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PRESSEKONFERENZ/1840: Regierungspressekonferenz vom 1. April 2019 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Montag, 1. April 2019
Regierungspressekonferenz vom 1. April 2019

Themen: Reise des Bundesinnenministers zur G7-Innenministerkonferenz in Paris, Verletzung der EU-Nitratrichtlinie durch Deutschland, Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, Beschluss der Berliner SPD zum Verbot von Bundeswehr-Werbung an Schulen, erster Wahlgang der Präsidentschaftswahlen in der Ukraine, Schreiben des Bundesinnenministers an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages mit Äußerungen zur Deutschen Einheit, Teilnahme Großbritanniens an der Europawahl 2019, humanitäre Hilfe in Venezuela

Sprecher: SRS'in Fietz, Grünewälder (BMI), Haufe (BMU), Bürgelt (BMEL), Buser (BMVI), Kalwey (BMF), Steffen (BMJV), Fähnrich (BMVg), Adebahr (AA)


Vorsitzender Detjen eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRSin Fietz sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Grünewälder: Der Bundesinnenminister wird am Donnerstag, den 4. April, an der G7-Innenministerkonferenz in Paris teilnehmen. Auf der Tagesordnung stehen innen- und sicherheitspolitische Themen.

Frage: Ich hätte eine Frage an das Umweltministerium und an das Agrarministerium. Es sollte ja eigentlich - heute haben wir den 1. April - gestern eine Stellungnahme mit weiteren Vorschlägen zur Verschärfung des Düngerechtes an die EU geschickt werden. Ich wollte fragen, ob es darüber eine Verständigung innerhalb der Bundesregierung gibt, ob ein Brief nach Brüssel geschickt wurde und, wenn ja, wie der aussieht.

Haufe: Ich kann sagen, dass noch daran gearbeitet wird, eine Verständigung zu erzielen. Wir hoffen, dass wir der EU-Kommission so bald wie möglich berichten können, damit wir dieses Verfahren hinsichtlich der Verletzung der EU-Nitratrichtlinie, das jetzt seit 2014 läuft, abschließen können und möglichst so abschließen können, dass es eben keine Strafzahlungen für Deutschland gibt.

Weil ja auch in den letzten Tagen immer wieder Stimmen laut geworden sind, wonach eine weitere Verschärfung und Veränderung des Düngerechts als problematisch angesehen wird, würde ich gerne noch einmal für das Bundesumweltministerium unterstreichen, dass es hierbei nicht nur um Kosten für eine Branche geht. Es geht hier um Kosten für die gesamte Gesellschaft. Um ein Beispiel zu nennen: In manchen Regionen gibt es heute höhere Nitratbelastungen, weil es eben sehr hohe Tierbestände gibt, sodass das Trinkwasser bereits aufwändig aufbereitet werden muss. Wir schaffen mit der Einhaltung der Nitratrichtlinie wieder eine Situation, mit der wir den guten ökologischen Zustand unserer Landschaften erhalten. Wir garantieren, dass die Trinkwasserversorgung in Deutschland gut und auch kostengünstig bleiben kann, und wir sorgen dafür, dass eine der wichtigsten Ressourcen, die wir dafür haben, nämlich das Grundwasser, auch entsprechend in einem guten Zustand ist.

Deswegen ist es im Interesse der Bundesregierung für die Allgemeinheit, hier zu einer guten Lösung zu kommen und vor allen Dingen auch nicht in die Situation zu kommen, dass wir hier noch einmal von der EU-Kommission gefragt werden, ob wir die Bestimmungen dieser Verordnung erfüllen.

Bürgelt: Ich kann mich dem federführenden Bundesumweltministerium grundsätzlich nur anschließen. Am Wochenende wurde intensiv weiterverhandelt, sodass wir hoffen, dass die wenigen Detailfragen, die noch offen sind, in Kürze geklärt werden können.

Grundsätzlich hat sich Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner auch am Wochenende zum Thema des Grundwasserschutzes geäußert. "Grundwasserschutz geht uns alle an", so betonte sie, "und Grundwasserschutz geht nur mit, nicht gegen die Bauernfamilien." Das ist auch klar. Die Ministerin betonte: "Weitergehende Maßnahmen stehen nun an, die sicherstellen sollen, dass Dünger bei den Pflanzen ankommt, sie ernährt, aber nicht ins Grundwasser gelangt." So viel zur gemeinsamen Zielrichtung. Wie gesagt: Wir hoffen, dass wir bald die konkreten Ergebnisse nach Brüssel melden können.

