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PRESSEKONFERENZ/2017: Regierungspressekonferenz vom 1. April 2020 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 1. April 2020
Regierungspressekonferenz vom 1. April 2020

Themen: Kabinettssitzung (Beteiligung von Beamtinnen und Beamten der Polizeien des Bundes und der Länder an dem Integrierten Büro der Vereinten Nationen in Haiti (BINUH), Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, Entwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur), Nato-Außenministertreffen in Form einer Videokonferenz, Coronapandemie (Anticoronaapp/PEPP-PT-Initiative, Meldung von COVID-19-Patienten an die Polizei durch die Gesundheitsämter, Qualitätsprobleme bei aus China in die Niederlande gelieferten Schutzmasken, Testkapazitäten, Kapazität von Intensivstationen, Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten, Ausbreitungstempo des Virus, Gehälter von Altenpflegern, Einreisebeschränkungen für Saisonarbeiter, Produktion von Schutzkleidung, Rückholung von deutschen Staatsangehörigen nach Deutschland, Gutscheine bei Flugstornierungen, Strategiepapier aus dem BMI zu den Auswirkungen der Pandemie, Einsatz des ESM, Rolle der Europäischen Investitionsbank, Notstandsgesetzgebung in Ungarn, Aufnahme minderjähriger Flüchtlinge aus Lagern in Griechenland), erste Transaktion über Instex, Lage in Libyen/EU-Mission "Irini"

Sprecher: SRS'in Demmer, Adebahr (AA), Kautz (BMG), Leber (BMJV), Jäger (BMAS), Grünewälder (BMI), Lenz (BMEL), Baron (BMWi), Kolberg (BMF), Collatz (BMVg)


Vorsitzender Szent-Iványi eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS'in Demmer sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS'in Demmer (zur Kabinettssitzung): Schönen guten Tag! Die Bundesregierung hat heute beschlossen, sich mit bis zu fünf Beamtinnen und Beamten der Polizeien des Bundes und der Länder an dem Integrierten Büro der Vereinten Nationen in Haiti als Nachfolgemission der Mission der Vereinten Nationen zur Unterstützung der Justiz in Haiti zu beteiligen. Seit Mitte 2019 durchlebt Haiti eine schwere Krise mit Parlamentstumulten, Treibstoffknappheit, Straßensperren und schwerer Bandenkriminalität. Der Staat mit seinen Institutionen bleibt äußerst fragil und benötigt weiterhin internationale Unterstützung. Der Übergang von der friedenssichernden Mission MINUJUSTH zu der Besonderen Politischen Mission BINUH spiegelt die bei der Stabilisierung Haitis über 15 Jahre erzielten Fortschritte wider.

Die neue Mission wurde zunächst für zwölf Monate mandatiert, um die haitianische Regierung bei der Bewältigung der großen bevorstehenden Herausforderungen, insbesondere bei der Stärkung politischer Stabilität und guter Regierungsführung zu beraten und zu unterstützen. Gerade in dieser Übergangsphase werden qualifizierte internationale Polizisten und Polizistinnen für die Besondere Politische Mission benötigt, die eine fachgerechte Beratung der haitianischen Polizei sicherstellen können. Die Bundesregierung setzt daher die Entsendung von Polizeiberaterinnen und - beratern zur Nachfolgemission fort.

Die Beteiligung bettet sich in das erweiterte Engagement der Bundesregierung für Haiti ein, das auf Konfliktprävention, Stabilisierung, Ernährungssicherung, Wasserversorgung und Stärkung von Menschenrechten und Demokratie abzielt.

Dann hat die Bundesregierung heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes beschlossen. Damit setzt sie auch ein Vorhaben des Koalitionsvertrages um. Die Bekämpfung strafbarer Hassrede im Internet ist notwendig und von unveränderter Aktualität. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten, dass wir uns strafbaren Angriffen wie Volksverhetzung oder Bedrohung entgegenstellen. Dies gilt auch für entsprechende Taten, die zunehmend im Internet begangen werden. Hinzu kommt, dass strafbare Hassrede den Nährboden für tätliche Angriffe auf Leib und Leben bilden kann. Die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke und die Attentate im Umfeld der Synagoge in Halle zeigen hier besorgniserregende Auswirkungen. Dies gilt auch für den extremistischen Anschlag in Hanau im Februar 2020 durch einen Täter, der im Vorfeld rassistische Inhalte in sozialen Netzwerken eingestellt und verbreitet hat.

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz gilt seit 2017 und hat sich grundsätzlich bewährt. Die bisherigen Erfahrungen in der Praxis zeigen gleichwohl, dass einige Regelungen fortentwickelt werden sollten. So soll beispielsweise die Nutzerfreundlichkeit der Meldewege zum Übermitteln von Beschwerden über rechtswidrige Inhalte, die zum Teil noch sehr kompliziert oder versteckt sind, verbessert werden.

Der dritte Punkt ist die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Digitalisierung bietet große Chancen für die medizinische und pflegerische Versorgung in Deutschland. Um die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzubringen, hat das Kabinett heute den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur beschlossen. Ab dem 1. Januar 2021 werden die Krankenkassen die elektronische Patientenakte zur Verfügung stellen, die schrittweise weiterentwickelt und nutzbar gemacht wird. Ziel ist es, eine sichere, nutzerfreundliche und barrierefreie digital gestaltete Kommunikation zwischen Behandelnden und Patienten und Patientinnen zu ermöglichen und hierdurch die Abläufe im Patienten- und Behandlungsalltag zu vereinfachen.

Die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist für die Versicherten freiwillig. Diese entscheiden von Anfang an, welche Daten gespeichert werden, wer zugreifen darf und ob Daten wieder gelöscht werden sollen. Neben Befunden, Arztberichten und Röntgenbildern lassen sich ab dem Jahr 2022 wie im Koalitionsvertrag vereinbart auch der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe Untersuchungsheft für Kinder und das Zahnbonusheft in der elektronischen Patientenakte speichern. Klare Regeln für Datenschutz, Datensicherheit und datenschutzrechtliche Verantwortlichkeiten werden dafür sorgen, dass sensible Gesundheitsdaten wie Befunde, Diagnosen, Medikationen und Behandlungsberichte bestmöglich geschützt sind.

Vorgesehen ist ferner die stufenweise Einbindung weiterer innovativer digitaler medizinischer Anwendungen in die Telematikinfrastruktur. Die elektronische Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln mittels E-Rezept soll ab dem 1. Januar 2022 möglich sein. Mithilfe einer App soll sich das E-Rezept direkt auf das Smartphone laden lassen. Auch Überweisungsscheine sollen künftig in elektronischer Form übermittelt werden können. Zudem sollen weitere Leistungserbringer an die Telematikinfrastruktur angebunden werden, zum Beispiel Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen. Auch die Angehörigen der Pflegeberufe sollen künftig einen Zugriff auf ebenjene elektronische Patientenakte erhalten können.

Adebahr: Ich möchte Ihnen ankündigen, dass Außenminister Maas morgen Nachmittag um 15 Uhr am virtuell abgehaltenen Außenministertreffen der Nato teilnehmen wird. Die COVID-19-Pandemie wird auch dabei morgen das erste beherrschende Thema sein. Es geht um die Abstimmung im Bündnis zum Umgang mit dem Virus in der aktuellen Krise. Dazu kommen natürlich reguläre Nato-Themen. Diskutiert wird vor allen Dingen über die Nato-Mission in Afghanistan und auch über die Mission im Irak werden.

Morgen soll auch - das freut uns ganz außerordentlich - der Startschuss für den Reflexionsprozess gegeben werden, den Außenminister Maas im November angestoßen hat. Es freut uns sehr, dass der Nato-Generalsekretär auf Vorschlag des Außenministers Herrn Bundesminister a. D. Thomas de Maizière gemeinsam mit dem US-Amerikaner Wess Mitchell für den Vorsitz in dieser Reflexionsgruppe vorschlägt. Auch das wird morgen diskutiert werden. Wir sehen diesem Reflexionsprozess aktiv entgegen und wollen uns daran beteiligen.

Zum Schluss vielleicht noch etwas Erfreuliches: Morgen wird die Nato das erste Mal als 30er-Gremium tagen. Nach seinem Beitritt am 27. März werden die Mitglieder morgen Nordmazedonien erstmals bei ihrem Außenministertreffen begrüßen.

Frage: An Frau Demmer, gegebenenfalls das BMJV oder das BMG, zum Patientendatengesetz: Frau Demmer, könnten Sie, weil Sie sagten, es gehe um den Schutz der Patientendaten, kurz erläutern, wo es, wie Sie gerade gesagt haben, um den Schutz dieser Daten geht?

Sie sagten, von Anfang an sei klar, wer auf welche Daten zugreifen dürfe. Das ist jetzt nicht mein Stand und auch nicht der Stand des Datenschutzbeauftragten, der dieses Gesetz sehr scharf kritisiert. Er sagt: "Die Datenspende ist in der angedachten Form datenschutzrechtlich nicht abgedeckt". Es wäre mir auch neu, dass die Patienten von Anfang an, wie Sie sagten, Frau Demmer, auf einzelne Dokumente zugreifen und manche auch ablehnen dürften. Das sei erst ab 2022 möglich. Jetzt am Anfang gehe es nach einer Einwilligung nur darum, ob alle Dokumente dem Arzt freigegeben würden oder keine.

