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PRESSEKONFERENZ/1937: Regierungspressekonferenz vom 18. Oktober 2019 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Freitag, 18. Oktober 2019
Regierungspressekonferenz vom 18. Oktober 2019

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Festakt zum 70. Jahrestag der Gründung des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Jahresbericht des Nationalen Normenkontrollrats, Kabinettssitzung, Treffen mit EVP-Parlamentariern, Jahrestagung des Markenverbandes, Deutscher Afrika-Preis), US-Strafzölle, Waffenruhe in Nordsyrien, G7-Gipfel in Biarritz und Florida, Programm "Exit", Verbot der Qualzucht bei spezifischen Hunderassen, Umgang mit IS-Kämpfern im Irak und in Syrien, mögliches Treffen der Staats- und Regierungschefs im Normandie-Format, maritime Sicherheitskonferenz in Bahrain, Medienbericht über eine Studie des Kraftfahrt-Bundesamtes zum NOx-Ausstoß von Dieselfahrzeugen, Kritik des Bundesrechnungshofes an der Finanzierung von Bauprojekten im Ausland durch das Auswärtige Amt, Bundesnachrichtendienst, Verstärkung der stationären Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze und der Schleierfahndung an allen anderen Grenzabschnitten Sprecher: SRS'in Demmer, Baron (BMWi), Burger (AA), Audretsch (BMFSFJ), Lenz (BMEL), Alexandrin (BMVI), Alter (BMI), Malachowski (BMJV)


Vors. Buschow eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS'in Demmer sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS'in Demmer: Zu den Terminen der Kanzlerin in der nächsten Woche: Am Montag, den 21. Oktober, nimmt die Bundeskanzlerin in den BOLLE Festsälen in Berlin ab 15 Uhr am Festakt zum 70. Jahrestag der Gründung des Deutschen Gewerkschaftsbundes teil. Sie hält dort eine Festrede. Der Festakt steht unter dem Motto "Wir begründen Solidarität".

Am Dienstag, den 22. Oktober, wird die Bundeskanzlerin im Kanzleramt um 11 Uhr den diesjährigen Jahresbericht des Nationalen Normenkontrollrats entgegennehmen. Die Übergabe des Berichts erfolgt in diesem Jahr im Rahmen einer ganztägigen Veranstaltung zur Halbzeitbilanz der aktuellen Amtsperiode des Normenkontrollrats. Die Bundeskanzlerin und der Vorsitzende des Normenkontrollrats, Johannes Ludewig, werden jeweils eine kurze Rede halten. Mit der persönlichen Entgegennahme des Jahresberichts und der anschließenden Rede unterstreicht die Bundeskanzlerin die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen dem Normenkontrollrat und der Bundesregierung, denen es beiden um bessere Rechtssetzung und stetigen Bürokratieabbau geht.

Am Mittwoch, den 23. Oktober, tagt, wie üblich, um 9.30 Uhr das Bundeskabinett unter Leitung der Bundeskanzlerin. Um 15 Uhr trifft die Kanzlerin im Kanzleramt Parlamentarier aus verschiedenen nationalen Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten, deren Fraktionen zur EVP gehören. Bei dem Gespräch wird es um aktuelle europapolitische Fragen gehen. Der Termin ist nicht presseöffentlich.

Am Mittwoch nimmt die Bundeskanzlerin außerdem an der Jahrestagung des Markenverbandes in Berlin teil. Der Verband vertritt die Interessen der markenorientierten Wirtschaft in Deutschland. Sie wird dort gegen 17.30 Uhr eine Rede zu aktuellen Themen der Wirtschaftspolitik halten.

Am Mittwoch um 18.30 Uhr wird die Kanzlerin im Allianz Forum Berlin den Deutschen Afrika-Preis 2019 an die Kenianerin Juliana Rotich übergeben. Der Preis wird von der Deutschen Afrika Stiftung verliehen. Frau Rotich wird für ihr herausragendes politisches und unternehmerisches Engagement für die Digitalisierung in Afrika geehrt. Sie ist Mitbegründerin der Open-Source-Plattform Ushahidi. Das bedeutet "Zeugnis". Ushahidi wurde während der Unruhen bei den Wahlen in Kenia in den Jahren 2007 und 2008 entwickelt. Das Prinzip: Die Nutzer können zum Beispiel in einer Krisensituation Informationen auf einer Karte hochladen und aktuelle Geschehnisse auf diese Weise geografisch und zeitlich sichtbar machen. Die Plattform kann also Menschen und Hilfsorganisationen in Krisenlagen oder bei Katastrophen helfen.

Ein weiteres Projekt der Preisträgerin ist BRCK. Das Unternehmen ermöglicht den Internetzugang auch bei zentralen Stromausfällen. Dieses Unternehmen ist seit Februar 2019 der größte öffentliche WLAN-Anbieter in Sub-Sahara-Afrika.

Frage: Die USA führen jetzt Strafzölle ein, nachdem die Welthandelsorganisation die Airbus-Subventionen für illegal befunden hat. Sie betreffen auch Produkte oder Branchen, die mit der Luftfahrt nichts zu tun haben, wie Winzer usw. usf. Wird es irgendwelche finanzielle Unterstützung für diese Branchen geben, oder wird Airbus möglicherweise gebeten, aus seinen Töpfen irgendwie Gelder bereitzustellen, damit die anderen Branchen, die da Kollateralschäden erleiden, nicht betroffen werden?

