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PRESSEKONFERENZ/1754: Regierungspressekonferenz vom 14. September 2018 (BPA)



Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut

Mitschrift der Pressekonferenz - Freitag, 14. September
Regierungspressekonferenz vom 14. September 2018

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Besuch des österreichischen Bundeskanzlers in Deutschland, Reise nach Algerien, Kabinettssitzung, Übergabe des Fortschrittsberichts 2018 der NPE, Eröffnung des Prüf- und Technologiezentrums der Daimler AG in Immendingen, informelles Treffen der EU-Staats- und Regierungschefs in Salzburg, Wohngipfel, Besuch des tschechischen Staatspräsidenten Milos Zeman in Deutschland, Eröffnung des 25. Usedomer Musikfestivals), Reise des Bundesaußenministers nach Südosteuropa, Debatte um Äußerungen von BfV-Präsident Maaßen, Syrien, Medienberichte über Änderungen der Abwicklung des Handels zwischen der EU und dem Iran, Auftreten der Afrikanischen Schweinepest in Belgien, Sofortprogramm "Saubere Luft 2017-2020", Äußerungen von EU-Kommissar Oettinger zur künftigen Besetzung des Postens des EZB-Präsidenten, Schließung der PLO-Vertretung in Washington, deutsch-israelische Regierungskonsultationen, geplanter Abriss des Dorfes Khan al-Ahmar in den Palästinensergebieten, Rücknahmeabkommen mit Italien, Einreisevisum für die ukrainische Menschrechtsaktivistin Lyudmyla Kozlovska, mögliche Zeugenaussage von Wolfgang Schäuble im Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Chef der Deutschen Börse Carsten Kengeter, geplante Abschaffung der Zeitumstellung, Urteil gegen einen deutschen Staatsangehörigen in der Türkei

Sprecher: SRS'in Demmer, Adebahr (AA), Petermann (BMI), Einhorn (BMWi), Lenz (BMEL), Strater (BMVI), Zylka (BMU), Schwamberger (BMF)

Vorsitzender Mayntz eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS'IN DEMMER sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS'in Demmer: Schönen guten Tag! Für den kommenden Sonntag, 16. September, hatten wir Ihnen bereits den Besuch des österreichischen Bundeskanzlers Sebastian Kurz angekündigt. Um 18.45 Uhr wird es ein Pressestatement geben.

Am Montag, 17. September, wird die Bundeskanzlerin nach Algerien reisen und dort mit Präsident Abdelaziz Bouteflika sowie Premierminister Ahmed Ouyahia zu Gesprächen zusammentreffen. Zunächst wird die Bundeskanzlerin mit militärischen Ehren empfangen und von Premierminister Ouyahia begrüßt. Anschließend wird es ein bilaterales Gespräch mit Premierminister Ouyahia und ein gemeinsames Mittagessen geben. Themen der Unterredung werden die bilateralen Beziehungen sowie regionale und sicherheitspolitische Themen sein. Anschließend folgt eine gemeinsame Pressebegegnung. Am Nachmittag trifft die Bundeskanzlerin mit Präsident Bouteflika in dessen Residenz in Zeralda zusammen. Vor ihrer Rückreise am Abend wird die Bundeskanzlerin noch ein Gespräch mit Vertretern der Zivilgesellschaft führen.

Am Mittwoch um 9.30 Uhr tagt wie üblich das Kabinett unter Leitung der Bundeskanzlerin.

Ebenfalls am kommenden Mittwoch wird Prof. Henning Kagermann als Vorsitzender des Lenkungskreises der Nationalen Plattform Elektromobilität, kurz NPE, der Bundeskanzlerin den Fortschrittsbericht 2018 der NPE überreichen. Auch die Bundesminister Peter Altmaier und Andreas Scheuer werden anwesend sein. Die Übergabe wird um 11 Uhr im Bundeskanzleramt stattfinden. Dort werden die Bundeskanzlerin und Herr Kagermann kurze Statements abgeben. Anschließend wird die Bundeskanzlerin die Grundzüge der Nationalen Plattform "Zukunft der Mobilität" vorstellen, deren Einsetzung das Bundeskabinett in seiner Sitzung um 9.30 Uhr zustimmen wird. Der Termin wird presseöffentlich sein.

Am Mittwochnachmittag nimmt die Bundeskanzlerin an der Eröffnung des Prüf- und Technologiezentrums der Daimler AG im baden-württembergischen Immendingen teil. Sie hält dort gegen 15.30 Uhr eine Rede. Darin wird die Bundeskanzlerin unter anderem auf die Bedeutung des autonomen Fahrens und dessen gewissenhafter Erprobung eingehen. Die Bundesregierung sieht im autonomen Fahren große Chancen für einen modernen, sicheren und komfortablen Verkehr. Daher begrüßt sie weitere Tests und Entwicklungen für autonomes Fahren in Deutschland, wie sie zum Beispiel im neuen Zentrum der Daimler AG durchgeführt werden. Im Anschluss an den Festakt wird der Bundeskanzlerin im Rahmen einer Rundfahrt und Fahrdemonstrationen das Testgelände präsentiert.

Auf Einladung Österreichs, das derzeit die Ratspräsidentschaft innehat, und des Präsidenten des Europäischen Rates, Donald Tusk, kommen die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union am 19. und 20. September zu einem informellen Treffen in Salzburg zusammen. Dort werden sie sich auf drei wichtige europapolitische Themen konzentrieren: Migration, innere Sicherheit und der aktuelle Stand der Brexit-Verhandlungen.

Am Donnerstag ist zunächst eine Arbeitssitzung zur inneren Sicherheit geplant. Dem Präsidenten des Europäischen Rates geht es hier zunächst um die Stärkung der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit. Der Europäische Rat hatte in der Vergangenheit, etwa im Zusammenhang mit den Anschlägen in Paris, seine Aufmerksamkeit auf diese Themen gelegt. Dabei hat er als ein wichtiges Ziel eine rasche Interoperabilität der entsprechenden Datenbanken vereinbart, um nur ein Beispiel zu nennen. Weiter wird es natürlich um die Bekämpfung von Kriminalität im Cyberraum gehen. Hierzu hat die Kommission ebenfalls diese Woche Vorschläge vorgelegt. Unter anderem geht es hier - gerade mit Blick auf die kommende Europawahl - um den Schutz vor Desinformationskampagnen. Ein anderer Vorschlag betrifft die gemeinsame Bekämpfung der grenzüberschreitenden Verbreitung terroristischer Onlineinhalte. Die Staats- und Regierungschefs werden sich auch mit der Stärkung des Außengrenzschutzes befassen - wie Sie wissen, gibt es hier gute Entwicklungen, was die Einrichtung des Entry-Exit-Systems oder auch des "European Travel Information and Authorisation Systems" angeht. Schließlich wird beim Mittagessen am Donnerstag zu siebenundzwanzigst der Verhandlungsführer der EU für die Brexitverhandlungen, Michel Barnier, über den Stand der Verhandlungen berichten. Nach Ende des Gipfels ist eine Pressekonferenz der Bundeskanzlerin vorgesehen. Schriftliche Schlussfolgerungen sind - wie bei informellen Treffen üblich - nicht geplant.

Am Freitag, 21. September, findet im Bundeskanzleramt der Wohngipfel statt. Bundesminister Seehofer hat - auch im Namen der Bundeskanzlerin und des Vizekanzlers Scholz - zu diesem Gipfel in das Bundeskanzleramt eingeladen. Damit wird eine Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Inhaltlich geht es bei dem Wohngipfel darum, Eckpunkte für eine Wohnraumoffensive zu beschließen. Der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum ist vor allem in wachsenden Städten und Ballungsräumen groß. Die Bundesregierung hat das Ziel, dass deutlich mehr neue Wohnungen und Eigenheime entstehen und den Bestand an bezahlbarem Wohnraum zu sichern. Dafür bedarf es einer konzertierten Aktion von Bund, Ländern, Kommunen und Verbänden. Seitens der Bundesregierung werden neben der Bundeskanzlerin Minister Seehofer, Ministerin Barley, Minister Altmaier sowie Vizekanzler Scholz teilnehmen. Ebenfalls eingeladen sind die Regierungschefs und -chefinnen der Länder, der Vorsitzende der Bauministerkonferenz, je ein Vertreter der Koalitionsparteien und die Partner des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen. Das Treffen beginnt um 12 Uhr. Gegen 14.30 Uhr werden in einer Pressekonferenz die Ergebnisse präsentiert; dort sprechen die Bundeskanzlerin, die Bundesminister Seehofer und Scholz sowie die Vertreter der Länder und Vertreter der kommunalen Spitzenverbände.

Im Anschluss, gegen 15.30 Uhr, empfängt die Bundeskanzlerin den tschechischen Staatspräsidenten Milos Zeman zu einem Gespräch im Bundeskanzleramt. Im Rahmen einer gemeinsamen Unterredung werden sie die deutsch-tschechischen Beziehungen sowie weitere außen-, und europapolitische Themen erörtern.

Am Samstag wird die Bundeskanzlerin das 25. Usedomer Musikfestival im Kraftwerk des Museums Peenemünde feierlich eröffnen. Zum Jubiläumsfestival wird das "Baltic Sea Philharmonic" - ein Orchester aus Musikern aller Ostseeanrainer - die Vielfalt der Musik des gesamten Ostseeraums präsentieren.

Frage : Frau Demmer, könnten Sie bitte etwas zu den Zielen und Erwartungen an die Reise nach Algerien sagen?

SRS'in Demmer: Ich kann der Reise nicht vorgreifen, wie Sie wissen. Über die grundsätzlichen Themen, die ich Ihnen angekündigt habe, hinaus kann ich leider nichts dazu sagen.

Zusatzfrage : Frau Adebahr, vielleicht fällt Ihnen noch etwas zu Algerien ein. Was sind da im Moment die gravierenden Themen, die man auf so einer Reise ansprechen würde?

Adebahr: Ich glaube, es ist klar, dass Algerien eines der wichtigen nordafrikanischen Länder ist, mit denen wir bei vielen Fragen zusammenarbeiten wollen - natürlich beim Thema Flucht und Migration, aber auch bei der Demokratieentwicklung in Algerien sowie bei der Unterstützung von demokratischer Vielfalt und der Zivilgesellschaft. Das sind Themen, die in Bezug auf Algerien im Moment grundsätzlich im Vordergrund stehen.