Können Sie das noch einmal präzisieren?

Kautz: Das kann ich, denke ich, ganz gut tun. Am Anfang ist es in der Tat so, und das war ja die Kritik an der elektronischen Patientenakte, wie Sie richtig gesagt haben. Aber das Ziel ist - das hat Frau Demmer vorgetragen - , dass das 2022 anders wird und man dann gezielt sagen kann, welche Patientendaten sich der Arzt anschauen kann, nicht zwangsläufig das komplette - - -

Zusatzfrage: Aber es hieß gerade: von Anfang an. Ist das falsch?

Kautz: Die Regelung gilt ab 2022. Das wäre mit dem Gesetz, das wir eingebracht haben, wenn der Gesetzentwurf durchkommt, so festgelegt.

Zusatzfrage: Frau Demmer, Sie sprachen vom Schutz der Patientendaten. Inwieweit werden Patientendaten hier geschützt?

SRS'in Demmer: Zu den Details müssten die Fachressorts Auskunft geben. Ich glaube aber, Herr Kautz hat es gerade ausgeführt.

Zusatz: Ne, das war eine andere Frage.

Vorsitzender Szent-Iványi: Vielleicht das BMJV?

Leber: Ich kann in dem Fall von unserer Seite auch nur sagen, dass Auskunft das federführende Ressort gibt.

Zusatzfrage: Herr Kautz, könnten Sie das erläutern?

Kautz: Ich kann das nicht im Detail erläutern, aber so viel: In dem Gesetzentwurf sind die Zugriffsrechte der Patienten und der Ärzte detailliert geregelt. Insofern sind damit natürlich Schutzaspekte berührt. Wenn man definiert, wer wie zugreifen und wer wie einsehen darf, berührt das immer auch die Schutzkomponente, von der Sie sprechen.

Zusatz: Wer worauf zugreifen kann, ist die eine Sache. Der Patient oder die Patientin muss aber auch wissen, wozu er einwilligt. Das ist ja jetzt auch noch völlig unklar.

Kautz: Wieso? Das verstehe ich nicht.

Zusatz: Das was bisher der Gesetzentwurf.

Kautz: Was ist unklar für den Patienten?

Zusatz: Was mit den Daten, in deren Freigabe er einwilligt, passiert. Im Gesetz ist zum Beispiel nicht klar geregelt, ob die Daten zum Beispiel für irgendwelche Studien verwendet werden können.

Kautz: Nein, das ist nicht so.

Frage: Ist durch diesen Gesetzentwurf, wenn man sich schon über digitale Krankenakten Gedanken macht, der Fall einer Coronaapp, in der Bürger ja möglicherweise auch Krankheitsdaten eintragen, gleich mit abgedeckt, oder muss er dann gleich nachgebessert werden?

Kautz: Nein, das ist darin nicht enthalten, und es ist auch nicht vorgesehen, das dort anzuhängen.

Zusatzfrage: Müsste man dann eine neue gesetzliche Regelung finden, weil das Thema des Datenschutzes dabei natürlich auch eine große Rolle spielt?

Kautz: Das hängt davon ab - da kann ich nur wiederholen, was hier in den vorherigen Pressekonferenzen gesagt wurde -, was man vorsieht. Momentan gibt es verschiedene Techniken, die von der Bundesregierung begleitet werden und mit deren Hilfe epidemiologische Daten generiert werden. Prinzipiell geht es um Fragen, wie die Epidemie das Verhalten der Menschen verändert und wie sich die Epidemie ausbreitet, und auch um die konkrete Frage nach den Kontaktpersonen.

Klar ist für uns, dass die Nachverfolgung von Kontaktpersonen wichtig ist, um die Ausbreitung dieses Virus zu verhindern. Die Bundesregierung versucht, dafür einen technisch machbaren und politisch umsetzbaren Weg zu finden.

SRS'in Demmer: Ich kann die Ausführungen Herrn Kautz noch ergänzen. Zur Eindämmung der Pandemie ist es wichtig, dass uns die Kontaktketten bekannt sind, und zwar schnellstmöglich, um diese Kontaktketten auch schnellstmöglich zu unterbrechen. Digitale Lösungen könnten dabei natürlich eine große Unterstützung für die Gesundheitsämter sein, die das alles ja mit Personal nachvollziehen müssten. Aber klar ist, dass eine solche App natürlich den datenschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechen und europäischen und nationalen Vorgaben genügen muss.

Frage: Die Initiative PEPP-PT hat heute einen technischen Rahmen für eine Coronaapp präsentiert. Wie bewertet die Bundesregierung dieses Projekt? Wie könnte eine konkrete Umsetzung in Deutschland aussehen? Was wäre ein realistischer Zeitpunkt für eine Einführung dieser App?

SRS'in Demmer: Zu konkreter Umsetzung und Zeitpunkt kann ich Ihnen jetzt noch nichts sagen. Aber die Bundesregierung begrüßt diese Initiative. Dieses Projekt zeigt, dass Interoperabilität in Europa von großer Bedeutung ist. Ich kann Ihnen hier auch für den Chef des Bundeskanzleramtes sagen, dass er den Ansatz für sehr vielversprechend hält und dass er es sehr begrüßt, dass an einer solchen Lösung gearbeitet wird, die grenzüberschreitend funktioniert und auf Interoperabilität setzt. Das ist ein europäischer Ansatz, der es uns ermöglichen würde, unsere Vorstellungen von Datenschutz und Datensicherheit, aber eben auch von gesellschaftlicher Verantwortung in technische Lösungen zu übersetzen. Die Bundesregierung prüft das jetzt gemeinsam mit dem Robert-Koch-Institut. Mit Hochdruck suchen wir nach einer Lösung, die für Deutschland funktioniert.

Zusatzfrage: An das BMG: Wie würden Behörden mit eingebunden werden? Denn wenn es darum geht, Infektionsketten nachzuvollziehen, reicht es ja nicht, wenn ich als Betroffene in die App eingebe: "Ja, ich habe Corona", sondern es müsste ja eine bestätigte Infektion sein.

Sind denn die Gesundheitsämter technisch in der Lage, ein Zertifikat hochzuladen oder eine Bestätigung für solch eine App digital zu erstellen? In welchem Zeitraum wäre es möglich, die Gesundheitsämter dafür fit zu machen?

Kautz: Die Frage ist sehr hypothetisch. Es kommt darauf an, wie das Ganze ausgeführt ist, mit welchen Schnittstellen das Ganze passiert, wie die App gestaltet ist, wie einfach sie zu bedienen ist usw. Klar ist, dass eine Kontaktnachverfolgung, die digital erfolgt, sicherlich einfacher ist, als wenn sich jemand im Gesundheitsamt hinsetzt und anfängt zu telefonieren, erst einmal den, der infiziert ist, fragt: "Mit wem hast du dich in den letzten 14 Tagen getroffen?" und dann anfängt herumzutelefonieren. Das müssen Sie sich bei den Infiziertenzahlen vorstellen, die wir momentan haben.

SRS'in Demmer: Zumal Kontaktketten ja auch nicht lückenlos wiedergegeben werden können. Denn wenn man mit dem Bus oder der Bahn gefahren ist, hat man ja möglicherweise neben jemandem gesessen, den man gar nicht kennt. Insofern wäre das auch dafür eine Hilfe.

Frage: Zwei Fragen zu dem Aspekt:

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Apps in anderen europäischen Staaten, die sie für praktikabel hält?

Solange es keine App gibt, behelfen sich die Bundesländer ja selbst. In Mecklenburg-Vorpommern werden die Gesundheitsämter angehalten, COVID-19-Patienten täglich der Polizei zu melden. Wie bewertet die Bundesregierung diese Regelung?

Kautz: Ich kann mich nur wiederholen und sagen, dass wir uns unterschiedliche Technologien anschauen. Dabei schauen wir natürlich auch ins europäische Ausland. Ich will das hier jetzt nicht einzeln einordnen und bewerten. Das ist Teil der Prüfung, die die Bundesregierung gerade vornimmt.

Noten an einzelne Länder und Landesregierungen, die mit der Epidemie gerade kämpfen, zu verteilen, auch das werde ich an dieser Stelle nicht tun.

Zusatzfrage: Sie brauchen ja keine Noten zu verteilen. Aber sie können ja sagen, ob Sie das für angemessen und verhältnismäßig halten oder ob der Datenschutz der Patienten vorgeht, die ärztliche Schweigepflicht. Warum müssen Patientendaten an die Polizei weitergegeben werden? Das ist ja auch eine Stigmatisierung der Patienten, die Ihr Minister immer wieder anmahnt.

Kautz: Ganz prinzipiell: Das passiert auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes. Das ist dazu da, Epidemien einzudämmen. In diesem Gesetz sind natürlich auch Maßnahmen formuliert, die unter normalen Bedingungen so nicht vorstellbar sind.

Die konkrete Sache, von der Sie gesprochen haben, möchte ich an dieser Stelle nicht bewerten.

Zusatzfrage: Vielleicht das BMJV?

Leber: Ich kann mich dem nur anschließen. Ich kann von hier aus das Verhalten der Landesregierungen nicht kommentieren.

