange sich der Iran an das JCPoA hält und solange dies von der IAEO bestätigt wird, werden auch wir uns weiter daran halten. Deswegen fordern wir den Iran auch auf, mit Augenmaß auf die amerikanische Entscheidung zu reagieren. Der Iran muss seine eigenen Verpflichtungen aus dem Abkommen weiterhin vollumfänglich erfüllen.

Ich will auch betonen: Es gibt selbstverständlich weitere gravierende Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Iran. Sie müssen klar angesprochen werden, und wir haben sie von der Bundesregierung aus auch immer klar angesprochen. Wir sehen die destabilisierende Rolle des Irans in der Region mit Sorge. Wir sehen das ballistische Raketenprogramm mit großer Sorge. Natürlich stellen sich auch die Fragen nach dem iranischen Nuklearprogramm nach Auslaufen der Beschränkungen aus dem JCPoA.

Deswegen haben die drei Staats- und Regierungschefs gestern in ihrer Erklärung auch unterstrichen, dass diese Herausforderungen angegangen werden müssen, aber nach unserer Auffassung mit dem fortbestehenden Iran-Nuklearabkommen als Grundlage, und dass wir als E3 - Frankreich, Großbritannien und die Bundesrepublik - bereit sind, hierzu mit Schlüsselpartnern und mit betroffenen Staaten in der Region einen intensiven Dialog zu führen.

So weit ein erster Teil. Möglicherweise haben Sie Fragen. Aber das wollte ich zunächst einmal gesagt haben.

Frage: Erstens: Sie sagten, dass der Iran seine Verpflichtungen aus dem Abkommen voll erfüllen müsse. Heißt das, dass sich, wenn der Iran dem nicht nachkommt, auch die europäischen Staaten nicht mehr an dieses Abkommen gebunden fühlen?

Zweitens: Der neue US-Botschafter in Berlin hat gestern recht deutlich gesagt, was die Konsequenzen wären, wenn sich deutsche Firmen nicht zurückziehen. Er hat sie deutlich dazu aufgefordert, sich aus dem Iran zurückzuziehen. Wie nehmen Sie diese Botschaft, diese Drohung auf?

StS Seibert: Es ist verständlich, dass die gestrige Ankündigung auch bei deutschen Unternehmen Unsicherheit ausgelöst hat. Die Bundesregierung wird sich jetzt zunächst einmal darum bemühen, präzise herauszufinden, welche möglichen Folgen die Ankündigung für deutsche Unternehmen haben kann und wann sie sie haben kann. Wir werden also erst einmal ganz genau analysieren, welche Schritte die amerikanische Administration in dieser Frage konkret unternimmt.

Zu Ihrer ersten Frage: Ich kann es nur wiederholen. Deutschland und - gemäß der gestrigen Erklärung - Frankreich und Großbritannien sehen sich diesem Abkommen weiterhin verpflichtet. Wir fordern den Iran auf, seine eigenen Verpflichtungen aus dem Abkommen weiterhin vollumfänglich zu erfüllen.

Frage: Herr Seibert, Sie haben, meine ich, die Frage des Kollegen nach den Äußerungen von Herrn Grenell noch nicht beantwortet.

StS Seibert: Doch, ich habe sie beantwortet. Darin ging es um mögliche Folgen eines Sanktionsregimes für deutsche Unternehmen. Darauf habe ich für die Bundesregierung gesagt, dass wir verstehen, dass es jetzt Unsicherheit bei deutschen Unternehmen gibt und dass wir es natürlich als unsere Aufgabe betrachten, genau zu analysieren, was die gestrige Ankündigung für deutsche Unternehmen möglicherweise bedeuten kann und wann eine solche Bedeutung eintreten könnte. Aber das ist etwas, was wir jetzt herausfinden und genau analysieren.

Zusatzfrage: Hält es die Bundesregierung für angemessen, wie sich der gerade frisch akkreditierte amerikanische Botschafter gestern via Twitter eingelassen hat? Das würde ich gern von Ihnen wissen, Herr Seibert.

Meine eigentliche Frage ist, welche Rolle die Bundesregierung und insbesondere die Bundeskanzlerin jetzt sieht, um das Iran-Abkommen - in Anführungszeichen - zu retten. Welche Schritte sind geplant? Welche koordinativen Aufgaben unter den Ländern, die noch Vertragspartner sind, sind geplant?

StS Seibert: Zu Ihrer ersten Frage: Für uns steht im Vordergrund, herauszufinden, und zwar präzise herauszufinden, welche Folgen sich für deutsche Unternehmen möglicherweise ergeben können. Das ist ja auch Inhalt des Tweets. Über die Form der Bekanntmachung gestern habe ich hier keinen Kommentar abzugeben.

Ansonsten: Wir sehen uns weiterhin als Teil, als Partei dieses Abkommens. Wir werden uns weiter daran halten, solange sich auch der Iran an seine Verpflichtungen hält. Wir werden natürlich das sehr enge Gespräch mit Großbritannien und Frankreich weiter führen. Wir werden selbstverständlich mit der amerikanischen Seite sprechen, mit der es in den letzten Wochen und Monaten sehr intensive Kontakte zu diesem Thema gegeben hat. Natürlich wird auch Kontakt mit anderen Vertragsparteien aufgenommen.

Burger: Vielleicht darf ich dazu kurz ergänzen. Der Außenminister hat gestern Abend mit seinem britischen und seinem französischen Amtskollegen telefoniert. Er hat heute Morgen auch mit der Hohen Vertreterin für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU, Frau Mogherini, telefoniert.

Sie haben den Meldungen vielleicht entnommen, dass der französische Außenminister über ein mögliches Treffen im E3-Kreis mit dem Iran gesprochen hat, das Anfang nächster Woche stattfinden könnte. Der Außenminister - das werde ich Ihnen gleich noch berichten - wird morgen nach Moskau reisen. Unser Interesse ist also gerade jetzt, unmittelbar nach dieser Entscheidung, die Gesprächskanäle mit allen Seiten offenzuhalten.

StS Seibert: Bei diesem Thema gibt es die engstmögliche Zusammenarbeit zwischen Bundeskanzlerin und Außenminister, zwischen Kanzleramt und Auswärtigem Amt. Beide führen Gespräche. Die Bundeskanzlerin hat gestern Abend mit Präsident Macron und mit Premierministerin May gesprochen. Wir informieren uns gegenseitig über diese Gespräche. Das ist die engstmögliche Zusammenarbeit.

Frage: Ich habe zwei Fragen. - Zum einen: Die US-Entscheidung bedeutet ja die Wiederinkraftsetzung von Sanktionen auch gegenüber dem Iran. Verfolgt die Bundesregierung die Strategie, vielleicht zusammen mit den anderen EU-Partnern, diese Sanktionen zu kompensieren oder auszugleichen? Würde sie deutsche Unternehmen ermutigen, in diese Richtung zu gehen?

