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PRESSEKONFERENZ/1951: Regierungspressekonferenz vom 13. November 2019 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 13. November 2019
Regierungspressekonferenz vom 13. November 2019

Themen: Kabinettssitzung (Entwurf eines Wohngeld-CO2-Bepreisungsentlastungsgesetzes, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches hinsichtlich der Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen, Ganztagsfinanzierungsgesetz, Bericht der Bundesregierung zur internationalen Kooperation in Bildung, Wissenschaft und Forschung 2017 bis 2018), geplanter Bau einer Fabrik von Tesla in Deutschland, Windenergieausbau, Kohleausstieg, EuGH-Urteil zur Kennzeichnungspflicht für Produkte aus von Israel besetzten Gebieten, deutsche Rüstungsexporte, Finanzierung fossiler Energieinfrastruktur durch die Europäische Investitionsbank, geplantes Treffen im Normandie-Format, Brief des Bundesverkehrsministers an den Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bahn, Rolle des US-Luftwaffenstützpunkts in Ramstein bei US-amerikanischen Drohneneinsätzen/Gespräche des Bundesaußenministers mit dem US-Außenminister, wirtschaftliche Lage in Deutschland/Diskussion über eine Senkung der Unternehmenssteuern

Sprecher: StS Seibert, Kall (BMJV), Baron (BMWi), Buser (BMVI), Haufe (BMU), Alter (BMI), Bürgelt (BMEL), Adebahr (AA)


Vorsitzender Feldhoff eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Guten Tag, meine Damen und Herren! Das Kabinett hat heute als Erstes einen Gesetzentwurf zur Erhöhung des Wohngelds beschlossen. Es sollen also Haushalte mit geringem Einkommen von höheren Heizkosten entlastet werden. Diese ganze Entlastung ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030. Wir wollen also, wenn die neue CO2-Bepreisung von Gebäudewärme kommen wird, soziale Härten vermeiden. Deswegen werden die Mittel für das Wohngeld auch ab 2021 erhöht, und zwar um 10 Prozent, also gleichzeitig zum Einstieg in die CO2-Bepreisung. Wie die Bundesregierung immer gesagt hat: Da, wo es zusätzliche Einnahmen gibt, werden sie an die Bürgerinnen und Bürger zurückgegeben.

Der nächste Punkt, der von der Bundesjustizministerin ins Kabinett eingebracht und dort beschlossen wurde, war der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches hinsichtlich der Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen. Man muss sagen: Es ist leider eingerissen, dass über die sozialen Netzwerke Bilder verbreitet werden, die den elementaren Anstand vermissen lassen und die tatsächlich den Staat dazu bringen, jetzt Regelungen zu schaffen. Es geht im Wesentlichen um den strafrechtlichen Persönlichkeitsschutz von Verstorbenen und um das Phänomen, das unter dem Begriff Upskirting bekannt ist.

Es soll also in Zukunft strafbar sein, Bildaufnahmen herzustellen und zu verbreiten, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellen. Hauptanwendungsfall sind Bildaufnahmen verstorbener Verkehrsunfallopfern, die - glauben Sie es oder nicht - über soziale Netzwerke verbreitet werden.

Das sogenannte Upskirting habe ich schon erwähnt. Strafbar ist also auch die unbefugte Herstellung von Bild- oder Filmaufnahmen des Intimbereichs einer anderen Person, indem ihr unter die Bekleidung oder in den Ausschnitt fotografiert oder gefilmt wird.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass nicht nur Herstellen und Verbreiten solcher Aufnahmen, sondern auch das Gebrauchen und Zugänglichmachen gegenüber Dritten strafbar sein soll.

Über den nächsten Beschluss des Kabinetts haben Sie von den Ministerinnen Giffey und Karliczek schon gehört. Es geht um die Einrichtung eines Sondervermögens "Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter". Das Kabinett hat also heute die Einrichtung eines solchen Sondervermögens beschlossen. Im Koalitionsvertrag ist ja vereinbart, dass bis 2025 ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter eingeführt werden soll. Solche ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter erhöhen für diese Kinder die Chancen, teilzuhaben und die individuelle Förderung zu erfahren, die notwendig ist. Sie unterstützen aber eben auch die Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Trotz des Ausbaus der Betreuungsinfrastruktur in den Ländern ist der Bedarf an solchen ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten für Grundschulkinder eben noch nicht gedeckt. Deswegen wird der Bund in den Jahren 2020 und 2021 mit Finanzhilfen in Höhe von jeweils 1 Milliarde Euro pro Jahr die Länder bei der Umsetzung dieses Rechtsanspruchs unterstützen. Dafür wird eben ein Sondervermögen des Bundes zur Verfügung gestellt, dessen Einrichtung heute beschlossen wurde.

Zuletzt will ich Ihnen berichten, dass die Bundesregierung ihren Bericht zur internationalen Kooperation in Bildung, Wissenschaft und Forschung abgegeben hat und dass das Kabinett diesen Bericht beschlossen hat. Der Berichtszeitraum umfasst 2017 und 2018. Der Bericht informiert immer wieder über die europäischen und internationalen Maßnahmen und Aktivitäten der Bundesregierung in diesen Bereichen Bildung, Wissenschaft und Forschung.

Ich darf daran erinnern, dass wir 2017 eine Internationalisierungsstrategie beschlossen haben, die den Rahmen für Deutschlands Zusammenarbeit mit unseren internationalen Partnern auf diesen Gebieten bildet. Die Mittel des Bundes zur Förderung der internationalen Kooperation sind in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Allein das Bundesbildungs- und Forschungsministerium hat 2018 in diesem Bereich fast 1 Milliarde Euro - genau 978 Millionen Euro - investiert.

Der Schwerpunkt des Berichts in diesem Berichtszeitraum liegt auf Afrika. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat im November 2018 eine Afrika-Strategie veröffentlicht, mit der wir neue und nachhaltige Kooperationsbeziehungen mit den afrikanischen Partnern fördern.

Zum Schluss will ich vielleicht noch eines hervorheben: Deutschland ist ein sehr attraktiver Studien- und Forschungsstandort für Studenten und Forscher aus dem Ausland. Die Zahl der ausländischen Studierenden ist auf 375 000 angestiegen. Das ist ein Anteil von 13 Prozent aller Studenten in Deutschland. Damit zählt Deutschland weltweit zu den fünf größten Gastländern für internationale Studenten.

Damit sind wir erst einmal durch!

Frage: Herr Seibert, ich habe es nicht ganz verstanden. Ist nur die Verbreitung solcher Bildaufnahmen strafbar oder schon das Anfertigen, noch bevor sie in das Netz gestellt werden?

StS Seibert: Also, ich meine, ich hätte es gesagt. Wir haben aber Gott sei Dank das Fachministerium. Das kann es wahrscheinlich noch viel besser.

Kall: Ich meine auch, Sie haben es schon gesagt. - Es ist auch schon das Herstellen, also auch die Aufnahme eines Fotos oder eines Videos wird schon unter Strafe gestellt.

Es geht um § 201a des Strafgesetzbuches, den es schon gibt, der jetzt um diese beiden Aspekte erweitert wird. Es ist auch bislang schon so, dass das Herstellen und Verbreiten jeweils strafbar ist.

Zusatzfrage: Wenn das Herstellen und Verbreiten bisher schon strafbar sind, worin besteht jetzt die Verschärfung oder die Sinnhaftigkeit dieses Gesetzes, in der Substanz?

Kall: Das sind zwei Fallkonstellationen, die bisher von § 201a des Strafgesetzbuches nicht abgedeckt waren. Dieser Straftatbestand schützt das Persönlichkeitsrecht von lebenden Personen. Also bei Unfallopfern, wenn derjenige oder diejenige noch lebt oder verletzt ist und in einer hilflosen Lage zur Schau gestellt wird, es also eine bloß stellende Aufnahme ist, dann ist es jetzt schon strafbar, aber in dem Moment, in dem das Unfallopfer verstorben ist, ist das sogenannte postmortale Persönlichkeitsrecht, das über den Tod hinausreicht, bislang eben nicht strafrechtlich geschützt. - Das ist der eine Aspekt.

Der andere Aspekt ist das sogenannte Upskirting, also das Fotografieren oder Filmen in den Ausschnitt oder unter den Rock. Auch das ist eine Fallkonstellation, die bisher vom Strafrecht nicht abgedeckt ist, die nur in Einzelfällen als Beleidigung oder als sexuelle Belästigung verfolgt werden konnte. Das Fotografieren und das Produzieren von Videos, das Verbreiten von Videos sind bislang eben nicht strafbar.

Zusatzfrage: Ist es ein Verfolgungsdelikt oder ein Anzeigedelikt und sind gegebenenfalls Portale, über die solche Aufnahmen verbreitet werden oder verbreitet werden sollen, ihrerseits verpflichtet, es sozusagen zur Anzeige zu bringen oder gar nicht erst uploaden zu lassen?