SRS'in Demmer: Die Position der Bundesregierung ist bekannt, und sie gilt weiterhin. Die Bundeskanzlerin hat sich hierzu wiederholt geäußert und betont, wie wichtig es ist, in diesen Handelsfragen im Gespräch zu bleiben. Deshalb werden wir uns insgesamt weiter dafür einsetzen, Lösungen am Verhandlungstisch zu erarbeiten.

Die jetzt eingeführten Zölle sind das Ergebnis eines regulären Verfahrens der Welthandelsorganisation nach internationalem Recht, das die EU verloren hat. Wir bleiben aber weiter im Gespräch. Unser Ziel ist es weiterhin, eine Einigung mit den USA zu den jeweiligen Subventionen im Luftfahrtsektor zu erzielen. Das haben im Übrigen auch die USA betont.

Baron: Ich kann gern noch ergänzen: Auch für uns gilt das. Es ist richtig: Die Zölle sind heute um 6.01 Uhr deutscher Zeit in Kraft getreten. Sie gehen auf den WTO-Airbus-Streitfall zurück. Wir bedauern, dass es letztendlich zu dieser Zollverhängung durch die USA gekommen ist. Die USA schaden damit am Ende auch sich selbst, denn höhere Zölle gehen auch zulasten der US-Wirtschaft und der US-Verbraucher.

Es gibt einen parallelen Streitfall zu Boeing, der in einigen Monaten entschieden werden wird. Jetzt stehen wir im engen Austausch und in der engen Abstimmung mit der Europäischen Kommission, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Welche genauen Auswirkungen die Zölle haben werden, können wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen. Sie sind heute, wie gesagt, um 6.01 Uhr in Kraft getreten. Das werden wir also weiter beobachten und abwarten.

Die Liste der Zölle ist ebenfalls veröffentlicht; da sind die Zollsätze benannt: 10 Prozent auf Flugzeuge, 25 Prozent auf andere Produkte. In der Liste sind vor allem viele landwirtschaftliche Produkte genannt, von denen auch andere Länder betroffen sind.

Wie gesagt, wir werden genau beobachten, wie sich die Auswirkungen dieser Zölle entwickeln. Es ist aber zu früh, dass ich dazu jetzt Quantifizierungen nennen könnte.

Zusatzfrage: Die Winzer beispielweise können sich noch nicht Hoffnungen machen, dass mögliche Ausfälle durch Absacken der Exporte nach USA von der Bundesregierung, die ja diese Subventionen im Grunde zu verantworten hat, ausgeglichen werden?

Baron: Wie gesagt, wir müssen jetzt beobachten, wie die konkreten Auswirkungen sind, wie hoch sie sein werden, wie Deutschland betroffen ist oder ob bei den landwirtschaftlichen Produkten nicht eher andere Länder betroffen sind. Das werden wir uns jetzt anschauen müssen.

Frage: Herr Burger, gibt es schon eine Reaktion zu der Übereinkunft der Türkei mit den USA, was eine Waffenruhe in Nordsyrien betrifft?

Burger: Ich kann Ihnen dazu sagen, dass alles, was dazu beiträgt, die Kampfhandlungen im Nordosten Syriens zu beenden, die Situation zu deeskalieren und Zivilisten zu schützen, wir natürlich ausdrücklich begrüßen - demnach auch die Erklärung der Türkei, ihre Kampfhandlungen für 120 Stunden zu pausieren.

An der grundsätzlichen Position der Bundesregierung zu der türkischen Militäroffensive hat sich nichts verändert. Wir haben dies in der Vergangenheit vielfach zum Ausdruck gebracht, zuletzt infolge der zweiten Dringlichkeitssitzung des UN-Sicherheitsrats am vergangenen Mittwoch und gestern in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates. Auch unsere verschärfte Rüstungsexportpolitik gegenüber der Türkei gilt fort.

Wir hoffen, dass diese Waffenruhe zu einem tragfähigen Waffenstillstand führt. Dafür braucht es die Bereitschaft aller Seiten, strittige Fragen auf dem Verhandlungsweg zu lösen. Insofern sind zum jetzigen Zeitpunkt auch noch viele Fragen ungeklärt, was die politischen Folgen dieser Militäroffensive betrifft. Darüber stehen wir intensiv im Gespräch mit den Partnern und werden dazu in den nächsten Tagen auch alle sich bietenden Foren und Gelegenheiten nutzen.

Zusatzfrage: Welche diplomatischen Ansätze sehen Sie momentan, damit es zu einem tragfähigen Waffenstillstand kommen kann?

Burger: Wie gesagt, wir befinden uns jetzt in der Konsultation mit unseren Partnern. Wir haben natürlich viele Fragen an unsere Partner, wie sie sich den weiteren Prozess nun vorstellen. Ich kann Ihnen dazu zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Prognosen geben.

Frage: Ich habe Fragen zu der Entscheidung, den nächsten G7-Gipfel in Florida austragen zu lassen. Die Entscheidung ist ja offensichtlich gefallen. Was wird das die Delegation kosten? Wie viele Leute werden mitreisen?

