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PRESSEKONFERENZ/1900: Regierungspressekonferenz vom 14. August 2019 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 14. August 2019
Regierungspressekonferenz vom 14. August 2019

Themen: Kabinett (Angehörigen-Entlastungsgesetz), Großer Zapfenstreich für Bundesministerin a. D. von der Leyen, Umgang mit mutmaßlichen deutschen IS-Kämpfern und ihren Angehörigen im Irak und in Syrien, Räumungsklage gegen den Pächter des Hostels auf dem Gelände der nordkoreanischen Botschaft in Berlin, konjunkturelle Entwicklung, Urteil des Verwaltungsgerichts München zur Rücknahme von Flüchtlingen, Netzwerkdurchsetzungsgesetz, Demonstrationen in Hongkong, Nachfolge auf dem Posten des persönlichen Beauftragten des Bundesaußenministers zur Unterstützung des Friedensprozesses in Kolumbien, Lebensmittelkennzeichnung, Äußerungen des US-Botschafters in Deutschland zu einem möglichen Abzug von US-Truppen aus Deutschland, rückläufige Zahl von Sozialwohnungen, Inlandsflüge von Bundesministerien und Bundesbehörden, offene Haftbefehle gegen Rechtsextremisten

Sprecher: SRS'in Demmer, Schneider (BMAS), Adebahr (AA), Petermann (BMI), Kall (BMJV), Kolberg (BMF), Güttler (BMWi), Gülde (BMG), Haufe (BMU), Alexandrin (BMVI), Thiels (BMVg), Kempe (BMFSFJ), Strüder (BMBF), Blázquez (BMZ), Bürgelt (BMEL)


Vorsitzender Szent-Iványi eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS'in Demmer sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS'in Demmer: Auch von mir ein herzliches Willkommen, schönen guten Tag! Das Kabinett hat heute den Entwurf zum Angehörigen-Entlastungsgesetz beschlossen und damit ein weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung Kinder und Eltern finanziell entlasten, deren Angehörige auf Sozialhilfe - insbesondere auf Hilfe zur Pflege - angewiesen sind. Sie sollen künftig erst dann zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen 100 000 Euro übersteigt. Für Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gilt diese Regel schon jetzt.

In der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen soll der Elternbeitrag für volljährige Kinder gestrichen werden. Der Gesetzentwurf geht somit über die Vereinbarung im Koalitionsvertrag hinaus, die allein die Entlastung von Kindern pflegebedürftiger Eltern vorsah.

Außerdem beinhaltet der Gesetzentwurf weitere Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen. So sollen unter anderem die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung entfristet und finanziell aufgestockt werden und ein Budget für Ausbildung eingeführt werden, um die Chancen von Menschen mit Behinderungen auf eine anerkannte Berufsausbildung zu verbessern.

Des Weiteren kann ich Ihnen einen Termin ankündigen: Am Donnerstag dieser Woche verabschiedet - wie bekannt - Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer ihre Vorgängerin im Amt, Ursula von der Leyen, mit einem Großen Zapfenstreich. Auch die Bundeskanzlerin wird an diesem Großen Zapfenstreich teilnehmen. Dieses höchste militärische Zeremoniell findet von 21.45 Uhr bis 22.30 Uhr im Bendlerblock in Berlin statt.

Frage (zum Angehörigen-Entlastungsgesetz): Eine Lernfrage: Bezieht sich die 100 000-Euro-Grenze auf das jeweilige Kind, oder ist das das Familieneinkommen dieses Kindes? Das gibt es ja deutliche Unterschiede.

Zweitens: Die Kommunen sind mit diesem Modell nicht so recht einverstanden. Wie sicher sind Sie - das wird ja zustimmungspflichtig sein -, dass das durch den Bundesrat geht?

Schneider: Das kann ich schnell beantworten: Die Grenze bezieht sich auf das jeweils unterhaltsverpflichtete angehörige Kind. Ehepartner beispielsweise sind davon nicht betroffen.

Könnten Sie die zweite Frage bitte wiederholen?

Zusatz: Die Kommunen sind mit der neuen Regelung nicht so recht einverstanden. Sie könnten dann unter anderem über die Länder sozusagen Druck machen. Wie sicher sind Sie, dass das durch den Bundesrat kommt?

Schneider: Der Minister hat zu dieser Frage heute schon im Rahmen unserer Pressekonferenz Stellung genommen. Wir reden hier über eine geschätzte Summe von 300 Millionen Euro, die konservativ geschätzt ist, also auch schon einen Sicherheitspuffer beinhaltet, die möglicherweise auf die Kommunen zukommt. Der Minister hat gesagt, dass er natürlich grundsätzlich Verständnis dafür hat, dass die Kommunen es nicht gerade mit Freude zur Kenntnis nehmen, wenn hier Mehrbelastungen auf sie zukommen. Er hat aber auch noch einmal deutlich gemacht, dass der Bund die Kommunen in den vergangenen Jahren, gerade was Grundsicherungsleistungen anbelangt, auch entlastet hat. Er ist sehr zuversichtlich, dass das auch im Bundesrat Zustimmung findet.

Frage: Beziehen sich die 100 000 Euro auf das Einkommen aller Kinder? Nehmen wir an, eine Familie hat drei Kinder und jedes verdient 50 000 Euro brutto im Jahr - das macht 150 000 Euro. Sind sie verpflichtet, gemeinsam für die Eltern zu zahlen? Oder gelten die 100 000 Euro für jeden Einzelnen?

Schneider: Die Grenze gilt pro unterhaltsverpflichtetem Angehörigen. Die 100 000 Euro gelten also für jeden Einzelnen.

Frage: Ich habe eine Frage zu den deutschen IS-Kämpfern, die sich zurzeit in Syrien und im Irak in kurdischem Gewahrsam befinden. Wir haben ein Papier vorliegen: abgestimmte Verhandlungsparameter von BMI und AA betreffend eine Gerichtsbarkeit im Irak. - Der Irak bietet eine solche Gerichtsbarkeit an; als Gegenleistung dafür stellt man sich etwa 20 Milliarden Euro vor. Aus dem Papier geht hervor, dass eine Verurteilung und Unterbringung nach irakischem Recht akzeptabel sei - vorausgesetzt, dass Todesstrafen nicht vollstreckt werden und eine konsularische Betreuung möglich ist.

Frage an das AA: Ist das für Sie ein gangbarer Weg? Das klingt ja ein bisschen nach Guantanamo Bay im Irak.

