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PRESSEKONFERENZ/2036: Regierungspressekonferenz vom 27. Mai 2020 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 27. Mai 2020
Regierungspressekonferenz vom 27. Mai 2020

Themen: Kabinettssitzung (Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht), Lage in Libyen, Extremismusvorfälle im Kommando Spezialkräfte, COVID-19-Pandemie (weltweite Reisewarnung, Berichterstattung der "BILD"-Zeitung über vermeintliche Fehler in einer Studie des Virologen Christian Drosten, Hilfspaket der EU-Kommission, Corona-Warn-App, Finanzhilfen für stark betroffene Branchen), Militärparade in Moskau, Ankündigung Chinas in Bezug auf ein Sicherheitsgesetz für die Sonderverwaltungszone Hongkong, Gaspipeline Nord Stream 2, Bundeswehreinsatz in Mali, G7-Gipfeltreffen, Staatshilfe für die Lufthansa, Nahostkonflikt

Sprecher: SRS'in Demmer, Leber (BMJV), Adebahr (AA), Routsi (BMVg), Ewald (BMG), Eichler (BMWi), Kolberg (BMF), Fichtner (BMU)


Vorsitzende Wefers eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS'in Demmer sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS'in Demmer: Auch von mir herzlich willkommen! Die Bundesregierung hat heute den Gesetzentwurf zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht beschlossen. Er steht im Einklang mit den europarechtlichen Vorgaben der Pauschalreiserichtlinie und den Empfehlungen der EU-Kommission und sieht im Wesentlichen folgende Regelungen vor:

Existenzbedrohende Liquiditätsengpässe für Pauschalreiseveranstalter sowie Reisebüros sollen dadurch eingedämmt werden, dass die Veranstalter Kunden für vor dem 8. März gebuchte Reisen, die infolge der Coronapandemie nicht durchgeführt werden konnten, anstelle der unverzüglichen Erstattung der Vorauszahlung Gutscheine in entsprechendem Wert anbieten können. Der Reisende kann dann entscheiden, ob er den Gutschein nimmt. Reisende, die den Gutschein ablehnen, behalten ihren sofortigen Erstattungsanspruch.

Neben der bereits vorhandenen gesetzlichen Insolvenzabsicherung erfolgt eine ergänzende staatliche Absicherung der Gutscheine bis zur vollen Höhe ihres Erstattungsbetrags. Durch diese zusätzliche Insolvenzabsicherung sind die Gutscheine für Reisende besonders attraktiv.

Die Gutscheine gelten nur im Hinblick auf die aktuelle COVID-19-Pandemie und werden zeitlich befristet abgesichert. Kunden können diese Gutscheine nach Ende der derzeitigen Reisebeschränkungen beim Reiseveranstalter einlösen.

Wird ein Gutschein nicht bis spätestens 2021 eingelöst, so ist der Wert in der Höhe des ursprünglichen Reisepreises unverzüglich auszubezahlen.

Das wäre es für mich heute aus dem Kabinett.

Frage: Ich habe eine ganz konkrete Frage zu dem, was Sie gerade gesagt haben, nämlich zu den Pauschalreisen. Ist eine Maximalsumme vorgesehen, für die der Staat sozusagen bürgt? Denn so wie ich das verstanden habe, sind diese Gutscheine so ausgelegt, dass dann, wenn ein Reiseunternehmen Insolvenz anmeldet, der Staat einspringt. Gibt es eine Maximalsumme dafür?

SRS'in Demmer: Da würde ich das zuständige Ressort BMJV bitten.

Leber: Sie haben es ganz richtig ausgeführt. Es gibt quasi eine zweistufige Absicherung. In der ersten Stufe gilt die schon bestehende Insolvenzabsicherung für die Vorauszahlungen und eben auch für die Gutscheine. Das wird auch gesetzlich festgeschrieben. Das heißt, das, was schon jetzt in dem 651 r BGB festgeschrieben ist, gilt auch für die Gutscheine. Sollte diese Insolvenzabsicherung für die Vorauszahlung nicht reichen, wird der Staat beispringen, und es gibt eine staatliche Zusatzabsicherung der übrigen Summen. Dadurch wird die komplette Werthaltigkeit des Gutscheins und der Vorauszahlung gewährleistet. Das wird sozusagen komplett aufgefüllt.

Zusatzfrage: Aber wo liegt da die Maximalgrenze? Wenn 50 Prozent der Reiseunternehmen demnächst pleitegehen, wie sind Sie dann darauf vorbereitet?

Leber: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt lässt sich noch gar nicht absehen, wie sich die Lage entwickelt und wie die Unternehmen beziehungsweise die Versicherer in Anspruch genommen werden. Dementsprechend lässt sich derzeit auch nicht absehen, in welcher Höhe der Staat da beispringen und wie die staatliche zusätzliche Absicherung in Anspruch genommen wird.

Frage: Vielleicht noch eine Anschlussfrage; denn das klingt jetzt so, als hätte man sich darüber keine Gedanken gemacht. Oder hat man sich Gedanken gemacht, und aus welchen Mitteln wird dann geschöpft? Vielleicht könnten Sie das noch näher erläutern. Wenn tatsächlich einzelne Unternehmen pleitegehen und die Gutscheinregelung greifen soll, die Sie heute auf den Weg gebracht haben, dann muss es doch in Ihrem Ministerium Überlegungen gegeben haben, wie man damit verfährt.

Leber: Die Idee hinter dieser zusätzlichen Absicherung durch die Gutscheine ist ja gerade, dass sie für die Verbraucherinnen und Verbraucher, für die Pauschalreisenden so attraktiv werden, dass sie die Gutscheine annehmen und deswegen die Reiseunternehmen, die Reiseveranstalter nicht in Liquiditätsengpässe kommen werden. Insofern wird sich die Frage gar nicht stellen, ob die Insolvenzabsicherung, wie sie bereits steht, und die zusätzliche staatliche Insolvenzabsicherung in Anspruch genommen werden müssen. Hier geht es darum, dass eine volle Werthaltigkeit der Gutscheine gewährleistet wird und dass dies für die Verbraucherinnen und Verbraucher so attraktiv ist, dass sie die Gutscheine auch annehmen.

Frage: Ich möchte gerne wissen, ob Sie eigentlich den Gedanken erörtert haben, dass man die Gutscheine zwischen verschiedenen Reiseunternehmen tauschen könnte, sodass die Werthaltigkeit steigen könnte.

Leber: Könnten Sie die Frage bitte wiederholen?

Zusatzfrage: Die Frage ist, ob ich, wenn ich vom Reiseveranstalter A einen Gutschein erhalten habe, ihn möglicherweise beim Reiseveranstalter B in Zahlung geben könnte, sodass ich nicht auf das Angebot von A angewiesen wäre. Gibt es dazu eine Idee von Ihnen, oder würden Sie es gut finden, wenn es ein solches Tauschverfahren gäbe?