Zum anderen: Sind mit der Entscheidung Trumps die USA oder die gegenwärtige US-Regierung in den Status eines unzuverlässigen Vertragspartners gerückt? Es ist ja, wenn man so will, eine Wiederholungsmaßnahme, aus einem geschlossenen Vertrag auszusteigen.

StS Seibert: Ich weiß nicht, ob das BMWi zum Thema der Folgen für Unternehmen noch mehr sagen kann oder will, als ich vorhin schon gesagt habe. Ich könnte das nur wiederholen.

Zu Ihrer Einschätzung, der ich mich so nicht anschließe: Ich habe Ihnen die Einschätzung der Bundesregierung zu dieser Entscheidung des amerikanischen Präsidenten vorgetragen.

Zusatzfrage: Meine Frage, um das zu präzisieren, bezog sich nicht auf Sanktionsfolgen für deutsche Unternehmen, sondern darauf, ob deutsche Unternehmen oder die Politik der Bundesregierung die Folgen der US-Sanktionen für den Iran möglicherweise kompensieren könnten. Das ist eine etwas andere Frage.

Baron: Zu Ihrer konkreten Frage kann ich jetzt nichts beitragen. Allgemein kann ich vielleicht sagen, dass wir die konkreten Auswirkungen für die Wirtschaft derzeit nicht genau benennen können. Das US-Finanzministerium hat gestern auch umfangreiche Ausführungsbestimmungen, Guidance-Dokumente, Frequently-asked-Questions-Dokumente veröffentlicht. Diese alle werden wir jetzt genau analysieren und sie uns genau anschauen. Aber genau beziffern oder benennen kann ich das derzeit nicht.

Zusatzfrage: Die US-Sanktionen betreffen auch Rohstofflieferungen, zum Beispiel im Bereich von Stahl und Aluminium. Wäre zum Beispiel das ein Ansatzpunkt, an dem deutsche Unternehmen einsteigen und kompensatorisch liefern könnten?

Baron: Dazu kann ich jetzt, wie gesagt, nicht Stellung nehmen.

Frage: Frau Baron, gibt es grundsätzlich die Bereitschaft der Bundesregierung, die deutschen Firmen in dieser Lage zu schützen, etwa über die KfW etc.?

Baron: Auch dazu muss ich darauf verweisen, dass wir jetzt natürlich genau prüfen und analysieren müssen, was überhaupt die Wirkungen sind und welche Fristen gelten. Was die Guidance-Dokumente zum Ausdruck bringen, das müssen wir jetzt noch genau prüfen.

Nur eine Ergänzung zum rechtlichen Status quo: Natürlich gelten die derzeit geltenden EU-Sanktionserleichterungen weiter, unabhängig davon, was vonseiten der USA entschieden wurde. Wie gerade schon von Herrn Seibert dargelegt, ist es unser Interesse, dass Deutschland und die EU jetzt mit den Partnern des JCPoA Gespräche führen und verhandeln und dass die geltenden europäischen Sanktionserleichterungen selbstverständlich in Kraft bleiben. Das ist das Ziel dieser Gespräche.

Frage: Die deutsche Wirtschaft ist jetzt in großer Sorge, was ihr da droht. Wenn Sie jetzt einfach nur sagen, Sie prüften erst einmal nur, frage ich mich zum einen, ob das der Wirtschaft ausreicht. Geben Sie den Unternehmen, die im Iran tätig sind, jetzt schon irgendwelche konkreten Ratschläge, welche Konsequenzen das für sie haben kann? Was raten Sie ihnen?

Zum anderen bin ich etwas verwundert über die zurückhaltenden Äußerungen bezüglich der Äußerungen des neuen Botschafters. Solch eine direkte Drohung gegen einen befreundeten Staat am ersten Tag der Amtszeit ist ja schon sehr ungewöhnlich. Meine Frage ist, ob es Überlegungen gibt, den Botschafter beispielsweise einzubestellen, um mit ihm über diese Umgangsformen zu sprechen? Gibt es Überlegungen, ihn einzubestellen, weil die USA einen geltenden Vertrag brechen? Das könnte ja auch ein Anlass sein. Gibt es also diesbezügliche Überlegungen?

StS Seibert: Zu der Frage möglicher Ratschläge an die deutsche Wirtschaft: Jeder Ratschlag, wenn er ein guter sein soll, muss doch auf der Basis soliden Wissens darüber, was eigentlich Sache ist, gegeben werden. Das konkret wird jetzt sehr präzise analysiert.

Zu der anderen Frage, die Sie gestellt haben: Wir machen uns Gedanken über mögliche wirtschaftliche Auswirkungen auf deutsche Unternehmen. Das wollen wir so schnell wie möglich und so präzise wie möglich klären. Die Form der Mitteilung des Botschafters habe ich hier nicht zu kommentieren.

Zusatzfrage: Sie sagen, Sie würden das jetzt gründlich analysieren. Wann darf denn die deutsche Wirtschaft ihrer Einschätzung nach mit einer Antwort rechnen?

Baron: Dazu kann ich jetzt keinen Zeitpunkt oder Zeitplan in den Raum stellen. Wie gesagt: Wir sind dran. Wir sind natürlich schon in Gesprächen zwischen den Ressorts und mit verschiedenen Partnern und werden das natürlich zügig und gründlich analysieren.

Zusatzfrage: Können Sie auch keinen Zeitrahmen nennen? Einen konkreten Zeitpunkt bräuchte ich gar nicht.

Baron: Ich denke, das hilft jetzt niemandem. Das kann ich an dieser Stelle nicht tun, nein.

Frage: Herr Seibert, es steht ja eine Menge auf dem Spiel, auf der einen Seite das Abkommen und damit möglicherweise der Friede im Nahen und Mittleren Osten und auf der anderen Seite die Reste des transatlantischen Bündnisses und die Gefahr, dass sich das von einer Kooperation zu einer Konfrontation wandelt. Was ist Ihnen denn wichtiger?

StS Seibert: Ich kann nicht ganz verstehen, vor welche Wahl Sie mich oder die Bundesregierung stellen. Wir haben natürlich jedes Interesse daran, dass es nicht zu einer Eskalation in diesem ohnehin sehr brisanten Teil der Welt, dem Nahen und Mittleren Osten, kommt und dass insbesondere die seit vielen Jahren andauernde katastrophale Bürgerkriegssituation in Syrien endet. Gleichzeitig haben wir über diese Meinungsverschiedenheit hinaus, die eine klare ist, ein ganz starkes Interesse an einer starken transatlantischen Partnerschaft.

Frage: Ich hätte in diesem Zusammenhang noch eine Frage an das Wirtschaftsministerium zum Thema Banken. Die Bundesregierung hatte ja einiges getan, das Bankengeschäft mit dem Iran wieder anzukurbeln. Sind diese Bemühungen jetzt erst einmal wieder zunichtegemacht worden? Können Sie das schon beurteilen?