Frage : Frau Demmer, ist schon klar, welche Vertreter der Zivilgesellschaft die Kanzlerin trifft? Gibt es da einen speziellen Fokus - beispielsweise auf Frauen? Frau Adebahr hat gerade als erstes Thema Flucht und Migration genannt. Das ist bei Ihnen gar nicht aufgetaucht - da hieß es nur: bilaterale Beziehungen und regionale und sicherheitspolitische Themen. Haben Sie das darunter subsumiert, oder ist das für die Kanzlerin auf dieser Reise nicht so ein Fokus? Stichwort: Einstufung als sicherer Herkunftsstaat usw. Kommt Sie auch mit irgendeiner Botschaft?

SRS'in Demmer: Ich sagte ja, es geht um die bilateralen Beziehungen, regionale und sicherheitspolitische Themen. Bezüglich der Frage, wen genau sie treffen wird, kann ich dem Termin nicht vorgreifen und bitte Sie, abzuwarten.

Zusatzfrage : Kommt sie mit einer bestimmten Botschaft, oder ist es schlicht einer von den Besuchen, die man macht und wo man schaut, was dabei herauskommt?

SRS'in Demmer: Grundsätzlich gibt es ein Interesse an einer Zusammenarbeit. Dieses wird durch die Reise bekundet.

Frage : Frau Demmer, begleitet eine Wirtschaftsdelegation die Kanzlerin? Frau Adebahr, können Sie uns kurz über die Menschenrechtslage aufklären?

SRS'in Demmer: Nein, es gibt keine Wirtschaftsdelegation.

Adebahr: Ich will der Reise der Kanzlerin eigentlich ebenfalls nicht vorgreifen und mich auch nicht in allgemeinen Äußerungen zur Menschenrechtslage in Algerien ergehen, wenn es keinen konkreten Fall gibt, über den wir hier zu sprechen haben. Dass natürlich Demokratieaufbau, Freiheit der Zivilgesellschaft und Menschenrechtsfragen Themen sind, ist klar. Das gilt für alle Länder Nordafrikas.

SRS'in Demmer: Wie Sie wissen, sprechen wir solche Themen auch immer an, wenn sie anzusprechen sind.

Zusatzfrage : Sind sie denn auf diesem Besuch anzusprechen, weil man da vielleicht noch Bedenken hat?

SRS'in Demmer: Ganz grundsätzlich werden Menschenrechtsthemen da debattiert, wo es notwendig ist. Die Bundeskanzlerin wird mit Vertretern der Zivilgesellschaft Gespräche führen. Dem habe ich vor der Reise nichts hinzuzufügen.

Zusatzfrage : Frau Adebahr, im Rahmen meiner Vorbereitungen für die Reise haben mir Abgeordnete gesagt, Menschenrechte seien ein wichtiges Thema. Können Sie vielleicht doch kurz darlegen, wie das Auswärtige Amt die Menschenrechtssituation in Algerien sieht?

Adebahr: Wie gesagt, ich will der Reise der Kanzlerin nicht vorgreifen. Ich kann Ihnen gern sagen, dass Algerien - und das ist natürlich auch Thema des Auswärtigen Amtes und unserer Arbeit mit Algerien - an sehr viele und sehr verschiedene Menschenrechtsübereinkommen gebunden ist: an den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, den Internationen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, die Genfer Flüchtlingskonvention, die Antifolterkonvention, die Kinderrechtskonvention und so fort. Das heißt, das Land hat völkerrechtlich einen sehr hohen Schutzstandard für sich übernommen. Auch der Grundrechtsschutz in der algerischen Verfassung ist nach dem Schriftbild in der Verfassung hoch, und es gab eine Verfassungsreform, mit der er weiter ausgebaut wurde. Die Verfassung Algeriens verbietet Folter und unmenschliche Behandlung, und grundsätzlich wird dort unserer Kenntnis nach das traditionelle islamische Strafrecht nicht angewendet. Das sind die Grundmarken, die Algerien für sich gesetzt hat. Natürlich sprechen wir in diesem Rahmen und ermutigen Algerien, diese Sachen, die es für sich verankert hat, umzusetzen und daran zu arbeiten.

Zusatzfrage : Laut Amnesty-Jahresbericht werden dort immer noch Journalisten sowie friedliche Aktivisten und Demonstranten inhaftiert und wird die Gründung von Gewerkschaften verhindert. Wird das ein Thema für die Kanzlerin sein - gerade in Bezug auf die Pressefreiheit hier in Deutschland?

SRS'in Demmer: Ich kann den Bericht nicht kommentieren, weil er mir nicht vorliegt und ich ihn auch nicht kenne. Ich habe Ihnen zu dieser Reise das gesagt, was ich Ihnen sagen wollte. Grundsätzlich sind Menschenrechte ein wichtiges Thema, das angesprochen wird, wenn es relevant ist. Und die Bundeskanzlerin wird dort mit Vertretern der Zivilgesellschaft zusammentreffen.

Zusatzfrage : Die können Sie uns auch nicht nennen?

SRS'in Demmer: Nein, im Moment nicht.

Frage: Zum Wohnungsgipfel: Welche Mitglieder der Bundesregierung nehmen daran noch teil? Und eine grundsätzliche Frage: Wenn Sie auch solche Termine vorstellen, heißt das, die Kanzlerin geht fest davon aus, dass die Koalition am nächsten Dienstag nicht zerbricht?

SRS'in Demmer: Der Wohngipfel findet auf Einladung des BMI statt. Neben Innenminister Seehofer nehmen Justizministerin Barley und Wirtschaftsminister Altmaier daran teil.

Die Bundesregierung arbeitet konstruktiv, wie Sie auch an den ganzen Terminankündigungen sehen.

Frage: Zum EU-Gipfel: Frau Demmer, Sie haben am Anfang drei Themen genannt, auch Migration und Brexit. Erwarten Sie, auch wenn es ein informeller Gipfel ist, irgendwelche Beschlüsse? Oder ist es wirklich nur eine Art Diskussion?

Sie erwähnten auch den Außengrenzschutz. Die Kanzlerin sagte ja in der Haushaltsdebatte, dass andere Länder an der Außengrenze dann auch nationale Kompetenzen abgeben müssten. Der ungarische Ministerpräsident hat das heute sehr entschieden zurückgewiesen: Es gehe nicht, dass "Brüsseler Söldner" dann den Standard bei der Abwehr von Flüchtlingen senken würden. Was ist Ihr Kommentar dazu?

SRS'in Demmer: Zum Gipfel: Sie interpretieren das völlig richtig. Das ist ein informeller Gipfel, das heißt, da werden Gespräche geführt, aber keine Beschlüsse gefasst.

Zum Außengrenzschutz: Die Bundesregierung begrüßt, wie Sie wissen, das Anliegen, die EU-Außengrenzen effektiv zu schützen und die Europäische Grenzschutzagentur Frontex zu stärken. Wir wollen Flucht- und Migrationsbewegungen ordnen, steuern und reduzieren. Es müssen dafür europäische Lösungen gefunden werden, denn wir können die Herausforderung der Migration nur gemeinsam und europäisch meistern. Aber auch hier gilt: Die Bundesregierung wird die konkreten Vorschläge, die jetzt auf dem Tisch liegen, prüfen. Dem kann ich nicht vorgreifen. Auch genau darüber wird bei dem Gipfel gesprochen.

Frage : Frau Demmer, wird es vor dem EU-Gipfel ein Briefing geben?

Zweite Frage: Bei dem Besuch von Herrn Zeman am Freitag ist noch keine Presseunterrichtung eingeplant. Kommt das noch?

SRS'in Demmer: Es wird weder ein Briefing vor dem Gipfel noch eine Presseunterrichtung beim Besuch von Herrn Zeman geben.

Adebahr: Ich möchte Ihnen gerne ankündigen, dass Außenminister Maas am kommenden Montag zu einer Reise nach Südosteuropa aufbrechen wird. Er wird zunächst in Bukarest politische Gespräche führen und am Gipfel der Drei-Meere-Initiative teilnehmen, dem sogenannten Trimarium. Das wird das erste Mal sein, dass Deutschland an dieser für Osteuropa wichtigen Konferenz als Gast teilnimmt.

Am Dienstag geht es weiter auf den westlichen Balkan, zunächst nach Skopje, und am Mittwoch nach Tirana. In beiden Ländern wird es vor allen Dingen um den Reformprozess beider Länder und den weiteren Weg in Richtung Europäische Union gehen. In Skopje werden auch die Gespräche über die historische Einigung im Namensstreit zwischen Skopje und Athen ganz zentral sein. Wie Sie vielleicht wissen, wird am 30. September in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien das Referendum über das Abkommen mit Griechenland durchgeführt. Das wird eine wichtige Wegmarke für dieses Land sein.

Zum Abschluss wird der Außenminister dann zu seinem Antrittsbesuch nach Athen reisen, wo europapolitische und bilaterale Themen auf dem Programm stehen werden.

Frage : Können Sie noch etwas über den Gipfel der Drei-Meere-Initiative sagen? Was sind die Erwartungen des Ministers - darf man als Gast überhaupt Erwartungen haben? Wie genau wird seine Rolle dort aussehen?

Und was ist ihm bei den Gesprächen in Athen besonders wichtig?

Adebahr: Die Drei-Meere-Initiative ist, wie Sie wissen, ein Format von, ich glaube, 16 Ländern Osteuropas. Dort befassen sie sich besonders mit der regionalen wirtschaftlichen Zusammenarbeit und Energiefragen. Bei dieser Konferenz wird übrigens auch Kommissionspräsident Juncker vertreten sein. Wir freuen uns, dass wir als Gast eingeladen wurden, an den Gesprächen teilzunehmen und mitzuwirken. Es ist das erste Mal, dass wir da sind. Das heißt, wir fahren als Gast, als aufmerksamer Zuhörer dorthin. Es gibt zunächst keine bestimmte Initiative, die wir dort vorbringen wollen.

