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PRESSEKONFERENZ/1812: Regierungspressekonferenz vom 23. Januar 2019 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift Pressekonferenz - Mittwoch, 23. Januar 2019
Regierungspressekonferenz vom 23. Januar 2019


Themen: Kabinettssitzung, Migrationsbericht 2016/2017, Bericht zur Umsetzung der Abschlusserklärung der Londoner Syriengeberkonferenz, Veröffentlichung der TOP-1-Liste), Nationale Plattform "Zukunft der Mobilität", Brexit, Aussagen von Lungenfachärzten zur Feinstaubbelastung, Mission SOPHIA, Namensbeitrag der Bundesverteidigungsministerin in der "New York Times", Umsetzungsstand von im Koalitionsvertrag angekündigten möglichen Gesetzesvorhaben, mögliche Anzeigepflicht für Steuerberater, Oxfam-Bericht zur Vermögensverteilung, Entwurf eines Abschlussberichts der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung, rechtsextreme Tendenzen unter Beamten, Integrity Initiative

Sprecher: SRS'in Fietz, Buser (BMVI), Haufe (BMU), Jornitz (BMWi), Schmidt (BMI), Berve-Schucht (BMG), Fähnrich (BMVg), Burger (AA), Schwamberger (BMF), Jäger (BMAS)

Vorsitzender Szent-Iványi eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS'in Fietz sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS'in Fietz: Die Bundesregierung hat heute den Migrationsbericht 2016/2017 beschlossen. Bundesminister Seehofer hat den Bericht ja eben hier vorgestellt; deshalb fasse ich mich kurz.

Mit dem Migrationsbericht erfüllt die Bundesregierung ihre Berichtspflicht gegenüber dem Bundestag. Mit ihm soll durch aktuelle, umfassende statistische Daten über Migration eine Grundlage für die Entscheidungsfindung von Politik und Verwaltung geschaffen und die Öffentlichkeit informiert werden.

Insgesamt geht aus dem Migrationsbericht hervor: Deutschland hat die hohe Zuwanderung von Schutzsuchenden bewältigt. Im Jahr 2017 zogen mit 1,55 Millionen deutlich weniger Menschen zu uns als in den Vorjahren. Der Rückgang der Migration nach Deutschland ist insbesondere auf die gesunkene Fluchtmigration zurückzuführen. Die Entwicklung der Migration für das Jahr 2018 weist auf einen anhaltend rückläufigen Trend bei der Fluchtmigration hin. Auch das hat der Bundesinnenminister ja eben deutlich gemacht.

Der Migrationsbericht beinhaltet neben den allgemeinen Wanderungsdaten zu Deutschland und der detaillierten Darstellung der verschiedenen Migrationsarten einen europäischen Vergleich zum Migrationsgeschehen und zur Asylzuwanderung. Er behandelt das Phänomen der illegalen Migration und informiert über die Struktur der ausländischen Bevölkerung sowie der Bevölkerung mit Migrationshintergrund.

Dann hat das Kabinett auch den Bericht zur Umsetzung der Abschlusserklärung der Londoner Syriengeberkonferenz beschlossen. Er dient der Unterrichtung des Deutschen Bundestages und informiert darüber, welche Unterstützung die internationale Gemeinschaft und Deutschland zugesagt haben und wie diese Zusagen erfüllt wurden.

Zu den Ergebnissen: Deutschland hat seine Zusagen nicht nur erfüllt, sondern noch mehr als zugesagt geleistet. Gleiches gilt für die Zusagen der Gebergemeinschaft in London 2016 und Brüssel 2017. Allerdings sind der UN-Hilfsplan für Syrien trotz dieser Anstrengungen nur zu zwei Dritteln und der UN-Hilfsplan für die gesamte Region nur zur Hälfte gedeckt.

Bei den mit Jordanien, Libanon und der Türkei vereinbarten Reformen gibt es Licht und Schatten. Um nur ein Beispiel zu nennen: Die deutsche Unterstützung der Menschen in Syrien und der Region zeigt sichtbare Erfolge. So haben aufgrund unserer Hilfe 12 000 syrische Lehrerinnen und Lehrer ihre Arbeit aufgenommen und führen Schulunterricht für über 250 000 syrische Kinder in der Türkei durch. Im Libanon konnte die Einschulungsrate auf 70 Prozent der schulpflichtigen syrischen Kinder signifikant gesteigert werden.

Aber wir sind noch nicht am Ziel. Die Bundesregierung hält es deshalb für richtig, das hohe deutsche Finanzierungsniveau für Syrien und die Region beizubehalten. Deutschland leistet nicht zuletzt einen entscheidenden Beitrag dazu, dass das Welternährungsprogramm in Syrien monatlich über drei Millionen Menschen mit Nahrung versorgen kann. Somit hat die Bundesregierung der Destabilisierung in der Region entgegengewirkt und für die betroffenen Menschen Perspektiven für einen Verbleib in der Region geschaffen.

Ergänzend möchte ich Ihnen noch mitteilen: In der Regierungspressekonferenz ist in der Vergangenheit nach der Liste der Kabinettvorlagen gefragt worden, die das Kabinett ohne Aussprache beschlossen hat, die sogenannte TOP-1-Liste. Diese Liste wird seit heute immer im Anschluss an die Kabinettssitzung auf www.bundesregierung.de unter dem Menüpunkt "Gesetzesvorhaben der Bundesregierung" sowie auf unserer Website für Journalisten, cvd.bundesregierung.de, veröffentlicht. An beiden Stellen finden Sie künftig auch die Tagesordnung der vorangegangenen Kabinettssitzung.

Das war es von meiner Seite.

Frage: Frau Fietz, ich finde es schön, dass Sie sich dafür entschieden haben. Wie kommt das denn? Warum hat es so lange gedauert?

SRS'in Fietz: Gut Ding will Weile haben. Das Informationsbedürfnis der Journalisten ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen, und deshalb wird es ab jetzt so sein.

Frage: In der vorherigen Pressekonferenz mit Bundeminister Seehofer erwähnte er lobend einen Vortrag des Bundeministers Müller. War dies das, worauf Sie jetzt in Bezug auf Syrien die Verpflichtung genannt haben, oder war das noch etwas anderes? Hat Herr Müller noch zu einem anderen Tagesordnungspunkt vorgetragen?

SRS'in Fietz: Sie wissen, dass wir nicht direkt aus dem Kabinett berichten, aber Bundeminister Müller hat heute diese Informationen zu Syrien vorgetragen.

Zusatz: Ich habe es auch nur deswegen gefragt: Wenn ein Ministerkollege es hier anspricht, ist es ja öffentlich.

Frage: Ich möchte mich nach der Sitzung der Verkehrskommission erkundigen, die eigentlich heute stattfinden sollte und von Verkehrsminister Scheuer gestern kurzfristig abgesagt worden ist. Bei dieser Kommission sind ja auch das Umweltministerium, das Wirtschaftsministerium und das Kanzleramt federführend. Waren diese vorab über diese Absage informiert, und heißen sie sie gut?

Buser: Die von Ihnen angesprochene Sitzung ist die Arbeitsgruppe 1 der Nationalen Plattform "Zukunft der Mobilität", die zwecks einer Koordinierung der weiteren Arbeiten aller Arbeitsgruppen verschoben wurde. Im Sinne einer verkehrsübergreifenden Betrachtung bedarf es einer engen Abstimmung mit den übrigen Arbeitsgruppen der Plattform. Ein neuer Termin wird zeitnah mitgeteilt.