Leber: In diesem Gesetzesvorschlag ist das gegenwärtig so vorgesehen: Wenn schon zum gegenwärtigen Zeitpunkt freiwillig Gutscheine angeboten wurden, was den Reiseveranstaltern durchaus möglich ist, dann besteht für die Pauschalreisenden die Möglichkeit, diese Gutscheine jetzt auszutauschen beziehungsweise die neuen Konditionen, die durch dieses Gesetz gelten, anzupassen. Es gibt einen Anspruch auf Austausch und Anpassung dieser Gutscheine, sodass die Pauschalreisenden jetzt keinen minder werthaltigen Gutschein haben, sondern von diesen neuen Regelungen zehren und die komplette Absicherung haben, sowohl staatlich als auch durch die bestehende Insolvenzabsicherung.

Zusatzfrage: Wenn ich einen solchen Tausch vorgenommen und jetzt einen Gutschein der Firma B habe und es da einen Ausfall gibt, wem gegenüber hätte ich dann den Erstattungsanspruch, A oder B gegenüber?

Leber: Das muss ich jetzt hier vielleicht noch einmal klarstellen. Ich kann mir den Gutschein von dem Reiseveranstalter ausstellen lassen, bei dem ich die Reise gebucht habe. Aber ein Gutscheintausch zwischen den Reiseveranstaltern ist nicht vorgesehen; denn man hat den Erstattungsanspruch nach 651 h ja auch gegen den jeweiligen Reiseveranstalter.

Frage: Frau Adebahr, ich habe zwei Fragen zu Libyen. Das US-Militär hat gestern gesagt, dass russische Jets nach Libyen entsendet worden sind, die jetzt auch für Haftars Militärkräfte dort kämpfen.

Die zweite Frage bezieht sich auf die "Stern"-Reportage gestern, wonach deutsche Militär-Lkws von Haftar auch für Luftabwehrraketen benutzt werden. Können Sie diesen Bericht bestätigen, und wie ernst nehmen Sie ihn?

Adebahr: Zu der Frage nach den russischen Kampfflugzeugen: Diese Meldung haben wir mit Sorge gesehen. Wir verfolgen das genau und nutzen das auch noch einmal, um unsere grundsätzliche Haltung klarzumachen, dass wir alle Seiten zur Einhaltung der Waffenruhe und des Waffenembargos sowie zu Verhandlungen und zu einer friedlichen Lösung aufrufen. Dazu sind wir weiterhin mit allen Seiten in Kontakt, bilateral und natürlich auch mit den Konfliktparteien, aber auch mit den Kontakten, die die Konfliktparteien im Besonderen haben. Insofern sehen wir das mit Sorge. Wir drängen weiter darauf, dass es eine Einhaltung des Waffenembargos gibt.

Zu der anderen Frage: Wir gehen diesen Pressemeldungen nach und versuchen herauszufinden, worum es sich handelt.

Routsi: Meine Damen und Herren, vielen Dank für die Möglichkeit, hier eine aktive Information mit einzubeziehen. Sie alle haben in den vergangenen Tagen, Wochen und mittlerweile auch Monaten die Extremismusvorfälle im KSK und die entsprechende Berichterstattung mitbekommen. Das ist ein Thema, das für uns leider nicht neu ist und worüber regelmäßig in der Öffentlichkeit, aber natürlich auch im parlamentarischen Raum berichtet wird, zuletzt heute Vormittag im Verteidigungsausschuss.

Ich möchte Sie gern kurz darüber informieren. Es gibt eine Information, die in diesem Zusammenhang neu ist. Die Damen und Herren Abgeordneten wurden darüber informiert, dass eine ministerielle Arbeitsgruppe von der Ministerin beauftragt wurde, eine Strukturanalyse des KSK durchzuführen und aus den gewonnenen Erkenntnissen entsprechende Schlussfolgerungen zu ziehen. Wir begrüßen sehr, dass die designierte Wehrbeauftragte diesem Team angehören wird. Hier geht es insbesondere darum, das Parlament regelmäßig zu informieren. Die Arbeitsgruppe wird sich bis zur letzten Sitzung vor der Sommerpause Zeit nehmen und konkrete Strukturmaßnahmen erarbeiten, um in Zukunft schneller, schlagkräftiger und vor allem nachhaltiger in Sachen Extremismus im Kommando Spezialkräfte agieren zu können.

Mir ist wichtig - das ist nicht zu vernachlässigen -, kurz noch einmal auf die Maßnahmen einzugehen, die bisher ergriffen wurden; das ist allerhand. Wir haben allein im Jahr 2019 insgesamt über 60 000 Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt, davon über 20 000 von Bewerberinnen und Bewerbern. Wir haben den MAD umstrukturiert, eine zivile Komponente beigefügt und eine Schwerpunkttruppe KSK gebildet. Wir haben die Fachaufsicht im Ministerium gestärkt. Wir haben das Berichtswesen gestärkt. Dies ist Ihnen ja auch zugegangen. Der Bericht des MAD erscheint jetzt jährlich. Der Bericht der ministeriellen Koordinierungsgruppe ist jetzt einmal erschienen und erscheint in Zukunft halbjährlich. Wir arbeiten schon seit längerer Zeit - das finalisiert sich jetzt - an einem Gesetzentwurf, der uns eine Möglichkeit gibt, was das Thema "Fristlose Entlassungen bei schweren Tatbeständen" angeht, nämlich dass man das von bisher vier auf acht Jahre ausweitet mit Ablauf des achten Dienstjahres.

Auch im KSK sind Maßnahmen getroffen worden, auf die ich kurz eingehen möchte. Zum Teil sind sie schon eingeführt, zum Teil werden sie jetzt eingeführt. Hierbei geht es insbesondere um das Thema Aus- und Weiterbildung der Verbandsangehörigen, was das Thema Extremismus angeht. Wir beginnen ab der Einstellung, sprich: ab dem Tag, an dem der Soldat beziehungsweise die Soldatin, der Verbandsangehörige beziehungsweise die Verbandsangehörige zum KSK stoßen. Es wird sich in Zukunft über die gesamte Dienstzeit vollziehen, dass man die Frauen und Männer eher begleitet. Dazu gehören auch Einzelgespräche und psychologische Screenings.

Das Folgende ist jetzt auch kein Geheimnis mehr - das ist auch durch die Presse gegangen -: Vielleicht hat der eine oder andere von Ihnen den berechtigt emotionalen Aufruf des Kommandeurs des Kommandos Spezialkräfte wahrgenommen, ein Brief, den er an seinen Verband adressiert und in dem er die Linie aufgezeigt hat, dass Extremismus in der Bundeswehr nicht zu tolerieren ist und dass unser Beruf absolut auf der freiheitlichen demokratischen Grundordnung fußt. Er zeigt ganz klar, dass er das nicht tolerieren wird.