Zusatzfrage: Können Sie sagen, in welchem Punkt ein Dissens besteht? Gibt es dafür ein Beispiel? Gibt es einen zentralen Knackpunkt?

Ist es zum anderen unproblematisch, dass die Bitte hinsichtlich der Frist bis Ende März juristisch nicht eingehalten werden konnte?

Bürgelt: Juristisch ist das keine rechtsverbindliche Frist gewesen, aber natürlich müssen wir melden; das ist klar. Wie gesagt: Wir sind weiter in intensiven Gesprächen. Das wird die nächsten Tage weitergehen und ist am Wochenende schon erfolgt, sodass wir baldmöglichst werden melden können.

Haufe: Die Europäische Kommission hat ja klar gesagt - sowohl im Mai letzten Jahres als auch noch einmal jetzt im März -, worum es ihr geht. Es geht um bestimmte Sperrzeiten, also Zeiten, in denen kein Dünger oder eben weniger Dünger aufgebracht werden soll. Es geht darum, dass wir eine bessere Regelung für sogenannte Hanglagen finden, also dass das dort, wo der übermäßige Dünger, der dann von den Pflanzen nicht mehr aufgenommen werden kann, über den Boden in das Grundwasser fließt, entsprechend anders geregelt wird. Das sind Punkte, für die wir eine Lösung finden müssen.

Ich will auch noch einmal betonen, dass wir in der Landwirtschaft eine ganze Menge guter Beispiele dafür haben, wie Landwirte in bewusster Weise mit Dünger umgehen, und dafür, dass es Verträge zwischen der Wasserwirtschaft und den Landwirten in einer bestimmten Region gibt, um eben auch solche Düngezeiten festzulegen, damit das eben wenig oder keine Auswirkungen auf das Grundwasser und damit auf die Trinkwassergewinnung hat. Wir haben also eine Reihe von Modellen. Es gibt eine Menge Landwirte, die sich anstrengen und auch sehr bewusst mit dem Düngereinsatz umgehen, weil sie natürlich wissen, dass sie damit im Grunde genommen auch ihre eigenen Ressourcen, nämlich Boden und Wasser, beschädigen können. Aber es gibt in dieser Branche eben auch Teile, die sich damit sehr, sehr schwertun.

Frage: Frau Bürgelt, Sie haben jetzt nicht die Frage nach den Streitpunkten beantwortet. Wo hakt es also im Moment?

Zweite Frage, die ich habe: Wenn es keine Einigung gäbe, dann drohten Deutschland Strafzahlungen in Höhe von mehr als 850 000 Euro pro Tag. Wer müsste diese Summe aufbringen? Wäre das der Landwirtschaftsetat, der Umweltetat oder der allgemeine Haushalt? Wie muss man sich das vorstellen?

Bürgelt: Genau. Zu weiteren Detailfragen würde ich mich an dieser Stelle nicht weiter äußern. Wie gesagt: Es gibt einige wenige Detailfragen, die ausstehen. Die gilt es so schnell wie möglich zu klären, um genau die angesprochenen Strafzahlungen zu vermeiden.

Darüber, aus welchem Haushalt genau die fließen, müsste ich mich noch einmal erkundigen. Das kann ich gerne nachliefern. Ich weiß nicht, ob Herr Haufe darüber etwas weiß, aber mir ist es gerade nicht bekannt.

Haufe: Ich habe, um noch einmal auf Ihre erste Frage zu kommen, ja gerade die Punkte genannt, um die es geht. Ich habe ja gesagt, was die Kommission von uns erwartet und wo wir Regelungsbedarf haben, über den wir jetzt auch insbesondere sprechen.

Was die Strafzahlungen angeht, so ist das erst einmal eine Zahlung, die der Steuerzahler leisten muss. Die Bundesregierung muss sie am Ende überweisen. Aus welchem Haushalt das bestritten wird, muss sicherlich noch innerhalb der Bundesregierung besprochen werden.

