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PRESSEKONFERENZ/1954: Regierungspressekonferenz vom 20. November 2019 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 20. November 2019
Regierungspressekonferenz vom 20. November 2019

Themen: "Compact-with-Africa"-Konferenz, Parlamentswahlen in Weißrussland, trilaterale Gespräche zwischen der Europäischen Kommission, Russland und der Ukraine über die Gasversorgung; Beteiligung von Huawei am Ausbau des deutschen 5G-Mobilfunknetzes, Vorschlag des Bundesaußenministers hinsichtlich der Gründung einer Expertenkommission zur Weiterentwicklung der Nato, UN-Klimakonferenz in Madrid, Production Gap Report, Windenergieausbau, Erteilung von Hermesbürgschaften für den Bau zweier Global-Class-Kreuzfahrtschiffe, Medienberichte über Subventionen der Bundesregierung für Regionalflughäfen, Aufnahme neuer und sehr teurer Therapien in den Leistungskatalog von Krankenkassen, Nitratwerte im Grundwasser, israelische Siedlungspolitik, Fälle Afrikanischer Schweinepest in Polen, mögliche Sanktionen gegen die Volksrepublik China im Zusammenhang mit der Situation in Hongkong, tödlicher Anschlag auf Fritz von Weizsäcker, Situation in Bolivien, Kindergeld, "Senior Officials Meeting" in Sachen Libyen, Abschiebung von mutmaßlichen IS-Anhängerinnen aus der Türkei

Sprecher: StS Seibert, Breul (AA), Baron (BMWi), Grünewälder (BMI), Thiels (BMVg), Fichtner (BMU), Berger (BMZ), Wackers (BMG), Lenz (BMEL), Kempe (BMFSFJ)


Vors. Buschow eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Guten Tag auch von mir! Es stimmt: Die Kabinettssitzung war diese Woche ausnahmsweise bei der Kabinettsklausur am Montag in Meseberg abgehalten worden. Darüber ist ja auch schon viel berichtet worden.

Ich wollte Ihnen kurz noch einmal etwas zu der dritten "Compact-with-Africa"-Konferenz sagen, die die Bundeskanzlerin gestern im Kanzleramt ausgerichtet hat. Es waren Vertreter aller zwölf afrikanischen Länder, die sich dieser "Compact-with-Africa"-Initiative der G20 angeschlossen haben, dabei, in den meisten Fällen die Präsidenten der Länder. Es waren auch Vertreter von Staaten oder internationalen Organisationen dabei, die diese Initiative aktiv unterstützen: Italien, Norwegen, Südafrika, der Internationale Währungsfond, die Weltbank, die Kommission der Afrikanischen Union und die Afrikanische Entwicklungsbank.

Es hat gestern am Vormittag im Haus der Deutschen Wirtschaft eine Investorenkonferenz gegeben, an der die Bundeskanzlerin teilgenommen und dort eine Rede gehalten hat, und am Nachmittag fand dann der eigentliche "Compact-with-Africa"-Gipfel statt.

Die Bundeskanzlerin hat sozusagen an dessen Rand bilaterale Gespräche geführt, zum Beispiel mit dem Präsidenten von Guinea, Alpha Condé, mit dem Präsidenten von Burkina Faso, Herrn Kaboré, mit dem Präsidenten von Ägypten, Herrn Al-Sisi, der derzeit auch Präsident der Afrikanischen Union ist, mit der neuen geschäftsführenden IWF-Direktorin, Frau Georgieva, und mit dem Vorsitzenden der Kommission der Afrikanischen Union, Herrn Faki.

Das Ziel dieser Konferenz war aus unserer Sicht, gemeinsam einen offenen Austausch über den Stand dieser "Compact-with-Africa"-Initiative und über die wirtschaftliche Situation in den Ländern, die daran teilnehmen, zu führen. Der Compact ist eine langfristig angelegte Initiative.

Natürlich ist es für ein Fazit noch zu früh, aber man kann doch von ermutigenden Signalen aus den einzelnen Compact-Ländern sprechen. Ich will nur zwei erwähnen: Der Anstieg der ausländischen Direktinvestitionen in diesen Compact-Ländern ist in den letzten Jahren um ein gutes Stück stärker als der durchschnittliche Anstieg in den afrikanischen Ländern gewesen. Diese Direktinvestitionen kommen überproportional oft aus den Staaten der G20, also aus den Staaten, die diese Initiative eben auch tragen. Der Ease-of-doing-business-Index der Weltbank, der weltweite Investitionsbedingungen vergleicht, sah die Compact-Länder in den letzten Jahren zum großen Teil als Gewinner. Sie sind auf diesem Index deutlich nach oben geklettert und gehören damit zu den reformwilligsten Staaten mit Blick auf investitionserleichternde Maßnahmen.

Die Bundeskanzlerin hat mit den Partnern auch besprochen, wie diese Initiative vorangetrieben werden kann. Insofern war das aus unserer Sicht ein guter und konstruktiver Gipfel. - Das wollte ich eigentlich nur vorweg sagen.

Breul: Ich möchte ein paar Takte zu den Parlamentswahlen in Belarus sagen, die an diesem Wochenende stattgefunden haben. Wir haben die Wahlen mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgt. Der Bericht der OSZE und die Wahlbeobachtungsmission sprechen bei den Wahlen von erheblichen Versäumnissen und Verstößen gegen internationale Standards. Dies nehmen wir mit großer Besorgnis zur Kenntnis. Die Bundesregierung hat wiederholt eine Umsetzung der OSZE-Empfehlung für eine Wahlrechtsreform angemahnt und wird sich auch zukünftig bei der belarussischen Regierung für faire und freie Wahlen einsetzen.

Die Bundesregierung unterstützt Belarus und seine Bevölkerung weiterhin auf dem Weg zu Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Wohlstand. Eine wichtige Voraussetzung hierfür sind Fortschritte hin zu einer echten Teilhabe der Zivilgesellschaft am politischen und öffentlichen Leben.

Frage: Herr Seibert, Sie haben die bilateralen Gespräche und auch das Treffen mit dem ägyptischen Präsidenten angesprochen. Hat die Bundeskanzlerin die Menschenrechtssituation in dem Land thematisiert? War das ein Thema?

StS Seibert: Ich will vielleicht grundsätzlich sagen, dass der "Compact with Africa" ja eine zusätzliche Ergänzung unserer sonstigen Elemente der Afrikapolitik ist, also der Entwicklungszusammenarbeit, aber natürlich auch des politischen Dialogs. Die Bundeskanzlerin hat natürlich gestern und heute die Gelegenheit der bilateralen Treffen genutzt, um auch weitergehende Themen anzusprechen, so auch, wie sie es auch in der Vergangenheit getan hat, Themen wie Demokratie, Menschenrechte, Bewegungsfreiheit der Zivilgesellschaft. So war es auch bei ihrem Gespräch mit dem ägyptischen Präsidenten.

Zusatzfrage: Wie bewertet die Bundeskanzlerin die momentane Menschenrechtslage in Ägypten?

StS Seibert: Es gibt Grund dafür, dass wir das immer wieder ansprechen. Ich will aber trotzdem noch einmal darauf verweisen, dass wir natürlich ein starkes Interesse daran haben, dass sich Ägypten gut entwickelt, ein Ägypten mit, glaube ich, mehr als 100 Millionen Einwohnern und einer extrem jungen Bevölkerung, die nach Arbeitsplätzen fragt und die ganz klare Ansprüche hinsichtlich einer wirtschaftlich guten Entwicklung hat. Der "Compact with Africa" dient ja diesem Ziel, zu Rahmenbedingungen beizutragen, mit denen sich die Länder zum Nutzen ihrer Bevölkerung und zum Nutzen vor allem ihrer jungen Generation gut entwickeln können.

Frage: Herr Seibert, Sie sagten, bilaterale Gespräche hätten "beispielsweise" stattgefunden. Das bedeutet, dass nicht alle - ich glaube, es sind zwölf - Staaten in bilaterale Gespräche einbezogen wurden. Wonach hat sich die Auswahl gestaltet?

Zweite Frage: Strebt die Bundesregierung an, dass die Zahl der afrikanischen Länder, die am Compact beteiligt werden, weiter zunimmt?

StS Seibert: Auf jeden Fall ist der "Compact with Africa", der ja nicht eine rein deutsche Initiative ist, sondern eine Initiative, die im Rahmen der deutschen G20-Präsidentschaft 2017 vorgeschlagen wurde und die eine G20-Initiative ist, für die sich die Bundesregierung aber immer noch in einer besonderen Weise verantwortlich fühlt - um das nur einmal zu klären - , keine geschlossene Veranstaltung. Das heißt nun nicht: Das sind zwölf Staaten, und mehr werden es nicht. - Wenn Staaten ihr Interesse daran bekunden, daran teilzunehmen, wenn sie ihre Reformfreudigkeit, ihren Reformwillen bekunden, dann wird darüber zu entscheiden sein. Das ist keine geschlossene Gruppe, die nun nicht auch noch - aber das ist aus heutiger Sicht hypothetisch - wachsen könnte.