In Griechenland geht es natürlich um europapolitische Fragen, um alle Fragen, die aktuell in der Europäischen Union anstehen, also vom Finanzrahmen über Flucht und Migration bis hin zu Europawahl und Fragen der EU-Reform. All das wird sicher dort Thema sein. Die Antwort auf die Frage, ob es konkrete bilaterale Projekte oder Initiativen gibt, die dort im Vordergrund stehen, muss ich nachreichen.

Frage: Frau Adebahr, warum nimmt Deutschland nicht als Teilnehmer teil? Strebt Deutschland diesen Status an? Als Ostseeanrainer wäre das Land dafür ja wahrscheinlich qualifiziert. Wissen Sie, ob China auch als Gast teilnimmt?

Adebahr: Das weiß ich nicht, kann ich aber gerne nachreichen. Wir sind als Gast eingeladen worden, freuen uns über diese Einladung und werden erstmalig teilnehmen. Ich denke, es ist jetzt - vor unserer Teilnahme - zu früh, um darüber zu spekulieren, wie ein weiterer Weg Deutschlands in dieser Initiative aussehen kann. Wir freuen uns erst einmal über die Einladung und fahren neugierig dorthin.

Frage : Frau Adebahr, in Rumänien herrscht Korruption, es gibt Proteste, die von der Regierung gewaltsam niedergeschlagen werden. Was wird Herr Maas dazu sagen?

Adebahr: Herr Maas war, wie Sie vielleicht mitbekommen haben, vor etwa zwei Wochen zu seinem Antrittsbesuch in Rumänien und hat dort auf der Pressekonferenz schon gesagt, dass es im Bereich Justiz und Rechtsstaatlichkeit Dinge gibt, die uns Sorgen machen, und dass wir als Europäische Union eine Wertegemeinschaft sind, sowie dafür geworben, dass man sich an diesen Maßstäben orientiert. Natürlich ist Rumänien ein ganz wichtiger Partner innerhalb der Europäischen Union. Deshalb werden wir jetzt wieder dort zu Gast sein. Natürlich sind verschiedene Themen, die wir da besprechen, auch auf der Agenda.

Frage: Frau Adebahr, wie steht Deutschland Initiativen wie der Drei-Meere-Initiative gegenüber? Wie sehen Sie die Kooperation in dieser Region?

Adebahr: Wir sehen das als ein für die osteuropäischen Länder wichtiges Format, um sich insbesondere über regionale wirtschaftliche Fragen und Energiefragen auszutauschen, und fahren wie gesagt erstmals als Gast neugierig und offen dorthin und freuen uns auf die Teilnahme.

Frage : Frau Petermann, können Sie bestätigen, dass es gestern Abend ein Treffen des Ministers mit Herrn Maaßen und den anderen Chefs der deutschen Sicherheitsbehörden gegeben hat?

Petermann: Nein, dazu kann ich nichts sagen.

Zusatzfrage : Sie können das weder bestätigen noch dementieren?

Petermann: So ist es. Ich weiß es nicht.

Zusatzfrage : Haben Sie Kenntnis darüber, ob Herr Seehofer gestern anderweitig Kontakt mit Herrn Maaßen hatte, ob er mit ihm vielleicht sogar über einen eventuellen freiwilligen Rücktritt gesprochen hat?

Petermann: Dazu ist mir nichts bekannt.

Frage: Frau Petermann, wenn ein Verfassungsschutzpräsident von den meisten Parteien, die im Bundestag sitzen, nicht mehr akzeptiert wird und diese auch kein Interesse mehr daran haben, mit ihm zu reden, wie sinnvoll ist dann noch die Arbeit eines Verfassungsschutzpräsidenten?

Frau Demmer, anschließend an die Frage zum Zustand der Koalition: Wenn in Regierungskreisen nach einem Spitzengespräch gesagt wird, dass man mit dem Ziel weiterarbeiten wolle, in der Koalition weiterzuarbeiten - sechs Monate nach Bildung der Regierung -, wie würden Sie dann den Zustand der Regierung beschreiben?

Petermann: Dazu kann ich an dieser Stelle und aus dieser Position keine Stellungnahme abgeben. Der Minister hat gesagt, wie er zu der Personalie Maaßen steht. Es gab nach der Sitzung des Innenausschusses am Donnerstag ein Statement, und eine andere Auffassung dazu ist mir nicht bekannt.

SRS'in Demmer: Ich kann nur noch einmal sagen: Es hat gestern ein gutes und sehr ernsthaftes Gespräch gegeben. Dieses Gespräch wird im gleichen Kreis - bestehend aus der Bundeskanzlerin, dem Bundesinnenminister und der SPD-Fraktionsvorsitzenden und -Parteichefin - am kommenden Dienstag um 16 Uhr fortgesetzt. Bis dahin haben die Gesprächspartner Stillschweigen vereinbart. Und an der Terminvorschau sehen Sie: Die Bundesregierung arbeitet konstruktiv zusammen an den bestehenden Projekten.

Frage: Frau Demmer, würde die Bundeskanzlerin die Position des Bundesinnenministers akzeptieren, der für einen Verbleib des Herrn Maaßen im Amt ist? Ja oder nein? Und warum?

SRS'in Demmer: Ich muss Sie da enttäuschen. Es gab gestern ein Gespräch zu diesem Komplex. Nach diesem Gespräch ist Stillschweigen vereinbart worden, deswegen kann ich von dieser Stelle aus nichts Weiteres zu dem Thema beitragen.

Zusatzfrage: Hat sie denn generell eine Haltung zu dem Komplex um die Äußerungen von Herrn Maaßen in der "Bild"-Zeitung, die Sie teilen könnten?

SRS'in Demmer: Es macht, wenn zu einem Themenkomplex Stillschweigen vereinbart worden ist, keinen Sinn, von hier aus Einschätzungen abzugeben.

Frage: Frau Petermann, in der gestrigen Untersuchungsausschusssitzung gab es ganz offensichtlich einen interessanten Punkt im Zusammenhang mit dem Fall Amri. Es ist deutlich geworden, dass im Bundesamt für Verfassungsschutz seit Januar 2016 eine Amri-Akte besteht. Damit verbunden ist die Frage, ob Äußerungen von Herrn Maaßen vom März 2017, dass es ein reiner Polizeifall gewesen sei, damit noch haltbar sind. Ist damals von Herrn Maaßen im Zusammenhang mit der Akte Amri die Unwahrheit gesagt worden?

Petermann: Damals ist nicht die Unwahrheit gesagt worden. Sie beziehen sich auch auf eine Aussage in der Antwort auf eine Kleine Anfrage, in der festgestellt wurde, dass Amri nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwacht wurde. Das war auch Gegenstand im Parlamentarischen Kontrollgremium hinsichtlich der Frage des Einsatzes von V-Leuten im Umfeld von Anis Amri; das wurde dort auch bestätigt. Das neue Ereignis, das Sie hier ansprechen, ändert nichts daran, dass diese Mitteilung richtig ist, denn es ging wohl nur um vorbereitende Maßnahmen, die noch niedrigschwellig waren und ergaben, dass keine weiteren Maßnahmen zur Überwachung erforderlich sind. Insofern bleiben wir bei der Aussage.

Zusatzfrage: Was kann man sich unter diesen vorbereitenden Maßnahmen vorstellen?

Petermann: Lichtbilder; also sehr niedrigschwellige Maßnahmen, die zu dem Ergebnis geführt haben, dass keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind.

Frage: Frau Petermann, haben Sie Kenntnis davon oder konnten Sie eruieren, ob Herr Maaßen Wochen vor der Veröffentlichung des Verfassungsschutzberichtes Informationen daraus an eine Partei weitergegeben hat, die vom Bundesinnenminister als "staatszersetzend" bezeichnet wird?

Zweitens: Hat Ihr Haus Kenntnis davon oder bemüht sich um Aufklärung, ob Herr Maaßen angesichts eines drohenden Gerichtsurteils über die Herausgabe von Akten eines ehemaligen SS-Offiziers damit gedroht haben soll, das Bundesarchivgesetz ändern zu lassen beziehungsweise darauf hinzuwirken?

Petermann: Zur zweiten Frage: Eine Drohung gab es nach unserer Kenntnis nicht, sondern es soll wohl so gewesen sein, dass er, weil das BfV ja nicht für gesetzliche Maßnahmen zuständig ist - - - Entwürfe, entsprechende Gesetzesinitiativen kommen entweder aus dem Deutschen Bundestag selbst oder werden von der Regierung eingebracht und dann vom Bundestag beschlossen. Insofern erübrigt sich jede weitere Stellungnahme zu dieser Frage.

Zusatzfrage: Die Formulierung eines Anwalts war, er habe damit gedroht, auf eine Änderung des Bundesarchivgesetzes hinzuwirken. Hinwirken kann man auch, ohne selbst Gesetzgeber zu sein - darauf bezog sich das. Aber Sie sagen, es gab keine solche Androhung.

Noch einmal zur ersten Frage: Wäre die Weitergabe von Daten aus dem Verfassungsschutzbericht Wochen vor dessen Veröffentlichung an eine "staatszersetzende" Partei legitim?

Petermann: Zu der Weitergabe ist mir nichts bekannt. Das BfV hat dazu Stellung genommen, dem schließe ich mich an.

Zusatzfrage: Ihnen ist nicht bekannt, dass ein Mitglied dieser Partei das berichtet hat?

Petermann: Doch. Mir ist nichts weiter über das hinaus, was das BfV dazu gesagt hat, bekannt.

Frage : Gerade dann, wenn der Innenminister die AfD als staatszersetzend bezeichnet, ist das dann nicht Grund genug für eine bundesweite Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz? "Staatszersetzend" ist ja schon eine Nummer! Das ist ja nicht einfach - - -

Petermann: Äußerungen des Bundesinnenministers in einem Interview stehen erst einmal für sich, und die werde ich hier an dieser Stelle nicht weiter kommentieren.