Frage: Herr Kautz, mir ist der Status der PEPP-PT-Initiative nicht ganz klar. Sie ist heute als Initiative von 130 Wissenschaftlern vorgestellt worden. Das klingt erst einmal relativ staatsfern. Andererseits hat die Bundeswehr mitgemacht.

Gehen Sie davon aus, dass eine nationale App auf dieser Initiative aufgebaut wird, oder ist das nur eine von mehreren Initiativen, die die technischen Voraussetzungen liefern?

Kautz: Frau Demmer hat das gerade schon bewertet. Das ist eine von mehreren, die momentan geprüft werden.

Frage: An Frau Demmer oder Herrn Kautz, je nachdem, wer es besser beantworten kann: Soweit ich weiß - korrigieren Sie mich, wenn das falsch ist -, ist jemand, der eine analoge Kontaktperson eines Coronapatienten ist, angehalten oder sogar behördlich dazu verpflichtet, sich in Quarantäne zu begeben. Wäre das nach Ihren Vorstellungen bei der App genauso? Wären Nutzer, die sie, was Sie betonen, freiwillig nutzen, trotzdem bei dem Hinweis über die App, dass sie Kontakt hatten, verpflichtet, in Quarantäne zu bleiben?

Eine zweite Frage: Es stehen ja auch immer wieder Tests in Rede. Gibt es, wenn zu erwarten ist, dass dann mehr Personen als Kontaktpersonen identifiziert werden, ausreichende Testkapazitäten, um alle diese Personen dann auch zu testen?

Kautz: Zu Ihrer zweiten Frage: Das ist so hypothetisch, dass ich jetzt nicht weiß, von welcher Zahl Sie ausgehen.

Zu Ihrer ersten Frage: Gesundheitsämter können anordnen, dass sich Menschen in Quarantäne begeben müssen. Das kann natürlich über unterschiedliche Wege erfolgen, dann auch über so einen.

Zusatzfrage: Wäre das dann also auch über die App möglich?

Kautz: Es wäre eben die Frage, wie diese App funktioniert und welchen Sicherheitsfaktor das Ganze hat, wie sicher es also wäre, dass man Kontakte wirklich nachverfolgen kann. Wenn also zum Beispiel - auch das ist jetzt hypothetisch! - die Wahrscheinlichkeit, dass man eine Kontaktperson eindeutig identifiziert, bei 80 Prozent liegt, dann ist das sicherlich etwas anderes, als wenn eine App zu 99,9 Prozent funktioniert.

Wie gesagt, prinzipiell können Gesundheitsämter vor Ort Quarantäne anordnen.

Frage: Wären die Gesundheitsämter technisch in der Lage, diese Dinge in solch einer App einzuspeisen, also zu sagen "Gehen Sie jetzt in Quarantäne" und sowohl die Infizierten einzuspeisen als auch - - -

Kautz: Sie sind wieder bei den Details, die ich nicht nennen kann. Es hängt von der Ausgestaltung dieser App ab. Das kann ich Ihnen nicht sagen.

SRS'in Demmer: Ich kann nur noch einmal wiederholen, was ich eben schon gesagt habe: Die Bundesregierung sucht gemeinsam mit dem Robert-Koch-Institut unter Hochdruck nach Lösungen auf diesem Weg.

Frage: Sind Sie mit Blick auf Mecklenburg-Vorpommern dafür, dass die Polizei Zugriff auf die App hat, oder sollen das nur die Gesundheitsämter haben?

Kautz: Zu Details dieser App und wie eine App funktioniert - - -

Zusatz: Das ist etwas Grundsätzliches.

Kautz: Ehrlich gesagt, wenn ich nicht weiß, wie eine App funktioniert und worauf sie aufsetzt, dann sehe ich auch nicht, warum ich jetzt kommentieren sollte, wer darauf Zugriff hat.

Zusatz: Aber Sie haben ja Vorstellungen, wie eine App funktionieren und wer am Ende darauf zugreifen soll.

Kautz: Ich habe die Vorstellung, dass eine App so funktioniert, dass man Kontaktpersonen nachverfolgen kann.

Zusatzfrage: Aber wer soll sie nachverfolgen?

Kautz: Erst einmal - - -

Zusatzfrage: Auch die Polizei?

Kautz: Erst einmal macht es die App. Wenn Sie als jemand, der diese App hat, die Nachricht bekommen, dass Sie Kontakt mit einem Infizierten hatten, brauchen Sie dann noch einmal extra den amtlichen Hinweis, wie Sie sich verhalten müssen? Sie werden sich schon fragen, wie Sie sich verhalten müssen. Dann kommt der Hinweis auf der App - auch das ist hypothetisch -: Begeben Sie sich in Quarantäne, und suchen Sie einen Arzt auf! - Dann werden Sie das, denke ich, befolgen.

SRS'in Demmer: Lassen Sie uns doch über die Ausgestaltung der Übermittlungswege dann sprechen, wenn wir hier ein konkretes Projekt vorstellen.

Frage: An das Gesundheitsministerium: Wie viele Schutzmasken wurden in China bestellt, und wie viele davon sind schon in Deutschland angekommen? Gibt es wie in den Niederlanden Qualitätsprobleme?

Kautz: Qualitätsprobleme gibt es nicht, weil wir die Masken prüfen oder sie CE-zertifiziert sind.

Wie viele aus China gekommen sind, kann ich Ihnen nicht genau sagen. Ich kann Ihnen sagen, dass bereits mehr als 20 Millionen Masken an die Länder und die kassenärztlichen Vereinigungen, die für die Verteilung an Krankenhäuser, Pflegeheime und niedergelassene Ärzte zuständig sind, ausgeliefert wurden

Frage: Die Frage der Testkapazitäten wurde eben angesprochen. Herr Kautz, haben Sie mittlerweile Zielgrößen? Wohin wollen Sie kommen, was die Anzahl der Tests angeht? Vielleicht können Sie dazu auch Zeitangaben machen.

Ist ein bestimmter Wert eine Voraussetzung dafür, dass man die Ausgangsbeschränkungen irgendwann nach Ostern auch wieder lockert?

Vielleicht können Sie uns auch sagen, wie der Stand beim Ausbau der Zahl der Intensivbetten ist.

Kautz: Was die Zahl der Intensivbetten betrifft, kann ich Ihnen sagen, dass über die Hälfte der Intensivbetten - ich glaube, es sind 43 Prozent - frei ist. Grundlage sind die Meldungen in dem DIVI-Register, das Rückschlüsse auf die Gesamtzahl der freien Betten zulässt.

Wie viele Betten zusätzlich aufgebaut wurden, kann ich Ihnen nicht sagen. Darüber haben wir bislang keinen Überblick. Wir arbeiten daran.

Zur Zahl der Tests: Es gibt keine Größe, die wir erreichen wollen und die wir als zwingende Voraussetzung betrachten, um Auflagen zu lockern oder aufzuheben. Das klare Ziel ist, die Testkapazitäten auszubauen. Wenn Sie gestern die Laborärzte gehört haben, die dazu eine Pressekonferenz gegeben haben, ist das auch möglich.

Frage: Ich habe eine eher organisatorische Frage. Frau Demmer, können Sie uns schon etwas Näheres über den Zeitplan der Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten sagen? Wann findet diese statt? Was schätzen Sie, wann die Presse informiert wird?

SRS'in Demmer: Die Kanzlerin wird um 14 Uhr mit den Ministerpräsidenten die aktuelle Lage besprechen. Ich kann Ihnen nicht genau sagen, wie lange das dauern wird. Deswegen kann ich Ihnen auch nicht genau sagen, wann die anschließende Presseunterrichtung erfolgen wird. Aber sie wird erfolgen, und wir halten Sie ganz bestimmt rechtzeitig auf dem Laufenden.

Frage: Eine wesentliche Rolle bei den Beratungen spielt die Frage, wie sich die Zahl der Infizierten darstellt, also was Tempo und Verdoppelung angeht. Herr Kautz, haben Sie aktuelle Zahlen, was das Ausbreitungstempo des Virus angeht? Es war ja immer das Ziel, auf eine Verdoppelung von mindestens zehn Tagen zu kommen.

Kautz: Ehrlich gesagt bringt das RKI die Zahlen jeden Tag auf seinem Dashboard heraus. Diese kann ich natürlich jetzt heraussuchen und kann sie referieren. Ich habe sie jetzt nicht dabei und müsste auf die Seite gehen.

Wir haben wiederholt gesagt: Die Zahl der Tage, was die Verdoppelung der Infizierten angeht, ist ein Parameter von vielen, um zu sagen, wann man Ausgangsbeschränkungen und - auflagen lockern kann. Das hat auch Herr Seibert erst am Montag hier gesagt.

SRS'in Demmer: Und ich am Freitag.

Frage: Eine Frage an das BMG zum Thema Altenpflege. Wie können Gehälter der Altenpfleger - zum Beispiel in der ambulanten Altenpflege - erhöht werden, wenn die Vergütung der einzelnen Leistungen durch Pflege- und Krankenkassen gleich bleibt?

Kautz: Ich glaube, dass das eher eine Frage an das Arbeitsministerium ist, das einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, um die Gehälter in der Pflege zu erhöhen. Das ist ein Baustein der Konzertierten Aktion Pflege, um den Beruf der Pflegekräfte attraktiver zu machen.

