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PRESSEKONFERENZ/1944: Regierungspressekonferenz vom 01. November 2019 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Freitag, 1. November 2019
Regierungspressekonferenz vom 01. November 2019

Themen: Reise des Bundesaußenministers nach Ungarn, Termine der Bundeskanzlerin (Festveranstaltung der Volkswagen AG zum Produktionsstart eines neuen Elektrofahrzeugs in Zwickau, Besuch der Gedenkstätte für die NSU-Opfer in Zwickau, Konzertierte Aktion Mobilität, Entgegennahme des Jahresgutachtens des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Gespräch mit Preisträgern des Deutschen Nachhaltigkeitspreises, Gespräch mit dem Nato-Generalsekretär, Treffen mit der designierten Präsidentin der Europäischen Kommission, Teilnahme an der Veranstaltung "Die Europa-Rede", Gespräch mit dem US-Außenminister, Gedenkveranstaltung der Stiftung Berliner Mauer in der Bernauer Straße), Lage in Syrien, iranisches Nuklearprogramm, Klimaschutzprogramm der Bundesregierung, Forderung nach höheren Strafen für Straftaten im Bereich der Kinderpornografie, Berichte über eine steigende Zahl von Flüchtlingen aus der Türkei nach Griechenland, Seenotrettung im Mittelmeer, Rückkehr des Clanchefs Ibrahim Miri nach Bremen, Bericht des Bundesrechnungshofs zum Vergabeverfahren der Pkw-Maut, explizite Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz, Angriffe und Bombendrohungen gegen Moscheen in Deutschland, Inkrafttreten des Gesetzes über das souveräne Internet in Russland, deutsch-indische Regierungskonsultationen, Interviews der Bundeskanzlerin mit Medienvertretern, zukünftige Inbetriebnahme des neuen Steinkohlekraftwerks Datteln 4

Sprecher: SRS'in Fietz, Burger (AA), Buser (BMVI), Kübler (BMU), Krüger (BMJV), Alter (BMI), Kuhn (BMF), Küchen (BMAS), Grave (BMWi)


Vorsitzende Welty eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS'in Fietz sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Burger: Außenminister Maas fliegt am Montag, dem 4. November, nach Budapest. Die Reise nach Ungarn steht im Zeichen der Erinnerung an den Fall der Mauer und des Eisernen Vorhangs vor 30 Jahren. Sie schließt damit an eine Reihe weiterer Reise und Veranstaltungen des Ministers in den letzten Wochen an, mit denen er die besondere Rolle unserer mittel- und osteuropäischen Nachbarn und den großen Mut der dortigen Bevölkerung im Sommer und Herbst 1989 würdigen möchte. Im Zeichen dieses Erinnerns ist der Minister kürzlich unter anderem bereits nach Prag gereist und hat das Junge Deutsch-Ungarische Forum in Berlin und den Jahreskongress der Deutsch-Polnischen Gesellschaft in Homburg eröffnet.

Das Jahr 1989 zeigt, was Europa erreichen kann, wenn wir über nationale Grenzen hinweg denken und handeln. Wir möchten die Beziehungen zu Ungarn und unseren anderen europäischen Nachbarn im Lichte der damaligen Solidarität weiterentwickeln. Auf dem Programm des Besuchs stehen unter anderem Gespräche mit dem ungarischen Amtskollegen Péter Szijjártó und ein Besuch bei der Zentrale des ungarischen Malteser Hilfsdienstes, wo im Klostergarten, der an die Kirche zur Heiligen Familie angrenzt, im August 1989, als die deutsche Botschaft wegen Überfüllung geschlossen werden musste, tausende DDR-Flüchtlinge untergebracht wurden. Der Minister wird dort ein Grußwort halten und mit Zeitzeugen der Ereignisse von 1989 zusammentreffen. - Vielen Dank.

SRS'in Fietz: Guten Tag auch von meiner Seite! - Wir kommen zu den Terminen der Kanzlerin.

Die Kanzlerin wird am Montag, dem 4. November, an der Festveranstaltung der Volkswagen AG zum Produktionsstart eines neuen Elektrofahrzeugs in Zwickau teilnehmen. Gegen 11.45 Uhr hält die Kanzlerin dort eine Rede. Der Kompaktwagen ist das erste Modell einer rein elektrischen Fahrzeugfamilie des Volkswagen-Konzerns. Anschließend wird die Kanzlerin die Produktionslinie des neuen Fahrzeugmodells besichtigen.

Die Bundeskanzlerin wird dann auf Einladung der Oberbürgermeisterin von Zwickau, Frau Pia Findeiß, zusammen mit dem sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer an der Gedenkstätte für die NSU-Opfer in Zwickau Blumen niederlegen. Nach einem kurzen Gang über das Gelände und Erläuterungen durch die Oberbürgermeisterin wird es einen Bildtermin mit kurzen Statements geben.

Auf Einladung der Bundeskanzlerin wird dann ebenfalls am Montag die Konzertierte Aktion Mobilität im Bundeskanzleramt erneut über die Zukunft des Automobilstandorts Deutschland beraten. Ziel des Spitzengesprächs ist, im Austausch mit Vertretern der Automobilbranche und weiteren Experten die richtigen Maßnahmen zur Stärkung des Produktions- und Innovationsstandortes Deutschland zu identifizieren. Wir wollen gemeinsam festhalten, welche Fortschritte seit dem letzten Termin Ende Juni dieses Jahres erreicht worden sind. An dem Gespräch nehmen neben der Bundeskanzlerin mehrere Bundesministerinnen und Bundesminister, Ministerpräsidenten, die Spitzen von Union und SPD, Vertreterinnen und Vertreter von Automobilbranche und Gewerkschaften sowie weitere Experten teil.

Thematische Schwerpunkte des informellen fachlichen Austausches sind künftige technologische Herausforderungen für die Automobilindustrie in Deutschland, die Sicherung ihrer Wettbewerbsfähigkeit sowie die Auswirkungen des Mobilitätswandels auf Arbeitswelt und Beschäftigung im Automobilsektor. Zwei Schlagworte für die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit sind der Ausbau der Elektromobilität und die Identifizierung von Potenzialen für Innovation durch Digitalisierung in der Mobilität. Der Termin findet um 19 Uhr statt und ist nicht presseöffentlich.

Am Mittwoch, dem 6. November, um 11 Uhr wird die Bundeskanzlerin das Jahresgutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung im Kanzleramt entgegennehmen. Der Vorsitzende des Sachverständigenrates, Professor Christoph Schmidt, wird ihr das Gutachten in Anwesenheit der zuständigen Bundesminister im Bundeskanzleramt überreichen. Es ist ein kurzer Bildtermin vorgesehen.

Ebenfalls am Mittwoch empfängt die Kanzlerin Vertreterinnen und Vertreter von fünf Unternehmen, die in der Vergangenheit mit dem Deutschen Nachhaltigkeitspreis ausgezeichnet wurden. Bei dem Gespräch wird es über Rolle und Chancen der Wirtschaft bei der Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung gehen. Die Kanzlerin wird das Engagement der Preisträger würdigen. Dieser Termin ist nicht presseöffentlich.

