Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


PRESSEKONFERENZ/1970: Regierungspressekonferenz vom 20. Dezember 2019 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Freitag, 20. Dezember 2019
Regierungspressekonferenz vom 20. Dezember 2019


Themen: Pkw-Maut, Löschung der Daten eines Mobiltelefons von Bundesministerin a. D. von der Leyen, Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, Gastransit durch die Ukraine, Situation in der Ostukraine, mögliche Sanktionen im Zusammenhang mit Nord Stream 2, Telefongespräch der Bundeskanzlerin mit dem ägyptischen Präsidenten, Lage in Libyen, Tötung eines georgischen Staatsbürgers in Berlin, Finanztransaktionssteuer, Ausschreibungen der Bundesnetzagentur für Windenergieanlagen an Land

Sprecher: SRS'in Demmer, Strater (BMVI), von Plüskow (BMVg), Alter (BMI), Haufe (BMU), Baron (BMWi), Adebahr (AA), Kalwey (BMF)

Vors. Buschow eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS'in Demmer sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Strater: Ich möchte Ihnen aktiv etwas mitteilen: Wir haben hier am Mittwoch ausführlich über das Thema Akten für den Untersuchungsausschuss zur Pkw-Maut diskutiert. Ich möchte Ihnen dazu heute mitteilen, dass das BMVI dem Untersuchungsausschuss heute gemäß dessen Beweisbeschlüssen fristgerecht weitere Akten übermitteln wird. Es handelt sich dabei unter anderem um Unterlagen zu den Prüfungsvorgängen des Bundesrechnungshofes. Wir unterstützen damit weiter die Aufklärungsarbeit des Untersuchungsausschusses.

Es bleibt dabei: Wir wollen maximal mögliche Transparenz. Wir wollen die Akten deshalb möglichst ohne Einstufung zur Verfügung stellen. Wir haben den Bundesrechnungshof deshalb um Zustimmung dazu gebeten, denn die brauchen wir dafür. Wir haben übrigens auch andere um Zustimmung gebeten, Akten vollständig offen vorlegen zu können. Solange aber Zustimmungen - in dem Fall des Bundesrechnungshofes - nicht vorliegen, sind einige Dokumente vorläufig entsprechend gekennzeichnet, nämlich - das haben wir am Mittwoch schon besprochen - mit "nur für den Dienstgebrauch" oder mit dem Kennzeichen "vertraulich", um in diesem Fall die Schutzrechte des Bundesrechnungshofes zu wahren. Sobald die Zustimmung des Bundesrechnungshofes vorliegt, kann die Einstufung entfallen.

Frage: Ich glaube, Sie haben es mit dem letzten Satz schon beantwortet: Die Einstufung, die Sie vorgenommen haben, die im Moment eine auch öffentliche Diskussion im Untersuchungsausschuss verhindern würde, entfällt dann komplett, wenn der Bundesrechnungshof grünes Licht gibt?

Strater: Wenn das so ist, würde das so sein, genau. Wir brauchen diese Zustimmung eben und haben sie angefragt, aber sie liegt eben noch nicht vor. Deswegen ist das vorläufig so gekennzeichnet.

Zusatzfrage: Sie hätten ja diese ganze Debatte vermeiden können, wenn Sie diesen Weg von Anfang an gegangen wären, oder?

Strater: Sie kennen die Fristsetzung des Untersuchungsausschusses; die ist recht anspruchsvoll. Es gibt viele Beweisbeschlüsse, wir müssen diesen Beweisbeschlüssen jetzt Schritt für Schritt entsprechen. Das muss alles ja auch erst einmal gesichtet und zusammengesucht werden, falls es bisher noch nicht dem Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur vorgelegen hat. Da muss man dann eben die Personen oder Institutionen befragen, die diese schutzwürdigen Daten betreffen, ob man diese Akten vollständig offen vorlegen kann. Solange das noch nicht der Fall ist, also solange es da noch keine Rückmeldung gibt oder solange diese Zustimmung nicht erteilt wird, muss man das eben mit diesem Verfahren machen, das wir hier auch ausführlich besprochen haben.

Frage: Das heißt, Sie leiten erst Unterlagen an den Untersuchungsausschuss weiter und warten währenddessen auf den Bundesrechnungshof?

Strater: Wir leiten Unterlagen fristgerecht zu; wir haben ganz klare Fristen, die wir einhalten müssen. Sie können sich die Debatte vorstellen, die entstünde, wenn wir diese Fristen nicht einhalten würden, sondern sagen würden "Wir müssen jetzt noch etwas warten". Wir suchen die angeforderten Akten gemäß den Beweisbeschlüssen, die es ja zahlreich gibt, zusammen, und müssen diese Akten dann fristgerecht übermitteln.

Zusatzfrage: Das heißt, wenn Sie das fristgerecht einreichen, aber noch keine Rückmeldung vom Bundesrechnungshof haben, dann werden wesentliche Teile geschwärzt sein?

Strater: Dann werden bestimmte Teile gekennzeichnet - so wie wir das hier besprochen haben - beziehungsweise eingestuft, die zum Beispiel Geschäfts- und Betriebsdaten enthalten - das haben wir hier ja ausführlich erklärt -, und zwar zum Schutze dieser Daten aufgrund der öffentlichen Erörterungen im Untersuchungsausschuss.

Frage: Dennoch bleibt die Frage: Warum haben Sie denn eigentlich in den letzten ein, zwei Pressekonferenzen hier nicht genauso argumentiert? Beim letzten Termin war Ihrerseits ja überhaupt nicht die Rede davon, dass Sie das alles gerne offen zur Verfügung stellen würden, dass das aber nur ginge, wenn der Bundesrechnungshof grünes Licht gibt. So haben Sie überhaupt nicht argumentiert. Daher drängt sich doch die Vermutung auf, dass Sie das jetzt ex-post machen, weil der politische und mediale Druck gewachsen ist. Sonst hätten Sie es doch spätestens am Mittwoch so sagen müssen.

Strater: Nein, das machen wir nicht ex-post. Die mediale Aufregung über bestimmte Dinge ist, wie sie ist, und wir erzählen es dann sachlich so, wie es ist. Es ist genau so: Wir müssen für bestimmte Offenlegungen oder eben auch Freigaben ohne Einstufung die Zustimmung haben. Das ist ein Verfahren, das ich auch als bekannt vorausgesetzt habe. Insofern ist das hier nichts Ungewöhnliches, und es wird auch nicht im Nachhinein irgendetwas gemacht. Die Übermittlung an den Untersuchungsausschuss hat ja in dieser Woche erst begonnen; das sind ja die ersten Beweisbeschlüsse, denen wir hier entsprechen.

Frage: Dann hätte ich auch noch eine Verständnisfrage. Da wir ja am Mittwoch auch über die Höherstufung geredet haben: Ist die auch mit den Inhabern der Einstufungsgewalt abgesprochen oder auf deren Wunsch erfolgt?