Die Einstufung einer Partei als verfassungswidrig muss ja eine ganze Reihe von Kriterien erfüllen. Das wird vom Bundesverfassungsschutz, aber vor allem im Verfassungsschutzverbund immer wieder erörtert und auch besprochen. Zuletzt kam man im März zu der Auffassung, dass eine Beobachtung nicht erforderlich ist, und man wird im Herbst wieder darüber beraten und zusammenkommen. Dann wollen wir das auch den Fachbehörden überlassen.

Frage: Frau Petermann, ich hätte gerne gewusst, ob der Bundesinnenminister der Meinung ist, dass Gespräche des Verfassungsschutzpräsidenten mit einer Oppositionspartei - konkret mit dem Abgeordneten Brandner - zum normalen Geschäft, zum normalen Tätigkeitsprofil des Herrn Maaßen gehören, oder ist das außerhalb des Protokolls geschehen?

Petermann: Es wurde auch schon mehrfach an dieser Stelle gesagt: Es ist durchaus erwünscht, dass der Präsident des Bundesverfassungsschutzes auch mit Abgeordneten spricht, also im parlamentarischen Raum aktiv ist. Dazu gibt es ja auch immer wieder Anlass. Die Gespräche dienen ja vornehmlich den Fragen der Sicherheitseinstufung, also Fragen, die in den Aufgabenbereich des Bundesverfassungsschutzes fallen. Es gab dazu die Aufforderung auch an Herrn Maaßen, aktiv Kontakt aufzunehmen, auch, um Transparenz herzustellen.

Zusatzfrage: Von wem gab es die Aufforderung, vom Bundesinnenminister?

Petermann: Vom Bundesinnenministerium. Das ist schon länger her. Das stammt nicht vom derzeitigen Bundesinnenminister, sondern noch aus der Zeit des vorherigen.

Zusatzfrage : Finden diese Gespräche also mit Wissen, Duldung und Billigung des jetzigen Bundesinnenministers statt?

Petermann: Ja.

Frage : Direkt zum Thema, die AfD zu beobachten: Nach meinem Kenntnisstand hat Herr Maaßen an das BMI gemeldet, dass die Entscheidung, vonseiten der Länder nicht zu beobachten, einvernehmlich gefallen sei. Teilnehmer sagen, das sei alles andere als einvernehmlich gewesen. Hat Herr Maaßen dazu also einen entsprechenden Bericht an das BMI geschickt?

Petermann: Ich weiß jetzt wirklich nicht, welchen Bericht er zu welchem Zeitpunkt geschickt hat, sondern ich kann Ihnen hier nur das Ergebnis vortragen. Zuletzt ist, meine ich, erst im März eine entsprechende Einschätzung erfolgt. Das Thema wird aber wieder aufgegriffen werden.

Zusatzfrage : Dann habe ich noch eine Frage direkt zu Herrn Maaßen. Sie hatten ja darauf verwiesen, dass der Minister ihm das Vertrauen ausgesprochen hat, das letzte Mal gestern Vormittag. Das war nun allerdings - - -

Petermann: Entschuldigung; das letzte Mal war nach der Sitzung des Innenausschusses, habe ich gesagt, und gestern Morgen im Bundestag.

Zusatzfrage : Genau. Nun war das, bevor die SPD-Spitze sehr kategorisch gesagt hat, dass sie Herrn Maaßen nicht mehr für tragbar hält. Ändert es für Herrn Seehofer irgendetwas an der Lage, wenn einer der drei Koalitionspartner jetzt ganz offiziell sagt, dass er eigentlich mit diesem Verfassungsschutzpräsidenten nicht mehr zusammenarbeiten möchte?

Petermann: Jetzt möchte ich ganz gerne wieder die Schleife in Richtung dessen drehen, was Frau Demmer vorhin sagte: Die Koalitionsparteien haben miteinander vereinbart, Stillschweigen zu bewahren und das Gespräch am Dienstag fortzusetzen. Deswegen will ich dazu nichts weiter sagen.

Frage: Tatsächlich wage ich trotzdem noch einmal den Versuch. Als Jutta Cordt im Juni von der Spitze des BAMF abberufen wurde, hat der Minister das damit begründet, dass wieder Vertrauen in diese Behörde hergestellt werden müsse, das er damals erschüttert sah. Das ist im Moment eben der parteiübergreifende Vorwurf an Herrn Maaßen und an das BfV. Worin besteht denn für den Minister noch der Unterschied zwischen diesen beiden Fällen?

Petermann: Dazu kann ich Ihnen nun wirklich nichts sagen. Die Vorgänge im BAMF beziehungsweise das gesamte Paket wurden ja eingehend besprochen, auch in Innenausschusssitzungen. Insofern möchte ich hier überhaupt keine Rückschlüsse zwischen diesen zwei Sachverhalten zulassen.

Frage: Frau Petermann, in der Öffentlichkeit scheint das Bild zu herrschen, dass Herr Maaßen Sympathien für die AfD hegt. Wie will das Innenministerium Herrn Maaßen dazu bringen, das auszuräumen, falls das falsch ist?

Petermann: Das ist eine Behauptung, und auf Behauptungen muss man nicht reagieren. Das kann nur Herr Maaßen selbst machen. Das wird er sicherlich tun oder hat es schon getan. Insofern möchte ich mich da gar nicht einmischen.

Zusatzfrage : Finden Sie es als Ministerium schlimm oder falsch, dass es offensichtlich Sympathien von Herrn Maaßen für diese Partei gibt?

Petermann: Das ist eine Behauptung, und die möchte ich hier nicht kommentieren.

Frage: Frau Demmer, in vielen Zeitungen ist heute Morgen nach dem Gespräch von gestern zu lesen, dass auch die Kanzlerin das Vertrauen in Herrn Maaßen verloren hat, zum Beispiel sehr breit in der "Bild"-Zeitung. Deswegen hätte ich einfach die Frage: Was ist an diesen Berichten dran? Hat sich das Vertrauensverhältnis der Kanzlerin zu Herrn Maaßen in den letzten Tagen irgendwie verändert?

SRS'in Demmer: Haben Sie mich gefragt? Ich bin hier tatsächlich auch immer noch parallel beschäftigt.

Ich kann dazu weiterhin nichts sagen. Ich habe ja erklärt: Wenn in einer Gesprächsrunde Stillschweigen hinsichtlich dieses Themenkomplexes vereinbart worden ist, dann kann ich mich hier zu diesem Themenkomplex natürlich auch nicht äußern.

Frage: Frau Petermann, weil Sie vorhin sozusagen als Maßstab das Verbot einer verfassungswidrigen Partei nannten, aber nicht das Kriterium für eine Beobachtung: Herr Seehofer hat in dem Interview auch noch einmal erklärt, wenn ich das richtig im Kopf habe, dass trotz der staatszersetzenden Tätigkeit für eine flächendeckende Beobachtung kein Anlass gegeben sei. Das bedeutet aber, dass bei Menschen, die diese Staatszersetzung aktiv betreiben, im Einzelfall sehr wohl aktuell Anlass zur Beobachtung gegeben sein kann. Richtig?

Petermann: Erst einmal möchte ich mich korrigieren: Ich habe in der Tat von einem Verbot gesprochen, meinte aber diesen anderen Sachverhalt, nämlich die Beobachtung der AfD. Sorry also dafür.

Zum Zweiten: Ja, es wird unterschieden zwischen der flächendeckenden Beobachtung einer Partei auf der einen Seite und der Beobachtung von einzelnen Personen oder Gruppierungen auf der anderen Seite. Das kann durchaus sein. Beides wird ständig reflektiert und ständig als Sachverhalt überprüft.

Zusatzfrage: Hält der Bundesinnenminister die Beobachtung von Repräsentanten dieser Partei, die aktuell staatszersetzend agiert haben, für angemessen und geboten?

Petermann: Dazu liegen mir keine Kenntnisse vor. Der Bundesinnenminister wird sich bei der Bewertung dieser Frage, die Sie gestellt haben, auf seine Fachbehörde verlassen, nämlich auf das Bundesamt für Verfassungsschutz, das gemeinsam mit dem Verfassungsschutzverbund über diese Frage beraten wird.

Frage: Frau Demmer, ich habe verstanden, dass Sie zum Inhalt der Gespräche nichts sagen wollen. Aber vielleicht möchten Sie etwas zu dem Vorwurf sagen, der aus der SPD kommt, dass Frau Merkel durch ihr Schweigen indirekt Herrn Maaßen deckt.

SRS'in Demmer: Ich kann zu dem gesamten Themenkomplex nichts sagen; denn egal, was ich dazu sage, ist es ja eine Stellungnahme beziehungsweise Bewertung des Themenkomplexes, der da gestern besprochen worden ist. Deswegen bitte ich um Verständnis.

Zusatzfrage : Heißt das, Sie möchten den Vorwurf jetzt nicht zurückweisen?

SRS'in Demmer: Doch, natürlich. Ich bitte nur um Verständnis dafür, dass ich mich inhaltlich nicht zu diesen Fragen äußern kann.

Frage: Zum Thema Syrien hätte ich ganz gerne zu dem Gespräch des Außenministers mit Herrn Lawrow, das es geben wird, Frau Adebahr etwas gefragt. Die Russen haben Deutschland und die EU aufgefordert, sich am Wiederaufbau zu beteiligen. Ist denkbar, dass es eine Art Verabredung darüber gibt, dass sich die Russen in Idlib zurückhalten und die Bundesregierung sich dann am Wiederaufbau Syriens beteiligt? Was sind die genauen Bedingungen für eine deutsche Beteiligung?

Noch eine kurze Nachfrage zu diesem Dekret 10, das die Enteignung von Syrern, die ins Ausland gegangen sind, betrifft: Darüber hatte die Bundesregierung ja auch große Sorge geäußert. Was ist da eigentlich der letzte Stand? Ist das zurückgenommen worden? Ist das aus Sicht der Bundesregierung und des Auswärtigen Amtes als Problem entschärft?

Adebahr: Vielleicht gleich zum Letzten, dem Dekret 10: Darüber haben wir - insbesondere auch gegenüber der russischen Seite und gegenüber dem Iran - unsere Sorge wie viele andere Partner in den letzten Monaten ja auch öffentlich deutlich gemacht. Ich denke, das ist auch bei der syrischen Seite angekommen. Uns ist bisher nicht bekannt, dass das Dekret schon voll implementiert wäre. Insofern hoffen wir darauf und arbeiten weiter daran, dass dieses Dekret, das Flüchtlingen eben auch die Rückkehr oder den Nachweis ihres Eigentums sehr erschweren würde, nicht zum Tragen kommt; ich formuliere es einmal so allgemein.

