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PRESSEKONFERENZ/1996: Regierungspressekonferenz vom 14. Februar 2020 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Freitag, 14. Februar 2020
Regierungspressekonferenz vom 14. Februar 2020

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Kabinettssitzung, Übergabe des Jahresgutachtens der Expertenkommission Forschung und Innovation, Empfang der Ministerpräsidentin der Republik Finnland, Amtsübergabe des Präsidenten der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina, Sondertagung des Europäischen Rates), Tag der offenen Tür der Bundesregierung, Reise des Bundesaußenministers nach Brüssel, Belegausgabepflicht, Gebührenordnung der Bundespolizei, Fall Deniz Yücel, Rentenhöhen in Ost- und Westdeutschland, Razzia gegen Mitglieder einer rechtsextremen Chatgruppe, Bombendrohungen gegen mehrere Moscheen in Nordrhein-Westfalen

Sprecher: StS Seibert, Breul (AA), Bechtle (BMF), Alter (BMI), Ehrentraut (BMAS)


Vorsitzender Szent- Iványi eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Einen schönen guten Tag auch von mir!

Mit den öffentlichen Terminen der Bundeskanzlerin geht es am Mittwoch los.

Um 9.30 Uhr tagt wie immer das Kabinett unter Leitung der Bundeskanzlerin.

Um 11 Uhr überreicht die Expertenkommission Forschung und Innovation der Bundeskanzlerin ihr Jahresgutachten 2020. Schwerpunkte im diesjährigen Gutachten sind die Themen des Innovationsstandorts Ostdeutschland, der Cybersicherheit und des Wissens- und Technologieaustauschs zwischen Deutschland und China.

Am Mittwoch um 12 Uhr kommt die Ministerpräsidentin Finnlands, Sanna Marin, zu ihrem Antrittsbesuch zur Bundeskanzlerin. Sie wird mit militärischen Ehren empfangen. Im Rahmen eines Mittagessens werden die beiden dann die europapolitischen Fragen, die bilateralen Beziehungen und die internationalen Themen besprechen. Im Anschluss daran findet um ca. 13.15 Uhr eine gemeinsame Pressekonferenz statt.

Am Donnerstag, den 20. Februar, reist die Bundeskanzlerin nach Halle an der Saale. Um 11 Uhr nimmt sie dort an der Amtsübergabe des Präsidenten der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina teil. Präsident ist aktuell Professor Jörg Hacker. Er übergibt sein Amt an den Klimaforscher Professor Gerald Haug, der die Leopoldina ab dem 1. März dieses Jahres offiziell führen wird. Nur zur Erinnerung für Sie: Die Leopoldina ist die älteste ununterbrochen existierende naturwissenschaftlich-medizinische Akademie der Welt.

Von Halle aus reist die Bundeskanzlerin weiter nach Brüssel und nimmt dort an einer Sondertagung des Europäischen Rates teil. Der Präsident des Europäischen Rates, Charles Michel, hat dieses außerordentliche Treffen der Staats- und Regierungschefs einberufen, um eine Einigung über den sogenannten mehrjährigen Finanzrahmen zu erreichen, also die langfristige EU-Haushaltsplanung für den Zeitraum von 2021 bis 2027.

Zum Schluss will ich noch kurz ein Datum erwähnen, das etwas weiter in der Zukunft liegt. Der Termin für den diesjährigen Tag der offenen Tür der Bundesregierung steht fest. Es ist ja immer ein Wochenende. Dieses Jahr wird es der 15. und 16. August 2020 sein. Das ist dann das 22. Mal, dass das in Berlin durchgeführt wird. Wir freuen uns jetzt schon auf viele Besucher im Kanzleramt, in den Ministerien, im Bundespresseamt und natürlich, so hoffe ich, auch wieder in der Bundespressekonferenz; denn das ist ein schöner und wichtiger Programmpunkt.

Vorsitzender Szent- Iványi: Das kann ich nur unterstützen.

