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PRESSEKONFERENZ/1815: Regierungspressekonferenz vom 1. Februar 2019 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift Pressekonferenz - Freitag, 1. Februar 2019
Regierungspressekonferenz vom 1. Februar 2019

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Reise nach Japan, Kabinettssitzung, Feierlichkeiten anlässlich des 100. Jahrestags der Verabschiedung der Weimarer Reichsverfassung in Weimar, Treffen mit den Ministerpräsidenten der Länder der Visegrád-Gruppe in Bratislava, Festakt zur Eröffnung der neuen BND-Zentrale, Empfang des Staatspräsidenten von Mali, Verleihung der Ehrenbürgerwürde von Templin), Bildung einer Regierung der nationalen Einheit im Libanon, Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International, Presse- und Meinungsfreiheit in Deutschland, Aufklärung des NSU-Komplexes, Nationale Industriestrategie, Austritt der USA aus dem INF-Vertrag, Nationale Plattform "Zukunft der Mobilität", strengere Bauvorgaben für Holz- und Kohleheizungen, möglicher Ausschluss des chinesischen Netzwerkausrüsters Huawei vom Ausbau der 5G-Infrastruktur in Deutschland, Düngeverordnung, EU-Kontaktgruppe für Venezuela, Fall des in Venezuela inhaftierten deutschen Journalisten, Ausschiffung und Verteilung von im Mittelmeer aus Seenot geretteten Personen, mögliche Einführung der Strafbarkeit falscher Angaben im Asylverfahren, Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Haar- und Barterlass der Bundeswehr, Gesundheitstourismus, geplante Beschaffung eines weiteren Langstreckenflugzeugs für die Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung, in der Türkei inhaftierte deutsche Staatsangehörige

Sprecher: StS Seibert, Breul (AA), Schwamberger (BMF), Schmidt (BMI), Kall (BMJV), Eichler (BMWi), Strater (BMVI), Haufe (BMU), Bürgelt (BMEL), Flosdorff (BMVg), Wackers (BMG)


Vorsitzende Maier eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Guten Tag auch von mir! Ich hatte Sie ja schon am letzten Freitag über die Japanreise der Bundeskanzlerin informiert, die am Sonntagabend beginnen und von der sie am Dienstagabend zurückkehren wird. Wir hatten dazu gestern ja auch ein Briefing durchgeführt. Das Programm ist also insofern bekannt.

Am Mittwoch, den 6. Februar, wird dann um 9.30 Uhr die Sitzung des Bundeskabinetts unter Leitung der Bundeskanzlerin stattfinden.

Am Nachmittag des Mittwochs wird sie nach Weimar reisen und dort an den Feierlichkeiten anlässlich des 100. Jahrestags der Weimarer Reichsverfassung in Weimar teilnehmen. Das wird um 12.30 Uhr mit einer Teilnahme am ökumenischen Gottesdienst in der Herderkirche beginnen. Es werden auch die Vertreter der anderen Verfassungsorgane anwesend sein. Dann folgt ein Empfang des thüringischen Ministerpräsidenten. Dann wird die Bundeskanzlerin mit einer Schulklasse im Rahmen des Projekts "Denkraum Demokratie" im Herderzentrum zusammentreffen. Schließlich wird sie im Wittumspalais gemeinsam mit Vertretern der anderen Verfassungsorgane den thüringischen Ministerpräsidenten, die Landtagspräsidentin und den Oberbürgermeister von Weimar treffen. Man wird dort das historische Zeitdokument "Aus Anlass der 100. Wiederkehr des Zusammentritts der verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung und der Entstehung der Weimarer Reichsverfassung" unterzeichnen. Schließlich folgt dann ab 15.15 Uhr der Festakt im Deutschen Nationaltheater mit der Festrede des Bundespräsidenten.

Am Donnerstag wird die Bundeskanzlerin zu einem eintägigen Besuch nach Bratislava in die Slowakei reisen. Wir gedenken ja in diesem Jahr des dreißigsten Jahrestags des Mauerfalls. Es war die politische Wende in den Ländern der heute sogenannten Visegrád-Gruppe - also Tschechien, Slowakei, Polen, Ungarn -, die wesentlich dazu beigetragen hat, dass die deutsche Wiedervereinigung stattfinden konnte und friedlich stattfinden konnte. Vor diesem wichtigen historischen Hintergrund findet also die Reise der Bundeskanzlerin nach Bratislava statt. Sie wird dort die vier Ministerpräsidenten der Visegrád-Länder treffen. Derzeit führt die Slowakei den Vorsitz.

Nach der Ankunft in Bratislava wird es zunächst ein bilaterales Gespräch mit dem slowakischen Ministerpräsidenten Peter Pellegrini geben. Dem folgen Pressestatements. Dann wird es ein Mittagessen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs aller vier Visegrád-Staaten und im Anschluss dann eine gemeinsame Pressekonferenz geben, bei der sich die Bundeskanzlerin also neben Herrn Morawiecki, Herrn Babis, Herrn Pellegrini und Herrn Orbán den Fragen der Presse stellen wird. Vor ihrer Rückreise wird sie dann am Nachmittag noch einmal den slowakischen Präsidenten Andrej Kiska zu einem Gespräch treffen.

Am Freitag, den 8. Februar, wird die Bundeskanzlerin am Festakt zur Eröffnung der neuen BND-Zentrale teilnehmen. Sie wird dort gegen 11.30 Uhr eine Rede halten. Neben ihr wird auch der Präsident des Bundesnachrichtendienstes, Bruno Kahl, sprechen. Dieser Festakt wird dann also die feierliche Eröffnung der neuen Zentrale des BND an der Chausseestraße sein. Damit ist auch der Umzug des BND, vor allem der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Pullach, weitestgehend abgeschlossen. Der Besuch der Bundeskanzlerin ist natürlich auch eine Würdigung der Arbeit des Bundesnachrichtendienstes als eines unverzichtbaren Teils der deutschen Sicherheitsarchitektur.

Am Freitag um 13 Uhr wird der Staatspräsident von Mali, Ibrahim Boubacar Keïta, zu einem Arbeitsessen im Bundeskanzleramt erwartet. Mögliche Themen sind natürlich die Sicherheitslage, der Friedensprozess in seinem Land und das deutsche Engagement in Mali, das ja sowohl in der EU-Ausbildungsmission "EUTM Mali" als auch im Rahmen der UN-Mission MINUSMA sowie natürlich im Rahmen der entwicklungspolitischen Sahel-Allianz stattfindet. Nach dem Gespräch ist eine gemeinsame Pressekonferenz vorgesehen.

Gegen 17 Uhr - wir sind immer noch beim Freitag - wird die Bundeskanzlerin dann in Templin im "Multikulturellen Centrum Templin" die Ehrenbürgerwürde ihrer brandenburgischen Heimatstadt Templin entgegennehmen. Sie wird beim traditionellen Neujahrsempfang der Stadt geehrt. Die Laudatio wird der frühere Landrat im Landkreis Barnim, Bodo Ihrke, halten. Die Bundeskanzlerin hat, wie Sie vielleicht wissen, von 1957 bis 1973 ihre Kindheit und Jugend in Templin verbracht. Die Uckermark war und ist für sie ein Stück Heimat.

Das wäre es.

Breul: Ich habe eine Erklärung, die ich gerne abgeben möchte. Gestern, neun Monate nach den Parlamentswahlen, ist es im Libanon gelungen, eine Einheitsregierung zu bilden. Dazu gratuliert die Bundesregierung. Zur Bildung dieser neuen Regierung der nationalen Einheit einen Kompromiss zu finden, den alle Parteien mittragen können, war zweifellos eine große Herausforderung. Dass dieser nun auf den Weg gebracht werden konnte, ist eine beachtliche Leistung aller beteiligten Akteure.

Die Einigung kommt zu einer Zeit, in der der Libanon dringender denn je der politischen Führung bedarf. Die künftige Regierung muss nun rasch die drängenden Probleme des Landes in Angriff nehmen. Dies duldet keinen weiteren Aufschub. Insbesondere betrifft das die Umsetzung des bereits im Frühjahr des letzten Jahres bei der Geberkonferenz in Paris vereinbarten Reformen, um den wirtschaftlichen und politischen Stillstand zu überwinden. Deutschland steht als Partner mit weiterer Unterstützung fest an der Seite Libanons, um die Institutionen im Land zu stärken und die anstehenden Aufgaben zu bewältigen.

Frage: Diese Woche ist von Transparency International ein Report über Korruption veröffentlicht worden. Darin wird angegeben, dass Deutschland jährlich 104 Milliarden Euro durch Korruption verloren gehen. Zu der Studie von 2016 wollte ich vielleicht das Finanzministerium fragen: Können Sie diese Zahl denn bestätigen?

Schwamberger: Ich kann zu dieser Studie von meiner Warte aus keine Stellung nehmen.