Haufe: Seitens des BMU kann ich sagen, dass wir diese Absage zur Kenntnis genommen haben. Für uns ist es wichtig, dass die Kommission zur Zukunft der Mobilität Ende März, wie das ausgemacht ist, ihre Ergebnisse liefert. Das ist für uns das Entscheidende.

Zusatzfrage: Waren Sie vorab über die Absage informiert?

Haufe: Wir haben die Information erhalten.

Zusatz: Also nein.

Jornitz: Ich habe, ehrlich gesagt, meinen Vorrednern nichts hinzuzufügen.

SRSin Fietz: Ich muss Ihnen sagen: Ich bin nicht informiert, inwiefern das Kanzleramt da eingebunden war, vorab informiert war. So wir dazu noch etwas sagen können, würden wir uns bei Ihnen melden.

Frage: Frau Buser, wenn Sie sagen, im Interesse einer übergreifenden Betrachtung ist es verschoben worden: Wusste man nicht vorher, dass es einer übergreifenden Betrachtung bedarf, oder hat sich diese Notwendigkeit so kurzfristig ergeben?

Buser: Es war von Anfang an im Rahmen der Errichtung dieser Nationalen Plattform diese engere Verzahnung der Arbeitsgruppen vorgesehen worden. Man dachte, jetzt wäre es entscheidend, sich weiter zu vernetzen. Es war auch von Anfang an angedacht, zu gewissen Zeitpunkten eine Vernetzung zu machen.

Termine als solche werden ja auch immer anberaumt und erst mal geblockt. Es gab weitere Termine, die im Vorfeld geblockt wurden, aber jetzt auch nicht zum Tragen kommen. Das heißt, das ist kein unübliches Verhalten.

Zusatzfrage: Können Sie sagen, was in diesem Fall konkret dafür gesorgt hat, dass der ins Auge gefasste Termin, der ja auch schon übergreifende und verzahnte Betrachtungen beinhalten sollte, doch nicht gehalten wurde? Was ist da als neuer Klärungsbedarf hinzugekommen?

Buser: Es kam einfach nur dazu, dass man verschiedene Vorschläge und Ansätze der einzelnen Arbeitsgruppen zeitlich und auch inhaltlich enger verzahnen wollte. Das war der Grund, warum dieser Termin jetzt verschoben wurde. Er wurde ja nicht abgesagt, er wurde verschoben. Die Arbeitsgruppe wird nach wie vor weiter tagen und nach derzeitigem Stand ihre Ergebnisse Ende März vorlegen.

Zusatzfrage: Hat die Verschiebung etwas damit zu tun, dass aus der Arbeitsgruppe Papiere bekannt geworden sind, die nach Auffassung des Ministers jedem Menschenverstand widersprechen?

Buser: Die Gründe für die Verschiebung des Termins habe ich Ihnen eben schon mitgeteilt.

Frage: Ich habe zwei Fragen zum Thema Brexit, einmal an Frau Fietz: Hält die Bundesregierung eine Verschiebung des Brexit-Datums für vorstellbar?

Eine Frage ans Innenministerium: Die "Zeit" berichtet, dass gravierende Sicherheitsprobleme im Fall eines ungeregelten Brexits befürchtet würden, weil die Sicherheitsdatenbanken der EU und der Briten dann direkt entkoppelt würden. Vielleicht können Sie uns dazu etwas sagen.

SRS'in Fietz: Grundsätzlich kann ich Ihnen sagen: Der Ball liegt jetzt im Feld Großbritanniens. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die britische Regierung sich bald auf Vorschläge einigt, die von einer Mehrheit des Unterhauses unterstützt werden können. Nur auf dieser Grundlage kann die EU-27 agieren.

Wir müssen wissen, was Großbritannien inhaltlich möchte und wie es sich jetzt den weiteren Weg vorstellt. Das gilt natürlich jetzt auch insbesondere für die Frage nach einer Verschiebung. Auch mit einer solchen Frage setzen wir uns nur auseinander, falls Großbritannien eine Verschiebung will. Es ist jetzt erst einmal wichtig, zu erfahren, wie sich die Briten das weitere Vorgehen vorstellen und wie die Briten die Beziehung mit der EU in Zukunft inhaltlich gestalten wollen.

Lassen Sie mich in diesem Kontext kurz mitteilen, dass morgen um 16.30 Uhr die Bundeskanzlerin den EU-Chefunterhändler Michel Barnier zu einem Gespräch im Bundeskanzleramt empfangen wird. Es wird sich da natürlich auch wieder um Fragen des Brexits handeln.

Schmidt: Ich kann hinsichtlich der Sicherheitsfragen noch ergänzen, dass Großbritannien ein wichtiger Partner im Bereich der inneren Sicherheit ist und das auch bleibt. Im Sinne einer gemeinsamen europäischen Sicherheitszusammenarbeit wird diese Zusammenarbeit mit Großbritannien auch nach dem Brexit fortgeführt werden.

Klar ist, dass die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger nicht zur Disposition steht, dies- und jenseits des Kanals.

Frage: Ich habe eine Frage an das Verkehrs- und das Umweltministerium. Es gibt über hundert Lungenfachärzte, die sagen, die Geschichte mit der Feinstaubbelastung in der Luft sei gar nicht so dramatisch wie immer dargestellt. Welche Schlüsse zieht man denn in Ihren Häusern daraus? Könnte man von deutscher Seite aus deswegen irgendwelche Fahrverbote oder Einschränkungen aufheben, oder muss man da immer auf die EU warten? Ich habe bisher nur einen sehr allgemeinen Satz von Herrn Scheuer dazu gehört.

SRS'in Fietz: Lassen Sie mich dazu nur ganz grundsätzlich sagen: Die Bundesregierung hat die dort geäußerte Position der Mediziner mit Aufmerksamkeit registriert. Das Thema hat für die Bevölkerung eine hohe Bedeutung, mit Blick auf die Folgen für die Gesundheit, aber auch für die Mobilität. Deshalb ist es wichtig, dass alle Aspekte beleuchtet und alle Sichtweisen berücksichtigt werden.

Haufe: Die Gesetzgebung ist aus unserer Sicht darauf ausgerichtet, dass alle Menschen überall, wo sie sind, und zu jeder Zeit die Außenluft problemlos einatmen können. Das muss für gesunde Menschen genauso wie für Menschen mit Asthma, für Menschen, die älter sind, und vor allen Dingen auch für Kleinkinder gelten, die besonders empfindliche Atemorgane haben. Diesem Motiv folgen wir bei den Grenzwerten für Stickstoffdioxid und für Feinstaub.

Die Einhaltung dieser Grenzwerte verfolgt genau das Ziel, dass Menschen jederzeit allerorts eine hohe Luftqualität haben und diese auch garantiert ist. Die Definition dieser Grenzwerte fußt auf einer soliden wissenschaftlichen Basis. Es ist aus unserer Sicht wissenschaftlich unumstritten, dass Luftschadstoffe wie Feinstaub und Stickoxide im Körper menschliche Reaktionen hervorrufen können und dass sie die Lebenszeit verkürzen. Sie können Krankheiten befördern.