Aber um das Bisherige einzuordnen: Wir sollten vorsichtig damit sein, jetzt von Strafzahlungen zu sprechen. Wir sind in einem Verfahren, das noch nicht beendet ist. Wir sind im Erstverfahren im Rahmen dieses EU-Vertragsverletzungsverfahrens. Das heißt, wir reagieren jetzt auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Jetzt antworten wir darauf. Dieses Antwortschreiben geht an die Europäische Kommission. Wir stellen unsere weiteren Maßnahmen zur Verschärfung der Düngeverordnung vor. Darauf wird dann die Europäische Kommission reagieren. Wenn sie damit nicht einverstanden sein sollte, dann würde sie ein neues Mahnschreiben aufsetzen und dann darüber entscheiden, ob wir in ein weiteres Verfahren, also ein Zweitverfahren, eintreten. Dann wäre die Wahrscheinlichkeit von Strafzahlungen deutlich höher. Aber es ist nicht so, dass wir jetzt automatisch schon morgen einen Strafzahlungsbescheid bekommen werden; das ist nicht richtig.

Frage: Ich wollte die beteiligten Ministerien noch einmal nach dem Vorstoß von Verkehrsminister Scheuer vom Wochenende zur Elektromobilität befragen. Es geht um einen geförderten Ausbau von Ladestationen mit einem Umfang von 1 Milliarde Euro. Mir ist im Kopf, dass es bisher schon ein Förderprogramm gibt, das aber nicht wirklich ausgeschöpft worden ist. Frau Buser, haben Sie da den aktuellen Stand?

Frau Kalwey, wie wird es denn in Ihrem Hause gesehen, 1 Milliarde Euro für die Förderung lockerzumachen?

Buser: Herzlichen Dank für Ihre Frage! - Nach Auskunft des BDEW gibt es aktuell ungefähr 16 100 Ladepunkte. Das BMVI hat zudem rund 16 000 Ladepunkte bewilligt, die in nächster Zeit in Betrieb genommen werden. Auch ein dritter Förderaufruf des BMVI zum Aufbau von Ladeinfrastruktur ist ergangen, und rund 11 000 neue Ladepunkte werden daraufhin jetzt auch zeitnah bewilligt und demnächst errichtet. Weitere Aufrufe werden folgen. Bislang haben wir 300 Millionen Euro für öffentlich zugängliche Ladepunkte bewilligt. Das soll weiter ausgebaut werden, weil wir da wirklich auf eine große Nachfrage gestoßen sind.

Der neue Teil ist jetzt - das ist auch gewünscht -, auch private, also nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte auch zu fördern. Das ist auch deswegen wichtig, weil zwischen 75 und 85 Prozent der Menschen zu Hause oder auch beim Arbeitgeber vor Ort laden möchten. Diese Möglichkeiten müssen auch geschaffen werden, um die Elektromobilität auch weiter voranzubringen.

Frage: Haben Sie im Kopf, wie viel Geld von den 300 Millionen Euro damit verbraucht ist?

Buser: Den aktuellen Stand kann ich Ihnen aus dem Stegreif nicht sagen. Es gehen ja fortlaufend Anträge ein, die dann auch bewilligt werden.

Zusatzfrage: Könnten wir die Zahl vielleicht noch bekommen?

Buser: Das kann ich Ihnen gerne nachliefern.

Kalwey: Ich kann Ihnen dazu sagen: Der Bundesfinanzminister hat sich jüngst ja zu dem ganzen Themenkomplex Elektromobilität geäußert, zuletzt in einem Interview am 28. März und davor auch in einem Interview am 17. Februar. Das können Sie, denke ich, überall nachlesen.

Außerdem kann ich dazu noch sagen: Es gibt einen Eckwertebeschluss zum Haushalt, zum Regierungsentwurf 2020 zum Finanzplan 2023. Dieser durchläuft zurzeit das parlamentarische Verfahren. Alle weiteren Fragen, die sich stellen, wird man in diesem Verfahren regeln und diskutieren.

Frage: Sie sagten, 75 bis 85 Prozent würden gerne zu Hause laden. Wo haben Sie die Zahlen her? War das eine Umfrage?

Buser: Das müsste ich Ihnen nachreichen. Ich glaube, das war eine Umfrage, die der BDEW durchgeführt hatte.

Frage: An das Verkehrsministerium: Warum kommt Herr Scheuer jetzt darauf, und warum ist das so ein einzelner Vorstoß? Man bräuchte ja ein gesamtes Programm, um da etwas zu entwickeln; im Wohnungs- und im Mietrecht müsste etwas geändert werden. Warum also jetzt dieser Vorstoß? Wollte der Minister einmal wieder bei "Bild am Sonntag" auftreten?