Breul: Ich habe noch eine etwas ungewöhnliche Reiseankündigung. Nicht das Ziel ist ungewöhnlich, aber ungewöhnlich ist, dass wir es ankündigen. Der Minister wird am Montag nach Brüssel reisen und hat neben dem Rat für Auswärtige Beziehungen eine ganze Reihe von anderen Terminen. Darum dachten wir, dass es für Sie vielleicht von Interesse ist. Es wird eine Albanien-Geberkonferenz geben und eine Sondersitzung des Rats für Allgemeine Angelegenheiten, zudem ein Treffen mit der Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.

Bei dem Außenministerrat am Montag stehen die Themen Libyen, Beziehungen der EU zur Afrikanischen Union und ein gemeinsames Arbeitsmittagessen mit dem indischen Außenminister auf der Tagesordnung. Unter den aktuellen Themen soll zu Sahel, dem westlichen Balkan, dem Nahen Osten, der Lage in Syrien und Venezuela gesprochen werden.

Dann findet auf Einladung der Europäischen Kommission eine Albanien-Geberkonferenz nach dem schweren Erdbeben am 26. November mit 51 Toten und über 900 Verletzten statt. Dabei geht es um finanzielle Unterstützung beim Wiederaufbau. Deutschland hat direkt nach dem Erdbeben Nothilfe geleistet und wird die albanische Regierung auch beim Wiederaufbau finanziell unterstützen.

Beim Sonderrat für Allgemeine Angelegenheiten wird es - Herr Seibert erwähnte es gerade schon - um die Vorbereitung des Europäischen Rates später in der Woche gehen, auf dem die Verhandlungen über den mehrjährigen Finanzrahmen 2021 bis 2027 auf der Agenda stehen.

Zu guter Letzt wird das Treffen mit der Kommissionspräsidentin sicherlich auch das Thema der MFR-Verhandlungen im Fokus haben. Gleichzeitig geht es um das Arbeitsprogramm der Kommission und der deutschen Ratspräsidentschaft, die ja, wie Sie alle wissen, in der zweiten Jahreshälfte ansteht.

Frage: Ich habe eine Frage an das Finanzministerium und eine an das Innenministerium. Meine Frage an das Finanzministerium bezieht sich auf das Thema der Bonpflicht. Es gibt zumindest einen Fall in Sachsen, in dem das Finanzamt eine Bäckereikette von der Bonpflicht befreit hat.

Könnte das ein Präzedenzfall sein? Grundsätzlich: Befürworten Sie angesichts des großen Widerstands gegen die Bonpflicht eine großzügige Auslegung der Ausnahmeregeln, die im Gesetz enthalten sind?

Meine Frage an das Innenministerium, wenn ich das gleich nachschieben darf, bezieht sich auf die Gebührenordnung für die Bundespolizei. Sie gilt seit Oktober 2019.

Ist das, was darin steht, dass man zum Beispiel zahlen muss, wenn man einen Koffer irgendwo am Flughafen vergisst, nicht eigentlich durch die Steuern abgedeckt, die die Bürger zahlen?

Ist es die Aufgabe der Polizei, die Bürger über eine mögliche Strafe hinaus zu erziehen? Denn die Gebühren werden mit einer künftigen Verhaltensbeeinflussung der Bürger begründet.

Bechtle: Das Thema der Belegausgabepflicht hat uns hier ja schon öfter beschäftigt. Zunächst gilt: Für größere Ausnahmen muss es eine gesetzliche Änderung geben. Für Einzelfälle sind die Finanzämter zuständig. Aber eine größere Ausnahme ist nicht vorgesehen und müsste gesetzlich erfolgen.

Zusatz: Im Gesetz gibt es ja einen Ermessensspielraum, den das Finanzamt in Dresden offensichtlich genutzt hat. Aber es kann ja auch nicht in Ihrem Sinne sein, wenn jedes Finanzamt allein entscheidet, ob ganze Bäckereiketten ausgenommen werden oder nicht.

Bechtle: Ich kenne den einzelnen Fall nicht. Ich schaue es mir gern noch an. Aber allgemein kann ich sagen, dass keine Ausnahmeregelungen geplant sind.

