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PRESSEKONFERENZ/1841: Regierungspressekonferenz vom 3. April 2019 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 3. April 2019
Regierungspressekonferenz vom 3. April 2019

Themen: Kabinettssitzung (Mandatsverlängerungen für die Auslandseinsätze der Bundeswehr MINUSMA, EUTM Mali und Atalanta; Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes, Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung eines Implantateregisters Deutschland, Verordnung über die Teilnahme von ElektroKleinstfahrzeugen im Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, Konzept zur Durchführung der Feierlichkeiten "30 Jahre Friedliche Revolution und Deutsche Einheit"), jüdische und muslimische Militärseelsorge in der Bundeswehr, Verletzung der EU-Nitratrichtlinie durch Deutschland, Fachkräfteeinwanderungsgesetz, Lage in Venezuela, Abschiebung eines vietnamesischen Ehepaars, Reise des Bundeswirtschaftsministers nach Moskau, Brexit

Sprecher: StS Seibert, Flosdorff (BMVg), Adebahr (AA), Schmidt (BMI), Steffen (BMJV), Haufe (BMU), Brandt (BMEL), Einhorn (BMWi)


Vorsitzender Detjen eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Guten Tag auch von mir, auch an die Gäste! Das Kabinett hat heute zunächst einmal drei Auslandseinsätze der Bundeswehr verlängert, wobei natürlich bei diesen Verlängerungen immer noch die Zustimmung des Deutschen Bundestages erforderlich ist. Es betrifft zweimal Mali und einmal die Operation vor der Küste Somalias: Es geht um die Stabilisierungsmission der UN in Mali, MINUSMA, die EU-Trainingsmission zur Ausbildung malischer Streitkräfte, EUTM Mali, und, wie gesagt, die EU-geführte Operation Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie vor Somalia. Alle drei Mandate sollen bis zum 31. Mai 2020 verlängert werden.

Ich will es kurz nacheinander abhandeln.

Bei Mali muss man sicher die beiden Engagements EUTM Mali und MINUSMA komplementär sehen. Sie unterstützen und ergänzen sich gegenseitig. Mali ist ein Kernland der Sahelzone. Es hat eine Schlüsselrolle für die Stabilität und die Entwicklung der gesamten Region. Die Stabilisierung Malis ist deswegen auch ein Schwerpunkt unseres Engagements in der Sahelregion. Es ist - man kann sagen - auch ein Schwerpunkt unserer Afrika-Politik. Denn die Fragilität der Region hat tatsächlich Auswirkungen nicht nur auf andere Bereiche Afrikas, sondern auch über Afrika hinaus.

Die malische Regierung treibt in jüngster Zeit die Umsetzung des Friedensabkommens von Algier deutlicher voran. Auch politische Reformen werden deutlicher vorangetrieben. Die Fortschritte im Bereich der Sicherheitskräfte sind allerdings noch begrenzt. Man muss sagen, dass die Streitkräfte weiterhin nur eingeschränkt in der Lage sind, den großen Herausforderungen, denen sie sich gegenübersehen, zu begegnen.

MINUSMA hat eine maßgebliche Rolle dabei, das Friedensabkommen von Algier 2015 zu überwachen und seine Umsetzung zu beobachten. Zivilpersonen sollen geschützt werden - das Personal der Vereinten Nationen natürlich auch -, und es soll insgesamt ein sicheres Umfeld geschaffen werden, damit den Menschen humanitäre Hilfe bereitgestellt werden kann. Bis 31. Mai 2020 können bei MINUSMA unverändert bis zu 1100 deutsche Soldaten eingesetzt werden.

EUTM trägt zum Aufbau der Fähigkeiten, der Stärkung der malischen Streitkräfte und zur Einsatzfähigkeit der gemeinsamen G5 Sahel Einsatztruppe - G5 Force Conjointe - bei. Außerdem ist EUTM Mali jetzt immer stärker in den Prozess der Entwaffnung, Demobilisierung und Wiedereingliederung eingebunden. Da gilt eine Obergrenze - das ist ebenso unverändert - von bis zu 350 deutschen Soldaten.

Atalanta ist seit vielen Jahren die Mission vor der Küste Somalias zur Bekämpfung der Piraterie. Dieses Seegebiet am Horn von Afrika hat eine ganz elementare Bedeutung als Verbindungsglied und Haupthandelsroute zwischen Europa, der Arabischen Halbinsel und Asien. Eine elementare Rolle spielt es eben auch für unsere Versorgungssicherheit. Es ist daher von grundlegender sicherheitspolitischer Relevanz für Deutschland und die Europäische Union. Die Region bleibt politisch instabil und anfällig für externe destabilisierende Einflüsse. Es ist in den letzten Jahren erfolgreich gelungen, das Geschäftsmodell der Piraterie zurückzudrängen. Es kommt allerdings immer wieder zu vereinzelten Piratenangriffen; der letzte im Herbst 2018. Also das Risiko für die kommerzielle Schifffahrt existiert weiterhin. Es bleibt auf hohem Niveau. Vor allem geht es auch darum, die maritimen Transportwege für die humanitäre Versorgung der notleidenden Menschen dort sicher zu machen, die eben auch über die Schiffstransporte des Welternährungsprogramms gewährleistet wird.

Bis 31. Mai 2020 wird das Mandat verlängert. Es können bis zu 400 deutsche Soldaten bei Atalanta eingesetzt werden. Es ist also eine Reduzierung der bisherigen Obergrenze von 600 um 200 Soldaten. Das führt zu keinen Einschränkungen bei der Mandatserfüllung.

Das nächste Thema kommt vom Bundesinnenminister und setzt eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um. Es geht um eine Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Danach verlieren Deutsche, die sich im Ausland an Kampfhandlungen einer Terrormiliz beteiligen, die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie noch eine weitere Staatsangehörigkeit haben.

Wir sind froh und begrüßen von Seiten der Bundesregierung, dass für zukünftige Fälle nun endlich eine Regelung getroffen wurde. Das wird vor allem abschreckende Signalwirkung für Ausreisewillige in IS-Gebiete, für IS-Unterstützer, haben. Ich möchte noch hinzufügen, dass diese Regelung des Verlusts der Staatsangehörigkeit auf Minderjährige nicht angewendet wird.

Dann war das Bundesgesundheitsministerium mit dem Gesetz zur Errichtung eines Implantateregisters in Deutschland im Kabinett. Es geht darum, die Sicherheit und die Qualität von Implantaten und der medizinischen Versorgung bei Implantationen zu verbessern. Deswegen soll ein verbindliches bundesweites Implantateregister eingerichtet werden, durch das nicht nur die verantwortlichen Gesundheitseinrichtungen, sondern auch die betroffenen Patientinnen und Patienten und die Hersteller der Implantate zur Teilnahme an diesem Register verpflichtet werden. Es werden alle relevanten Produktinformationen in einer Datenbank erfasst. Das gibt die Möglichkeit, Auffälligkeiten bei einzelnen Produkten optimal zu analysieren und ihnen dann auch nachzugehen.