Am Donnerstag, dem 7. November, um 15.30 Uhr kommt Nato-Generalsekretär Jens Stoltenberg zu einem Gespräch ins Bundeskanzleramt. Im Mittelpunkt wird neben dem Austausch zu aktuellen Fragen insbesondere auch das bevorstehende Treffen der Nato-Regierungschefs am 3. und 4. Dezember in London stehen, bei dem das 70-jährige Bestehen des Bündnisses gewürdigt wird. Im Anschluss an das Gespräch ist noch eine gemeinsame Begegnung mit der Presse vorgesehen.

Am Freitag, dem 8. November, empfängt die Bundeskanzlerin mittags die designierte Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, zu einem Arbeitsbesuch im Bundeskanzleramt. Bei dem Meinungsaustausch wird es um europapolitische Fragen gehen. Nach dem Gespräch im Kanzleramt ist um 13.15 Uhr eine Begegnung mit der Presse geplant.

Am Abend nehmen beide, die Kanzlerin und die künftige Kommissionspräsidentin, an der Veranstaltung "Die Europa-Rede" im Allianz Forum in Berlin teil. Frau von der Leyen wird diese Rede halten. Die Bundeskanzlerin wird das Grußwort sprechen.

Ebenfalls am Freitag empfängt die Bundeskanzlerin um 15 Uhr den amerikanischen Außenminister Mike Pompeo zu einem Gespräch im Kanzleramt. Im Mittelpunkt der Unterredung werden neben den bilateralen Beziehungen auch aktuelle internationale Fragen stehen. Außenminister Pompeo wird während seines Aufenthalts in Deutschland auch mit dem Außenminister und der Verteidigungsministerin sowie dem Finanzminister zusammentreffen.

Am Samstag, dem 9. November, wird die Kanzlerin gemeinsam mit dem Bundespräsidenten und den Staatsoberhäuptern der vier Visegrád-Staaten an der Gedenkveranstaltung der Stiftung Berliner Mauer in der Bernauer Straße in Berlin teilnehmen. Im Rahmen des sich anschließenden Programms in der Kapelle der Versöhnung spricht die Bundeskanzlerin ein Grußwort. Am Abend findet eine Festveranstaltung am Brandenburger Tor statt, bei der der Bundespräsident eine Rede halten wird. Die Bundeskanzlerin wird ebenfalls teilnehmen, hat aber keinen aktiven Part.

Das war es jetzt von meiner Seite.

Frage (zur Konzertierten Aktion Mobilität): An das Verkehrsministerium: Beim Autogipfel geht es ja vor allem um den Ausbau von Ladesäulen für Elektroautos. Inwiefern erwartet der Minister denn ein stärkeres Engagement der Industrie beim Ausbau der Infrastruktur?

Buser: Herzlichen Dank für Ihre Frage. Frau Fietz hat ja schon betont, dass es da auch um die Ladeinfrastruktur gehen wird. Der Minister hat auch bereits einen Masterplan zur Ladeinfrastruktur mit den Ressorts abgestimmt. Auch dieser wird natürlich in dem Gespräch am kommenden Montag vor Ort diskutiert werden.

Frage: Frau Fietz, können Sie uns ein bisschen konkreter sagen, welche Automobilvertreter an dem Treffen teilnehmen? Erwarten Sie vielleicht auch schon eine Einigung zur Ladeinfrastruktur? Dritte Frage: Wie ist es denn mit dem Koalitionsausschuss, wie bekommen Sie das zeitlich hin?

SRS'in Fietz: Ich kann Ihnen zu den Teilnehmern jetzt konkret keine Angaben machen. Ich gehe davon aus, dass die Terminplanung breit im Blick ist und dass man das alles hinbekommt.

Zusatzfrage: Und die Ladeinfrastruktur?

SRS'in Fietz: Die Ladeinfrastruktur wird ein Thema sein. Die Verbreitung der Elektromobilität ist sicherlich eine der Herausforderungen im Automobilbereich, über die am Montagabend gesprochen wird. Wie schon gesagt, das Ziel der Bundesregierung ist klar: Bis 2030 wollen wir sieben bis zehn Millionen Elektroautos auf die Straße bringen. Dafür sollen eine Million öffentliche Ladepunkte zur Verfügung stehen. Die Elektromobilität spielt eine entscheidende Rolle zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehr. Dazu erarbeitet die Bundesregierung gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Industrie, mit Netzbetreibern und Verbraucherverbänden an der Finalisierung des Masterplans Ladeinfrastruktur. Dieser benennt die Maßnahmen, die notwendig sind, um in Deutschland bis zum Jahr 2030 ein flächendeckendes Netz an nutzerfreundlicher, leistungsfähiger und verlässlicher Ladeinfrastruktur zu erreichen und zu finanzieren. Schon bis 2021 wollen wir die verfügbaren Schnellladepunkte verdoppeln.

Ich kann Ihnen noch sagen: Die zuständigen Bundesminister, Vertreterinnen und Vertreter der Automobilindustrie sowie der Gewerkschaften und mehrere Ministerpräsidenten werden teilnehmen. Namen kann ich Ihnen aber nicht nennen.

Zusatzfrage: Das, was Sie jetzt zur Ladeinfrastruktur gesagt haben, wissen wir ja. Meine Frage war: Erwarten Sie eine Entscheidung am Montag?

SRS'in Fietz: Ich kann diesem Treffen nicht vorgreifen und kann Ihnen nicht sagen, wie weit das an dem Abend kommen wird.

Frage: Noch einmal ergänzend dazu, auch wenn Sie zu den Teilnehmern nichts sagen können oder wollen: Wer sind denn die zuständigen Minister? Sind das Wirtschaft, Finanzen, Verkehr, Umwelt? Sind die Ministerpräsidenten, sozusagen die der Autoländer Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen, oder welcher Kreis ist da vorgesehen?

SRS'in Fietz: Ich kann Ihnen keine näheren Angaben zu den Teilnehmern machen, aber ich denke einmal, da wir hier zumindest die Bundesministerien vertreten haben, werden die Sprecher sicherlich wissen, welche Minister teilnehmen werden.

Buser: Ich kann bestätigen, dass Herr Scheuer teilnehmen wird.

Kübler: Bei uns ist es der Parlamentarische Staatssekretär Florian Pronold.

Krüger: Aus unserem Haus wird auf Leitungsebene niemand vertreten sein.

Alter: Das Gleiche gilt für das BMI. Niemand von der Leitungsebene wird teilnehmen.

Kuhn: Der Finanzminister wird daran teilnehmen.

Küchen: Nach meinem Wissensstand nimmt der Minister für Arbeit und Soziales teil.

Grave: Ich kann sagen: Wir nehmen teil, aber wir müssen noch klären, wer.

Zusatzfrage: Nehmen denn nur die Vorstandsvorsitzenden oder Vorstände der deutschen Autoindustrie teil, oder kommen auch Vertreter von Konzernen anderer Hersteller aus anderen Ländern?

SRS'in Fietz: Ich bitte um Nachsicht, ich kann keine konkreteren Angaben zu den Teilnehmern machen.

Frage: Frau Fietz, klar, Sie können den Ergebnissen nicht vorgreifen, aber geht die Bundeskanzlerin denn mit der klaren Erwartung in diese Gespräche, dass es Ergebnisse gibt? Das ist ja offensichtlich, auch wenn Sie die Namen nicht nennen, recht hochkarätig besetzt. Oder ist das nur ein freundlicher Plausch?

SRS'in Fietz: Natürlich dienen Gespräche dieser Art immer dem Ziel, inhaltlich auch voranzukommen. Wie weit man an dem Abend kommen wird, kann ich aber wirklich noch nicht sagen.