Alter: Sie haben den Sachverhalt zutreffend beschrieben. Es gibt eine Gebührenordnung der Bundespolizei, die neu eingeführt wurde. Es gibt solche Gebührenordnungen bei den Polizeien der Länder vielfach schon seit mehreren Jahren. Die Frage, die Sie stellen, kann man recht gut beantworten.

Ja, bestimmte Leistungen, die der Staat, der öffentliche Dienst, für die Bevölkerung leistet, sind von den Steuerlasten, die entstanden sind, abzudecken. Das bleibt auch weiterhin so.

Es gibt aber eben auch Situationen, in denen man sagen kann, dass die Gefahr, die durch die Polizei beseitigt werden sollte, durch eine zumutbares oder jedenfalls vorwerfbares Fehlverhalten einer Einzelperson entstanden ist. Die Idee hinter dieser Gebührenordnung ist, dass man ein solches zurechenbares Verhalten mit einer Gebühr belegt. Der Betroffene, der durch Vermeidung dieses Verhaltens diese Situation hätte ausschließen können, wird dann sozusagen dafür zahlen müssen, weil wir der Auffassung sind, dass die Kosten für bestimmte Situationen, die im öffentlichen Raum entstehen, nicht von der Allgemeinheit zu tragen sind, sondern einer einzelnen Person zuzurechnen sind. Das ist die Grundidee hinter dieser Verordnung.

Frage: Ich habe eine Frage zum Thema Deniz Yücel an das Außenministerium und an Herrn Seibert. Die Staatsanwaltschaft in Istanbul hat 16 Jahre Haft für unseren Kollegen gefordert, obwohl das türkische Verfassungsgericht sämtliche inkriminierten Artikel zuvor für nicht strafbar befunden hatte und es vorübergehend so schien, als sei die Sache damit beigelegt.

Was sagt diese Haftforderung der Staatsanwaltschaft Istanbul nach Ansicht der Bundesregierung über den Zustand des Rechtsstaates in der Türkei aus?

Damit verbunden gleich die zweite Frage: Lange Zeit wirkte es so, als sei der Fall Yücel durch das Einwirken der Bundesregierung gelöst worden. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft ja nicht nur eine so hohe Haftstrafe gefordert, sondern das Gericht auch aufgefordert, gegen Yücel Strafanzeige wegen Beleidigung des Staatspräsidenten zu erstatten. Das würde ein ganz neues Verfahren, einen ganz neuen Straftatbestand erfassen, falls das Gericht dieser Aufforderung nachkommt.

Wie bewertet die Bundesregierung diesen Vorgang? Können nach Meinung der Bundesregierung die sich nach der Freilassung von Yücel ja abzeichnenden zaghaften Verbesserungen der deutsch-türkischen Beziehungen dadurch möglicherweise beeinträchtigt werden?

Breul: Das war jetzt ein ganzer Strauß von Fragen. Ich versuche einmal, alle zu beantworten - falls mir das nicht gelingt, Herr Kollege, werden Sie mich sicherlich erinnern, welchen Teil ich ausgelassen habe.

Vielleicht als Erstes zu Ihrem Eindruck, der Fall Yücel sei gelöst gewesen: Das war nie unser Eindruck. Es war immer klar: Das Verfahren gegen Herrn Yücel ist nicht beendet, sondern ihm wurde eine Ausreise genehmigt; die Verfahren gingen weiter. Es war sozusagen eine große Erleichterung, dass Herr Yücel nach Deutschland zurückkehren konnte, aber es war gleichzeitig immer klar, dass die Vorwürfe weiter bestehen und die Verfahren gerichtlich weiter anhängig sind. Von daher kommt das aus unserer Sicht jetzt nicht überraschend, sondern es war immer klar: Das Verfahren geht weiter.

Wir sind an diesem Verfahren als Bundesregierung nicht direkt beteiligt. Gleichwohl verfolgen wir die Entwicklungen natürlich sehr aufmerksam. Unsere Haltung zu dem Verfahren ist unverändert: Wir fordern, dass, wie auch in anderen Strafverfahren gegen Deutsche, ein zügiges und rechtsstaatliches Verfahren stattfindet. Es gibt leider auch weiterhin Fälle wie diesen, in denen die Substanz der Vorwürfe beziehungsweise die Verhältnismäßigkeit fraglich scheinen und das Verfahren sich sehr lang hinzieht.