Ich habe gesagt: Es waren zwölf afrikanische Staaten vertreten. Es waren zahlreiche Unterstützer der Initiative beziehungsweise Vertreter internationaler Organisationen vertreten. Das heißt, es wäre beim besten Willen gar nicht möglich gewesen, jetzt mit jedem ein halbstündiges oder dreiviertelstündiges bilaterales Gespräch zu führen. Aber die Bundeskanzlerin hatte auch gestern beim Abendessen am Rande der Konferenz eine Vielzahl von guten Kontakten mit den Anwesenden.

Zusatzfrage: Die Frage war gewesen: Gab es ein Kriterium dafür, mit wem bilaterale Gespräche, die ja auch immer noch eine besondere Form des Austausches sind, stattfinden und mit wem nicht? Wonach hat sich das gerichtet?

StS Seibert: Ein Beispiel ist die neue IWF-Chefin, Frau Georgieva, mit der die Bundeskanzlerin in dieser Funktion noch nicht zusammengetroffen war, wenn sie sie auch aus ihrer früheren Weltbank-Funktion und auch als EU-Kommissarin kannte. Deswegen war zum Beispiel jetzt angesetzt, dass man sich auch noch einmal bilateral trifft.

Präsident Al-Sisi ist derzeit der Präsident der Afrikanischen Union, hatte also quasi eine Doppelfunktion inne, nämlich als Präsident des Compact-Mitgliedstaates Ägypten wie auch als Präsident der Afrikanischen Union. Es war zum Beispiel deswegen angezeigt, heute Morgen mit ihm noch ein bilaterales Gespräch zu führen.

Frage: Herr Seibert, gab es auch ein bilaterales Gespräch mit Giuseppe Conte? Falls ja, können Sie uns etwas über die Themen und die Stimmung sagen?

StS Seibert: Nein, das gab es diesmal nicht. Die Bundeskanzlerin war ja gerade erst - ich glaube, vergangene Woche - für einen ausführlichen Abend mit Ministerpräsident Conte in Rom gewesen. Sie hat sich sehr gefreut, dass er es möglich gemacht hat, an diesen "Compact-with-Africa"-Treffen teilzunehmen, was ja auch bedeutet, dass Italien, das als übernächster Ausrichter den G7-Gipfel veranstalten wird, an diesem Thema ein großes Interesse hat. Das hat der Ministerpräsident gestern auch noch einmal ganz klar ausgedrückt. Insofern war es eine Freude, dass er da war.

Frage: Ich möchte nach den trilateralen Konsultationen fragen, die heute in Brüssel ablaufen. Die Ukraine, Russland und die Europäische Kommission besprechen jetzt den zukünftigen Gastransit. Ich möchte fragen, welche Meinung die Bundesregierung dazu hat. Welche Erwartungen hat die Bundesregierung? Was erwarten Sie von den Konsultationen?

Breul: Ja, ich kann vielleicht nur kurz etwas sagen: Wir begrüßen diese Initiative und diese trilateralen Kontakte. Wir begrüßen es sehr, dass sich die Europäische Kommission dabei einbringt. Natürlich gilt das, was auch für Vermittlungsversuche gilt, wie zum Beispiel wir sie hinsichtlich anderer Themen machen, nämlich dass man nur seine Dienste anbieten kann. Entscheidend ist, dass sich Russland und die Ukraine auf eine Lösung verständigen. Die kann nicht von außen kommen, sondern die kann nur von den beiden Staaten kommen; das haben wir immer wieder betont. Letztlich ist unsere Erwartung, dass die beiden Seiten zu einer Einigung kommen. Wie die dann aussehen mag, ist Sache der Verhandlungsparteien.

StS Seibert: Wenn ich das ergänzen darf: Für die Bundesregierung ist klar und war immer klar, dass die Ukraine auch mit Nord Stream 2 ein Gastransitland bleiben muss. Es stimmt: Das ist letztlich eine Lösung, die nur zwischen Russland und der Ukraine gefunden werden kann. Die Europäische Union bringt sich dabei allerdings intensiv ein. Das unterstützen wir sehr. Was wir tun können, werden wir tun, um eine Einigung herbeizuführen. Sie wissen, dass das Kabinett im September einen Sonderbeauftragten für diese Frage des künftigen Ukraine-Transits ernannt hat.

Frage: Herr Seibert, nur um es klarzustellen: Kann Nord Stream 2 dann aus Sicht der Bundesregierung nicht in Betrieb gehen, solange dieser Gasvertrag mit der Ukraine nicht abgeschlossen ist?

StS Seibert: Ich habe es so gesagt, wie ich es gesagt und gemeint habe. Wir haben immer gesagt: Das ist ein unternehmerisches Projekt, das aber eindeutig eine politische Dimension hat. Diese politische Dimension ist eben die Zukunft des Gastransits durch die Ukraine. Deswegen ist es die deutsche Position, dass die Ukraine auch mit Nord Stream 2 ein Gastransitland bleiben muss.

Breul: Wenn ich das noch ergänzen darf, Herr Rinke, aber es wird Ihnen mit Sicherheit bekannt sein: Die Zeitlinien sind ja auch andere. Die Einigung auf einen Gastransit, die aussteht, bevor das bestehende Abkommen abläuft, drängt ja jetzt. Das, was wir von den öffentlichen Äußerungen der Unternehmen kennen, die an Nord Stream 2 beteiligt sind, betrifft ja einen potenziellen Beginn des Gastransits durch diese Leitungen nach dem Zeitpunkt, zu dem wir eine Einigung hinsichtlich des Gastransit zwischen Russland und der Ukraine brauchen.

Zusatzfrage: Ich hätte ganz gerne das Wirtschaftsministerium und das Innenministerium nach Huawei gefragt. Es wird ja einen CDU-Parteitag geben, auf dem es Anträge zum Ausschluss Huaweis geben wird, was die 5G-Ausrüstung angeht. Wenn sich dieser Parteitag so festlegen sollte - es gibt ähnliche Initiativen in den beiden Regierungsfraktionen -, für wie bindend würden das Ihre Ministerien halten? Die Kanzlerin hat ja darauf verwiesen, dass man eine Meinungsbildung innerhalb der Regierung schon vorangetrieben hatte und einen Ausschluss dabei abgelehnt hat. Fühlen sich Ihre Ministerien daran gebunden, oder werden sie dann einen Parteitagsbeschluss einer Regierungspartei dazu nutzen, ihre Position zu überdenken?

Baron: Ich kann beginnen. Ich spreche für das Wirtschaftsministerium und kann etwaige Parteitagsbeschlüsse nicht kommentieren.

Die Haltung unseres Hauses und auch der Bundesregierung ist klar. Sie wissen: Es gibt einen Sicherheitskatalog der BNetzA und des BSI, der ja auch veröffentlicht worden ist und aktuell noch konsultiert wird. Die letzten Tage dieser Konsultationen laufen. Da ist ganz klar: Es muss strenge Sicherheitsanforderungen geben. Das ist das Bedürfnis für die Wirtschaft, aber natürlich auch für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland. Diese strengen Sicherheitsanforderungen gelten aber für alle Netzbetreiber und Diensterbringer und sind technikneutral ausgestaltet. Das ist unsere Haltung, die wir ja schon öfter dargelegt haben.

Grünewälder: Für das Innenministerium kann ich darauf verweisen, dass für uns der bisherige Stand gilt. Seit März läuft der Prozess. Der Sicherheitskatalog - das hat die Kollegin vom BMWi gesagt - wird demnächst endgültig finalisiert werden.

Wir haben dazu am 15. Oktober und am 7. März Pressemitteilungen veröffentlicht, die immer noch Gültigkeit haben. Darin steht, was die Bundesregierung plant, nämlich zum einen technische Maßnahmen. Dazu zählt der Sicherheitskatalog, dazu zählen aber auch Änderungen des TKG, des Telekommunikationsgesetzes, und des IT-Sicherheitsgesetzes. Neben diesen technischen Komponenten kommt aber auch die Frage der Vertrauenswürdigkeit auf. Das ist unser Stand.

Mit den Gesetzesänderungen wird sich auch das Parlament befassen, und dann können die politischen Positionen, die Sie angesprochen haben, einfließen.

Frage : Herr Seibert, wäre die Bundeskanzlerin denn grundsätzlich damit einverstanden, wenn die Haltung der Bundesregierung zu dem Thema noch einmal im Bundestag diskutiert und möglicherweise auch abgestimmt werden würde?

StS Seibert: Ich möchte hier keine hypothetischen Fragen mit dem Hintergrund des kommenden CDU-Parteitags beantworten. Die Bundeskanzlerin hat sich ja gerade erst in Meseberg zum Abschluss der Digitalklausur des Kabinetts dazu geäußert. Sie hat darauf hingewiesen, dass es sich die Bundesregierung mit der Frage der Sicherheitsanforderungen beim Ausbau des 5G-Netzes nicht leicht gemacht hat, dass intensiv diskutiert wurde und dass man einvernehmlich zu der Überzeugung gekommen ist, dass wir ein verbessertes Sicherheitsniveau brauchen. Das schlägt sich in den verschiedenen Maßnahmen nieder, die getroffen worden sind, und wird sich dann eben auch im Telekommunikationsgesetz widerspiegeln. Sie hat außerdem gesagt, dass sie alle Diskussionsbeiträge ernst nimmt, aber dass es eben in der Bundesregierung nach reiflicher Überlegung jetzt den Standpunkt gibt, an den Standards anzusetzen und auch unseren Sicherheitsbehörden zu vertrauen. Das ist das, was ich dazu heute zu sagen habe.