Frage: Eine Frage zur Ladeinfrastruktur an das Verkehrsministerium - ein Schritt zurück -: Wie entscheidend, glauben Sie, ist das Vorhandensein der Ladeinfrastruktur für die Entscheidung eines potenziellen Kunden, sich überhaupt ein E-Auto zu kaufen? Glauben Sie, dass mehr Ladesäulen automatisch bedeuten, dass die Leute mehr Geld in die Hand nehmen und ein E-Auto kaufen werden?

Sie haben schon vom Masterplan gesprochen. Welche konkreten Konzepte haben Sie denn, um möglichst schnell mehr Ladeinfrastruktur aufzubauen?

Buser: Ich kann definitiv bestätigen, dass es sehr wichtig ist, einen flächendeckenden Aufbau gezielt voranzutreiben, um die Attraktivität von batterieelektrisch betriebenen Autos zu erhöhen. Der Minister hat sich schon mehrfach dazu geäußert, dass es wichtig ist, das mit Nachdruck und schnell voranzubringen, um die Elektromobilität stärker in der Gesellschaft zu verankern.

Was wir auf jeden Fall vorhaben, ist, bis Ende des Jahres eine nationale Leitstelle aufzubauen, die die erforderlichen Maßnahmen koordiniert und damit auch den Aufbau weiter deutlich beschleunigt. Die Automobilindustrie und die Energiewirtschaft haben dem Minister bereits aktive Unterstützung dafür zugesagt. Auch deren Engagement wird also ein wichtiger Punkt sein. Wir haben im Rahmen des Klimapakets auch schon festgelegt, dass bis 2023 über drei Milliarden Euro in die Tank- und Ladeinfrastruktur für Pkw und Lkw mit CO2-freien Antrieben investiert werden sollen. Insofern ist der Aufbau der Ladeinfrastruktur natürlich ein wesentlicher Teil der Maßnahmen aus dem Klimaschutzprogramm 2030.

Natürlich wollen wir den Aufbau weiter vorantrieben, unter anderem auch, indem wir noch einmal 50 Millionen Euro für private Lademöglichkeiten bereitstellen. Das heißt, wir werden auch verstärkt Ladepunkte an Kundenparkplätzen, beispielsweise an Supermärkten, fördern, um die batterieelektrische Mobilität attraktiver zu gestalten. Natürlich wollen wir das auch möglichst zeitnah erreichen; deswegen soll voraussichtlich im Frühjahr 2020 der erste Aufruf dafür starten.

Ich sprach bereits von der nationalen Leitstelle. Diese sollte, wie gesagt, noch 2019 errichtet werden, damit sie bundesweit sicherstellt, dass jedes E-Fahrzeug vor Ort über eine nutzerfreundliche Infrastruktur verfügt. Für uns ist es also sehr, sehr wichtig, dass jeder vor Ort mit einem E-Fahrzeug die passende Ladeinfrastruktur hat. Die Automobilindustrie hat bereits zugesagt, die notwendigen Informationen für die vorausschauende Infrastrukturplanung - zum Beispiel auf Basis der Anzahl von Fahrzeugbestellungen - zur Verfügung zu stellen. Die Hersteller wollen zum Beispiel auch verstärkt in Lademöglichkeiten auf ihren Mitarbeiterparkplätzen investieren.

Wichtig ist auch, dass die Energiewirtschaft ab 2020 einheitliche Rahmenbedingungen für einen verbraucherfreundlichen Betrieb der Ladesäulen definiert. Das heißt zum Beispiel ganz konkret, dass es Informationen zum Belegungsstatus, eine transparente Preisgestaltung und einfache Bezahlmöglichkeiten gibt. Das heißt, auch die Information, ob eine Ladesäule gerade besetzt ist oder ob ich dort mein Auto laden kann, macht das Ganze attraktiv.

Frage: Eine Frage zu dem Termin am Freitag mit Herrn Pompeo: Es ist, glaube ich, eher ungewöhnlich, dass die Kanzlerin einen Außenminister trifft. Wann hat sie das letzte Mal einen Außenminister getroffen?

Können Sie noch einmal kurz skizzieren, über welche Themen man sprechen möchte?

SRS'in Fietz: Die Antwort auf die Frage, wann sie zuletzt einen Außenminister getroffen hat, müsste ich gegebenenfalls nachreichen, das habe ich jetzt nicht präsent.

Ich sagte es bereits: Es geht um bilaterale und internationale Fragen. Es ist immer wichtig, mit den USA, die nach wie vor engster und wichtigster Partner Deutschlands außerhalb von Europa sind, in engem Austausch zu bleiben und zu sein. Dem dient auch dieses Gespräch. Das Verhältnis zu den USA ist ein wichtiger Eckpfeiler der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik, und das umreißt im Grunde genommen schon das ganze Themenspektrum, das anstehen kann.

Zusatzfrage: Wird die Kanzlerin eventuell die Gelegenheit nutzen, auch über die in Deutschland gerade sehr viel diskutierten Pläne für eine mögliche Schutzzone in Nordsyrien zu sprechen?

SRS'in Fietz: Ich denke, dass alle relevanten Themen auf den Tisch kommen. Zu einzelnen Themenbereichen kann ich hier aber natürlich nicht vorgreifen.

Burger: Ich würde zum Besuch von Herrn Pompeo gerne noch kurz ergänzen, dass wir Ihnen in den kommenden Tagen auch noch umfangreiche Informationen zu dem breiteren Besuchsprogramm zur Verfügung stellen werden. Da ist noch eine Reihe von weiteren Terminen geplant.

Frage: Ist die Meinungsbildung in der Regierung über den Syrien-Vorstoß inzwischen abgeschlossen? Hätte die Kanzlerin also überhaupt etwas, worüber sie im Namen der Regierung sprechen kann?

Dazu auch noch einmal konkret: Wie laufen denn die weiteren Arbeiten daran, zum Beispiel ein UN-Mandat zu bekommen usw.?

SRS'in Fietz: Die Haltung der Bundesregierung dazu wurde hier ja schon des Öfteren erläutert. Es bleibt dabei: Grundsätzlich ist es wichtig, dass sich das internationale Zusammenwirken bei der Lösung der Krise in Syrien nicht auf die Türkei und auf Russland beschränkt. Europa muss sich mit den aktuellen Vorgängen befassen, die sich unmittelbar an der Grenze unseres Kontinents abspielen. Es geht hier um Fragen, die viele EU-Mitgliedstaaten ganz unmittelbar betreffen: Die Wahrung der Stabilität in der Region, die Fortsetzung des Kampfs gegen den IS, die freiwillige Rückkehr von Flüchtlingen in Sicherheit und Würde und natürlich auch der humanitäre Zugang zur notleidenden Zivilbevölkerung. Es ist wichtig, dass Deutschland und Europa sich hier stärker engagieren. Die Gespräche darüber werden jetzt weiter geführt. Ich kann Ihnen da aber noch keinen neuen Stand nennen.

Zusatzfrage: Die Verteidigungsministerin wollte sich ja weiter bei Verbündeten um Zustimmung zu diesem Vorschlag bemühen, und auch das Auswärtige ist ja bestimmt zuständig, wenn es um ein UN-Mandat geht. Ich möchte einfach wissen: Wie ist der Stand?