StS Seibert: Was wir zumindest sagen können, wenn ich das sagen darf, auch wenn ich nicht gefragt war, ist: Ich will zu der Studie jetzt im Einzelnen auch nicht Stellung nehmen, aber ich kann schon sagen, dass die Verhinderung von Korruption und die Bekämpfung von Korruption für uns eine ganz zentrale staatliche Aufgabe ist und dass wir zur Erreichung dieses Ziels eine ganze Menge von Rechtsakten erlassen haben. In der letzten Legislaturperiode sind zum Beispiel weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption in Kraft getreten. Ich nenne das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption. Es gibt im internationalen Bereich das EU-Bestechungsgesetz, das EU-Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung und das Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung. Das heißt, sowohl national als auch international sind wir natürlich in diese Gesetze eingebunden, und das Ziel, Korruption zu verhindern und zu bekämpfen, ist ein wichtiges staatliches Ziel, dem wir gerade auch als Gesetzgeber in Deutschland nachgekommen sind.

Zusatzfrage: Es wurden auch gewisse Anmerkungen dazu gemacht, was denn zu verbessern wäre, zum Beispiel, dass der Schutz von Whistleblowern immer noch unzureichend sei. Ist das auch Teil der Dinge, die Sie gerade angesprochen haben? Inwieweit sind Maßnahmen dabei also vielleicht noch unzureichend? Denn diese 104 Milliarden Euro sind ja dieses Jahr wieder verloren gegangen.

StS Seibert: Vielleicht möchten das Justizministerium und das Innenministerium noch etwas ergänzen.

Schmidt: Zur Korruptionsprävention insgesamt darf ich auf die Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention hinweisen. Das ist eine Verwaltungsvorschrift, die konkrete Maßnahmen auflistet, die alle Behörden und Dienststellen der Bundesverwaltung eben zur Korruptionsprävention zu ergreifen haben. Die Richtlinie wird durch weitere Regelungen und Empfehlungen zu ihrer Umsetzung ergänzt. Beispiele für konkrete Maßnahmen sind, dass in jeder Behörde in der gesamten Bundesverwaltung Ansprechpersonen für Korruptionsprävention zu etablieren sind. Das ist auch flächendeckend umgesetzt. Darüber hinaus sind Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen verpflichtend vorgesehen, etwa zu Korruptionsrisiken oder Rechtsfolgen, also möglicher Strafbarkeit von Korruption. Deshalb gibt es auch sehr stringente Regelungen zur Annahme von Belohnungen und Geschenken in der Bundesverwaltung, die über diese Richtlinie umgesetzt sind.

Darüber hinaus wird zum Beispiel regelmäßig festgestellt, welche Arbeitsgebiete in den Behörden besonders korruptionsanfällig sind. Das heißt also, je nach Risikoeinschätzung wird ein verstärktes Mehraugenprinzip eingeführt, eine zusätzliche Sensibilisierung, Schulung oder Rotation in diesem Arbeitsbereich. Über weitere Maßnahmen wie zum Beispiel die von Ihnen nachgefragten wird natürlich regelmäßig nachgedacht. Hier gibt es eine regelmäßige Berichtspflicht an den Deutschen Bundestag, der nach Beschlüssen des Rechnungsprüfungsausschusses regelmäßig durch einen Korruptionspräventionsbericht darüber unterrichtet werden muss. Der geht an den Bundestag, und dem kann man die Planungen zu solchen Maßnahmen entnehmen.

Kall: Ich kann für das Justizministerium noch kurz ergänzen: In dem Index von Transparency International, der diese Woche veröffentlicht wurde, hat sich Deutschland im Rang leicht verbessert, steht, so glaube ich, zusammen mit Großbritannien weltweit auf Platz 11. Es gibt zwei Stichworte, die in dem Zusammenhang für uns wichtig sind: Eines haben Sie in Ihrer Frage genannt: Whistleblower-Schutz. Dazu gibt es künftig ein Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, was auch ausdrücklich einen Whistleblower-Schutz regeln wird. Das wird derzeit im Deutschen Bundestag beraten.

Daneben gibt es ein EU-Vorhaben, eine Richtlinie zum Hinweisgeberschutz, die gerade mit Hochdruck in Brüssel verhandelt wird und die ein dreistufiges System zum Whistleblower-Schutz vorsieht, dass sich Hinweisgeber zuerst bei ihrem Arbeitgeber darum bemühen müssen, dass ein bestimmtes Fehlverhalten abgestellt wird, also einen internen Meldeweg nutzen müssen, sich anschließend an eine Behörde wenden können, und wenn auch das nichts hilft, sich auch an Medien wenden können. Dieses dreistufige System sieht der Kommissionsvorschlag für eine wirklich breite Richtlinie zum Hinweisgeberschutz, zum Whistleblower-Schutz vor. Diese wird wie gesagt gerade mit Hochdruck verhandelt.

Zusatzfrage: Eine letzte Frage hätte ich dann tatsächlich doch noch: Ein weiterer Vorschlag betrifft ein Lobbyismus-Register oder ein Register von Lobbyisten in Deutschland. Ist das auch in Planung und Teil dieser Maßnahme?

Kall: Das ist ein Thema, das sich, glaube ich, mehr an die Fraktionen richtet, die Frage, welche Treffen mit Lobbyvertretern legen Abgeordnete zum Beispiel offen. Dazu gab es diese Woche einen Bericht aus dem Europäischen Parlament, wie die das machen. Ich kann Ihnen für das Justizministerium nicht von irgendwelchen Planungen einen konkreten Stand berichten.

Frage: Frage an Herrn Seibert beziehungsweise an Herrn Breul: Gestern hat die Sprecherin des russischen Außenministeriums in der Pressekonferenz deutschen Medien Fake News und eine systematische Verfolgung russischer Medien in Deutschland vorgeworfen - explizit T-Online, der Bild und der Deutschen Welle - und auch gesagt, dass geschehe nicht ohne Beteiligung des Staates. Mich würde interessieren, was Sie zu den Vorwürfen a) gegen deutsche Medien und b) gegen die Regierung sagen.

StS Seibert: Wer solche abwegigen Behauptungen in die Welt setzt, hat wenig Ahnung von Deutschland und wenig Ahnung von der Pressefreiheit, oder er will bewusst Deutschland in ein schlechtes Licht rücken. So oder so: Ich weise diese Behauptung entschieden zurück. Die Pressefreiheit ist ein hohes Gut in unserem Land, ein hohes Gut unserer Demokratie. Das Grundgesetz schützt sie, die Bundesregierung achtet sie. Unabhängige Medien üben sie Tag für Tag aus.

Zusatzfrage: Ich würde nachfassen: Kommunizieren Sie das auch direkt an Russland?

StS Seibert: Ich hatte immer den Eindruck, wenn wir hier Regierungspressekonferenzen machen und Sie freundlicherweise dazu im Saal sind, dass das auch verbreitet wird.

Zusatzfrage: Das ist der Fall. Ich wollte aber wissen, ob Sie auch direkt noch einmal - -

StS Seibert: Würde ich von dortiger Seite direkt angesprochen, würde ich Ähnliches sagen, aber das ist nicht erfolgt.

Frage: Stichwort NSU 2.0: Da wollte ich fragen: Ist das ein Thema auf Bundesebene, oder ist das immer noch nur ein Thema für die Behörden in Hessen? Wo liegt die Zuständigkeit genau? Haben Sie sich - gerichtet ans Innenministerium - da inzwischen eingeschaltet? Und wird in Betracht gezogen, dass es sich jetzt sozusagen beim NSU dann doch vielleicht um mehr als dieses Tätertrio gehandelt hat.

Schmidt: Das Ermittlungsverfahren, nach dem Sie da fragen, ist in der Tat eines des Landes Hessen, und das wird auch von den dortigen Behörden zuständigkeitshalber geführt. Sie können davon ausgehen, dass es natürlich eine Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden zur Aufklärung dieser Sachverhalte gibt. Aber ich bitte Sie um Ihr Verständnis, dass ich vonseiten des Bundes keine Einzelheiten zu diesem hessischen Verfahren darlegen kann.

Frage: Ich habe eine Frage an das Wirtschaftsministerium. Es gibt ja schon vorab Berichte zu der Nationalen Industriestrategie. Da ist unter anderem auch davon die Rede, dass der Wirtschaftsminister künftig Zusammenschlüsse, Fusionen und Übernahmen erleichtern möchte. Da wird unter anderem die Deutsche Bank genannt. Da wird man schon etwas hellhörig. Können Sie kurz erläutern, wie man Fusionen erleichtern könnte, gerade jetzt, was die Deutsche Bank angeht? Da scheint es ja Vorbehalte der EZB zu geben.

Eichler: Also, zur Industriestrategie im Moment nur so viel: Die war schon länger angekündigt und wird am Dienstag vom Minister vorgestellt. Näheres kann ich dazu im Moment nicht sagen.

Zusatzfrage: Noch einmal mit dem Blick auf die Deutsche Bank: Sie können schon bestätigen, dass die Deutsche Bank da explizit erwähnt wird, oder auch das noch nicht?

Eichler: Ich kann dazu gar nichts bestätigen.

Zusatzfrage: Kann ich dann Frau Schwamberger noch fragen?

Schwamberger: Zur Industriestrategie?

Zusatzfrage: Nein, zur Deutschen Bank.