Ich kann Ihnen sagen, dass diese Linie mit der Ministerin abgesprochen ist. Die Ministerin hat ihn dazu ermutigt. Sie steht diesbezüglich auch hinter ihm. Auch der Generalinspekteur ist natürlich auf dieser Linie. Er wird das Kommando Spezialkräfte noch heute besuchen, sich ein Bild vor Ort machen und sicherlich auch mit den Frauen und Männern vor Ort sprechen.

Ministerin Kramp-Karrenbauer hat sich wiederholt zu dem Thema Extremismus positioniert. Sie fährt eine Null-Toleranz-Linie. Ich glaube, es ist auch kein Geheimnis, dass sie im Moment - eigentlich nicht nur im Moment, aber jetzt ganz besonders, und zwar aufgrund der Vorfälle, die sich in der letzten Zeit leider gehäuft haben - ein besonderes Augenmerk auf das Thema Rechtsextremismus legt, und das insbesondere vor dem Hintergrund und Wissen, dass diese Kameradinnen und Kameraden einen ganz besonderen Dienst für unser Land leisten, der wirklich nicht einfach ist und der unter sehr schweren, teilweise lebensbedrohlichen und gefährlichen Bedingungen stattfindet. - Vielen Dank.

Frage: Werden bei Ihnen Ursachen diskutiert? Wie kommt es zu dem Anstieg der Fälle, oder sieht man jetzt einfach mehr? Gibt es einen höheren Prozentanteil von Extremisten in der Bundeswehr als anderswo? Wie verläuft die Diskussion bei Ihnen? - Danke.

Routsi: Ich möchte Sie erst einmal auf diese beiden Berichte verweisen; denn darin steht alles ganz dezidiert. Ich möchte jetzt eigentlich ungern noch einmal auf die Zahlen eingehen. Die sind veröffentlicht und auch hier besprochen worden.

Da Sie meinten, dass die Zahlen steigen: Das kann ich Ihnen schon bestätigen. Das liegt auch daran, dass wir die Instrumente, die ich Ihnen gerade erläutert habe, implementiert haben und dass die greifen. Das wollen wir auch. Wir wollen, dass das greift. Unser Ziel ist: Kein Extremist - egal welcher Couleur - gehört in die Bundeswehr. Daher arbeiten wir das jetzt Stück für Stück ab und schauen, wie es da weitergeht.

Frage: Ich habe ein paar Fragen zu dem Fall Philipp S., der gestern veröffentlicht wurde. Er ist ja seit 20 Jahren Mitglied im KSK. Wie erklären Sie sich, dass er in diesen Jahren nie als Rechtsextremer im KSK aufgefallen ist? Wie erklären Sie sich, dass er über Jahre hinweg Waffen - bei Waffen geht es um Sturmgewehre, Schreckschusswaffen und Tausende Pistolen -, Munition und Gewehrmunition gestohlen hat? Er hat Sprengstoff, Sprengfolien, Sprengschnüre, Rauchgranaten, Signalpatronen und Zünder gelagert. Wie erklären Sie sich, dass diese Diebstähle möglich waren?

Routsi: Sie wissen, dass wir zu einzelnen Personalangelegenheiten keine Stellung nehmen dürfen; ich darf es schlichtweg nicht. Was ich Ihnen aber sagen kann, ist, dass genau das auch Thema einer laufenden Untersuchung ist. Genau diese Punkte werden jetzt besprochen. Dabei wird ganz genau geschaut, wer wie mit wem Kontakt hatte. Dem wird man jetzt auf den Grund gehen.

Zusatzfrage: Es gibt erfahrene Bundeswehrsoldaten, die davon ausgehen, dass dieser Mann das nicht alleine geschafft haben kann. Sind auch Sie der Meinung, dass das ein Einzelfall, ein Einzeltäter ist, oder gibt es da Mitwisser?

Routsi: Ich glaube, dass wir uns einig sind, dass Ihnen mit Spekulationen hier nicht geholfen ist. Wir werden das anhand der Fakten sehen. Dazu läuft ein gerichtliches Verfahren. Es gibt auch ein Gerichtsurteil dazu. Auch disziplinar wird etwas gemacht. Wir werden dann Fakten auf den Tisch legen, wenn sie vorhanden sind, vorher nicht.

Frage: Ich habe eine Nachfrage. Wenn ich Sie jetzt richtig verstanden habe, wird es eine Gruppe geben, die dann eine Strukturanalyse des KSK machen soll. Können Sie sagen, wer dieser Gruppe angehören soll? Werden das von Ihrem Ministerium Menschen sein oder auch Externe? Wann können wir einen Bericht erwarten?

Routsi: Die Gruppe wird ganz nah an der Leitung des Hauses angesiedelt. Ihr werden Staatssekretär Hoofe, der Generalinspekteur, der Inspekteur des Heeres, der Kommandeur Kommando Spezialkräfte und, wie ich eingangs schon erwähnte, die designierte Wehrbeauftragte beisitzen. Der Zeitplan, den ich schon erwähnt habe, geht bis zur letzten Sitzung vor der Sommerpause.

Zusatzfrage: Es gibt also keine Externen? Wäre die Wehrbeauftragte in diesem Fall extern, sonst niemand?

Routsi: Die Wehrbeauftragte ist extern, genau. Hier geht es ja erst einmal um die strukturelle Geschichte.

Frage: Könnten Sie vielleicht etwas zu dem Rundbrief des KSK-Chefs sagen? Brigadegeneral Kreitmayr hat sich ja an seine Soldaten gewandt und gemeint: Die Rechtsextremisten unter euch gehören nicht zu uns. - Was erwarten denn das KSK und das Verteidigungsministerium von denjenigen, die im KSK rechtsextrem sind? Sollen die sich melden und sagen: "Okay, wir sind hier raus"? Glauben Sie, dass das passieren wird?

Routsi: Ich möchte jetzt hier nicht für den Kommandeur KSK sprechen. Der Brief ist eindeutig. Darin ist eigentlich alles beantwortet. Wichtig ist, das Signal in die Truppe, in seinen Verband zu senden. Er hat sehr klar und deutlich gemacht, dass das hier nicht akzeptiert ist. Gleichzeitig hat er klargemacht, dass wir uns an die rechtlichen Möglichkeiten halten, die gegeben sind. Es wird nicht dazu kommen, dass irgendwelche Leute, die vielleicht nur sozusagen durch Hörensagen Extremisten sind, unschuldig in eine blöde Position gebracht werden. Unsere Maßstäbe sind rechtsstaatlich. Die Sensibilisierung ist gegeben. Man wird in der nächsten Zeit sehen, was das bedeutet.

Zusatzfrage: Hoffen Sie denn auf Whistleblower innerhalb der Truppe?

Vorsitzende Wefers: Das ist jetzt eigentlich keine Nachfrage, sondern eine neue Frage. Aber bitte schön!

Zusatz: Nein. Das bezieht sich auf den Brandbrief des Kommandeurs.