Der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter, über den es hier in der Debatte immer wieder geht, ist aus Sicht der Weltgesundheitsorganisation am besten dafür geeignet, die Gesundheit aller Menschen zu schützen, vor allen Dingen auch der empfindlichen Bevölkerungsgruppen, und zwar bei einer dauerhaften Belastung. Das ist das Entscheidende. Wir reden hier nicht über Einzelereignisse, wir reden über die Luftqualität in Gänze und die dauerhafte Belastung durch einen Luftschadstoff.

Belastungen mit Stickoxiden finden wir vor allen Dingen in Städten. Da kommen sie ja vor allen Dingen vor. Deswegen dreht sich die Debatte auch jetzt verstärkt darum, dort, wo möglicherweise Fahrverbote drohen.

Ich will auch noch einmal daran erinnern, dass andere Länder wie zum Beispiel die Schweiz wesentlich schärfere Grenzwerte eingeführt haben. Dort gilt als Jahresmittelwert 30 Mikrogramm pro Kubikmeter. Die WHO empfiehlt eher sogar 20 Mikrogramm.

Ich verweise auch noch mal darauf, dass die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie im November darauf hingewiesen hat, dass es keinen Schwellenwert gebe, also eigentlich gar keinen Wert gibt, bei dem eine Erkrankung oder eine gesundheitliche Belastung vollständig ausgeschlossen werden kann, und dass genau diese Gesellschaft für Pneumologie auch noch mal darauf hingewiesen hat, dass es deswegen ein Grenzwert ist, der sich sehr stark an Vorsorge orientiert, also daran, dass Menschen, die vielleicht auch eher Atemwegserkrankungen bekommen können, wirklich vor gesundheitlichen Belastungen geschützt werden können. So sehen wir auch diesen Grenzwert an: Wir sorgen vor, damit wirklich alle Menschen vor gesundheitlichen Belastungen durch Luftschadstoffe geschützt sind.

Dieser Grenzwert ist eine Art Qualitätsmaßstab für saubere Luft, weil er Menschen vor dem Einfluss von Schadstoffkonzentrationen in der Luft schützt.

Sie haben die EU angesprochen. Das ist ein Grenzwert, der in der Europäischen Union seit 2010 gilt. Er ist in einem längeren, breiten Verfahren mit allen europäischen Mitgliedsländern vereinbart worden. Er ist in den Quality Guidelines der Europäischen Union entsprechend festgelegt und wird genau so erklärt: Es ist ein Grenzwert, der für alle Menschen gelten muss, und zwar bei einer dauerhaften Belastung.

Buser: Ich möchte mich an dieser Stelle Frau Fietz anschließen und möchte, um das Zitat zu ergänzen, noch mal zitieren, wie sich der Minister geäußert hat, und zwar sagte er heute Morgen: Ich finde die Initiative der 107 deutschen Lungenärzte einen wichtigen und überfälligen Schritt, mitzuhelfen, Sachlichkeit und Fakten in die Dieseldebatte zu bringen. Der wissenschaftliche Ansatz hat das Gewicht, den Ansatz des Verbietens, Einschränkens und Verärgerns zu überwinden.

Mehr kann ich dazu nicht beitragen.

SRS'in Fietz: Lassen Sie mich noch ergänzen, dass es natürlich das erklärte Ziel der gesamten Bundesregierung ist, für saubere Luft in unseren Städten zu sorgen, dabei gleichzeitig aber auch Fahrverbote nach Möglichkeit zu vermeiden. Um dafür die richtigen Entscheidungsgrundlagen zu finden, ist es wichtig, dass alle Aspekte der wissenschaftlichen Debatte aufgegriffen werden.

Frage: Jetzt muss ich zu diesem Beitrag doch noch mal nachfragen: Erstens. Ist die Bundesregierung wirklich willens, jetzt noch mal eine Feinstaubdebatte zu gesundheitlichen Schäden aufzumachen? Das war eigentlich, zumindest bislang, unstrittig.

Eine zweite Frage zum Informationsstand der Bundesregierung: Wir haben heute bei dieser Gesellschaft für Pneumologie angerufen, und die wussten gar nichts von diesen Statements. Haben Sie da vielleicht weitergehende Erkenntnisse?

Haufe: Ich kann dazu sagen, dass es hier eine offizielle Äußerung der Deutschen Pneumologischen Gesellschaft gibt. Sie ist Ende November veröffentlicht worden, ein klares Positionspapier, das sogar die Regierung und die Politik auffordert, noch schärfere Grenzwerte festzulegen.

Uns ist nicht bekannt, dass es eine Änderung dieser Position geben würde. Das ist das, worauf ich mich jetzt offiziell beziehen kann. Das ist von zahlreichen Wissenschaftlern so unterstützt worden. Das ist uns als Position bekannt.

SRS'in Fietz: Ich kann nur sagen: Es sind ja Mitglieder dieser Gesellschaft zitiert worden. Das ist der Informationsstand, der jetzt neu zu dieser Diskussion geführt hat.

Grundsätzlich geht es jetzt nicht um die Frage: Machen wir eine neue Feinstaubdebatte auf? Das ist ja ein Prozess der politischen Entscheidungen. In diesem Prozess müssen alle Aspekte, auch der wissenschaftlichen Erkenntnisse, berücksichtigt werden.

Haufe: Ich will fachlich noch eines zum Thema Stickoxid sagen. Man fragt sich ja vielleicht: Warum schauen wir denn so genau auf diesen einen Schadstoff? Das machen wir aus einem ganz bestimmten Grund: weil wissenschaftlich ganz gut erwiesen ist, dass da, wo Stickoxide in der Luft sind, sich noch viele andere Luftschadstoffe befinden.

Das ist eine wesentliche Motivation und eine wesentliche wissenschaftliche Begründung dafür, dass wir uns sehr stark um diesen Luftschadstoff Gedanken machen. Dort, wo er auftritt, ist relativ gut bewiesen, dass dort auch viele andere Luftschadstoffe auftreten. Er ist ein Marker für ein Gemisch von Luftschadstoffen. Deswegen ist es so wichtig, diesen zu verfolgen, zu untersuchen und auch immer wieder regelmäßig zu messen und in Augenschein zu nehmen: Ist eine bestimmte Belastung gesundheitsgefährlich? Das ist ein wesentlicher wissenschaftlicher Fakt, den ich da gerne noch mal anbringen möchte.

Frage: Mich würde die Position des Bundesgesundheitsministeriums zu den Grenzwerten noch interessieren.

Berve-Schucht: Danke schön für Ihre Frage. Ich kann Ihnen zu der Stellungnahme der Ärzte sagen: Das sind für uns ernstzunehmende Stimmen. Es ist aus gesundheitspolitischer Sicht richtig, die Gefahren durch Feinstaub wissenschaftlich einzuordnen und die Diskussion dadurch auch zu versachlichen. Diese Stimmen wissenschaftlich zu bewerten und mögliche Konsequenzen daraus zu ziehen, ist aber nicht Sache des BMG. Es war ja schon klar, an wen sich das richtet.