Frage an das BMI: Es sollten eigentlich schon Frauen und vor allem Kinder, Minderjährige aus den Lagern dort zurückgeholt werden - wie weit sind wir da bisher?

Adebahr: Also, ich kann Ihnen sagen, dass wir in den Fällen, wo es die irakische Strafgerichtsbarkeit betrifft, grundsätzlich anerkennen, dass Irak ein Strafverfolgungsinteresse hat. Wir legen an eine mögliche Strafverfolgung sehr, sehr hohe Standards an. Zu diesen Standards gehört für uns ein rechtsstaatliches, transparentes Verfahren; zu diesen Standards gehört, dass wir im Verein mit der ganzen Europäischen Union die Todesstrafe ablehnen; zu diesen Standards gehört eben auch, dass wir, wenn Deutsche im Ausland inhaftiert sind, nach der Wiener Konsularrechtsübereinkommen konsularischen Zugang haben und diesen auch wahrnehmen wollen.

Petermann: Die Frage bezog sich ja auf den gleichen Sachverhalt, den gleichen Themenkomplex. Ich kann nur dem zustimmen, was Frau Adebahr berichtet hat, und ergänzend noch sagen, dass die Klärung der Identität für uns wichtig ist, um zu wissen, wer zu uns kommt. Weiteres habe ich nicht zu berichten.

Zusatzfrage: Frau Adebahr, wenn irakische Angeklagte eine Todesstrafe zu befürchten haben und ausländische Angeklagte sie nicht zu befürchten haben, steht der Vorwurf im Raum, dass im Irak eine Zweiklassenjustiz vollzogen wird, oder?

Adebahr: Ich kann das irakische Recht und die Justizvorgänge dort von hier aus nicht kommentieren. Tatsache ist, dass wir als Bundesrepublik Deutschland lange, immer wieder und natürlich aus ganz grundsätzlichen Erwägungen für den Grundsatz stehen, dass wir die Todesstrafe ablehnen. Das ist ein Grundsatz, den wir natürlich vertreten - weltweit und immer, in allen Fällen und auch da, wo Deutsche betroffen sind.

Wenn ich etwas fragen darf: Zielte Ihre vorherige Frage auf Deutsche ab, die im Irak inhaftiert sind oder in Syrien?

Zusatz: Sowohl als auch.

Adebahr: Das ist ja ein Unterschied auch in der Betrachtung.

Zusatz: Aus dem Papier geht hervor, dass sowohl Deutsche, die im Irak in kurdischem Gewahrsam sind, als auch Deutsche, die in Syrien in Gewahrsam sind, einer irakischen Gerichtsbarkeit zugeführt werden könnten.

Adebahr: Also mir ist das Papier nicht bekannt. Ich kann und will zu der Frage, was eine Position unseres Hauses, des BMI oder der Bundesregierung wäre, hier auch nicht Stellung nehmen. Insofern kenne ich das nicht.

Es ist aber eben ein Unterschied, ob wir über Deutsche im Irak oder über Deutsche in Syrien reden. Denn was zum Beispiel Syrien und die Lager dort betrifft, arbeiten wir daran - und zwar mit Hochdruck -, auch aus humanitären Gründen Kinder nach Deutschland zu holen oder zumindest die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass eine solche Rückkehr möglich ist.

Zusatzfrage: Das ist aber bisher nicht passiert?

Adebahr: Wir arbeiten mit Hochdruck daran, die Voraussetzungen zu schaffen.

Frage: Der Kollege hatte es schon angesprochen. Es gab im Juli auch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin zur Rückholung von drei Kindern. Wie weit ist man da inzwischen? Haben Sie Rechtsmittel eingelegt oder nicht? Können Sie zum Stand der Dinge etwas sagen?

Adebahr: Ja, da sind verschiedene Verfahren anhängig. Es gibt kein Verfahren, das rechtskräftig entschieden wäre; wir befinden uns da weiter auf dem Rechtsweg und haben auch eine Beschwerde eingelegt, die geprüft wird.

Frage: Ich habe eine Nachfrage zu Ihren Ausführungen. Sie meinten, Sie würden Justiz- und Rechtsentscheidungen und -prozesse im Irak nicht kommentieren. Das ist zwar diplomatischer Standard, aber beispielswiese im Fall von Venezuela oder Russland kommentieren Sie sehr wohl Rechtsentscheidungen. Deswegen würde mich interessieren: Wieso jetzt im Fall des Iraks diese Zurückhaltung?

Adebahr: Die Frage bezog sich auf bestimmte Prozesse und, glaube ich, darauf, wie wir uns dazu stellen, dass das irakische Recht die Todesstrafe hat. Dazu habe ich grundsätzlich sagen wollen, dass unsere Position zur Todesstrafe bekannt ist. Ich glaube, das war die Kernaussage dabei.

Frage: Das ist ja schon eine interessante Situation: Wir wissen, dass im Irak auf solche Taten die Todesstrafe steht. Die Bundesregierung beziehungsweise das Auswärtige Amt und das BMI sagen: Wir können uns eine Gerichtsbarkeit im Irak vorstellen - unter der Voraussetzung, dass Todesstrafen im Falle von deutschen Staatsbürgern nicht vollstreckt werden. Das hat ja die Konsequenz einer unterschiedlichen Behandlung von irakischen und deutschen Staatsbürgern vor einem irakischen Gericht. Ist das akzeptabel?

Adebahr: Wir sprechen für deutsche Staatsbürger und kümmern uns um deutsche Staatsbürger. Auf der anderen Seite ist es so, dass der Irak natürlich für sein Territorium ein Strafverfolgungsinteresse und ein Strafverfolgungsrecht nach seinen Gesetzen hat. Das ist ein Spannungsfeld, das dort besteht. Für uns kommt es darauf an, eine bestmögliche Betreuung unserer Staatsangehörigen herbeizuführen.

Kall: Ich unterstütze selbstverständlich alles, was die beiden Kolleginnen schon gesagt haben. Vielleicht kann ich für das Bundesjustizministerium einfach noch einen rechtlichen Aspekt hinzufügen: Die Bundesregierung ist natürlich in all ihrem Handeln primär an das Grundgesetz, das deutsche Recht, das europäische Recht und das Völkerrecht gebunden. Insofern sprechen wir dafür - und in dieser Hinsicht für den Ausschluss der Todesstrafe. In jedem Auslieferungsverfahren, über das in Deutschland Oberlandesgerichte entscheiden und abschließend, im internationalen Auslieferungsverkehr, auch die Bundesregierung entscheidet, muss die Bundesregierung darauf bestehen, dass die Todesstrafe ausgeschlossen ist - ebenso wie auf die Einhaltung anderer Menschenrechtsstandards, also beispielsweise menschenwürdige Haftbedingungen, etwa einen Ausschluss der sogenannten erschwerten lebenslangen Haft, die keinerlei Freilassungsperspektive bietet. Daran ist die Bundesregierung gebunden; insofern gibt es da keinen Spielraum. Für das irakische Recht können wir nicht sprechen, sondern das ist sozusagen unser Maßstab.