Burger: Ich habe dazu über das hinaus, was wir hier in den vergangenen Regierungspressekonferenzen mitgeteilt haben, keinen neuen Stand mitzuteilen. Sie haben mitbekommen, dass in Genf unter Leitung der Vereinten Nationen das Verfassungskomitee für Syrien zusammengetreten ist. Dazu hat sich der Außenminister in den letzten Tagen mit seinen Amtskollegen aus der sogenannten Syria Small Group eng abgestimmt, die dazu heute Morgen ein gemeinsames Statement dazu abgegeben hat. Auch sonst steht der Außenminister natürlich in engem Kontakt mit seinen Amtskollegen zu den Fragen, über die wir hier schon gesprochen haben und die Frau Fietz hier gerade genannt hat.

Frage: Herr Burger, Frau Fietz, man darf wahrscheinlich davon ausgehen, dass das iranische Nuklearprogramm auch ein Thema ist, weil ja der Iran gesagt hat, dass er im November die vierte Phase der Reduzierung seiner Verpflichtungen aus dem Nuklearprogramm eingehen wird. Wird das auch ein Thema sein? Gibt es irgendwelche Initiativen, um den Iran noch von dieser Reduzierung seiner Verpflichtungen aus dem Nuklearprogramm abzubringen?

SRS'in Fietz: Ich kann Ihnen nur immer wieder sagen, dass das ganze Spektrum der Sicherheitspolitik und auch der internationalen Politik auf der Tagesordnung stehen wird, aber Einzelheiten kann ich Ihnen dazu leider nicht nennen.

Zusatzfrage: Herr Burger, können Sie etwas dazu sagen?

Burger: Es ist klar, dass Iran eines der Themen ist, über die wir mit den USA in engem Austausch stehen. In welcher Form das bei den nächste Woche anstehenden Gesprächen eine Rolle spielen wird, kann ich aber nicht sagen, und ich will den Gesprächen auch nicht vorgreifen.

Zusatzfrage: Ist im Kanzleramt oder im Auswärtigen Amt eine Pressekonferenz geplant?

Burger: Ich muss Sie da leider noch um Geduld bitten. Was die Programmpunkte betrifft, die in der Zuständigkeit des Auswärtigen Amts liegen, sind wir heute leider noch nicht so weit, dass wir das Programm schon vollständig ankündigen könnten. Das werden wir aber in den nächsten Tagen nachreichen.

SRS'in Fietz: Ich muss gerade einmal meine ganzen Zettel durchschauen - ich meine, ich hätte dazu etwas gesagt. - Nein, dann habe ich das verwechselt. Bislang ist da nichts geplant, aber wenn sich da etwas ergibt, werden wir Sie natürlich sofort informieren.

Frage (zu Syrien): Das Hauptargument der Assad-Regierung gegen den Vorschlag eines UN-Mandat ist ja, dass damit eine Internationalisierung betrieben würde, obwohl es sich dabei aber um Eingriffe auf syrisches Staatsgebiet handelt, und das lehnt die Regierung, das lehnt das Assad-Regime ab. Dieses Argument hätte ja eigentlich vorhersehbar sein müssen. Haben Sie es mit bedacht? Warum macht man einen solchen Vorschlag angesichts der Vereinbarungen, die die syrische Regierung mit Russland und der Türkei getroffen hat, dann trotzdem? Rennt man da nicht sozusagen sehenden Auges gegen eine Wand?

SRS'in Fietz: Wir haben die Äußerungen von Herrn Assad zur Kenntnis genommen. An der dargelegten Haltung der Bundesregierung und der Sorge um Sicherheit und Stabilität in der Region ändert das aber nichts. Mehr kann ich Ihnen dazu nicht sagen.

Zusatzfrage: Wäre ein UN-Einsatz, wenn die Regierung Syriens nicht darum bittet, eine Internationalisierung eines Konflikts oder nicht?

SRS'in Fietz: Herr Burger, können Sie dazu etwas sagen?

Burger: Ich weiß nicht, was Sie mit der Internationalisierung eines Konflikts meinen. Tatsache ist, dass sich der UN-Sicherheitsrat seit 2012 ganz intensiv mit der Situation in Syrien befasst und dazu auch Resolutionen beschlossen hat. Das Verfassungskomitee, das jetzt in Genf seine Arbeit aufgenommen hat, arbeitet ja auf Grundlage der Resolution 2254, die auch weitere Schritte vorsieht, um einem Friedensprozess in Syrien näherzukommen. Dazu gehört beispielsweise auch, dass es freie und faire Wahlen geben soll.

Zusatzfrage: Das heißt, die Einrichtung einer Schutzzone durch ein UN-Mandat auch ohne Zustimmung der syrischen Regierung wäre durch UN-Resolutionen gedeckt?

Burger: Ich will über diese Konstellation jetzt überhaupt nicht spekulieren. Ich habe nur festgestellt: Es gibt bereits Resolutionen des Sicherheitsrats, die sich mit der Lage in Syrien befassen und die auch angewandt werden.

Frage: An das Finanzministerium: Das "Handelsblatt" berichtet, dass Sie davon ausgehen, dass wegen des Klimapakets die Subventionen im Jahr 2020 auf 31 Milliarden Euro ansteigen werden. Können Sie dazu etwas sagen?

Kuhn: Der Subventionsbericht der Bundesregierung wird ja in Kürze im Kabinett behandelt werden und wird dann auch vorgestellt werden. Auf den würde ich hier jetzt verweisen.

Frage: An das Bundesjustizministerium: Die Deutsche Kinderhilfe fordert heute, dass in Sachen Höchststrafen bei Kinderpornografie nun endlich einmal etwas geschehen solle. Es gab ja einen Beschluss der Innenminister, und es sind auch wieder aktuelle Fälle bekanntgeworden. Was sagen Sie zu dem Vorwurf, dass sich da bisher nichts getan habe?

Krüger: Unsere Haltung ist da völlig klar, dass sexuelle Gewalt Kindern unermessliches Leid zufügt und sie in ihren elementarsten Rechten verletzt. Daher ist auch für uns dem sexuellen Missbrauch von Kindern mit aller Entschlossenheit entgegenzutreten.

Das Strafrecht erfüllt insoweit eine zentrale Aufgabe. Das sehen wir auch so. Die Bundesregierung und auch der Bundesgesetzgeber nehmen diese Verantwortung sehr ernst. Wir prüfen laufend, wie diese schweren Straftaten noch effektiver verfolgt werden können. Das Strafrecht wurde erst 2015 umfassend reformiert, um dem Schutz von Kindern und Jugendlichen zu dienen. Den gegenwärtigen Strafrahmen von bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe sehen wir als angemessen an.

Zusatzfrage: Das heißt, es ist jetzt nichts in Sachen Verschärfung geplant?

Krüger: Wir prüfen laufend. Aber wir haben jetzt schon einen Strafrahmen von bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.

Frage: Eine Frage an das Auswärtige Amt und das Innenministerium. In den vergangenen Tagen haben sich noch einmal die Berichte über eine steigende Zahl von Flüchtlingen gehäuft, die aus der Türkei nach Griechenland kommen, und über eine dramatische Situation der Flüchtlinge sowohl auf den Inseln als auch in Korinth. Hat das Auswärtige Amt neue Erkenntnisse darüber, wie die Situation vor Ort aussieht? Ist das Innenministerium vielleicht im Austausch mit anderen EU-Ländern darüber, was das eventuell für die Aufnahme von Flüchtlingen bedeuten könnte?

