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SOZIALES/1301: Lebenspartner jetzt bei Einkommensteuer gleichstellen


Presservice der Liberalen / F.D.P. Bundestagsfraktion - 01.08.2012

KAUCH: Lebenspartner jetzt bei Einkommensteuer gleichstellen



BERLIN. Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Rückwirkung der Gleichstellung eingetragener Lebenspartner beim Familienzuschlag für Beamte erklärt der FDP-Bundestagsabgeordnete Michael KAUCH:

Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Wieder einmal hat sich die Haltung des CDU-geführten Bundesinnenministeriums als rechtswidrig erwiesen. Denn während das FDP-geführte Justizministerium schon bei der gesetzlichen Gleichstellung für die Rückwirkung war, wollte das Innenministerium keine Rückwirkung über das Jahr 2009 hinaus akzeptieren.

Die FDP-Bundestagsfraktion fordert jetzt den Bundesfinanzminister auf, vor dem Hintergrund des erneuten Beschlusses des Verfassungsgerichts endlich die Gleichstellung der Lebenspartner mit der Ehe auch bei der Einkommensteuer unverzüglich umzusetzen. Dies ist im Koalitionsvertrag angelegt und erscheint uns zudem verfassungsrechtlich zwingend.

Denn im Beschluss des Zweiten Senats heißt es, dass eine Ungleichbehandlung dann verfassungswidrig, wenn sie ausschließlich an der sexuellen Orientierung anknüpft. Vielmehr müsse es darüber hinaus gewichtige Sachgründe für die Differenzierung geben.

Dies ist aus Sicht der FDP bei der Einkommensteuer aber gerade nicht der Fall. Eingetragene Lebenspartner haben die gleichen Unterhalts- und Einstandspflichten wie Ehegatten. Gleichzeitig erhalten auch kinderlose Ehegatten wegen dieser Unterhalts- und Einstandspflichten eine Anerkennung im Steuerrecht. Die Gleichstellung der Lebenspartner ist daher überfällig.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. August 2012