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INNEN/3859: Es gibt keinen Maulkorb für Abgeordnete


Presservice der Liberalen / F.D.P. Bundestagsfraktion - 15.04.2012

VAN ESSEN: Es gibt keinen Maulkorb für Abgeordnete



BERLIN. Zur geplanten Neuregelung beim Rederecht für Abgeordnete erklärt der Erste Parlamentarische Geschäftsführung der FDP-Bundestagsfraktion, Jörg VAN ESSEN:

Selbstverständlich wird es mit der FDP keinen Maulkorb für Abgeordnete geben. Das verbietet schon Artikel 38 des Grundgesetzes. Deswegen bleibt es auch bei dem Recht des Abgeordneten, jederzeit mit einer Zwischenintervention unabhängig von den gemeldeten Rednern in eine Debatte einzugreifen.

Neu ist, dass eine Regelung für von der Mehrheitsmeinung der Fraktion abweichende Redner geschaffen wird. Dies sah die Geschäftsordnung des Bundestages bisher nicht vor. Wie bei der bewährten Zwischenintervention ist für abweichende Redner grundsätzlich eine Redezeit von drei Minuten vorgesehen. Der amtierende Präsident - und nur er in eigener Verantwortung und nicht ein Fraktionsvorsitzender oder Geschäftsführer - kann von dieser Regelung bei besonderen Debatten, wie beispielsweise der über die Schuldenkrise am 29.9.2011, abweichen.

Aufbauend auf den Erfahrungen dieser Debatte soll weiter festgelegt werden, dass der Präsident alle Fraktionen über die Gewährung von zusätzlichem Rederecht für "Abweichler" informieren muss. Dies gibt Fraktionen, die bei einer solchen Gewährung nicht berücksichtigt worden sind, unter anderem die Möglichkeit, ihrerseits bei dem Präsidenten dann für ihre "Abweichler" ebenfalls um Redezeit zu bitten. Ebenfalls aufbauend auf den Erfahrungen der Debatte vom 29.9.2011 soll festgelegt werden, dass Erklärungen zur Abstimmung grundsätzlich schriftlich erfolgen sollen. In dieser Debatte hatte nach der Abstimmung, als Erklärungen für die Entscheidungsfindung nichts mehr bewirken konnten, eine Vielzahl von Abgeordneten der Linken mündliche Erklärungen abgegeben, die mit der in der Debatte vorgetragenen Fraktionsmeinung übereinstimmten. Aber auch hier sieht die Regelung vor, dass der amtierende Präsident selbstverständlich frei ist, Gelegenheit zu mündlichen Erklärungen zu geben.

Insgesamt kann aus der Neuregelung deutlich entnommen werden, dass kein Maulkorb für Abgeordnete geplant ist. Im Gegenteil: "Abweichler" können sich in Zukunft auf ihr Recht aus der Geschäftsordnung ausdrücklich berufen.

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Quelle:
Presseservice der Liberalen
FDP-Bundestagsfraktion
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. April 2012