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PRESSEKONFERENZ/1860: Regierungspressekonferenz vom 20. Mai 2019 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Montag, 20. Mai 2019
Regierungspressekonferenz vom 20. Mai 2019


Themen: Zusammenarbeit mit österreichischen Nachrichtendiensten, Neuwahlen in Österreich, UN-Migrationspakt, Tweet des US-amerikanischen Präsidenten zum Iran, neuer Staatspräsident der Ukraine, Huawei, Tabaksteuer, Handelsembargo der USA gegen Kuba, Beschlagnahmung der "Sea-Watch 3" durch italienische Behörden, geplante Lateinamerikakonferenz im Auswärtigen Amt

Sprecher: SRSin Fietz, Schmidt (BMI), Breul (AA), Einhorn (BMWi), Kolberg (BMF)

Vorsitzende Wefers eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRSin Fietz sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Frage: An das Innenministerium und an Frau Fietz: Es gab Berichte, dass die Geheimdienstzusammenarbeit mit der ÖVP/FPÖ-Regierung in den letzten Monaten ein bisschen gelitten hat, weil man bei bestimmten Sachverhalten bei den europäischen Diensten - das betrifft auch die deutschen - Sorge hatte, dass möglicherweise Informationen an Russland weitergegeben werden könnten. Da hätte ich ganz gerne eine Kommentierung, ob es zutreffend ist, dass man gegenüber dieser noch bestehenden Regierung Misstrauen hatte.

SRSin Fietz: Sie wissen, dass wir mit den österreichischen Partnern eng zusammenarbeiten. Von Misstrauen in diesem Bereich kann ich Ihnen nichts berichten.

Schmidt: Ich kann vielleicht noch ergänzen, dass wir auch schon in der Vergangenheit dazu ausgeführt haben, dass wir im Moment eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit sowohl der Nachrichtendienste als auch der Innenministerien sehen und keinerlei Anhaltspunkte dafür haben, das anders zu kommentieren.

Frage: Wie bewertet die Bundesregierung grundsätzlich die Ereignisse in den letzten Tagen in Österreich?

SRSin Fietz: Die Bundesregierung hat die Entscheidung des österreichischen Bundeskanzlers Kurz, als Konsequenz aus den jüngsten Ereignissen Neuwahlen anzustreben, zur Kenntnis genommen. Die Entscheidung von Bundeskanzler Kurz ist nachvollziehbar.

Frage: Können Sie noch ein bisschen klarer machen, welche Entscheidung Sie meinen? Für den deutschen beziehungsweise ausländischen Beobachter ist es jetzt etwas verwirrend, zu erkennen, was er eigentlich entschieden hat. Er hat vorgezogene Neuwahlen angekündigt, aber das Bündnis mit der FPÖ ja nicht aufgekündigt.

SRSin Fietz: Ich beziehe mich auf die Entscheidung des Bundeskanzlers, Neuwahlen anzustreben.

Frage: Eine Frage ans Auswärtige Amt und ans Kanzleramt: Der "Tagesspiegel" hatte nach diesem Widerspruchsverfahren berichtet, dass die Verhandlungen bei den Vereinten Nationen über den UN-Migrationspakt nicht ganz so transparent gewesen sind, wie das lange Zeit insbesondere vom Auswärtigen Amt dargestellt wurde, unter anderem mit der Formulierung: Die Verhandlungen konnten von der Öffentlichkeit vor Ort verfolgt werden und wahrgenommen werden.

Nun weisen diese Dokumente darauf hin, dass doch - was ja nicht völlig überraschend ist, aber bisher so nicht geäußert wurde - eine ganze Reihe von Sitzungen, Verhandlungen, auch über wichtige Detailfragen, hinter verschlossenen Türen stattgefunden hat. Meine Frage sowohl ans Auswärtige Amt wie auch an Frau Fietz ist darum: Würden Sie vor diesem Hintergrund sagen, dass die Informationen der Bundesregierung zum Migrationspakt und zum Zustandekommen des Migrationspakts zumindest unvollständig waren, was diese nicht öffentlichen Teile der Verhandlungen angeht?

Breul: Dazu kann ich gerne etwas sagen. Wir können, ehrlich gesagt, zwischen dem, was wir früher gesagt haben, und dem, was wir auf eine IFG-Anfrage hin dargelegt haben, keinen Widerspruch erkennen.

Der Verhandlungsprozess zum Globalen Migrationspakt war für die Öffentlichkeit transparent, auch wenn Sitzungen der Regierungsvertreter teilweise geschlossene Sitzungen waren. Die insgesamt sechs Verhandlungsrunden von Februar bis Juli 2018 beinhalteten öffentliche und nicht öffentliche Sitzungen.

Die Textfassungen wurden dann vom Erstentwurf im Februar 2018 bis zur Schlussfassung 2018 jeweils ins Internet eingestellt. Die Entwicklung und Veränderung der inhaltlichen Positionen konnte somit von allen Interessierten verglichen und nachverfolgt werden.

