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UMWELT/839: Koblenzer Urteil stärkt die Rechte der Kleinsten


Presservice der Liberalen / F.D.P. Bundestagsfraktion - 18.10.2012

SKUDELNY: Koblenzer Urteil stärkt die Rechte der Kleinsten



BERLIN. Anlässlich der heutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz, die Klage eines Ehepaares gegen den nachmittäglichen Lärm auf dem Hof einer benachbarten Schule abzuweisen, erklärt die für Lärmschutz zuständige Berichterstatterin der FDP-Bundestagsfraktion Judith SKUDELNY:

Mit ihrem Urteil haben die Koblenzer Richter nicht nur die Rechte der Kinder gestärkt, sondern vor allem Klarheit für Kommunen geschaffen. Die Kleinsten der Gesellschaft brauchen ihren Raum wie die Älteren ihre Ruhe. Das heutige Urteil zeigt, dass beide Interessen von der Gemeinde Kirchwald ausgewogen berücksichtigt werden können.

Kinderlärm stellt seit der Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes im letzten Jahr keine schädliche Umwelteinwirkung mehr dar, sondern ist Ausdruck der kindlichen Entwicklung. Aus diesem Grund steht er unter einem besonderen Toleranzgebot der Gesellschaft. Die nachmittägliche Nutzung des Schulhofes außerhalb der Unterrichtszeiten stellt laut der Gerichtsentscheidung keine unzumutbare Beeinträchtigung der Nachbarn dar, da die Gemeinde Kirchwald die Spielzeiten eindeutig festgelegt hat. Aus diesem Grund wurde die Klage der Anwohner gegen den Lärm der Kinder am Nachmittag zu Recht abgewiesen.

Wir freuen uns, dass das heutige Urteil die politische Linie der Bundesregierung unterstreicht und den Weg frei macht zu einer toleranten Gesellschaft für Jung und Alt.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Oktober 2012