Was ich noch zur Einordnung hinzufügen möchte: Der Schwerpunkt der Strafverfolgung von IS-Angehörigen und Deutschen, die für den IS gekämpft haben, liegt bei der Strafverfolgung durch den Generalbundesanwalt vor deutschen Gerichten. Da gibt es eine Vielzahl von Verfahren, es gibt auch eine Vielzahl von Haftbefehlen, die vollstreckt werden, sobald diese deutschen Staatsangehörigen wieder nach Deutschland kommen; und dann wird ihnen hier der Prozess gemacht. Das ist der Schwerpunkt der Strafverfolgung.

Frage: Habe ich es richtig verstanden, dass Sie Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin eingelegt haben?

Adebahr: Ja.

Frage: Eine Frage an Frau Adebahr zu einem altbekannten Thema: Nordkorea und das auf dem Gelände der nordkoreanischen Botschaft stehende Hostel. Es gab ja einen Räumungsbeschluss - ich glaube, vom Frühjahr 2018. Dazu gibt es eine aktuelle Berichterstattung mit dem Tenor, dass da eigentlich noch nichts passiert ist und dass vor allen Dingen Nordkorea ein mögliches Ende dieses Hostels verschleppt. Ich wollte einmal fragen, wie da aus Ihrer Sicht der Stand der Dinge und die Position der Bundesregierung beziehungsweise des Auswärtigen Amtes sind.

Adebahr: Ich gucke einmal ganz vertrauensvoll in die Kamera. Ich habe den Stand nicht dabei; vielleicht kann ich ihn im Laufe der Regierungspressekonferenz nachliefern.

Frage: Zu den heutigen Konjunkturdaten: Ich weiß, dass es vor ein paar Tagen schon Aussagen zur schwarzen Null gab; aber seitdem hat sich die Lage ja insofern geändert, als sich jetzt Ökonomen sehr fachrichtungs- und ausrichtungsübergreifend für eine Abkehr von der strikten schwarzen Null ausgesprochen haben und mit dem BDI auch eine weitere gewichtige Stimme sie infrage gestellt hat. Hält die Bundesregierung daran fest, dass trotz Negativzinsen und Wirtschaftsrückgang auf keinen Fall neue Schulden gemacht werden dürfen?

SRS'in Demmer: Also zur schwarzen Null gilt das, was Herr Seibert hier am Montag gesagt hat. Vielleicht kann ich insgesamt zur Lage sagen: Die deutsche Wirtschaftsleistung hat sich im zweiten Quartal leicht abgeschwächt, das ist richtig. Dennoch geht die Bundesregierung davon aus, dass die deutsche Wirtschaft im Gesamtjahr 2019 leicht wachsen wird. Das wäre dann das zehnte Wachstumsjahr in Folge.

In der laufenden 19. Legislaturperiode sind Wirtschaftsleistung, Beschäftigung und staatliche Investitionen weiter gewachsen und ist die Arbeitslosigkeit gesunken. Die privaten Haushalte profitieren von dieser Entwicklung, etwa durch die Zunahme der Realeinkommen, die nun 21 Quartale hintereinander - und damit so lange wie noch nie seit der Wiedervereinigung - gestiegen sind. Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung, wie die Bundeskanzlerin bereits dargestellt hat, aktuell keine Notwendigkeit für weitere konjunkturstabilisierende Maßnahmen. Die Fiskalpolitik des Bundes ist bereits expansiv ausgerichtet.

Frage: Das IMK hat heute aufgrund der veröffentlichten Zahlen das Rezessionsrisiko auf 43 Prozent angehoben, was in meinen Augen ein relativ hohes Risiko ist. Bleiben Sie trotzdem dabei, dass es keinerlei Gründe gibt, neue Maßnahmen in Erwägung zu ziehen?

SRS'in Demmer: Es würde Sie wahrscheinlich wundern, wenn ich jetzt etwas anderes antworten würde als vor zwei Minuten. Ich könnte mich jetzt also nur wiederholen. Selbstverständlich - die Bundeskanzlerin hat es gestern auch gesagt - wird die Bundesregierung immer situationsgerecht agieren. Aber es gilt das, was ich vorhin gesagt habe.

Frage: Weil es da gerade auch aus der SPD anderslautende Meinungen gibt, würde mich interessieren, ob man das im Finanzministerium genauso apodiktisch sieht wie im Bundeskanzleramt.

Kolberg: Zunächst sehen wir überhaupt nichts apodiktisch. Wie die Regierungssprecherin eben sagte, werden wir situationsgerecht handeln. Die Bundeskanzlerin und der Finanzminister haben sich zu dem Thema bereits geäußert; dem habe ich nichts hinzuzufügen. Beide haben betont, dass derzeit bereits mehrere konjunkturwirksame Maßnahmen geplant sind und auch schon von der Regierung vollzogen wurden.

Wir wenden Rekordsummen für staatliche Investitionen auf; das werden wir fortsetzen. Ihnen wird nicht entgangen sein, dass wir die Abschaffung des Solidaritätszuschlags vorschlagen. Das hat eine Entlastungswirkung von 10 Milliarden Euro im Jahr. Wir haben verschiedene Maßnahmen getroffen, die vor allem geringen und mittleren Einkommen zugutekommen. Das entspricht in der Jahreswirkung zusammen mit der Abschaffung des Solis ungefähr 25 Milliarden Euro. Auch das wird konjunkturwirksam sein. Der Minister hat auf all diese Punkte hingewiesen. Das ist der Stand, den wir im Moment mitteilen können.

Frage: Mich würde interessieren, ob im Finanzministerium zumindest Szenarien vorliegen, ab welchem Moment man von dem Dogma der schwarzen Null doch abrückt. Also: Wie tief muss die Wirtschaftsleistung sinken, damit das Finanzministerium oder die Bundesregierung im Ganzen doch von diesem Dogma Abstand nimmt?