Strater: Nein, die Höherstufung ist ja zum Schutze der Daten der entsprechenden Personen, der Geschäfts- und Betriebsdaten oder Ähnlichem erfolgt. Die nehmen wir vor, damit diese eben in einem öffentlichen Verfahren weiterhin geschützt bleiben. Bei allem, was wir in den vergangenen Monaten auf die Webseite gesetzt haben, wollten wir alles vollständig offen auf die Webseite stellen - zum Beispiel bei den Verträgen -, aber natürlich muss man dafür die Einwilligungen derjenigen haben, die das betrifft. Da gibt es eben gewisse Stellen, die auch bei diesen Dingen nach wie vor geschwärzt sind.

Zusatzfrage: Das war nicht meine Frage. Meine Frage war: Die Veränderung der Einstufung nehmen Sie in einigen Fällen nur nach Rücksprache mit anderen vor, und in anderen Fällen entscheiden Sie eigenständig, habe ich das richtig verstanden?

Strater: Wir müssen grundsätzlich schauen, wie etwas eingestuft werden muss, weil wir ja rechtlich korrekt agieren müssen. Also müssen wir bei allem schauen, wie wir es einstufen. Wir wollen es - das habe ich gerade erklärt - offen und ohne Einstufung zur Verfügung stellen, und dafür brauchen wir die Zustimmung bestimmter Stellen, bestimmter Personen oder bestimmter Institutionen, und die fragen wir ab.

Zusatzfrage: Die Einstufung richtet sich ja nach dem Inhalt, nicht nach dem Adressaten. Insofern ist für mich immer noch nicht ganz nachvollziehbar, warum Sie gleiche Inhalte unterschiedlich hoch einstufen. Es geht mir nicht um die Veröffentlichung, nicht um die Offenlegung, sondern darum, dass Sie ohnehin eingestufte Dokumente in eine höhere Einstufung heben, obwohl sich inhaltlich - und nach der entsprechenden Verordnung ist der Inhalt ausschlaggebend - nichts geändert hat.

Strater: Das habe ich hier am Mittwoch ja erklärt: -

Zuruf: Nein.

Strater: - Die bisherige Einstufung zum Beispiel bei den Akten, die wir beim AVI schon hatten, war "nur für den Dienstgebrauch". Das war für das Schutzbedürfnis in diesem Fall ausreichend, wenn der AVI nicht öffentlich tagt. Der Untersuchungsausschuss erhebt Beweisanträge öffentlich, und deswegen ist diese Stufe dort für den Schutz dieser Daten nicht ausreichend. Deswegen wurde das höhergestuft.

Frage: Herr Strater, der Minister hat erklärt, dass für die Schadenersatzforderungen, die es jetzt gibt, die Voraussetzungen fehlen, dass also kein rechtlicher Anspruch bestehe. Gleichwohl ist das, was in den Verträgen mit den Betreibern beziehungsweise mit den vorgesehenen Betreibern als möglicher Ausstiegsgrund vorgesehen war, der die Betreiber dann in das Recht versetzt hätte, Verlust beziehungsweise entgangenen Gewinn geltend zu machen, genau das, womit sie es auch begründet haben, nämlich der Ausstieg aus ordnungspolitischen Gründen. Weswegen haben die Betreiber aus Ihrer Sicht dennoch keinen Anspruch auf Entschädigung?

Strater: Weil dieser Entschädigungsanspruch nur dann gilt, wenn es nur ordnungspolitische Gründe sind, aus denen wir kündigen. Der Minister hat gestern aber auch deutlich gemacht, dass wir auch aus vielen weiteren triftigen Gründen gekündigt haben - Sie haben das Statement wahrscheinlich gesehen. Die Betreiber haben vertragliche Leistungen nicht erfüllt, sie haben vertragliche Meilensteine gerissen, sie haben nach der Kündigung die Verträge vorsätzlich und treuwidrig verletzt. Das sind mehrere triftige Kündigungsgründe, und in diesem Fall ist die Vertragslage ausdrücklich zugunsten des Bundes.

Zusatzfrage: Da Sie die ordnungspolitischen Gründe gerade an die zweite Stelle gesetzt hatten und Minderleistung oder Nichterfüllung von Leistungen prioritär genannt haben: Bedeutet das, dass die Verträge auch gekündigt worden wären, wenn es das Gerichtsurteil nicht gegeben hätte?

Strater: Ich habe die ordnungspolitischen Gründe in meiner Auflistung gerade gar nicht genannt, aber die gibt es natürlich durch das EuGH-Urteil. Über die Schlechtleistung, die Nichteinhaltung von Fristen, was die Feinplanungs­dokumentation angeht, und vieles mehr wurde ja in den vergangenen Monaten auch ausführlich geredet. Aus diesen Gründen wurde der Vertrag beziehungsweise wurden die Verträge gekündigt, und deswegen gibt es keinen Entschädigungsanspruch.

Zusatzfrage: Das hat meine Frage nicht beantwortet. - Das bedeutet von der Logik her, Sie hätten die Verträge wegen der Minderleistung auch ohne das EuGH-Urteil gekündigt?

Strater: Na ja, die Lage wurde analysiert und es wurde geschaut, wo man steht, welche Leistungen bisher erfüllt wurden, welche Fristen bisher erfüllt wurden. Das hat man sich angeschaut, und die Kündigungen sind ausgesprochen worden, weil es dafür einfach diese Gründe gab.

Frage: Bezüglich der gelöschten Daten auf dem ehemaligen Handy von Frau von der Leyen hätte ich eine Frage an Frau Demmer: Gibt es denn allgemeingültige Regeln, nach denen die Daten von Diensthandys von Ministerinnen und Ministern oder beispielsweise auch der Bundeskanzlerin gelöscht werden?

SRS'in Demmer: Ich kann für die Bundeskanzlerin sagen: Es richtet sich alles nach der Registraturrichtlinie; da gibt es also eine Regelung. Nach dieser Registraturrichtlinie wird veraktet, und zwar grundsätzlich alles, was an Kommunikation relevant ist. Über die genauen kommunikativen Wege, die die Kanzlerin wählt, geben wir hier keine Auskunft.

Frage: Ich hätte dazu eine Anschlussfrage an Herrn von Plüskow: Es ist ja das Wort "sicherheitsgelöscht" in der Welt. Was muss ich mir darunter vorstellen? Wenn Frau Demmer gerade sagt, dass alles, was an Kommunikation relevant sei, veraktet wird, dann stelle ich mir jetzt vor, dass das irgendwo auf einer Cloud im Bundesnetz ist oder es ein Backup gibt, das möglicherweise digital mit einem Vorhängeschloss versehen ist, sodass da keiner herankommt. Stelle ich mir das falsch vor?

Plüskow: Ich kann Ihnen zunächst einmal sagen, dass dieses Thema ja Teil der nicht öffentlichen Sitzung des Untersuchungsausschusses gestern war und dort auch weiter aufgearbeitet werden wird. Insofern kann ich Ihnen hier auch nicht zu Details Auskunft geben.