Der Betrieb dieses Registers soll am 1. Juli 2021 starten, und zwar vermutlich mit Daten über Hüftgelenk- und Knieprothesen sowie Brustimplantate. Das werden die ersten, die erfasst werden sollen.

Der Verkehrsminister hat dem Kabinett eine Verordnung über die Teilnahme von ElektroKleinstfahrzeugen am Straßenverkehr vorgelegt. Worum geht es? Es geht um die sogenannten E-Scooter, Elektrotretroller oder in der Sprache unserer Verordnung um "elektrisch betriebene Fahrzeuge ohne Sitz und selbstbalancierende Fahrzeuge". Es geht also darum, den Verbrauchern und Verbraucherinnen eine gesteigerte Mobilität zu ermöglichen, ihrem Wunsch nach einer möglichst emissionsarmen und möglichst umweltfreundlichen Fahrweise zu entsprechen, auch die Elektromobilität im weiteren Sinne zu fördern, aber eben das Ganze auf Basis einer Verordnung, die dem Ganzen eine rechtliche Sicherheit gibt.

Zum Schluss hat sich das Kabinett schon einmal befasst - auch das ist die Umsetzung einer Absicht, die man gemeinsam im Koalitionsvertrag niedergelegt hat - mit dem Konzept zur Durchführung der Feierlichkeiten "30 Jahre Friedliche Revolution und Deutsche Einheit".

Konkret sieht dieses Konzept vor, dass eine Kommission zum Thema "30 Jahre friedliche Revolution und Deutsche Einheit" gebildet wird. Sie wird noch in diesem Monat eingesetzt. Sie soll bis Mitte August Handlungsempfehlungen unterbreiten, wie die verschiedenen Bausteine dieses Jubiläumskonzepts aussehen können. Den Vorsitz dieser Kommission übernimmt Ministerpräsident a. D. Matthias Platzeck.

Das Jubiläumsjahr, um das es geht, beginnt mit den Feierlichkeiten zum 30. Jahrestag des Mauerfalls im November 2019 und endet mit den Feierlichkeiten zum 30. Jubiläum der Deutschen Einheit im Oktober 2020. Beim Bundesinnenministerium wird eine Geschäftsstelle "30 Jahre friedliche Revolution und Deutsche Einheit" eingerichtet.

Ich kann Ihnen einige kurze Stichworte geben:

Herzstück des Jubiläumsjahres werden Bürgerdialoge bilden. In Veranstaltungen in den Bundesländern will man über das Bewusstsein des gemeinsam Erreichten sprechen, aber natürlich sollen auch die weiter bestehenden oder zukünftigen Herausforderungen Thema sein. Es geht darum, Wissen über die Ereignisse von vor 30 Jahren zu vermitteln, aber auch das Wissen und die Erfahrungen, wie gesellschaftlicher Wandel organisiert wurde, anwendbar zu machen auf künftige Veränderungsprozesse, vor denen wir in Deutschland stehen. - Das ist eigentlich das, was ich Ihnen dazu sagen kann.

Damit ist mein Bericht aus dem Kabinett erst einmal beendet.

Flosdorff: Ich möchte ein bisschen Werbung machen und Sie zu einer besonderen Veranstaltung einladen, die heute Nachmittag stattfindet. Es ist eine Veranstaltung des Zentralrats der Juden im Leo-Baeck-Haus hier in Berlin. Sie hat den verräterischen Titel "Militärrabbiner in der Bundeswehr". Die Ministerin wird dort um 16 Uhr die Eröffnungsrede halten.

Anlass ist, dass in der Bundeswehr zunehmend mehr Soldatinnen und Soldaten jüdischen und muslimischen Glaubens ihren Dienst tun. Sie alle haben Anspruch auf Seelsorge innerhalb der eigenen Religionszugehörigkeit. Es gibt seit langem den Wunsch, dass das auch in den seelsorgerischen Strukturen der Bundeswehr in Angeboten abgebildet ist. Deswegen hat die Ministerin jetzt entschieden, einen Staatsvertrag mit dem Zentralrat der Juden zu schließen. Künftig wird es dort eine jüdische Militärseelsorge geben. Darüber hinaus beabsichtigt die Bundeswehr, auch die Angebote für die muslimische Seelsorge zu verbessern. Das geht auf einer anderen juristischen Basis und hat technische Gründe.

Ich möchte sagen, dass das ein sehr großer und bedeutender Schritt für die Bundeswehr ist, weil wir damit die gewachsene Vielfalt innerhalb der Bundeswehr und die weltanschauliche Neutralität der deutschen Streitkräfte unterstreichen.

Frage : Herr Seibert, wie ist das Exit-Szenario für die beiden Mali-Einsätze?

StS Seibert: Ihre Standardfrage. - Wir arbeiten an der Stabilisierung Malis in der von mir beschriebenen Weise, wobei man immer noch bedenken muss, dass es nie nur eine militärische Stabilisierung geben kann, sondern auch politische und entwicklungspolitische Maßnahmen dazu gehören. All das ist der deutsche Ansatz. Das ist das, was ich Ihnen jetzt dazu sagen kann.

Zusatzfrage : Ich hatte nach einem Exit-Szenario gefragt. Also wann ist das Ziel erreicht, das man erreichen will?

StS Seibert: Sie haben meine Antwort gehört.

Nein, ich kann Ihnen nicht sagen, wann das Ziel erreicht ist. Das können Sie auch nicht.

Frage : Herr Flosdorff oder Herr Seibert, worin genau besteht denn jetzt der deutsche Beitrag an der Mission Atalanta? Wenn ich das richtig im Kopf habe, sind wir dort nicht mehr mit Schiffen präsent, oder? Helfen Sie mir auf die Sprünge.

Flosdorff: Die Bundeswehr ist aktuell mit einem Aufklärungsflugzeug dort präsent, also ein Seefernaufklärer P-3C Orion, und wir haben Personal für Logistik vor Ort. Das sind rund 80 Soldatinnen und Soldaten, die in Djibouti stationiert sind.

Zusatzfrage : Dann ist die Obergrenze von 400 Mann dafür gedacht, dass dort möglicherweise wieder Schiffe eingesetzt werden können. Ist das geplant?

Flosdorff: Aktuell ist das nicht geplant. Ich sehe das nicht in meinen Informationen, die ich hier habe.

Aber es ist so: Sobald eine Fregatte vor Ort wäre, dann wäre das sofort eine Steigerung um rund 250 Soldatinnen und Soldaten, um Ihnen eine Größenordnung zu geben. Mit dem Einsatz anderer Schiffe wären andere Zahlen verbunden.

Frage: Herr Seibert, Sie sagten, das Geschäftsmodell Piraterie sei erfolgreich zurückgedrängt worden. Gibt es irgendwelche Zahlen, aus denen man das ableiten oder belegen könnte?

Zum Zweiten. Geografisch liegt das Horn von Afrika im Grunde gegenüber dem Jemen. Gibt es irgendeine Art von Verbindung des Einsatzes oder der Einsatzziele zu der Situation im Jemen? Ich glaube, zu dem Punkt hatte auch das Auswärtige Amt im Kabinett vorgetragen.

