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PRESSEKONFERENZ/1977: Regierungspressekonferenz vom 10. Januar 2020 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Freitag, 10. Januar 2020
Regierungspressekonferenz vom 10. Januar 2020

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Neujahrsempfang der Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Kabinettssitzung, Mittagessen mit dem DGB-Vorsitzenden und den Vorsitzenden der acht Mitgliedsgewerkschaften des DGB, Besuch des Ministerpräsidenten der Republik Kroatien), Absturz eines ukrainischen Passagierflugzeugs im Iran, Nuklearabkommen mit dem Iran, mögliche Gründung türkischer Schulen in Deutschland, Akkreditierung für deutsche Journalisten in der Türkei, Kohleausstiegsgesetz, Löschung der Daten eines Mobiltelefons von Bundesministerin a. D. von der Leyen, Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags zur Sprengung von Seeminen in einem Naturschutzgebiet, Reise der Bundeskanzlerin nach Moskau, Lage in Libyen, Forderungen nach einer Bahnreform, Freispruch des Kapitäns des Schiffes "LIFELINE" vom Vorwurf der Einfahrt in maltesische Gewässer ohne gültige Registrierung des Schiffes, ermäßigter Umsatzsteuersatz auf BahnCard 25 und BahnCard 50

Sprecher: StS Seibert, Breul (AA), Buser (BMVI), von Plüskow (BMVg), Grave (BMWi), Haufe (BMU), Alter (BMI), Kuhn (BMF)


Vorsitzende Buschow eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Vorsitzende Buschow: Wie so oft am Freitag beginnen wir zunächst mit den Terminen der Kanzlerin in der kommenden Woche.

StS Seibert: Meine Damen und Herren, guten Tag auch von mir!

Es beginnt am Montag, dem 13. Januar: Die Bundeskanzlerin wird in Stralsund am Neujahrsempfang der Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig, teilnehmen. Das findet im Theater Vorpommern statt. Im Laufe der Veranstaltung wird die Kanzlerin ein Grußwort sprechen. Das beginnt um 12 Uhr.

Am Mittwoch findet wie üblich um 9.30 Uhr die Sitzung des Bundeskabinetts unter Leitung der Bundeskanzlerin statt.

Ebenfalls am Mittwoch wird die Kanzlerin den Vorsitzenden des Deutschen Gewerkschaftsbundes Reiner Hoffmann und die Vorsitzenden der acht Mitgliedsgewerkschaften des DGB zu einem gemeinsamen Mittagessen im Kanzleramt empfangen. Man will über aktuelle Fragen der Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik beraten.

Am Donnerstag kommt der kroatische Ministerpräsident Andrej Plenkovic zu einem Gespräch ins Kanzleramt. Sie wissen, dass am 1. Januar Kroatien die EU-Ratspräsidentschaft übernommen hat, also wird es sicherlich schwerpunktmäßig um aktuelle europapolitische Fragen gehen. Nach dem Gespräch gegen 17.15 Uhr ist eine Pressekonferenz vorgesehen.

Das waren schon die Termine.

Frage: Ich nehme an, da Sie es nicht erwähnt haben, wird es nach dem Treffen mit Gewerkschaftsvertretern auch keine gemeinsame Pressekonferenz geben?

StS Seibert: Nein, das ist ein, wenn Sie so wollen, nicht öffentlicher Austausch. Die Bundeskanzlerin hat diese Begegnungen ja, ich glaube, nahezu jedes Jahr; das ist zumindest ein regelmäßiges Format. Zuletzt hat es allerdings 2018 stattgefunden.

Frage (zum Absturz einer ukrainischen Passagiermaschine im Iran): Herr Seibert, nachdem sich andere Regierungen - die Kanadier, die Briten - geäußert haben, wüsste ich gerne: Was ist die Position der Bundesregierung? Gibt es Erkenntnisse, die die Bundesregierung zu der Ansicht verleiten oder bringen, dass es sich möglicherweise um einen Abschuss handelt?

Es gab ja das deutsche Angebot, möglicherweise bei der Aufklärung mitzuhelfen. Sind die Iraner darauf eingegangen?

StS Seibert: Die Bundesregierung hat die jüngsten Entwicklungen - vor allem natürlich auch die Äußerungen des amerikanischen Präsidenten und des kanadischen Premierministers - zur Kenntnis genommen. Eigene Erkenntnisse über die mögliche Absturzursache haben wir nicht. Recherchen und Hinweise auf einen möglichen Raketenbeschuss dieses Flugzeugs müssen aber natürlich ernst genommen werden. Also muss bei der Ermittlung der Ursache für diesen Absturz alles in den Blick genommen werden, und nicht nur ein möglicher technischer Defekt des Flugzeugs.

Also: Alles muss getan werden, um zur Aufklärung dieser schrecklichen Tragödie zu kommen. Die Bundesregierung erwartet, dass es eine genaue Untersuchung durch die zuständigen Stellen im Iran, und zwar in enger Zusammenarbeit mit den in der Hauptsache betroffenen Nationen, gibt. Es ist in dem Sinne zu begrüßen, dass Iran jetzt offenbar auch US-amerikanischen Experten die Einreise und die Mitarbeit an den Untersuchungen ermöglichen will. Vor dem Hintergrund, dass eine sichere zivile Luftfahrt gewährleistet sein muss, aber gerade auch vor dem Hintergrund der Spannungen zwischen den USA und dem Iran in den letzten Tagen liegt es ja im Interesse der internationalen Gemeinschaft, dass die Ursache des Absturzes lückenlos aufgeklärt wird. Es bleibt dabei: Auch deutsche Experten stehen bereit, bei dieser Ermittlungsaufgabe mitzuhelfen, sofern dies gewünscht ist.

Breul: Ich möchte vielleicht nur noch einen Punkt ergänzen. Der Außenminister hat gestern auch mit seinem ukrainischen Amtskollegen Prystajko telefoniert und hat ihm in dem Telefonat noch einmal sein Beileid ausgesprochen und erneut deutsche Unterstützung angeboten. Die Ukraine - Herr Seibert erwähnte es ja gerade - ist bereits mit Experten vor Ort. Es ist wichtig, dass diese bei der Untersuchung vollumfänglich beteiligt werden. Das haben wir mit der iranischen Seite auch über unsere Kontakte noch einmal so gesagt und auch zugesagt bekommen.

Frage: Die Lufthansa hat gestern ja einen Flug abgebrochen beziehungsweise fliegt Teheran aktuell nicht an. Wer ist da letztlich zuständig? Ist das eine Entscheidung, die rein die Airlines treffen, oder hat da auch das Luftfahrt-Bundesamt Einflussmöglichkeiten oder Beratungsmöglichkeiten?

Buser: Dazu kann ich Ihnen gerne Auskunft geben. Wir beobachten natürlich intensiv, wie sich die Sicherheitslage entwickelt, und stehen dazu natürlich auch mit dem Auswärtigen Amt in Kontakt. Gestern Abend um 20.44 Uhr wurde eine sogenannte Notice to Airmen mit sofortiger Wirkung für die Fluginformationsregion Teheran und Iran veröffentlicht. Diese gilt zunächst bis zum 13. Januar dieses Jahres. Es handelt sich hierbei nicht um ein Verbot, sondern um eine Empfehlung an die Luftfahrtunternehmen, besondere flugbetriebliche Risiken in ihren unternehmenseigenen Risikobewertungen zu berücksichtigen. Auf eventuelle Veränderungen der Erkenntnislage im betroffenen Luftraum werden wir natürlich unverzüglich reagieren. Die potenziell betroffenen Luftfahrtunternehmen mit Linienflügen nach oder von Teheran sind von uns natürlich kurz davor darüber informiert worden, dass eine weitere NOTAM veröffentlicht wird. Auf Anweisung der Lufthansa-Konzernsicherheit, mit der wir natürlich auch in Kontakt stehen, hatte die Deutsche Lufthansa bereits zuvor zwei Flüge der Lufthansa und von Austrian Airlines nach Teheran wieder zurückgeholt.

Frage: Frau Buser, noch einmal zur Klärung: Das heißt, die Bundesregierung wirkt da jetzt nicht aktiv ein und warnt die Airlines auch nicht explizit, sondern sagt nur, die Airlines sollten die Sicherheitshinweise ein bisschen genauer beachten? Die Reaktion der Bundesregierung an dieser Stelle scheint ein bisschen sehr verhalten zu sein, denn das Sicherheitsrisiko ist ja doch relativ offensichtlich. Mich wundert, dass die Bedenken der Bundesregierung nicht ein bisschen deutlicher ausgedrückt werden.