Ich kann Ihnen aber, um das vielleicht noch ein bisschen klarer darzustellen, grundsätzlich etwas dazu sagen, was diese Handys betrifft. Ministerin a. D. von der Leyen hatte zwei Diensthandys. Vielleicht erinnern Sie sich daran - ich glaube, das war im Sommer dieses Jahres -, dass verschiedene Nummern von Politikern an die Öffentlichkeit geraten sind. Darunter war auch die Nummer ihres ersten Diensthandys. Daraufhin musste sie ihr Handy zurückgeben, und nach den Regularien werden solche Handys dann sicherheitsgelöscht. Das zweite Diensthandy, das sie anschließend erhalten hat, liegt unter Verschluss im BMVg.

Zusatzfrage: Trotzdem noch einmal die Nachfrage: Was heißt denn sicherheitsgelöscht? Was muss ich mir darunter vorstellen?

Plüskow: Das kann ich Ihnen wirklich nicht sagen; ich weiß nicht, was mit diesem Handy dann genau passiert. Es wird gelöscht, sodass eben sichergegangen werden kann, dass mit diesem Handy keine Sicherheitsvorkommnisse mehr geschehen können. Ob es zurückgesetzt wird oder ob es geschreddert wird, kann ich nicht sagen.

Frage: Sie haben jetzt von zwei Handys gesprochen. Wurden beide gelöscht oder nur das erste, von dem die Nummer bekannt wurde? Das habe ich jetzt ehrlich gesagt nicht verstanden. Wer hat die Löschung bei den jeweiligen Handys dann angeordnet?

Plüskow: Wie ich gerade sagte: Die Nummer wurde bekannt, und es ist routinemäßig so, dass dieses Handy dann aus Sicherheitsgründen nicht mehr weiter benutzt werden darf und gelöscht werden muss. Anschließend hat sie ein weiteres Handy bekommen, und das hat sie abgegeben, nachdem sie ihr Ministeramt abgegeben hat. Dieses Handy befindet sich unter Verschluss im BMVg.

Zusatzfrage: Jetzt haben Sie immer noch nicht erklärt, ob das zweite Handy auch gelöscht wurde oder ob nur das erste gelöscht wurde.

Plüskow: Ich sagte ja auch gerade: Das ist Gegenstand des Untersuchungsausschusses. Über Details kann ich Ihnen hier keine Auskunft geben. Ich kann Ihnen so viel sagen, dass es im BMVg unter Verschluss liegt.

Frage : Frau Demmer, wenn Sie schon auf die Registraturrichtlinie und die Veraktung verweisen, dann können Sie bestimmt auch sagen, ob und wie es da Löschfristen, Sperrfristen oder was auch immer für Fristen gibt und ob das bedeutet, dass die Kommunikationsinhalte der Diensthandys von Ministern grundsätzlich veraktet werden müssen, also in irgendeiner Form noch woanders gespeichert werden müssen.

SRS'in Demmer: Zu den Details der Registraturrichtlinie würde ich das BMI um Antwort bitten.

Alter: Die Details der Registraturrichtlinie kann ich hier jetzt spontan auch nicht wiedergeben. Ich kann die Fragen aber gerne im Nachhinein beantworten, wenn ich ganz konkrete Fragestellungen dazu vorliegen habe.

Die Frage, die Sie eben gestellt haben, haben wir hier in einem etwas anderen Zusammenhang schon einmal beantwortet, nämlich so, dass es keine pauschale Dokumentationspflicht für Minister gibt, die sich aus den gesetzlichen Grundlagen ergäbe. Vielmehr ist vorgesehen, dass die Inhalte, die für einen Sachvorgang relevant sind, entsprechend der Registraturrichtlinie zu dokumentieren sind. Das erfolgt im Rahmen der tatsächlichen Möglichkeiten.

Zusatzfrage: Was heißt das?

Alter: Wenn man eine E-Mail mit einem Diensthandy bekommt, dann kann diese E-Mail ohne Weiteres im Rahmen der Registraturrichtlinie dokumentiert werden. Wenn man Gespräche führt, dann ist das möglicherweise schwierig. Dann muss es sozusagen transkribiert werden. Das ist dann der Fall, wenn die Gesprächsinhalte für den Sachverhalt relevant sind; das kann man nicht pauschal beantworten. Das habe ich mit der Anmerkung "im Rahmen der tatsächlichen Möglichkeiten" gemeint.

Zusatzfrage: Jetzt muss ich doch noch einmal nachfragen. Gespräche werden doch in der Regel nicht aufgezeichnet, oder doch?

Alter: Nein. Deswegen habe ich es ja gerade erklärt: Wenn ein Minister oder eine Ministerin oder die Kanzlerin Gespräche führt und diese Gespräche für den Sachvorgang so relevant sind, dass sie veraktet werden müssen, dann müssen sie transkribiert werden. Dann muss also dokumentiert werden, und dann muss diese Dokumentation - - -

Zuruf: Entschuldigung, einen Schritt zurück! Sie sagten, die müssten transkribiert werden. Was muss transkribiert werden?

Alter: Der Inhalt des Gesprächs, der für den Sachvorgang relevant ist.

Zusatzfrage: Heißt das, Gespräche werden routinemäßig aufgezeichnet?

Alter: Nein. Aber man kann ja im Nachgang eines Gesprächs einen Gesprächsvermerk anfertigen.

Zusatz: Der muss aber nicht transkribiert werden. Transkriptionen gibt es ja nur von Audiomitschnitten.

Alter: Gut, dann habe ich mich unklar ausgedrückt. Dann sage ich es also noch einmal anders: Wenn man einen Gesprächsinhalt dokumentieren will, soll oder muss, dann muss man ihn verschriftlichen.

Frage: Herr von Plüskow, ich versuche immer noch herauszufinden, ob bekannt ist oder nicht bekannt ist, ob Teile der Daten - wenn ja, welche - von diesem ersten Handy, das gelöscht wurde, noch irgendwo veraktet sind, irgendwo in der Cloud liegen oder irgendwo aufgezeichnet wurden. Wenn ich das andere jetzt zusammennehme, habe ich nämlich den Eindruck, es müssten schon auch Gespräche einer Verteidigungsministerin, die für Sachverhalte relevant sind, oder ein Mailaustausch oder was auch immer dabei gewesen sein. Das verstehe ich jetzt gar nicht. Wo sind diese Daten? Sind davon noch welche übrig?

Plüskow: Da kann ich auch nur wiederholen, was ich soeben gesagt habe, nämlich dass das Gegenstand des Untersuchungsausschusses ist. Dazu kann ich hier keine Stellung nehmen.