Was hat der letzte Gipfel in Biarritz gekostet? Wie viele Leute sind mitgereist?

SRS'in Demmer: Zu den Kosten müssten Sie den jeweiligen Ausrichter fragen.

Zu Details, in welcher Formation wir am G7-Gipfel im kommenden Jahr teilnehmen werden, kann ich Ihnen naturgemäß noch nichts sagen. Sicher ist, dass die Kanzlerin beabsichtigt, auch im kommenden Jahr am G7-Gipfel teilzunehmen.

Zusatzfrage: Und mit welcher Delegationsstärke haben Sie vor, da anzureisen?

Wenn Sie dorthin reisen, muss das doch die Bundesregierung bezahlen, oder? Das galt ja auch für Biarritz.

SRS'in Demmer: Genau. Ich dachte, Sie meinen die allgemeinen Kosten eines solchen Gipfels.

Zusatz: Nein, nein, nein. Ich meine die Delegationskosten.

SRS'in Demmer: Ich weiß es nicht. Gegebenenfalls reichen wir Ihnen das nach.

Aber Ihnen von der Konstellation des künftigen Gipfels schon zu berichten, dafür scheint es mir ein bisschen zu früh zu sein.

Zusatzfrage: Können Sie eine Zahl nennen, wie groß die Delegation kopfmäßig ist beziehungsweise in Biarritz war?

SRS'in Demmer: Zu Biarritz können wir es Ihnen gegebenenfalls nachreichen.

Wie das im kommenden Jahr aussehen wird, dazu können wir noch keine Aussagen machen.

Frage: Ich weiß nicht, ob Sie das für die letzten Jahre überblicken können, aber wissen Sie, ob normalerweise vom Gastgeber vorgegeben wurde, wo die Delegationen "hausen"? Oder suchte man sich selbst aus, wo die Zimmer gebucht wurden usw. usf.?

SRS'in Demmer: Ich kann das für die letzten Jahre nicht abschließend überblicken, aber auch das können wir bestimmt nachreichen.

Zusatz: Das wäre nämlich im Zusammenhang mit diesem Trump-Anwesen, glaube ich, interessant. Die Frage ist ja, ob er persönlich davon profitieren wird, wenn da Hunderte von Diplomaten und Regierungsmitarbeitern einfliegen.

SRS'in Demmer: Ich weiß nicht, wie das in der Vergangenheit gehandhabt worden ist. Aber das können wir bestimmt nachreichen.

Frage: Ich habe eine Frage an das Bundesfamilienministerium zu "Exit". Herr Audretsch, seit gestern scheint klar zu sein, dass "Exit" wie die anderen Projekte in dem Programm genau die gleiche Förderung wie im vergangenen Jahr erhält. Das ist offenbar eine Reaktion auf Halle.

Wir haben von "Exit" erfahren, dass ein Grundproblem darin besteht, dass das alles Projekte mit Modellcharakter sind, die der Bund finanzieren darf und, wenn es sich sozusagen in der Aufgabe verstetigt, die Finanzierung eigentlich in die Länder wandern müsste.

Wir reden seit Halle von einem vehementen, beständigen und gefährlichen Antisemitismus. Wäre es nicht an der Zeit, dass man mit den Ländern gemeinsam eine Regelung findet, dass diese verdienstvollen Organisationen nicht alle paar Jahre entweder ihren Modellcharakter ändern oder nachweisen müssen oder um die Finanzierung nachsuchen müssen, sondern dass sie verstetigt wird? Gibt es solche Überlegungen, oder wie ist da der Plan?

Audretsch: Ich kann Ihnen gerne ein paar Worte zu "Exit" im Besonderen sagen und anschließend auf die Frage eingehen, was eine dauerhafte Finanzierung ganz generell und die nötigen Grundlagen dafür angeht.

Zu "Exit": Ich kann Ihnen nicht bestätigen, dass die Förderung in der Art und Weise genau wie in der letzten Förderperiode vonstattengeht; das hatten Sie ja eingangs gesagt. Aber ich kann Ihnen tatsächlich bestätigen, dass es gestern ein Gespräch bei uns im Bundesfamilienministerium mit einem Vertreter der Initiative "Exit" beziehungsweise des Trägers Gesellschaft Demokratische Kultur gegeben hat und dass das Bundesfamilienministerium beabsichtigt, "Exit" auch ab dem 01.01 2020 weiterhin zu fördern.

Um das möglich zu machen, hat man sich in dem Gespräch gestern auf einen neuen strategischen Ansatz verständigt, der beinhaltet, dass nun eine Förderung im Rahmen eines sogenannten Begleitprojekts möglich ist, in dem "Exit" phänomenübergreifend, aber vor allem sich konzentrierend auf den Bereich Rechtsextremismus mit staatlichen Institutionen auf der einen Seite und mit verschiedensten zivilgesellschaftlichen Partnern auf der anderen Seite zusammenarbeiten wird.