Kolberg: Ich habe ja eben betont, dass wir situationsgerecht handeln und schon eine Vielzahl von Maßnahmen eingeleitet haben, die die Einkommen der Bürgerinnen und Bürger stärken und damit auch konjunkturwirksam sind. Auf diesem Pfad werden wir weitergehen.

Wir haben gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium ja auch eine steuerliche Forschungsförderung geplant, die Investitionen und Innovationen in diesem Bereich fördern wird, um uns zukunftsfähig zu machen. Das ist der Stand, den wir haben. Die positiven Punkte hat auch Frau Demmer eben noch einmal betont. In diesem Rahmen werden wir weiter agieren.

Frage: Entweder an Frau Güttler oder auch an Frau Demmer: "Focus-MONEY" hat gestern einen Bericht herausgebracht, in dem der Präsident des ifo Instituts, Herr Fuest, davon sprach, dass Deutschland oder Europa allgemein aus diesem USA-China-Handelskonflikt oder -Handelskrieg - wie man es auch nennen möchte - eventuell sogar als Gewinner herausgehen könnte. Wie beurteilen Sie diese Aussage beziehungsweise deren Plausibilität?

Güttler: Zu der konkreten Äußerung von Herrn Fuest kann ich mich an dieser Stelle nicht äußern. Aber zu den heute veröffentlichten Zahlen hat sich der Minister ja heute bereits geäußert. Er sagte, es handelt sich um einen Weckruf und ein Warnsignal; wir sind in einer Konjunkturschwäche, aber eben noch nicht in einer Rezession. Diese können wir verhindern, wenn wir jetzt die richtigen Maßnahmen ergreifen. - Konkret hat Minister Altmaier hier Entlastungen bei der Körperschaftssteuer und einen klaren Fahrplan für die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags in der kommenden Legislatur genannt.

Frage: Herr Kolberg, die eben gestellte Frage haben Sie nicht beantwortet. Gibt es in Ihrem Ministerium Szenarien, ab wann man vom Dogma der schwarzen Null abrücken würde und wenigstens die grundgesetzmäßig möglichen 0,35 Prozent zum Beispiel ausschöpfen würde? Wie stark müsste das BIP sinken, gibt es da für Sie irgendeine Schwelle? Das hat ja mit den bereits getroffenen Maßnahmen, die offensichtlich den bisherigen Rückgang nicht verhindern konnten, nicht direkt zu tun.

Kolberg: Ich habe ausgeführt, was der Minister zu diesem Thema gesagt hat. Wir beschäftigen uns natürlich mit allen Szenarien. Trotzdem gilt das, was ich gesagt habe. Wir haben Rekordinvestitionen, wir haben erhebliche konjunkturwirksame Maßnahmen getroffen. Sie haben vielleicht heute auch die Studie des ifo Instituts zur Kenntnis genommen, nach der allein die geplante weitgehende Soli-Abschaffung dazu führen wird, dass über 100.000 Arbeitsplätze entstehen. Wir handeln also genau in diesem Sinne, und auf diesem Weg werden wir weitergehen.

Frage: An das BMI: Frau Petermann, es geht mir um den Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts München zur Rücknahme eines Afghanen, der von Deutschland nach Griechenland gebracht worden ist. Was bedeutet das für das Verwaltungsabkommen zwischen Deutschland und Griechenland und dessen Rechtmäßigkeit? Ist das noch in Ordnung, oder muss man daraus irgendwelche Konsequenzen ziehen, auch speziell bezüglich der Frage, ob der Afghane, den das betrifft, jetzt in Deutschland noch einmal das gesamte Asylverfahren durchlaufen muss beziehungsweise wird? Was heißt dieser Beschluss aus Ihrer Sicht für vergleichbare Fälle?

Petermann: Wir gehen nach wie vor von der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsabkommens aus. Ich kann auch gerne erklären, warum. Es sind insgesamt drei Verfahren vor dem Verwaltungsgericht München anhängig, davon zwei mit einstweiligem Rechtsschutz.

Im Mai ist die erste Entscheidung in dem ersten Verfahren getroffen worden; da ist die Klage auf einstweiligen Rechtsschutz abgewiesen worden - zum einen, weil keine Eilbedürftigkeit bestünde, und zum anderen, weil im Hauptsacheverfahren kaum Aussicht auf Erfolg gesehen wurde.

Das zweite Verfahren, von dem Sie jetzt sprechen, betraf eine andere Kammer, die das etwas anders sieht - allerdings auch deshalb, weil es sich um einen ganz anderen Fall handelt. In diesem Fall geht es um einen Afghanen, der zunächst in Griechenland Asyl beantragt hatte. Das Gericht sah zumindest die Möglichkeit, dass im Eilverfahren eine Abschiebung von Griechenland nach Afghanistan vollzogen werden und damit das Hauptsacheverfahren nicht mehr durchgeführt werden könnte. Das war hier, in diesem Ausnahmefall der Hintergrund.

Ich wiederhole gerne noch einmal: Das Verwaltungsabkommen mit Griechenland halten wir nach wie vor für rechtmäßig. Es gibt auch Entscheidungen, die das stützen. Wir beziehungsweise die Bundespolizei würde auch mit Rechtsmitteln dagegen vorgehen.

Zusatzfrage: Ist das BMJV mit dieser Sicht komplett einverstanden?

Kall: Das BMJV kann ganz grundsätzlich gerichtliche Entscheidungen aus Respekt vor der Unabhängigkeit der Justiz nicht kommentieren. Inhaltlich ist es Thema des Bundesinnenministeriums. Deswegen kann ich dazu jetzt nichts sagen.

Zusatz: Es geht mir ja nicht um eine Kommentierung des Gerichtsurteils, sondern der Einschätzung des BMI zu einer Frage, die aus Ihrer Sicht durchaus auch einschätzenswert ist.

Kall: Auch dazu kann ich mich nicht äußern; das wäre immer noch im Kontext der heutigen Gerichtsentscheidung. Aber da das ganz klar im Bereich des BMI liegt, kann ich dazu jetzt keine Einschätzung abgeben.

Petermann: Ich kann gerne ergänzend noch einmal daran erinnern, wie es zu diesem Abkommen kam: Der Europäische Rat hat vor etwas mehr als einem Jahr die Sekundärmigration als ein großes Problem angesehen und wollte diesbezüglich Maßnahmen treffen. Der Koalitionsausschuss im Nachgang des Europäischen Rats hat gefordert, dass das BMI in den Fällen, in denen EURODAC-1-Treffer vorliegen, in Fällen der Sekundärmigration Abkommen schließt und auf Basis von Einzelabreden oder Verwaltungsabkommen mit dem jeweiligen Staat eine solche Zurückweisung dann möglich ist. Das war der Hintergrund dieser Abkommen.