Buser: Zugrundeliegend war natürlich, dass die Nationale Plattform Elektromobilität wichtige Impulse erarbeitet hat, und ein wichtiger Impuls ist gewesen, die Elektromobilität weiter zu forcieren und weiter schneller auszubauen. Wir haben natürlich auch bislang schon andere Anreize gegeben, und ein wichtiger Schritt ist jetzt, da noch einmal nachzusetzen und die Arbeit in Richtung Förderung der Elektromobilität weiter zu intensivieren. Auch die Arbeitsgruppe 5 hat wichtige Berichte - auch mit einem Sofortpaket zur Ladeinfrastruktur - vorgelegt. Das Ganze ist auch auf der Seite der Nationalen Plattform Elektromobilität zugänglich.

Frage: Am Wochenende gab es dazu bereits eine erste Reaktion des BDEW, des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft, in der ausdrücklich auf das Justizministerium verwiesen wird. Es geht darum, dass es wohl Änderungen im Mietrecht als auch im Wohneigentümerrecht bedürfe. Wie ist denn überhaupt die aktuelle Situation, wenn ich als Mieter gerne eine Ladestation in der Tiefgarage hätte? Hätte ich dann Anspruch darauf, dass der Vermieter das zulässt? Wie muss sich eigentlich eine Eigentümergemeinschaft im Mehrfamilienhaus entscheiden, wenn sie Elektromobilität oder eine Ladestation in der Tiefgarage will?

Steffen: In der Tat sind das jetzt Fragen, die in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe derzeit erörtert werden.

Ich möchte vielleicht noch einmal kurz erklären, warum wir da mit drin sind: In der Tat ist für das Miet- und Wohneigentumsrecht das BMJV zuständig. Der Einbau einer Ladeeinrichtung zum Betrieb eines Elektrofahrzeugs erfordert in der Regel Eingriffe in die Bausubstanz, die bei einer Eigentumswohnanlage gemeinschaftliches Eigentum aller Wohnungseigentümer darstellt. Aus diesem Grund kann die Zustimmung aller übrigen Wohnungseigentümer zu den notwendigen Maßnahmen erforderlich sein. Es gibt dazu zwei Diskussionsentwürfe - beide finden Sie auf unserer Seite - : einen, den wir im vergangenen Jahr veröffentlicht haben, und einen vom Justizministerium des Freistaats Bayern. Derzeit werden die zu verändernden Punkte beziehungsweise die Vorschläge in dieser Bund-Länder-Arbeitsgruppe diskutiert, und diese Diskussionen sollen auch zeitnah zu einem Ergebnis gebracht werden.

Sie sprechen die Frage an, wie es im Einzelfall ist: Das kann ich Ihnen jetzt so detailliert nicht darlegen. Die ganze Problematik zeigt aber auf, dass wir an dieser Stelle für Rechtsklarheit und Rechtssicherheit sorgen müssen, insbesondere für diejenigen Wohnungseigentümer, die so eine Ladestation haben möchten, und dann eben auch für die ganze Wohnungseigentümergemeinschaft.

Frage : Ich weiß nicht, ob Frau Buser oder für Kalwey dafür zuständig ist: Wenn jetzt eine Milliarde Euro mehr ausgegeben werden sollte und das Ganze, soweit ich weiß, nicht zu den sogenannten prioritären Maßnahmen im Bundeshaushalt oder in der Finanzplanung gehört, muss dann nicht innerhalb des Verkehrsetats umgeschichtet werden, um das Geld aufzubringen?

Kalwey: Ich kann mich dazu eigentlich nur wiederholen: Es gibt einen Eckwertebeschluss. Dieser befindet sich zurzeit im laufenden Verfahren. Alles Weitere gilt es dann zu klären. Mehr kann ich Ihnen an dieser Stelle jetzt nicht dazu sagen.