Zur Bedeutung der Haftfälle hat sich Außenminister Maas zuletzt im November geäußert; das ist aber nach wie vor aktuell. Ich möchte das vielleicht kurz zitieren:

"Leider haben wir immer noch einige Fälle, in denen Leute mit deutscher Staatsangehörigkeit oder doppelter Staatsangehörigkeit sich in der Türkei in Haft oder in Gewahrsam befinden oder eben Prozesse laufen. Wir wollen, dass diese Fälle alle gelöst werden. Solange das nicht der Fall ist, wird das immer etwas sein, was der Normalisierung des Verhältnisses entgegenstehen wird."

Diese Einschätzung bleibt aktuell. Sie erkennen daran auch - das war eine weitere Frage von Ihnen zur Rechtsstaatlichkeit in der Türkei -, dass wir das nach wie vor mit Sorge sehen. Das ist ein laufendes Thema, das wir mit der türkischen Regierung aufnehmen, und da werden wir auch nicht nachlassen. Auch wenn das Scheinwerferlicht der öffentlichen Aufmerksamkeit gerade nicht auf diese Fälle ausgerichtet ist, bewegt uns das nach wie vor, und wir sind da dran, das immer wieder mit der türkischen Regierung auch mit Nachdruck aufzunehmen.

Frage: Eine Frage zur Rente an das Arbeitsministerium: Es gab eine Kleine Anfrage der Linken zu ostdeutschen und westdeutschen Renten, die zwei Ergebnisse erbrachte: Ostdeutsche Rentner werden einmal 13 Prozent weniger Rente bekommen als westdeutsche Bestandsrentner, und die ostdeutsche Nettorente liegt offenbar unter der Grundrente. An das Ministerium: Woran liegt das, und was wird getan, um das zu ändern?

Ehrentraut: Danke für die Frage. Hinsichtlich des Unterschiedes zwischen Bestandsrenten und Neurenten ist zu sagen, dass der Unterschied damit zu erklären ist, dass es im Rentenbestand noch viele Rentnerinnen und Rentner gibt, die mit einem großzügigeren Rentenrecht in Rente gegangen sind. Das betrifft insbesondere Rentenabschläge bei früherem Rentenbezug und großzügigere Anrechnung von schulischen Ausbildungszeiten, die sukzessive eingeführt worden sind - die Rentenabschläge gab es früher so nicht, das wurde erst später eingeführt.

Die Zahlen zeigen aber auch, wie wichtig die Einführung einer Grundrente ist, von der insbesondere ostdeutsche Rentnerinnen und Rentner profitieren würden. Sie haben oft besonders lange gearbeitet, aber zu niedrigen Löhnen, und kommen deswegen heute nicht mehr auf eine auskömmliche Rente. Hier soll die Grundrente einen Beitrag leisten.

Lassen Sie mich auch noch ergänzen, dass zur Alterssicherung nicht nur die gesetzliche Rentenversicherung gehört, sondern natürlich auch die Riesterrente, die vom Staat gefördert wird, und Betriebsrenten, deren Verbreitung wir in der vergangenen Legislaturperiode durch das Sozialpartnermodell gefördert haben.

Frage: Eine Frage an das Bundesinnenministerium: Herr Alter, es gab heute in mehreren Bundesländern eine Razzia, die gegen Mitglieder einer rechtsextremen Chatgruppe gerichtet war. Können Sie ein bisschen mehr dazu sagen? Wogegen genau hat sich das gerichtet, was ist da passiert? Wird es heute vielleicht noch eine Äußerung des Bundesinnenministers dazu geben, oder ist das nicht geplant?

Alter: Der Generalbundesanwalt hat ja kürzlich eine Pressemitteilung zu diesem Verfahren veröffentlicht. Das Verfahren läuft nach meiner Kenntnis in der Zuständigkeit der Behörden in Baden-Württemberg. Bundesbehörden sind jedenfalls im Geschäftsbereich des BMI in dieses Verfahren nicht eingebunden, insofern kann ich auch keine ergänzenden Informationen dazu geben.