Zu der ersten Frage: Deutschland - das hat der Außenminister mehrfach gesagt - wird sich an einem Wiederaufbau beteiligen, wenn ein glaubwürdiger politischer Prozess in Gang kommt, der unter dem Dach der Vereinten Nationen steht. Für einen solchen Prozess sind eben die Vereinten Nationen federführend und entscheidend. Wichtige Parameter sind natürlich humanitärer Zugang sowie Sicherheit vor Verfolgung und Schutz von Zivilisten, die zurückkehren möchten. Das ist die deutsche Position in dieser Sache. Ich gehe davon aus, dass das heute auch Thema der Gespräche mit dem russischen Außenminister sein wird.

Zu Ihrer konkreten Frage in Bezug auf Idlib: Ich denke, wir werden diese Position heute noch einmal vortragen. Der Bundesaußenminister wird das tun.

Frage: Ich habe eine Frage an das Wirtschaftsministerium. Es gibt ja im "Handelsblatt" einen Bericht darüber, dass die EU-Staaten an einem alternativen Handelssystem mit dem Iran arbeiten, einer Art Tauschbörse, um die US-Sanktionen oder drohenden US-Sanktionen zu umgehen. Können Sie sagen, ob das stimmt? Die Bundesregierung wird darin nämlich ausdrücklich mit erwähnt. Wie genau sieht dieses System aus?

Einhorn: Zu dem Vorschlag, den Sie da ansprechen, kann ich im Detail nichts sagen. Wie Sie wissen und wie wir auch hier schon mehrmals gesagt haben, ist es ein zentrales Ziel der EU und auch der Bundesregierung, die Abwicklung von Zahlungen mit dem Iran weiterhin zu gewährleisten und aufrechtzuerhalten. Dafür werden aktuell verschiedene Optionen diskutiert. Sie haben eine davon genannt. Details kann ich nicht kommentieren.

Zusatzfrage: Sind Sie aber guter Hoffnung, dass man die US-Sanktionen tatsächlich umgehen kann, egal, ob mit diesem Modell oder mit einem anderem? Verstehe ich das richtig?

Einhorn: Unser Ziel ist es, die Zahlungen aufrechtzuerhalten.

Petermann: Es wurde ja gefragt, ob es gestern ein Gespräch im BMI gab. Das gab es in der Tat, ein seit Langem geplantes Sicherheitsgespräch mit allen Präsidenten der Sicherheitsbehörden einschließlich des BND.

Frage: War Herr Maaßen vor Ort?

Petermann: Das vermute ich, ja. Das kann ich Ihnen nicht sagen, aber ich vermute es stark. Ich werde dazu sicherlich noch eine Rückantwort erhalten.

Frage: Ich hätte eine Frage an das Landwirtschaftsministerium. Es geht um das Thema Schweinepest. Das war ja bislang, was Europa anbelangt, auf den Osten Europas beschränkt. Jetzt gibt es einen ersten Fall in Belgien. Sie hat also praktisch Deutschland übersprungen und ist übergesprungen. Wie bewertet das das Bundeslandwirtschaftsministerium? Ist man mit den Vorsichtsmaßnahmen und auch Aufklärungsmaßnahmen noch zu wenig präsent? Bedeutet das, dass diese Hinweise, die es an den Grenzen gibt, einfach nicht ausreichen?

Lenz : Erst einmal ist es richtig, dass es 60 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt im Dreiländereck Frankreich-Luxemburg-Belgien einen Fall von Afrikanischer Schweinepest gibt, die im Übrigen - das möchte ich auch noch einmal klarstellen - nicht für die Menschen gefährlich ist, sondern sich nur auf Haus- und Wildschweine bezieht; dies noch einmal als wichtigen Punkt genannt. Es gibt auch noch keine Fälle in Deutschland.

Es ist richtig, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium sehr auf Prävention gesetzt hat und viele Informationsmaßnahmen auch gestartet hat, und zwar an Autobahnen, an Raststätten und zum Beispiel auch im Bereich der Deutschen Bahn. Dort haben wir Aufklärung betrieben.

Wie es jetzt konkret zu diesem Fall gekommen ist und weshalb er jetzt in Belgien aufgetreten ist, obwohl es vorher immer in Osteuropa Fälle gab, können wir derzeit noch nicht sagen. Deswegen würde ich jetzt auch die Maßnahmen von dieser Stelle aus nicht bewerten wollen. Wir sind da gut aufgestellt. Das ist tatsächlich eine neue Situation. Die Afrikanische Schweinepest ist etwas näher an Deutschland herangerückt. Aber wir sind, wie gesagt, gut vorbereitet. Es gibt bisher noch keine Fälle in Deutschland. Wir haben derzeit die rechtlichen Instrumente, um reagieren zu können, sollte es zu einem Ausbruch in Deutschland kommen, und wir werden diese rechtlichen Instrumente auch noch weiter ausbauen. Dazu hat die Ministerin bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt, der im Juni vom Kabinett beschlossen wurde. Da gibt es, wie gesagt, noch weitere rechtliche Instrumente, um bei einem möglichen Ausbruch in Deutschland besser und effektiver agieren zu können.

Zusatzfrage: Wie wird das konkret aussehen? Ich habe von Ernteverboten und auch Durchfahrtsverbote für betroffene Gebiete, die dann umzäunt werden würden, gelesen. Können Sie das kurz ein bisschen besser schildern?

Lenz: Das ist natürlich ein sehr komplexer Sachverhalt. Ich kann da gerne einige Punkte benennen. Es gibt verschiedene rechtliche Grundlagen, die die Grundlage für das bilden, was dann passiert. Wenn also ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland, auf deutschem Gebiet, passieren würde, dann sind erst einmal die zuständigen Behörden vor Ort zuständig. Überhaupt sind für diesen ganzen Sachverhalt erst einmal die Länder zuständig. Der Bund koordiniert und informiert natürlich.

Wie gesagt: Die zuständige Behörde würde dann ein gefährdetes Gebiet und eine Pufferzone - dann gegebenenfalls auch eine Hochrisikozone - etablieren, sofern natürlich bestätigt ist, dass es sich tatsächlich um die Afrikanische Schweinepest handelt; das verendete Tier wird dann natürlich untersucht, und das muss bestätigt sein. Diese Hochrisikozone kann dann nach der aktuellen Änderung des Tiergesundheitsgesetzes auch abgesperrt werden, und dann kann die Behörde eine Jagdruhe verordnen. Das ist wichtig, damit die Wildschweine nicht aufgescheucht werden und es dadurch zu einer noch weiteren Verbreitung kommt.

Dann gibt es weitere Schritte. Die Behörde ordnet eine Fallwildsuche an. Dann wird es zu einer Jagd durch die Jagdausübungsberechtigten kommen. Dabei wird versucht, das so ruhig wie möglich zu machen, zum Beispiel durch Fallen; auch dies, damit die Tiere nicht aufgescheucht werden. Das ist also ein sehr komplexer Vorgang.

Gleichzeitig werden dann natürlich die Betriebe informiert. Es wird auf die Schweinehaltungshygieneverordnung verwiesen, also darauf, dass tatsächlich auf Desinfektion usw. Wert gelegt wird. Aber unser Ministerium legt, wie gesagt, ganz großen Wert auf die Prävention; denn der Faktor Mensch ist bei der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest der derzeit noch größte Faktor, also zum Beispiel über kontaminierte Essensreste, die von Autobahnraststätten in den Wald geworfen und dann dort von Tieren aufgenommen werden.

Frage: Berühren die belgischen Schutzgebiete, die um diese Fälle herum gezogen wurden - die werden ja immer kreisförmig gezogen, glaube ich -, auch bereits jetzt deutsches Territorium?

Gibt es eigentlich einen Importstopp für Schweinefleischprodukte aus Belgien?

Lenz : Die Zone berührt Deutschland nicht. Das betrifft bisher nur dieses zonierte Gebiet in Belgien.

Nach EU-Recht ist es so, dass es dann in diesem zonierten Gebiet hinsichtlich der Tiere ein Verbringungsverbot gibt. Aber das betrifft jetzt nicht ganz Belgien und nach jetzigem Stand auch noch nicht das Schweinefleisch.

Vorsitzender Mayntz: Dann können wir die letzte Frage von Herrn Neuhann auch noch beantworten.

Petermann: Ja, Herr Maaßen war dabei.

Frage: Herr Strater, das Bundesverkehrsministerium hat gerade ein Video von Herrn Scheuer gepostet, in dem er ankündigt, ein neues Konzept erarbeiten zu wollen. Der Zusammenhang ist natürlich die Diesel-Thematik. Ich wüsste gerne, was dieses neue Konzept beinhalten soll. Können Sie das ein bisschen detaillierter beschreiben?

Herr Scheuer hat gesagt "Dazu brauchen wir zwingend die Automobilhersteller". Ich vermute, dabei geht es dann um den Punkt der technischen Nachrüstung, also der Hardwarenachrüstung. Die hat Herr Scheuer ja bisher immer mit der Begründung zurückgewiesen, es gebe dabei technische, finanzielle und rechtliche Risiken und Vorbehalte. Wie ist denn dieser Sinneswandel zu erklären?

Strater: Zunächst einmal ist es richtig: Wir haben vor Kurzem ein Statement des Ministers gepostet. Ich empfehle hier auch allen Kollegen, die es noch nicht gesehen haben, es sich einmal anzuschauen. Darin hat der der Minister im Grunde den aktuellen Stand zum weiteren Vorgehen in Sachen "Saubere Luft" zur Kenntnis gegeben.