StS Seibert: Ich habe die konkreten Zahlen nicht. Ich weiß, dass der letzte verzeichnete Piratenangriff in der Region im Herbst des vergangenen Jahres - Oktober oder November - war. Ich habe nur gehört - das könnte man sicher nachliefern -, dass die Zahl der verzeichneten Piratenangriffe deutlich zurückgegangen ist. Das Mandat ist so, wie wir es Ihnen hier beschrieben haben und wie es auch dem Bundestag vorgelegt wird.

Flosdorff: Ich hätte noch Zahlen für Sie, die ich Ihnen anbieten kann.

Also es wurden 1129 Schiffe des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen und 696 Schiffe von AMISOM begleitet - auch seit Beginn der Operation ohne Zwischenfälle, durch die Operation Atalanta überwacht.

Schiffsentführungen haben zwischen 2012 und März 2017 nicht stattgefunden. Die letzte erfolgreiche Entführung war die Entführung des Öltankers "Aris 13" im März 2017.

Adebahr: Ich müsste eine Antwort nachreichen.

Zusatzfrage JESSEN: Gibt es eine Definition, was wir unter Piraten zu verstehen haben? Sind das organisierte Gruppen? Sind das somalische Freischärler? Gibt es dafür eine Definition?

Flosdorff: Dies ist keine Definition, mit der ich Ihnen hier dienen könnte.

Frage: Herr Flosdorff, es gibt einen Auftragspunkt in dem neuen MINUSMA-Mandat, der heißt: Unterstützung bei der Wiederherstellung der staatlichen Autorität in Zentral-Mali. - Warum ist das jetzt neu, und warum muss die Bundeswehr da mithelfen? Was heißt das?

Flosdorff: In den Grundzügen dienen beide Mandate von unterschiedlicher Richtung diesem Ziel. Das Eine ist die Überwachung des Friedensvertrages in Mali. Das ist MINUSMA. Natürlich profitiert davon, auch von der stabilisierenden Wirkung dieses UN-Mandates, die malische Zentralregierung. Es gibt ja das andere Mandat EUTM Mali. Da bilden deutsche Soldaten und Ausbilder malische Streitkräfte, Sicherheitskräfte, aus. Natürlich kommen diese ausgebildeten Truppenteile auch der Stabilität der malischen Zentralregierung zugute.

Zusatzfrage: Das ist eine bewaffnete Unterstützung? Man hilft der Regierung gegen die - -

Flosdorff: An der Natur des Mandates hat sich nichts geändert. Hier geht es um Ausbildung und Training. Bei EUTM Mali und MINUSMA geht es um die Überwachung des Friedensabkommens, also um Monitoring.

Frage: Ich habe eine Frage zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts. Es gibt ja eine ganze Reihe von Staaten, die planen, dann die Staatsbürgerschaft zu entziehen, also ähnlich wie Deutschland. Ist das sozusagen das Windhund-Prinzip: Wer als erster die Staatsbürgerschaft entzieht, der kann das machen? Es darf ja niemand in die Staatenlosigkeit entlassen werden. Es könnte sehr schnell sein, dass die Person dann gar keine Staatsangehörigkeit mehr hätte. Wie will man das dann feststellen? Also wie soll das funktionieren?

Schmidt: Vielleicht ganz grundsätzlich dazu: Das ist ein Problem, das sich im Einzelfall tatsächlich stellen kann. Das ist richtig.

Aber ich würde jetzt nicht davon ausgehen, dass wir da ein Windhund-Verfahren oder etwas Ähnliches haben. Ich glaube eher, dass zu dem Zeitpunkt, an dem dieses Entzugsverfahren in Frage kommt, auch klar ist, wie sozusagen die Erkenntnisse zu der betroffenen Person sind, sodass eine Abstimmung untereinander erfolgen kann, welcher Staat zu welchem Zeitpunkt handelt.

Frage : Geht es nur um die Doppelstaater, die an Kampfhandlungen des IS teilnehmen, oder laufen Doppelstaater auch dann Gefahr, die deutsche Staatsbürgerschaft zu verlieren, wenn sie zum Beispiel an Kampfhandlungen in der Ostukraine auf der Seite der Separatisten teilnehmen?

Schmidt: Welche Kampfhandlungen genau gemeint sind, ist natürlich im Einzelfall zu prüfen. Klar ist - das ist, denke ich, aus der bisherigen Stellungnahme und den Einlassungen dazu deutlich geworden -, dass wir insbesondere das salafistische Potenzial und den Kampf für den sogenannten IS im Fokus haben und dass wir diese Regelung dafür geschaffen haben. Eindeutig ist aber auch: Sie ist geöffnet. - Das heißt, es geht um eine Teilnahme eines Terrormilizionärs an Kampfhandlungen im Ausland. Was das im Einzelfall bedeutet, wird auch wieder anhand der betroffenen Person jeweils zu prüfen sein. Ausgeschlossen ist das nicht.

Zusatzfrage: Muss die Kampfhandlung als eine terroristische Kampfhandlung definiert werden, oder geht es generell um Beteiligung an Kampfhandlungen von illegitimen Militärgruppen?

Schmidt: Konkret wird zum Nachweis einer Teilnahme eines Terrormilizionärs an Kampfhandlungen im Ausland die Prüfung sämtlicher Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden im In- und Ausland verwertet werden. Des Weiteren wird auf Erkenntnisse aus strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zugegriffen.

Eine Frage, welche Wertigkeit die strafrechtlichen Vorwürfe enthalten müssen, ist in dem Tatbestand zunächst einmal nicht enthalten. Videoaufnahmen, Zeugenaussagen wären genauso als Beweismittel geeignet. Im Übrigen kommt es auch dabei wiederum auf die Umstände des Einzelfalles an.

Zusatzfrage: Ich habe es nicht ganz verstanden. Muss diese Sache nun als Terrormiliz eingestuft werden oder nicht unbedingt?

Schmidt: Es kommt auf den Einzelfall an. Was ist eine Terrormiliz? Das ist eine sehr abstrakte Frage, die dann im Einzelfall konkret anhand der vorliegenden Beweise, der Vorwürfe untersucht werden muss.

Welchen Gegenstand die strafrechtlichen Ermittlungen, die im In- oder Ausland gegen die betroffene Person laufen, haben, ob das Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ist, ist im Tatbestand nicht festgelegt. Sie können davon ausgehen: Je eher wir in einem solchen Tatbestandsbereich ermitteln, desto eher wird es dazu führen, dass wir eine solche Anwendung dieser staatsangehörigkeitsrechtlichen Instrumente sehen.

Frage: Um wie viele Fälle handelt es sich nach dem aktuellen Stand?

Für wann ist die zweite und dritte Lesung zu erwarten?

Schmidt: Zur Frage des Termins der zweiten und dritten Lesung bitte ich Sie um Verständnis dafür, dass wir dem parlamentarischen Verfahren nicht vorgreifen können. Das wird hoffentlich zeitnah geschehen.

