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PRESSEKONFERENZ/432: Regierungspressekonferenz vom 6. Juni 2012 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 6. Juni 2012
Regierungspressekonferenz vom 6. Juni 2012

Themen: Kabinettssitzung (Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der UNIFIL-Mission, Gesetzentwurf zur Einführung eines Betreuungsgeldes, Förderung der privaten Pflegevorsorge), Besuch der Bundeskanzlerin bei der deutschen Fußball-Nationalmannschaft.
Weitere Themen waren: europäische Schuldenkrise, Feldversuch mit Lang-Lkw, Einsatz unbemannter Luftfahrzeuge in Deutschland, Medienberichte über einen angeblichen Nachfolger im Amt des Präsidenten der Bundespolizei, Forderung des Bundeswirtschaftsministers nach einer Reform des EEG.

Sprecher: StS Seibert, Steegmans (BMFSFJ), Kotthaus (BMF), Schneid (BMWi), Albrecht (BMG), Rudolph (BMVBS), Beyer (BMI), Dienst (BMVg), Maaß (BMU)



Vorsitzender Wefers eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Guten Tag, meine Damen und Herren! Ich wollte Ihnen zunächst von dem Beschluss des Kabinetts berichten, dass Deutschland sich weiter ein Jahr lang mit bewaffneten Streitkräften an der Uno-Mission UNIFIL beteiligt.

UNIFIL leistet nach unserer Überzeugung einen entscheidenden Beitrag zur Stabilisierung der Beziehungen zwischen Israel und Libanon und damit auch zur Stabilisierung der gesamten Region. Diese Einschätzung von UNIFIL als Stabilitätsanker wird übrigens auch von den Ländern der Region geteilt. Es ist nicht nur die UN, die dieses Mandat verlängert sehen möchte. Es ist auch Libanon sowie Israel. Das ist für uns ein gutes Zeichen.

Die Mission erfüllt die Aufgaben, die man ihr zugewiesen hat, sehr erfolgreich. Der Flottenverband hat an der Seegrenze des Libanon hierzu auch wesentlich beigetragen. Schwerpunkt der deutschen Beteiligung wird weiterhin darin liegen, Fähigkeiten der libanesischen Marine auszubauen und auszubilden. Deutschland stellt derzeit zwei Boote und einen Tender. Es sind etwa 230 Soldaten im Einsatz. Diese personelle Obergrenze soll unverändert bei 300 Soldatinnen und Soldaten bleiben. Wie immer bei diesen Angelegenheiten, steht der Entschluss unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Deutschen Bundestages.

Dann hat das Bundeskabinett eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und FDP zur Einführung eines Betreuungsgeldes beschlossen. Das ist, wie Sie wissen, eine Sache mit langer Vorgeschichte. Im Jahre 2008 hat die damalige Große Koalition ein Betreuungsgeld vereinbart, damals im Zusammenhang mit dem Ausbau der Kinderbetreuung für die unter 3-Jährigen. Dieser sachliche Zusammenhang besteht bis heute.

Der Beschluss, ein Betreuungsgeld einzuführen, soll die Wahlfreiheit von Eltern unter 3-Jähriger stärken. Sie haben die Wahlfreiheit zwischen einer Sachleistung, also der Inanspruchnahme einer staatlich geförderten Kinderbetreuungsstelle für ihre unter 3-Jährigen, oder eben einer Geldleistung. Das ist das Betreuungsgeld, das heute das Kabinett beschlossen hat. Dieses Betreuungsgeld erhalten Eltern, die für ihr Kind keinen öffentlich geförderten Betreuungsplatz in Anspruch nehmen. Diese Leistung wird auch an Eltern gezahlt, die erwerbstätig sind. Diese Leistung ist völlig unabhängig von der Berufstätigkeit. Sie schreibt also den Eltern keinerlei bestimmtes Familien- oder Lebensmodell vor. Das entspricht nicht unserer Vorstellung von der Freiheit von Eltern, die wir ja hiermit gerade stärken wollen.

Die Details sind bekannt; ich nenne deswegen nur noch einmal die wichtigsten Punkte. Ab Januar 2013 wird das Betreuungsgeld zunächst in Höhe von 100 Euro monatlich für die Kinder im zweiten Lebensjahr und ab Januar 2014 dann in Höhe von 150 Euro monatlich für Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr gezahlt. Das Betreuungsgeld wird, ebenso wie das Eltern- und Kindergeld, bei Arbeitslosengeld II, bei Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag als Einkommen angerechnet.

Ein weiterer Beschluss, den das Kabinett heute gefasst hat und der übrigens, wie auch das Betreuungsgeld, die Umsetzung eines Beschlusses aus dem vorletzten Koalitionsausschuss ist, ist die Förderung der privaten Pflegevorsorge.

Sie wissen, dass der demografische Wandel, der dieses Land erfasst hat und sich auch fortsetzen wird, die Zahl der Pflegebedürftigen stark ansteigen lassen wird. Wir haben es heute mit 2,4 Millionen pflegebedürftigen Menschen zu tun. Schätzung ist, dass es in wenigen Jahrzehnten bereits über 4 Millionen Menschen sind. Da ist es ganz klar, dass private Vorsorge für die Zeit der Pflegebedürftigkeit eine gute und zu fördernde Idee ist. Deswegen: Wer privat für Zeiten der Pflegebedürftigkeit vorsorgt, erhält künftig eine staatliche Förderung.

Versicherte erhalten unabhängig von ihrem Einkommen künftig eine Zulage von 60 Euro jährlich, also 5 Euro monatlich. Die Voraussetzung ist, dass sie eine freiwillige private Pflegezusatzversicherung abschließen und dass sie dort das ist ihr Eigenanteil mindestens 120 Euro jährlich einzahlen. Diesen Beschluss hat heute das Kabinett gefasst. Versicherungsunternehmen haben eine Annahmepflicht. Sie dürfen Antragsteller nicht mit Hinweis auf ihr Alter oder bestehende mögliche gesundheitliche Risiken ablehnen. Leistungsausschlüsse oder eventuelle Risikozuschläge dürfen ebenfalls nicht vereinbart werden.

Nach Überzeugung der Bundesregierung ist die staatliche Förderung solcher privater Pflegevorsorge ein sehr wichtiger Beitrag dazu, unsere Sozialsysteme nachhaltig und vor allem auch generationengerecht auszustatten. Das sind die Beschlüsse des Bundeskabinetts.

Ich wollte noch zusätzlich eine kurze Ankündigung machen; der eine oder andere hat es wahrscheinlich gerade schon vom DFB erfahren. Die Bundeskanzlerin besucht heute Abend in Danzig die deutsche Fußball-Nationalmannschaft. Sie trifft gegen 19.30 Uhr im Team-Hotel ein. Es soll eine persönliche Begegnung mit der Mannschaft und dem Betreuerstab geben. Es ist ein etwa zweistündiger Besuch, gedacht als eine Geste der Unterstützung für unsere Nationalmannschaft vor einer vermutlich schwierigen Vorrunde.

Frage (zum Besuch der Nationalmannschaft): Herr Seibert, können Sie noch einmal formulieren, was die Linie der Bundesregierung betreffend Besuche von Mitgliedern der Bundesregierung bei Spielen der Nationalmannschaft der Ukraine ist?

