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RECHT/900: Kirchliches Arbeitsrecht muss Interessen der Arbeitnehmer berücksichtigen


Pressemitteilung der Fraktion der Freien Demokraten vom 11. September 2018

RUPPERT: Kirchliches Arbeitsrecht muss Interessen der Arbeitnehmer berücksichtigen


Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum kirchlichen Arbeitsrecht erklärt der religionspolitische Sprecher der FDP-Fraktion Dr. Stefan Ruppert:

"Der EuGH hat erneut die Grenzen des verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrechts der Kirchen aufgezeigt. Für die Fraktion der Freien Demokraten ist klar: Ein zeitgemäßes kirchliches Arbeitsrecht muss die Interessen der Arbeitnehmer angemessen berücksichtigen. Das müssen die kirchlichen Arbeitgeber berücksichtigen und einen Wandel einleiten: Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften dürfen im Rahmen ihres Selbstbestimmungsrechts bestimmte berufliche Anforderungen festlegen. Diese Vorgaben müssen aber auf die beruflichen Tätigkeiten beschränkt sein. Der persönliche Lebensbereich der Arbeitnehmer darf nicht berührt werden."

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Quelle:
Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: 030-227 51990
E-Mail: presse@fdpbt.de
Internet: www.fdpbt.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. September 2018

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