Frage: In der Annahme, dass Elektromobilität auch für Zweiräder gilt, sofern sie elektrisch betrieben sind: Der ADFC startet jetzt eine Kampagne zur Förderung der Mobilität auf zwei Rädern, und einer der Datensätze, der da veröffentlicht wird, besagt, dass der Ausstattungsgrad mit E-Bikes in ländlichen Regionen mehr als doppelt so hoch ist wie in Großstädten. Einer der Gründe dafür sei, dass in Großstädten zu wenig sichere Park- oder Abstellplätze für Pedelecs vorhanden seien. Man würde ja gerade bei den älteren Teilen der Bevölkerung, die gerne auf Pedelecs umsteigen, sozusagen diese Verlagerung der Elektromobilität sicherlich gerne fördern. Bedeutet das, Frau Buser, dass Ihr Haus auch der Schaffung solcher Parkhäuser für E-Bikes - nennen wir es einmal so - positiv gegenübersteht und dies gegebenenfalls in Förderprogramme aufnehmen würde?

Buser: Zunächst einmal: Diese angesprochene Forderung oder Formulierung vom ADFC sagt mir im Moment leider nichts, die kenne ich so nicht. Prinzipiell ist es für uns natürlich auch wichtig, dass ElektroKleinstfahrzeuge - angefangen vom Hoverboard über E-Tretroller bis natürlich auch zu E-Bikes und Pedelecs - eine relativ große Rolle für die urbane Mobilität, aber auch für ländliche Räume spielen. Natürlich ist es wichtig, dass man da Möglichkeiten schafft, und die Kommunen vor Ort sind natürlich dabei, solche Möglichkeiten zu schaffen. Da muss man künftig auch noch genauer hinschauen.

Zusatzfrage: Aber im Moment wäre die Förderung solcher E-Bike-Parkhäuser noch nicht im Handlungshorizont des Ministeriums?

Buser: Das liegt natürlich zunächst einmal bei den Kommunen vor Ort, weil die Kommunen vor Ort schauen müssen, wo es Möglichkeiten gibt. Wir sind natürlich auch dabei, im Rahmen des Sofortprogramms Saubere Luft vor Ort Maßnahmen zu ergreifen, um die Kommunen zu unterstützen.

Frage: Frau Buser, können Sie noch einmal detaillierter darstellen, welche Grundannahmen der Minister hinsichtlich der Kosten getroffen hat? Was kostet es, einen Ladepunkt zu installieren? Es gibt dann ja noch Unterschiede hinsichtlich der Ausgestaltung solcher Ladepunkte - Supercharger, also Schnellladestationen, sind deutlich teurer. Gibt es da Modellrechnungen für verschiedene Hausgrößen? Beim Eigenheim ist es ja rechtlich ziemlich unproblematisch, aber was kostet es denn, wenn sich ein Mehrfamilienhaus mit zehn Parteien mit einer Ladestation für zehn Pkw ausstatten will?

Ich weiß nicht, wer da zuständig ist: Ist das überhaupt von den Netzen her machbar? Wenn zehn Autos gleichzeitig Strom saugen, dann ist das, glaube ich, für ein Netz eine erhebliche Belastung.

Buser: Ich kann gerne einmal anfangen: Eine normale "Wall Box" mit einem einzigen Ladepunkt, für die eigene Garage zu Hause zum Beispiel, verursacht Kosten von 500 bis 2500 Euro. Natürlich muss immer betrachtet werden, ob es eventuell Bedarf gibt, die Netzanschlüsse noch weiter zu ertüchtigen. Generell sagt man, dass Normalladepunkte eher in die privaten Haushalte und gerade auch in Mietshäuser mit Tiefgaragen hineinkommen. Eine Normalladesäule hat meistens zwei Ladepunkte; da belaufen sich die Kosten auf 2000 bis 8000 Euro - je nachdem, wie viel noch ertüchtigt werden muss und wie hoch und umfänglich die Bauarbeiten sind. Da wäre auch unser Ansatz, dass davon - sowohl beim Einbau als auch bei der Netzertüchtigung - 50 Prozent der Kosten vom Bund übernommen werden, um die Attraktivität zu steigern.

Bei Schnellladesäulen sind wir wahrscheinlich eher in dem Bereich von Pflegediensten oder von anderen Einsatzkräften, die das vor Ort eher gewerblich nutzen, auch von Taxen oder Flottenbetreibern. Da sind wir bei Kosten zwischen 20 000 und 100 000, um da im Netz Kapazität zur Verfügung zu stellen.