Frage: In Nordrhein-Westfalen hat es am Mittwochabend und auch gestern Drohungen gegen Moscheen gegeben. Gibt es eine Stellungnahme vom Kanzleramt, Herr Seibert?

Herr Alter, welche Maßnahmen werden unternommen, um die Unsicherheit der Muslime in der Gesellschaft zu minimieren?

StS Seibert: Ich kenne den Fall, den Sie hier konkret ansprechen, jetzt nicht. Ich kann Ihnen mit der Überzeugung antworten, mit der wir uns in solchen Fällen, also in Fällen, in denen es Drohungen gegen islamische Einrichtungen gab, oder Fällen, in denen es Beschmierungen oder sonstige Beschädigungen bei Moscheen gab, immer geäußert haben: Das ist widerwärtiges Verhalten, und wir als Bundesregierung fühlen uns dem Ziel verpflichtet, jedem in Deutschland, der seine Religion im Rahmen unserer Rechtsordnung ausüben will, dieses auch zu ermöglichen. Das ist eine große Verpflichtung aller staatlichen Kräfte in Deutschland, zu der wir auch stehen.

Alter: Ich kann ergänzen, dass mir die Sachverhalte jedenfalls aus den Medien bekannt sind. Sie sind ja von den zuständigen Landesbehörden bewertet und bearbeitet worden. Es gilt auch in diesem Fall das, was der Bundesinnenminister nach dem Anschlag in Halle mehrfach sehr deutlich gesagt hat - auch wenn es sich in diesem Fall um Moscheen handelt -: Es besteht in Deutschland eine erhöhte Gefährdungslage aus unterschiedlichen Richtungen, die sich auch auf religiöse Ziele auswirkt.

Wir haben auch im vergangenen Jahr mehrfach deutlich gemacht, dass sozusagen die jeweiligen Schutzmaßnahmen, die für spezifische Objekte erforderlich sind, von den zuständigen Behörden vor Ort bewertet werden müssen. Es gibt ein etabliertes System, eine Zusammenarbeit, ein Zusammenwirken zwischen Bund und Ländern in diesem Bereich. Die Gefährdungslagebilder, die Gefährdungsbewertungen des Bundeskriminalamtes liegen vor, und die spezifische Einschätzung, welche konkreten Maßnahmen zu treffen sind, ist eine Einschätzung, die wir zentral nicht leisten können; das ist eine Aufgabe der zuständigen Polizeien. Mir ist aber aus den Gremien, deren Arbeit ich im Bundesinnenministerium zum Teil mitbekomme, bekannt, dass die Diskussion sehr, sehr ernsthaft und mit hoher Aufmerksamkeit geführt wird.

Zusatzfrage: Wird das in den kommenden Wochen oder Monaten in irgendeiner Form auf die Tagesordnung kommen, zum Beispiel bei der Innenministerkonferenz oder etwaigen anderen Veranstaltungen?

Alter: Die Tagesordnung für die kommende Innenministerkonferenz kenne ich noch nicht. Wir haben aber - darauf will ich verweisen - das Thema Schutz von jüdischen Einrichtungen bei den letzten Innenministerkonferenzen sehr intensiv besprochen. Es gab in Berlin eine Sonderkonferenz, ein Sondertreffen der Innenminister, bei dem sie sich mit diesem Thema beschäftigt haben. Der Bundesinnenminister hat danach auch deutlich gemacht: Es ist wichtig, dass diese Einrichtungen geschützt werden, aber es gilt eben gerade nicht nur für jüdische Einrichtungen, sondern es gilt auch für Einrichtungen aller anderen Religionen in Deutschland. Beispielsweise kann das auch christliche Kirchen umfassen.

Insofern: Der konzeptionelle Ansatz der Sicherheitsbehörden ist nicht auf einzelne Details oder Aspekte beschränkt, sondern er gilt übergreifend und allgemein.

Freitag, 14. Februar 2020

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 14. Februar 2020
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-14-februar-2020-1722170
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Februar 2020

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