Burger: Auch das kann ich nicht abschließend beurteilen. Es gab, wie Sie wissen, nach dem Wiener Atomabkommen verschiedene Initiativen mit den Banken, auch gemeinsam mit dem Finanzministerium, um da eben Unsicherheit zu beseitigen. Natürlich müssen wir auch hier prüfen, inwiefern die Banken betroffen sind und was für die Banken gilt; das wird natürlich eine sehr wichtige Frage sein. Aber auch dazu kann ich keine abschließende Stellung nehmen.

Frage: Möglicherweise wurde Herrn Trump die Entscheidung ja durch die Dokumente leichter gemacht, die Herr Netanjahu vor Kurzem veröffentlicht hat und die ein weiteres Arbeiten des Iran am Atombombenbauprogramm belegen sollten. Israel hat ja diese Dokumente auch Deutschland und der IAEO zur Verfügung gestellt. Haben Sie schon Ergebnisse darüber, inwiefern eine Prüfung dieser Dokumente diesen Verdacht oder diese Behauptung bestätigt hat?

Burger: Ich habe dazu noch keinen veränderten Sachstand.

Zusatzfrage: Lässt sich absehen, wann es einen solchen geben wird?

Burger: Dazu kann ich jetzt keine Prognose abgeben.

Frage: Wann hat die Regierung von dieser Entscheidung von Herrn Trump erfahren?

StS Seibert: Es gab in den letzten Wochen und Monaten - das habe ich gesagt - und natürlich auch in den letzten Tagen intensive Kontakte zwischen der Bundesregierung, den anderen europäischen Partnern und den USA.

Vors. Dr. Mayntz: Dann sind wir am Ende dieses Themas, für heute jedenfalls, und ich würde dann gerne als nächsten Punkt die Kabinettssitzung aufrufen.

StS Seibert: Gerne! - Es gab zwei wesentliche Themen, mit denen sich das Bundeskabinett heute befasst hat.

Das eine ist das Gesetz zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten. Ich will dazu nur einige Dinge sagen, denn nach meinen Informationen läuft immer noch oder lief jedenfalls bis vor wenigen Minuten eine Pressekonferenz von Innenminister Seehofer, der dabei natürlich auch ins Detail gegangen ist. Ich will nur kurz vorausschicken: Die Bundesrepublik Deutschland war ja in den vergangenen Jahren Zielland einer sehr hohen Zahl von Schutzsuchenden und ist es immer noch. Dadurch wurden die Aufnahme- und Integrationssysteme unseres Landes vor erhebliche Herausforderungen gestellt, und deswegen war der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten zwischen dem 18. März 2016 und dem 31. Juli 2018 ausgesetzt worden. Es ist wichtig, eine verantwortungsvolle Steuerung des Zuzugs von Asylsuchenden zu organisieren, und dabei muss auch der verfassungsrechtliche Schutz der Familie natürlich im Blick behalten werden.

Vor diesem Hintergrund gibt es also nun diesen beschlossenen Gesetzentwurf, der vorsieht, dass ab dem 1. August dieses Jahres aus humanitären Gründen der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten zu ermöglichen ist, und zwar bis zu einer Höchstzahl von 1000 Personen pro Monat. Konkret geht es um Folgendes, um eine neue Vorschrift, 36a des Aufenthaltsgesetzes, die eine Rechtsgrundlage für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten schafft. Diese neue Vorschrift benennt die humanitären Gründe, die insbesondere dazu führen können, dass dieser Familiennachzug gewährt wird. Das ist zum Beispiel die Dauer der familiären Trennung, das ist das Alter der betroffenen Kinder, das können schwere Erkrankungen oder eine konkrete Gefährdung der Angehörigen - ihrer Freiheit oder auch an Leib und Leben - sein. Es gibt auch integrationsbezogene Aspekte; zum Beispiel werden Sprachkenntnisse dabei besonders berücksichtigt.

Der Gesetzentwurf legt auch fest, in welchen Fällen es in der Regel keinen Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten gibt, zum Beispiel, wenn eine Ehe erst nach der Flucht geschlossen wurde. Ausgeschlossen ist auch der Nachzug zu Personen, die schwerwiegende Straftaten begangen haben oder bei denen es sich um terroristische Gefährder handelt.

Dies jetzt also nur als ein paar Informationen dazu. Der Bundesinnenminister gibt jetzt, wie gesagt, seit geraumer Zeit eine Pressekonferenz, die sicherlich auch auf großes Interesse stößt.

Das andere Thema ist ein von der Justizministerin vorgetragenes Thema, nämlich der Gesetzentwurf zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage. Diese Musterfeststellungsklage soll es Gruppen von Verbrauchern leichter machen, ihre gleich gelagerten Ansprüche gegen ein Unternehmen durchzusetzen. Es können dann künftig anerkannte und besonders qualifizierte Verbände in einem solchen Musterverfahren Grundsatzfragen gerichtlich verbindlich klären lassen. Die Voraussetzung dafür ist, dass der klagende Verband mindestens 50 Verbraucher vertritt, die sich in einem Klageregister angemeldet haben. In diesem Musterfeststellungsverfahren wird dann gebündelt für alle angemeldeten Verbraucher geklärt, ob gegen das beklagte Unternehmen ein Anspruch vorliegen kann. Die Anmeldung zum Klageregister, für die kein Anwalt erforderlich ist, hemmt zugleich die Verjährung der Ansprüche. Relevant kann das zum Beispiel für sogenannte Massengeschäfte sein, beispielsweise für unzulässige Bearbeitungsgebühren von Kreditinstituten oder unwirksame Preisklauseln von Telekommunikationsanbietern; dies nur als Beispiele.

Der Gesetzentwurf stellt eine ausgewogene Balance zwischen den Interessen der Verbraucher und den Interessen der Unternehmen dar. Die Verbraucher können ihre Rechte einfacher durchsetzen. Aber auch Unternehmen bekommen Rechtssicherheit. Die strengen Vorgaben bei der Klagebefugnis hindern unseriöse Verbände aus dem In- und Ausland daran, Unternehmen missbräuchlich zu verklagen. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart soll das Gesetz am 1. November 2018 in Kraft treten. - Das war die Kabinettssitzung.

Im Anschluss daran gab es die nunmehr vierte Sitzung des Kabinettsausschusses "Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union", des sogenannten Brexit-Ausschusses, an dem einige betroffene und zuständige Minister beteiligt sind. Es ging im Wesentlichen, ohne dass ich da ins Detail gehen will, um den weiteren Prozess sowie den Stand der Verhandlungen, die derzeit immer noch zwischen der Europäischen Kommission, Michel Barnier, dem Verhandlungsführer auf der Seite der EU-27, und den Briten laufen. Zum anderen ging es um innerstaatliche Vorbereitungen auf mögliche Szenarien in diesem weiteren Prozess. - So viel dazu.