Wir haben eine grundsätzliche Einigung mit "Exit" dazu erzielt. Die Einzelheiten der Förderung werden in den kommenden Wochen festgezurrt und zwischen dem BMFSFJ und "Exit" abgestimmt. Ministerin Giffey hat sich dazu gestern auch geäußert und hat gesagt, dass sie die Arbeit von "Exit" sehr schätzt, dass es ihr deswegen wichtig war, gemeinsam an einer Lösung zu arbeiten, wie auch künftig eine Förderung von "Exit" und der wichtigen Arbeit von "Exit" möglich ist, und dass sie sich freut, dass es nun gelungen ist, einen Weg zu finden, die Arbeit von "Exit" künftig unterstützen zu können.

Dieser neue strategische Ansatz ist notwendig, weil wir im Moment nicht die Möglichkeit haben, im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Regelungen dauerhaft Projekte zu fördern, auch wenn sie gut sind, auch wenn wir gerne Projekte weiter fördern würden. Deswegen hat Ministerin Giffey in den letzten Tagen noch mal sehr häufig und intensiv betont, wie wichtig es ist, dass wir hier eine gesetzliche Grundlage schaffen und dass wir ein Demokratiefördergesetz brauchen. Sie hat gesagt, es ist an der Zeit, dass wir diesen Schritt gehen, auch wenn ein solches Gesetz nicht im Koalitionsvertrag steht, und dass sie beim Koalitionspartner weiter für ein solches Demokratiefördergesetz werben möchte.

Ich möchte Ihnen das noch ganz kurz an einem Beispiel verdeutlichen: Wir haben den Kinder- und Jugendplan. Nach dem Kinder- und Jugendplan ist es klar, dass wir zum Beispiel seit Jahren das Bundesjugendorchester fördern. Das Bundesjugendorchester, genau wie die Jugendfeuerwehr oder die Pfadfinderjugend begründen nicht in jedem Jahr neu, warum es ein innovativer, neuer Ansatz ist, der vorgelegt wird, sondern wir haben die Entscheidung getroffen, dass wir es richtig finden, dass es ein solches Bundesjugendorchester gibt. Es kann insofern eine dauerhafte, stabile Art der Förderung geben. Der Hintergrund - wenn Sie das für Ihre Recherche brauchen - ist in diesem Fall 82 im SGB VIII.

Ministerin Giffey hat sich auch dahin gehend geäußert, dass dies von der Grundidee her eine Idee ist, die sie auch für die Förderung von zivilgesellschaftlichen Organisationen in der Demokratieförderung und der Extremismusprävention verwirklichen möchte.

Abschließend noch dazu: Der Bundesinnenminister und die Bundesfamilienministerin sind zu den notwendigen Maßnahmen für eine weitere Stärkung der bisherigen Präventionsstrukturen und Programme im Gespräch und überlegen, wie man das auf gute Füße stellen kann.

Frage: An das Landwirtschaftsministerium gerichtet: Es geht mir um die Qualzucht bei spezifischen Hunderassen. Die Ministerin hat im Sommer angekündigt, dass sie sich des Themas annehmen will. Was plant das Ministerium denn im Detail, um die Qual von bestimmten Hunderassen zu beenden?

Lenz: Qualzucht ist laut Tierschutzgesetz grundsätzlich verboten. Wir sehen aber, dass es ab und zu doch noch Rassen gibt, die Qualzuchtmerkmale aufweisen. Insofern ist ein Ausstellungsverbot geplant. Das heißt, dass diese Tiere nicht mehr auf Messen usw. ausgestellt werden dürfen, dass sie nicht mehr sichtbar sind, dass sie nicht mehr beworben werden, dass also der Anreiz entfällt, diese Tiere zu züchten. Das ist der Plan: ein Ausstellungsverbot für qualgezüchtete Tiere.

Zusatzfrage: Die Niederländer gehen ja einen Schritt weiter. Sie haben zum Beispiel ein Zuchtverbot für extrem kurznasige Hunde erlassen. Plant die Ministerin dasselbe für Deutschland?

Lenz: Wie gesagt, die Qualzucht selbst oder Qualzuchtmerkmale zu züchten, ist laut Tierschutzgesetz tierschutzwidrig. Es obliegt im Einzelfall den zuständigen Behörden vor Ort, das zu prüfen. Aber um sozusagen einen zweiten Hebel zu haben, hat die Ministerin ein Ausstellungsverbot angekündigt, damit der Anreiz entfällt, diese Tiere zu züchten.

Zusatzfrage: Aber so weit gehen wie die Niederländer will die Ministerin nicht, auch sehr konkrete Zuchtverbote für sehr spezifische Rassen zu erteilen?

Lenz: Es geht nicht um konkrete Rassen, sondern tatsächlich um die einzelnen Qualzuchtmerkmale. Denn es kann ja durchaus auch sein, dass eine Rasse dieses Merkmal nicht in der Form aufweist. Es geht darum, vom Tier und vom Tierschutzaspekt aus zu denken und dann zu definieren, was davon Qualzucht ist. Denn diese ist, wie gesagt, verboten.

Zusatzfrage: Plant das Ministerium, ausführlichere Leitlinien zu erarbeiten, damit die Veterinärämter besser in der Lage sind, Kontrollen bei Züchtern durchzuführen, und wenn ja, bis wann?

Lenz: Davon kann ich Ihnen derzeit nichts berichten. Ich werde gern prüfen, ob das derzeit in Planung ist.

Zusatzfrage: Würden Sie das dann schriftlich zur Verfügung stellen?

Lenz: Gern.