StS Seibert: Wir sind das hier mehrfach zuletzt am Montag reihenweise abgefragt worden. Ich kann Ihnen für die Bundeskanzlerin sagen, dass sie noch keine Entscheidung getroffen hat, ob sie wenn ja, welche und wann Spiele der EM besucht. Ich kann Ihnen heute von diesem Besuch bei der Nationalmannschaft berichten.

Zusatzfrage: Gibt es denn Bedenken gegen Besuche von Ministern in der Ukraine?

StS Seibert: Es gibt noch keine Entscheidung. Es gibt derzeit in Deutschland und für eine deutsche Bundeskanzlerin innen- wie außenpolitisch einen sehr vollen politischen Zeitplan. Von diesem wird es auch abhängen.

Frage: Könnte das auch von inhaltlichen Fragen abhängen, beispielsweise von einer Verlegung von Julia Timoschenko in einen Hausarrest?

StS Seibert: Wir haben immer gesagt, dass wir sehr genau beobachten werden, wie sich die Situation im Fall Timoschenko weiterentwickelt. Sie wissen, dass es seit vielen Wochen das deutsche Interesse ist, Frau Timoschenko eine notwendige und gründliche ärztliche Behandlung unter den besten denkbaren Umständen zukommen zu lassen. Deutschland hat sich dafür sehr eingesetzt. Natürlich interessiert es uns, wie dieser Fall nun vorangeht.

Frage: Ich habe eine Frage zu den eingeplanten Kosten in Sachen Betreuungsgeld. Der "Spiegel" meldet, sie seien etwas geringer, und die neuen Zahlen stünden im Gesetzentwurf. Ich würde Sie bitten, ob Sie die kurz bestätigen können.

Steegmans: Vielen Dank. Die kann ich gerne bestätigen, weil der "Spiegel" das nicht meldet, sondern der "Spiegel" meldet Sätze der Ministerin, wo die Ministerin sagt, dass die Kosten niedriger ausfallen. Aber wenn es noch einmal gewünscht wird, bestätige ich das selbstverständlich. Die Sätze der Ministerin bei "SpiegelONLINE" sind authentisch. Damit sind auch die Inhalte authentisch und bestätigt.

Frage: Herr Steegmans, woran liegt es denn, dass es günstiger wird?

Steegmans: An sauberer Arbeit des Hauses.

Zusatzfrage: Können Sie das bitte konkretisieren?

Steegmans: Ja. Die Langfassung ist, dass wir natürlich, bevor das Gesetz in seinen Einzelheiten, inklusive der Ressortabstimmung, fertig war, mit Voranschlägen und Schätzungen gearbeitet haben. Nachdem feststand, wie das Gesetz in seinen Einzelheiten vom Kabinett in toto akzeptiert und beschlossen wurde, können wir die Berechnungen dementsprechend sehr spitz ausführen. Normalerweise werden Kostenvoranschläge im öffentlichen Bereich gerne einmal überschritten. Wir haben als Ausnahme von dieser Regel den Kostenvoranschlag deutlich unterschritten. Das spricht für eine solide Konzeption und Ausarbeitung dieses Gesetzes. Es widerspricht im Übrigen allen Unkenrufen der Opposition; da waren ja Zahlen bis in Bereiche von zwei bis drei Milliarden Euro im Umlauf. Es zeigt, dass man immer einmal etwas von der Sache verstehen sollte, bevor man sich äußert. So haben wir gearbeitet.

Frage: Ich wollte wissen, ob es von der Bundesregierung eine Stellungnahme bezüglich der Herabstufung von sieben deutschen Banken durch die Ratingagentur Moody's gibt. Im Zusammenhang mit der aktuellen Arbeit der Kommission in Brüssel wollte ich nach der Position der deutschen Regierung im Zusammenhang mit dem Hilfsfonds für die spanischen Banken fragen.

StS Seibert: In der Frage war jetzt sehr viel drin, wenn ich das sagen darf. Zunächst einmal habe ich für die Bundesregierung keine Kommentierung zu der Entscheidung der Ratingagentur abzugeben. Das haben wir in solchen Fällen nie gemacht. Ich glaube, dass das BMF das auch so sieht.

Kotthaus: Ich schließe mich voll inhaltlich an.

Zusatz: Ich frage, weil zwei staatliche Banken dabei waren.

StS Seibert: Zur Frage der Banken hat sich die Position der Bundesregierung nicht verändert. Es sind in Europa Instrumente dafür geschaffen worden, dass es in einem Land aus eigenen Mitteln der Banken, dann aber auch aus eigenen Mitteln der Regierung nicht möglich ist, eine Bankenrekapitalisierung herbeizuführen. Für diesen äußersten Fall gibt es in der EFSF und dann später auch im ESM Instrumente. Diese Instrumente müssen ergriffen werden. Sie müssen von einer Regierung beantragt werden. Sie sind mit Auflagen und einer Konditionalität, wie wir das immer sagen, verbunden. Das ist die Lage. An diese hält sich die Bundesregierung. Ob Regierungen sich entsprechend zu solchen Anträgen bereitfinden, haben sie selber zu entscheiden.

Frage: Nur für den Laien wie mich eine Frage an Herrn Kotthaus: Könnte denn die spanische Regierung beantragen, dass eine Zahlung aus der EFSF direkt an den spanischen Bankenrettungsfonds geht?

Kotthaus: Ich bin gerne bereit, mit Ihnen abstrakt über die Instrumente der EFSF und des ESM zu diskutieren. Aber ich habe wirklich keine Lust, hier an irgendwelchen Spekulationen teilzunehmen, wer was wo und wie in Spanien machen könnte. Die spanische Regierung hat keinen Antrag gestellt. Deswegen werde ich mich punktspezifisch nicht an diesen Spekulationen beteiligen.

Die Instrumente der EFSF sind Ihnen bekannt. Als Hinweis für Sie, falls Sie Fragen zu Details haben: Sowohl auf der Website des Auswärtigen Amtes als auch auf der sehr guten Website der EFSF sind die Details Konditionalitäten, Abläufe, wer kann was wo wie wann beantragen sehr gut aufgefächert.

Es gibt das Instrument der Bankenrekapitalisierung in der EFSF, wenn diese Kaskade also privater Eigentümer, Staat, und dann braucht er trotzdem noch Geld abgearbeitet worden ist. Da steht relativ klar drin: Regierungen und staatliche Institutionen müssen beteiligt sein. Aber ich werde mich hier, wie gesagt, nicht an irgendwelchen Spekulationen rund um das Thema Spanien beteiligen. Es gilt das, was wir am Montag schon gesagt haben: Es liegt völlig und allein in der spanischen Hand, was die spanische Regierung tut oder nicht tut.

StS Seibert: Ich will das auch noch einmal zusammenfassen. Die Prinzipien sind klar: Der Antrag muss von einer Regierung gestellt werden. Diese Regierung haftet. Sie nimmt Auflagen für die Gewährleistung von Hilfe in Kauf. Diese Auflagen sind spezifisch für die betroffenen Banken, denen Hilfe zufließt. Sie sind auch möglicherweise auf den gesamten Finanzsektor des Landes, das diese Hilfe in Anspruch nimmt, bezogen.