Schwamberger: Das Thema wird, so glaube ich, hier regelmäßig angesprochen, und regelmäßig antworten wir auf die Frage so, wie wir darauf auch nur antworten können: dass wir uns zu einzelnen Instituten nicht äußern.

Zusatzfrage: Aber bei der Commerzbank zumindest ist der Bund sogar - so glaube ich - Mehrheitseigner. Können Sie dazu etwas sagen?

Schwamberger: Da ergibt sich auch keine neue Situation im Vergleich zur letzten Woche und der Woche davor.

Zusatzfrage: Also dementieren Sie die Meldung, dass es da insgesamt schon 23 Gespräche zwischen den beiden Banken gegeben haben soll?

Schwamberger: Über Gespräche der beiden Banken kann ich hier keine Auskunft geben.

Frage: Kristin Joachim, ARD-Hauptstadtstudio. Die amerikanische Regierung wird sich ja heute Nachmittag äußern und ihren Austritt aus dem INF-Vertrag ankündigen. Bis es dann tatsächlich zum Vollzug kommt, werden noch sechs Monate vergehen. Wird sich die deutsche Bundesregierung denn in diesen sechs Monaten dafür einsetzen, dass der Vertrag weiter besteht? Wenn ja, wie konkret, beziehungsweise wenn nein, warum nicht? Das ist eine Frage an Herrn Breul und Herrn Seibert.

Breul: Ich fange gern an. Der Minister hat sich heute Morgen vor dem Beginn der Beratungen der EU-Außenminister in Bukarest zu dem Thema geäußert. Darauf möchte ich verweisen. Wir haben von Anfang an sehr deutlich gemacht, dass wir den Ball im Feld von Moskau liegen sehen. Russland hat die Gelegenheit nicht beim Schopfe ergriffen, für Aufklärung zu sorgen oder das Raketenprogramm, das gestartet wurde, rückabzuwickeln. Das ist auch weiter unsere Position, unabhängig davon, was heute die Amerikaner erklären werden oder nicht. Aber ich denke, was sie erklären werden, wird niemanden überraschen; denn das russische Verhalten in den letzten 60 Tagen hat uns leider keinen Anlass gegeben, konkrete Fortschritte zu entdecken, die dazu führen, dass sich beide Vertragsparteien wieder an den Vertrag halten. Der Minister hat es heute Morgen auch noch einmal ganz deutlich gesagt: Ein Vertrag, an den sich nur eine Seite hält und die andere nicht, ist kein funktionsfähiger Vertrag mehr.

Zusatzfrage: Befürchten Sie eine Art Wettrüsten, was jetzt wieder einsetzen könnte?

Breul: Auch dazu hat sich der Außenminister wiederholt geäußert, darauf möchte ich verweisen. Er hat deutlich gemacht, dass wir uns nicht mehr in Zeiten des kalten Krieges befinden, dass wir, wenn ein wichtiger Pfeiler der europäischen Sicherheitsarchitektur nicht mehr da ist, nicht in alte Denkmuster verfallen sollten. Dennoch ist es wichtig, Abrüstung wieder auf die internationale Agenda zu setzen, sich insbesondere auch mit den neuen Herausforderungen auseinanderzusetzen, neuen Waffengattungen und neuen Waffentypen, die entwickelt werden, aber auch mit neuen Playern, die auf der globalen Bühne eine Rolle spielen: China, Indien. Viele dieser Themen sind vom Außenminister schon benannt worden, und das werden wir weiter mit Hochdruck vorantreiben.

Aber letztlich zur Frage INF - das ist ganz klar - liegt der Ball im russischen Feld. Bis jetzt haben wir leider nichts entdecken können, was darauf hindeuten könnte, dass Russland sich bemüht, sich wieder an den Vertrag zu halten.

StS Seibert: Ich wollte nur zum Prozedere noch nachtragen, dass dann, wenn - was wir hier natürlich noch nicht wissen können - die USA tatsächlich die Kündigung des INF-Vertrages bekannt geben, eine Sechsmonatsfrist einsetzt, bis diese Kündigung wirksam wird. Das heißt, es bliebe - ich muss im Konjunktiv sprechen - auch dann noch Zeit, dass Russland aus dem Zustand der Vertragsverletzung zum Zustand der Vertragstreue zurückkehrte, wofür es, wie Herr Breul schon gesagt hat, in den vergangenen zwei Monaten leider keine Anzeichen gegeben hat. Aber diese Zeit bliebe noch.

Zusatzfrage: Herr Maas hat vor, im März zu einer internationalen Abrüstungskonferenz nach Berlin einzuladen. Gibt es da schon Zusagen von russischer beziehungsweise amerikanischer Seite?

Breul: Nein, das ist jetzt auch noch ein bisschen früh. Wir sind dabei, mit Partnern die Konzepte für diese Konferenz abzustimmen. Es sind auch noch gar keine Einladungen versandt worden. Darum kann ich Ihnen auch noch nichts über Rückmeldungen sagen.

Frage: Ist es für die deutsche Seite ein Unterschied, ob es explizit eine Aussetzung oder eine Aufkündigung des INF-Vertrages ist?

Breul: Entscheidend ist, dass sich Russland wieder an den Vertrag hält. Der Rest sind technische Einzelheiten. Herr Seibert hat es gerade noch einmal gesagt: Wenn die USA heute die Kündigung beziehungsweise die formale Austrittserklärung ankündigen sollten, beginnt die sechsmonatige Kündigungsfrist. Nach sechs Monaten ist der Vertrag dann nicht mehr existent. Das ist das Szenario, von dem wir jetzt ausgehen, wie gesagt vor dem Hintergrund, dass wir keine Veränderung im russischen Verhalten in den letzten 60 Tagen beobachten konnten.

Frage: Herr Seibert, ich würde ganz gern wissen, ob in der Nachfolgediskussion, wenn dieser Vertrag nicht mehr zu retten ist, ausgeschlossen werden kann, dass es zu einer Stationierung von Mittelstreckenwaffen in Deutschland kommen wird.

Dann habe ich noch eine Lernfrage, weil Sie das Sechsmonatsfenster angesprochen haben: Ich dachte, dass es genauso gut möglich ist, dass die Amerikaner diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung suspendieren und dieses Sechsmonatsfenster nur eine Option ist.

Breul: Zu der letzten Frage kann ich nur sagen: Warten Sie einmal ab, was Herr Pompeo sagt. Ich habe gerade ein Szenario skizziert, was wir für wahrscheinlich halten. In weniger als drei Stunden hat Herr Pompeo sich geäußert, und dann können wir gern weiterreden.

StS Seibert: Zu der Frage an mich: Richtig, erst einmal warten wir ab, was der amerikanische Außenminister genau ankündigt. Wenn es zu diesen sechs Monaten Kündigungsfrist käme, müsste man die abwarten, denn es läge dann ja noch einmal an Russland, die Chance zu nutzen, um den Vertrag zu erhalten, das Ende des Vertrages abzuwenden. Die Bundesregierung wird dann gemeinsam mit ihren Partnern in der Nato darüber beraten, ob Maßnahmen notwendig sind, welche Maßnahmen notwendig sind, um die Abschreckungs- und die Verteidigungsfähigkeit des Bündnisses weiter zu gewährleisten. Das sind Beratungen, denen ich hier nicht vorgreifen will, aber ich kann noch einmal darauf hinweisen, was wir schon in der Vergangenheit getan haben: Der Nato-Generalsekretär Stoltenberg hat mehrfach gesagt, dass die Nato keine Pläne zur Stationierung nuklearer Mittelstreckenraketen in Europa hat.

Frage: Weil Sie gerade sagten, Sie wüssten nicht, was jetzt verkündet würde: Wäre das nicht ein ungewöhnliches Verhalten, dass ein Nato-Partner nicht darüber informiert wird, dass dieser Schritt jetzt erfolgt?

Breul: Bitte nageln Sie mich nicht auf die Wortwahl fest. Ich korrigiere mich und sage: Ich möchte dem nicht vorgreifen.

StS Seibert: So habe ich es auch gemeint. Die amerikanische Seite hat natürlich sehr klar allen Verbündeten - uns - und der Welt mitgeteilt, wie sie zum INF-Vertrag vorzugehen gedenkt. Es hat dazu auch Gespräche gegeben, gerade auch zwischen der Bundeskanzlerin und dem amerikanischen Präsidenten, aber natürlich auch zwischen dem Außenminister und seinen Partnern. Ich bezog mich jetzt einfach nur darauf, dass ich nicht sagen kann, ob es heute wie angekündigt passiert oder am nächsten Tag, und dass ich noch nicht etwas für die Bundesregierung kommentieren kann, das ich noch nicht gehört habe. Aber die grundsätzliche Haltung der amerikanischen Seite ist für uns kein Geheimnis.

Frage: Das geht jetzt gleich an Herrn Seibert, an das Umweltministerium und an das Verkehrsministerium. Erst einmal die Frage an das Verkehrsministerium: Wie soll denn jetzt die Arbeit in der Verkehrskommission und den einzelnen Arbeitsgruppen - da sollte ja etwas neu justiert werden - weitergehen, und mit welchen Themen kann die sich beschäftigen?