Zu der Anzahl der Fälle: Diese Regelung hat keine Rückwirkung. Das ist, denke ich, schon deutlich geworden. Das heißt, wir schauen in die Zukunft. Natürlich ist es schwierig, sozusagen in die Glaskugel zu schauen und zu sagen, wie viele Personen davon betroffen sein könnten. Wir gehen aber davon aus, dass wir schätzungsweise eine Zahl von Fällen im einstelligen bis niedrigen zweistelligen Bereich sehen werden, für die eine Anwendung dieser Regelung infrage kommt.

Frage: Die Frage hatten Sie gerade schon beantwortet. Es gilt also nur für künftige Fälle. Geht es also jetzt, nach Al-Qaida und "Islamischem Staat", im Grunde eher um eine abschreckende als um eine tatsächliche Wirkung, die auch strafrechtliche Relevanz hätte?

Schmidt: Es ist eine Ergänzung, eine zukünftige Ergänzung der strafrechtlichen Instrumente, die wir schon haben, in diesem Falle aus dem staatsrechtlichen Bereich, sozusagen aus dem Recht der Staatsangehörigkeit. Dafür ist sie geschaffen worden. Es wird also eine zukünftige Ergänzung in diesem Bereich sein. Eine Rückwirkung ist, wie gesagt, nicht vorgesehen.

Frage: Ich möchte gern die Definition des Begriffs "Terrormiliz" erfahren.

Schmidt: Wie schon gesagt, es ist eine sehr abstrakte. Angesichts des Themas - Staatsangehörigkeitsrecht und Entziehung der Staatsangehörigkeit - muss eben in jedem Einzelfall hingeschaut werden, was der Person konkret vorgeworfen wird, und dann muss geschaut werden: Passt es unter diesen Tatbestand? Ist das eine Handlung eines Kampfes im Ausland für eine Terrormiliz, die hiermit sozusagen gemeint ist?

Das kann ich Ihnen abstrakt nicht beantworten.

Zusatzfrage: Aber Sie werden das ja in einen Gesetzestext fließen lassen, und da wird es ja offenbar - so verstehe ich es, wenn ich die Pressemitteilung von Herrn Seibert lese - um das Wort "Terrormiliz" gehen. Dann müssen Sie als Bundesregierung doch wissen, was Sie damit meinen, und zwar auch für zukünftige Fälle. Der "Islamische Staat" ist ja im Großen und Ganzen, wenn man der Bundeswehr und der amerikanischen Regierung glauben kann, besiegt. Es ist ja nicht mehr davon auszugehen, dass jetzt noch Deutsche nach Syrien gehen und dort für den IS kämpfen, wenn er schon verloren hat. Es muss also doch um künftige Terrormilizen gehen.

Ich wüsste gern, wann Sie von einer Terrormiliz sprechen.

Schmidt: Das hängt von dem zukünftigen Verhalten dieser Gruppen ab. Das lässt sich also zum jetzigen Zeitpunkt nicht eindeutig beantworten.

Zusatzfrage: Was wäre denn ein aktuelles Verhalten einer Terrormiliz?

Schmidt: Ich möchte jetzt nicht über Beispiele spekulieren. Das, was wir im Bereich des IS gesehen haben, erreicht sicherlich diese Qualität und hat nun dazu geführt, dass wir über eine solche staatsangehörigkeitsrechtliche Ergänzung nachgedacht haben. In Richtung dieser Qualität wird es schon gehen.

StS Seibert: Vielleicht muss man auch noch einmal Folgendes klarmachen: Die Bundesregierung macht ein Gesetz. Wenn dieses Gesetz in Kraft tritt, wird der mögliche Entzug der Staatsbürgerschaft aber nicht durch die Bundesregierung, sondern logischerweise durch die Instrumente unseres Rechtsstaats beschlossen werden. Dann wird das natürlich rechtlich geprüft, und zwar von denen, nicht von der Bundesregierung.

Frage: Ich habe eine Frage an das Justizministerium. Ein Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft bedeutet ja, dass Straftaten, die von bis dahin deutschen Staatsbürgern begangen wurden, der deutschen Gerichtsbarkeit entzogen werden. Ist das rechtlich unproblematisch, wenn man sagt: "Es sind eigentlich Deutsche, die diese Straftaten begehen; wir verzichten aber bewusst darauf, dieses von der deutschen Justiz überprüfen und gegebenenfalls sanktionieren zu lassen"? Ist das rechtlich unproblematisch? Sie verzichten auf ein Sanktionsinstrumentarium gegenüber bis dahin deutschen Staatsbürgern.

Steffen: Ich bitte um Nachsicht, aber ich möchte das von dieser Stelle aus nicht bewerten.

Zusatz: Aber das Justizministerium müsste doch eine Auffassung darüber haben, ob es rechtlich unproblematisch ist, wenn deutsche Staatsbürger, die straffällig geworden sind, wegen ihrer Straftat außerhalb des deutschen Rechtsraumes gestellt werden.

Schmidt: Das werden sie nicht.

Zusatzfrage: Das werden Sie nicht?

Schmidt: Nein.

Zusatz: Sind sie, wenn man ihnen die Staatsbürgerschaft entzieht, weiterhin für die deutsche Strafgerichtsbarkeit zugängig?

Schmidt: Wenn sie sich im Inland aufhalten und wir Tatvorwürfe haben, an die hier im Inland mit einem Straftatbestand angeknüpft werden kann, dann ja.

Frage: Ich habe das mit Terrormiliz und Terrororganisation immer noch nicht verstanden. Ist damit auch eine Terrororganisation wie zum Beispiel die PKK gemeint, die auch hier in Deutschland Kämpfer rekrutiert? Die PKK ist in Deutschland ja als Terrororganisation eingestuft.

Schmidt: Ich denke, ich habe ausgeführt, dass wir eben nicht an eine konkrete Terrororganisation oder so etwas anknüpfen, sondern dass wir im Einzelfall schauen müssen, wie der konkrete Vorwurf liegt, der der betroffenen Person gemacht worden ist. Wie, für wen, mit welchen Mitteln, auf welche Art und Weise hat sie gekämpft? Man kann nicht einfach abstrakt beantworten, ob eine bestimmte Organisation darunterfällt.

Es bleibt dabei: Es ist eine Einzelfallentscheidung zur Entziehung der Staatsangehörigkeit einer bestimmten betroffenen Person. Anhand dieser Person werden sich bestimmte Tatbestandsmerkmale festmachen lassen. Darunter kann die Mitgliedschaft in einer solchen Terrormiliz eines der Kriterien sein, die angelegt werden. Es braucht aber zum Beispiel konkrete Kampfhandlungen, an die angeknüpft wird, und weitere Tatbestandsvoraussetzungen, die im Einzelfall sehr genau zu prüfen sind.

Zusatzfrage: Es ist also nicht nur auf Daesh oder den IS zugeschnitten, richtig?

Schmidt: Das ist richtig.

Frage: Ich will kurz bei meinem Beispiel der Ostukraine bleiben. Würde es, wenn ein Doppelstaater auf der Seite der ukrainischen Separatisten einen Terrorakt beginge, also zum Beispiel in einem Hotel eine Bombe zündete, als Teilnahme an terroristischen Handlungen qualifiziert werden, und hätte das zur Folge, dass er die deutsche Staatsbürgerschaft verlieren könnte?