Frage: Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt. Der Außenminister hat ja eine Art von Reformkommission für die Nato, wie ich es einmal nenne, vorgeschlagen. Können Sie uns helfen? Wie soll der weitere Fahrplan aussehen? In welcher Form, glaubt das Außenministerium, sollen die Erkenntnisse dieser Kommission in die Nato zurückfließen?

Breul: Vielen Dank. - In der Tat ist es so, dass Außenminister Maas heute bei der Tagung der Außenminister in Brüssel einen Vorschlag unterbreiten will. Sie haben selbst mitbekommen, dass die Nato in letzter Zeit einige Belastungsproben erleben musste, die teilweise auch bei einigen Alliierten zu Verunsicherungen geführt haben. Wir als Bundesregierung wollen dazu beitragen, dass Vertrauen von den Mitgliedstaaten in die Nato wieder zurückgewonnen wird. Das ist das, was die Nato in den letzten 70 Jahren stark gemacht hat, ihr unerschütterlicher Zusammenhalt über den Atlantik hinweg. Die USA bleiben Europas wichtigster Verbündeter.

Gleichzeitig ist auch klar: Wir müssen die Nato, wie es in der Vergangenheit auch schon geschehen ist, konzeptionell und politisch stetig weiterentwickeln. Dafür soll der Vorschlag von Außenminister Maas einen Impuls setzen. Den Diskussionen kann ich heute nicht vorgreifen. Das ist jetzt sozusagen ein Vorschlag, und dann werden Reaktionen darauf eingesammelt. Der Vorschlag ist, ein Expertengremium unter der Leitung des Nato-Generalsekretärs einzurichten, das den Auftrag hat, eine Diskussion über zentrale politische und transatlantische Fragen zu strukturieren, und zwar mit dem Ziel, das politische Primat der Nato zu stärken, also die strategischen Diskussionen in die Nato zurückzuholen.

Das ist ein Anfang. Wir werden sehen, wie die Diskussionen verlaufen werden, und dann schauen, was die nächsten Schritte sind, die die Nato dann unternehmen wird.

Zusatzfrage: Ich entnehme der Veröffentlichung des International Institute for Strategic Studies, dass es Nato-Bündnisländer wie zum Beispiel das Vereinigte Königreich oder Frankreich gibt, die bereits Rechnungen in Bezug auf den Fall vorliegen haben, was passieren würde, wenn sich die USA mit bestimmten Fähigkeiten aus der Nato verabschieden würden. Gibt es entsprechende Berechnungen auch im Verteidigungsministerium?

Thiels: Von solchen Rechnungen ist mir nichts bekannt.

Frage: Ist dieser Vorschlag zwischen beiden Häusern abgestimmt? Begrüßen Sie die Einsetzung einer Kommission, die sich dann Gedanken machen sollte?

Thiels: Wir haben Kenntnis von dem Vorschlag. Seitens des Verteidigungsministeriums werden wir uns natürlich gerne daran beteiligen und auch Experten in dieses vorgeschlagene Gremium entsenden. Aber wir sehen es natürlich auch schon so, dass dieser Vorschlag jetzt erst einmal, wie der Kollege aus dem Auswärtigen Amt schon gesagt hat, innerhalb der Nato mit den Alliierten zu diskutieren sein wird.

Frage: Herr Breul, es soll aber eine politische Diskussion innerhalb der Nato sein, keine militärische. Darüber könnte man ja also auch reden. Da sind die Strukturen ja auch klar verteilt. Soll sich daran nichts ändern, dass der Oberbefehlshaber der Nato dem US-Präsidenten unterstellt ist?

Breul: Na ja, viele der militärischen Fragen leiten sich natürlich aus dem Politischen ab, sodass ich nicht darüber spekulieren möchte, was die Expertengruppe, sollte sie zustande kommen, nachher für Empfehlungen geben wird. Aber das Ziel ist - das haben Sie richtig erfasst - eine politische Diskussion, um die Nato zu stärken, um da, wo Unsicherheiten entstanden sind, Vertrauen zurückzugewinnen und um gemeinsam eine Vision zu entwickeln, wie es weitergeht.

StS Seibert: Ich will, wenn ich - - - Darf ich, oder wollen Sie?

Zuruf : Klar!

StS Seibert: Dann machen Sie erst.

Zusatz: Solange Sie danach auch noch etwas sagen!

StS Seibert: Das hängt davon ab!

Zusatzfrage: Soll denn auch ein türkischer Vertreter dabei sein? Ich meine, da gibt es ja gerade Probleme damit, dass ein Nato-Staat Krieg führt und Sie dagegen sind.

Breul: Die Türkei ist Mitgliedsland der Nato. Selbstverständlich ist sie heute an der Diskussion beteiligt. Über die Zusammensetzung des Gremiums mag ich nicht spekulieren, aber selbstverständlich soll das ein Gremium sein, in dem sich alle und alle Interessen wiederfinden.

StS Seibert: Ich will das vielleicht nur noch einmal ein ganz Kleines bisschen einordnen: Natürlich haben wir Bedarf an politischer Diskussion. Das ist aber in der Nato auch immer so gewesen. Die Nato hat immer auf sich ändernde Sicherheitsbedürfnisse oder auf ein sich änderndes Sicherheitsumfeld reagieren müssen. Es ist die Stärke der Nato, dass sie im Gespräch unter den Nato-Partnern im Ringen um den richtigen Weg immer in der Lage war, die Anpassungen erfolgreich vorzunehmen. Genau in diesem Sinne ist diese Initiative auch zu verstehen und deshalb auch zu begrüßen.

Zusatz: Aber meine Frage bezog sich auf den militärischen Aspekt, der sich ja seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs nicht verändert hat, nämlich dass die Amerikaner die Kontrolle über das Militär haben.

StS Seibert: Ich halte das für eine solche Übersimplifizierung, dass sie der Sache nicht gerecht wird.

Frage: Ich wollte die zuständigen Ministerien fragen, wer von Ihnen wann bei der Klimakonferenz in Madrid sein wird.

Fichtner: Da kann ich anfangen. Die Klimakonferenz in Madrid dauert zwei Wochen. Wie üblich wird das Ministersegment in der zweiten Woche stattfinden. Das beginnt, glaube ich, am 9. Die Bundesumweltministerin wird am 9. Dezember anreisen und dann bis zum Ende der Verhandlungen - voraussichtlich am Freitagabend - dort bleiben.

Vors. Buschow: Gibt es weitere Ministerien, die das ergänzen wollen? - Das sehe ich nicht.

Frage: Es geht um das Thema Klima. Kann man das vielleicht anschließen? - Heute ist ein sogenannter Production Gap Report veröffentlicht worden, in dem Wissenschaftler aufgezeigt haben, wie das Herausholen von Erdöl, Gas und Kohle die nach dem Pariser Klimaabkommen erlaubten Emissionen weit übersteigen wird, darunter auch in Deutschland. Das heißt, das Nutzen und die Extraktion von fossilen Brennstoffen durch Deutschland wird die Klimaziele des Pariser Klimaabkommens überschreiten. Gibt es darauf eine Reaktion der Bundesregierung?

Fichtner: Wie heißt der Bericht, auf den Sie sich beziehen?

Zusatz: Er heißt Production Gap Report.

Fichtner: Okay. Den habe ich mir noch nicht anschauen können. Deswegen kann ich dazu jetzt nichts sagen.

Frage: Ich habe eine Frage an das BMWi. Wir hatten in der vergangenen Woche ja schon darüber diskutiert, inwiefern vorliegende Gutachten im Zusammenhang mit Abstandsregelungen die Einhaltung der Minderungsziele der Bundesregierung behindern oder nicht. Die Frage der Akzeptanz hat dabei eine große Rolle gespielt. Nun gab es offenbar im vergangenen Jahr eine Antwort auf eine Anfrage der FDP, in der Ihr Haus festgestellt hat, dass die Akzeptanz von Windkraft nicht von Abstandsregelungen abhänge. Wie kann es sein, dass sich innerhalb eines Jahres eine so gravierend andere Einschätzung ergibt?

Baron: Vielen Dank für die Frage. - Die Antwort, die Sie zitieren, gibt es; das ist zutreffend. Wir wollen mit der Regelung, die wir vorschlagen, zunächst einmal die Beschlusslage der Bundesregierung umsetzen. Ich hatte letzte Woche schon dargestellt: Die 1000-Meter-Abstandsregelung, um die es in dem Streitfall geht, ist die Beschlusslage der Bundesregierung aus dem Klimapaket und aus dem Klimaschutzprogramm 2030, das ja federführend vom Bundesumweltministerium vorgelegt und dann vom Kabinett verabschiedet wurde. Diese Beschlusslage setzen wir um. Dafür stehen wir jetzt in sehr intensiven Gesprächen zwischen den Ressorts, um das eben auch umzusetzen.