Ich möchte ein bisschen zur Einordnung und auch gerne zu Ihrer Frage sagen: Es gibt eine sehr emotional geführte Diskussion um den Diesel und um Fahrverbote in den Städten. Es gab in den vergangenen Monaten und Wochen Gerichtsurteile, die gefallen sind, und wir müssen in diesem Lichte auch stärker den Bürgerinnen und Bürgern und den 4 Millionen Diesel-Besitzern in Deutschland Sicherheit geben. Wir verfolgen drei Ziele: erstens, Fahrverbote zu vermeiden, zweitens, die Zukunft des Diesels zu sichern, und drittens, saubere Luft in den Innenstädten zu garantieren.

Wir haben dazu - das ist Ihnen allen bekannt - ein großes, umfangreiches Maßnahmenpaket gestartet, das Sofortprogramm "Saubere Luft". Dieses Programm greift auch schon. Es gibt hier spürbare und messbare Ergebnisse. Es gibt den Trend, dass sich die Schadstoffbelastung in den Städten reduziert. In den meisten Städten ist die Luft messbar und spürbar sauberer geworden. Wir rüsten bereits Diesel-Busse im ÖPNV und Kommunalfahrzeuge - vom Müllfahrzeug bis zur Straßenreinigung - um. Wir haben die Förderprogramme entsprechend aufgelegt.

Grundsätzlich geht es darum, sachliche Lösungen zu finden, die nicht auf Emotionen basieren, sondern auf Fakten. Vor diesem gesamten Hintergrund hat Minister Scheuer nun ein neues Konzept angekündigt, das er in den nächsten Tagen erarbeiten wird. Wir machen uns im Wesentlichen über zwei Dinge Gedanken, nämlich zum einen die Möglichkeiten zum Umstieg auf neue Dieselfahrzeuge und zum anderen technische Möglichkeiten dafür, wie die bestehenden Dieselfahrzeuge, die jetzt auf den Straßen unterwegs sind, noch sauberer werden können. Der Minister hat dazu gesagt: Wir brauchen die Automobilhersteller dazu, denn ohne ihre Bereitschaft, für die Zukunft des Diesels zu sorgen, wird es nicht gehen. - Ich kann das an dieser Stelle noch nicht konkretisieren, weil das natürlich alles im Zusammenhang mit der Erarbeitung dieses Konzeptes auf dem Tisch liegt. Weitere Einzelheiten dessen, was dieses Konzept beinhalten wird, bitte ich Sie abzuwarten, bis es dann wirklich vorliegen wird.

Uns ist es wichtig, dass wir von dieser hohen Emotionalität herunterkommen und eine Versachlichung der Diskussion hinbekommen. Das heißt kurzum, faktenbasiert das Richtige zu tun, ohne Steuergeld zu verschwenden. Das ist im Grunde - das habe ich hier im Wesentlichen noch einmal referiert - das, was der Minister in dieser Videobotschaft gesagt hat. Also noch einmal ein Fazit: In den nächsten Tagen wird dieses Konzept erarbeitet und dann vorgelegt werden.

Zusatzfrage: Nur damit ich es richtig verstehe: Heißt das also, dass eine Hardwarenachrüstung oder eine technische Nachrüstung eine Option ist und bleibt? Umfasst das Konzept die also, oder wird es sie umfassen?

Strater: Wir machen uns Gedanken über die technischen Möglichkeiten dessen, wie Dieselfahrzeuge noch sauberer werden können, die auf den Straßen unterwegs sind.

Frage : Herr Strater, Sie haben als ersten Punkt die Möglichkeit zur Umrüstung auf ein neues Fahrzeug genannt. Würde in dem Moment dann möglicherweise auch eine staatliche Unterstützung infrage kommen, also eine Finanzunterstützung, oder sind da komplett die Autohersteller gefragt?

Strater: Das werden wir alles sehen, wenn das Konzept vorliegen wird. Grundsätzlich sind die Autohersteller gefordert. Wir brauchen sie. Ohne sie geht es nicht. Aber Einzelheiten kann ich heute - jetzt, nachdem der Minister das angekündigt hat - noch nicht nennen.

Frage: Herr Strater, wird dieses Konzept, wenn es in den nächsten Tagen erarbeitet werden wird, denn auch bereits in den nächsten Tagen zur Vorstellung reif sein? Ist es ein Konzept des Ministers Scheuer oder eines der gesamten Bundesregierung?

Strater: Sie wissen ja, dass die Bundeskanzlerin angekündigt hat, bis Ende dieses Monats eine Entscheidung innerhalb der Bundesregierung herbeizuführen. Wir haben auch immer gesagt, dass das bislang noch innerhalb der Bundesregierung abgestimmt wird. Das wird natürlich weiterhin konstruktiv innerhalb der Bundesregierung geschehen.

Zusatzfrage: Wenn es vorgestellt werden wird, wird es also das Konzept der gesamten Bundesregierung sein?

Strater: Davon gehe ich jetzt aus, zumal wir ja bis Ende des Monats eine Entscheidung der Bundesregierung erreicht haben wollen. Die Gespräche darüber werden jetzt geführt, und wir werden das dann gemeinsam tun.

Frage : Herr Strater, ich habe dazu auch zwei Fragen. Wenn ich es richtig verstanden habe, dann steht und fällt die Wirksamkeit dieses Konzepts ja damit, ob die Autoindustrie mitspielt oder nicht. Gibt es jetzt schon Gespräche? Gibt es schon ein grünes Licht der Autoindustrie dazu?

Zweitens hieß es ja bisher von Ihrem Minister, dass Hardwarenachrüstungen weder technisch, finanziell noch rechtlich machbar seien. Nimmt er diese Einschätzung jetzt sozusagen zurück?

Strater: Wir haben auf die rechtlichen, technischen und finanziellen Bedenken immer hingewiesen, auch mehrfach hier an dieser Stelle. Das gilt. Jetzt gilt es, alle Möglichkeiten dafür auszuschöpfen, wie wir diese Fahrzeuge, die schon auf den Straßen unterwegs sind, also die Bestandsfahrzeuge, sauberer machen.

Zusatzfrage : Ist die Autoindustrie also mit im Boot?

Strater: Wir haben es ja gesagt: Wir brauchen die Autohersteller. Ohne sie geht es nicht. In welcher Form, werden wir dann sehen.

Frage: Im Prinzip habe ich noch einmal dieselbe Frage, nur, um es richtig zu verstehen. Sie öffnen sich doch für die Hardwarenachrüstung, egal, ob die dann auf Regionen bezogen ist oder flächendeckend ist. Verstehe ich es richtig, dass Sie das nicht mehr ausschließen?

Eine Frage an das Umweltministerium: Wie interpretieren Sie das? Hat es Gespräche darüber gegeben, sodass Sie jetzt auch glauben, dass das Verkehrsministerium für Hardwarenachrüstungen - wer auch immer das dann bezahlen wird - offen ist?

Strater: Ich habe den Hintergrund ja schon geschildert, vor dem wir uns bewegen; Sie haben das alle mitbekommen. Es hat ein Urteil gegeben, das sich auf die Stadt Frankfurt bezieht und in dem es ganz konkret um Fahrverbote geht. Wir wollen Fahrverbote vermeiden - das haben wir immer gesagt -, und wir müssen alles dafür tun, damit das auch passiert. Wir wollen die Pkw-Fahrer - vor allen Dingen die, um die es hierbei geht - nicht im Regen stehen lassen. Das können wir auch nicht, weil sie Sicherheit in dieser ganzen Debatte brauchen, die hier sehr emotional geführt wird, in der das Stichwort Fahrverbote jeden Tag in den Nachrichten herauf und herunterläuft und in der die Leute nicht mehr wissen, was sie mit ihren Dieselfahrzeugen machen sollen. Insofern machen wir uns Gedanken darüber, wie wir damit umgehen. Konkreteres gibt es an dieser Stelle jetzt im Moment noch nicht. Dann, wenn das Konzept vorliegen wird, werden Sie das erfahren.

Frage: Ist das auch der Hintergrund dafür, dass die eigentlich für Montag geplante Sitzung der Expertenkommission kurzfristig abgesagt worden ist? Das wäre die erste Frage, Herr Strater.

Zweite Frage: Es hat ja immer diesen Dissens zwischen Ihnen und dem Bundesumweltministerium gegeben, was diese Frage der Hardwarenachrüstung angeht. Wird denn das Bundesumweltministerium in diese Erarbeitung eingebunden, oder werden Sie sich proaktiv einbringen, Frau Zylka, weil Frau Schulze ja immer gesagt hat, dass die Autohersteller ohne Steuergeld für diese Hardwarenachrüstung aufkommen müssten?

Zylka: Wie Herr Strater völlig richtig gesagt hat, werden wir eine gemeinsame Lösung finden, und das so schnell wie möglich. Die Kanzlerin hat diese für September angekündigt, und die Ministerin und Herr Scheuer sind dazu im Gespräch. Da wird es schnell eine Lösung geben.

Die Position des Bundesumweltministeriums ist seit Monaten dieselbe und hat sich nicht verändert.

Strater: Zu Ihrer Frage nach der Expertengruppe: Soweit ich weiß, ist der Termin am Montag aus Termingründen abgesagt worden. Er wird aber noch im September nachgeholt werden.

Frage: Herr Strater, es war, glaube ich, angedacht, dass es gestern ein Gespräch zwischen Minister Scheuer und der Bundeskanzlerin geben sollte. Ich wollte fragen: Hat das stattgefunden, oder war wegen der aktuellen Koalitionsereignisse kein Platz dafür? Dieser heute Morgen angedeutete Meinungswandel, was eine Öffnung für Hardwarenachrüstungen angeht, scheint ja dafür zu sprechen, dass es dieses Treffen vielleicht gab. Insofern wollte ich fragen, ob Sie das bestätigen können.

Geht es bei dem zweiten Punkt tatsächlich um eine Art von Prämienmodell, das sozusagen den Umstieg auf saubere Autos, wie auch immer finanziert, erleichtern soll? Kann man von einer Prämie sprechen?

Strater: Zu Gesprächsterminen der Kanzlerin kann ich an dieser Stelle nicht Stellung nehmen.

Wir stehen innerhalb der Bundesregierung in ständigem Austausch über diese Frage. Wir reden seit Wochen und Monaten über das Thema "Saubere Luft in Städten" und die Möglichkeit dessen, wie wir das in den Griff bekommen. Insofern findet hier ein fortlaufendes Gespräch innerhalb der Ministerien und der Bundesregierung statt.