Routsi: Das ist aus meiner Sicht ein Begriff, den ich mir nicht zu eigen machen möchte. Ich verweise Sie aber sehr gerne auf das Soldatengesetz. Darin ist ein ganz wichtiger Paragraf enthalten. Der nennt sich "Kameradschaft". Wenn wir als Soldaten - das darf ich sagen; ich bin Soldatin - darauf schwören, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu verteidigen, dann impliziert das auch, dass man mit den Menschen oder den Kameraden, die sich eben nicht daran halten, vielleicht unter Umständen an der einen oder anderen Stelle natürlich das Gespräch sucht, schlichtweg deswegen, weil das mit unserem Beruf nicht vereinbar ist.

Frage: War eine Aufhebung der weltweiten Reisewarnung zum 15. Juni ein Kabinettsthema? Eilt das Thema nicht, um den Bürgern Planungssicherheit zu geben?

SRS'in Demmer: Ich habe abschließend über alles, was in der Kabinettssitzung Thema war, Auskunft gegeben.

Adebahr: Ich kann vielleicht anfügen, dass wir uns bezüglich Fragen des innereuropäischen Tourismus noch in der Ressortabstimmung befinden. Dabei gibt es eine ganze Reihe schwieriger Fragen zu klären, die mit dem Ausland, mit inländischen Behörden bis hin zu lokalen Behörden, mit ganz vielen Fragen in Bezug auf Gesundheitskonzepte, Hygienemaßnahmen sowie Flüge und vor allen Dingen auch viel mit der Koordination mit Brüssel, mit der EU und ihren Leitlinien zu tun haben. Insofern befinden wir uns da in einer Ressortabstimmung, die andauert.

Vorsitzende Wefers: Könnten Sie uns, was das Thema der Planungssicherheit angeht, noch etwas in Aussicht stellen?

Adebahr: Die momentane Reisewarnung gilt bis zum 15. Juni. Es ist ja logisch, dass wir dann eine neue Regelung brauchen werden.

Frage: Ich würde gerne wissen - das richtet sich an Frau Demmer und den Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums -, in welcher Form denn Prof. Drosten an der Entscheidung beteiligt war, in Deutschland Schulen und Kitas zu schließen. Welchen Einfluss hatten seine Studien - namentlich die vom 29. April - darauf, sie nicht wieder schnellstmöglich zu öffnen?

SRS'in Demmer: Ganz allgemein möchte ich mich inhaltlich zu der Diskussion über die Aussagekraft einzelner Studien hier nicht äußern. Ich würde gerne die Gelegenheit nutzen, noch einmal ganz grundsätzlich zu sagen, dass die oberste Maxime für alle Entscheidungen, die in der Vergangenheit und auch jüngst getroffen worden sind, für die Bundeskanzlerin und auch für die Bundesregierung bei der Bekämpfung der Pandemie von Anfang an war, die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Der exponentielle Anstieg der Infektionszahlen, den wir anfangs gesehen haben, hat deutlich gemacht, welch hohes Ansteckungspotenzial das Virus hat.

Was Kitas und Schulen angeht, haben die Länder in der Vergangenheit sehr verantwortlich agiert und im Rahmen der den Ländern obliegenden Zuständigkeit Schließung angeordnet.

Jetzt können wir sehen, dass unsere Entscheidung, die Regeln, die wir uns gegeben haben, gemeinsam zu befolgen, ja einen großen Erfolg gezeitigt hat. Die Infektionszahlen und das Infektionsgeschehen lassen es mittlerweile zu, dass Kitas und ebenfalls Schulen unter Beachtung bestimmter Regeln schrittweise wieder geöffnet werden, dass also teilweise auch wieder Präsenzbetrieb möglich ist. Wir wissen aber auch, dass die Infektionsgeschwindigkeit ohne Beschränkungen eben ganz schnell wieder zunehmen kann. Einzelne Beispielsfälle dafür haben wir ja jetzt auch schon erleben können. Wir befinden uns also noch in einer Situation mit vielen schwer abschätzbaren Risiken.

Die Verbreitung des Virus stellt deshalb einfach weiterhin große Anforderungen und uns vor große Herausforderungen. Es handelt sich einfach um ein neuartiges Virus. Das heißt, das Wissen beispielsweise über Ansteckungsgefahren und Übertragungswege ist jetzt noch nicht zu 100 Prozent vorhanden, sondern es nimmt von Tag zu Tag zu. Gerade was die Rolle von Kindern und Jugendlichen im COVID-19-Infektionsgeschehen angeht, entsteht die notwendige Datenbasis gerade erst. Das BMBF fördert hinsichtlich dieser Frage deswegen unter anderem eine bundesweite multizentrische Studie. Aber auch in den Ländern sind bereits regionale Studien zur Rolle von Kindern und Jugendlichen im Infektionsgeschehen realisiert worden.

Zusatzfrage: Ich würde es ganz gerne doch noch einmal genau wissen: Hat Prof. Drosten beratend auf diese Entscheidung eingewirkt? Wenn ja, wie?

SRS'in Demmer: Wie Sie wissen, wird die Bundesregierung von einer ganzen Reihe von Wissenschaftlern beraten. Zuvorderst gibt es die dem Bundesgesundheitsministerium nachgeordnete Behörde des Robert-Koch-Instituts. Darüber hinaus würde ich das Gesundheitsministerium um das Wort bitten.

Ewald: Ich kann das an dieser Stelle eigentlich nicht weiter einordnen oder ergänzen. Es ist richtig, was Frau Demmer gesagt hat: Die Entscheidungen werden immer auf Basis des aktuellen wissenschaftlichen Standes getroffen. Darin fließen mehrere Quellen ein. Dabei möchte ich es an dieser Stelle auch belassen.

Frage: Angesichts der Selbstinszenierung des "Bild"-Kollegen hier möchte ich einmal nach Fake News fragen. Wir haben ja in den letzten Tagen erlebt, wie die "Bild"-Zeitung Herrn Drosten fälschlicherweise beschuldigt, ihn falsch zitiert, seine Studien angreift und wie sich das als Lügen und Unwahrheiten herausgestellt hat. Frau Demmer, wie bewertet die Bundesregierung diese Angriffe seitens der Presse? Vielleicht wollen Sie dazu etwas sagen.

Herr Leber vom BMJV, Sie sind, glaube ich, für Fake News zuständig. Sie setzen sich gegen Fake News ein. Wie bewerten Sie die Fake-News-Zunahme? Gibt es eine Zunahme an Fake News, wie wir sie in den letzten Tagen vonseiten der "Bild"-Zeitung erlebt haben?

Herr Ewald, können Sie etwas zu den Angriffen auf Herrn Drosten sagen?

SRS'in Demmer: Ich habe ja vorweggeschickt, dass ich mich hier jetzt inhaltlich zu der Diskussion nicht äußern möchte. Zu Fake News und Desinformationen im Allgemeinen habe ich mich ja in der vergangenen Woche sehr, sehr deutlich geäußert.