Frage: Faktisch haben wir es mit einer Art Kampf um die Lufthoheit über Pneumologenstammtischen zu tun, wenn man das mal so sagen darf. Die Pneumologische Gesellschaft als Institution gibt im November ein offizielles Positionspapier heraus, und jetzt sagen vier Ärzte, von denen einer, glaube ich, ehemaliger Vorsitzender dieser Gesellschaft ist: Das ist alles Quatsch, ist alles Unsinn.

Wie geht eine Bundesregierung, vor allem das zuständige Ministerium, mit diesem massiven Fachleutestreit um? Nehmen Sie dann irgendeine der Positionen so ein, wie es Ihnen gerade passt, oder sagen Sie: "Da brauchen wir jetzt noch externe Analyse und Expertise, um das einzuordnen zu können"?

Berve-Schucht: Wie ich schon gesagt habe: Es sind Wissenschaftler, die sich da geäußert haben. Wir nehmen das ernst. Man wird da jetzt einen Weg finden müssen, wie man damit umgeht. Es ist nun mal so: In der Zuständigkeit der Bundesregierung wird das nicht im BMG entschieden.

Zusatzfrage: Aber die, die im November die Studie veröffentlicht haben, sind auch Wissenschaftler.

Berve-Schucht: Ja, natürlich. Aber deswegen nehmen wir die Wissenschaftler, die sich jetzt gemeldet haben, trotzdem ernst.

Frage: Stimmt die Bundesregierung denn mit dem Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie überein, worin es heißt: "Studien zeigen, dass die Feinstaubbelastung durch Landwirtschaft, Industrie und Verkehr gesundheitsschädlich ist"?

Berve-Schucht: Ich habe dazu, ehrlich gesagt, nichts im Gepäck. Der Kollege hat dazu aber auch schon Stellung genommen.

Zusatzfrage: Es ist eine generelle Frage: Ist für Sie die Feinstaubbelastung durch Landwirtschaft, Industrie und Verkehr gesundheitsschädlich?

Berve-Schucht: Dazu hat der Kollege doch Stellung genommen. Dem schließe ich mich an. Dem habe ich jetzt nichts hinzuzufügen.

Zusatz: Aber ich habe jetzt Sie als Vertreterin des
Gesundheitsministeriums gefragt.

Berve-Schucht: Ja, natürlich sind das gesundheitliche Gefahren, die auch ernst genommen werden, die aber auch da schon zur Sprache gekommen sind.

Frage: Ich würde gern zur Mission SOPHIA fragen, von der sich die Bundesregierung zumindest vorübergehend zurückgezogen hat. Italien hat das inzwischen begrüßt. Meine Frage: Wie lange soll der Rückzug dauern? Ist man im Gespräch darüber, das wieder aufzunehmen?

Es heißt ja offiziell, dass damit die Schlepperkriminalität bekämpft werden soll. Wird sie jetzt nicht mehr bekämpft? Werden dann auch Flüchtlinge nicht mehr gerettet? Was war der Grund für den Rückzug?

Fähnrich: Das war eine ganze Menge Fragen auf einmal. Ich würde gerne versuchen, das einzuordnen. Zum einen beteiligt sich Deutschland mittlerweile seit 2015 fast durchgängig an dieser Operation mit dem Namen SOPHIA im Mittelmeer. Um es voranzustellen: Wir werden uns auch weiterhin an der Mission beteiligen beziehungsweise diese unterstützen. Ziel der Mission ist die Bekämpfung des kriminellen Schleuserwesens im zentralen Mittelmeer sowie die Ausbildung der libyschen Küstenwache.

Es war auch der Ursprung dieser Mission, den Menschen, die dafür Sorge tragen, dass andere Menschen diesen gefährlichen Weg über das Mittelmeer nehmen, das Handwerk zu legen. In den zurückliegenden Monaten war aber unser Schiff dort eingesetzt, wo andere Aufgaben, die auch mandatskonform sind, die aber nicht der Schleuserbekämpfung beziehungsweise der Flüchtlingsrettung dienten, prioritär waren. Sie waren dafür eingesetzt, um ein Lagebild zu erstellen, um sich gegen Ölschmuggel und die Durchsetzung eines Waffenembargos einzusetzen. Sie waren in einem Gebiet eingesetzt, wo keinerlei Flüchtlingswege beziehungsweise Schleuserwege in den letzten Monaten zu verzeichnen waren.

Dazu kommt, dass im letzten Jahr - darüber wurde ja auch berichtet - das Mandat der Europäischen Union nur temporär, bis Ende März, verlängert wurde. Deshalb haben wir uns entschieden, die deutsche Beteiligung mit einem Schiff vorerst auszusetzen, jedoch unsere Beteiligung an dem Hauptquartier - wir stellen da Personal - beziehungsweise auf dem Führungsschiff der Italiener, wo auch Personal eingesetzt ist, aufrechtzuerhalten.

Da es jetzt an der Zeit war, dieses Schiff, das jetzt unten ist, abzulösen, haben wir diesen Wechsel genutzt, um der politischen Diskussion den Raum zu geben und die Präsenz mit dem Schiff zu unterbrechen. Dieses Schiff, das dafür vorgesehen war, wird in der Nordsee eingesetzt, wird an Nato-Übungen teilnehmen und wird binnen kurzer Zeit zur Verfügung stehen, sollte sich die politische Situation hinsichtlich des Mandats wieder ändern, sofort ins Mittelmeer verlegt werden zu können.

SRS'in Fietz: Ich kann da noch ergänzen, dass die Bundesregierung sich auf EU-Ebene natürlich weiter dafür einsetzt, dass die Operation fortgesetzt werden kann, also dass auch da eine europäische Gesamtlösung gefunden wird. Dann - das haben Sie ja gehört - ist auch die Wiedereingliederung des dafür vorgesehenen Schiffes möglich. Aber wir müssen auf europäischer Ebene eine Lösung finden, die über den 31. März hinausreicht.

Frage: Frau Fietz und Herr Burger, wir haben gelesen und es ist auch "unter drei" bestätigt worden, dass in dieser Entscheidung die harte Linie von Matteo Salvini in den letzten Monaten eine Rolle gespielt hat. Ich möchte gern eine Bestätigung und verstehen, inwieweit die harte Linie von Salvini hier eine Rolle gespielt hat.

Heute hat Salvini gesagt, dass, wenn die Regeln von SOPHIA sich nicht ändern, die Mission seiner Meinung nach tatsächlich beendet werden könnte. Was Italien beanstandet, ist die Tatsache, dass alle Flüchtlinge, die gerettet worden sind, nach Italien gebracht werden sollten. Was hält die Bundesregierung davon? Sollten wir diese Regel ändern, oder muss Italien auch in Zukunft alle Flüchtlinge aufnehmen?

Burger: Die Position der Bundesregierung dazu war ja von Anfang an, dass, auch über die Mission EUNAVFOR MED hinaus, wenn die Mittelmeeranrainerstaaten wie Italien europäische Solidarität bei der Verteilung von Menschen einfordern, die aus Seenot gerettet werden und in Europa an Land gebracht werden, die Bundesregierung diese Forderung legitim findet und unterstützt. Deswegen haben wir uns auch immer wieder an Ad-hoc-Verteilungen von aus Seenot Geretteten aus dem Mittelmeer beteiligt.