In modernen Mietwohnungen ist es momentan ja schon verpflichtend, dass dort die Ladeinfrastruktur mit aufgebaut ist. Da gibt es jetzt schon die ersten Möglichkeiten. Deswegen ist es sinnvoll, da weiter voranzugehen, um dort vor Ort - zuhause in den Mietswohnungen oder auch in den Garagen oder Tiefgaragen - Möglichkeiten zu schaffen.

Frage: Ich hätte gern gewusst, wie die Bundesregierung mit dem Beschluss der Berliner SPD umgeht, die Bundeswehr nicht mehr in Schulen hereinzulassen.

Fähnrich: Herr Mayntz, das gibt mir die Möglichkeit, das einzuordnen.

Wir haben aktuell rund 70 hauptamtliche und 270 nebenamtliche sogenannte Jugendoffiziere in der Bundeswehr. Diese gehen auf Einladung der Schulen - das ist mir wichtig - an die Schulen und erklären im Klassenzimmer den Auftrag und die Aufgaben der Bundeswehr. Sie erzählen also den Schülerinnen und Schülern, was Soldatinnen und Soldaten im Grundbetrieb - so heißt es so schön - und im Einsatz machen.

Im letzten Jahr - um eine Zahl zu nennen - waren das landesweit rund 5800 Veranstaltungen mit einer Reichweite, wenn man das einmal so sagen möchte, von knapp 117 000 Schülerinnen und Schülern.

Auf der anderen Seite gibt es die sogenannten Karriereberater. Die Frauen und Männer informieren die Schüler, auch auf Einladung, über den Arbeitgeber Bundeswehr. Daran ist die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler freiwillig. Dort waren es im Jahr 2017 - ich nenne das Jahr, weil für das letzte Jahr noch nicht alles abgeschlossen ist - rund 1500 Veranstaltungen. Die individuelle Beratung, was eine Frau oder ein Mann in der Bundeswehr werden kann und möchte, findet dann in den bundesweit verteilten sogenannten Karriere-Centern, und zwar 16 an der Zahl, statt.

Um es einmal ganz klar zu sagen: Beide, die Jugendoffiziere als auch die Karriereberater, stehen im Lichte dessen, dass die Bundeswehr eine Parlamentsarmee ist und den in einer Verfassung verankerten Auftrag hat.

Zusatzfrage: Wollen Sie noch zusätzliche Informationen an die Berliner SPD herausgeben? Ich wollte ja wissen, wie Sie jetzt mit diesem Beschluss umgehen. Warten Sie ab, ob das tatsächlich Landesgesetz wird? Oder möchten Sie darauf im Vorfeld noch einwirken?

Fähnrich: Also zu dem politisch Motivierten werde ich mich nicht äußern. Die gängige Praxis habe ich Ihnen gerade erklärt, wie wir es machen, dass die Informationen auf Einladung erfolgen. Es gilt einfach abzuwarten, wie die Schulen und Schüler jetzt reagieren.

Frage: Ich habe eine Lernfrage zu dem Einladungsmodus. Warten Sie oder die Jugendoffiziere, bis eine Schule von sich aus einlädt, oder machen Sie auch Angebote an Schulen nach dem Motto "Hey, Ihr könnt uns einladen"?

Fähnrich: Nach meinem Kenntnisstand ist es genauso, wie wir es beim ersten Mal beschrieben haben. Wir warten auf die Einladung der Schule.

Zusatzfrage: Also keine proaktive Einladungswerbung seitens der Bundeswehr?

Fähnrich: Ich weiß nicht, was Sie als proaktiv bewerten. Aber es ist ja bekannt, dass es entsprechende Institutionen wie die Jugendoffiziere gibt. Wenn sie eingeladen werden, ist es ja auch ein Wissen, das die Schulleitung hat. Dort wird dann entsprechend reagiert, ob nun eine Einladung ausgesprochen wird oder nicht.

Frage: Meine Frage richtet sich an Frau Fietz und Frau Adebahr. Am Wochenende ist in der der Ukraine die erste Runde der Präsidentschaftswahlen gewesen. Wie bewertet die Bundesregierung den Verlauf der Wahlen? Waren die Wahlen fair oder gab es Unregelmäßigkeiten zu beklagen?