Sie deuteten es in Ihrer Frage schon an: Wie es in so komplexen internationalen Verhandlungen üblich ist, gibt es immer Gespräche am Rande von Verhandlungen. Es gab auch in diesem Fall die sogenannten Co-Fazilitatoren, die immer wieder informelle Dialoge abgehalten haben, in deren Rahmen Vorschläge und Petita präsentiert und diskutiert wurden. Das ist aus unserer Sicht ganz normales technisches Handwerk der Diplomatie in den internationalen Beziehungen bei solchen großen Verhandlungen, ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass dieser Vorgang transparent war.

SRSin Fietz: Ich kann dem nichts hinzufügen.

Zusatzfrage: Noch eine Nachfrage, Herr Breul: Sie sagen, es gab am Rande Gespräche; dann haben Sie gerade den Begriff "Dialoge" benutzt. Nach Ausweis der Dokumente, die jetzt vorgelegt wurden, waren das ja nicht Dialoge am Rande, sondern ganz reguläre, auch offensichtlich in der Sache harte, dezidierte Verhandlungen zwischen diversen Verhandlungspartnern. Erstens: Der Begriff "Dialog" scheint mir da nicht zu passen.

Zweitens: Wäre es denn dann nicht doch richtiger und für die Öffentlichkeit auch informativer gewesen, wenn man beispielsweise im Februar seitens des Auswärtigen Amtes nicht nur gesagt hätte: "Die Verhandlungen waren für die Öffentlichkeit zu verfolgen", sondern stattdessen ergänzt hätte: "soweit es sich nicht um Sitzungen gehandelt hat, die hinter verschlossenen Türen stattgefunden haben und in denen um Details und wichtige Einzelpunkte gerungen wurde"? Wäre das nicht eine transparentere und auch ehrlichere Darstellung des Zustandekommens gewesen?

Breul: Ich habe, ehrlich gesagt, nicht mehr alle Äußerungen zu diesem Vorgang vor mir liegen. Wir haben uns hier ja auch öfter darüber unterhalten.

Meiner Erinnerung nach ist es mitnichten so, dass wir zu irgendeinem Zeitpunkt verschwiegen hätten, dass es auch Gespräche in Kleineren Gruppen gab - ich habe das jetzt "Dialoge" genannt; man kann auch "nicht förmliche Sitzungen" sagen -, bei denen die Leute zusammensaßen, die entweder besonders konträre Positionen hatten oder die gemeinsame Positionen hatten, aber nicht genau deckungsgleiche Formulierungen.

Ich kann da keinen Widerspruch zu dem erkennen, was wir in der ganzen Zeit schon zu diesem Thema kommuniziert haben.

Zusatzfrage: Ein letzter Versuch: Sie sagen, es gab da Diskussionen in Kleineren Gruppen über bestimmte Fragen. Aber wenn es ausweislich der jetzt vorgelegten Dokumente um ganz konkrete, schwergewichtige Fragen ging, beispielsweise um das Ansinnen, dass irreguläre Migration mit regulärer Migration gleichgestellt werden sollte, gibt es da doch einen massiven Unterschied in den Auffassungen.

Wenn Sie sagen, es war ein transparenter Prozess, hätte man dann nicht die Öffentlichkeit schon damals darauf hinweisen müssen, dass man mit sehr unterschiedlichen Positionen aufeinander zugegangen ist und dann einen Kompromiss herausgeholt hat, statt so zu tun, als sei das quasi von Anfang bis Ende ein großer Sieg für die migrationsempfangenden Staaten?

Breul: Da möchte ich jetzt ausdrücklich widersprechen. Ich kann mich sehr gut erinnern, als ich hier zum ersten Mal zu diesem Thema vorgetragen habe, als es hier in diesem Saal noch niemanden interessierte, dass wir schon immer erwähnt haben, dass dieser Text ein Kompromiss ist zwischen Herkunftsstaaten, Empfangsstaaten und Transitstaaten und dass man darum gerungen hat. Das sieht man ja allein daran, dass es sechs Verhandlungsrunden gab. Zwischen diesen Verhandlungsrunden wurde der Text immer veröffentlicht, und es war nachvollziehbar, in welche Richtung das geht.

Ich kann mich nicht erinnern, hier jemals den Eindruck erweckt zu haben, dass das eine große "Konsenssoße" gewesen sei, sondern das war ein Ringen, und es war ein transparentes Ringen.

Frage: Herr Breul, der amerikanische Präsident Donald Trump hat Iran mit Auslöschung gedroht. Gibt es da eine Reaktion von Ihrem Ministerium?

Breul: Zunächst einmal möchte ich klar sagen, dass wir den Raketenangriff auf die internationale Zone in Bagdad in aller Deutlichkeit verurteilen. Alle Seiten sind aufgefordert, größtmögliche Zurückhaltung zu üben und die Situation nicht weiter anzuheizen. Das haben wir hier wiederholt auch schon vorgetragen, ebenso der Minister am Wochenende bei diversen Medienauftritten.