Frage: Ich habe eine Frage an das Justizministerium. Nach Darstellung des Bundesinnenministeriums ist es so, dass das Justizministerium darauf gedrungen hat, einen Passus in das Gesetz zum Familiennachzug aufzunehmen, demzufolge es ehemaligen, aber geläuterten Gefährdern gestattet sein soll, Familienangehörige nachzuholen. Erste Frage: Stimmt das? Zweite Frage: Warum haben Sie darauf gedrungen?

Steffen: Lassen Sie mich vielleicht vorab Folgendes sagen: Wir haben beim Gesetzentwurf zur Familienzusammenführung ganz klare, deutliche und harte Regeln gefunden, was den Umgang mit Gefährdern angeht, und wir haben klar geregelt, dass kein Familiennachzug stattfinden kann, wenn die betroffene Person etwa eine Gefahr für die Sicherheit Deutschlands darstellt, zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufruft oder beispielsweise in irgendeiner Form einer terroristischen Vereinigung angehört oder angehört hat. Es ist so, dass es dafür schon vergleichbare Vorschriften gibt, unter anderem im Aufenthaltsgesetz.

In der Tat gibt es in einer Ressortabstimmung unterschiedliche Ansichten. Das ist aber auf Arbeitsebene sehr konsensuell besprochen worden. Am Ende gibt es einen konsentierten Entwurf. Der liegt uns heute vor und ist beschlossen worden. Mehr gibt es dazu an dieser Stelle eigentlich nicht zu sagen.

Zusatz: Ich sehe meine Frage jetzt nicht beantwortet.

Steffen: Nein, der Punkt wurde nicht vom BMJV aufgemacht.

Zusatzfrage: Heißt das, das steht dann auch gar nicht im Gesetz?

Steffen: Was im Gesetz steht und was nicht, habe ich eben ausgeführt.

Vors. Dr. Mayntz: Können Sie das ergänzen?

Dr. Kock: Ich habe dem, was die Kollegin hier ausgeführt hat, nichts hinzuzufügen.

Frage: Wenn die Oberzahl bei etwa 1100 im Monat liegen soll, muss das ja gleichwohl auf der Grundlage von Kriterien erfolgen - - -

StS Seibert: 1000.

Zusatz: Ja, 1100.

StS Seibert: 1000!

Zusatzfrage: Wenn es 1000 sein soll, sorry. - Das erfolgt aber auf der Grundlage von Kriterien. Was passiert, wenn unter Anwendung der Kriterien mehr als 1000 (Menschen) sozusagen in den Genuss kommen würden, aber eben nur 1000 (Plätze) zur Verfügung stehen? Gibt es dann das Rechtsprinzip, dass man sagt "Sorry, ab der Zahl vergessen wir die Kriterien", und dann gilt das nicht mehr, oder wie wird das gehandelt?

Dr. Kock: Herr Seibert hat es ja erwähnt: Die Pressekonferenz des Ministers ist soeben zu Ende gegangen. Da haben Sie jetzt bitte Verständnis, dass ich mich an dieser Stelle und zum jetzigen Zeitpunkt nicht näher zu dem Gesetzentwurf äußern kann!

Zusatzfrage: Ist es aber nicht so, dass diese Frage doch eigentlich schon vorab hätte diskutiert und geklärt werden müssen? Die wird ja jetzt nicht zum ersten Mal gestellt.

Dr. Kock: Das ist Ihre Sicht der Dinge.

StS Seibert: Ich kann Ihnen zu den Zahlen nur Folgendes sagen: Das ist natürlich geklärt, und deshalb gab es ja eine ausführliche Pressekonferenz des Innenministers. Es gibt die Begrenzung auf 1000 Visa pro Monat. Vom 1. August dieses Jahres, also dem Inkrafttreten des Gesetzes, bis zum Ende dieses Jahres liegt die Begrenzung nicht bei 1000 Visa pro Monat, sondern bei 5000 Visa für den gesamten Zeitraum, weil es möglich ist, dass aus Verwaltungsgründen nicht die Zahl von 1000 pro Monat erreicht wird. Ab dem 1. Januar 2019 gilt die Begrenzung von 1000 Visa pro Monat.

Frage: Ich würde gerne noch einmal zu den geläuterten Gefährdern kommen. Die Frage geht an das BMI und das BMJV: Können Sie denn sagen, wer diesen Passus sozusagen in das Gesetz hineinformuliert hat?

Die zweite Frage, die mich interessieren würde, wenn Sie schon sagen, es gebe auch in anderen Bereichen schon entsprechende Festlegungen, ist: Was sind denn geläuterte Gefährder? Müssen die einfach nur sagen "Ich bin jetzt geläutert", oder gibt es irgendeine Form von rechtlicher Festlegung? Müssen die fünf Jahre Gefängnis hinter sich haben? Müssen die vorzeitig entlassen worden sein? Was bedeutet also in diesem Fall "geläutert"?

Steffen: Vielleicht fange ich einmal an. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir hier darauf hinweisen, dass auch das im Einzelfall geprüft werden muss. Wir müssen das also im Einzelfall prüfen können, wenn jemand glaubhaft versichert, keine Gefahr mehr darzustellen.

Zur Regelung: Dazu existieren bereits vergleichbare Vorschriften für nicht mehr gefährliche Personen im Aufenthaltsgesetz. Dann nenne ich 5 Absatz 4 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes sowie 54 Absatz 2 Nummer 2 und Nummer 5 des Aufenthaltsgesetzes. Da lässt sich das sicherlich finden.

Vielleicht noch einmal als politische Einschätzung oder als Bewertung: Wir sind ein Rechtsstaat und halten uns an bestehende Regelungen, so auch in diesem Fall. Im Übrigen habe ich dazu ausgeführt, dass es am Ende eine konsentierte Fassung gab.

Frage: Ich finde das jetzt ein bisschen dubios, muss ich sagen. Mir haben Sie gerade gesagt, ein entsprechender Passus sei in dem Gesetz gar nicht enthalten, und gerade haben Sie dem Kollegen erläutert, wie dieser Tatbestand zu verstehen sei. Können Sie noch einmal klipp und klar sagen, wer da was hineingeschrieben hat und was jetzt darin steht?

Steffen: Insofern nicht, als das ein ressortinterner Abstimmungsprozess war und ich dazu hier jetzt öffentlich keine Stellung nehmen werde.

Zusatzfrage: Das BMI hat dazu bereits Stellung genommen, und zwar in Person des Parlamentarischen Staatssekretärs Stephan Mayer in einem Telefonat mit mir vor eineinhalb Stunden. Darin hat er klipp und klar gesagt, das BMJ habe das da hineingeschrieben, und das BMI würde das notgedrungen mittragen.

Steffen: Ganz ehrlich: Es ist das BMJV, wenn ich noch einmal auf das "V" hinweisen darf.

Ansonsten kann ich keine Stellung dazu nehmen, welche Telefonate Herr Mayer mit Ihnen führt und um welche Inhalte es geht. Ich habe das gesagt, was ich dazu zu sagen habe.