Insbesondere begleiten wir sehr aktiv die Diskussion in Brüssel für einen Mechanismus, der es erlauben würde, die Frage der Verteilung von aus Seenot Geretteten auf die EU-Mitgliedstaaten so zu regeln, dass es nicht jedes Mal wieder von Einzelfall zu Einzelfall entschieden werden muss. Das versuchen wir voranzubringen.

Zusatzfrage: Also auch für SOPHIA? Also nicht alle nach Italien, eine bessere Verteilung?

Burger: Ich habe gesagt, das gilt jetzt ganz grundsätzlich für die Problematik von in Seenot Geretteten.

Zusatzfrage: Aber für SOPHIA?

Burger: Im Fall der Mission EUNAVFOR MED SOPHIA ist es in der Tat so, wie Sie sagen: Italien hat im letzten Sommer öffentlich erklärt, dass die bisherige Regelung, dass die Ausschiffung automatisch immer in Italien stattfindet, aus italienischer Sicht nicht mehr akzeptabel ist. Wir haben auch in diesem Kontext uns in den europäischen Diskussionen dafür eingesetzt, dass man eine Lösung findet, die für alle Seiten akzeptabel ist, und dass es eben eine klare Regelung für die Ausschiffung gibt, sodass die Mission ihr Mandat auch erfüllen kann.

Zusatzfrage: Welche Rolle hat Italien, die harte Linie von Salvini in der aktuellen Entscheidung der Bundesregierung gespielt, die Beteiligung auszusetzen?

Burger: Ich glaube, ich habe dazu gerade den Kontext ausgeführt, in dem sich diese Diskussion in den letzten Monaten abgespielt hat.

Zusatzfrage: In Italien wird das jetzt wie etwas interpretiert, das gegen Italien gerichtet ist. Unser Versuch ist, den Hintergrund zu verstehen, um vielleicht Streit zu vermeiden.

Berlin unterstützt also Italien in dem Sinn, dass die Flüchtlinge in der Zukunft besser verteilt werden müssen. Diese Entscheidung wurde also nicht gegen Italien oder wegen der harten Linie von Salvini getroffen?

Burger: Wie gesagt, wir sagen seit langer Zeit, dass wir der Forderung nach einer europäischen Lösung für die Verteilung von aus Seenot geretteten Menschen aus dem Mittelmeer positiv gegenüberstehen und dass wir bereit sind, uns an einer solchen Lösung zu beteiligen.

Frage: Herr Fähnrich, Lernfrage: Wie viele Schiffe sind denn im Rahmen dieser europäischen Operation aktuell im Einsatz? Wie viele andere europäische Schiffe sind es? Wird dieses deutsche Schiff jetzt durch ein anderes europäisches ersetzt? Haben Sie da von anderen Partnern Zeichen bekommen?

Mich würde interessieren, was sich politisch ändern muss, damit das Schiff zurückkehrt.

Fähnrich: Zu den ganz konkreten Zahlen, wie viele Schiffe die Europäische Union jetzt eingesetzt hat, kann ich nur einen Anhalt geben. Ich meine, es sind zwischen drei und vier Schiffen, aber auch noch zwei bis drei Flugzeuge, die sich zurzeit an der Operation beteiligen.

Dieses Schiff tritt wie geplant am 6. Februar den Weg nach Deutschland an. Das war auch schon lange geplant. Es wird nicht durch ein anderes europäisches Schiff ersetzt. Dafür gibt es sogenannte Truppensteller-Konferenzen, wo sich die europäischen Länder an einen Tisch setzen und jeder entsprechend seine Mittel, seine Schiffe dafür anmeldet. Das ist jetzt der Stand, den wir haben.

Das andere Schiff, das ich angesprochen habe, wird sich ja bereithalten. Da komme ich auf die letzte Frage: Was muss sich ändern? Unsere Schiffe müssen den Auftrag, den diese Mission hat, und zwar das Vorgehen gegen Schmuggler, das Vorgehen gegen die Menschen, die dafür sorgen, dass andere Menschen den Weg übers Mittelmeer nehmen, wieder als Hauptaufgabe wahrnehmen können und sollen nicht an Orten eingesetzt werden, wo keine dieser Routen verlaufen.

Das ist eine Aufgabe, wie es Herr Burger auch gesagt hat, die im Rahmen der Europäischen Union in den nächsten Tagen und Wochen besprochen wird mit dem Ziel, diese europäische Mission fortzusetzen, aber das ist nicht alleine unsere Aufgabe, sondern das ist eine europäische Aufgabe.

Zusatzfrage: Nur zum Verständnis: Wer ist denn der Operationsleiter? Wer bestimmt denn darüber, wo das deutsche Schiff hinkommt, was es macht?

Fähnrich: Wir sind ja in einem Verband der Europäischen Union, wo in diesem Fall ein Operationshauptquartier das Sagen hat, und die sagen uns beziehungsweise dem Schiff, wo es eingesetzt wird. Das ist in vielen, vielen anderen Operationen genau das Gleiche.

Was auch das Gleiche ist - um vielleicht mal auf die andere Frage zu kommen -: Es ist auch routinemäßig so, dass Einheiten der Nationen temporär rein- und rausgemeldet werden. Das machen wir jetzt auch. Deswegen ist auch - um das noch mal klarzumachen - der Einsatz nicht beendet, sondern nur zeitweise mit dem Schiff ausgesetzt. Wir unterstützen weiterhin mit Personal und werden auch weiterhin alles dafür tun, und wenn das Schiff gebraucht wird, steht es auch wieder zur Verfügung.

Frage: Herr Fähnrich, können Sie sagen, wie viele Schiffbrüchige unter deutscher Marineflagge im vergangenen Jahr gerettet wurden?

Wenn ich es undiplomatisch sage, dann wird der Einsatz mit dem Schiff jetzt ausgesetzt, weil Italien dichtmacht. Ist das nicht ein unbehagliches Gefühl, wenn man die mögliche weitere Rettung von Menschenleben unter einem solchen Druck aussetzt?

Fähnrich: Zu den Zahlen: Es sind über 22 500 Menschen, die deutsche Soldaten seit Beginn der Seenotrettung aus Seenot gerettet haben. Man muss dabei unterscheiden: Deutschland war ja quasi im Ursprung, 2015, dabei, und deswegen sind das 22 500. Insgesamt in der Europäischen Union sind es knapp 45 000 Menschen, die aus Seenot gerettet wurden. Aber noch mal: Der Hauptauftrag ist nicht die Rettung von in Seenot Geratenen, sondern den Hauptauftrag habe ich bereits beschrieben.

Es ist aber der Auftrag jedes Seemanns oder jedes Schiffs, das herumfährt, Menschen in Not zu helfen. Das gilt für die Marine und jeden anderen. Sofern er ein Schiff oder ein Boot unter sich hat, ist es eine Pflicht jedes Einzelnen, dort Hilfe zu leisten.

Zusatzfrage: Wenn ein Schiff aber gar nicht in die Lage versetzt wird, dieser Pflicht gegebenenfalls nachkommen zu können, obwohl man weiß, dass die Notlage existiert, dann kann das, finde ich, diese moralische Frage aufwerfen.

Aber noch einmal: Können Sie aktuelle Zahlen nennen, wie viele Schiffbrüchige im vergangenen Jahr gerettet wurden?

Fähnrich: Das Letzte, was mir bekannt ist - der Kollege hat dazu ja auch schon ein paarmal nachgefragt -, ist die Seenotrettung eines Schiffes im April letzten Jahres.