Zusatz: Vielleicht könnten Sie das angesichts des "Bild"-Kollegen, der hier sitzt und sich selbst inszeniert und wahrscheinlich an der Story mitgearbeitet hat, in der es um Fake News und Desinformation geht, noch einmal wiederholen, Frau Demmer.

SRS'in Demmer: Wie gesagt: Ich möchte mich zu konkreten Fällen und zu der aktuellen Diskussion hier nicht inhaltlich äußern.

Leber: Wie gesagt: Konkrete Fälle können wir hier auch nicht kommentieren. Frau Lamprecht hat sich in der Vergangenheit häufiger dazu geäußert, wie man eben mit Tatsachenbehauptungen oder mit falschen Tatsachenbehauptungen umgehen kann, und wiederholt, dass am besten ein gesundes Misstrauen hilft und dass jeder aufgefordert sei, dubiose Nachrichten nicht einfach weiterzuverbreiten, sondern skeptisch zu sein und sich eben bei den seriösen Nachrichtenportalen, die zur Verfügung stehen, und bei dem Informationsangebot, das zur Verfügung steht, zu bedienen. Das ist das, was sie mehrmals wiederholt hat.

Ewald: Ich kann das eigentlich nicht weiter ergänzen. Soweit ich mitbekommen habe, hat sich der Bundesinnenminister heute auch dazu geäußert.

Frage : Ich hätte die Frage an Herrn Ewald, weil er gerade davon gesprochen hat, dass die Bundesregierung ihre Entscheidung nach dem neuesten Stand der Wissenschaft fälle, ob Sie dazu auch Preprint-Studien zählen oder ob für Sie nur Publikationen, die durch alle Instanzen gegangen sind, zum neuesten Stand der Wissenschaft zählen.

Ewald: Ich möchte darüber jetzt mit Ihnen keine wissenschaftliche Debatte führen, aber grundsätzlich lernen wir jeden Tag dazu. Es gibt sozusagen eine Fülle von wissenschaftlichen Publikationen, die bestimmte Phänomene des Infektionsgeschehens beschreiben.

Zu der Frage, wie belastbar einzelne Aussagen sind: Wir entscheiden immer zuvorderst in Absprache mit dem RKI, inwieweit Aussagen belastbar sind, und auch, inwieweit Studien, die sozusagen starke Hinweise auf bestimmte Phänomene geben, tragen und belastbar sind. Aber es ist richtig, dass wir natürlich versuchen, das immer kenntlich zu machen und zu erklären.

Zum Thema Fake News: Wir sind - das hat Herr Spahn auch immer wieder deutlich gemacht - sehr bemüht, alle Entscheidungen mit den richtigen Erkenntnissen zu hinterlegen, die dahinterstehen, und diese auch zu erklären. Gleichwohl sind wir bemüht, immer wieder kenntlich zu machen, dass bestimmte Sachverhalte zum Teil anders bewertet werden können, weil man einfach mehr Erfahrung hat. Dann gibt es eine neue Bewertung. Wir haben einfach ein dynamisches Geschehen.

Zusatzfrage: Gerade weil wir dieses dynamische Geschehen haben und die Publikationen in sehr schneller Rotation auf uns zukommen, müssen sich für Sie ja die Fragen gestellt haben: Wo ist für uns der Standard? Welche Studien können wir erst einmal zur Seite legen und warten? Welche müssen wir uns genauer anschauen, weil sie ausschlaggebend für unsere Entscheidung sind? Ist dieses Peer-Review-System bei Ihnen nicht diskutiert worden?

Ewald: Ich muss ganz ehrlich sagen: Dazu stecke ich zu wenig in diesem Wissenschaftsbetrieb drin.

Was die Frage angeht, wie insbesondere das RKI Studienlagen bewertet: Die umfangreichen FAQs des RKI, die täglich aktualisiert und im Hinblick auf bestimmte Fragestellungen ständig ausgeweitet werden, bilden im Grunde genommen das ab, was wir sozusagen an Erkenntnissen haben.

Frage: Ich freue mich natürlich über die Anteilnahme des Kollegen an unserer Berichterstattung und über seine Abscheu gegenüber Selbstinszenierungen. Ich möchte aber doch noch einmal nachfragen: Darf ich die Wendung, dass die Bundesregierung von vielen Experten beraten werde, so verstehen, dass auch Professor Drosten an dieser Entscheidung mitgewirkt hat?

SRS'in Demmer: Ich habe meinen Ausführungen hier nichts hinzuzufügen. Seit wir uns mit der Herausforderung dieser COVID-19-Pandemie beschäftigen, ist schon immer klar gewesen, dass wir es mit einem völlig neuartigen Virus zu tun haben, über den wenig bis gar kein Wissen vorhanden ist. Dieses Wissen nimmt von Tag zu Tag zu. Hier informiert sich die Bundesregierung und lässt sich von diversen Experten auf diversen Gebieten beraten. So ergibt sich ein Gesamtbild. Die politischen Entscheidungen treffen jeweils Bund und Länder auf der Grundlage und nach Beratung mit Experten.

Frage: Herr Leber, Sie sprachen gerade von seriösen Nachrichtenportalen. Haben Sie eine Definition, was das angeht? Woran merke ich, dass zum Beispiel die "Bild"-Zeitung seriös ist?

Leber: Das Zitat der Ministerin steht für sich. Das kann ich nicht weiter ausführen.

Zusatzfrage: Wenn Sie von "seriösen Nachrichtenportalen" sprechen, müssen Sie ja wissen, was Sie damit meinen.

Leber: Wie gesagt, das Zitat spricht für sich. Das kann ich nicht weiter kommentieren.

Frage: Wahrscheinlich stelle ich meine Frage etwas verfrüht. Ich wollte eigentlich einen Kommentar der Bundesregierung zu dem Corona-Hilfspaket der EU-Kommission hören. Wahrscheinlich bekomme ich die Antwort in der Art, dass man erst einmal abwarten muss, dass diese Pläne offiziell vorgestellt werden. Dennoch mache ich einmal den Versuch. Falls ich so eine Antwort bekomme, habe ich gleich eine andere Frage dazu.

Wie sieht die Bundesregierung das weitere Vorgehen in dieser Geschichte? Wann kann man eigentlich damit rechnen, dass die EU irgendwann zu Potte kommt und sagt "Jetzt haben wir ein Paket"?

SRS'in Demmer: In der Tat läuft der Vortrag derzeit noch in Brüssel. Deswegen muss ich mich kurzhalten. Aber vielleicht freuen Sie sich doch über die drei Sätze, die ich dazu sagen kann:

Wir freuen uns, denn so, wie es aussieht, hat die Kommission Elemente der deutsch-französischen Initiative aufgegriffen. Jetzt müssen wir in der Tat das große Paket mit sehr vielen unterschiedlichen Rechtsakten genau prüfen. Am Ende geht es darum, einen Kompromiss unter den 27 zu finden. Dabei wollen wir rasch vorankommen. Aber wie genau der Zeitplan ist, kann ich Ihnen von hier aus nicht sagen.