Burger: Grundsätzlich ist es ein Thema, das unsere Auslandsvertretungen sehr eng verfolgen. Ich muss um Verständnis bitten: Ich habe mir dazu leider heute keinen aktuellen Stand mitgebracht. Deswegen muss ich Ihnen das nachreichen, was wir dazu an Einschätzung liefern können.

Alter: Ich kann vielleicht noch ergänzen, dass wir die Zahlen über das östliche Mittelmeer natürlich ständig beobachten. Momentan stellen wir fest, dass die relativ hohen Anlandungszahlen anhalten. Wir liegen insgesamt 30 Prozent oberhalb des Vergleichszeitraums im Vorjahr.

Im Vergleich zur Vorwoche sind die Zahlen jetzt wieder zurückgegangen. Allerdings bleibt auch bei diesem abgeschwächten Niveau das Migrationspotenzial weiterhin hoch. Aktuell sind täglich zwischen 84 und 430 Anlandungen zu verzeichnen.

Zusatzfrage: Gibt es denn neue Anfragen, Flüchtlinge aus Griechenland zu übernehmen? Denn es gab ja innerhalb von zwei Tagen in dieser Woche 790 Flüchtlinge. Die Berichte über die dramatische Versorgung in den verschiedenen Lagern häufen sich ja.

Alter: Es gibt keine spezifischen Anfragen, die an uns gerichtet wurden. Es gibt aber einen Mechanismus in Europa, an dem wir uns versuchen zu orientieren, der daran geknüpft ist, welche Zuständigkeit für die Bearbeitung von Asylverfahren vorliegt. In diesem Rahmen werden dann auch Umverteilungsmaßnahmen stattfinden.

Frage: Es ist im Prinzip verwandt. Ich würde gern ins zentrale Mittelmeer wechseln. Die "Alan Kurdi" wartet dort seit Samstag auf einen sicheren Hafen. Ich würde Sie gern fragen, Herr Alter, wie Sie das bewerten, dass sie bislang keinen sicheren Hafen haben und wie es mit dem Versprechen aussieht - zumindest haben sich vier Staaten auf den Verteilmechanismus geeinigt -, dass Schiffe nicht mehr tagelang ausharren müssen.

Alter: Wir sehen die Vereinbarung von Malta weiterhin als einen großen Erfolg an, weil sie dazu beigetragen hat, dass beim Thema Seenotrettung ein neuer Geist entstanden ist, der möglicherweise in Zukunft dazu führt, dass die Verfahren insgesamt reibungsloser laufen. Das ist momentan in den aktuellen Fällen bedauerlicherweise so nicht festzustellen. Aber das war - offen gestanden - realistisch auch nicht zu erwarten. Es war zu erwarten, dass der Prozess anläuft, dass sich die Prozesse - die Verfahren, wenn man so will - erst einspielen müssen.

Im aktuellen Fall musste sowohl die "Ocean Viking" als auch die "Alan Kurdi" mehrere Tage ausharren, beziehungsweise die "Alan Kurdi" hat bis heute noch keine Zusage, anlegen zu können. Das ist aus unserer Sicht zu bedauern. Aber es ist letztlich eine souveräne Entscheidung der Staaten, die darüber befinden.

Nichtsdestotrotz bleibt es dabei: Wir haben in beiden Fällen sowohl gegenüber den Staaten, in denen eine Anlandung in Betracht kommt, als auch gegenüber der Kommission mitgeteilt, dass wir bereit sind, uns in erheblicher Weise an einer Aufnahme zu beteiligen. Wir fühlen uns an diese Vereinbarung gebunden. Wir hoffen, dass sich die Verfahren - auch im aktuellen Fall - einspielen werden, sodass sich die Zeiten stark verkürzen, in denen die Schiffe auf eine Anlegeerlaubnis warten müssen. Das ist im Moment zu lang.

Zusatzfrage: Woran liegt es denn nach Ihren Erkenntnissen? Haben Sie Kontakt zu den italienischen Behörden - Italien ist ja auch Teil der Vereinbarung -, um zu erfahren, warum sie dieses Schiff nicht anlanden lassen?

Alter: Wir stehen natürlich in Kontakt, nicht nur mit Italien, sondern auch mit der Kommission. Aber die Beweggründe für die Entscheidung sind mir nicht bekannt.

Frage: Ich habe eine Frage an das Innenministerium. Herr Alter, ich würde Sie bitten, einmal kurz die Rückkehr des Clanchefs Ibrahim Miri nach Bremen zu bewerten. Da hört man ja aus der Opposition und auch in Medienberichten: Sicherheitspolitischer Skandal! Das deutsche Asylrecht wackelt.

Also bitte ordnen Sie das einmal aus Ihrer Sicht ein. Haben Sie eigentlich Erkenntnisse darüber, wie Herr Miri wieder nach Deutschland zurückgekommen ist, nachdem er abgeschoben worden war?

Alter: Zu dem Fall sind ja schon viele Informationen zum aktuellen Stand des Verfahrens öffentlich bekannt. Ich will aber an der Stelle dennoch darauf hinweisen, dass wir an dieser Stelle grundsätzlich zu Einzelfällen - das gilt natürlich auch in diesem Fall - keine Auskunft geben können. Das werden wir auch beibehalten. Das ist aus datenschutzrechtlichen Gründen unumgänglich.

Ganz allgemein ist es so, dass alle Vorkehrungen getroffen worden sind, damit eine unerlaubte Wiedereinreise nicht erfolgen kann. Das heißt konkret - ganz allgemein -: Jemand, der abgeschoben wird, erhält kraft Gesetzes eine Wiedereinreisesperre für das gesamte Schengen-Gebiet. Das ist erfolgt. Die Notifizierung in den entsprechenden Informationsdateien, insbesondere im Schengener Informationssystem, ist ebenso erfolgt. Das bedeutet: Die Möglichkeiten, die die Sicherheitsbehörden haben, um eine solche Wiedereinreise zu verhindern, wurden ausgeschöpft. Offenbar ist die Einreise nicht auf regulärem Weg über einen Grenzübergang erfolgt.

Zusatzfrage: Dann noch einmal die Nachfrage: Was sagen Sie denn Leuten, die sagen, das sei ein sicherheitspolitischer Skandal, wenn es ein Schwerkrimineller, den wir abgeschoben haben, in relativ kurzer Zeit - möglicherweise auf relativ einfachem Weg - wieder nach Deutschland schafft?

Alter: Zunächst einmal: Zum Weg kann ich im Moment keine Angaben machen. Erstens beziehen Sie sich auf den Einzelfall. Zweitens liegen uns Informationen dazu noch nicht vor, jedenfalls nicht in einer belastbaren Weise.

Zu der Bewertung kann ich nur so viel sagen: Die Abschiebung, an die Sie sich erinnern, ist aus sicherheitspolitischen Gründen mit großem Aufwand betrieben worden und war ein großer Erfolg. Daraus kann man erkennen, dass mit dieser Abschiebung jedenfalls nicht die Erwartungshaltung verbunden war, dass kurze Zeit später eine Wiedereinreise festzustellen ist.

Das ist jetzt aber so geschehen. Jetzt muss man diesen Fall im Rahmen der rechtsstaatlichen Möglichkeiten bearbeiten.