Zum anderen, glaube ich, gibt es hinsichtlich des Themas der Akzeptanz eine Vielfalt von Bedenken, die Bürgerinitiativen vor Ort äußern. Es ist eine Tatsache, dass es rund 1000 Bürgerinitiativen in Deutschland gibt und dass es zunehmend Klagen gegen Genehmigungsverfahren gibt. Da müssen wir eben als Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern handeln. Dazu hat der Bundeswirtschaftsminister ja Anfang September einen Windgipfel durchgeführt und im Oktober den "Arbeitsplan Wind" geschaffen, der insgesamt 18 konkrete Maßnahmen beschreibt, davon drei Maßnahmen zum Thema Akzeptanz. Darin wird unter anderem zum Beispiel ja auch der Punkt genannt, das Nachtblinken von Windanlagen einzustellen. Auch das kann ja ein ganz erheblicher Akzeptanzfaktor sein. Das kann auch die finanzielle Beteiligung von Kommunen sein, und das können auch Abstandsflächen sein. Ich glaube also, es gibt nicht den einen Grund dafür, dass es viele Bürgerinitiativen und viele Sorgen der Menschen vor Ort gibt, sondern es gibt eine ganze Vielfalt an Maßnahmen.

Ich möchte auch noch einmal daran erinnern, dass es in den letzten Jahren ja einen sehr starken Zubau von Windenergieanlagen an Land gab, der oft auch über den Vorstellungen der gesetzlichen Korridore lag. Es gab vor der Umstellung auf Ausschreibungen eine Situation, in der es auch oft Vorzieheffekte gab. Das heißt, es wurde innerhalb kurzer Zeit sehr viel und sehr schnell gebaut. Genau das hat als Reaktion dazu geführt, dass eben Bürgerinitiativen entstanden sind, die es vorher nicht gab, weil Sorgen vor Ort gewachsen sind.

Aber ich glaube, das ist ein Bündel an Gründen und Maßnahmen, das wir jetzt alle gemeinsam angehen können, der Bund und die Länder. Dem dient eben der Vorschlag des "Arbeitsplans Wind" von Anfang Oktober.

Zusatzfrage: Es geht um die Frage der Organisation von Bürgerinitiativen, wie eben von Frau Baron angesprochen wurde. Der Vorsitzende einer Initiative, die sich Vernunftkraft nennt und eine Art Dachorganisationen vor allem gegen die Windenergie, aber auch gegen andere erneuerbare Energien ist, verdient sein Geld im Bundeswirtschaftsministerium. Sehen Sie darin keinen Interessenkonflikt?

Baron: An dieser Stelle möchte ich sagen, dass wir der Öffentlichkeit zu konkreten Personalien und Personalangelegenheiten aus Datenschutzgründen grundsätzlich keine Auskunft geben. Ehrenamtliche oder unentgeltliche Vereinstätigkeiten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihrer Freizeit wahrnehmen, können diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne wahrnehmen. Diese sind auch nicht anzeige- und genehmigungspflichtig. Ich bitte um Verständnis dafür, dass wir hier aus datenschutzrechtlichen Gründen ganz klar nicht über Hobbys oder Vereinstätigkeiten einzelner Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter berichten.

Frage: Können Sie denn ausschließen, dass dieser Kollege im Ministerium irgendeinen Einfluss auf die Windkraftpolitik hat, Frau Baron?

Herr Fichtner, diese 1000-Meter-Abstandsregelung ist ja ein Kabinettsbeschluss. Die hat Frau Schulze mitgemacht. Sie hat diesen 1000 Metern Abstand zugestimmt, obwohl das Umweltbundesamt schon vor einem halben Jahr vor den Auswirkungen gewarnt hat.

Baron: Ich wiederhole, dass ich weder Namen bestätige noch irgendwelche Tätigkeiten einzelner Mitarbeiter. Das unterliegt den datenschutzrechtlichen Grundsätzen. Daran haben wir als Haus uns zu halten, und das tue ich hier.

Ich wiederhole noch einmal, dass ehrenamtliche Tätigkeiten, Hobbys oder Freizeittätigkeiten, die nicht im Rahmen der Dienstzeit erfolgen, nicht anzeigepflichtig sind. Natürlich muss ein Beamter wie jeder Arbeitnehmer seine dienstlichen Belange ordnungsgemäß ausführen. Aber was er in seiner Freizeit tut, das geht die Öffentlichkeit nichts an und unterliegt dem Datenschutz.

Fichtner: Sie haben die 1000-Meter-Abstandsregelung angesprochen. Das war natürlich kein Anliegen des Bundesumweltministeriums. Es ist dennoch Beschlusslage des Koalitionsausschusses und auch Beschlusslage der Bundesregierung, die wir mitgetragen haben. Wir sind selbstverständlich vertragstreu, was das angeht.

Wenn man den Hintergrund verstehen möchte, muss man sich auch vergegenwärtigen, dass manche Länder noch viel größere Abstände als 1000 Meter vorgegeben haben. Insofern hat man sich damals auf diesen Maximalwert geeinigt, auch um eine Entwicklung hin zu immer größeren Abständen zu stoppen.

Jetzt wird über die Details diskutiert. Die Details sind tatsächlich sehr wichtig. Das betrifft etwa die Frage, von wo bis wohin gemessen wird. Misst man von fünf Häusern oder von mehr als fünf Häusern? Das macht hinterher bei der Frage der Flächenverfügbarkeit einen großen Unterschied aus. Darüber sind wir derzeit auch mit dem Bundeswirtschaftsministerium noch im Gespräch.

Unabhängig davon ist der Abstand von 1000 Metern als Maximalwert so zu verstehen, dass Länder auch davon abweichen können. Sie können nämlich auch weniger als 1000 Meter festlegen. Niedersachsen hat bereits angekündigt, das so tun zu wollen. Wir rufen auch andere Bundesländer dazu auf, diese Möglichkeit zu nutzen.

Zusatz: Aber die Länder können auch größere Abstände regeln. Das ist ja in Bayern der Fall.

Fichtner: Bisher schon. Wenn Sie sich jetzt allerdings anschauen - - -

Zusatzfrage: In Bayern soll das auch weiterhin der Fall sein. Richtig?

Fichtner: Da haben Sie recht. Wenn Sie aber im Beschluss der Bundesregierung zum Klimapaket weiterlesen, dann finden Sie die Aussage, dass für die anderen Bundesländer Abweichungen nur nach unten möglich sind.

Frage: Ich möchte auf die Klimakonferenz in Madrid zurückkommen. Ist auf dieser Konferenz wirklich nur ein Ministerium vertreten, oder sind dort auch noch andere Ministerien vertreten?

Fichtner: Dort sind auch noch andere Ministerien vertreten.

Zusatzfrage: Wer denn, und wann?

Fichtner: Das BMZ könnte bestimmt etwas sagen, auch das BMWi.

Berger: Ich kann für das Entwicklungsministerium bestätigen, dass die Parlamentarische Staatssekretärin auf der Konferenz vertreten sein wird. Die genauen Daten müsste ich Ihnen nachliefern.

Vors. Buschow: Möchte noch ein Ministerium seine Teilnahme an der Klimakonferenz melden? - Das sehe ich nicht.

Frage: Ich habe eine Frage zum Thema Wind an Frau Baron. Heute Morgen war zu lesen, dass die ganzen Abstandsregeln eventuell auch verfassungswidrig seien. Haben Sie dazu schon eine Einschätzung seitens Ihres Hauses?

Baron: Die Äußerung eines Verfassungsexperten, der zitiert wurde, nehmen wir zur Kenntnis. Wie schon besprochen, sind wir jetzt in der Abstimmung mit allen Ressorts und werden die Regelung natürlich genau prüfen und uns anschauen. Es ist Beschlusslage der Bundesregierung, und jetzt sind alle Ressorts im Gespräch und im Austausch miteinander, das umzusetzen.

Frage: Frau Baron, es gibt Berichte, nach denen der Bund beziehungsweise das Wirtschaftsministerium Hermesbürgschaften für den Bau von zwei Riesenkreuzfahrtschiffen der sogenannten "Global Class" genehmigt hat, die von den MV WERFTEN gebaut werden sollen. Das sind die dreckigsten Kreuzfahrtschiffe der Welt.

Wie passt es mit der Klimaschutzpolitik der Bundesregierung zusammen, dass diese Art von Bürgschaften für umweltschädliche Transportmöglichkeiten in dieser Höhe genehmigt werden?

Baron: Ich kann zunächst bestätigen, dass wir die Finanzierung für Exportkredite für die MV WERFTEN übernommen haben. Sie stellen aber verschiedene Fragen. Die Frage, mit welchem Treibstoff die Schiffe, die dort gebaut werden, konkret betrieben werden, kann ich Ihnen jetzt nicht beantworten.