Frage: Frau Petermann, Sie haben darauf hingewiesen, dass das ein besonderer Fall ist, weil der abgeschobene Afghane im Grunde in Griechenland in Abschiebehaft genommen wurde und ihm die Abschiebung nach Afghanistan drohte, sein Asylantrag dort also nicht weiterbehandelt wurde. Das widerspricht natürlich vor allem europäischem Recht und auch dem Grundgedanken des Abkommens, der besagt: Asylverfahren sollen bitte dort behandelt werden, wo der Erstantrag gestellt wurde.

Bedeutet das, dass in dem Abkommen nicht geregelt oder festgelegt ist, dass bei solchen Rückführungen das Asylverfahren auf jeden Fall in dem Land, in dem Erstaufnahmeland fortgesetzt oder neu aufgenommen werden muss? Oder hat Griechenland gegen eine klare Regelung verstoßen? Sehen Sie da gegebenenfalls Nachverhandlungs- oder Klärungsbedarf mit Griechenland oder anderen Ländern, mit denen ähnliche Abkommen existieren?

Petermann: Die EURODAC-Verordnung gilt für alle in gleicher Weise. Sie ist europäisches Recht. Alle Länder haben sich danach zu richten und tun das sicherlich auch - zumindest wir als Bundesrepublik, für die ich sprechen kann. Alles andere kann ich für die Bundesregierung hier nicht bewerten.

Zusatz: Das heißt, Ihre Position ist: Wenn, dann hat Griechenland sich nicht an existierende Vorschriften gehalten, und Sie sehen keinen Nachbesserungsbedarf.

Petermann: Um das klarzustellen: Ich habe keine Kenntnis darüber, ob Griechenland sich hier an die Regelungen gehalten hat oder nicht.

Zusatz: Wenn die den in Abschiebehaft nehmen und das Verfahren nicht wiederaufnehmen, müssen sie doch dagegen verstoßen haben.

Petermann: Ich wiederhole es noch einmal: Ich habe darüber keine Kenntnis; deswegen möchte ich das hier nicht bewerten.

Frage: Die Zahl der Rücknahmen ist ja ohnehin nicht besonders hoch. Wie wirksam ist denn dieses Abkommen angesichts der Zahlen und dieser Gerichtsentscheidung überhaupt?

Petermann: Nun, nach Griechenland verzeichnen wir 29 Zurückweisungen, nach Spanien in der Tat nur zwei, wobei von Beginn an klar war, dass bei Spanien nicht mit so vielen Zurückweisungen zu rechnen ist - einfach aufgrund der räumlichen, geografischen Verhältnisse. Diese Rücknahmeabkommen sind nur ein Baustein im Gesamtzusammenhang der Bekämpfung der Sekundärmigration. Es sind viele Maßnahmen, die dazu beitragen sollen; hier handelt es sich um einen Baustein.

Frage: Frau Petermann, wird es nach dieser Entscheidung bei der Bundespolizei jetzt irgendwelche praktischen Änderungen geben, was die Praxis an der Grenze angeht, oder bleibt alles beim Alten?

Petermann: Nein. Wie ich gesagt habe, gehen wir davon aus und sehen uns darin durch eine andere Entscheidung auch schon gerichtlich bestätigt, dass dieses Abkommen rechtmäßig ist. Die Bundespolizei wird weiter wie in dem Abkommen geregelt verfahren; denn jedes Gerichtsverfahren ist immer ein Einzelfallverfahren. Die Umstände und Sachverhalte sind immer irgendwie anders. Deswegen besteht überhaupt keine Veranlassung, jetzt anders zu verfahren.

Frage: Ich habe eine Frage an das Justizministerium zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Dessen Einführung jährt sich ja in Kürze zum zweiten Mal. Die FDP hat gerade Zahlen aus Ihrem Haus bekommen: Es habe bei einer halben Million Beschwerden allein im ersten Halbjahr dieses Jahres 31 Bußgeldverfahren innerhalb der ersten Bestehenszeit des Gesetzes gegeben. Wie wirksam ist dieses Gesetz? Hat es sich als ein ziemlich stumpfes Schwert erwiesen?

Zweitens: Sie hatten einmal eine Überarbeitung angekündigt. Gibt es dafür einen Zeitplan?

Kall: Ja, dafür gibt es einen Zeitplan. Wir werden bis Ende dieses Jahres Vorschläge dazu machen, wie man das Netzwerkdurchsetzungsgesetz weiterentwickeln kann. Dem kann ich jetzt nicht vorgreifen, auch nicht mit einer sozusagen vorherigen Bewertung.

Sie haben sicherlich gesehen, dass eines der Verfahren, die ja vom Bundesamt für Justiz geführt werden, gegen Facebook geführt wurde und dabei ein Bußgeld von 2 Millionen Euro verhängt wurde, weil das Beschwerdemanagement - die Wege, auf denen Nutzer dort strafbare Hassinhalte melden können - sozusagen nicht ordnungsgemäß beziehungsweise transparent genug umgesetzt war. Das ist eines dieser Verfahren. Aber wir werden uns das, wie gesagt, bis Ende dieses Jahres ganz genau anschauen.

Wir haben uns ja gerade auch in Bezug auf Rechtsextremismus, rechtsextremistische Hassbotschaften und strafbaren Hass in letzter Zeit immer wieder dazu geäußert, dass man dem Nährboden gerade für rechten Hass sehr entschieden entgegentreten muss. Auch vor diesem Hintergrund sind die Überlegungen zu sehen.

Zusatzfrage: Ohne den Entscheidungen vom Jahresende vorzugreifen: Die Zahlen sprechen ja eine deutliche Sprache - 31 gegen eine halbe Million, nur auf ein halbes Jahr gerechnet. Wo sehen Sie denn den größten Änderungsbedarf, ohne jetzt schon Entscheidungen vorwegzunehmen?

Kall: Ich möchte die Zahlen jetzt hier nicht einordnen. Sie liegen mir auch gerade nicht vor. Man muss dabei immer sehr differenzieren, und zwar zwischen der Zahl der Inhalte, die den Netzwerken gemeldet werden, und der Frage, wie Twitter, Facebook usw. darauf reagieren, wie schnell sie reagieren, wie transparent sie reagieren, und der Zahl von Verfahren, die beim Bundesamt für Justiz - dann als Beschwerdeverfahren - laufen. Dabei geht es ja dann um systematische Verletzungen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, also zum Beispiel darum, dass die Netzwerke in einer Vielzahl von Fällen strafbarer Hasspostings Beschwerden nicht nachgekommen sind. Insofern lassen sich diese Zahlen von Beschwerden einerseits und Verfahren andererseits nur sehr schwer miteinander vergleichen. Das ist das eine.