Frage: Läuft beim BAMF jetzt eine schnellere Prüfung? Ist gesichert, dass er jetzt auch so lange in der Abschiebehaft bleibt? Können Sie dazu etwas sagen?

Alter: Ich wiederhole mich: Wir können keine Informationen zum jeweiligen Einzelfall geben.

Ganz grundsätzlich hat das Bundesamt die Möglichkeit, in Fällen, in denen eine Relevanz für die Sicherheit vorliegt, ein beschleunigtes Verfahren durchzuführen. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, erfolgt eine Entscheidung über einen Asylantrag in der Regel innerhalb einer Woche.

Frage: Aber dann habe ich Sie jetzt richtig verstanden, dass Sie sich den Forderungen nach einer Verschärfung von Gesetzen vorerst nicht anschließen?

Die zweite Frage. Es war auch zu lesen, der Minister lasse sich - "minutiös", glaube ich, war der Ausdruck - über den Fall informieren. Können Sie das ein bisschen ausmalen, was das bedeutet?

Alter: Ob man gesetzliche Veränderungen vornehmen muss, kann man ja erst bewerten, wenn man konkret weiß, wie es zu dieser Wiedereinreise gekommen ist. Dazu sind wir im Moment nicht in der Lage. Insofern sind diese Schlussfolgerungen auch noch nicht möglich.

Der Minister lässt sich über diesen Sachverhalt selbstverständlich fortlaufend unterrichten. Er hat sich ja auch nach der Abschiebung des Betroffenen öffentlich geäußert und ist natürlich an dem Gang des Verfahrens interessiert. Das findet statt, soweit es entscheidungsrelevante Informationen an den Minister heranzutragen gibt.

Frage: Vielleicht können Sie ganz grundsätzlich noch einmal erklären, warum jemand, der abgeschoben worden ist, wenn er dann illegal wieder einreist, noch einmal das Recht hat, einen Asylantrag zu stellen?

Alter: Das ist etwas, worauf wir in Deutschland ja auch ein Stück weit stolz sind, dass Asylanträge nicht pauschal abgelehnt werden, sondern sie jeweils individuell und im Einzelfall geprüft werden. Die Fallkonstellationen, die hier zugrunde liegen können, sind unterschiedlich. Das gilt natürlich auch in diesem Fall. Wir brauchen auch hier eine rechtsstaatlich abgesicherte Entscheidung, weil wir andernfalls ja die Grundprinzipien, die wir sonst hervorheben, aufgeben würden. Insofern ist das etwas, was wir auch in schwierigen Situationen unbedingt halten müssen.

Zusatzfrage: Wir haben ja schon oft gehört, wie schwierig es ist, mit Heimatländern zusammenzuarbeiten. Wenn das jetzt ein verkürztes Verfahren von einer Woche oder so ist, bekommen Sie es in der Zeit überhaupt hin, beispielsweise die Information des Anwalts von Herrn Miri zu überprüfen, ihm drohe im Libanon Folter oder Tod?

Alter: Das ist Gegenstand der individuellen Einzelfallprüfung. Das muss jetzt geprüft werden. Das wird auch geprüft. Zu welchem Ergebnis man dann kommt, das kann ich nicht vorweggreifen.

Frage: Ich habe eine Frage an das Bundesverkehrsministerium. Frau Buser, es gibt seit kurzem die Berichterstattung der Kollegen vom "Spiegel", wonach der Bundesrechnungshof in einem nicht öffentlichen Bericht kritisiert, dass Ihr Haus bei der Vergabe der Pkw-Maut gegen verfahrens- und haushaltsrechtliche Regeln verstoßen habe. Mich würde interessieren, wie Sie die Haltung des Bundesrechnungshofs kommentieren.

Buser: Herzlichen Dank für die Frage und dafür, dass Sie mir die Möglichkeit geben, darauf einzugehen.

Das BMVI hat bereits zu dem Berichtsentwurf des Bundesrechnungshofs Stellung genommen und weist die Kritik des Bundesrechnungshofs in sämtlichen Punkten zurück.

Der Bundesrechnungshof hat bei seinen Feststellungen die ihm umfangreich zur Verfügung gestellten Unterlagen teils gar nicht, teils falsch gewürdigt. Das bestätigt auch das umfassende Gutachten der Rechtsanwaltskanzlei Linklaters.

Die Mautverträge stehen im Einklang mit dem Haushalts- und Vergaberecht. Das ist eindeutig. Der Bundesrechnungshof begleitet und prüft das Projekt der Infrastrukturabgabe bereits seit dem 11. November 2014. Seit dem 27. November 2018 lagen dem Bundesrechnungshof im Vergabeverfahren Erhebung die Vergabeunterlagen für die Abgabe der finalen Angebote durch die Bieter vor. Die im November 2014 begonnene Prüfung zur bestehenden und geplanten Nutzerfinanzierung der Bundesfernstraßen wurde vom Bundesrechnungshof ohne Bericht am 24. Januar 2019 abgeschlossen.

Wenn Sie mögen, kann ich auch gern auf die Kritikpunkte im Einzelnen eingehen.

Zusatz: Ja, gern.

Buser: Dann hole ich etwas weiter aus.

Bei dem Entwurf des Prüfberichts fällt generell auf, dass der Bundesrechnungshof die ihm im Rahmen seiner Überprüfung der Vergabeverfahren zur Infrastrukturabgabe zur Verfügung gestellten Dokumente, Informationen und Erläuterungen teils nicht, teils nicht ausreichend beziehungsweise unzutreffend würdigt. Dies gilt insbesondere für das vom BMVI durchgeführte Risikomanagement, die Entschädigungsregelungen im Falle einer Kündigung allein aus ordnungspolitischen Gründen sowie die Anpassungen oder die Überarbeitung der Vergabeunterlagen zur Abgabe eines zweiten finalen Angebots durch den Betreiber und seine Gesellschafter. Eine fundierte Prüfung der umfangreich bereitgestellten Dokumente und Informationen durch den Bundesrechnungshof ist nicht erkennbar.

Zum Thema Risikomanagement: Die Ausführungen des Bundesrechnungshofs, das BMVI habe das Risiko eines insgesamt negativen EuGH-Urteils nicht erkannt und nicht berücksichtigt, entbehren einer sachlichen Grundlage. Das BMVI hat im Rahmen eines ordnungsgemäßen Risikomanagements auch dieses Risiko betrachtet und dafür auch spezifische Regelungen zur Kündigung der Verträge aus ordnungspolitischen Gründen und deren Rechtsfolgen getroffen.

Zum Thema angemessener und marktüblicher Entschädigungsregelungen: Die Feststellungen des Bundesrechnungshofs zu Kündigungsfolgen treffen nicht zu. Im Falle einer Kündigung allein aus ordnungspolitischen Gründen hat der Betreiber gerade keinen Anspruch auf den über die gesamte Vertragslaufzeit kalkulierten Gewinn. Vielmehr sind bei einer Vertragsbeendigung in einem frühen Projektstadium die Entschädigungsregelungen des Betreibervertrages für den Auftraggeber günstiger als allgemeine zivilrechtliche Maßstäbe der Schadensberechnung. Sie sind entgegen den Feststellungen des Bundesrechnungshofs auch angemessen und marküblich. Dies bestätigt ein umfassendes Gutachten der - wie eben betont - renommierten, international tätigen Rechtsanwaltskanzlei Linklaters.

