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RECHT/843: Strafrechtsänderung verfassungswidrige Illusion von Sicherheit


fdk - freie demokratische korrespondenz 70/2015 - 4. Februar 2015

KUBICKI: Strafrechtsänderung verfassungswidrige Illusion von Sicherheit



Berlin. Zum Kabinettsbeschluss zur Verschärfung des Strafrechts erklärt der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende WOLFGANG KUBICKI:

"Der vom Bundeskabinett beschlossene Strafrechtsänderungsentwurf wird einer verfassungsrechtlichen Prüfung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht standhalten. Wenn man sich künftig strafbar macht, wenn das Ziel einer Auslandsreise ?eine schwere staatsgefährdende Gewalttat? sei oder die Ausbildung dazu, dann stellt sich unweigerlich die banale Frage, auf welchem Wege die Strafverfolgungsbehörden - außer durch Gedankenkontrolle oder durch anlasslose Vorratsdatenspeicherung - diese Informationen wohl erheben mögen. Zugleich kehrt die Bundesregierung kurzerhand die Unschuldsvermutung in eine Schuldvermutung um: Wer bestimmte Dinge unternimmt, die möglicherweise zu einer Straftat führen könnten, soll sich schon strafbar machen.

Dieser Gesetzentwurf führt exakt zu dem, wovor nahezu alle politisch Verantwortlichen nach dem Anschlag auf ?Charlie Hebdo? gewarnt hatten: Eine Einschränkung der Freiheit aller zugunsten einer Illusion von Sicherheit. Was wir brauchen, ist nicht immer wieder neuer gesetzgeberischer Aktionismus, sondern ausreichend Personal bei Polizei und Verfassungsschutz."

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Quelle:
fdk - freie demokratische korrespondenz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Februar 2015


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