Schmidt: Das ist, wie gesagt, eine Frage des Einzelfalls.

Frage (zum Konzept zur Durchführung der Feierlichkeiten 30 Jahre Friedliche Revolution und 30 Jahre Deutsche Einheit): Wozu erarbeitet die Kommission Handlungsempfehlungen? Tut sie das zu den einzelnen Feierlichkeiten, also quasi zur Programmatik, die dort stattfinden, oder wie kann man das verstehen?

StS Seibert: Sie erarbeitet Handlungsempfehlungen zu den Veranstaltungen oder den verschiedenen Elementen, mit denen die Bundesregierung auf ihren verschiedenen Ebenen dieses Gedenkjahr, Freudenjahr, Nachdenkjahr begehen wird. Sicherlich werden sich auch Länder, Kommunen und vielerlei Organisationen der Zivilgesellschaft mit diesen Gedenkanlässen befassen.

Wir wollen herausarbeiten, welches für die Bundesregierung der richtige Weg ist. Ein paar Grundzüge habe ich Ihnen genannt. Es geht sehr stark auch um die Bürgerdialoge. Weitere Vorschläge wird die Kommission unter Leitung von Herrn Platzeck machen.

Frage: Erhalten die Mitglieder dieser Kommission eine Vergütung?

StS Seibert: Das kann ich Ihnen nicht sagen. Das weiß ich, ehrlich gesagt, nicht. Das müssten wir nachreichen. Wer die Mitglieder dieser Kommission sind, können Sie sehr zeitnah auf unserer Homepage nachlesen.

Zusatzfrage: Wie viele werden es sein? Herr Schmidt, Sie haben das eingebracht und vorgetragen. Können Sie uns - - -

StS Seibert: Das kann ich Ihnen sagen. Es sind 22.

Frage: Herr Flosdorff, Sie haben das unter anderem mit der wachsenden Zahl von Soldaten jüdischen Glaubens in der Bundeswehr begründet. Ich wusste gar nicht, dass die Zahl der Soldaten, gegliedert nach Religion oder Konfession, nachgehalten wird. Deswegen meine Frage: Wie stark ist die Zahl dieser Soldaten gewachsen, dass eine solche Maßnahme jetzt ergriffen wird?

Dann wüsste ich gern ein bisschen mehr. Wird es sich dann um eine Person handeln, oder wird es mehrere davon geben? Vielleicht können Sie das ein bisschen erläutern, auch was die Betreuung bei Auslandseinsätzen angeht.

Flosdorff: Das kann ich gern tun. In der Tat gibt es nur Schätzwerte. Die Konfession wird nicht abgefragt. Aber es sind Schätzungen, die aus der Bundeswehr, die aber auch vonseiten des Zentralrats der Juden kommen, die ein Gefühl dafür zu haben glauben, wie viele aus ihren Reihen in den Reihen der Bundeswehr dienen. Nach Schätzung des Ministeriums und nach Schätzung des Zentralrats der Juden beträgt die Zahl jüdischer Soldatinnen und Soldaten, die in der Bundeswehr Dienst tun, ungefähr 300.

Der übliche Schlüssel, den wir bei den christlichen Konfessionen in der Bundeswehr haben, ist, dass pro 750 Soldaten eine Seelsorgestelle bei uns eingerichtet wird. Das heißt, wir werden jetzt Stellen für Militärrabbiner einrichten. Wir werden uns entsprechend dem Bedarf daran herantasten. Es ist denkbar, dass es eine Person macht, aber es kann natürlich auch zwei halbe Stellen für Militärrabbiner geben, die sich dann abwechseln. Sie werden sich hier in einem Anstellungsverhältnis befinden.

Natürlich werden sie die Möglichkeit haben, über die modernen Kommunikationsmittel ihre seelsorgerische Arbeit auch in der Breite der Bundeswehr wahrzunehmen. Aber sie haben auch die Möglichkeit, in die Einsatzgebiete zu reisen. Sie haben die Möglichkeit, in die ausländischen Dienststellen zu reisen, die nicht Einsatzgebiete sind. Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, in der ganzen Fläche der Bundeswehr aktiv zu sein.

Zusatzfrage: Wie lange wird es dauern, bis der Rabbiner seinen Dienst aufnimmt?

Flosdorff: Wir rechnen damit, dass wir gegen Ende des Jahres so weit sein werden. Im Moment wird der Staatsvertrag mit dem Zentralrat der Juden ausgehandelt. Dann wird man noch einige organisatorische Vorkehrungen treffen müssen. Sowohl die jüdischen Seelsorger als auch die muslimischen Seelsorger, die wir einführen wollen, müssen sicherheitsüberprüft sein. Dieser Auswahlprozess läuft gemeinsam in enger Abstimmung mit den Verbänden sowohl auf der jüdischen als auch auf der muslimischen Seite.

Zusatzfrage: Wie weit ist es mit den muslimischen Seelsorgern gediehen? Sind die Voraussetzungen schon ähnlich konkret? Um wie viele Soldaten geht es dabei?

Flosdorff: Die Schätzwerte gehen dahin, dass wir ungefähr 3000 muslimische Soldatinnen und Soldaten in den Reihen der Bundeswehr haben. Hier wird daran gedacht, Gestellungsverträge abzuschließen. Das hat folgenden Hintergrund: Einen Staatsvertrag kann man nur dann abschließen, wenn es die notwendige Repräsentativität auf der anderen Seite gibt, also einen anerkannten Dachverband. Sie kennen das Thema sicherlich auch von der Islamkonferenz. Das ist beim Zentralrat der Juden gegeben. Auf muslimischer Seite ist das ein bisschen ausdifferenzierter. Dort gibt es viele Verbände. Man kann Gestellungsverträge mit einzelnen Verbänden schließen. Einige Verbände können sich zusammentun und einen Gestellungsvertrag mit der Bundeswehr schließen. Dann wird man sich auf Vorschlag mit Seelsorgern aufseiten der Bundeswehr auseinandersetzen.

Die Auswahl trifft letztlich die Bundeswehr. Wir legen sehr viel Wert darauf, dass es sich um Seelsorger handelt, die einen deutschen theologischen Abschluss haben, die natürlich der deutschen Sprache mächtig und, wenn möglich, auch deutsche Staatsbürger sind und die auch das nötige seelsorgerische Vorwissen mitbringen, also eine Ausbildung oder Erfahrung aus der Gemeindearbeit. Wenn alle diese Voraussetzungen erfüllt sind, dann können sie sich sicherlich in das bisherige, jetzt schon bestehende seelsorgerische Angebot der Bundeswehr einfügen.

Frage: Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie damit rechnen, dass es schon nächstes Jahr auch mit der muslimischen Seelsorge in der Bundeswehr losgeht? Ich frage das auch deshalb, weil es ja keine in Deutschland ausgebildeten muslimischen Theologen gibt, die hier eine praktische Ausbildung machen. Das ist auch das Problem in der Islamkonferenz. Das, was Sie gerade als Berufsprofil beschrieben haben, gibt es meiner Kenntnis nach auf dem Markt nicht. Wo wollen Sie also diese muslimischen Seelsorger finden?