Strater: Sie meinen die Nationale Plattform "Zukunft der Mobilität"? - Dazu kann ich Ihnen Folgendes sagen: Der Minister hat sich gestern, am Donnerstag, mit dem Vorsitzenden, Prof. Kagermann, und den Vorsitzenden der sechs Arbeitsgruppen getroffen. Das war ein wichtiger Schritt zur besseren Vernetzung der Arbeitsgruppen. Sie wissen: Es gibt insgesamt sechs Arbeitsgruppen, auch wenn wir hier immer nur über eine sprechen. Ich nenne einige Themen, die die anderen Arbeitsgruppen bearbeiten: zum Beispiel das wichtige Thema Digitalisierung, automatisiertes Fahren, Multimodalität, also die Vernetzung der Verkehrsträger, oder der Hochlauf der alternativen Antriebe.

Ziel war es jetzt auch zu erreichen, dass diese Themen auch in die AG 1, über die wir hier seit einiger Zeit immer reden - Klimaschutz im Verkehr - mit einfließen. Das heißt, wir brauchen zukunftsfähige Ideen, die wir hier generieren. Ende März dieses Jahres sollen erste entsprechende Empfehlungen der Bundesregierung vorlegt und dann weiter beraten werden. Das ist der weitere Fahrplan, den der Minister gestern mit der Plattform "Zukunft der Mobilität" besprochen hat.

Zusatzfrage: Ende März erste Empfehlungen der Arbeitsgruppe? Der gesamten Plattform? Ein Abschlussbericht, oder was ist das?

Strater: Der Arbeitsgruppe, die dann Grundlage für die weiteren Klimaschutzmaßnahmen und die Beratungen innerhalb der Bundesregierung sind.

Zusatzfrage: Das wäre aber nicht mehr der Zeitplan, den auch Herr Seibert hier angesprochen hat, der ja beim letzten Mal schon von Februar sprach. Ende März sollte ja eigentlich der Abschlussbericht vorliegen. Herr Seibert, ist das noch der Zeitplan?

StS Seibert: Bis Ende Februar, habe ich möglicherweise gesagt.

Zusatzfrage: Wir sind jetzt bei Ende März und Empfehlungen. Ich meine, es wird ja auch das Klimaschutzgesetz darauf aufbauen, et cetera. Erste Empfehlungen der Arbeitsgruppe, noch gar nicht der Plattform? - Daher scheint mir das jetzt nicht mehr der Zeitplan zu sein.

Haufe: Doch, das ist der Zeitplan. Die Arbeitsgruppe für den Verkehr soll Ende März ihre Vorschläge machen. Das ist so verabredet. Die Kohlekommission war mit ihren Vorschlägen für Februar angesetzt. Als nächstes ist die Verkehrskommission dran, dann gibt es noch die Gebäudekommission. Diese Kommissionen arbeiten ja für das Maßnahmenprogramm 2030. Das Maßnahmenprogramm ist ein eigenständiges Dokument, ein zweiter Teil der Klimagesetzgebung, an der wir jetzt arbeiten. Das Klimaschutzgesetz wird in der Regierung beraten und dann entsprechend auch vorgelegt werden. Aber das ist jetzt kein neuer Zeitplan.

Zusatzfrage: Sie sagten eben: Der Kommission. Es ist ein Unterschied, ob jetzt eine von den sechs Arbeitsgruppen, wie Herr Strater ja sagte, Empfehlungen vorlegt, oder ob die Plattform zur Zukunft der Mobilität ihren Bericht vorliegt.

Strater: Ich habe ja gerade gesagt, dass die verschiedenen Arbeitsgruppen, die hier noch tagen, die Ideen auch in diese erste Arbeitsgruppe mit einfließen lassen sollen. Das ist ja genau das, was gestern besprochen wurde und was ich gerade gesagt habe, sodass wir hier also auch aus den anderen Arbeitsgruppen Ideen und Vorschläge in dieser einen Arbeitsgruppe zusammenfassen und dann aus dieser heraus Vorschläge vorgelegt werden.

Haufe: So ist auch das Verständnis - so haben wir es auch letzte Woche hier dargelegt -: Zu Ende März sollen die Vorschläge dieser Kommission vorgelegt werden. Daran hat sich nichts geändert.

Zusatzfrage: Vielleicht noch einmal inhaltlich, Herr Strater: Hat sich etwas geändert, was die Rahmenbedingungen angeht, mit welchen Themen sich die Kommission - oder in dem Fall die Arbeitsgruppe 1 - beschäftigen soll?

Strater: Der Verkehr muss einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten. das ist auch bekannt. Ich kann und werde jetzt hier nicht einzelnen Vorschlägen vorgreifen - Sie kennen diese Diskussion, die wir seit Wochen führen -, die schon gemacht worden oder nicht gemacht worden sind. Wir werden das jetzt weiter beraten. Diese Arbeitsgruppe wird weiter tagen, sich weiter besprechen, und dann werden Vorschläge für die zukunftsfähige Mobilität vorgelegt, die dann auch in ein Klimaschutzgesetz einfließen, sodass der Verkehr hier auch seinen Beitrag zum Klimaschutzziel erreichen wird.

Frage: Eine Frage an das BMU: Es gibt heute Morgen Meldungen, dass die Bundesumweltministerin strengere Bauvorgaben für Holz- und Kohleheizungen plant. Können Sie einmal kurz sagen, wie da die Änderungen aussehen sollen und wie der weitere Zeitplan ist?

Haufe: Sie sprechen jetzt eine Verordnung an. Es gibt Bundesimmissionsschutzverordnungen, davon gibt es diverse. Eine richtet sich eben an Kleinere Öfen, unter anderem auch Holzöfen. Wir wissen, dass in manchen Bundesländern im Süden Deutschlands - vor allen Dingen in Baden-Württemberg und Bayern - besonders während der Wintermonate die Feinstaubwerte sehr stark ansteigen, dass viele Menschen sich über die schlechte Luft in ländlichen Gebieten beschweren, wo sehr viel mit Kaminen oder Holzöfen gefeuert wird. Deswegen gab es vor einiger Zeit seitens der Bundesländer, seitens Baden-Württembergs, einen Vorschlag, diese Bundesimmissionsschutzverordnung anzupassen und höhere Schornsteine für solche Kaminöfen vorzusehen. Das ist ein Vorschlag Baden-Württembergs, den das Land in den Bundesrat eingebracht hat. Dort ist es auch abgestimmt und mehrheitlich befürwortet worden. Jetzt liegt uns diese Änderung der Bundesimmissionsschutzverordnung vor. Sie ist der Bundesregierung vorgelegt worden. Es geht hier also nicht um ein Vorhaben des Bundesumweltministeriums, sondern um eine Initiative des Bundesrates, eine Veränderung, die der Bundesrat vorgenommen hat. Über die beraten wir jetzt im Bundeskabinett. Das ist der Sachstand.

Zusatzfrage: Kurze Nachfrage: Und das ist schon Anfang Februar der Fall im Bundeskabinett? So hieß es in der Meldung.

Haufe: Wenn diese Verordnung dann vom Bundeskabinett behandelt wird, teilen wir Ihnen mit, dass die Verordnung behandelt wird. Ich kann Ihnen heute keine Angabe dazu machen, wie die Tagesordnung vom Bundeskabinett nächste Woche Mittwoch aussieht. Das erfahren Sie rechtzeitig davor.

Zusatzfrage: Wie bewerten Sie denn die Kritik? Zum einen heißt es, die betroffenen Verbände seien dazu nicht gehört worden. Es gibt auch Kritik, die besagt, dass diese Maßnahmen für viele Häuser einfach sehr teuer und teilweise technisch gar nicht umsetzbar sind.

Haufe: Da sprechen Sie jetzt über eine Maßgabe, die der Bundesrat auf Vorschlag eines Bundeslandes vorgenommen hat. Das sind alles Vorschläge, die dort gemacht worden sind. Dazu müsste dann auch eben das entsprechende Land Stellung beziehen.

Wir sehen eines: Die Luftqualität in den Ländern im Süden Deutschlands verändert sich sehr stark hinsichtlich des Feinstaubes - jeden Winter. Es gibt sehr, sehr viele Beschwerden, sehr viele Bürgerbeschwerden, auch bei uns, die sich darüber beschweren, dass dort viel mit Holz in einer Form geheizt wird, die vielleicht nicht so freundlich für die nachbarschaftlichen Beziehungen ist und deswegen dort Handlungsbedarf gesehen wird. Das ist innerhalb vieler Kommunen dort ein großes Thema. Der Gesetzgeber wird aufgefordert, darauf zu reagieren. Genau dieser Kritik hat sich das Land Baden-Württemberg angenommen, diesen Gesetzentwurf vorgeschlagen, und der liegt uns jetzt vor.

Zusatzfrage: Jetzt muss ich noch einmal nachfragen. Vielleicht verstehe ich den technischen Ablauf falsch: Aber Sie geben doch nur etwas ins Kabinett, was Sie auch geprüft haben. Dazu müssen Sie doch auch eine Meinung haben. Sie geben doch nichts ins Kabinett, worüber Sie sagen: Das ist totaler Quatsch, und das ist alles technisch nicht machbar, oder?