Wir halten nichts von gegenseitigen Drohungen und verbaler Eskalation, die eventuell dazu führen könnte, dass man, auch ohne diese Intention zu haben, in eine noch größere Eskalation hineinkommt. Nehmen Sie das daher als unsere Linie. Ich glaube, es ist gute Praxis, dass wir von dieser Bank aus einzelne Tweets nicht kommentieren.

Zusatzfrage: Sie haben in der Vergangenheit in vergleichbaren Fällen - Stichwort Iran/Israel - immer verurteilt, wenn es zu solchen Auslöschungsfantasien kommt. Wieso sind Sie in diesem Fall so "sanft" oder sehen keinen Anlass, das zu verurteilen?

Breul: Lassen Sie mich noch mal den Versuch wagen, ob Sie damit zufrieden sind: Wir sind gegen verschärfende Rhetorik.

Frage: Ich möchte auch Frau Fietz die Frage stellen, ob der US-Präsident, auch wenn das "nur" ein Tweet war, damit nicht eine Grenze überschritten hat. Denn das Wort "Vernichtung" - der Kollege hat es eben gerade gesagt - ist ja eigentlich eine Rhetorik, die wir sonst von anderen Ländern kennen.

SRSin Fietz: Die Bundesregierung hat die Äußerung zur Kenntnis genommen, aber sie kommentiert die Aussage nicht.

Frage: Der Kollege hat ja schon erwähnt, dass es in anderen Fällen sehr wohl eine Verurteilung gibt. Kann die Bundesregierung noch mal darlegen, aus welchem Grund sie in diesem Fall auf eine offizielle Stellungnahme verzichtet? Wie gesagt, bei Iran/Israel ging das immer relativ schnell und umfassend, und die Rhetorik ähnelt sich ja doch sehr.

SRSin Fietz: Ich kann Ihnen mit Blick auf Israel dazu die Position der Bundesregierung darlegen, die so klar wie eindeutig ist: Wenn Vertreter des Iran das Existenzrecht des Staates Israel verneinen oder gar zur Vernichtung Israels aufrufen, ist das für die Bundesregierung völlig inakzeptabel und verurteilungswürdig. Das sagen wir dann auch.

Im aktuellen Fall kann ich mich nur dem anschließen, was der Kollege aus dem Auswärtigen Amt gesagt hat: dass wir eine Verschärfung der Rhetorik verurteilen und nicht daran interessiert sind, die Lage weiter zuzuspitzen.

Zusatzfrage: Noch eine Nachfrage: Im konkreten Fall des Irans wurde ja nie die Auslöschung Israels thematisiert, sondern es wurde immer auf - das kann man werten, wie man will - die Vernichtung des zionistischen Regimes, also auf einen Regimebegriff, referiert, wohingegen jetzt explizit auf die Auslöschung eines entsprechend bevölkerten Landes verwiesen wurde. Aber die Bundesregierung will sich dazu in keiner Form äußern?

SRSin Fietz: Ich kann da nichts weiter hinzufügen.

Frage: Frau Fietz, noch mal: Wieso sehen Sie kein Bedürfnis, das zu verurteilen? Wir haben hier eine Atommacht, eine Weltmacht, die einem 80-Millionen-Volk im Nahen Osten, das eine Regionalmacht ist, mit Auslöschung droht. Wieso sehen Sie da kein Bedürfnis, das zu verurteilen?

Ich sehe in den beiden Fällen jetzt nicht den Unterschied zwischen Israel und Iran. In dem einen Fall wird ein Volk bedroht, und man verurteilt das. Aber bei dem anderen Volk, das bedroht wird, sagt man: Na ja, okay, ist ja eigentlich nur bedauernswert.

SRSin Fietz: Ich will das an dieser Stelle gar nicht bewerten, sondern ich sage nur: Die Bundesregierung hat die Äußerungen aus den USA zur Kenntnis genommen, und sie kommentiert diese nicht.

Frage: Frau Fietz, ich möchte fragen, wie die Bundesregierung den Schritt des neuen ukrainischen Präsidenten Selensky bewertet, das Parlament aufzulösen, und wann man einen Besuch von Herrn Selensky in Deutschland erwarten kann.

SRSin Fietz: Lassen Sie mich noch mal ganz grundsätzlich sagen, weil ja heute auch die Amtseinführung ist, dass die Bundeskanzlerin Herrn Selensky zur Einführung in das Amt des Staatspräsidenten der Ukraine gratuliert. Nach den demokratischen Wahlen geht er mit einem starken Mandat ins Amt, wofür wir ihm Mut und eine glückliche Hand wünschen.