Vorsitzende Welty: Entschuldigung, wie viele Punkte sind das insgesamt?

Buser: Es würden noch vier weitere kommen.

Vorsitzende Welty: Das können wir dann vielleicht bilateral erledigen. Ich schlage vor, dass wir an der Stelle inhaltlich werden. Wenn Sie noch eine Nachfrage haben, Herr Kollege, könnten Sie diese jetzt stellen.

Frage: Wenn Sie sagen, die Unterlagen seien nicht gewürdigt worden, woraus schließen Sie denn das?

Buser: Wie gesagt: Der Bundesrechnungshof hatte die Gelegenheit, all jene Punkte auch in der Phase vor dem Vertragsabschluss einzusehen. Diese sind, wie gesagt, ohne Bericht - das gilt auch für die Prüfung - beschlossen worden.

Frage: Zu zwei Einzelpunkten:

Sie sprachen eben von einem zweiten finalen Angebot. Ein zweites finales Angebot - der Begriff setzt "final" außer Kraft.

Buser: Das ist Vergaberecht - - -

Zusatzfrage: Final ist final. Sie halten es also für rechtlich zulässig, dass man nach einem finalen Angebot sagt: Interessiert uns jetzt nicht, es darf ein zweites finales - - - Das halten Sie für rechtlich zulässig.

Der zweite Punkt: Es wurde kritisiert, dass zum Beispiel die Kosten für die Terminals ausgelagert worden seien, ohne das Parlament zu informieren. Stimmt diese Sachinformation nicht? Ist das Parlament informiert worden, oder war die Auslagerung zulässig?

Buser: Das wären meine nächsten beiden Punkte. Ich weiß, nicht, ob ich sie jetzt hier ausführen darf. - Dann würde ich fortsetzen.

Zum Thema der Aufklärungs- und Verhandlungsgespräche zum finalen Angebot:

Die Feststellungen des Bundesrechnungshofes, das Führen von Aufklärungs- und Verhandlungsgesprächen mit dem Betreiber und dessen Gesellschaftern zu deren finalem Angebot und die in deren Folge vorgenommenen Anpassungen der VGU für das zweite finale Angebot seien vergaberechtlich unzulässig, ignorieren die ausführliche Vergabedokumentation des BMVI und treffen nicht zu.

Der Bundesrechnungshof verkennt die Handlungsspielräume, die ein Verhandlungsverfahren für den Auftraggeber eröffnet. Insbesondere war es zulässig, das Vergabeverfahren mit dem einzig verbliebenen Bieter fortzuführen, weil sich die anderen Bieter aus dem Vergabeverfahren ohne Abgabe eines finalen Angebotes zurückgezogen hatten, der Beschaffungsbedarf aber fortbestand. Die Identität des Beschaffungsgegenstands wurde nicht geändert. Auch im Übrigen stand die Vorgehensweise des BMVI im Einklang mit dem Vergaberecht, was schließlich auch dadurch bestätigt wird, dass die Zuschlagsentscheidung vergaberechtlich nicht angegriffen wurde.

Zum Thema der Unterbeauftragung der Toll Collect GmbH kann ich gern Folgendes sagen:

Die Feststellungen des Bundesrechnungshofs, die Toll Collect GmbH erhalte als Unterauftragnehmer vom Betreiber keine Vergütung für Leistungen im Zusammenhang mit der ISA-Erhebung von gebietsfremden Abgabenpflichtigen, sind in Anbetracht der vertraglichen Regelung offenkundig unrichtig. Im Übrigen ist für sämtliche Vergütungen der Toll Collect GmbH haushaltsrechtliche Vorsorge getroffen worden.

Frage: Es hieß, der Gesetzentwurf zum Thema "Kinderrechte ins Grundgesetz" komme noch dieses Jahr. Können Sie schon etwas Genaueres dazu sagen? Kommt er noch im November oder erst im Dezember? Wie weit ist man damit?

Krüger: Vielen Dank für die Frage. - Konkreter kann ich dazu nicht werden. In der vergangenen Woche hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu dem Thema, das sich auch im Koalitionsvertrag wiederfindet, nämlich Kinderrechte explizit im Grundgesetz zu verankern, ihren Abschlussbericht vorgelegt. In ihm werden verschiedene Formulierungsvorschläge zu einer Ergänzung des Artikels 6 des Grundgesetzes gemacht.

Wir prüfen diese Vorschläge und werden als Justizministerium, wie Sie korrekt sagten, bis Ende des Jahres einen Gesetzentwurf vorlegen, der zum Ziel haben wird, die erforderliche Zweidrittelmehrheit, die im Bundestag und im Bundesrat für eine Grundgesetzänderung nötig ist, zu erreichen.

Grundsätzlich kann man jetzt schon sagen, dass der vorliegende Bericht zeigt, dass wir nach einer 30 Jahre langen Diskussion darüber, Kinderrechte überhaupt explizit im Grundgesetz zu verankern, nun auf der Zielgeraden sind. Schon allein das ist sehr zu begrüßen.

Frage: Herr Alter, gestern wurde eine Moschee in Köln geräumt, nachdem es eine Bombendrohung gab. Fast wöchentlich gibt es Angriffe oder Bombendrohungen gegen Moscheen.

Wie besorgt ist der Minister über die Situation?

Der Zentralrat der Muslime hat wiederholt gefordert, dass es polizeiliche Schutzmaßnahmen für Moscheen und islamische Einrichtungen in Deutschland geben müsse. Bis jetzt ist aber nichts passiert. Dazu hätte ich auch gern eine Reaktion.

Alter: Der Minister hat seine Besorgnis über Angriffe auf religiöse Einrichtungen in den vergangenen Wochen mehrfach deutlich zum Ausdruck gebracht. Wir haben die Äußerungen in den vergangenen Wochen im Hinblick auf den Anschlag in Halle auf eine jüdische Synagoge sehr stark erlebt. Aber natürlich gilt sinngemäß genauso auch für andere religiöse Einrichtungen das Prinzip, dass die zuständigen Landesbehörden ihre jeweiligen Objekte, die in ihrem Zuständigkeitsbereich liegen, gemessen an der Gefährdungslage, die das BKA im Allgemeinen bewertet, einordnen und sich dann die Frage beantworten müssen, welche Schutzmaßnahmen an welcher Stelle konkret erforderlich sind. Das kann das Bundesinnenministerium für die Polizeien der Länder nicht festlegen. Das ist eine Aufgabe der Länder.

Frage: Herr Burger, Russland verschärft seine Kontrolle über das Internet. Haben Sie eine Position dazu oder eine Reaktion darauf?

Burger: Ich habe die Berichterstattung gesehen. Eine eigene Einschätzung dazu müsste ich Ihnen gegebenenfalls nachliefern, wenn wir dazu etwas haben.

SRS'in Fietz: Wenn Sie wollen, kann ich Ihnen dazu ein paar Sätze sagen.

Die Bundesregierung hat das Inkrafttreten des am 1. Mai 2019 vom russischen Präsidenten Putin unterzeichneten Gesetzes zur Kenntnis genommen. Es ist daran zu erinnern, wie grundlegend Informations- und Meinungsfreiheit für das Funktionieren einer jeden Demokratie sind. An diesem auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Maßstab müssen sich auch das Gesetz und vor allem die Durchführungsbestimmungen und die praktische Umsetzung messen lassen.