SRSin Fietz: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich mich jetzt von dieser Stelle aus nicht zum Ausgang des ersten Wahlganges der Präsidentschaftswahlen in der Ukraine äußere, solange kein amtliches Endergebnis vorliegt. Wir beteiligen uns nicht an Spekulationen, und wir möchten gern abwarten, was die OSZE-Wahlbeobachterkommission zu dem Verlauf der Wahlen zu sagen hat. Dazu gibt es heute um 15 Uhr Ortszeit in Kiew - das ist 14 Uhr Ortszeit hier - eine Pressekonferenz. Dabei wird sie sich auch zur Einhaltung der Wahlgrundsätze äußern.

Zusatzfrage: Wie schätzt die Bundesregierung den Kandidaten Wolodymyr Selenskyj ein?

SRSin Fietz: Ich werde jetzt an dieser Stelle keine einzelnen Kandidaten bewerten.

Zusatzfrage: Wenn Sie erlauben, noch eine Frage an Frau Adebahr. Wie schätzen Sie die Möglichkeit ein, nach der zweiten Runde der Präsidentschaftswahlen die Friedensgespräche im Normandie-Format zu intensivieren? Hängt es vielleicht auch davon ab, wer die Wahlen gewinnt?

Adebahr: Also auch dazu möchte ich von meiner Seite keine Spekulation vornehmen. Wir werden mit der gewählten Regierung der Ukraine nach dem zweiten Wahlgang zusammenarbeiten. Ich glaube, für uns, für die Bundesregierung, ist unsere Position unverändert. Es ist entscheidend, dass die wichtigen Reformen, die das Land angefangen hat, fortgeführt werden. Wir sind natürlich bereit, weiter eng und vertrauensvoll im N4-Format an der Umsetzung des Minsker Abkommens zu arbeiten. Grundsätzlich werden wir die Ukraine weiter auf ihrem demokratischen Reformkurs, den sie eingeschlagen hat, begleiten und wollen dies auch gern tun. Jetzt warten wir die möglicherweise stattfindende zweite Runde ab.

SRSin Fietz: Lassen Sie mich vielleicht an dieser Stelle für die Bundesregierung betonen, dass wir dem ukrainischen Volk von dieser Stelle noch einmal Mut zusprechen und zu der Ausdauer gratulieren, die es seit den dramatischen Tagen im Winter von 2013 und 2014 gezeigt hat. Was vor fünf Jahren durch den Einsatz der Bürger dieses Landes ermöglicht wurde - der Weg zu Reformen, zu einer demokratischen Entwicklung und zur staatlichen Selbstbestimmung -, musste seither mit großen Opfern gegen äußere Angriffe verteidigt werden. Zu diesem Prozess möchten wir dem ukrainischen Volk noch einmal gratulieren und sagen, dass wir auch weiterhin, wie Frau Adebahr es auch gesagt hat, an der Seite des ukrainischen Volkes stehen.

Frage: Erfüllt es die Bundesregierung mit Sorge, dass offenbar zunehmend Komiker gute Chancen bei Wahlen haben, in repräsentative Funktionen gewählt zu werden? Es ist ja jetzt nicht das erste Mal. Beppe Grillo hat dafür die Vorlage geliefert. Was sagt das über den Zustand und das Ansehen etablierter Politik aus?

SRSin Fietz: Ich bleibe dabei, dass ich an dieser Stelle nicht einzelne Kandidaten einordnen werde. Das gilt auch für den Beruf, den sie ausgeübt haben.

Frage: Eine Frage an das Innenministerium. Es soll ein Schreiben des Ministers Seehofer an den Haushaltsausschuss des Bundestages geben, in dem er sich um die Deutsche Einheit Sorgen macht. Er verlangt Ehrlichkeit bei der Bilanz der Deutschen Einheit. Kann man erstens daraus schlussfolgern, dass der Minister in diesem Zusammenhang Unehrlichkeit festgestellt hat oder dass er sie befürchtet?

Die zweite Frage: Warum kümmert er sich gerade jetzt um dieses Thema?

Grünewälder: Unehrlichkeit hat er sicherlich nicht festgestellt.

Ansonsten verweise ich darauf, dass er das Schreiben an den Haushaltsausschuss des Bundestages gesendet hat, der sich damit befasst. Nach dieser Befassung können wir gern weitere Auskünfte dazu geben.

Frage: Ich hätte eine Frage zum Brexit. Da gab es am Wochenende zwei Aussagen, einmal von Manfred Weber, der gesagt hat, dass Großbritannien im Fall eines No-Deals nicht an der Europawahl teilnehmen dürfe. Dem widersprach dann Udo Bullmann und meinte, dass, solange Großbritannien ein EU-Mitglied ist, es nach Recht und Gesetz keine Alternative dazu gebe, dass das Land an der Europawahl teilnimmt. Meine Frage dazu ist: Wie steht die Bundesregierung dazu?