Frage: Damit wir es verstehen: Das BMJV sagt, Sie hätten diesen Passus nicht formuliert und auch nicht gefordert, dass er darin steht, aber - das haben Sie mir ja gerade erklärt - er steht darin. Ist der also einfach entstanden? Das BMI ist ja offensichtlich nicht ganz glücklich mit dieser Formulierung.

Steffen: Ich habe dem Ausgeführten nichts hinzuzufügen.

StS Seibert: Grundsätzlich, wenn wir hier einen solchen Kabinettsbeschluss vortragen, der im Übrigen die Umsetzung eines Passus aus dem Koalitionsvertrag ist, ist das das Ergebnis von Ressortabstimmungen. Dann kommt das in das Kabinett. Dann ist das fertig - jedenfalls, was die Regierung betrifft -, und dann stehen alle dahinter.

Frage: Ich versuche es auch noch einmal, weil mich gestern an der ganzen Berichterstattung irritiert hat, dass der Referentenentwurf von Ende April, den wir vorliegen hatten, diesen entsprechenden Passus schon längst enthielt, was abermals die Frage aufwirft, ob einfach bestimmte Akteure zu spät gemerkt haben, was darin steht oder was da passiert ist. Insofern wäre es natürlich eigentlich schon schön, wenn Sie uns einmal Auskunft darüber geben könnten, wie die Genese war oder ob wir das vielleicht auch einfach alle falsch verstanden haben. Das wäre ja auch ein Erkenntnisgewinn. - Es will niemand. Dann sterben wir dumm.

Vors. Dr. Mayntz: Da kommt offenbar nichts mehr.

Frage: Ich hätte noch eine Frage zur Ausgestaltung des Klageregisters. Ich frage, weil die Schaffung dieses Registers laut Entwurf 26 Monate dauert, es mehr als 4 Millionen Euro kostet und nachher Personalkosten in Höhe von 1,4 Millionen Euro verschlingt. Ist das also ein eigenes Ressort, ist das ein eigenes Haus im Haus, oder wie muss ich mir das vorstellen?

Steffen: Das Register wird beim Bundesamt für Justiz in Bonn geführt. Die Summen haben Sie in der Tat beziffert. Das lässt sich dann aber wieder gut gegen das aufrechnen, was die Verbraucher und Verbraucherinnen dabei sozusagen am Ende herausbekommen werden, zum Beispiel auch gegen die Einsparungen bei Gerichten. Das alles ist ja am Ende des Gesetzentwurfes auf den letzten Seiten dargelegt.

Frage: Ich habe eine Frage zu den Kriterien für die klageberechtigten Verbände. Da steht ja der Vorwurf im Raum, dass die gezielt so formuliert worden sind, dass die Deutsche Umwelthilfe davon ausgeschlossen sei. Ich weiß gar nicht, ob es schon einmal eine offizielle Stellungnahme von Ihnen dazu gab, ob dem so ist oder nicht.

Steffen: Es ist in der Tat so, dass wir da verschiedene Hürden aufgebaut haben, auch damit keine Klageindustrie etc. entsteht. Deshalb liegt die Mindestmitgliederzahl bei 350 Mitgliedern pro Verein beziehungsweise Verband. In der Tat ist mir bekannt, dass die Deutsche Umwelthilfe weniger als 350 Mitglieder hat. Sie hat aber sicherlich die Möglichkeit, da eventuell bis zum 1. November nachzusteuern.

Zusatzfrage: Das andere Kriterium, an dem es scheitern könnte, ist ja der Anteil der Finanzierung durch die Wirtschaft. Da würde mich interessieren, ob Einnahmen aus Abmahnungen, die ja von der Wirtschaft bezahlt werden - aber nicht freiwillig, sondern gezwungenermaßen -, bei dieser Berechnung als Geld aus der Wirtschaft gewertet wird oder nicht.

Steffen: Ich muss gestehen: Das ist eine Detailfrage, die ich Ihnen an diesen Punkt noch nicht beantworten kann. Ich denke auch, dass dieser Punkt, der ja noch etwas allgemeiner im Gesetzentwurf steht, im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens oder im Parlament dann vielleicht noch konkretisiert wird.

Zusatzfrage: Sie können das also auch nicht nachliefern oder so, das ist im Moment einfach offen und würde sich im Zweifelsfall erst vor Gericht entscheiden?

Steffen: Nach den Gesprächen, die ich in den letzten Monaten geführt habe, gehe ich davon aus, dass ich es erst einmal nicht nachliefern kann. Sollte das doch der Fall sein, dann tue ich das gerne.

Vors. Dr. Mayntz: Dann ist es Zeit, einen Blick in die nächste Woche zu werfen, weil wir, wenn nichts Außergewöhnliches passiert, am Freitag keine Regierungspressekonferenz haben werden.

StS Seibert: Am Montag, dem 14. Mai, nimmt die Bundeskanzlerin hier in Berlin an der Bundeswehrtagung 2018 teil. Sie wissen sicherlich, dass die Bundeswehrtagung alle zwei Jahre stattfindet. Sie führt die zivilen und militärischen Spitzen der Bundeswehr und des Verteidigungsministeriums zusammen. Die Bundeskanzlerin wird gegen 14.30 Uhr die Eröffnungsrede halten.

Weil in der kommenden Woche Haushaltswoche ist, findet die Kabinettssitzung schon am Dienstag statt, und zwar um 8.30 Uhr.

Am Dienstagnachmittag ab 15 Uhr ist die Bundeskanzlerin dann beim Ordentlichen Bundeskongress des DGB, ebenfalls hier in Berlin. Er steht in diesem Jahr unter dem Motto "Solidarität - Vielfalt - Gerechtigkeit". Auch dort wird die Bundeskanzlerin eine Rede halten.

Am Mittwoch, dem 16. Mai, reist sie dann - nach der Haushaltsdebatte im Bundestag - nach Sofia. Dort findet ein informelles Treffen der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union statt, bei dem sich die Staats- und Regierungschefs im Wesentlichen mit dem Digitalen Europa und mit den Themen Forschung und Innovation befassen wollen, also mit Themen, die für unsere Wettbewerbsfähigkeit, für unsere Zukunft, für unseren zukünftigen Wohlstand in Europa von herausragender Bedeutung sind. Darüber hinaus dürften sich die Staats- und Regierungschefs sicherlich auch über weitere aktuelle Themen austauschen, insbesondere die europäische Handelspolitik gegenüber den USA oder auch die Nuklearvereinbarungen mit Iran, die wir hier ja heute schon thematisiert haben.