Haufe: Ich habe Ihnen schon durchaus versucht, deutlich zu machen, dass wir diese Kritik kennen, dass wir auch die Situation vor Ort kennen. Wir haben die ganzen Daten zur Luftqualität. Wir sind durchaus offen, da Änderungen vorzunehmen.

Zusatzfrage: Das heißt, Sie teilen diese Kritik nicht?

Haufe: Welche Kritik? Wir sind offen, diese Immissionsschutzverordnung zu optimieren und sie auch zu verändern. Dementsprechend werden wir jetzt auch den Vorschlag des Bundesrates behandeln. Aber ich kann Ihnen heute keine abschließende Äußerung dazu machen, wie am Ende diese Verordnung aussehen wird. Sie liegt uns jetzt vor. Sie kommt vom Bundesrat ins Bundeskabinett. Momentan beraten wir sie innerhalb der Bundesregierung, bilden uns dazu eine Meinung und werden einen Entschluss fassen.

Frage: Ich peile noch einmal das Wirtschaftsministerium an, und zwar in Sachen Huawei. Da gibt es Meldungen, dass die Telekom sich schon darauf vorbereitet, möglicherweise die ganzen Huawei-Teile rückzubauen. Sind solche Maßnahmenvorbereitungen aus Sicht des Wirtschaftsministeriums zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll? Können Sie noch einmal ganz kurz erklären, wie jetzt eigentlich der Entscheidungsprozess seitens der Bundesregierung ist, was die Behandlung von Huawei angeht, auch im Hinblick auf die Frage, dass es ja wohl derzeit gar keine rechtliche Handhabe gibt, Huawei auszuschließen. Wie ist da jetzt der weitere Gang der Dinge.

Eichler: Zu dem Thema haben sich hier verschiedene Personen am Mittwoch schon relativ ausführlich geäußert. Dem kann ich nur hinzufügen, dass die Sicherheit der von Telekommunikationsausrüstern angebotenen Produkte und die Sicherheit des 5G-Netzes für die ganze Bundesregierung von hoher Relevanz sind und dass sich die Bundesregierung davon wird leiten lassen mit Blick auf den Ausbau des 5G-Netzes.

Zusatzfrage: Wann kann man da mit einer Entscheidung rechnen zwischen der Sicherheit auf der einen Seite und der Notwendigkeit auf der anderen Seite, das Netz möglichst schnell aufzubauen?

Eichler: Dazu kann ich Ihnen keine weiteren Angaben machen. Vielleicht kann Ihnen ja das BMI aushelfen?

Schmidt: Einen konkreten Zeitpunkt kann ich Ihnen da auch nicht benennen. Wie wir hier schon berichtet haben, ist eben die Willensbildung innerhalb der Bundesregierung dazu noch nicht abgeschlossen. Da sind wir dran. Die TK-Anbieter werden da jetzt mit einbezogen. Auch das haben wir Ihnen schon berichtet. Aber einen genauen Zeitpunkt, wann eben mit einer Entscheidung zu rechnen ist, den kann ich Ihnen leider auch nicht nennen.

Frage: Ans Landwirtschaftsministerium: Die EU hat die Bundesregierung aufgefordert, die Düngeverordnung erneut zu ändern. Die bisherige Verordnung scheint nicht auszureichen. Es hat die Bundesregierung der Kommission gegenüber offenbar auch schon Vorschläge gemacht. Welche sind das denn konkret?

Bürgelt: Darüber werden Sie definitiv noch heute im Laufe des Tages informiert werden. Es ist etwas in Vorbereitung. Nur noch ein bisschen Geduld, und dann stellen wir Ihnen die Informationen, die wir auch an die Kommission gesandt haben, gern in schriftlicher Form zur Verfügung.

Frage: Eine Frage ans Auswärtige Amt: Es geht um Venezuela und die Kontaktgruppe, wenn ich da richtig informiert bin, die sich da gebildet hat, in der Deutschland auch eine Rolle spielen soll. Können Sie uns einmal erläutern, was da genauer die Aufgabe sein wird, was da die nächsten Schritte sind, was Sie da machen können.

Breul: Vielen Dank für die Frage, das stimmt. Die Hohe Vertreterin hat gestern am Rande der informellen Außenministertagung in Bukarest die Gründung einer Kontaktgruppe verkündet. Sie soll eine möglichst geschlossene Haltung der internationalen Akteure herbeiführen. Die Hohe Vertreterin hat sich auch schon zu möglichen Mitgliedern geäußert. Die Liste ist noch nicht abschließend. Die Kontaktgruppe soll den Schlüsselakteuren helfen, einen glaubwürdigen politischen Prozess zu entwickeln, der in freien und fairen Präsidentschaftswahlen münden soll. Die Kontaktgruppe hat die Arbeit noch nicht aufgenommen. Das war gestern sozusagen der Auftakt. Wenn Sie sich zurückerinnern: Von dieser Kontaktgruppe ist schon etwas länger die Rede, es wurde in den EU-Ratsschlussfolgerungen angeregt, diese Option zu prüfen. Jetzt wird diese Option in der Realität umgesetzt. Zu genauen Einzelheiten, wann das erste Treffen stattfindet, was genau die Agenda ist, kann ich Ihnen heute noch keine Auskunft geben.

Frage: Herr Breul, wird die Arbeit der Kontaktgruppe, die, wie Sie sagten, darauf abzielt, ein möglichst gemeinsames Vorgehen der internationalen Akteure herzustellen, dadurch erschwert, dass die USA nach eigenen Aussagen vornehmlich ökonomische Interessen in der Venezuela-Politik verfolgt? So gibt es bei den Sanktionen Ausnahmen für US-amerikanische Ölunternehmen, die weiterhin Geschäfte machen dürfen. Herr Bolton hat an anderer Stelle gesagt, es wäre für die USA ökonomisch sehr wichtig, dass Ölunternehmen dort Geschäfte machen können. Erschwert das nicht eine international abgestimmte Strategie, weil das ja eigentlich nicht das Interesse - zumindest Deutschlands - sein kann.

Breul: Ich bin nicht befugt, für die Kontaktgruppe zu sprechen. Sie wird von der Hohen Vertreterin geleitet, die erste Fragen dazu ja bereits beantwortet hat. Ich möchte nur raten, sich zu den ganzen Geschichten rund ums Öl vielleicht auch einmal die wirtschaftlichen Fakten ein bisschen anzuschauen. Natürlich treffen die Sanktionen der USA gegen den staatlichen Ölkonzern das Regime Maduro an sehr empfindlicher Stelle. Dazu, wohin die Gelder aus dem Ölkonzern fließen, gibt es eine umfangreiche Berichterstattung, auf die ich verweisen will.

Ich will auch darauf verweisen, dass die USA seit Dezember 2018 Nettoexporteur von Öl sind, und zwar in enormer Menge: Täglich werden 211 000 Barrel mehr ausgeführt als eingeführt. Das zeigt eindeutig: Die USA sind nicht abhängig vom Öl aus Venezuela. Die USA setzen sich seit längerer Zeit für bessere humanitäre Bedingungen in Venezuela ein, und zwar mit Maßnahmen, die von Präsident Maduro in der Vergangenheit abgelehnt wurden und auch weiter abgelehnt werden.

Von daher möchte ich Sie einfach bitten: Wenn Sie zu diesem Thema schreiben, schauen Sie sich bitte auch die realen wirtschaftlichen Daten und den Wirtschaftsverkehr zwischen den USA und Venezuela ein wenig an.

Was die Ziele der internationalen Gemeinschaft angeht, besteht, denke ich, eine hohe Übereinstimmung. Das ist aus unseren Statements deutlich geworden, auch aus den Statements der USA, dass wir nämlich eine Rückkehr zur Demokratie in Venezuela wollen und dass Parlamentspräsident Guaidó der richtige Mann zu sein scheint, um diesen Prozess einzuleiten.

Zusatzfrage: Eine Abhängigkeit der USA von venezolanischem Öl habe ich gar nicht unterstellt. Das war nicht das Thema. Das, was ich sagte, basiert auf Äußerungen von Herrn Bolton selbst und auf Berichterstattung der US-amerikanischen Fachpresse. Da fühle ich mich also schon halbwegs sicher.

Der Aspekt war, dass die USA, und zwar erkennbar auch an den Äußerungen von Herrn Bolton, im Geschäftsinteresse US-amerikanischer Ölfirmen Ausnahmen zum Beispiel von Sanktionsregelungen machen. Meine Frage war, ob das, wenn das ein Leitstrahl der Politik ist, die Arbeit der Kontaktgruppe erschwert.

Breul: Die Kleine Tirade, die ich gerade abgelassen habe, zielte nicht vor allem auf Sie, sondern auch auf viele Berichterstattungen, die wir in den letzten Tagen beobachten können, teilweise von staatlich gelenkten Medien. Das gab mir nur die Gelegenheit, darauf einmal zu verweisen.