Die Bundesregierung setzt sich überall auf der Welt, nicht nur in Russland, für die freie Meinungsäußerung und die Wahrung der Menschenrechte ein. Dabei geht es immer um eine verantwortungsvolle Abwägung zwischen unterschiedlichen Grundrechten. Die Erwartung an Russland, seinen Verpflichtungen aus der Europäischen Menschenrechtskonvention nachzukommen, betrifft genau diese erforderliche Abwägung.

Frage: Ich habe eine Frage zu den deutsch-indischen Regierungskonsultationen an das BMI: In der Liste der zu unterzeichnenden Dokumente taucht eine Absichtserklärung über Eckpunkte für ein Migrations- und Mobilitätsabkommen auf. Können Sie weiterhelfen und sagen, was sich dahinter verbirgt?

Alter: Ich kenne die Tagesordnung und auch diesen Punkt. Aber ich muss gestehen, dass ich Einzelheiten dazu nachreichen müsste. Das tue ich gern.

Frage: Frau Fietz, der "Tagesspiegel" hat sich vom Bundespresseamt Zahlen zu dem erstritten, was viele vielleicht nur gefühlt hatten, dass sich nämlich Frau Merkel nicht mehr so besonders häufig für Interviews in den Medien hergibt. Im vergangenen Jahr waren es nur noch 22 Interviews. Davor waren es immer um 60 Interviews.

Können Sie etwas dazu sagen, woran das Ihrer Meinung nach liegt? Ist es eine bewusste Strategie, dass sie sich seltener äußert? Hat sie weniger zu sagen? Gibt es mehr Themen, zu denen sie sich lieber nicht äußern möchte? Was ist da los?

SRS'in Fietz: Lassen Sie mich vorab etwas zu dieser Liste sagen. Bei der Liste, auf die in der von Ihnen erwähnten Berichterstattung rekurriert wird, handelt es sich nicht um eine vom BPA erstellte Statistik oder gar Studie, sondern um eine aus hauseigenen Datenbanken öffentlich zugänglicher Quellen erstellte Auswertung für die Jahre 2013 bis 2018. Diese erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Überdies sind Mehrfachnennungen etwa im Zusammenhang mit Interviews für Redaktionsgemeinschaften durchaus möglich. Auch sind Interviews für ausländische Medien darin nicht enthalten. Die Übersicht liefert damit nur einen bedingt aussagekräftigen Überblick über die Interviewtätigkeit der Bundeskanzlerin.

Die aus unserem Pressearchiv erstellte Übersicht war im Rahmen eines juristischen Verfahrens für den Kläger, der auf die Herausgabe einer Auflistung sämtlicher Interviews der Bundeskanzlerin seit 2009 unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz geklagt hatte, zur gütlichen Beilegung des Rechtsstreits erstellt und ihm übermittelt worden. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich mich darüber hinaus, wie es üblich ist, zu dem Gerichtsverfahren nicht äußern werde.

So viel erst einmal zu dem Vorgang als solchem.

Darüber hinaus kann ich Ihnen nur noch einmal in Erinnerung rufen, dass die Bundeskanzlerin die Arbeit der Medien achtet und Ihrer aller Arbeit große Wertschätzung entgegenbringt. Darum stellt sie sich auch regelmäßig den Fragen von Journalisten in Interviews und in Pressekonferenzen, auch hier in der Bundespressekonferenz. Sie wird dies auch weiterhin tun.

Die Bundeskanzlerin hat öffentlich gesagt, dass sie sich angesichts der Tatsache, dass sie nicht mehr Parteivorsitzende ist, auch in Wahlkämpfen zurückhält. Das hat natürlich zwangsläufig Auswirkungen auf die Zahl der Interviews.

Zusatzfrage: Eine Nachfrage zu dem Verfahren, das Sie gewählt haben: Sie haben gesagt, das sei aus dem Pressearchiv erstellt worden und sei deswegen nur bedingt aussagekräftig.

Warum liefern Sie denn nicht aussagekräftigere Zahlen? Denn wer jemals schon versucht hat, ein Interview mit der Bundeskanzlerin anzuleiern, der weiß, dass das ein ziemlicher Aufwand ist. Das alles wird dokumentiert. Sie gibt ja nicht noch drei Interviews am Tag, von denen keiner weiß, dass sie sie gibt.

Warum schauen Sie also nicht einfach in Ihren Terminkalender und liefern uns aussagekräftige Zahlen?

SRS'in Fietz: Wie gesagt, gibt es keine Statistik darüber. Das, was zusammengetragen worden ist, stammt wirklich aus öffentlich zugänglichen Quellen.

Zusatzfrage: Heißt das, dass Sie keine Möglichkeit haben, in Ihren Terminen oder Unterlagen nachzuschauen, wann die Kanzlerin Interviews gegeben hat?

SRS'in Fietz: Ich kann Ihnen dazu nicht mehr sagen als das, was ich dazu gesagt habe. Wir führen darüber keine Statistik. Im Zuge des Verfahrens ist das dann so zusammengetragen worden und scheint dann auch an andere Stellen weitergeleitet worden zu sein.

Frage: Frau Fietz, hat die Bundeskanzlerin, seit sie nicht mehr Parteivorsitzende ist, signifikant weniger Interviews gegeben?

SRS'in Fietz: Ich bitte Sie wirklich, sich auch in den öffentlich zugänglichen Quellen zu informieren. Es - - -

Zusatz: Nein, das möchte ich von Ihnen wissen. Sie sind die Sprecherin der Bundesregierung und damit auch der - - -

SRS'in Fietz: Aber ich bin nicht die Sprecherin der CDU-Vorsitzenden, und von daher kann ich Ihnen in dem Zusammenhang keine weiteren Angaben machen.

Zusatz: Deswegen frage ich, ob die Bundeskanzlerin, seit sie nicht mehr CDU-Vorsitzende ist, signifikant weniger Interviews gegeben hat. Das ist eine Anfrage an Sie in Ihrer Funktion, und ich bitte um eine Antwort.

SRS'in Fietz: Sie können dieser Berichterstattung die Zahlen entnehmen. Danach ist die Zahl geringer geworden. Aber das hat nichts damit zu tun, dass die Kanzlerin plötzlich eine andere Medienstrategie verfolgen oder die Arbeit von Journalisten nicht schätzen würde. Im Gegenteil schätzt sie die Arbeit sehr und ist auch immer wieder bereit - das tut sie bei zahlreichen Gelegenheiten -, sich den Fragen von Journalisten zu stellen.

Zusatzfrage: Bereits am Mittwoch wurde das Thema der Inbetriebnahme von Datteln 4 angerissen. Herr Kübler, nun beklagen sich Umweltverbände, die an der Formulierung der Empfehlung der Kohlekommission beteiligt waren, und sagen, die Inbetriebnahme von Datteln 4 widerspreche der Zusage der Bundesregierung, die Empfehlungen eins zu eins umzusetzen.

Ist eine Inbetriebnahme von Datteln 4 mit den Empfehlungen der Kohlekommission vereinbar?

Kübler: Da muss ich passen. Das kann ich leider im Moment nicht beurteilen.

Zusatzfrage: Würden Sie eine Antwort bitte nachliefern?

Kübler: Ja, natürlich.

Freitag, 1. November 2019

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 01. November 2019
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-01-november-2019-1687916
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-25 55
E-Mail: internetpost@bpa.bund.de
Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. November 2019

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