Das andere: Sie fragten nach konkreten Punkten, die wir jetzt schon benennen können. Ich will dem, wie gesagt, nicht vorgreifen. Ein Stichwort ist sicherlich die Einfachheit und Transparenz, wenn es darum geht, wie man den Netzwerken Hassbotschaften melden kann. Da lässt sich sicherlich noch vieles verbessern.

Frage: Ich habe eine Frage zu den Protesten in Hongkong. Die für Hongkong zuständige chinesische Behörde hat die Demonstrationen am Flughafen als terrorähnlich eingestuft. Mich würde interessieren, wie die Bundesregierung diese Bewertung einschätzt.

SRS'in Demmer: Die Bundesregierung verfolgt die Vorgänge in der chinesischen Sonderverwaltungszone Hongkong mit großer Aufmerksamkeit und wachsender Sorge. Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit haben in Hongkong eine ganz lange Tradition. Sie sind auch in dem Hongkonger "Basic Law" von 1997 gesetzlich verankert. Wir appellieren nachdrücklich an alle Beteiligten, weitere Gewaltanwendung zu vermeiden und die Situation nicht weiter zu eskalieren. Zu diesem Zweck erscheint Dialog dringend geboten.

Adebahr: Ich kann Sie auch noch gerne auf ein Statement des Bundesaußenministers verweisen, dass er gestern Abend in Toronto, wo er gerade ist, abgegeben hat. Frau Demmer hat vollkommen recht mit dem, was sie sagt.

Frage: Die chinesische Regierung hat das Einlaufen zweier US-Kriegsschiffe in den Hafen von Hongkong untersagt. Auch wenn das chinesisch-US-amerikanische Beziehungen sind, Frau Adebahr: Verschärft das die Situation in Hongkong und auch in diesem Dreieck zwischen Festlandchina, Hongkong und den USA?

Adebahr: Da ich beziehungsweise wir, das Auswärtige Amt, nur Medienberichte darüber kennen und die Gründe, die für die chinesische Seite, wenn es denn so stimmt, dazu geführt haben, dass den Schiffen die Einfahrt versagt wurde, nicht kennen, will ich das in dieser politischen Größenordnung auch nicht bewerten.

Frage: Frau Adebahr, inwieweit ist die Bundesregierung denn aktiv dabei, mit China darüber zu sprechen oder Einfluss darauf zu nehmen, dass sich die Lage entschärft?

Adebahr: Wir stehen mit der chinesischen Seite ständig im Gespräch. Wir haben natürlich auch ein Generalkonsulat in Hongkong, mit dem wir sprechen. Wir sprechen Themen wie Menschenrechte und diese Sachen grundsätzlich an. Wir tun das auch in der aktuellen Lage und haben es auch in der letzten Woche getan. Mit der chinesischen Botschaft hier haben wir Gespräche geführt. Das ist ein ganz kontinuierlicher Austausch.

Frage: Es geht um den Bundesregierungsbeauftragten für den Friedensprozess in Kolumbien. Bis jetzt gibt es noch keinen Nachfolger für Herrn Tom Koenigs. Warum wurde die Entscheidung noch nicht getroffen? Hat der Friedensprozess für die deutsche Regierung vielleicht ein bisschen an Wichtigkeit verloren? Wird bald eine Entscheidung über dieses Thema getroffen werden?

Adebahr: Nein, der Friedensprozess und die Unterstützung Kolumbiens auf diesem Weg haben für die Bundesregierung nicht an Bedeutung verloren. Der Bundesaußenminister war Ende April beziehungsweise Anfang Mai in Kolumbien, und wir waren dort auch in einem Lager für ehemalige FARC-Rebellen. Wir haben einen Dialog mit einem Institut namens CAPAZ geführt, das sich dafür engagiert. Unsere Unterstützung dafür ist ungebrochen.

Ich kann Ihnen im Moment nicht sagen, wann ein neuer Beauftragter ernannt werden wird und wie die internen Beratungsprozesse ablaufen. Aber seien Sie sicher: Das ist ein Thema, das uns am Herzen lag und liegt und das wir weiterverfolgen wollen.

Frage: An das BMEL: Es geht mir um die Lebensmittelkennzeichnung. Da liegt jetzt eine neue Umfrage vor, die von nicht ganz unbedeutenden Fachverbänden in Auftrag gegeben wurde und nach der Nutri-Score von den Leuten besser verstanden und deshalb auch bevorzugt werde. Bewirkt das bei Frau Klöckner beziehungsweise bei Ihnen ein Umdenken in dieser Frage, oder ist das unbedeutend?

Bürgelt: Wir nehmen durchaus zur Kenntnis, dass es diese Studie gibt. Aber bereits seit Juli läuft ja eine eigene Verbraucherumfrage, die vier Kennzeichen umfasst. Das ist neben dem Nutri-Score eben das System des MRI, also die beiden Modelle, die jetzt auch in dieser Umfrage miteinander verglichen worden sind. Hinzu kommen aber noch das skandinavische Keyhole-Modell sowie ein Modell der Lebensmittelwirtschaft. Darauf, dass diese vier Modelle in die Umfrage einfließen, haben sich auch der VZBV, die Koalitionsfraktionen und die Lebensmittelwirtschaft gemeinsam mit der Ministerin geeinigt, sodass wir jetzt das Ende dieser Befragung abwarten werden. Das wird dann Ende September sein, und das Ergebnis, das bei dieser Umfrage herauskommen wird, ist für die Ministerin maßgeblich.

Adebahr: Zum Hostel: Es ist so, wie Sie wahrscheinlich wissen, dass die nordkoreanische Botschaft schon im letzten Jahr gegen den Pächter des Hostels eine Räumungsklage eingereicht hat. Wir als Auswärtiges Amt machen auch Druck, dass die bestehende Rechtslage umgesetzt wird. Es ist allerdings so, dass eine Räumungsklage nur dann zugestellt werden kann, wenn der entsprechende Gerichtskostenzuschuss eingezahlt wird, und das ist noch nicht erfolgt. Das ist also eine Voraussetzung, die jetzt fehlt und von der wir uns sehr wünschen, dass sie bald erfüllt wird.