Frage: Herr Burger, der französische Außenminister war gestern im Irak und hat mit irakischen Offiziellen Gespräche über die europäischen ISIS-Kämpfer geführt, die im Irak und in Syrien verhaftet wurden. Im Speziellen geht es darum, dass sie im Irak vor Gericht gestellt werden.

Wie steht die Bundesregierung dazu? War diese Initiative zwischen Frankreich und Deutschland koordiniert?

Burger: Ich kann die Gespräche des französischen Außenministers natürlich nicht im Detail kommentieren.

Wir haben hier in der Vergangenheit darüber berichtet, dass es einen Meinungsaustausch unter europäischen Staaten über die Frage gibt, wie eine strafrechtliche Verfolgung von IS-Tätern möglich sein kann, und zwar unter Respektierung des Strafverfolgungsanspruchs der betroffenen Staaten vor Ort, aber auch unter Wahrung rechtsstaatlicher und menschenrechtlicher Grundsätze. Dazu hat es auch schon in der Vergangenheit Kontakte mit der irakischen Regierung gegeben.

Ich kann Ihnen aber jetzt keinen aktuellen Stand aus den Gesprächen des französischen Außenministers nennen.

Zusatzfrage: Meine Frage war, ob das mit Deutschland koordiniert war. War es nur eine französische Initiative, oder war sie mit Deutschland koordiniert?

Wie steht Deutschland generell dazu, dass eine solche Strafverfolgung im Irak stattfinden soll?

Burger: Wir befinden uns dazu auch mit Frankreich in einem Meinungsaustausch. Ich kann Ihnen jetzt aber nicht davon berichten, dass es eine konkrete deutsch-französische Verabredung bezüglich der Gespräche des französischen Außenministers in Bagdad gegeben hätte.

SRS'in Demmer: Ich kann jetzt noch etwas zum G7-Thema nachreichen. - Grundsätzlich obliegt die Organisation dem Gastgeber. Wie das im kommenden Jahr genau aussehen wird, kann ich Ihnen aber jetzt von hier aus auch nicht sagen.

Zur Delegationsgröße: Die Bundeskanzlerin wird grundsätzlich von ihren Beratern begleitet. Hinzu kommen der Regierungssprecher, Mitarbeiter aus dem Bundeskanzleramt, dem AA und dem BPA. Das ist immer eine niedrige zweistellige Zahl. Darüber hinaus sind natürlich auch immer Sicherheitskräfte dabei, über die ich Ihnen aber hier keine Auskunft geben kann.

Frage: Ich habe eine Frage zum Thema des Normandie-Formates. Ich möchte wissen, wie weit die Gespräche über den kommenden Gipfel vorangekommen sind. Steht der Termin schon fest?

SRS'in Demmer: Die Gespräche laufen. Ich kann Ihnen heute von hier aus noch keinen Termin nennen.

Frage: Nächste Woche findet eine maritime Sicherheitskonferenz in Bahrain statt. Diese Konferenz findet vor dem Hintergrund der Öltankerattacken statt, die im Sommer stattgefunden haben.

Wird die Bundesregierung an dieser Konferenz teilnehmen und, wenn ja, auf welcher Ebene?

Burger: Ich muss Sie um Entschuldigung dafür bitten, dass ich Ihnen die Antwort dazu nachreichen müsste.

Frage: Meine Frage bezieht sich auf eine Behauptung kurdischer Gruppen in Nordsyrien. Darin heißt es, dass ISIS-Kämpfer ihre Camps unkontrolliert hätten verlassen können. Es gibt auch Bilder dazu; ob sie authentisch sind, ist eine offene Frage.

Wenn diese Behauptung wahr sein sollte und insbesondere nach Drohungen von Donald Trump kürzlich - - - Er hat gesagt, ich zitiere: Und an einem bestimmten Punkt werde ich dann sagen: Tut mir leid, aber entweder nehmt ihr sie zurück, oder ich lasse sie an eurer Grenze frei. - Das war die Drohung von Donald Trump.

Als wie gefährlich bewerten Sie die Lage jetzt angesichts dieser neuen Entwicklung?

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung für den Fall, dass solche Terroristen tatsächlich auf dem Weg nach Europa beziehungsweise Deutschland sein sollten?

Burger: Ich denke, zu dieser Frage haben wir hier in der vergangenen Woche schon öfter gesprochen. Deswegen möchte ich es kurz machen.

Wir haben schon seit Beginn der türkischen Militäroffensive unsere Sorge zum Ausdruck gebracht, dass diese Offensive den gemeinsamen Kampf gegen die Terrororganisation IS gefährdet. Die Meldungen über Ausbrüche von IS-Angehörigen verfolgen wir natürlich mit großer Sorge und bemühen uns intensiv um gesicherte Erkenntnisse. Ich habe dazu aber derzeit keine eigenen Erkenntnisse, die ich Ihnen hier mitteilen könnte und die über das öffentlich Bekannte hinausgehen.

Zusatzfrage: Wie bewerten Sie die Medienberichte darüber? Inwieweit sind Sie darüber informiert, und inwieweit können Sie den Wahrheitsgehalt prüfen?