Frage: Ich würde es trotzdem noch einmal versuchen. Können Sie denn überhaupt erklären, wie es dazu kommen konnte, dass Daten gelöscht wurden, obwohl es ein Löschmoratorium gibt und obwohl auch Ihr Haus durchaus zugesagt hat, dass dieses Handy oder diese Handys insgesamt Beweismittel sein können?

Wie reagiert Ihr Haus auf Stimmen aus der Opposition, die sagen, hierbei handele es sich um digitales Schreddern?

Es wird auch insgesamt, was diesen Untersuchungsausschuss angeht, kritisiert, dass Akten nicht weitergeleitet werden, und wenn, dann nur unzureichend und teilweise auch geschwärzt.

Plüskow: Auch hierzu kann ich nur noch einmal wiederholen, was ich soeben schon gesagt habe: Das mit diesem Handy war ein Sicherheitsvorkommnis. Anschließend gibt es Vorgaben. Denen wurde hier entsprochen. Alles Weitere ist Gegenstand des Untersuchungsausschusses.

Frage: Herr von Plüskow, können Sie konkreter sagen - tatsächlich mit einem Datum oder zumindest einem Monat -, wann dieser Handytausch und die Löschung, die damit verbunden war, stattfanden? War das bevor oder nachdem der Untersuchungsausschuss Einsicht in die Kommunikationsdaten der Ministerin verlangt hat?

Plüskow: Das konkrete Datum kann ich Ihnen nicht nennen. Das müsste ich nachreichen.

Zusatzfrage: Den Monat?

Plüskow: Ich weiß es nicht, tut mir leid. Ich muss es nachreichen. Ich habe es jetzt nicht dabei.

Zusatzfrage: War das bevor oder nachdem der Untersuchungsausschuss das angefordert hat?

Plüskow: Ich sagte es ja gerade: Ich kenne das Datum nicht genau. Deswegen muss ich Ihnen das nachreichen.

Frage: Herr von Plüskow, aus dem Untersuchungsausschuss wird ein gewisser Argumentationswechsel seitens des Verteidigungsministeriums kritisiert. So habe es zunächst geheißen, man suche nach dem Handy. Dann sei erklärt worden, man habe es gefunden, es sei aber noch per PIN gesperrt. Erst die letzte Erklärung sei gewesen, dummerweise seien im August Daten gelöscht worden. Wussten Sie das nicht von Anfang an, oder wie erklärt sich so eine mehrstufige Erklärung?

Plüskow: Das kann ich Ihnen an dieser Stelle nicht erklären. Ich kann Ihnen nur sagen, dass es, wie gesagt, zwei Handys gab. Vielleicht war das zuvor nicht ausreichend klar, und man hat eben von unterschiedlichen Handys gesprochen. Das eine Handy musste aufgrund eines Sicherheitsvorkommnisses zurückgegeben werden - das sagte ich ja bereits -, und das weitere Handy liegt unter Verschluss im BMVg.

Zusatzfrage: Das bedeutet aber, dass die ersten beiden Stufen der Erklärungen, die gegeben wurden, schon sachlich richtig waren. Man hat eine Weile nach einem Handy gesucht, und es gab ein Handy, dessen PIN-Code man nicht überwinden konnte. Ist das richtig?

Plüskow: Das kann ich Ihnen nicht sagen. Ich weiß nicht, auf welches Handy Sie sich mit dieser Erklärung, die Sie jetzt gerade genannt haben, bezogen haben. Ich sagte ja: Es gab zwei Handys. Ich kann mir vorstellen, dass man dort vielleicht in der gegenseitigen Kommunikation von unterschiedlichen Handys gesprochen hat.

Frage: Herr Alter, werden denn eigentlich SMS, E-Mails und WhatsApp-Nachrichten, also verschlüsselte Kommunikation, in dieser Registraturrichtlinie gleich behandelt oder nicht?

Alter: Es gibt keine Unterschiede. Das ist sozusagen abhängig vom Inhalt einer Kommunikation und von der Frage, ob dieser Kommunikationsinhalt für einen Sachvorgang relevant ist. Bei WhatsApp ist es so - für den Bereich des BMI kann ich das sagen -, dass es auf unseren dienstlichen Handys nicht existent ist. Das heißt, wir nutzen diese Form der Kommunikation nicht. Bei SMS wie auch bei Gesprächen ist es so, dass man diese Inhalte - jedenfalls, wenn ich von der Praxis in unserem Haus ausgehe - über verschriftlichte Vermerke registrierfähig machen muss.

Frage: Sie sagten ja, es gebe keine pauschale Dokumentationspflicht für Minister. Habe ich es richtig verstanden, dass der Minister oder die Ministerin dann bei der Rückgabe des Handys entscheidet, was relevant für den Sachvorgang ist?

Alter: Ich kann nicht pauschal beantworten, zu welchem Zeitpunkt diese Entscheidung sozusagen getroffen wird. Auf jeden Fall ist es nicht so, jedenfalls nicht nach den rechtlichen Grundlagen, dass es eine pauschale Dokumentationspflicht für alles gibt, was ein Minister tut oder kommuniziert. Es gibt durchaus Gespräche oder Kommunikationsinhalte, die für einen Sachvorgang nicht relevant sind. Die müssen dann auch nicht registriert werden. In vielen Fällen läuft das unmittelbar nach einem Gespräch ab. Aber ich kann, wie gesagt, eine pauschale Antwort für die gesamte Bundesregierung an dieser Stelle nicht geben.

Frage: Das passt wunderbar, Herr von Plüskow, da Herr Alter ja sagte, pauschal gehe es nicht. Konkret und unabhängig von den anstehenden Ermittlungen im Untersuchungsausschuss habe ich die Frage: Wer beziehungsweise welche Dienststelle im Bundesministerium der Verteidigung entscheidet, ob Inhalte von Diensthandys registraturwürdig sind und veraktet werden?

Plüskow: Wenn ich das gerade richtig verstanden habe, dann wurde ja gesagt, dass das der jeweilige Handyinhaber macht, oder habe ich das missverstanden?

Alter: Nur so kann es ja laufen. Wenn in einem Gespräch zwischen zwei Gesprächspartnern eine Entscheidung darüber getroffen werden muss, ob dieser gerade kommunizierte Inhalt sachrelevant ist, dann kann das nur der Gesprächspartner tun, der das Gespräch geführt hat. Es sind ja nicht immer sozusagen - - -

Zuruf: Jetzt reden wir über verschiedene Dinge!

Alter: Dann habe ich die Frage falsch verstanden.

Zusatz: Bei Gesprächen geht es ja darum, ob sich der jeweilige Gesprächspartner für eine Verschriftlichung entscheidet und sozusagen einen Vermerk anlegen lässt.

Alter: Ja.

Zusatz: Es geht ja um die Daten, die auf einem Handy erfasst worden sind - also insbesondere SMS, eventuell E-Mails, eventuell Nachrichten von anderen Messenger-Diensten -, die also automatisiert von dem Gerät gespeichert werden. Herr von Plüskow, ich verstehe es jetzt so, dass Frau von der Leyen vor der Rückgabe des Handys hätte sagen müssen "Dieses aufheben, jenes nicht", weil sonst niemand in Ihrem Haus Einblick nimmt und entscheidet.