Ihre zweite Frage ist im Grunde dieselbe, die andere Kollegen auch schon gestellt haben, nämlich nach Konkretisierungen dieses Konzepts. Jetzt, heute, an dieser Stelle und im Moment gibt es das nicht, sondern dann in den nächsten Tagen.

SRS'in Demmer: Die Position der Kanzlerin ist ja hier schon mehrfach zitiert worden. Wie sie hier in ihrer Sommer-PK gesagt hat, geht sie davon aus, dass die beteiligten Ressorts bis Ende September zu einer gemeinsamen Positionierung gefunden haben werden. Innerhalb der Bundesregierung werden zu diesem Zweck intensive Gespräche über diesen ja doch sehr komplexen Sachverhalt geführt.

Zusatzfrage: Gab es gestern ein Treffen von Scheuer und Merkel?

SRS'in Demmer: Innerhalb der Bundesregierung werden intensive Gespräche über diesen sehr komplexen Sachverhalt geführt.

Frage: Frau Demmer, EU-Kommissar Oettinger hat sich heute für einen französischen EZB-Präsidenten ausgesprochen. Ich hätte ganz gerne gewusst, ob das mit der Bundeskanzlerin abgestimmt war.

SRS'in Demmer: Dazu kann ich Ihnen nichts sagen.

Zusatzfrage: Könnten Sie das noch nachreichen?

SRS'in Demmer: Gegebenenfalls.

Frage : Frau Adebahr, die Amerikaner haben die Palästinenser dazu gezwungen, ihre Vertretung in Washington zu schließen. Haben Sie dazu eine Haltung?

Adebahr: Grundsätzlich ist die Ausgestaltung der Beziehungen zwischen den USA und der PLO eine bilaterale Angelegenheit. Dennoch kann ich für die Bundesregierung sagen, dass wir angesichts der momentanen Sprachlosigkeit, die wir zwischen Israelis und Palästinensern sehen, doch befürchten, dass diese erneut einseitige Entscheidung der USA die Fronten weiter verhärten und sich dadurch womöglich die Wiederannäherung und die Aufnahme von Verhandlungen für eine Zwei-Staaten-Lösung verschlechtern könnte.

Zusatzfrage : Das heißt, Sie sehen diese Veranlassung der Schließung als Fehler an?

Die US-Regierung hat diese Woche auch angekündigt, dass die Finanzhilfe von 25 Millionen US-Dollar für palästinensische Krankenhäuser in Ostjerusalem gestrichen wird. Werden die Europäer, wird Deutschland das kompensieren?

Adebahr: In einem der Protokolle können Sie, glaube ich, nachlesen, dass ich zu der deutschen Hilfe für UNWRA ausgeführt habe, das ist das Hilfswerk - - -

Zusatz : Das ist jetzt aber etwas anderes.

Adebahr: Ja, aber das ist der Kanal, auf den sich die deutsche Hilfe im Moment bezieht, und wir werben sehr stark dafür - dafür hat der Bundesaußenminister auch bei seinen EU-Partnern Werbung gemacht -, diese Organisation, die auch im humanitären Bereich, also bei Krankenhäusern und Schulen, aktiv ist, weiter zu fördern.

Zu diesen konkreten Ankündigungen der Amerikaner und einer möglichen Weiterfinanzierung kann ich Ihnen hier heute nichts sagen.

Frage: Ich glaube, am 4. Oktober werden die deutsch-israelischen Regierungskonsultationen fortgesetzt. Wird diese schwierige Situation Teil der Gespräche sein? Denn wenn Herr Trump überhaupt auf jemanden hört, dann doch möglicherweise auf die israelische Regierung. Werden Sie versuchen, für diese ungünstige Situation den Hebel dieser Regierungsgespräche zu nutzen?

Adebahr: Das ist eine Frage, die Frau Demmer beantworten müsste, denn es sind die Konsultationen der Bundesregierung. Ich glaube nicht, dass ein Termin schon öffentlich angekündigt ist. Ich denke, bei den Regierungskonsultationen sind grundsätzlich verschiedene Minister aus dem Kabinett beteiligt und reisen dort mit. Dort können natürlich alle aktuellen Themen zur Sprache kommen.

Zusatzfrage: Ist geplant, dass Vertreter der Bundesregierung im Rahmen dieser Konsultationen Palästinensergebiete besuchen?

SRS'in Demmer: Das ist ja noch ein bisschen hin, deswegen kann ich Ihnen über die genauen Details dieser Regierungskonsultationen und über das, was darum herum noch stattfindet, keine Auskunft geben.

Zusatzfrage: Drei Wochen, und so ein Besuch will ja vorbereitet sein.

SRS'in Demmer: Das stimmt, aber wie Sie wissen, geben wir in der Regel am Freitag der Vorwoche Auskunft.

Frage : Sie hatten diese Woche ja auch eine Erklärung zu dem Abriss des Dorfes Khan al-Ahmar in den Palästinensergebieten abgegeben. Warum äußern die Bundesregierung und ihre Partner nur Besorgnis darüber? Das ist ein Völkerrechtsbruch. Warum fordert man die israelische Seite nicht auf, die Siedler zu stoppen?

Adebahr: Na ja, ich glaube, Sie haben Ihre Meinung - auch eine rechtliche - dazu kundgetan. Wir haben unsere Positionierung, die sich in der Erklärung zum Ausdruck bringt, auch kundgetan.

Zusatzfrage : Aber Sie sehen die Siedlungsbauten ja auch als Völkerrechtsbrüche an. Darum ist es ja legitim zu fragen, warum Sie nur Besorgnis äußern und das nicht verurteilen und einen Stopp fordern.

Adebahr: Weil uns die dortigen Vorgänge besorgt machen. Schauen wir einmal, wie es da konkret weitergeht und wie wir uns dann, wenn weitere Schritte erfolgen, äußern.

Frage: Frau Petermann, zum Rücknahmeabkommen mit Italien werden in der "Süddeutsche Zeitung" heute bereits Inhalte und Details vorgestellt. Können Sie diese bestätigen?

Petermann: Ich möchte zu dem Abkommen mit Italien mitteilen, dass die politische Einigung steht; das hat der Bundesinnenminister gestern ja auch im Deutschen Bundestag gesagt. Inhalt dieser politischen Einigung ist ein Ausgleichsmechanismus, das heißt, Deutschland wird sich verpflichten, für jeden Zurückgewiesenen einen Migranten aus der Seenotrettung aufzunehmen. Das ist der politische Inhalt.

Darüber hinaus müssen zur technischen Umsetzung noch weitere Gespräche und eine technische Vereinbarung getroffen werden, zum Beispiel über die Art und Weise, wie an der deutsch-österreichischen Grenze als EURODAC-1-Treffer Festgestellte zurückgebracht werden, also auf dem Landweg oder auf dem Luftweg. Das sind technische Details, die noch besprochen werden.

Frage: So wie Ihr Ministerium es gestern mitgeteilt hat, ist das erst einmal bis zum 11. November befristet. Heißt das, dann ist es schon wieder vorbei mit diesem Abkommen? Oder soll das verlängert werden, wenn auch die Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze verlängert werden, die ja wahrscheinlich Voraussetzung für das Abkommen sind?

Zweite Frage: Es gibt immer wieder Kritik von den Linken und von Verbänden an der Rechtmäßigkeit. Ist das mit Dublin vereinbar, haben Sie sich da also, wie bei der Verwaltungsvereinbarung mit Portugal, vorher das Okay der EU-Kommission geholt?

Petermann: Zunächst einmal zu EU-Vereinbarung mit Italien und der Befristung bis zum 11. November: Das steht tatsächlich im Zusammenhang mit dem Grenzregime an der deutsch-österreichischen Grenze, die ja nur bis zu diesem Zeitpunkt gilt. Das Abkommen macht ja nur im Zusammenhang mit diesem Grenzregime Sinn, denn es geht ja um die Fälle, die im Bereich zwischen Deutschland und Österreich ankommen und einem EURODAC-1-Treffer unterliegen und dann binnen einer Frist von 48 Stunden zurückgewiesen werden können. Nur dieser Personenkreis ist gemeint, und die betreffenden Personen können dann natürlich auch nur in diesem Zeitraum zurückgewiesen werden.

Zusatzfrage: Wird das Rücknahmeabkommen dann automatisch mitverlängert oder müsste man wieder neu mit Italien verhandeln?

Petermann: Dann wird man mit Italien erneut darüber sprechen. Dessen ist man sich aber auf beiden Seiten bewusst.

Zusatzfrage: Und die zweite Frage? Wurde die EU-Kommission gefragt?

Petermann: Die Dublin-Vereinbarungen, die derzeit geschlossen werden - mit Portugal ist die erste abgeschlossen worden -, sind selbstverständlich mit der Kommission vereinbart. Sie sind der Kommission also nicht nur bekannt, sondern da gibt es ein bestimmtes Notifizierungsverfahren. Das ist erfolgt. Im Übrigen sind diese Vereinbarungen nach Dublin nichts Neues; sie werden vielmehr immer wieder von Zeit zu Zeit überarbeitet. Da geht es letztlich um technische Details bei der Zurückführung von Dublin-Fällen, die nach dem Europäischen Rat wieder aufgegriffen wurden und jetzt nach und nach zum Abschluss kommen.

Frage: Auch noch zu diesem Abkommen zwischen Italien und Deutschland: Herr Salvini hat mehr oder weniger das dementiert, was Herr Seehofer gestern gesagt hat. Er hat gesagt: Dieses Abkommen ist noch nicht da, sondern er muss es noch unterschreiben. Er sagt, die Bilanz für Italien müsse am Ende null sein, in dem Sinne, dass keine zusätzlichen Migranten in Italien aufgenommen werden müssen. Wie interpretieren Sie das, warum ist die Wahrnehmung zwischen Berlin und Rom so unterschiedlich?

Er hat auch gesagt, dass dieses Abkommen nur die Zukunft betreffe, also nur für die Migranten gelte, die in der Zukunft nach Deutschland kommen. Ist das so, können Sie das bestätigen?