Buser: Vielleicht noch einmal generell zu dem Prozedere: Im Prinzip ist es immer so, dass den Staaten der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation, der ICAO, das Instrument der sogenannten NOTAMs, also der Notices to Airmen, zur Verfügung steht, das zur Anordnung und Information über temporäre oder auch permanente Änderungen der Aeronautical Information Publication dient. Ziel ist es immer, einen sicheren und flüssigen Luftverkehr zu garantieren. Das ist der Sinn dieser sogenannten NOTAMs. Darüber hinaus gibt es auch noch Information Sheets; es gibt verschiedene Ebenen, wie das gehandhabt wird. Prinzipiell ist es immer so, dass die Deutsche Flugsicherung solche NOTAMs herausgibt und dass auch die Airlines immer sehr eng eingebunden sind; denn natürlich muss jeder Pilot, bevor er starten kann, die Informationen zur Lage vor Ort haben. Deswegen verfahren wir in diesem Fall einfach so. Die sind also sehr eng mit eingebunden, und da findet man aufgrund der Sicherheitslage auch immer zusammen. In diesem Fall haben wir eben diese besondere Risikobewertung zur Berücksichtigung gegeben.

Breul: Wenn ich das noch ergänzen darf: Neben dem formellen Stufensystem, das es gibt, bemühen wir uns im Auswärtigen Amt natürlich gemeinsam mit dem BMVI darum, die Informationen rasch fließen zu lassen und immer unsere aktuelle Lageeinschätzung mit den betroffenen Unternehmen, also in dem Fall der Lufthansa-Sicherheit, zu teilen. Da gibt es einen laufenden Kontakt, und die sind stetig darüber informiert, wie wir die aktuelle Lage seitens der Bundesregierung einschätzen.

Frage: Ich habe noch eine Bitte um Klärung, nur damit wir das nicht falsch verstehen: Das Luftfahrt-Bundesamt oder das Verkehrsministerium - das wäre die erste Frage - empfiehlt bis zum 13. Januar Vorsicht für den Luftraum Teheran, aber kein Verbot für die Fluggesellschaften, ist das so richtig?

Buser: Korrekt, ja.

Zusatzfrage: Und es ist das Luftfahrt-Bundesamt, das diese Empfehlungen abgibt?

Buser: Genau, das Luftfahrt-Bundesamt übernimmt für uns das Monitoring, beobachtet die Lage und bewertet sie auch. Die Deutsche Flugsicherung gibt wiederum diese Notices an die Luftfahrtunternehmen heraus. Bezüglich der Lageentwicklung stehen wir natürlich eng mit dem Auswärtigen Amt in Kontakt.

Frage: Frau Buser, ich habe es noch nicht ganz verstanden: Das Bundesverkehrsministerium in Gestalt des Luftfahrt-Bundesamts gibt die Verantwortung an die Fluggesellschaften ab, habe ich das richtig verstanden? Warum gibt man nicht beispielsweise die Empfehlung, bis zum 13. Januar - oder wann auch immer - den Luftraum nicht zu benutzen und Teheran nicht anzufliegen?

Buser: Für uns ist natürlich immer die Auswertung der Sicherheitslage relevant, auf die wir natürlich zugreifen. Zur Sicherheitslage an sich kann Ihnen, glaube ich, mein Kollege vom Auswärtigen Amt eine bessere Einschätzung geben. Für uns ist der Ablauf nun einmal so, dass die Airlines an sich schon immer sehr eng eingebunden sind. Man muss eben genau schauen: Wie viele Flüge finden statt? Momentan finden einfach keine Flüge nach Teheran oder in die entsprechenden Gebiete statt. Das heißt, momentan haben wir die Sicherheitsempfehlung so getroffen, und die Lufthansa-Konzernsicherheit ist auch zu dem Entschluss gekommen, dass momentan die Flüge nicht stattfinden. Wie gesagt, wir beobachten das auch weiterhin intensiv, und sollte sich eine andere Lageentwicklung ergeben, dann werden wir darüber natürlich informieren.

Frage: Nicht unmittelbar zum Absturz, aber zum Thema Iran: US-Präsident Trump verlangt von Deutschland und anderen Staaten, das Atomabkommen fallen zu lassen. Was ist die deutsche Antwort darauf?

Welche Diskussionen zu diesem Thema erwarten Sie bei dem Besuch der Bundeskanzlerin in Moskau?

StS Seibert: Herr Breul, wollen Sie zum Iran etwas sagen?

Breul: Ja, das kann ich sehr gerne tun. - Wie Sie wissen, gibt es zum Nuklearabkommen unterschiedliche Auffassungen zwischen den USA und den europäischen Staaten, die Teil des JCPOA sind, also den sogenannten E3. Wir sind uns innerhalb der E3 einig, dass wir auf das fortgesetzte Unterlaufen des JCPOA durch den Iran einschließlich der nun angekündigten Phase 5 reagieren müssen. Wir befinden uns aber im Rahmen des Abkommens. Wir drängen darauf, dass der Iran zu seinen Verpflichtungen zurückkehrt; das ist für uns der richtige Weg. Wir wollen alle Möglichkeiten des JCPOA nutzen, um einer diplomatischen Lösung näherzukommen. Unser Ziel bleibt, die Vereinbarung zu retten, weil wir nach wie vor der Überzeugung sind, dass das das richtige Instrument ist, den Iran von einer möglichen nuklearen Bewaffnung abzuhalten.

StS Seibert: Die Frage, die an mich gerichtet war, will ich so beantworten: Es liegt auf der Hand, dass neben einer ganzen Reihe anderer Themen auch die Spannungen zwischen den USA und Iran ein Gesprächsthema zwischen der Bundeskanzlerin und Präsident Putin in Moskau sein können. Ich will den Gesprächen hier nicht vorgreifen.

Frage: Noch einmal an Herrn Breul zu der Beratung der Außenminister: Was ist denn die Position Deutschlands, was diesen Konfliktlösungsmechanismus oder Streitlösungsmechanismus in diesem Abkommen angeht? Ist die Bundesregierung dafür, dass der nach den iranischen Ankündigungen nun ausgelöst wird, oder halten Sie das derzeit nicht für nötig?

Breul: Dazu sind wir in engen Gesprächen mit unseren Partnern. Wir hatten ja Anfang der Woche deutlich gemacht, was wir von diesen iranischen Ankündigungen halten, und hatten gleichzeitig deutlich gemacht, dass wir uns im engen Austausch mit der IAEO befinden und dass auch ganz entscheidend ist, was die IAEO uns berichtet. Diese Gespräche führen wir insbesondere mit den britischen und den französischen Kollegen. Sie haben einen Mechanismus angesprochen, den das JCPOA ausdrücklich vorsieht, nämlich den Streitschlichtungsmechanismus. Das ist eine Möglichkeit, die wir jetzt diskutieren - wir diskutieren jetzt darüber, wie man im Rahmen des Abkommens dafür sorgen kann und darüber reden kann, wie der Iran jetzt zu seinen Verpflichtungen zurückkehrt. Einen genauen Zeitplan oder so etwas kann ich Ihnen nicht verkündigen, aber die Fragen, die Sie äußern, sind die, die diskutiert werden, und darauf werden wir in naher Zukunft, denke ich, eine Antwort finden.

Frage: An das Verteidigungsministerium: Herr Plüskow, Herr Trump hat ja auch gesagt, er erwarte, dass die Nato-Partner sich im Nahen Osten stärker engagieren. Gibt es da schon genauere Vorstellungen, was er konkret für die Region erwartet, vielleicht auch von der Bundeswehr?

Zweite Frage: Könnten Sie militärisch vielleicht erklären - weil mir das so überhaupt nicht klar ist -, wie es zu einem versehentlichen Abschuss eines Passagierflugzeugs kommen kann? Ist das eine Automatik, weil man etwas abwehrt, ist das ein Versehen, hat jemand auf den falschen Knopf gedrückt?

Zur Lage dort: Wenn Teheran offensichtlich die Amerikaner gewarnt hat, dass Raketen in den Stützpunkt einschlagen könnten, warum gab es dann sozusagen keine andere Warnung aus militärischer Sicht für die zivile Luftfahrt?

Plüskow: Fangen wir vorne an: Was die Diskussion in der Nato betrifft, so möchte ich auch genau darauf verweisen: Das sind Diskussionen; im Februar gibt es ein Nato-Treffen auf Verteidigungsministerebene, und da wird das besprochen werden. Dem kann ich an dieser Stelle auch nicht vorweggreifen.

Zu Ihrer zweiten Frage: Dazu kann ich Ihnen überhaupt nichts sagen. Zum einen haben wir ja selber gar keine Erkenntnisse, dass das Flugzeug wirklich abgeschossen wurde. Herr Seibert hat ja gerade darauf verwiesen, dass die Untersuchungen da im Gange sind, insofern kann ich mich hier auch nicht zu Spekulationen hinreißen lassen, wie so etwas möglich ist. Mehr kann ich Ihnen dazu nicht sagen.