Unsere Analyse ist schon die, dass die US-amerikanische Politik hier nicht im Wesentlichen von Wirtschaftsinteressen gesteuert ist.

Frage: Hat Europa, hat die EU auch ökonomische Interessen in Venezuela - wie die Amerikaner?

Breul: Dazu hatte ich Mittwoch schon gesagt, dass die wirtschaftlichen Verquickungen und Verbindungen allein schon wegen der geografischen Lage zwischen Venezuela und den USA enger sind als zwischen Europa und Venezuela. Selbstverständlich - das können Sie überall nachlesen - gibt es Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und Venezuela. Im Übrigen gibt es bereits seit 2017 auch Sanktionen der EU gegenüber dem Regime Maduro.

StS Seibert: Das hauptsächliche wirtschaftliche Interesse, das wir Europäer in Venezuela haben, ist, dass es der Bevölkerung dort wieder besser geht. Die Wirtschaft liegt dramatisch darnieder. Die Versorgung der Bevölkerung ist dramatisch schlecht. Das ist ein Grund, warum dieses Land wieder stabilisiert werden muss. Es muss demokratisch, freiheitlich stabilisiert werden, und es muss wirtschaftlich gesunden, damit es den Menschen dort besser geht.

Zusatz: Das ist ja der Grund, warum wir hier fragen. Denn den Amerikanern geht es eben nicht um die Menschen, sondern um die Ölinteressen. Das hat Mike Pence - - -

StS Seibert: Das ist Ihre Behauptung. Wir sprechen für die Bundesregierung, und Sie stellen Behauptungen über die amerikanische Regierung auf, die Sie vielleicht mit den amerikanischen Stellen klären sollten.

Zusatzfrage: Ich zitiere. - Aber Vizepräsident Mike Pence hat Guaidó einen Tag, bevor er sich zum Präsidenten ausgerufen hat, in einem Telefonat zugesichert, dass die Amerikaner ihn unterstützen. Wusste die Bundesregierung, wusste die EU im Vorfeld davon? Hat Herr Guaidó vorher auch mit EU-Vertretern, vielleicht mit Frau Merkel gesprochen und sich Unterstützung zusichern lassen?

StS Seibert: Nein, er hat nicht mit der Bundeskanzlerin gesprochen. Aber wir hatten hier neulich schon - und das lässt sich im Protokoll der Bundespressekonferenz nachlesen - Aussagen des Auswärtigen Amtes darüber, welche Kontakte es von europäischer Seite mit Herrn Guaidó gab und wann es sie gab. Das alles ist hier schon besprochen worden.

Breul: Wenn ich noch eines hinzufügen darf: Mit Verlaub, ich finde, Ihre Frage zielt ein bisschen am Punkt vorbei. Der Beginn des Prozesses, den wir jetzt beobachten, war nicht ein Telefonat von Herrn Guaidó mit Herrn Pence, sondern es waren die durch Herrn Maduro gefälschten Präsidentschaftswahlen. Wir haben von da ab eine Entwicklung gehabt, die jetzt in Massendemonstrationen und den ganzen Ereignissen der letzten Tage kulminiert. Aber der Beginn und die Ursache dieses Prozesses ist beileibe kein Telefonat des US-amerikanischen Vizepräsidenten.

Zusatzfrage: Das Thema war ja Regimechange der Amerikaner, Herr Breul. - Haben Sie etwas Neues zu Billy Six, dem inhaftierten deutschen Journalisten, und können Sie etwas zu den beiden anderen Inhaftierten sagen? Sie sagten Mittwoch, dass es drei gebe.

Breul: Das Thema ist nicht Regimechange, das Thema ist Rückkehr zur verfassungsmäßigen Ordnung. Den Punkt möchte ich für die Bundesregierung noch einmal klarstellen.

Zu Billy Six habe ich heute keine neuen Informationen. Zu den anderen beiden Fällen gilt wie immer: Schutz der Persönlichkeitsrechte geht vor. Dazu habe ich heute keine Informationen, die ich mit Ihnen teilen könnte.

Frage: Ich habe eine Frage zu einem Brief von Hilfsorganisationen. Sie richtet sich an das Justizministerium und das Innenministerium. Der Brief wurde heute veröffentlicht. Darin verlangen die Hilfsorganisationen ein schnelles und verbindliches Verfahren für die Unterbringung von aus Seenot geretteten Flüchtlingen.

Was antworten Sie den Hilfsorganisationen? Wann wird es Ihrer Einschätzung nach zu einer solchen Einigung kommen?

Schmidt: Wir sind der Auffassung, dass die Entwicklungen der letzten Wochen hinsichtlich der Seenotrettungsfälle deutlich gemacht haben, dass es dringend nötig ist, in den nächsten Monaten zu einem transparenten und verlässlichen Ad-hoc-Mechanismus für die Ausschiffung und Verteilung von aus Seenot im Mittelmeer geretteten Personen zu gelangen. Wir als BMI haben die Kommission deshalb darin bestärkt, die im vergangenen Jahr begonnenen Anstrengungen zur Koordinierung eines solchen Mechanismus mit den Mitgliedsstaaten fortzusetzen. Mit diesem Mechanismus soll sichergestellt werden, dass rasch ein sicherer Anlaufhafen gefunden werden kann und dass sich möglichst viele Mitgliedsstaaten an der innereuropäischen Verteilung der aus Seenot Geretteten beteiligen.

Dabei kann es sich nur um einen temporären Mechanismus handeln. Eine dauerhafte Lösung zu Umverteilungsfragen ist schon aus rechtlichen Gründen nur im Rahmen der GEAS- oder Dublin-Reform möglich, worauf ich noch einmal hinweisen will. Wie Sie wissen, hat sich die Bundesregierung bei dem konkreten Fall, den wir zuletzt gesehen haben, wie auch in der Vergangenheit solidarisch gezeigt und sich zur Aufnahme von Personen bereiterklärt.

Kall: Ich kann der Antwort meines Kollegen nichts hinzufügen.

Frage: Ich habe an dieselben Ministerien eine Frage zur regierungsinternen Debatte über die Strafbarkeit falscher Angaben im Asylverfahren. Was ist im Moment der Stand der Dinge? Auf welcher Ebene wird das Thema diskutiert? Ist es die Fachebene oder die Ministerebene?

Ich würde auch gern noch einmal erklärt bekommen, warum Ihre jeweiligen Ministerien für beziehungsweise gegen eine Änderung sind.

Schmidt: Zum Thema der Identitätstäuschung im Asylverfahren kann ich Ihnen sagen, dass das für das BMI ganz klar ein wichtiges Thema ist. Wie Sie hier am Mittwoch gehört haben, hatten wir just den Entwurf eines Zweiten Datenaustauschverbesserungsgesetzes im Kabinett. Mit diesem Gesetz wollen wir unter anderem das Ausländerzentralregister vor allem für die Länder und Kommunen weiterentwickeln und damit auch Sicherheitsaspekte in diesem Land befördern.

Bestandteil des Gesetzes wird nämlich zum Beispiel sein, dass die Nutzung der Ausländerzentralregisternummer künftig allen öffentlichen Stellen im Datenaustausch untereinander zum Zweck einer eindeutigen Zuordnung der Person ermöglicht werden soll. Für diesen Datenaustausch der Ausländerbehörden untereinander, etwa bei einem Wechsel von Zuständigkeiten, ist die Nutzung der AZR-Nummer beispielsweise zum Zweck der eindeutigen Zuordnung notwendig, um diese Identitätstäuschungsmöglichkeiten einzuschränken sowie Mehrfacherhebungen und auch Personenverwechslungen zu vermeiden. Damit soll auch die Qualität der erhobenen Daten verbessert werden.

Wir wollen aber über den mit dem Datenaustauschverbesserungsgesetz jetzt schon gegangenen Schritt hinaus das Thema der Identitätstäuschung weiterverfolgen. Außerhalb des Asylverfahrens können Ausländer für unrichtige oder unvollständige Angaben im Rahmen des Aufenthaltsrecht strafrechtlich belangt werden. Asylantragsteller haben bisher für das gleiche Verhalten keine strafrechtlichen Sanktionen zu befürchten wie wir sie im Ausländer- und Aufenthaltsrecht sehen. Hier möchten wir Änderungen herbeiführen. Sowohl die Justizministerkonferenz als auch die Innenministerkonferenz haben bereits mehrfach Beschlüsse gefasst, dass geprüft werden solle, mit welchen gesetzgeberischen Maßnahmen wir eine solche Strafbarkeitslücke schließen können.

Zum aktuellen Stand der Diskussion kann ich Ihnen sagen, dass wir in der Tat noch auf Fachebene darüber diskutieren. Unter anderem mit den Kollegen vom BMJV stehen wir dazu im Austausch. Die Regelungen sind Gegenstand der noch laufenden Gespräche, sodass ich Ihnen im Moment keine Angaben zu Einzelheiten machen kann.