Petermann: Zu Ihrer ersten Frage: Ich habe davon gelesen, dass es entsprechende Äußerungen gegeben haben soll. Sie stimmen nicht mit unserem Wissensstand überein.

Was die Frage zu den zukünftigen Fällen betrifft: Das gehört mit zu den technischen Details, die ausgehandelt werden. Es entspricht aber auch meinem Kenntnisstand, dass es nur die zukünftigen Fälle betreffen soll.

Zusatzfrage: Wenn Sie sagen, dass über technische Details noch zu sprechen sei, gibt es in diesem technischen Detail ja vielleicht noch keine Vereinbarung mit Italien? Herr Salvini hat jedenfalls gesagt, man müsse noch in Wien darüber sprechen. Es ist also nicht selbstverständlich, dass er unterschreibt.

Petermann: Ich hatte das schon beantwortet, aber ich kann es gerne noch einmal sagen: Ich habe davon aus der italienischen Presse gelesen. Dass er nicht unterschreiben will, entspricht aber nicht unserem Kenntnisstand.

Frage: Frau Petermann, das ist jetzt ja das dritte oder vierte derartige Abkommen - eines war mit Spanien. Alle diese Abkommen laufen ungefähr nach dem gleichen Muster: Es wird sozusagen einer, der an der Grenze aufgegriffen wird, nach Italien zurückgebracht, dafür kommt aber ein anderer aus Italien oder aus Spanien zurück. Deswegen eine ganz simple Frage: Verfolgt der Bundesinnenminister eigentlich noch das Ziel, die Zahlen zu verringern? Denn das, was wir bisher sehen, ist ja ein Nullsummenspiel.

Petermann: Es gibt in der Tat drei Vereinbarungen in diesem Zusammenhang der bilateralen Verträge. Die erste Vereinbarung, die geschlossen wurde, war die mit Spanien. Bei Spanien gibt es überhaupt keine Bedingungen, sodass das in diesem Fall kein Nullsummenspiel wäre, wenn denn Migranten hier an der deutsch-österreichischen Grenze ankämen. Mit Griechenland ist vereinbart, dass bis zum Ende des Jahres in 2000 Fällen Personen im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland kommen sollen. Dazu muss man aber wissen, dass diese Familienzusammenführungen ohnehin Pflicht für Deutschland sind, sodass also auch das kein Nullsummenspiel ist.

Dieses dritte Abkommen mit Italien ist in der Tat im Ergebnis ein Ausgleichsmechanismus, der dazu führen wird, dass es ein, wie Sie sagen, Nullsummenspiel ist. Man muss aber das Ziel in den Vordergrund rücken und sich fragen: Wozu dienen diese Abkommen. Sie dienen letztlich der Steuerung der Sekundärmigration. Dieses Signal ist wichtig und nicht zu unterschätzen. Es bleibt auch dabei: Verträge sind in der Regel so ausgestaltet, dass eine Seite etwas gibt und die andere Seite natürlich auch etwas haben möchte. Entscheidend ist also das politische Ziel: die gemeinsame Migrationssteuerung und die Verhinderung beziehungsweise Eindämmung der Sekundärmigration. Das ist, glaube ich, als politisches Ziel nicht zu unterschätzen.

Zusatzfrage: Sie haben gerade gesagt, Italien würde dann jeweils eine Person aus der Seenotrettung nach Deutschland zurückbringen. Heißt das gleichzeitig auch, dass sozusagen der Anlegestopp für aus Seenotsituationen Gerettete in Italien aufgehoben wird, ist das also zwischen den Innenministerien auch besprochen worden? Denn in den letzten Wochen hat sich Italien ja nicht so willig gezeigt, Flüchtlinge aus der Seenotrettung aufzunehmen.

Petermann: Dazu kann ich hier an dieser Stelle nichts sagen.

Frage: An Frau Demmer und eventuell Frau Adebahr: Die polnische Regierung ist sehr empört darüber, dass Frau Lyudmyla Kozlovska diese Woche nach Deutschland einreisen durfte und gestern an einer Diskussion im Bundestag teilnehmen durfte. Frau Kozlovska ist eine ukrainische Menschenrechtlerin und seit Jahren in Polen aktiv, aber vor ein paar Wochen hat Polen sie aus dem Schengen-Raum ausweisen lassen. Sie stellt offenbar für polnische Behörden ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Der polnische Präsident hat gestern Präsident Steinmeier angesprochen und gesagt, diese Einladung würde den guten deutsch-polnischen Beziehungen nicht dienen. Ich würde gerne wissen: Wie bewertet die Bundesregierung diese Einladung von Frau Kozlovska?

Adebahr: Ich kann Ihnen zunächst bestätigen, dass die deutsche Botschaft in Kiew für Frau Kozlovska ein nationales Visum für die Einreise nach Deutschland ausgestellt hat. Frau Kozlovska ist vom Deutschen Bundestag in ihrer Eigenschaft als Menschenrechtsaktivistin als Gastrednerin eingeladen worden. Das ist eine Entscheidung des Deutschen Bundestages. Für diese Reise haben wir ein Visum ausgestellt. Die Entscheidung des Bundestages möchte ich hier für die Bundesregierung nicht kommentieren.

Es ist auch richtig, dass gestern unser Botschafter Nikel zu diesem Thema Gespräche im polnischen Außenministerium geführt hat. Der Inhalt solcher Gespräche ist wie immer vertraulich. Ich kann Ihnen vielleicht aber noch sagen, dass wir schon im Vorfeld der möglicherweise anstehenden Visumsentscheidung Kontakt mit unseren polnischen Kollegen gesucht hatten und sie informiert hatten. Es war so, dass aufgrund der uns zur Verfügung stehenden Informationen keine Gründe für die Ablehnung der Erteilung eines nationalen Visums für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland zu dieser Einladung des Bundestages vorlagen.

Zusatzfrage: Haben Sie Informationen von Ihren polnischen Kollegen bekommen, die den SIS-Eintrag für Frau Kozlovska begründen würden?

Adebahr: Dazu ist mir nichts bekannt. Zum SIS-System würde ich Frau Petermann um eine Antwort bitten, denn das Schengener Informationssystem ist grundsätzlich eine BMI-Materie.

Petermann: Dazu kann ich jetzt nichts sagen, das müsste ich nachreichen.

Frage: An das Finanzministerium und an Frau Demmer: Laut einem Bericht soll das Kabinett Herrn Schäuble nächste Woche die Genehmigung erteilen, in dem Insider-Prozess gegen den ehemaligen Chef der Deutschen Börsen auszusagen. Können Sie das bestätigen?

Schwamberger: Dazu kann ich hier an dieser Stelle nichts sagen. Ich weiß auch gar nicht, ob das vonseiten des BMF in das Kabinett eingebracht wird.

SRS'in Demmer: Ich auch nicht.

Zusatzfrage: Könnten Sie das nachreichen? Vielleicht hätte ich auch ein anderes Ministerium ansprechen müssen; ich weiß nicht, wer das ins Kabinett einbringt. Das soll aber nächste Woche im Kabinett sein.

Schwamberger: Das würden wir dann natürlich - unabhängig von dem Ressort - nach der Kabinettssitzung entsprechend verkünden.

SRS'in Demmer: Inhalte des Kabinetts werden ja ohnehin immer erst am Montag vor einer Kabinettssitzung festgelegt.

Vorsitzender Mayntz: Gibt es irgendein Ressort, das aufzeigt? - Nein, das ist nicht der Fall.

Frage: An das Wirtschaftsministerium zum Thema Zeitumstellung: Die EU-Kommission legt offenbar die Pläne von allen Staaten vor. Ich würde gerne wissen: Ist Deutschland Ihrer Ansicht nach grundsätzlich darauf vorbereitet, dass im nächsten Jahr bereits zum letzten Mal die Zeit umgestellt werden könnte? Droht da Ihrer Ansicht nach, wenn jedes Land das unterschiedlich handhaben sollte, ein Flickenteppich, ein Chaos in Europa?

Noch eine informatorische Frage: Ist die derzeitige Bundesregierung für die dauerhafte Sommerzeit oder für die dauerhafte Winterzeit?

Einhorn: Der erste Teil Ihrer Frage war jetzt relativ hypothetisch. Die Kommission hat ja vorgestern einen Regelungsvorschlag zur Abschaffung der Zeitumstellung vorgelegt. Demnach würde - wenn es so käme, wie die Kommission es vorgeschlagen hat - am 31. März 2019 letztmalig die Uhr auf die Sommerzeit umgestellt, es sei denn, ein Land will dauerhaft die Winterzeit beibehalten. Dann könnte es am 27. Oktober 2019, also in einem guten Jahr, die Uhr noch einmal eine Stunde zurückstellen. Danach wäre es dann so, dass es keine Wahl mehr zwischen Sommer- und Winterzeit gäbe. Das wäre also der Fall, wenn der Regelungsvorschlag, der vor zwei Tagen vorgelegt wurde, sich auf EU-Ebene durchsetzt. Die Wahl der jeweiligen Zeitzone läge dann also bei den Mitgliedstaaten. Zu dieser Frage gibt es noch keine Positionierung innerhalb der Bundesregierung. Wir wollen dazu demnächst eine Ressortanhörung durchführen und werden dann natürlich auf E U-Ebene den Prozess weiter aktiv begleiten.

Frage: Frau Adebahr, können Sie bestätigen, dass in der Türkei ein deutscher Staatsbürger zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt wurde, weil er angeblich in sozialen Netzwerken für Terrororganisationen Propaganda gemacht habe? Wurde und wird er konsularisch betreut?

Adebahr: Ich kann Ihnen bestätigen, dass Herr Ilhami Akter - um ihn handelt es sich - heute in der Türkei verurteilt wurde. Unserer Kenntnis nach wurde er bis zur Berufungsverhandlung mit Ausreisesperre belegt und auf freien Fuß gesetzt. Das Auswärtige Amt betreut über die Botschaft Ankara den Fall konsularisch, insofern ist er uns natürlich bekannt.

Freitag, 14. September 2018

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 14. September 2018
www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2018/09/2018-09-14-regpk.html
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-25 55
E-Mail: internetpost@bpa.bund.de
Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. September 2018

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