Burger: Wie gesagt, nehmen wir diese Berichte sehr ernst und bemühen uns intensiv darum, dazu eigene Erkenntnisse zu gewinnen. Im Moment habe ich nichts, was ich Ihnen dazu über das öffentlich Bekannte hinaus mitteilen könnte.

Frage: Ich habe eine Frage an das Verkehrsministerium zur Recherche von "rbb|24", wonach nach einer unveröffentlichten Studie des Kraftfahrt-Bundesamtes zwei Drittel aller getesteten Dieselfahrzeuge aufgrund teils drastisch erhöhter Schadstoffwerte durchgefallen seien.

Erstens: Was sind die Konsequenzen daraus? Fahrzeugstilllegungen, Rückruf von Zulassungen?

Zweitens: Die Kollegen werfen dem Verkehrsministerium und auch dem Kraftfahrt-Bundesamt vor, die Daten nur sehr zögerlich und zunächst nicht lesbare Daten herausgegeben zu haben. Wie reagieren Sie darauf?

Alexandrin: Zunächst kann man sagen, dass die Testergebnisse seit Längerem bekannt sind. Dabei geht es um Messungen im Realbetrieb, nicht um Messungen, die für die Genehmigung der Fahrzeuge relevant sind. Denn für die betreffenden Fahrzeuge hatten die maßgeblichen EU-Typengenehmigungsregelungen noch vorgesehen, dass die Grenzwerte auf dem Prüfstand im NEFZ erfüllt werden müssen. Europäische Regelungen dahin gehend, welche Werte sie im Realverkehr erfüllen müssen, bestehen für diese Fahrzeuge nicht.

Weil wir wissen, dass diese Fahrzeuge im Realbetrieb mehr ausstoßen als auf der Rolle, wurden die Prüfvorschriften geändert. Ich spreche konkret von den Schadstoffemissionsmessungen auf der Straße, den sogenannten Real-Driving-Emissions-Tests. Diese Tests sollen die Tests auf den Prüfständen ergänzen. Dafür wurde festgelegt, dass der NOx-Grenzwert auf der Straße maximal das 2,1-Fache des Laborwertes erreichen darf. Ab September 2019 gilt diese Norm für alle Pkw-Zulassungen in der Europäischen Union. Dieser sogenannte Konformitätsfaktor soll mögliche Ungenauigkeiten der Messtechnik und die Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Testumfeld ausgleichen.

Zusatz: Ich hatte noch eine zweite Frage gestellt, nämlich zur Herausgabe der Daten.

Alexandrin: Die Antwort darauf müsste ich gegebenenfalls nachliefern.

Zusatz: Es wurde gesagt, dass beispielsweise Tabellen ohne Kopf zugeliefert worden seien, die also völlig unlesbar gewesen seien, weil nicht ersichtlich gewesen sei, worauf sich die Zahlen bezogen hätten.

Alexandrin: Das ist mir leider nicht bekannt. Deswegen müsste ich die Antwort darauf, wie gesagt, nachliefern.

Zusatzfrage: Sie haben gerade vom 2,1-Fachen gesprochen. Die Zahlen, die von "rbb|24" genannt werden, liegen ja dramatisch darüber. Das Fahrzeug habe 180 mg ausstoßen dürfen, es seien aber tatsächlich 2769 mg gewesen. Was bedeutet das ab dem Stichdatum?

Alexandrin: An der Stelle kann ich mich dazu noch nicht weiter äußern. Wir würden die Information gegebenenfalls schriftlich nachreichen.

Zusatzfrage: Eine Frage an Herrn Burger oder vielleicht das Finanzministerium zu dem Bericht der "Augsburger Allgemeinen", wonach das Auswärtige Amt Bauprojekte rechtswidrig finanziert, sprich, sie in Kleinere Margen gestückelt habe, um so bestimmte Prozesse der Genehmigung und Kontrolle zu umgehen:

Trifft das so zu? Der Kommentar, der in der "Augsburger Allgemeinen" zitiert wird, lautet, dass man es künftig korrekt handhaben wolle, was ja nahelegt, dass es bisher nicht korrekt gehandhabt wurde.

Burger: Diese Kritik des Bundesrechnungshofes erkennen wir selbstverständlich an. Wir haben das auch gegenüber dem Bundesrechnungshof und dem BMI klargestellt.

Wichtig zum Verständnis der Situation ist aber auch, dass sich diese Kritik auf einen schon Jahre zurückliegenden Prüfzeitraum bezieht. Heute sieht die Realität anders aus. Wir haben in enger Zusammenarbeit mit dem BMI die notwendigen Konsequenzen bereits gezogen und erfüllen die Kernanliegen des Bundesrechnungshofes bereits heute vollständig. Das bedeutet, dass der Baubedarf heute haushaltsrechtlich korrekt zugeordnet wird, dass große Baumaßnahmen im Haushalt des Auswärtigen Amtes ausgewiesen und grundsätzlich von der Bauverwaltung übernommen werden und dass wir gemeinsam mit dem BMI eine transparente gemeinsame Jahresplanung der anstehenden Maßnahmen durchführen und uns eng darüber abstimmen, welche Institution den Bau durchführt - entweder die Bundesbauverwaltung, die dem BMI untersteht, oder das Auswärtige Amt.