Kall: § 201a des Strafgesetzbuches ist ein Antragsdelikt, aber kein reines Antragsdelikt. Im Regelfall bedarf es eines Strafantrags der Betroffenen oder des Betroffenen. Die Staatsanwaltschaft kann aber auch von sich aus sagen, dass ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und sie deshalb die jeweilige Tat von sich aus verfolgt. Für soziale Netzwerke zum Beispiel gibt es keine generelle Anzeigepflicht. Die gibt es in Deutschland für niemanden. Es gibt aber natürlich die Verpflichtung, sobald sie auf Rechtsverletzungen hingewiesen werden, einen bestimmten Inhalt zu sperren oder zu löschen.

Frage: Nur zu dem letzten Punkt: Wie muss man es verstehen? Müssen die sozialen Netzwerke jetzt in solchen Fällen ähnlich reagieren wie bei anderen Vorfällen nach dem NetzDG und, wenn sie es nicht tun, werden sie dann auch strafrechtlich herangezogen?

Kall: Die Verpflichtung, einen rechtswidrigen Inhalt zu löschen, gab es schon lange vor dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Nach der europäischen E-Commerce-Richtlinie, die in Deutschland im Telemediengesetz umgesetzt ist, müssen soziale Netzwerke und andere Plattformen Inhalte löschen, nachdem sie einen Hinweis darauf bekommen haben, dass es einen illegalen, einen rechtswidrigen Inhalt gibt. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz regelt nur die Fristen und sagt, im Regelfall innerhalb von 24 Stunden, wenn offensichtlich ist, dass es ein strafbarer Inhalt ist.

§ 201a ist meines Wissens davon auch schon erfasst. Er wird jetzt eben erweitert. Insofern unterfällt es dann auch diesen Fristen. Rechtswidrige Inhalte nach einem Hinweis zu löschen, ist aber eine Verpflichtung, die schon sehr viel länger besteht.

Frage: Ich habe eine Frage an Herrn Seibert, eigentlich ein ganzes Fragenbündel. Es geht um Tesla und die Gigafactory, die nach Berlin und in das Umland kommen soll. Können Sie uns ein bisschen aufklären? Hat Herr Musk darüber vor seiner Ankündigung mit der Kanzlerin gesprochen? War sie informiert? Gab es vielleicht auch Treffen und, wenn ja, wann? Gibt es Zusagen der Bundesregierung - Deutschland ist nicht wirklich ein günstiger, billiger Infrastrukturstandort - für steuerliche Entlastungen, Stromkostensenkungen oder neue Infrastruktur?

StS Seibert: Ja, ein ganzes Bündel. Ich glaube, es wäre klug, dazu noch das BMWi, dessen Minister sich heute auch schon dazu geäußert hat, gleich mit ins Boot zu holen.

Ich will nur erst einmal grundsätzlich sagen, dieses Engagement, das von Herrn Musk angekündigt worden ist, ist grundsätzlich zu begrüßen. Diese Entscheidung, eine hochmoderne Fabrik für Elektroautos in Deutschland zu errichten, zeigt ja, dass auch ein Hersteller wie Tesla von der Innovationskraft und von den Vorteilen des deutschen Standorts überzeugt ist.

Wir haben in der Konzertierten Aktion Mobilität Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Attraktivität des Standorts Deutschland gerade im Bereich der Elektromobilität noch zu stärken. Unser Ziel, möglichst viele E-Fahrzeuge auf die Straßen in Deutschland zu bringen und dafür die Ladeinfrastruktur in den nächsten Jahren mit 50 000 neuen Ladepunkten weiter auszubauen, hat auch für ausländische Investoren einen offensichtlich hohen Stellenwert.

Eine Begegnung der Bundeskanzlerin mit Herrn Musk hat es bisher nicht gegeben.

Baron: Ich kann gerne noch aus Sicht des Bundesverkehrsministeriums ergänzen. Wie gesagt, Bundesminister Altmaier hat sich vor ca. einer Stunde schon dazu geäußert. Auch er sagt, es sei ein großer Erfolg für den Standort Deutschland. Es sei ein wichtiges Signal und Beweis für die Attraktivität des Automobilstandorts Deutschland und zugleich auch ein Meilenstein beim Ausbau von Elektromobilität und Batteriezellkompetenz.

Wir waren und sind im Austausch mit Tesla. Das bezieht sich nicht nur auf Elon Musk, sondern auch auf andere Vertreter von Tesla. Es gibt einen engen Austausch. Der findet bei uns im Bundeswirtschaftsministerium sehr regelmäßig statt, auf verschiedenen Ebenen, aber auch auf Ebene des Ministers.

Zu Ihrer Frage, was finanzielle Zusagen oder Subventionen für Tesla angeht: Aktuell gibt es keine Zusagen.

Buser: Vielleicht darf ich noch ergänzen: Der Minister hat sich gestern Abend mit Herrn Musk auf einer Veranstaltung getroffen und auch ein sehr langes Gespräch geführt. Sie haben mehr oder weniger auch über die Pläne, wie es weitergeht, diskutiert. Dabei kann ich natürlich noch nicht in die Details gehen. Der Minister begrüßt aber natürlich auch außerordentlich die sehr gute Entscheidung, die jetzt auch für Deutschland betroffen wurde. Er findet auch, dass hier vor Ort natürlich auch das beste Ingenieurswissen ist. Das war natürlich auch ein Teil der Entscheidung.

Zusatzfrage: Es gibt keine Subventionszusagen, keine finanziellen Zusagen. Gibt es denn irgendwelche Zusagen für den Ausbau der Infrastruktur? Diese Aussagen, die es nicht gibt, gilt das nur für die Bundesebene oder auch für die Länderebene?

Baron: Also für das Land kann ich hier nicht sprechen, welche Gespräche auf Landesebene geführt wurden. Sie müssen dort noch einmal nachfragen.

Für die Bundesebene: Wie gesagt, es gab und gibt einen Austausch, in dem wir auch deutlich machen, dass wir es unterstützen, wenn Deutschland als guter und offener Investitionsstandort gewählt wird, aber konkretere Zusagen, wie Sie sie beschreiben, hat es nicht gegeben.

Zusatzfrage: Also auch nicht für die Infrastruktur?

Baron: Also nichts, worüber ich berichten könnte.

Frage: Wenn Sie sagen, es gebe aktuell keine Zusagen, wurde dann in Aussicht gestellt, dass es künftig Zusagen in Sachen Subventionen oder Förderungen geben würde? Wenn Sie sagen, Sie wollten es unterstützen: Wie denn?

Baron: Wie gesagt, aktuell gibt es keine Zusage. Das ist der Stand und der Stand der Gespräche.

Zusatzfrage: Ja, das habe ich verstanden. Ich will wissen, was in Zukunft sein könnte.

Baron: Über die Zukunft kann ich jetzt hier nicht spekulieren. Das ist der aktuelle Stand, dass es aktuell keine Zusagen gibt.

Für uns ist wichtig, dass der Standort Deutschland als Investitionsstandort gewählt wird, weil er gute Rahmenbedingungen hat, weil er für Rechtssicherheit steht, weil er gute Rahmenbedingungen und Rechtssicherheit für Unternehmen schafft. Das ist für uns zentral. Dann freuen wir uns, wenn sich ausländische Unternehmen in Deutschland ansiedeln.

Zusatz: Sie haben aber gerade gesagt, dass Sie es unterstützen wollen.

Baron: Genau, unterstützen durch gute Rahmenbedingungen.

Zusatzfrage: Sagen Sie mir bitte noch einmal, wie man Tesla hierherlockt. Ich meine, sie müssen wahrscheinlich Geld verdienen wollen.

Baron: Sie haben ja eine Entscheidung getroffen. Sie haben auch mit anderen Ländern - - - Es gab im letzten Jahr immer wieder einmal Berichterstattungen darüber, welche Länder noch im Gespräch sind. Also hat Tesla offensichtlich selbst erwogen, gewichtet und entschieden, dass der Standort Deutschland gute und sichere Rahmenbedingungen bietet. Darüber freuen wir uns, wenn es die Rahmenbedingungen sind, die die Entscheidung dann für den Standort Deutschland fallen lassen.

Haufe: Ich kann noch etwas zu den konkreten Rahmenbedingungen ergänzen. Tesla ist ein Unternehmen, das seinen Strom ausschließlich aus erneuerbaren Energien erzeugt haben möchte. Deutschland ist ein Land mit einem klaren Ziel beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Im Grunde genommen nimmt uns Tesla selbst in die Pflicht, unsere Ziele tatsächlich zu verfolgen. Die Bereitstellung von Strom aus erneuerbaren Quellen in Deutschland ist sicherlich auch ein Kriterium, das für die Entscheidung von Tesla eine Rolle spielt.

Frage: Frau Baron, zwei Fragen: Hat denn diese Entscheidung von Tesla irgendwelche Auswirkungen auf die schon geplante Förderung von Batterieentwicklungsstandorten in Deutschland mit öffentlichen Geldern?

Der Minister hat heute Morgen gesagt, dass Tesla die gleichen Möglichkeiten habe, wie sie allen anderen europäischen und deutschen Produzenten offenstünden. War das vorher nicht der Fall und kommt jetzt durch diese Entscheidung zustande, oder wie muss man dieser Aussage des Ministers verstehen?