Die Beziehungen zwischen unseren beiden Staaten sind eng, und die Bundeskanzlerin unterstreicht, dass Deutschland auch in Zukunft der Ukraine auf dem Weg der Reformen und in ihrem Recht auf Souveränität und territoriale Integrität tatkräftig zur Seite stehen wird. Dies gilt auch im Rahmen des Normandie-Formats, bei dem wir zusammen mit unserem Partner Frankreich weiter um die dringend erforderlichen Fortschritte ringen.

Wir hatten Ihnen bereits mitgeteilt, dass es zeitnah einen Besuch des ukrainischen Präsidenten in Berlin geben soll. Die Kanzlerin freut sich darauf, ihn auch persönlich kennenzulernen. Ein genauer Termin dafür steht allerdings noch nicht fest. Wir werden ihn wie gewohnt in der Vorwoche, auf jeden Fall rechtzeitig, veröffentlichen.

Zusatzfrage: Hat die Bundeskanzlerin auch mit Herrn Selensky telefoniert?

SRSin Fietz: Ja, sie hat mit ihm telefoniert. Zum einen hatten wir am Ostermontag, 22. April, schriftlich zur Wahl gratuliert. Am 23. April hat die Bundeskanzlerin mit Herrn Selensky telefoniert und ihm noch mal zu seinem Wahlerfolg gratuliert. Da hat sie auch schon betont, das Ergebnis der demokratischen Wahlen gebe ihm ein starkes Mandat. Beide würdigten in diesem Telefonat die engen Beziehungen zwischen der Ukraine und Deutschland.

Zusatzfrage: Aber heute oder gestern haben die beiden nicht telefoniert?

SRSin Fietz: Davon kann ich Ihnen nichts berichten.

Vorsitzende Wefers: Es gab noch die Frage zur Parlamentsauflösung.

SRSin Fietz: Wir haben diese Ankündigung heute Morgen zur Kenntnis genommen, haben aber im Moment bei dieser sehr frischen innenpolitischen Entwicklung in der Ukraine noch keinen Anlass gesehen, diese von hier aus zu kommentieren.

Frage: Jetzt will ich genau zu derselben Sache auch das Auswärtige Amt noch mal befragen. Vielleicht können Sie auch noch sagen, warum niemand aus der Bundesregierung oder auch nicht der Bundespräsident an der Amtseinführung teilgenommen hat. Einige Länder haben offizielle Vertreter dorthin geschickt. Angesichts der - zumindest vorherigen - Enge der bilateralen Beziehungen zwischen Deutschland und der Ukraine hätte es auf der Hand gelegen, dass man so etwas möglicherweise macht. Warum hat man sich also dagegen entschieden?

Breul: Ich glaube, das war keine Entscheidung dagegen. Das war der Tatsache geschuldet, dass diese Terminansetzung sehr kurzfristig erfolgte. Ohne dass ich hier über den Terminkalender der Bundeskanzlerin oder des Bundespräsidenten Auskunft geben könnte, glaube ich schon zu wissen, dass Terminkalender sich in der Regel nicht wenige Tage vorher füllen, sondern eher Wochen oder Monate im Vorhinein.

Zudem möchte ich noch mal klarstellen, dass wir sehr hochrangig vertreten sind. Bundespräsident a. D. Wulff nimmt teil. Ich darf um Verständnis für die Gepflogenheiten des Protokolls werben. Danach ist ein ehemaliges Staatsoberhaupt nach dem aktuellen Staatsoberhaupt mit das Höchste, was man bekommen kann. Daher möchte ich zurückweisen, dass wir nicht hochrangig präsent seien. Wir sind sehr hochrangig präsent.

Wir sind froh, dass Bundespräsident a. D. Wulff für diese Veranstaltung zur Verfügung steht, und werden selbstverständlich so schnell wie möglich auch auf aktiver politischer Ebene den Kontakt zum neuen Präsidenten und dann gegebenenfalls zur neuen Regierung in der Ukraine suchen.

Zusatzfrage: Hatten Sie erwartet, dass die Parlamentsauflösung kommt und dass sie so schnell kommt?

Breul: Ehrlich gesagt, möchte ich da nicht tiefer in das Prozedere der Rada eintauchen. Die Neuwahlen standen ohnehin an; die regulären Wahlen stehen in wenigen Monaten an. Man hat sich jetzt für diesen Weg entschieden, um das politische Mandat des neuen Präsidenten dann auch entsprechend mit einer Parlamentswahl zu unterlegen, wie auch immer das ukrainische Volk sich entscheidet.

Das ist, glaube ich, eine Entscheidung, die das ukrainische Parlament treffen kann und die jetzt im ersten Schritt auf den ersten Blick logisch erscheint.

SRSin Fietz: Lassen Sie mich nur kurz noch ergänzen: Dass der Terminplan der Kanzlerin schon sehr voll war, ist durchaus richtig. Wir hatten Ihnen ja angekündigt, dass die Kanzlerin heute Morgen bei dem bereits lange für heute geplanten Besuch bei der Bundeswehr in Munster ist.