Frage: War der Rückzug schon länger geplant? Warum ist die Entscheidung gestern getroffen worden? Hat es etwas mit dem Aachen-Vertrag von gestern zu tun?

Fähnrich: Vielleicht ist es nicht ganz deutlich geworden, aber wir haben uns ja Zeit gelassen, die Entscheidung zu treffen. Bereits seit Monaten ist das Schiff eingesetzt, wie ich beschrieben habe. Gestern wurde ressortabgestimmt die Entscheidung bekannt gegeben, weil wir sonst in der Position gewesen wären, ein neues Schiff zu senden. Deshalb hat man sich entschieden, dieses andere Schiff in eine Bereitschaft zu versetzen, um es jederzeit an SOPHIA teilnehmen zu lassen, aber jetzt zunächst nicht auf den Weg zu schicken.

Burger: Wenn ich zu Ihrer zweiten Frage ergänzen darf, um es wirklich klipp und klar zu sagen: Es hat natürlich überhaupt nichts mit Aachen zu tun.

Um jeglichem Missverständnis vorzubauen: Der Vertrag von Aachen, mit dem Deutschland und Frankreich ihre Kooperation, ihre Zusammenarbeit und gerade auch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf eine neue, verstärkte Grundlage stellen, hat gerade auch zum Ziel, dass Deutschland und Frankreich gemeinsam die Zusammenarbeit in der Europäischen Union stärken. Das ist ausdrücklich eine Einladung und ein Angebot zu einer stärkeren Zusammenarbeit an die Strukturen der Europäischen Union und an die anderen Mitgliedsstaaten. Gerade was die Vereinbarungen im sicherheitspolitischen Bereich angeht, sieht der Vertrag von Aachen ausdrücklich ein verstärktes gemeinsames Engagement auch in den europäischen Sicherheitsstrukturen vor.

Frage: Stichwort "Ressortabstimmung": Bundesinnenminister Seehofer hat sich vorhin in seiner Pressekonferenz von der Entscheidung überrascht gezeigt und gesagt, es hätte ihn auch interessiert, wer das wie entschieden hat. Das klingt nicht nach Ressortabstimmung. Oder ist sie nicht bis an die Spitze des Hauses durchgedrungen?

Fähnrich: Ich habe Ihnen die Entscheidung der Bundesregierung, die ressortabgestimmt ist, mitgeteilt.

Schmidt: Keine Ergänzung von mir.

Frage: Ich habe eine Verständnisfrage. Wie kann es denn sein, dass das Schiff über längere Zeit nicht auftragsgemäß eingesetzt wird? Warum lassen Sie das zu?

Fähnrich: Ich habe nicht gesagt, das Schiff sei nicht auftragsgemäß eingesetzt worden. Ich habe gesagt, dass das Mandat mehrere Aufgaben umfasse. Die Hauptaufgabe bezog sich, wie erwähnt, auf Schleuser. Die Nebenaufgaben beziehungsweise die weiteren Aufgaben sind die Überwachung eines Ölembargos und die Überwachung eines Waffenembargos. Diese Aufgaben sind in den letzten zwei bis drei Monaten verstärkt durchgeführt worden. Somit ist die Formulierung, die Sie gewählt haben, nicht ganz richtig.

Wir haben uns mit der Entscheidung Zeit gelassen, weil wir den politischen Prozess abwarten wollten.

Frage: Frau von der Leyen hat in ihrer Funktion als Verteidigungsministerin am 18. Januar ein Op-Ed in der "New York Times" veröffentlicht. Darin schreibt sie unter anderem: Für einen Deutschen sind die Bilder vom Fall der Mauer untrennbar mit der Nato verbunden.

Auf welcher faktischen Grundlage hat die Ministerin diese Aussage getroffen? Gibt es Studien oder Analysen, die dies belegen?

Fähnrich: Ich habe den Ausführungen der Ministerin nichts hinzuzufügen.

Zusatzfrage: Dass alle Deutschen, wenn sie Bilder vom Fall der Mauer sehen, an die Nato denken, ist eine faktische Aussage, die man irgendwie belegen muss. Das muss man in der Funktion Ihrer Ministerin ja in irgendeiner Form belegen.

Fähnrich: Ich habe Ihnen das gesagt, was ich dazu zu sagen habe.

Zusatzfrage: Die Ministerin schreibt in dem Artikel ebenfalls von einer russischen Aggression in Osteuropa. Was sind die konkreten faktischen Beispiele dieser Aggression im osteuropäischen Raum?

Fähnrich: Die Antwort darauf kennen Sie ebenfalls.

Zusatz: Ich frage Sie aber. Ich denke nicht - - -

Fähnrich: Genau. Deswegen sage ich dazu auch, dass die Worte der Ministerin für sich stehen.

Zusatzfrage: Heißt das, dass sie keine faktische Untermauerung braucht?

Frage: Ich habe eine Frage an das Finanzministerium. Es stehen noch einige Gesetzentwürfe beziehungsweise Vorhaben aus, unter anderem zum Abbau des Solidaritätszuschlages, zu "Share Deals", zur Forschungsförderung und zur Reform der Abgeltungssteuer. Wann kommen die Referentenentwürfe dazu?

Gibt es auch etwas zur Anzeigepflicht für Steuerberater? Es gab diese Diskussion jetzt wieder im Zusammenhang mit Steuerverschleppung und Nichtzahlung. Wird es diese Anzeigepflicht geben?

Schwamberger: Alle von Ihnen erwähnten Gesetzesvorhaben sind derzeit in Arbeit mit unterschiedlichen Bearbeitungs- und Finalisierungsständen und werden, wenn sie auf die Kabinettsliste kommen, auch terminlich angekündigt.

Zusatzfrage: Ich bin mir ganz sicher, dass das so ist. Ich wüsste gern, wann das denn so ist.

Schwamberger: Wenn es so weit ist, werden wir darüber Auskunft geben.

Zusatzfrage: Wird es eine Anzeigepflicht für Steuerberater geben?

Schwamberger: Auch hier gilt: Wenn ein Gesetzentwurf erarbeitet wurde und vorliegt, dann wird er entsprechend angekündigt und - das gilt teilweise auch für Referentenentwürfe - bei uns auf der Homepage eingestellt. Aber es ist guter Brauch, dass wir ankündigen, wenn die Termine feststehen, und nicht im Vorfeld darüber spekulieren, wann die Kolleginnen und Kollegen der Fachebene soweit sind. Wie immer halten wir Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen dazu gern auf dem Laufenden.

Frage: Am Montag wussten Sie noch nichts von der neuen Oxfam-Studie. Haben Sie sich mittlerweile damit beschäftigt? Darin geht es im Groben ja darum, dass mittlerweile das reichste Prozent der Deutschen über so viel Vermögen verfügt wie die 87 ärmeren Prozente.