SRSin Fietz: Wie Sie wissen, bewerten wir einzelne Äußerungen, die in der politischen Debatte von verschiedenen Parteipolitikern getätigt werden, von dieser Stelle aus nicht. Ich kann Ihnen zum Brexit nur noch einmal grundsätzlich sagen, dass wir natürlich daran interessiert sind, einen möglichst geordneten Übergang zu organisieren. Aber nach wie vor liegt der Ball im Feld von Großbritannien.

Die Europäische Union, die in den vergangenen Jahren bei diesem Thema sehr geschlossen agiert hat, wird auch jetzt geschlossen abwarten, wie sich die Briten entscheiden. Dann müssen wir sehen, wie die einzelnen Abstimmungsverfahren in London vor sich gehen. Aber einzelne Äußerungen von Parteipolitikern möchte ich an dieser Stelle nicht kommentieren.

Adebahr: Ich kann vielleicht kurz ergänzen - das hat Herr Seibert auch schon ausgeführt -, dass sich im Zusammenhang mit den Wahlen zum EP natürlich schwierige rechtliche Fragen stellen, dass wir hier aber keine Exegese zu rechtlichen Fragen betreiben, die natürlich, wie uns allen bewusst ist, schwieriger Natur sind.

Frage: Eine Frage an das Auswärtige Amt: Humanitäre Hilfe in Venezuela war in den vergangenen beiden Wochen hier mehrfach ein Thema. Damals hatte das Auswärtige Amt kritisiert, dass das Maduro-Regime keinerlei humanitäre Hilfslieferungen ins Land lasse. Dann war die Frage, wie das Auswärtige Amt den Begriff der humanitären Hilfe definiere. Denn Lieferungen aus anderen Nationen sind ja durchaus nach Venezuela gekommen.

Zum Zweiten: Wird vor dem Hintergrund einer solchen Definition die Bereitschaft des Roten Kreuzes, in der Hilfslieferung tätig zu werden, als ein Zulassen von Hilfslieferungen humanitärer Art nach Venezuela gesehen?

Adebahr: Ich habe Ihnen heute keine ausführliche Definition mitgebracht. Ich denke, wir haben oft genug darüber gesprochen, dass humanitäre Hilfe unparteiisch und unpolitisch und an den Bedürfnissen derjenigen ausgerichtet sein muss, die sie bekommen sollen. Das gilt aus unserer Sicht nach wie vor.

Wenn wir ein Fenster der Gelegenheit und der Möglichkeit sehen, in Venezuela Hilfe unter dieser Bedingung zu leisten, dann wollen wir das tun. Wir haben Medienberichte über mögliche Aktivitäten des Roten Kreuzes gesehen. Wir stehen mit verschiedenen Organisationen in einem laufenden Kontakt. Seien Sie sicher, dass wir dort, wenn die Bedingungen es zulassen, sehr gern und sofort Hilfe leisten wollen.

Zusatzfrage: Ist ein zentrales Kriterium für humanitäre Hilfe aus Sicht des Auswärtigen Amtes, dass es keine Selektion seitens der venezolanischen Militärs oder ähnlicher Organisationen darüber, wohin die Hilfslieferungen gehen, geben darf? Ist das das entscheidende Kriterium?

Adebahr: Ich würde sagen, es ist eines der Kriterien, die man beachten muss. Humanitäre Hilfe soll durch Organisationen an die, die sie brauchen, geleistet werden. Die Organisationen wissen am besten, wer was braucht, und sollen diese Hilfe unpolitisch und unparteiisch leisten.

Fähnrich (zum Beschluss der Berliner SPD zum Verbot von Bundeswehr-Werbung an Schulen): Ich habe noch einen Nachtrag zu der Frage nach der Reaktion des BMVg. Das Verteidigungsministerium kritisiert den Antrag, vor allen Dingen vor dem Hintergrund einer 60-jährigen Praxis, in der die Bundeswehr Schulen besucht hat. Das möchte ich für das Protokoll ergänzen.

Montag, 1. April 2019

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 1. April 2019
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-1-april-2019-1596604
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. April 2019

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