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FINANZEN/1726: Bundesverfassungsgericht präzisiert Parlamentsbeteiligung der Koalition


Presservice der Liberalen / F.D.P. Bundestagsfraktion - 28.02.2012

FRICKE: Bundesverfassungsgericht präzisiert Parlamentsbeteiligung der Koalition


BERLIN. Zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Ausgestaltung der parlamentarischen Beteiligung in eiligen Fällen der Eurostabilisierung erklärt der haushaltspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Otto FRICKE:

Auf Initiative der FDP ist es der Koalition gelungen, einen flächendeckenden Parlamentsvorbehalt für alle Handlungen der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) zu schaffen, durch die das Budgetrecht berührt wird. Gleichzeitig konnten wir mit der Einrichtung eines kleinen Entscheidungsgremiums den Anforderungen an schnelles und vertrauliches Handeln gerecht werden, wie es im Bereich von Sekundärmarktaktivitäten notwendig ist. Dies ist Ergebnis einer schwierigen Abwägung von parlamentarischen Rechten jedes einzelnen Abgeordneten und dem Erfordernis einer praktisch durchführbaren Eurostabilisierung. Wir begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht dieses Entscheidungsgremium nun als grundsätzlich verfassungskonform anerkannt hat.

Die Präzisierungen, die das Gericht im Hinblick auf die konkreten Fälle, in denen das Gremium entscheiden kann, vorgenommen hat, begrüßen wir ebenfalls und werden sie zeitnah umsetzen.

Die Koalition hat mit der erstmaligen Einführung eines durchgehenden Parlamentsvorbehaltes für alle wichtigen Entscheidungen im Zuge der Eurostabilisierung eine substanzielle Stärkung der Demokratie unter gleichzeitiger Wahrnehmung unserer Verantwortung bei der europäischen Integration erreicht.


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Quelle:
Presseservice der Liberalen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Februar 2012