SRS'in Fietz: Ich kann Ihnen dazu sagen, dass die Bundesregierung die globale wirtschaftliche Entwicklung genau beobachtet. In den vergangenen Jahren und Jahrzehnten wurden im Kampf gegen die Armut weltweit zwar wichtige Fortschritte erzielt, insbesondere in Asien. Sie waren aber noch nicht genug. Auch hält die wirtschaftliche Entwicklung nicht überall mit dem rasanten Bevölkerungswachstum mit, zum Beispiel in vielen Ländern Afrikas. Bereits heute ist mehr als die Hälfte der Bewohner in Afrika jünger als 25 Jahre. Das stellt eine große Herausforderung dar. ika braucht deshalb dringend mehr Investitionen in Bildung und Ausbildung, in Beschäftigung und Infrastruktur.

In Deutschland blieben die Einkommensverteilung und die Vermögensverteilung in den letzten zehn Jahren weitgehend stabil. Zuletzt hat sich die Schere leicht geschlossen. Hierbei zeigt sich der Einfluss der positiven Wachstums-, Beschäftigungs- und Lohnentwicklung der vergangenen Jahre. Der Vergleich der Haushaltseinkommen vor und nach Steuern und Transfers macht deutlich: Das deutsche Steuer- und Sozialsystem sorgt hierzulande für eine im internationalen Vergleich große Umverteilung und eine erhebliche Reduktion der Ungleichheit.

OECD und G20 haben große Fortschritte im Kampf für mehr internationale Steuergerechtigkeit erzielt. Im Rahmen des Projekts zum sogenannten "Base Erosion and Profit Shifting" haben sich mittlerweile 125 Staaten, darunter zahlreiche Schwellen- und Entwicklungsländer, auf verbindliche Mindeststandards bei der Unternehmensbesteuerung geeinigt, unter anderem gegen Steuervermeidung. In diesem laufenden Prozess setzt sich Deutschland auch für ein international koordiniertes Konzept einer effektiven Mindestbesteuerung ein.

Zusatzfrage: Halten Sie die Zahlen von Oxfam für an sich korrekt, oder zweifeln Sie daran, dass das reichste Prozent in Deutschland so viel hat wie die ärmeren 87 Prozent? Was wollen Sie dagegen tun?

SRS'in Fietz: Die Zahlen, die Oxfam nennt, sind für uns nicht nachvollziehbar. Laut Fußnote in der Studie basieren sie auf eigenen Berechnungen von Oxfam.

Nach jüngsten Daten der Weltbank hat sich der Anteil an der Weltbevölkerung, der von weniger als 1,90 Dollar leben muss, seit 1990 von 36 Prozent auf 10 Prozent verringert. Der Anteil der Menschen, die weltweit zur Mittelschicht gehören, ist stark angestiegen. Gehörten vor zehn Jahren rund 30 Prozent der Weltbevölkerung zur Mittelschicht, waren es 2018 rund 50 Prozent.

Die Bundesregierung analysiert die Vermögensverteilung in Deutschland regelmäßig im Armuts- und Reichtumsbericht. Die Bundesregierung analysiert zudem fortlaufend mögliche Maßnahmen, die dazu führen sollen, dass auch weniger vermögende Haushalte in Deutschland noch besser in der Lage sind, eigenes Vermögen aufzubauen. So soll unter anderem die Vermögensbildung in Form der Wohnungsbauprämie ausgebaut werden. Steuererhöhungen schließt die Bundesregierung dagegen aus.

Frage: Zu den Oxfam-Zahlen für Deutschland, Frau Fietz, gehört auch die, dass die Armutsquote mit 15,8 Prozent die höchste seit 1996 sei. Widerspricht auch dies den Zahlen, die Ihnen zur Verfügung stehen? Von welchen Zahlen gehen Sie aus?

Wenn es dem nicht widerspricht und Sie diese Zahlen akzeptieren, kann man dann noch sagen, dass die Verteilung im Wesentlichen gleichgeblieben sei und wir keine weitere Öffnung der Schere hätten?

SRS'in Fietz: Wie gesagt, finden Sie die Vermögensverteilung im Armuts- und Reichtumsbericht. Vielleicht kann das BMAS noch etwas dazu sagen.

Jäger: Ergänzend zu den Aussagen von Frau Fietz könnte ich noch hinzufügen, dass die Armutsrisikoquote, die dort zitiert wird, eine statistische Maßgröße ist. Sie liefert keine Informationen über die individuelle Bedürftigkeit. Insofern kommt es wirklich sehr darauf an, welche Datenbasis man nimmt und welche Bezugsgröße man wählt, ob man 50 Prozent, 60 Prozent oder 70 Prozent des mittleren Einkommens wählt, welche Gewichtung der Haushaltsmitglieder man mit hineinrechnet usw. Sprich, dieser Indikator kann je nach Datenquelle sehr unterschiedlich ausfallen. Insofern würden wir davon ausgehen, dass die dezente Veränderung, die dort vorhanden ist, kein Negativrekord ist, sondern sich im Rahmen statistischer Schwankungen bewegt.

Zusatzfrage: Wenn man davon ausgeht, dass das analytische Set über die Jahre gleichgeblieben ist, würde das aber bedeuten, dass wir in der Relation, in der Anwendung ein und desselben Instrumentariums jetzt eben doch die höchste Armutsrisikoquote seit 1996 haben, richtig?

Jäger: Wenn man sich innerhalb dieses Sets bewegt, ja. Wir wollen allerdings sagen, dass wir die Quelle, die Daten, die dafür verwendet werden, von vornherein ein bisschen skeptisch sehen.

Frage: Die Quelle, die rein empirischen Zahlen, das ist ja vor allem das Material von Credit Suisse. Heißt das, dass Sie den Datensatz der Credit Suisse hinterfragen?

Jäger: Nicht den Datensatz, sondern die Art, wie bestimmte Dinge zusammengefasst wurden. Zum Beispiel ist der Nettovermögensbegriff, den die Credit Suisse verwendet, insgesamt sehr umstritten, weil beispielsweise auch Menschen, die in reichen Ländern leben und dort vergleichsweise arm sind, bereits zu den sehr armen Menschen weltweit gerechnet werden. Die Situation eines armen Menschen beispielsweise in den USA und eines armen Menschen etwa in einem afrikanischen Entwicklungsland ist ziemlich unterschiedlich. Sie werden aber in die gleiche Gruppe eingeordnet. Schon allein dadurch ist das für uns nicht sonderlich überzeugend.

Frage: Haben Sie eigene Zahlen darüber, wie sich der Reichtum der deutschen Multimilliardäre im vergangenen Jahr angehäuft hat? Oxfam spricht davon, dass sie um 20 Prozent reicher geworden sind.

Frau Fietz, hält die Bundesregierung das für ein Problem, oder ist das schön?

Jäger: Was die Zahlen anbelangt, kann ich dazu mit keinen Werten dienen. Sie wissen, dass es grundsätzlich relativ schwierig ist, Reichtum zu messen. Gerade in Deutschland gibt es auch so etwas wie eine diskrete Verhaltensweise der Menschen mit sehr viel Geld. Das BMAS trägt bereits dazu bei, dass es eine Verbesserung der Datengrundlage gibt, indem es die Integration einer Hochvermögendenstichprobe in das Sozio-oekonomische Panel fördert. Das ist aber noch nicht so weit gediehen, dass wir jetzt sofort mit Zahlen dienen könnten.

SRS'in Fietz: Ich habe Ihnen alles gesagt, was ich dazu jetzt sagen kann.