Zu Ihrer dritten Frage: Das kann ich Ihnen nicht beantworten.

Frage: Ist die Bundesregierung beziehungsweise ist das Auswärtige Amt in Bezug auf das Atomabkommen im Kontakt mit der chinesischen Regierung?

Breul: In der Tat. Natürlich sprach ich jetzt von den europäischen Staaten, die sich natürlich untereinander besonders eng zum weiteren Vorgehen in Sachen JCPOA abstimmen, aber natürlich tauschen wir uns auch mit Russland und China eng aus, die ebenfalls Vertragspartei sind. Da gibt es natürlich am laufenden Band Gespräche auf Fachebene zu den aktuellen Einschätzungen, die wir untereinander teilen. Ich habe Ihnen im Moment aber nichts über irgendwelche operativen Ergebnisse der Gespräche zu berichten. Aber selbstverständlich gibt es da einen engen Austausch.

Frage: Herr Breul, Sie sprachen von den Verpflichtungen, die die Iraner wieder erfüllen sollen. Was ist mit den Amerikanern?

Breul: Die Amerikaner sind nicht länger Teil des Nuklearabkommens.

Zusatzfrage: Aber fordern Sie die Amerikaner weiterhin auf, wieder zu dem Deal zurückzukehren?

Breul: Na ja, ich habe vorhin schon deutlich gemacht: Die USA und wir haben unterschiedliche Auffassungen zum Thema JCPOA. Selbstverständlich - das haben wir auch öffentlich wiederholt gesagt - bedauern wir den Austritt der Amerikaner aus dem JCPOA, weil wir es für ein richtiges Instrument halten. Wenn die Amerikaner sich dazu entscheiden sollten, zum Abkommen zurückzukehren, dann ist das mit Sicherheit nicht von Nachteil. Ich habe aber keinerlei Anzeichen dafür, dass das Überlegungen wären, die im Moment in Washington angestellt würden.

Frage: Ich habe eine Lernfrage an Herrn Breul, was den Konfliktlösungsmechanismus angeht, der ja vertraglich vereinbart ist. Wenn Sie sagen, die USA sind ausgestiegen: Sollte dieser Mechanismus ausgelöst werden und es würde die Kommission gebildet, innerhalb der Streitfragen geschlichtet werden könnten oder müssten, ist es dann zwingend notwendig, dass alle Signaturstaaten am Tisch sitzen, oder würde das auch ohne die Vereinigten Staaten stattfinden?

Losgelöst vom Abkommen mit Blick auf den Schlagabtausch der letzten Tage: Warum hat die Bundesregierung darauf verzichtet, den Sicherheitsrat zu einer Sitzung einzuberufen?

Breul: Zum ersten Teil der Frage: Das müsste ich mir von den Experten noch einmal bestätigen lassen, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass die Interpretation so ist, dass die Vertragsparteien an dem Streitschlichtungsmechanismus beteiligt sind, also in dem Fall nicht mehr die USA, weil sie nicht länger Vertragspartei sind, auch wenn sie den Vertrag in der ursprünglichen Form unterschrieben hatten. Das würde ich mir aber gern noch einmal bestätigen lassen, das reiche ich Ihnen dann nach.

Zum Sicherheitsrat kann ich nur sagen, dass das für uns selbstverständlich ein zentrales Gremium der internationalen Sicherheit ist und wir auch über diese Frage diskutiert haben. Der Außenminister hat mit dem Generalsekretär, Herrn Guterres, telefoniert, und gemeinsam wurde überlegt, ob das zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll ist oder nicht. Für uns ist wichtig: Wir wollen das tun, was zur Deeskalation beiträgt, was zur Dialogfähigkeit beiträgt, und da konstruktive Schritte finden. Diese Gespräche dauern an. Bisher gab es keine Sitzung im Sicherheitsrat; man kann aber nicht ausschließen, dass es die in Zukunft geben wird. Da stimmen wir uns ganz eng mit unseren europäischen Partnern, die im Sicherheitsrat sitzen, und dem VN-Generalsekretär ab und beraten gemeinsam, was zu welchem Zeitpunkt sinnvoll ist.

Zusatzfrage: Das Ergebnis der Erwägungen ist ja offensichtlich, weil es die Sitzungen nicht gegeben hat. Meine Frage war aber: Welche Gründe sprechen dagegen?

Breul: Ich hatte versucht, das zu sagen. Ich kann es gern noch einmal anders versuchen.

Für uns ist entscheidend: Was trägt zur Deeskalation bei? In welchem Gremium können wir was erreichen? Vor allem geht es natürlich auch darum: Was hält der Generalsekretär zu welchem Zeitpunkt für sinnvoll? - Diese Art von Fragen diskutieren wir.

Ihre Beobachtung ist richtig. Bisher hat es keine Sitzung gegeben. Darum können Sie daraus schließen, dass unsere Antwort so war. Aber das muss nicht auf alle Zeit unsere Antwort bleiben. Die Gespräche darüber führen wir also weiter, ob und wann eine Sicherheitsratssitzung zu diesem Themenkomplex stattfinden wird.

Frage: Weil das eben schon angesprochen wurde, noch einmal eine Frage zur Nato und der Rolle im Mittleren Osten. Der US-Präsident hat ja nicht nur vorgeschlagen, dass die Nato stärker aktiv wird, sondern dass sie ausgeweitet wird. Er hat eine ganz neue Erweiterungsrunde um die Staaten des Mittleren Ostens vorgeschlagen. Deswegen hätte ich ganz gern eine Antwort - ich weiß nicht, wer das beantworten kann oder möchte, Herr Breul oder Herr Seibert -, wie die Bundesregierung dazu steht.

Breul: Ich kann vielleicht allgemein sagen, dass wir es begrüßen, dass die Nato auch im Nahen und Mittleren Osten aktiv ist. Das ist übrigens seit langer Zeit so, und sie führt auch intensive Dialoge mit den Partnern in der Region. Das wäre dann eine Diskussion, die in der Nato zu führen ist, wie man das in Zukunft gestalten wird, ob es da anderer Formen bedarf. Das kann man alles sehen. Das kann man alles diskutieren.

Zur Frage einer Erweiterung des Bündnisses um weitere Mitglieder würde ich Sie aber auf Artikel 10 des Washingtoner Vertrages verweisen. Dort heißt es:

Die vertragschließenden Staaten können aufgrund eines einstimmig getroffenen Übereinkommens jeden anderen europäischen Staat, der in der Lage ist, die Grundsätze dieses Vertrages zu fördern und zur Sicherheit des nordatlantischen Gebiets beizutragen, zum Beitritt zu diesem Vertrage einladen.

Zusatzfrage: Ist das eine Aufforderung an Herrn Trump, dass er sich einmal diesen Artikel 10 durchliest? Denn offenbar schlägt er ja dann etwas vor, was gar nicht gehen kann.

Breul: Nein, das war jetzt einfach für Sie ein Service-Beitrag in der Regierungspressekonferenz zu Artikel 10.

Zusatzfrage: Okay. Aber um es jetzt anders auszudrücken: Es ist eigentlich ausgeschlossen, weil es nur europäische Staaten betreffen kann?

Breul: Artikel 10 des Washingtoner Vertrags ist so, wie ich ihn gerade vorgetragen habe.

Frage: Stichwort türkische Konsularschulen. Da gibt es die Frage, wie gewährleistet wird - das ist ja die Grundvoraussetzung, wie diese Schulen in Deutschland aufgestellt sein sollen -, dass sie dann quasi mit deutschem Lehrplan arbeiten? Das ist wahrscheinlich eine Frage an das BMI. Oder ist das AA zuständig?

Breul: Ich glaube, die Frage richtet sich an uns. Eigentlich ist es zu früh, dass wir uns diesem Thema widmen. Aber ich merke in der Berichterstattung, dass dieses Thema phantasieanregend ist. Darum möchte ich gern ein paar einordnende Dinge sagen.

Das Auswärtige Amt führt derzeit unter Beteiligung der Vertreterinnen und Vertreter der Länder und des Sekretariats der Kultusministerkonferenz Verhandlungen mit der türkischen Regierung über ein Abkommen über die Zusammenarbeit im Bildungsbereich.

Hintergrund ist auch - und unser großes Interesse -, dass die deutschen Schulen in der Türkei rechtliche Grundlagen für ihre Arbeit bekommen. Wie Sie vielleicht wissen, gibt es deutsche Auslandsschulen in Ankara, Istanbul und Izmir.

Ich möchte noch einmal deutlich machen und klarstellen, dass wir hier über ein Rahmenabkommen der Gegenseitigkeit reden. Es geht nicht darum, eine neue Rechtsgrundlage für Schulen zu schaffen. Dafür sind ausschließlich einschlägig die jeweiligen Landesschulgesetze. Auf diese Landesschulgesetze soll dann in dem Abkommenstext verwiesen werden.