Baron: Die Entscheidung von Tesla ist eine Investitionsentscheidung, die neben unseren Bestrebungen für die Ansiedlung einer europäischen und deutschen Batteriezellfertigung steht. Das ist nicht miteinander zu vermischen, sondern sind zwei Initiativen: die von Tesla, und daneben steht das Projekt, das wir im Rahmen eines sogenannten "important project of common interest" gemeinsam mit europäischen Partnern verfolgen, nämlich die Ansiedlung einer Batteriezellfertigung in Deutschland und Europa, um zu zeigen: Das ist eine Technologie, bei der Deutschland mit dabei sein muss. Die Batteriezelle ist für uns nicht nur eine "commodity", die man zukauft, sondern wir wollen eigene Fähigkeiten am Standort Deutschland haben und Know-how aufbauen für eine innovative, leistungsstarke und umweltfreundliche Batteriezellfertigung. Deshalb muss man beide Bereiche voneinander trennen und beide Projekte nebeneinander sehen.

Die Äußerungen des Ministers bezogen sich einfach noch einmal auf das Begrüßen für den Standort Deutschland, und darauf, zu betonen, dass wir ein offener Investitionsstandort sind und uns über ausländische Investitionen in Deutschland freuen.

Zusatzfrage: Wenn ich eine Kleine Nachfrage stellen darf: Galt die Förderung von E-Autos, die in der letzten Woche beschlossen wurde, auch schon vor dieser Entscheidung für Autos von Tesla?

Baron: Ja. Wenn Sie jetzt über den sogenannten Umweltbonus für den Kauf eines Elektrofahrzeugs reden, dann ist dieser für alle Fahrzeughersteller offen. Das war auch in der Vergangenheit schon so.

Frage: Auch eine Nachfrage dazu, Frau Baron, auch wenn Sie noch nichts zu möglichen Zuschüssen an Tesla sagen können. Ich will einmal andersherum fragen. Da Sie mit dem Management von Tesla im Gespräch sind: Was haben die zugesichert, angekündigt, wie auch immer? Wie viele Arbeitsplätze wird es in Schönefeld geben? In Rede steht auch das Designzentrum in Berlin. Können Sie Konkreteres dazu sagen?

Baron: Dazu kann ich keine Details nennen. Ich möchte auch nicht über nicht presseöffentliche Gespräche im Detail berichten. Tesla hat sich geäußert, was sie an Investitionen anstreben. Ich muss aber um Verständnis dafür bitten, dass ich hier keine Details nennen kann.

Zusatzfrage: Die beiden Standorte sind aber unstrittig. Die sind auch bei Ihnen so aufgetaucht. Richtig?

Baron: Auch dazu kann ich keine Details nennen und sagen, genau dieser Standort wird es. Ich glaube, auch die Planungen bei Tesla sind noch im Fluss. Sie müssten sich noch einmal an Tesla oder an Tesla Deutschland wenden.

Frage: Ich habe eine Nachfrage an das BMU zu dem gerade angesprochen Punkt erneuerbare Energien. Der Ausbau gerade bei der Windenergie stockt. Damit wird sich die E-Mobilität nicht in großer Zahl auf die Straße bringen lassen und auch die Klimawende dürfte ins Stocken geraten. Nun wird als Schuldiger unter anderem die bundesweite Abstandsregelung ausgemacht. Was muss aus Ihrer Sicht geschehen, damit die Klimaziele bei Ausbau der Windkraft wirklich realisiert werden können?

Haufe: Sie gehen auf die laufenden Ressortgespräche ein, die in der Bundesregierung zu den verschiedenen Gesetzen laufen, die Regelungen zum Ausbau der Windenergie treffen.

Das Ziel ist ja klar, das wir uns gesetzt haben: Fast zwei Drittel des Bruttostromverbrauchs sollen im Jahr 2030 aus erneuerbaren Energien stammen. Das ist vom Bundeskabinett so beschlossen worden. Dazu gibt es einen Gesetzentwurf, der jetzt dem Bundestag vorliegt. Mit dieser Prämisse beraten wir über die Regeln für den Kohleausstieg und für den Ausbau der Windenergie. Anders gesagt, wir können keine Rahmenbedingungen schaffen, die diesem Ziel entgegenstehen. Für uns als Bundesumweltministerium ist es so, dass es bei diesen Regelungen, die Sie angesprochen haben, noch eine Reihe offener Punkte gibt. Es gibt reichlich Gesprächsbedarf. Den haben wir in der Bundesregierung und dem gehen wir nach.

Baron: Ich würde gern noch etwas ergänzen. Wir verlassen zwar etwas das Thema Tesla und kommen zum Windenergieausbau. Wollen wir das an dieser Stelle machen?

Vorsitzender Feldhoff: Wenn Sie wollen, dann können Sie es gern an dieser Stelle ergänzen.

Baron: Dann würde ich es gern noch einmal etwas einordnen. Die Regelung, die Sie ansprechen, ist Teil einer sehr umfassenden Regelung, eines Referentenentwurfs, den wir gestern vorgelegt haben, zum Kohleausstieg und zu weiteren Änderungen auf dem Gebiet des Energierechts. Für uns ist es ein ganz zentraler Gesetzentwurf; denn wir setzen damit sozusagen um, was die Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung im Konsens beschlossen hat. Wir sind damit eines der wenigen Industrieländer, die nicht nur aus der Kernenergie aussteigen, sondern auch den Ausstieg aus der Kohleverstromung auf den Weg bringen. Es ist ganz wichtig, dass wir das Signal setzen, wir wollen den Ausstieg aus der Kohleverstromung bis zum Jahr 2038 und den Umbau unserer Energieversorgung hin zu mehr Energieeffizienz und mehr erneuerbaren Energien.

Dieses Gesetz enthält verschiedene Bausteine, natürlich zunächst einmal Rechtssicherheit für den Kohleausstieg mit Ausschreibungslösungen für das Thema Steinkohle und mit Umstiegsmöglichkeiten auf die Kraft-Wärme-Kopplung, um Anreize dafür zu setzen, auf saubere Brennstoffe umzusteigen. Auch das ist Teil des Ganzen, das man ebenfalls sehen muss.

Dann gibt es in der Tat verschiedene Regelungen zum Thema Windenergie. Dabei sind alle gefordert. Es ist eine große Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern, hierbei voranzukommen, vor allem beim Ausbau der Windenergie; denn wir haben natürlich viele Interessen, die aufeinanderstoßen. Wir haben das klare Ziel, den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2030 auf 65 Prozent auszubauen, und wir haben Akzeptanzprobleme vor Ort. Es gibt mehrere Hundert, vielleicht sogar 1000 Bürgerinitiativen vor Ort, die starke Akzeptanzprobleme zum Ausdruck bringen. Das sind Bürgerinteressen, die wir sehr ernst nehmen müssen. Für diesen Interessenkonflikt müssen wir Lösungen finden. Dafür haben wir Lösungen mit dem Arbeitsplan Wind unterbreitet. Teilweise sind die Vorschläge aus dem Arbeitsplan Wind schon in den Referentenentwurf aufgenommen worden. Dazu zählt eben die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren beispielsweise durch die Verkürzung des Instanzenzuges, aber eben auch, eine Abstandsflächenregelung zu treffen, um auch Akzeptanzprobleme vor Ort aufzunehmen. Dafür brauchen wir aber, wie gesagt, Bund und Länder, um beim Windenergieausbau voranzukommen und auch Akzeptanzprobleme vor Ort lösen zu können.

Zusatzfrage: Es gibt einen Brief von BDI, DGB, BDEW und BWE, in dem diese Abstandsregelung, die Sie gerade ansprachen, als Hemmschuh für den Ausbau der Windenergie gesehen wird. Das gefährdet dann auch akut Arbeitsplätze. Wie passt denn das zusammen?

Baron: Zunächst einmal ist es richtig, dass wir mit der Regelung einer Abstandsfläche von 1000 Metern eine Regelung in Umsetzung des Klimapakets vorgelegt haben. Das Klimapaket, die Eckpunkte für den Klimaschutzplan und der Klimaschutzplan selbst sind Beschlusslage der gesamten Bundesregierung. Darin steht die 1000-Meter-Abstandsflächenregelung. Wir haben den Auftrag bekommen, sie umzusetzen, und greifen in dem Mantelgesetz verschiedene Vorschläge auf. Die Abstandsflächenregelungen liegen federführend beim Bundesinnenministerium. Wir nehmen die Vorschläge auf und fügen sie in dem Mantelgesetz zusammen.

Wichtig ist zu sehen, dass wir die Interessen lösen müssen, die ich beschrieben habe, zwischen dem Ausbau der erneuerbaren Energien und Akzeptanzproblemen. Deshalb gestalten wir diese 1000-Meter-Regelung nicht als starre Regelung, sondern als Opt-out-Regelung aus. Das heißt, sowohl die Länder als auch die Kommunen können davon abweichen. Das heißt, die Kommune X kann sagen, wir wollen eine größere Abstandsfläche wählen. Dann kann sie das tun. Sie kann aber auch sagen, wir wollen eine Kleinere Abstandsfläche wählen. Dann ist auch das möglich. Damit ist es eine Opt-out-Regelung, die es auch ermöglichen soll, den Dialog vor Ort zu führen, auf kommunaler und Länderebene - das ist eine Diskussion, die dort geführt werden muss -, und um einen ausgewogenen Kompromiss vorzuschlagen.