Jäger: Ich muss zugeben, dass ich die Frage auch nicht konkret beantworten kann. Ich weiß, dass das ein Aspekt war, über den man sich noch einigen will, wie das finanziert werden soll. Insofern habe ich für Sie keine fertige Antwort parat.

Vorsitzender Szent-Iványi: Es steht mir zwar nicht an, die Frage des Kollegen zu interpretieren, glaube aber, dass er auf die Forderung abzielt, die es gegeben hat, in der Pflegelandschaft die Gehälter in dieser Situation irgendwie zu erhöhen.

Jäger: Auch da ist es nicht an uns, etwas zu erhöhen, sondern das wäre etwas, was die jeweiligen Arbeitgeber machen müssten. Insofern kann ich dazu leider keine Tipps geben.

Frage: Sind Sie denn offen dafür, dass die Fallpauschalenregelung ausgesetzt wird, also so, wie man arbeiten muss? Das würde das ja ermöglichen.

Kautz: Das hat nichts mit der Altenpflege zu tun. Die Fallpauschalen im Krankenhaus sind sowieso von der Pflege getrennt worden. Die Pflege im Krankenhaus wird inzwischen ohne Fallpauschalen bezahlt. Das ist schon Gesetz.

Frage: Ich habe Fragen an das BMI und das BMEL.

An das BMI: Wie weit will der Bundesinnenminister die Einreisehürden für Erntehelfer wegen des Hilferufs der Bauern senken?

An das BMEL: Wie würden Sie es sich vorstellen, wie man Erntehelfer nach Deutschland bekommt, ohne dass der Infektionsschutz beeinträchtigt wird? Wie soll das praktisch aussehen?

Grünewälder: Ich kann gerne dazu Stellung nehmen. Die Einreisebeschränkungen für Saisonarbeiter bestehen erst seit dem 25. März. Sie wurden vom Bundesinnenminister angeordnet, um Infektionsketten nach Deutschland zu unterbrechen, insbesondere im Hinblick auf den ansonsten zu erwartenden erheblichen Umfang der Einreisen und die Unterbringung in Sammelunterkünften. Diese Regelung gilt für Einreisen aus Drittstaaten, aus Großbritannien sowie den EU-Staaten, die den Schengen-Besitzstand nicht voll anwenden. Einreisen von Erntehelfern aus Polen, Tschechien und der Slowakei sind aber weiterhin möglich.

Der Bundesinnenminister hat gleichwohl Verständnis für die Sorgen der Bauern; er ist ja auch Heimatminister. Er hat für sie ein offenes Ohr und befindet sich in konstruktiven Gesprächen mit seiner Kollegin Klöckner - gestern fand ein Gespräch statt -, wie man trotz dieser Sachlage - Unterbrechung der Infektionsketten - zu Lösungen kommen kann, damit es möglich ist, die Arbeiten zu verrichten, die ansonsten die Erntehelfer übernehmen würden, also die Ernte sicherzustellen.

Lenz: Ich kann ergänzen, was die Bundeslandwirtschaftsministerin heute Morgen im Morgenmagazin gesagt hat. Sie ist dazu im Gespräch mit Horst Seehofer. Es geht darum, den Zielkonflikt zwischen dem bestmöglichen Infektionsschutz der Bevölkerung und natürlich der Erntesicherung zu lösen. Das eine darf nicht zu Lasten des anderen gehen. Dazu braucht es aber auch ganz klare Standards, zum Beispiel bei der Unterbringung der Erntehelfer und der Hygiene. Hierbei muss das Robert-Koch-Institut einbezogen werden und muss ganz klare Standards für die Hygiene erarbeiten, also welche Auflagen gelten, damit gesundheitliche Bedenken ausgeräumt werden können und der Infektionsschutz gewährleistet werden kann.

Frage: Wie viele Saisonarbeiter sind denn in einem normalen Jahr im Land? Wie viele braucht man Minimum? Können Sie uns dazu etwas sagen?

Gibt es schon eine Zahl von Saisonarbeitern, die bereits im Land sind, bevor zum Beispiel die Grenzen dicht gemacht wurden?

Lenz: Ja, es gibt Saisonarbeiter, die bereits im Land sind. Der Bedarf ist ganz unterschiedlich; je nachdem, was gerade an Ernte oder Anpflanzungen ansteht. Es gibt zum Beispiel im Mai einen Bedarf von 85 000 Saisonarbeitern, die wir brauchen.

Auf der anderen Seite arbeiten wir aber auch daran - das wird es nicht ganz ausgleichen -, dass wir den Bedarf zumindest teilweise decken können. Vielleicht haben Sie auch gehört, dass wir gemeinsam mit dem Bundesverband Maschinenringe e.V. die Plattform "Das Land hilft" gestartet haben, wo es sehr viele Hilfsangebote gibt. Stand gestern waren es 41 000. Auf der anderen Seite haben wir auch andere finanzielle Anreize geschaffen, so zum Beispiel das Kurzarbeitergeld, dass man, wenn man Nebeneinkünfte aus der Landwirtschaft hat, so viel bekommt, wie man vorher verdient hätte. Wir schaffen also auch finanzielle Anreize, um zumindest ein bisschen Erleichterung und Entlastung zu schaffen, weil die Situation natürlich die Landwirte ganz klar in eine schwierige Situation bringt.

Zusatzfrage: Glauben Sie denn, dass der Beruf für diejenigen, die ihn ausüben sollen, auch attraktiv ist? Arbeitsrechtlich wurde er jetzt ja unattraktiver gemacht. Die Ausbeutung wurde verbessert. Es kann jetzt pro Tag länger gearbeitet werden. Ich glaube, das war eine Anweisung oder eine Verordnung Ihres Ministeriums von vor zwei Wochen.

Halten Sie denn Lösungen mit nur in Deutschland lebenden Erntehelfern für unrealistisch?

Lenz: Was die Arbeitszeiten betrifft, so ist das keine Verordnung aus unserem Haus, sondern aus den Arbeitsministerium. Die Arbeitszeiten wurden flexibilisiert. Dabei geht es aber nicht um Ausbeutung, sondern - -

Zuruf: Natürlich!

Lenz: Das Thema damals war zum Beispiel, dass bestimmten Transportern an den Grenzen lange Wartezeiten drohten und man deswegen dort die Möglichkeit schaffen wollte, zu flexibilisieren. Es geht nicht um Ausbeutung. Das zu Punkt eins.

Punkt zwei: Es geht jetzt gerade um eine Krisensituation. Es geht nicht darum, dass das dauerhaft umgesetzt wird. Es geht, wie gesagt, schon gar nicht um Ausbeutung. Wir sehen ja an den freiwilligen Hilfsangeboten, dass es durchaus attraktiv zu sein scheint. Das ist eine Plattform. Es gibt mehrere Plattformen. Diese eine wurde, wie gesagt, von Hilfsangeboten überrannt, wie die Ministerin gesagt hat. Insofern scheint das durchaus nicht unattraktiv zu sein.

Grünewälder: Das kann ich für das Bundesinnenministerium ergänzen und darauf hinweisen, dass es in Deutschland ein Arbeitskräftepotential von Personen gibt - das ist bisher nicht gehoben worden -, die vielleicht bereit wären, hier zu helfen und diese Arbeiten zu verrichten. Das bedarf einer gewissen Einarbeitung, aber danach wäre das vielleicht eine Lösung. Es gibt in Deutschland zum Beispiel rund 156 000 arbeitslose Schutzberechtigte, die sofort beschäftigt werden können. Auch von den Asylbewerbern unterliegt die große Mehrheit keinem Beschäftigungsverbot. Sie könnten hier auch eingesetzt werden, wenn sie das möchten.

Frage: Meine Frage knüpft daran an. Es gab in der Diskussion von Frau Klöckner die Forderung, dass man das Arbeitsverbot lockert. Verstehe ich Sie richtig, dass das gar nicht so viele sind? Können Sie das beziffern?

Zweitens. Ist das Thema damit jetzt vom Tisch oder reden Sie darüber noch weiter?

Lenz: Die Ministerin hat heute Morgen im Morgenmagazin klargestellt, dass es um 6000 Personen geht - das kann das BMI natürlich besser sagen -, die von diesem Arbeitsverbot betroffen sind und dass es natürlich weitere Arbeitskräfte gibt, die möglicherweise in der Landwirtschaft helfen könnten. Sie hat aber auch gesagt, dass es immer noch Punkte gibt, die man angehen muss, was Zurechnung, Anrechnung usw. betrifft. Das hat sie heute Morgen betont. Insofern geht es darum, jetzt dieses Potential zu heben, wie es der Kollege auch gesagt hat.

Grünewälder: Ich kann präzisieren: Es gibt ungefähr 100 000 Asylbewerber - das ist eine ungefähre Schätzzahl -, die keinem pauschalen gesetzlichem Beschäftigungsverbot unterliegen. Einem Beschäftigungsverbot unterliegen Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten. Das sind ungefähr 11 000, davon 6000 im erwerbsfähigen Alter.

Ein Beschäftigungsverbot gilt außerdem für Asylbewerber, die verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen.