Zusatz : Diesel!

Baron: Von verschiedenen Reedereien gibt es ja jetzt schon moderne Antriebsarten. Bei uns im Haus gibt es Programme, mit denen wir alternative Antriebe in der Schifffahrt fördern. Wir unterstützen auch die Möglichkeiten für Landstrom in Häfen, um ein saubereres Betanken in Häfen zu ermöglichen. Insofern gibt es bei uns im Haus ein ganzes Bündel an Maßnahmen.

Das Instrument der Exportkreditgarantie ist nicht das Instrument, um einen bestimmten Kraftstoff zu bewerten, sondern es ist schlicht die Absicherung eines Ausfallrisikos von deutschen Unternehmen.

Zusatz: Aber die Frage bezog sich ja gerade angesichts des Klimaengagements der Bundesregierung darauf, dass Sie damit eine unheimlich umweltschädliche Industrie fördern.

Baron: Genau. Deshalb setzen wir uns - - -

Zusatzfrage: Warum tun Sie das?

Baron: Deshalb setzen wir uns ja auch dafür ein, alternative Antriebsstoffe zu fördern. Erste Anbieter von Kreuzfahrtschiffen setzen ja auch schon beispielsweise LNG und saubere Treibstoffe ein. Es gibt auch die Initiative zu Landstrom, auch von unserem Haus vorangetrieben, um das sauberere Betanken in den Häfen voranzutreiben.

Welchen Kraftstoff das noch nicht gebaute Schiff - der Bau beginnt jetzt ja erst - dann nutzen wird, vermag zumindest ich jetzt nicht vorherzusehen.

Frage: Sie sind ja gerade bei umweltschädlichen Verkehrsmitteln. Können Sie bestätigen, Frau Baron, dass die Bundesregierung beschlossen hat, Regionalflughäfen zu subventionieren, und, wenn ja, können Sie sagen, mit wie viel?

Baron: Das ist mir nicht bekannt. Vielleicht müssten Sie die Frage etwas spezifizieren.

Zusatz: Am Mittwoch gab es Berichte, dass sich die Bundesregierung bei den jüngsten Haushaltsberatungen entschieden habe, ein Dutzend Regionalflughäfen in Deutschland mit einem Betrag von annähernd 10 Millionen Euro zu subventionieren.

Baron: Das müsste ich prüfen. Das kann ich so nicht beantworten. Ich möchte nur den Hinweis geben, dass es bei solchen regionalen Projekten, die gefördert werden, um die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" geht, um GRW-Mittel. Dabei handelt es sich in der Regel um Landesanträge, die dabei gestellt werden. Aber der konkrete Fall ist mir nicht bekannt; das muss ich prüfen.

Frage: Es gab einen Brief der Kassen, des G-BA und der Universitätskliniken an Herrn Spahn zu der Frage, wie man mit dem Thema der superteuren ganz neuen Stoffe umgeht, die Millionen pro Spritze kosten. Die Unterzeichner des Briefs haben auch eine gewisse Medienkampagne unterstellt, die dazu führen würde, dass die armen Krankenkassen solch eine Spritze bezahlen müssten.

Erstens: Sehen Sie die Problematik solcher Medienkampagnen?

Zweitens: Wie stellt man sich in dem Ministerium grundsätzlich zu dem Thema? Kann man dazu einen wie auch immer gearteten Beschluss erwarten?

Wackers: Zu der Frage nach einer Medienkampagne möchte ich mich hier nicht äußern. Der Brief ist bei uns natürlich bekannt. Wir haben uns dazu auch bereits geäußert. Wir nehmen das Problem natürlich sehr ernst und sind schon dabei, eine Lösung im Sinne der Patienten zu suchen.

Frage: Zum Thema Nitrat habe ich zunächst eine Frage an das BMU. Treffen die Gerüchte zu, dass Frau Schulze und Frau Klöckner gestern in Brüssel gewesen sind, um noch einmal über Nitrat zu sprechen, und, wenn ja, was ist dabei herausgekommen?

Fichtner: Ihre Frage überrascht mich. Gestern war Frau Schulze nicht in Brüssel.

Zusatzfrage: Am Tag davor?

Fichtner: Nein. - Der letzte Stand ist der, dass wir gemeinsam mit dem Landwirtschaftsministerium der EU-Kommission unsere Vorschläge eingereicht haben. Jetzt liegt der Ball bei der EU-Kommission. Sie muss entscheiden, ob die Vorschläge ausreichen und was aus dem Vertragsverletzungsverfahren wird.

Zusatzfrage: Es gibt jetzt ja eine Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Fühlen Sie sich dadurch bei dem Thema verstärkt zum Handeln aufgefordert?

Fichtner: Zu der Klage kann ich nichts sagen. Sie richtet sich auch nicht gegen uns.

Frage: Ich habe eine Frage zum Thema Israel und der Siedlungspolitik. Herr Seibert, glauben Sie, dass mit der jetzigen US-Position zur Siedlungspolitik das Ziel, zu einer Zweistaatenlösung zu kommen, das die Bundesregierung bisher verfolgt hat, obsolet geworden ist, weil es faktisch nicht mehr zu erreichen ist?

Zweitens: Es gibt Kritik am deutschen Abstimmungsverhalten in den UN. Von Israel und einigen anderen wird der Bundesregierung Einseitigkeit vorgeworfen. Ich weiß nicht, ob das eine Frage an Herrn Breul oder an Herrn Seibert ist.

StS Seibert: Ich fange vielleicht erst einmal an. Herr Breul wird für das Auswärtige Amt sicherlich ergänzen.

Die erste Frage betraf die israelische Siedlungspolitik. Die Haltung der Bundesregierung ist gestern auch vom Auswärtigen Amt noch einmal in einer Erklärung dargelegt worden. Ich denke, das muss jetzt nicht noch einmal vorgetragen werden. Darin ist auf jeden Fall festgehalten, dass der Siedlungsbau aus Sicht der Bundesregierung völkerrechtswidrig ist, die Möglichkeit eines Friedensprozesses beeinträchtigt und eine verhandelte Zweistaatenlösung erschwert. Dies ist eine Darlegung für die ganze Bundesregierung.

Wir sind dennoch weiterhin der Meinung, dass nur eine verhandelte Zweistaatenlösung den Interessen beider Seiten gleichermaßen gerecht werden und den Menschen auf beiden Seiten dauerhaften Frieden bringen kann.

Breul: Ich möchte die zweite Frage, die Frage zu den Resolutionen in den Vereinten Nationen, beantworten. Grundsätzlich - dazu hat sich der Außenminister schon mehrfach geäußert - ist es für uns bei Verhandlungen zu Nahostresolutionen in Organisationen und Gremien der Vereinten Nationen wichtig, dass Israel nicht in einseitiger Weise angeprangert wird. Dafür setzen wir uns mit Nachdruck ein. Dass israelische Anliegen in den Verhandlungen berücksichtigt werden, gilt auch für die am Freitag in den Ausschüssen der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommenen Resolution zum Nahostkonflikt.

Unser gemeinsames Vorgehen mit den EU-Mitgliedsstaaten, das auch in diesem Fall erfolgte - die EU-28-Staaten stimmten geschlossen ab -, ist ein wichtiger Hebel zur Durchsetzung unserer Interessen. Durch intensive Verhandlungen auch mit der palästinensischen Seite gelingt es uns als Europäische Union regelmäßig, zu verhindern, dass Resolutionen, denen eine Mehrheit ohnehin sicher ist, in deutlich schärferer Form, das heißt, stärker gegen Israel, angenommen werden. Diesen Einsatz für seine Interessen erkennen auch unsere Gesprächspartner aus der israelischen Regierung an.

Nichtsdestoweniger - das will ich nicht verhehlen - ist unser Abstimmungsverhalten auch ganz stark dadurch bestimmt, wie unsere grundsätzliche Positionierung im Nahostkonflikt aussieht. Herr Seibert erwähnte gerade schon das Thema der Siedlungen. Es gibt weitere Themen wie zum Beispiel die Rolle des Flüchtlingshilfswerks UNRRA, die Bedeutung der Einhaltung der Menschenrechte in den besetzten Gebieten und ein paar mehr, zu denen die Position der Bundesregierung nicht zu 100 Prozent mit der Position der israelischen Regierung übereinstimmt. Darum gibt es Themen, zu denen wir nicht einer Meinung sind. Natürlich ist unser Abstimmungsverhalten auch davon geleitet, wie unsere Positionen zu bestimmten Themen im Nahostkonflikt sind.

Frage: Herr Seibert, Sie haben angesprochen, dass sich die Bundesregierung weiterhin für eine Zweistaatenlösung einsetzt. Nun schafft aber Israel durch seine aggressive Expansionspolitik, was den Siedlungsbau betrifft, Fakten auf dem Boden.

Wie wollen Sie die Möglichkeit einer Zweistaatenlösung überhaupt noch retten?