Meine zweite Frage richtet sich wahrscheinlich am ehesten ans Innenministerium. Die Kirchen leisten Seelsorge nicht nur in der Bundeswehr, sondern zum Beispiel auch in der Polizei. Gibt es konkrete Bemühungen, auch dort jüdische Seelsorger unterzubringen?

Flosdorff: Sie haben recht, das ist eine relativ neue Sache. Es gibt Personen, die die theologische Ausbildung hier in Deutschland abschließen. Was die seelsorgerische Ausbildung angeht, gibt es Pilotprojekte, zum Beispiel in Osnabrück. Aufseiten der Bundeswehr besteht natürlich ein sehr hohes Interesse, an diesen Erfahrungen zu partizipieren. Wenn es bereits nachgewiesene seelsorgerische Erfahrung gibt - sie kann auch in der Praxis gewonnen werden -, dann wird man sich das sicherlich auch anschauen, und dann kann das auch anerkannt werden.

Was den Zeitrahmen angeht, wird es wahrscheinlich zuerst den Militärrabbiner geben. Aber es wird nicht lange dauern, bis wir auch die ersten muslimischen Seelsorger in der Bundeswehr haben.

Schmidt: Für den Bereich der Polizei könnte ich es Ihnen für die Bundespolizei sagen, bin damit aber im Moment überfragt. Ich werde es Ihnen nachreichen.

Frage: Bei den Militärseelsorgern christlichen Glaubens gibt es die Unterscheidung nach evangelisch und katholisch. Wird es das bei den muslimischen auch geben, also eine Unterscheidung nach schiitisch und sunnitisch? Was ist mit Soldaten anderer Religionszugehörigkeit? Meines Wissens gibt es in der Bundeswehr auch Buddhisten, Orthodoxe, Neuapostolische.

Flosdorff: Ich fange mit Ihrer zweiten Frage an. Das werden wir sicherlich im Auge behalten. Wenn sich solche Bedarfe entwickeln, dann wird geprüft, ob das den entsprechenden Umfang hat, damit man diesem Anspruch Rechnung trägt.

Wenn jemand einer anderen Glaubensrichtung angehört - das ist auch schon bei den muslimischen und den jüdischen Soldatinnen und Soldaten so -, dann heißt das nicht, dass es für ihn gar kein Angebot gibt. Bisher hatten wir eine Ansprechstelle. Wenn sich die Soldatinnen und Soldaten mit Sorgen und Nöten an diese Stelle gewandt haben, dann wurden Kontakte zu Seelsorgern, zu muslimischen Seelsorgern und zu jüdischen Seelsorgern, außerhalb der Bundeswehr hergestellt. Jetzt holen wir diese Strukturen in die Bundeswehr hinein. Das heißt, die Angebote haben wir vorher über Verträge auch zur Verfügung gestellt, aber außerhalb der Bundeswehr. Das kommt jetzt in die Bundeswehr. Bei anderen Glaubensrichtungen wird das auch künftig gewährleistet. Das gibt es heute schon. Wir werden dann vielleicht irgendwann den Punkt erreichen, dass wir bei einer anderen Religionszugehörigkeit auch sagen: Jetzt hat man eine solche Mächtigkeit erreicht, dass wir die Strukturen in der Bundeswehr dann eigens und fest aufbauen.

Frage: Mich interessiert, Herr Haufe, ob Sie mittlerweile schon der EU-Kommission haben schreiben können, wie Sie in Zukunft die Nitratbelastung weiter zurückzufahren planen.

Mich würde auch interessieren, falls Sie noch nicht geantwortet haben, welchen zeitlichen Spielraum es noch gibt, bis Sie der EU-Kommission dann eine Antwort liefern müssen, um Strafzahlungen zu vermeiden.

Haufe: Wir haben der Europäischen Kommission am Montag mitgeteilt, dass wir noch etwas Zeit brauchen, um unsere Mitteilung zu machen. Wir haben zugesichert, dass wir unsere Maßnahmen, die wir zusätzlich ergreifen wollen, um den Stickstoffeintrag in die Umwelt zu verringern, so schnell es geht mitteilen werden.

Zusatzfrage: Meine Frage zum zeitlichen Spielraum! Irgendwann sind ja dann wahrscheinlich nämlich auch Strafzahlungen fällig.

Dann würde mich auch vom Landwirtschaftsministerium interessieren, weil es da ja einen gewissen Dissens zwischen den beiden Ministerien zu geben scheint, was jetzt eigentlich noch genau die Punkte sind, die dazu führen, dass es noch keine gemeinsame Antwort der deutschen Regierung an die EU-Kommission gibt. Ich würde Sie einfach auch beide zu sagen bitten, ob da noch in dieser Woche etwas kommen wird.

Haufe: Der zeitliche Spielraum ist natürlich eng; darauf haben wir ja auch selbst aufmerksam gemacht. Es ist klar, dass wir schnell liefern müssen. Ich kann Ihnen den genauen Zeitpunkt aber nicht nennen, weil die Gespräche eben noch laufen.

Die Streitpunkte habe ich auch am Montag aufgezählt. Es geht am Ende darum, dass weniger Dünger in die Umwelt gelangt. Das ist die Vorgabe und Maßgabe der Europäischen Kommission, weil sie nicht sieht, wie wir die EU-Nitratrichtlinie ansonsten einhalten wollen.

Was die Strafzahlung betrifft, so muss die Europäische Kommission Strafzahlungen erst einmal beim Europäischen Gerichtshof beantragen, bevor so ein Verfahren, in dem es zu Strafzahlungen kommen könnte, überhaupt anlaufen kann. Das ist erst einmal das, was ich dazu sagen kann.

Brandt: Das war ja hier schon am Montag ein Thema. Ich habe dem nicht viel hinzuzufügen. Die Gespräche laufen noch, und ich werde jetzt nicht auf irgendwelche Details eingehen. Die Ministerin hat gesagt: Der Grundwasserschutz geht uns alle an, Grundwasserschutz geht aber nur mit und nicht gegen die Landwirte, und wir brauchen Vorgaben, die für die Landwirte auch praktikabel sind.

Haufe: Ich würde noch ergänzen, dass die Düngeverordnung eben absolut ausschlaggebend dafür ist, dass wir die EU-Nitratrichtlinie in Zukunft einhalten können. Deswegen sind diese Gespräche eben so wichtig und werden natürlich auch sehr genau beobachtet.

Ich denke, es ist ganz klar, dass innerhalb der Bundesregierung kein Interesse daran besteht, in ein Strafzahlungsverfahren zu kommen. Bisher hat es das noch nie gegeben, und das soll auch so bleiben.

Zusatzfrage: Ich frage nur noch einmal, weil das jetzt so gar nicht beantwortet wurde, wie ich finde. Ich hatte ja gesehen, dass das hier am Montag schon behandelt wurde. Meine Frage - Sie müssen ja wissen, wie groß der zeitliche Spielraum ist - war ja konkret: Bis wann? Die EU-Kommission wird ja da mit Ihnen irgendwie vereinbart haben, bis wann man von deutscher Seite aus zu reagieren hat.