Zusatzfrage: Zwei ganz winzige Zusatzfragen, wenn es erlaubt ist:

Erstens. Die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, dass auf europäischer Ebene gerade über diesen Fall diskutiert wird. Sind Ihnen denn solche Verhandlungen oder solche Gedankenspiele bekannt?

Zweitens. Würde sich die Bundesregierung beziehungsweise Herr Schäuble der Meinung von Herrn Kauder anschließen, der heute Morgen gesagt hat, es sei nicht möglich, Geld aus dem Rettungsschirm direkt an den spanischen Bankenfonds zu zahlen? Oder ist das eine Einzelmeinung von Herrn Kauder?

Kotthaus: Noch einmal: Ich werde mich an Spekulationen, welcher Art auch immer, auf europäischer oder sonstiger Ebene zu Spanien nicht beteiligen. Daher werde ich mich an der Frage, was mit dem FROB ist oder nicht ist, dessen rechtliche Struktur uns im Detail nicht bekannt ist, nicht beteiligen.

Zusatzfrage: Das ist ja keine Frage nach Spekulationen. Ist Ihnen etwas bekannt oder nicht? Sie können dann eigentlich Ja oder Nein sagen.

Kotthaus: Ich habe heute Morgen auch die "Süddeutsche Zeitung" gelesen. Ich gehe davon aus, dass irgendwelche Diskussionen geführt oder nicht geführt werden. Das weiß ich nicht. Ich kann es nicht kommentieren.

Zusatzfrage: Zu Herrn Kauder wollen Sie sich auch nicht näher äußern?

Kotthaus: Noch einmal: Es macht keinen Sinn. Sobald wir hier äußern, was in Spanien passieren könnte oder nicht passieren könnte, wird das so interpretiert, als ob an irgendetwas gearbeitet wird. Ich will diesen Eindruck nicht vermitteln. Die spanische Regierung allein hat es in der Hand, zu entscheiden, was sie machen möchte oder was sie nicht machen möchte.

Wir können ganz kurz noch einmal auf die Fakten schauen: Die Spanier haben seit 2008 intensiv ihren Finanzsektor überarbeitet und bearbeitet. Sie haben Reformen durchgeführt. Sie haben Banken zusammengeführt. Sie haben die Kapitaleigenrichtlinien erhöht. Sie haben dadurch auch versucht, den Problemen rund um das Thema Immobilienkredite Herr zu werden. Sie haben jetzt anstehend externe Evaluierungen des Kreditbedarfs in Spanien, respektive der spanischen Banken, im Zusammenhang mit den Immobilienkrediten vorgenommen. Ich finde, es macht hier und heute einfach überhaupt keinen Sinn, dass ich mich an diesen Spekulationen weiter beteilige, was wann wo wie in Spanien passieren könnte, bevor nicht die Grunddaten vorhanden sind, was der Kapitalbedarf ist, und bevor die spanische Regierung entschieden hat, was sie tun möchte und was sie nicht machen möchte. Bitte nehmen Sie es nicht als Akt der Verstocktheit. Aber sobald ich mich im Zusammenhang mit Spanien in irgendeiner Richtung äußere, über was wo wie nachgedacht werden könnte, wird das falsch interpretiert. Deswegen tue ich es nicht. Es liegt allein an Spanien, das zu entscheiden, was es tun möchte und nicht an Berlin.

Frage: Ich versuche es einmal anders. Herr Seibert, wenn der Vorsitzende der Regierungsfraktion sagt, Spanien gehöre wegen seiner Banken unter den Schirm, ist oder wird das dann erst die Meinung der Kanzlerin?

Zweite Frage: Wenn in Brüssel daran gearbeitet wird, dass die Banken künftig stärker an den Kosten ihrer Rettung beteiligt werden, ist das für die Bundesregierung dann ein überfälliger Schritt?

StS Seibert: Ich werde mich jetzt von Ihnen nicht verlocken lassen, etwas anders darzustellen, als es Herr Kotthaus gerade getan hat. Die spanische Regierung verdient unsere Anerkennung dafür, dass sie das tut, was schon überfällig war ich habe das hier neulich schon gesagt , nämlich Klarheit und Transparenz über den wahren Kapitalisierungsbedarf und die wahre Lage der spanischen Banken herzustellen. Die spanische Regierung arbeitet damit im Grunde Fehler und Irrtümer der Vergangenheit ab Irrtümer, die übrigens in Zeiten ausgesprochen niedriger Zinsen und beinahe Euro-Bond-ähnlicher Zustände, die es einmal gab, begangen worden sind.

Diese Klarheit braucht Spanien. Diese Klarheit braucht Europa. Wenn diese Zahlen vorliegen, wird die spanische Regierung ihre Entscheidung treffen. Wenn diese Entscheidung in Richtung einer Inanspruchnahme eines Rettungsschirms geht, dann stehen die europäischen Instrumente dafür unter den ganz klar beschriebenen Bedingungen bereit. Aber die Entscheidung fällt in Spanien, in Madrid. Sie wird sicherlich nicht hier am Tisch durch Spekulationen schon zentimeterweise vorbereitet. Das ist nicht unsere Absicht.

Kotthaus: Wenn ich etwas zu dem Vorschlag der Kommission, von Herrn Barnier sagen darf: Dieser wird heute im Kollegium beraten oder er wird gerade vorgestellt. Genau weiß ich das nicht, weil ich jetzt hier sitze und das nicht selber verfolgen kann.

Man muss ganz klar sagen: Der Vorschlag, der jetzt von der Kommission gemacht wird, ist ganz wesentlich nach dem deutschen Vorbild geformt, gebildet worden. Wir sind in Europa mit dem Restrukturierungsgesetz vorwärts marschiert, weil wir schon frühzeitig gesagt haben, dass es die Möglichkeit geben muss, Banken zu restrukturieren und abzuwickeln, um nicht wieder in die Lage gemäß "too big to fail" und "Wir sind da jetzt einfach Fliegenfänger" zu kommen.

Dieser Ansatz per se ist sicherlich gut und zu begrüßen. Er ist in großen Teilen entlang des deutschen Modells modelliert. Wir haben ja auch in Deutschland das Konzept, dass die Banken durch eine Bankenabgabe zu der Bezahlung der Kosten beitragen. Die Details muss man prüfen. Der Vorschlag kommt erst heute in der Endversion auf den Tisch. Da ist sicherlich viel Richtiges und Gutes enthalten. Ich glaube, auch für die Kommission bildet dieser Vorschlag den Endstein einer langen Kette an Vorschlägen, die in der Kommission sind angefangen von der Harmonisierung der europäischen Einlagensicherung und der europäischen Aufsicht. Vieles davon ist schon in Kraft. Vieles ist noch im Prozess der Debatte in Brüssel. Per se ist das sicherlich ein zu begrüßender Ansatz, der auch dem deutschen Modell entspricht.

Frage: Herr Seibert, gemäß Presseberichten gibt es Überlegungen in der Bundesregierung, was eine mögliche Umsetzung des sogenannten Schuldentilgungsfonds betrifft. Ich möchte wissen, ob diese Berichte stimmen. Ist das wahr?