StS Seibert: Ich wiederhole das, was ich gesagt habe. Der Siedlungsbau, der aus unserer Sicht in den besetzten Gebieten völkerrechtswidrig ist, erschwert diese Zweistaatenlösung. Das ist unzweifelhaft. Weitere Siedlungen tragen noch etwas zu dieser Erschwerung bei.

Dennoch kommen wir nach reiflichem Prüfen der Lage und Überlegen, was die Interessen der Menschen auf beiden Seiten sind und was auch unsere Position für Israels Sicherheit ist, an der niemand zweifeln soll, dazu, dass diese Lösung Israels Sicherheit und das Wohl der Menschen auf beiden Seiten gewährleisten würde.

Zusatzfrage: Noch einmal meine Frage: Wie kann die Zweistaatenlösung gerettet werden? Es werden ja Fakten geschaffen, und Israel muss keine Konsequenzen seitens der Europäer befürchten.

Breul: Ich kann das, was Herr Seibert gesagt hat, nur unterstützen. Das erinnert mich ein bisschen an das Thema der Ukraine und Russlands, das wir vorhin besprochen haben. Letztlich brauchen wir Verhandlungsbereitschaft auf beiden Seiten. Wir brauchen konstruktive Schritte aufeinander zu und nicht Schritte voneinander weg. Die israelische Siedlungspolitik - das ist unsere klare Position und übrigens auch die der überwältigenden Mehrheit der Staatengemeinschaft - führt zu Schritten weg vom Frieden und nicht zu Schritten hin zum Frieden.

StS Seibert: Wir brauchen den Verzicht beider Seiten auf einseitige Schritte, die genau das, was geleistet werden muss, noch weiter erschweren. Wir haben das auch schon mehrfach in Richtung der palästinensischen Autonomiebehörde gesagt.

Frage: Herr Breul, ist die Bundesregierung von den USA, die ja doch eine gewaltige Revision der Rechtseinschätzung vorgenommen haben, in irgendeiner Weise vorab konsultiert worden? Gab es dazu Gespräche, oder hat man das nicht für nötig erachtet?

Zweitens: Können die USA nach dieser Positionierung nach Einschätzung des Auswärtigen Amtes eigentlich noch die Rolle eines Vermittlers im Konflikt einnehmen, oder ist das nicht obsolet geworden?

Breul: Ich will mit der zweiten Frage beginnen. Wer ein geeigneter Vermittler ist oder nicht, wer für sie sprechen kann, das müssen die Parteien entscheiden. Wir haben immer wieder betont, dass die USA eine besondere Rolle in der Region spielen, nicht nur durch ihr besonderes Verhältnis zu Israel, sondern einfach auch durch ihre regionale Präsenz und das, was sie durchsetzen können, wie wir es ja in der Vergangenheit erlebt haben. Wir wünschen uns, dass sich die Amerikaner einbringen und für eine Verhandlungslösung arbeiten. So weit zum zweiten Teil der Frage.

Zum ersten Teil der Frage: Ich kann Ihnen auf der einen Seite nicht davon berichten, dass vorab bestimmte Informationen geflossen wären. Auf der anderen Seite passt diese Entscheidung der US-Administration ja ins Bild und zu vorherigen Entscheidungen unter anderem zum rechtlichen Status von Golan usw., sodass wir von dieser Entwicklung nicht besonders überrascht sind.

Zusatzfrage: Kann die Bundesregierung überhaupt etwas aktiv tun, um das Ziel, das Sie nach wie vor für das richtige halten, nämlich die Zweistaatenlösung, zu promovieren, oder sind Sie bei realistischer Einschätzung nur noch dazu in der Lage, Worte des Protestes und der anderen Auffassung zu artikulieren - und das war's -, oder haben Sie praktische Möglichkeiten, auf das Ziel hinzuwirken?

Breul: Als Diplomat muss ich mich dagegen verwehren, die Worte mit einem "nur" zu versehen. Worte sind wichtig in der internationalen Politik. Das ist ein Instrument, das wir natürlich intensiv nutzen. Wir haben enge Beziehungen zu Israel; wir haben enge Beziehungen zu den Palästinensern. Wir haben als Europäische Union Gewicht in der Region. Der Markt der Europäischen Union ist für beide Akteure ein großer und wichtiger Markt.

Wir tun das, was wir tun können, um Fortschritte im Friedensprozess zu ermöglichen. Aber natürlich sind die Möglichkeiten begrenzt. Denn wir brauchen einen echten Willen bei den Parteien vor Ort, diesen Weg mit uns zu gehen.

Frage: Herr Seibert, was tut denn die Bundesregierung, damit die Israelis aufhören, völkerrechtswidrig zu agieren? Sie mahnen ja nur und protestieren verbal dagegen. Aber was tun Sie dagegen als Bundesregierung, als Europäische Union?

Herr Breul, können Sie kurz sagen, auf welche Resolution oder welche Abstimmung Sie sich bezogen haben? Es gab letzte Woche eine zum Thema "Palestine Refugees' Properties and Their Revenues". Bezogen sich Ihre Aussagen darauf?

Breul: Meine Aussagen bezogen sich auf die Resolutionen, die am Freitag in den Ausschüssen der Generalversammlung verabschiedet wurden. Sie kommen Anfang Dezember noch einmal ins Plenum. Sie können gern eine Liste auf unserer Homepage einsehen. Insgesamt waren es acht oder neun Resolutionen. Ich bin mir gerade nicht ganz sicher, ob die von Ihnen genannte darunter ist, meine aber, dass dies der Fall ist. Aber vielleicht mögen Sie dort kurz nachschauen.

Zu Ihrer ersten Frage, was wir konkret tun: Ich glaube, es führt ein bisschen zu weit, jetzt unser gesamtes Engagement in beiden Staaten aufzuführen. Klar ist: Wir haben diese Position, und sie leitet unser politisches Handeln, unter anderem in den Abstimmungen in der VN-Generalversammlung, aber auch in anderen Gremien. Natürlich wird auch das, was wir in Projekten vor Ort tun, davon geleitet, dass das, was wir tun, einen Beitrag dazu leisten soll, dass Frieden wahrscheinlicher wird. Das zieht sich durch alle Maßnahmen.

Zusatz: Aber der Punkt war: Die Israelis handeln völkerrechtswidrig. Wenn andere Staaten völkerrechtswidrig handeln, handelt die Bundesregierung, ob nun politisch oder mit Sanktionen usw.

Breul: Die israelische Siedlungsaktivität ist ja nicht ganz neu.

Zusatz : Darum ja!

Breul: Unsere völkerrechtliche Bewertung hat sich im Gegensatz zu der der USA ja eben nicht geändert. Von daher fließt das in unsere Politik ein. Aber die Änderung der US-Politik ändert nichts an unserer politischen Ausrichtung.

Frage: In Polen sind in der Nähe der deutschen Grenze weitere Fälle Afrikanischer Schweinepest bei Wildschweinen aufgetreten. Haben Sie Erkenntnisse darüber? Wie schätzen Sie die Lage für die deutschen Bestände ein? Verschärfen Sie eventuell die Maßnahmen?

Lenz: Erst einmal ist es richtig, dass es mittlerweile 20 Fälle Afrikanischer Schweinepest gibt, und zwar in Polen, etwa 80 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt. Es ist aber wichtig zu sagen, dass es in Deutschland bisher keinen Fall gibt.

Die Afrikanische Schweinepest ist eine Tierseuche, die für Schweine, sowohl für Hausschweine als auch für Wildschweine, hochansteckend, aber für den Menschen ungefährlich ist. In Deutschland haben wir bisher, wie gesagt, noch keinen Fall. Wir nehmen die Situation aber sehr ernst, und zwar nicht erst seit den Fällen in Polen, sondern schon die ganze Zeit. Vielleicht wissen Sie auch, dass es im vergangenen Jahr einen Fall in Belgien gab. Dort hat sich die Lage mittlerweile entspannt.

Insofern sind wir vorbereitet. Zum einen haben wir seit Jahren sehr intensiv in die Aufklärungs- und Präventionsarbeit investiert. Wir informieren an Raststätten und in den Zügen in verschiedenen Sprachen. Dabei geht es vor allem um Reisende, die aus betroffenen Gebieten nach Deutschland reisen, zum Beispiel um Jagdreisende, aber auch um Pflegekräfte oder die Bundeswehr. Auch da haben wir sensibilisiert.

Wir sind auch für den Ernstfall, für den Fall, dass es zu einem Ausbruch in Deutschland kommt, vorbereitet. Wir haben das Jagdrecht und das Tierseuchengesetz angepasst und optimieren es fortlaufend. Dabei geht es darum, dass man im Ernstfall den Zugang zu bestimmten Gebiete effektiv reglementieren kann und dass die Jagd zielgerichtet stattfinden kann.

Frage: Im Zusammenhang mit den Demonstrationen in Hongkong und der Niederschlagung der Demonstrationen hat der US-Kongress Sanktionen beschlossen. Hat sich die Bundesregierung darüber verständigt, ob auch sie Sanktionen gegen chinesische Akteure verhängt?