Was Asylbewerber betrifft, deren Verfahren kürzer als drei Monate beträgt, können wir konkret nichts sagen. Dazu liegen uns keine Zahlen vor. Es gibt aber ein großes Potential von Menschen, die theoretisch für diese Arbeiten zur Verfügung stehen.

Zusatzfrage: Sie sprachen gerade von rund 100 000 Asylbewerbern, die keinem Beschäftigungsverbot unterliegen. Davor haben Sie von 156 000 gesprochen, die arbeitslos sind. Können Sie das noch einmal erklären?

Grünewälder: Das eine sind schutzberechtigte Flüchtlinge. 420 000 Flüchtlinge haben in Deutschland einen Schutzstatus, und davon sind 156 000 arbeitslos. Die anderen befinden sich in Maßnahmen, in Sprachkursen usw.

Es gibt daneben die Personengruppe der Asylbewerber, von denen ungefähr 100 000 - das ist eine Schätzgröße -, zur Verfügung stünden und keinem Arbeitsverbot unterliegen.

Zusatzfrage: Die 156 000 sind keine Asylbewerber, sondern anerkannte Flüchtlinge?

Grünewälder: Genau.

Frage: Eine Nachfrage an das BMI. Die EU-Kommission hat die Regelung unter anderem in Deutschland - es gibt auch andere EU-Länder, die so ein Einreiseverbot für Saisonarbeiter erlassen haben - kritisiert. Bis wann wollen Sie diese Regelung überprüfen? Wird das noch in dieser Woche passieren?

Frau Lenz, wenn Arbeitskräfte aus Polen, Tschechien und der Slowakei nicht betroffen sind, gibt es dort besondere Anwerbeaktionen, um die Nichteinreise zum Beispiel von Rumänen auszugleichen?

Grünewälder: Zum Zeitplan kann ich Ihnen sagen, dass wir die Forderung der EU-Kommission prüfen. Die Gespräche dazu laufen und werden in dieser Woche fortgeführt. Ich kann Ihnen jetzt aber keinen konkreten Zeitpunkt nennen, ab dem eine konkrete Entscheidung gilt. Im Moment ist die Situation, dass die Einreisebeschränkung, die erst seit letzter Woche gilt, fortbesteht.

Lenz: Wir sehen derzeit trotzdem Probleme mit Polen und Tschechien, weil in den anderen Ländern ja auch Regelungen getroffen wurden. Im Moment haben wir zumindest meines Wissens nach keine Anwerbeversuche in Polen und Tschechien gestartet. Falls das anders sein sollte, würde ich Ihnen das gerne übermitteln.

Frage: Frage an das BMWI. Einige Bundesländer rufen Unternehmen auf, Schutzkleidung zu produzieren. Schließt sich der Wirtschaftsminister diesem Aufruf an? Könnte die Bundesregierung die Unternehmen dazu notfalls rechtlich verpflichten?

Baron: Vielen Dank für die Frage. - Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass Bundeswirtschaftsminister Altmaier sich heute in einem Interview in der "Rheinischen Post" zu dem Thema geäußert hat. Er hat noch einmal betont, dass es aktuell sehr viele Initiativen vonseiten der Wirtschaft gibt, dass Unternehmen auf die Produktion von Schutzmasken umstellen und andere Chemiezweige auf die Grundstoffproduktion für Desinfektionsmittel einschwenken. Das sind alles Initiativen vonseiten der Wirtschaft, die auch zeigen, dass wir eine sehr funktionierende soziale Marktwirtschaft haben, die breit diversifiziert ist und die selbst Initiativen ergreift.

Darüber hinaus müsste ich an die Kollegen des Krisenstabs, also BMI und BMG, verweisen, wo es auch um die zentrale Beschaffung von Schutzausrüstung geht. Da laufen ja auch die Bemühungen und die Projekte der Bundesregierung, dass man Unternehmen, die so etwas machen wollen, unterstützen kann. Die Kollegen müssten gegebenenfalls ergänzen.

Zusatzfrage: Können die Unternehmen dazu notfalls rechtlich verpflichtet werden?

Baron: Das sind Fragen, die geprüft werden müssten. Das kann ich ad hoc nicht beantworten. Es ist, wie gesagt, für uns wichtig, dass es die Initiativen aus der Wirtschaft heraus gibt. Die finden ja statt, und das begrüßen wir.

Was die zentrale Beschaffung angeht, würde ich gerne an die Kollegen verweisen.

Kautz: Dazu kann man nicht ergänzen. Es gibt, wie die Kollegin ja gerade sagte, die Bemühungen der Unternehmer, ihre Produktion entweder hochzufahren - das ist zum Beispiel bei einem großen Produzenten von Beatmungsgeräten der Fall - beziehungsweise ihre Produktion umzustellen. Wir sind im intensiven Austausch mit den Unternehmen. Einen staatlichen Zwang, etwas zu produzieren, sehen wir momentan nicht.

Frage: Frau Baron, Innenminister Seehofer hat gestern nicht nur vorgeschlagen, sondern gefordert, dass es ein eigenes Gesetz braucht, um künftig vorzuschreiben, dass lebenswichtige medizinische Güter - dazu zählt Schutzausrüstung, aber auch Medikamente - in Deutschland produziert werden. Teilt der Wirtschaftsminister die Einschätzung, dass es dafür ein eigenes Versorgungsgesetz braucht?

Baron: Wie gesagt, dazu laufen die Prüfungen. Ich kann dazu im Detail nicht Stellung nehmen. Natürlich bräuchte man Rechtsgrundlagen für solche Maßnahmen. Näher kann ich dazu im Detail nicht Stellung nehmen. Vielleicht möchten die Kollegen ergänzen.

Ich möchte nur noch einmal betonen, dass wir es sehr begrüßen, dass es diese freiwilligen Initiativen aus der Wirtschaft gibt.

Frage: Frau Baron, Frau Demmer, aus Bayern kam die Forderung von Ministerpräsident Söder nach einer nationalen Notfallversorgung. Wie sehen dazu die Pläne der Bundesregierung aus? Gibt es dazu etwas, was über das hinausgeht, was jetzt schon besprochen worden ist?

SRS'in Demmer: Ich habe den Ausführungen der Kollegin nichts hinzuzufügen.

Zusatzfrage: Gibt es dazu Gedanken?

Baron: Ich könnte dazu nicht ergänzen. Das wäre auch nicht unsere Zuständigkeit. Insofern könnte ich nur an die Kollegen verweisen. Ich selbst kann dazu nichts ergänzen.

Zusatzfrage: Wer wäre denn zuständig?

Grünewälder: Für den Katastrophenschutz ist das Bundesinnenministerium zuständig. Es gibt solche Rücklagen - das kann ich Ihnen im Einzelnen schriftlich nachreichen -, die aber im Moment nicht Schutzausrüstung - Masken oder Ähnliches - umfassen, sondern bestimmte Lebensmittel, die gelagert werden, um im Spannungs- und Verteidigungsfall für die Versorgung der Bevölkerung verfügbar zu sein. Für diesen Fall ist die Bundesregierung zuständig. Das ist aber in der jetzigen Situation nicht erforderlich.

Ich kann das gerne ausführlich nachreichen.

Frage: Eine Lernfrage. In den USA gibt es den "Defense Production Act", der von Herrn Trump aktiviert wurde. Dieser bevollmächtigt dazu, Industriebetriebe zur Produktion bestimmter Güter zu verpflichten. So etwas gibt es in Deutschland nicht und auch nichts Vergleichbares. Korrekt?

Baron: Wie gesagt, die Kollegen haben gerade zu den Katastrophenschutzregelungen ergänzt. Eine vergleichbare Regelung dieser Art ist mir nicht bekannt. Die Frage müssten, wie gesagt, die Kollegen beantworten.

Frage: Eine Frage an das Auswärtige Amt. Wie viele Bundesbürger wurden - Stand heute - bereits zurückgeholt? In welchen Staaten gibt es zurzeit die größten Probleme beim Ausfliegen der Reisenden?

Adebahr: Wir konnten bis heute in Zusammenarbeit mit den Reiseveranstaltern - kommerziell wie in verschiedenen Kombinationen - 187 000 Personen in ungefähr 14 Tagen zurückholen. Insgesamt gab es Rückholaktionen in weltweit 45 Ländern. Am Wochenende sind sieben dazu gekommen und seit Montag noch einmal fünf.

Wir haben ungefähr 3000 EU-Bürger ausgeflogen - das ist aber noch nicht die letzte Zahl - und mit nach Hause nehmen können, worüber wir uns sehr freuen.

Nach unseren aktuellen Schätzungen befinden sich die größten noch verbliebenen Gruppen von gestrandeten Deutschen in Neuseeland. Das sind ungefähr etwas mehr als 10 000 - 12 000 -, in Südafrika 7000, in Thailand ca. 4000, in Indien 2700 und in Peru ca. 2000. In Australien sind noch 5000 Deutsche. Dort gibt es im Moment kommerzielle Flüge, über die die Ausreise der Deutschen läuft.

Frage: Frau Adebahr, Neuseeland hat, glaube ich, alle Flüge abgesagt. Da fliegt gar nichts mehr. Wie ist der Stand der Verhandlungen? Ist Bewegung absehbar, dass die deutschen Mitbürger, die in Neuseeland sind, nach Hause kommen?

Adebahr: Wir sind intensiv mit der neuseeländischen Regierung in Gesprächen. Der Außenminister hat gestern mit seinem Kollegen telefoniert. Wir wollen natürlich eine Lösung finden, die eine möglichst schnelle Rückreise garantiert, natürlich aber auch die von der neuseeländischen Regierung ergriffenen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der eigenen Bevölkerung nicht konterkariert. Es gibt ja auch ein Verständnis dafür, dass Neuseeland Maßnahmen ergreift, die wir zum Teil auch ergriffen haben. Wir arbeiten daran, dass es die Deutschen, die zum Flughafen wollen und ausreisen wollen, nicht betrifft.

Wenn ich das richtig gesehen habe, hat sich die Premierministerin vor ungefähr anderthalb Stunden in einer Pressekonferenz kurz dazu geäußert und zu der Frage der Ausreise von ausländischen Touristen mehr Informationen im Laufe des morgigen Tages angekündigt. Es würde uns natürlich sehr freuen, wenn wir diese Kuh vom Eis bekämen.

Zusatzfrage: Es gibt das Kreuzfahrtschiff "Zaandam" vor der Küste der USA. Können Sie sagen, wie viele Deutsche auf diesem Schiff an Bord sind? Falls ja, sind Menschen auf diesem Schiff an COVID-19 erkrankt?

Wie bewerten Sie generell die Lage dieses Kreuzfahrtschiffes?

Adebahr: An Bord der "Zaandam" waren nach unserer Kenntnis ursprünglich eine mittlere bis hohe zweistellige Zahl Deutsche. Der größte Teil der deutschen "Zaandam"-Passagiere ist aber auf die "Rotterdam" übergewechselt. Darüber, dass sich Deutsche an Bord mit COVID-19 infiziert haben, haben wir im Moment keine Kenntnis. Auf der "Rotterdam" sind nach unserem bisherigen Kenntnisstand keine Coronafälle aufgetreten.

Zur Lage der beiden Schiffe: Wir arbeiten mit den Niederlanden und auch mit Frankreich daran - wir sind aber auch mit den Kreuzfahrtveranstaltern in engem Kontakt -, eine Ausschiffungsmöglichkeit in den USA zu finden und wollen gerne sehr schnell eine Lösung organisieren. Wenn ich es richtig gehört habe, sind auch amerikanische Staatsangehörige an Bord. Es geht also darum, im Moment mit dem Bundesstaat Florida eine Lösung zu finden, die ein schnelle Ausschiffung, einen Flug nach Deutschland und eventuell auch den Weiterflug für die anderen europäischen Passagiere von uns aus nach Hause mit sich bringt. Daran arbeiten wir mit Hochdruck. Natürlich ist die Lage dort schwierig, und das ist uns sehr bewusst.

Frage: Sie sagten, wurden 187 000 zurückgeholt und dass es 220 000 eingegangene Anrufe gab. Es gibt ja auch Menschen, die nicht anrufen. Wie hoch ist denn die Gesamtzahl von Leuten, die sich bei Ihnen abseits der Anrufe gemeldet haben?

Viele Betroffene, die Probleme haben, melden sich bei uns allen und sagen, dass sie, wenn sie mit Flugzeugen zurückfliegen können, sich die Ersatztickets nicht leisten können. Diese Tickets kosten mehrere tausend Euro. Hilft das Auswärtige Amt bei der Buchung? Wird das Geld übernommen, wenn die Betroffenen sich das selbst nicht leisten können?

Adebahr: Zur ersten Frage: Es ist schwierig zu sagen, wie viele Deutsche sich insgesamt bei uns melden. Es sind mehrere hunderttausend, und auch das Aufkommen an Twitter-, Facebook- und Instagram-Nachrichten im Auswärtigen Amt ist massiv. Wir versuchen der Community, die sich dort bei uns meldet, in Zusammenarbeit mit den Botschaften, deren Kanäle da natürlich auch genutzt werden, wirklich bestmöglich und quasi rund um die Uhr zu helfen; denn wenn Neuseeland schläft, wachen am anderen Ende der Welt die Leute ja auf. Das ist also eine Aufgabe, der wir uns gerade massiv stellen. Ich glaube, wir können es nicht beziffern. Viele Leute melden sich ja auch mehrfach auf verschiedenen Kanälen - das ist auch verständlich - und fragen, wenn nach einigen Tagen nichts passiert ist, noch einmal nach, wie es weitergeht und wie es passiert.

Wir bieten die Rückholaktionen insbesondere für deutsche Reisende und Touristen an, für die keine normale, kommerzielle Rückflugmöglichkeit besteht. Das ist natürlich der Fokus gewesen, mit dem wir das gestartet haben, und wir sehen auch, dass der Flugverkehr immer weiter eingeschränkt wird und nicht mehr funktioniert. Das ist ein Problem, und in die Länder, die davon betroffen sind, machen wir auch den Outreach und holen die Leute zurück. Da, wo es kommerzielle Möglichkeiten gibt, bitten wir die Reisenden natürlich, diese Möglichkeiten zu nutzen; denn dann können und konnten wir mit der Rückholaktion in Länder gehen, in denen es solche Möglichkeiten schon nicht mehr gibt. Wir sind da mit den Airlines im Gespräch. Die Ausgestaltung der kommerziellen Rückflugmöglichkeiten ist in der Verantwortung der Airlines. Unser Ziel ist es natürlich, dass alle Deutschen sicher und, wenn es geht, auch mit uns mit der Rückholaktion nach Hause kommen. Das ist sozusagen das, wofür wir arbeiten.

Zusatzfrage: Was machen Sie mit Leuten, die sich die Airline-Tickets nicht leisten können?

Adebahr: Ich denke, diese Einzelfälle sollten sich dann auf unserer Webseite rueckholprogramm.de registrieren, und dann wird von der Botschaft in dem konkreten Land geschaut, wo wir helfen können.

Frage: Sind die Probleme der "MSC Magnifica" gelöst?

Adebahr: Ich habe den Namen nicht im Kopf, aber ich glaube, das ist das Schiff, das bei Australien lag. Der Großteil der Passagiere der "Artania" wurde am Wochenende nach Hause geflogen, und bei der "Magnifica" sind wir im Moment noch im engen Kontakt zum Reiseveranstalter, um einen Hafen zu finden, der das Schiff einlaufen lässt. Das ist dort, wie auch bei der "Rotterdam" und bei der "Zaandam", das Problem. Dafür haben wir noch keine Lösung, aber es gibt im Moment unserer Kenntnis nach immerhin keine Infektionsfälle an Bord.

Frage: Ich habe eine Frage zu den Flügen, die storniert wurden. Die Airlines bieten den Kunden jetzt Voucher an, möchten dafür aber auch einen gesetzlichen Rahmen oder ein Backing der Bundesregierung und der EU-Kommission. Die Frage ist ja: Geld zurück oder Voucher? Geld zurück stellt ja nicht nur Reisebüros, sondern offenbar auch die Airlines vor ein Problem, weil denen dann Kapital fehlt. Unterstützen Sie diese Voucher-Lösung? Gibt es dafür eine generelle Regelung oder muss das jeder einzeln für sich klären?

Leber: Vielen Dank für die Frage. Die Grundlage bildet hier ja die Fluggastrechteverordnung, und die liegt grundsätzlich in der Kompetenz der EU, weshalb hier auch nur eine unionsrechtliche Lösung in Betracht kommt. Dem nationalen Gesetzgeber sind hier insoweit die Hände gebunden. Daher für die Bundesregierung in diesem Punkt auch mit den Mitgliedstaaten und der Kommission Gespräche. Insoweit muss man hier also auf die Kompetenz der EU verweisen.

Zusatzfrage: Und was wäre die Position der Bundesregierung in diesen Gesprächen?

Leber: Ich kann dazu noch nichts berichten, weil die Gespräche noch laufen.

Frage: Ist die Ministerin denn für eine Gutscheinlösung auf freiwilliger Basis? Da ist mir die Position noch nicht klar. Bis wann soll es eine Entscheidung auf EU-Ebene geben? Für viele Airlines und Veranstalter, die jetzt Liquidität brauchen, ist das ja durchaus ein drängendes Problem.

Leber: Vielleicht kann ich dazu ganz allgemein ausführen: Die Bundesregierung ist sich natürlich der Auswirkungen dieser Coronapandemie auf die Reiseveranstalter bewusst. Das sind nicht nur die Fluggesellschaften, sondern das betrifft ja auch die Pauschalreisenden und die Pauschalreiseunternehmen, die dahinter stehen. Klar ist aber auch, dass die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher jetzt nicht aus dem Blick geraten dürfen. In dieser Situation bedarf es eben einer Lösung, die zu einem fairen Ausgleich der berechtigten Interessen, die sich hier gegenüberstehen, führt. Eine solche Lösung kann grundsätzlich in der Ausgabe von Gutscheinen bestehen, aber es kommt hier auf die Ausgestaltung im Einzelfall an. Wie gesagt, dies prüft die Bundesregierung derzeit sehr intensiv, und sie ist dazu mit der EU-Kommission und auch mit den anderen Ressorts im Austausch.

Frage: An die Bundesregierung und an das Finanzministerium: Die SPD-Vorsitzende Esken hat ja einen Vorstoß gemacht und gefordert: Um die finanziellen und wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise zu lösen helfen, sollte es eine Vermögensabgabe beziehungsweise eine Abgabe für vermögende Bürger geben, um die gebeutelten Staatsfinanzen wieder in Ordnung zu bringen. Was halten Sie davon?

Kolberg: Wie immer kommentieren wir hier die Politik der Bundesregierung und nehmen nicht zu politischen Vorschlägen der Parteien Stellung. Herr Seibert und ich haben in der letzten PK aber schon ausführlich zu diesem Thema gesprochen.

Frage: An das BMI: Das Magazin "Capital" schreibt, es gebe ein internes Strategiepapier aus dem BMI, in dem noch einmal die wirtschaftlichen Auswirkungen untersucht werden. Im Extremfall könne es zu einem Einbruch der Wirtschaftsleistung um bis zu 32 Prozent kommen. Mir ist klar, dass Sie dieses Papier jetzt nicht kommentieren. Können Sie vielleicht trotzdem bestätigen, dass es ein Papier gibt? Wieso macht sich Herr Seehofer darüber Gedanken, und was sagt das Wirtschaftsministerium dazu?

Grünewälder: Dazu haben wir letzte Woche von dieser Stelle aus ausführlich Stellung genommen; vielleicht möchten Sie das noch einmal nachlesen. Ich kann Ihnen noch ein paar Sätze dazu sagen.

Es stimmt, dass es ein Analysepapier im Auftrag des Bundesinnenministers gibt. Darin wird die aktuelle Situation vor allem aus innenpolitischer Perspektive analysiert. Das ist eine interdisziplinäre Betrachtung der Lage, und dort werden verschiedene Szenarien aufgefächert. Im Vordergrund steht die Frage, welche Auswirkungen sich auf die innere Sicherheit ergeben können und mit welchen unterschiedlichen Strategien dem begegnet werden kann, und auch die Frage, wie und was wir gegebenenfalls von anderen Ländern lernen können.

So viel von mir aus. Dieses Papier ist eingestuft, deswegen kann ich das nicht herausgeben. Es existiert aber. Das ist das, was ich sagen kann.

Baron: Ich kann das vielleicht noch kurz ergänzen, weil auch das BMWi angesprochen war: Zu einzelnen Szenarien kann ich nicht Stellung nehmen. Es gibt aktuell verschiedene Analysen. Wie Sie wissen, hat diese Woche auch der Sachverständigenrat der Wirtschaftsweisen dazu Vorschläge vorgelegt. Es ist klar - das hat auch der Bundeswirtschaftsminister deutlich gemacht -, dass die konjunkturelle Lage, die wirtschaftliche Lage, natürlich ernst ist und dass es eine breite Betroffenheit in der gesamten Wirtschaft gibt. Zu einzelnen Szenarien kann ich aber nicht Stellung nehmen.

Ich möchte aber noch einmal darauf hinweisen, dass wir in Kürze auch noch einmal Einschätzungen dazu veröffentlichen werden. Es gibt, wie bekannt, die Frühjahrsprojektion, aber wir werden dazu in Kürze auch noch weitere Schätzungen veröffentlichen.

Zusatzfrage: Was bedeutet "in Kürze"? Ist das noch diese Woche oder Anfang nächster Woche?

Baron: Da muss ich gegebenenfalls noch einmal bilateral melden. Erst einmal muss ich bei der Aussage bleiben, dass es in Kürze sein wird.

Frage: An Frau Demmer und an das BMF: In Italien fürchtet man den Einsatz des ESM unter anderem deshalb, weil man noch von der Erfahrung mit der alten Troika traumatisiert ist. Was wäre heute mit dem ESM anders? Welche Konditionalitäten könnte sich die deutsche Regierung vorstellen?

Zweite Frage: Welche Rolle hätte die Europäische Investitionsbank in dieser Krise zu spielen?

SRS'in Demmer: Ich kann vielleicht kurz den Anfang machen, bevor das BMF sich dazu äußert. - Klar ist doch, dass Solidarität ein Kernbestandteil der EU ist. Es wird ein Solidaritätsinstrument auf Basis des EU-Vertrages geben, das genau für diese Krise geeignet ist. Darüber wird jetzt verhandelt. Dazu sind insbesondere auch die Finanzminister im Gespräch. Diese Gespräche dauern derzeit noch an. Über den Verlauf kann das BMF vielleicht noch etwas sagen.

Kolberg: Genau, die Gespräche laufen. Dazu haben wir hier in den letzten Tagen auch immer wieder Auskunft gegeben. Ganz klar ist, dass die europäischen Länder, die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, eine gemeinschaftliche und solidarische Antwort auf diese Krise geben werden. Wir haben hier auch schon mehrfach erörtert, dass die Europäische Investitionsbank - dazu haben Sie ja auch gefragt - in diesem Fall bereits Unterstützung leistet und dass auch aus dem EU-Haushalt Unterstützung geleistet wird, um Unternehmen und Beschäftigte zu schützen und die finanziellen Auswirkungen in dieser Krise zu beherrschen. Jetzt laufen die Gespräche, und zu den Einzelheiten werden wir uns dann äußern, wenn wir mit unseren europäischen Partnern einen Vorschlag erarbeitet haben, der dann den Staats- und Regierungschefs vorgelegt wird.

Frage: An Frau Demmer und das Auswärtige Amt: Wie beurteilt die Bundesregierung die Notstandsgesetze in Ungarn? Sollte dieses EU-Land, wenn Demokratie, Parlament und Medienfreiheit dort dermaßen beschnitten werden, weiterhin Milliarden von Euros erhalten?

SRS'in Demmer: Zunächst würde ich gerne betonen, dass die EU natürlich eine Rechts- und Wertegemeinschaft ist. Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind natürlich die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte. Die EU funktioniert als Wertegemeinschaft nur, wenn alle diese Werte achten und verteidigen. Wir haben in der EU ganz klare rechtsstaatliche Prinzipien. Diese müssen natürlich von allen Mitgliedstaaten eingehalten werden. Wir leben jetzt in außergewöhnlichen Zeiten, und als Regierung müssen wir schnell und wirksam zum Schutz der öffentlichen Gesundheit unserer Bürger handeln. Alle EU-Mitgliedstaaten sind daher berechtigterweise ganz entschlossen, der Bedrohung durch die Pandemie entgegenzutreten.

Aber in Krisenzeiten schlägt eben auch gerade die Stunde des Rechtsstaats. Deshalb hat der Europäische Rat in seiner Erklärung am Donnerstag der vergangenen Woche deutlich gemacht, dass auch die aktuell im Rahmen der Pandemie erforderlichen Maßnahmen mit europäischen Werten im Einklang stehen müssen. Wir werden alles Notwendige unternehmen, um unsere Bürgerinnen und Bürger zu schützen und die Krise zu überwinden, aber zugleich natürlich unsere europäischen Werte und unsere Lebensweise zu wahren. Daher ist es äußerst wichtig - Kommissionspräsidentin von der Leyen hat das bereits betont -, dass die Notfallmaßnahmen eben nicht auf Kosten unserer in den Verträgen verankerten Grundprinzipien und Werte gehen. Demokratie kann eben ohne freie und unabhängige Medien nicht funktionieren. Das Prinzip der Gewaltenteilung ist zu wahren, und Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit in dieser besonderen Lage müssen sich am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit messen lassen.

Zusatzfrage: Gibt es auch eine Einschätzung des Auswärtigen Amtes zur Lage der Demokratie in Ungarn? Die Kritiker sprechen jetzt von einer Abschaffung der Demokratie und davon, dass die EU dann nicht mehr nur aus demokratischen Staaten besteht, sondern jetzt eben aus demokratischen Staaten und Ungarn.

Frau Demmer, hat die Kanzlerin sich mit Herrn Orbán in letzter Zeit, in den letzten Tagen, zu diesem Thema ausgetauscht?

SRS'in Demmer: Ich kann Ihnen von einem Telefonat hier nichts berichten. Ich würde aber gerne noch einmal darauf verweisen, dass die Europäische Kommission gestern bereits angekündigt hat, dass die Anwendung der Sofortmaßnahmen in allen Mitgliedstaaten ganz genau überwacht werden wird.

Adebahr: Ich möchte nur noch einmal sagen, dass unsere Unterstützung dafür da ist, dass es eben ein europäisches Thema ist und dass auch die EU-Kommission sich die Anwendung dieser Maßnahmen genau anschaut - aus genau den von Frau Demmer genannten Gründen. Natürlich muss man sagen, dass ein Notstandsgesetz mit weitreichenden Eingriffen ohne zeitliche Beschränkung Anlass zur Sorge ist - aus den Gründen, die Frau Demmer gerade genannt hat.

Ich möchte Sie gerne darauf verweisen, dass der Außenminister sich schon am 27. März genau auf dieser Linie gegenüber einem Nachrichtenportal online geäußert hat; das können Sie nachlesen. Darüber hinaus hat die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Frau Kofler, gestern eine Erklärung veröffentlicht, in der sie gerade auch noch einmal auf die Medienfreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung gerade in Krisenzeiten hingewiesen hat. Ich kann Ihnen auch sagen, dass voraussichtlich heute Nachmittag Staatsminister Roth aus dem Auswärtigen Amt ein Telefonat mit der ungarischen Justizministerin führen wird. Darin wird natürlich auch so etwas noch einmal zur Sprache kommen.

Zusatzfrage: Aber ist die Reaktion jetzt nicht ein bisschen spät, wenn Sie zu der Abschaffung der Demokratie in Ungarn lediglich sagen, dass Ihnen das aktuell Sorgen bereitet? Das Haus brennt dort!

Adebahr: Deswegen hatte sich der Außenminister auch schon vor der aktuellen Gesetzesmaßnahme dazu geäußert. Dass das Thema Rechtsstaat und Peer Review Mechanism ein Thema ist, das uns in Brüssel beschäftigt, ist schon seit Langem so, und das ist natürlich etwas, an dem wir weiterarbeiten und bei dem wir die Kommission darin unterstützen, dass sie sich ein aktives Meinungsbild verschafft.

Frage: Was ist der Sachstand hinsichtlich der Aufnahme minderjähriger Flüchtlinge aus Lagern in Griechenland?

Grünewälder: Dazu kann ich seit Montag keinen neuen Sachstand berichten. Es ist nach wie vor so, dass die Europäische Kommission die Koordinierung für die Klärung dieser Maßnahme übernommen hat. Die Bundesregierung unterstützt aktiv und steht auch im intensiven Austausch mit den europäischen Partnern dazu. Ziel ist, zeitnah eine Lösung für diese prekäre Situation zu finden. Es werden im Moment Details zur operativen Umsetzung der Aufnahme und zur der Höhe der deutschen Beteiligung besprochen. Involviert sind das EASO, die IOM und natürlich auch Griechenland, und die Gespräche führt die EU-Kommission. Dazu kann ich jetzt aber, wie gesagt, keinen neuen Stand berichten.

Frage: Gibt es Einzelheiten zum ersten Abschluss eines Geschäfts über Instex mit dem Iran? Wie schnell wird es weitere Verträge über Instex geben? Sind humanitäre Lieferungen US-sanktionsbewährt?

Adebahr: Zur letzten Frage: Nein, sind sie nicht.

Bei der ersten Instex-Transaktion handelt es sich um eine Lieferung medizinischer Güter. Bevor Sie dazu nachfragen, kann ich gleich anfügen, dass ich zur Höhe der Transaktion und der Art der medizinischen Güter ebenso wie zur Transportart und dem Zeitpunkt des Transports keine Angaben machen kann, weil - und das ist ein hartes Kriterium - das den vertraglich vorgesehenen Vertraulichkeitsklauseln zwischen Instex und dem Exporteur unterliegt.

Zur Frage, ob wir weitere Transkationen planen: Ja, wir hoffen, dass wir in den nächsten Tagen und Wochen weitere Transkationen bekommen. Es gibt ungefähr 50 Anfragen in der Pipeline, die das Instrument Instex gerne wahrnehmen würden, und wir hoffen, dass wir nach der nun doch langen Zeit, die es gebraucht hat, um diese erste Transaktion hinzubekommen, dort jetzt vorankommen.

Ich habe gestern auch ganz oft die Frage bekommen: Hätten wir uns gewünscht, dass es schneller gegangen wäre? Ja, das hätten wir, aber man muss auch immer sehen, dass das ein neues Instrument ist, das es so noch nicht gab uns das unter sehr schwierigen Rahmenbedingungen erstellt wurde, wo auch die iranische Seite, gerade damit man Transparenz- und Compliance-Standards einhält, eine sogenannte Spiegelstruktur aufbauen musste. Auch wir mussten uns als Teilnehmer des Instex-Instruments organisieren. Insofern war das schon ein langwieriger Prozess, und es ist schön, dass wir gestern diese Transaktion verkünden konnten.

Frage: Gab es Reaktionen aus den USA zu dieser Verkündung und zu diesem Akt?

Was können Sie uns denn zu der Transaktion sagen? Das können ja zum Beispiel fünf, hunderttausend oder Millionen Tabletten gewesen sein. Was können Sie uns zum Umfang sagen?

Adebahr: Nichts - es tut mir leid. Ich kann Ihnen sagen, dass es eine Lieferung medizinischer Güter war und dass der Exporteur ein europäisches Unternehmen war, das medizinische Güter exportiert. Der Rest unterliegt der Vertraulichkeitsklausel zwischen Unternehmen und Instex.

Eine Reaktion aus den USA ist mir jetzt nicht bekannt, aber wir sind mit den US-amerikanischen Kollegen, die zum Thema Iran arbeiten, natürlich dauerhaft im Gespräch und im Austausch auf hoher Beamtenebene. Insofern war das dort vielleicht auch keine Überraschung.

Zusatzfrage: Neben Frankreich, Deutschland und Großbritannien halten ja auch die Russen und die Chinesen an dem JCPOA fest. Ist von dort mit Hilfe bei diesen Transaktionen zu rechnen oder ist das ein rein europäisches Ding?

Adebahr: Instex besteht aus Großbritannien, Deutschland und Frankreich als Kerngruppe, aber auch acht weitere Staaten - nageln Sie mich da bitte nicht fest; vielleicht sind es sogar noch mehr - haben sich gemeldet und Interesse bekundet. Die chinesischen und die russischen Partner sind natürlich Partner, die weiterhin im JCPOA sind und die Instex eben auch als Mittel verfolgen, dort Handel zu betreiben. Sie sind nicht aktiv in der Struktur involviert, aber natürlich ist das ein Grundanliegen zur Aufrechterhaltung des JCPOA.

Frage: Zur EU-Mission "Irini": Was ist der deutsche Beitrag? Warum nehmen keine deutschen Schiffe teil? Wann beginnt der Einsatz?

Haben Sie mit Blick auf die Lage in Libyen Sorge über Eskalationen?

Adebahr: "Irini" soll im Nachgang zur Berliner Libyenkonferenz vor allen Dingen die Durchsetzung des Waffenembargos gegenüber Libyen befördern. Das ist der Hauptzweck, zu dem diese Mission geschaffen wird - ich glaube, sie beginnt heute?

Collatz: Seit gestern beginnend.

Adebahr: Seit gestern beginnend, denn heute ist der 1. April.

Insofern: Das bräuchten wir ja nicht, wenn die Lage in Libyen nicht besorgniserregend wäre. Es gibt im Moment ja einen coronabedingten Waffenstillstand beziehungsweise eine Waffenruhe, muss ich sagen, die, glaube ich, leidlich hält. Wir haben in den letzten Wochen immer wieder Verletzungen des Waffenembargos beobachtet. Insofern hoffen wir, dass diese Mission einen Beitrag leisten wird, um die Situation in Libyen, die weiterhin angespannt ist, zu stabilisieren und dort nach der Berliner Konferenz weiter mit der Umsetzung der Beschlüsse voranzukommen.

Collatz: Ich knüpfe gerne an das an, was Frau Adebahr gerade deutlich gemacht hat. Im Rahmen des politischen Prozesses, der bisher gelaufen ist, hat man sich darauf geeinigt, dass der neue Schwerpunkt der Mission "Irini" die Überwachung eines Waffenembargos sein soll. Das war das Ziel des politischen Prozesses, und jetzt beginnt der militärische Prozess. Auch hier sind noch einige Schritte zu gehen.

Gestern gab es die sogenannte "force generation conference". Da ging es darum, dass die Nationen ihre Vorstellungen davon einbringen, was sie an Kräften zur Verfügung stellen wollen. Da ist es so, dass wir uns gerne an der Abstellung von Führungspersonal in den unterschiedlichen Hauptquartieren beteiligen wollen und auch gerne eine luftgestützte Aufklärungseinheit anbieten wollen. Das haben wir gestern auch getan. Andere Nationen haben andere Angebote gemacht, und so sind wir gestern auseinandergegangen. Jetzt beginnt erneut der Prozess in den Ländern.

Wie Sie wissen, ist auch bei uns noch ein Weg zu gehen, um die Kräfte für diese Mission freizumachen; denn wir müssen das jetzt natürlich gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt in ein Mandat gießen, das das Kabinett durchlaufen muss. Anschließend beginnt der parlamentarische Prozess, um dieses Mandat zu billigen. Danach können wir unseren Beitrag für die jetzt neu aufgestellte Mission leisten.

Adebahr: Eine ganz Kleine Korrektur von mir zu Instex: Es sind sieben Shareholder, und zwar die E3, Niederlande, Belgien, Dänemark und Norwegen.

Frage: Ich hätte zu Libyen eine Nachfrage an das Verteidigungsministerium: Wenn Sie sagen "luftgestützte Aufklärung", heißt das dann Aufklärung nur über dem Mittelmeer? Oder ist auch angedacht, dass man nachvollzieht, ob es Waffentransporte über die ägyptisch-libysche Grenze gibt? Es gibt ja ein paar Kritiker, die sagen, Aufklärung über dem Mittelmeer reiche nicht aus, weil General Haftar zum Beispiel seine Waffen eher über die ägyptische Grenze bekomme.

Collatz: Die Gebiete, die für diese Mission gültig sind und in denen diese Mission wirksam werden soll, sind genau definiert: das ist das östliche Mittelmeer. In diesem Bereich wird dann auch der Aufklärungsbeitrag geleistet.

Mittwoch, 1. April 2020

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 1. April 2020
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-1-april-2020-1738574
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-25 55
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Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. April 2020

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