StS Seibert: Der Schuldentilgungsfonds als Vorschlag liegt in der Luft. Es gibt Forderungen der Opposition, sich einen solchen Schuldentilgungsfonds zu überlegen und einzuführen. Ich kann Ihnen das sagen, was ich auch vor wenigen Tagen schon gesagt habe. Es gibt gegen diese Form der gemeinschaftlichen Haftung für Altschulden erhebliche verfassungsrechtliche und in den europäischen Verträgen verankerte rechtliche Bedenken aufseiten der Bundesregierung. Diese werden derzeit zwischen Bundesregierung und Opposition in den Gesprächen, die laufen, miteinander besprochen.

Zusatzfrage: Die Berichte stimmen also nicht?

StS Seibert: Ich habe Ihnen meine Antwort auf diese Frage gesagt.

Frage: Ich möchte noch einmal auf den Barnier-Plan von heute zurückkommen, den Herr Kotthaus schon eingeordnet hat. Herr Seibert, wenn ich es richtig verstanden habe, will Deutschland diesen Plan so lassen, wie er ist, und möchte sozusagen keinen europäischen Bankenfonds mit einem Einstehen zwischen den Mitgliedsländern daraus machen. Können Sie dieses Problem noch einmal aus der Sicht der Bundesregierung schildern? Warum möchte Deutschland in Zukunft keinen wahrhaften europäischen Bankenfonds einrichten?

StS Seibert: Ich finde, erst einmal sind wir jetzt gerade im Trilog, also in dem europäischen Gespräch genau über diese Frage der nationalen Einlagensicherungssysteme, worauf sich der Barnier-Vorschlag bezieht.

Kotthaus: Bei dem neuen heutigen Vorschlag von Herrn Barnier geht es um Restrukturierung.

StS Seibert: Pardon. Ich dachte, wir seien bei Einlagensicherung. Dann nehme ich das zurück.

Bei Restrukturierung ist der deutsche Grundsatz, dass das Ziel sein muss: Nicht die Steuerzahler, sondern die Eigentümer von in Not geratenen Finanzinstituten kommen für den Schaden auf. Das ist der deutsche Grundsatz. Deswegen haben wir ein Restrukturierungsgesetz gemacht, einen Fonds aufgelegt, der Jahr für Jahr angefüllt wird. Dieser Grundsatz ist auch in Europa richtig. Deswegen begrüßen wir im Grundsatz den Vorstoß von Herrn Barnier, wie es Herr Kotthaus gerade auch gesagt hat. Es wird jetzt erst einmal darum gehen, möglicherweise aber das ist etwas, was nicht von jetzt auf gleich passiert aus den verschiedenen nationalen Restrukturierungssystemen eine Art Netzwerk zu machen. Aber da sind wir noch nicht. In diese Richtung kann man denken.

Kotthaus: Wir haben das grundsätzliche Problem der Fehlanreize und des bekannten Phänomens "moral hazard". Das heißt: Wenn Sie an einen europäischen Restrukturierungsfonds denken, ohne eine Fiskalunion zu haben, und übernehmen eine dementsprechende Aufsicht, dann haben Sie das Problem wieder. Es gibt den Vorschlag der Kommission, der auf eine Langfristigkeit ausgelegt ist das ist der Barroso-Vorschlag von letzter Woche , wo diese verschiedenen Elemente in einer Langfristperspektive enthalten sind. Das ist immer mit der Frage einer Fiskalunion gekoppelt, einer sehr viel stärkeren politischen und wirtschaftlich-finanziellen Integration. Dann kann man auch das Problem der Fehlanreize angehen. Ich gehe davon aus, dass deswegen der Vorschlag der Kommission so ist, wie er ist, dass man also nationale Restrukturierungsfonds hat, die aber unter einem gemeinsamen rechtlichen Rahmen existieren und funktionieren und daher auch eine größere Verlässlichkeit, Transparenz und Klarheit haben. Ich gehe davon aus, dass die Kommission diesen Ansatz gewählt hat, um genau dieses Problem zu umgehen.

Frage: Herr Seibert, Sie haben eben schon so interessant zu dem anderen Thema, der Einlagensicherung, angefangen. Es wäre schön, wenn wir dazu auch noch einmal etwas hören könnten. Da gab es ja Überlegungen über eine Bankenunion, im Rahmen derer auch eine gemeinsame Einlagensicherung geschaffen werden könnte. Wie steht die Bundesregierung dazu?

StS Seibert: Dann fange ich noch einmal mit der Einlagensicherung an: Auch da hat es ja national erhebliche Verbesserungen gegeben, und zwar nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen Ländern. Da gibt es nun einen Trilog, ein Gespräch zwischen den europäischen Institutionen über eine mögliche Weiterentwicklung. Ich glaube, dass ganz klar sein muss: Es kann da keine Vergemeinschaftung geben, bevor wir nicht die notwendigen politischen und Integrationsschritte gemacht haben; da darf nicht der zweite vor dem ersten Schritt gemacht werden. Ich glaube, das ist das, was man dazu wissen muss.

Kotthaus: Vielleicht darf ich dazu noch kurz ergänzen. Es gibt ja die Richtlinie, die in Brüssel diskutiert wird. Die ist im Parlament dazu gab es eine erste Lesung und im Rat, und da sind eigentlich die Institutionen relativ nah beieinander. Ich kann momentan nicht sagen, wann da die Einigung stattfinden wird. Der Inhalt dieser Richtlinie ist, dass wir in ganz Europa harmonisierte Regeln für diese Einlagensicherungsfonds bekommen; das ist der Sinn und Zweck. Es gibt dann Details wie die Frage "Wie schnell muss was wo wie ausgezahlt werden?" und Ähnliches mehr. Das wird gerade noch diskutiert. Einen konkreten Zeithorizont, wann die Diskussionen beendet sein können, kann Ihnen wahrscheinlich nur Brüssel geben; ich kann ihn Ihnen nicht geben, da müssen wir einmal abwarten.

Davon getrennt ist das, was ich gerade eben schon angeführt habe, nämlich das Thema Bankenunion, das von Herrn Barroso aufgeworfen wurde. Das ist die Langzeitperspektive, mit all den Kautelen, die ich vorhin schon erwähnt habe.

Frage: Ich habe zwei Fragen. Die erste Frage zum Thema Schuldentilgungsfonds geht an Herrn Seibert: Es gibt seitens der Bundesregierung rechtliche Papiere, die sagen, dass es im Moment Verfassungsbedenken gebe; auf der Oppositionsseite gibt es Papiere, die genau das Gegenteil behaupten, also dass es durchaus möglich ist. Auf Englisch gibt es den schönen Spruch: "Wo ein Wille besteht, gibt es einen Weg". Besteht seitens der Bundesregierung der Wille, das einzuführen?

Herr Kotthaus, zwei Sachen hängen jetzt in der Luft. Das eine ist die mögliche Direktfinanzierung für spanische Banken. Das andere ist, dass in Brüssel über ein neues Gesetz nachgedacht wird, das dazu führen soll, dass "senior bondholders" künftig an den Kosten für die Rettung von Banken beteiligt werden müssen. Das sind zwei Wege, die Irland im Zuge des damaligen Bailout-Fonds versperrt wurden. Werden alle diese neuen Sachen, die besprochen werden, auch für Länder, die diesen Weg in der Vergangenheit nicht gehen durften aus welchen Gründen auch immer , rückwirkend ermöglicht?