Kall: Ich kann für das Bundesjustizministerium ergänzen. Auch wenn es sicherlich wieder Gespräche auf Fachebene gibt, liegt uns noch kein entsprechender Gesetzesvorschlag des BMI vor, der einen solchen Straftatbestand bei Identitätstäuschungen vorsähe. Ein solcher Straftatbestand ist auch im Koalitionsvertrag nicht vereinbart. Sobald uns vonseiten des BMI ein solcher Gesetzentwurf vorliegt, werden wir ihn im Bundesjustizministerium natürlich wie jeden Gesetzentwurf nach Recht und Gesetz mitprüfen.

Dabei gibt es ein paar Punkte, die für uns wichtig sind und in einer solchen Prüfung zu berücksichtigen wären.

Das eine ist, dass falsche Personalangaben im Rahmen der Asylantragstellung schon heute als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße belegt werden können, also insofern schon sanktionierbar sind, und dass es im Asylverfahren schon ganz erhebliche Sanktionsmöglichkeiten gibt. Ein Asylantrag wird in solchen Fällen regelmäßig als offensichtlich unbegründet abgelehnt. Eine Entscheidung kann außerdem im beschleunigten Verfahren ergehen, was mit weiteren Fristverkürzungen zum Beispiel beim Rechtsschutz einhergeht und zu einer schnelleren Rückführung führen kann.

Ein weiterer Punkt ist, dass, wenn man einen Straftatbestand schafft, Strafverfahren, die dann parallel zum Asylverfahren laufen würden, durchaus auch zu längeren Verfahren führen könnten, weil das Strafverfahren ja in jedem Fall in Deutschland abzuschließen wäre.

Das wären Punkte, die für uns in der Prüfung wichtig wären, aber eben erst dann, wenn uns ein entsprechender Gesetzesvorschlag vorliegt.

Zusatzfrage: Noch eine Frage an das BMI: Der Minister sagt ja immer, dass er unbedingt schneller abschieben will, wenn es geht. Ist es für Sie kein wichtiger Punkt, dass man sagt: "Wenn noch ein neues Strafverfahren dazukommen kann, dann würden sich möglicherweise auch die Asylverfahren beziehungsweise die Abschiebehindernisse verlängern"?

Eine Frage an das BMJV: Sie haben jetzt ziemlich deutlich gesagt: Wir müssen dabei jetzt nicht handeln. - Das scheinen manche in der Union anders zu sehen. Man hat Äußerungen aus der Union gehört, in denen es hieß, Frau Barley solle doch jetzt endlich einmal handeln, und wenn sie nicht handele, dann habe sie da irgendwie einen Realitätsverlust. Sie sagen aber ganz klar: "Wir sind jetzt nicht am Zug", oder?

Schmidt: Wie eben schon dargestellt, ist im Moment geltendes Recht, dass es strafbar ist, wenn ein Ausländer, der kein Asylsuchender ist, falsche oder unrichtige Angaben im Rahmen des Aufenthaltsrechts macht. Für uns gilt, dass wir den Zustand, dass es diese Sanktionsmöglichkeit für Asylantragsteller nicht gibt, sondern, wie der Kollege völlig richtig beschrieben hat, im Moment nur eine Sanktionsmöglichkeit im verwaltungsrechtlichen Sinne, so nicht hinnehmen wollen.

Nun gibt es in dieser Diskussion für und wider. Auf Ihre konkrete Frage, ob das nicht zu einer Verlängerung der Verfahrensdauern führe, kann ich sagen, dass das aus unserer Sicht nicht zwangsläufig der Fall ist. Das ist ein Punkt, den wir jetzt fachlich besprechen müssen.

Richtig ist in der Tat: Der Gesetzentwurf liegt noch nicht vor. Um ihn zu entwickeln, besprechen wir das jetzt auf Fachebene. Ich denke, wir werden ihn erstellen und versuchen, die Argumentation der Kollegen, so gut es geht, zu entkräften, sodass wir dann hoffentlich zu einer gemeinsamen Lösung kommen, die die Möglichkeit einer solchen Straftatbestandsschaffung beinhaltet. Das bleibt allerdings Gegenstand der dazu noch laufenden Beratungen.

Kall: Für das Asylrecht und insgesamt für ausländerrechtliche Regelungen ist das Bundesinnenministerium zuständig, entsprechend auch für Sanktionsregelungen in diesem Bereich. Wenn man diesen Straftatbestand denn schaffen wollte, würde man ihn aller Wahrscheinlichkeit nicht im Strafgesetzbuch schaffen, sondern in den speziellen Gesetzen, etwa dem Asylverfahrensgesetz. Ich weiß jetzt nicht genau, wo Sie das regeln wollen, aber das sind eindeutig Bereiche, die in der Federführung des BMI liegen.

Ich hatte ja gesagt, dass wir uns darüber Gedanken machen, dazu auf Fachebene im Austausch sind und Gesetze erst dann prüfen können, wenn sie uns vorliegen.

Zusatzfrage: Noch eine allerletzte Frage an das BMI: Wie sollten Ihrer Meinung nach die strafrechtlichen Sanktionen aussehen? Analog zum Aufenthaltsrecht? Da ist es ja, glaube ich, Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, richtig?

Schmidt: Das weiß ich jetzt nicht; da müsste ich in den Gesetzestext schauen. Auch zur Frage der Sanktionshöhe - dafür bitte ich um Ihr Verständnis - kann ich Ihnen in diesem Stadium noch keine genauen Angaben machen.

Frage: Herr Flosdorff, wie bewertet das Verteidigungsministerium das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Haar- und Barterlass? Können männliche Soldaten damit rechnen, jetzt auch wie die Soldatinnen lange Haare tragen zu dürfen?

Flosdorff: Das Verwaltungsgericht hat gestern festgestellt, dass der Haar- und Barterlass grundsätzlich möglich ist, dass aber die gesetzliche Grundlage nicht ausreicht. Das heißt, dass man jetzt zügig darangehen wird, innerhalb einer angemessenen Frist die gesetzliche Grundlage zu schaffen, wie es auch vom Verwaltungsgericht empfohlen und verlangt wird. Darüber hinausgehend möchte ich das hier gar nicht bewerten oder kommentieren.

Zusatzfrage: Wollen Sie es so belassen, wie es jetzt ist, dass Soldaten kurze Haare befohlen werden können und die Frauen weiterhin lange Haare tragen dürfen, oder herrscht bei Ihnen Gleichberechtigung und wird quasi für Soldaten jeglichen Geschlechts eine einheitliche Lösung gefunden werden? Das ist ja das Interesse der Öffentlichkeit.

Flosdorff: Gegenstand des Verwaltungsgerichtsurteils war die Rechtmäßigkeit dieses Haar- und Barterlasses. Wir geben hier gern und auch ausführlich Auskunft über Regierungshandeln. Jetzt steht an, eine ausreichende gesetzliche Grundlage zu schaffen. Das werden wir in einer angemessenen Frist tun.

In die andere Diskussion werde ich mit Ihnen von dieser Stelle aus sicherlich nicht einsteigen.

Frage: Herr Flosdorff, Hintergrund sowohl dieses Erlasses als auch des Urteils ist, dass Soldaten den Staat repräsentieren und dass dafür besondere Kriterien gelten. Nun wird der deutsche Staat auf einer vielleicht noch wichtigeren Ebene als der des Stabsfeldwebels unter anderem durch einen Staatssekretär im Auswärtigen Amt im In- und Ausland repräsentiert, dessen Haartracht die Ohren und den Kragen erreicht.

Herr Breul, wird sozusagen Deutschlands Ansehen durch die Erscheinung und die Haartracht des Staatssekretärs beeinträchtigt? Herr Flosdorff, wäre nicht das, was im Fall dieses Staatssekretärs möglich ist, nämlich dass bei öffentlichen Auftritten das Haar zu einem Zopf gebunden wird, auch eine praktikable Lösung im Falle des Stabsfeldwebels und anderer Bundeswehrsoldaten?

Flosdorff: Wenn ich den Anfang machen darf: Ich würde den Vorschlag für sachgerecht halten, dass die Soldaten sich an die Regeln halten, die für Soldaten gelten, und Zivilisten sich an die Regeln halten, die für Zivilisten gelten.

Breul: Zu Ihrer Frage kann ich sagen: Nein, im Gegenteil. Ich denke, gerade im Ausland wird oft bemerkt, wenn Diplomaten auch aus Deutschland nicht dem Prototyp eines Diplomaten entsprechen. Das tut uns gut, wir sind bunt und vielfältig in Deutschland, und das sollte auch der diplomatische Dienst repräsentieren. Im Übrigen gibt es keinerlei Runderlasse im Auswärtigen Amt, die zu einer bestimmten Haartracht, Barttracht oder sonst was verpflichten.

Zusatzfrage: Herr Flosdorff, wenn Sie sagen, Soldaten sollten sich an Soldatenregeln halten und Zivilisten an Zivilistenregeln: Beide gehen aber auf denselben Grundsatz zurück, nämlich das Ansehen Deutschlands, wie es durch Staatsvertreter repräsentiert wird. Deswegen gibt es eine gemeinsame Grundlage dieser beiden Erlasse. Deswegen noch einmal die Frage: Halten Sie es in Bezug auf diese gemeinsame Grundlage für geboten, sich an dem Erfolgsmodell des diplomatischen Dienstes zu orientieren?