Am Donnerstag ist die Bundeskanzlerin immer noch in Sofia und wird dann am sogenannten Drittstaatengipfel der EU mit den Staaten des westlichen Balkans teilnehmen. Wie Sie wissen, ist das eine Initiative, die vor allem dem Ziel dient, die Verbindungen der Westbalkanstaaten untereinander und gleichzeitig ihre Verbindungen zur Europäischen Union noch zu stärken. Es geht da um Projekte und Politik in den Bereichen Verkehr, Energie und digitale Infrastruktur sowie außerdem natürlich auch um sicherheitspolitische Themen und die Bekämpfung der organisierten Kriminalität oder der illegalen Migration. Gegen 15 Uhr gibt es in Sofia am Donnerstag eine Pressekonferenz mit der Bundeskanzlerin.

Wir hatten Sie auf Anfrage schon wissen lassen, dass die Bundeskanzlerin am Freitag, dem 18. Mai, nach Sotschi reist, um dort mit dem russischen Präsidenten Putin zu Gesprächen zusammenzutreffen. Man kann sich eine ganze Reihe von Themen vorstellen, zu denen sich beide dort austauschen werden - um nur einige zu nennen: die bilateralen Beziehungen, der Ukraine-Konflikt, die Lage in Syrien, die Gasbeziehungen Russlands mit der Ukraine. Die Vorbereitungen zu dieser Reise sind noch nicht ganz abgeschlossen, deswegen kann ich hier noch keine Details zum Besuchsprogramm nennen. Wir werden Sie dazu aber zeitnah unterrichten.

Frage: Zwei Fragen zur Reise der Bundeskanzlerin nach Sofia:

Erstens. Was hat die Kanzlerin denn im Gepäck, vor allem für den Westbalkan-Teil am Donnerstag? Hat sie da ein konkretes Ziel vor Augen, das sie gerne erreichen möchte?

Zweitens. Befürchten Sie, dass dieses Treffen überlagert werden könnte und die eigentlichen Themen, Westbalkan und Digitalisierung, wegen der aktuellen Entwicklungen im Hinblick auf den Iran und den Handelsstreit mit den USA gar nicht so sehr zur Sprache kommen? Oder ist die Tatsache, dass dieses Treffen gerade jetzt terminiert ist, vielleicht im Gegenteil sogar eine Chance, da man eine Gelegenheit hat, dort einmal alle zusammenzuhaben?

StS Seibert: Es sind ja zwei Veranstaltungen. Am Mittwoch geht es, wie gesagt, um die Themen Digitales und Innovation, und ich halte es für gut möglich, dass am Mittwochabend auch diese anderen aktuellen internationalen Themen angesprochen werden.

Am Donnerstag ist das dann wirklich der Westbalkangipfel, und ich denke, die Europäische Union wie auch die Staaten des westlichen Balkans haben das Interesse, dass diese Themen dort dann auch besprochen werden. Die Bundeskanzlerin kümmert sich ja seit vielen Jahren immer wieder und auch intensiv um diese Region. Nur um ein Beispiel zu nennen: Sie wird sich heute noch mit dem kosovarischen Präsidenten und heute Abend mit den drei Präsidenten Bosnien-Herzegowinas treffen. Insofern ist das für sie nicht eine Region, mit der sie sich einmal im Jahr bei einem solchen Gipfel befasst, sondern mit der sie sich sehr regelmäßig, sehr stetig befasst. Sie ist mit vielen der dort Handelnden in einem engen Austausch. All diese Staaten haben eine europäische Perspektive, das hat auch die EU seit 2003 immer wieder bekräftigt. Zu dieser Zusage steht auch die Bundesregierung.

Es ist aber auch klar: Jeder Annäherungsschritt an die Europäische Union setzt voraus, dass jeder einzelne Staat, der jeweilige Kandidat, dann auch die dafür nötigen Voraussetzungen erfüllt. Neben den Reformfortschritten, über die immer wieder gesprochen wird - ich habe versucht, es anzudeuten -, geht es eben vor allem auch darum, unter diesen Ländern, die, wie Sie sich vorstellen können, nicht immer die intensivsten Beziehungen miteinander haben, Verknüpfungen herzustellen, gemeinsame Projekte zu fördern und die Europäische Union auch in solche Förderungen mit hineinzubringen. Ich kann Ihnen jetzt noch nicht sagen, was die Ergebnisse von Sofia sein werden, aber in den Westbalkankonferenzen der vergangenen Jahre ist schon Einiges geschehen.

Frage: Zu Russland: Herr Seibert, inwieweit spielt der Fall Skripal eigentlich noch eine Rolle in den diplomatischen Beziehungen zu Russland? Ich würde diese Frage gerne auch an das Auswärtige Amt stellen, weil Herr Maas morgen nach Moskau fliegt.

Burger: Dann fange ich einmal damit an: Bundesaußenminister Maas wird morgen zu seinem Antrittsbesuch nach Moskau reisen, um dort neben anderen Terminen mit Außenminister Lawrow zusammenzukommen. Die beiden Amtskollegen werden unter anderem über die Lage in der Ukraine und in Syrien sprechen, und natürlich werden auch das Abkommen mit dem Iran und bilaterale Themen eine Rolle spielen. Der Außenminister wird auch mit Vertretern der Zivilgesellschaft zusammenkommen. Außenminister Maas hat immer betont, dass der Dialog mit Russland trotz der aktuellen Spannungen notwendig bleibt. Wir werden in Syrien und in der Ostukraine keine Lösung ohne Russland finden. Dieser Besuch ist ein Beitrag dazu, diesen notwendigen Dialog in klarer Sprache fortzuführen.

Zu Ihrer Frage konkret: Ich glaube, der Außenminister hat sich auch zu dieser Frage immer wieder geäußert und gesagt: Ja, wir wollen den Dialog und wir wollen in diesem Dialog auch solche Themen klar ansprechen, bei denen wir uns nicht einig sind.

Vors. Dr. Mayntz: Möchten Sie ergänzen, Herr Seibert?

StS Seibert: So würde ich es auch darstellen. Es ist klar und unbestritten, dass die Bundesregierung Russland als einen sehr wichtigen Partner, einen sehr wichtigen Akteur, sollte ich vielleicht sagen, in der internationalen Politik sieht. Wir erhoffen uns von Präsident Putin in seiner dann nunmehr vierten Amtszeit noch mehr positive Impulse, gerade auch in der internationalen Politik. Es hat in den vergangenen Jahren leider ein Muster russischen Handelns gegeben, das eben dazu geführt hat, dass das vertrauensvolle Verhältnis, das wir uns wünschen würden, sich so nicht entwickeln konnte. Dazu gehören Fälle, in denen die internationale Ordnung gewaltsam missachtet wurde - die Annexion der Krim, die Destabilisierung in der Ostukraine -, und dazu gehört natürlich auch das Vorgehen gegen frühere Agenten im Ausland - Litwinenko und Skripal sind die Fälle.