Frage: Ich habe auch eine Frage zur Windenergie. Da wir über den Gesetzentwurf sprechen, sind wir auch wieder bei Datteln. In der vergangenen Woche war es schon Thema. Ihr Haus hatte gesagt, die Gespräche mit Uniper seien noch nicht abgeschlossen. Gleichwohl ist es so, dass in dem Gesetzentwurf Uniper praktisch eingeräumt wird, Datteln in Betrieb nehmen zu können, weil die Genehmigung dafür vorliege. Der Finanzvorstand von Uniper hat gesagt, man gehe davon aus, dass es im Jahr 2020 in Betrieb genommen werde. Das ist dann von der Substanz der Regelung her nicht das, was die Kohlekommission vorgeschlagen hatte, wozu die Bundesregierung gesagt hat, wir wollen es eins zu eins umsetzen. Dann wäre es nicht möglich gewesen. Warum dann jetzt dieser Schwenk?

Baron: Ich würde auch hierzu gern etwas zur Einordnung und Klarstellung sagen. Also, es ist richtig, dass der Referentenentwurf zum Kohleausstieg, den wir vorlegen, eine Regelung für Genehmigungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz trifft. Das heißt, er trifft eine Bestandsregelung. Er sagt, Kraftwerke im Besitz einer bestehenden und gültigen Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz können in Betrieb gehen - also: können in Betrieb gehen -, und er schafft eine Bestandsschutzregelung. Eine Bestandsschutzregelung ist rein aus rechtlichen Gründen notwendig; das gebietet das Gebot der Rechtsstaatlichkeit. Diese müssen wir in diesem Gesetzentwurf treffen, weil sie das Gebot von Recht und Gesetz widerspiegelt.

Gleichzeitig laufen parallel dazu die Gespräche mit Uniper zu Datteln IV weiter, und sie dauern an.

Zusatzfrage: Das bedeutet, Sie sagen, wir mussten diesen Passus einfügen, weil die Genehmigung für Datteln IV bereits bestand und gegeben war, und zwar vor dem Votum der Kohlekommission, aber wir versuchen weiterhin - so verstehe ich Sie -, Uniper davon - mit welchen Mitteln auch immer - zu überzeugen, Datteln IV nicht an das Netz gehen zu lassen. Ist das die korrekte Beschreibung der Situation?

Baron: Genau. Vielleicht darf ich auch noch einmal daran erinnern, dass die Genehmigung, die Datteln IV hat, eine Genehmigung ist, die schon sehr lange existiert. Sie geht auf eine Genehmigungsentscheidung des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2017 zurück. Das betrifft sozusagen noch die Vorgängerregierung in Nordrhein-Westfalen, die diese Genehmigung erteilt hat. Damit gilt Bestandsschutz. Diese Bestandsschutzregelung gilt und ist zu treffen.

Parallel dazu laufen aber die Gespräche, über deren Inhalt ich an dieser Stelle keine Auskunft geben kann. Sie dauern aber an.

Noch einmal zum Beschluss der Kohlekommission, weil Sie darauf eingegangen sind: Auch darin wird das Ziel formuliert, eine Verhandlungslösung herbeizuführen. Das ist der Wortlaut des Beschlusses. Das machen wir. Wir sprechen. Wie der Ausgang der Gespräche ist, weiß man am Anfang der Gespräche noch nicht, sondern es ist eben Verhandlungssache.

Zusatzfrage: Da der Minister offenbar - das ist ja jetzt die aktuelle Lage - auf Freiwilligkeit beim Ausstieg setzt: Freiwilligkeit muss man sich im Zweifelsfall erkaufen oder etwas kosten lassen. Das ist bewusste Strategie. Warum wird seitens des Ministeriums darauf verzichtet, auch mit Vorschriften, Regeln und Zwangsmaßnahmen zu arbeiten?

Baron: Auch dazu möchte ich auf die Regelungen in dem Bericht der Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung verweisen, die besagen, das Ziel ist, eine Verhandlungslösung zu suchen. Wenn diese nicht möglich ist, dann müssen auch andere Maßnahmen ergriffen werden. So setzen wir es um. Dabei - das hatten wir auch schon oft - muss man zwischen Steinkohle und Braunkohle trennen, weil die Situation bei der Braunkohle eine andere ist, was die Vielzahl der Betreiber und die Situation der Anlagen angeht. Bei Steinkohle schlagen wir eine Ausschreibungslösung vor, die dann - das besagt der Gesetzentwurf auch - zu sehr regelmäßigen Daten überprüft wird, nämlich in den Jahren 2022, 2026, 2029 und 2032. Der Gesetzentwurf besagt auch, dass die Bundesregierung bis zum Ende des Jahres 2022 einen Gesetzentwurf vorlegen wird, der die ordnungsrechtliche Stilllegung regelt, sofern nötig. Damit setzen wir genau die Schrittfolge der Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung um, freiwillige Lösungen zu suchen und erst dann, wenn diese nicht funktionieren, über andere Maßnahmen zu sprechen.

Frage: Frau Baron, ich möchte noch einmal zur 1000-Meter-Abstandsregel nachfragen. Vor einigen Monaten hat das Wirtschaftsministerium ein Gutachten zu der Frage in Auftrag gegeben, unter anderem beim Fraunhofer-Institut in Kassel, wie diese 1000-Meter-Regelung wirken wird. Das Ergebnis dieses Gutachtens ist, dass die für den Ausbau von Windkraftanlagen zur Verfügung stehenden Flächen durch diese 1000-Meter-Regelung um 10 Prozent bis 40 Prozent abnehmen würden. Gleichfalls würden die Zahl der Anlagen entsprechend abnehmen und auch die Stromproduktion. Das ist ungefähr das Gegenteil von dem, was die Bundesregierung vorgibt zu wollen, nämlich den Ausbau auf 65 Prozent aus erneuerbaren Quellen. Warum schlagen Sie dann trotzdem diese 1000-Meter-Abstandsregel vor?

Baron: Ich möchte noch einmal betonen: Wir setzen eine Beschlusslage der gesamten Bundesregierung aus dem Klimapaket um. Die gesamte Bundesregierung hat sich darauf verständigt, die 1000-Meter-Regelung in das Klimapaket aufzunehmen. An uns ist der Auftrag ergangen, einen Umsetzungsvorschlag zu machen. Das haben wir getan.

Das Gutachten, auf das Sie eingehen, finden Sie im Detail auch auf unserer Webseite. Man muss natürlich alle Szenarien betrachten. Man kann sich ein Szenario herausgreifen, aber wenn man alle Szenarien insgesamt betrachtet, dann sagt auch das Gutachten aus, das die Ziele, die wir im Klimaschutzplan mit 67 Gigawatt bis 71 Gigawatt Windstrom an Land bezeichnen, erreichbar sind. Natürlich gibt es aber verschiedene Szenarien. Wie es bei Szenarien und dem Blick in die Zukunft ist, können wir heute nicht sagen, ob das Szenario 1 das ist, was in drei Jahren die Realität abbildet oder nicht. Man muss schon alle Szenarien betrachten.

Zusatzfrage: Diese Szenarien stellen dar, dass die Reduktion der Flächen für Windenergie zwischen 10 Prozent und 40 Prozent liegen und dementsprechend auch die Stromproduktion zurückgehen wird. Das ist eine Reduktion und keine Erhöhung der Stromproduktion durch erneuerbare Energien. Das ist das Gegenteil dessen, was Sie angeblich wollen.

Baron: Wie gesagt, die Umsetzung ist die Beschlusslage. Wir werden sehen, wie es sich weiterentwickelt. Dann möchte ich noch einmal darauf verweisen, dass der Gesetzentwurf umgekehrt auch eine Regelung zur Aufhebung des Deckels von 52 Gigawatt bei Fotovoltaik vorschlägt. Wenn wir es über die Technologien insgesamt betrachten, dann liegen wir aktuell, in den ersten Monaten des Jahres 2019, bei einem Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch von 45 Prozent. Das liegt über unseren Zielwerten, die wir uns gesetzt haben. Natürlich müssen wir bei allen Technologien vorankommen. Ich möchte in diesem Zusammenhang eben darauf verweisen, der Gesetzentwurf beinhaltet auch die Aufhebung des Deckels von 52 Gigawatt bei Fotovoltaik.

Zusatzfrage: Herr Seibert, wie erklären Sie sich, dass die Bundesregierung auf der einen Seite die erneuerbaren Energien stark ausbauen will, aber jetzt auf der anderen Seite offensichtlich eine Regelung vorschlägt, die zu einer Reduzierung der Stromproduktion durch erneuerbare Energien führen wird?