Haufe: Die EU-Kommission hatte gesagt, wir sollen bis zum 31. März reagieren. Das ist jetzt aber keine Fristsetzung im Sinne einer gesetzlichen Frist, sondern das ist das Datum, das der EU-Umweltkommissar bezüglich unserer Antwort zur Orientierung gesetzt hat. Wir haben erst einmal darauf, dass wir dieses Datum nicht einhalten konnten, reagiert, indem wir gesagt haben, dass wir uns bemühen, so schnell wie möglich zu liefern.

Es gibt in diesem Verfahren jetzt nicht so, wie Sie es sich vielleicht vorstellen, ganz genaue Fristsetzungen von zwei Monaten oder drei Monaten, und dann ist das Datum soundso und soundso. Es gibt ja auch einen gewissen Spielraum aufseiten der EU-Kommission. Aber es ist ganz klar: Die Wahrscheinlichkeit für ein Zweitverfahren und die Wahrscheinlichkeit für Strafzahlungen steigen, wenn wir eben nicht so liefern, wie es sich die EU-Kommission vorstellt, eben mit einer stärkeren Verringerung des Düngereinsatzes.

Frage: Ich habe eine Frage an Herrn Seibert. Es geht um das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Da gibt es ja inzwischen das Junktim mit dem "Geordnete-Rückkehr-Gesetz". Ich würde gerne wissen, ob die Kanzlerin sich dazu schon eine Meinung gebildet hat. Hält sie dieses Junktim inhaltlich für sinnvoll? Bislang führt das ja durchaus auch zu Verzögerungen im Prozess.

In dem Zusammenhang habe ich noch eine Frage an das BMI: Wo verläuft denn Ihre Kompromisslinie? Will Seehofer der SPD jetzt vielleicht beim Thema "Duldung gut integrierter Migranten" entgegenkommen, damit man eben an dieser Stelle, an der sich offensichtlich alle ein bisschen verhakt haben, wieder vorankommt? Wie optimistisch sind Sie, dass Sie heute Abend bei dem Treffen mit so einem Angebot vielleicht auch erfolgreich sein können?

StS Seibert: Zunächst einmal behandeln wir in der Bundesregierung die Gesetze, natürlich vor allem hinsichtlich der Sachfragen, die sich stellen.

Darüber hinaus kann ich Ihnen über Gespräche, die innerhalb der Bundesregierung und zwischen den Partnern innerhalb der Bundesregierung immer noch geführt werden, hier nichts sagen.

Zusatzfrage: Hat die Kanzlerin also eine Haltung, und Sie wollen sie uns nicht verraten, oder möchte sie sie sich erst heute Abend bilden?

StS Seibert: Ich gebe hier ja ganz grundsätzlich nicht Auskunft über Gespräche innerhalb der Bundesregierung, weder solche, die geführt werden, noch solche, die noch zu führen sind.

Vorsitzender Detjen: Vom Innenministerium kriegen wir da wahrscheinlich nicht mehr.

Schmidt: Korrekt!

Frage: Ich habe eine Frage zu Venezuela. Wie bewertet die Bundesregierung das jüngste Vorgehen der venezolanischen Führung gegenüber dem Oppositionsanführer Guaidó?

An das Auswärtige Amt: Bleibt der Botschafter Venezuelas jetzt weiter im Amt?

StS Seibert: Vielleicht fange ich kurz an, und die Kollegin wird das sicherlich ergänzen: Die Bundesregierung verurteilt den Entzug der Immunität von Juan Guaidó durch diese sogenannte verfassungsgebende Versammlung ausdrücklich. Ich will daran erinnern, dass die EU-Staaten schon 2017 nach Einsetzung dieser Versammlung erklärt hatten, dass sie die Beschlüsse dieser Versammlung nicht anerkennen werden. Diese Versammlung wurde eingesetzt, um die demokratisch legitimierte Nationalversammlung Venezuelas zu entmachten. Sie verfügt deswegen aus unserer Sicht über keine demokratische Legitimität.

Mit dem jetzigen Schritt, also dem Entzug der Immunität von Herrn Guaidó, zeigt sie ein weiteres Mal, dass sie dem Maduro-Regime dazu dient, die demokratischen Kräfte des Landes zu unterwandern und seinen Machterhalt zu sichern. Das ist also eine deutliche Verurteilung dieser Maßnahme.

Wir erinnern die Behörden und die Sicherheitskräfte in Venezuela daran, dass sie die volle Verantwortung dafür tragen, dass die Freiheit, die Sicherheit und die persönliche Integrität von Juan Guaidó und von seinen Unterstützern gewährleistet ist.

Adebahr: Ergänzend kann ich dazu noch sagen, dass die Beschlüsse dieser verfassungsgebenden Versammlung weder von der Bundesregierung noch von anderen Staaten in der Europäischen Union anerkannt werden. Die EU hat gegen den Vorsitzenden dieser Versammlung, Diosdado Cabello, bereits im Januar 2018 Sanktionen eingeführt.

Die Ausführungen zur Legitimität der Nationalversammlung werden auch durch Artikel 200 der venezolanischen Verfassung gestützt. Den empfehle ich zur vertieften Lektüre, wenn jemand da hineinschauen möchte.

Zur Frage des Botschafters hatte sich Herr Burger hier ja bereits Mitte März geäußert. Es ist nach wie vor so, dass der bisherige Botschafter Venezuelas nicht abberufen worden ist, aber die Bundesregierung derzeit mit ihm keine Gespräche auf politischer Ebene führt.

Frage: Frau Adebahr, Sie wollen uns seit Freitag noch nachliefern, was denn Herr Breul oder das AA hinsichtlich der Militäraktion an der Brücke in Cúcuta meinte. Sie hatten hier Tage zuvor suggeriert, also diese Fake News weiterverbreitet, dass die venezolanischen Streitkräfte diese Hilfslieferungen angegriffen hätten. Das hat sich als falsch herausgestellt.

Adebahr: Ich würde gerne noch einmal zurückweisen, dass Herr Breul Fake News weiterverbreitet habe. Schauen Sie sich den Wortlaut dessen, was er gesagt hat, doch noch einmal genau an.

Hinsichtlich der Frage, was dort genau passiert ist und wer welche Aktionen durchgeführt hat, gibt es vielleicht verschiedene Interpretationen in den Medien. Es gibt auch einen Bericht in amerikanischen Medien, der die Lage dort darstellt, vielleicht von verschiedenen Seiten.

Schauen Sie sich insofern einfach noch einmal den Wortlaut an. Ich glaube nicht, dass es so ist, wie Sie hier behaupten.

Zusatz : Ich habe ihn vor mir. Er hat gesagt: "Sie haben alle live mitverfolgen können, wie sich das Militär an der Brücke in Cúcuta den Lieferungen in den Weg gestellt hat." Das ist nicht passiert, Frau Adebahr!

Adebahr: Das ist keine Aussage darüber, wie die Gesamtabläufe an dieser Grenze abgelaufen sind und wer dann was gemacht hat. Diesbezüglich gibt es Interpretationen und auch Berichte über den Ablauf dieses Tages an der dortigen Grenze.