Vielleicht noch Folgendes zur Einordnung: Was ist der Hintergrund dieser Vorfälle? Wir mussten - das hat auch der Bundesrechnungshof in seinem Bericht an den Haushaltsausschuss implizit eingeräumt - damals schon deshalb tätig werden, weil wir rechtliche Betreiber- und auch Fürsorgepflichten gegenüber unseren Mitarbeitern hatten, was den baulichen Zustand bestimmter Liegenschaften und auch Sicherheitsmaßnahmen angeht, die dringend durchgeführt werden mussten. Die dafür eigentlich zuständige Bauverwaltung war zu dieser Zeit schlichtweg nicht in der Lage, alle notwendigen Baumaßnahmen durchzuführen.

Insofern ist nicht in böser Absicht, aber doch sicherlich mit falschen Mitteln gehandelt worden. Dabei ist aber auch - das will ich auch noch festhalten - immer mit Augenmaß und wirtschaftlich gehandelt worden.

Abschließend vielleicht noch der Hinweis, dass das Bauwesen des Bundes im Ausland natürlich mit Herausforderungen verbunden ist, die sich von denen bei Bauvorhaben im Inland extrem unterscheiden: unsicheres rechtliches Umfeld, politische Einflüsse, Sicherheitslage, geringere Prognosesicherheit in Bezug auf Preise, Ausführungsbedingungen und Kosten, unterschiedliche Standards usw.

Zusatzfrage: Auf welchen Zeitraum bezieht sich diese Berichterstattung? Sie sagten, das liege Jahre zurück. Können Sie das näher eingrenzen?

Zum besseren Verständnis: Verstehe ich es richtig, dass Sie sagen, die Gründe seien ausschließlich Fürsorgepflichten gegenüber Mitarbeitern gewesen, die im geregelten Verfahren so nicht hätten eingehalten werden können?

Burger: Das ist im Wesentlichen der Hintergrund, ja. Das bezieht sich auf Vorgänge zu Anfang der 2010er-Jahre. Eine Angabe zu dem genauen Zeitraum müsste ich Ihnen nachreichen.

Frage: Wann haben Sie die Modalitäten denn geändert und
haushaltsrechtskonformer gearbeitet?

Burger: Auch die Antwort dazu müsste ich Ihnen nachreichen.

Frage: Wenn es damals so war, dass die Fürsorgepflichten in diesem Rahmen nicht umzusetzen waren, hat es dann Konsequenzen in den anderen Ministerien gegeben, um das Verfahren zu beschleunigen und es trotzdem rechtmäßig durchführen zu können?

Burger: Wir haben in der Vergangenheit, wie gesagt, gemeinsam mit dem BMI die notwendigen Konsequenzen gezogen, auch was den Aufbau der notwendigen Expertise und der notwendigen Kapazitäten angeht.

Frage: Um welche Botschaften hat es sich gehandelt?

Burger: In der Medienberichterstattung wird unter anderem das Kanzleigebäude unserer Botschaft in London genannt.

Zusatzfrage: "Unter anderem"?

Burger: Das kann ich Ihnen beispielhaft nennen. Mir liegen keine Informationen zu weiteren Bauvorhaben vor.

Frage: Diese Woche wurde bekannt, dass der GBA wohl erst aus den Medien von dem zusätzlichen Amri-Video erfahren hat, das dem BND zugespielt wurde. Es wurde auch bekannt, dass der Verfassungsschutzmann Temme mit Stephan E., dem mutmaßlichen Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten, dienstlich befasst war.

Herr Alter, sind Sie von diesen Enthüllungen überrascht, oder muss man grundsätzlich davon ausgehen, dass bei deutschen Geheimdiensten generell ein bisschen vernebelt wird beziehungsweise dass es Verstrickungen beim Thema des Rechtsextremismus gibt?

Alter: Zum zweiten Teil Ihrer Frage haben wir uns auch diese Woche schon einmal geäußert. Es gibt jetzt immer wieder die Vorwürfe, dass das Bundesinnenministerium, der Bundesinnenminister oder die Behörden beim Thema des Rechtsextremismus ein Auge zudrücken würden. Das muss ich konsequent zurückweisen.

Es gibt insbesondere seit dem Jahr 2011 nach den Schlussfolgerungen, die aus dem NSU gezogen worden sind, vielfältige und nachweisbare Aktivitäten struktureller, personeller und auch finanzieller Art, die belegen, dass das Thema Rechtsextremismus und Bekämpfung des Rechtsextremismus hohe Priorität hatte. So hat etwa das Bundesamt für Verfassungsschutz nach diesem Zeitraum eine eigene Abteilung zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus eingerichtet und damit die Leistungsfähigkeit deutlich gesteigert. Das wird jetzt fortgesetzt. Insofern ist dieser Vorwurf, schlicht an den Fakten orientiert, haltlos.

Was die Zusammenarbeit mit dem Untersuchungsausschuss angeht, haben wir hier mehrfach vorgetragen, dass wir alle Erkenntnisse, die uns vorliegen und die relevant sind, dem Untersuchungsausschuss nach bestem Wissen und Gewissen vorlegen. Das haben wir getan. Ich bitte aber um Verständnis, dass diese Informationen - auch zu den Themen, die Sie gerade ansprechen - in vielen Fällen als Verschlusssache eingestuft sind. Auch Anfragen des Deutschen Bundestags dazu werden als Verschlusssache eingestuft. Insofern kann ich dazu öffentlich nichts sagen.