StS Seibert: Die Tatsache, dass es ein Sprichwort fast wortgleich auf Irisch und auf Deutsch gibt, ist doch ein schönes Beispiel europäischer Identität, würde ich sagen. Nichtsdestotrotz, zum Inhalt Ihrer Frage kommend kann ich nur sagen: Es gibt diese sehr ernsthaften rechtlichen Bedenken und es gibt eine andere Haltung, die die Opposition oder einzelne Mitglieder der Opposition dazu einnehmen. Dies ist ein Teil des Gesprächs über rechtliche und inhaltliche Fragen, die derzeit die Bundesregierung und die Opposition miteinander führen. Diese Fragen werden möglicherweise schon ein Stück weiter geklärt sein, wenn sich die Bundeskanzlerin in der kommenden Woche mit den Partei- und Fraktionsvorsitzenden der Opposition trifft.

Kotthaus: Ich bin noch am Rätseln, ob das Sprichwort "Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg" immer so stimmt. Ich meine, wenn man klare rechtliche Regelungen und klare Verträge hat, ist es auch ein Wert, dass man an diesen Regelungen und Verträgen festhält. Auch Verlässlichkeit, Zuverlässigkeit und Vertrauen sind Werte, die man durchaus hoch schätzen kann.

Zusatzfrage: Man sagt auf Deutsch doch auch "Das Geheimnis des Könnens ist das Wollen", oder?

Kotthaus: Wir können noch einen längeren Austausch über Sprichwörter halten am Ende habe ich dann "Reden ist Silber, Schweigen ist Gold", und schweige hier dann immer.

Vorsitzender Wefers: Nein, ich habe noch weitere Fragen auf der Liste.

Kotthaus: Ich glaube, wie die Konditionen für die Bankenrekapitalisierung sind, hat Herr Seibert vorhin schon geschildert. Darin kam das Wort "Staat" vor. Deswegen brauchen wir das nicht weiter zu vertiefen.

Das andere Thema kenne ich jetzt nicht, daher kann ich es nicht beurteilen und auch nicht begleiten. Aber noch einmal: Es gibt Regeln, wie der EFSF - respektive in Zukunft der ESM - arbeiten sollen. Diese Regeln sind erst einmal so, wie sie sind.

Frage: Im weiteren Sinne dazu: Frau Schneid, Herr Kotthaus, könnten Sie aus der Sicht Ihrer Häuser beschreiben, wie gestern die Gespräche mit den Arbeitsgruppen gemeinsam mit der Opposition zum Thema Ratifizierung des Fiskalpakts gelaufen sind?

Kotthaus: Gut, intensiv, und wir reden weiter.

Schneid: Ich habe nichts zu ergänzen.

Zusatzfrage: Es soll ja ein weiteres Gespräch am Donnerstag geben. Was wurde denn vereinbart, was müssen Ihre Häuser jetzt für diese Gespräche vorbereiten? Wie ist da der Fahrplan?

Kotthaus: Ich glaube, es hat nicht viel Sinn, wenn wir die internen Diskussionen, die wirklich gut und intensiv waren ich glaube, von allen Seiten war ein großes Interesse zu erkennen, gemeinsame Lösungen zu finden und die Fragen umfassend zu klären und die zum Teil auch aus Zeitmangel beendet werden mussten, hier jetzt im Detail ausbreiten. Die Gespräche werden weiter fortgeführt. Es gibt sicherlich noch einzelne Details, zu denen bis dahin noch rechtliche Prüfungen erfolgen sollen. Jetzt lassen Sie uns einmal abwarten, wie es am Donnerstag weitergeht.

Frage: Herr Kotthaus, die Börsensteuer ist jetzt ja auch im Gespräch und könnte Teil dieser Einigung mit der Opposition sein. Wenn Sie sagen, einige wenige Staaten könnten zusammen diese Börsensteuer in Europa einführen: Können Sie vielleicht ungefähr sagen, wer das wäre, der das mit Deutschland zusammen macht, beziehungsweise wie viele Staaten es ungefähr sein würden?

Kotthaus: Mir war nicht bewusst, dass ich jemals gesagt habe "einige wenige". Ich bilde mir ein, immer gesagt zu haben "möglichst viele mit möglichst vielen". Insofern ist das eine Frage von "Glas halbvoll" oder "Glas halbleer". Ich kann es Ihnen jedenfalls noch nicht sagen. Diese AG läuft in Brüssel. Es sind relativ viele Mitgliedstaaten, die sich daran beteiligen und die ein ernsthaftes Interesse daran haben, die Frage, wie wir dahin kommen, die Finanzmärkte an den Kosten zu beteiligen eben im Sinne einer Finanztransaktionssteuer , offensiv anzugehen.

Wir wissen, dass es zumindest aufgrund des Widerstandes eines Landes recht unwahrscheinlich ist, dass wir in einem überschaubaren Zeitraum den Vorschlag der Kommission für eine Finanztransaktionssteuer für die 27 Mitgliedstaaten, der ja auf dem Tisch liegt, durchbekommen. Daher hat Deutschland in Absprache mit der dänischen Präsidentschaft und auch in Absprache mit der Kommission den Weg gewählt, zu schauen, ob wir vielleicht einen schrittweisen Ansatz wählen können. Wir könnten also versuchen, am Modell der britischen "Stamp Duty" orientiert mit dem Gedanken, später auch noch Derivate und eine Regulierung des Hochfrequenzhandels und Ähnliches mehr mit einbeziehen zu können eine Lösung hinzubekommen, mit der wir uns diesem Thema annähern.

Es geht also darum, mit möglichst vielen und möglichst viel anzufangen, um darauf dann aufzubauen. Daran arbeiten wir. Ich gehe davon aus, dass dieses Thema auch noch einmal auf dem Ecofin-Rat im Juni in Luxemburg eine Rolle spielen wird und dass wir uns dann eine Art Zwischenbilanz vornehmen und uns fragen: Wo stehen wir mit dieser Arbeitsgruppe, was können wir da für konkrete Ergebnisse erreichen? Ich kann Ihnen diese Ergebnisse heute jedenfalls noch nicht mitteilen.

Frage: Herr Seibert, der niederländische Premierminister, der vor Neuwahlen steht, hat gestern gesagt, wir müssten uns jetzt um die aktuellen Probleme kümmern und uns nicht in institutionellen Diskussionen über europäische Strukturen verlieren. Da der niederländische Premierminister oft als Verbündeter der Bundeskanzlerin gesehen wird, möchte ich fragen: Ist das zur Kenntnis genommen worden, wird das als Wahlkampf wahrgenommen, oder ist das eine Wende eines wichtigen deutschen Partners in dieser Diskussion?

StS Seibert: Da ich die Äußerungen von Herrn Rutte nicht selber gelesen habe, möchte ich sie auch nicht kommentieren. Ich will deswegen ganz bewusst nur allgemein sagen, dass es für uns immer klar war, dass wir uns mit den derzeitigen aktuellen Problemen der Eurozone und der am stärksten betroffenen Länder befassen müssen, und dass wir über dieser aktuellen Problemlösung nicht vergessen dürfen, dass die Welt von uns auch erwartet, Europa weiterzudenken und uns Gedanken darüber zu machen, wie wir eine politische Weiterentwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion erreichen, wie wir mehr Gemeinsamkeit, mehr Harmonisierung und auch mehr Verbindlichkeit in unserem wirtschaftlichen und haushälterischen Handeln in Europa unterbringen. Beides steht nebeneinander, das eine schließt das andere nicht aus. Das Denken in die Zukunft hindert uns nicht am Handeln heute, und umgekehrt.

Frage: Noch einmal an Herrn Kotthaus, denn es passt zur Euro-Schuldenkrise und auch zum Sparkurs der Bundesregierung: Bundesbank und Bundesrechnungshof fordern einen schärferen Sparkurs von Ihrem Minister und der gesamten Bundesregierung. Wird das Finanzministerium dieser Aufforderung nachkommen oder hält man diese Warnung für übertrieben?

Kotthaus: Die Meinungen des Bundesrechnungshof und auch anderer Institutionen werden immer hoch geschätzt und wahrgenommen. Nichtsdestotrotz, ich bilde mir ein, dass der Minister schon mehrfach erklärt hat und dass auch ich hier schon mehrfach erklärt habe, dass wir uns zwischen zwei Polen bewegen müssen. Auf der einen Seite ist das der unbedingte Wille, schnell und noch stärker zu konsolidieren und die Neuverschuldung herunterzuführen ich finde, diesen Willen hat diese Bundesregierung sehr eindrucksvoll belegt und bewiesen; das sehen Sie auch, wenn Sie sich die Entwicklung der Neuverschuldung seit 2009 anschauen. Auf der anderen Seite geht es auch darum, den europäischen und auch den internationalen Verpflichtungen, die wir eingegangen sind, Folge zu leisten. Wir sind eben beides: Wir sind der Stabilitätsanker und der Wachstumsmotor. Sie wissen auch, dass die Welt von Deutschland eher erwartet, weniger scharf zu konsolidieren, als wir es ohnehin schon tun. Insofern muss man eben beide Verpflichtungen, beide Ziele verfolgen.

Wenn Sie sich das noch einmal anschauen, sehen Sie, dass der Nachtragshaushalt im Wesentlichen in der Tatsache begründet liegt, dass wir den ESM vorgezogen haben und dass wir dementsprechend auch zwei Raten für den ESM leisten müssen. Dieses Nach-vorne-Ziehen des ESM hat wiederum den einzigen Sinn und Zweck, die Eurozone nachhaltig zu stabilisieren und ein überzeugendes Signal abzugeben, dass wir uns mit vollem Elan und mit voller Widmung hinter unserer gemeinsamen Währung stehen. Ich glaube, auch dieses Signal sollte kommentieren, dass wir den Institutionen durchaus positiv entgegenkommen.

Langer Rede kurzer Sinn: Ich glaube, wir machen das so, wie wir das gerade machen, ganz richtig.

Zusatzfrage: Die "Rheinische Post" schreibt heute, dass Herr Schäuble bei den Sparbemühungen der FDP doch ein größeres Problem sieht. Explizit habe Gesundheitsminister Bahr ein Plus von 61 Prozent gegenüber dem Jahr 2009 für die Ressortanmeldung 2013 erreicht.

Erstens. Stimmt diese Kritik, ist es also zutreffend, dass Herr Schäuble vor allem bei den FDP-Ministern eine wachsende Ausgabebereitschaft sieht?

Zweitens an das Gesundheitsministerium: Wie kommen denn die 61 Prozent zustande? Kann das überhaupt sein?

Kotthaus: Wenn Sie sich auf den Bericht der "Rheinischen Post" beziehen, in dem dieses "Geheimpapier" angeführt wird: Dieses Papier zeigt einfach die Entwicklungen der Haushalte der verschiedenen Ministerien seit 2009; das haben wir hier auch anlässlich der Eckpunkte-Pressekonferenz verteilt und dargestellt. Diese unterschiedlichen Entwicklungen haben zum Teil auch damit zu tun, dass neue Instrumente eingeführt wurden, wie bestimmte Fonds und Ähnliches mehr. Insofern kann ich mit dieser Geschichte wenig anfangen.

Albrecht: Vielleicht kann ich zu den 61 Prozent etwas sagen: Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Steigerungen des Bundeszuschusses. Den Bundeszuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung kennen Sie; er fußt auf einem politischen Beschluss, der im Jahre 2009 von der Großen Koalition gefasst wurde. Da geht es im Wesentlichen darum, die familienpolitischen Maßnahmen, die ja politisch gewollt sind, zu finanzieren. Diese Maßnahmen liegen inzwischen bei über 30 Milliarden Euro und sollen mit diesem Bundeszuschuss abgedeckt werden. Der engere Haushalt des Gesundheitsministeriums liegt hingegen bei ca. 500 Millionen Euro und ist seit Jahren stabil. Wie gesagt, der Bundeszuschuss ist im Jahr 2009 im SGB V gesetzlich festgelegt worden und wächst bis auf 14 Milliarden Euro im Jahr 2016 auf. Ich sage einmal: Diese gesetzliche Maßnahme einem FDP-Minister zuzurechnen, trifft aus meiner Sicht nicht zu.

Frage: Herr Kotthaus, Sie hatten ja gerade darauf hingewiesen, dass Deutschland zwischen den Stühlen Stabilitätspolitik und Wachstumsförderung sitzt. Gestern hat es eine G7-Telefonkonferenz gegeben. Können Sie uns davon berichten, ob aus dem Kreis der G7-Länder, gerade was die Impulse Deutschlands für das globale Wachstum angeht, Kritik an Deutschland geübt wurde?

Kotthaus: Ich kann Ihnen bestätigen, dass es diese Telefonkonferenz gab. Sie fand natürlich im Vorgriff zu dem Treffen der G20 in Los Cabos statt, und sicherlich wurden, wie immer, alle aktuellen Themen abgearbeitet. Das Wesen dieser Telefonkonferenzen ist aber, dass sie vertraulich sind und dass sie vertraulich bleiben. Daran werde ich auch nichts ändern.

StS Seibert: Vielleicht darf ich auch sagen, dass ich glaube, wir sitzen nicht zwischen den Stühlen, sondern wir stehen auf diesen beiden Beinen. Die beiden Beine sind Haushaltskonsolidierung und Wachstumsförderung, und auf beiden Beinen geht diese Bundesregierung den richtigen Weg. Das lässt sich, glaube ich, sowohl an unseren Wachstumszahlen in den letzten Jahren als auch an den Konsolidierungserfolgen im Bundeshaushalt ganz gut nachlesen.

Kotthaus: Deswegen hatte ich auch vorhin von "Wachstumslokomotive" und "Stabilitätsanker" gesprochen. Wir müssen eben beides erfüllen.

Frage: Herr Rudolph, in der Koalitionsvereinbarung in Schleswig-Holstein zwischen SPD, Grünen und SSW steht, dass die Landesregierung aus dem Feldversuch mit Lang-Lkw austeigen will. Nun war dieser Feldversuch ein zentrales Anliegen Ihres Ministers für diese Wahlperiode. Bei der Formulierung des Koalitionsvertrags im Herbst 2009 haben sich bereits zwei wichtige Flächenländer, nämlich Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, aus diesem Versuch ausgeklinkt, und ein drittes Land ist dabei, es zu tun. Ich glaube nämlich, man kann wohl unterstellen, dass der nächste Ministerpräsident in Kiel Albig heißen wird.

Meine Frage: Wie gedenken Sie darauf zu reagieren? Ist dieser Feldversuch nicht gescheitert? Wäre es nicht sinnvoll, jetzt auszusteigen? Man kann ja kaum noch von einem Flickenteppich sprechen, wie es die Kritiker tun. In diesem Zusammenhang möchte ich noch fragen: Bewegt sich die Zahl der fahrenden Lang-Lkw immer noch im einstelligen Bereich?

Rudolph: Ich versuche einmal, das zu ordnen, was Sie gesagt haben. Dazu gäbe es viel zu sagen, ohne die anderen jetzt langweilen zu wollen.

Punkt 1: Es ist richtig, das steht im Koalitionsvertrag. Die neue Regierung ist noch nicht gewählt. Insofern warten wir einmal ab, was dann tatsächlich kommen wird. Es steht vieles im Koalitionsvertrag, und ich glaube nicht, dass alles kommen wird, was dort niedergeschrieben worden ist. Aber das ist eine persönliche Bemerkung.

Grundsätzlich gilt bei uns, dass wir eine Änderungsverordnung haben das wissen Sie auch und ein Positivnetz, innerhalb dessen die Lang-Lkw fahren. Für uns gibt es keinen Anlass, daran zu zweifeln, dass dieses Positivnetz kleiner wird. Der Hintergrund dessen ist, dass die Länder diese Strecken anmelden. Wenn man einmal nach Schleswig-Holstein blickt: Dort haben wir schon vor dem Feldversuch Lang-Lkw gesehen, die mit Ausnahmeverordnungen durch Schleswig-Holstein gefahren sind. Wir haben auch Schwerlasttransporter gesehen, 60-Tonner, die mit Ausnahmeverordnungen durch Schleswig-Holstein gefahren sind. Was sich jetzt konkret an den Straßen ändern wird, bleibt wirklich abzuwarten. Aber insofern steht unsere Position dazu ziemlich fest.

Zum Zweiten Sie haben Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg angesprochen ist zu sagen: Das stimmt, diese beiden Länder waren ursprünglich bereit, an diesem Feldversuch teilzunehmen. Die sind bereits vor dem Beginn des Feldversuchs ausgestiegen, und zwar nicht, weil sie bessere Erkenntnisse hatten gerade in Nordrhein-Westfalen gab es die Erkenntnisse eines regionalen Feldversuchs, der sehr gut funktioniert hat und der, auch vom TÜV bestätigt, gute Ergebnisse zu Tage gefördert hat , sondern das hatte politische Gründe. Es reicht einfach nicht aus, "Wir sind gegen innovative Nutzfahrzeugkonzepte" zu sagen, sondern man muss praktisch andere Lösungen präsentieren. Dazu habe ich von politischer Seite bisher nichts gehört. Der Umkehrschluss wäre, dass wir vor dem zunehmenden Wachstum des Güterverkehrs die Augen verschließen und sehen, dass die Straßen immer voller werden. Der Feldversuch mit Lang-Lkw ist, wie gesagt, ein Versuch, zu überprüfen, ob wir, wie es zum Beispiel die Holländer oder die Schweden machen, mit diesen innovativen Nutzfahrzeugkonzepten in Zukunft in Deutschland arbeiten können oder eben nicht.

Zusatzfrage: Sind es immer noch nur sechs Fahrzeuge im Bundesgebiet?

Rudolph: Wir haben mittlerweile eine zweistellige Zahl erreicht es sind 13 Fahrzeuge , wobei man auch sagen muss: Natürlich hätten wir uns schon mehr Fahrzeuge auf der Straße gewünscht. Aber das Erste, was man dazu sagen muss, ist: Es ist klar, dass diese Fahrzeugkombinationen nicht auf Knopfdruck bereitstehen; das wissen Sie auch. Die Verordnung ist Anfang des Jahres in Kraft getreten. Dann müssen die Fahrzeugkombinationen bestellt werden, die müssen hergestellt werden, und die Genehmigungen müssen erteilt werden. Das dauert eine Zeit. Dass es hätten mehr sein können, liegt unter anderem auch daran, dass vonseiten der Kritiker eine gezielte Desinformationspolitik betrieben wird, und die geht aktuell weiter. Man verteufelt die Lang-Lkw eben. Sie wissen das als Fachjournalist, aber manche Leute im Gewerbe wissen es eben nicht, und die muss man immer wieder aufklären und darauf hinweisen, was der Stand der Dinge ist. Das tun wir, und deswegen nimmt die Zahl der Fahrzeuge zu - langsam, aber stetig.

Zusatzfrage: Was Schleswig Holstein angeht, ist der politische Wille ja formuliert worden. Wenn er sich in Form einer Regierungsbildung umsetzen wird, werden die Bundesregierung und der Bundesverkehrsminister das Gespräch mit Kiel suchen?

Rudolph: Ich sehe es eher umgekehrt: Für uns gilt die Ausnahmeverordnung. Für uns gelten die gemeldeten Strecken, die auch entsprechend von Schleswig-Holstein begründet worden sind. Wenn dort ein neuer politischer Wille ich sage: nicht aus verkehrssicherheitsrelevanter Sicht, sondern als politischer Wille einkehrt, dann ist das Land Schleswig-Holsteins aufgefordert, zu erklären, wieso und warum man aussteigen will.

Frage: Ich habe auch eine Frage an das Verkehrsministerium und, damit verbunden, auch an das Innenministerium und an das Verteidigungsministerium. Es geht um einen Bericht des Verkehrsministeriums zum Einsatz unbemannter Luftfahrzeuge, sogenannter Drohnen. Können Sie mir etwas dazu sagen, in welchem Umfang und mit welcher Art von Aufgaben dieser Einsatz stattgefunden hat, besonders seit der geänderten Rechtslage, und inwieweit solche Drohnen bei der Bundespolizei und auch bei der Bundeswehr eingesetzt werden? Gibt es dazu Zahlen?

Rudolph: Vielleicht kann ich beginnen. Die technische Entwicklung dieser unbemannten Luftfahrtsysteme war bislang nicht ausreichend abgebildet. Dazu ist es jetzt gekommen; "14. Änderung des Luftverkehrsgesetzes" ist das Stichwort. Da gibt es einen sogenannten Katalog. Die Genehmigungen erteilen in diesem Falle die Länder. Aber der Betrieb solcher unbemannten Luftfahrtgeräte ist sehr restriktiv. In diesem Fall geht es um die Regelung in 15a und 16 Luftverkehrsordnung. Darin wird unter anderem geregelt, dass die Erlaubnis nur erteilt wird, wenn die beabsichtigten Nutzungen nicht zu einer Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs und für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung führen. Der Betrieb darf auch nicht außerhalb der Sichtweite des Steuerers erlaubt werden. Das skizziert ein bisschen das Luftfahrtverkehrsrecht in diesem Rahmen, innerhalb dessen wir diese Geräte zulassen.

Zusatzfrage: Heißt das, der Einsatz hat sich ausgeweitet? Ist es also mehr geworden? Haben Sie dazu Zahlen vorliegen?

Rudolph: Zahlen dazu habe ich nicht vorliegen, weil die Länder diese Genehmigungen erteilen; vielleicht können die Kollegen das gerne ergänzen. Wir schaffen den rechtlichen Rahmen. Der war bislang nicht eindeutig skizziert. Jetzt haben wir ihn noch einmal konkret niedergeschrieben, und er bezieht sich unter anderem eben auf diese beiden Punkte, dass die Nutzung nicht die Sicherheit des öffentlichen Luftraums gefährden darf und nicht außerhalb der Sichtweite des Steuerers liegen darf. Ich glaube, es ist ganz prägnant, wie die Einsatzbereiche, in denen die zum Einsatz kommen, dabei aussehen können.

Beyer: Ich kann das gerne ergänzen. Sie hatten die Bundespolizei angesprochen. Das ist auch der einzige Bereich, hinsichtlich dessen wir etwas zu diesem Thema sagen können. Es gibt bei der Bundespolizei zwei Modelltypen, die zurzeit erprobt werden. Weitere Beschaffungen sind allerdings auch nicht geplant. Auch für die Bundespolizei gelten natürlich die gesetzlichen Regelungen beim Einsatz sogenannter Drohnen. Das heißt, die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn eben die Sicherheit des Luftverkehrs oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht verletzt werden. Entsprechende Datenschutzregelungen werden eingehalten. Für die Bundespolizei gibt es beispielsweise im Bereich der Dokumentation, der Beweissicherung, aber auch zur Fahndung und zum Streckenschutz eben Einsatzgebiete, in denen diese unbemannten Drohnen eingesetzt werden können.

Mein Kollege hatte eingangs schon auf die Federführung für dieses Thema hingewiesen. Das sage ich nur damit ist vielleicht auch die Frage beantwortet , weil es heute in Medienberichten fälschlicherweise hieß, es gäbe einen Bericht des Bundesinnenministeriums. Das ist aber nicht der Fall.

Zusatzfrage: Aber werden die Genehmigungen vom Innenministerium erteilt, oder wie läuft das rechtlich ab?

Beyer: Genauso wie für alle anderen Einsatzmöglichkeiten, wie es der Kollege Rudolph eben auch schon skizziert hat.

Zusatzfrage: Haben Sie Zahlen darüber, in welchem Umfang Genehmigungen erteilt wurden?

Beyer: Ich hatte vorhin kurz nachfragen können. Zwei Gerätetypen oder Modelltypen hat die Bundespolizei in der Erprobung. Aber für Details wie viele Einsatzstunden usw. würde ich Sie an die Bundespolizei oder eben auch an die anderen Polizeibehörden das ist ja überwiegend Ländersache verweisen. Die Zahl der Geräte habe ich jetzt auch nicht nachgezählt; ich bitte um Nachsicht.

Zusatzfrage: Gibt es bei der Bundeswehr konkretere Zahlen zu diesen Einsätzen?

Dienst: Ich erinnere mich an eine Sitzung der Bundespressekonferenz vor ein paar Wochen, in der sich Herr Paris umfänglich dazu eingelassen hat, dass es im Moment vor allem die Problemstellung gibt, die Luftverkehrsinfrastruktur für diese unbemannten Systeme fit zu machen. Es sind eben vor allem rechtliche Fragen, die es dabei zu bedenken beziehungsweise zu beleuchten gilt. Das muss im multinationalen Rahmen harmonisiert werden. Sie wissen, dass bereits Drohnensysteme in Betrieb sind, im Schwerpunkt vor allem im Afghanistan-Einsatz. Das sind alles Räume, über die dann eine spezielle, temporäre Luftverkehrsinfrastruktur gelegt wird. Man bedient sich dabei in der Regel Luftraumsperrungen. Man lässt also in bestimmte, definierte Räume neben diesen Drohnensystemen kein anderes System einfliegen, sodass damit ein Zusammenstoß dann auch erst einmal per se durch räumliche Trennung vermieden wird.

Hier in Deutschland befindet sich zurzeit ein Großsystem in der Erprobung. Das ist der Vorläufer auf das System "Euro Hawk", das zurzeit bei der Luftwaffe eingeführt wird und schließlich und endlich in Schleswig stationiert werden soll. Der Erprobungsträger befindet sich in Manching in Betrieb. Auch dort bedient man sich eben des Systems, dass in dem Moment, in dem diese unbemannten Luftfahrzeuge in Betrieb sind, die entsprechenden Räume für den sonstigen Luftverkehr gesperrt werden. Man kann nun ein längeres Seminar darüber abhalten, wie das im Einzelnen mit vertikaler und horizontaler Separierung ausgestaltet wird. Aber letztendlich ist es ein Problem, dass die Luftverkehrsinfrastruktur über Gesamteuropa für diese Systeme durchaus noch nicht fit ist.

Zusatzfrage: Aber wenn es darüber Gespräche gibt, heißt das dann, dass man plant, solcher Einsätze in Zukunft auch auszuweiten?

Dienst: Unabhängig davon das ist jetzt eine persönliche Einlassung muss man sich einfach der Realität stellen, dass die unbemannte Luftfahrt einfach die Luftfahrt der Zukunft ist. Man muss das, im Gutmenschen-Deutsch gesprochen, nicht immer an irgendwelchen bösen Kampfdrohnen festmachen, sondern man muss auch einfach den normalen, zivilen Nutzen solcher Systeme sehen. Dabei wird es einen Zuwachs geben, wie sich die Welt auch durch das Internet verändert hat.

Frage: Herr Beyer, trifft die Meldung der "Bild"-Zeitung zu, dass der Bundesinnenminister einen Nachfolger für Herrn Seeger als Präsidenten der Bundespolizei sucht?

Beyer: Dazu nur ein Satz: Das Bundesinnenministerium äußert sich nicht zu Personalspekulationen.

Zusatzfrage: Ich habe noch eine Frage an das Umweltministerium: Schließt sich der Bundesumweltminister der Forderung von Herrn Rösler an, das EEG im Hinblick auf die Sorge in Bezug auf steigende Stromkosten zu reformieren?

Maaß: Sie wissen, dass das EEG ein Gesetz ist, das beständig reformiert wird und das aufgrund der Art, auf die das Gesetz gestrickt worden ist, beständig überarbeitet werden muss. Wir müssen etwa ständig die Fördergrundsätze den Marktgegebenheiten anpassen. Eine dieser Novellen steckt ja auch gerade noch im Vermittlungsausschuss, wie Sie wissen. Das ist die Novelle im Hinblick auf die Anpassung der Solarförderung. Wir konzentrieren uns im Moment erst einmal darauf, dass dieses Projekt bis zur Sommerpause in Sack und Tüten ist.

Zusatzfrage: Herrscht also keine große Dringlichkeit hinsichtlich des EEG?

Maaß: Wir konzentrieren uns jetzt erst einmal auf das, was ganz nahe liegt.

*

Quelle:
Mitschrift der Pressekonferenz vom 6. Juni 2012
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2012/06/2012-06-06-regpk.html?nn=391778
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Juni 2012