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RECHT/787: Kampf gegen weibliche Genitalverstümmelung erfordert Aufklärung


Presservice der Liberalen / F.D.P. Bundestagsfraktion - 05.02.2013

KOBER: Kampf gegen weibliche Genitalverstümmelung erfordert Aufklärung



BERLIN. Zum morgigen Internationalen Tag gegen Genitalverstümmelung erklärt der Menschenrechtsexperte der FDP-Bundestagsfraktion Pascal KOBER:

Die Verstümmelung der äußeren Genitalien von Mädchen und Frauen ist eine Menschenrechtsverletzung, unter deren Folgen die Frauen ihr Leben lang leiden. Neben dem unbeschreiblichen psychischen und körperlichen Leiden der Frauen führt die Genitalverstümmelung überdies zu einer erhöhten Säuglingssterblichkeit bei der Geburt.

Die Aufklärung über die negativen Auswirkungen von Genitalverstümmelungen hat an vielen Orten schon zu einem Rückgang und sogar zur Abschaffung dieser Praxis geführt. Diese Initiativen müssen weiterhin gefördert werden. Die FDP-Bundestagsfraktion unterstützt daher den Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dirk Niebel, bei seinem Einsatz gegen die weibliche Genitalverstümmelung. Das BMZ setzt sich für Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen ein, die zukünftige Genitalverstümmelungen verhindern können. So macht sich das BMZ im politischen Dialog mit Kooperationsstaaten, die von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen sind, mit Nachdruck für eine Ratifizierung des Maputo-Protokolls stark. Das Maputo-Protokoll der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker sieht unter anderem zahlreiche Maßnahmen gegen die weibliche Genitalverstümmelung vor, wie etwa die entwicklungspolitischen Leitfäden für die schulische Erziehung sowie die Durchführung sogenannter Generationendialoge.

Die FDP-Bundestagsfraktion wendet sich gegen die Gleichsetzung der Genitalverstümmelung von Frauen und Mädchen mit der Beschneidung von Jungen und Männern. Im Gegensatz zur männlichen Beschneidung zielt die weibliche Genitalverstümmelung auf die vollständige Zerstörung der äußeren weiblichen Geschlechtsorgane und der sexuellen Empfindsamkeit ab. Es ist daher sachwidrig, beide Phänomene miteinander zu vermengen; letztlich wird durch eine solche Gleichstellung einer Verharmlosung der Genitalverstümmelung Vorschub geleistet.

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Quelle:
Presseservice der Liberalen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Februar 2013