Die Aufsicht über etwaige Privatschulen, die geschaffen werden, liegt bei der Schulaufsicht in den jeweiligen Ländern. Es ist vollkommen klar, dass sich eine mögliche türkische Auslandsschule vollkommen an das jeweilige Landesschulgesetz halten muss. Privilegien sind nicht vorgesehen.

Zusatzfrage: Das wird aber bei anderen ausländischen Schulen auch nicht so gehandhabt. Die französischen Schulen halten sich ja auch nicht an den deutschen Lehrplan, oder?

Breul: Sie müssen sich an die jeweiligen Länderschulgesetze halten. Wie das im Einzelnen im Landesschulgesetz ausbuchstabiert ist, da bin ich, ehrlich gesagt, überfragt. Ich kann mir auch vorstellen, dass es leichte Unterschiede zwischen den Bundesländern gibt, wie es in einem föderalen System ist. Aber das wäre dann eine Frage, die wirklich an die einzelnen Bundesländer zu richten ist.

Frage: Im größeren Rahmen Türkei wollte ich fragen, ob es für Sie ein Thema ist, dass die Türkei-Korrespondenten Susanne Güsten und Thomas Seibert offensichtlich noch keine Akkreditierung bekommen haben und ein bisschen im luftleeren Raum schweben. Ist Ihnen davon etwas bekannt?

Breul: Ehrlich gesagt: Das höre ich jetzt zum ersten Mal. Aber das liegt wahrscheinlich an mir. Wie Sie wissen, ist die Visavergabe und Akkreditierung für deutsche Journalisten in der Türkei hier schon einmal Thema gewesen. Es ist ein Thema, das wir selbstverständlich eng verfolgen. Da stehen wir in engem Austausch - das ist jetzt nicht spezifisch für die Türkei - mit den jeweils im Ausland akkreditierten Journalisten. Wo es notwendig sein sollte oder für notwendig erachtet wird, werden wir da auch gern unterstützend tätig werden.

Zu Einzelfällen äußern wir uns ja grundsätzlich nicht. Zu den Namen möchte ich nichts sagen. Aber selbstverständlich gilt: Wenn es irgendwo haken sollte, nehmen wir das ernst und auf.

Frage (zur möglichen Gründung türkischer Konsularschulen in Deutschland): Herr Breul, Sie sagten zum einen, es sei eigentlich zu früh. Könnten Sie ein paar Worte zum Timing sagen? Was ist in Bezug auf den Abschluss der Verhandlungen beabsichtigt? Worauf kann man sich da einstellen?

Zum anderen gibt es in der Medienberichterstattung ja schon Orte wie Berlin, Frankfurt und Köln. Sind das Orte, die in den Verhandlungen mehr Substanz haben? Wer verhandelt da eigentlich genau mit wem?

Dann würde ich noch gern wissen. Dieser rechtliche Rahmen, der so wichtig ist, sowohl für Deutschland, was deren Schulen angeht in der Türkei, wie wahrscheinlich auch umgekehrt - ist das ein Unikum bilateral, oder gibt es diesen rechtlichen Rahmen mit anderen Ländern, und der wird dann auch so angestrebt?

Breul: Ein Unikum ist es nicht. Wir haben mit über zwanzig Staaten Schulabkommen und Bildungsabkommen. Von daher ist das jetzt nur ein Nachholen auf deutsch-türkischer Seite.

Wie gesagt: Für uns ist es wichtig zu betonen, dass es ein Rahmenabkommen der Gegenseitigkeit sein soll. In der Tat hat die Türkei die mögliche Planung in den Raum gestellt - das betrifft Deutschland ebenso wie Deutschland in der Türkei -, drei Schulen aufzubauen. Es besteht ein grundsätzliches Interesse an Frankfurt, Köln und Berlin. Dementsprechend sind die Länder Berlin, Hessen und Nordrhein-Westfalen auch besonders in diese Verhandlungen involviert. Ich erwähnte es bereits. Das sind Verhandlungen, die gemeinsam von den Vertreterinnen und Vertretern der Länder und der Kultusministerkonferenz geführt werden.

Zusatzfrage: Und der zeitliche Rahmen?

Breul: Zum zeitlichen Rahmen möchte ich, ehrlich gesagt, keine Prognose abgeben. Die Verhandlungen laufen. Da gibt es jetzt weder ein retardierendes noch ein beschleunigendes Element. Wenn wir fertig sind, sind wir fertig.

Frage: Meine Frage ist zum Teil schon beantwortet worden. Aber noch einmal die Frage: Wie viele Länder haben in Deutschland eigene Schulen? Haben Sie dazu Informationen?

Breul: Wir haben Schulabkommen mit über zwanzig Staaten. Dazu gehören zum Beispiel Frankreich, Tschechien, aber auch Venezuela. Wie viele ausländische Schulen es in Deutschland genau gibt, wissen wir tatsächlich nicht genau, da das Ländersache ist, also nach dem jeweiligen Landesschulgesetz geregelt ist. Ich kann versuchen, Ihnen eine möglichst präzise Schätzung zu geben. Aber wenn Sie eine endgültige Zahl haben wollen, müssten Sie sich an die jeweiligen Bundesländer wenden und das dann zusammenrechnen.

Frage: Ich habe zwei Fragen.

Zum einen war in den Berichten die Rede davon, dass private Trägervereine dann diese Schulen unterhalten würden. Von welchen Vereinen reden wir da? Was kann man sich darunter vorstellen?

Die andere Frage ist: Könnten dann alle türkischen Schüler in Deutschland oder in Deutschland lebende türkische Kinder diese Schulen besuchen? Würde das nicht alle Versuche, türkische Schüler besser zu integrieren, konterkarieren?

Breul: Also generell können Privatschulen in Deutschland auf Grundlage des jeweiligen Landesschulrechts die Anerkennung als Ersatzschule beantragen. Das ist sozusagen der förmliche Rahmen, und das ist nicht auf bestimmte Nationen limitiert.

Wie das genau ist, sozusagen die rechtliche Struktur, ob das dann ein Verein oder ein anderes Rechtsformat ist, da bin ich, ehrlich gesagt, überfragt und weiß auch nicht, ob es Unterschiede in der jeweiligen Ausgestaltung des Landesschulrechts gibt. Da würde ich Sie dann auch an die Länder verweisen müssen.

Zur Frage, ob dann sämtliche türkischen Schüler an eine solche Schule gehen können: Ich glaube, das ist allein durch die Größe, über die wir hier reden, limitiert. Ich hatte es ja gesagt: Es geht hier um ein Abkommen der Gegenseitigkeit. Wir haben drei deutsche Schulen in der Türkei, und die Türkei erwägt, drei türkische Schulen in Deutschland zu eröffnen.

Frage: Eine Frage in dem Zusammenhang, die vielleicht auch Herr Seibert beantworten kann und möchte. Man kann und muss vielleicht auch diese Überlegung mit Blick auf türkische Schulen in Deutschland in einem größeren Zusammenhang sehen, nämlich das Bestreben der Türkei, eine aktive Rolle in der deutschen Öffentlichkeit und Gesellschaft zu spielen. Dazu gehört zum Beispiel auch der Start oder die Erweiterung deutschsprachiger Medienangebote des türkischen Staatsfernsehens. Sehen Sie diesen Zusammenhang? Wie sehen Sie ihn, und welche Erwartungen haben und kommunizieren Sie in diesem Zusammenhang an die Türkei? Denn es sind ja staatlich gelenkte Aktivitäten.

StS Seibert: Ich glaube, zunächst einmal ist es ganz sinnvoll, die Dinge gesondert zu behandeln.

Herr Breul hat jetzt gerade über das Thema der möglichen türkischen Schulen in Deutschland gesprochen und klargemacht, wie sie den Schulgesetzen der zuständigen Länder unterzuordnen sind. Das heißt, diese Gesetze werden eingehalten werden müssen.

Wenn es mediale Aktivitäten in Deutschland gibt, dann gelten auch für solche Aktivitäten die hier gültigen Gesetze. Wir sind ein Land, das die freie Berichterstattung hochhält und wertschätzt. Dennoch gibt es einen rechtlichen Rahmen, und an den hat sich jeder zu halten. Das ist das, was ich dazu sagen kann.

Frage: Ich habe noch eine Nachfrage zu diesen Trägervereinen: Wäre es möglich, dass auch ein religiöser Verein Träger einer solchen Schule werden könnte?

Breul: Das weiß ich nicht. Wenn wir die Frage als Bundesregierung beantworten können, dann reiche ich das gern nach.

StS Seibert: Ich will ganz kurz noch einmal auf das Thema der Journalisten in der Türkei zurückkommen.