Frage: Frau Demmer, Präsident Putin will am 24. Juni in Moskau die Militärparade durchführen. Ist Frau Merkel dazu eingeladen?

Wie schätzt die Bundesregierung diese Pläne der russischen Regierung ein?

SRS'in Demmer: Die Pläne anderer Staaten zu Feiertagen kann ich von hier aus nicht bewerten und kommentieren.

Zu Terminen der Bundeskanzlerin geben wir hier immer am Freitag der Vorwoche Auskunft.

Frage: Ist bekannt, auf welcher Ebene Deutschland an der Parade teilnimmt?

Adebahr: Ich habe heute Morgen davon gehört oder habe gelesen, dass dieser Termin ins Auge gefasst ist. Ich glaube nicht, dass es dazu schon Einladungen gibt. Das ist eine ganz neue Entscheidung. Falls man nachreichen kann, ob es Einladungen gibt, würde ich das zu gegebener Zeit tun.

Frage: Hat die Bundesregierung einen Kommentar zu der Tatsache, dass der der russische Präsident für diese Militärparade den 24. Juni gewählt hat? Die erste Nachkriegsparade wurde von Josef Stalin am 24. Juni 1945 organisiert.

SRS'in Demmer: Wie gesagt, ich würde das von hier aus jetzt hier nicht kommentieren wollen.

Frage: Ich möchte wissen, ob die Bundesregierung konkrete Schritte gegenüber der chinesischen Führung angesichts der von Peking angekündigten Sicherheitsgesetze für Hongkong erwägt.

SRS'in Demmer: Der Kollege Seibert hatte hier am Montag schon einmal an die grundsätzliche Haltung der Bundeskanzlerin zum Grundsatz "ein Land, zwei Systeme" auf Grundlage des Hongkonger "Basic Law" erinnert, die die Kanzlerin bereits letztes Jahr nach einem Gespräch mit Ministerpräsident Li Keqiang zum Ausdruck gebracht hatte.

Im Übrigen kennen Sie die gemeinsame Stellungnahme der Europäischen Union vom vergangenen Freitag dazu: Wir halten es für sehr wichtig, das hohe Maß an Autonomie zu bewahren, das die Sonderverwaltungszone durch dieses Gesetz genießt. Nur so bleiben die gesellschaftliche Stabilität und der wirtschaftliche Wohlstand in Hongkong gewahrt.

Auch EU-Ratspräsident Michel hat gestern noch einmal betont, dass es einen ständigen Kontakt mit der chinesischen Seite gibt, in dem die europäische Haltung regelmäßig dargelegt wird. Dazu gehört auch die Ansicht, dass demokratische Debatte, Konsultationen mit den wesentlichen Interessenvertretern und Respekt für die in Hongkong geschützten Rechte und Freiheiten der beste Weg wären, um ein Sicherheitsgesetz für Hongkong einzuführen.

Adebahr: Ich kann vielleicht noch anfügen, dass im Rahmen des Dialogs, über den Herr Michel gestern auch gesprochen hat, wie ich Montag schon berichtete, auch die EU-Delegation im chinesischen Außenministerium in Peking demarchiert hat. Das war natürlich auch im Namen Deutschlands.

Ich kann Sie auch noch über eine Äußerung der Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung, Frau Kofler, von gestern Abend zu diesem Thema hinweisen. Es gibt also eine ganze Reihe von Äußerungen aus Brüssel und auch im europäischen Rahmen.

SRS'in Demmer: Vielleicht kann ich noch ergänzen. Im Moment kennen wir ja nur die bei der Eröffnung des Nationalen Volkskongresses gemachte Ankündigung, ein solches Gesetz beschließen zu wollen. Eine genaue Bewertung kann natürlich erst auf Basis genauerer Kenntnis der konkreten Ausgestaltung des Gesetzes vorgenommen werden.

Aber unsere Erwartung bleibt jedenfalls, dass auch die Volksrepublik China die in Hongkong geltende Rechtsstaatlichkeit achtet und die friedliche Ausübung der Bürgerrechte für alle Hongkonger Bürger im Rahmen des Geltungsbereichs nicht in Frage stellt.

Frage: Frau Demmer, können Sie sagen, wie der aktuelle Stand bei der Entwicklung der Corona-Warn-App ist? Stimmt es, dass sie weitgehend fertig ist und der Kanzleramtsminister am kommenden Freitag über eine Videokonferenz schon Verbände über Inhalte informiert?

Wie ist der weitere Zeitplan? Welches sind die nächsten Schritte?

SRS'in Demmer: Die Entwicklung schreitet unter Hochdruck gut voran. In der Tat hat Kanzleramtschef Helge Braun für Freitag eingeladen, um über die App und vom Stand der Dinge zu berichten und natürlich auch für die App zu werben. Denn wie wir auch hier schon mehrfach gesagt haben, ist es gut, wenn möglichst viele Bürger bei dem Projekt mitmachen. Dafür suchen wir sozusagen Unterstützer.

Zusatzfrage: Mit wem wird diese Videokonferenz stattfinden?

SRS'in Demmer: Der Prozess läuft noch. Das kann ich Ihnen jetzt noch nicht sagen. Aber wir reichen es bestimmt gern nach.

Zusatzfrage: Es gibt Beobachtungen aus anderen Ländern, in denen es diese App seit Längerem gibt. Die Beteiligung der Bürger daran ist zum Teil relativ gering, was zum Ergebnis hat, dass es kaum Fälle von Nachverfolgungen von Infektionsketten gibt. Muss nicht befürchtet werden, dass nach dem gesamten Hin und Her die Bereitschaft der Menschen in Deutschland, sich diese App auf das Handy zu laden, ebenfalls relativ gering sein wird?

SRS'in Demmer: Befürchten möchte ich hier erst einmal gar nichts, sondern lediglich auch in diesem Kreis letztlich für die App werben. In der Tat wird die App desto nützlicher sein, je mehr Menschen mitmachen. Es ist aber nicht so, dass sie gar nichts bringt, wenn nur wenige mitmachen, sondern jeder, der zusätzlich mitmacht, ist eine Hilfe, um Kontaktketten nachzuverfolgen. Insofern werde ich jetzt erst einmal optimistisch sein und dafür werben. Dann sehen wir weiter.

Frage: Frau Demmer, ich war auf dem Stand, dass SAP uns am Montag gesagt hat, dass man bei der Entwicklung dieser App bei der Halbzeit angelangt sei. Haben Sie dazu einen anderen Stand? SAP spricht davon, dass die App wahrscheinlich zum Start der ersten Sommerferien in Deutschland auf den Markt kommen könnte.

SRS'in Demmer: Ich kann mich hier jetzt nicht zum Zeitplan äußern. Aber wir sind auf einem guten Weg.