Frage: Aus Bayern wurde in der vergangenen Woche ein vietnamesisches Ehepaar abgeschoben, das seit 2015 in Deutschland lebte. Er saß in Vietnam als Dissident schon 20 Jahre in Haft und gilt als verfolgt, ein Schriftsteller, der offenkundig auch ein internationales Renommee besitzt. Kurz nach der Auslieferung wurde er in Vietnam verhört, und seitdem fehlt jede Spur von ihm. Gibt es Ihrerseits irgendwelche Informationen darüber? Wird die Bundesregierung da tätig?

Adebahr: Das müsste ich Ihnen nachreichen.

Frage: Zum Thema "Altmaier in Moskau": Frau Einhorn, wie üblich ist es, dass ein Wirtschaftsminister an der Eröffnung eines deutschen Autowerks im Ausland teilnimmt?

Auf wessen Initiative fand diese Reise statt - auf seine, auf die von Mercedes, oder hat ihn der russische Präsident eingeladen?

Herr Seibert, welches politische Zeichen setzt die Reise eines Wirtschaftsministers nach Moskau in dieser Zeit, um ein Autowerk von Mercedes zu eröffnen? Ist das jetzt der langsame Übergang von der Sanktionspolitik zum business as usual?

StS Seibert: Die Antwort kann ich schnell geben: Nein.

Einhorn: Herr Altmaier ist ja nach Moskau gereist. Gestern und heute führt er dort Gespräche. Es geht darum, die Chancen und Herausforderungen für die deutsche Wirtschaft in Russland mit den verschiedenen Gesprächspartnern zu erörtern. Er trifft dort Herrn Putin oder hat ihn schon getroffen. Er wird noch den Minister für Energie, Alexander Nowak, sowie den Industrie- und Handelsminister, Denis Manturow, treffen.

Der Besuch des neuen Werkes von Daimler ist halt ein Punkt auf seiner Agenda, aber es geht natürlich, wie gesagt, darum, die wirtschaftlichen Beziehungen in Gänze zu besprechen und die Herausforderungen und Chancen zu erörtern.

Dazu, ob es in der Vergangenheit schon mal so gewesen ist, dass ein Wirtschaftsminister ein ausländisches Werk besucht: Ganz sicher. Das sind nämlich auf Auslandsreisen immer Termine. Da werden immer auch Unternehmen besucht, die vor Ort sind und sich vor Ort engagieren.

Wer dazu jetzt eingeladen hat, kann ich Ihnen nicht sagen. Das könnte ich gegebenenfalls nachreichen. Ich gehe davon aus, dass das natürlich auch das Unternehmen vorgeschlagen hat, das ja auch weiß, wann so eine Werkseröffnung stattfindet.

Zusatzfrage: Ist das Thema der Sanktionen bei diesen Gesprächen denn auch ein Thema? Wenn es die russische Seite auf die Tagesordnung setzen wird, wovon ich ausgehe, was wird er dann zu dieser Sanktionspolitik sagen?

Einhorn: Den Gesprächen kann ich wie üblich nicht vorgreifen oder kann sie jetzt nicht hier führen. Die führt Herr Altmaier gerade in Moskau, und dort werden auch die Inhalte besprochen.

StS Seibert: Ich kann Ihnen sagen, dass das Thema der Sanktionen unabhängig von der Reise des Bundeswirtschaftsministers nicht anders als vorher betrachtet wird, jedenfalls nicht von uns. Diese Sanktionen gegen Russland gibt es, weil es Gründe dafür gibt, und sie können entfallen, wenn diese Gründe entfallen. Die Gründe liegen in der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim durch Russland, in der auch von Russland militärisch unterstützten Destabilisierung der Lage in der Ostukraine und in der noch nicht erfolgten Umsetzung des Minsker Maßnahmenpakets.

Frage: Frau Einhorn, gibt es eine Delegation, die Herrn Altmaier begleitet, eine Wirtschaftsdelegation? Falls ja, können Sie uns die Liste geben?

Herr Seibert, wenn es um Sanktionen in Bezug auf die Annexion der Krim geht, warum zieht die Bundesregierung jetzt keine Sanktionen gegen Israel in Sachen "Annexion der Golanhöhen" in Betracht?

Einhorn: Eine Wirtschaftsdelegation ist nicht dabei.

StS Seibert: Die Bundesregierung beteiligt sich nicht an Diskussionen über Sanktionen gegen Israel. Ich rate immer sehr dazu, ganz grundsätzlich, die einzelnen Sachverhalte unterschiedlich und individuell zu betrachten. Wir haben unsere Haltung zu den Golanhöhen hier ja klargemacht, die im Einklang mit UN-Resolutionen steht.

Zusatzfrage: Die Bundesregierung sagt ja zu beiden Sachen, dass das eine Annexion ist. Richtig?

Adebahr: Ich glaube, ich habe darauf auch schon genauso geantwortet.

StS Seibert: Ja.

Zusatz: Darum ist die Frage doch logisch, warum Sie das eine sanktionieren und das andere nicht.

StS Seibert: Ich habe Ihnen dazu gesagt, was ich zu sagen habe.

Frage: Mich würde interessieren, wie die Bundesregierung dazu steht, dass jetzt offenkundig noch einmal eine Brexit-Verlängerung geplant ist, weil die britische Premierministerin Zeit braucht, um mit der Opposition zu sprechen.

StS Seibert: Zunächst einmal bräuchte es dafür ja dann auch wieder einen ganz konkreten Antrag oder eine konkrete Anfrage Großbritanniens. So weit sind wir noch nicht. Wir haben die kurze Rede der Premierministerin gestern natürlich genauso wie Sie verfolgt. Wir verfolgen auch die Beratungen im Unterhaus genau. Ich bitte jetzt einfach einmal um Verständnis dafür, dass ich die verschiedenen Vorschläge und Gedanken, die jetzt entweder zur Abstimmung stehen oder in Großbritannien verfolgt werden, hier nicht bewerten kann. Wie Sie wissen, hat der Präsident des Europäischen Rates, Donald Tusk, für den 10. April zu einem Europäischen Sonderrat eingeladen, und dort wird man dann die Vorschläge der britischen Seite, die bis dahin auf dem Tisch liegen werden, erörtern. Dem möchte und kann ich nicht vorgreifen.

Schmidt: Die fleißigen Kollegen haben mir noch einmal die im Gesetzentwurf vorgesehene Definition nachgereicht. Neu wird 28 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes sein. Aber Achtung: Das ist, wie gesagt, der vorgeschlagene Entwurf. Danach soll abstrakt wie folgt definiert werden: "Eine Terrormiliz im Sinne des 28 ist ein paramilitärisch organisierter, bewaffneter Verband, der das Ziel verfolgt, in völkerrechtswidriger Weise die Strukturen eines ausländischen Staates gewaltsam zu beseitigen und anstelle dieser Strukturen neue staatliche oder staatsähnliche Strukturen zu errichten." Das ist der Vorschlag, wie er im Gesetzentwurf enthalten ist.

Mittwoch, 3. April 2019

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 3. April 2019
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-3-april-2019-1597552
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. April 2019

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