Frage: Das ist jetzt vor allem eine Frage ans Wirtschaftsministerium, später aber auch ans Außenministerium. Es zeigen sich jetzt die Folgen des amerikanischen Verbots für IT- und Telekommunikationsfirmen, weiter mit Huawei zusammenzuarbeiten; auch Infineon hat seine Zusammenarbeit eingestellt, ebenso einige amerikanische Konzerne.

Wie besorgt sind Sie, dass das eine ähnliche Auswirkung hat wie beim Iran, wo deutsche Firmen jetzt in Zugzwang geraten und ihre Zusammenarbeit mit China oder chinesischen Firmen, in diesem Fall Huawei, einstellen müssen?

Einhorn: Der Fall, den Sie ansprechen, der heute auch in den Medien war, ist erst mal eine interne unternehmerische Entscheidung, die wir hier zunächst mal nicht kommentieren. Wir sind dabei, zu prüfen, welche Auswirkungen das eventuell für deutsche Unternehmen hat.

An unseren eigenen Sicherheitsvorkehrungen und dem Sicherheitskatalog, den die BNetzA zuletzt mit den Partnern und dem BSI abgestimmt hat, ändert sich erst mal nichts. An unserer Einschätzung, was den Ausbau der deutschen Infrastruktur angeht, ändert sich zunächst auch nichts.

Zusatzfrage: Sind irgendwelche Hilfen angedacht, ähnlich wie im Falle Iran, wo man versucht hat, mit diesem Special Purpose Vehicle Wege zu finden, um deutschen Firmen weiter eine Zusammenarbeit mit Huawei zu ermöglichen?

Einhorn: Nein. Also, wie gesagt: Wir prüfen das jetzt erst einmal. Bisher sehe ich da noch keinen direkten Zusammenhang oder keine Notwendigkeit, da jetzt etwas zu unternehmen.

Frage: Ich habe eine Frage an das Finanzministerium: Es gab einen Bericht im "Spiegel", dass der Finanzminister im Koalitionsausschuss vorgeschlagen hat, die Tabaksteuer ab nächstem Jahr zu erhöhen. Können Sie diesen Bericht bestätigen?

Kolberg: Wie immer äußern wir uns nicht zu Spekulationen in den Medien. Von daher kann ich hier keine Neuigkeiten verkünden.

Zusatzfrage: Okay. Dann stelle ich die Frage anders. Ich nehme den "Spiegel" weg.

Gibt es im Finanzministerium Pläne für eine Erhöhung der Tabaksteuer? Wie könnten sie aussehen?

Kolberg: Ich verweise auf meine Äußerung von vor 20 Sekunden.

Zusatz: Die bezog sich allerdings auf Medienberichte. Jetzt frage ich ja - - -

Kolberg: Sie haben jetzt den Bezug herausgenommen. Aber trotzdem geht es genau darum. Deswegen habe ich hier keine Neuigkeiten für Sie.

Zusatzfrage: Okay. Sie können ausschließen, dass es Pläne im Finanzministerium zur Erhöhung der Tabaksteuer gibt?

Kolberg: Ich habe mich eben geäußert und habe dem nichts hinzuzufügen.

SRSin Fietz: Lassen Sie mich nur ganz grundsätzlich sagen: Priorität haben für die Bundesregierung aus dem Bereich Steuern jetzt erst einmal die Reform der Grundsteuer und der Einstieg in die Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Die Tabaksteuer findet sich nicht im Koalitionsvertrag. Aber wenn es dazu Gesprächsbedarf in der Koalition gibt, wird die Koalition natürlich darüber reden.

Zusatzfrage: Frau Fietz, würden Sie eigentlich sagen, dass die Erhöhung der Tabaksteuer dem Prinzip widerspricht, dass diese Bundesregierung eine Erhöhung von Steuern abgelehnt hat?

SRSin Fietz: Ich kann dazu nur ganz grundsätzlich sagen, dass die Tabaksteuer eine klassische Lenkungssteuer ist, zu deren Wirksamkeit und Ausgestaltung ein regelmäßiger Prüfprozess stattfindet. Das würde dann auch im Falle, dass man darüber diskutieren wollte, in Betracht genommen und in die Diskussion einfließen.

Frage: Darf ich das so verstehen, dass eine sogenannte Lenkungssteuer nicht von dem grundsätzlichen Ausschluss, Steuern nicht zu erhöhen, betroffen wäre?

SRSin Fietz: Ich kann nicht mehr dazu sagen als das, was ich gerade gesagt habe, dass die Tabaksteuer nun einmal eine klassische Lenkungssteuer ist und dass man Wirksamkeit und Ausgestaltung regelmäßig prüfen muss.

Vorsitzende Wefers: Gibt es weitere Fragen zur Tabaksteuer? - Das scheint mir nicht der Fall zu sein.