Zusatz: Der Kollege hat gerade nach "fast fertig" gefragt, und "Halbzeit" ist dann ja doch - - -

SRS'in Demmer: So etwas ist ja immer eine Interpretationsfrage. Die einen würden sagen "Es ist fast fertig", und die anderen würden sagen "Es dauert noch zu lange". Diese Debatte zu der App haben wir ja auch schon eine ganze Weile.

Trotzdem glaube ich, dass uns die Pandemie ja noch eine ganze Weile beschäftigen wird. Es ist noch gar nicht so lange her, dass die Bundeskanzlerin gesagt hat, wir stünden am Anfang und nicht am Ende der COVID-19-Pandemie. Insofern wird die App - ich gehe davon aus, dass sie zeitnah kommt, auch wenn auch dies wieder ein interpretationsfähiger Begriff ist - einfach ein gutes Mittel sein, um Kontaktketten zu verfolgen und verfolgen zu können. Die Wirksamkeit wird mit der Zahl der Nutzer dieser App steigen. Deshalb werben wir auf allen Wegen, die wir finden können, um Nutzer für diese App. Es gibt aber keine Zahl, bei der sie nicht mehr wirkt, sondern jeder, der sie nutzt, hilft mit.

Frage: Die USA bereiten weitere Sanktionen gegen Nord Stream 2 vor. Russland hat nun Schiffe in der Ostsee, mit denen sich der Bau abschließen ließe.

Sind der Bundesregierung diese US-Pläne bekannt? Welche Informationen hat die Bundesregierung zu diesem Thema aus den USA?

Adebahr: Ich persönlich - ich kann nur für mich sprechen - habe das heute Morgen in der Presse gelesen. Unsere Haltung zum Thema Nord Stream 2 ist unverändert.

SRS'in Demmer: Genau. Was die konkrete Nachfrage betrifft, fehlt mir jetzt auch Kenntnis. Aber die Haltung zum Gesamtprojekt - ich kann mich Frau Adebahr nur anschließen - ist tatsächlich unverändert.

Eichler: Ich kann mich dem auch anschließen und zusätzlich noch sagen, dass es, wenn es um den konkreten Fortschritt bei dem Projekt geht, am besten ist, sich an das Unternehmen zu wenden.

Was die Sanktionen angeht, so hatten wir gestern schon gesagt - ich würde es hier gern noch einmal sagen -, dass jetzt aus unserer Sicht nicht die richtige Zeit ist, an einer Eskalationsspirale zu drehen und weitere Sanktionen anzudrohen. Wir haben im Moment andere Herausforderungen vor uns.

Frage: Ich habe zwei Fragen an das Verteidigungsministerium zur Sicherheitslage in Mali.

Wie hat sich die Sicherheitslage in der Sahelzone seit dem Ausbruch der Coronapandemie verändert?

Was macht die Bundeswehr aktuell überhaupt noch, und wie funktioniert der Truppenaustausch unter Quarantänebedingungen?

Routsi: Ich möchte Sie sehr gern auf die, so meine ich, vorletzte RegPK verweisen. Dort haben wir exakt diese Frage in allen Facetten und sehr umfangreich beantwortet.

Was das Thema der Quarantäne angeht, ist die Bundeswehr in den Einsätzen natürlich auch betroffen. Ich würde Sie bitten, den aktuellsten Stand im Einsatzführungskommando zu erfragen. Dort bekommen Sie es tagesaktuell.

Adebahr: Ich kann vielleicht noch ergänzen, dass die Bundesregierung in ihrem Perspektivbericht Sahel auch zur aktuellen Sicherheitslage in der gesamten Sahelregion und auch in Mali Stellung genommen hat. Das können Sie nachlesen.

Frage: Nach Angaben einer Sprecherin des US-Präsidenten vom Dienstag beabsichtigt US-Präsident Trump, den G7-Gipfel Ende Juni im Weißen Haus mit physischer Anwesenheit abzuhalten.

Wird die Bundeskanzlerin daran teilnehmen?

SRS'in Demmer: Über eine physische Teilnahme kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Entscheidung getroffen werden, weil eine solche Teilnahme natürlich vom Infektionsgeschehen abhängig ist. Dabei würde ich es belassen.

Frage: Was bedeutet "abhängig vom Infektionsgeschehen"? Bezieht sich das auf das Infektionsgeschehen unter den Teilnehmern, auf das Infektionsgeschehen in den Ländern, die teilnehmen werden, oder speziell auf die USA, die ja im Moment die weltweilt größte Anzahl von Infektionen und Toten haben?

SRS'in Demmer: Ich glaube, Infektionsgeschehen in all seinen Ausprägungen.

Zusatzfrage: Das ist ja wieder eine von diesen breit interpretierbaren Aussagen, die überhaupt nichts bedeuten.

SRS'in Demmer: Na ja, eine physische Teilnahme an einer solchen Konferenz hängt vom Infektionsgeschehen ab, und da geht es um das Infektionsgeschehen im Allgemeinen und im Besonderen.

Zusatzfrage: Aber es scheint doch eher davon abzuhängen, ob die Teilnehmer der Einladung des Weißen Hauses folgen, oder nicht?

SRS'in Demmer: Das ist jetzt Ihre Interpretation. Ich habe auf diese Frage jetzt die Antwort gegeben, dass die Bundeskanzlerin zum jetzigen Zeitpunkt keine Zusage zu einer physischen Teilnahme an einer solchen Gipfelveranstaltung machen kann, weil eine solche Teilnahme vom Infektionsgeschehen abhängt.

Frage: Das heißt, die Kanzlerin präferiert eine Videokonferenz?

SRS'in Demmer: Wie gesagt, eine Teilnahme bei einem physischen Treffen hängt vom Infektionsgeschehen ab.

Zusatzfrage: Ich habe aber nach der Videokonferenz gefragt, nicht nach einem physischen Treffen.

SRS'in Demmer: Wie der Gipfel stattfindet, hängt ja wiederum vom Gastgeber ab.

Zusatzfrage: Sie möchte also, dass er stattfindet, nur nicht physisch anwesend sein?

SRS'in Demmer: Die Bundeskanzlerin hält ganz grundsätzlich solche Gipfeltreffen - und die G7 sind ein wichtiges Gremiums - selbstverständlich für einen wichtigen Austausch, gerade in diesen herausfordernden Zeiten. Darüber, wie der Gipfel stattfindet, entscheidet der Gastgeber.

Frage: Zu den Bedingungen für die Staatshilfe für die Lufthansa hätte ich eine Frage an das BMF: Herr Kolberg, Sie haben unter anderem verlauten lassen, dass das Staatsgeld nicht in Steueroasen fließen darf. Warum eigentlich nur das Staatsgeld, warum sagen Sie nicht, dass auch das andere Kapital der Lufthansa nicht in Steueroasen fließen darf? Denn da gilt es ja Verdachtsfälle; in den "Malta Files" konnte man vor ein paar Monaten ja lesen, dass die Lufthansa bei Konzernbeteiligungen in Malta prominent auftaucht. Unter anderem hat die Lufthansa 16 Gesellschaften vor Ort, und nachweisen kann sie dort nur einen echten Standort mit 500 Beschäftigten; der Rest scheinen Briefkastenfirmen zu sein. Was ist mit diesem Geld und diesen Steueroasen?