Frage: Frau Adebahr, mich würde an dieser Stelle einmal interessieren, wie solche Kontakte aussehen. Reden Sie mit dem Betreiber des Hostels? Reden Sie mit nordkoreanischen Vertretern? Das ist ja immer eine schwierige Situation; das kann ich mir jedenfalls vorstellen. Wie müssen wir uns das vorstellen, wenn man da mit den Beteiligten spricht?

Adebahr: Darüber können wir vielleicht gerne noch einmal bilateral im Hintergrund sprechen.

Vorsitzender Szent-Iványi: Wir können aber auch "unter zwei" oder "unter drei" gehen, Frau Adebahr.

Adebahr: Nein, das lassen wir einmal so. Danke schön.

Frage: Konnte nicht zugestellt werden, weil der Gerichtskostenzuschuss noch nicht gezahlt wurde? Wer hätte diesen Gerichtskostenzuschuss eigentlich zahlen müssen - das Auswärtige Amt als Kläger?

Adebahr: Nein, wir klagen - - -

Zuruf: Sondern?

Adebahr: Wir klagen nicht. Nordkorea in Form der nordkoreanischen Botschaft möchte dem Pächter des Hostels eine Räumungsklage zustellen, und damit diese Räumungsklage Nordkoreas dem Pächter zugestellt werden kann, muss ein Zuschuss durch den Kläger bei Gericht eingezahlt werden.

Zusatzfrage: Heißt das, Nordkorea als Kläger hat den Zuschuss noch nicht gezahlt?

Adebahr: Uns ist nicht bekannt, dass diese Zahlung erfolgt ist.

Zusatzfrage: Sehen Sie dahinter eine Absicht? Haben Sie diplomatische Möglichkeiten, Nordkorea zur Zahlung zu ermahnen?

Adebahr: Wir streben an und sind wie in allen Fällen grundsätzlich dafür, dass die bestehenden Rechtsregeln und -grundsätze durchgesetzt werden. In diesem Falle ist es auch so - das habe ich schon gesagt -, dass wir darauf dringen, dass dieses Verfahren durchgeführt wird.

Frage: Bisher haben sich weder das Auswärtige Amt noch die Kanzlerin zu den rhetorischen Drohungen des US-Botschafters in Deutschland geäußert. Deswegen würde mich interessieren: Wie bewerten die Kanzlerin und das Auswärtige Amt Form und Inhalt seiner Äußerungen in Bezug auf den Abzug von US-Truppen aus Deutschland?

SRS'in Demmer: Die Äußerungen kommentiere ich hier nicht. Die stehen für sich.

Der Bundesregierung liegen im Übrigen keine Erkenntnisse darüber vor, dass ein Abzug von US-Truppen aus Deutschland und eine anschließende Verlegung nach Polen geplant sei.

Adebahr: Mehr habe auch ich dazu nicht zu sagen.

Zusatzfrage: Würde die Bundeskanzlerin denn grundsätzlich einen Abzug der US-Truppen inklusive Atomwaffen begrüßen, auch eingedenk des kompletten Abzugs der russischen Truppen 1994?

Adebahr: Für die Bundesregierung gilt, dass die Stationierung von US-Streitkräften in Deutschland ja ein sichtbares Zeichen der engen Sicherheitspartnerschaft mit den Vereinigten Staaten von Amerika darstellt. Die Angehörigen der US-Streitkräfte sind in Deutschland sehr willkommen und gut integriert. Ihre Stationierung in Deutschland dient ja im Übrigen auch dem amerikanischen und transatlantischen Sicherheitsinteresse.

Frage: Ich habe eine Frage an Frau Petermann zum sozialen Wohnungsbau. Die Zahl der Sozialwohnungen war im vergangenen Jahr nach den Zahlen, die mir vorliegen, um 42 000 rückläufig. Auch der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft fordert einen Masterplan in Sachen sozialer Wohnungsbau. Was passiert da? Wie wollen Sie diesem Abbau entgegenwirken?

Petermann: Ich kann für das Bundesministerium des Inneren nur bestätigen, dass die Zahl der Sozialwohnungen unbedingt steigen muss. Der Bund hat ja auch alles dafür getan. Die Länder, die für den sozialen Wohnungsbau zuständig sind, haben sehr viel Geld vom Bund erhalten, allein 2018 bis 2021 5 Milliarden Euro. Durch die Grundgesetzänderung, die wir vorgenommen haben und durch die die Länder ab 2020 zweckgebundene Finanzhilfen vom Bund erhalten, sind allein für 2020 und 2021 2 Milliarden Euro vorgesehen. Deswegen kann ich die Länder an dieser Stelle nur dazu aufrufen, ihre Verantwortung wahrzunehmen und den sozialen Wohnungsbau voranzutreiben. Wir unterstützen das.

Zusatzfrage: Sind die Zahlen der Transfers aus Sicht Ihres Ministeriums denn ausreichend, wenn man auf die Zahlen des sozialen Wohnungsbaus schaut?

Petermann: Die Zahlen sind, denke ich, schon erheblich. Ich habe sie ja genannt. 5 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau sind nicht zu verachten. Wie viele Wohnungen dadurch insgesamt errichtet werden können, kann ich Ihnen im Augenblick nicht sagen. Es gibt eine Zahl, aber ich habe sie nicht in Erinnerung; deswegen lasse ich es lieber. Wir können dazu aber gerne noch einmal telefonieren.

Frage: Ein Thema, das in der vergangenen Woche eine Rolle gespielt hatte, ist die Zahl und Verteilung der innerdeutschen Beamtenflüge. Wenn ich mich recht entsinne, dann war es so, dass damals fünf Ministerien, glaube ich, keine Angaben gemacht hatten. Schrotschussfrage: Haben inzwischen alle Ministerien die Zahl der Flüge angegeben? Falls nicht, welche fehlen noch? Falls welche fehlen, warum?

Vorsitzender Szent-Iványi: An wen richtet sich die Frage? Wir müssen schon - - -

Zusatzfrage: Das Problem ist: Können alle anwesenden Ministerien versichern, dass über ihr jeweiliges Haus die Angaben über die Flüge gemacht wurden? Wenn das alle versichern können, dann müssten ja alle geliefert haben. Wenn ein Haus sagt "Wir haben nicht geliefert", dann bitte ich sozusagen, das anzuzeigen.

Adebahr: War das jetzt eine Beweislastumkehr?

Zusatz: Nein, das ist eine Frage.

Petermann: Schweigen ist Zustimmung.