Ich habe im Moment keinen Überblick über den Stand der Jahresakkreditierungen der deutschen Korrespondenten in der Türkei. Aber wir hatten dieses Thema ja im vergangenen Jahr und auch früher gelegentlich.

Die Haltung der Bundesregierung dazu ist klar. Die Freiheit der journalistischen Berichterstattung ist ein hoher Wert. Zu dieser Freiheit der journalistischen Berichterstattung gehört natürlich auch, dass Journalisten die administrativen Voraussetzungen haben, um ungehindert ihre Arbeit der Recherche und der Berichterstattung machen zu können. Das ist das, was wir sicherlich auch im Gespräch mit den türkischen Behörden oder türkischen Gesprächspartnern immer wieder vorbringen werden.

Frage: Noch einmal ganz kurz, Herr Breul, weil Sie vorhin das Wort Einzelfälle erwähnt haben. Nach unserer Kenntnis sind das tatsächlich nicht nur Einzelfälle, sondern es sind viele deutsche Korrespondenten davon betroffen. Deswegen die Frage an Sie: Gab es dazu bereits Gespräche mit der türkischen Seite?

Breul: Das müsste ich Ihnen nachreichen. Das ist mir nicht bekannt. Wenn ich von Einzelfällen rede, dann meinte ich nicht, dass ich die Zahl Kleinrede. Ich meinte, dass wir über Individuen, wo ja eventuell auch familiäre Schicksale dranhängen, hier in der Öffentlichkeit nicht diskutieren möchten. Das sollte nichts über die Gesamtzahl der Betroffenen aussagen.

Frage: Herr Seibert, ich wollte da noch einmal anknüpfen. Wenn es sich als wahr erweist, dass eine ganze Riege deutscher Journalisten keine Akkreditierung bekommen sollte, würde das das deutsch-türkische Verhältnis stark beanspruchen und belasten?

StS Seibert: Ich möchte da jetzt keine Spekulationen vornehmen. Ich denke, wir werden uns jetzt einen Überblick über den Stand der Jahresakkreditierungen für die deutschen Korrespondenten in der Türkei verschaffen. Das wird uns unsere Botschaft sicherlich auch berichten können. Es gilt - das sage ich noch einmal -, dass die Bundesregierung sich immer dafür einsetzt, dass Journalisten frei und ungehindert berichten können. Dazu gehört natürlich auch, dass die administrativen Voraussetzungen, also Akkreditierungen, dafür geschaffen sind.

Breul: Ich kann vielleicht noch ergänzen: Dass ich jetzt hier nicht die Zahlen kenne, liegt wirklich an meiner mangelnden Vorbereitung. Ich bin mir sicher, dass unser Generalkonsulat in Istanbul und unsere Botschaft in Ankara im laufenden Kontakt mit den dort akkreditierten Journalisten sind und dieses Thema aufnehmen.

Ich empfehle Ihnen vielleicht - wenn Sie sich fragen, wie ernst wir dieses Thema nehmen -, sich direkt die Protokolle der Pressekonferenzen vom letzten Jahr herauszuholen. Wir haben ja wiederholt darüber geredet und hier deutlich gemacht, wie wichtig uns das ist.

Frage: Es gibt eine Agenturmeldung, dass es eine Einigung gibt, was Braunkohlekraftwerke und eine mögliche Entschädigungszahlung angeht. Von 2 Milliarden Euro ist die Rede. Der Bund würde quasi auch noch einmal für den sozialverträglichen Personalabbau in Höhe von ... (akustisch unverständlich) Millionen aufkommen. Inwieweit können Sie bestätigen, ob es hier zu einer Einigung gekommen ist? Die Frage richtet sich an das BMWi oder an das BMF.

Grave: Dazu kann ich sagen, dass die Gespräche mit den Braunkohlekraftwerksbetreibern noch laufen. Sie verlaufen konstruktiv; aber sie laufen noch. Ziel ist es, ein konsensuales Ergebnis, ein einheitliches Ergebnis, für den Ausstieg aus der Kohleverstromung zu finden. Das ist auch der Auftrag der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung". Angesichts der laufenden Verhandlungen bitte ich Sie um Verständnis, dass wir weitere Details dazu jetzt nicht kommentieren.

Zusatzfrage: Das heißt, die Zahlen sind reine Spekulation und können von Ihnen nicht bestätigt werden?

Noch eine Anschlussfrage: Haben Sie vielleicht einen Zeithorizont, bis wann diese Gespräche abgeschlossen werden sollen?

Grave: Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dass das Kohleausstiegsgesetz ins Kabinett kommen kann. Die Zahlen können wir weder bestätigen noch dementieren. Es sind einfach Gespräche, die laufen. Zu den Inhalten der Gespräche sagen wir nichts, bevor die Gespräche nicht abgeschlossen sind.

Frage: Bei den Terminen der Kanzlerin wurde nicht darauf eingegangen, dass am Mittwochabend laut Berichten ein Treffen der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer, gerade des Ostens, stattfinden soll, in denen es auch noch einmal um das Thema Kohle gehen soll. Da wollte ich nachfragen: Steht der Termin? Wenn ja, geht es um Strukturhilfen für den Osten? Was genau sind die Themen?

StS Seibert: Die Bundesregierung steht zu Fragen des Kohleausstiegs natürlich im engen Kontakt mit den betroffenen Bundesländern. Sie steht im engen Austausch. Das heißt, es gibt Gespräche in verschiedenen Formaten. Aber ich bitte Sie um Verständnis, dass ich zu Einzelheiten dieser Arbeiten am Kohleausstiegsgesetz hier keine Auskunft geben kann.

Zusatzfrage: Aber wird es ein Treffen im Kanzleramt geben?

StS Seibert: Ich habe Ihnen die öffentlichen Termine der Bundeskanzlerin für die kommende Woche vorgetragen.

Zum Thema Austausch mit den Bundesländern in Sachen Kohle habe ich jetzt das gesagt, was ich Ihnen heute sagen kann.

Frage: Nach unseren Informationen hatte das Kanzleramt vor Weihnachten noch darauf bestanden, dass man die beiden Teile Steinkohle und Braunkohle zusammen verabschiedet. Jetzt ist zu hören, dass im Kabinett doch erst nur der Steinkohleteil verabschiedet werden solle. Mich würde interessieren, wie es zu dem Sinneswandel kommt.

StS Seibert: Es bleibt dabei, dass ich über die innerhalb der Bundesregierung noch laufenden Abstimmungen und über diesen ganzen Komplex an dieser Stelle keine Auskunft geben kann.

Zusatzfrage: Noch eine Nachfrage an das Wirtschaftsministerium und das Umweltressort: Für wie sinnvoll halten Sie denn jeweils eine möglicherweise getrennte Verabschiedung dieser beiden Teile?

Grave: Ich kann dazu sagen: Was den Entwurf betrifft, läuft die Abstimmung zwischen den Ressorts. Aufgrund der hohen Komplexität der Regelungen dauern die Abstimmungen an. Die beteiligten Ressorts hatten sich deshalb im vergangenen Jahr darauf verständigt, den Entwurf des Kohleausstiegsgesetzes Anfang dieses Jahres beschließen zu wollen. Es gab also die gemeinsame Entscheidung, das zu machen, aber das sind halt laufende Abstimmungen, die noch andauern.

Wir haben das Gesetz als Wirtschaftsministerium im November vorgelegt, aber die Ressortabstimmungen dauern noch an. Dazu kann ich auch keine weiteren Details nennen.

Zusatzfrage: Aber ist es denn eine Option, dass das getrennt verabschiedet wird? "Anfang des Jahres" ist ja jetzt.

Grave: Wenn es verabschiedet worden sein wird, dann werden wir wissen, was dabei verabschiedet wurde.

Zu Zwischenständen: Die Zwischenstände verändern sich stetig, und wenn wir jeden Zwischenstand kommentieren würden, dann würden wir nur noch kommentieren.

Haufe: Ich kann nur sagen, dass die Gespräche sehr, sehr schwierig sind, und deswegen laufen sie auch noch. Deswegen können wir Ihnen heute auch keinen Zeitplan und auch nicht weitere Details präsentieren. Die sind einfach schwierig.

Frage: An das Wirtschaftsministerium: Könnten Sie einmal grundsätzlich sagen, warum Sie überhaupt über Entschädigungen verhandeln oder verhandelt haben? Ich meine, es geht ja dabei darum, dass die jetzt dafür belohnt werden, dass sie mit etwas Schädlichem aufhören. Warum belohnen Sie das überhaupt noch?

Grave: Wir setzen die Vorschläge der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" um, und darin war das unter anderem ein Thema.

Zusatzfrage: Aber warum setzen Sie das um?

Grave: Warum setzen wir das um? Weil es einen Auftrag gibt, dieser Kommission zu folgen.