Frage: Die USA haben ja seit diesem Monat das Embargo gegen Kuba mit der Aktivierung des dritten Titels des Helms-Burton-Gesetzes nochmals verschärft, was auch direkt deutsche Unternehmen und Investitionen ins Visier nimmt. Mich würde interessieren: Wie bewertet denn die Bundesregierung aus völkerrechtlicher Perspektive diese Aktivierung des Helms-Burton-Gesetzes gegen Kuba und auch in Kuba tätige deutsche Unternehmen? - Das war der erste Teil.

Der zweite Teil der Frage geht vermutlich ans Wirtschaftsministerium. Was plant die Bundesregierung, um deutsche Unternehmen vor diesen extraterritorialen Gesetzen der USA zu schützen?

Breul: Ich muss Sie leider enttäuschen. Das muss ich Ihnen nachreichen. Da das schon ein paar Wochen zurückliegt, habe ich heute keine aktuelle Unterlage dabei. Das machen wir entweder im Nachgang oder am Mittwoch.

Zusatzfrage: Aber das Wirtschaftsministerium war ja noch angefragt.

Einhorn: Genau. Aktuell zu Kuba kann ich Ihnen auch nichts sagen. Das können wir eventuell nachreichen. Klar ist aber, dass wir generell sagen, dass wir extraterritoriale Wirkungen von nationalen Gesetzen ablehnen.

Zusatzfrage: Die EU-Kommission hat es ja schon entsprechend verurteilt. Spanien hat ebenfalls schon einige Gesetze erlassen, um spanische Unternehmen zu schützen. Dementsprechende Planungen zum Schutz deutscher Unternehmen gibt es also nicht?

Einhorn: Wie gesagt: Das kann ich Ihnen gerade nicht mitteilen. Wir hören nach und reichen die Antwort gegebenenfalls nach.

Frage: Eine Frage an das Auswärtige Amt: Die italienischen Behörden haben die "Sea-Watch 3" beschlagnahmt. Wie bewerten Sie die Beschlagnahme? Was bedeutet das für die Situation der Flüchtlinge im Mittelmeer?

Breul: Zunächst einmal sind wir erleichtert, dass alle Personen, die sich auf der "Sea-Watch" befanden, gerettet wurden und in Sicherheit an Land sind. Die Kommission hat jetzt die weitere Koordinierung aufgenommen.

Was die Verteilung der Geretteten auf die Länder der Europäischen Union angeht: Aktuell wie in der Vergangenheit gilt, dass die Bundesregierung bereit ist, sich solidarisch an einer europäischen Lösung zu beteiligen. Es bleibt weiter dringend - das möchte ich hinzufügen -, dass wir in Europa zu einem geregelten und transparenten Verfahren bei der Ausschiffung von Geretteten kommen.

Zu der Beschlagnahmung kann ich Ihnen im Grunde genommen nicht viel sagen. Das ist ein Verfahren in einem EU-Mitgliedsland, zu dem wir nicht Stellung nehmen können. Wir hoffen jetzt natürlich auf eine rasche Klärung. Wie Sie wissen, fährt das Schiff ja nicht unter deutscher, sondern unter niederländischer Flagge.

Zusatzfrage: Wie plant denn Deutschland, die deutsche Regierung, die prekäre Situation im Mittelmeer zu lösen, vor allem ja auch nach dem Ende der maritimen Komponente von "Sophia". Gibt es Pläne, wie Sie da auf europäischer Ebene vorgehen wollen? Sehen Sie irgendein Licht am Horizont?

Breul: Von Licht am Horizont kann ich Ihnen heute leider nicht berichten. Nichtsdestotrotz lassen wir in unseren Bemühungen nicht nach, da einen europäischen Mechanismus zu finden, um aus dieser Lage herauszukommen, dass wir jedes Mal ad hoc eine Lösung finden. Da, wie gesagt, kann ich Ihnen noch nicht vom Licht am Ende des Tunnels berichten.

Wie Sie wissen, ist einer unserer Prioritäten natürlich auch, das Schleusertum zu bekämpfen, um die Leute in ihrem schmutzigen Geschäft zu stoppen, die Menschen bewusst in diese Notlage auf dem Mittelmeer bringen. Wir sind weiter engagiert dabei, insbesondere auf libyscher Seite, Verbesserungen in Flüchtlingslagern zu erreichen, aber natürlich auch bei der Seenotrettung durch die libysche Küstenwache.

Frage: Noch einmal zum konkreten Fall an das Auswärtige Amt, vielleicht auch ergänzend ans Innenministerium. Auch wenn es natürlich ein Verfahren vor den italienischen Behörden ist: Versuchen Sie in dem Fall auf diplomatischen Kanälen zur italienischen Regierung zu sprechen, um eine glimpfliche Lösung zu finden?

Die zweite Frage an beide, da das ja nicht der erste Fall ist: Würden Sie deutschen Flüchtlingshelfern noch empfehlen, im Mittelmeer Rettungsaktionen zu starten?