Zusatzfrage: Herr Malachowski, sind denn die Justizbehörden mit der Bereitstellung von Informationen vonseiten der Ermittlungsbehörden zufrieden, wenn es darum geht, solche Strafsachen aufzuarbeiten?

Malachowski: Ich fürchte, ich bin der falsche Ansprechpartner. Mir sind dazu keine Berichte bekannt. Das wäre aber auch seltsam, weil die Justizbehörden ja der Landeszuständigkeit obliegen.

Zusatzfrage : Der GBA auch?

Malachowski: Der GBA nicht, aber vom GBA sind mir dazu keine Berichte bekannt.

Zusatzfrage: Aber es geht doch um dieses Amri-Video, das der GBA - -

Malachowski: Genau. Mir sind keine Beschwerden bekannt. Sie haben ja gefragt, ob mir darüber Beschwerden bekannt sind. Das ist nicht der Fall. Tut mir leid.

SRS'in Demmer: Ich glaube, wir haben das hier schon mehrfach zum Ausdruck gebracht; ich möchte mich da Herrn Alter anschließen. Die Bundesregierung hat natürlich ein unbedingtes Interesse an der Aufklärung dieser schrecklichen Tat am Breitscheidplatz. Aber zu den operativen nachrichtendienstlichen Dingen und der dortigen Zusammenarbeit geben wir ja wie immer nur den zuständigen geheim tagenden Gremien des Deutschen Bundestags Auskunft.

Frage: Ich bekomme gerade eine Vorabmeldung des "Spiegel" mit einer Sperrfrist bis 16 Uhr, die noch einzuhalten wäre, wonach die Bundespolizei die Grenzen stärker kontrollieren will. Es soll eine Anweisung des Bundespolizeipräsidiums in Potsdam gegeben haben. Fragen: Können Sie das bestätigen? Was ist der Hintergrund der Maßnahme?

Alter: Ich kann das bestätigen. Das ist aber keine neue Information. Der Bundesinnenminister hat schon vor einigen Wochen - ich meine, es ist zwei bis drei Wochen her - per Erlass die Bundespolizei gebeten und aufgefordert, neben der stationären Grenzkontrolle an der deutsch-österreichischen Grenze auch die Schleierfahndung an allen anderen Grenzabschnitten unserer Nachbarländer zu verstärken.

Ich gehe davon aus, dass der "Spiegel" - ich kenne diesen Bericht selbst noch nicht - schlicht über die Umsetzung der Bundespolizei berichtet. Das heißt, die Bundespolizei hat diesen Erlass behördenintern umgesetzt, und damit gehen jetzt verstärkte Schleierfahndungsmaßnahmen im Grenzraum einher.

Zusatzfrage: Vor dem Hintergrund zunehmend erwarteter Migrationsbewegungen?

Alter: Na ja, man kann das im Grunde genommen im Gesamtkontext sehen. Die Verlängerung der Binnengrenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze erfolgte ja aus migrations- und sicherheitspolitischen Gründen. Nun ist es so, dass die deutsch-österreichische Grenze nach wie vor der Schwerpunkt von Feststellungen unerlaubter Einreisen ist, weil verschiedene in Richtung Deutschland führende Migrationsrouten in Österreich zusammenkommen - einerseits aus Italien, andererseits aus der sogenannten Westbalkanroute. Nichtsdestotrotz gibt es Anlass dazu, dass wir auch die übrigen Grenzen mit einer entsprechenden Fahndungsintensität berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesinnenminister die verstärkte Schleierfahndung angeordnet. Diese wird selbstverständlich innerhalb der Bundespolizei auch umgesetzt.

Zusatz: Es ist nicht die Rede von Schleierfahndung, sondern wirklich von konkreten grenzpolizeilichen Maßnahmen und Verstärkung an den Grenzen.

Alter: Ich kann das nur so einordnen, wie es aus Sicht des BMI ist. Es gibt Grenzkontrollen an der Binnengrenze zu Österreich, und es gibt grenzpolizeiliche Kontroll- und Fahndungsmaßnahmen - ich habe das jetzt mit dem Begriff "Schleierfahndung" umschreiben -, die an allen anderen Grenzabschnitten stattfinden. Über die Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen außerhalb der deutsch-österreichischen Grenze ist weder entschieden noch steht sie derzeit zur Debatte.

Vors. Buschow: Herr Burger hat noch eine Nachreichung.

Burger: Zu der vom Bundesrechnungshof gerügten Praxis im Auslandsbauwesen kann ich Ihnen sagen, dass diese 2018 beendet wurde. Ich kann Ihnen außerdem sagen, dass außer der Botschaft in London auch unsere Generalkonsulate in San Francisco, Mumbai sowie unsere Botschaft in Buenos Aires betroffen waren. Was den Prüfzeitraum angeht, auf den sich diese Rüge des Bundesrechnungshofs bezog, so geht es um Baumaßnahmen, die bis in das Jahr 2008 zurückreichen. Der konkrete Prüfzeitraum war 2015 bis 2018.

Freitag, 18. Oktober 2019

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 18. Oktober 2019
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-18-oktober-2019-1683362
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Oktober 2019

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