StS Seibert: Ich will die Frage nutzen, um vielleicht noch etwas auf die ganze Situation dort einzugehen. Frau Demmer hat hier am Montag schon gesagt, dass wir die aktuelle Berichterstattung über die Vorgänge in Hongkong, ganz besonders auch rund um die Polytechnische Universität, mit Sorge verfolgen.

Noch einmal: Die Bundesregierung mahnt alle Seiten, sowohl Demonstranten als auch Polizei, zur Zurückhaltung und zur Dialogbereitschaft. Es ist dringend geboten, dass dort schnellstmöglich konkrete Maßnahmen zur Deeskalation ergriffen werden, um zu einer friedlichen Lösung zu kommen. Die Vermittlung, die im Falle der Polytechnischen Universität stattgefunden hat, zeigt, dass es solche deeskalierenden Maßnahmen geben kann. Nur auf diesem Weg, auf dem Weg des Dialogs, wird sich eine Lösung finden, und sie wird sich auch nur auf der Basis der Gesetze, der Freiheiten finden, die für Hongkong festgeschrieben sind, unter der Überschrift: "Ein Land, zwei Systeme". Das ist das, was ich dazu sagen kann.

Sie fragen nach den Gesetzentwürfen des US-Senats, die ich hier nicht abschließend beurteilen kann. Für uns ist China ein zentraler Partner. Wir haben ganz breite, vielschichtige bilaterale Beziehungen und auch immer wieder Gespräche. Diese breiten Beziehungen schließen auch den Dialog zu kritischen und zu schwierigen Themen mit ein.

Zusatzfrage: Es gibt also keine Sanktionen, oder?

Breul: Ich kann Sie auf eine EU-Erklärung vom Montag verweisen. Wenn wir in der Bundesregierung über Sanktionen diskutieren, dann würden wir das grundsätzlich zunächst einmal im EU-Rahmen mit unseren Partnern besprechen und über die nächsten Schritte beraten. Wenn Sie das Statement von Montag ausführlich studieren, dann werden Sie das Wort "Sanktionen" darin nicht finden.

Zusatzfrage: Setzen Sie sich dafür ein, dass die EU über Sanktionen redet, oder sind Sie mit der Erklärung, in der Sanktionen nicht vorkommen, einverstanden und zufrieden?

Breul: Das ist die gemeinsame Erklärung der Mitgliedsstaaten vom Montag, und dahinter stehen wir zu 100 Prozent.

Frage: Meine Frage richtet sich an das BMI. Aber ich kann mir vorstellen, dass vielleicht auch Herr Seibert etwas zu dem Thema sagen will. Nach der Meldung über den gewaltsamen Tod des Sohnes von Bundespräsident Weizsäcker würde ich das BMI gern fragen, ob Angehörige des Bundespräsidenten Personenschutz erhalten, wann die Bereitstellung von Personenschutz erlischt und ob die Sicherheitsbehörden irgendwelche Informationen über Drohungen gegen Herrn Weizsäcker oder die Familie hatten.

Grünewälder: Wir haben die Berichte mit Entsetzen zur Kenntnis genommen, geben aber ansonsten keine weiteren Auskünfte zu Schutzmaßnahmen des Bundeskriminalamts, die Schutzpersonen betreffen. Zu den Ermittlungen hier müssen Sie die entsprechende Staatsanwaltschaft fragen.

StS Seibert: Ich kann Ihnen dazu auch nicht mehr sagen. Wir wissen ja noch nicht sehr viel über das, was sich gestern Abend hier in Berlin abgespielt hat. Es ist ein entsetzlicher Schlag für die Familie von Weizsäcker. Die Anteilnahme der Bundeskanzlerin und sicherlich auch der Mitglieder der Bundesregierung insgesamt gilt der Witwe und der ganzen Familie.

Frage: Das Auswärtige Amt hat Jeanine Áñez mit dem Wunsch, dass sie Neuwahlen organisiert, indirekt als neue Präsidentin Boliviens anerkannt. Ist diese Anerkennung die offizielle Haltung? Erstreckt sie sich auch darauf, wie sie zur Präsidentschaft gekommen ist?

Breul: Natürlich sprechen wir als Auswärtiges Amt für die Bundesregierung. Die Lage in Bolivien war ja von großer Instabilität und großer Unsicherheit gekennzeichnet und der Sorge, dass es in dem Land zu noch mehr Gewalt kommt. Vor diesem Hintergrund haben wir es begrüßt, dass die Ausrufung von Frau Áñez zur Übergangspräsidentin - ich betone: zur Übergangspräsidentin - stattgefunden hat und das Machtvakuum nicht länger andauert.

Wichtig ist es jetzt - das hat auch Frau Áñez in ihrer Erklärung unterstrichen -, dass sich die geschäftsführende Regierung auf ihre Aufgabe konzentriert, Neuwahlen durchzuführen und Vertrauen zu schaffen, sodass es eben nicht zu weiterer Konfrontation und Gewalt in dem Land kommt.

Wir begrüßen vor dem Hintergrund ausdrücklich den von der bolivianischen Bischofskonferenz einberufenen nationalen Dialog, der auch von der EU und den Vereinten Nationen begleitet wird. Wichtig ist - ich unterstreiche es noch einmal -, dass es so bald wie möglich gelingt, einvernehmlich Neuwahlen anzusetzen, um die demokratische Stabilität im Land wiederherzustellen.

Zusatzfrage: Seit Frau Áñez an der Macht ist, hat sich die Lage nicht beruhigt, sondern eigentlich noch verschlimmert. Was denkt die deutsche Regierung über die Menschenrechtslage, gerade unter der neuen Regierung? Planen Sie, etwas zu unternehmen, vielleicht auch im europäischen Kontext, wenn die jetzige Situation anhält?

Breul: Die Gewalteskalation vor Ort verurteilen wir. Wir schließen uns ausdrücklich dem Appell der VN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Bachelet, an, sicherzustellen, dass insbesondere beim Einsatz der Sicherheitskräfte internationale Menschenrechtsstandards eingehalten werden. Wir begrüßen daher sehr, dass die VN-Hochkommissarin auch eine technische Mission nach Bolivien entsandt hat, um zur Aufklärung der gewalttätigen Geschehnisse der letzten Woche beizutragen.

Mit Sorge haben wir auch Übergriffe auf Journalisten registriert und appellieren an alle Seiten, die Achtung der Pressefreiheit zu wahren und Medienvertreter in ihrer Arbeit nicht zu hindern.

Grundsätzlich sind alle Seiten dazu aufgerufen, sich zu mäßigen und Gewaltverzicht zu üben. Wir brauchen jetzt Signale der Verhandlungsbereitschaft. Von daher ist dieser nationale Dialog jetzt ein wichtiger Schritt. Aber dazu - ich wiederhole es noch einmal - müssen beide Seiten einen Beitrag leisten. Diese Mäßigung und der Verzicht auf Gewalt gelten für alle Beteiligten.

Frage: Können Sie etwas zu der Übergangsregierung an sich sagen? Es ist auffällig, dass es in einem Land, das mehrheitlich indigen ist, im Kabinett keinen indigenen Vertreter gibt, sondern alle sind rein weiße Bolivianer, mit teils faschistischem oder christlich-fundamentalistischem Hintergrund. Haben Sie an dieser Übergangsregierung irgendetwas auszusetzen?

Die Übergangspräsidentin hat zur "Jagd" gegen die politischen Gegner und Ex-Mitarbeiter von Herrn Morales aufgerufen, also zur Gewalt. Wie bewerten Sie das?

Breul: Ich kann das wiederholen, was ich gerade gesagt habe. Wir rufen alle Seiten zur Mäßigung auf und darauf, zum Gewaltverzicht einen Beitrag zu leisten, sodass Vertrauen entsteht und Gespräche zwischen den Seiten möglich sind. Ich habe auch betont, dass aus unserer Sicht die Übergangsregierung ein wichtiges Mandat hat, nämlich Neuwahlen zu organisieren, dies rasch zu tun und so, dass sich alle Seiten daran beteiligen können. Das kann sicher nur eine Phase des Übergangs sein.

Zusatz: Meine Frage bezog sich auf die Übergangsregierung und die personelle Zusammensetzung.

Breul: Ich glaube, personelle Zusammensetzungen von Regierungen können wir hier nicht kommentieren.

Das Entscheidende ist doch das Mandat, das diese Übergangsregierung hat. Wir werden die Übergangsregierung daran messen, dass jetzt rasch Neuwahlen stattfinden, und zwar Neuwahlen, die von beiden Seiten akzeptiert werden.

Frage: Wie Sie wissen, hat die Übergangsregierung ein Dekret erlassen, wonach die Streitkräfte nicht juristisch verfolgt werden, wenn sie gegen die Menschenrechte verstoßen. Wie beurteilen Sie das?

Haben Sie überhaupt Kontakt zu dieser Übergangsregierung?

Breul: Natürlich sind wir im Land mit unserer Botschaft präsent und führen Gespräche. Es handelt sich ja jetzt nicht - das habe ich schon mehrfach gesagt - um eine normale Regierung, mit der man sozusagen normale Regierungsgeschäfte weiterführen würde, sondern es handelt sich um eine Übergangsregierung mit einem klaren Mandat. Daran werden wir die Übergangsregierung messen, und das machen wir auch gegenüber der Übergangsregierung deutlich.