Zusatzfrage: Darf man davon ausgehen, dass alle Ministerien mittlerweile Angaben über die Flüge gemacht haben?

SRS'in Demmer: Ich würde sagen, diese Beweislastumkehr funktioniert hier nicht.

Zusatzfrage: Soll ich jedes einzelne Ministerium abfragen? Soll ich fragen "Haben Sie?", "Haben Sie?", "Haben Sie?"?

Zuruf Kreutzfeld: Dann frage alle einzeln!

Vorsitzender Szent-Iványi: Allgemeine Zustimmung! - Dann fragen wir doch einmal die Ministerien.

Zusatzfrage: Gut, dann fragen wir die Ministerien auf der Bank vielleicht einmal herauf und herunter. - BMVI?

Alexandrin: Ich erhalte gerade die Information, dass das Travel Management des Bundes für uns die Angabe gemacht hat, und damit sollte das dann erledigt sein.

Zusatzfrage: Wer?

Alexandrin: Das Travel Management des Bundes.

Zusatzfrage: Das Travel Management des Bundes, gut. - Herr Haufe?

Haufe: Wir haben die Angaben gemacht.

Kall: Bei uns ist es genauso wie im BMVI, dass alle Dienstreisen über das Travel Management des Bundes abgewickelt werden, das beim Bundesverwaltungsamt angesiedelt ist. Deswegen konnten wir keine eigenen Statistiken vorlegen. Die liegen aber sozusagen insoweit vor. Ansonsten gilt, dass wann immer möglich die Bahn genutzt wird.

Petermann: Für das BMI: Das Bundesverwaltungsamt betreibt das Travel Management des Bundes und hat für alle an diesem Travel Management beteiligten Behörden des Bundes die Zahlen geliefert.

SRS'in Demmer: Ich gehe davon aus, ja.

Zusatzfrage: Auswärtiges Amt?

Adebahr: Ich schließe mich der Antwort hinsichtlich des Travel Managements an, die der Kollege vom Justizministerium dargestellt hat. Das liegt beim BMI. Ich füge noch einmal an, dass wir im Inland auch oft die Bahn nutzen und wir diejenigen sind, die oft ins Ausland müssen.

Thiels: Das war ja hier auch schon einmal ein Thema, gerade auch als Frage an uns. Dazu haben wir Zahlen geliefert. Dementsprechend haben wir natürlich auch welche vorliegen.

Kolberg: Wir haben auch Zahlen geliefert. Darüber wurde auch schon berichtet.

Vielleicht auch noch einmal der Hinweis für die gesamte Bundesregierung: Für alle Regierungsflüge und alle Dienstreisen gibt es einen CO2-Ausgleich.

SRS'in Demmer: Auch dass wir alle Flüge auf das notwendige Maß reduzieren, habe ich hier schon einmal gesagt.

Zusatz: Ja. Deswegen war diese Zahl ja so erstaunlich hoch!

Güttler: Ich schließe mich meinen Kollegen aus dem BMJV und dem Auswärtigen Amt an. Wir nutzen auch das Travel Management des Bundes.

Bürgelt: Auch wir haben Zahlen geliefert.

Zusatzfrage: Gibt es aus der zweiten Reihe noch Wortmeldungen?

Kempe: Ich kann es ganz kurz machen: Nach meiner Erkenntnis haben wir geliefert.

Strüder: Dem schließe ich mich an. Ich wüsste nicht, dass wir es nicht getan haben sollten. Sollten wir es nicht getan haben, werden wir es selbstverständlich nachholen.

Gülde: Für die Flüge des BMG ist das Bundesverwaltungsamt zuständig, und wir haben auch die Zahlen geliefert.

Blázquez: Das BMZ hat auch die Zahlen geliefert und dabei auch immer wieder betont, dass (Rest des Satzes ohne Mikrofon; akustisch unverständlich). Wir arbeiten weiter daran, die Flüge zu reduzieren.

Frage: Ein Großteil hat es über das Travel Management abgeliefert, ein anderer Teil hat es anscheinend eher inhouse gemacht. Wonach bemisst sich, ob man auf das Travel Management zurückgreift oder ob man es sozusagen über das eigene Haus abrechnet?

Ich weiß nicht, ob das Innenministerium als Schlüsselministerium etwas dazu sagen kann.

Petermann: Wahrscheinlich ja. Ich habe aber hier nicht präsent, wer alles beteiligt ist. Ich kann es hier nicht sagen. Ich weiß, dass daran nicht nur Ressorts beteiligt sind, sondern auch Verfassungsorgane, andere Behörden und sonstige Institutionen.

Vorsitzender Szent-Iványi: Sie wollten aber auch noch einiges nachliefern.

Petermann: Ja. Ich habe noch die Anzahl der Sozialwohnungen nachzuliefern, die geschaffen werden können, natürlich nur gemeinsam mit den Mitteln aus den Ländern und den Kommunen. Denn der Bund kann ja aus verfassungsrechtlichen Gründen zur Errichtung der Sozialwohnungen nur beitragen. Die Zahl liegt nach unserer Berechnung dann bei hunderttausend Sozialwohnungen.

Vorsitzender Szent-Iványi: Dann wollten Sie auch noch etwas zu Montag nachtragen.

Petermann: Ja, das kann ich gern tun, auch wenn die Kollegin, die gefragt hatte, heute nicht da ist. Es war im Zusammenhang mit dem Thema der Rechtsextremisten nach den fünfhundert offenen Haftbefehlen gefragt worden.

Dazu kann ich sagen: Die Zahl stimmt, zumindest annähernd. Das BKA erhebt seit 2012 im Halbjahresrhythmus die Zahl der offenen Haftbefehle. Das soll eine Grundlage für Lagebesprechungen im GETZ und im GTAZ zu einzelnen Personen sein. Da es nur zweimal im Jahr erhoben wird, sind das natürlich Momentaufnahmen. Das heißt, ob diejenigen noch ausgeschrieben sind oder nicht, kann man in den dazwischenliegenden Zeiträumen schlecht sagen.

Darüber hinaus kann ich noch sagen: Die Vollstreckung der Haftbefehle obliegt den Polizeien der Länder und nicht dem Bund. Das BKA unterstütz im Rahmen der Zentralstellenfunktion und bei einzelnen Vollstreckungsmaßnahmen durch die Zielfahndung. Aber die Vollstreckung von offenen Haftbefehlen ist Angelegenheit der Bundesländer.

Mittwoch, 14. August 2019

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 14. August 2019
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-14-august-2019-1659518Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. August 2019

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