StS Seibert: Ich denke, Frau Baron hat es alles schon sehr klar erklärt. Erstens ist festzuhalten, dass diese Bundesregierung an dem Ziel festhält und auf das Ziel zuarbeitet, den Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch im Jahr 2030 bei 65 Prozent zu haben. Wir haben es gerade gesagt: Wir lagen im Jahr 2018 bei 38 Prozent. Wir liegen in diesem Jahr bisher bei mehr als 40 Prozent, ca. 45 Prozent. Sie sehen also, es ist bereits viel Erfolg erzielt worden.

Wir müssen uns natürlich mit der grundsätzlichen Herausforderung beschäftigen, dass die Zustimmung zur Energiewende nicht nur im Abstrakten bleiben darf, sondern dass sie auch dort gegeben sein muss, wo die Energiewende konkret umgesetzt wird, das heißt konkret dort, wo Windenergieanlagen aufgestellt und betrieben werden. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung im Klimaschutzprogramm 2030 Regelungen zu Abständen zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung und gleichzeitig auch die mögliche Opt-out-Regelung für Länder und Kommunen beschlossen. Gleichzeitig haben wir beschlossen, dass die Kommunen künftig eine finanzielle Beteiligung am Betrieb von Windenergieanlagen erhalten sollen. Wir erarbeiten jetzt einen Regelungsvorschlag. Wie Herr Haufe gesagt hat, sind wir darüber jetzt im Gespräch.

Frage: Ich hätte eine Frage an das BMI. Das Wirtschaftsministerium hat immer darauf hingewiesen, dass diese Klausel, diese Abstandsregel, die im Baugesetzbuch verankert werden soll, federführend beim BMI liege. Umstritten ist insbesondere die Frage, ob fünf Wohngebäude oder mehr oder weniger Ausgangspunkt für diese 1000-Meter-Regelung sein sollen. Jetzt würde mich einmal interessieren: Kommen diese fünf Wohngebäude von Ihnen? Ist das Ihre Idee gewesen, hat man sich darauf mit dem Wirtschaftsministerium verständigt oder ist es eine Idee des Wirtschaftsministeriums?

Alter: Die Vorgaben für diese Anlagen ergeben sich aus dem Klimaschutzprogramm 2030, das am 9. Oktober im Kabinett beschlossen wurde. Die Federführung liegt beim BMI allein deswegen, weil das Fachreferat für Bauplanungsrecht in unserem Haus angesiedelt ist. Deswegen wird auch von unserem Haus der Regelungsvorschlag erarbeitet, mit dem diese Ziele umgesetzt werden sollen.

Zusatzfrage: Zusatzfrage an das BMU. Herr Haufe, Sie haben eben gesagt, man dürfe keinen Rahmen schaffen, der den Zielen zuwiderlaufe. Ist denn dieser Rahmen aus Ihrer Sicht kompatibel mit den Zielen der Bundesregierung?

Haufe: Ich verstehe, dass diese Details, die Sie jetzt hier ansprechen, bei Ihnen Fragen aufwerfen. Ich kann nur darauf verweisen, dass wir in der Regierung momentan diese Details klären, weil es eben den einen oder anderen offenen Punkt gibt und wir noch zu einer gemeinsamen Linie kommen müssen.

Frage: Mich würde interessieren, Frau Baron, wie Sie zu der öffentlichen Klage der Verbände stehen. Selbst der BDI, der sonst der größte Freund von Ihnen ist, kritisiert diese Windregeln. Kann das in irgendeiner Form zum Umdenken führen?

Der größte Windkraftanlagenbauer in Deutschland, ENERCON , hat jetzt angekündigt, Tausende Arbeitsplätze abzubauen. Das ist eine Folge jahrelanger falscher Windkraftpolitik in Deutschland. Soll die Windenergiebranche zugrunde gehen? Machen Sie das mit Absicht?

Baron: Zu ENERCON hat sich der Minister bereits am Wochenende geäußert. Natürlich ist der Erhalt von Arbeitsplätzen in der Windenergiebranche ein wichtiges Anliegen der gesamten Bundesregierung. Genau deshalb haben wir Anfang September alle Akteure - die Windbranche, die Umweltverbände, die Bürgerinitiativen - bei uns im Haus zum Windgipfel zusammengeholt und einen Monat später, im Oktober, den Arbeitsplan Wind vorgelegt. Er richtet sich an alle Ressorts, an alle Länder. Alle sind jetzt aufgefordert, diese 18 konkreten Maßnahmen, die wir darin vorschlagen, umzusetzen. Wir hoffen auf Beiträge von allen Seiten.

Zu Ihrer Frage nach dem Verbändebrief: Wir müssen uns damit auseinandersetzen. Dazu sind alle aufgefordert. Den Interessenkonflikt habe ich beschrieben. Es gibt mehr als 100, vielleicht sogar 1000 Bürgerinitiativen vor Ort, die sorgenvoll sind und ihre Sorgen beim Ausbau in der Nachbarschaft deutlich machen. Das können wir nicht ignorieren. Das müssen wir ernst nehmen. Deshalb müssen wir alle gemeinsam einen ausgewogenen Interessenausgleich finden zwischen dem Ziel des Ausbaus der Windenergie, das wir natürlich verfolgen, und dem Interesse des Bürgers vor Ort, der sich sorgt, ob das Windrad genau vor seinem Häuschen gebaut wird. All diese Interessen müssen wir miteinander in Einklang bringen. Das versuchen wir eben mit den Regelungen, die wir vorgeschlagen haben. Wie gesagt, 18 konkrete Maßnahmen finden sich im Arbeitsplan Wind. Wir hoffen jetzt auf Unterstützung von Bund und Ländern und allen Beteiligten.

Zusatzfrage: Wie nimmt Herr Seehofer die Kritik der Verbände, auch des BDI auf, und warum stellt er sich nicht gegen diese 1000-Meter-Abstandsregelung, die laut Ihren eigenen Studien Unsinn ist?

Alter: Es gibt einen Kabinettsbeschluss vom 9. Oktober 2019, der das Klimaschutzprogramm 2030 beinhaltet. Dem hat der Minister zugestimmt.

Frage: Eine kurze Nachfrage: Sie haben gesagt, die Gespräche laufen jetzt. Ist Ihr Ziel, die Gespräche bis zur Kabinettssitzung am Montag zu beenden, oder glauben Sie, es wird länger dauern?

Haufe: Ich kann keine Prognose anstellen, wie lange Gespräche dauern werden. Sie haben ja gesehen, wie umfangreich die Punkte sind, die wir zu besprechen haben.

StS Seibert: Das gilt auch für mich.

Frage: Vielleicht habe ich die Antwort auf die Frage überhört, woher die Angabe, fünf zusammenhängende Gebäude, für die Abstandsregelung stammt. Wer hat sie eingebracht? Wie verhält es sich bei anderen Modellen von Abstandsregelungen? Gehen sie bei dem, was man als Bebauung ansieht, von einer ähnlichen Größe aus oder beinhalten sie größere Einheiten? Ich meine, das ist eine entscheidende Stellschraube. Es ist ein Unterschied, ob ich sage, die Abstandspflicht besteht ab fünf Gebäuden oder ab 50 Gebäuden. Das ist ein massiver Unterschied.

Alter: Die Frage kann ich Ihnen jetzt nicht beantworten. Ich prüfe es aber gern bei uns im Haus und reiche es nach, wenn wir dazu Erkenntnisse haben.

Frage: Ich habe tatsächlich zwei Nachfragen, einmal an Frau Baron. Ist Ihnen bekannt, ob irgendwelche deutschen Konzerne in die Tesla-Entscheidung eingebunden sind? BASF oder Siemens würde einem da einfallen.

Herr Seibert, Herr Musk hat die Entscheidung ja unter anderem mit dem Brexit begründet. Sehen Sie es auch so, dass das ein Investitionsvorteil für Deutschland wird, und glauben Sie, dass Sie dadurch noch weitere Investoren anlocken können?

Baron: Zu Ihrer ersten Frage: Nein, das ist mir nicht bekannt.

StS Seibert: Ich möchte jetzt nicht die ganze Brexit-Politik der Bundesregierung, die wir hier schon über viele Stunden hinweg dargelegt haben, noch einmal aufschnüren. Ich möchte und kann auch die unternehmerische Entscheidung, die Herr Musk gestern Abend hier in Berlin verkündet hat, nicht weiter kommentieren, außer so, dass wir sie erfreut zur Kenntnis genommen haben und dass wir darin durchaus einen Vertrauensbeweis in den Innovationsstandort Deutschland sehen.

Frage: Herr Seibert, zwei Fragen zu dem EuGH-Urteil zur Kennzeichnung von Produkten aus israelischen Siedlungen in den besetzten Gebieten: Plant die Bundesregierung eine konkrete Änderung der Umsetzung der Kennzeichnung? Die Richtlinie gibt es ja nämlich schon etwas länger.

Zweitens: Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Regierung in Jerusalem und auch des Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung, dass dieses Urteil einen Doppelstandard bediene und Israel entsprechend benachteilige?