Plüskow: Herr Kollege, zu dem Handy, dass da gelöscht wurde: Das war ein Sicherheitsvorkommnis. Da gibt es routinemäßige - - -

Zuruf: Um das Handy geht es gar nicht! Es geht um das zweite.

Plüskow: Das zweite - das sagte ich ja - liegt im BMVg.

Zusatzfrage: Das war auch nicht meine Frage. Meine Frage war - das ist ja nicht der erste Ministerwechsel, den dieses Ministerium erlebt -, wer in solchen Fällen entscheidet, was mit den gespeicherten Daten auf einem mobilen Endgerät passiert, und wann er das entscheidet. Dafür wird es doch irgendeine Richtlinie geben. Sie sind doch ein Ministerium!

Plüskow: Ich kenne diese Richtlinie nicht. Wenn es eine gibt, dann kann ich Ihnen die nachreichen.

Zusatzfrage: Also ist die Registraturrichtlinie nicht anwendbar?

Alter: Wenn ich noch einmal etwas dazu sagen darf: Sie versuchen jetzt, die Unterschiedlichkeit der denkbaren Lebenssachverhalte auf eine Frage zu reduzieren. Das ist schwer möglich.

Ich gebe Ihnen ein konkretes Beispiel: Wenn unser Minister, der Bundesinnenminister, eine E-Mail aus einer Fachabteilung bekommt, die für einen Vorgang zuständig ist, dann erfolgt die Registratur dieser Kommunikation durch die zuständige Fachabteilung. Das muss der Minister nicht selbst machen. Der Minister ist dann gefragt, sich diese Frage zu stellen, wenn er sozusagen losgelöst von seinem Haus Schriftverkehre oder Kommunikationen durchführt und dann selbst entscheiden muss, ob das für die Sachakte des Hauses relevant ist. Das erfolgt im jeweiligen Einzelfall.

Es gibt ganz viele Kommunikationsformen, auch per SMS oder per E-Mail, von denen einfach zuständige Fachbereiche betroffen sind und bezüglich der diese Registrierungsentscheidung im Haus routinemäßig getroffen wird. Insofern kann man diese Frage so, wie Sie sie zuspitzen, aus meiner Sicht nur sehr schwer pauschal beantworten.

Frage: Ich würde trotzdem noch einmal um eine Stellungnahme vom Verteidigungsministerium bitten, weil hier Vorwürfe im Raum stehen, Sie beziehungsweise Ihr Haus hätten hier rechtswidrig gehandelt. Das ist die erste Frage.

Die zweite Frage: Können Sie ausschließen, dass beim zweiten Handy, das unter Verschluss steht, wie Sie sagen, nicht auch das Gleiche passiert, also diese Daten gelöscht werden?

Plüskow: Ich kann jetzt, und ich kann das gerne auch bei jeder Frage erneut wiederholen, noch einmal sagen: Das ist Gegenstand des Untersuchungsausschusses. Ich kann und darf hier an dieser Stelle keine Stellung dazu nehmen.

Frage: Werden die SMS-Nachrichten und WhatsApp-Nachrichten, die jetzt noch auf den Handys sind, dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung gestellt?

Plüskow: Wir haben uns ja dazu verpflichtet, den Untersuchungsausschuss in allen Belangen zu unterstützen, und dies werden wir selbstverständlich tun.

Frage: Es geht um das Kreislaufwirtschaftsgesetz. Das ist eine Frage an das Bundesumweltministerium und das Wirtschaftsministerium. Kollegen vom NDR haben recherchiert, dass Sie sich darauf geeinigt haben, dass dieses Gesetz Anfang 2020 eingebracht werden soll. Ich würde von Ihnen gerne die Bestätigung dafür haben. Ist dem so?

Dann würde ich eben auch eine Aussage dazu haben wollen, was Ziel dieses Gesetzes ist, das Sie da zusammen verfasst haben.

Haufe: Wir beobachten seit geraumer Zeit, dass Handelsunternehmen Ware vernichten, die neuwertig ist, die voll funktionsfähig ist. Deswegen hat die Bundesumweltministerin eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht, die eine Obhutspflicht für Produkte umfasst. Das heißt, wir würden darin vorschreiben, wann ein Unternehmen ein Produkt tatsächlich als Abfall deklarieren darf. Das ist bisher nicht so umfassend geregelt.

Diese Gesetzesänderung wird im Moment innerhalb der Regierung noch beraten. Wir sind dabei auf einem guten Weg und hoffen, dass es auch nicht mehr so lange dauern wird, bis sie kommen wird.

Baron: Ja, dem kann ich mich nur anschließen. Das Thema Retourenvermeidung ist eben Teil dieser umfassenden Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, wie es der Kollege geschildert hat, für das die Federführung im Umweltministerium liegt. Das Thema Ressourceneffizienz ist auch für uns als Wirtschaftsministerium ein sehr wichtiges Thema; denn nachhaltiges Wirtschaften ist für uns ein wichtiger Teil der Wirtschaft. Wir befinden uns dazu in guten Gesprächen und im guten Austausch und hoffen auf eine baldige Finalisierung.

Zusatzfrage: Heißt das, dass die Einigung noch nicht auf dem Tisch ist?

Haufe: Die Einigung ist noch nicht so auf dem Tisch, dass die Gesetzesänderung im Bundeskabinett verabschiedet werden kann. Das steht noch bevor.

Zusatzfrage: Greenpeace ist bei Recherchen - ich meine, es war in Winsen an der Luhe - aufgefallen, dass Amazon in großem Stil neue, verpackte Produkte vernichtet. Können Sie diese Recherchen bestätigen? Haben Sie eigene Erkenntnisse darüber, wie Anbieter wie zum Beispiel Amazon damit umgehen?

Haufe: Diese Recherchen kann ich natürlich nicht bestätigen. Wir sind nicht Teil der (akustisch unverständlich)

Aber wir selbst haben umfangreiche Gespräche mit Händlern und verschiedenen Verbänden, etwa mit dem Markenschutzverband und den Umwelt- und Verbraucherschutzverbänden, geführt, die ja selbst auch Recherchen angestellt haben.

Wir haben dabei gesehen, dass die Vernichtung von Retourware eine geringere Rolle spielt, als wir bisher angenommen haben. Wir sehen, dass tatsächlich Neuware in viel größerem Ausmaß vernichtet wird, als wir bisher dachten. Wir sehen aber auch, dass die Angaben und Zahlen dazu sehr stark variieren. Deswegen ist es uns auch ein Anliegen, mit der Gesetzesänderung für mehr Transparenz zu sorgen, um einen besseren Überblick darüber zu bekommen, welche Ware in welchem Umfang tatsächlich vernichtet wird.