Schmidt: Ich kann vielleicht noch einmal bekräftigen, was der Kollege eben schon ausgeführt hat, dass wir auf allen Ebenen, in allen europäischen Gremien, versuchen, mit Nachdruck auf eine zügige europäische Lösung hinzuwirken. Das haben wir, glaube ich, mehrfach deutlich gemacht.

Wir haben an dieser Stelle auch schon gesagt, dass die Bundesregierung sich insgesamt gegen eine pauschale Kriminalisierung der Tätigkeit privater Seenotretterinnen und Seenotretter wendet. Aber da bitte ich um Ihr Verständnis, dass wir Verfahren, die ein niederländisches Schiff auf italienischem Boden oder in italienischem Gewässer betreffen, nicht weiter kommentieren.

Wie sollten wir eine Empfehlung, sich humanitär zu engagieren, nicht geben? Natürlich ist das klar. Aber deutlich ist auch: Jeder, der dieses tut, muss die entsprechenden Risiken für sich selber abschätzen. Eine pauschale Kriminalisierung von Personen, die sich in diesem Bereich organisieren, lehnen wir aber ganz klar ab.

Frage: Herr Breul, Sie haben gerade davon gesprochen, dass Sie sich für Verbesserungen in Libyen einsetzen wollen. Wie sieht das konkret aus? Warum - das wäre jetzt vielleicht eine grundsätzliche Frage an Frau Fietz - halten Sie nach wie vor an einer Zusammenarbeit mit Libyen fest, wenn es darum geht, die Menschen daran zu hindern, nach Europa zu kommen?

SRSin Fietz: Ganz grundsätzlich gesprochen setzt sich die Bundesregierung gemeinsam mit der EU und dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen und der Internationalen Organisation für Migration beständig dafür ein, die humanitäre Situation von Flüchtlingen und Migranten in Libyen zu verbessern, die freiwillige Rückkehr und Reintegration von Migranten in ihre Heimatländer zu fördern und sichere, legale Wege für schutzbedürftige Flüchtlinge zu stärken.

Insbesondere unterstützt sie zum Beispiel das vom Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen betriebene Transitzentrum für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge in Tripolis. Von dort werden diese Schutzbedürftigen evakuiert und dann im Wege des Resettlements in Sicherheit und Schutz in andere Staaten gebracht.

Deutschland hat in der Vergangenheit bereits ein Kontingent von 300 Personen zur Verfügung gestellt. Bei ihrem Besuch in Niamey zu Anfang des Monats hat die Bundeskanzlerin die Bereitschaft erklärt, weitere schutzbedürftige Flüchtlinge aufzunehmen.

Ich denke, das ist eine Grundlage dafür, wie wir in Libyen vor Ort helfen wollen, was natürlich auch voraussetzt, dass wir mit Libyen in irgendeiner Form weiter zusammenarbeiten.

Breul: Ich kann noch hinzufügen - das wird, denke ich, für Sie nichts Neues sein -, dass die Situation im Lande natürlich sehr schwierig ist. Es ist ein Land im Kriegszustand, ein Land, in dem die Zentralregierung überhaupt nur einen gewissen Teil des Landes kontrollieren kann. Wir arbeiten vor Ort mit den UN-Organisationen zusammen, mit der IOM und dem UNHCR, und versuchen zu unterstützen. Aber selbstverständlich hat das für ein Land in einer solchen Situation für uns Grenzen, das will ich nicht verhehlen.

Ich will, weil das, obwohl das eigentlich im Bereich des BMI liegt, auch ein Aspekt ist, der, wie ich finde, Erwähnung finden sollte, noch dazusagen, dass sich Deutschland gemeinsam mit Frankreich mit insgesamt 10 200 Plätzen an dem größten Resettlementprogramm der EU in Libyen beteiligt

Schmidt: Ich darf an der Stelle zum Resettlementprogramm, auf das der Kollege völlig richtig hingewiesen hat, noch ergänzen, dass wir mit den 10 200 Plätzen, die wir angeboten haben, schon seit Langem in substanziellem Umfang der humanitären Verpflichtung nachkommen, Schutzbedürftige im Wege des Resettlements und im Wege humanitärer Aufnahmeprogramme aufzunehmen.

Dieses Resettlement zielt darauf ab, besonders schutzbedürftigen Menschen, die aus ihrer Heimat in einen Drittstaat geflohen sind, aber dort keine dauerhafte Lebensperspektive haben, eine neue Perspektive in einem Aufnahmestaat, in diesem Falle in Deutschland, zu eröffnen. Es ist ein wichtiger Baustein des Gesamtansatzes der Migrationspolitik, der von allen Beteiligten in der Region gefahren wird. Legale, geordnete Zugangswege treten an die Stelle irregulärer Einreisen, mit denen die betroffenen Personen ihr Leben riskieren. Das ist ein wichtiger Punkt. Das Resettlement ist unter dem Aspekt der humanitären Verantwortung und einer internationalen Verantwortlichkeit zur Entlastung stark betroffener Erstaufnahmestaaten aus unserer Sicht von großer Bedeutung.

