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RECHT/758: Den Handel mit Menschen auch in Deutschland unterbinden


Presservice der Liberalen / F.D.P. Bundestagsfraktion - 22.08.2012

KOBER: Den Handel mit Menschen auch in Deutschland unterbinden



BERLIN. Zum Internationalen Tag zur Erinnerung an den Sklavenhandel und seine Abschaffung erklärt der Menschenrechtsexperte der FDP-Bundestagsfraktion Pascal KOBER:

Die FDP-Bundestagsfraktion wird Sklaverei und Menschenhandel in Deutschland künftig noch entschiedener bekämpfen. Deshalb haben wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner Ende Juni den Gesetzentwurf zum Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels verabschiedet. Mit diesem Gesetzentwurf haben wir somit die Voraussetzungen für eine effektive Bekämpfung des Menschenhandels verbessert. Das Übereinkommen setzt vor allem im Bereich des Opferschutzes neue Maßstäbe. Es etabliert den Grundsatz der Nichtabschiebung bei Verdacht auf Menschenhandel, führt eine Erholungs- und Bedenkzeit der Opfer von mindestens 30 Tagen ein und regelt den Zugang zum Arbeitsmarkt und das Recht auf Entschädigung der Opfer. Der Vertrag beinhaltet auch Mindeststandards für den Schutz der Opfer im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens. Um auch zukünftig effektive Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer zu gewährleisten, muss nun eine angemessene Finanzierung der Fachberatungsstellen gesichert werden.

Sklaverei ist kein Phänomen vergangener Zeiten. Sie betrifft auch heute noch Millionen von Menschen und kommt weltweit vor. Ihre Opfer sind meist die verletzbarsten Mitglieder der Gesellschaft - Kinder, Frauen und ärmere Bevölkerungsgruppen. Der Handel mit der Ware Mensch blüht im Verborgenen, ändert beständig seine Form und Ausprägung und passt sich so den lokalen Gegebenheiten an.

Auch in Deutschland kommt Sklaverei heute noch vor. Menschen werden vorwiegend zum Zwecke der Arbeitsausbeutung oder der Zwangsprostitution gehandelt. Im Jahr 2010 gab es laut Bundeskriminalamt offiziell 651 Opfer von Menschenhandel, die Dunkelziffer ist jedoch sehr viel höher. Das BKA betont, dass im Vergleich zu den Vorjahren die Mehrzahl der ausländischen Opfer mittlerweile aus EU-Mitgliedstaaten stammt und somit eine legale Aufenthaltsmöglichkeit in Deutschland besitzt. Damit wird es für die Strafverfolgungsbehörden schwieriger, Opfer des Menschenhandels zu identifizieren und entsprechende Ermittlungen gegen die Täter einzuleiten. Von zunehmender Bedeutung für eine erfolgreiche Strafverfolgung sind daher die Aussagen der Opfer, die Opferbetreuung und die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden mit Nichtregierungsorganisationen.

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Quelle:
Presseservice der Liberalen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. August 2012