Flosdorff: Ich wünsche dem diplomatischen Dienst wirklich jeden Erfolg, traue mich aber nicht, von dieser Stelle aus sachgerecht zu beurteilen, inwieweit das auf die Haar- und Barttracht zurückzuführen ist. Was Soldaten betrifft, so bitte ich Sie, noch einmal nachzulesen. Es gibt noch ein paar andere Gründe, die zum Haar- und Barterlass führen, die durchaus auch etwas mit den besonderen Aufgaben zu tun haben, die Soldaten gestellt werden. Deswegen bitte ich einfach um Verständnis dafür, dass ich auch auf diesem Niveau nicht in diese Diskussion einsteige.

Frage: Nach dem, was ich von ihr weiß, ist der Ministerin Gleichberechtigung beziehungsweise Gleichstellung ja ein Anliegen. Kann man davon ausgehen, dass in der gesetzlichen Grundlage, die Sie schaffen müssen, Gleichstellung, gleiche Rechte, gleiche Pflichten, gleiche Vorschriften für Mann und Frau gelten werden?

Flosdorff: Gleichstellung ist ein sehr hohes Gut, auch in der Bundeswehr, und wird selbstverständlich immer mit beachtet, in allen Regeln, die wir haben. Andererseits gibt es auch militärische Erfordernisse, die bei allem eine Rolle spielen. Das wird alles wohlabgewogen. Sie dürfen sich außerdem darauf freuen, dass wir, wie das Verwaltungsgericht uns anheimgestellt hat, eine ausreichende rechtliche Grundlage dafür herstellen werden.

Frage: An das Gesundheits- und das Wirtschaftsministerium: Der internationale Gesundheitstourismus ist in Deutschland ein Milliardenmarkt. Eine aktuelle Studie zeigt, dass die Zahl der Patienten aus den arabischen Staaten wegen immer weiter überhöhter Rechnungen radikal zurückgeht. Kümmert das die Ministerien in irgendeiner Weise?

Wackers: Es tut mir leid, ich kann keine Angaben dazu machen.

Eichler: Ich leider auch nicht.

Zusatzfrage: Besonders vom Gesundheitsministerium versuche ich seit zwei Wochen eine Antwort zu bekommen, und ich habe Ihnen auch die Studie weitergeleitet. Trotzdem gibt es keine Antwort?

Wackers: Es tut mir leid, das würde ich gerne nachverfolgen. Ich kenne diese Anfrage nicht, aber ich prüfe das gerne.

Haufe: Ich habe noch einen Nachtrag zu einem anderen Alltagsthema, nämlich zur Holzverfeuerung: Frau Müller ging ja auf die Kritik an diesem Gesetzentwurf ein. Ich habe mir den Gesetzentwurf gerade noch einmal angeschaut. Wir hatten im letzten Jahr erst ein sehr breit angelegtes Fachgespräch mit allen Verbänden zu der Gesamtthematik Feuern mit Holz und der Problematik der Feinstaubbelastung vor allen Dingen in den Wintermonaten in manchen Bundesländern. Ich sehe auch, dass die Kollegen durchaus immer wieder im Austausch mit den verschiedenen Verbänden waren, die jetzt meinen, sie hätten keinen Kontakt zu uns gehabt. Insofern kann ich die Kritik, dass wir dazu nicht im Austausch wären, nicht teilen; das stimmt so nicht.

Frage: Ich habe eine Frage an Herrn Flosdorff zum neuen Regierungsflieger, der jetzt ja wohl relativ schnell beschafft werden soll. Was können Sie mir da zum aktuellen Stand sagen?

Flosdorff: Ich kann Ihnen bestätigen, dass die Informationen, die in den Medien sind, korrekt sind: Wir bemühen uns darum, ein weiteres Langstreckenflugzeug kurzfristig zu beschaffen; das ist ja auch schon vor einigen Wochen bekanntgegeben worden. Man prüft derzeit, was diesbezüglich möglich ist. Wir müssen aber auch für die Mittelfrist daran denken, die jetzt auch schon in die Jahre gekommenen, älteren anderen beiden Muster vom Typ A340, die die Flugbereitschaft der Bundeswehr betreibt, auch zu ersetzen. Das sollte man aber in einem mittelfristigen Zeithorizont sehen.

Zusatzfrage: Die Kurzfristanschaffung ist ja für Ende 2019 angepeilt. Würde das dann tatsächlich heißen, dass man nicht die VIP-Ausstattung mit Schlafkabine, Besprechungskabine usw. hat?

Flosdorff: Das müssen wir in den nächsten Wochen sehen, das steht jetzt noch nicht fest. Jetzt muss man erst einmal schauen, dass man irgendwo in den Produktionszyklus hineinkommt. Darüber hinaus sind bei so einer kurzfristigen Anschaffung auch rechtliche Dinge zu klären. Dann kann man entscheiden, inwiefern - abhängig von den Angeboten, die man dann bekommt - auch diese besondere Ausstattung eingebaut werden kann.

Frage: Herr Breul, wie sieht es in der Türkei aus, wie viele deutschtürkische Gefangene gibt es aktuell? Mein letzter Stand war, dass es fünf sind, die auch konsularisch betreut werden. Wie ist der Stand heute?

Breul: Ich kann Ihnen bestätigen: Die Haftfälle liegen nach wie vor bei einer niedrigen einstelligen Zahl.

Zusatzfrage: Sind es die fünf, oder hat sich das geändert?

Breul: Ich muss jetzt trotz der späten Stunde ein bisschen ausholen, um das zu erläutern.

Die Haftfälle in der Türkei sind weiter von besonderer politischer Relevanz für uns und bilden ein schwieriges Thema mit der Türkei. Wir sind mittlerweile bei einer so geringen Fallzahl angelangt, dass die Nennung der Fallzahl Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich macht. Das ist mit Blick auf das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen problematisch. Wir können von hier aus keine juristische Bewertung von einzelnen Fällen vornehmen, und wir wollten das auch nie. Es ging darum, die Problematik aufzuzeigen und zu thematisieren. Die sogenannten politischen Haftfälle standen besonders nach dem Putschversuch 2016 im Vordergrund. Damals kam es ja zu einer Vielzahl von Verhaftungen - 35 Deutsche bis Ende 2018 - aufgrund mutmaßlicher politischer Strafvorwürfe. Das haben wir offen thematisiert. Nun hat sich die Situation weiterentwickelt. Wir sehen zum Beispiel in letzter Zeit auch Verhaftungen aufgrund von Äußerungen in den sozialen Medien, und wir haben - das war auch Thema hier in der Regierungspressekonferenz - auch unsere Reise- und Sicherheitshinweise entsprechend angepasst. Nach wie vor gilt: Wir nehmen jeden Fall sehr ernst und betreuen ihn nach den Umständen des Einzelfalls. Das umfasst sowohl die bisher genannten politischen Haftfälle als auch alle anderen Haftfälle von Deutschen in der Türkei.

Ich möchte damit sagen: Wir werden von hier aus keine präzise Zahl nennen können, wenn wir uns in diesem Kleinen einstelligen Bereich bewegen. Das heißt wiederum nicht - das möchte ich ausdrücklich unterstreichen -, dass wir in irgendeiner Form Entwarnung geben möchten. Das ist nach wie vor ein wichtiges Thema. Gerade heute hat Außenminister Maas am Rande der EU-Außenministertagung in Bukarest mit Herrn Çavusoglu gesprochen und dabei auch noch einmal ganz direkt die Haftfälle angesprochen.

Zusatzfrage: Aber Sie haben uns doch zwei Jahre lang immer wieder gesagt, wie viele Haftfälle es insgesamt gibt und wie viele politische Gefangene es insgesamt gibt. Das wollen Sie ab sofort nicht mehr tun?

Breul: Ich kann Ihnen immer noch sagen, dass sich 49 Deutsche in türkischer Haft befinden; das können wir nach wie vor tun. Wie in jedem anderen Land auch nehmen wir normalerweise keine Kategorisierung vor, welche Strafvorwürfe den jeweiligen Betroffenen gemacht werden, auch weil wir nicht die richtige Stelle sind, um das juristisch zu bewerten - das müssen die Gerichte vor Ort tun. Wir haben nach dem Putschversuch - das habe ich gerade mit meiner langen Erklärung deutlich zu machen versucht - einen Sonderfall gehabt und haben darauf besonders reagiert. Jetzt sind wir in einer Situation, in der es nur noch sehr wenige Fälle sind. Wir möchten hier nicht in eine Diskussion einsteigen - das würde dem Schicksal der Betroffenen auch nicht gerecht werden -, ob Fall A politisch ist und Fall B nicht. Das war insofern eine Referenzgröße, die wir Ihnen genannt haben. Mittlerweile sind wir in einem Stadium, in dem wir diese konkrete Zahl nicht mehr verwenden möchten.

Freitag, 1. Februar 2019

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 1. Februar 2019
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/regierungspressekonferenz-vom-1-februar-2019-1576382
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Februar 2019

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