Damit betreten wir auch juristisches Neuland. Denn bisher gibt es eine solche Obhutspflicht zwischen Unternehmen und ihren Produkten nicht. Das würde, wenn es eingeführt würde, einen Rechtstatbestand bedeuten, den wir so bisher noch nicht haben. Ein Produkt dürfte demnach nur dann vernichtet werden, wenn es wirklich nicht mehr funktionsfähig ist, wenn es nicht mehr gebrauchsfähig ist und wenn keine Gefahren, zum Beispiel Gesundheitsgefahren, davon ausgehen. Das würde sehr klar darin festgelegt werden.

Ich will noch eine Sache anmerken, weil immer davon gesprochen wird, ob man nicht ein Komplettverbot des Wegwerfens einführen sollte. Wir sagen ganz klar: Es gibt schon Gründe, warum man ein Produkt vernichten und auch wegwerfen sollte, nämlich dann, wenn es Gesundheitsgefahren auslöst. Diese Überprüfung wollen wir gern garantieren. Deshalb sehen wir auch kein komplettes Verbot vor. Denn das würde nicht der Sorgfaltspflicht entsprechen.

Frage: Vielleicht habe ich nicht genau genug zugehört. Die Unternehmen argumentieren auch mit steuerlichen Problemen und sagen: Für uns ist es steuerlich sinnvoller, etwas wegzuwerfen als es erneut in den Verkauf zu bringen. - Tut sich denn da etwas?

Haufe: Dieses Argument kennen wir natürlich auch sehr gut. Es wurde uns in den Gesprächen an den runden Tischen auch immer wieder entgegengehalten.

Wir sehen es ein bisschen differenzierter. Wir erkennen, dass Unternehmen tatsächlich Probleme haben, die Umsatzsteuererklärung so zu gestalten, dass für sie das Spenden quasi billiger ist. Man muss aber auch sagen, dass andere Unternehmen, große Handelsunternehmen, große Versandunternehmen, es ohne Probleme schaffen, diese Steuererklärung zu machen. Es ist also nicht ganz so umständlich, wie es uns der eine oder andere erklärt.

Die Bundesministerin hat innerhalb der Regierung dafür plädiert, hierzu möglicherweise eine Klarstellung anzuregen. Wir sind dazu im Gespräch mit dem Bundesfinanzministerium. Spenden muss günstiger sein, das ist ganz klar. Spenden muss einfach sein. Das streben wir an. Aber es ist nicht ganz so kompliziert, wie es uns immer vorgehalten wird.

Frage: Eine Frage an das Wirtschaftsministerium zu den Gasgesprächen von gestern Abend. Sie haben geschrieben, dass es eine Grundsatzeinigung zu den Gaslieferungen durch die Ukraine gibt. Können Sie ein paar Details und vielleicht Auswirkungen auf Deutschland, was Liefervolumen, Preisentwicklung etc. angeht, nennen?

Baron: Vielen Dank. - Sie werden Verständnis dafür haben, dass ich hier nicht wirklich ins Detail gehen kann. Gestern hat die fünfte Runde der trilateralen Gasgespräche zwischen der Ukraine, Russland und der Europäischen Kommission unter Beteiligung von Bundeswirtschaftsminister Altmaier stattgefunden. Gestern Abend gab es dazu eine Pressekonferenz der trilateralen Partner. Auch der Bundeswirtschaftsminister hat sich geäußert und begrüßt, dass es jetzt diese Verständigung im Grundsatz gibt.

Es geht um einen Gastransitvertrag, da der alte Vertrag ausläuft. Dabei geht es natürlich um Dauer, Volumen und Preise, die in diesem Vertrag geregelt werden müssen. Details dazu kann ich nicht nennen. Die Verhandlungspartner haben schon darauf hingewiesen, dass sie die Verhandlungen heute fortsetzen, um die Dinge zu finalisieren. Wir hoffen, dass diese Finalisierung gelingt. Das wäre wirklich ein großer Schritt. Mit der Grundsatzverständigung, die gestern erzielt werden konnte, wurde ein erster wichtiger Schritt gemacht.

Zusatzfrage: Wie ist der Zeitplan? Wann können Sie Details nennen?

Baron: Das wird man sehen müssen. Heute gehen die Gespräche der trilateralen Partner, wie gesagt, weiter. Dann muss man die weiteren Dinge noch beobachten. Das kann ich jetzt noch nicht abschätzen.

Hauptansprechpartner ist natürlich auch immer die Europäische Kommission, die die Gesamtkoordinierung in der EU innehat. Wir waren gestern sozusagen der Gastgeber in unseren Räumlichkeiten und haben das Ganze mit unterstützt.

Zusatzfrage: Dann habe ich noch eine artverwandte Frage zu Nord Stream. Heute wird die Unterschrift von Trump zu den Sanktionen erwartet. Dazu hätte ich gern eine frische Einschätzung der Regierung. Was bedeutet das für das Projekt?

SRS'in Demmer: Die Kanzlerin hat sich diese Woche in der Regierungsbefragung klar dazu geäußert. Die Bundesregierung ist gegen extraterritoriale Sanktionen. Wir billigen diese Praxis nicht. Gerade extraterritoriale Sanktionen, die deutsche und europäische Unternehmen treffen, lehnen wir ab. Mit Blick auf die gestrigen Gespräche zum Gastransit durch die Ukraine sind derartige Maßnahmen der USA, die ja insbesondere mit dem Schutz der Ukraine begründet werden, besonders unverständlich.

Diese Position bringt die Bundesregierung entschieden in allen Gesprächen mit den US-amerikanischen Ansprechpartnern zum Ausdruck.

Frage: Frau Demmer, verstehe ich es richtig, dass die Position der Bundesregierung ist, dass bei einem definitiven positiven Abschluss der trilateralen Gespräche die politischen Bedenken hinsichtlich der Sicherheit der Ukraine durch das Abkommen ausgeräumt sind, soweit sie mit Nord Stream 2 zu tun haben?

SRS'in Demmer: Ich verstehe die Frage nicht.

Zusatzfrage: Vor allem die USA haben ja auch damit gegen Nord Stream 2 argumentiert, dass die Sicherheitsinteressen, die ökonomischen Interessen und die Energiesicherheitsinteressen der Ukraine verletzt würden. Sehen Sie dieses Argument bei einem erfolgreichen Abschluss der trilateralen Gespräche als vollständig ausgeräumt an?

SRS'in Demmer: Ich dachte, ich hätte mich dazu klar und deutlich geäußert. Die Bundesregierung lehnt extraterritoriale Sanktionen, die deutsche und europäische Unternehmen treffen, ab. Mit Blick auf die gestrigen Gespräche zum Ukrainegastransit sind derartige US-Maßnahmen, die ja insbesondere mit dem Schutz der Ukraine begründet werden, besonders unverständlich.