SRSin Fietz: Lassen Sie mich mit Blick auf die Seenotretter noch kurz ergänzen - das ist hier schon öfter betont worden -, dass auf See natürlich jeder das Recht und die Pflicht hat, Menschen aus Not zu retten. Die Bundesregierung beteiligt sich deshalb ausdrücklich nicht an einer Stigmatisierung privater Seenotretter. Das humanitäre Engagement für die Rettung von Menschenleben auf See verdient Respekt.

Klar ist allerdings, dass dieses Engagement im Einklang mit geltendem Recht stehen muss. Es muss auch deutlich werden, dass die Seenotrettung kein Instrument sein kann, mit dem man Migration steuern könnte.

Generell appelliert die Bundesregierung an alle Seenotretter, sich nicht selbst in Gefahr zu bringen und dem falschen Eindruck entgegenzutreten, dass eine Rettung stets gewährleistet werden könne. Sonst werden nur noch mehr Menschen die lebensgefährliche Überfahrt wagen. Nutznießer wären in diesem Falle in erster Linie kriminelle Schleuser.

Frage: Sie haben das Resettlementprogramm und die 10 200 Plätze angesprochen. Wie viele Personen hat Deutschland bisher im Rahmen dieses Resettlementprogramms aufgenommen?

Schmidt: Eine Übersicht über die Kontingente 2018 und 2019:

6000 Personen durch humanitäre Aufnahme aus der Türkei im Rahmen des Eins-zu-eins-Mechanismus der EU-Türkei-Erklärung. Davon sind bisher 3197 Personen aufgenommen. Das Programm läuft weiter mit durchschnittlich etwa 250 Aufnahmen monatlich.

Eben angesprochen wurden auch die weiteren 300 Resettlementaufnahmen von Schutzsuchenden aus Libyen durch einen "Emergency-Transit"-Mechanismus. Die Auswahl erfolgte 2018. Davon sind bisher 276 Personen in Deutschland eingereist. Soweit diese Personen in Einzelfällen, zum Beispiel aus medizinischen Gründen, noch nicht einreisen konnten, werden Sie zu seinem späteren Zeitpunkt nach Deutschland kommen.

Neu sind 300 weitere Resettlementaufnahmen von Schutzsuchenden aus Libyen, die in enger Einbindung mit dem UNHCR jetzt vorgenommen werden. Einen konkreten Zeitplan gibt es dazu allerdings noch nicht.

Weitere rund 2900 Resettlementaufnahmen aus Ägypten, Äthiopien, Jordanien, Libyen sind 2019 in Vorbereitung. Wir werden wahrscheinlich im Juni mit dem Beginn der ersten Mission dazu auch Fortschritte in diesem Bereich sehen.

Daneben darf ich auf 500 Plätze durch ein Landesaufnahmeprogramm des Bundeslandes Schleswig-Holstein verweisen sowie auf das neue Pilotprojekt "Neustart im Team", das wir vor Kurzem vorgestellt haben. Auf Bundesebene werden mit Hilfe privater Sponsoren weitere 500 Plätze zur Verfügung gestellt.

Zusatzfrage: Mich hat die explizite Zahl zu Libyen interessiert. Wie viele sind für Libyen vorgesehen? Ich habe verstanden, dass bis jetzt zugesagt worden ist, dass man 300 im Rahmen des Resettlementprogramms nach Deutschland holt. Wie viele sind davon für Libyen vorgesehen?

Schmidt: Es gab bisher 300 Resettlementaufnahmen aus Libyen - 276 sind schon hier -, und es gibt jetzt eine weitere Zusage über 300 Plätze für Resettlementaufnahmen aus Libyen.

Frage: Für den 28. Mai plant das Auswärtige Amt die große Lateinamerikakonferenz. Welche Relevanz hat dabei das Thema Venezuela? Ist das Teil der Agenda?

Breul: Das kann ich Ihnen aus dem Stehgreif, ehrlich gesagt, nicht beantworten. Die Agenda wird sicherlich auch von aktuellen politischen Entwicklungen mitgeprägt werden. Von daher möchte ich Sie dazu noch um ein bisschen Geduld bitten. Aber darüber können wir gern noch einmal reden.

Zusatzfrage: Explizit nicht eingeladen wurde der venezolanische Außenminister. Damit verzichtet man ja auf eine Möglichkeit. Alle anderen lateinamerikanischen Außenminister wurden eingeladen. Was ist die Motivation des Auswärtigen Amtes dafür, gerade den venezolanischen Außenminister nicht einzuladen?

Breul: Wir haben derzeit keine politischen Kontakte mit dem Maduro-Regime.

Montag, 20. Mai 2019

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 20. Mai 2019
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-20-mai-2019-1613218
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-25 55
E-Mail: internetpost@bpa.bund.de
Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Mai 2019

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