Frage: Sie haben das klare Mandat und die Begrenzung des Mandats betont. Was die Übergangregierung macht und auch das, was das Militär macht, überschreitet ja dieses Mandat bei Weitem. Das, weswegen das Vakuum, wie Sie sagen, aufgefüllt wurde, die Angst vor dem, wird jetzt sozusagen in Potenz selber ausgeübt. Sind das nicht dann doch - mindestens von heute aus betrachtet - Elemente eines Putsches, die dort sichtbar werden?

StS Seibert: Wenn ich etwas dazu sagen darf: Es ist ja immerhin festzuhalten, dass der bolivianische Verfassungsgerichtshof Frau Áñez in dieser Rolle als Übergangspräsidentin nach dem Rücktritt von Präsident Morales bestätigt hat. Die bolivianische Verfassung gilt. Die bolivianische Verfassung gibt nun drei Monate Zeit, um diese Neuwahlen zu organisieren. Genau das ist ihre Funktion. Ich erinnere noch einmal an den bolivianischen Verfassungsgerichtshof, der das so sieht und so bekräftigt hat.

Zusatzfrage: Dann muss man aber bitte auch daran erinnern, dass es dieser Verfassungsgerichtshof war, der eine abermalige Wiederwahl von Herrn Moreles gebilligt hat, was, glaube ich, auch hier kritisiert worden ist. Man kann ja schlecht sagen, dass man einmal das, was er macht, gut findet, und ein anderes Mal nicht.

Die eigentliche Frage aber war: Wie bewerten Sie es, dass diese Übergangsregierung weitaus mehr und drastischer agiert, als es das begrenzte Mandat - Organisation von Neuwahlen - beinhaltet? Sind das dann nicht doch Formen oder Strukturen eines Putsches, die in dieser Form von Machtübernahme und Machtausübung deutlich werden?

Breul: Ich weiß nicht, ob uns diese Debatte wirklich weiterführt. Sie müssen sehen, dass in dem Land sehr große Unsicherheit und sehr große Spannungen herrschen - wir haben eine Präsidentenwahl erlebt, die nachgewiesenermaßen erhebliche Unregelmäßigkeiten aufwies - und danach der Prozess wieder stattfindet. Für uns ist es jetzt wichtig, den Weg Blick nach vorne zu richten. Es hat Anfang dieser Woche ein konstruktives Signal von der bolivianischen Bischofskonferenz gegeben, einen nationalen Dialog auszurichten, der international unterstützt wird. Das ist der Prozess, auf den wir setzen.

Ich habe mehrfach unterstrichen, dass wir die Übergangsregierung daran messen werden, wie sie ihr Mandat umsetzt, und zwar das klare Mandat, rasch Neuwahlen durchzuführen

Zusatzfrage: Wie sieht das Messen bisher aus?

Breul: Herr Jessen, unsere Erwartung habe ich hier doch klar formuliert.

Vos. Buschow: Bevor wir zu weiteren Fragen zu dem Thema kommen, verabschieden wir erst einmal Herrn Seibert und sagen Danke.

Frage: Sie haben gerade von Nachweisen gesprochen. Können Sie uns die Nachweise für diese Manipulationen und Unregelmäßigkeiten nennen? Die stehen ja im Raum. Es stimmt, dass das gerade kontrolliert und überprüft wird. Es wäre mir aber neu, dass etwas nachgewiesen worden ist.

Breul: Dann würde ich Sie bitten, sich an die OAS zu wenden, die die Beobachtung durchgeführt hat.

Zusatz: Dort sind aber keine Nachweise zu finden. Sie hat Unregelmäßigkeiten festgestellt, die jetzt geprüft werden.

Breul: Dort sind Unregelmäßigkeiten festgestellt worden.

Frage: Eine Frage an das Familienministerium zum Thema Kindergeld. Frau Dreyer hat einen Vorschlag gemacht, wie das Kindergeld erhöht werden könnte, wie es mit anderen Leistungen zusammengelegt werden könnte. War dieser Vorstoß mit dem Familienministerium abgesprochen? Wenn ja, haben Sie schon angefangen, den Plan zu schreiben?

Kempe: Danke für die Frage. Unsere Ministerin ist heute in Wiesbaden zur Unterzeichnung des Gute-Kita-Vertrags mit Hessen, also der letzten von 16 Vereinbarungen. Sie hat sich in diesem Kontext auch zu dieser Frage ausführlich geäußert. Ich möchte Sie gerne auf diese Äußerung verweisen. Diese Aussagen stehen natürlich für sich.

Ansonsten kann ich Ihnen nur sagen, dass es natürlich ein zentrales Anliegen auch des Familienministeriums ist, Kindern unabhängig von ihrem familiären Hintergrund beste Chancen zu geben. Aus unserer Sicht ist das Starke-Familien-Gesetz, das am 1. Juli in Kraft getreten ist, ein erster großer Schritt auf dem Weg zu einer Kindergrundsicherung. Bei diesem Thema müssen wir einfach vorankommen. Es ist gut, dass wir jetzt darüber breit diskutieren.

Frage: Herr Breul, es soll heute eine Libyen-Konferenz in Ihrem Hause stattfinden. Können Sie das bestätigen?

Wie sehen Sie momentan die Fortschritte in diesen Friedensverhandlungen in Richtung eines möglichen Libyen-Gipfels im Januar oder Februar?

Breul: Wie Sie wissen, lieben wir Diplomaten die Wortklauberei. Von daher kann ich heute nicht von einer Konferenz sprechen, sondern von einem "Senior Officials Meeting", also einem Treffen auf hoher Beamtenebene, um eine mögliche Konferenz vorzubereiten. Darüber hatten wir ja hier schon zu unterschiedlichen Zeiten gesprochen.

Diese Gespräche befinden sich in einer sehr wichtigen Phase. Ich möchte nicht ins Detail gehen, aber das Treffen findet heute hier in Berlin statt. Es ist insgesamt das vierte Treffen, das dieses Mal einmal wieder im Auswärtigen Amt unter gemeinsamer Leitung mit dem Bundeskanzleramt stattfindet. Wie Sie wissen, dient dieser sogenannte Berliner Prozess zu einhundert Prozent der Unterstützung des VN-Sonderbeauftragten für Libyen, Herrn Salamé, und der Umsetzung eines Drei-Punkte-Plans, den er entworfen hat. Die zweite Stufe dieses Plans, auf der wir uns befinden, sieht eine internationale Konferenz vor, mit der geeignete Rahmenbedingungen für einen innerlibyschen politischen Prozess unter der Vermittlung der Vereinten Nationen geschaffen werden.

Die Lage in Libyen ist insgesamt kompliziert und wird im Moment auch nicht leichter. Wir konzentrieren uns bei diesen Gesprächen darauf, was den Einfluss von außen auf den Frieden in Libyen angeht, und appellieren gleichzeitig jedoch an die libyschen Akteure, nicht auf diese Konferenz zu warten, um den aktuellen Konflikt zu beenden. Ganz im Gegenteil: Je früher dieser Konflikt von den Parteien vor Ort beendet werden kann, desto besser, denn die Zivilbevölkerung leidet. Das Ziel unserer Bemühungen ist es, die Einmischung von außen zu beenden, die den Konflikt in den letzten Monaten und Jahren zusätzlich befeuert hat.

Frage: Eine ganz kurze Nachfrage, Herr Breul. Würden Sie sagen, dass es noch Hoffnung gibt, dass die große Konferenz, also nicht nur auf der Expertenebene, sondern mit den Regierungschefs, noch dieses Jahr stattfinden kann oder hat man sich davon verabschiedet und plant jetzt fest für 2020?

Breul: Hoffnung ist in unseren Genen als Diplomaten fest verankert.

Frage: Herr Breul, gibt es schon einen Termin für die Rückkehr der beiden mutmaßlichen IS-Frauen nach Deutschland?

Breul: Sie meinen vermutlich die Abschiebung aus der Türkei.

Zusatz: Genau.

Breul: Diesbezüglich habe ich für Sie keinen aktuellen Stand.

Zusatzfrage: Haben Sie Kenntnis über weitere Fälle, die die Türkei nach Deutschland abschieben will?

Breul: Ich kann Ihnen berichten, dass es von türkischer Seite gestern eine Ankündigung einer weiteren Abschiebung von einem Deutschen für diesen Freitag gab. Wir haben keine belastbaren Erkenntnisse, nach denen es sich hierbei um einen IS-Anhänger handelt.

Vors. Buschow: Das BMZ hat noch eine Nachlieferung.

Berger: Ich habe eine Nachlieferung bezüglich der COP in Madrid. Das BMZ wird dort von der Parlamentarischen Staatssekretärin Maria Flachsbarth vertreten sein. Der genaue Zeitpunkt ihres Aufenthalts ist noch unklar, vermutlich ab dem 9. Dezember.

Mittwoch, 20. November 2019

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 20. November 2019
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-20-november-2019-1694890
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. November 2019

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