Frage: Herr Seibert, der Bericht der Kohlekommission ist ja jetzt fast ein Jahr alt, und wir hören hier seit Monaten vom Wirtschaftsministerium auf jede Frage, man arbeite mit Hochdruck daran, und eine Einigung werde zeitnah erwartet. Das geht jetzt ungefähr seit einem dreiviertel Jahr so. Ich stelle die Frage hier recht regelmäßig: Mich würde einmal interessieren, ab welchem Zeitpunkt eigentlich aus Ihrer Sicht der Zeitpunkt gekommen ist, an dem man die Verhandlungen vielleicht vom Wirtschaftsministerium in das Kanzleramt verlagern müsste. Kann das jetzt möglicherweise noch monatelang so weitergehen?

StS Seibert: Ich habe gar keinen Anlass, hier über eine Änderung des Verfahrens zu spekulieren. Das federführende Bundeswirtschafts- und Energieministerium hat den Entwurf eines Kohleausstiegsgesetzes erarbeitet, und dieser Entwurf ist in der Ressortabstimmung. Diese Dinge sind kompliziert; das hat ja auch Kollege Haufe gerade gesagt. Die Ressortabstimmung läuft. Sie ist durchaus auch schon weit fortgeschritten. Jetzt müssen wir Sie noch um ein wenig Geduld bitten.

Zusatzfrage: Finden Sie es denn aus Sicht des Kanzleramtes akzeptabel, dass jetzt ein Jahr seit dem Bericht der Kohlekommission vergangen ist und nichts passiert ist?

StS Seibert: Weil uns dieses Thema so wichtig ist, den Kohleausstieg zu organisieren, wofür ja längst - auch im vergangenen Jahr - Beschlüsse im Kabinett gefasst wurden, arbeiten wir mit Hochdruck daran.

Frage: Herr Seibert, Sie hatten nicht nur die öffentlichen Termine, sondern auch das Treffen mit den Gewerkschaftsvertretern in der nächsten Woche genannt. Warum ist es also ein Geheimnis, wenn sich die Kanzlerin mit einigen Ministerpräsidenten trifft? Können Sie das nicht vielleicht doch bestätigen?

Ich habe eine Frage an das Wirtschaftsministerium. Wenn Sie sagen, man stehe mit RWE in Verhandlungen, dann hätte ich ganz gerne gewusst, ob Sie dieselben Entschädigungsverhandlungen im Moment in derselben Konkretisierungsstufe auch mit anderen Kohlekonzernen führen.

StS Seibert: Ich habe den Terminankündigungen der kommenden Woche keine hinzuzufügen.

Zusatzfrage: Entschuldigung, die Frage war mehr oder weniger: Warum? - Wenn das Treffen mit den Gewerkschaftsvertretern, das nicht öffentlich ist, angekündigt wird, dann ist ein Treffen mit Ministerpräsidenten ja kein Geheimtreffen, wenn es denn stattfindet. Die Frage bezog sich darauf. Es kann ja auch sein, dass es nicht stattfindet; ich weiß es nicht. Das ist doch ankündigungswürdig oder bestätigungswürdig!

StS Seibert: Das Treffen mit den Gewerkschaften ist eine regelmäßige Tradition. Es hat auch in der Vergangenheit und manchmal mit anschließenden Presseterminen stattgefunden; in diesem Jahr nicht. Deswegen habe ich Ihnen das angekündigt.

Bei allem anderen sind wir im Rahmen dessen, was wir den intensiven Austausch mit den betroffenen Ländern zum Thema des Kohleausstiegs genannt haben.

Grave: Vielleicht noch zu den Braunkohlekraftwerksbetreibern: Ich habe ausdrücklich den Begriff Braunkohlekraftwerksbetreiber im Plural verwendet.

Haufe: Ich würde auch noch einmal kurz etwas zu der Bemerkung sagen wollen, es sei bisher nichts passiert. Es hat bis 2020, also bis zu diesem Jahr, mehrere Abschaltungen von Kohlekraftwerken aus Gründen des Klimaschutzes gegeben. Sie sind in die Reserve gestellt worden. - Nein, nicht nur eines! Es gibt mehrere Blöcke, die abgeschaltet worden sind - ich glaube, mit einer Leistung von mehr als 2000 Megawatt - beziehungsweise eben vorübergehend stillgelegt beziehungsweise in die Reserve gestellt worden sind, und das auch aus Gründen des Klimaschutzes.

Deutschland ist mittlerweile auch Teil der internationalen Allianz von Ländern, die eben einen Kohleausstieg für sich beschlossen haben und diesen auch verfolgen. Wir sind jetzt dabei, ihn zu betreiben. Er ist, wie gesagt, sehr schwierig. Ich kann verstehen, dass es da Ungeduld gibt. Die haben wir auch. Aber wir müssen am Ende ja etwas vorlegen, das in der Öffentlichkeit auch überzeugend ist, und das dauert leider.

Frage: Zum Zeitplan wollte ich noch einmal nachfragen. Bedeutet die Tatsache, dass die Ministerpräsidenten am Mittwochabend dann da sein werden, dass das Gesetz nicht am Mittwoch ins Kabinett eingebracht werden kann, sondern höchstens am 22.?

Die zweite Frage ist, ob es Ihrerseits eine Bewertung des Vorschlags von Uniper - unterstützt auch von Ministerpräsident Laschet - gibt, dass Datteln 4 ans Netz geht und dafür andere Kraftwerke - zum Teil auch im Osten - früher geschlossen werden könnten, als es der Zeitplan vor einem Jahr noch vorsah?

Grave: Die Gespräche laufen. Details kommentieren wir nicht.

Zusatz: Die Frage betrifft ja den Zeitplan. Es kann am 15. nicht im Kabinett sein, demnach frühestens am 22.

Grave: Zu den Kabinettsterminen sagen wir, glaube ich, gar nichts. Das ist regelmäßig eine Frage.

Zusatzfrage: Herr Seibert?

StS Seibert: Die Kabinettstermine werden immer kurzfristig - jeweils Montagabend oder Dienstag - vor einer Kabinettssitzung bekannt gegeben.

Zusatzfrage: Datteln?

StS Seibert: Wir haben gesagt, dass die Gespräche mit den Betreibern laufen und weit fortgeschritten, aber noch nicht abgeschlossen sind.

Frage: Ich würde gerne noch einmal Herrn Seibert vor diesem Hintergrund fragen, wie wichtig der Bundesregierung eine Eins-zu-eins-Umsetzung des Beschlusses der Kohlekommission ist.

StS Seibert: Der Bundesregierung ist der Kohleausstieg entsprechend den Beschlüssen der Kommission sehr wichtig. Er ist auch ein sehr wichtiger Teil unserer Klimaschutzpolitik. Wie Herr Haufe gerade richtigerweise gesagt hat, hat es ja nicht nur schon erste Abschaltungen gegeben, sondern wir haben auch - das zeigt, wie wichtig es ist - bereits im vergangenen Jahr Kabinettsbeschlüsse über die Finanzhilfen getroffen, die der Bund auf verschiedene Arten und Weisen den betroffenen Bundesländern gibt. Wir haben ein Programm aufgelegt, im Rahmen dessen die Braunkohlereviere Modellregionen für eine treibhausneutrale, ressourceneffiziente und nachhaltige Entwicklung werden sollen. Das heißt, der Weg ist ja längst beschritten. Nun fehlt noch das zugegebenermaßen wichtige Kohleausstiegsgesetz. Daran wird mit Hochdruck gearbeitet. Aber für die Bundesregierung ist das wichtig.

Zusatzfrage: Da eine Eins-zu-eins-Umsetzung nicht vorgesehen ist, wie ich dem entnehme, ist es ja so, dass von der Empfehlung abgewichen wird, ein Steinkohlekraftwerk noch zu öffnen, und von der Empfehlung abgewichen wird, zuerst im Rheinischen Revier statt in Ostdeutschland Anlagen zu schließen. Vor dem Hintergrund hat Herr Haseloff auch mögliche weitere Strukturhilfen in Aussicht gestellt, also finanzielle Forderungen gestellt. Ist die Bundesregierung bereit, auf solche möglichen Forderungen aus Ostdeutschland einzugehen?

StS Seibert: Ich muss mich jetzt wiederholen: Wir stehen über all diese Fragen im Austausch mit den betroffenen Bundesländern.

Frage: Herr Seibert, Sie haben ja einmal angekündigt, dass die Vorschläge der Kohlekommission eins zu eins umgesetzt werden. Das hat sich also mittlerweile erledigt.

Frau Grave, wenn Sie von einer Mehrzahl von Verhandlungen mit Betreibern sprechen, können Sie uns dann die anderen Betreiber nennen, mit denen Sie verhandeln? Das kann ja nicht geheim sein.

Können Sie auch sagen, wer für die Bundesregierung verhandelt?