Adebahr: Alles Weitere wäre eine Wette auf die Zukunft. Heute wird weiterverhandelt. Es gibt eine Grundsatzeinigung. Nun muss man sehen, wo das landet. Wir hoffen, dass das gelingt.

Das große politische Interesse, den Transit durch die Ukraine zu leiten, ist ein Ziel, das natürlich uns alle eint und das wir auch weiter verfolgen. Wenn es eine solche Einigung gibt, dann muss man sie sich anschauen. Das wäre natürlich sehr schön. Aber heute haben wir eine Grundsatzeinigung. Jetzt muss es noch weiter in die Details gehen.

Frage: Sehen Sie angesichts der Einigung auch Möglichkeiten, dass es für die Lösung der Fragen der übrigen Krise in der Ostukraine möglicherweise Rückenwind gibt?

SRS'in Demmer: Sie sprechen jetzt den Minsk-Prozess an.

Zusatz: Ja, genau. Das ist ja ein Teil des größeren Konfliktes.

SRS'in Demmer: Da gilt es, die Schlussfolgerungen des Paris-Gipfels in vollem Umfang umzusetzen. Alle Seiten sind dazu weiterhin in direktem Kontakt, um den Austausch der Gefangenen und den umfassenden, nachhaltigen Waffenstillstand, der vereinbart worden ist, sicherzustellen. Hierzu ruft die Bundesregierung natürlich auch weiterhin alle Beteiligten nachdrücklich auf.

Adebahr: Wenn die Gespräche jetzt positiv enden, dann ist das natürlich ein wichtiger Block in der gesamten politischen Lage. Wenn das Vertrauen herrscht, diesen Vertrag zu schließen, ist das eine grundsätzlich gute Sache, klar.

Frage: Frau Demmer, es gibt Medienmeldungen aus Ägypten, wonach der ägyptische Präsident ein Telefongespräch mit der Bundeskanzlerin hatte. Können Sie bestätigen, dass solch ein Gespräch stattgefunden hat, beziehungsweise Einzelheiten zu dem Gespräch mitteilen?

Frau Adebahr, der ägyptische Präsident hat sich wiederholt für die Unterstützung von General Haftar ausgesprochen und gesagt, dass er ihn weiterhin unterstützen wird. Gestern gab es Bombardierungen mit Dutzenden von Toten in Misrata durch die Luftwaffe von General Haftar. Dazu hätte ich, bitte, gern eine Reaktion.

SRS'in Demmer: Ich kann Ihnen hier und jetzt von einem solchen Telefonat nichts berichten.

Zusatzfrage: Ist es Ihnen nicht bekannt?

SRS'in Demmer: Mir ist es nicht bekannt.

Zusatz: Der Bericht kam aus dem Präsidialamt. Das ägyptische Präsidialamt wurde zitiert. Deswegen frage ich.

SRS'in Demmer: Sollte es etwas zu berichten geben, würden wir es gegebenenfalls nachreichen.

Adebahr (zur Lage in Libyen): Wir haben die Pressemeldungen gesehen, dass das Kabinett von Sarradsch das Abkommen mit der Türkei offenbar in Kraft gesetzt hat. Uns sind aber über diese Pressemeldungen hinaus keine weiteren Fakten dazu bekannt. Insofern würde ich das hier nicht weiter kommentieren.

Der Berliner Prozess, an dem wir arbeiten - das betrifft den zweiten Teil Ihrer Frage - zielt darauf ab, einen Waffenstillstand und das Einhalten des Waffenembargos, und zwar von allen Seiten - das schließt alle Seiten mit ein -, zu erreichen. Denn wir finden, dass gerade diese beiden Dinge - das erschließt sich ja - ganz essenziell wichtig dafür sind, unter der Ägide der Vereinten Nationen in Libyen in ein Gespräch zu kommen, um die Situation dort zu befrieden. Waffenstillstand und Einhaltung des Waffenembargos, das sind zwei ganz wichtige Grundpfeiler, und das schließt alle ein.

Zusatzfrage: Sie haben wiederholt gesagt, dass es nur eine politische Lösung des Konfliktes gibt. Jetzt ist aber eine Partei darauf aus, eine militärische Lösung zu finden. Sehen Sie den Berliner Prozess jetzt ernsthaft in Gefahr?

Adebahr: Dass die Lage in Libyen schwierig ist, sehen wir, denke ich, alle. Insofern ist es uns ein Anliegen, diesen Prozess fortzuführen, weil wir der Überzeugung sind, dass er politisch gelöst werden sollte. Wir rufen alle Beteiligten dazu auf, Waffenembargo und Waffenstillstand einzuhalten.

Zusatzfrage: Die Frage war konkret, ob dieser Prozess jetzt in Gefahr ist, ob Sie diesen Prozess in Gefahr sehen.

Adebahr: Ich möchte die Frage so beantworten: Die Situation ist komplex - wir sagen ja nicht, dass sie einfach sei -, und wir arbeiten daran.

Das ist eine Beurteilung, die Sie sich bilden mögen. Unsere Position ist: Es ist schwierig, aber deshalb arbeiten wir daran.

Frage: Es geht um die Ausweisung von Diplomaten in Folge des Mordes an einem Georgier hier in Berlin. Eine Anfrage an die Bundesregierung vonseiten der Linksfraktion hat ergeben, dass das erste Rechtshilfeersuchen erst am 6. Dezember gestellt wurde, die Ausweisung aber schon am 4. Dezember erfolgte. Im Vorfeld hatte Herr Seibert ja immer wieder gesagt, es habe zahlreiche Anfragen gegeben.

Deswegen stellt sich schon die Frage: Wieso wurde erst ausgewiesen und dann angefragt?

SRS'in Demmer: Ausschlaggebend ist, dass deutsche Behörden zahlreiche Anfragen zum Tötungsdelikt im Kleinen Tiergarten an russische Stellen gerichtet haben, unter anderem an die russische Botschaft in Berlin, den Föderalen Dienst für Sicherheit, den Dienst der Außenaufklärung, die Hauptverwaltung für Aufklärung und die Präsidialadministration der Russischen Föderation. Die russische Seite hat, wie bereits erwähnt, ungeachtet dieser Bemühungen die Aufforderung der Bundesregierung zur Mitwirkung bei der Aufklärung in den vergangenen Monaten dilatorisch gehandhabt.

Frage: Das schließt sich direkt an. Präsident Putin hat ja in seiner gestrigen Pressekonferenz erklärt oder bestätigt, dass es kein formelles Auslieferungsersuchen hinsichtlich des Tiergartenmordes gab. Aber man habe es auf Ebene der Dienste angesprochen und es mit der deutschen Seite besprochen. Nachdem von dort signalisiert worden sei, dass so ein Ersuchen keine Chance hätte, hätte man darauf verzichtet. Bestätigen Sie solche Gespräche? Sind Sie zur Kenntnis der Regierung gelangt?

