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UMWELT/825: Zur Änderung des Umweltrechtsbehelfsgesetz


Presservice der Liberalen / F.D.P. Bundestagsfraktion - 18.07.2012

SKUDELNY: Änderung des Umweltrechtsbehelfsgesetz: Blockade von Genehmigungsverfahren im Rahmen der Energiewende verhindern



BERLIN. Zum heutigen Kabinettsbeschluss zur Änderung des Umweltrechtsbehelfsgesetzes erklärt die zuständige Berichterstatterin der FDP-Bundestagsfraktion Judith SKUDELNY:

Die Umweltstandards in Deutschland sind bereits sehr hoch. Die FDP-Bundestagsfraktion befürchtet, dass durch die Erweiterung der Klagerechte für Umweltverbände wichtige Großprojekte - wie der dringende Netzausbau im Rahmen der Energiewende - blockiert werden. Schon heute dauern Genehmigungsverfahren in Deutschland zu lange. Dadurch werden Investitionen zu teuer und rechnen sich nicht mehr.

Daher begrüßen wir, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf im Wesentlichen eine "Eins-zu-eins-Umsetzung" des sog. "Trianel-Urteils" des Europäischen Gerichtshof vorgenommen wird und versucht wurde, die Erschwernisse für Großprojekte so gering wie möglich zu halten - ohne Umweltbelange zu vernachlässigen.

So können anerkannte Umweltvereinigungen bei Rechtsbehelfen gegen umweltrechtliche Zulassungsentscheidungen nun Verletzungen aller umweltrechtlichen Vorschriften rügen. Dies schließt künftig auch solche Vorschriften ein, die allein den Interessen der Allgemeinheit dienen und keinen drittschützenden Charakter haben.

Ziel der FDP-Bundestagsfraktion ist ein ausgewogenes Maß an demokratischen Mitwirkungsrechten anerkannter Umweltverbände auf der einen Seite und die Umsetzbarkeit von notwendigen Vorhaben, wie den Netzausbau und den Bau von Speicherkraftwerken, auf der anderen Seite. Hierfür werden wir uns auch im weiteren Gesetzgebungsverfahren einsetzen.

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Quelle:
Presseservice der Liberalen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Juli 2012