Grave: Zu den Betreibern, also zu der zweiten Frage: Es ist bekannt, welche Kraftwerksbetreiber Braunkohlekraftwerke betreiben. Das können Sie sehr schnell recherchieren. Dann können Sie das, glaube ich, selbst erarbeiten.

Zusatz: Ich würde es gerne aus Ihrem Mund hören.

Grave: Ich habe die Namen hier nicht vorliegen.

Zusatzfrage: Wer verhandelt für die Bundesregierung?

Grave: Derzeit verhandeln Vertreter des Wirtschaftsministeriums, wahrscheinlich im Austausch mit Vertretern des ganzen Amtes; ich bin mir nicht sicher.

Zusatzfrage: Könnten Sie das spezifizieren, Herr Seibert? Wer verhandelt dort genau, nur Wirtschaftsministeriumsvertreter?

Meine Frage an Sie hatte ich auch noch.

StS Seibert: Natürlich ist auch das Kanzleramt in Verbindung und in Zusammenarbeit mit dem Bundeswirtschaftsministerium in diese Gespräche involviert.

Zusatzfrage : Meine andere Frage?

StS Seibert: Da wüsste ich gerne erst einmal dieses Zitat, das Sie da verwenden.

Zusatz: Kann ich ja heraussuchen.

StS Seibert: Das wäre schön. Vielleicht reichen Sie es nach.

Zusatz: Montag.

StS Seibert: Ich werde da sein.

Frage: Herr Seibert, Herr Haufe, Sie sagten eben, es seien als Konsequenz aus der Arbeit der Kohlekommission schon Kraftwerksblöcke abgeschaltet worden. Das wollte ich noch einmal verstehen. Es sind zwei Braunkohlekraftwerke stillgelegt worden, wenn ich es richtig sehe, als Konsequenz aus der Sicherheitsbereitschaft, die 2015 beschlossen worden ist. 2019 sind die beiden letzten Blöcke vom Netz gegangen. Das hat, glaube ich, mit der Kohlekommission erst einmal relativ wenig zu tun. Es war, glaube ich, Sigmar Gabriel, der das damals beschlossen hat. Was meinten Sie dann eben sonst damit, dass das schon Konsequenzen gehabt habe?

StS Seibert: Nein, ich meinte damit - ich glaube auch nicht, dass ich "als Konsequenz" gesagt habe -, wie Kollege Haufe es gesagt hat, dass sich die Bundesrepublik Deutschland bereits auf den Weg des Kohleausstiegs gemacht hat.

Haufe: Genau so war es von mir gemeint. Ich habe nicht "als Konsequenz der Arbeit der Kohlekommission" gesagt, sondern es gab ja schon vorher Beschlüsse darüber, dass man eben eine Stilllegung von Kraftwerken vornimmt beziehungsweise eine vorläufige Reservestellung vornimmt. Man hat sich da auch schon mehrere Blöcke angeschaut, die bis 2022 stillgelegt werden beziehungsweise in Reserve gestellt werden. Die Bundesnetzagentur hat darüber ja einen Überblick. Ich habe ihn gerade nicht. Ich gebe auch gerne zu: Auch ich finde, die Transparenz ist nicht die allerbeste. Ich suche das immer wieder in dieser Tabelle und finde es nicht. Aber wir können noch einmal bilateral miteinander besprechen, welche Kraftwerke das sind.

Frage: Ich hätte noch eine Frage zu den Strukturhilfen in Milliardenhöhe, die die Bundesregierung für die betroffenen Braunkohleregionen beschlossen hat. Das heißt ja mit anderen Worten, wenn Sie mit dem Kohleausstiegsgesetz weiterhin nicht vorankommen, dass auch die betroffenen Regionen nicht damit beginnen können, den Strukturwandel einzuleiten.

Grave: Ja, die Gesetze sind miteinander verknüpft.

Zusatzfrage: Wie soll es in den betroffenen Regionen, die ja auf dieses Geld warten - wir haben in den vergangenen Jahren ja große Auseinandersetzungen über dieses Thema erlebt -, jetzt aus Ihrer Sicht weitergehen?

Grave: Es gibt schon Erstmittel, die bereits fließen. Aber wir arbeiten natürlich daran, dass das Kohleausstiegsgesetz jetzt möglichst zeitnah ins Kabinett kommt und dann beschlossen wird. Dann wird sich diese Frage eigentlich auch erledigt haben.

Breul: Ich habe zwei Nachlieferungen.

Zum einen möchte ich Ihnen gerne noch einen Hinweis zu den Auslandsschulen geben, der Sie vielleicht weiterführt: Auslandsschulen können von privaten Trägervereinen geführt werden. Jeder Trägerverein muss mit den Bestimmungen und Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes konform gehen. Ich bin jetzt kein Experte im Vereinsrecht, aber ich glaube, das beantwortet auch Ihre Frage.

Dann hätte ich noch eine Nachlieferung für den Kollegen: Es ist so, wie ich vermutet hatte. In dem Gremium für den "dispute resolution mechanism" des Nuklearabkommens, den Streitschlichtungsmechanismus, sitzen die Mitglieder der Joint Commission, also die verbleibenden Teilnehmerstaaten.

Frage: Ich habe eine Frage an das BMVg zum Handy von Frau von der Leyen. Was macht die Auswertung? Haben Sie da neue Erkenntnisse? Wenn ja, welche?

Plüskow: Ich meine eigentlich, dass wir uns letztens erst noch einmal dazu geäußert haben. Wir haben ja einen Bericht angefertigt. Dieser Bericht wird dem Untersuchungsausschuss zugehen. Der Ausschuss hat das Recht der Erstinformation. Deswegen kann ich Ihnen dazu jetzt inhaltlich auch nichts Weiteres sagen.

Frage: An das Bundesverteidigungsministerium und vielleicht auch an das Bundesumweltministerium: Im August hat die Marine in der Ostsee Seeminen gesprengt, offenbar Altlasten aus dem Zweiten Weltkrieg. Teile der Sprengungen fanden in einem Naturschutzgebiet statt. Es gibt dort eine ganze Reihe toter Schweinswale. Nun hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einem Gutachten festgestellt, dass die Sprengungen dort widerrechtlich erfolgt seien. Ich hätte gerne gewusst, welche Konsequenzen die Marine daraus zieht.

Plüskow: Ich glaube, dass wir über die Konsequenzen auch ohne dieses vorliegende Gutachten bereits mehrfach gesprochen haben. Ich glaube, es war sogar in dieser Woche, dass wir gesagt haben, dass wir ja selbst festgestellt haben, dass es da in den Prozessabläufen durchaus zu unterschiedlichen Interpretationen gekommen ist und dass wir deswegen ressortübergreifende Gespräche aufgenommen haben - die laufen derzeit -, um in Zukunft verhindern zu können, dass so etwas noch einmal passiert.

Haufe: Ich wollte das noch ergänzen. Es war ja auch noch eine Frage zu der Finanzierung der Untersuchung offen gewesen. Es ist jetzt so, dass das Bundesamt für Naturschutz die Finanzierung hinsichtlich der mittlerweile 30 Schweinswale, die im Zeitraum nach den Sprengungen gefunden worden sind, übernimmt. Der Zeitraum betrifft zwei Monate nach den Sprengungen, und dann wird zu klären versucht, worin die Todesursache liegt. Das ist nach einem so langen Zeitraum nicht mehr ganz so einfach, aber die betraute Hochschule wird ihre Aufgabe entsprechend wahrnehmen können.

Frage: Schließt sich das BMU denn dem Wissenschaftlichen Dienst in seiner Bewertung an?

Wie wollen Sie denn in Zukunft sicherstellen, dass so etwas bei solchen Aktionen nicht mehr passiert?

Haufe: Der Wissenschaftliche Dienst bestätigt die Rechtsauffassung, die das Bundesumweltministerium hatte und hat. Die Bundesnaturschutzbehörden sind in einem solchen Fall - es geht um ein internationales Meeresnaturschutzgebiet - zu beteiligen. Das ist der eine Gegenstand, den das Gutachten benennt. Wir sind genauso auch der Meinung, dass es eine Umweltverträglichkeitsprüfung für solch einen Fall hätte geben müssen, bei dem erhebliche Schäden für den Artenschutz erwartet werden könnten. Deswegen teilen wir diese Auffassung.

Sie haben gefragt, welche Konsequenzen wir daraus ziehen. Der Kollege aus dem Bundesverteidigungsministerium hat es gerade erläutert. Ich denke, alle Beteiligten sind durch diesen tragischen Vorfall ausreichend sensibilisiert, sodass so etwas nicht noch einmal vorkommen kann. Wir werden, damit genau diese beiden Rechtspunkte in Zukunft beachtet werden, jetzt das Verfahren absprechen.

Frage: An das Verteidigungsministerium: Gibt es Pläne, wann nächste Sprengungen durchgeführt werden sollen? Werden in diesen Fällen die Naturschutzbehörden konsultiert beziehungsweise Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt?