SRS'in Demmer: Die Bundesregierung hat die Äußerungen des russischen Präsidenten in seiner gestrigen Pressekonferenz zur Kenntnis genommen. Sie stehen für sich. Die Bundesregierung hat immer betont, dass ihr keine Erkenntnisse zu einem Auslieferungsgesuch der russischen Behörden bezüglich des Tatopfers vorliegen.

Zusatzfrage: Das ist ja unbestritten. Das hat Putin gestern auch gesagt. Aber wir sind jetzt auf der formalen Ebene. Es gab kein Auslieferungsgesuch, kein formelles. Sie sagen, es habe seit Monaten immer wieder Gespräche mit der russischen Botschaft um Amtshilfe gegeben. Das sei, wie heißt es, dilatorisch behandelt worden.

Jetzt argumentiert Putin - das ist jetzt die Parallele zu dem, worüber wir gerade vorher gesprochen haben - im Grunde in genau der gleichen Logik, nur anders herum. Deswegen frage ich: Haben solche Gespräche über ein informelles Auslieferungsersuchen, wenn man so will, auf Ebene der Dienste stattgefunden?

SRS'in Demmer: Zu nachrichtendienstlichen Angelegenheiten äußern wir uns ja hier grundsätzlich nicht, sondern nur gegenüber den zuständigen geheim tagenden Gremien des Deutschen Bundestages.

Zusatzfrage: Sie können also nicht sagen: Das, was Putin da sagt, stimmt nicht?

SRS'in Demmer: Wie gesagt: Grundsätzlich hat die Bundesregierung immer betont, dass ihr keine Erkenntnisse zu einem Auslieferungsgesuch der russischen Behörden bezüglich des Tatopfers vorliegen.

Frage: Frau Demmer, Sie haben gesagt, deutsche Behörden haben Anfragen gestellt. Können Sie sagen: War das das Auswärtige Amt, oder waren das verschiedene Behörden auf unterschiedlichen Ebenen? Können Sie das genauer sagen?

SRS'in Demmer: Also mir liegen jetzt hier vor: BKA, Bundesamt für Verfassungsschutz, BND, Auswärtiges Amt, Bundeskanzleramt.

Frage: Frau Demmer, eine Grundsatzfrage: Ich bin ein bisschen irritiert. Vor gut vier oder fünf Wochen hat Herr Alter hier für das BMI sehr deutlich Stellung zu einem Untersuchungsausschussthema genommen und hat damit quasi eine Zeugenaussage vorweggenommen. Er hat Untersuchungsausschussthemen hier öffentlich kommentiert und das mit sehr viel Druck. Jetzt zieht sich das Verteidigungsministerium darauf zurück, man müsse die Arbeit im Untersuchungsausschuss passieren lassen. Können Sie da die Regierungslinie noch einmal erläutern?

SRS'in Demmer: Hier gibt es das Ressortprinzip. Ich werde jetzt keine Bewertung vergangener und heutiger Aussagen der Kollegen hier auf dieser Bank vornehmen.

Zusatzfrage: Es geht ja auch nicht um die Bewertung der konkreten Aussagen. Es geht darum, dass wir ein Ministerium haben, das sagt: Aufklärungsarbeit muss im Untersuchungsausschuss stattfinden. Wir äußern uns nicht in der Bundespressekonferenz. - Wir haben ein anderes Ministerium, das sich sehr wohl zu Ausschussinhalten äußert, und auch sehr heftig. Wie passt das zusammen?

SRS'in Demmer: Wie gesagt: Ich werde das hier nicht bewerten und auch nicht in Zusammenhang stellen. Unterschiedliche Situationen erfordern unterschiedliche Reaktionen. Das ist ganz grundsätzlich so. Damit würde ich es gern bewenden lassen.

Frage: Eine Frage an das Finanzministerium: Herr Scholz hatte, glaube ich, im November gesagt, die Finanztransaktionssteuer komme jetzt bald. Das sei nur noch eine Frage von Tagen. Zuletzt hat er auch noch einmal gesagt: Jetzt ist alles an die europäischen Partner übermittelt. Das müsste demnächst beschlossen werden.

Jetzt gibt es aber, vor allem aus Österreich, Unstimmigkeiten oder Kritik an der Finanztransaktionssteuer. Deswegen noch einmal die allgemeine Frage: Wann kommt der Gesetzentwurf, und wann ist mit einer Einigung mit den europäischen Partnern zu rechnen?

Kalwey: Ja, das ist richtig. Der Bundesfinanzminister hat jetzt auf Basis der Verhandlungen in der Gruppe der zehn Staaten der verstärkten Zusammenarbeit einen Rechtsetzungsvorschlag vorgelegt. Er ist zuversichtlich, dass im nächsten Jahr eine Verständigung über die Finanztransaktionssteuer erzielt wird. Der Vorschlag wird beim nächsten Treffen der Staaten, die der verstärkten Zusammenarbeit angehören, beraten werden.

Zusatzfrage: Das heißt dann Ende Januar?

Kalwey: Ich kann Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt keinen konkreten Termin nennen. Aber es wird im nächsten Jahr sein.

Frage: Mein Thema bezieht sich auf die letzte Windkraftausschreibung an Land. Dazu hat die Bundesnetzagentur heute bekanntgegeben, dass es eine Beteiligung von über 600 Megawatt gab, was fast das Vierfache der letzten Ausschreibung ist und ein Rekord in diesem ganzen Jahr. Damit war sogar die Ausschreibung von 500 Megawatt überzeichnet. Geht da das Wirtschaftsministerium von einer Trendwende in der Windenergie an Land aus, oder wie bewerten Sie diese überraschenden Zahlen, Frau Baron?

Baron: Das ist richtig. Die Bundesnetzagentur hat heute diese Ausschreibungsergebnisse veröffentlicht. Ich kann das jetzt nicht bewerten oder einordnen, ob sich daraus eine Trendwende ergibt. Aber es ist jedenfalls ein positives Signal in dieser Ausschreibungsrunde, in der wir in der Tat erstmals wieder eine Überzeichnung haben und einen Wettbewerb, der damit ausgelöst ist. Genau das wollen wir ja, dass wir über den Wettbewerb auch eine Preissenkung bekommen. Ich würde sagen: Das ist ein positives Signal. Weiter kann ich es jetzt nicht bewerten.

Zusatzfrage: Können Sie auch nicht Gründe nennen, welche Maßnahmen jetzt gewirkt haben oder ob es rein die Debatte über Windkraft in den letzten Monaten war?

Baron: Das kann ich nicht sagen. Die Bundesnetzagentur hat in ihrer Pressemitteilung ja aufgeschlüsselt, wie viele Gebote eingegangen sind. Das sind die Daten und Fakten, die uns vorliegen. Weiter kann ich das nicht bewerten.

Freitag, 20. Dezember 2019

*

Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 20. Dezember 2019
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-20-dezember-2019-1708896
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-25 55
E-Mail: internetpost@bpa.bund.de
Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Dezember 2019

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang