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EUROPA/1340: Lambsdorff zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung


fdk - freie demokratische korrespondenz 223/2014 - 8. April 2014

LAMBSDORFF zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung



Berlin. Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung erklärt der Spitzenkandidat zur Europawahl und Vorsitzende der FDP im Europäischen Parlament FDP-Präsidiumsmitglied ALEXANDER GRAF LAMBSDORFF:

"Die Große Koalition der Schnüffler ist am Ende. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, die Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie außer Kraft zu setzen und der schwarz-roten Schnüffelei entschlossen einen Riegel vorzuschieben, ist ein großer Erfolg für die FDP. Die Richtlinie hat in all ihren Punkten versagt, sie hebelt unsere Grundrechte aus und verhindert keine Straftaten. Nachdem wir Liberale uns neun Jahre gegen das Gesetz gewehrt haben, freuen wir uns, dass nach dem Bundesverfassungsgericht nun auch der EuGH die schwarz-rote Vorratsdatenmaschine endgültig beerdigt hat. Die Entscheidung ist ein Gewinn für die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger, sie ist ein Gewinn für den Rechtsstaat und ein Gewinn für die Liberalität unserer Gesellschaft.

Sowohl die EU-Kommission als auch die Bundesregierung sollten sich nun davor hüten, ein neues Überwachungsmonster nach dem amerikanischen Vorbild der NSA zu kreieren. Auch Schulz und Juncker müssen den Bürgerinnen und Bürgern noch vor der Europawahl reinen Wein einschenken. Wir wollen wissen, ob eine von ihnen geführte EU-Kommission einen neuen Vorschlag für die anlasslose Speicherung unserer Kommunikationsdaten machen würde oder nicht."

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fdk - freie demokratische korrespondenz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. April 2014