Plüskow: (akustisch unverständlich)

Frage: Herr Seibert, ich habe Sie am Mittwoch so verstanden, dass Sie uns heute ein bisschen besser über den Staatsbesuch in Russland informieren würden. Ein wichtiges Thema haben Sie schon genannt.

Könnten Sie etwas mehr Informationen über den Ablauf und die Termine sagen? Wird Frau Merkel neben Präsident Putin auch andere Personen treffen?

Außenminister Maas wird auch dabei sein. Wird der Außenminister weitere Personen treffen?

StS Seibert: Das wenige Zusätzliche, was ich Ihnen sagen kann, will ich gern sagen. Die Bundeskanzlerin und der Außenminister reisen hier am Morgen ab. Die Ankunft im Kreml ist für kurz vor halb drei Uhr angesetzt. Es ist kein Staatsbesuch, sondern ein reiner Arbeitsbesuch. Deswegen dient er dem Gespräch mit Präsident Putin und der russischen Delegation. Das ist das Zentrum und der einzige Besuchspunkt.

Nach dem Gespräch ist für gegen 17 Uhr eine gemeinsame Pressekonferenz der Bundeskanzlerin und des russischen Präsidenten geplant. Dann fliegt sie mit dem Außenminister wieder zurück nach Deutschland.

Breul: Der Außenminister begleitet die Bundeskanzlerin und hat kein eigenes Parallelprogram oder Ähnliches.

Frage: Herr Seibert, auf wessen Wunsch kam dieses Gespräch zustande?

StS Seibert: Die Bundeskanzlerin und der russische Präsident sind sich Anfang Dezember beim Normandie-Gipfel in Paris begegnet und haben sich geeinigt, dass es sinnvoll wäre, bald wieder zu einem ausführlicheren Gespräch zusammenzukommen. Genau das passiert jetzt.

Frage: Herr Seibert, waren die Uhrzeiten, die Sie eben nannten, Ortszeiten oder deutsche Zeiten?

StS Seibert: Das waren Moskauer Ortszeiten, zwei Stunden weiter als deutsche Zeit.

Frage: Ich habe eine Nachfrage zu einem Thema, das dort auch angesprochen werden wird, nämlich zu Libyen. Putin und Herr Erdogan haben eine Waffenruhe ab dem 12. Januar gefordert.

Schließt sich die Bundesregierung diesem Wunsch oder dieser Forderung an? Gibt es dazu schon Bemühungen?

Herr Breul, der Außenminister hat sich mit dem Ministerpräsidenten getroffen. Gibt es auch Planungen für ein Treffen mit Herrn Haftar?

Breul: Über konkrete Planungen, um mit Ihrer letzten Frage anzufangen, kann ich Ihnen derzeit nichts berichten.

Grundsätzlich begrüßen wir natürlich einen Waffenstillstand, und zwar auch ohne ein bestimmtes Datum, das damit verknüpft wäre, einen sofortigen und andauernden Waffenstillstand. Jedes Einwirken auf die Konfliktparteien in diesem Sinne ist positiv zu werten und grundsätzlich ein Schritt in die richtige Richtung. Entscheidend ist die Bereitschaft aller Beteiligten vor Ort, die Waffen ruhen zu lassen.

StS Seibert: Ich kann vielleicht noch hinzufügen, dass Russland natürlich gerade beim Thema Libyen ein wichtiger Gesprächspartner ist, genauso die Türkei. Die Bundeskanzlerin hat gestern Abend mit dem türkischen Präsidenten Erdogan erneut über das Thema Libyen gesprochen. Man war sich einig, dass der Libyen-Konflikt einer politischen Lösung bedarf. Dazu steht die internationale Gemeinschaft in der Verantwortung.

Frage: Meine Frage geht an das Verkehrsministerium und an das Finanzministerium. Aus der Union gibt es Rufe nach einer neuen Bahnreform. Fraktionsvize Lange hat sich für die Organisationsform einer GmbH und für eine Trennung von Schienennetz und Betrieb ausgesprochen.

Steht für den Bund die Aufstellung der Bahn als Aktiengesellschaft grundsätzlich zur Disposition?

Buser: Grundsätzlich kann ich zu dem Thema sagen, dass der Minister bereits angekündigt hat, dass er in diesem Frühjahr zu einem Spitzengespräch (akustisch unverständlich) um mit allen politisch Verantwortlichen, auch mit der Opposition und den Verbänden, über die Ausrichtung des Konzerns zu sprechen. Hierbei geht es auch um Grundsatzfragen. Dabei - so hat er es erklärt - geht es ihm immer um die Organisation der Bahn, darum, sie so aufzustellen, dass Durchgriffsmöglichkeiten, Transparenz und Entscheidungsfindung besser werden. Alles Weitere muss dann natürlich am Schluss geklärt werden.

Zusatzfrage: Das heißt, dass Sie sich im Moment inhaltlich überhaupt nicht äußern.

Können Sie sagen, wann dieses Treffen stattfindet und vielleicht auch darauf eingehen, ob eine Abtrennung des Netzes grundsätzlich vorstellbar ist?

Buser: In diesem Frühjahr, aber es gibt noch keinen Termin. Wir können gern informieren, wenn der Termin, zu dem das stattfinden wird, feststeht.

Das wird, wie gesagt, auch ein Thema sein, weil man dort natürlich sämtliche Grundsatzfragen zu dem Konzern diskutieren wird.

Zusatz: Das heißt, dass Sie schon auch Grundsatzfragen stellen wollen. Wenn Sie darüber sprechen, dann sind Sie ja bereit, die jetzige Struktur infrage zu stellen.

Buser: Es geht natürlich um die Grundsatzfragen der Bahnpolitik als solcher und, wie er auch schon selbst betont hat, um die Fragen der Organisation der Bahn, auch unter den Gesichtspunkten der Durchgriffsrechte, der Transparenz und der Entscheidungsfindung.

Frage: Herr Alter, es geht um den Freispruch für Herrn Reisch auf Malta in dieser Woche. Wie kommentieren Sie diesen Freispruch? Begrüßen Sie ihn aus deutscher Sicht?

Es ging ja um den Fall im letzten Jahr, in dem er festgesetzt wurde und 230 Menschen erst nach über einer Woche gerettet werden konnten.

Alter: Der Fall ist bekannt. Wir kommentieren ihn nicht, weil es eine Entscheidung der maltesischen Justiz ist und wir die Entscheidungen in anderen Staaten üblicherweise nicht kommentieren.

Zusatzfrage: Aber Sie haben den Fall kommentiert, bevor es vor das Gericht ging. Herr Seehofer als Innenminister hat im Juni des vergangenen Jahres gefordert, dass die "LIFELINE" festgesetzt werde als Voraussetzung dafür, dass die Menschen zum Teil nach Deutschland kommen.

Jetzt fordert Sea-Watch - das sind diejenigen, die das Schiff betreiben - eine Entschuldigung vom Innenminister. Zitat:

"Weil das Schiff eineinhalb Jahre festgesetzt war, hat Horst Seehofer damit eine Mitschuld daran, dass seitdem weiter Menschen ertrunken sind"

Können sie eine Entschuldigung erwarten?

Alter: Ich wiederhole mich. In diesem Fall hat es einen Prozess gegeben, in dem die maltesische Justiz geprüft hat, inwieweit Vorschriften nach maltesischem Recht verletzt worden sind. Die maltesische Justiz hat jetzt eine Entscheidung getroffen. Diese nehmen wir zur Kenntnis.

Zusatzfrage: Herr Seibert, begrüßt denn die Kanzlerin dieses Urteil? Sie hat sich jedenfalls öffentlich ja immer für Seenotrettung, auch für private Seenotrettung, eingesetzt. Jetzt gab es den Freispruch.

StS Seibert: Diese Grundhaltung gegenüber der privaten Seenotrettung auf dem Mittelmeer besteht, und sie besteht fort. Dennoch halte ich es wie der Kollege aus dem Innenministerium und kommentiere kein Urteil eines maltesischen Gerichts.

Frage: Es gibt die Meldung, dass die Mehrwertsteuersenkung auf Bahntickets für die BahnCard 25 und die BahnCard 50 übernommen werde. Es habe Verhandlungen zwischen dem Bund und den Ländern gegeben.

Können Sie diese Einigung bestätigen, und, wenn ja, mit wie viel Mindereinnahmen rechnen Sie?

Kuhn: Ich kann bestätigen, dass der vergünstigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auch für die BahnCard 25 und die BahnCard 50 Anwendung finden wird. Zu den steuerlichen Mindereinnahmen liegen mir derzeit keine Zahlen vor.

Freitag, 10. Januar 2020

*

Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 10. Januar 2020
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-10-januar-2020-1711716
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Januar 2020

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