Kolberg: Wie immer äußern wir uns nicht zu einzelnen Unternehmen. Grundsätzlich habe ich hier gesagt - und das kann ich wiederholen -, dass die Hilfe der Bundesregierung sowohl, wenn es um Kredite geht, als auch bei anderen Stützungsmaßnahmen an klare Vorgaben geknüpft ist. Es geht zum Beispiel darum, dass ein Dividendenverbot gilt, dass keine Boni gezahlt werden und dass die Gelder den Beschäftigten und den Stützpunkten hier in Deutschland zur Verfügung stehen. Dazu werden entsprechende Vorkehrungen getroffen, und die Unternehmen müssen sich dazu verpflichten, genau diese Bedingungen zu erfüllen, sodass die Hilfe den Beschäftigten und dem Unternehmensteil hier in Deutschland zugutekommt.

Zusatzfrage: Ich möchte meine Frage wiederholen: Warum sagen Sie explizit, dass nur Staatsgeld nicht in Steueroasen fließen darf, warum gilt das nicht generell?

Warum müssen Vorstandsmitglieder der Lufthansa nur bis Ende September auf ein Fünftel ihrer Grundvergütung verzichten? Ab Oktober bekommen sie ja wieder volles Gehalt.

Vielleicht könnte sich auch das Umweltministerium zu der Rettung äußern: Sind Sie mit den Umweltauflagen zufrieden, bei denen es quasi nur um eine Flottenerneuerung geht, was ja quasi wieder eine Subvention für Airbus ist? Halten Sie das für echte Umweltauflagen?

Kolberg: Ich kann es noch einmal wiederholen: Für die Hilfe der Bundesregierung, die in Form von Krediten und in anderen Formen gewährleistet wird, werden klare Vorgaben gemacht; die habe ich hier genannt. Diese Vorgaben sollen dafür sorgen, dass die Unternehmen, die unterstützt werden, schnell wieder auf die Beine kommen und wieder gute Geschäfte machen können, damit die Wirtschaft wieder wächst. Dafür haben wir Vorgaben gemacht, und das betrifft die staatliche Hilfe, die geleistet wird, ob in Form von Krediten oder in anderer Form.

Fichtner: Ich kann gerne noch zu den Umweltauflagen ergänzen - das BMF hatte dazu gestern ja auch schon Stellung genommen -: Es gibt zwei Umweltauflagen. Das eine ist die Flottenerneuerung. Die Lufthansa wird ihre Flotte modernisieren. Neue Flugzeuge sind effizienter und verbrauchen bis zu 20 Prozent weniger Treibstoff als die Vorgängergeneration. Das ist also in mehrfacher Hinsicht besser für die Umwelt, weil weniger CO2, weniger Luftschadstoffe und weniger Lärm emittiert werden. Die Alternative wäre eine Fluglinie, die in der Krise einfach altes Flugmaterial weiter benutzt, und das wird durch die staatlichen Hilfen und die staatlichen Auflagen eben vermieden.

Die zweite Auflage ist etwas visionärer. Da geht es darum, einen neuen klimaneutralen Treibstoff zu entwickeln, nämlich Kerosin auf Basis von grünem Wasserstoff, also Kerosin, das mit Wind- und Sonnenstrom erzeugt wird. Da stehen wir noch ganz am Anfang, aber die Lufthansa ist am Ende verpflichtet, einen Plan vorzulegen, wie sie sich an dieser Entwicklung beteiligen kann.

Die mögliche dritte Auflage einer Beschränkung von Inlandsflügen haben wir uns angesehen und festgestellt, dass das für den Klimaschutz so gut wie nichts bringen würde, wenn man das so ähnlich machen würde wie Frankreich.

Es geht hier um Unternehmensrettung, und grundsätzlich gibt es natürlich noch viel besser geeignete Instrumente für den Klimaschutz als so etwas. Am besten sind Instrumente, die möglichst branchenweit und möglichst international funktionieren, und da sind wir dran.

Zusatzfrage: Ich hatte ja gefragt, ob Sie als Umweltministerium zufrieden mit diesen Umweltauflagen sind.

Herr Kolberg, Sie haben gerade bestätigt, dass ein Unternehmen, an dem der Staat jetzt zu 25 Prozent beteiligt ist, weiterhin Geld in Steueroasen schieben kann, korrekt?

Kolberg: Ich habe das gesagt, was ich eben hier ausführlich ausgeführt habe, nämlich dass es klare Bedingungen für die staatlichen Hilfen gibt. Diese Bedingungen habe ich hier erläutert. Wir sorgen dafür, dass ein traditionsreiches und vor der Krise gesundes Unternehmen weiterbestehen kann, dass Arbeitsplätze in Deutschland gesichert werden können und dass den Beschäftigten und dem Unternehmen geholfen wird. Dafür haben wir Vorgaben gemacht, und die setzen wir jetzt um.

Fichtner: Wir gehen da mit und weisen darauf hin, dass es noch viele weitere Instrumente gibt, an denen gearbeitet wird. Da bleiben wir dran.

Frage: An Frau Demmer beziehungsweise an Frau Adebahr: Gibt es Schreiben der Regierungen beziehungsweise der Außenminister Frankreichs, Großbritanniens, Deutschlands, Italiens und Spaniens an den israelischen Regierungschef Netanjahu zum Thema Westjordanland, und wenn ja, welchen Inhalts?

Adebahr: Das muss ich Ihnen nachreichen.

Frage: An das Wirtschaftsministerium: Mit welchen konkreten Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung Bar-, Kneipen- und Clubbesitzern finanziell zu helfen?

Eichler: Die Bundesregierung hat ein sehr umfangreiches Hilfspaket aufgelegt, und unser Ansatz ist dabei, dass es branchenoffen ausgestattet ist, also dass das Geld da ankommt, wo es benötigt wird. Uns ist natürlich auch klar, dass gerade der Bereich, den Sie nennen, die Gastronomie, sehr von den bestehenden Kontaktbeschränkungen betroffen ist. Eine Maßnahme, die ergriffen wurde, ist zum Beispiel, dass die Mehrwertsteuer auf Speisen befristet auf 7 Prozent gesenkt wurde. Wir schauen uns die Lage fortlaufend an und arbeiten im BMWi gerade an möglichen Überbrückungshilfen für besonders betroffene Branchen. Dazu sind wir im Austausch. Ich kann Ihnen noch keine Details nennen, aber da schauen wir uns genau an, wo eventuell noch weiter geholfen werden muss.

Mittwoch, 27. Mai 2020

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 27. Mai 2020
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-27-mai-2020-1755700
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-25 55
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Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Mai 2020

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