StS Seibert: Ich werde gleich auf Ihre Fragen zu sprechen kommen. Ich will, weil Sie Israel ansprechen, die Gelegenheit nutzen, noch etwas anderes zu sagen. Sowohl Europa als auch unser Auswärtiges Amt haben sich gestern schon dazu geäußert. Ich will es dennoch trotzdem noch einmal tun: Die Bundesregierung verurteilt den Raketenbeschuss von zivilen Bevölkerungszentren in Israel durch extremistische Gruppierungen aus Gaza auf das Schärfste. Es kann für diese Gewalt gegen Zivilisten keine Rechtfertigung geben, und Israel hat das Recht, seine Sicherheit zu verteidigen und auf die Raketenangriffe angemessen zu reagieren.

Nun zu dem Urteil: Das oberste Gericht der Europäischen Union hat geurteilt. Das Urteil steht für sich. Es handelt sich um einen Akt der Rechtsprechung, und der ist für die Mitgliedstaaten rechtlich bindend. An der Politik der Bundesregierung im Hinblick auf Israel, im Hinblick auf unsere Verantwortung für Israel und im Hinblick auf den Nahost-Friedensprozess wird sich durch dieses Urteil nichts ändern.

Frage: Sie gingen jetzt auf die Raketenangriffe aus Gaza ein, die schrecklich sind, Herr Seibert. Wie bewerten Sie denn die Bombenangriffe der Israelis auf Gaza? Ist das verhältnismäßig?

StS Seibert: Ich habe gesagt, wie wir es in der Vergangenheit auch gesagt haben, dass Israel das Recht hat, seine Sicherheit zu verteidigen.

Zusatzfrage: Das heißt, die Israelis dürfen bombardieren, aber Sie verurteilen die Angriffe der Leute aus Gaza. Richtig?

StS Seibert: Ich habe mich so geäußert.

Frage: Herr Seibert, wer ist denn für die Umsetzung der Praxis zuständig? Die war nämlich, obwohl es diese Richtlinie seit 2015 gibt, in der Praxis oft nicht einheitlich.

StS Seibert: Kennzeichnungspflichten für Produkte, die in die Europäische Union eingeführt werden, ergeben sich aus der europäischen Lebensmittel-Informationsverordnung. Für die juristisch korrekte Auslegung dieser Verordnung ist eben jetzt auch das aktuelle Urteil des EuGH maßgeblich. Hinsichtlich unserer ministeriellen Seite würde ich jetzt einmal vermuten, dass das BMEL etwas dazu sagen kann.

Bürgelt: Auch ich kann mich letzten Endes nur dem anschließen, was Herr Seibert schon gesagt hat, nämlich dass sich für uns mit dem neuen Gerichtsurteil nun nichts an der Umsetzung in Sachen Kennzeichnungsfragen ändern wird.

Frage: Ich habe auch eine Frage an Frau Baron, aber diesmal geht es um das Thema der Rüstungsexportgenehmigungen. Die erreichen ja in diesem Jahr bisher ein Volumen von 7,4 Milliarden Euro; so zumindest die Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken. Der bisherige Rekord lag 2015 bei 7,9 Milliarden Euro. Das ist jetzt nur ein Kleiner Unterschied, damals ging es aber auch um das gesamte Jahr. Wie passt das denn eigentlich mit der selbst erklärten restriktiven Rüstungskontrollpolitik der Bundesregierung zusammen?

Baron: Vielen Dank! - Vielleicht auch hier zur Einordnung: Heute wurde im Kabinett ja der Zwischenbericht zu Rüstungsexporten für das erste Halbjahr 2019 beschlossen. Danach sind die Zahlen so, dass im ersten Halbjahr Einzelgenehmigungen in Höhe von 5,3 Milliarden Euro erteilt wurden. Sie zitieren korrekt aus einer aktuellen Anfrage, die den Zeitraum bis zum 31. Oktober 2019 abdeckt.

Unsere Haltung dazu ist klar: Die Summe von Genehmigungswerten ist für uns kein tauglicher Gradmesser für eine bestimmte Rüstungsexportpolitik. Für uns ist wesentlich, dass wir auf Basis des geltenden Rechts - des Außenwirtschaftsgesetzes, des Kriegswaffenkontrollgesetzes, der politischen Grundsätze und des gemeinsamen Standpunktes der EU - jeweils im Einzelfall prüfen, und zwar mit Blick auf die Art des Rüstungsguts, das Empfängerland und den jeweiligen Zweck. Die Entscheidung wird ausschließlich nach außen- und sicherheitspolitischen Erwägungen getroffen, nicht nach wirtschaftspolitischen Erwägungen.

So ist es eben so, dass die Zahlen und Genehmigungswerte starken Schwankungen unterliegen. Sie haben es gesagt: Es gab einen hohen Wert im Jahr 2015. Es gab im Jahr 2018 mit 4,28 Milliarden Euro einen sehr niedrigen Wert. 2017 waren es 6,24 Milliarden Euro. Es gibt also diese Schwankungen, die stetig stattfinden und die unterschiedliche Gründe haben.

Sie hängen eben auch sehr stark an Einzelgenehmigungen. In diesem Jahr betrifft zum Beispiel ein sehr hoher Einzelgenehmigungswert - 1,2 Milliarden Euro - das Nato- und EU-Land Ungarn, der dann als Wert eben sehr stark heraussticht. Es ist auch so, dass im ersten Halbjahr 60,1 Prozent der Genehmigungen EU-, Nato- und Nato-gleichgestellte Partner betrifft, gegenüber denen wir im Rahmen der Nato und der EU eine klare Verpflichtung haben. Das gilt auch für die Zahlen zum Gesamtjahr. Auch da gehen Exporte in Höhe von weit mehr als 4 Milliarden Euro an EU- und Nato-Partner.

Zusatz: Einmal abgesehen von diesen hohen Einzelgenehmigungen ist es ja trotzdem so - das geht auch aus der Antwort auf die Kleine Anfrage hervor - , dass nur 0,5 Prozent aller Anfragen nach Exportgenehmigungen überhaupt abgelehnt werden. Das klingt jetzt für mich so, als ob alles beziehungsweise fast alles, was bei Ihnen an Anträgen auf dem Tisch landet, auch genehmigt wird.

Baron: Diesen Zusammenhang sehen wir ausdrücklich nicht. Ja, es ist korrekt, dass es diese Zahl der Ablehnungen gibt. Aber es gibt auch viele Anträge, die erst gar nicht gestellt werden. Insofern sind auch diese Bezugnahme und dieser Vergleich, den Sie ziehen, zumindest nicht vollständig.

Auch das, wie gesagt, was als Rüstungsgut gilt, umfasst ja keineswegs nur Panzer oder Kriegsgerät, sondern auch Minenräumfahrzeuge, Schutzwesten und so. Im Jahr 2019 gab es zum Beispiel gepanzerte Geländewagen für die Vereinten Nationen, darunter auch für das Welternährungsprogramm und das Flüchtlingshilfswerk der UN. Auch das gehört dazu, da eben differenziert zu betrachten.

Frage: Ich habe zwei Fragen. Zum einen, Frau Baron, ist die Frage vielleicht dennoch legitim, in welcher Weise sich restriktive Genehmigungspolitik auch empirisch darstellt. Wenn es so ist, und ich glaube, das haben Sie eben noch einmal bestätigt, dass nur 56 von fast 10 000 Anträgen abgelehnt wurden, also ein halbes Prozent, können Sie uns dann Material darüber zur Verfügung stellen, wie sich diese Ablehnungsquote im längerjährigen Überblick darstellt, ob die also im Wesentlichen gleich geblieben ist oder sich verändert hat? Das wäre hilfreich.

Zum Zweiten zu der Zahl: Es gibt Hinweise von Rüstungsexperten, die sagen, eigentlich sei der Wert der Exportgenehmigungen noch höher, weil man im Grunde den deutschen Anteil an Sammelausfuhrgenehmigungen hinzurechnen müsse. Der werde aber gesondert erfasst. Können Sie uns diesen deutschen Anteil an Sammelausfuhrgenehmigungen, der gesondert erfasst wird, dann auch noch gesondert zur Verfügung stellen?

Baron: Wie gesagt: Diesen Zusammenhang zwischen der Zahl der Ablehnungen und dem Genehmigungswert sehen wir nicht. Den weise ich zurück.

Die Zahl kann ich Ihnen trotzdem nennen: Vom 1. Januar bis zum 31. Oktober wurden 56 Anträge abgelehnt. Das war ein Genehmigungswert in Höhe von 15,7 Millionen Euro. Im Gesamtjahr 2018 waren es 88 Anträge mit einem Genehmigungswert von 39,4 Millionen Euro. Hier gilt also das Gleiche: Hier gibt es auch Schwankungen.

Wesentlich ist für uns aber eben, dass wir diese restriktive Einzelfallprüfung machen und es dann durchaus so ist, dass viele Anträge oft auch nicht gestellt werden. Das sind aber natürlich Erwägungen, die dann der jeweilige Antragsteller zu prüfen hat.

Zum Thema der Sammelausfuhrgenehmigungen habe ich die aktuellen Zahlen jetzt nicht dabei. Die finden Sie aber im Bericht, der veröffentlicht worden ist. Da möchte ich aber noch einmal klarstellen: Sammelausfuhrgenehmigungen haben einen anderen Zweck. Die werden in der Regel für Produkte und Projekte innerhalb der EU als Sammelausfuhrgenehmigung erteilt, die dann während der Produktionsphase eines Rüstungsguts erteilt werden. Das heißt, wenn das Produkt teilweise in Deutschland und teilweise in Frankreich hergestellt wird, dann wird eine Sammelausfuhrgenehmigung erteilt, damit dieser Grenzübertritt von Deutschland nach Frankreich erfolgen kann. Er wird aber nicht wieder von der Summe abgezogen, wenn das Produkt von Frankreich nach Deutschland zurückgeht, was man ja eigentlich machen müsste, wenn man die Zahlen hat. Insofern ist unzutreffend, hier auch noch die Sammelausfuhrgenehmigung hinzuzuaddieren, weil diese Sammelausfuhrgenehmigung einfach einen anderen Zweck verfolgt. Die Zahlen dazu finden Sie im Jahresbericht 2018, den wir ja schon vorgelegt haben. Da sind sie in einer Tabelle aufgeführt.

Zusatzfrage: Dann hätte ich nur eine Nachfrage zu dem ersten Punkt. Meine Frage nach der Quote der abgelehnten Anträge ging eigentlich ein bisschen in die Richtung, ob es möglich ist, einen Überblick darüber zu bekommen, wie sich diese Quote im Laufe der, sagen wir, letzten zehn oder 15 Jahre entwickelt hat. Sie haben jetzt dieses und das vorige Jahr genannt, aber ein längerfristiger Überblick wäre vielleicht auch interessant. Das wäre schön.

Baron: Ob wir längerfristige Zahlen haben, müsste ich prüfen. Meines Wissens werden die Ablehnungen auch in den Jahresberichten aufgeführt, aber das prüfe ich gerne noch einmal. Die Jahresberichte sind ja alle online erhältlich.

Frage: Noch einmal zu diesen Ablehnungen und Genehmigungen: 99,5 Prozent werden genehmigt. Sie sagen aber, es gebe ja viele Anträge, die gar nicht gestellt werden würden. Wie viele denn? Können Sie das in etwa sagen? Das müssten dann ja 5000 oder 6000 sein, damit das, was Sie hier behaupten, sich ergeben würde, nämlich dass Sie eine restriktive Politik verfolgen.

Baron: Nein, das kann ich nicht beziffern, weil uns ja niemand sagt, dass er einen Antrag nicht stellen will, sondern er wird halt gestellt oder nicht gestellt. Aber, noch einmal gesagt, wichtig ist für uns eine strikte Einzelfallprüfung nach Empfängerland, nach Art des Rüstungsguts und nach Verwendungszweck.

Zusatz: Sie sagen, Sie könnten das hier nicht sagen, aber behaupten, dass es, wenn es um diese Anträge und Ablehnungen geht, ja noch viele andere gibt, die gar nicht gestellt werden würden, obwohl Sie uns das gar nicht beziffern können. Also können wir uns doch nur auf diese Zahlen beziehen, und diese Zahlen zeigen, dass 99,5 Prozent - - -

Vorsitzender Feldhoff: Haben Sie eine Frage dazu, oder ist das jetzt Ihr Diskussionsbeitrag?

Zusatzfrage: Kommt gleich! - 99,5 Prozent werden genehmigt. Da können Sie doch nicht von restriktiv sprechen!

Herr Seibert, Sie sind der Sprecher der Bundesregierung. Ist es nicht langsam Zeit, dieses Wort "restriktiv" aus Ihrem Wortschatz zu streichen?

StS Seibert: Keineswegs.

Zusatzfrage: Das gibt doch die Realität überhaupt nicht mehr wieder!

StS Seibert: Nein, das ist nicht wahr. - Ich werde Sie damit nicht überzeugen, und trotzdem sage ich es noch einmal: Die zahlenmäßige Betrachtung sowohl von Genehmigungsquoten als auch von Ablehnungsquoten führt Sie in die Sackgasse, weil sie bestenfalls einen Kleinen Teil der Geschichte erzählt. Natürlich gibt es zahlreiche Anträge, die in Deutschland, wo, wie international bekannt ist, eine restriktive Einzelfallgenehmigungspolitik betrieben wird, gar nicht gestellt werden, weil diejenigen, die diese Waffen kaufen wollen, sehr wohl wissen, in welchem anderen Land Sie mit weniger Restriktionen zu rechnen haben. Das ist allgemeines Wissen. Da sieht man dann auch, wer wem was liefert - wir eben nicht immer.

Zusatz: Dieses Beispiel kann ich mir auch denken, aber - - -

StS Seibert: Na sehen Sie; ist doch gut!

Zusatz: Aber wenn Sie behaupten, dass das Teil der Restriktivität der Bundesregierung ist, dann müssen Sie doch - - -

StS Seibert: Das ist Ausfluss der Restriktion!

Zusatz: Aber dann müssen Sie uns doch etwa Zahlen geben können, die diese Zahlen, die Sie selbst veröffentlichen, ergänzen, weil diese - - -

StS Seibert: Ich hätte jetzt gedacht, dass es irgendwie denklogisch klar ist, dass man nicht über nicht gestellte Anträge Statistiken führen kann, die man anschließend dem Deutschen Bundestag oder dem Journalismus über den Deutschen Bundestag zur Verfügung stellt. Ich finde, das ist irgendwie ersichtlich.

Zusatz: Ich will hier ja nicht diskutieren, Herr Vorsitzender.

Vorsitzender Feldhoff: Machen Sie aber.

StS Seibert: Wir sind mittendrin. Aber wir machen das ja periodisch immer wieder.

Zusatzfrage: Dann sind wir uns ja einig, dass wir uns nur auf die Zahlen von Ihnen selbst verlassen können, richtig? Das sind diese 55 von fast 10 000 Anträgen. Da kann man doch nicht von restriktiv sprechen.

StS Seibert: Wir drehen uns im Kreis. - Frau Baron hat ganz klar dargelegt, dass 60 Prozent - beinahe zwei Drittel - der genehmigten Einzelexporte in Nato-Länder oder Nato-gleichgestellte Länder gegangen sind. Daran zeigt sich, dass viele Nato-Partner von Deutschland derzeit dabei sind, die Modernisierung ihrer Streitkräfte voranzutreiben. Das zum Beispiel ist eine Erklärung.

Baron: Nur damit ich auch alle Fragen abgearbeitet habe, möchte ich noch einmal bestätigen: Ja, alle Ablehnungen sind im Jahresbericht aufgeführt. Das ist alles bei uns auf der Webseite abrufbar; da können Sie also die Zahlen der vergangenen Jahre nachlesen.

Frage: An das BMF: Der ehemalige UN-Generalsekretär Ban Ki-moon hat heute im "Tagesspiegel" einen Meinungsartikel veröffentlicht, in dem er die Befürchtung äußert, dass sich ohne den eindeutigen Rückhalt der Bundesregierung Anteilseigner der Europäischen Investitionsbank morgen nicht zu den nötigen rigorosen Maßnahmen gegen die Finanzierung fossiler Brennstoffe durchringen werden. Meine Frage: Wie steht Deutschland heute zur Finanzierung von fossiler Energieinfrastruktur, darunter auch Gas, durch die EIB?

Wogatzki: Wie Sie wissen, engagiert sich das Bundesfinanzministerium auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene aktiv für den Klimaschutz. Es vertritt unter anderem im Ministerrat der Europäischen Union sowie auch im Verwaltungsrat der EIB, also der Europäischen Investitionsbank, diese Position. Wir sehen auch, dass die Investitionsbank eine wichtige Rolle zu spielen hat. Deswegen ist für uns klar, dass die Finanzierungspolitik der EIB auch mit den Zielen des Pariser Abkommens, mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und mit den Klima- und Energiezielen der EU im Einklang stehen muss.

Bundesfinanzminister Scholz unterstützt die EIB daher bei dem Vorhaben, zur Klimabank zu werden und aus Investitionen im Bereich fossiler Brennstoffe auszusteigen. Damit weiß er sich auf der Linie mit Kolleginnen aus dem Justizministerium und aus dem Umweltministerium. Leider ist es bislang nicht geglückt, die gesamte Bundesregierung auf eine einheitliche Position festzulegen und die bestehenden Vorbehalte aus anderen Ressorts zu überwinden. Nach den Regularien der Regierung kann Deutschland deshalb in der Verwaltungsratssitzung der EIB am Donnerstag den neuen klimafreundlichen Finanzierungsrichtlinien voraussichtlich nicht zustimmen, sondern muss sich leider enthalten.

Zusatzfrage: Herr Seibert, wäre es angesichts der Signalwirkung, die man als fortschrittliches Land beim Klimaschutz vielleicht senden will, nicht angebracht, dass die Kanzlerin kurzfristig mit ihren Ministern spricht, um eine Einigung für oder gegen diese Richtlinien zu erreichen?

StS Seibert: Die Bundeskanzlerin spricht ständig mit ihren Ministern - kurzfristig, mittelfristig, in jeder Hinsicht.

Ich bin da etwas optimistischer als die Kollegin: Ich denke, es gibt gute Gründe, davon auszugehen, dass die Bundesregierung eine gemeinsame Linie vertreten wird.

Zusatzfrage : Bis morgen?

StS Seibert: Rechtzeitig.

Frage: Ich habe in der Aufzählung gerade nicht das Wirtschaftsministerium gehört, deswegen würde mich die Haltung von Frau Baron beziehungsweise ihres Ministeriums interessieren.

Baron: Wir haben im EIB-Verwaltungsrat klar gesagt, dass wir zu den Zielen des Pariser Abkommens stehen. Mir geht es hier ähnlich wie Herrn Seibert: Auch ich bin da etwas optimistischer. Nach meinen Informationen gibt es noch Abstimmungen in der Bundesregierung, damit wir zu einer einheitlichen Position kommen. Auch ich bin da also noch optimistisch.

Frage: Herr Seibert, zum Thema Ukraine: Die Frau Bundeskanzlerin hat vor Kurzem mit Herrn Putin telefoniert. Es ging wieder um das geplante Treffen im Normandie-Format. Grundsätzlich war das Treffen schon vor ein paar Wochen, wenn nicht Monaten angekündigt. Ist es möglich, dass das Treffen in diesem Jahr überhaupt nicht mehr stattfindet?

StS Seibert: Ich kann Ihnen auch heute keinen Termin nennen, aber ich kann Ihnen sagen, dass es weiterhin Gespräche auf der Arbeitsebene gibt, um ein Gipfeltreffen in naher Zukunft vorzubereiten. Tatsächlich standen die Vorbereitungen für dieses Gipfeltreffen auch im Mittelpunkt des Telefongesprächs, das die Bundeskanzlerin am Montag mit Präsident Putin geführt hat. Insofern: Kein neuer Stand, aber es gibt weiterhin die gemeinsame Absicht, auf ein Gipfeltreffen in naher Zukunft hinzuarbeiten.

Zusatzfrage FIRSOVA: Wovon hängt es ab, ob der Termin stattfindet oder nicht beziehungsweise wovon hängt das Datum ab? Was sind zu diesem Zeitpunkt die Hindernisse?

StS Seibert: Ich will hier jetzt nicht ins Detail der Vorbereitungsgespräche gehen. Wie gesagt, es gibt die gemeinsame Absicht, ein solches Treffen bald stattfinden zu lassen. Wir haben jetzt ja wieder eine aus unserer Sicht positive Entwicklung, da am vergangenen Wochenende die Truppenentflechtung bei Petriwske erfolgreich eingeleitet worden ist. Nach Stanytsja Luhanska und Solote ist das jetzt also der dritte Punkt entlang der Kontaktlinie, an dem das geschehen ist, und das begrüßt die Bundesregierung, so wie wir es in der Vergangenheit schon getan haben. Das ist ein wichtiger Teil der Vertrauensbildung, und im Übrigen ist das auch etwas, was - wie auch die anderen beiden Entflechtungsoperationen - auf Einigungen innerhalb der trilateralen Kontaktgruppen und auf die harten, intensiven Verhandlungen auf der Ebene der außenpolitischen Berater im Normandie-Format zurückgeht.

Zusatzfrage: Gilt Paris immer noch als Veranstaltungsort?

StS Seibert: Nach meinen Kenntnissen ist dieses Treffen für Paris vorgesehen beziehungsweise angedacht. Ich denke aber, das sollten wir alles zusammen bekanntgeben, wenn das Datum feststeht.

Frage: An das Verkehrsministerium: Ihr Minister hat ja vom Bahn-Vorstand verlangt, bis morgen ein Konzept zur Verbesserung der Qualität und des Güterverkehrs vorzulegen. Ist das inzwischen bei Ihnen eingetroffen? Wenn ja: Ist der Minister damit zufrieden?

Buser: Vielen Dank für die Frage. - Wie bereits bekannt, läuft morgen die Frist ab. Ich gehe fest davon aus, dass der Minister am Freitag im Verkehrsausschuss ausführlich dazu Stellung nehmen wird.

Zusatzfrage: Das heißt, das ist noch nicht eingetroffen?

Buser: Wie ich bereits sagte, wird der Minister am Freitag ausführlich dazu Stellung nehmen. Ich persönlich habe das Schreiben nicht gesehen und kann es deswegen auch nicht bewerten.

Frage: An das Auswärtige Amt: Frau Adebahr, in der vergangenen Woche gab es hier in der Regierungspressekonferenz die Frage, ob die Rolle Ramsteins bei US-amerikanischen Drohneneinsätzen Gegenstand der Gespräche zwischen Herrn Maas und Herrn Pompeo sein würde. Da war die Auskunft, das könne man eigentlich erst hinterher sagen. Jetzt ist hinterher: War das Thema, und wenn ja, mit welcher Intention und welchem Ergebnis?

Adebahr: Zu den Themen, die Gesprächsthema waren, haben sich beide Minister in einer sehr ausführlichen PK in Leipzig geäußert. Das sind die Themen, die von den beiden Ministern kommuniziert wurden und zu denen sie sich geäußert haben. Wenn ich es richtig im Ohr habe, war Ihr Thema da nicht dabei.

Zusatzfrage: Bedeutet das, dass dieses Thema nicht Bestandteil der Ministergespräche war, oder bedeutet das, dass es nicht zur öffentlichen Darstellung von Inhalten der Ministergespräche dienen darf?

Adebahr: Das bedeutet, dass ich zur öffentlichen Kommunikation über das Treffen auf die PK verweise.

Frage: Herr Seibert, die Bundeskanzlerin sieht im Gegensatz zum Finanzminister Handlungsbedarf bei den Unternehmenssteuern. Morgen werden die BIP-Zahlen für das dritte Quartal bekanntgegeben. Glauben Sie, dass es ein Umdenken im Finanzministerium geben wird, wenn Deutschland jetzt in die Rezession rutscht?

StS Seibert: Vielleicht warten wir diese BIP-Zahlen erst einmal ab.

Für die Bundesregierung kann ich insgesamt sagen - und das gilt für alle hier -: Unser Ziel ist es, das Wachstum und die gute Entwicklung unserer Wirtschaft zu stärken - ja, im Moment ist das Wachstum schwach - und vor allem auch die Beschäftigung in Deutschland weiter zu stärken. Da hat die Steuerpolitik an einem Wirtschaftsstandort wie Deutschland natürlich auch eine Bedeutung. Die Bundeskanzlerin hat in ihrer Rede beim BDA darauf hingewiesen, dass sich die internationalen Wettbewerbsbedingungen verändert haben. Sie hat in diesem Zusammenhang auf die USA und deren Unternehmenssteuerpolitik sowie auf Maßnahmen in Frankreich hingewiesen.

Mehr würde ich dazu nicht sagen, denn alles, was man sich gemeinsam vornimmt, muss man natürlich vorher gemeinsam besprechen, und da würde ich mich hier jetzt nicht einbringen wollen. Was im Koalitionsvertrag ja explizit auftaucht, ist eine Modernisierung des Außensteuerrechts. Das ist für unsere Unternehmen, die international in den Märkten agieren, von großer Bedeutung. Außerdem gibt es andere Themen, die erörtert werden, so zum Beispiel eine Verbesserung bei der Besteuerung von Personenunternehmen. Ganz wichtig ist, denke ich einmal, dass wir es in dieser Legislaturperiode endlich geschafft haben, eine steuerliche Forschungsförderung für die Unternehmen auf den Weg zu bringen.

Frage: Herr Seibert, ich habe dazu eine grundsätzliche Lernfrage. Wenn Sie sich um das Wachstum sorgen: Hat die Bundesregierung einen Plan beziehungsweise gibt es überhaupt die Intention, sich vom Wachstum unabhängig zu machen, also nicht mehr auf Wirtschaftswachstum zu setzen? Denn mehr Wirtschaftswachstum bedeutet ja mehr CO2-Emissionen, und wir müssen das bis 2050 alles quasi auf null bekommen. Ist es trotzdem weiterhin das Ziel, dass wir wachsen, wachsen, wachsen, wachsen?

StS Seibert: Ich glaube, das wird jetzt eine sehr anspruchsvolle volkswirtschaftliche Grundsatzdiskussion, von der ich nicht weiß, ob sie in der Regierungspressekonferenz so stattfinden kann.

Zusatzfrage: Ich kann es verkürzen: Sie sagen zugespitzt ja, dass wir 2050 klimaneutral sein wollen.

StS Seibert: Richtig, exakt.

Zusatzfrage: Heißt das auch: kein Wachstum mehr?

StS Seibert: Nein, das heißt es nicht. Schauen Sie sich an, wie viele deutsche Unternehmen - auch große Unternehmen - genau darauf hinarbeiten, dass sie in ihrer Produktion klimafreundlicher und CO2-sparsamer werden, bis hin zur Klimaneutralität. Das ist doch etwas, was in der Unternehmenswelt, in der Welt unserer Wirtschaftsunternehmen, längst als Intention angekommen ist. Das eine widerspricht nur scheinbar dem anderen.

Mittwoch, 13. November 2019

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 13. November 2019
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-13-november-2019-1691300
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-25 55
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Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. November 2019

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