Die Bundeskanzlerin reist dorthin in der Hoffnung, dass sie mit Herrn Putin die jetzt anstehenden Herausforderungen besprechen kann: Syrien, Ukraine und andere Themen. Wie gesagt, ich drücke einmal unsere Hoffnung auf positive Impulse aus Russland aus; aber es wird sich zeigen, wie die Gespräche dort dann laufen. Jedenfalls haben wir auch da, wo es in den vergangenen Jahren Meinungsverschiedenheiten und Konflikte gab, immer den regelmäßigen Dialog mit der russischen Seite gepflegt, haben diese Kanäle seit vielen Jahren immer offengehalten, und auch in dieser Kontinuität ist der Besuch in Sotschi zu sehen.

Frage: Technische Frage, Herr Seibert: Planen Sie, vor der Sotschi-Reise noch ein Briefing hier in der Bundespressekonferenz durchzuführen?

StS Seibert: Das kann ich Ihnen im Moment noch nicht sagen. Die nächste Woche ist, wie Sie gesehen haben, sehr voll.

Burger: Ich kann Ihnen noch eine weitere Reise ankündigen: Der Bundesaußenminister wird am Freitagmorgen zu einer Reise nach Litauen aufbrechen. Er wird in Palanga zu bilateralen Gesprächen mit dem litauischen Außenminister Linkevicius zusammentreffen. Anschließend sind Gespräche mit allen drei baltischen Außenministern geplant. Die baltischen Länder sind wichtige gleichgesinnte Partner, deren proeuropäische Stimme wir mehr denn je brauchen, um die EU zukünftig noch handlungsfähiger zu gestalten. Schwerpunkt der Gespräche wird neben bilateralen Aspekten daher auch der Blick auf Europa sein. Daneben werden auch die regionale Zusammenarbeit sowie die Sicherheitsinteressen der Region eine wichtige Rolle bei dem Treffen spielen.

Frage: An das BMF: Am Montag war hier ja die Frage, seit wann der Minister und das Ministerium über die Kriterien der Post für Festeinstellungen gewusst haben. Dazu wurde am Nachmittag nachgeliefert, dass der Minister selbst das wohl erst aus den Medien erfahren habe. Es war aber auch eine Auskunft darüber angekündigt worden, ab wann im Haus Informationen über diese Praxis und diese Kriterien vorlagen. Dazu wurde noch nichts geliefert. Kommt das noch oder können Sie das jetzt sagen?

Dr. Blankenheim: Es ist mir, um ehrlich zu sein, nicht bekannt, dass es da noch eine Zusage gab. Das müsste ich einmal nachhören.

Zusatz: Doch, es waren zwei sehr klare Fragen mit der Bitte um Klärung dieser Zeitpunkte gestellt worden, und Ihre Kollegin hat zu beiden Fragen genickt. Das würde ich jetzt einmal als Zustimmung interpretieren. Deswegen wäre es schön zu erfahren, wann im Hause Informationen über diese Einstellungspraxis oder -kriterien vorlagen.

Dr. Blankenheim: Ich nehme das gerne mit.

Frage: Ich habe eine Frage an das Verkehrsministerium zu dem Bericht von "Frontal 21" gestern Abend, in dem es um unzulässige Abschaltvorrichtungen bei Fiat ging - ich unterstelle einmal, Sie haben diesen Bericht gesehen. Es gab offenbar Ausnahmeregelungen beziehungsweise -genehmigungen, die vom vormaligen Verkehrsminister angeordnet wurden. Wie beurteilen Sie diesen Bericht? Stimmt das alles? Wenn das so stimmt: Auf welcher Grundlage sind diese Ausnahmegenehmigungen - ich nenne sie jetzt einmal so - erteilt worden?

Strater: Es ist nicht ganz so, wie Sie es darstellen. Es gibt hier zum einen die Zulassung für das eigentliche Fahrzeug, das der Hersteller Fiat herstellt, und es gibt zum anderen die Zulassung für den Aufbau, der aus diesem Fahrzeug ein Wohnmobil macht. Das nur vorweg; es sind also zwei unterschiedliche Dinge. Dazu kann ich sagen: Das Unternehmen Fiat verfügt über eine von der italienischen Typgenehmigungsbehörde erteilte Typgenehmigung für dieses Fahrzeug. Diese Typgenehmigung gilt aufgrund der europäischen Vorschriften europaweit und muss von allen Behörden in Europa akzeptiert werden. Das heißt, das gilt auch für Behörden, die ihrerseits für Fahrzeuge eine zusätzliche Typgenehmigung erteilen, das heißt, in diesem Fall für den Aufbau, der das Fahrzeug zu einem Wohnmobil macht. Hierbei handelt es sich um eine sogenannte Mehrstufentypgenehmigung - einmal das Fahrzeug, einmal der Aufbau. Dabei wird auf der jeweils genehmigten vorherigen Stufe aufgebaut. Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte deshalb für die fraglichen Wohnmobile die Genehmigung zu erteilen. Das ist der Rahmen, in dem wir uns hier bewegen. Insofern ist das keine Ausnahmegenehmigung, sondern eine mehrstufige Typgenehmigung, die sich im Rahmen des europäischen Rechts bewegt.

Zusatzfrage: Es war die Rede von einem bayerischen Hersteller. Ist es also nur diesem bayerischen Hersteller erlaubt worden, Fiat-Dieselmotoren weiter zu verwenden, oder hat sich das auch auf andere Hersteller erstreckt? Denn ich würde jetzt einmal behaupten, dass auch ganz viele andere Fahrzeugen mit Fiat-Dieselmotoren fahren.

Strater: Es geht hier ja um Diesel-Wohnmobile und um den Hersteller, der in diesem Beitrag genannt wurde. Die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Kriterien, die der Typgenehmigung hier zugrunde liegen habe ich erläutert: Es gibt zum einen eine Typgenehmigung für das Fahrzeug, auf dem das aufgebaut ist, und es gibt zum anderen eine Typgenehmigung für das Wohnmobil selber. Das sind also zwei verschiedene Dinge.

Zusatzfrage: Die rechtliche Grundlage für die Entscheidung des Ministers ist mir noch nicht klar. War das eine Lex Dobrindt, oder was ist die Grundlage dafür gewesen, dass der Minister diese Entscheidung treffen konnte?

Strater: Sie reden von einer Entscheidung des Ministers - das Kraftfahrt-Bundesamt hat eine Typgenehmigung für diesen Aufbau erteilt, der sich im Rahmen der europäischen Vorschriften bewegt. Das ist dieses mehrstufige Verfahren, das ich gerade erklärt habe.

Zusatzfrage: Das KBA hat nicht auf Weisung des Ministers gehandelt?

Strater: Das KBA erteilt Genehmigungen auf Basis der europäischen Vorschriften.

Frage: Noch eine kurze Frage an das Umweltministerium und das Wirtschaftsministerium: Es heißt ja schon seit einer Weile, die Entscheidung über die Kommission für den Kohleausstieg stehe unmittelbar bevor; es werden jetzt auch schon Namen von Vorsitzenden aus Ministerinnenmund kolportiert. Sind die schon geeint? Wann wird das Ganze endlich komplett offiziell?