Zusatzfrage: Sie sagten gerade, die Milliardäre seien sehr diskret. Das könnte man ja ändern. Man könnte sich bemühen, für mehr Transparenz zu sorgen, um herauszufinden, wie viel Geld dort wirklich lagert. Ist das etwas für die Bundesregierung?

Jäger: Meines Wissens ist das nichts, was jetzt gerade konkretes Regierungshandeln wäre.

Frage: Teilt auch die Bundesregierung die Auffassung, dass es derzeit keine Notwendigkeit für eine stärkere Umverteilung gibt?

Jäger: Ich habe nicht gesagt, dass es keine Notwendigkeit gibt, sondern meines Wissens ist es kein konkretes Regierungshandeln. Das ist eine andere Aussage.

Zusatz: Ich habe meine Frage ja auch an die Bundesregierung gestellt, mit meinem "wording". Das bezog sich nicht auf Ihre Aussage.

SRS'in Fietz: Wie ich es eben schon gesagt habe, hat die Bundesregierung den Vergleich der Haushaltseinkommen immer sehr deutlich im Blick. Es ist klar, dass in Deutschland das deutsche Steuer- und Sozialsystem für eine Umverteilung und für eine enorme Reduktion der Ungleichheit sorgt. In diesem Sinne arbeitet die Bundesregierung weiter.

Frage: Ich habe eine Frage zur Kohlekommission an das Wirtschaftsministerium. Heute ist der Entwurf des Abschlussberichts bekannt geworden. Geht man bei Ihnen davon aus, dass er am Freitag endgültig vorgelegt wird? Gibt es dazu schon irgendwelche Kommentare von Ihnen?

Jornitz: Ich denke, Sie kennen die Antwort, die jetzt kommt. Wir warten natürlich das Endergebnis der Beratung ab. Vorher kommentieren wir es natürlich nicht.

Frage: Der "Spiegel" hat gestern berichtet, dass der Chef der Gewerkschaft der Polizei dazu aufgefordert habe, AfD-Kandidaten der Polizei sollten sich vom rechtsnationalen Flügel der Partei distanzieren.

Außerdem sind drei neue Verdachtsmomente im Fall NSU 2.0 in Hessen aufgetaucht. Dazu will ich das Innenministerium fragen: Wie erklären Sie sich diese Häufung von Fällen von vermutlichem Rechtsextremismus im Staatsdienst, und was gedenkt die Regierung dagegen zu tun, das so etwas leider, so will ich einmal sagen, die Norm bleibt?

Schmidt: Ganz grundsätzlich kann ich Ihnen zu der Frage, inwieweit Beamte dazu verpflichtet sind, sich zur verfassungsmäßigen Ordnung zu bekennen, sagen, dass es entsprechend § 60 des Bundesbeamtengesetzes eine der Grundpflichten ist, die jeden Beamten und jede Beamtin betreffen, dass sie sich zur verfassungsmäßigen Ordnung bekennen müssen.

Bestehen nun zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass sich ein Beamter von diesem Bekenntnis auf welche Art und Weise auch immer distanziert hat, berührt das zunächst einmal seine zentrale Grundpflicht. Das berührt insofern den Dienstvorgesetzten, als dass dieser dann dazu verpflichtet ist, entsprechend § 17 des Bundesdisziplinargesetzes ein Disziplinarverfahren gegen den betreffenden Beamten oder die betreffende Beamtin einzuleiten.

Aus welcher Quelle Anhaltspunkte, die eine solche Einleitung zur Folge haben können, stammen und ob diese Informationen zum Beispiel eingestuft oder allgemein zugänglich sind, ist dabei zweitrangig. Voraussetzung ist aber in jedem Fall eine gewisse Konkretisierung dieses Fehlverhaltens.

Grundsätzlich führt zum Beispiel die Mitgliedschaft in Vereinigungen, die als Prüffall oder als Beobachtungsobjekt des Bundesamtes für Verfassungsschutz oder der Landesämter eingestuft worden sind, dazu, dass grundsätzlich eine Möglichkeit besteht, dass wir hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ein solches Fehlverhalten haben. Es kommt aber immer hinzu, dass eine konkrete Handlung oder ein konkretes Fehlverhalten gefunden werden muss, um ein solches Disziplinarverfahren durchführen zu können.

Diese abstrakte Beschreibung leitet dazu hin, dass ich Ihnen - dafür bitte ich um Verständnis - zu den konkreten Einzelfällen, die jetzt in den Ländern oder auch beim Bund geprüft werden, nichts sagen kann. Das ist der Grundsatz, nach dem vorgegangen wird. Das ist der Grundsatz, nach dem der jeweilige Dienstherr solche disziplinarischen Verfehlungen zu prüfen hat.

Zusatzfrage: Sie haben sich gerade darauf bezogen, dass jeder Polizist eigentlich schon wissen sollte, dass er sich zur Verfassung zu bekennen hat. Warum ist es trotzdem notwendig, dass der Chef der Gewerkschaft der Polizei dies den Beamten, die es ja eigentlich besser wissen sollten als Sie und ich, mitteilt?

Schmidt: Das ist sicherlich eine freundliche Erinnerung an alle Beamtinnen und Beamte, dass sie diese Dienstpflichten zu beachten haben.

Frage: In den letzten Wochen wurde aufgedeckt, dass eine britische Geheimoperation gerade versucht, überall in Europa Einflusscluster aufzubauen. Das Ganze läuft unter dem Namen Integrity Initiative. Sind der Bundesregierung beziehungsweise dem BMI diese Maßnahmen bekannt? Als Schwerpunktland wurde auch Deutschland definiert. Der Name des Kopfes der deutschen Zelle und auch dessen Führungsoffiziers sind ebenfalls bekannt.

Deswegen die Frage: Ist das bekannt, und wie bewertet die Bundesregierung dies?

Schmidt: Dazu liegen mir jetzt keine Informationen vor. Ich würde Sie bitten, das zu konkretisieren und als schriftliche Frage an uns einzureichen. Dann schauen wir gern noch einmal. Aber im Moment ist mir dazu keine Information bekannt.

Zusatzfrage: Eines der Mitglieder dieses Clusters ist der Leiter der Abteilung für Außenpolitik im Konrad-Adenauer-Haus, also direkt an die Kanzlerin angegliedert. Liegen Ihnen darüber auch keine Informationen vor?

SRS'in Fietz: Ich kann die Aussage, die Sie eben getätigt haben, nicht bestätigen, und ich kann Ihnen dazu auch keine Informationen geben.

Zu unserem Eingangsthema kann ich noch sagen, dass das Bundeskanzleramt über die Verschiebung des Termins der Arbeitsgruppe informiert gewesen ist.

Haufe: Auch ich habe noch eine Ergänzung zur Absage der AG 1. Herr Kreutzfeldt hatte speziell danach gefragt und meine Aussage so interpretiert, dass das BMU nicht informiert worden sie. Ich habe mir das noch einmal angeschaut. Wir sind vor der Absage an die Mitglieder informiert worden.

Frage: Sie wurden aber nicht sozusagen um Einvernehmen gebeten, sondern es war eine einseitige Information, richtig?

Haufe: Es war eine Information, ja.

Mittwoch, 23. Januar 2019

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 23. Januar 2019
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/regierungspressekonferenz-vom-23-januar-2019-1572914
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-25 55
E-Mail: internetpost@bpa.bund.de
Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Januar 2019

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