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RECHT/747: Mediationsgesetz - Vermittlungsausschuss hält am Güterichtermodell fest


Presservice der Liberalen / F.D.P. Bundestagsfraktion - 28.06.2012

AHRENDT: Mediationsgesetz - Vermittlungsausschuss hält am Güterichtermodell fest



BERLIN. Zu der gestern im Vermittlungsausschuss erzielten Einigung zum Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung erklärt der rechtspolitische Sprecher und Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion Christian AHRENDT:

Nach monatelangem Hin und Her zwischen Bund und Ländern konnte gestern eine Einigung im Vermittlungsausschuss erzielt werden. Die Zielsetzungen, die der Bundestag im Dezember 2011 einstimmig beschlossen hat, bleiben unverändert erhalten. Insbesondere unterscheidet das Gesetz wie bisher zwischen außergerichtlichen Mediatoren und Güterichtern. Auf Wunsch der Länder wurde allerdings die Klarstellung aufgenommen, dass dem Güterichter alle geeigneten Instrumente der Konfliktbewältigung zur Verfügung stehen, ausdrücklich auch die Methoden der Mediation.

Ebenfalls erhalten die Länder mit dem Vermittlungsergebnis die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder gar einen Erlass der Gerichtskosten in einer Rechtsverordnung vorzusehen. Voraussetzung ist, dass sich die Parteien nach erhobener Klage im Rahmen einer außergerichtlichen Mediation auf eine einvernehmliche Streitbeilegung verständigt haben.

Das Mediationsgesetz ist der Versuch eines juristischen Paradigmenwechsels. Die Mediation bietet die Chance, Konflikte wirklich zu lösen und nicht nur zu entscheiden. Denn eine einvernehmliche Konfliktlösung ist in einem Rechtsstaat vorzugswürdiger gegenüber einer richterlichen Entscheidung. Daher stärken wir mit dem Gesetz die außergerichtliche Mediation.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Juni 2012