Wettern: Wann das zeitmäßig komplett offiziell wird, kann ich Ihnen nicht sagen. Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat den Vorschlag von Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke begrüßt. Das ist jetzt erst einmal ein Vorschlag, aber noch keine Festsetzung oder Festlegung. Das wird, wie üblich, schließlich und endlich im Kreise aller Ressorts, die daran beteiligt sind, festgelegt. - Vielleicht kann das BMWi etwas weiter ausführen, wann das sein wird.

Baron: Ich kann im Wesentlichen auch nur wiederholen, dass die Abstimmungen und die Gespräche laufen. Alle Vorarbeiten laufen auf Hochtouren, wir wollen das zügig abschließen, aber ein Datum kann ich Ihnen leider nicht nennen.

Zusatzfrage: Woran hakt es offiziell?

Baron: Es gibt eben noch Gesprächsbedarf und deshalb laufen die Gespräche noch.

Frage: An das BMI: Können Sie bestätigen, dass die Leiterin der BAMF-Außenstelle Bremen, Frau Schmid, mit sofortiger Wirkung nach Bayern versetzt wurde?

Zweitens. Steht das in irgendeinem Zusammenhang mit dem umfangreichen Bericht, den Frau Schmid abgegeben hat, in dem sie die sehr harte Kritik an ihrer inzwischen suspendierten Amtsvorgängerin wie auch an der Nürnberger BAMF-Zentrale geäußert hat?

Drittens. Wer leitet dann jetzt aktuell die BAMF-Außenstelle in Bremen?

Dr. Kock: Vielleicht fange ich einmal anders herum an, nämlich mit dem Bericht und mit der schriftlichen Darstellung - das war ja auch gestern und heute Thema in den Medien -: Die seit dem 1. Januar 2018 interimsweise amtierende Außenstellenleiterin - darauf bezogen Sie ja auch Ihre anderen Fragen - des BAMF in Bremen hat eigeninitiativ eine schriftliche Darstellung der Vorgänge in der BAMF-Außenstelle Bremen verfasst. Diese Darstellung - auch das ist ja bereits teilweise medienbekannt - wurde am 4. April 2018 an das Abgeordnetenbüro von Herrn Stephan Mayer übermittelt. Für die in dieser schriftlichen Darstellung geäußerten Behauptungen einer möglichen Verwicklung der BAMF-Zentrale in die Vorgänge besteht nach dem derzeitigen Kenntnisstand keine substantiierte Tatsachengrundlage. Das heißt, diese schriftliche Darstellung an sich reicht nicht aus, um die Vorwürfe zu belegen. Die Aufklärung des gesamten Sachverhalts - und dazu gehören auch die angeführten Inhalte der schriftlichen Darstellung - ist derzeit ein prioritäres Anliegen des BMI. Die Aufarbeitung wird selbstverständlich auch durch das BAMF mit Hochdruck betrieben. Viele der in der Berichterstattung genannten Inhalte sind Teil des Ermittlungsverfahrens. Das läuft derzeit noch, das wissen Sie; es sind laufende Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bremen. Deshalb können wir uns dazu im Einzelnen nicht näher äußern.

Zu Ihren Fragen bezüglich der Interims-Leiterin der BAMF-Außenstelle in Bremen: Sie wissen, dass wir uns grundsätzlich nicht zu individuellen Personalmaßnahmen äußern. In diesem Fall kann ich Ihnen jedoch mitteilen, dass Frau S. zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr in der Außenstelle des BAMF in Bremen tätig ist und dass die Umsetzung auch zu ihrem eigenen Schutz erfolgte.

Zusatzfrage: Dass sie in Niederbayern arbeitet, dementieren Sie jedenfalls nicht. - Wer leitet dann derzeit die Außenstelle des BAMF in Bremen?

Dr. Kock: Das fällt, glaube ich, wirklich in die Rubrik Personalmaßnahmen. Rufen Sie dort an, fragen Sie nach dem Namen.

Frage: Noch eine Frage an das Verkehrsministerium, und zwar zu Audi und den neuen Auffälligkeiten bei Dieselmotoren, die gestern bekanntgeworden sind: Haben Sie da mittlerweile einen neuen Stand? Ich möchte diese Frage auch an das Umweltministerium richten, weil Frau Schulze sich dazu ziemlich deutlich geäußert hat und dem Unternehmen Audi Rufschädigung, glaube ich, des Standorts Deutschland vorgeworfen hat. Gibt es dazu heute neue Erkenntnisse?

Strater: Ich fange einmal an. - Ich habe Ihnen heute keine neuen Erkenntnisse mitzuteilen, die über die Erkenntnisse von gestern hinausgehen. Diese müssten Ihnen bekannt sein, ich kann sie aber gerne wiederholen: Das Kraftfahrt-Bundesamt hat eine amtliche Anhörung wegen des Verdachts einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei Audi-V6-TDI-Fahrzeugen der Modelle A6 und A7 eingeleitet. Davon sind in Deutschland rund 33 und weltweit insgesamt rund 60 zugelassene Fahrzeuge betroffen. Die Emissionstypgenehmigungen der Fahrzeuge wurden in Luxemburg erteilt. Das ist momentan der Stand, da gibt es im Moment noch nichts Neues.

Wettern: Das Umweltministerium kann dazu auch keine neueren Erkenntnisse beitragen, tut mir leid.

Vors. Dr. Mayntz: Bevor wir auseinandergehen, gebe ich dem BMF noch einmal das Wort.

Dr. Blankenheim: Meine Damen und Herren, ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich hier an dieser Stelle von Ihnen zu verabschieden. Dies ist vorerst meine letzte Regierungspressekonferenz. Ich werde ab dem 1. Juni eine neue Aufgabe beim Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung übernehmen, und zwar als Leiter Kommunikation. Ich freue mich auf diese spannende Aufgabe. Der Kernenergieentsorgungsfonds ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts des Bundes, der als Staatsfonds die von den Kernenergieunternehmen eingezahlten Beträge verwaltet und nach Nachhaltigkeitskriterien anlegt und die für die Endlagerung und Zwischenlagerung entstandenen Kosten dem Bund erstattet. Sollte Ihr journalistisches Interesse Sie einmal dorthin führen, dann würde ich mich sehr freuen, mit Ihnen auch weiter in Kontakt zu bleiben; ich stehe Ihnen da gerne als Ansprechpartner zur Verfügung. Danke für die kollegiale und immer angenehme Zusammenarbeit und bis dahin!

Vors. Dr. Mayntz: Wir danken von unserer Seite ebenfalls, und je nach Entwicklung der Brisanz in Ihrem neuen Amt wären wir glücklich, Sie auch hier an dieser Stelle wieder begrüßen zu können.

Mittwoch, 9. Mai 2018

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 9. Mai 2018
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2018/05/2018-05-09-regpk.html
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Mai 2018

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